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Die Erfindung betrifft eine Stanzvorrichtung zum Stanzen von Löchern in einen Papierstapel.
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Aus dem Stand der Technik sind zahlreiche Locher bekannt, die zum Stanzen von Löchern in einen Papierstapel eingerichtet sind. Wenngleich das Hauptanwendungsgebiet eines Lochers die Lochung von Papierbögen ist, werden diese Geräte auch für andere Verwendungszwecke verwendet, beispielsweise zum Lochen von blatt- oder bahnförmigen Materialien in der Metall- oder Kunststoffindustrie.
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Die räumliche Anordnung des Hebelarms eines Lochers, auf welchen die Betätigungskraft zum Stanzen von Löchern ausgeübt wird, spielt eine erhebliche Rolle für die Baugröße. Bei herkömmlichen Lochern sind die Hebelarme häufig derart räumlich angeordnet, dass die Locher unhandlich und sperrig sind.
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Beispielsweise ist ein handelsüblicher klassischer Hebellocher 100 in 1 dargestellt, welcher die Funktion des Lochens sehr gut erfüllt. Allerdings ist dieser Locher wegen seines Gewichts und seiner Baugröße nicht für den Transport geeignet. Zudem erstreckt sich die Schwenkachse AA/ des Hebels 104 dieses Lochers 100 parallel zu der Längserstreckungsrichtung LL/ der Grundplatte 108, sodass sich ein großer Abschnitt 112 (d.h. Betätigungsfläche) des Hebels 104 von der Längsasche weg erstreckt und zu einer erhöhten Baugröße des Geräts führt. Außerdem lässt sich der Hebel 104 dieses klassischen Lochers 100 in dem unbetätigten Zustand nicht nach innen hin falten. Infolge dessen ist dieser Locher zu sperrig, um beispielsweise in ein Mäppchen zu passen. Es gibt verkleinerte Versionen dieses Hebellochers 100, welche auf das Stanzen von z.B. 10 Blättern ausgelegt sind. Allerdings bleiben die Hebel bei diesen Modellen im unbetätigten Zustand offen, so dass es nicht praktisch möglich ist, diese z.B. in die Hosentasche einzustecken.
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Demgegenüber steht der in der 2 (a) gezeigte bekannte Ordnerlocher 200 zur Verfügung, welcher eine schmale, leichte Struktur in Form einer Plastikscheibe 204 aufweist, so dass dieser Ordnerlocher für den Transport sehr gut geeignet ist. Jedoch weist dieser Ordnerlocher keine Hebel auf und ist somit nicht dazu eingerichtet, mehr als z.B. drei Blätter in einem Vorgang zu lochen. Zudem ist der in 2 (a) dargestellte Locher nicht für verschiedene zu stanzenden Papiergrößen einstellbar, da kein Anschlagstab oder dergleichen vorgesehen ist. Um diesen Ordnerlocher 200 genau zu platzieren, muss der Benutzer das Blatt erst symmetrisch falten und dann wieder auffalten, damit der Mittelabschnitt des Papiers vor dem Stanzvorgang markiert werden kann. Ein weiterer Nachteil dieses Ordnerlochers liegt darin, dass dieser nicht in der Lage ist, die durch das Lochen entstehenden Papierschnitzel aufzubewahren, welche häufig entweder auf dem Boden oder im Federmäppchen landen. Zudem ist dieser Locher üblicherweise aus Kunststoff hergestellt und bricht häufig ca. nach einem Jahr im Gebrauch. Dies führt zur Akkumulierung von vermeidbarem Plastikmüll.
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Weiterhin sind Ordnerlocher bekannt, die aus Metall bestehen und für den langfristigen Gebrauch gut geeignet sind. Ein solcher Ordnerlocher 200 (a) ist in 2(b) dargestellt. Nichtsdestotrotz ist durch die geringe Anzahl an lochbaren Blättern und das nötige Falten der Lochaufwand und die benötigte Zeit bei einem solchen Ordnerlocher relativ hoch.
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Aus der
DE3124354 (A1) ist ein weiterer Locher bekannt, der kompakt gebaut ist und sowohl horizontal als auch vertikal mit Papier gut beschickt werden kann. Dieser Locher ist zum Stanzen von Löchern auch in starken Blättern oder Papierstapeln gut geeignet. Da dieser Locher parallelepipedförmig gebildet ist, kann das Loch sowohl horizontal als auch vertikal effektiv in den Locher-Schlitz eingeführt werden. Der mit der Hand manuell drückbare Hebel dieses Lochers ist allerdings nicht direkt mit dem Stempel verbunden und die Kraftübertragung verläuft über eine Platte. Diese biegt sich beim Vorgang und es ergibt sich infolge dessen einen Kraftverlust. Zudem ist der Locher lediglich mit einem Hebel versehen, welcher alleine für mehrere Löcher verwendet wird und nicht in der Lage ist, automatisch wieder nach oben zu federn. Des Weiteren ist kein Anschalgstab/Anschlagelement in diesem Locher vorhanden, um das Papier zu zentrieren und den Locher gemäß verschiedenen Papiergrößen einzustellen.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zu Grunde, eine derartige Stanzvorrichtung bereitzustellen, die eine wirksame Lösung für die oben erwähnten Probleme der herkömmlichen Locher darstellen kann. Insbesondere ist es die Aufgabe der Erfindung, eine Stanzvorrichtung für Papierstapel bereitzustellen, die wegen ihrer Baugröße und ihres Gewichts eine bessere Transportierbarkeit und leichte Bedienung aufweist.
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Diese Aufgabe wird durch eine Stanzvorrichtung mit den Merkmalen gemäß Hauptanspruch 1 der vorliegenden Erfindung erreicht.
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Insbesondere umfasst die erfindungsgemäße Stanzvorrichtung zum Stanzen von Löchern in einen Papierstapel eine Grundplatte, welche eine Oberfläche definiert und an welcher der zu stanzende Papierstapel positionierbar ist. Insbesondere kann der eingelegte Papierstapel an der unteren Oberfläche der Grundplatte liegen und kann direkt auf einem Basiselement angeordnet sein, welches in dem montierten Zustand der Stanzvorrichtung direkt unter der Grundplatte angeordnet sein kann. Auf dieser Weise kann der Papierstapel in dem montierten Zustand zwischen der Grundplatte und dem Basiselement angeordnet sein. Diese Anordnung der einzelnen Bauteile wird in der ausführlichen Beschreibung der erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung in Verbindung mit den Figuren deutlich erläutert.
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Ein erster Hebel und ein zweiter Hebel sind an der Grundplatte angeordnet, wobei ein erster Abschnitt des ersten Hebels und ein erster Abschnitt des zweiten Hebels jeweils schwenkbar mit der Grundplatte verbunden sind. Ein erster Stempel und ein zweiter Stempel sind jeweils mit dem ersten Hebel und dem zweiten Hebel gekoppelt. Der erste Hebel und der zweite Hebel sind derart mit dem ersten Stempel bzw. mit dem zweiten Stempel gekoppelt, dass beim Ausüben einer Stanzkraft sich der erste Hebel und der zweite Hebel jeweils entlang einer jeweiligen ersten Schwenkachse und einer zweiten Schwenkachse drehen. Demzufolge wird die Stanzkraft auf die jeweiligen Stempel derart übertragen, dass die Stempel in Richtung zu der Oberfläche der Grundplatte hin bewegbar sind.
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Durch diese Anordnung der beanspruchten Elemente der Stanzvorrichtung gemäß Anspruch 1 bietet die Stanzvorrichtung konstruktive Freiheit und mehr Spielraum, um kompakt gestaltet zu werden. Zudem ist die Stanzvorrichtung leicht betätigbar und ist eine erhöhte Stanzkraft durch die Vorrichtung erzeugbar, da diese mit zwei Hebeln vorgesehen ist. Ferner kann beim Stanzvorgang die Stanzkraft gleichmäßig auf die beiden Hebel und die beiden Stempel verteilt werden.
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In einer Ausführungsform der Erfindung kann die erfindungsgemäße Stanzvorrichtung eine Betätigungseinrichtung umfassen, die über der Grundplatte angeordnet sein kann und mit welcher ein zweiter Abschnitt des ersten Hebels und ein zweiter Abschnitt des zweiten Hebels jeweils gekoppelt sein können. Beim Ausüben der Stanzkraft auf die Betätigungseinrichtung kann die Stanzkraft auf die zwei Hebel übertragen werden.
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In einer Ausführungsform der Erfindung kann die erste Schwenkachse des ersten Hebels und die zweite Schwenkachse des zweiten Hebels jeweils senkrecht zu einer Längsachse der Grundplatte verlaufen. Dies ist besonders vorteilhaft, da in allen Zuständen der Stanzvorrichtung die beiden Hebel immer innerhalb eines kompakten imaginären Quaders liegen, der sich entlang der Längserstreckungsrichtung erstreckt.
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Der zweite Abschnitt des ersten Hebels und der zweite Abschnitt des zweiten Hebels können jeweils derart mit der Betätigungseinrichtung gekoppelt sein, dass beim Ausüben der Stanzkraft die beiden zweiten Abschnitte in einer Längsaussparung der Betätigungseinrichtung linear in eine Richtung zueinander verschiebbar ist. Demzufolge können die beiden zweiten Abschnitte beim Ausüben der Stanzkraft gleichzeitig horizontal in Richtung zu einander in der Längsaussparung der Betätigungseinrichtung und vertikal nach unten bewegt werden. Insbesondere kann die mechanische Verbindung zwischen dem zweiten Abschnitt jedes Hebels und der Betätigungseinrichtung durch ein Schiebegelenk erreicht werden, welches eine derartige Bewegung der zweiten Abschnitte innerhalb der Längsaussparung ermöglicht.
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In einer Ausführungsform der Erfindung kann die Richtung der linearen Verschiebung des zweiten Abschnitts jedes Hebels senkrecht zu den Schwenkachsen des ersten und des zweiten Hebels verlaufen. Daher nähern sich beim Ausüben der Stanzkraft/Betätigungskraft auf die Betätigungseinrichtung die zweiten Abschnitte einander an und werden schließlich mehr und mehr in den Innenraum der Betätigungseinrichtung eingeführt, wodurch die Stanzvorrichtung schrittweise eine kompakte Form erhält.
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In einem betätigen Zustand der Stanzvorrichtung können die oberen Oberflächen des ersten Hebels, des zweiten Hebels und der Betätigungseinrichtung in einer gemeinsamen horizontalen Ebene parallel zu der Längsachse der Grundplatte liegen. In diesem Zustand weist die Stanzvorrichtung ihre kompakteste Form und ein ästhetisch ansprechendes Aussehen auf und kann aufgrund der parallelen Anordnung dieser Oberflächen leicht in der Hand gehalten und in einem Federmäppchen oder in der Hosentasche aufbewahrt werden.
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Die erfindungsgemäße Stanzvorrichtung kann einen Verriegelungsmechanismus zum Verriegeln dieser in einem Transportzustand Zustand umfassen. Dadurch lässt sich eine selbsttätige Öffnung der Stanzvorrichtung in dem Transportzustand vermeiden. In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann der Verriegelungsmechanismus der Stanzvorrichtung einen Anschlagsabschnitt für einen Rand des Papierstapels umfassen. Der Anschlagsabschnitt kann derart eingerichtet sein, dass dieser an verschiedenen Positionen an einem Rand eines Papierstapels anliegen kann und somit die Stanzvorrichtung gemäß verschieden Papiergrößen eingestellt werden kann.
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Des Weiteren kann der Verriegelungsmechanismus in einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ein Anschlagelement umfassen, das zwischen einer vollkommen eingefahrenen Position und einer ausgefahrenen Position entlang einer Richtung parallel zu der Längsachse der Grundplatte bewegt werden kann, in der eingefahrenen Position den Verriegelungsmechanismus verriegeln kann und in der ausgefahrenen Position den Verriegelungsmechanismus entriegeln kann. Die eingefahrene Position des Anschlagelements, wenn die Stanzvorrichtung durch den Verriegelungsmechanismus verriegelt worden ist, entspricht dem Transportzustand der Vorrichtung. Durch den Verriegelungsmechanismus kann verhindert werden, dass sich die Stanzvorrichtung von selbst öffnet, wenn sie sich in diesem Transportzustand befindet.
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Der erste Abschnitt des ersten Hebels kann mittels einem ersten Drehgelenk mit der Grundplatte gekoppelt werden und der erste Abschnitt des zweiten Hebels kann mittels einem zweiten Drehgelenk mit der Grundplatte gekoppelt werden. Dadurch werden die erste und zweite Schwenkachse definiert und die Schwenkbewegung der beiden Hebel beim Ausüben der Betätigungskraft ermöglicht.
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Die Stanzvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung kann weiterhin ein unter der Grundplatte angeordnetes Basiselement umfassen, welches einen Hohlraum für Papierschnipsel bildet. Dadurch lassen sich die durch das Stanzen/Lochen erzeugten Papierschnipsel leicht aus der Stanzvorrichtung entnehmen und fallen in diesen im Inneren des Basiselements definierten Hohlraum, so dass vermieden wird, dass diese Schnipsel auf den Tisch oder den Ordner fallen.
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Die Stanzvorrichtung der Erfindung kann auch eine Federanordnung zum Vorspannen der Stanzvorrichtung in Richtung auf einen unbetätigten Zustand umfassen. Mittels der Federanordnung lässt sich die Stanzvorrichtung nach jedem Stanzvorgang einfach und automatisch in den unbetätigten Zustand zurückziehen, so dass die Vorrichtung für den nächsten Stanzvorgang schnell einsatzbereit ist. Dadurch wird ein relativ schneller Lochvorgang ermöglicht.
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Des Weiteren kann gemäß einer Ausführungsform der Erfindung der erste Abschnitt des ersten Hebels mittels eines ersten Drehgelenks mit der Grundplatte gekoppelt sein und der erste Abschnitt des zweiten Hebels mittels eines zweiten Drehgelenks mit der Grundplatte gekoppelt sein, und die Federanordnung kann mindestens ein in dem ersten oder in dem zweiten Drehgelenk angeordnetes Federelement aufweisen. Daher können die Federelemente im montierten Zustand der Stanzvorrichtung innerhalb dieser Drehgelenke im Wesentlichen verborgen bleiben und sind somit von außen nicht sichtbar. Alternativ dazu kann das erste Drehgelenk und das zweite Drehgelenk jeweils ein darin angeordnetes Federelement aufweisen und die Stanzvorrichtung, insbesondere die jeweiligen ersten und zweiten Drehgelenke, können durch diese Federelemente vorgespannt sein.
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Darüber hinaus kann gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung der Verriegelungsmechanismus ein an der Betätigungseinrichtung befestigtes Eingriffselement aufweisen, welches beim Ausüben der Betätigungskraft vertikal nach unten zwischen einer obersten und einer untersten Position bewegt werden kann und weiterhin dazu eingerichtet sein kann, dass beim Bewegen des Eingriffselements in die unterste Position und anschließend beim Bewegen des Anschlagelements in die vollkommen eingefahrene Position das Eingriffselement mit dem Anschlagelement eingreifen kann, wodurch ein verriegelter Zustand (d.h. Transportzustand) der Stanzvorrichtung erreicht werden kann. In diesem verriegelten Transportzustand lässt sich eine selbsttätige Öffnung der Stanzvorrichtung vermeiden.
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Des Weiteren kann das Eingriffselement einen Haken aufweisen und das Anschlagelement kann einen Vorsprung aufweisen, wobei der Haken und das Anschlagelement derart eingerichtet sein können, dass diese in dem verriegelten Zustand der Stanzvorrichtung miteinander eingreifen. Durch den Haken ist das Verriegeln der Stanzvorrichtung leicht zu erreichen, da dieser leicht ohne Ausüben manueller Kraft mit dem Vorsprung des Anschlagelements eingreifen kann.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann das Anschlagelement eine Vielzahl von Vertiefungen aufweisen, mittels welchen dieses zwischen der vollkommen eingefahrenen Position der ausgefahrenen Position an verschiedenen entlang der Längsachse der Grundplatte angeordneten Zwischenpositionen eingestellt und dort eingerastet werden kann, wobei diese Zwischenpositionen unterschiedlichen Größen von zu lochendem Papier entsprechen können. Aus praktischer Sicht sind derartige Vertiefungen in dem Anschlagelement besonders vorteilhaft, da durch diese das Anschlagelement entsprechend verschiedener Papierformate leicht einstellbar ist (z.B. A4 (210 x 297 mm2), A3 (297 x 420 mm2) und A5 (148 x 210 mm2)).
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Weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der in den hiermit eingereichten Zeichnungen dargestellten Ausführungsformen. In den folgenden Zeichnungen, die in dem nachfolgenden Text detailliert beschrieben werden, sind die einzelnen Komponenten/Bauteile der erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung und die verschiedenen Zustände der Vorrichtung während der Betätigung deutlich dargestellt, wobei:
- 1 einen handelsüblichen Hebellocher des Standes der Technik darstellt;
- 2 (a) einen herkömmlichen aus Kunststoffmaterial bestehenden Ordnerlocher zeigt;
- 2 (b) einen aus Metall bestehenden Ordnerlocher des Standes der Technik zeigt;
- 3 eine perspektivische Ansicht einer Stanzvorrichtung gemäß der Erfindung in einem unbetätigten Zustand (d.h. in einem geöffneten Zustand) zeigt;
- 4 eine Frontansicht der erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung darstellt;
- 5 (a) eine Frontansicht dieser Stanzvorrichtung in einem betätigten und verriegelten Zustand darstellt;
- 5 (b) eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung in dem verriegelten Zustand darstellt;
- 6 eine Explosionsansicht der Stanzvorrichtung der vorliegenden Erfindung zeigt;
- 6 (a) eine perspektivische Ansicht der Stempel der erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung zeigt;
- 7 (a) eine Schnittansicht der Stanzvorrichtung in dem entriegelten Zustand zeigt;
- 7 (b) eine weitere Schnittansicht der Stanzvorrichtung in dem verriegelten Zustand zeigt;
- 8 eine Frontansicht der Stanzvorrichtung der Erfindung in einem unbetätigten Zustand (d.h. in dem geöffneten Zustand) mit Hilfe eines Ausbruchs bzw. Schnitts darstellt;
- 9 (a) eine Draufsicht der erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung in dem entriegelten Zustand darstellt; und
- 9 (b) eine in einem Anschlagelement der Stanzvorrichtung der Erfindung vorgesehene Vertiefung darstellt.
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3 stellt eine perspektivische Ansicht einer Stanzvorrichtung 300 gemäß der vorliegenden Erfindung dar, durch welche die einzelnen Bauteile/Komponenten der Stanzvorrichtung 300 leicht verständlich sind. Wie in dieser Figur gezeigt, umfasst die Stanzvorrichtung 300 eine Grundplatte 310, die eine Oberfläche definiert, an der der zu stanzende Papierstapel positionierbar ist. Insbesondere liegt der zu stanzende Papierstapel beim Einlegen an der unteren Oberfläche der Grundplatte 310 und direkt auf der oberen Oberfläche eines unter der Grundplatte 310 angeordneten Basiselements, welches in 6 mit Bezugszeichen 602 bezeichnet ist.
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Ein erster Hebel 302 und ein zweiter Hebel 306 können jeweils direkt auf der Grundplatte 310 positioniert werden, wobei bei Betrachtung aus der Richtung des gezeigten Pfeils XY der erste Hebel 302 ein linkes Hebelelement und der zweite Hebel 306 ein rechtes Hebelelement bildet.
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Die Hebel 302 und 306 können quaderförmig mit einem im Wesentlichen hohlen Innenraum gebildet sein. Alternativ dazu können in anderen Ausführungsformen der Erfindung allerdings auch andere geeignete Formen für diese Hebel in Betracht gezogen werden. Beispielsweise können in anderen Ausgestaltungen die Seitenflächen der Hebel leicht geneigt zu ihren Oberseiten verlaufen.
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Unter dem Gesichtspunkt einer ästhetisch ansprechenden und kompakten Form können die Oberseiten 302 (a) und 306 (a) (aus 5(a) ersichtlich) der jeweiligen Hebel 302 und 306 vorzugsweise ein im Wesentlichen flaches Oberflächenprofil aufweisen.
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Wie in der 3 dargestellt, ist ein erster Abschnitt 320 des ersten Hebels 302 schwenkbar mit der Grundplatte 310 verbunden. Diese Schwenkverbindung definiert eine erste Drehachse SS1, um welche der erste Hebel 302 eine Schwenkbewegung zwischen zwei Extrempositionen ausführen kann, welche nachfolgend unter Bezugnahme auf die weiteren Figuren erläutert werden.
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In ähnlicher Weise ist ein erster Abschnitt 322 des zweiten Hebels 306 ebenfalls schwenkbar mit der Grundplatte 310 verbunden, wie in 3 dargestellt. Diese Schwenkverbindung definiert eine zweite Schwenkachse SS2, um welche der zweite Hebel 306 eine Schwenkbewegung zwischen zwei Extrempositionen in ähnlicher Weise wie der erster Hebel 302 ausführen kann.
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In der ersten Extremposition der Schwenkbewegung jedes Hebels liegt dieser im Wesentlichen im Winkel von 0° in Bezug auf die Längsachse LL1 der Grundplatte 110. In der zweiten Extremposition der Schwenkbewegung kann jeder Hebel in einer Ausführungsform vorzugweise im Winkel von ca. 60° oder weniger in Bezug auf die Längsachse LL1 der Grundplatte verlaufen, wenngleich geringe Abweichungen von diesem Winkelbereich ebenfalls verwirklicht werden können.
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Ferner umfasst die in der 3 gezeigte erfindungsgemäße Stanzvorrichtung 300 eine mittig zwischen den beiden Hebeln 302 und 306 angeordnete Betätigungseinrichtung 314, die vertikal über der Grundplatte 310 angeordnet ist. Diese Betätigungseinrichtung 314 verbindet die beiden Hebel 302 und 306 mechanisch miteinander. Insbesondere sind ein zweiter Abschnitt 324 des ersten Hebels 302 und ein zweiter Abschnitt 326 des zweiten Hebels 306 jeweils mit der Betätigungseinrichtung 314 gekoppelt. Die Kopplung zwischen der Betätigungseinrichtung 314 und den jeweiligen Hebeln 302 und 306 erfolgt vorzugsweise über Schiebegelenke, welche in dieser perspektivischen Ansicht in 3 nicht sichtbar sind und daher im Zusammenhang mit den nachfolgenden Figuren erläutert werden.
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Die beiden zweiten Abschnitte 324 und 326 können jeweils einen rechteckigen Querschnitt aufweisen. Es können allerdings auch andere Ausführungsvarianten in Betracht gezogen werden, wobei diese Abschnitte andere geeignete Formen, beispielsweise einen kreisförmigen oder einen elliptischen Querschnitt, aufweisen können.
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Die Erfindung ist jedoch nicht auf die mittige Anordnung der Betätigungseinrichtung 314 beschränkt und für einen Fachmann auf diesem Gebiet sind andere Ausführungsvarianten leicht vorstellbar und naheliegend, in denen die Betätigungseinrichtung beispielsweise versetzt zu der hierin in 3 dargestellten Mittelstellung entweder in Richtung auf den linken Hebel 302 (d.h. den ersten Hebel) oder den rechten Hebel 306 (d.h. den zweiten Hebel) angeordnet sein könnte. Nichtsdestotrotz ist die Mittelstellung der Betätigungseinrichtung besonders bevorzugt, da sich hierdurch eine relativ leichte manuelle Betätigung dieser sowie eine gleichmäßige Verteilung der Stanzkraft auf die beiden Hebel 302 und 306 ergibt.
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Der Innenraum der Betätigungseinrichtung 314 kann im Wesentlichen hohl sein und dadurch einen Kanal 328 definieren, in den der zweite Abschnitt 324 des ersten Hebels 302 und der zweite Abschnitt 326 des zweiten Hebels 306 jeweils eingeführt und eingesetzt werden können. Somit wird Bewegung der beiden Abschnitte 324 und 326 innerhalb des Kanals 328 ermöglicht.
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Darüber hinaus kann die Stanzvorrichtung 300 ein Anschlagelement 332 umfassen, welches sich in 3 in seiner ausgefahrenen/ zurückgezogenen Position befindet. Dieses Anschlagelement 332 kann horizontal zwischen der ausgefahrenen/zurückgezogenen Position und einer eingefahrenen Position bewegbar sein, wobei die eingefahrene Position in den nachfolgenden Figuren dargestellt wird. Insbesondere kann an einem linken äußeren Abschnitt des Anschlagelements 332 ein Schubelement 318 vorgesehen sein, wobei durch das Ein- und Ausschieben des Schubelements 318 die eingefahrene und die ausgefahrene Position des Anschlagelements 332 leicht erreicht werden können.
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Des Weiteren kann das Anschlagelement 332 einen Anschlagsabschnitt 330 aufweisen, welche die Innenseite des Schubelements 318 (d.h. die der Grundplatte 310 zugewandte Seite) ist. Der Anschlagsabschnitt 330 weist eine im Wesentlichen ebene Oberfläche auf und ist derart eingerichtet, dass dieser an einen Rand des zu lochenden Papierstapels anliegen kann.
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Die hierin in 3 gezeigte Konfiguration der Stanzvorrichtung 300 entspricht dem unbetätigten Zustand derselben, in dem die beiden Hebel 302 und 306 vollständig ausgeklappt sind und sich die Betätigungseinrichtung 314 in ihrer obersten vertikalen Position befindet.
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4 ist eine Frontansicht der erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung 300, gesehen entlang der durch den in 3 gezeigten Pfeil XY angegeben Richtung.
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Die hierin dargestellte Längsachse LL1 der Grundplatte 310 definiert deren Längserstreckungsrichtung, und wie aus dieser 4 ersichtlich, verläuft diese Längsachse LL1 der Grundplatte 310 im Wesentlichen senkrecht zu der ersten und der zweiten Schwenkachse SS1 und SS2 des ersten bzw. zweiten Hebels. Insbesondere erstrecken sich die Schwenkachsen SS1 und SS2 in der aktuellen, in 4 gezeigten Ansicht durch die Zeichenebene hindurch.
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Weiterhin sind die Gelenkpunkte der beiden Hebel 302 und 306 in 4 deutlich dargestellt. Insbesondere wird die Schwenkverbindung zwischen dem ersten Hebel 302 und der Grundplatte 310 durch den Gelenkpunkt 402 und die Schwenkverbindung zwischen dem zweiten Hebel 306 und der Grundplatte 310 durch den Gelenkpunkt 406 erreicht, um die Schwenkbewegung der Hebel 302 und 306 zu ermöglichen.
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Die Betätigungseinrichtung 314 kann des Weiteren mit einem Eingriffselement 334 versehen sein, welches direkt an der untersten Oberfläche 314 (b) der Betätigungseinrichtung 314 befestigt sein kann. Das Eingriffselement 334 muss allerdings nicht notwendigerweise an der untersten Oberfläche 314 (b) befestigt sein und in alternativen Ausführungsformen kann das Eingriffselement 334 auch beispielsweise an einem Seitenabschnitt der Betätigungseinrichtung 314 vorgesehen sein.
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In einer Ausführungsform der Erfindung kann das Eingriffselement 334 hakenförmig gebildet sein.
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Ein Benutzer kann eine manuelle Stanzkraft direkt auf die obere Oberfläche 314 (a) des Betätigungselements 314 ausüben. Beim Ausüben der Stanzkraft beginnt sich das Betätigungselements 314 vertikal nach unten zu bewegen, und ein Teil der Stanzkraft wird auf jeden der beiden Hebel 302 und 306 übertragen, wodurch die Schwenkbewegung der Hebel 302 und 306 um ihre jeweilige Drehachse SS1 bzw. SS2 ausgelöst wird.
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Wenn sich das Betätigungselement 314 vertikal nach unten bewegt, so bewegt sich das Eingriffselement 334 vertikal nach unten zwischen der hier in 4 gezeigten obersten Position und einer untersten Position, welche aus den nachfolgenden Figuren ersichtlich wird. In der untersten Position greift das Eingriffselement 334 in das Anschlagelement 332 ein, um den Verriegelungszustand der Stanzvorrichtung 300 zu erreichen, welcher im Zusammenhang mit den nachfolgenden Figuren näher erläutert wird.
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5 (a) ist eine Frontansicht und 5 (b) ist eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung 300 unmittelbar nach der Durchführung des Stanzvorgangs. Dieser Zustand wird als „betätigter Zustand “ der Stanzvorrichtung 300 bezeichnet. Wenn das Anschlagelement 332 in diesem Zustand eingefahren ist, wie in diesen 5 (a) und 5 (b) dargestellt, kann die Stanzvorrichtung 300 mittels des in 4 gezeigten Eingriffselements 334 verriegelt werden und daher wird dieser Zustand nachfolgend gleichbedeutend auch als „verriegelter Zustand“ der Stanzvorrichtung 300 bezeichnet.
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Wie aus 5 (a) ersichtlich ist, sind die beiden Hebel 302 und 306 in diesem betätigten Zustand nach innen geklappt worden und befindet sich das Betätigungselement 314 in seiner untersten vertikalen Position. Ferner liegen die oberen Oberflächen 302 (a), 314 (a) und 306 (a) des ersten Hebels 302, der Betätigungsvorrichtung 314 bzw. des zweiten Hebels 306 (a) in einer gemeinsamen Ebene, die parallel zu der Längsachse LL1 (in 4 gezeigt) der Grundplatte 310 verläuft.
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Der aktuell gezeigte betätigte Zustand der 5 (ebenfalls verriegelter Zustand oder Transportzustand) ist der kompakteste Zustand, den die Stanzvorrichtung 300 der Erfindung erreichen kann. Da außerdem die oberen Oberflächen 302 (a), 306 (a) & 314 (a) alle in einer gemeinsamen Ebene liegen, bietet diese Konfiguration ein ästhetisch ansprechendes und kompaktes schachtelförmiges Erscheinungsbild der Vorrichtung 300, die von einem Benutzer leicht gegriffen und beispielsweise in ein Federmäppchen eingeführt werden kann.
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Zudem befindet sich das Anschlagelement 332 in diesem in 5 (a) und 5(b) gezeigten Zustand in der vollständig eingefahrenen Position und greift mit dem Eingriffsabschnitt 336 (in 4 dargestellt) des in diesen Figuren nicht sichtbaren Eingriffselements 334 ein, um diesen verriegelten Zustand der Stanzvorrichtung 300 zu erreichen. Dies wird nachfolgend im Zusammenhang mit 7(a) und 7(b) erläutert.
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6 zeigt eine Explosionsansicht der erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung 300, in der alle kritischen Bauteile/Komponenten zur Erreichung der Funktionalität der Stanzvorrichtung 300 übersichtlich dargestellt sind. Wie oben erwähnt, sind die beiden Hebel 302 und 306 jeweils über der Grundplatte 310 positionierbar.
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Zum Stanzen von Löchern können erfindungsgemäß zwei Stempel vorgesehen sein, von denen je einer zwischen je einem der beiden Hebel und der Grundplatte 310 angeordnet ist. Insbesondere kann ein erster Stempel 614 zwischen dem ersten Hebel 302 und der Grundplatte 310 angeordnet sein und in ähnlicher Weise kann ein zweiter Stempel 616 zwischen dem zweiten Hebel 618 und der Grundplatte 310 angeordnet sein. Die Stempel 614 und 616 sind jeweils mit dem ersten Hebel 302 und dem zweiten Hebel 306 gekoppelt. Der erste Stempel 614 und der zweite Stempel 616 sind jeweils derart eingerichtet, dass sie ein jeweiliges linksseitiges Loch und ein rechtsseitiges Loch in den zu stanzenden Papierstapel stanzen können.
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Mittels eines ersten Bolzens 618 kann der erste Stempel 614 mit dem ersten Hebel 302 gekoppelt sein und mittels eines zweiten Bolzens 620 kann der zweite Stempel 616 mit dem zweiten Hebel gekoppelt sein.
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Insbesondere können Längslöcher 618 (a) und 618 (b) vorgesehen sein, je eines an einem linken und einem rechten Seitenabschnitt der Grundplatte 310, die im Wesentlichen mit den im Mittelabschnitt des ersten Stempels 614 und des zweiten Stempels 616 vorgesehenen Löchern im montierten Zustand fluchten und die Bolzen 618 und 620 können in diese Längslöcher 618 (a) bzw. 618 (b) sowie in die entsprechenden im Mittelabschnitt des Stempels 614 bzw. des Stempels 616 vorgesehenen Löcher eingeführt werden, um die Stempel mit den jeweiligen Hebeln 302 und 306 zu koppeln. Ferner sind die im Mittelabschnitt des ersten Stempels 614 und des zweiten Stempels 616 vorgesehenen Löchern 614 (a) und 614 (b) in 6 (a) deutlich dargestellt.
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In dem montierten Zustand der Stanzvorrichtung 300 (in 3 dargestellt) sind der Stempel 614 und der Hebel 302 durch den Bolzen 618, und der Stempel 616 und der Hebel 306 durch den Bolzen 620 miteinander gekoppelt. Dadurch wird die mechanische Verbindung zwischen den Hebeln und den Stempeln erreicht, so dass im montierten Zustand der Stanzvorrichtung beim Bewegen der Hebel 302 und 306 (d.h. Schwenkbewegung der Hebel 302 und 306 um ihren jeweiligen Achsen) die jeweiligen Stempel 614 und 616 sich vertikal nach unten in Richtung zu der Grundplatte 310 hin bewegen können.
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Gemäß einer Variante der Erfindung können die obersten Flächen der Stempel 614 und 616 im Kontakt mit den jeweiligen Innenflächen der Hebel 302 und 306 bleiben, so dass beim Ausüben der Stanzkraft diese Stempel 614 und 616 durch die jeweiligen Hebel 302 und 306 vertikal nach unten gedrückt werden können.
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In einer Ausführungsform der Erfindung können die Stempel 614 und 616 stabförmig gebildet sein und einen zylindrischen Querschnitt aufweisen.
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Eine Längsachse LL2 verbindet die Mittelpunkte der Stempel 614 und 616. Diese Achse LL2 verläuft im Wesentlichen parallel zu der Längsachse LL1 der Grundplatte 310 und daher senkrecht zu den in 3 gezeigten Schwenkachsen SS1 und SS2.
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In einer Ausführungsform der Erfindung, kann die Stanzvorrichtung mit einem Basiselement 602 vorgesehen sein (siehe 6), welches unter der Grundplatte 310 positionierbar ist. Dieses Basiselement 602 definiert den untersten Teil der Stanzvorrichtung 300. Der Innenraum des Basiselements 602 kann im Wesentlichen hohl sein, wodurch ein Hohlraum für die nach dem Stanzvorgang anfallenden Papierschnipsel definiert wird. Das Basiselement 602 lässt sich leicht demontieren und aus der Stanzvorrichtung herausnehmen. Sobald sich in diesem Hohlraum genügend Papierschnipsel angesammelt haben, kann das Basiselement 602 entnommen und die Schnipsel daraus entfernt werden.
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Zwei Löcher 604 und 606 können jeweils an einem linken und einem rechten Seitenabschnitt der oberen Oberfläche des Basiselements 602 vorgesehen sein. Diese Löcher 604 und 608 nehmen beim Stanzvorgang die Stempel 614 und 618 auf. Daher sind die Stempel 614 und 618 im Wesentlichen mit den Löchern 604 bzw. 606 ausgerichtet und vertikal über diesen Löchern positioniert. Weiterhin können zwei Schneidringe 608 und 610 vorgesehen sein, die über den Löchern 604 bzw. 606 angeordnet werden können.
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Die mittig angeordnete Betätigungseinrichtung 314 kann vorzugsweise ein Innenbauteil 626 aufweisen, welches direkt in die beiden Hebel 302 und 306 eingreift und mit diesen gekoppelt werden kann, und kann vorzugsweise ein Abdeckelement 628 aufweisen, welches direkt über dem Innenbauteil 626 positionierbar ist. Das Innenbauteil 626 der Betätigungseinrichtung 314 ist im Wesentlichen hohl und definiert den in 3 gezeigten Kanal 328, in dem die zweiten Abschnitte 324 und 326 der beiden Hebel 302 bzw. 306 gleiten und eine lineare Bewegung ausführen können.
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Zwei Längsaussparungen 634 können eine an einer Vorderseite bzw. an einer Rückseite des Innenbauteils 626 vorgesehen sein. Die zweiten Abschnitte 324 und 326 der beiden Hebel 302 bzw. 306 können in den Längsaussparungen 634 linear in einer Richtung zueinander verschiebbar sein, wenn die Stanzkraft auf das Abdeckelement 628 der Betätigungseinrichtung 314 ausgeübt wird. In ähnlicher Weise bewegen sich die zweiten Abschnitte 324 und 326 der beiden Hebel in den Längsaussparungen 634 linear voneinander weg, wenn die Stanzkraft aufgehoben wird. Anschließend nimmt die Stanzvorrichtung den in 3 gezeigten Zustand an.
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Die mechanische Verbindung zwischen den Längsaussparungen 634 und den jeweiligen zweiten Abschnitten 324 und 326 definiert jeweils ein Schiebegelenk, welches im Zusammenhang mit der Ansicht der erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung 300 gemäß 8 erläutert wird.
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Ein weiteres bevorzugtes Bauteil der erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung 300 ist eine Federanordnung zum Vorspannen dieser in Richtung auf den in 3 gezeigten unbetätigten Zustand. Diese Federanordnung kann mindestens ein in dem Drehgelenk des ersten Hebels 302 oder des zweiten Hebels 306 angeordnetes Federelement aufweisen. Diese Drehgelenke sind durch die Gelenkpunkte 402 und 406 gebildet. Besonders bevorzugt können in einer Ausführungsform, wie in 6 gezeigt, zwei Federelemente 630 und 632 vorgesehen sein, wobei das erste Federelement 630 zum Vorspannen des ersten Hebels 302 und das zweite Federelement 632 zum Vorspannen des zweiten Hebels 306 in Richtung auf den in 3 gezeigten Zustand eingerichtet sein können.
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Die Federelemente 630 und 632 können an den äußeren Bolzen 622 (a) bzw. 622 (b) befestigt werden und können in einer Ausgestaltung als Torsionsfedern ausgeführt werden.
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Beim Freigeben der Stanzkraft zieht die Vorspannkraft der Federelemente 630 und 632 die beiden Hebel 302 und 306 in die in 3 dargestellte zurückgezogene Position vorzugsweise in ca. weniger als 0,5 Sekunden zurück.
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Der Verriegelungsmechanismus, welcher die Stanzvorrichtung 300 der vorliegenden Erfindung verriegelt und somit in einen verriegelten Zustand bringt, ist im Zusammenhang mit 7(a) und 7(c) leicht verständlich, wobei 7(a) den entriegelten Zustand und 7(b) den verriegelten Zustand der Stanzvorrichtung darstellt.
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Wie bereits erwähnt, ist das Anschlagelement 332 zwischen der in dieser 7(a) dargestellten vollständig ausgefahrenen Position (d.h. zurückgezogenen Position) und der in der 7 (b) dargestellten vollständig eingefahrenen Position bewegbar, wobei das Anschlagelement 332 in der eingefahrenen Position die Stanzvorrichtung 300 verriegelt und in der ausgefahrenen Position die Stanzvorrichtung 300 entriegelt. Diese Bewegung des Anschlagelementes verläuft im Wesentlichen parallel zu der in 6 markierten Längsachse LL1 der Grundplatte 310.
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Ferner kann sich, wie bereits erwähnt, das hakenförmige Eingriffselement 334 entsprechend zwischen der obersten, in 3 gezeigten Position und der hierin in 7(a) gezeigten, untersten Position bewegen. An einem unteren Teil des Eingriffselements 334 ist der Eingriffsabschnitt 336 in Form einer Aussparung vorgesehen. Wenn das Anschlagelement 332 vollständig nach innen gedrückt wird, befindet sich dieses Element in der in 7 (b) gezeigten Position, in der die Aussparung einen Vorsprung 702 des Anschlagelements 332 aufnimmt. Dadurch kommt das Anschlagelement 332 in Eingriff mit dem Eingriffselement 334, so dass der verriegelte Zustand (d.h. Transportzustand) der Stanzvorrichtung 300 leicht erreicht werden kann.
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Die Erfindung ist nicht auf diese Anordnung beschränkt und andere mögliche alternative Ausführungsformen können in Betracht gezogen werden, wobei beispielsweise die Aussparung 336 oder der Vorsprung 702 weiterhin mit zusätzlichen Schnapp- oder Formschlusselementen versehen werden kann, um eine sicherere und lösbare Verbindung zwischen dem Eingriffselement 334 und dem Anschlagelement 332 zu erreichen.
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Einmal verriegelt, liegt der Vorsprung 702 innerhalb der Aussparung 336 auf, es sei denn, ein Benutzer zieht das Anschlagelement 332 nach links heraus und entriegelt den Verriegelungsmechanismus.
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Auf dieser Weise kann die erfindungsgemäße Stanzvorrichtung 300 leicht in wenigen Sekunden entriegelt und verriegelt werden.
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Die Schiebegelenkverbindung zwischen den zweiten Abschnitten der jeweiligen Hebel 302 und 306 mit der Betätigungseinrichtung 314 wird nun unter Bezugnahme auf die 8 erläutert.
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Wie in 8 dargestellt, wird die mechanische Verbindung zwischen dem zweiten Abschnitt 324 des ersten Hebels 302 und der Betätigungsvorrichtung 314 und ebenso zwischen dem zweiten Abschnitt 326 des zweiten Hebels 306 und der Betätigungsvorrichtung 314 jeweils durch die Schiebegelenke 802 und 806 ermöglicht. Wenn die Stanzkraft (FStanzkraft) auf die Betätigungsvorrichtung 314 in Richtung des dargestellten Pfeils ausgeübt wird, beginnen sich diese Schiebegelenke 802 und 806 innerhalb der Längsaussparung 634 in Richtung zueinander linear zu bewegen, so dass der Abstand zwischen den Gelenken 802 und 806 allmählich abnimmt. Diese Stanzkraft wird augenblicklich übertragen und da die Betätigungseinrichtung 314 mittig angeordnet ist, verteilt sich die Stanzkraft aufgrund der Symmetrie gleichmäßig auf die beiden Hebel 302 und 306, die anschließend um ihre Drehgelenke 402 bzw. 406 zu schwenken beginnen.
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Durch diese Drehgelenke 402 und 406 hindurch erstrecken sich die jeweiligen Schwenkachsen SS1 und SS2 des ersten Hebels 302 bzw. des zweiten Hebels 304 senkrecht zur Zeichenebene in 8.
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Die absolute Bewegung dieser Schiebegelenke 802 und 806 folgt einer Kreisbahn, wobei sich der Mittelpunkt des Kreises an den jeweiligen Drehgelenken 402 und 406 befindet und der Radius des Kreises durch die Länge des ersten und zweiten Hebels 302 bzw. 306 definiert ist.
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Sollte der erste Hebel 302 entlang des gezeigten Pfeils A nach unten schwenken, so kommt eine Innenfläche 302 (b) des ersten Hebels 302 in Kontakt mit der Oberseite des ersten Stempels 614 und die Stempelkraft wird schließlich auf diesen sich unter dem Hebel befindenden Stempel 614 übertragen. Diese Stanzkraft drängt den Stempel 614 vertikal nach unten in Richtung auf der Oberseite der Grundplatte 310.
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Dasselbe gilt für den zweiten Stempel 616, der in ähnlicher Weise durch den zweiten Hebel 306 vertikal nach unten in Richtung auf der Oberseite der Grundplatte 310 bewegt wird. Der zu stanzende Papierstapel kann zwischen der Grundplatte 310 und dem in der Explosionsansicht der 6 deutlich dargestellten Basiselement 602 platziert werden. Nachdem die Löcher mit den Stempeln 614 und 616 gestanzt worden sind, sammeln sich die entstandenen Papierschnipsel im inneren Hohlraum des Basiselements 602.
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Schließlich zeigt die 9 (a) eine Draufsicht der erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung 300 im völlig gefalteten Zustand. Da sich das Anschlagelement 332 in dieser Ansicht in seiner vollständig ausgefahrenen Position befindet, befindet sich die Stanzvorrichtung hierin in ihrem entriegelten Zustand. Weiterhin kann das Anschlagelement 332 zwischen dieser vollständig ausgefahrenen Position und der vollständig eingefahrenen Position, wie sie z.B. in 5 dargestellt ist, an mehreren Stellen positioniert werden, je nach der Papiergröße des zu stanzenden Papiers.
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Insbesondere kann das Anschlagelement 332, wie in 9 (a) dargestellt, mehrere Vertiefungen 332 (a), (b) & (c) aufweisen, die jeweils in entsprechende Gegenelemente eingreifen können, die an verschiedenen Abschnitten des Basiselements 602 der 6 vorgesehen sein können (hier nicht dargestellt), um das Anschlagelement 332 an solchen Positionen entsprechend der Papiergröße zu fixieren und zu positionieren. Jeder geeignete Einrastmechanismus zwischen diesen Vertiefungen 332 (a), (b) & (c) und den entsprechenden am Basiselement 602 vorgesehenen Einrastelementen kann vorgesehen sein, wie z.B. eine Schnapp- oder Formschlussverbindung. Des Weiteren kann das Anschlagelement 332 eine zusätzliche Vertiefung in Längsrichtung aufweisen, um den Stab 332 (d) dieses Elements zu stabilisieren und auf einer Linie zu halten. Eine derartige Vertiefung ist durch 9 (b) leicht erkennbar und mit Bezugszeichen 332 (e) bezeichnet.
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Alternativ dazu können in einer Ausführungsvariante Vertiefungen auf dem Basiselement 602 vorgesehen sein und die entsprechenden Einrastelemente auf dem Anschlagelement 332 vorgesehen sein.
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Weitere Vorteile der Erfindung liegen unter anderem darin, dass aufgrund der Hebelanordnung ein Lochen von ca. 10 Blättern unter Verwendung der erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung möglich ist. Gegenüber dem herkömmlichen Ordnerlocher kann zudem aufgrund des Vorhandenseins des Anschlagelements die Stanzvorrichtung der Erfindung zu Zeitersparnis und erhöhter Präzision führen, da man das Blatt nicht mehr in der Mitte falten muss, um den Mittelpunkt zu markieren.
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Darüber hinaus ist aufgrund der flachen Struktur der Betätigungseinrichtung 314 der Stanzvorrichtung und deren symmetrischer mittiger Anordnung zwischen den beiden Hebeln 302 und 306 relativ geringe Stanzkraft beim Lochvorgang erforderlich. Ferner ist wegen der Federanordnung der Stanzvorrichtung ein schnellerer Lochvorgang im Vergleich zu den handelsüblichen Löchern des Standes der Technik ausführbar.
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Vorzugsweise kann die Stanzvorrichtung aus Metall, einer Metalllegierung oder aus einem andere hochwertigen Material bestehen und daher weist diese eine robuste Struktur/Bauweise auf.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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