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DE102017201600B4 - Verfahren zum Kontrollieren mehrerer Pressstreifen hinsichtlich ihrer jeweiligen Streifenbreite - Google Patents

Verfahren zum Kontrollieren mehrerer Pressstreifen hinsichtlich ihrer jeweiligen Streifenbreite Download PDF

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DE102017201600B4
DE102017201600B4 DE102017201600.0A DE102017201600A DE102017201600B4 DE 102017201600 B4 DE102017201600 B4 DE 102017201600B4 DE 102017201600 A DE102017201600 A DE 102017201600A DE 102017201600 B4 DE102017201600 B4 DE 102017201600B4
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Torsten Thieme
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Koenig and Bauer AG
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Koenig and Bauer AG
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Abstract

Verfahren zum Kontrollieren mehrerer Pressstreifen hinsichtlich ihrer jeweiligen Streifenbreite, wobei jeder der Pressstreifen jeweils von zwei gegeneinander angestellten Rotationskörpern ausgebildet wird, wobei die betreffenden Rotationskörper jeweils in einem Druckwerk (05; 06) einer Rotationsdruckmaschine gegeneinander angestellt werden, wobei in mindestens zwei Druckwerken (05; 06) der Rotationsdruckmaschine jeweils zwei Rotationskörper gegeneinander angestellt werden, wobei in jedem der Druckwerke (05; 06) einer der gegeneinander angestellten Rotationskörper als ein mindestens eine Druckform tragender Druckformzylinder (32) und der andere Rotationskörper als eine Farbwerkwalze (46; 50) eines Farbwerks (42) ausgebildet sind, wobei in den mindestens zwei Druckwerken (05; 06) die jeweiligen Druckformzylinder (32) jeweils in eine derartige Drehwinkelposition gedreht werden, dass sich zumindest deren jeweilige erste Farbwerkwalze (46) jeweils in voneinander verschiedenem Abstand zu einem beabsichtigten Druckanfang mindestens eines von diesen Druckwerken (05; 06) gemeinsam zu bedruckenden Bogens (B) befinden, wobei die zumindest jeweils erste Farbwerkwalze (46; 50) des jeweiligen Farbwerks (42) jeweils im Stillstand der Rotationsdruckmaschine an den jeweiligen Druckformzylinder (32) derart angestellt wird, dass in den mindestens zwei Druckwerken (05; 06) auf der jeweiligen mindestens einen zuvor farbfreien auf dem jeweiligen Druckformzylinder (32) angeordneten Druckform durch ein Anstellen der zumindest jeweils ersten Farbwerkwalze (46; 50) des jeweiligen Farbwerks (42) jeweils ein Farbstreifen ausgebildet wird, wobei nach einer definierten Einwirkzeit die mindestens eine an die jeweilige Druckform auf dem jeweiligen Druckformzylinder (32) angestellte Farbwerkwalze (46; 50) von der betreffenden Druckform auf dem jeweiligen Druckformzylinder (32) wieder abgestellt wird, wobei die Rotationsdruckmaschine nun in ihren Betriebszustand des Fortdrucks versetzt wird, wobei eine definierte Anzahl von zu bedruckenden Bogen (B) den die Druckformen mit den Farbstreifen aufweisenden Druckwerken (05; 06) zugeführt werden, wobei die auf den jeweiligen ansonsten farbfreien Druckformen ausgebildeten Farbstreifen im abgestellten Betriebszustand der jeweiligen mindestens einen Farbwerkwalze (46; 50) auf die diesen Druckwerken (05; 06) zugeführten Bogen (B) übertragen werden, wobei die jeweiligen auf einen jeden der Bogen (B) gedruckten Farbstreifen den jeweiligen Druckwerken (05; 06) zugeordnet werden, wobei zur Ausführung der Kontrolle der Pressstreifen die jeweilige Streifenbreite dieser Farbstreifen ermittelt wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Betriebszustand des Fortdrucks der Rotationsdruckmaschine beendet wird, sobald die jeweils mit den Farbstreifen bedruckten Bogen (B) in eine Bogenauslage (08) der Rotationsdruckmaschine befördert worden sind, wobei die jeweiligen auf die Bogen (B) gedruckten Farbstreifen den jeweiligen Druckwerken (05; 06) mit Hilfe einer Schemazeichnung oder einer Schablone zugeordnet werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Kontrollieren mehrerer Pressstreifen hinsichtlichihrer jeweiligen Streifenbreite gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Durch die DE 44 27 967 B4 ist ein Verfahren zum Voreinstellen der Pressung zwischen farbführenden Zylindern einer Druckmaschine bekannt, bei dem mindestens ein erster Zylinder eingefärbt wird, bei dem im Stillstand der Druckmaschine auf einem zweiten Zylinder ein Kontaktstreifen erzeugt wird, indem der erste Zylinder an den stillstehenden zweiten Zylinder an- und wieder abgestellt wird, bei dem der Kontaktstreifen ausgemessen wird, und bei dem anhand der Messungen am Kontaktstreifen die Pressung zwischen den Zylindern eingestellt wird, bei dem nach dem Abstellen der Zylinder voneinander ein Abdruck des Kontaktstreifens auf einem Bedruckstoff erzeugt wird, und die Breite des Kontaktstreifens auf dem Bedruckstoff durch optoelektronische Abtastung gemessen wird.
  • Durch die DE 102 11 870 A1 ist eine Druckmaschine mir einer Messeinrichtung zur Messung eines Streifens, insbesondere eines Farbstreifens einer zu justierenden Walze bekannt, wobei die Messeinrichtung mit Hilfe einer elektro-optisch arbeitenden Einrichtung den Streifen vermisst, wobei die Messeinrichtung insbesondere mit einer CCD-Zeile oder einer Laserzeile versehen ist.
  • Durch die DE 10 2007 022 079 A1 ist ein Verfahren zum automatisierten Justieren einer Rotationskörperpressung in einer Druckmaschine bekannt, wobei eine Pressstreifenabbild-Messung auf einem Bedruckstoff erfolgt, wobei ein Abbild eines ersten Pressstreifens, der von einem ersten Rotationskörper zusammen mit einem zweiten Rotationskörper gebildet wird, und ein Abbild eines zweiten Pressstreifens, der von dem zweiten Rotationskörper zusammen mit einem dritten Rotationskörper gebildet wird, ausgemessen werden, wobei in einer bevorzugten Ausführung durch eine elektronische Steuerungseinrichtung in Abhängigkeit von Messsignalen einer Messeinrichtung zum Messen der Breiten der Abbilder der beiden Pressstreifen ein erster Stellmotor und ein zweiter Stellmotor angesteuert werden, um die Pressstreifen einzustellen.
  • Durch die DE 10 2008 006 192 A1 ist ein Verfahren zum Betreiben einer Druckmaschine bekannt, nämlich zum Überprüfen und gegebenenfalls Einstellen einer Kontaktzone zwischen einem Formzylinder eines Druckwerks und mindestens einer auf dem Formzylinder im Druckbetrieb abrollenden Aufragwalze, nämlich mindestens einer Farbauftragwalze und/oder Feuchtauftragwalze, mit zumindest folgenden, vorzugsweise automatisiert ablaufenden Schritten: a) zunächst wird ein Druckwerk mit einem druckbereiten Farbwerk bereitgestellt, wobei jedoch ein Druckfarbe-Feuchtmittel-Gleichgewicht des Druckwerks derart gestört ist, dass die oder jede auf dem Formzylinder positionierte Druckform durchgängig Druckfarbe annimmt bzw. führt; b) anschließend wird mindestens eine Auftragwalze, deren Kontaktzone zum Formzylinder überprüft werden soll, an den Formzylinder für eine vorgegebene Zeitspanne angestellt und wieder abgestellt; c) darauffolgend wird ein Bedruckstoff im Druckwerk dadurch mit mindestens einem Kontaktstreifen bedruckt, dass der Bedruckstoff durch einen zwischen einem auf dem Formzylinder abrollenden Übertragungszylinder und einem auf dem Übertragungszylinder abrollenden Gegendruckzylinder ausgebildeten Druckspalt oder durch einen zwischen dem Formzylinder und einem auf dem Formzylinder abrollenden Gegendruckzylinder ausgebildeten Druckspalt hindurch bewegt wird; d) anschließend wird der oder jeder auf den Bedruckstoff gedruckte Kontaktstreifen vermessen, wobei hierbei ermittelte Messwerte Istwerte über die oder jede zu vermessende Kontaktzone liefern.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Kontrollieren mehrerer Pressstreifen hinsichtlich ihrer jeweiligen Streifenbreite zu schaffen, bei dem die jeweiligen gedruckten Farbstreifen den jeweiligen Druckwerken auf einfache Weise zugeordnet werden können.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Die abhängigen Ansprüche betreffen vorteilhafte Ausgestaltungen und/oder Weiterbildungen der gefundenen Lösung.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
    • 1 Bogenverarbeitungsmaschine;
    • 2 Bogenanleger und Bogenanlage;
    • 3 Unterbaumodul eines Druckwerkes;
    • 4 Oberbaumodul eines Druckwerkes;
    • 5 Lackwerk;
    • 6 Wendeeinrichtung;
    • 7 Bogenauslage;
    • 8 Druckplattenerkennungssystem.
  • Eine bogenförmiges Substrat B verarbeitende Maschine, z. B. eine Bogenverarbeitungsmaschine umfasst eine beispielsweise als Bogenanleger 01 bezeichnete Substratzufuhreinrichtung 01, eine beispielsweise als Bogenanlage 03 bezeichnete Anlageeinrichtung 03 und eine beispielsweise als Bogenauslage 08 bezeichnete Substratabgabeeinrichtung 08. Zwischen der Substratzufuhreinrichtung 01 und der Substratabgabeeinrichtung 08 sind vorzugsweise mehrere, auch als Werke bezeichnete Bearbeitungsstufen angeordnet, die insbesondere als Druckwerk 05; 06, aber auch als Lackwerk 07, Trockenwerk, Kalandrierwerk oder Folientransferwerk oder in anderer geeigneter Weise ausgebildet sind. Im Fall der Ausbildung der Bogenverarbeitungsmaschine als Druckmaschine, insbesondere Bogendruckmaschine, sind vorzugsweise mehrere der Werke jeweils durch ein Druckwerk 05; 06, insbesondere Offsetdruckwerk 05; 06 gebildet, dem vorzugsweise ein oder mehrere Lackwerke 07 nachgeordnet sind. Im Fall mehrerer Druckwerke 05; 06 kann auch die Anordnung eines oder mehrerer Lackwerke 07 zwischen den Druckwerken 05; 06 vorgesehen sein.
  • Sofern nicht explizit unterschieden wird, soll hier vom Begriff des bogenförmigen Substrates B, insbesondere eines Bedruckstoffes B, speziell des Bogens B grundsätzlich jedes flächig und in Abschnitten vorliegendes Substrat B, also auch tafel- oder ggf. plattenförmig vorliegende Substrate B, also auch Tafeln bzw. Platten, umfasst sein. Das so definierte bogenförmige Substrat B bzw. der Bogen B ist hier bevorzugt aus Papier oder Karton, d. h. als Papier- oder Kartonbogen ausgebildet, kann jedoch grundsätzlich auch durch Bogen B, Tafeln oder ggf. Platten aus Kunststoff, Pappe, Glas oder Metall gebildet sein.
  • Nachfolgend werden die einzelnen Bestandteile einer Bogenverarbeitungsmaschine an einer Bogendruckmaschine näher beschrieben (siehe z. B. 1 bis 8).
  • Wie z. B. in 2 ersichtlich, ist eine als Bogenanleger 01 ausgebildete Substratzufuhreinrichtung 01 mit einer beispielsweise als Bändertisch 02 ausgebildeten Förderstrecke 02 und mit einem durch beispielsweise einen Bogenstapel 09 gebildeten Bedruckstoffgebinde 09 dargestellt, der auf einer Aufnahmeeinrichtung 10 angeordnet, z. B. einer Stapelplatte 10 aufgesetzt ist. Die Stapelplatte 10 ist mit Transportmitteln 11 verbunden, welche sichern, dass die Oberseite des Bogenstapels 09 in einer definierten Position gehalten wird.
  • Die bevorzugt als Bogenanleger 01 ausgebildete Substratzufuhreinrichtung 01 umfasst vorzugsweise Bogenvereinzelungsorgane 12 und Bogentransportorgane 13. Die Bogenvereinzelungsorgane 12 sind beispielsweise als Trennsauger 12 und die Bogentransportorgane 13 beispielsweise als Transportsauger 13 ausgebildet und sind vorzugsweise gemeinsam von einer Trenneinrichtung 14 umfasst, z. B. in einem sogenannten Bogentrenner 14 aufgenommen. Der Antrieb des Bogentrenners 14 ist so gestaltet, dass die Trennsauger 12 eine vorwiegend vertikale Bewegung und die Transportsauger 13 eine in oder entgegen der Bogentransportrichtung 15 vorwiegend horizontale Bewegung ausführen. Dabei sind in einer Ausführungsform für die Trennsauger 12 und die Transportsauger 13 jeweils Einzelantriebe vorgesehen. Unter Einzelantrieben werden hier ansteuerbare Antriebe verstanden, die einem oder einer Gruppe von Arbeitsorganen (Bogenvereinzelungsorgane 12 und/oder Bogentransportorgane 13) zu deren Antrieb zugeordnet sind, insbesondere zu deren Antrieb unabhängig vom Antrieb (vorzugsweise aller) anderer Arbeitsorgane oder Gruppen von Arbeitsorganen, insbesondere ohne über eine mechanische und/oder formschlüssige Antriebsverbindung zu Antrieben anderer, einzeln oder ebenfalls in einer oder mehreren Gruppen angetriebener Arbeitsorgane gekoppelt zu sein.
  • Bogen B des Bogenstapels 09 sind an Anschlagelementen 16 insbesondere mit der Bogenvorderkante an Anschlagflächen von Vorderanschlägen 16 positioniert. Eine Bogenklappe 17 kann im oberen Bereich des Bogenstapels 09 eine in etwa senkrechte Fortsetzung der Anschlagflächen der Vorderanschläge 16 bilden. Die Bogenklappe 17 steht beispielsweise über eine Klappenwelle 18, mit der sie drehfest verbunden ist, in Antriebsverbindung mit einem Antrieb, vorzugsweise einem Einzelantrieb. Die Bogenklappe 17 kann damit aus der eine geradlinige Fortsetzung der Anschlagflächen bildenden Position geschwenkt werden und so in eine die Führung der Bogen B zu dem nachgeordneten Bändertisch 02 unterstützende Lage verbracht werden. An der Rückseite des Bogenstapels 09 sind vorzugsweise Blaseinrichtungen, z. B. sogenannte Bläser zum Vorlockern der im oberen Bereich des Bogenstapels 09 liegenden Bogen B und zum Ausbilden eines die Bogen B während des Förderns in Bogentransportrichtung 15 tragenden Luftpolsters positioniert. Dazu können auch seitlich des Bogenstapels 09 weitere Blaseinrichtungen bzw. Bläser und/oder Leitbleche vorgesehen sein.
  • Um beim sogenannten „Wechsel“ des Bogenstapels 09, d. h. dem Nachladen der Substratzufuhreinrichtung 01 mit neuen Substratbogen B, insbesondere einem neuen Bedruckstoffgebinde 09 das Anhalten der Bogendruckmaschine zu vermeiden, ist der Bogenanleger 01 mit einer hier nicht dargestellten Nonstop-Einrichtung ausgerüstet. Diese Nonstop-Einrichtung verfügt insbesondere über einen in den Stapelbereich der Druckmaschine einfahrbaren, an einer Einschubeinheit angeordneten Hilfsstapelträger, der insbesondere als Rechen, Rollo oder Platte ausgebildet ist. Der Hilfsstapelträger übernimmt den auf einer Transportunterlage 76, insbesondere einer Palette 76 ruhenden Reststapel und hebt diesen vorzugsweise kontinuierlich an, um ein störungsfreies Vereinzeln und Abtransportieren des jeweils obersten Bogens B des Reststapels zu sichern. In dieser Zeit wird der neue, auf einer weiteren Palette 76 angeordnete Stapel eingefahren und nachfolgend der Reststapel mit dem neuen Stapel vereinigt.
  • Der dem Bogenstapel 09 nachgeordnete Bändertisch 02 ist im Ausführungsbeispiel als Saugbändertisch 02 ausgebildet. Er umfasst vorzugsweise zwei Walzen 20; 21, beispielsweise eine Antriebswalze 20 und eine Umlenkwalze 21, zwischen denen eine z. B. ein- oder mehrteilige Förderfläche 22; 23 vorgesehen sein kann, welche beispielsweise durch ein ein- oder mehrteiliges Tischblech 22 oder durch einen das Tischblech 22 ausbildenden Saugkasten 23 gebildet ist. Die Antriebswalze 20 und die Umlenkwalze 21 sind von mindestens einem Transportband 24 umschlungen, welches beim Saugbändertisch 02 als Saugband 24 ausgebildet ist. Das Band wird z. B. mit Hilfe einer Spannwalze 77 gespannt und bevorzugt durch einen beispielsweise an der Antriebswalze 20 angreifenden Bandeinzelantrieb innerhalb eines Arbeitstaktes einem Geschwindigkeitsprofil folgend angetrieben. Mit der Antriebswalze 20 korrespondieren hier Taktrollen 25, die innerhalb eines Arbeitstaktes gegen die Antriebswalze 20 gesteuert werden.
  • Die beispielsweise als Bogenanlage 03 bezeichnete Anlageeinrichtung 03 umfasst vorzugsweise einen Anlegtisch 26, dem eine Kontrolleinrichtung zugeordnet ist. Der Anlegtisch 26 kann als Anlegblech 26 ausgeführt sein. An den Anlegtisch 26 und damit in die Bahn der Bogen B werden im Arbeitstakt z. B. als so genannte Vordermarken 27 bezeichnete Anschläge 27, insbesondere Vorderanschläge 27 geführt. An diesen Vordermarken 27 werden die Bogen B mit ihrer Vorderkante angelegt und ausgerichtet. Den Vordermarken 27 ist ein Bogenbeschleunigungsmittel 04 nachgeordnet, welches insbesondere als Schwinggreifer 04 ausgebildet ist, welches die nach der Vorderkante sowie gegebenenfalls nach einer Seitenkante ausgerichteten Bogen B einer als Anlegtrommel 29 ausgebildeten Transfertrommel 29 zuführt, die die von der Förderstrecke 02 her kommenden Bogen B an einen Druckzylinder 34 des nachfolgenden Druckwerks 05 übergibt.
  • In einer anderen Ausführung wird insbesondere die Lage des Bogens B auf dem Anlegtisch 26 messtechnisch erfasst. Der Bogen B wird dann in seiner Bewegung an den Schwinggreifer 04 übergeben. Vorzugsweise während der Bewegung des Schwinggreifers 04 wird dann der Bogen B in seine korrekte Lage verbracht und ausgerichtet an die Anlegtrommel 29 übergeben.
  • In den 3 bis 5 ist der Aufbau eines als Unterbaumodul 31 ausgebildeten Unterbaus 31 der Werke, hier Druckwerke 05; 06 zu erkennen. Von den Druckwerken 05; 06 sind nur die Druckzylinder 34; 36 und die ein Druckbild übertragenden Übertragungszylinder 33 gezeichnet, die mit den auch als Gegendruckzylinder 34 bezeichneten Druckzylindern 34; 36 auch als Druckstellen 55 oder Druckspalt 55 bezeichnete Druckzonen 55 bilden. Die Übertragungszylinder 33 werden auch als Gummizylinder 33 oder Gummituchzylinder 33 bezeichnet. Die Druckzylinder 34; 36 besitzen eine bis auf wenigstens einen axial verlaufenden Zylinderkanal 56 durchgehende Zylindermanteloberfläche. Im Zylinderkanal 56 ist vorzugsweise ein Greifersystem 57 zur Übernahme und Übergabe des Bogens B im Greiferschluss angeordnet. Doppeltgroße Druckzylinder 33 weisen demnach zwei in jeweils einem Zylinderkanal 56 angeordnete Greifersysteme 57 auf. Zwischen den Druckzylindern 34; 36 ist in der Regel eine als Übergabetrommel 35 ausgebildete Transfertrommel 35 mit konzentrisch zur Drehachse angeordneten und gekrümmten Bogentragelementen 58, z. B. sogenannten Trommelkappen 58 angeordnet. Alternativ kann die Übergabetrommel 35 auch ohne Trommelkappen 58 als sogenannter Transferter 35 ausgebildet sein. Für die Übernahme der Bogen B vom vorgeordneten Druckzylinder 34 und zur Übergabe an den nachgeordneten Druckzylinder 36 weisen die Übergabetrommeln 35 vorzugsweise Greifersysteme 59 auf. Während des Bogentransportes auf den Trommelkappen 58 der Übergabetrommel 35 können die Bogen B insbesondere von einer unter der Übergabetrommel 35 angeordneten Luftpolsterführung 60 gestützt und so auf die Trommelkappen 58 glatt aufgelegt werden. Die zwischen den Druckzylindern 34 angeordneten Übergabetrommeln 35, Transfertrommeln 35 oder Transferter 35 können einfachgroß oder mehrfachgroß ausgeführt sein, sind aber bevorzugt auch doppeltgroß ausgeführt. Einfachgroße Zylinder können einen Bogen B und zweifachgroße Zylinder können zwei Bogen B umfangsseitig aufnehmen.
  • Jedes Druckwerk 05; 06 umfasst z. B. im Bereich eines sogenannten Druckwerksoberbaus 30 einen insbesondere als Formzylinder 32, z. B. als Plattenzylinder 32 ausgeführten Druckwerkszylinder 32 und in einer Ausgestaltung für das Offsetdruckverfahren auch einen insbesondere als Übertragungszylinder 33, z. B. als Gummizylinder 33 ausgeführten Druckwerkszylinder 32. Des Weiteren umfasst das Druckwerk 05; 06 z. B. im Bereich eines sogenannten Druckwerkunterbaus 31 einen als Druckzylinder 34 bzw. Gegendruckzylinder 34 ausgebildeten Druckwerkszylinder 34 und eine auch als Übergabetrommel 35 bezeichnete Transfertrommel 35.
  • Die Druckwerke 05; 06 sind, wie z. B. auch am schematisch dargestellten Aufbau der Druckwerke 05; 06 in der 1 erkennbar, vorzugsweise modular aufgebaut, derart, dass der Druckwerksoberbau 30 durch ein erstes Modul 30, z. B. ein sogenanntes Oberbaumodul 30 und der Druckwerksunterbau 31 durch ein zweites Modul 31, z. B. ein sogenanntes Unterbaumodul 31 gegeben ist. In der modularen Ausführung umfasst das Oberbaumodul 30 hierbei beispielsweise den Formzylinder 32 und in einer Ausgestaltung für das Offsetdruckverfahren auch den Übertragungszylinder 33. Das Unterbaumodul 31 weist insbesondere den Druckzylinder 34 und z. B. die Transfertrommel 35 auf. Als „modular“ bzw. Modul kann in diesem Zusammenhang eine Baueinheit verstanden sein, welche mit ihren Hauptbestandteilen oder zumindest deren Anschlusselemente bereits in einem Gestell vormontiert als Ganzes in die Maschine einzubringen und ggf. wieder zu demontieren ist, wobei das Gestell als ein vom übrigen Maschinengestell lösbares Gestell ausgebildet ist.
  • Für den Fall der modularen Ausführung verläuft die horizontale Teilung zwischen Oberbaumodul 30 und Unterbaumodul 31 vorzugsweise zwischen dem Gummizylinder 33 und dem Druckzylinder 34. Die vertikale Trennlinie zwischen den Unterbaumodulen 31 bzw. zwischen den Druckwerken 05; 06 wird in Bogentransportrichtung 15 gesehen vorwiegend zwischen der Übergabetrommel 35 des Druckwerks 05 und dem Druckzylinder 36 des nachfolgenden Druckwerks 06 gelegt.
  • Der oben genannte, z. B. als Gummizylinder 33 ausgeführte Übertragungszylinder 33 kann mindestens eine Befestigungseinrichtung mit einem Befestigungsmittel 38 zum Halten und/oder Spannen eines Gummituchs aufweisen. Beispielsweise kann ein als Klemm- und/oder Spannkanal 37 bezeichneter Kanal 37, in dem die Klemm- und/oder Spannorgane 38, insbesondere zum Aufspannen eines Gummituchs angeordnet sind, vorgesehen sein.
  • Dem Gummizylinder 33 ist bzgl. der Richtung des effektiven Farbstromes der z. B. als Plattenzylinder 32 ausgebildete Formzylinder 32 vorgeordnet, der z. B. ebenfalls mindestens eine Befestigungseinrichtung mit einem Befestigungsmittel 40 zum Halten und/oder Spannen mindestens einer Druckform aufweist. Der Plattenzylinder 32 kann einen auch als Klemm- und/oder Spannkanal 39 bezeichneten Kanal 39 aufweisen, in welchem sich z. B. mindestens eine Spann- und/oder Klemmeinrichtung 40 zum Aufspannen einer Druckplatte auf die Mantelfläche des Plattenzylinders 32 befindet. Auf der Mantelfläche des Plattenzylinders 32 können in dessen Umfangsrichtung hintereinander auch mehrere Druckformen bzw. Druckplatten angeordnet sein.
  • Dem Druckwerk 05; 06 kann im Bereich des Druckwerksoberbaus 30 bzw. Oberbaumoduls 30 eine automatische oder halbautomatische Plattenwechseleinrichtung 41 zugeordnet sein.
  • Zum Einfärben der betreffenden z. B. als Druckplatte ausgebildeten Druckform ist mindestens ein Farbwerk 42 vorgesehen. Das Farbwerk 42 kann als Kurzfarbwerk 42, als Heberfarbwerk 42, als Filmfarbwerk 42 oder in anderer geeigneter Weise ausgebildet sein. Im Fall der hier bevorzugten Ausbildung als Heberfarbwerk 42 umfasst das Farbwerk 42 mindestens einen Farbvorrat 43, der beispielsweise als Rakel oder Farbkasten 43 ausgebildet sein kann, mindestens eine durch den Farbvorrat 43 einzufärbende, beispielsweise als Duktor- oder bevorzugt als Farbkastenwalze 44 ausgebildete Farbaufnahmewalze 44, eine oder mehrere weitere Farbwerkwalzen 45 und bevorzugt einen zwischen der als Farbkastenwalze 44 ausgebildeten Farbaufnahmewalze 44 und einer ersten Farbwerkwalze 46 pendelnde Heberwalze 47, z. B. einen sogenannten Farbheber 47. Die Farbwerkwalzen 45 unterscheiden sich in beispielsweise zwangsangetriebene Farbreibwalzen 48 (in 4 schraffiert gezeichnet) und in Farbwerkwalzen 49, die z. B. lediglich durch Friktion von den Farbreibwalzen 48 angetrieben werden. Zum Aufbringen der von der durch die Farbwerkwalzen 45 aufbereiteten Farbe auf die Druckplatte sind mindestens eine, meist mehrere, im Ausführungsbeispiel vorzugsweise vier Farbauftragswalzen 50 vorgesehen.
  • In der im Betrieb vorliegenden Drehrichtung 53 des Plattenzylinders 32 ist den Farbauftragswalzen 50 optional mindestens eine Feuchtauftragswalze 52 vorgeordnet. Diese ist einem Feuchtwerk 51 zugeordnet, das zum Aufbringen von Feuchtflüssigkeit auf die Oberfläche der Druckplatte bestimmt ist. Zwischen einer in Drehrichtung 53 des Plattenzylinders 32 ersten Farbauftragswalze 50 und der nächstliegenden Feuchtauftragswalze 52 kann eine bevorzugt schaltbare Brückenwalze 54 vorgesehen sein. Dadurch ist funktionell eine Verbindung zwischen dem Feuchtwerk 51 und Farbwerk 42 möglich. Für den Fall der schaltbaren Ausführung erlaubt dies mehrere Betriebsarten zum Optimieren der Feuchtflüssigkeitszufuhr.
  • Die Bogendruckmaschine kann eine Wendeeinrichtung 78 zum Wenden der zu bedruckenden Bogen B enthalten. Die Wendeeinrichtung 78 ist bevorzugt zwischen den Druckwerken 05; 06 der Maschine, insbesondere zwischen den Druckzylindern 34 angeordnet. Diese Wendeeinrichtung 78 ist vorzugsweise so konfiguriert, dass diese vom Schöndruck in den Widerdruck umgestellt werden kann, so dass die Maschine entweder in der Betriebsart Schöndruck oder in der Betriebsart Schön- und Widerdruck arbeitet. Unter dem Widerdruck ist zu verstehen, dass ein Bogen B nach dem Bedrucken durch eine Anzahl von Druckwerken 05; 06 gewendet wird, um mit den nachfolgenden Druckwerken 05; 06 dessen Rückseite zu bedrucken.
  • Die Wendung erfolgt in der Regel nach dem Prinzip der Hinterkantenwendung (siehe z. B. 6). Die Wendeeinrichtung 78 kann beispielsweise als Drei-Trommel-Wendung oder als Ein-Trommel-Wendung ausgebildet sein. In der Drei-Trommel-Wendung sind drei Bogenführungszylinder 79; 80; 81 angeordnet. In Bogentransportrichtung 15 ist dabei beispielsweise eine einfachgroße oder doppeltgroße Übergabetrommel 79, eine vorzugsweise doppeltgroße Speichertrommel 80 und eine vorzugsweise einfachgroße Wendetrommel 81 angeordnet. Ein einfachgroßer Zylinder kann dabei einen Bogen B maximalen Formates umfangsseitig aufnehmen. Ein einfachgroßer Zylinder weist so bezogen auf den Durchmesser des z. B. als Plattenzylinder 32 ausgebildeten Formzylinders 32 den gleichen, ein doppeltgroßer Zylinder einen doppelt großen Durchmesser auf.
  • Die Wendetrommel 81 ist insbesondere mit einem Wendegreifersystem 82 und die Speichertrommel 80 ist dann mit je mindestens einem Bogenhaltesystemen 83 pro bogentragender Mantelfläche ausgestattet. Die Bogenhaltesysteme 83 sind vorzugsweise als Greifersystem 83 für die Bogenvorderkante ausgebildet. Vorzugsweise sind auch Fixierelemente für den hinteren Bereich eines Bogens B vorgesehen, die vorzugsweise als Saugersysteme 84 ausgebildet sind. Die Saugersysteme 84 sind vorzugsweise mit verstellbaren hinteren Mantelsegmenten verbunden und in Umfangsrichtung relativ gegenüber den Greifersystemen 83 an vorderen Mantelsegmenten verstellbar, so dass Bogen B vom maximalen bis minimalen Format in der Betriebsart Schöndruck und/oder in der Betriebsart Schön- und Widerdruck im vorderen und hinteren Bereich auf der Speichertrommel 80 gehalten werden können. Unterhalb von Speichertrommel 80 und/oder Wendetrommel 81 sind Bogenführungselemente zur Führung der Bogen B anordenbar. Weiterbildend ist der Wendeeinrichtung 78 eine Leitrakel zum Führen des Bogens B zwischen der Speichertrommel 80 und Wendetrommel 81 zugeordnet.
  • Dem letzten Druckwerk 06 ist z. B. ein Lackwerk 07 nachgeordnet. Wie beispielsweise in den Zeichnungen dargestellt, ist ein als Druckzylinder 61 bzw. Gegendruckzylinder 34 ausgebildeter Zylinder im Unterbau 31, z. B. innerhalb eines Unterbaumoduls 31 angeordnet. Der Druckzylinder 61 ist bevorzugt den Druckzylindern 34; 36 der Druckwerke 05; 06 baugleich.
  • Der Bereich eines z. B. als Oberbaumodul 62 ausgebildeten Lackwerkoberbaus 62 des Lackwerkes 07 unterscheidet sich von den Druckwerksoberbauten 30 bzw. Oberbaumodulen 30 der Druckwerke 05; 06. Innerhalb dieses Lackwerkoberbaus 62 ist ein z. B. als Lackformzylinder 63 ausgebildeter Lackwerkszylinder 63 angeordnet, auf dem über ein Befestigungssystem 64, z. B. ein Klemm- und/oder Spannsystem 64 ein z. B. als Lacktuch oder Lackplatte ausgebildetes Übertragungsmittel befestigt, z. B. aufgespannt ist. Zum Auftragen des Lacks auf das beispielsweise in Art eines Gummituches ausgebildete Lacktuch bzw. auf die Lackplatte wird ein hier bevorzugt als Kammerrakelsystem 65 ausgebildetes Auftragsystem 65, umfassend vorzugsweise eine eine Näpfchenstruktur auf der Mantelfläche umfassende Farbwerkwalze 66, insbesondere Rasterwalze 66, und eine Kammerrakel 67 angewendet. Die Kammerrakel 67 enthält hier zwei mit der Rasterwalze 66 zusammenwirkende Rakeln.
  • Stromabwärts des letzten Druckwerks 05; 06 oder, falls vorgesehen, nach dem Lackwerk 07 ist vorzugsweise eine Trockenstrecke vorgesehen. Zur Bildung der Trockenstrecke sind im Bedruckstoffweg zwischen dem letzten als Druck- oder Lackwerk 05; 06; 07 ausgebildeten Werk 05; 06; 07 und einem z. B. durch einen Auslagestapel 71 gebildetes Produktgebinde 71 eine oder mehrere Trockeneinrichtungen 68 angeordnet. Bevorzugt sind in der Bogenauslage 08 eine oder mehrere Trockeneinrichtungen 68 ober- und/oder unterhalb des Bogenweges angeordnet. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Weg zwischen dem letzten Lack- oder Druckwerk 05; 06; 07 und der Bogenauslage 08 insbesondere durch Zwischenschaltung eines Trockenwerks verlängerbar, um so Raum für die Anordnung weiterer Trockeneinrichtungen 68 zu gewinnen. Bei Bedarf kann auch eine Zwischentrocknung in der Maschine durch den Zylindern zugeordnete Trockeneinrichtungen 68 erfolgen. Diese Zwischentrocknung kann auch durch ein in der Maschine angeordnetes Trockenwerk erfolgen.
  • Die Bogenauslage 08 einer bogenverarbeitenden Maschine, hier insbesondere einer Bogendruckmaschine, speziell einer Bogenoffsetrotationsdruckmaschine enthält ein einem Bogenführungssystem, hier als Bogenführungszylinder, speziell Druckzylinder 34, nachgeordnetes Bogenfördersystem, welches insbesondere als Kettenfördersystem 69 ausgebildet ist. Das Bogenfördersystem enthält über Antriebs- und Umlenkmittel bewegte Zugmittel, die Greifeinrichtungen zur Bogenförderung antreiben. Die Greifeinrichtungen weisen Fixierorgane zur Übernahme und Fixierung der Bogen B auf. Als Fixierorgane können insbesondere Klemm- und/oder Sauggreifer zum Greifen der Bogenkanten eingesetzt werden. In nicht dargestellten Weiterbildungen sind zusätzliche Greifeinrichtungen für die Bogenhinterkanten vorgesehen.
  • Das hier als Kettenfördersystem 69 ausgebildete Bogenfördersystem enthält über Kettenräder 72 gelegte und von diesen angetriebene, in seitlich angeordneten nicht dargestellten Führungsschienen geführte Ketten 73, an denen Greiferwagen 70 zum Transport der Bogen B angeordnet sind. Von den Greiferwagen 70 werden die Bogen B in Bogentransportrichtung 15 zu dem auf beispielsweise einer Palette 76 oder einer anders gearteten Transportunterlage gelagerten Auslagestapel 71 gefördert. Die Greiferwagen 70 enthalten vorzugsweise Vorderkantenklemmgreifer, die mit Greiferauflagen zusammenwirkende Greiferfinger aufweisen, welche beabstandet zueinander auf einer Greiferwelle angeordnet und von dieser steuerbar sind.
  • Für einen sicheren Transport der von den Greiferwagen 70 gehaltenen Bogen B ist in der Bogenauslage 08 eine Bogenleitvorrichtung und zum Beispiel ein Trockner vorgesehen. Die Bogenleiteinrichtung weist den Greiferwagen 70 zugewandte Bogenleitbleche auf, die mit Blasluftdüsen versehen sind und sich über die Maschinenbreite erstrecken. Unter dem Bogenleitblech sind Blaskästen angeordnet, über welche die Blasluftdüsen mit Blasluft versorgt werden, sodass zwischen dem Bogenleitblech und den von den Greiferwagen 70 transportierten Bogen B ein Tragluftpolster ausgebildet wird. Um eine Erwärmung des Bogenleitblechs im Bereich des Trockners regeln zu können, kann ein Kühlmittelkreislauf integriert sein. Um das Zusammenkleben der Bogen B auf dem Auslagestapel 71 zu vermeiden, ist im Bereich der Bogenauslage 08 vorzugsweise eine nicht weiter bezeichnete Trennmittelauftrageinrichtung, insbesondere eine Pudereinrichtung, bevorzugt kombiniert mit einer Einrichtung zum Absaugen des Puders vorgesehen.
  • Vor dem Auslagestapel 71 ist eine nicht weiter bezeichnete Bremseinrichtung zur Verzögerung der von den Greiferwagen 70 freigegebenen Bogen B angeordnet. Die Bremseinrichtung kann rotierende Saugringe und/oder umlaufende Saugbänder enthalten oder als Nachgreifersystem ausgebildet sein. Die von der Bremseinrichtung verzögerten Bogen B legen sich an Vorderanschlägen an und werden so ausgerichtet auf dem Auslagestapel 71 abgelegt. Der Auslagestapel 71 wird vorzugsweise von einem Stapelhubantrieb um die jeweils abgelegte Bogenstärke abgesenkt, so dass die Stapeloberfläche ein stets annähernd konstantes Niveau einnimmt.
  • Um beim Wechsel der z. B. als Paletten 76 ausgeführten Transportunterlagen 76 das Anhalten der Bogendruckmaschine zu vermeiden, kann die Bogenauslage 08 mit einer nicht dargestellten Nonstop-Einrichtung ausgerüstet sein. Diese umfasst vorwiegend einen Hilfsstapelträger, beispielsweise in Form eines aufrollbaren Lattentischs, insbesondere auch als Rollo bezeichnet. Das Rollo weist beweglich miteinander verbundene Stäbe auf. In seiner Ruhelage ist es vor dem Auslagestapel 71 aufgerollt angeordnet und wird zum Stapelwechsel bei laufender Bogendruckmaschine in Bogentransportrichtung 15 zwischen zwei Bogen B in eine parallel zur Oberfläche des Auslagestapels 71 liegende Arbeitsstellung abgerollt. In dieser Lage über dem Auslagestapel 71 nimmt dieser Lattentisch vorübergehend die ankommenden Bogen B auf, so dass sich ein Hilfsstapel bildet. Der Hauptstapel kann inzwischen herausgenommen und durch eine neue Transportunterlage 76, insbesondere eine Palette 76 ersetzt werden. Am Ende des Stapelwechselvorganges wird das Rollo in seine Ruhelage zurückgezogen und der Hilfsstapel dabei auf der neuen Palette 76 abgelegt.
  • Der Bogendruckmaschine ist mindestens ein nicht dargestellter Antriebsmotor zugeordnet.
  • In einer ersten Ausführungsform ist dieser mindestens eine Antriebsmotor z. B. als ein Hauptmotor ausgebildet und treibt z. B. einen geschlossenen Räderzug an, der einen Antriebsverbund bildet. Der Antriebsverbund umfasst dabei insbesondere die Druckzylinder 34; 36, die Übergabetrommeln 35, die Gummizylinder 33, die Plattenzylinder 32 und die Farbwerke 42.
  • Einzelne funktionelle Einheiten der Bogendruckmaschine, wie zum Beispiel der Substratzufuhreinrichtung 01, speziell der Bogenanleger 01, die Farbaufnahmewalze 44 und/oder gegebenenfalls vorgesehene Feuchtwerke 51, können vorzugsweise durch separate Antriebe, insbesondere Einzelantriebe, d. h. ohne mechanische und/oder formschlüssige Antriebsverbindung zu Antrieben der anderen funktionellen Einheiten und dem den Hauptmotor umfassenden Antriebsverbund angetrieben werden bzw. sein. In einer die erste Ausführungsform weiterbildenden Ausführung werden zumindest die Plattenzylinder 32 aus dem Antriebsverbund ausgegliedert und durch lediglich dem jeweiligen Plattenzylinder 32 zugeordnete separate Antriebe, insbesondere Einzelantriebe, d. h. ohne mechanische und/oder formschlüssige Antriebsverbindung zu den Antrieben der anderen Plattenzylinder 32 und zu dem den Hauptmotor umfassenden Antriebsverbund und zu Antrieben anderer funktioneller Einheiten wie beispielsweise der Substratzufuhreinrichtung 01, der Farbkastenwalzen 44 und/oder der Feuchtwerke 51, rotatorisch bewegt. Die Einzelantriebe der Plattenzylinder 32 können insbesondere durch sogenannte Direktantriebe gebildet sein, wobei unter dem Direktantrieb ein oben genannter Einzelantrieb verstanden wird, bei dem der Antriebsmotor bzw. dessen Rotor, bevorzugt ohne dazwischenliegende Getriebeelemente, direkt oder gegebenenfalls über eine Kupplung in zueinander koaxialer Anordnung mit der Antriebswelle, insbesondere dem Zapfen des Plattenzylinders 32 verbunden ist. Der Antriebsmotor wird vorzugsweise so ausgelegt, dass auf die Zwischenschaltung eines Getriebes verzichtet werden kann. Dabei wird die Umfangsgeschwindigkeit der Plattenzylinder 32 der Umfangsgeschwindigkeit der mit den Plattenzylindern 32 zusammenwirkenden Zylindern angepasst. Gemäß einer anderen Ausführungsform weisen mehrere der Werke, bevorzugt jedes der Werke einen eigenen, den Antriebsverbund des betreffenden Werkes antreibenden Antriebsmotor auf, jedoch ohne über eine mechanische und/oder formschlüssige Antriebsverbindung zu Antrieben anderer Werke gekoppelt zu sein.
  • Die Bogen B werden in dem z. B. als Bogenstapel 09 ausgebildeten Bedruckgebinde 09 bereitgestellt. Durch den Bogentrenner 14 wird der oberste Bogen B des Bogenstapels 09 erfasst und der weiteren Verarbeitung zugeführt. Das geschieht z. B. wie folgt:
  • Die Bogenvereinzelungsorgane 12 werden gegen die Oberseite des Bogenstapels 09 geführt, erfassen den jeweils obersten Bogen B und heben diesen vom darunter liegenden Bogen B ab, indem sie in ihre Ausgangslage zurückbewegt werden. Die Bläser unterblasen den von den Bogenvereinzelungsorganen 12 gehaltenen Bogen B und trennen diesen so vollflächig vom darunter liegenden Bogen B. Der von den Bogenvereinzelungsorganen 12 gehaltene und vollflächig getrennte Bogen B wird von den Bogentransportorganen 13 erfasst und von den Bogenvereinzelungsorganen 12 freigegeben. Die Bogentransportorgane 13 fördern den erfassten Bogen B in Bogentransportrichtung 15, wobei mit Beginn des Bogentransports die Bogenklappe 17 nach unten geschwenkt werden kann, so dass der Bogen B mit der Bogenvorderkante zur z. B. als Bändertisch 02 ausgebildeten Förderstrecke 02 transportiert werden kann. Die Taktrollen 25 sind anfänglich von der Antriebswalze 20 abgehoben und setzen auf den jeweiligen Bogen B auf, wenn dieser sich im Spalt zwischen den Taktrollen 25 und der Antriebswalze 20 befindet. Anschließend wird der jeweilige Bogen B von den Bogentransportorganen 13 freigegeben. Die von den Bogentransportorganen 13 in Bogentransportrichtung 15 geförderten Bogen B werden unter Einhaltung eines vorgegebenen Schuppenabstandes auf der z. B. als Bändertisch 02 ausgebildeten Förderstrecke 02 positioniert und von diesem bzw. dieser im Arbeitstakt der Bogendruckmaschine gegen die Vordermarken 27 geführt und können nachfolgend durch die beispielsweise als Schwinggreifer 04 ausgebildeten Bogenbeschleunigungsmittel 04 abgezogen werden.
  • Die Greifer z. B. des Schwinggreifers 04 übergeben den Bogen B an die Greifer der Anlegtrommel 29, durch die der Bogen B an das Greifersystem 57 des Druckzylinders 34 des ersten Druckwerks 05 übergeben wird.
  • Der nunmehr auf dem Druckzylinder 34 befindliche Bogen B wird durch das Farbwerk 42 über den Formzylinder 32 und in Ausführung als Offsetdruckwerk über den Übertragungszylinder 33 eingefärbt. Das geschieht z. B. wie folgt:
  • Die im z. B. im als Farbkasten 43 ausgebildeten Farbvorrat 43 bevorratete Druckfarbe wird zonenweise dosiert auf die Farbaufnahmewalze 44, z. B. die Farbkastenwalze 44 gebracht und bevorzugt von dem periodisch hin und her bewegten Farbheber 47 als Farbstreifen auf die z. B. als Farbreibwalze 48 ausgebildete erste Farbwerkwalze 46 abgelegt. Diese überträgt die Farbe über durch Friktion angetriebene Farbwerkwalzen 49 auf die Farbreibwalzen 48. Über weitere Farbwerkwalzen 45 wird die Farbe auf die Farbauftragswalzen 50 übertragen und gelangt dadurch auf die mindestens eine auf dem Formzylinder 32 aufgespannte Druckform, wobei in Drehrichtung des Formzylinders 32 gesehen vor dem Auftrag der Farbe durch die Farbauftragswalzen 50 der Auftrag von Feuchtflüssigkeit durch die Feuchtauftragswalze 52 erfolgen kann.
  • Die auf der betreffenden Druckform abgelegte Farbe wird motivgerecht auf den Gummizylinder 33 übertragen und von diesem auf den vom Druckzylinder 34 geführten Bogen B transferiert.
  • Der Bogen B wird nunmehr vom ersten Druckwerk 05 auf das folgende Druckwerk 06 und gegebenenfalls nachfolgende weitere Druckwerke 05; 06 übertragen. Das geschieht z. B. wie folgt:
  • Der Bogen B wird von dem Greifersystem 57 des Druckzylinders 34 an das Greifersystem 59 der Übergabetrommel 35 übergeben und so weiter durch die gesamte Bogendruckmaschine geführt. In den einzelnen Druckwerken 05; 06 wird dann über die betreffenden Übertragungszylinder 33 die Farbe auf den Bogen B aufgebracht.
  • Auf dem Weg des Bogens B durch die Bogendruckmaschine kann, falls eine Wendeeinrichtung 78 vorhanden ist, der Bogen B auch gewendet und auf seiner Rückseite bedruckt werden. Die Wirkungsweise des im Ausführungsbeispiel beschriebenen Bogenhaltesystems in der Betriebsart Schön- und Widerdruck ist z. B. folgende:
  • Der auf der Speichertrommel 80 liegende, im Schöndruck bedruckte Bogen B wird vom Bogenhaltesystem 83 im Bereich der Bogenvorderkante geführt und zusätzlich von einem als Sauggreifer des Saugersystems 84 ausgebildeten Bogenhaltesystem 84 im Bereich der Bogenhinterkante fixiert. Nachdem die Bogenvorderkante den Tangentenpunkt zwischen Speichertrommel 80 und der nachfolgenden Wendetrommel 81 passiert hat, wird sie vom Bogenhaltesystem 83 freigegeben. Während die Bogenhinterkante den Tangentenpunkt zwischen Speichertrommel 80 und Wendetrommel 81 passiert, wird sie vom Wendegreifersystem 82 der Wendetrommel 81 übernommen und vom Bogenhaltesystem 84 der Speichertrommel 80 freigegeben, so dass die Bogenhinterkante dann zur Bogenvorderkante wird.
  • Nachdem der Bogen B die Druckwerke 05; 06 passiert hat, kann er in einem oder mehreren Lackwerken 07 durch den Lackformzylinder 63 mit einer Lackschicht versehen werden. Das Greifersystem des Druckzylinders 61 übergibt dann den Bogen B an z. B. das Kettenfördersystem 69 der Bogenauslage 08.
  • Die an der Vorderkante gegriffenen Bogen B werden von den Greiferwagen 70 nach der Übernahme vom Druckzylinder 61 und Durchlaufen eines Umlenkbereiches z. B. auf einer Bahn geführt, die nach oben weist. Dabei werden die Bogen B durch die vorgesehenen Trockeneinrichtungen 68 getrocknet und z. B. mit Puder belegt. Die Bogen B werden durch die Greiferwagen 70 bis in die Höhe des Auslagestapels 71 transportiert und dort auf diesen abgelegt.
  • Ein Inline-Inspektionssystem der Bogenverarbeitungsmaschine wird dazu verwendet, eine Qualität z. B. mehrfarbig bedruckter und/oder lackierter Bogen B in der Maschine (d. h. „inline“) zu kontrollieren und einem Maschinenbediener die Ergebnisse dieser Kontrolle anzuzeigen (1). Dazu erstellt das Inline-Inspektionssystem mindestens eine fotografische Abbildung vom jeweiligen zu inspizierenden Druckbild. Das Inline-Inspektionssystem ist in der Lage, vorzugsweise eine 100%-lnspektion der gesamten Druckauflage bis zu einer Druckgeschwindigkeit von maschinenabhängig bis zu 20.000 Bogen/h durchzuführen. Dabei wird jeder Bogen B auf mehrere, z. B. auf über 12 Millionen Bildpunkte abgebildet. Dabei ergibt sich je nach Format des verwendeten Bogens B eine Ortsauflösung im Bereich von ca. 0,25 qmm/pro Bildpunkt bis ca. 0,5 qmm/pro Bildpunkt. Das Inline-Inspektionssystem erkennt bei einem theoretischen Farbumfang von z. B. ca. 16,7 Millionen Abstufungen kleinste Farbabweichungen und/oder Helligkeitsunterschiede im Druckbild. Das Inline-Inspektionssystem erkennt sowohl kurzzeitig auftretende Druckfehler (z. B. Farbspritzer, Wasserflecken, Papierfehler, Butzen usw.) als auch dauerhafte Druckabweichungen (z. B. Über-/Unterfärbung einzelner Farben, Farbmangel, Tonen usw.) und zeigt erkannte Fehler vorzugsweise mittels einer Anzeigeeinrichtung 91, z. B. in einem Monitorbild Bogen B für Bogen B an. Das Inline-Inspektionssystem ermöglicht es beispielsweise, Toleranzgrenzen für die Druckqualität der zu inspizierenden Bogen B einzurichten. Wenn eine Toleranzgrenze überschritten oder unterschritten wird, gibt das Inline-Inspektionssystem eine Warnung z. B. an der Anzeigeeinrichtung 91 aus. In einer bevorzugten Ausführung kennzeichnet das Inline-Inspektionssystem Fehlerorte in Form von z. B. großen Rasterpunkten in dem auf dem Monitor angezeigten Druckbild, wobei die Rasterpunkte z. B. in Farben erscheinen, die im Druckbild nicht vorkommen.
  • Zum Inline-Inspektionssystem gehören mindestens eine in der Bogenverarbeitungsmaschine z. B. an einem Druckwerk 05; 06 oder an einem Lackwerk 07 oder an einer Bogenauslage 08 angeordnete Kamera 86 jeweils mit einer zugehörigen Beleuchtungseinrichtung 87 und eine Auswerteeinrichtung 88, insbesondere eine Recheneinrichtung 88. Die Kamera 86 ist vorzugsweise als eine Halbleiterkamera ausgebildet, z. B. als eine CCD-Kamera oder CMOS-Kamera, z. B. in Form einer Zeilenkamera oder einer Flächenkamera. Ein z. B. durch ein optisches Objektiv festgelegter Erfassungsbereich 89 der jeweiligen Kamera 86 ist jeweils radial vorzugsweise auf einen der Gegendruckzylinder 34 gerichtet. Die Beleuchtungseinrichtung 87 ist vorzugsweise im Unterbau 31 des betreffenden Moduls angeordnet. Die Beleuchtungseinrichtung 87 ist vorzugsweise als eine LED-Beleuchtung ausgebildet. Die Beleuchtungseinrichtung 87 strahlt in Richtung des zu inspizierenden Druckbildes vorzugsweise Weißlicht aus.
  • Insbesondere in Verbindung mit einer Plattenwechseleinrichtung 41 (4) ist ein Druckplattenerkennungssystem vorgesehen, welches ein vollautomatisch arbeitendes Inline-Lesesystem für eine auf einem Plattenzylinder 32 anzuordnende Druckplatte ist. Das Druckplattenerkennungssystem stellt mittels einer auf den Plattenzylinder 32 gerichteten Kamera 92 fest, ob sich eine Druckplatte in der Spann- und/oder Klemmeinrichtung 40 befindet. Das Druckplattenerkennungssystem kontrolliert außerdem, ob sich die Druckplatte ausreichend tief in der Spann- und/oder Klemmeinrichtung 40 befindet (4). Nach erfolgreicher Kontrolle wird die betreffende Druckplatte automatisch aufgespannt. Das Druckplattenerkennungssystem arbeitet mit z. B. drei Passmarken 93, von denen zwei in der Druckvorstufe auf die Druckplatte belichtet wurden und einer auf einem die Druckplatte registernden Passstift 94 angeordnet ist (8).
  • Sofern die Druckplatte zusätzlich noch eine Plattencodierung 96 z. B. in Form eines zweidimensionalen Codes, insbesondere eines DataMatrix-Codes aufweist, wertet das Druckplattenerkennungssystem diese Plattencodierung 96 aus und kontrolliert dadurch, ob sich die Druckplatte entsprechend dem Druckjob im richtigen Druckwerk 05; 06 befindet. Anschließend werden vom Druckplattenerkennungssystem oder von einer mit ihm verbundenen Auswerteeinrichtung 88 druckwerkspezifische Voreinstellungen aktiviert. Der DataMatrix-Code ist somit ein Informationsträger für auftragsspezifische Daten. Die Plattencodierung 96 wird z. B. dazu verwendet, den gesamten Auftrag einschließlich der Voreinstelldaten in den Einrichtespeicher der Maschine (Farbprofile, Duktordrehzahlen, Flächendeckung, Kopfdaten) automatisiert zu laden. Dabei erfolgt z. B. ein Vergleich des Plattensatzes hinsichtlich der Zugehörigkeit aller Druckplatten zum Auftrag, Teilauftrag, zur Vorderseite und Rückseite sowie zur Druckfarbe im Druckwerk 05; 06. Das Druckplattenerkennungssystem gibt z. B. eine Fehlermeldung aus, wenn der Auftrag im Druckplattenerkennungssystem nicht gefunden wird oder ein DataMatrix-Code z. B. durch Beschädigung unlesbar ist oder fehlt.
  • In der jeweiligen Druckzone 55 (3), aber auch zwischen dem jeweiligen Formzylinder 32 und an diesen Formzylinder 32 angestellten Farbauftragswalzen 50 und/oder angestellter Feuchtauftragswalze 52 bildet sich durch die Gegeneinanderstellung von jeweils zwei dieser Rotationskörper jeweils ein sich jeweils in Längsrichtung dieser Rotationskörper erstreckender Kontaktstreifen oder Pressstreifen aus. Um eine möglichst hohe Druckqualität zu gewährleisten, und zwar über die gesamte Dauer des jeweiligen Druckprozesses, ist die jeweilige Streifenbreite von mindestens einem, meist mehreren dieser Kontaktstreifen oder Pressstreifen vorzugsweise zumindest annähernd gleichzeitig zu kontrollieren und bei einem Korrekturbedarf nachzujustieren. Der Einfachheit halber wird nachfolgend nur noch der Begriff Pressstreifen verwendet.
  • Ein Verfahren zum Kontrollieren einer Streifenbreite eines Pressstreifens geht davon aus, dass der Pressstreifen von zwei gegeneinander angestellten in einem Druckwerk 05; 06 einer Rotationsdruckmaschine angeordneten Rotationskörpern ausgebildet wird. Dabei führt einer der beiden gegeneinander angestellten Rotationskörper auf seiner Mantelfläche z. B. vollumfänglich eine Druckfarbe, wobei der farbführende Rotationskörper im Bereich des Pressstreifens auf der Mantelfläche des gegen ihn angestellten Rotationskörpers einen Farbstreifen ausbildet. Üblicherweise wird bzw. werden auf einem als ein Plattenzylinder 32 des Druckwerks 05; 06 ausgebildeten Rotationskörper und/oder auf einem als ein Übertragungszylinder 33 des Druckwerks 05; 06 ausgebildeten Rotationskörper jeweils ein Farbstreifen ausgebildet. Vorteilhafterweise ist vorgesehen, dass mit einer in der Rotationsdruckmaschine angeordneten optoelektronischen Einrichtung eine Abbildung des Farbstreifens erstellt wird, wobei ein auf dem Plattenzylinder 32 ausgebildeter Farbstreifen z. B. von einer als eine Kamera 92 eines Druckplattenerkennungssystems ausgebildeten optoelektronischen Einrichtung und/oder ein von dem Übertragungszylinder 33 auf einem Bedruckstoff B ausgebildeter Farbstreifen von einer als eine Kamera 86 eines Inline-Inspektionssystems ausgebildeten optoelektronischen Einrichtung jeweils fotografisch abgebildet wird bzw. werden. Die fotografische Abbildung des jeweiligen Farbstreifens wird in der betreffenden Kamera 86; 92 jeweils in Form digitaler Bilddaten ausgebildet.
  • Die digitalen Bilddaten der jeweiligen fotografischen Abbildung des jeweiligen Farbstreifens werden jeweils von der betreffenden Kamera 86; 92 an die Auswerteeinrichtung 88 bzw. Recheneinrichtung 88 übermittelt, wobei die Recheneinrichtung 88 aus den digitalen Bilddaten der fotografischen Abbildung des jeweiligen Farbstreifens jeweils die Streifenbreite des jeweiligen zwischen den beiden gegeneinander angestellten Rotationskörpern ausgebildeten Pressstreifens ermittelt, vorzugsweise errechnet. Vorteilhafterweise gibt die Recheneinrichtung 88 die errechnete Streifenbreite des jeweiligen Pressstreifens als einen Zahlenwert aus, wobei dieser Zahlenwert zur Kontrolle der Streifenbreite des betreffenden Pressstreifens an der mit der Recheneinrichtung 88 datentechnisch verbundenen oder zumindest verbindbaren Anzeigeeinrichtung 91 angezeigt wird. Als Anzeigeeinrichtung 91 wird vorzugsweise ein Monitor eines zur Rotationsdruckmaschine gehörenden Leitstandes verwendet. Die Recheneinrichtung 88 prüft z. B., ob der für die Streifenbreite des jeweiligen Pressstreifens errechnete Zahlenwert unter Berücksichtigung von mindestens einem zuvor festgesetzten Grenzwert einem für den betreffenden Pressstreifen gegebenen Sollwert entspricht. Die Anzeigeeinrichtung 91 zeigt vorzugsweise auch an, ob der für die Streifenbreite des jeweiligen Pressstreifens errechnete Zahlenwert unterhalb oder oberhalb des mindestens einen zuvor festgesetzten Grenzwertes liegt.
  • Die Kontrolle der Streifenbreite des jeweiligen Pressstreifens erfolgt dadurch, dass mindestens eine durch das Farbwerk 42 mit Druckfarbe insbesondere gleichmäßig und vollständig eingefärbte Farbauftragswalze 50 an einen farbfreien, vorzugsweise still stehenden Formzylinder 32 angestellt und nach einer Einwirkzeit von einigen Sekunden, z. B. nach einer Einwirkzeit von bis zu 15 Sekunden von diesem Formzylinder 32 wieder abgestellt wird. Danach wird der mindestens eine vom Formzylinder 32 getragene Farbstreifen bei abgestellter Farbauftragswalze 50 bzw. bei abgestellten Farbauftragswalzen 50 vom Formzylinder 32 z. B. via eines zuvor von Druckfarbe gereinigten Übertragungszylinders 33 auf einen Bedruckstoff B abgebildet und durch mindestens eine der vorgenannten optoelektronischen Einrichtungen erfasst und i. d. R. anschließend in der Auswerteeinrichtung 88 bzw. Recheneinrichtung 88 ausgewertet.
  • Wenn in mehreren Druckwerken 05; 06 die jeweilige Streifenbreite von Pressstreifen zu kontrollieren ist, werden die jeweiligen Formzylinder 32 bzw. Plattenzylinder 32 in ihrer jeweiligen Drehwinkellage derart positioniert, dass sich die von diesen Pressstreifen resultierenden auf dem Bedruckstoff B abzubildenden Farbstreifen nicht überlagern. Dies erfolgt dadurch, dass die jeweiligen Farbauftragswalzen 50 bezogen auf den hinsichtlich des Bedruckstoffs B beabsichtigten Druckanfang in unterschiedlichen Abständen an den betreffenden Formzylinder 32 bzw. Plattenzylinder 32 angestellt werden.
  • Zur Kontrolle der Streifenbreite des jeweiligen Pressstreifens wird z. B. eine definierte Anzahl von mehreren Bogen B, z. B. mindestens drei Bogen B durch die Druckmaschine transportiert, von denen für die Auswertung entweder alle oder nur eine bestimmte Auswahl, d. h. Teilmenge, nämlich die Bogen B mit der qualitativ besten Abbildung der jeweiligen Farbstreifen verwendet werden bzw. wird. Die Auswertung der auf den Bogen B ausgebildeten Farbstreifen erfolgt vorzugsweise dadurch, dass die einzelnen Farbstreifen bestimmten in der Druckmaschine bestehenden Pressstreifen z. B. anhand einer virtuellen Schablone zugeordnet und/oder an der Anzeigeeinrichtung 91, vorzugsweise am Monitor des zur Druckmaschine gehörenden Leitstandes visualisiert werden.
  • Um die Kontrolle der Streifenbreite von Pressstreifen zu wiederholen, sind der oder die betreffenden Formzylinder 32 bzw. Plattenzylinder 32 und gegebenenfalls Übertragungszylinder 33 zuvor jeweils sauber zu drucken oder zu waschen.
  • Erfindungsgemäß wird nun ein Verfahren zum Kontrollieren mehrerer Pressstreifen hinsichtlich ihrer jeweiligen Streifenbreite vorgeschlagen, wobei jeder der Pressstreifen jeweils von zwei gegeneinander angestellten Rotationskörpern ausgebildet wird, wobei die betreffenden Rotationskörper jeweils in einem Druckwerk 05; 06 einer Rotationsdruckmaschine gegeneinander angestellt werden, wobei in mindestens zwei Druckwerken 05; 06 der Rotationsdruckmaschine, vorzugsweise in allen Druckwerken 05; 06 der Rotationsdruckmaschine jeweils zwei Rotationskörper gegeneinander angestellt werden. In jedem dieser Druckwerke 05; 06 sind einer der gegeneinander angestellten Rotationskörper als ein mindestens eine Druckform tragender Druckformzylinder 32 und der andere Rotationskörper als eine Farbwerkwalze 46; 50 eines Farbwerks 42 ausgebildet. In den mindestens zwei Druckwerken 05; 06 werden die jeweiligen Druckformzylinder 32 jeweils in eine derartige Drehwinkelposition gedreht, dass sich zumindest deren jeweilige erste Farbwerkwalze 46 jeweils in voneinander verschiedenem Abstand zu einem beabsichtigten Druckanfang mindestens eines von diesen Druckwerken 05; 06 gemeinsam zu bedruckenden Bogens B befinden. Die zumindest jeweils erste Farbwerkwalze 46; 50 des jeweiligen Farbwerks 42 wird jeweils im Stillstand der Rotationsdruckmaschine an den jeweiligen Druckformzylinder 32 derart angestellt, dass in den mindestens zwei Druckwerken 05; 06 auf der jeweiligen mindestens einen zuvor farbfreien auf dem jeweiligen Druckformzylinder 32 angeordneten Druckform durch ein Anstellen der zumindest jeweils ersten Farbwerkwalze 46; 50 des jeweiligen Farbwerks 42 jeweils ein Farbstreifen ausgebildet wird. Nach einer definierten Einwirkzeit von einigen Sekunden, z. B. nach einer Einwirkzeit von bis zu 15 Sekunden wird die mindestens eine an die jeweilige Druckform auf dem jeweiligen Druckformzylinder 32 angestellte Farbwerkwalze 46; 50 von der betreffenden Druckform auf dem jeweiligen Druckformzylinder 32 wieder abgestellt. Nun wird die Rotationsdruckmaschine in ihren Betriebszustand des Fortdrucks versetzt, wobei eine definierte Anzahl von zu bedruckenden Bogen B, z. B. drei Bogen B, den die Druckformen mit den Farbstreifen aufweisenden Druckwerken 05; 06 zugeführt werden. Die auf den jeweiligen ansonsten farbfreien Druckformen ausgebildeten Farbstreifen werden im abgestellten Betriebszustand der jeweiligen mindestens einen Farbwerkwalze 46; 50 auf die diesen Druckwerken 05; 06 zugeführten Bogen B übertragen. Der Betriebszustand des Fortdrucks der Rotationsdruckmaschine wird beendet, sobald diese jeweils mit den Farbstreifen bedruckten Bogen B in eine Bogenauslage 08 der Rotationsdruckmaschine befördert worden sind. Schließlich werden die jeweiligen auf einen jeden der Bogen B gedruckten Farbstreifen den jeweiligen Druckwerken 05; 06 zugeordnet, wobei zur Ausführung der Kontrolle der Pressstreifen die jeweilige Streifenbreite dieser Farbstreifen ermittelt wird. Auf diese Weise können die mehreren Pressstreifen hinsichtlich ihrer jeweiligen Streifenbreite im selben Fortdruck der Rotationsdruckmaschine zumindest annähernd gleichzeitig kontrolliert werden. Dieses Verfahren wird insbesondere im Anschluss an einen z. B. unter Verwendung einer Plattenwechseleinrichtung 41 vorzugsweise automatisiert ausgeführten Druckformwechsel in den betreffenden Druckwerken 05; 06 ausgeführt.
  • In Verbindung mit der mindestens einen Farbwerkwalze 46; 50 wird in den betreffenden Druckwerken 05; 06 bei Bedarf jeweils auch eine Feuchtauftragwalze 52 eines Feuchtwerks 51 an die jeweilige Druckform angestellt und nach Ausbildung des jeweiligen Farbstreifens auf der betreffenden Druckform von dort wieder abgestellt. Wenn in den betreffenden Druckwerken 05; 06 der die mindestens eine Druckform tragende Druckformzylinder 32 jeweils mit einem farbfrei ausgebildeten Übertragungszylinder 33 zusammenwirkt, wird der jeweilige auf der betreffenden Druckform ausgebildete Farbstreifen jeweils zunächst von der betreffenden Druckform auf den betreffenden bis dahin farbfreien Übertragungszylinder 33 und von diesem Übertragungszylinder 33 auf die dem betreffenden Druckwerk 05; 06 zugeführten Bogen B übertragen. Vor einer Wiederholung der Kontrolle der Streifenbreite von Pressstreifen werden die betreffenden Plattenzylinder 32 und - soweit vorhanden - die Übertragungszylinder 33 jeweils sauber gedruckt oder gewaschen, um sie wieder in einen farbfreien Zustand zu versetzen.
  • Wie schon zuvor beschrieben, werden die jeweiligen auf die Bogen B gedruckten Farbstreifen den jeweiligen Druckwerken 05; 06 z. B. mit Hilfe einer Schemazeichnung oder einer Schablone zugeordnet. Ebenso kann mit einer in der Rotationsdruckmaschine angeordneten optoelektronischen Einrichtung eine Abbildung des Farbstreifens erstellt werden, wobei die fotografische Abbildung des jeweiligen Farbstreifens jeweils in Form digitaler Bilddaten ausgebildet wird. In einer sehr vorteilhaften Ausführung wird die jeweilige Streifenbreite der mehreren Pressstreifen durch eine Erfassung und Auswertung der Farbstreifen unter Verwendung einer Recheneinrichtung 88 automatisiert ermittelt. Die jeweilige von der Recheneinrichtung 88 ermittelte Streifenbreite der mehreren Pressstreifen kann dann an einer Anzeigeeinrichtung 91 visualisiert werden, wobei als Anzeigeeinrichtung 91 vorzugsweise ein Monitor eines zur Rotationsdruckmaschine gehörenden Leitstandes verwendet wird. Die Auswertung erfolgt vorzugsweise wie zuvor beschrieben. Darüber hinaus ist es vorteilhaft, wenn die Recheneinrichtung 88 aus den ermittelten Werten für die jeweilige Streifenbreite Justiervorschläge zur Einstellung der Pressung der an dem betreffenden Pressstreifen beteiligten Rotationskörper generiert und z. B. an der Anzeigeeinrichtung 91 anzeigt.
  • Bezugszeichenliste
  • 01
    Substratzufuhreinrichtung, Bogenanleger
    02
    Förderstrecke, Bändertisch, Saugbändertisch
    03
    Anlageeinrichtung, Bogenanlage
    04
    Bogenbeschleunigungsmittel, Schwinggreifer
    05
    Bearbeitungsstufe, Druckwerk, erstes
    06
    Bearbeitungsstufe, Druckwerk
    07
    Bearbeitungsstufe, Lackwerk
    08
    Substratabgabeeinrichtung, Bogenauslage
    09
    Bedruckgebinde, Bogenstapel
    10
    Aufnahmeeinrichtung, Stapelplatte
    11
    Transportmittel
    12
    Bogenvereinzelungsorgan, Trennsauger
    13
    Bogentransportorgane, Transportsauger
    14
    Trenneinrichtung, Bogentrenner
    15
    Bogentransportrichtung
    16
    Anschlagelemente, Vorderanschläge
    17
    Bogenklappe
    18
    Klappenwelle
    19
    -
    20
    Walze, Antriebswalze
    21
    Walze, Umlenkwalze
    22
    Förderfläche, Tischblech
    23
    Förderfläche, Saugkasten
    24
    Transportband, Saugband
    25
    Taktrolle
    26
    Anlegtisch, Anlegblech
    27
    Anschlag, Vorderanschlag, Vordermarken
    28
    -
    29
    Transfertrommel, Anlegtrommel
    30
    Druckwerksoberbau, Modul, erstes, Oberbaumodul
    31
    Druckwerksunterbau, Modul, zweites, Unterbaumodul, Unterbau
    32
    Druckwerkszylinder, Formzylinder, Plattenzylinder
    33
    Druckwerkszylinder, Übertragungszylinder, Gummizylinder
    34
    Druckwerkszylinder, Druckzylinder, Gegendruckzylinder
    35
    Transfertrommel, Übergabetrommel, Transferter
    36
    Druckwerkszylinder, Druckzylinder, Gegendruckzylinder
    37
    Kanal, Klemm- und/oder Spannkanal
    38
    Befestigungsmittel, Klemm- und/oder Spannorgane
    39
    Kanal, Klemm- und/oder Spannkanal
    40
    Befestigungsmittel, Spann- und/oder Klemmeinrichtung
    41
    Plattenwechseleinrichtung
    42
    Farbwerk, Heberfarbwerk, Kurzfarbwerk, Filmfarbwerk
    43
    Farbvorrat, Farbkasten
    44
    Farbaufnahmewalze, Farbkastenwalze
    45
    Farbwerkwalzen
    46
    erste Farbwerkwalze
    47
    Heberwalze, Farbheber
    48
    Farbreibwalzen, zwangsgetrieben
    49
    Farbwerkwalzen, durch Friktion angetriebene
    50
    Farbauftragswalzen
    51
    Feuchtwerk
    52
    Feuchtauftragswalze
    53
    Drehrichtung des Formzylinders
    54
    Brückenwalze
    55
    Druckzone, Druckstelle, Druckspalt
    56
    Zylinderkanal
    57
    Greifersystem des Druckzylinders 34
    58
    Bogentragelemente, Trommelkappen
    59
    Greifersystem der Übergabetrommel 35
    60
    Luftpolsterführung
    61
    Druckwerkszylinder, Druckzylinder, Gegendruckzylinder
    62
    Lackwerkoberbau, Oberbaumodul des Lackwerkes
    63
    Lackwerkszylinder, Lackformzylinder
    64
    Befestigungssystem, Klemm- und/oder Spannsystem
    65
    Auftragsystem, Kammerrakelsystem
    66
    Farbwerkwalze, Rasterwalze
    67
    Rakel, Kammerrakel
    68
    Trockeneinrichtung
    69
    Kettenfördersystem
    70
    Greifeinrichtung, Greiferwagen
    71
    Auslagestapel, Produktgebinde
    72
    Kettenrad
    73
    Kette
    74
    -
    75
    Führungsbahn
    76
    Transportunterlage, Palette
    77
    Spannrolle
    78
    Wendeeinrichtung
    79
    Bogenführungszylinder, Übergabetrommel
    80
    Bogenführungszylinder, Speichertrommel
    81
    Bogenführungszylinder, Wendetrommel
    82
    Wendegreifersystem
    83
    Bogenhaltesystem, Greifersystem
    84
    Bogenhaltesystem, Saugersystem
    85
    -
    86
    Kamera
    87
    Beleuchtungseinrichtung
    88
    Auswerteeinrichtung, Recheneinrichtung
    89
    Erfassungsbereich
    90
    -
    91
    Anzeigeeinrichtung
    92
    Kamera
    93
    Passmarke
    94
    Passstift
    95
    -
    96
    Plattencodierung
    B
    Substrat, Bedruckstoff, Bogen

Claims (8)

  1. Verfahren zum Kontrollieren mehrerer Pressstreifen hinsichtlich ihrer jeweiligen Streifenbreite, wobei jeder der Pressstreifen jeweils von zwei gegeneinander angestellten Rotationskörpern ausgebildet wird, wobei die betreffenden Rotationskörper jeweils in einem Druckwerk (05; 06) einer Rotationsdruckmaschine gegeneinander angestellt werden, wobei in mindestens zwei Druckwerken (05; 06) der Rotationsdruckmaschine jeweils zwei Rotationskörper gegeneinander angestellt werden, wobei in jedem der Druckwerke (05; 06) einer der gegeneinander angestellten Rotationskörper als ein mindestens eine Druckform tragender Druckformzylinder (32) und der andere Rotationskörper als eine Farbwerkwalze (46; 50) eines Farbwerks (42) ausgebildet sind, wobei in den mindestens zwei Druckwerken (05; 06) die jeweiligen Druckformzylinder (32) jeweils in eine derartige Drehwinkelposition gedreht werden, dass sich zumindest deren jeweilige erste Farbwerkwalze (46) jeweils in voneinander verschiedenem Abstand zu einem beabsichtigten Druckanfang mindestens eines von diesen Druckwerken (05; 06) gemeinsam zu bedruckenden Bogens (B) befinden, wobei die zumindest jeweils erste Farbwerkwalze (46; 50) des jeweiligen Farbwerks (42) jeweils im Stillstand der Rotationsdruckmaschine an den jeweiligen Druckformzylinder (32) derart angestellt wird, dass in den mindestens zwei Druckwerken (05; 06) auf der jeweiligen mindestens einen zuvor farbfreien auf dem jeweiligen Druckformzylinder (32) angeordneten Druckform durch ein Anstellen der zumindest jeweils ersten Farbwerkwalze (46; 50) des jeweiligen Farbwerks (42) jeweils ein Farbstreifen ausgebildet wird, wobei nach einer definierten Einwirkzeit die mindestens eine an die jeweilige Druckform auf dem jeweiligen Druckformzylinder (32) angestellte Farbwerkwalze (46; 50) von der betreffenden Druckform auf dem jeweiligen Druckformzylinder (32) wieder abgestellt wird, wobei die Rotationsdruckmaschine nun in ihren Betriebszustand des Fortdrucks versetzt wird, wobei eine definierte Anzahl von zu bedruckenden Bogen (B) den die Druckformen mit den Farbstreifen aufweisenden Druckwerken (05; 06) zugeführt werden, wobei die auf den jeweiligen ansonsten farbfreien Druckformen ausgebildeten Farbstreifen im abgestellten Betriebszustand der jeweiligen mindestens einen Farbwerkwalze (46; 50) auf die diesen Druckwerken (05; 06) zugeführten Bogen (B) übertragen werden, wobei die jeweiligen auf einen jeden der Bogen (B) gedruckten Farbstreifen den jeweiligen Druckwerken (05; 06) zugeordnet werden, wobei zur Ausführung der Kontrolle der Pressstreifen die jeweilige Streifenbreite dieser Farbstreifen ermittelt wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Betriebszustand des Fortdrucks der Rotationsdruckmaschine beendet wird, sobald die jeweils mit den Farbstreifen bedruckten Bogen (B) in eine Bogenauslage (08) der Rotationsdruckmaschine befördert worden sind, wobei die jeweiligen auf die Bogen (B) gedruckten Farbstreifen den jeweiligen Druckwerken (05; 06) mit Hilfe einer Schemazeichnung oder einer Schablone zugeordnet werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mehreren Pressstreifen hinsichtlich ihrer jeweiligen Streifenbreite im selben Fortdruck der Rotationsdruckmaschine gleichzeitig kontrolliert werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mit einer in der Rotationsdruckmaschine angeordneten optoelektronischen Einrichtung eine Abbildung des Farbstreifens erstellt wird, wobei die fotografische Abbildung des jeweiligen Farbstreifens jeweils in Form digitaler Bilddaten ausgebildet wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Streifenbreite der mehreren Pressstreifen durch eine Erfassung und Auswertung der Farbstreifen unter Verwendung einer Recheneinrichtung (88) automatisiert ermittelt wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige von der Recheneinrichtung (88) ermittelte Streifenbreite der mehreren Pressstreifen an einer Anzeigeeinrichtung (91) visualisiert wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass in den betreffenden Druckwerken (05; 06) der die mindestens eine Druckform tragende Druckformzylinder (32) jeweils mit einem farbfrei ausgebildeten Übertragungszylinder (33) zusammenwirkt, wobei der jeweilige auf der betreffenden Druckform ausgebildete Farbstreifen jeweils zunächst von der betreffenden Druckform auf den betreffenden bis dahin farbfreien Übertragungszylinder (33) und von diesem Übertragungszylinder (33) auf die dem betreffenden Druckwerk (05; 06) zugeführten Bogen (B) übertragen wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass vor einer Wiederholung der Kontrolle der Streifenbreite von Pressstreifen die betreffenden Plattenzylinder (32) und/oder Übertragungszylinder (33) jeweils sauber gedruckt oder gewaschen werden.
  8. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass es im Anschluss an einen Druckformwechsel in den betreffenden Druckwerken (05; 06) ausgeführt wird.
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