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Technisches Gebiet
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Handtrocknungssystem zur Trocknung von Händen sowie ein Handreinigungssystem zur Reinigung von Händen.
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Hintergrund der Erfindung
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Aus dem Stand der Technik sind Handtrocknungssysteme bekannt, die eine feuchte oder nasse Hand bzw. ein Händepaar eines Benutzers mittels eines erzeugten Luftstroms trocknen.
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Der Luftstrom kann hierbei vorgewärmt sein, um eine effiziente Trocknung zu erzielen, im Zuge derer sich auf Handoberflächen befindliche Flüssigkeiten in höherem Maße im Luftstrom lösen.
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Andere Handtrocknungssysteme, wie beispielsweise in der
EP 1 909 628 A1 gezeigt, bedienen sich eines mit Hilfe von Düsen erzeugten Luftstroms, der eine hohe Strömungsgeschwindigkeit aufweist, um so durch den Luftstrom zusätzlich Flüssigkeiten von den Handoberflächen auf mechanische Weise abzustreifen bzw. abzublasen.
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Oberflächen derartiger Handtrocknungssysteme werden üblicherweise von einer Vielzahl unterschiedlicher Benutzer berührt, vor allem beim Einsatz in öffentlichen Sanitäranlagen, was zu einer erhöhten Keim- und Schmutzbelastung der Handtrocknungssysteme führt und damit ebenfalls zu einem erhöhten Infektionsrisiko bei der Benutzung.
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Zudem sorgen die von den Handtrocknungssystemen erzeugten Luftströme zu erheblichen Luftbewegungen in einer Umgebung des Handtrocknungssystems, wodurch neben Schmutz auch Keime bzw. Krankheitserreger wie Pilze, Bakterien, Viren und dergleichen zusätzlich aufgewirbelt werden, sodass ein Benutzer mit diesen über die Umgebungsluft in Kontakt kommen kann.
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Eine weitere Form der Handtrocknungssysteme bezieht zusätzlich den Einsatz von Desinfektionsmitteln mit ein, wobei diese nach einem Trocknungsgang der Hand bzw. des Händepaars des Benutzers in Form eines Desinfektionsmittelstroms auf die Handoberflächen aufgetragen werden.
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In der
WO 2018/206899 A1 ist ein derartiges System gezeigt, das eine durch ein Handtrocknungsgehäuse größtenteils abgeschlossene Kammer aufweist, in die der Benutzer seine Hand einführen kann und die mit Hilfe eines trocknenden Luftstroms erst getrocknet und im Anschluss mit Hilfe eines in die Kammer eingeleiteten Desinfektionsmittels desinfiziert wird.
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Aus dem Stand der Technik sind weiterhin Handreinigungssysteme als Komplettlösungen bekannt, die in einem einzigen Waschtisch eine wasserbasierte Reinigung der Hände mit einer luftstrombasierten Trocknung verbinden.
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Ein derartiges Handreinigungssystem als Komplettlösung ist beispielsweise in der
WO 80/01983 gezeigt, bei der oberhalb eines Waschbeckens Einlassöffnungen für Wasser, Seifenlösung und für einen trocknenden Luftstrom angeordnet sind, sodass der Benutzer mit dem gleichen System seine Hand bzw. Hände mit Seifenlösung waschen und direkt im Anschluss trocknen lassen kann.
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Auch bei derartigen Komplettlösungen besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko aufgrund einer potentiell hohen Anzahl verschiedener Benutzer sowie aufgrund möglicher Aufwirbelung und Verteilung von Krankheitserregern durch den Luftstrom bei der Händetrocknung.
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Gerade in Zeiten erhöhten Infektionsaufkommens ist eine für Benutzer hygienische Reinigung und Trocknung von Händen von essentieller Bedeutung, um eine Ansteckung möglichst zu vermeiden, insbesondere bei der Benutzung öffentlich zugänglicher Sanitäranlagen.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Handtrocknungssystem mit verbessertem Hygienekonzept bereitzustellen.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist zudem, ein Handreinigungssystem mit einem verbesserten Hygienekonzept bereitzustellen.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Handtrocknungssystem nach Anspruch 1 und ein Handreinigungssystem nach Anspruch 16 vorgeschlagen.
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Die jeweiligen abhängigen Ansprüche beziehen sich dabei auf bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Systeme, die jeweils für sich genommen oder in Kombination bereitgestellt werden können.
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Gemäß eines ersten Aspekts der Erfindung wird ein Handtrocknungssystem mit Handtrocknungsvorrichtung bereitgestellt, die ein Handtrocknungsgehäuse, das teilweise einen Innenraum umschließt, in den über eine Eingangsöffnung des Handtrocknungsgehäuses eine Hand eines Benutzers teilweise oder ganz eingeführt werden kann, eine Einblasvorrichtung, die dazu eingerichtet ist, einen trocknenden Luftstrom zu erzeugen, der über mindestens eine Lufteinlassöffnung derart in den Innenraum eingeleitet wird, dass dieser über eine Handoberfläche einer in den Innenraum eingeführten Hand des Benutzers strömt und eine Absaugvorrichtung, die dazu eingerichtet ist, über mindestens eine Absaugöffnung Luft aus dem Innenraum abzusaugen, umfasst Das Handtrocknungssystem kennzeichnet sich dabei durch eine mit der mindestens einen Absaugöffnung verbundene, gegenüber einer Umgebung der Handtrocknungsvorrichtung luftdicht abgeschlossene Ableitvorrichtung, die dazu eingerichtet ist, die durch die Absaugvorrichtung abgesaugte Luft in eine außerhalb des Handtrocknungssystems angeordnete Auffangvorrichtung abzuführen.
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Der eingeleitete Luftstrom strömt über die Handoberfläche der Hand des Benutzers, wobei sich eine gegebenenfalls vorhandene Restfeuchtigkeit, in der Regel von einem vorherigen Händewaschen, im Luftstrom löst und/oder von diesem auf mechanischem Wege abgestreift wird. Nach Überströmen der Handoberfläche weist der Luftstrom üblicherweise eine höhere Luftfeuchtigkeit auf als direkt nach der Einleitung in den Innenraum, wobei der Luftstrom mit Flüssigkeit ungesättigt, gesättigt oder sogar übersättigt sein kann.
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Der durch den Innenraum geleitete Luftstrom kann auch Schmutzpartikel, Keime bzw. Krankheitserreger aufnehmen, die sich beispielsweise auf der Handoberfläche des Benutzers oder auf einer an den Innenraum angrenzenden Oberfläche des Handtrocknungsgehäuses abgelagert bzw. angesammelt haben.
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Die aus dem Innenraum abgesaugte Luft weist somit als Abluft üblicherweise eine hohe Luftfeuchtigkeit und eine hohe Belastung mit Schmutz, Keimen bzw. Krankheitserregern auf und erhöht damit ein Infektionsrisiko bei der Benutzung des Handtrocknungssystems. Daher ist insbesondere ein Kontakt des Benutzers mit der belasteten Abluft vorzugsweise zu vermeiden.
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Durch die Absaugvorrichtung wird die belastete Abluft über die mindestens eine Absaugöffnung zuverlässig aus dem Innenraum der Handtrocknungsvorrichtung abgesaugt, was einen direkten Kontakt zwischen Abluft und Benutzer im Innenraum sowie ein Herausströmen der Abluft durch die Eingangsöffnung in eine Umgebung der Handtrocknungsvorrichtung verhindert Die mindestens eine Absaugöffnung ist dabei vorzugsweise in einem an den Innenraum angrenzenden Teil des Handtrocknungsgehäuses angeordnet, insbesondere auf einer der Eingangsöffnung gegenüberliegenden Seite.
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Die durch die Absaugvorrichtung abgesaugte Abluft wird über die gegenüber der Umgebung der Handtrocknungsvorrichtung luftdicht abgeschlossene Ableitvorrichtung in eine außerhalb des Handtrocknungssystem angeordnete Auffangvorrichtung abgeführt Unter der luftdicht abgeschlossenen Ableitvorrichtung ist hierbei eine gegenüber der Umgebung abgedichtete Ableitvorrichtung zu verstehen, die ein Ausströmen der abgesaugten Abluft aus der Ableitvorrichtung in die Umgebung unterbindet, und keine im strengen Sinne hermetisch abgeschlossene Ableitvorrichtung.
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Die Auffangvorrichtung ist also im Wesentlichen gegenüber einer Umgebung des Handtrocknungssystems abgeschlossen, sodass dahin abgeführte Abluft nicht mehr in Kontakt mit dem Benutzer des Handtrocknungssystems kommen kann. Ein Kontakt des Benutzers mit kontaminierter Abluft wird so zuverlässig verhindert.
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Die Ableitvorrichtung ist entsprechend dazu eingerichtet, an die Auffangvorrichtung angeschlossen zu werden. Bei der Auffangvorrichtung handelt es sich vorzugsweise um ein zum Abführen der Abluft geeignetes Kanalsystem, z.B. um eine Abwasserkanalisation oder ein Lüftungskanalsystem, das (zumindest in mit dem Handtrocknungssystem verbundenem Zustand) gegenüber der Umgebung des Handtrocknungssystems abgeschlossen ist und in das die abgesaugte Abluft abgeführt wird.
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In anderen Worten kann mit dem erfindungsgemäßen Handtrocknungssystem kontaminierte bzw. belastete Abluft von der Handtrocknung zuverlässig abgeleitet werden, um so einen Kontakt der Abluft mit dem Benutzer zu vermeiden.
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Dies wird durch das erfindungsgemäße Handtrocknungssystem, das die Handtrocknungsvorrichtung und die Ableitvorrichtung als Komponenten umfasst, zur Trocknung von Händen umgesetzt und ein Absaugen belasteter Abluft aus dem Innenraum und ein Abführen der abgesaugten Abluft in einen im Grunde gegenüber der Umgebung des Handtrocknungssystems abgeschlossenen Auffangvorrichtung ermöglicht, wodurch ein verbessertes Hygienekonzept mit einem reduzierten Infektionsrisiko bei der Handtrocknung umgesetzt wird.
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Vorzugsweise ist die Ableitvorrichtung dabei dazu eingerichtet, die Handtrocknungsvorrichtung gegenüber der Auffangvorrichtung einseitig abzudichten. Dadurch ist die Auffangvorrichtung im Grunde derart gegenüber der Handtrocknungsvorrichtung abgeschlossen, dass ein Eindringen von in der Auffangvorrichtung befindlichen Gasen und/oder Flüssigkeiten in die Handtrocknungsvorrichtung zuverlässig verhindert wird.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst die Ableitvorrichtung des Handtrocknungssystems eine Einwegventilvorrichtung, die ein Durchströmen von Fluiden, insbesondere der abgesaugten Luft, im Wesentlichen nur in einer Richtung von der Handtrocknungsvorrichtung zur Auffangvorrichtung gestattet.
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Die Einwegventilvorrichtung gestattet dabei kein Zurückfließen oder Zurückströmen von Fluiden aus der Auffangvorrichtung zurück in die Handtrocknungsvorrichtung, insbesondere durch die Absaugvorrichtung zurück in den Innenraum, und ist damit dazu eingerichtet, die Handtrocknungsvorrichtung gegenüber der Auffangvorrichtung einseitig abzudichten. Unter Fluiden ist dabei jedwedes strömungsfähige Medium zu verstehen, also Flüssigkeiten und Gase.
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Durch die Einwegventilvorrichtung, die vorzugsweise als Kugelrückschlagventil ausgeführt ist, sind Fluidströmungen nur in einer Richtung möglich („Einweg“), sodass die abgesaugte Abluft zwar die Einwegventilvorrichtung in Richtung der Auffangvorrichtung passieren kann, allerdings nicht in entgegengesetzter Richtung strömen kann. Gleiches gilt für alle Arten von Fluiden, die möglicherweise über die Ableitvorrichtung von der Auffangvorrichtung aus in die Handtrocknungsvorrichtung eindringen könnten, insbesondere bei nicht aktiver Absaugvorrichtung. Eine derartige Fluidströmung in Richtung der Handtrocknungsvorrichtung, insbesondere in Richtung des Innenraums, würde neben Keimen bzw. Krankheitserregern aus der Auffangvorrichtung zwangsläufig auch solche aus einem Absaugkanalsystem der Absaugvorrichtung zurück in den Innenraum befördern und damit für ein erhöhtes Infektionsrisiko bei der Benutzung führen, was durch den Einsatz der Einwegventilvorrichtung allerdings zuverlässig verhindert wird.
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In anderen Worten dichtet die Ableitvorrichtung die Handtrocknungsvorrichtung und damit auch die Umgebung des Handtrocknungssystems gegenüber der Auffangvorrichtung ab.
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Vorzugsweise ist die Einblasvorrichtung dazu eingerichtet, über mindesten eine Ansaugöffnung Luft aus einer Umgebung der Handtrocknungssystems zu entnehmen, damit den trocknenden Luftstrom zu erzeugen und diesen über ein Luftleitungssystem zu der mindestens einen Lufteinlassöffnung zu leiten. In bevorzugter Weise umfasst die Einblasvorrichtung vor oder nach der mindestens einen Ansaugöffnung eine Filtervorrichtung, die dazu eingerichtet ist, die entnommene Luft aus der Umgebung zu reinigen und/oder zu desinfizieren. Bevorzugt kann die Filtervorrichtung dabei auf dem Einsatz von UV-Licht basieren.
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Dadurch kann ein durch den trocknenden Luftstrom bedingtes Infektionsrisiko zusätzlich reduziert werden.
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Vorzugsweise umfasst die Einblasvorrichtung eine Heizvorrichtung, die dazu eingerichtet ist, eine Temperatur des trocknenden Luftstroms auf eine Nutzungstemperatur einzustellen. Dadurch kann das Komfortgefühl des Benutzers erhöht werden und eine für die Trocknung von Händen optimale Nutzungstemperatur eingestellt werden.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die Handtrocknungsvorrichtung und die Ableitvorrichtung als eine gemeinsame Baugruppe ausgeführt, dergestalt, dass die Handtrocknungsvorrichtung und die Ableitvorrichtung miteinander in einem vormontierten Zustand gemeinsam aufgestellt und/oder montiert werden können.
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Dadurch erübrigt sich ein zusätzliches Verbinden der Ableitvorrichtung und der Handtrocknungsvorrichtung im Zuge einer Montage des Handtrocknungssystems. Zudem kann das optische Erscheinungsbild verbessert werden, da die Vorrichtungen in einer einzigen Baugruppe zusammengefasst sind und so innerhalb eines gleichen Gehäuses, z.B. des Handtrocknungsgehäuses, angeordnet sein können, wodurch das optische Erscheinungsbild maßgeblich durch ein einzelnes Gehäuse bestimmt wird. Insbesondere lässt sich die Ableitvorrichtung direkt als Teil der Handtrocknungsvorrichtung ausführen, z.B. in Kombination mit anderen vorhanden Vorrichtungen, wodurch der benötigte Bauraum reduziert werden kann.
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Alternativ kann es natürlich auch sinnvoll sein, die Handtrocknungsvorrichtung und die Ableitvorrichtung als einzelne Komponenten des Handtrocknungssystems separat bereitzustellen bzw. auszuführen, um so verschiedenartig ausgeführte Ableitvorrichtungen beliebig mit verschieden ausgeführten Handtrocknungsvorrichtungen in einem Baukastenprinzip kombinieren zu können. Dadurch kann unterschiedlichen Anforderungen hinsichtlich eines Montageplatzes begegnet werden. Beispielsweise kann die Auffangvorrichtung unter Umständen eine verhältnismäßig große Distanz zum Standort bzw. Montageplatz der Handtrocknungsvorrichtung aufweisen, sodass in diesem Fall eine Ableitvorrichtung verwendet werden müsste, die diese Distanz zu überbrücken vermag, z.B. mit Hilfe eines Verbindungsschlauches, eines Schubrohrs oder dergleichen.
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Vorzugsweise umfasst die Handtrocknungsvorrichtung des Handtrocknungssystems mindestens einen Montageabschnitt, über den die Handtrocknungsvorrichtung an einer Wandfläche und/oder auf einer Bodenfläche montiert wird.
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Durch die Möglichkeit zur Wandmontage kann insbesondere gänzlich auf tragende Fußelemente der Handtrocknungsvorrichtung verzichtet werden, mit denen die Handtrocknungsvorrichtung alternativ auf einer Bodenfläche positioniert wird. Dies verbessert sowohl eine optische Erscheinung der Handtrocknungsvorrichtung und gestattet zudem einen verbesserten Zugang zu einer Unterseite der Handtrocknungsvorrichtung, z.B. zwecks Reinigung.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist eine Absaugleistung der Absaugvorrichtung größer ist als eine Einblasleistung der Einblasvorrichtung. Insbesondere liegt die Absaugleistung in einem Bereich zwischen 35 und 60 Liter pro Sekunde und die Einblasleistung in einem Bereich zwischen 10 und 34 Liter pro Sekunde. Vorzugsweise liegt eine Absaugleistung dabei bei 45 Litern pro Sekunde und eine Einblasleistung bei 30 Litern pro Sekunde.
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Durch die geringere Leistung der Einblasvorrichtung gegenüber der Leistung der Absaugvorrichtung wird in vorteilhafter Weise zumindest der durch die Einblasvorrichtung eingeleitete Luftstrom vollständig abgesaugt Zudem entsteht ein Unterdruck an der Absaugöffnung, mit dem sowohl der in den Innenraum geleitete Luftstrom zuverlässig zur Absaugöffnung geleitet wird und ein Entweichen von im Innenraum befindlichen Fluiden durch die Eingangsöffnung in die Umgebung der Handtrocknungsvorrichtung verhindert wird.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die mindestens eine Lufteinlassöffnung dazu eingerichtet ist, den trocknenden Luftstrom derart in Richtung einer Mitte des Innenraums einzuleiten, dass der trocknende Luftstrom im Wesentlichen ausgehend von einem Handgelenk einer in der Mitte des Innenraums platzierten Hand des Benutzers über eine oberseitige und/oder eine unterseitige Handoberfläche hinweg bis hin zu Fingerspitzen der Hand des Benutzers strömt.
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Dadurch wird ein vollständiges Überströmen der gesamten Handoberfläche gewährleistet, im Zuge dessen Restfeuchtigkeit, z.B. in Form von Wassertropfen, zusätzlich mechanisch in Richtung der Fingerspitzen geblasen wird und sich dort von der Hand löst.
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Vorzugsweise ist die mindestens eine Lufteinlassöffnung derart entlang eines die Eingangsöffnung begrenzenden Randes des Handtrocknungsgehäuses angeordnet, dass der in den Innenraum eingeleitete trocknenden Luftstrom im Wesentlichen von der Eingangsöffnung aus in einem Winkel zwischen 45 und 90 Grad zu einer Öffnungsfläche der Eingangsöffnung in den Innenraum eingeleitet wird, wobei die mindestens einen Lufteinlassöffnung insbesondere im Wesentlichen über den gesamten begrenzenden Rand der Eingangsöffnung hinweg angeordnet sind.
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Dadurch wird der trocknende Luftstrom gezielt von der Eingangsöffnung aus in die Mitte des Innenraums geleitet, an der üblicherweise der Benutzer seine Hand platziert. Zudem wird eine gegenläufige Luftströmung aus dem Innenraum heraus, die zu Aufwirbelungen von Keimen und Krankheitserregern führen kann, zusätzlich verhindert, insbesondere durch eine Ausführung über den gesamten begrenzenden Rand hinweg, da an jeder Stelle des Randes Luft in den Innenraum hineingeblasen wird.
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Handelt es sich lediglich um eine Lufteinlassöffnung, so ist diese bevorzugt als schlitzförmige Öffnung ausgeführt, die dem begrenzenden Rand folgend um die gesamte Eingangsöffnung verläuft Allerdings kann auch eine Kombination aus mehreren schlitz- und punktförmigen Lufteinlassöffnungen über den gesamten begrenzenden Rand hinweg angeordnet sein.
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Vorzugsweise ist die Eingangsöffnung im Handtrocknungsgehäuse durch einen vorderen Rand, einen hinteren Rand und zwei Seitenränder abgegrenzt, wobei der vordere Rand der Eingangsöffnung im Wesentlichen geradlinig ist und die Form des hinteren Randes der Eingangsöffnung zwei gebogene Abschnitte aufweist, die im Wesentlichen an die Konturen eines rechthändigen und eines linkhändigen Handrückens eines Paares von menschlichen Händen angepasst sind.
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Durch die derartige Ausgestaltung des begrenzenden Randes ist die Eingangsöffnung zumindest teilweise an Handkonturen des Benutzers angepasst Dadurch kann ein Flächeninhalt der Öffnungsfläche der Eingangsöffnung, z.B. im Vergleich zu einer rein rechteckigen Öffnung, minimiert werden, womit ein unerwünschtes Austreten bzw. Rückströmen von Fluiden aus dem Innenraum heraus reduziert werden kann. Weiterhin erfüllt die Ausgestaltung auch eine den Benutzer anweisende Funktion, da dieser seine Hände vorzugsweise auf Höhe der gebogenen Abschnitte in den Innenraum einführt, womit eine Position der Hände im Innenraum zumindest teilweise durch die Ausgestaltung der Eingangsöffnung vorgegeben wird.
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Vorzugsweise ist der den Innenraum umschließende Teil des Handtrocknungsgehäuses ganz oder teilweise aus einem durchsichtigen Material gefertigt ist.
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Dadurch kann dem Benutzer eine verbesserte Sicht in den Innenraum ermöglicht werden, sodass dieser unter anderem Bewegungen seiner Hand im Innenraum besser abschätzen und eine Berührung mit dort liegenden Oberflächen entsprechend vermeiden kann.
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Vorzugsweise umfasst die Handtrocknungsvorrichtung mindestens eine am Innenraum angeordnete Leuchtmittel, mit denen der Innenraum zusätzlich beleuchtet wird. Diese sind bevorzugt als mehrfarbige LED-Leuchtmittel ausgeführt, z.B. als RGB- oder RGBW-LEDs.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weisen die Absaugvorrichtung und die Einblasvorrichtung eine gemeinsame Gebläseeinheit auf, die dazu eingerichtet ist, sowohl den trocknenden Luftstrom zu erzeugen als auch die Luft aus dem Innenraum abzusaugen. Insbesondere ist die Gebläseeinheit als doppeltes Radialgebläse ausgeführt ist, das eine elektrisch angetriebene Gebläsewelle umfasst, auf der ein erstes Radialrad zur Erzeugung des trocknenden Luftstroms und ein zweites Radialrad zum Absaugen der Luft aus dem Innenraum angeordnet sind.
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Dadurch sind Absaugvorrichtung und Einblasvorrichtung stets gemeinsam aktiv (oder inaktiv) und es kann zudem Bauraum im Inneren der Handtrocknungsvorrichtung eingespart werden und Produktionskosten können gesenkt werden.
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Vorzugsweise weist die Gebläseeinheit eine Schutzklasse von IP67 oder höher auf, sodass diese sich zum Einsatz in Feuchträumen eignet, und die Absaugvorrichtung sowohl zur Absaugung von Gasen als auch von Flüssigkeiten eingerichtet ist.
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Um eine unterhalb der Absaugleistung liegende Einblasleistung zu erzielen, kann das erste Radialrad dabei kleiner dimensioniert sein als das zweite Radialrad, insbesondere in Bezug auf deren radiale Ausdehnung. In diesem Fall ist das Verhältnis von Einblas- und Absaugleistung durch die geometrische Ausbildung der beiden Radialräder vorgegeben, wobei sich die beiden Leistungswerte durch eine Drehzahl der Gebläsewelle bestimmen.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst die Handtrocknungsvorrichtung des Handtrocknungssystems eine Desinfektionsmittelvorrichtung, die dazu eingerichtet ist, einen Desinfektionsmittelstrom zu erzeugen und diesen derart in den Innenraum einzuleiten, dass dieser über die Handoberfläche der in den Innenraum eingeführten Hand des Benutzers strömt.
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Dadurch wird das Hygienekonzept zusätzlich verbessert, da neben dem Absaugen und Ableiten der Abluft aus dem Innenraum zusätzlich ein Keime und Krankheitserreger bekämpfendes, vorzugsweise in einem Desinfektionsmittelbehälter bereitgestelltes Desinfektionsmittel, vorzugsweise auf nichtalkoholischer Basis, zum Einsatz kommt Hierdurch wird nicht nur die Handoberfläche des Benutzers desinfiziert, sondern auch Teile der abgesaugten Abluft selbst sowie Teilbereiche der an den Innenraum grenzenden Oberflächen des Handtrocknungsgehäuses, die mit dem eingeleiteten Desinfektionsmittelstrom in Kontakt kommen, was wiederum ein Infektionsrisiko bei der Benutzung reduziert.
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Vorzugsweise erfolgt die Einleitung des Desinfektionsmittelstroms als Direkteinspritzung in den Innenraum über mindestens eine zerstäubende Desinfektionsmitteldüsen. Dadurch kann beispielsweise nicht nur eine abschließende Desinfektion der Handoberfläche vorgenommen werden, sondern auch ein Desinfektionsschritt im Zuge des Reinigungsprogramms verbessert werden.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst die Desinfektionsmittelvorrichtung eine Mischvorrichtung, die mit der Einblasvorrichtung gekoppelt ist, und dazu eingerichtet ist, den Desinfektionsmittelstrom dem trocknenden Luftstrom vor Einleitung in den Innenraum beizumischen, wobei die Mischvorrichtung insbesondere eine zerstäubende Einspritzdüse, durch die der Desinfektionsmittelstrom in den trocknenden Luftstrom eingespritzt wird.
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Durch Beimischen des Desinfektionsmittelstroms in den trocknenden Luftstrom wird dieser mit Desinfektionsmittel angereichert, dass sich zumindest teilweise im trocknenden Luftstrom löst und so zusammen mit dem trocknenden Luftstrom sowohl auf die Handoberfläche der Hand des Benutzers gelangt als auch auf weitere Bereiche der an den Innenraum angrenzenden Oberflächen des Handtrocknungsgehäuses, die mit dem eingeleiteten Luftstrom in Kontakt kommen. Da das Beimischen vor Einleitung in den Innenraum erfolgt, besteht zudem ausreichend Zeit, in der sich das Desinfektionsmittel mit dem trocknenden Luftstrom vermischen kann und im Zuge dessen im trocknenden Luftstrom enthaltene Keime und Krankheitserreger zumindest teilweise abgetötet werden.
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Vorzugsweise weisen dabei die innenseitigen Oberflächen eines die Mischvorrichtung und die Lufteinlassöffnung verbindenden Leitungssystem ein hohe Oberflächenrauigkeit auf. Hierdurch kommt es an den innenseitigen Oberflächen zur Ausbildung einer Strömungsgrenzschicht, die eine dortige Ablagerung von Flüssigkeiten erschwert, sodass ein Ansammeln von Desinfektionsmittel im Leitungssystem reduziert wird.
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Zusätzlich zum Beimischen des Desinfektionsmittelstroms in den trocknenden Luftstrom kann auch die Direkteinspritzung in den Innenraum erfolgen.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst die Handtrocknungsvorrichtung des Handreinigungssystems eine Lotionsmittelvorrichtung, die dazu eingerichtet ist, ein in einem Lotionsmittelbehälter bereitgestelltes hautpflegendes Lotionsmittel derart in den Innenraum einzuleiten, dass das Lotionsmittel auf die Handoberfläche der in den Innenraum eingeführten Hand des Benutzers gelangt Bevorzugt hat das Lotionsmittel dabei eine antibakterielle und -viruelle Wirkung.
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Dadurch kann im Anschluss an einen die Haut des Benutzers beeinträchtigendes Überströmen mit dem Luftstrom und/oder mit dem Desinfektionsmittelstrom die Haut gepflegt werden, z.B. mit Hilfe eines feuchtigkeitsspendenden Lotionsmittels.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst die Handtrocknungsvorrichtung des Handtrocknungssystems eine Vertikalführungsvorrichtung, mit der das Handtrocknungsgehäuse der Handtrocknungsvorrichtung in einer vertikalen Richtung relativ zu einer Bodenfläche verfahren werden kann, wobei die Vertikalführungsvorrichtung insbesondere eine elektrische Antriebseinheit für Verfahrbewegungen des Handtrocknungsgehäuses umfasst.
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Dadurch kann das Handtrocknungsgehäuse an einem Aufstellort mit der umschlossenen Innenkammer in verschiedenen Höhen gegenüber der Bodenfläche positioniert werden, vorzugsweise in Abhängigkeit einer Körpergröße des Benutzers, um so eine komfortable Benutzung zu gewährleisten.
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Die Vertikalführungsvorrichtung kann dabei dazu eingerichtet sein, direkt mit einer Wandfläche verbunden zu werden. Alternativ kann die Vertikalführungsvorrichtung ausgeführt sein, ein Basiselement der Handtrocknungsvorrichtung mit dem Handtrocknungsgehäuse derart zu verbinden, dass das Handtrocknungsgehäuse relativ zum Basiselement verfahren werden kann, wobei das Basiselement auf einer Bodenfläche positioniert werden kann oder an einer Wandfläche montiert werden kann.
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Um bei den Verfahrbewegungen des Handtrocknungsgehäuses eine Verbindung der Handtrocknungsvorrichtung zur Auffangvorrichtung zu ermöglichen, umfasst die Ableitvorrichtung eine dehn- und biegbar gestaltete Verbindungsleitung, vorzugsweise in Gestalt eines Schubrohrs oder eines Verbindungsschlauchs, mit der die in der Regel fest mit der Wand verbundene Auffangvorrichtung auch im Falle von Verfahrbewegungen mit der Handtrocknungsvorrichtung verbunden bleibt.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst die Handtrocknungsvorrichtung des Handtrocknungssystems eine elektronische Steuerungsvorrichtung, die mit mindestens einer Vorrichtung aus einer Steuerungsgruppe von Vorrichtungen gekoppelt ist und dazu eingerichtet ist, die mindestens eine Vorrichtung auf Basis eines von der Steuerungsvorrichtung auslesbaren Steuerungsprogramms anzusteuern, wobei die elektronische Steuerungsvorrichtung insbesondere dazu eingerichtet ist, Eingangssignale zu empfangen und basierend darauf Steuerungsbefehle an die mindestens eine ansteuerbare Vorrichtung zu übermitteln und/oder das Steuerungsprogramm auszuführen und/oder anzuhalten und/oder anzupassen.
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Die Steuerungsgruppe umfasst dabei alle in der jeweiligen Ausführung des Handtrocknungssystems enthaltenen Vorrichtungen die im Zuge einer Benutzung verwendet werden können. Darunter fallen die Einblasvorrichtung, die Absaugvorrichtung, die Desinfektionsmittelvorrichtung, die Lotionsmittelvorrichtung und die Vertikalführungsvorrichtung.
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Bevorzugt ist die Steuerungsvorrichtung dabei mit allen Vorrichtungen (vorbehaltlich Vorhandenseins) aus der Steuerungsgruppe gekoppelt und dazu eingerichtet, diese gleichzeitig und/oder nacheinander anzusteuern.
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Die Steuerungsbefehle bewirken eine Änderung eines Betriebszustands der durch die Steuerungsvorrichtung angesteuerten Vorrichtung. Hierunter fallen z.B. ein Ein-/Ausschalten sowie die Änderung einer Vorrichtungsleistung, wie beispielsweise der Einblas- oder der Absaugleistung etc.
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Das Steuerungsprogramm kann eine vorgegebene zeitliche Abfolge mehrerer Steuerungsbefehlen und/oder vorgegebener Aktivierungs- oder Abschaltbedingungen enthalten. Das Ausführen des Steuerungsprogramms bewirkt das Übermitteln der mehreren Steuerungsbefehle an die entsprechenden durch die Steuerungsvorrichtung ansteuerbaren Vorrichtungen gemäß der vorgegebenen zeitlichen Abfolge.
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Durch die Möglichkeit das Steuerungsprogramm auf Basis der Eingangssignale anzupassen wird die Handtrocknungsvorrichtung zur „smarten“ Handtrocknungsvorrichtung, deren Steuerungsprogramm durch die Eingangssignale auf unterschiedlichste Benutzungsrandbedingungen und/oder Benutzereingaben angepasst werden kann und somit jedem Benutzer einen individuellen, auf ihn abgestimmten Programmablauf bei der Handtrocknung bereitstellt.
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Vorzugsweise sind eine Mehrzahl von Steuerungsprogrammen in der Steuerungsvorrichtung hinterlegt, bevorzugt auf einer elektronischen Speichervorrichtung der Steuerungsvorrichtung, die dazu eingerichtet ist, von der Steuerungsvorrichtung ausgelesen zu werden, wobei die Steuerungsvorrichtung insbesondere im Falle mehrerer verschiedener Steuerungsprogramme zusätzlich dazu eingerichtet ist, basierend auf den empfangenen Eingangssignalen eines der mehreren Steuerungsprogramme auszuwählen.
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Vorzugsweise ist die Steuerungsvorrichtung dazu eingerichtet, über Steuerungsbefehle eine Absaugdauer und/oder eine Einblasdauer und/oder die Absaugleistung und/oder die Einblasleitung und/oder der Nutzungstemperatur des trocknenden Luftstroms an der Absaugvorrichtung und/oder der Einblasvorrichtung einzustellen.
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Vorzugsweise ist die Steuerungsvorrichtung dazu eingerichtet, über Steuerungsbefehle eine Menge bzw. ein Volumen an einzuleitendem Desinfektionsmittel und/oder eine Einleitrate und/oder Einleitzeitpunkte und/oder eine Einleitdauer an der Desinfektionsmittelvorrichtung einzustellen.
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Der Desinfektionsmittelstrom kann somit zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlichen Mengen eingeleitet werden. So kann beispielsweise ein Beimischen des Desinfektionsmittelstroms zum trocknenden Luftstrom über die gesamte aktive Phase der Einblasvorrichtung hinweg oder nur in zeitlichen Teilbereichen der aktiven Phase erfolgen, um so anfangs eine effizienterer (also schnellere) Trocknung zu erzielen und danach die Trocknung mit einem Desinfektionsmittel enthaltenen Luftstrom abzuschließen und dabei zeitgleich die Hand zu desinfizieren.
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Vorzugsweise ist die Steuerungsvorrichtung dazu eingerichtet, über Steuerungsbefehle eine Menge bzw. ein Volumen an einzuleitendem Lotionsmittel und/oder eine Einleitrate und/oder Einleitzeitpunkte und/oder eine Einleitdauer an der Lotionsmittelvorrichtung einzustellen.
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Vorzugsweise ist die Steuerungsvorrichtung dazu eingerichtet, über Steuerungsbefehle eine Höhe des Handtrocknungsgehäuses über der Bodenfläche an der Vertikalführungsvorrichtung einzustellen. Dadurch kann eine automatische Positionierung in unterschiedlichen Höhen gewährleistet werden, sodass eine Benutzung in komforttechnischer Sicht besser an die Bedürfnisse des Benutzers angepasst werden kann.
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Vorzugsweise ist die Steuerungsvorrichtung ebenfalls dazu eingerichtet sein, einen Betriebszustand der durch die Steuerungsvorrichtung ansteuerbaren Vorrichtungen auszulesen und als Eingangssignal zu empfangen. Dadurch kann die Steuerungsvorrichtung der Handtrocknungsvorrichtungen dahingehend verbessert werden, dass diese unter anderem Fehlfunktionen oder einen Wartungsbedarf einzelner ansteuerbarer Vorrichtungen erfassen kann oder aber das Steuerungsprogramm anpassen kann, z.B. in Form einer Reduktion der Absaugleistung bei festgestellter Überhitzung der Absaugvorrichtung.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst die Handtrocknungsvorrichtung des Handtrocknungssystem mindestens eine Sensorvorrichtung, die mit der Steuerungsvorrichtung gekoppelt ist und dazu eingerichtet ist, mindestens ein Ereignis und/oder eine Größe einer Erfassungsgruppe als Erfassungsergebnis zu erfassen und das Erfassungsergebnis als Eingangssignal an die Steuerungsvorrichtung zu übermitteln, wobei die Erfassungsgruppe umfasst:
- - Einführen und/oder Entfernen der Hand des Benutzers in den/aus dem Innenraum,
- - Vorhandensein/Fehlen der Hand des Benutzers im Innenraum,
- - eine Luftfeuchtigkeit und/oder eine Lufttemperatur im Innenraum,
- - eine Keimbelastung im Innenraum,
- - eine Größe der eingeführten Hand des Benutzers,
- - eine Temperatur der Handoberfläche,
- - eine Restfeuchtigkeit auf der Handoberfläche,
- - eine Keimbelastung auf der Handoberfläche,
- - eine Körpergröße und/oder Körpertemperatur des Benutzers.
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Die gelistete Erfassungsgruppe ist dabei nicht als abschließend zu verstehen, sondern kann um weitere Ereignisse und Größen in Bezug auf das Handtrocknungssystem erweitert werden.
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Vorzugsweise ist die mindestens eine Sensorvorrichtung als optischer Sensor im Innenraum oder an einer dem Benutzer zugewandten Seite des Handtrocknungsgehäuses angeordnet.
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Durch den Einsatz der Sensorvorrichtungen kann in vorteilhafter Weise eine sensorbasierte, üblicherweise berührungslose Steuerung der Handtrocknungsvorrichtung durch den Benutzer ermöglicht werden, im Zuge derer basierend auf den Erfassungsergebnissen der mindestens einen Sensorvorrichtung ein für den Benutzer optimaler Programmablauf bei der Handtrocknung bereitgestellt werden kann.
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Vorteilhafterweise stehen der Steuerungsvorrichtung so eine Vielzahl von Informationen als Benutzungsrandbedingungen zur Verfügung, auf Basis derer das Steuerungsprogramm im Sinne der „smarten“ Handtrocknungsvorrichtung ausgewählt und/oder angepasst werden kann.
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So kann beispielsweise die Einblasvorrichtung gestoppt werden, falls die erfasste Restfeuchtigkeit einen festgelegten Grenzwert unterschreitet, oder die Einblasleistung kann erhöht werden, falls die erfasste Restfeuchtigkeit oberhalb eines zweiten festgelegten Grenzwerts liegt.
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Ebenso kann die Einblasleitung auch in Abhängigkeit der erfassten Größe der eingeführten Hand angepasst werden, sodass auch kleinere Hände (z.B. von Kindern), die eine geringe Handoberfläche aufweisen, bestmöglich durch den Luftstrom getrocknet werden können.
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Weiterhin kann der Einsatz des Desinfektionsmittels in Abhängigkeit der erfassten Keimbelastung erfolgen, sodass mehr Desinfektionsmittel zum Einsatz kommt, falls eine erhöhte Belastung erfasst wird.
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Weiterhin kann mit Hilfe einer durch die Sensorvorrichtung erfassten Körpergröße des Benutzers die Steuerungsvorrichtung vorzugsweise dazu eingerichtet sein, durch Ansteuerung der Antriebseinheit der Vertikalführungsvorrichtung das Handtrocknungsgehäuse, insbesondere die Eingangsöffnung für den Innenraum, in einer für den Benutzer optimalen Höhe zu positionieren.
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In anderen Worten kann mit dem erfindungsgemäßen Handtrocknungssystem ein Vorgang der Handtrocknung an die jeweiligen individuellen Bedürfnisse einzelner Benutzer angepasst werden, um so eine optimale Handtrocknung und vor allem eine hygienische Handtrocknung zu erzielen, bei der ein Maß an notwendigen Berührungen mit dem Handtrocknungssystem minimiert werden kann.
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Vorzugsweise ist die Steuerungsvorrichtung dazu eingerichtet sein, ein Reinigungsprogramm auszuführen, um den Innenraum vor oder nach der Benutzung durch den Benutzer und/oder in regelmäßigen Zeitabständen zu reinigen, bevorzugt in Abhängigkeit der erfassten Keimbelastung im Innenraum, wobei insbesondere eine Ansteuerung der Desinfektionsmittelvorrichtung erfolgt, bevorzugt eine Direkteinspritzung in den Innenraum.
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Durch diese wiederkehrende Reinigung des Innenraums kann das Hygienekonzept weiter verbessert werden. Das Reinigungsprogramm kann beispielsweise einen Schritt eines Einspritzens von Desinfektionsmittel über Desinfektionsmitteldüsen direkt in den Innenraum umfassen, mit dem gegebenenfalls nicht abgesaugte Keime bzw. Krankheitserreger im Nachgang an die Benutzung abgetötet werden. Zur Absaugung des dadurch entstehenden Desinfektionsmittelnebels kann in einem anschließenden Schritt die Absaugvorrichtung aktiviert werden.
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Vorzugsweise umfasst die Handtrocknungsvorrichtung des Handtrocknungssystems mindestens eine Befehlseingabevorrichtung, die mit der Steuerungsvorrichtung gekoppelt ist und dazu eingerichtet ist, Befehlseingaben des Benutzers zu erfassen und diese als Eingangssignale an die Steuerungsvorrichtung zu übermitteln.
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Vorzugsweise ist die Steuerungsvorrichtung dazu eingerichtet, auf Basis des von der mindestens einen Befehlseingabevorrichtung übermittelten Eingangssignals die mindestens eine ansteuerbare Vorrichtung aus der Steuerungsgruppe - insbesondere alle - anzusteuern.
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Dadurch wird dem Benutzer die Möglichkeit gegeben, durch seine Anweisungen bzw. Befehlseingaben Einfluss auf das Steuerungsprogramm vor und/oder während dessen Ausführungen zu nehmen.
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So kann eine Befehlseingabevorrichtung zur manuellen Höhenverstellung umfasst sein, die zum Erfassen von Befehlseingaben des Benutzers zur Höhenverstellung eingerichtet ist Vorzugsweise umfasst die Befehlseingabevorrichtung zur manuellen Höhenverstellung dabei ein erstes Bedienelement zur Übermittlung eines Befehls für eine Aufwärtsverfahrbewegung und ein zweites Bedienelement für eine Abwärtsverfahrbewegung des Handtrocknungsgehäuses, sodass der Benutzer nach seinen Wünschen die Höhe des Handtrocknungsgehäuses einstellen kann.
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Vorzugsweise sind die Befehlseingabevorrichtungen als berührungslose Bedienungsfelder und/oder -knöpfe ausgeführt, die auf einer dem Benutzer zugänglichen Oberfläche des Handtrocknungsgehäuses angeordnet sind. Bevorzugt sind diese dabei auf einer Oberseite und/oder auf einer Seitenfläche und/oder auf einer an den Innenraum angrenzenden Oberfläche des Handtrocknungsgehäuses angeordnet.
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Vorzugsweise umfasst die mindestens eine Befehlseingabevorrichtung eine Gestensteuerungsvorrichtung, die dazu eingerichtet ist, Gesten des Benutzers zu erfassen. diese auszuwerten und die ausgewerteten Gesten als Eingangssignale an die Steuerungsvorrichtung zu übermitteln, dergestalt, dass die Handtrocknungsvorrichtung über die Gesten des Benutzers gesteuert werden kann.
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Vorzugsweise umfasst die mindestens eine Befehlseingabevorrichtung eine Spracherkennungsvorrichtung, die eingerichtet ist, Sprachbefehle vom Benutzer zu erfassen, diese auszuwerten und die ausgewerteten Befehle als Eingangssignale an die Steuerungsvorrichtung zu übermitteln, dergestalt, dass die Handtrocknungsvorrichtung über die Sprachbefehle gesteuert werden kann.
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Durch eine Gesten- und/oder Spracherkennungsvorrichtung wird ein notwendiger Kontakt des Benutzers mit der Handtrocknungsvorrichtung auf ein Minimum reduziert, was ebenfalls ein Infektionsrisiko reduziert. Insbesondere ist die Steuerungsvorrichtung im Zusammenspiel mit der Spracherkennungsvorrichtung und/oder der Gestensteuerungsvorrichtung dazu eingerichtet, über die Sprachbefehle und/oder die Gesten das Steuerungsprogramm auszuwählen, anzupassen und auszuführen (gegebenenfalls auch anhalten).
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Ein Beispiel für einen derartigen Befehl des Benutzers wäre der akustische Befehl „Meine Körpergröße beträgt 1,75m.“, aufgrund dessen die Spracherkennungsvorrichtung einen entsprechenden Befehl an die Steuerungsvorrichtung übermittelt, die eine Verfahrbewegung des Handtrocknungsgehäuses auf die für die Körpergröße 1,75m optimale Position bewirkt Unter optimaler Position ist dabei eine nach den Prinzipien der Ergonomie hinterlegter Zusammenhang zwischen Körpergröße, Länge der Arme und Position der Hände über dem Boden zu verstehen.
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Die mindestens eine Befehlseingabevorrichtung bietet eine Interaktionsmöglichkeit, aufgrund derer der Benutzer einen Programmablauf des Handtrocknungssystems nach seinen Wünschen gestalten kann. So könnte beispielsweise auf einen Desinfektionsschritt durch die Desinfektionsmittelvorrichtung verzichtet werden, falls der Benutzer einen entsprechenden Befehl eingibt, z.B. in Form eines Sprachbefehls „Bitte keine Desinfektion der Hände“.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist eine an den Innenraum angrenzende Oberflächenkontur des Handtrocknungsgehäuses zumindest teilweise derart ausgebildet, dass im Innenraum befindliche Flüssigkeiten zu einem im Innenraum liegenden Sammelbereich des Handtrocknungsgehäuses geleitet werden.
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Dadurch wir gewährleistet, dass sich an den Oberflächen des Handtrocknungsgehäuses im Innenraum angesammelte Flüssigkeiten zum Sammelbereich geleitet werden und dort aus dem Innenraum abgleitet werden können, um so eine zusätzliche Kontamination des Innenraums durch möglicherweise mit Krankheitserregern belasteter Flüssigkeit zu reduzieren.
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Vorzugsweise ist der Sammelbereich am tiefsten Punkt des Innenraums angeordnet und die umgebende Oberflächenkontur des Handtrocknungsgehäuses weist im Wesentlichen eine trichterartige Form auf.
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Vorzugsweise ist die mindestens eine Absaugöffnung im Sammelbereich des Handtrocknungsgehäuses angeordnet.
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Dadurch kann die im Sammelbereich angesammelte Flüssigkeit direkt über die dortige Absaugöffnung aus dem Innenraum durch die Absaugvorrichtung abgesaugt werden.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst die Handtrocknungsvorrichtung eine Abflussvorrichtung die dazu eingerichtet ist, über eine im Sammelbereich angeordnete Abflussöffnung Flüssigkeiten aus dem Innenraum abzuleiten.
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Vorzugsweise umfasst die Abflussvorrichtung dabei eine Siphonvorrichtung.
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Dadurch kann eine verbesserte Ableitung der Flüssigkeiten aus dem Sammelbereich ermöglicht werden (auch ohne aktive Absaugvorrichtung), wobei die üblicherweise mit Flüssigkeit gefüllte Siphonvorrichtung, die vorzugsweise U-förmig ausgestaltet ist, ein Durchströmen von Gasen verhindert, was unter anderem der Minimierung einer Geruchsbelästigung dient Bevorzugt hat die U-förmige Siphonvorrichtung dabei ein Fassungsvermögen von 0,5 bis 1,5 Litern.
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Vorzugsweise ist die Absaugvorrichtung mit der Abflussvorrichtung derart verbunden, dass die Abflussöffnung gleichzeitig die mindestens eine Absaugöffnung ist.
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Dadurch erfüllt eine einzelne an den Innenraum angrenzende Öffnung sowohl die Funktion der Abflussöffnung als auch die einer Absaugöffnung.
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Vorzugsweise ist die Absaugvorrichtung über einen Ansaugstutzen mit der Abflussvorrichtung verbunden, wobei der Ansaugstutzen unterhalb der Abflussöffnung in einem Winkel zwischen 45 und 90 Grad zu einer Längsrichtung der Abflussvorrichtung in die Abflussvorrichtung mündet, bevorzugt ca. 5 bis 10cm unterhalb der Abflussöffnung in einem Winkel von 85 Grad.
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Vorzugsweise umfasst die Abflussvorrichtung eine Ventilvorrichtung, die in einem geöffneten Zustand ein Passieren von Fluiden gestattet und in einem geschlossenen Zustand das Passieren von Fluiden verhindert.
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Bevorzugt ist die Ventilvorrichtung dabei ausgehend von der Abflussöffnung nach dem Ansaugstutzen und vor der Siphonvorrichtung angeordnet.
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Die Ventilvorrichtung ist dabei dazu eingerichtet, im Falle einer aktiven (eingeschalteten) Absaugvorrichtung den geschlossenen Zustand aufzuweisen. Auf diese Weise wird verhindert, dass eine von der Absaugvorrichtung erzeugte Strömung über die Abflussvorrichtung zurück zum Ansaugstutzen und/oder in den Innenraum führt.
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Vorzugsweise ist Ventilvorrichtung als mit der Steuerungsvorrichtung gekoppeltes, von der Steuervorrichtung ansteuerbares Magnetventil ausgeführt.
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Gemäß eines weiteren Aspekts der Erfindung kann die Handtrocknungsvorrichtung als separate Komponente zur Verwendung mit dem erfindungsgemäßen Handtrocknungssystem bereitgestellt werden.
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Gemäß eines weiteren Aspekts der Erfindung wird ein Handreinigungssystem bereitgestellt, das eine Waschvorrichtung, die dazu eingerichtet ist, an eine Wasserversorgungsvorrichtung angeschlossen zu werden und ein Handtrocknungssystem gemäß des ersten Aspekt der Erfindung umfasst. Das Handtrocknungsgehäuse des Handtrocknungssystems ist dabei zumindest die an den Innenraum angrenzende Oberflächenkontur des Handtrocknungsgehäuses der Handtrocknungsvorrichtung ist wenigstens teilweise derart ausgebildet, dass im Innenraum befindliche Flüssigkeiten zu einem im Innenraum liegenden Sammelbereich des Handtrocknungsgehäuses geleitet werden. Weiterhin umfasst die Handtrocknungsvorrichtung zumindest eine Abflussvorrichtung, die dazu eingerichtet ist, über eine im Sammelbereich angeordnete Abflussöffnung Flüssigkeiten aus dem Innenraum abzuleiten. Das Handreinigungssystem ist dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum der Handtrocknungsvorrichtung als ein Waschraum ausgeführt ist und die Waschvorrichtung dazu eingerichtet ist, einen Wasserstrom zu erzeugen und diesen über mindestens eine Wasserauslassöffnung derart in den Innenraum einzuleiten, dass der Wasserstrom über eine Handoberfläche einer in den Innenraum eingeführten Hand eines Benutzers fließt
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Dadurch wird ein Handreinigungssystem als Komplettlösung bereitgestellt, die die hygienische Absaugung des Handtrocknungssystems um eine Möglichkeit zur wasserbasierten Reinigung der Hand des Benutzers erweitert, wobei der Innenraum sowohl als Waschraum, in dem die wasserbasierte Reinigung der Hand erfolgt, als auch als ein Trocknungsraum fungiert, in dem die nachträglich Trocknung mittels des trocknenden Luftstroms erfolgt.
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Das verbrauchte Wasser strömt dabei vorzugsweise über die Abflussvorrichtung zu der (in diesem Fall) außerhalb des Handreinigungssystems angeordneten Auffangvorrichtung, z.B. ein ableitendes Kanalsystem, das zur Aufnahme von Flüssigkeiten eigerichtet ist.
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Der Anschluss der Waschvorrichtung an eine Wasserversorgung erfolgt vorzugsweise über Wasserversorgungsanschlüsse in der Wand, die üblicherweise als Eckventile ausgeführt sind, über die eine Verbindung zu einer Warm-, einer Kaltwasserversorgung oder beidem hergestellt wird.
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Die Waschvorrichtung umfasst vorzugsweise eine Ventilvorrichtung, die dazu eingerichtete ist, einen durch ein Leitungssystem von der Wasserversorgung zu der mindestens einen Wasserauslassöffnung geleiteten Wasserstrom einzustellen.
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Die Ventilvorrichtung ist dabei dazu eingerichtet, eine Durchflussrate und/oder ein Mischverhältnis von Warm- und Kaltwasser und/oder einen Wasserdruck des Wasserstrom einzustellen, wobei eine Durchflussrate bevorzugt 4 Liter pro Minute beträgt.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die Waschvorrichtung und das Handtrocknungssystem als gemeinsame Waschtischbaugruppe ausgeführt, dergestalt, dass die Waschvorrichtung und das Handtrocknungssystem miteinander in einem vormontierten Zustand gemeinsam aufgestellt und/oder montiert werden können.
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Alternativ sind lediglich die Handtrocknungsvorrichtung des Handtrocknungssystems und die Waschvorrichtung als gemeinsame Teilwaschtischbaugruppe ausgeführt, dergestalt, dass die Waschvorrichtung und die Handtrocknungsvorrichtung miteinander in einem vormontierten Zustand gemeinsam aufgestellt und/oder montiert werden können. Hierbei ist die Ableitvorrichtung des Handtrocknungssystem als eine separate Komponente des Handreinigungssystems ausgeführt.
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In beiden Fällen ist die Waschvorrichtung dabei bevorzugt innerhalb des Handtrocknungsgehäuses angeordnet und das Handtrocknungsgehäuse ist an üblicherweise standardisierte wandseitige Montagevorbereitungen angepasst, sodass eine Handreinigungssystem als Komplettlösung in Form der Waschtischbaugruppe einfach ein herkömmliches Waschbecken ersetzen kann und so die zahlreichen Funktionen des erfindungsgemäßen Handreinigungssystems an Ort und Stelle des vorherigen Waschbeckens bereitstellt.
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In anderen Worten wird eine Waschtischbaugruppe bereitgestellt, mit der für die hygienische Reinigung essentiellen Funktionen in einer einzelnen Vorrichtung realisiert werden können. Dies können (nicht beschränkend) ein wasserbasiertes Waschen, ein Trocknen bei zeitlicher Abführung der Abluft oder ein Desinfizieren der Hände sein.
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Allerdings kann es auch hier sinnvoll sein, die Waschvorrichtung und das Handtrocknungssystem bzw. die Waschvorrichtung, die Handtrocknungsvorrichtung und die Ableitvorrichtung als einzelne Komponenten des Handreinigungssystems separat bereitzustellen bzw. auszuführen, um so ein Nachrüsten einer bereits bestehenden Vorrichtung oder eine individuelle Anpassung an örtliche Gegebenheiten zu ermöglichen.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Ableitvorrichtung des Handtrocknungssystems mit der Abflussöffnung der Handtrocknungsvorrichtung verbunden und ist dazu eingerichtet, die durch die Abflussvorrichtung abgeleitete Flüssigkeit in die Auffangvorrichtung abzuführen.
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Dadurch erfüllt die Ableitvorrichtung die Aufgabe, sowohl die abgesaugte Abluft als auch das abgeleitete Wasser vom Händewaschen in die gegenüber der Umgebung des Handreinigungssystems abgeschlossene Auffangvorrichtung, z.B. eine Abwasserkanalisation, abzuführen.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst das Handreinigungssystem eine Reinigungsmittelvorrichtung, die dazu eingerichtet ist, ein in einem Reinigungsmittelbehälter bereitgestelltes Reinigungsmittel derart in den Innenraum einzuleiten, dass das Reinigungsmittel auf die Handoberfläche der in den Innenraum eingeführten Hand des Benutzers gelangt.
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Dies kann über mindestens eine separate Reinigungsmittelöffnung erfolgen.
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Vorzugsweise umfasst die Reinigungsmittelvorrichtung eine Reinigungsmittelmischvorrichtung, die mit der Waschvorrichtung gekoppelt ist und dazu eingerichtet ist, das Reinigungsmittel dem Wasserstrom vor Einleitung in den Innenraum beizumischen.
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Dadurch kann im Zuge der Wassereinleitung auch eine Versorgung mit Reinigungsmittel, z.B. einer Seifenlösung, realisiert werden, ohne zusätzliche Einlassöffnungen im Handtrocknungsgehäuse einbringen zu müssen. Ferner muss der Benutzer seine Hand auch nicht unter eine separate Öffnung halten, um Reinigungsmittel aufzutragen und das Auftragen von Reinigungsmittel kann im Zuge eines einzigen Waschgangs erfolgen.
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Vorzugsweise umfasst die Steuerungsgruppe von Vorrichtungen zusätzlich die Waschvorrichtung, die Reinigungsmittelvorrichtung und die Ventilvorrichtung.
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Vorzugsweise ist die Steuerungsvorrichtung dazu eingerichtet, über Steuerungsbefehle die Durchflussrate und/oder das Mischverhältnis und/oder den Wasserdruck und/oder Einleitzeitpunkte und/oder eine Einleitdauer des Wasserstroms an der Waschvorrichtung einzustellen.
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Vorzugsweise ist die Steuerungsvorrichtung dazu eingerichtet, über Steuerungsbefehle eine Menge bzw. ein Volumen an einzuleitendem Reinigungsmittel und/oder eine Einleitrate und/oder Einleitzeitpunkte und/oder eine Einleitdauer des Reinigungsmittels an der Reinigungsmittelvorrichtung einzustellen.
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Vorzugsweise umfasst das Handreinigungssystem oder die Handtrocknungsvorrichtung mindestens eine Signalvorrichtung, die mit der Steuerungsvorrichtung gekoppelt ist, und dazu eingerichtet ist, dem Benutzer ausgewählte Informationen bereitzustellen. Hierbei kann es sich um eine Signalvorrichtung zur optischen und/oder zur akustischen Bereitstellung von Informationen handeln.
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Bevorzugt handelt es sich bei der zumindest einen Signalvorrichtung um eine auf der einer Oberfläche des Handtrocknungsgehäuses angeordnete optische Anzeigevorrichtung, über die die ausgewählten Informationen optisch dargestellt werden. Diese optische Anzeigevorrichtung kann verschiedenfarbige LED-Leuchtmittel, z.B. als Statusleuchten, umfassen und/oder als Bildschirmeinheit ausgeführt sein.
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Dadurch können dem Benutzer ausgewählte Informationen bereitgestellt werden, die zum Beispiel (nicht beschränkend) eine Restdauer des Steuerungsprogramms, die Einblas- und/oder Absaugleistung, ein Anzeigen einer bevorstehenden, eine bereits durchgeführte Desinfektion mit Hilfe der Desinfektionsmittelvorrichtung oder das Erreichen eines Programmendes sein können.
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Vorzugsweise ist die zumindest eine zum Erfassen von Befehlseingaben des Benutzers eingerichtete Befehlseingabevorrichtung als Teil der Bildschirmeinheit ausgeführt So kann die Bildschirmeinheit beispielsweise eine Befehlseingabevorrichtung in Form eines Touchscreens umfassen.
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Mit dem erfindungsgemäßen Handreinigungssystem wird ein „smartes“ Handreinigungssystem bereitgestellt, welches zusätzlich zu den Funktionen des Handtrocknungssystems gemäß des ersten Aspekts der Erfindung die Einbindung eines automatisierten Waschvorgangs mit entsprechendem Reinigungsmittel aufweist, wobei ein Programmablauf bei der Benutzung aus unterschiedlichen Schritten - z.B. Einstellen der optimalen Höhe, Waschen, Waschen mit Seife, Abspülen, Trocknen, Desinfizieren, Desinfizieren und Trocknen, Auftragen von Lotionsmittel - zusammengesetzt werden kann, die auf Wunsch des Benutzers auch modifiziert oder in ihrer Reihenfolge abgeändert werden können. Somit wird ein nahezu berührungslos bedienbares Handreinigungssystem bereitgestellt, an dem ein Kontakt des Benutzers mit kontaminierten Oberflächen und Fluiden verhindert oder zumindest stark reduziert wird und der Benutzer die Reinigung (oder Trocknung oder Desinfektion seiner Hände) trotzdem nach seinen Wünschen einstellen kann.
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Gemäß eines weiteren Aspekts der Erfindung kann die Handtrocknungsvorrichtung als separate Komponente zur Verwendung mit dem erfindungsgemäßen Handreinigungssystem bereitgestellt werden.
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Gemäß eines weiteren Aspekts der Erfindung können die Handtrocknungsvorrichtung und die Waschvorrichtung als gemeinsame Teilwaschtischbaugruppe zur Verwendung mit dem erfindungsgemäßen Handreinigungssystem bereitgestellt werden.
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Weitere Aspekte und deren Vorteile als auch speziellere Ausführungsbeispiele der zuvor genannten Aspekte und Merkmale werden im Folgenden unter Zuhilfenahme der in den beigefügten Figuren gezeigten Zeichnungen beschrieben:
- 1 zeigt eine Ausführungsform eines Handtrocknungssystems gemäß eines ersten Aspekts der Erfindung.
- 2a, 2b zeigen einen Teil einer Absaugvorrichtung und der Ableitvorrichtung in einer aktiven und in einer inaktiven Phase.
- 3 zeigt eine weitere Ausführungsform des Handtrocknungssystems.
- 4 zeigt eine Ausführungsform eines Handreinigungssystems gemäß eines zweiten Aspekts der Erfindung.
- 5a, 5b zeigen zwei verschiedene Ausführungsmöglichkeiten einer Kombination aus Absaugvorrichtung, Abflussvorrichtung und Ableitvorrichtung des Handreinigungssystems.
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Gleiche bzw. ähnliche Elemente in den Figuren können hierbei mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet sein, manchmal allerdings auch mit unterschiedlichen Bezugszeichen.
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Es wird hervorgehoben, dass die vorliegende Erfindung in keiner Weise auf die nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiele und deren Ausführungsmerkmale begrenzt ist Die Erfindung umfasst weiterhin Modifikationen der genannten Ausführungsbeispiele, insbesondere diejenigen, die aus Modifikationen und/oder Kombinationen einzelner oder mehrerer Merkmale der beschriebenen Ausführungsbeispiele im Rahmen des Schutzumfanges der unabhängigen Ansprüche hervorgehen.
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Ausführliche Figurenbeschreibung
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1 zeigt eine Ausführungsform eines Handtrocknungssystem 100 mit Handtrocknungsvorrichtung gemäß eines ersten Aspekts der Erfindung.
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Die Handtrocknungsvorrichtung umfasst ein Handtrocknungsgehäuse 10, das über einen oberen und einen unteren Montageabschnitt 80 mit Hilfe entsprechender Schrauben 81 an einer Wand 1000 montiert ist Die Handtrocknungsvorrichtung ist dabei im Wesentlichen vertikal und parallel zur Wand 1000 angeordnet.
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Das Handtrocknungsgehäuse 10 umschließt in einem oberen Teil der Handtrocknungsvorrichtung teilweise einen Innenraum 11, in den eine Hand 2000 eines Benutzers über eine Eingangsöffnung 19 im Handtrocknungsgehäuse 10 eingeführt werden kann.
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Das Handtrocknungsgehäuse 10 ist dabei derart ausgestaltet, dass die Hand 2000 im Wesentlichen diagonal nach unten durch die Eingangsöffnung 19 in den Innenraum 11 eingeführt wird. Ein oberhalb des Innenraums 11 liegender Teil 12 des Handtrocknungsgehäuses ist dabei aus einem durchsichtigen Material gefertigt, zum Beispiel aus Glas oder Kunststoff, sodass dem Benutzer eine bessere Sicht in den Innenraum 11 ermöglicht wird. Zusätzlich dazu ist im Innenraum ein LED-Leuchtmittel 13 angeordnet.
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Im Inneren des Handtrocknungsgehäuses 10 sind eine Einblasvorrichtung 20, eine Absaugvorrichtung 30, eine Desinfektionsmittelvorrichtung 50 und eine Steuerungsvorrichtung 90 angeordnet Die Steuerungsvorrichtung 90 ist dabei mit den zuvor genannten Vorrichtungen verbunden und dazu eingerichtet, diese auf Basis eines Steuerungsprogramms anzusteuern und Steuerungsbefehle zum Ändern eines Betriebszustandes der Vorrichtungen an diese zu übermitteln.
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Die Einblasvorrichtung 20 umfasst eine Ansaugleitung 22, über die durch Antreiben eines ersten Radialrads 41 einer gemeinsamen Gebläseeinheit 40 Luft aus einer Umgebung der Handtrocknungsvorrichtung durch eine Ansaugöffnung 21 angesaugt wird, und eine Zuleitung 23, in der die angesaugte Luft als trocknender Luftstrom zur Lufteinlassöffnung 24 geleitet wird. Dort wird diese derart in den Innenraum 11 eingeleitet, dass der trocknende Luftstrom über eine Handoberfläche der Hand 2000 des Benutzers strömt Wie in 1 gezeigt, wird der trocknenden Luftstrom dabei von der Eingangsöffnung 19 aus gesehen in den Innenraum 11 eingeleitet, wobei dies vorliegend in einem Winkel von ca. 75 Grad zu einer Öffnungsfläche der Eingangsöffnung 19 erfolgt.
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Zwischen dem ersten Radialrad 41 der Einblasvorrichtung 20 und der Lufteinlassöffnung 24 ist die Desinfektionsmittelvorrichtung 50 angeordnet, die eine Desinfektionsmittelpumpe 51 als Mischvorrichtung umfasst, mit der ein im Desinfektionsmittelbehälter 53 bereitgestelltes Desinfektionsmittel über einen Einspritzdüse 52 in Strömungsrichtung des trocknenden Luftstroms in die Zuleitung 23 zur Lufteinlassöffnung 24 in den trocknenden Luftstrom eingespritzt wird.
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In Abhängigkeit eines in der Steuerungsvorrichtung 90 vorgegebenen Steuerungsprogramms kann die Einspritzung des Desinfektionsmittels in die Zuleitung 23 über eine komplette aktive (eingeschaltete) Phase der Einblasvorrichtung 20 hinweg erfolgen oder auch nur in bestimmten zeitlichen Teilbereichen der aktiven Phase.
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Die Steuerungsvorrichtung 90 ist desweiteren dazu eingerichtet, einen Betriebszustand der Einblasvorrichtung 20, der Absaugvorrichtung 40 und der Desinfektionsmittelvorrichtung 50 auszulesen. So kann ein Füllstand des Desinfektionsmittelbehälters 53 erfasst werden und auf Basis dessen eine entsprechende, vorgegebene Aktion eingeleitet werden, beispielsweise die Ausgabe einer entsprechenden Mitteilung „Desinfektionsmittel leer“ über eine Anzeigevorrichtung (in 1 nicht gezeigt).
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Die Absaugvorrichtung umfasst eine Ansaugleitung 33, über die durch Antreiben eines zweiten Radialrads 42 der gemeinsamen Gebläseeinheit 40 Luft aus dem Innenraum 11 durch eine Absaugöffnung 22 abgesaugt wird, und eine Zuleitung 34 zu einer Ableitvorrichtung, durch die die abgesaugte Luft in eine außerhalb des Handtrocknungssystems angeordnete Auffangvorrichtung abgeführt wird.
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Zur zusätzlichen Absicherung des Benutzers, ist oberhalb der Ansaugöffnung 31 ein fluiddurchlässiger Schutzdeckel 32 angeordnet, der zwar ein Durchströmen von Fluiden gestattet, die Ansaugöffnung 31 aber zuverlässig gegenüber dem Benutzer, insbesondere gegenüber der Finger seiner Hand 2000, verschließt.
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Es handelt sich bei der gezeigten Ausführungsform um eine Ausführungsform, bei der die Ableitvorrichtung und die Handtrocknungsvorrichtung als eine gemeinsame Baugruppe ausgeführt sind, wobei die Ableitvorrichtung im Wesentlichen im Inneren des Handtrocknungsgehäuses 10 angeordnet ist.
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Die Ableitvorrichtung umfasst dabei eine als Kugelrückschlagventil 36 ausgeführte Einwegventilvorrichtung und ein Auslassrohr 38, dessen Auslassöffnung 39 in ein Kanalisationsabflussrohr 1010 mündet. Das Auslassrohr 38 ist dabei mit Hilfe einer abdichtenden Gummimuffe 1011 mit dem Kanalisationsabflussrohr verbunden. Das Kanalisationsabflussrohr 1010 dient als Zugang zu einer als Auffangvorrichtung verwendeten Abwasserkanalisation.
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Das Kugelrückschlagventil 36 mit Kugel 37 verbindet dabei die Zuleitung 34 mit dem Auslassrohr 38. Die Zuleitung 34 weist dabei einen U-förmigen Verlauf auf, der unterseitig an das Kugelrückschlagventil 36 mündet. Das Kugelrückschlagventil 36 ist dabei derart ausgeführt, dass die abgesaugte Luft zwar durch die Zuleitung 34 über das Kugelrückschlagventil 36 bis hin zur Auslassöffnung 39 geleitet werden kann, allerdings keine Strömungen von Fluiden in entgegengesetzter Richtung möglich sind. Auf diese Weise kann die Handtrocknungsvorrichtung mit der Ableitvorrichtung einseitig gegenüber dem Kanalisationsabflussrohr 1010 und damit mit der Abwasserkanalisation abgedichtet werden.
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Somit wird die aus dem Innenraum 11 abgesaugte Abluft über die Auslassöffnung 39 der Ableitvorrichtung in die Abwasserkanalisation geleitet und damit aus einer unmittelbaren Umgebung des Benutzers des Handtrocknungssystems entfernt, wodurch ein Infektionsrisiko aufgrund kontaminierter Abluft erheblich verringert wird. Weiterhin wird ein Rückströmen von Fluiden (darunter auch die bereits abgeleitete Abluft) aus der Abwasserkanalisation zurück durch das Kugelrückschlagventil 36 verhindert.
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Die gemeinsame Gebläseeinheit 40 ist in der gezeigten Ausführungsform als doppeltes Radialgebläse ausgeführt, wobei das erste Radialrad 41 und das zweite Radialrad 42 auf einer gemeinsamen Gebläsewelle angeordnet sind und die Gebläsewelle durch einen elektrischen Antrieb M angetrieben wird.
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Die unterschiedlichen Durchmesser des ersten 41 und des zweiten 42 Radialrads bewirken dabei unterschiedliche Einblas- und Ansaugleistungen. Vorliegend ist das erste Radialrad 41 kleiner ausgeführt, sodass die Einlassleistung unterhalb der Ansaugleistung liegt.
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Weiterhin ist innerhalb des LED-Leuchtmittels 13 eine bewegungserkennende Sensorvorrichtung enthalten, die mit der Steuerungsvorrichtung 90 verbunden ist und dazu eingerichtet ist, ein Einführen der Hand 2000 des Benutzers zu erfassen. Basierend darauf ist die Steuerungsvorrichtung 90 dazu eingerichtet, das Steuerungsprogramm auszuführen, im Zuge dessen die Einblasvorrichtung 20, die Absaugvorrichtung 30 und die Desinfektionsmittelvorrichtung 50 über eine durch das Steuerungsprogramm vorgegebene Dauer aktiviert werden, um die in den Innenraum 11 eingeführte Hand 2000 zu trocknen und zu desinfizieren.
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2a zeigt einen Teil der Absaugvorrichtung 30 und der Ableitvorrichtung des Handtrocknungssystems aus 1 in einer inaktiven Phase. Der elektrische Antrieb M steht still und damit auch das zweite Radialrad 42 der Absaugvorrichtung, sodass keine Luft über die Absaugöffnung 31 abgesaugt wird.
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In diesem Fall ist das Kugelrückschlagventil 36 geschlossen, die Kugel 37 verhindert ein mögliches Zurückströmen von Fluiden von der Auslassöffnung 39 über das Auslassrohr 38 zurück in Richtung der Absaugöffnung 31 bzw. in Richtung des Innenraums 11.
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2b zeigt einen Teil der Absaugvorrichtung 30 und der Ableitvorrichtung des Handtrocknungssystems aus 1 in einer aktiven Phase. Der elektrische Antrieb M ist eingeschaltet und das zweite Radialrad 42 rotiert und saugt über die Absaugöffnung 31 Luft aus dem Innenraum 11 ab.
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In diesem Fall wird die Kugel 37 des Kugelrückschlagventils 36 durch den Abluftstrom nach oben gedrückt, sodass der Abluftstrom bis zur Auslassöffnung 39 geleitet wird und an dieser Stelle aus der Handtrocknungsvorrichtung abgeleitete wird. Wird der elektrische Antrieb abgeschaltet, sinkt die Kugel 37 aufgrund der Schwerkraft zurück und schließt das Kugelrückschlagventil 36.
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Das Verschließen des Kugelrückschlagventils 36 wird in der gezeigten Ausführung durch die Schwerkraft bewirkt, kann aber auch mit elastischen Rückstellelementen ausgeführt sein.
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3 zeigt eine weitere Ausführungsform des Handtrocknungssystems 100, in der die Handtrocknungsvorrichtung vertikal angeordnet ist, wobei die Eingangsöffnung 19 zum Innenraum 11 auf einer Oberseite des Handtrocknungsgehäuses 10 angeordnet ist.
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Zur Begrenzung der Eingangsöffnung 19 weist das Handtrocknungsgehäuse 10 einen entsprechenden Rand auf, der durch eine hintere Kante 15, eine vordere Kante 16 sowie zwei Seitenkanten 17 gebildet ist.
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Die hintere Kante 15 weist dabei zwei gebogene Abschnitte 15a, 15b auf, die im Wesentlichen an die Konturen eines rechthändigen 15b und eines linkhändigen 15a Handrückens eines Paares von menschlichen Händen angepasst sind. Die vordere Kante 16 sowie die zwei Seitenkanten 17 sind dabei im Wesentlichen geradlinig.
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Durch die derartige Ausgestaltung der Eingangsöffnung zum Innenraum 11 ist eine Einführungsrichtung einer Hand oder eines Händepaares im Wesentlichen vorgegeben, sodass dadurch eine für den vom Gerät durchgeführten Handtrocknungsvorgang optimale Platzierung bzw. Positionierung der Hand oder des Händepaars im Innenraum vorgegeben ist.
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Unterhalb der hinteren Kante 15 und der vorderen Kante 16 der Eingangsöffnung 19 ist jeweils eine schlitzförmige Lufteinlassöffnung 24 angeordnet Die Lufteinlassöffnungen 24 sind dabei derart ausgerichtet, dass der dadurch eingeleitete trocknenden Luftstrom im Wesentlichen aus Richtung der Eingangsöffnung 19 gesehen in den Innenraum 11 hineingeleitet wird. Durch die schlitzförmige Ausgestaltung der Lufteinlassöffnungen 24 kann dabei eine optimale Einleitung des trocknenden Luftstroms in den Innenraum 11 ermöglicht werden, im Zuge derer der trocknenden Luftstrom vorzugsweise über die gesamte Handoberfläche einer in den Innenraum 11 eingeführten Hand strömt.
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Der Innenraum 11 ist ebenfalls an die Konturen einer Hand bzw. eines Händepaares eines Benutzers angepasst, um so eine optimale Platzierung der Hand oder des Händepaares vorzugeben und eine Strömungsrichtung des durch die Lufteinlassöffnungen 24 eingeleiteten trocknenden Luftstroms innerhalb des Innenraums 11 an die Konturen einer Hand (oder Händepaares) anzupassen.
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Die Handtrocknungsvorrichtung weist dabei in einem unteren Abschnitt des Handtrocknungsgehäuses 10 einen Gehäuseinnenraum 10a auf, der üblicherweise mit einer Gehäuseklappe gegenüber einer Umgebung der Handtrocknungsvorrichtung verschlossen ist.
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In der gezeigten Ausführungsform ist innerhalb des Gehäuseinnenraums 10a sowohl der Desinfektionsmittelbehälter 53 der Desinfektionsmittelvorrichtung 50 angeordnet als auch die gemeinsame Gebläseeinheit 40 mit elektrischem Antrieb M sowie die Zuleitung 23 zu den Lufteinlassöffnungen 24 als auch die Ansaugleitung 33 der Absaugvorrichtung. Weitere Zu- oder Ableitungen sind in der dargestellten Ansicht nicht gezeigt bzw. sind durch die Gebläseeinheit 40 verdeckt.
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Die Einblasvorrichtung saugt dabei über die Ansaugöffnung 21, die vorzugsweise in einem unteren Bereich der Handtrocknungsvorrichtung angeordnet ist, Luft aus der Umgebung der Handtrocknungsvorrichtung an (mit Hilfe der durch den elektrischen Antrieb M angetriebenen Gebläseeinheit 40) und leitet diese über die Zuleitung 23 zu den im Innenraum 11 angeordneten Lufteinlassöffnungen 24.
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Durch die Anordnung des Desinfektionsmittelbehälters 53 sowie der gemeinsamen Gebläseeinheit 40 im Gehäuseinnenraum 10a können diese verhältnismäßig einfach zwecks Wartung erreicht werden. So kann beispielsweise das Desinfektionsmittel im Desinfektionsmittelbehälter 53 leicht und schnell nachgefüllt werden, oder der Desinfektionsmittelbehälter 53 als solches in Gänze ausgetauscht werden.
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Die Handtrocknungsvorrichtung umfasst ferner zwei rückseitig und vertikal angeordnete Führungsschienen 82 als Teil einer Vertikalführungsvorrichtung. Das Handtrocknungsgehäuse 10 samt Innenleben kann dabei mit Hilfe auf der Führungsschiene laufenden Schlitten entlang der Führungsschienen vertikal verfahren werden und damit in unterschiedlichen Höhen positioniert werden. Vorzugsweise weist die Vertikalführungsvorrichtung dabei eine dazu eingerichtete elektrische Antriebseinheit auf (nicht gezeigt). Die Führungsschienen 82 weisen dabei Montageabschnitte 80 auf, mit den die Handtrocknungsvorrichtung an einer Wand montiert werden kann.
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Durch Näherung aktivierte Bedienfelder 91 sind dabei derart mit der hier nicht gezeigten Steuerungsvorrichtung verbunden, dass ein Betätigen der Bedienfelder durch den Benutzer eine Verfahrbewegung aufwärts (Pfeil nach oben) oder abwärts (Pfeil nach unten) bewirkt, um so eine für den Benutzer optimale Höhe einzustellen.
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Weiterhin umfasst die Handtrocknungsvorrichtung auf der Oberseite einen als Kamera 92 ausgeführte Sensorvorrichtung zur Erfassung einer Körpergröße des Benutzers, die an die Steuervorrichtung übermittelt wird und damit eine automatische Verfahrbewegung in eine für den Benutzer optimale Höhe veranlasst.
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Zusätzlich ist oberseitig, in einem Blickfeld des Benutzers, eine Bildschirmeinheit 93 angeordnet, die ebenfalls mit der Steuerungsvorrichtung verbunden ist und über dem Benutzer ausgewählte Informationen bereitgestellt werden, z.B. die aktuelle Höhenposition, eine verbleibende Trocknungsdauer etc.
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4 zeigt eine Ausführungsform eines Handreinigungssystems 200 gemäß eines zweiten Aspekts der Erfindung. Das Handreinigungssystem 200 umfasst ein Handtrocknungssystem mit Handtrocknungsvorrichtung, umfassend ein Handtrocknungsgehäuse 10, das über einen oberen und einen unteren Montageabschnitt 80 mit entsprechenden Schrauben 81 an einer Wand 1000 montiert ist Das Handreinigungssystem 200 ist dabei im Wesentlichen vertikal und parallel zur Wand 1000 angeordnet.
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Das Handtrocknungsgehäuse 10 umschließt in einem oberen Teil teilweise einen Innenraum 11, in den eine Hand 2000 eines Benutzers über eine Eingangsöffnung 19 im Handtrocknungsgehäuse 10 eingeführt werden kann.
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Das Handtrocknungsgehäuse 10 ist derart ausgestaltet, dass die Hand 2000 im Wesentlichen horizontal bzw. leicht diagonal nach unten durch die Eingangsöffnung 19 in den Innenraum 11 eingeführt wird. Das Handtrocknungsgehäuse 10 weist zudem an der Eingangsöffnung 19 eine Luftabrisskante 14 auf, die nicht nur ein Nachströmen von Luft aus der Umgebung in den Innenraum 11 reguliert, sondern auch ein Herausschwappen von Flüssigkeiten aus dem Innenraum 11 verhindert
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Ein oberhalb des Innenraums 11 liegender Teil 12 des Handtrocknungsgehäuses ist dabei aus einem durchsichtigen Material gefertigt, zum Beispiel aus Glas oder Kunststoff, sodass dem Benutzer eine bessere Sicht in den Innenraum 11 ermöglicht wird. Zusätzlich dazu ist im Innenraum ein LED-Leuchtmittel 13 angeordnet.
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Im Inneren des Handtrocknungsgehäuses 10 sind eine Einblasvorrichtung 20, eine Absaugvorrichtung 30, eine Desinfektionsmittelvorrichtung 50, eine Waschvorrichtung 60, eine Seifenspendervorrichtung 64 sowie eine Steuerungsvorrichtung 90 angeordnet.
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Die Steuerungsvorrichtung 90 ist dabei mit den zuvor genannten Vorrichtungen verbunden und dazu eingerichtet, diese auf Basis eines Steuerungsprogramms anzusteuern und Steuerungsbefehle an diese zu übermitteln.
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Die Einblasvorrichtung 20 ist in ähnlicher Weise zu der in 1 gezeigten Ausführungsform der Handtrocknungsvorrichtung ausgeführt.
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Zwischen dem ersten Radialrad 41 und der Lufteinlassöffnung 24 ist bei der gezeigten Ausführungsform die Desinfektionsmittelvorrichtung 50 angeordnet, die eine Desinfektionsmittelpumpe 51 als Mischvorrichtung umfasst, mit der ein im Desinfektionsmittelbehälter 53 bereitgestelltes Desinfektionsmittel über einen Einspritzdüse 52 in Strömungsrichtung des trocknenden Luftstroms in die Zuleitung 23 zur Lufteinlassöffnung 24 eingespritzt wird.
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Die Waschvorrichtung 60 ist in der gezeigten Ausführungsform mit dem Handtrocknungssystem als gemeinsame Waschtischbaugruppe ausgeführt, sodass die Waschvorrichtung 60 im Wesentlichen innerhalb des Handtrocknungsgehäuses 10 angeordnet ist.
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Die Waschvorrichtung 60 ist über ein Eckventil 1021 mit einer Wasserversorgung 1020 in der Wand 1000 verbunden. Hierbei handelt es sich vorliegend um einen Kaltwasseranschluss, wobei das erfindungsgemäße Handreinigungssystem 200 keinesfalls darauf beschränkt ist Es sind auch Ausführungen mit einem Kalt- und einem Warmwasseranschluss möglich.
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Die Waschvorrichtung 60 umfasst zudem ein Steuerungsventil 61, mit dem ein Wasserstrom eingestellt wird, der ausgehend von der Wasserversorgung 1020 durch eine Wasserstromzuleitung 62 über eine als Wasserbrause 63 ausgeführte Zuleitungsöffnung derart in den Innenraum 11 eingeleitet wird, dass der Wasserstrom über eine Handoberfläche der Hand 2000 des Benutzers fließt.
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Das Steuerungsventil 61 kann hierbei geschlossen oder teilweise oder ganz geöffnet sein, um so eine Wassermenge des Wasserstroms zu regulieren.
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Nach dem Steuerungsventil 61 und vor der Wasserbrause 63 ist an der Wasserstromzuleitung 62 eine Seifenspendervorrichtung 64 angeordnet, die eine Seifenpumpe 65 als Seifenmischvorrichtung umfasst, mit der eine im Seifenlösungsbehälter 67 bereitgestellte Seifenlösung über einen Seifendüse 66 in Strömungsrichtung des Wassers in die Wasserstromzuleitung 62 eingespritzt wird.
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In Abhängigkeit eines in der Steuerungsvorrichtung 90 vorgegebenen Steuerungsprogramms erfolgt die Einspritzung der Seifenlösung in die Zuleitung 62 vorzugsweise über einen ersten zeitlichen Teilbereich einer aktiven (eingeschalteten) Phase der Wasserstromzuleitung durch die Waschvorrichtung 60, sodass im ersten zeitlichen Teilbereich ein Reinigen der Handoberfläche mit Wasser und Seifenlösung erfolgt und in einem zweiten zeitlichen Teilbereich ein anschließendes Abspülen mit Wasser ohne Seifenlösung.
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Eine Abflussrohrleitung 70 verbindet eine an den Innenraum 11 angrenzende Abflussöffnung 71 mit einem Auslassrohr 38 der Ableitvorrichtung. Die Abflussöffnung 71 ist dabei an einem tiefsten Punkt des Innenraums 11 in eine Sammelbereich angeordnet, sodass sich dort ansammelnde Flüssigkeiten aus dem Innenraum abgeführt werden und über die Abflussrohrleitung 70 zu einer Auslassöffnung 39 der Ableitvorrichtung geleitet werden. Die Anbindung der Ableitvorrichtung, insbesondere des Auslassrohrs 38, erfolgt analog zu der in 1 dargestellten Ausführungsform des Handtrocknungssystems.
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Die Abflussrohrleitung 70 umfasst einen Siphon in U-Form 73, in dem eine üblicherweise vorhandene Wassersäule einen Gasdurchfluss, insbesondere von unangenehmen Gerüchen, in Richtung des Innenraums 11 verhindert.
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Die Absaugvorrichtung 30 ist in der gezeigten Ausführungsform über einen Ansaugstutzen 35 mit der Abflussrohrleitung 70 verbunden. Der Ansaugstutzen 35 mündet dabei unterhalb der Abflussöffnung 71 in einem Winkel von 85 Grad zur Längsrichtung der Abflussrohrleitung 70 in die Abflussrohrleitung 70. Die Neigungsrichtung des Ansaugstutzen 35 zeigt hierbei von der Abflussrohrleitung 70 ausgehend diagonal nach oben. Hier wird bei aktiver Absaugvorrichtung 30 Luft aus dem Innenraum 11 über die Abflussöffnung 71 abgesaugt, die somit zugleich eine Absaugöffnung 31 der Absaugvorrichtung 30 ist.
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Eine Zuleitung 34 der Absaugvorrichtung 30 ist dabei mit der als Kugelrückschlagventil 36 ausgeführten Einwegventilvorrichtung ausgeführt, wobei die Zuleitung 34 in der gezeigten Ausführungsform noch vor dem Kugelrückschlagventil 36 in die Absaugrohrleitung mündet, knapp oberhalb der Siphonvorrichtung 73. Sowohl Abflussrohrleitung 70 als auch Zuleitung sind dabei derart durch das Kugelrückschlagventil 36 vom Auslassrohr 38 und damit von der Auslassöffnung 39 getrennt, dass eine Strömung von Fluiden in Richtung der Auslassöffnung 39 möglich ist, in entgegengesetzter Richtung jedoch vom Kugelrückschlagventil 36 blockiert wird.
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Weiterhin ist innerhalb der Abflussrohrleitung 70 zwischen Abflussöffnung 71 und Siphon 73 ein Magnetventil 72 angeordnet, welches die Abflussrohrleitung 70 für Fluidströmungen in beiden Richtungen öffnen und schließen kann. Das Magnetventil ist mit der Steuerungsvorrichtung 90 verbunden, sodass die Steuerungsvorrichtung 90 durch Übermitteln von Steuerungsbefehlen ein Öffnen und oder ein Schließen des Magnetventils 72 und damit der Abflussrohrleitung 70 veranlassen kann.
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Ein Schließen des Magnetventils 72 und damit ein Verschließen der Abflussrohrleitung 70 ist insbesondere im Fall einer aktiven Absaugvorrichtung 30 von Vorteil, da ein Rückströmen der abgesaugten Luft durch den Siphon 73 damit unterbunden wird und der abgesaugten Luft lediglich der Weg durch das Kugelrückschlagventil 36 über das Auslassrohr 38 zur Auslassöffnung 39 bleibt.
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Aus Sicherheitsgründen ist die Abflussöffnung 71 bzw. die Ansaugöffnung 31 mit einem fluiddurchlässigen Schutzdeckel 32 versehen, der die Öffnung bzw. die Öffnungen zuverlässig gegenüber dem Benutzer, insbesondere gegenüber der Finger seiner Hand 2000, verschließt.
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Weiterhin ist innerhalb des LED-Leuchtmittels 13 eine bewegungserkennende Sensorvorrichtung enthalten, die mit der Steuerungsvorrichtung 90 verbunden ist und dazu eingerichtet ist, ein Einführen der Hand 2000 des Benutzers zu erfassen. Darauf basierend ist die Steuerungsvorrichtung 90 eingerichtet, das Steuerungsprogramm auszuführen, im Zuge dessen die Einblasvorrichtung 20, die Absaugvorrichtung 30, die Desinfektionsmittelvorrichtung 50, die Wasservorrichtung 60, die Seifenspendervorrichtung 64 und das Magnetventil 72 angesteuert werden, um eine eingeführte Hand zu waschen, zu trockenen und zu desinfizieren.
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Im Folgenden ist ein beispielhafter Ablauf eines derartigen Steuerprogramms durch die Steuerungsvorrichtung 90 beschrieben.
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In einem ersten Schritt erfasst die im LED-Leuchtmittel 13 angeordnete Sensorvorrichtung ein Einführen der Hand 2000 des Benutzers und übermittelt dies als Erfassungsergebnis an die Steuerungsvorrichtung 90.
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In einem darauffolgenden Schritt übermittelt die Steuerungsvorrichtung 90 einen Steuerungsbefehl an die Wasservorrichtung 60, insbesondere an das Steuerungsventil 61, derart, dass ein Einleiten eines Wasserstroms in den Innenraum 11 über eine vorgegebene Zeitbereich T0 bis T1 erfolgt.
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In einem darauffolgenden Schritt übermittelt die Steuerungsvorrichtung 90 einen Steuerungsbefehl an die Seifenspendervorrichtung 64, insbesondere an die Seifenpumpe 65, derart, dass ein Beimischen der Seifenlösung in den Wasserstrom über einen vorgegeben Zeitbereich T0 bis TOI erfolgt, wobei T01<T1 gilt.
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Nach Ablauf der Zeit T1 übermittelt die Steuerungsvorrichtung 90 in einem darauffolgenden Schritt einen Steuerungsbefehl an die Absaugvorrichtung 30 und an die Einblasvorrichtung 20, insbesondere an den elektrischen Antrieb M der gemeinsamen Gebläseeinheit 40, derart, dass über einen Zeitbereich T2 bis T3 ein trocknender Luftstrom in den Innenraum 11 eingeleitet wird und Luft aus dem Innenraum 11 abgesaugt wird, wobei T1<T2 gilt.
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In einem darauffolgenden Schritt übermittelt die Steuerungsvorrichtung 90 einen Steuerungsbefehl an die Desinfektionsmittelvorrichtung 50, insbesondere an die Desinfektionsmittelpumpe 51, derart, dass ein Beimischen des Desinfektionsmittels in den trocknenden Luftstrom über einen vorgegeben Zeitbereich T23 bis T3 erfolgt, wobei T23<T3 und T23>T2 gilt.
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Mit Ablauf der ZeitT3 ist das Steuerungsprogramm beendet und die Hand 2000 des Benutzers wurde mit Wasser und Seife gewaschen, mit Wasser abgespült, getrocknet und desinfiziert Unter den vorgegebenen Zeiten sind dabei im Steuerungsprogramm hinterlegte Zeiten oder durch den Benutzer veränderte Zeiten aus dem Steuerungsprogramm zu verstehen.
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5a zeigt eine erste Möglichkeit einer kombinierten Ausführung aus Absaugvorrichtung, Abflussvorrichtung und Ableitvorrichtung. Bei dieser Ausführungsmöglichkeit mündet die Zuleitung 34 direkt in das Kugelrückschlagventil 36, welches mit dem zur Auslassöffnung 39 führenden Auslassrohr 38 verbunden ist Die Abflussrohrleitung 70 mündet dabei ebenfalls in das Auslassrohr 38, ohne dabei das Kugelrückschlagventil 36 zu passieren. Dadurch wird die über die Absaugöffnung 31 abgesaugte Luft über die Zuleitung 34 direkt zum Kugelrückschlagventil 36 geleitet und strömt erst danach zusammen mit dem abgeleiteten Wasser in der Abflussrohrleitung 70 in das Auslassrohr 38.
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5b zeigt eine einer kombinierten Ausführung aus Absaugvorrichtung, Abflussvorrichtung und Ableitvorrichtung. Bei dieser Ausführungsmöglichkeit mündet die Zuleitung 34 zuerst in die Abflussrohrleitun 70, oberhalb des U-förmigen Siphons 73. Erst danach ist das Kugelrückschlagventil 36 angeordnet, sodass sowohl die über die Absaugöffnung 31 abgesaugte Luft als auch das durch den Siphon 73 fließende Wasser der Abflussrohrleitung durch das Kugelrückschlagventil 36 zum Auslassrohr 38 und damit zur Auslassöffnung 39 geleitet werden.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Handtrocknungsgehäuse
- 10a
- Gehäuseinnenraum
- 11
- Innenraum
- 12
- Handtrocknungsgehäuseteil über Innenraum
- 13
- LED-Leuchtmittel
- 14
- Luftabrisskante
- 15
- hintere Kante
- 15a, 15b
- gebogener Abschnitt für linke/rechte Hand
- 16
- vordere Kante
- 17
- Seitenkante
- 19
- Eingangsöffnung
- 20
- Einblasvorrichtung
- 21
- Ansaugöffnung der Einblasvorrichtung
- 22
- Ansaugleitung der Einblasvorrichtung
- 23
- Zuleitung zu Lufteinlassöffnung
- 24
- Lufteinlassöffnung
- 30
- Absaugvorrichtung
- 31
- Absaugöffnung
- 32
- Schutzdeckel
- 33
- Ansaugleitung der Absaugvorrichtung
- 34
- Zuleitung zu Ableitvorrichtung
- 35
- Ansaugstutzen
- 36
- Kugelrückschlagventil
- 37
- Kugel des Kugelrückschlagventils
- 38
- Auslassrohr
- 39
- Auslassöffnung
- 40
- gemeinsame Gebläseeinheit
- 41
- erstes Radialrad
- 42
- zweites Radialrad
- 50
- Desinfektionsmittelvorrichtung
- 51
- Desinfektionsmittelpumpe
- 52
- Einspritzdüse
- 53
- Desinfektionsmittelbehälter
- 60
- Waschvorrichtung
- 61
- Steuerungsventil Waschvorrichtung
- 62
- Wasserstromzuleitung
- 63
- Wasserbrause
- 64
- Seifenspendervorrichtung
- 65
- Seifenpumpe
- 66
- Seifendüse
- 67
- Seifenbehälter
- 70
- Abflussvorrichtung
- 71
- Abflussöffnung
- 72
- Magnetventil
- 73
- Siphon in U-Form
- 74
- Wassersäule im Siphon
- 80
- Montageabschnitt
- 81
- Befestigungsschrauben
- 82
- Führungsschiene
- 90
- Steuerungsvorrichtung
- 91
- näherungsbasiertes Bedienfeld
- 92
- Kamera
- 93
- Bildschirmeinheit
- 100
- Handtrocknungssystem
- 200
- Handreinigungssystem
- 1000
- Wand
- 1010
- Kanalisationsabflussrohr
- 1011
- Gummimuffe
- 1020
- Wasserversorgung
- 1021
- Eckventil
- 2000
- Hand eines Benutzers
- M
- elektrischer Antrieb Gebläseeinheit
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 1909628 A1 [0004]
- WO 2018/206899 A1 [0008]
- WO 8001983 [0010]