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DE102022004290B3 - Batteriegehäuse für die Batterie eines Fahrzeugs - Google Patents

Batteriegehäuse für die Batterie eines Fahrzeugs Download PDF

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DE102022004290B3
DE102022004290B3 DE102022004290.8A DE102022004290A DE102022004290B3 DE 102022004290 B3 DE102022004290 B3 DE 102022004290B3 DE 102022004290 A DE102022004290 A DE 102022004290A DE 102022004290 B3 DE102022004290 B3 DE 102022004290B3
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DE
Germany
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housing
battery
vehicle
battery housing
chamber
Prior art date
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Active
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DE102022004290.8A
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English (en)
Inventor
Meike Kollmannthaler
Robert Radanovics
Andreas Zahn
Jens Bohlien
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Mercedes Benz Group AG
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Batteriegehäuse (1) für die Batterie eines Fahrzeugs, das im Unterboden des Fahrzeugs zur Aufnahme einer eine Vielzahl von Batteriezellen aufweisenden Traktionsbatterie des Fahrzeugs angeordnet ist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Batteriegehäuse (1) mehrere Gehäusekammern (2) aufweist, die an einem Seitenteil (4) der jeweiligen Gehäusekammer (2) seitlich aneinandergefügt sind. Die Gehäusekammern (2) des Batteriegehäuses (1) weisen jeweils einen einteiligen geschlossenen Kammerrahmen (3) als Strangpreßprofil auf. In den Gehäusekammern (2) des Batteriegehäuses (1) ist jeweils ein Kammerzellenbereich (6) zur Aufnahme mindestens eines Batteriezellenmoduls mit einer Vielzahl von Batteriezellen ausgebildet und ein unterhalb des Kammerzellenbereichs (6) ausgebildeter Kammerbodenbereich (7) als Profilkörper mit mehreren aneinandergrenzenden Profilsegmenten (8) zur Ausbildung eines Unterfahrschutzes für das Fahrzeug.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Batteriegehäuse für die Batterie eines Fahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Derartige Batteriegehäuse für die Batterie eines Fahrzeugs werden insbesondere zum Schutz der eine Vielzahl von Batteriezellen aufweisenden Traktionsbatterie eines Fahrzeugs eingesetzt. Hierzu muss das vorzugsweise im Unterboden des Fahrzeugs angeordnete Batteriegehäuse bestimmte Eigenschaften aufweisen, um die Traktionsbatterie und dessen Batteriezellen effektiv zu schützen.
  • In der DE 10 2016 213 832 B4 ist zu dieser Thematik ein Batteriegehäuse für eine Traktionsbatterie offenbart. Bei diesem Batteriegehäuse ist eine aus Strangpressprofilen gebildete Wanne durch aus Strangpressprofilen gebildete Trennstege in einzelne Fächer für die jeweilige Aufnahme von Batteriezellen unterteilt. Weiterhin werden bestimmte als Hohlprofile ausgebildete Strangpressprofile der Wanne von einem Kühlmittel zur Kühlung der Traktionsbatterie und deren Batteriezellen durchströmt.
  • Weiterhin ist aus der DE 10 2015 101 096 A1 eine Batterietragstruktur für eine Unterbodenbatterie eines Fahrzeugs bekannt. Bei dieser Batterietragstruktur ist eine die Traktionsbatterie tragende Bodenplatte vorgesehen und mindestens ein Deformationselement zwischen der Bodenplatte und der Traktionsbatterie. Um unerwünschte Beschädigungen an der Traktionsbatterie zu vermeiden, kann sich die Bodenplatte mittels des Deformationselements nach oben hin verformen.
  • Die DE 10 2019 204 819 B4 offenbart ein Batteriesystem, welches eine Mehrzahl in einem Aufnahmeschacht einer Karosseriestruktur eines Fahrzeugs parallel nebeneinander angeordneter Batteriemodule mit je einem Modulgehäuse aufweist. Die Modulgehäuse der Batteriemodule sind separat voneinander beidenends an der Karosseriestruktur lösbar befestigt sind, wobei jeweils zwei unmittelbar benachbart zueinander angeordnete Modulgehäuse in einem Bereich zwischen deren Gehäuseenden untereinander lösbar verbunden sind.
  • Die DE 10 2018 216 833 A1 beschreibt ein Batteriegehäuseunterteil zur Aufnahme zumindest eines Batteriemoduls, wobei das Batteriegehäuseunterteil einen Gehäuseboden und eine hieran angeordnete Kühleinrichtung aufweist. Das Batteriegehäuseunterteil weist mindestens eine in Längserstreckungsrichtung verlaufende Trennwand auf, die auf der Bodeneinheit auf einer von der Kühleinrichtung abgewandten Seite des Gehäusebodens angeordnet ist.
  • Die DE 10 2016 217 935 A1 offenbart eine Traktionsbatterie für ein Kraftfahrzeug mit einem Batteriegehäuse und mehreren darin aufgenommenen Batteriemodulen, wobei das Batteriegehäuse ein aus Faserkunststoffverbund gebildetes Mehrkammerprofil aufweist und die Batteriemodule in die Hohlkammern dieses Mehrkammerprofils eingeschoben sind.
  • Die DE 10 2020 006 169 A1 beschreibt ein Batteriegehäuse für eine Hochvoltbatterie eines Fahrzeuges, umfassend eine Wanne in welcher Segmente zur Aufnahme von Batteriemodulen ausgebildet sind und einen Rahmen der Wanne. In die Wanne sind eine innere, die Batteriemodule umfassende, blockbildende Tragstruktur und der die Tragstruktur außen umfassende Rahmen eingelegt und unter der Tragstruktur ist eine Sandwich-Bodenstruktur ausgebildet.
  • Der Erfindung liegt ausgehend von diesem bekannten Stand der Technik die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Batteriegehäuse für die Batterie eines Fahrzeugs anzugeben, das auf einfache Weise einen effektiven Schutz der Traktionsbatterie des Fahrzeugs und deren Batteriezellen verbunden mit vorteilhaften Eigenschaften des Batteriegehäuses ermöglicht.
    Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch ein Batteriegehäuse für die Batterie eines Fahrzeugs mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Bestandteil der weiteren Patentansprüche.
  • Beim im Unterboden des Fahrzeugs angeordneten erfindungsgemäßen Batteriegehäuse für eine Traktionsbatterie des Fahrzeugs, sind im Batteriegehäuse mehrere seitlich aneinandergefügte Gehäusekammern vorgesehen, die somit an ihren jeweiligen Seitenteilen unmittelbar oder mittelbar mechanisch miteinander verbunden sind, beispielsweise direkt miteinander verschweißt oder über eingefügte Komponenten miteinander verbunden sind. Beispielsweise sind je nach Fahrzeugtyp und damit hierfür eingesetzter Traktionsbatterie zwischen 9 und 11 Gehäusekammern auf diese Weise aneinandergefügt.
  • Jede der Gehäusekammern des Batteriegehäuses weist einen umlaufenden, einteiligen und damit geschlossenen Kammerrahmen auf, der als Strangpreßprofil ausgebildet ist und vorzugsweise aus Aluminium besteht.
  • Vorzugsweise sind alle derartigen Gehäusekammern des Batteriegehäuses gleichartig aufgebaut, d.h. alle derartigen Gehäusekammern des Batteriegehäuses besitzen einen gleichartig aufgebauten geschlossenen Kammerrahmen.
  • In den jeweiligen Gehäusekammern des Batteriegehäuses ist im oberen Bereich ein Kammerzellenbereich zur Aufnahme mindestens eines Batteriezellenmoduls ausgebildet, wobei in jedem Batteriezellenmodul eine bestimmte Anzahl von Batteriezellen integriert ist. Vorzugsweise sind in den Kammerzellenbereichen der jeweiligen Gehäusekammern des Batteriegehäuses jeweils ein bis vier Batteriezellenmodule angeordnet, insbesondere sind in einem Kammerzellenbereich einer Gehäusekammer des Batteriegehäuses jeweils zwei Batteriezellenmodule hintereinander angeordnet. Jedes der Batteriezellenmodule kann hierbei eine bestimmte Anzahl von Batteriezellen aufnehmen, vorzugsweise jeweils 5 bis 500 Batteriezellen.
  • Weiterhin ist in den jeweiligen Gehäusekammern des Batteriegehäuses im unteren Bereich und damit unterhalb des Kammerzellenbereichs jeweils ein Kammerbodenbereich mit mehreren aneinandergrenzenden Profilsegmenten zur Ausbildung eines Unterfahrschutzes für das Fahrzeug beziehungsweise für die Traktionsbatterie vorgesehen. D.h. der beispielsweise als Profilkörper aus vier Profilsegmenten bestehende und damit sandwichartig ausgebildete Kammerbodenbereich einer Gehäusekammer des Batteriegehäuses ist wie der jeweilige Kammerzellenbereich einer Gehäusekammer des Batteriegehäuses vom Kammerrahmen einer Gehäusekammer des Batteriegehäuses umschlossen und dient als Deformationselement zur Aufnahme von Crashenergie im Crashfall des Fahrzeugs.
  • Vorzugsweise werden Kammerzellenbereich und Kammerbodenbereich einer Gehäusekammer des Batteriegehäuses als (Aluminium-)Strangpreßprofile in einem Arbeitsschritt durch ein gemeinsames Werkzeug gepresst und hierbei auch die entsprechenden Kammerrahmen einer Gehäusekammer des Batteriegehäuses ausgebildet.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist in mindestens einem der beiden äußeren Gehäusekammern des Batteriegehäuses an dessen Außenseite ein Deformationselement zur Aufnahme von Crashenergie im Crashfall des Fahrzeugs ausgebildet, das insbesondere bei einem Aufprall in Längsrichtung (Fahrzeug-x-Richtung) auf das Fahrzeug vorteilhafterweise Energie absorbieren kann.
  • Auch kann mindestens zwischen zwei benachbarten Gehäusekammern des Batteriegehäuses, d.h. zwischen zwei aneinander angrenzenden Gehäusekammern des Batteriegehäuses, eine Zwischenkammer als Deformationselement angeordnet sein. In diesem Falle sind diese beiden Gehäusekammern des Batteriegehäuses nicht direkt miteinander verbunden, sondern mittelbar über die sich dazwischen befindliche Zwischenkammer als Deformationselement. Auch durch dieses Deformationselement zur Aufnahme von Crashenergie wird insbesondere bei einem Aufprall in Längsrichtung (Fahrzeug-x-Richtung) auf das Fahrzeug Energie wirkungsvoll absorbiert.
  • In einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist auf der Oberseite der jeweiligen Gehäusekammern des Batteriegehäuses jeweils mindestens eine Durchgangsöffnung ausgebildet. Über diese Durchgangsöffnungen kann insbesondere eine mechanische Verbindung und/oder eine elektrische Verbindung der jeweiligen Gehäusekammern des Batteriegehäuses und der sich darin befindlichen Batteriezellenmodule beziehungsweise Batteriezellen mit weiteren Komponenten der Traktionsbatterie und/oder des Fahrzeugs erfolgen. Beispielsweise können hierüber Kühlkomponenten wie Kühlleitungen und/oder elektrische Komponenten wie Stromschienen angeschlossen werden.
  • In einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung werden die beiden Stirnseiten aller Gehäusekammern des Batteriegehäuses nach dem Einbringen der Batteriezellenmodule in die jeweiligen Kammerzellenbereiche der Gehäusekammern durch jeweils einen Profilkörper verschlossen. Ein insbesondere als (Aluminium)Strangpreßprofil ausgebildeter Profilkörper ist vorzugsweise L-förmig ausgebildet und wird auf die jeweilige Stirnseite der Gehäusekammern des Batteriegehäuses beispielsweise aufgeschraubt und gegebenenfalls zusätzlich mit diesen Stirnseiten verklebt. Die beiden somit die beiden Seitenteile der Gehäusekammern und damit das Batteriegehäuse insgesamt seitlich verschließenden Profilkörper werden mit der Karosserie des Fahrzeugs verbunden, beispielsweise an die Karosserie des Fahrzeugs angeschraubt, insbesondere an die beiden Schweller der Karosserie des Fahrzeugs angeschraubt.
  • In einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist beim Batteriegehäuse ein Gehäusedeckel vorgesehen, der insbesondere im Bereich der mit Öffnungen versehenen Oberseite der Gehäusekammern des Batteriegehäuses diese Öffnungen abdeckt beziehungsweise verschließt. Der Gehäusedeckel ist hierzu mit der Oberseite der jeweiligen Gehäusekammern verbunden, beispielsweise mit der jeweiligen Oberseite der Gehäusekammern verklebt. Hierdurch wird auch die Oberseite des Batteriegehäuses insgesamt verschlossen, so dass das Batteriegehäuse in seiner Gesamtheit wasserdicht ausgestaltet ist.
  • Das Batteriegehäuse kann an entsprechenden Verbindungspunkten mit der Karosserie des Fahrzeugs mechanisch verbunden werden. Hierzu sind Befestigungselemente auf der Oberseite der Gehäusekammern des Batteriegehäuses und/oder am Gehäusedeckel vorgesehen, beispielsweise Schraubhülsen, mit denen die Oberseite der Gehäusekammern und/oder der Gehäusedeckel an der Karosserie des Fahrzeugs angeschraubt werden kann und/oder an denen weitere Komponenten des Fahrzeugs befestigt werden können. Beispielsweise sind 20 bis 30 derartige Schraubhülsen auf der Oberseite der Gehäusekammern des Batteriegehäuses und/oder am Gehäusedeckel verteilt für unterschiedliche Anschraubpunkte an der Karosserie des Fahrzeugs vorgesehen.
  • In einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung erstreckt sich das Batteriegehäuse über den gesamten zur Aufnahme eines derartigen Gehäuses geeigneten Unterboden des Fahrzeugs. Insbesondere erstreckt sich das Batteriegehäuse in Längsrichtung des Fahrzeugs (in Fahrzeug-x-Richtung) zwischen den beiden Achsen des Fahrzeugs, d.h. von der Vorderachse des Fahrzeugs bis zur Hinterachse des Fahrzeugs, und in Querrichtung des Fahrzeugs (in Fahrzeug-y-Richtung) zwischen den beiden Schwellern der Karosserie des Fahrzeugs, d.h. vom linken Schweller der Karosserie des Fahrzeugs bis zum rechten Schweller der Karosserie des Fahrzeugs.
  • In einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind mindestens zwei benachbarte Gehäusekammern des Batteriegehäuses durch einen Zwischenraum voneinander getrennt, d.h. nicht unmittelbar aneinandergefügt. In diesem Zwischenraum können Verbindungselemente vorgesehen werden, die insbesondere zur Verbindung der beiden getrennten benachbarten Gehäusekammern dienen, wie beispielsweise ein Bodenblech aus Aluminium und/oder ein Mittelsteg als (Aluminium-)Strangpreßprofil. Weitere von einem Seitenteil einer Gehäusekammer der beiden getrennten benachbarten Gehäusekammern abstehende Verbindungselemente können zur mechanischen Verbindung dieser Gehäusekammer oder des Batteriegehäuses mit weiteren Komponenten des Fahrzeugs vorgesehen sein.
  • Ein entsprechender Zwischenraum zwischen zwei benachbarten Gehäusekammern des Batteriegehäuses kann insbesondere im Fondbereich des Fahrzeugs im Bereich der Rücksitze des Fahrzeugs vorgesehen sein. Hierdurch wird trotz des einen bestimmten Platzbedarf insbesondere auch in vertikaler Richtung des Fahrzeugs (in Fahrzeug-z-Richtung) einnehmenden Batteriegehäuses im Unterboden des Fahrzeugs auch in diesem Bereich ein komfortables Platzangebot für die Beine der sich auf Rücksitzen des Fahrzeugs befindlichen Insassen des Fahrzeugs bereitgestellt.
  • Vorteilhafterweise kann mit der vorgestellten Erfindung ein rundum geschlossenes und damit wasserdichtes Batteriegehäuse auf einfache Weise realisiert werden. Die jeweiligen Gehäusekammern zur Aufnahme einer beliebig vorgebbaren Anzahl an Batteriezellmodulen beziehungsweise Batteriezellen können auf einfache Weise mit gleichen Prozessschritten gefertigt werden.
  • Gleichzeitig stellt das strukturtragende Batteriegehäuse crashlastübertragend einen effizienten Unterfahrschutz bereit, der die Crashlast in einem entsprechenden Crashfall des Fahrzeugs wirkungsvoll verteilt und damit auch Crashenergie effektiv absorbiert.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung.
  • Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • Dabei zeigen:
    • 1 Eine schematische dreidimensionale Darstellung eines Ausschnitts einer Gehäusekammer des Batteriegehäuses.
    • 2 Eine schematische Schnittdarstellung mehrerer aneinandergefügter Gehäusekammern des Batteriegehäuses.
    • 3 Eine schematische dreidimensionale Darstellung aller Gehäusekammern des Batteriegehäuses.
    • 4 Eine schematische dreidimensionale Darstellung aller Gehäusekammern des Batteriegehäuses mit Profilkörpern und
    • 5 Eine schematische dreidimensionale Darstellung aller Gehäusekammern des Batteriegehäuses mit Gehäusedeckel.
  • Die 1 zeigt eine Prinzipdarstellung eines Teilbereichs einer Gehäusekammer 2 des Batteriegehäuses 1 zur Aufnahme der Traktionsbatterie eines beispielsweise batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugs.
  • Die Gehäusekammer 2 ist unterteilt in einen im oberen Teil der Gehäusekammer 2 ausgebildeten Kammerzellenbereich 6 und in einen im unteren Teil der Gehäusekammer 2 ausgebildeten Kammerbodenbereich 7. Der Kammerzellenbereich 6 und der Kammerbodenbereich 7 sind beispielsweise jeweils als Aluminium-Strangpreßprofil ausgebildet und werden in einem gemeinsamen Werkzeug zur Ausbildung des einheitlichen umlaufenden und geschlossenen Gehäuserahmens 3 als Aluminium-Strangpreßprofil zusammengefügt.
  • Im Kammerbodenbereich 7 sind mehrere Profilsegmente 8 ausgebildet, beispielsweise vier nebeneinander ausgebildete Profilsegmente 8 zur Realisierung eines Unterfahrschutzes für die Traktionsbatterie des beispielsweise batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugs.
  • An der Stirnseite 5 der Gehäusekammer 2 des Batteriegehäuses 1 können in den Figuren nicht dargestellte Batteriezellenmodule in die Gehäusekammer 2 des Batteriegehäuses 1 eingeschoben werden; beispielsweise werden zwei Batteriezellenmodule in eine Gehäusekammer 2 des Batteriegehäuses 1 eingeschoben und darin hintereinander angeordnet. Jedes der Batteriezellenmodule enthält eine bestimmte Anzahl an Batteriezellen, deren Anzahl je nach verwendeter Art der Batteriezellen und abhängig von den Leistungsparametern der Traktionsbatterie gewählt wird.
  • An einem Seitenteil 4 der Gehäusekammer 2 des Batteriegehäuses 1 kann eine weitere Gehäusekammer 2 des Batteriegehäuses 1 direkt, d.h. unmittelbar angefügt werden oder über eingefügte Zwischenkomponenten, d.h. mittelbar angefügt werden.
  • In der 2 ist in einer Schnittdarstellung gezeigt, wie mehrere der seitlich aneinandergefügten Gehäusekammern 2 des Batteriegehäuses 1 direkt miteinander verbunden sind.
  • Beispielsweise werden die einzelnen Gehäusekammern 2 des Batteriegehäuses 1 an ihren Seitenteilen 4 miteinander verschraubt und/oder miteinander verklebt und damit formschlüssig miteinander verbunden.
  • Beispielsweise werden im Batteriegehäuse 1 neun derartige Gehäusekammern 2 im Batteriegehäuse 1 unmittelbar oder mittelbar miteinander verbunden.
  • In der 3 sind die unmittelbar oder mittelbar miteinander verbundenen beispielsweise neun Gehäusekammern 2 des Batteriegehäuses 1 dargestellt.
  • Das Batteriegehäuse 1 ist im Unterboden des Fahrzeugs insbesondere in Längsrichtung des Fahrzeugs (in Fahrzeug-x-Richtung) zwischen den beiden Achsen des Fahrzeugs und damit zwischen der Vorderachse des Fahrzeugs und der Hinterachse des Fahrzeugs angeordnet und in Querrichtung des Fahrzeugs (in Fahrzeug-y-Richtung) zwischen den beiden Schwellern der Karosserie des Fahrzeugs und damit zwischen dem linken Schweller der Karosserie des Fahrzeugs und dem rechten Schweller der Karosserie des Fahrzeugs angeordnet.
  • An den beiden äußeren Gehäusekammern 2 des Batteriegehäuses 1 ist auf deren jeweiliger Außenseite ein energieabsorbierendes Deformationselement 9 ausgebildet, durch das somit im Crashfall des Fahrzeugs Energie aufgenommen werden kann.
  • Auf der Oberseite 10 der jeweiligen Gehäusekammern 2 des Batteriegehäuses 1 ist im Bereich zwischen den beiden in die Gehäusekammer 2 des Batteriegehäuses 1 beziehungsweise in den Kammerzellenbereich 6 der Gehäusekammer 2 des Batteriegehäuses 1 eingebrachten Batteriezellenmodulen jeweils eine Durchgangsöffnung 11 ausgebildet. Über die Durchgangsöffnungen 11 können Leiterschienen durchgeführt werden zur elektrischen Kontaktierung der Batteriezellenmodule beziehungsweise deren Batteriezellen im Kammerzellenbereich 6 der Gehäusekammer 2 des Batteriegehäuses 1 und auch Kühlleitungen für eine Kühlflüssigkeit zur Kühlung der Batteriezellenmodule beziehungsweise der Batteriezellen im Kammerzellenbereich 6 der Gehäusekammer 2 des Batteriegehäuses 1.
  • Wie in der 3 dargestellt, ist zwischen zwei der Gehäusekammern 2 des Batteriegehäuses 1 die Zwischenkammer 13 eingefügt, die im Crashfall eine aussteifende Funktion besitzt und die auch zur Anbindung eines Profilkörpers 18 (siehe 4) sowie zur Gasentlüftung vorgesehen werden kann, d.h. zur gezielten Ausleitung von sogenanntem Ventinggas aus dem Batteriegehäuse 1.
  • Weiterhin sind im Batteriegehäuse 1 beispielsweise als Befestigungshülsen ausgebildete Befestigungselemente 12 vorgesehen, vorzugsweise an einer Zwischenkammer 13 oder an einem Deformationselement 9. Über die Befestigungshülsen 12 kann das Batteriegehäuse 1 an bestimmten Befestigungsstellen mit der Karosserie des Fahrzeugs verbunden werden, beispielsweise an 20 Befestigungsstellen an die Karosserie des Fahrzeugs angeschraubt werden.
  • Weiterhin ist der 3 zu entnehmen, dass in einem bestimmten Bereich des Batteriegehäuses 1 zwei der Gehäusekammern 2 des Batteriegehäuses 1 beabstandet voneinander angeordnet sind, so dass ein Zwischenraum 15 zwischen diesen beiden Gehäusekammern 2 des Batteriegehäuses 1 ausgebildet wird. Dieser Zwischenraum 15 ist im Unterboden des Fahrzeugs im Fondbereich auf Höhe der Fondsitze des Fahrzeugs als sogenannte „Fußgarage“ vorgesehen, um in diesem Bereich einen ausreichenden vertikalen Bauraum zur Ablage der Füße der sich auf den Fondsitzen befindlichen Insassen des Fahrzeugs bereitzustellen.
  • Im unteren Bereich des Zwischenraums 15 ist ein beispielsweise aus Aluminium bestehendes Bodenblech 16 vorgesehen. Aus Stabilitätsgründen werden die beiden durch den Zwischenraum 15 getrennten Gehäusekammern 2 des Batteriegehäuses 1 durch einen Mittelsteg 17 miteinander verbunden.
  • In der 4 ist dargestellt, wie die beiden Stirnseiten 5 der Gehäusekammern 2 des Batteriegehäuses 1 nach dem Einbringen der beiden Batteriezellenmodule in die Kammerzellenbereiche 6 der Gehäusekammern 2 des Batteriegehäuses 1 jeweils durch einen sich in Längsrichtung über alle Kammerbereiche 2 des Batteriegehäuses 1 hinweg erstreckenden Profilkörper 18 verschlossen werden. Diese beiden Profilkörper 18 sind beispielsweise als Aluminium-Strangpreßprofil L-förmig ausgebildet und werden auf den Gehäuserahmen 3 der Gehäusekammern 2 des Batteriegehäuses 1 aufgeschraubt und/oder mit dem Gehäuserahmen 3 der Gehäusekammern 2 des Batteriegehäuses 1 verklebt.
  • An den beiden Profilkörpern 18 können zudem Befestigungselemente angebracht sein, mit denen die beiden Profilkörper 18 und damit das Batteriegehäuse 1 mit der Karosserie des Fahrzeugs verbunden werden kann.
  • In der 5 ist dargestellt, wie die Oberseite 10 der Gehäusekammern 2 des Batteriegehäuses 1 nach dem Anbringen der beiden Profilkörper 18 auf die Stirnseiten 5 der Gehäusekammern 2 des Batteriegehäuses 1 und der elektrischen Kontaktierung der Batteriezellenmodule beziehungsweise der Batteriezellen im Kammerzellenbereich 6 der Gehäusekammer 2 des Batteriegehäuses 1 und nach dem Anbringen von Kühlleitungen zur Kühlung der Batteriezellenmodule beziehungsweise der Batteriezellen im Kammerzellenbereich 6 der Gehäusekammer 2 des Batteriegehäuses 1 durch den Gehäusedeckel 14 abgedeckt wird.
  • Dieser Gehäusedeckel 14 ist insbesondere im Bereich der in der Oberseite 10 der Gehäusekammern 2 des Batteriegehäuses 1 ausgebildeten Durchgangsöffnungen 11 vorgesehen und verschließt damit insbesondere diese in der Oberseite 10 der Gehäusekammern 2 des Batteriegehäuses 1 ausgebildeten Durchgangsöffnungen 11. D.h. durch das Aufbringen des Gehäusedeckels 14 wird eine vollständig geschlossene Gehäusekammer 2 des Batteriegehäuses 1 ausgebildet und damit insbesondere auch ein vollständig verschlossenes Batteriegehäuses 1.
  • Demnach wird ein rundum hermetisch geschlossenes und damit vor dem Eintritt von Feuchtigkeit geschütztes Batteriegehäuse 1 mit einem kompakten Aufbau realisiert, das weiterhin durch den integrierten Unterfahrschutz einem hohen Sicherheitsstandard aufweist.

Claims (8)

  1. Batteriegehäuse (1) für die Batterie eines Fahrzeugs, wobei das Batteriegehäuse (1) im Unterboden des Fahrzeugs zur Aufnahme einer eine Vielzahl von Batteriezellen aufweisenden Traktionsbatterie des Fahrzeugs angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Batteriegehäuse (1) mehrere Gehäusekammern (2) aufweist, die an einem Seitenteil (4) der jeweiligen Gehäusekammer (2) des Batteriegehäuses (1) seitlich aneinandergefügt sind, dass die Gehäusekammern (2) des Batteriegehäuses (1) jeweils einen einteiligen geschlossenen Kammerrahmen (3) als Strangpreßprofil aufweisen, und dass in den Gehäusekammern (2) des Batteriegehäuses (1) jeweils ein Kammerzellenbereich (6) zur Aufnahme mindestens eines Batteriezellenmoduls mit einer Vielzahl von Batteriezellen ausgebildet ist und ein unterhalb des Kammerzellenbereichs (6) ausgebildeter Kammerbodenbereich (7) als Profilkörper mit mehreren aneinandergrenzenden Profilsegmenten (8) zur Ausbildung eines Unterfahrschutzes für das Fahrzeug, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwischen zwei benachbarten Gehäusekammern (2) des Batteriegehäuses (1) eine Zwischenkammer (13) als Deformationselement und als Pfad zur Gasentlüftung angeordnet ist, und im Batteriegehäuse (1) Befestigungselemente (12) zur Befestigung des Batteriegehäuses (1) an der Karosserie des Fahrzeugs vorgesehen sind, die an einer Zwischenkammer (13) angeordnet sind.
  2. Batteriegehäuse (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäusekammern (2) des Batteriegehäuses (1) jeweils einen als einheitliches Aluminium-Strangpreßprofil ausgebildeten Kammerzellenbereich (6) und einen als einheitliches Aluminium-Strangpreßprofil ausgebildeten Kammerbodenbereich (7) aufweisen.
  3. Batteriegehäuse (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der beiden äußeren Gehäusekammern (2) des Batteriegehäuses (1) an ihrer Außenseite ein Deformationselement (9) aufweist.
  4. Batteriegehäuse (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Oberseite (10) der Gehäusekammern (2) des Batteriegehäuses (1) jeweils mindestens eine Durchgangsöffnung (11) zur Verbindung der im jeweiligen Kammerzellenbereich (6) der Gehäusekammern (2) des Batteriegehäuses (1) angeordneten Batteriezellenmodule mit weiteren Komponenten der Traktionsbatterie und/oder mit Komponenten des Fahrzeugs vorgesehen ist.
  5. Batteriegehäuse (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Stirnseiten (5) der Gehäusekammern (2) des Batteriegehäuses (1) jeweils gemeinsam durch einen Profilkörper (18) verschlossen sind.
  6. Batteriegehäuse (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Oberseite (10) der Gehäusekammern (2) des Batteriegehäuses (1) ein Gehäusedeckel (14) für das Batteriegehäuse (1) angeordnet und mit den Gehäusekammern (2) des Batteriegehäuses (1) verbunden ist.
  7. Batteriegehäuse (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei benachbarte Gehäusekammern (2) des Batteriegehäuses (1) durch einen Zwischenraum (15) beabstandet voneinander angeordnet sind, und dass im Zwischenraum (15) Verbindungselemente zur mechanischen Verbindung des Batteriegehäuses (1) mit weiteren Komponenten des Fahrzeugs ausgebildet sind.
  8. Batteriegehäuse (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Batteriegehäuse (1) im Unterboden des Fahrzeugs in Längsrichtung des Fahrzeugs (in Fahrzeug-x-Richtung) im Bereich zwischen der Vorderachse des Fahrzeugs und der Hinterachse des Fahrzeugs und in Querrichtung des Fahrzeugs (in Fahrzeug-y-Richtung) im Bereich zwischen dem linken Schweller des Fahrzeugs und dem rechten Schweller des Fahrzeugs angeordnet ist.
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