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Die vorliegende Erfindung betrifft Handgeschirrspülmittelformkörper mit Ausbuchtungen zur Verbesserung des Auflöseverhaltens.
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Wasch- und reinigungsaktive Formkörper in Festform, wie etwa Tabletten, besitzen gegenüber pulverförmigen oder auch flüssigen Mitteln eine Reihe von Vorteilen. Sie zeichnen sich beispielsweise durch eine vorteilhafte Handhabung, eine präzise und einfache Dosierung sowie durch geringere Verpackungsvolumina aus. Zu den bekannten wasch- oder reinigungsaktiven Formkörpern in Festform zählen beispielsweise Waschmitteltabletten, Bleichmitteltabletten, Fleckensalztabletten, Wasserenthärtungstabletten und auch Geschirrspülmittel-Tabletten zum maschinellen Gebrauch.
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Üblicherweise enthalten die vorgenannten Wasch- oder Reinigungsmitteltabletten phosphathaltige Sequestriermittel bzw. Träger, wie beispielsweise Natriumtripolyphosphat (NaTPP). In der
EP 0 178 893 und der
SU 1402608 werden beispielsweise NaTPP-haltige Waschmitteltabletten bzw. Glasreinigungsformkörper beschrieben. Die Glasreinigungstabletten gemäß
SU 1402608 enthalten darüber hinaus phosphathaltige Tenside. Aus ökologischen Gründen sind phosphathaltige Wasch- und Reinigungsmittel grundsätzlich nachteilig gegenüber phosphatfreien Mitteln.
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Aus den gleichen Gründen sind auch silikonhaltige Wasch- und Reinigungsmittel unerwünscht. Die in der
GB 2200365 beschriebene Waschmittelformkörper enthalten bis zu 50 Gew.-% einer oder mehrerer Silikonverbindungen.
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Die bisher im Stand der Technik beschriebenen wasch- und reinigungsaktiven Tabletten enthalten üblicherweise nur relativ geringe Anteile an reinigungsaktiven Substanzen bzw. Tensiden. Es ist allgemein bekannt, dass mit steigendem Gewichtsanteil der grenzflächenaktiven Substanzen die Löslichkeit von kompaktierten Wasch- und Reinigungsmitteln deutlich abnimmt. Dies bedeutet für die Praxis, dass gut lösliche Wasch- und Reinigungsmittelformkörper eine nur sehr begrenzte Reinigungsleistung zeigen bzw. zu unbefriedigenden Reinigungsergebnissen führen, da der Tensidgehalt zur Gewährleistung einer ausreichenden Löslichkeit relativ niedrig ist. Erhöht man den Tensidgehalt in den üblichen Wasch- und Reinigungsmittelformkörpern, führt dies zu einer deutlich verlangsamten Löslichkeitskinetik des resultierenden Formkörpers.
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Verstärkt wird dieser Effekt noch zusätzlich durch den Verzicht auf üblicherweise eingesetzte Trägermaterialien, wie beispielsweise niedermolekulare Polycarbonsäuren, Carbonate, Phosphate oder auch Zeolithe. Der Verzicht auf solche Trägermaterialien bzw. die Herabsetzung der Menge an Trägermaterial zugunsten des Tensidgehalts bewirkt ebenfalls ein langsames bzw. verzögertes Auflösen der Formkörpertablette. Je nach Anwendung des Wasch- und Reinigungsmittels ist dies von Nachteil oder aber auch erwünscht. Bei Geschirrspülmittelformkörpertabletten für den maschinellen Gebrauch oder auch bei Waschmitteltabletten ist es häufig wünschenswert, dass die enthaltenen waschaktiven Substanzen über einen längeren Zeitraum freigesetzt werden. Mitunter werden gezielt Materialien zur Löseverzögerung eingesetzt. Dabei handelt es sich in der Regel um Paraffine und/oder Mikrowachse und/oder hoch molekulare Polyethylenglykole.
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Vollkommen andere Anforderungen sind an Spülmittelformkörpertabletten zur manuellen Reinigung von harten Oberflächen bzw. Geschirr zu stellen. Eine Formkörpertablette zur manuellen Reinigung von Geschirr müsste sich innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums möglichst vollständig in der Spülflotte gelöst haben. Die Löslichkeitseigenschaften der Formkörpertablette sollten in jedem Fall so sein, dass der Anwender den Spülvorgang unmittelbar nach Zugabe der Tablette oder des Formkörpers in das Spülwasser beginnen kann.
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Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Handgeschirrspülmittelformkörper zur Verfügung zu stellen, welcher insbesondere ein gutes Auflöseverhalten bei gleichzeitig hohem Tensidgehalt zeigt.
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Gelöst wird die Aufgabe durch einen Formkörper zum manuellen Reinigung von Geschirr umfassend:
- wenigstens ein Tensid,
- dadurch gekennzeichnet, dass
- der Formkörper einen zentralen Bereich; und
- wenigstens eine davon hervorstehende Ausbuchtung aufweist.
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Insbesondere hat sich herausgestellt, dass der hier beschriebene Aufbau aus Zentralbereich und Ausbuchtungen zu einem besonders guten Auflöseverhalten beiträgt.
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Gemäß einer weiter bevorzugten Ausführungsform wird ein Formkörper beschrieben, umfassend wenigstens zwei hervorstehende Ausbuchtungen.
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Gemäß einer weiter bevorzugten Ausführungsform wird ein Formkörper beschrieben, umfassend wenigstens 4 hervorstehende Ausbuchtungen.
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Insbesondere hat sich herausgestellt, dass der hier beschriebene Aufbau aus Zentralbereich und vier Ausbuchtungen zu einem besonders guten Auflöseverhalten beiträgt. Dies gilt insbesondere, wenn die Ausbuchtungen zueinander jeweils etwas in rechten Winkel angeordnet sind.
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Gemäß einer weiter bevorzugten Ausführungsform wird ein Formkörper beschrieben umfassend ein Desintegrationsmittel insbesondere ein Carbonat und ein Säureanhydrid. Hierdurch kann sich der Reinigungsmittelformkörper besonders gut in Spülwasser auflösen. Für maschinelle Reinigungsmittel sind solche Systeme allerdings ungeeignet.
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Gemäß einem weiteren Aspekt wird die Verwendung des Formkörpers zum manuellen Reinigung von Geschirr beschrieben.
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Der Formkörper weist bevorzugt wenigstens ein anionisches Tensid auf, wenigstens ein amphoteres und/oder nichtionisches Tensid und wenigstens ein Desintegrationsmittel umfasst, wobei der Tensidgehalt wenigstens 20 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtzusammensetzung des Formkörpers, ausmacht.
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Es wurde überraschenderweise gefunden, dass die Handgeschirrspülmittelformkörper mit der erfindungsgemäßen Zusammensetzung trotz des hohen Tensidgehalts von über 20 Gew.-% eine sehr schnelle Löslichkeitskinetik aufweisen und zudem sehr gute anwendungstechnische Eigenschaften zeigen.
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Die erfindungsgemäßen Formkörper sind vorzugsweise fest, können jedoch auch flüssige und/oder gelförmige Komponenten enthalten. Formkörper im Sinne der Erfindung umfassen Tabletten, Granulate, Tabs, Quader, stabförmige Körper, tafelförmige Körper und kugelförmige Körper.
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In einer bevorzugten Ausführungsform sind die erfindungsgemäßen Formkörper silikonfrei und/oder phosphatfrei.
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Erfindungsgemäß eignen sich für die Raumform des Formkörpers alle möglichen dreidimensionalen Körper, beispielsweise tafelförmige Körper, die Stab- bzw. Barrenform, Würfel, Quader und entsprechende Raumelemente mit ebenen Seitenflächen, wie sie u. a. in den Patentschriften des Standes der Technik beschrieben sind. Aus praktischen Gründen bzw. aufgrund der anwendungstechnischen Anforderungen sollte der Formkörper je nach Spülgewohnheiten oder nach speziellen Rezepturanforderungen ein Volumen im Bereich von 0,1 cm3 bis 20 cm3 besitzen.
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Es ist erfindungsgemäß bevorzugt, dass die Handgeschirrspülmittelformkörper als Tabletten, insbesondere als zylinderförmige Tabletten vorliegen, wobei diese Tabletten vorzugsweise einen Durchmesser von 10 bis 60 mm aufweisen. Die Höhe der Tabletten beträgt erfindungsgemäß vorzugsweise 2 bis 20 mm. Aber auch quadratische, rechteckige, trapezförmige, ovale und unregelmäßig geformte Grundflächen lassen sich im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwenden. Das Gewicht der erfindungsgemäßen Handgeschirrspülmittelformkörper liegt dabei vorzugsweise im Bereich zwischen 0,5 und 60 g, mehr bevorzugt bei etwa 1 bis 30 g und insbesondere bevorzugt im Bereich von 2 bis 10 g pro Formkörper bzw. Tablette. Je nach Art der Anwendung, Art der Anschmutzung, nach Wasserhärtebereich oder Grad der Verschmutzung des Geschirrs können bei der manuellen Reinigung des Geschirrs eine oder mehrere Formkörper vorzugsweise Tabletten eingesetzt werden.
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Es ist erfindungsgemäß besonders bevorzugt, dass der Formkörper einen Tensidgehalt von wenigstens 42 Gew.-%, vorzugsweise von wenigstens 45 Gew.-% und besonders bevorzugt von wenigstens 50 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtzusammensetzung des Formkörpers, aufweist. Erfindungsgemäß geeignet ist ein Tensidgehalt im Bereich von 40 bis 70 Gew.-%, bezogen auf den Formkörper. Weiterhin geeignete Tensidgehalte sind beispielsweise 41, 43, 44, 46, 47, 48, 49, 51, 52, 53, 54 oder auch 55 Gew.-%.
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Anionische Tenside, die in den erfindungsgemäßen Formkörpern enthalten sein können, sind insbesondere Alkylbenzolsulfonate und/oder Fettalkoholethersulfate, die mit Vorteil teilweise oder vollständig in Form ihrer Mono-, Di- oder Trialkanolammoniumsalze, insbesondere Triethanolammoniumsalze, eingesetzt werden können. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthalten die Mittel dementsprechend Mono-, Di- oder Trialkanolammoniumalkylbenzolsulfonat, insbesondere Triethanolammonium-alkylbenzolsulfonat, in Mengen von, bezogen auf die Gesamtgewichtsmenge an Alkylbenzolsulfonaten, von 10 bis 100%, vorzugsweise von 30 bis 100%, insbesondere von 50 bis 100%.
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In einer gleichfalls bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthalten die Mittel als Alkylbenzolsulfonate ausschließlich Mono-, Di- und/oder Trialkanolammoniumalkylbenzolsulfonat, insbesondere Triethanolammonium-alkylbenzolsulfonat.
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Die Mittel können mit Vorteil eine Kombination von Alkylbenzolsulfonaten mit einem oder mehreren Fettalkoholethersulfaten enthalten. In einer dementsprechend bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthalten die Mittel Alkylbenzolsulfonate und Fettalkoholethersulfate in einem Gewichtsmengenverhältnis von 10 : 1 bis 1 : 5, vorzugsweise von 5 : 1 bis 1 : 2, insbesondere von 2 : 1 bis 1 : 1,5. Auch hierbei sind in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung als Alkylbenzolsulfonate ausschließlich Mono-, Di- bzw. Trialkanolammonium-alkylbenzolsulfonate im Mittel enthalten.
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Weitere anionische Tenside gemäß der vorliegenden Erfindung können außer den Alkylbenzolsulfonaten und den bereits genannten Fettalkoholethersulfaten aliphatische Sulfate wie Fettalkoholsulfate, Dialkylethersulfate, Monoglyceridsulfate und aliphatische Sulfonate wie Alkansulfonate, Olefinsulfonate, Ethersulfonate, n-Alkylethersulfonate, Estersulfonate, und Lingninsulfonate sein. Ebenfalls im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendbar sind Fettsäurecyanamide, Sulfobernsteinsäureester, Fettsäureisethionate, Acylaminoalkansulfonate (Fettsäuretauride), Fettsäuresarcosinate, Ethercarbonsäuren und Alkyl(ether)phosphate.
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Besonders bevorzugt im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind die Fettalkoholethersulfate. Ebenfalls bevorzugt sind Fettalkoholsulfate sowie Kombinationen von Fettalkoholethersulfaten und Fettalkoholsulfaten.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung stehen Fettsäuren bzw. Fettalkohole bzw. deren Derivate - soweit nicht anders angegeben - stellvertretend für verzweigte oder unverzweigte Carbonsäuren bzw. Alkohole bzw. deren Derivate mit vorzugsweise 6 bis 22 Kohlenstoffatomen. Erstere sind insbesondere wegen ihrer pflanzlichen Basis als auf nachwachsenden Rohstoffen basierend aus ökologischen Gründen bevorzugt, ohne jedoch die erfindungsgemäße Lehre auf sie zu beschränken. Insbesondere sind auch die beispielsweise nach der ROELENSChen Oxo-Synthese erhältlichen Oxo-Alkohole bzw. deren Derivate entsprechend einsetzbar.
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Fettalkoholethersulfate sind Produkte von Sulfatierreaktionen an alkoxylierten Alkoholen. Dabei versteht der Fachmann allgemein unter alkoxylierten Alkoholen die Reaktionsprodukte von Alkylenoxid, bevorzugt Ethylenoxid, mit Alkoholen, bevorzugt im Sinne der vorliegenden Erfindung die längerkettigen Alkohole. In der Regel enstehen aus n Molen Ethylenoxid und einem Mol Alkohol, abhängig von den Reaktionsbedingungen ein komplexes Gemisch von Additionsprodukten unterschiedlichen Ethoxylierungsgrades. Eine weitere Ausführungsform besteht im Einsatz von Gemischen der Alkylenoxide bevozugt des Gemisches von Ethylenoxid und Propylenoxid. Ganz besonders bevorzugt im Sinne der vorliegenden Erfindung sind niederethoxylierte Fettalkohole (0,5 bis 4 mol EO, bevorzugt 1 bis 2,5 mol EO).
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Bevorzugt werden die anionischen Tenside in Mengen von 0,2 bis 40 Gew.-% eingesetzt, insbesondere von 3 bis 35 Gew.-%, besonders bevorzugt von 5 bis 30 Gew.-%.
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Als Tensidmischungen eignen sich besonders jene aus anionischen in Kombination mit einem oder mehreren nichtionischen Tensiden oder Betaintensiden, wobei die Betaintenside in diesem Zusammenhang mit der Klasse der Amphotenside gleichzusetzen ist. Auch der gemeinsame zusätzliche Einsatz von nichtionischen Tensiden und Betaintensiden im Gemisch kann für viele Anwendungen vorteilhaft sein. Insgesamt verwendet man die Tenside in Mengen von 0,2 bis 50 Gew.-%, bevorzugt von 1 bis 40 Gew.-%, insbesondere von 3 bis 35 Gew.-% und äußerst bevorzugt von 5 bis 30 Gew.-%.
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Nichtionische Tenside im Rahmen der vorliegenden Erfindung können Alkoxylate sein wie Polyglycolether, Fettalkoholpolygycolether, Alkylphenolpolyglycolether, endgruppenverschlossene Polyglycolether, Mischether und Hydroxymischether und Fettsäurepolyglycolester. Ebenfalls verwendbar sind Ethylenoxid, Propylenoxid, Blockpolymere und Fettsäurealkanolamide und Fettsäurepolyglycolether. Eine wichtige Klasse nichtionischer Tenside, die erfindungsgemäß verwendet werden kann, sind die Polyol-Tenside und hier besonders die Glucotenside, wie Alkylpolyglykosid und Fettsäureglucamide. Besonders bevorzugt sind die Alkylpolyglucoside.
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Alkylpolyglykoside sind Tenside, die durch die Reaktion von Zuckern und Alkoholen nach den einschlägigen Verfahren der präparativen organischen Chemie erhalten werden können, wobei es je nach Art der Herstellung zu einem Gemisch monoalkylierter, oligomerer oder polymerer Zucker kommt. Bevorzugte Alkylpolyglykoside können Alkylpolyglucoside sein, wobei besonders bevorzugt der Alkohol ein langkettiger Fettalkohol oder ein Gemisch langkettiger Fettalkohole mit verzweigten oder unverzweigten C8 - bis C18 -Alkylketten ist und der Oligomerisierungsgrad (DP) der Zucker zwischen 1 und 10, vorzugsweise 1 bis 6, insbesondere 1,1 bis 3, äußerst bevorzugt 1,1 bis 1,7, beträgt.
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Vorzugsweise enthalten die Mittel nichtionische Tenside in Mengen von 0,1 bis 14,9 Gew.-%, insbesondere von 0,5 bis 8 Gew.-% und äußerst bevorzugt von 1 bis 6 Gew.-%.
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Zu den Betaintensiden bzw. Amphotensiden, die erfindungsgemäß eingesetzt werden können, zählen die Alkylbetaine, die Alkylamidobetaine, die Imidazoliniumbetaine und die Aminopropionate genauso wie die Sulfobetaine und Biotenside. Ein bevorzugter Inhaltsstoff ist hierbei Alkylamidobetain.
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Vorzugsweise werden diese Betaintenside bzw. Amphotenside in Mengen von 0,05 bis 10 Gew.-%, insbesondere von 0,1 bis 7 Gew.-%, äußerst bevorzugt von 0,2 bis 5 Gew.-%, eingesetzt.
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In einer erfindungsgemäß besonders bevorzugten Ausführungsform machen Tensid, Desintegrationsmittel und/oder Tablettierhilfsstoff zusammen wenigstens 80 Gew.-%, vorzugsweise wenigstens 90 Gew.-%, besonders bevorzugt wenigstens 95 Gew.-% und insbesondere bevorzugt wenigstens 99 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtzusammensetzung des Formkörpers, aus. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform besteht der Formkörper ausschließlich aus Tensid, Desintegrationsmittel und/oder Tablettierhilfsstoff.
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Es ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Handgeschirrspülmittelformkörper als Desintegrationsmittel vorzugsweise wenigstens ein Sprengmittel enthält. Unter Tablettensprengmitteln bzw. Zerfallsbeschleunigern werden gemäß Römpp (9. Auflage, Bd. 6, S. 4440) und Voigt „Lehrbuch der pharmazeutischen Technologie“ (6. Auflage, 1987, S. 182-184) Hilfsstoffe verstanden, die für den raschen Zerfall von Formkörpern bzw. Tabletten in Wasser oder Magensaft und für die Freisetzung der Pharmaka in resorbierbarer Form sorgen.
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Desintegrationsmittel bzw. Sprengmittel im Sinne der vorliegenden Erfindung unterstützen durch die Freisetzung von Gasen den raschen Zerfall der Handgeschirrspülmittelformkörper. Geeignete Desintegrationsmittel umfassen beispielsweise Carbonat/Citronenäure-Systeme, wobei auch andere organische Säuren eingesetzt werden können. Die erfindungsgemäßen Handgeschirrspülmittelformkörper enthalten 0,5 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 3 bis 15 Gew.-% und insbesondere 4 bis 12 Gew.-% eines oder mehrerer Desintegrationsmittel, jeweils bezogen auf die Gesamtzusammensetzung des Formkörpers.
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Vorzugsweise ist das erfindungsgemäße vorgesehene Desintegrationsmittel eine bei Wasserkontakt gasentwickelnde Substanz. Insbesondere bevorzugt enthält der erfindungsgemäße Formkörper als Sprengmittel ein Gemisch aus Säure- und Carbonat-Verbindung, vorzugsweise Citronensäure und Natriumhydrogencarbonat.
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Der erfindungsgemäße Handgeschirrspülmittelformkörper enthält weiterhin vorzugsweise wenigstens eine bei Wasserkontakt quellende Substanz, die ebenfalls als Desintegrationsmittel fungiert und nachfolgend auch als Quellkomponente bezeichnet wird. Desintegrationsmittel bzw. Quellkomponenten im Sinne der vorliegenden Erfindung umfassen Polymere, insbesondere auch natürliche Polymere bzw. modifizierte Naturstoffe wie Cellulose und Stärke und ihre Derivate, Alginate oder Casein-Derivate.
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Als bevorzugte Desintegrationsmittel werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung Quellkomponenten auf Cellulosebasis eingesetzt. Die erfindungsgemäßen Handgeschirrspülmittelformkörper enthalten eine oder mehrere Desintegrationsmittel auf Cellulosebasis vorzugsweise in Mengen von 0,5 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 3 bis 7 Gew.-% und insbesondere 4 bis 6 Gew.-%. Reine Cellulose weist die formale Bruttozusammensetzung (C6 H10 O5)n auf und stellt formal betrachtet ein β-1,4-Polyacetal von Cellobiose dar, die ihrerseits aus zwei Molekülen Glucose aufgebaut ist. Geeignete Cellulosen bestehen dabei aus ca. 500 bis 5000 Glucose-Einheiten und haben demzufolge durchschnittliche Molmassen von 50 000 bis 500 000. Als Desintegrationsmittel auf Cellulosebasis verwendbar sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch Cellulose-Derivate, die durch polymeranaloge Reaktionen aus Cellulose erhältlich sind. Solche chemisch modifizierten Cellulosen umfassen dabei beispielsweise Produkte aus Veresterungen bzw. Veretherungen, in denen Hydroxy-Wasserstoffatome substituiert wurden. Aber auch Cellulosen, in denen die Hydroxy-Gruppen gegen funktionelle Gruppen, die nicht über ein Sauerstoffatom gebunden sind, ersetzt wurden, lassen sich als Cellulose-Derivate einsetzen. In die Gruppe der Cellulose-Derivate fallen beispielsweise Alkalicellulosen, Carboxymethylcellulose (CMC), Celluloseester und -ether sowie Aminocellulosen. Die genannten Cellulosederivate werden vorzugsweise nicht allein eingesetzt, sondern in Mischung mit Cellulose verwendet. Der Gehalt dieser Mischungen an Cellulosederivaten beträgt vorzugsweise unterhalb 50 Gew.-%, besonders bevorzugt unterhalb 20 Gew.-%, bezogen auf das Desintegrationsmittel auf Cellulosebasis.
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Die als Desintegrationsmittel eingesetzte Cellulose wird vorzugsweise nicht in feinteiliger Form eingesetzt, sondern vor dem Zumischen zu den zu verpressenden Gemischen in eine gröbere Form überführt, beispielsweise granuliert oder kompaktiert.
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Als weiteres Desintegrationsmittel auf Cellulosebasis oder als Bestandteil dieser Komponente kann mikrokristalline Cellulose verwendet werden. Diese mikrokristalline Cellulose wird durch partielle Hydrolyse von Cellulosen unter solchen Bedingungen erhalten, die nur die amorphen Bereiche (ca. 30% der Gesamt-Cellulosemasse) der Cellulosen angreifen und vollständig auflösen, die kristallinen Bereiche (ca. 70%) aber unbeschadet lassen. Eine nachfolgende Desaggregation der durch die Hydrolyse entstehenden mikrofeinen Cellulosen liefert die mikrokristallinen Cellulosen, die Primärteilchengrößen von ca. 5 µm aufweisen und beispielsweise zu Granulaten mit einer mittleren Teilchengröße von 200 µm kompaktierbar sind.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält der Handgeschirrspülmittelformkörper als Desintegrationsmittel eine bei Wasserkontakt quellende Substanz ausgewählt aus der Gruppe umfassend Cellulose, Cellulose-Derivate und Mischungen der vorgenannten Substanzen.
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Erfindungsgemäß geeignete Desintegrationsmittel sind beispielsweise Arbocel® der Firma J. Rettenmaier & Söhne GmbH und Co., Avicel® der Firma Lehmann & Voss, oder auch Elcema® der Firma Degussa.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform enthalten der Handgeschirrspülmittelformkörper wenigstens ein Desintegrationsmittel in einer Menge von wenigstens 0,5 Gew.-%, vorzugsweise in einer Menge im Bereich von 0,5 und 60 Gew.-% und besonders bevorzugt im Bereich von 4 und 10 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtzusammensetzung des Formkörpers, enthält.
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Erfindungsgemäß bevorzugt enthalten die Handgeschirrspülmittelformkörper wenigstens ein anionisches Tensid ausgewählt aus der Gruppe umfassend Fettalkoholsulfate, vorzugsweise Fettalkoholsulfate mit einer Kettenlänge des lipophilen Teils von C8 -C16 , Fettalkoholethersulfate, vorzugsweise Fettalkoholethersulfate mit einer Kettenlänge des lipophilen Teils von C8 -C16 und EO-Graden zwischen 0,1 und 8, lineare Alkylsulfonate, vorzugsweise Alkoholsulfonate mit einer Kettenlänge des Alkylrestes von C8 -C18 und Alkylbenzolsulfonate. Vorgenannte anionische Tenside können entweder in reiner Form oder als Gemisch eingesetzt werden. Erfindungsgemäß geeignete Gegenionen beinhalten alle möglichen kationischen Verbindungen, besonders bevorzugt sind quartäre Amine, Alkali und Erdalkaligegenionen, wie beispielsweise Magnesium.
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In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform enthält der Handgeschirrspülmittelformkörper 1 bis 60 Gew.-%, vorzugsweise 5 bis 40 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtzusammensetzung des Formkörpers, wenigstens eines anionischen Tensids.
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Weiterhin ist es bevorzugt, dass der Formkörper wenigstens ein amphoteres und/oder nicht ionisches Tensid ausgewählt aus der Gruppe umfassend Betaine, Alkylpolyglycoside, vorzugsweise C12 -C16 -Alkylpolyglycoside, und Alkylalkoholpolyglycolether enthält. Insbesondere bevorzugt enthält der Handgeschirrspülmittelformkörper 0,1 bis 35 Gew-%, vorzugsweise 1 bis 20 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtzusammensetzung des Formkörpers, wenigstens eines amphoteren und/oder nichtionischen Tensids.
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Weiterhin ist es bevorzugt, dass der Handgeschirrspülmittelformkörper 5 bis 40 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmenge an Tensid im Formkörper, wenigstens eines amphoteren und/oder nichtionischen Tensids enthält.
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Es ist erfindungsgemäß besonders bevorzugt, dass der Formkörper neben Tensid, Desintgrationsmittel einen oder mehrere Tablettierhilfsstoffe enthält. Erfindungsgemäß bevorzugte Tablettierhilfsstoffe sind Wasserglas und/oder Kieselsäure. Die in den erfindungsgemäßen Formkörpern vorzugsweise enthaltene Kieselsäure dient als Tablettierhilfsmittel, kann aber gleichzeitig auch als milde Abrasivkomponente polierend wirken.
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Erfindungsgemäß besonders geeignet sind Fällungskieselsäuren und pyrogene Kieselsäure.
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In den erfindungsgemäßen Handgeschirrspülmittelformkörpern können gemäß der vorliegenden Erfindung auch andere Tablettierhilfsstoffe alternativ oder zusätzlich zu den vorgenannten Substanzen enthalten sein, wie beispielsweise Zeolithe, Silikate, Carbonate oder auch sogenannte organische Cobuilder.
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Geeignete kristalline, schichtförmige Natriumsilikate besitzen die allgemeine Formel NaMSix O2x+1 .H2O, wobei M Natrium oder Wasserstoff bedeutet, x eine Zahl von 1,9 bis 4 und y eine Zahl von 0 bis 20 ist und bevorzugte Werte für x 2, 3 oder 4 sind. Derartige kristalline Schichtsilikate werden beispielsweise in der europäischen Patentanmeldung
EP-A-0 164 514 beschrieben. Bevorzugte kristalline Schichtsilikate der angegebenen Formel sind solche, in denen M für Natrium steht und x die Werte 2 oder 3 annimmt. Insbesondere sind sowohl βals auch δ-Natriumdisilikate Na2 Si2 05 .yH2 O bevorzugt, wobei β-Natriumdisilikat beispielsweise nach dem Verfahren erhalten werden kann, das in der internationalen Patentanmeldung
WO-A-91/08171 beschrieben ist.
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Einsetzbar sind auch amorphe Natriumsilikate. Im Rahmen dieser Erfindung wird unter dem Begriff „amorph“ auch „röntgenamorph“ verstanden. Dies heißt, dass die Silikate bei Röntgenbeugungsexperimenten keine scharten Röntgenreflexe liefern, wie sie für kristalline Substanzen typisch sind, sondern allenfalls ein oder mehrere Maxima der gestreuten Röntgenstrahlung, die eine Breite von mehreren Gradeinheiten des Beugungswinkels aufweisen. Derartige sogenannte röntgenamorphe Silikate, welche eine Löseverzögerung gegenüber den herkömmlichen Wassergläsern aufweisen, werden beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung
DE-A-44 00 024 beschrieben. Insbesondere bevorzugt sind verdichtete/kompaktierte amorphe Silikate, compoundierte amorphe Silikate und übertrocknete röntgenamorphe Silikate.
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Der einsetzbare feinkristalline, synthetische und gebundenes Wasser enthaltende Zeolith ist vorzugsweise Zeolith A und/oder P. Als Zeolith P wird Zeolith MAP® (Handelsprodukt der Firma Crosfield) besonders bevorzugt. Geeignet sind jedoch auch Zeolith X sowie Mischungen aus A, X und/oder P. Kommerziell erhältlich und im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt einsetzbar ist beispielsweise auch ein Co-Kristallisat aus Zeolith X und Zeolith A (ca. 80 Gew.-% Zeolith X), das von der Firma CONDEA Augusta S. p. A. unter dem Markennamen VEGOBOND AX® vertrieben wird und durch die Formel nNa2 O.(1-n)K2 O.Al2 03 .(2-2,5)SiO2 .(3,5-5,5)H2 O beschrieben werden kann. Der Zeolith kann dabei sowohl als Tablettierhilfsstoff in einem granularen Compound eingesetzt, als auch zu einer Art „Abpuderung“ der gesamten zu verpressenden Mischung verwendet werden. Geeignete Zeolithe weisen eine mittlere Teilchengröße von weniger als 10 µm (Volumenverteilung; Meßmethode: Coulter Counter) auf und enthalten vorzugsweise 18 bis 22 Gew.-%, insbesondere 20 bis 22 Gew.-% an gebundenem Wasser.
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Übliche organische Tablettierhilfsstoffe sind beispielsweise die in Form ihrer Natriumsalze einsetzbaren Polycarbonsäuren, wie Citronensäure, Adipinsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Weinsäure, Zuckersäuren, Aminocarbonsäuren, Nitrilotriessigsäure (NTA), sofern ein derartiger Einsatz aus ökologischen Gründen nicht zu beanstanden ist, sowie Mischungen aus diesen.
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Bevorzugte Salze sind die Salze der Polycarbonsäuren wie Citronensäure, Adipinsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Weinsäure, Zuckersäuren und Mischungen aus diesen.
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Als weitere Komponenten können Alkaliträger zugegen sein. Als Alkaliträger gelten Alkalimetallhydroxide, Alkalimetallcarbonate, Alkalimetallhydrogencarbonate, Alkalimetallsesquicarbonate, Alkalisilikate, Alkalimetasilikate, und Mischungen der vorgenannten Stoffe.
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Neben den erfindungsgemäß vorgesehenen Tensiden, Sprengmitteln, Quellkomponenten und/oder Hilfstablettierstoffen können die Handgeschirrspülmitteltabletten weitere Hilfs- und Zusatzstoffe, wie beispielsweise Farbstoffe, Konservierungsmittel, Schaumregulatoren, Hautschutzstoffe, Klarspüler, antibakterielle Mittel, Silberschutzmittel, Komplexbildner und/oder Duftstoffe enthalten.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen Formkörper keine Entschäumer.
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Als Parfümöle bzw. Duftstoffe können beispielsweise einzelne Riechstoffverbindungen, z. B. die synthetischen Produkte vom Typ der Ester, Ether, Aldehyde, Ketone, Alkohole und Kohlenwasserstoffe verwendet werden. Riechstoffverbindungen vom Typ der Ester sind z. B. Benzylacetat, Phenoxyethylisobutyrat, p-tert.-Butylcyclohexylacetat, Linalylacetat, Dimethylbenzylcarbinylacetat, Phenylethylacetat, Linalylbenzoat, Benzylformiat, Ethylmethylphenylglycinat, Allylcyclohexylpropionat, Styrallylpropionat und Benzylsalicylat. Zu den Ethern zählen beispielsweise Benzylethylether, zu den Aldehyden z. B. die linearen Alkanale mit 8-18 C-Atomen, Citral, Citronellal, Citronellyloxyacetaldehyd, Cyclamenaldehyd, Hydroxycitronellal, Lilial und Bourgeonal, zu den Ketonen z. B. die Jonone, α-Isomethylionon und Methylcedrylketon, zu den Alkoholen Anethol, Citronellol, Eugenol, Geraniol, Linalool, Phenylethylalkohol und Terpineol, zu den Kohlenwasserstoffen gehören hauptsächlich die Terpene wie Limonen und Pinen. Bevorzugt werden jedoch Mischungen verschiedener Riechstoffe verwendet, die gemeinsam eine ansprechende Duftnote erzeugen. Solche Parfümöle können auch natürliche Riechstoffgemische enthalten, wie sie aus pflanzlichen Quellen zugänglich sind, z. B. Pine-, Citrus-, Jasmin-, Patchouly-, Rosen- oder Ylang-Ylang-Öl. Ebenfalls geeignet sind Muskateller, Salbeiöl, Kamillenöl, Nelkenöl, Melissenöl, Minzöl, Zimtblätteröl, Lindenblütenöl, Wacholderbeeröl, Vetiveröl, Olibanumöl, Galbanumöl und Labdanumöl sowie Orangenblütenöl, Neroliol, Orangenschalenöl und Sandelholzöl.
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Als Silberschutzmittel können beispielsweise Substanzen ausgewählt aus der Gruppe der Triazole, der Benzotriazole, der Bisbenzotriazole, der Aminotriazole, der Alkylaminotriazole und der Übergangsmetallsalze oder -komplexe eingesetzt werden. Besonders bevorzugt zu verwenden sind Benzotriazol und/oder Alkylaminotriazol. Ebenfalls können Zinkverbindungen zur Verhinderung der Korrosion am Spülgut eingesetzt werden.
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In einer erfindungsgemäß bevorzugten Ausführungsform zerfallen und/oder lösen sich in Wasser bei einer Wassertemperatur von 35°C innerhalb von 5 min. vorzugsweise innerhalb von 1 min und besonders bevorzugt innerhalb von 30 s wenigstens 50 Vol.-% des Handgeschirrspülmittelformkörpers, vorzugsweise wenigstens 70 Vol.-%, mehr bevorzugt wenigstens 80 Vol.-%, besonders bevorzugt wenigstens 90 Vol.-% und insbesondere bevorzugt 100 Vol.-%, bezogen auf das Gesamtvolumen des Formkörpers.
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Die Auflösungskinetik bzw. das Auflösungsverhalten der erfindungsgemäßen Handgeschirrspülmitteltabletten ist nicht nur über den Gehalt an Desintegrationsmittel und die Zusammensetzung des Formkörpers regulierbar, sondern auch über das Herstellungsverfahren bzw. die Tablettierung beeinflussbar. Die Herstellung der erfindungsgemäßen Formkörper erfolgt nach den gängigen Verfahren der Formkörperherstellung. Vorzugsweise erfolgt die Herstellung der Handgeschirrspülmittelformkörper durch Vermischen und anschließendes Verpressen der Komponenten der Handgeschirrspülmittelformkörper.
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Durch die vorstehenden Maßnahmen kann das Lösungsverhalten des erfindungsgemäßen Formkörpers beispielsweise so eingestellt werden, dass sich der Formkörper in Wasser bei 35°C Wasser innerhalb 1 Minute zu wenigstens 50 Vol.-%, vorzugsweise zu 70 Vol.-%, bevorzugt zu 80 Vol.-%, noch bevorzugter zu 90 Vol.-%, weiter bevorzugt zu 95 Vol.- % und am meisten bevorzugt zu 99 Vol.-% gelöst hat. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform löst sich der Formkörper in Wasser bei 35°C Wasser innerhalb 45 Sekunden zu wenigstens 50 Vol.-%, vorzugsweise zu 70 Vol.-%, bevorzugt zu 80 Vol.-%, noch bevorzugter zu 90 Vol.-%, weiter bevorzugt zu 95 Vol.-% und am meisten bevorzugt zu 99 Vol.-%. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform löst sich der Formkörper in Wasser bei 35°C Wasser innerhalb 30 Sekunden zu wenigstens 50 Vol.-%, vorzugsweise zu 60 Vol.-%, bevorzugt zu 70 Vol.-%, noch bevorzugter zu 90 Vol.-%, weiter bevorzugt zu 95 Vol.-% und am meisten bevorzugt zu 99 Vol.-%, bezogen auf das Gesamtvolumen des erfindungsgemäßen Formkörpers..
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Im Hinblick auf das gewünschte rasche Auflösungsverhalten der Formkörper haben sich bestimmte Maßnahmen bei der Herstellung der Tabletten bzw. Formkörper als besonders vorteilhaft erwiesen. In einer bevorzugten Ausführungsform wird bei der Herstellung der Formkörper wenigstens einen Teil der zu verarbeitenden Komponenten, vorzugsweise die tensidischen Komponenten, in granularer Form verpresst.
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Es ist weiterhin besonders bevorzugt, dass wenigstens ein Teil der zu verarbeitenden Komponenten, vorzugsweise die tensidischen Komponenten, vor dem Verpressen mit einer wasserlöslichen Hüllsubstanz, vorzugsweise mit einer anorganischen Hüllsubstanz, wie beispielweise Kieselsäure, beschichtet werden.
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In einer weiteren erfindungsgemäß besonders bevorzugten Ausführungsform wird bei der Herstellung der Formkörper wenigstens ein Teil der zu verarbeitenden Komponenten, vorzugsweise die tensidischen Komponenten, in feinteiliger Form verpresst. Die Verwendung eines feinteiligen, eventuell gemahlenen Vorgemisches bei der Formkörperherstellung ist besonders vorteilhaft, da die resultierende Tablette bzw. der Formkörper bei Kontakt mit Wasser spontan unter Bildung einer hohen Oberfläche zerfällt.
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Grundsätzlich ist es bevorzugt, dass bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Handgeschirrspülmittelformkörper nach Möglichkeit Komponenten verwendet werden, die nicht zum Gelen neigen. Der Einsatz stark gelender Komponenten wirkt sich nachteilig auf das Auflösungsverhalten der Formkörper aus.
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Die Festigkeit, der Feuchtigkeitsgehalt sowie die Löslichkeit der erfindungsgemäßen Formkörper lassen sich auch durch Behandlung mit Mikrowellen gezielt beeinflussen.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst der erfindungsgemäße Handgeschirrspülmittelformkörper zwei, drei oder mehr Schichten, welche gleiche oder unterschiedliche Zusammensetzungen aufweisen können. Mehrschichtige Formkörper lassen sich in an sich bekannter Weise herstellen, indem man zwei oder mehrere Vorgemische bereitet, die aufeinander verpreßt werden. Hierbei wird üblicherweise das zuerst eingefüllte Vorgemisch leicht vorverpreßt, um eine glatte und parallel zum Formkörperboden verlaufende Oberseite zu bekommen, und nach Einfüllen des zweiten Vorgemischs zum fertigen Formkörper endverpreßt. Bei drei- oder mehrschichtigen Formkörpern erfolgt nach jeder Vorgemisch-Zugabe eine weitere Vorverpressung, bevor nach Zugabe des letzten Vorgemischs der Formkörper endverpreßt wird.
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Weiterhin bevorzugt ist es, dass der homogene oder mehrschichtig aufgebaute erfindungsgemäße Hangeschirrspülmittelformkörper eine Vertiefung bzw. eine Mulde und/oder ein Reservoir, welches eine Hohlkammer oder eine Matrix in dem Formkörper sein kann, aufweist, das zur Aufnahme pulverförmiger, flüssiger und/oder gelförmiger Komponenten, wie beispielsweise Klarspüler, geeignet ist. Besonders bevorzugt ist eine Mulden- bzw. Reservoirfüllung, welche als Aktivsubstanzen enthaltende Schmelzdispersion bzw. -emulsion in das Reservoir bzw. die Mulde gegossen wird, wobei die Schmelzsuspension oder - emulsion im wesentlichen aus einer Hüllsubstanz besteht, die einen Schmelzpunkt oberhalb von 30°C aufweist. Als Aktivstoff(e) eignen sich dabei prinzipiell alle üblicherweise in Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzten Inhaltsstoffe. Die in die Schmelzsuspension bzw. -emulsion einzuarbeitenden Aktivstoffe können bei der Verarbeitungstemperatur sowohl in fester als aber auch in flüssiger Form vorliegen.
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An die Hüllsubstanzen werden verschiedene Anforderungen gestellt, die zum einen das Schmelz- beziehungsweise Erstarrungsverhalten, zum anderen jedoch auch die Materialeigenschaften der Umhüllung im erstarrten Bereich bei Umgebungstemperatur betreffen. Da die Umhüllung die darin eingeschlossenen Aktivstoffe bei Transport oder Lagerung dauerhaft gegen Umgebungseinflüsse schützen soll, muß sie eine hohe Stabilität gegenüber beispielsweise bei Verpackung oder Transport auftretenden Stoßbelastungen aufweisen. Die Umhüllung sollte also entweder zumindest teilweise elastische oder zumindest plastische Eigenschaften aufweisen, um auf eine auftretende Stoßbelastung durch elastische oder plastische Verformung zu reagieren und nicht zu zerbrechen. Die Umhüllung sollte einen Schmelzbereich (Erstarrungsbereich) in einem solchen Temperaturbereich aufweisen, bei dem die zu umhüllenden Aktivstoffe keiner zu hohen thermischen Belastung ausgesetzt werden. Erfindungsgemäß weisen die Hüllsubstanzen einen Schmelzpunkt über 30°C auf.
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Die oben genannten Eigenschaften werden in der Regel von sogenannten Wachsen erfüllt. Unter „Wachsen“ wird eine Reihe natürlicher oder künstlich gewonnener Stoffe verstanden, die in der Regel über 30°C ohne Zersetzung schmelzen und schon wenig oberhalb des Schmelzpunktes verhältnismäßig niedrigviskos und nicht fadenziehend sind. Sie weisen eine stark temperaturabhängige Konsistenz und Löslichkeit auf.
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Nach ihrer Herkunft teilt man die Wachse in drei Gruppen ein, die natürlichen Wachse, chemisch modifizierte Wachse und die synthetischen Wachse.
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Zu den natürlichen Wachsen zählen beispielsweise pflanzliche Wachse wie Candelillawachs, Carnaubawachs, Japanwachs, Espartograswachs, Korkwachs, Guarumawachs, Reiskeimölwachs, Zuckerrohrwachs, Ouricurywachs, oder Montanwachs, tierische Wachse wie Bienenwachs, Schellackwachs, Walrat, Lanolin (Wollwachs), oder Bürzelfett, Mineralwachse wie Ceresin oder Ozokerit (Erdwachs), oder petrochemische Wachse wie Petrolatum, Paraffinwachse oder Mikrowachse.
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Zu den chemisch modifizierten Wachsen zählen beispielsweise Hartwachse wie Montanesterwachse, Sassolwachse oder hydrierte Jojobawachse.
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Unter synthetischen Wachsen werden in der Regel Polyalkylenwachse oder Polyalkylenglycolwachse verstanden. Als Hüllmaterialien einsetzbar sind auch Verbindungen aus anderen Stoffklassen, die die genannten Erfordernisse hinsichtlich des Erweichungspunkts erfüllen.
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Als geeignete synthetische Verbindungen haben sich beispielsweise höhere Ester der Phthalsäure, insbesondere Dicyclohexylphthalat, das kommerziell unter dem Namen Unimoll® 66 (Bayer AG) erhältlich ist, erwiesen. Geeignet sind auch synthetisch hergestellte Wachse aus niederen Carbonsäuren und Fettalkoholen, beispielsweise Dimyristyl Tartrat, das unter dem Namen Cosmacol® ETLP (Condea) erhältlich ist. Umgekehrt sind auch synthetische oder teilsynthetische Ester aus niederen Alkoholen mit Fettsäuren aus nativen Quellen einsetzbar. In diese Stoffklasse fällt beispielsweise das Tegin® 90 (Goldschmidt), ein Glycerinmonostearatpalmitat. Auch Schellack, beispielsweise Schellack-KPS-Dreiring-SP (Kalkhoff GmbH) ist erfindungsgemäß als Hüllmaterial einsetzbar.
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Ebenfalls zu den Wachsen im Rahmen der vorliegenden Erfindung werden beispielsweise die sogenannten Wachsalkohole gerechnet. Wachsalkohole sind höhermolekulare, wasserunlösliche Fettalkohole mit in der Regel etwa 22 bis 40 Kohlenstoffatomen. Die Wachsalkohole kommen beispielsweise in Form von Wachsestern höhermolekularer Fettsäuren (Wachssäuren) als Hauptbestandteil vieler natürlicher Wachse vor. Beispiele für Wachsalkohole sind Lignocerylalkohol (1-Tetracosanol), Cetylalkohol, Myristylalkohol oder Melissylalkohol. Die Umhüllung der erfindungsgemäß umhüllten Feststoffpartikel kann gegebenenfalls auch Wollwachsalkohole enthalten, worunter man Triterpenoid- und Steroidalkohole, beispielsweise Lanolin, versteht, das beispielsweise unter der Handelsbezeichnung Argowax® (Pamentier & Co) erhältlich ist. Ebenfalls zumindest anteilig als Bestandteil der Umhüllung einsetzbar sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung Fettsäureglycerinester oder Fettsäurealkanolamide aber gegebenenfalls auch wasserunlösliche oder nur wenig wasserlösliche Polyalkylenglycolverbindungen.
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In einem üblichen Verfahren werden die separat hergestellten Handgeschirrspülmittelformkörper mit der separat hergestellten Schmelzsuspension bzw. -emulsion bei Temperaturen oberhalb der Schmelztemperatur der Hüllsubstanz befüllt. Die Temperatur der einzufüllenden Schmelze kann dabei beliebig hoch gewählt werden, im Hinblick auf temperaturempfindliche Inhaltsstoffe ist es aber bevorzugt, dass die Befüllung bei Temperaturen durchgeführt wird, die maximal 10°C, vorzugsweise maximal 5°C und insbesondere maximal 2°C oberhalb der Erstarrungstemperatur der Schmelzsuspension oder -emulsion liegen. Das Eindosieren der Schmelzsuspension oder -emulsion in die Mulde des vorgefertigten Formkörpers erfolgt dabei vorzugsweise mittels einer Kolbendosierpumpe, einer pneumatischen Pumpe, einer Schlauchpumpe oder einer Zahnradpumpe.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung eines phosphat- und silikonfreien Handgeschirrspülmittelformkörpers gemäß der vorliegenden Erfindung zur Reinigung harter und/oder weicher Oberflächen, vorzugsweise zur Reinigung von Geschirr.
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In einem Beispiel wurde ein Formkörper mit einer Masse von 8.6g hergestellt umfassend ein Tensidgehalt von 21% Tensid (Texapon Z95p). Ferner wurden Füllstoffe in Form von 23,5% Zitronensäureanhydrat und 55% Natriumhydrogencarbonat als alkalisches Mittel beigefügt. Dieses dient als Desintegrationsmittel zur Bildung von CO2 zum Sprudeln und Auflösen. Zudem wurden jeweils 0,25% Farbe und Parfüm dosiert. Der Formkörper hatte einen zentralen Bereich und vier davon hervorstehende Ausbuchtung, welche im Wesentlichen in einem rechten Winkel zueinander angeordnet waren.
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Es zeigte sich das ein solcher Körper gegenüber einer einfachen blockartig ausgebildeten Formkörper gleicher Zusammensetzung und Masse ein verbessertes Auflöseverhalten aufweist.
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zeigt einen Formkörper (1) zum manuellen Reinigung von Geschirr umfassend einen zentralen Bereich (10); und zwei davon hervorstehende Ausbuchtung (22).
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zeigt einen Formkörper (1) zum manuellen Reinigung von Geschirr umfassend einen zentralen Bereich (10); und vier davon hervorstehende Ausbuchtung (22). Diese sind im wesentlichen in einem rechten Winkel zueinander angeordnet.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 0178893 [0003]
- SU 1402608 [0003]
- GB 2200365 [0004]
- EP 0164514 A [0055]
- WO 91/08171 A [0055]
- DE 4400024 A [0056]