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DE102020129870A1 - Bogendruckmaschine mit Saugband und Abdeckeinrichtung - Google Patents

Bogendruckmaschine mit Saugband und Abdeckeinrichtung Download PDF

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Publication number
DE102020129870A1
DE102020129870A1 DE102020129870.6A DE102020129870A DE102020129870A1 DE 102020129870 A1 DE102020129870 A1 DE 102020129870A1 DE 102020129870 A DE102020129870 A DE 102020129870A DE 102020129870 A1 DE102020129870 A1 DE 102020129870A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
suction
transport
sheet
suction openings
openings
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102020129870.6A
Other languages
English (en)
Inventor
Thomas Baumeister
Frank Denninger
Christian Schlund
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koenig and Bauer AG
Original Assignee
Koenig and Bauer AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Koenig and Bauer AG filed Critical Koenig and Bauer AG
Priority to DE102020129870.6A priority Critical patent/DE102020129870A1/de
Publication of DE102020129870A1 publication Critical patent/DE102020129870A1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Bogendruckmaschine, die ein Tintenstrahldruckaggregat mit Tintenstrahldruckkopf und Auftragstelle aufweist, das ein als Saugband ausgebildetes Transportmittel für Bogen aufweist, welches sich entlang eines für Bogen vorgesehenen Transportwegs unter der Auftragstelle hindurch erstreckt und wobei das Transportmittel ein flexibles, in einer Transportrichtung bewegbares Transportband aufweist, das Ansaugöffnungen aufweist und wobei das Transportmittel eine Unterdruckkammer aufweist, die eine Stützplatte mit Saugöffnungen aufweist und wobei das Transportband auf der Stützplatte gleitfähig aufliegend angeordnet ist und durch eine Bewegung des Transportbands in der Transportrichtung die Ansaugöffnungen mit den Saugöffnungen in Deckung bringbar sind und wobei das Transportmittel eine bezüglich einer Querrichtung bewegbare Abdeckeinrichtung aufweist und die Stützplatte zwischen der Abdeckeinrichtung und dem flexiblen Transportband angeordnet ist und wobei die Abdeckeinrichtung eine Mehrzahl von Steueröffnungen aufweist und wobei durch eine Bewegung der Abdeckeinrichtung bezüglich der Querrichtung die Steueröffnungen zumindest teilweise mit den Saugöffnungen in Deckung bringbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Bogendruckmaschine mit Saugband gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • In Tintenstrahldruckmaschinen kommen zum Transport von Bogen teilweise Saugbänder zum Einsatz. Beispielsweise werden im digitalen Wellpappendruck die Bogen mittels Vakuum auf einem Transportband gehalten. Wenn dies auch im Bereich um die Druckköpfe der Fall ist, können schädlichen Luftströmungen unter den Druckköpfen entstehen, die die Flugbahn der Tintentropfen negativ beeinflussen, insbesondere weil zwischen zwei aufeinanderfolgenden Bogen eine Lücke vorhanden ist. In dieser Lücke entsteht durch das Vakuum im Saugkasten eine Luftströmung. Befindet sich diese Lücke teilweise unter einem Druckkopf wird die Luft auch zwischen Bogen und Druckkopf angesaugt. Diese führt zu schädlichen Luftströmungen, die die Druckqualität am Beginn und Ende des Bogens negativ beeinflussen können.
  • Durch die DE 10 2017 212 983 A1 ist eine Bogendruckmaschine mit Tintenstrahldruckkopf und Saugband im Druckaggregat bekannt.
  • Es ist auch eine Vorrichtung bekannt, bei der Löcher eines Vakuumkastens verschlossen werden. Ein kompletter Verschluss bewirkt, dass der Bogen in diesem Bereich nicht nach unten gesaugt wird. Dies kann an der Bogenvorderkante und der Bogenhinterkante kritisch sein, da diese bei einem Abheben die Druckköpfe beschädigen können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Bogendruckmaschine mit Saugband zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
  • Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass ein Vakuum nur im Bereichs des Bogens wirkt und es in der Bogenlücke möglichst nicht zu schädlichen Luftströmungen kommt.
  • Eine Geometrie einer Abdeckeinrichtung kann so gewählt werden, dass durch ein seitliches Verschieben dieser Abdeckeinrichtung im Bereich der Druckköpfe von vorne nach hinten in einem fließenden Prozess geschlossen bzw. geöffnet wird. In der Mitte des Bogens ist es möglich die Ausgangslage wiederherzustellen. Wenn in der Bogendruckmaschine Informationen über eine Länge der Bogen sowie eine Länge der dazwischenliegenden Lücken und der Position der Bogen entlang des Transportwegs bekannt ist, ist es möglich, ein Signal zur Ansteuerung der seitlichen Verschiebung zu erzeugen.
  • Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass es ermöglicht wird, den Unterdruck in den Saugkästen zu erhöhen und somit die Zahl der Bögen die aufgrund von hochstehenden Kanten ausgeschleust werden, zu verringern. Dies gelingt, weil der erhöhte Unterdruck keine negativen Auswirkungen im Bereich der Bogenlücke bewirkt.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
    • 1 eine schematische Darstellung einer beispielhaften Bogendruckmaschine mit einem als Saugband ausgebildeten Transportmittel und darauf ausgerichteten Druckköpfen;
    • 2 eine schematische Darstellung eines als Saugband ausgebildeten Transportmittels mit darauf ausgerichteten Druckköpfen;
    • 3 eine schematische Darstellung eines als Saugband ausgebildeten Transportmittels;
    • 4 eine schematische Darstellung einer relativen Lage von Transportband, Stützplatte und Abdeckeinrichtung;
    • 5 eine schematische Darstellung eines Teils einer Stützplatte;
    • 6 eine schematische Darstellung eines Teils einer Abdeckeinrichtung;
    • 7 eine schematische Darstellung einer Abdeckeinrichtung und einer Stützplatte von unten in einer ersten Relativlage;
    • 8 eine schematische Darstellung einer Abdeckeinrichtung und einer Stützplatte von unten in einer zweiten Relativlage;
    • 9 eine schematische Darstellung einer Abdeckeinrichtung und einer Stützplatte von unten in einer dritten Relativlage;
    • 10 eine schematische Darstellung einer Abdeckeinrichtung und einer Stützplatte von unten in einer vierten Relativlage.
  • Eine Bogendruckmaschine 01 ist bevorzugt als Wellpappbogendruckmaschine 01 ausgebildet, also als Druckmaschine 01 für ein Beschichten und/oder Bedrucken von bogenförmigem Substrat 02 oder Bogen 02 aus Wellpappe, insbesondere bogenförmigem Bedruckstoff 02 aus Wellpappe. Die Druckmaschine 01 ist als eine nach einem Non Impact Druckverfahren arbeitende Druckmaschine 01 ausgebildet. Bevorzugt ist die Druckmaschine 01 als Non Impact Druckmaschine 01, insbesondere Tintenstrahldruckmaschine 01 ausgebildet. Die Beschichtungsmaschine 01 weist bevorzugt zumindest ein Non Impact Beschichtungsaggregat 600, insbesondere Strahlbeschichtungsaggregat 600 oder Tintenstrahlbeschichtungsaggregat 600 auf. Die Druckmaschine weist beispielsweise zusätzlich zumindest ein Flexo-Beschichtungsaggregat 400; 800 auf.
  • Sofern nicht explizit unterschieden wird, soll hier vom Begriff des bogenförmigen Substrates 02, insbesondere eines Bedruckstoffes 02, speziell des Bogens 02 grundsätzlich jedes flächig und in Abschnitten vorliegendes Substrat 02, also auch tafelförmig oder plattenförmig vorliegende Substrate 02, also auch Tafeln bzw. Platten, umfasst sein. Das so definierte bogenförmige Substrat 02 bzw. der Bogen 02 ist beispielsweise aus Papier oder Karton, d. h. als Papier- oder Kartonbogen, oder durch Bogen 02, Tafeln oder ggf. Platten aus Kunststoff, Pappe, Glas oder Metall gebildet. Weiter bevorzugt handelt es sich bei dem Substrat 02 um Wellpappe 02, insbesondere Wellpappbogen 02. Unter einer Dicke eines Bogens 02 ist bevorzugt eine Abmessung orthogonal zu einer größten Fläche des Bogens 02 zu verstehen. Diese größte Fläche wird auch als Hauptfläche bezeichnet. Die Dicke der Bogen 02 beträgt beispielsweise zumindest 0,1 mm, weiter bevorzugt zumindest 0,3 mm und noch weiter bevorzugt zumindest 0,5 mm. Gerade bei Wellpappbogen 02 sind auch deutlich größere Dicken üblich, beispielsweise zumindest 4 mm oder auch 10 mm und mehr. Wellpappbogen 02 sind vergleichsweise stabil und daher wenig biegbar. Entsprechende Anpassungen der Bogendruckmaschine 01 erleichtern deshalb die Bearbeitung von Bogen 02 großer Dicke.
  • Die Bogendruckmaschine 01 weist bevorzugt mehrere Aggregate 100; 200; 300; 400; 600; 800; 1000 auf, die beispielsweise als Module 100; 200; 300; 400; 600; 800; 1000 ausgebildet sind.
  • Die Bogendruckmaschine 01 weist bevorzugt zumindest ein als Substratzufuhreinrichtung 100 ausgebildetes, auch Bogenanleger 100 genanntes Aggregat 100, insbesondere Bogenanlegeraggregat 100 auf, das weiter bevorzugt als Modul 100, insbesondere als Bogenanlegermodul 100 ausgebildet ist.
  • Die Bogendruckmaschine 01 weist bevorzugt zumindest ein als Konditionierungseinrichtung 200 ausgebildetes Aggregat 200, insbesondere Konditionierungsaggregat 200 auf, das weiter bevorzugt als Modul 200, insbesondere als Konditionierungsmodul 200 ausgebildet ist. Eine solche Konditionierungseinrichtung 200 ist beispielsweise als Vorbereitungseinrichtung 200 oder als Nachbehandlungseinrichtung ausgebildet.
  • Die Bogendruckmaschine 01 weist bevorzugt zumindest ein als Anlageeinrichtung 300 ausgebildetes Aggregat 300, insbesondere Anlageaggregat 300 auf, das weiter bevorzugt als Modul 300, insbesondere als Anlagemodul 300 ausgebildet ist. Die zumindest eine Anlageeinrichtung 300 ist alternativ als Bestandteil der Substratzufuhreinrichtung 100 ausgebildet.
  • Die Bogendruckmaschine 01 weist bevorzugt zumindest ein als Beschichtungseinrichtung 400; 600; 800 ausgebildetes, auch Beschichtungsaggregat 400; 600; 800 genanntes Aggregat 400; 600; 800 auf, das weiter bevorzugt als Modul 400; 600; 800, insbesondere Beschichtungsmodul 400; 600; 800 ausgebildet ist. Das zumindest eine Beschichtungsaggregat 400; 600; 800 ist je nach Funktion und/oder Beschichtungsverfahren angeordnet und/oder aufgebaut. Das zumindest eine Beschichtungsaggregat 400; 600; 800 dient bevorzugt dazu, zumindest ein jeweiliges Beschichtungsmittel vollflächig und/oder teilflächig auf die Bogen 02 aufzutragen. Ein Beispiel eines Beschichtungsaggregats 400; 600; 800 ist ein Grundierungsaggregat 400, das insbesondere einem Auftragen von Grundierungsmittel auf Bogen 02 dient. Ein weiteres Beispiel eines Beschichtungsaggregats 400; 600; 800 ist ein Druckaggregat 600, das insbesondere einem Auftragen von Druckfarbe und/oder Tinte auf Bogen 02 dient. Ein weiteres Beispiel eines Beschichtungsaggregats 400; 600; 800 ist ein Lackierungsaggregat 800, das insbesondere einem Auftragen von Lack auf Bogen 02 dient.
  • Die Bogendruckmaschine 01 weist bevorzugt zumindest ein als Grundierungseinrichtung 400 ausgebildetes, auch Grundierungswerk 400 genanntes Aggregat 400, insbesondere Grundierungsaggregat 400 auf, das weiter bevorzugt als Modul 400, insbesondere als Grundierungsmodul 400 ausgebildet ist. Bevorzugt handelt es sich um ein Flexo-Beschichtungsaggregat 400 und/oder Flexo-Beschichtungsmodul 400.
  • Die Bogendruckmaschine 01 weist bevorzugt zumindest ein als Druckaggregat 600 ausgebildetes Aggregat 600 auf, das weiter bevorzugt als Modul 600, insbesondere als Druckmodul 600 ausgebildet ist.
  • Die Bogendruckmaschine 01 weist bevorzugt zumindest ein als Lackierungseinrichtung 800 ausgebildetes, auch Lackwerk 800 genanntes Aggregat 800, insbesondere Lackierungsaggregat 800 auf, das weiter bevorzugt als Modul 800, insbesondere als Lackierungsmodul 800 ausgebildet ist. Bevorzugt handelt es sich um ein Flexo-Beschichtungsaggregat 800 und/oder ein Flexo-Beschichtungsmodul 800.
  • Die Bogendruckmaschine 01 weist bevorzugt zumindest ein als Substratabgabeeinrichtung 1000 ausgebildetes, auch Bogenauslage 1000 genanntes Aggregat 1000, insbesondere Auslageaggregat 1000 auf, das weiter bevorzugt als Modul 1000, insbesondere als Auslagemodul 1000 ausgebildet ist.
  • Eine insbesondere für einen Transport von Bogen 02 vorgesehene Transportrichtung T ist eine Richtung T, die bevorzugt zumindest im Wesentlichen und weiter bevorzugt vollständig horizontal orientiert ist und/oder die bevorzugt von einem ersten Aggregat 100; 200; 300; 400; 600; 800 der Bogendruckmaschine 01 zu einem letzten Aggregat 200; 300; 400; 600; 800; 1000 der Bogendruckmaschine 01 weist, insbesondere von einem Bogenanlegeraggregat 100 bzw. einer Substratzufuhreinrichtung 100 einerseits zu einem Auslageaggregat 1000 bzw. einer Substratabgabeeinrichtung 1000 andererseits, und/oder die bevorzugt in einer Richtung weist, in der die Bogen 02 abgesehen von vertikalen Bewegungen oder vertikalen Komponenten von Bewegungen transportiert wird, insbesondere von einem ersten Kontakt mit einem der Substratzufuhreinrichtung 100 nachgeordneten Aggregat 200; 300; 400; 600; 800; 1000 der Bogendruckmaschine 01 oder ersten Kontakt mit der Bogendruckmaschine 01 bis zu einem letzten Kontakt mit der Bogendruckmaschine 01. Unabhängig davon, ob die Anlageeinrichtung 300 ein eigenständiges Aggregat 300 oder Modul 300 ist oder Bestandteil der Substratzufuhreinrichtung 100 ist, ist die Transportrichtung T bevorzugt diejenige Richtung T, in der eine horizontale Komponente einer Richtung weist, die von der Anlageeinrichtung 300 zu der Substratabgabeeinrichtung 1000 orientiert ist.
  • Eine Arbeitsbreite der Bogendruckmaschine 01 und/oder des zumindest einen Beschichtungsaggregats 400; 600; 800 ist bevorzugt eine Abmessung, die sich bevorzugt orthogonal zu dem für den Transport von Bogen 02 vorgesehenen Transportweg durch das zumindest eine Beschichtungsaggregat 400; 600; 800 erstreckt, weiter bevorzugt in einer Querrichtung A. Die Querrichtung A ist bevorzugt eine horizontal verlaufende Richtung A. Die Querrichtung A ist orthogonal zu der vorgesehenen Transportrichtung T der Bogen 02 und/oder orthogonal zu dem für den Transport von Bogen 02 vorgesehenen Transportweg 02 durch das zumindest eine Beschichtungsaggregat 400; 600; 800 orientiert. Die Arbeitsbreite der Bogendruckmaschine 01 entspricht bevorzugt einer maximalen Breite, die ein Bogen 02 aufweisen darf, um noch mit der Bogendruckmaschine 01 bearbeitet werden zu können, also insbesondere einer maximalen mit der Druckmaschine 01 verarbeitbaren Bogenbreite. Unter der Breite eines Bogens 02 ist dabei insbesondere dessen Abmessung in der Querrichtung A zu verstehen. Dies ist bevorzugt unabhängig davon, ob diese Breite des Bogens 02 größer oder kleiner ist als eine dazu orthogonale horizontale Abmessung des Bogens 02, die weiter bevorzugt die Länge dieses Bogens 02 darstellt. Die Arbeitsbreite der Bogendruckmaschine 01 entspricht bevorzugt der Arbeitsbreite des zumindest einen Beschichtungsaggregats 400; 600; 800, insbesondere Druckaggregats 600. Die Arbeitsbreite der Bogendruckmaschine 01 beträgt bevorzugt zumindest 100 cm, weiter bevorzugt zumindest 150 cm, noch weiter bevorzugt zumindest 160 cm, noch weiter bevorzugt zumindest 200 cm und noch weiter bevorzugt zumindest 250 cm.
  • Die Bogendruckmaschine 01 weist bevorzugt an einer oder mehreren Stellen Transportmittel 61lauf, die bevorzugt als Saugtransportmittel 611 ausgebildet sind, insbesondere als Saugband 611. Solche Saugtransportmittel 611 dienen bevorzugt dazu, Bogen 02 kontrolliert vorwärts zu bewegen. Dabei wird bevorzugt ein relativer Unterdruck genutzt, um die Bogen 02 gegen zumindest eine Transportfläche 718 zu ziehen und/oder zu drücken und wird bevorzugt eine Transportbewegung der Bogen 02 durch eine entsprechende insbesondere umlaufende Bewegung der zumindest einen Transportfläche 718 erzeugt. Der Unterdruck ist dabei insbesondere ein Unterdruck relativ zu einem Umgebungsdruck, insbesondere relativ zu einem Atmosphärendruck.
  • Unter einem Saugtransportmittel 611 ist also bevorzugt eine Einrichtung zu verstehen, die zumindest eine bewegbare Transportfläche 718 aufweist, die insbesondere als Gegendruckfläche 718 dient und beispielsweise zumindest teilweise zumindest in der Transportrichtung T bewegbar ist. Weiterhin weist das Saugtransportmittel 611 zumindest eine Unterdruckkammer 719 auf, die mittels einer Saugleitung 721 mit zumindest einer Unterdruckquelle 733 verbunden ist. Die Unterdruckquelle 733 weist beispielsweise ein Gebläse 733 auf. Die zumindest eine Unterdruckkammer 719 weist zumindest eine Saugöffnung 722 auf, die einem Ansaugen der Bogen 02 dient. Die jeweilige Saugöffnung 722 ist dabei bevorzugt eine Öffnung, die eine Stützplatte 727 der Unterdruckkammer 719 durchdringt. Bevorzugt werden die Bogen 02 somit in eine Lage gesaugt, in der sie eine oder mehrere Saugöffnungen 722 verschließen. Beispielsweise weist die Transportfläche 718 eine oder mehrere Ansaugöffnungen 723 auf. Die Ansaugöffnungen 723 dienen bevorzugt dazu, einen Unterdruck von der Saugöffnung 722 der Unterdruckkammer 719 bis zu der Transportfläche 718 weiter zu vermitteln, insbesondere ohne Druckverluste oder mit sehr geringen Druckverlusten. Beispielsweise ist zumindest ein Umlenkmittel 724 angeordnet, das direkt oder indirekt für eine umlaufende Bewegung der zumindest einen Transportfläche 718 sorgt. Bevorzugt ist das zumindest eine Umlenkmittel 724 und/oder die Transportfläche 718 selbst angetrieben und/oder antreibbar, insbesondere um für eine Bewegung der Bogen 02 zu sorgen.
  • Das zumindest eine Saugtransportmittel 611 ist bevorzugt ein Saugband 611 oder Saugtransportband 611. Unter einem Saugband 611 ist dabei eine Einrichtung zu verstehen, die zumindest ein flexibles Transportband 718; 726 aufweist, das die Transportfläche 718 bildet. Das zumindest eine Transportband 718; 726 wird bevorzugt durch als Umlenkrollen 724 und/oder Umlenkwalzen 724 ausgebildete Umlenkmittel 724 umgelenkt und/oder ist bevorzugt in sich geschlossen, so dass ein endloser Umlauf ermöglicht ist. Das zumindest ein Transportband 718; 726 weist bevorzugt eine Vielzahl von Ansaugöffnungen 723 auf. Das zumindest eine Transportband 718; 726 bedeckt bevorzugt in zumindest einem Abschnitt seines Umlaufwegs die zumindest eine Saugöffnung 722 der zumindest einen Unterdruckkammer 719. Weiter bevorzugt ist die Unterdruckkammer 719 dann nur durch die Ansaugöffnungen 723 des zumindest einen Transportbands 718; 726 mit einer Umgebung und/oder mit Bogen 02 verbunden. Bevorzugt sind Stützmittel 727 angeordnet, die verhindern, dass das zumindest eine Transportband 718; 726 zu weit oder überhaupt in die Unterdruckkammer 719 gezogen wird und/oder die dafür sorgen, dass die Transportfläche 718 eine gewünschte Form annimmt, beispielsweise derart, dass sie zumindest in dem Bereich, in dem ihre Ansaugöffnungen 723 mit der Unterdruckkammer 719 verbunden sind, eine ebene Fläche bildet. Ein solches Stützmittel 727 ist beispielsweise die zumindest eine Stützplatte 727. Durch eine umlaufende Bewegung des zumindest einen Transportbands 718 ergibt sich dann eine Vorwärtsbewegung der Transportfläche 718, wobei Bogen 02 genau in dem Bereich sicher auf der Transportfläche 718 gehalten werden, in dem sie der durch das zumindest eine Transportband 718; 726 mit Ausnahme der Ansaugöffnungen 723 abgedeckten Saugöffnung 722 gegenüberliegen.
  • Das zumindest eine Saugtransportmittel 611 weist bevorzugt zumindest ein insbesondere flexibles Transportband 718; 726 auf, das sich mit zumindest einem Transportabschnitt seines Umlaufwegs parallel zu der Transportrichtung T längs eines Teilbereichs des für den Transport von Bogen 02 vorgesehenen Transportwegs erstreckt, insbesondere über eine Transportlänge erstreckt. Das zumindest eine Transportband 718; 726 weist bevorzugt eine Vielzahl von Ansaugöffnungen 723 auf. Der Transportabschnitt ist dabei ortsfest, selbst bei Bewegung des Transportbands 718; 726 und ist insbesondere keinem Bestandteil des Transportbands 718; 726 fest zugeordnet.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich Bogendruckmaschine 01 bevorzugt dadurch aus, dass entlang des Transportabschnitts des zumindest einen Transportbands 718; 726 zumindest eine Beschichtungsstelle 609 zumindest eines Beschichtungsaggregats 600 der Bogendruckmaschine 01 angeordnet ist. Weiter bevorzugt sind entlang des Transportabschnitts des zumindest einen Transportbands 718; 726 zumindest zwei, noch weiter bevorzugt zumindest drei und noch weiter bevorzugt zumindest vier Beschichtungsstellen 609 zumindest eines Beschichtungsaggregats 600 der Bogendruckmaschine 01 angeordnet. Beispielsweise ist entlang des Transportabschnitts des zumindest einen Transportbands 718; 726 zumindest eine Trocknungsvorrichtung 506 der Bogendruckmaschine 01 angeordnet.
  • Die Bogenruckmaschine 01 weist bevorzugt zumindest ein Tintenstrahldruckaggregat 600 mit zumindest einem insbesondere als Tintenstrahldruckkopf 616 ausgebildeten Druckkopf 616 auf, durch den zumindest eine erste Auftragstelle 618 des Tintenstrahldruckaggregats 600 festgelegt ist. Das zumindest eine Tintenstrahldruckaggregat 600 weist bevorzugt zumindest ein als Saugband 611 ausgebildetes Transportmittel 611 für Bogen 02 auf, das sich entlang eines für einen Transport von Bogen 02 vorgesehenen Transportwegs unter der zumindest einen ersten Auftragstelle 618 des Tintenstrahldruckaggregats 600 hindurch erstreckt. Das zumindest eine Transportmittel 611 weist bevorzugt zumindest ein flexibles Transportband 726 auf, das eine in einer Transportrichtung T bewegbare Transportfläche 718 bildet und eine Vielzahl von Ansaugöffnungen 723 aufweist. Das zumindest eine Transportmittel 611 weist bevorzugt zumindest eine Unterdruckkammer 719 auf, die zumindest eine Stützplatte 727 mit einer Vielzahl von Saugöffnungen 722 aufweist. Insbesondere bildet die Stützplatte 727 zumindest teilweise und zumindest zeitweise eine Begrenzung des Innenraums der Unterdruckkammer 719. Bevorzugt ist das zumindest eine flexible Transportband 726 derart auf der zumindest einen Stützplatte 727 gleitfähig aufliegend angeordnet, dass durch eine Bewegung des zumindest einen flexiblen Transportbands 726 in der Transportrichtung T die Ansaugöffnungen 723 zumindest teilweise mit den Saugöffnungen 722 in Deckung bringbar sind. Insbesondere bilden dann die Ansaugöffnungen 723 gemeinsam mit den Saugöffnungen 722 entsprechende durchströmbare Verbindungen, beispielsweise zwischen der Unterdruckkammer 719 und einem Außenbereich bzw. einem Bogen 02. Die Querrichtung A ist wie beschrieben eine horizontale Richtung A, die orthogonal zu der Transportrichtung T orientiert ist.
  • Das Transportmittel 611 weist bevorzugt zumindest eine in und/oder entgegen der Querrichtung A bewegbare Abdeckeinrichtung 728 auf, die weiter bevorzugt als Abdeckplatte 728, insbesondere als Abdeckblech 728 ausgebildet ist. Die zumindest eine Stützplatte 727 ist bevorzugt zwischen der zumindest einen Abdeckeinrichtung 728 und dem flexiblen Transportband 726 angeordnet. Die zumindest eine Stützplatte 727 steht bevorzugt sowohl mit dem zumindest einen flexiblen Transportband 726 als auch mit der zumindest einen Abdeckeinrichtung 728 in Kontakt. Bevorzugt weist die zumindest eine Abdeckeinrichtung 728 eine Mehrzahl von Steueröffnungen 729 auf. Bevorzugt sind durch eine Bewegung der zumindest einen Abdeckeinrichtung 728 in und/oder entgegen der Querrichtung A die Steueröffnungen 729 zumindest teilweise mit den Saugöffnungen 722 in Deckung bringbar. Insbesondere bilden dann die Saugöffnungen 722 gemeinsam mit den Steueröffnungen 729 entsprechende durchströmbare Verbindungen, beispielsweise zwischen der Unterdruckkammer 719 und einem Außenbereich bzw. dem zumindest einen flexiblen Transportband 726. Durch eine entsprechende Anordnung der Abdeckeinrichtung 728 kann demnach eine Unterbrechung einer Luftströmung durch die Ansaugöffnungen 723 in dem entsprechenden Bereich erfolgen. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn der entsprechende Bereich mit einer Auftragstelle 618 korreliert, weil dann Luftströmungen verhindert oder verringert werden können, die eine jeweilige Flugbahn von Tintentropfen beeinflussen würden. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Bogendruckmaschine 01 bevorzugt dadurch aus, dass der zumindest eine Tintenstrahldruckkopf 616 auf einen Teil des flexiblen Transportbands 726 ausgerichtet angeordnet ist und dass die zumindest eine Auftragstelle 618 auf die Transportrichtung T bezogen an einer gleichen Stelle angeordnet ist, wie zumindest ein Teil der zumindest einen Abdeckeinrichtung 728.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Bogendruckmaschine 01 bevorzugt dadurch aus, dass die Saugöffnungen 722 der zumindest einen Stützplatte 727 derart in Saugreihen 732 angeordnet sind, dass jeweils zumindest vier, weiter bevorzugt zumindest sechs, noch weiter bevorzugt zumindest zehn und noch weiter bevorzugt zumindest zwanzig Saugöffnungen 722 in der Transportrichtung T hintereinander liegend angeordnet sind. Dann können jeweils alle Saugöffnungen 722 einer solchen Saugreihe 732 nacheinander mit gleichen Ansaugöffnungen 723 zusammenwirken.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Bogendruckmaschine 01 bevorzugt dadurch aus, dass die Steueröffnungen 729 jeweils als geradlinige Schlitze 729 ausgebildet sind, die sich in einer Steuerrichtung S erstrecken. Diese Schlitze 729 weisen bevorzugt zwei parallele geradlinige Begrenzungen auf, die zumindest viermal so lange sind wie breit. Die Steuerrichtung S verläuft bevorzugt parallel zu diesen geradlinigen Begrenzungen. Bevorzugt ist die Steuerrichtung S eine horizontale Richtung S, die mit der Querrichtung A einen Steuerwinkel w einschließt. Dieser Steuerwinkel w beträgt bevorzugt zumindest 1°, weiter bevorzugt zumindest 45°, noch weiter bevorzugt zumindest 70° und noch weiter bevorzugt zumindest 80°. Dieser Steuerwinkel w beträgt bevorzugt höchstens 89°, weiter bevorzugt höchstens 87°und noch weiter bevorzugt höchstens 86°. Dies erleichtert ein selektives Verschließen der entsprechenden Saugöffnungen 722.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Bogendruckmaschine 01 bevorzugt dadurch aus, dass eine auf die Querrichtung A bezogene Abmessung a2 der Steueröffnungen 729 größer ist als eine auf die Querrichtung A bezogene Abmessung a1 der Saugöffnungen 722. Dann bleibt eine durchströmbare Verbindung bestehen, auch wenn die zumindest eine Abdeckeinrichtung 728 ein stückweiter bewegt wird.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Bogendruckmaschine 01 bevorzugt dadurch aus, dass die Saugöffnungen 722 der zumindest einen Stützplatte 727 in Saugreihen 732 von jeweils zumindest vier Saugöffnungen 722 angeordnet sind und dass jeder Saugreihe 732 eine, weiter bevorzugt zumindest eine und noch weiter bevorzugt genau eine Steueröffnung 729 zugeordnet ist.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Bogendruckmaschine 01 bevorzugt dadurch aus, dass eine in der Querrichtung A gemessene räumliche Periode b1, in der die Saugreihen 732 angeordnet sind, genauso groß ist wie eine in der Querrichtung A gemessene räumliche Periode b2, in der die Steueröffnungen 729 angeordnet sind.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Bogendruckmaschine 01 bevorzugt dadurch aus, dass die Abdeckeinrichtung 728 zumindest in vier Relativlagen relativ zu der zumindest einen Stützplatte 727 anordenbar ist. Diese gehen bevorzugt fließend ineinander über, so dass darüber hinaus noch eine Vielzahl weiterer, gegebenenfalls ähnlicher Relativlagen erreichbar sind.
  • Eine erste solche Relativlage zeichnet sich bevorzugt dadurch aus, dass sämtliche Saugöffnungen 722, die sich im Bereich der zumindest einen erste Auftragstelle 618 befinden, vollständig mit einer Steueröffnung 729 in Deckung angeordnet sind. Dies wird beispielsweise angestrebt, solange ein Bogen 02 sich durch die zumindest eine erste Auftragstelle 618 hindurch bewegt. Beispielhaft ist dies auch in 7 dargestellt.
  • Eine zweite solche Relativlage zeichnet sich bevorzugt dadurch aus, dass zumindest ein auf die Transportrichtung T bezogen vorderer Teil der Saugöffnungen 722, die sich im Bereich der zumindest einen erste Auftragstelle 618 befinden, nur teilweise oder gar nicht mit einer Steueröffnung 729 in Deckung angeordnet sind, während zumindest ein auf die Transportrichtung T bezogen hinterer Teil der Saugöffnungen 722, die sich im Bereich der zumindest einen erste Auftragstelle 618 befinden, teilweise oder vollständig mit einer Steueröffnung 729 in Deckung angeordnet sind. Unter einem auf die Transportrichtung T bezogen vorderen Teil der Saugöffnungen 722 sind dabei Saugöffnungen 722 zu verstehen, die von einem Bogen 02 früher erreicht werden, als ein entsprechender auf die Transportrichtung T bezogen hinterer Teil der Saugöffnungen 722. Diese zweite Relativlage wird beispielsweise eingenommen, wenn eine Hinterkante eines Bogens 02 die zumindest eine erste Auftragstelle 618 erreicht. Auf diese Weise werden für Tintentropfen ungünstige Luftströmung im Bereich um die Hinterkante des Bogens 02 vermieden. Beispielhaft ist dies auch in 8 dargestellt. Für einen Übergang von der ersten Relativlage zur zweiten Relativlage genügt es, die zumindest eine Abdeckeinrichtung entgegen der Querrichtung A zu verschieben.
  • Eine dritte solche Relativlage zeichnet sich bevorzugt dadurch aus, dass sämtliche Saugöffnungen 722, die sich im Bereich der zumindest einen erste Auftragstelle 618 befinden, nicht mit einer Steueröffnung 729 in Deckung angeordnet sind. Dies wird beispielsweise angestrebt, solange eine zwischen Bogen 02 angeordnete Bogenlücke sich durch die zumindest eine erste Auftragstelle 618 hindurch bewegt. Beispielhaft ist dies auch in 9 dargestellt. Für einen Übergang von der zweiten Relativlage zur dritten Relativlage genügt es, die zumindest eine Abdeckeinrichtung entgegen der Querrichtung A zu verschieben.
  • Eine vierte solche Relativlage zeichnet sich bevorzugt dadurch auszeichnet, dass zumindest ein auf die Transportrichtung T bezogen Teil der Saugöffnungen 722, die sich im Bereich der zumindest einen erste Auftragstelle 618 befinden, teilweise oder vollständig mit einer Steueröffnung 729 in Deckung angeordnet sind, während zumindest ein auf die Transportrichtung T bezogen hinterer Teil der Saugöffnungen 722, die sich im Bereich der zumindest einen erste Auftragstelle 618 befinden, nur teilweise oder gar nicht mit einer Steueröffnung 729 in Deckung angeordnet sind.
  • Diese vierte Relativlage wird beispielsweise eingenommen, wenn eine Vorderkante eines nachfolgenden Bogens 02 die zumindest eine erste Auftragstelle 618 erreicht. Auf diese Weise werden für Tintentropfen ungünstige Luftströmung im Bereich um diese Vorderkante des nachfolgenden Bogens 02 vermieden. Beispielhaft ist dies auch in 10 dargestellt. Für einen Übergang von der vierten Relativlage zu einer mit der ersten Relativlage weitgehend übereinstimmenden Relativlage genügt es, die zumindest eine Abdeckeinrichtung entgegen der Querrichtung A zu verschieben.
  • Für einen Übergang von dieser mit der ersten Relativlage weitgehend übereinstimmenden Relativlage zurück zu der ersten Relativlage genügt es, die zumindest eine Abdeckeinrichtung in der Querrichtung A zu verschieben. Insbesondere werden dabei erneut die vierte, dritte und die zweite Relativlage durchschritten. Diese Bewegung erfolgt beispielsweise während der nachfolgende Bogen 02 sich durch die zumindest eine erste Auftragstelle 02 hindurch bewegt. Danach beginnt der Vorgang von vorne.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Bogendruckmaschine 01 bevorzugt dadurch aus, dass zur Bewegung der zumindest einen Abdeckeinrichtung 728 zumindest ein Verschlussantrieb angeordnet ist und dass der Verschlussantrieb mit einer Maschinensteuerung in signaltechnischer Verbindung steht, die Zugriff auf zumindest ein Lagesignal hat, das eine Lage zumindest eines Bogens 02 und/oder zumindest einer Bogenlücke kennzeichnet. Der zumindest eine Verschlussantrieb ist insbesondere zu unterschieden von einem Transportantrieb M700 des Transportmittels 611. Der zumindest eine Verschlussantrieb ist bevorzugt als Elektromotor ausgebildet, weiter bevorzugt als lagegeregelter Elektromotor.
  • Beispielsweise weist das zumindest eine Druckaggregat 600 bevorzugt zumindest ein Transportmittel 611 auf, das weiter bevorzugt als Saugtransportmittel 611 und/oder Saugband 611 ausgebildet ist. Dieses zumindest eine Transportmittel 611 erstreckt sich dann bevorzugt entlang des für den Transport von Bogen 02 vorgesehenen Transportwegs unter zumindest einer ersten Auftragstelle 618 des Druckaggregats 600 hindurch und bevorzugt unter zumindest einer dieser zumindest einen ersten Auftragstelle 618 nachgelagerten Trocknungseinrichtung 506 des Druckaggregats 600 hindurch und weiter bevorzugt unter jeder weiteren, insbesondere nachgelagerten Auftragstelle 618 des Druckaggregats 600 hindurch und weiter bevorzugt unter jeder weiteren, insbesondere nachgelagerten Trocknungsvorrichtung 506 und/oder Energieabgabeeinrichtung 504 des Druckaggregats 600 hindurch, unabhängig davon, ob diese Trocknungsvorrichtung 506 und/oder Energieabgabeeinrichtung 504 des Druckaggregats 600 zwischen Auftragstellen 618 des Druckaggregats 600 angeordnet ist oder nach einer letzten Auftragstelle 618 des Druckaggregats 600. Dieses jeweilige Transportmittel 611 erstreckt sich also bevorzugt unter allen Auftragstellen 618 des Druckaggregats 600 und unter allen zwischen Autragstellen 618 des Druckaggregats 600 angeordneten Trocknungsvorrichtung 506 des Druckaggregats 600 und weiter bevorzugt unter allen nach sämtlichen Auftragstellen 618 des Druckaggregats 600 angeordneten Trocknungsvorrichtung 506 des Druckaggregats 600. (Beispielhaft ist ein solches Druckaggregat in 1 dargestellt.)
  • Alternativ oder zusätzlich zeichnet sich das zumindest eine Non Impact Beschichtungsaggregat 600 und/oder Non Impact Druckaggregat 600 und/oder die Bogendruckmaschine 01 bevorzugt dadurch aus, dass das Transportband 718; 726 des zumindest einen Saugbands 611 der Non Impact Beschichtungseinrichtung 600 eine in der Querrichtung A gemessene Breite von zumindest 30 cm, bevorzugt zumindest 50 cm, weiter bevorzugt zumindest 100 cm und noch weiter bevorzugt zumindest 150 cm aufweist. Dadurch können entsprechend breite Bogen 02 präzise transportiert werden und eine große Arbeitsbreite der Bogendruckmaschine 01 erreicht werden.
  • Bevorzugt zeichnet sich die Bogendruckmaschine 01 alternativ oder zusätzlich dadurch aus, dass entlang des für den Transport von Bogen 02 vorgesehenen Transportwegs nach einer Auftragstelle 618 des zumindest einen Druckaggregats 600 zumindest eine Inspektionseinrichtung 551 angeordnet ist. Bevorzugt weist die Inspektionseinrichtung 551 zumindest einen CCD Sensor 553 und/oder zumindest einen CMOS Sensor 553 auf. Bevorzugt ist die Inspektionseinrichtung 551 und insbesondere der zumindest eine Sensor 553 der Inspektionseinrichtung 551 auf das Transportmittel 611, insbesondere das Saugband 611 des Beschichtungsmoduls 600, insbesondere Non Impact Beschichtungsmoduls 600 und/oder das Transportband 718; 724 des Saugbands 611 des Beschichtungsmoduls 600, insbesondere Non Impact Beschichtungsmoduls 600 ausgerichtet angeordnet.
  • Ein Beispiel einer Bogendruckmaschine 01 weist ein Bogenanlegermodul 100, optional ein insbesondere erstes Vorbereitungsmodul 200, ein als Grundierungsmodul 400 ausgebildetes Beschichtungsmodul 400 mit bevorzugt integrierter Trocknungsvorrichtung 506 oder in das Druckaggregat 600 integrierter Trocknungsvorrichtung 506, optional ein insbesondere zweites Anlagemodul 300, ein als Druckaggregat 600 ausgebildetes Beschichtungsaggregat 600 mit integrierter Trocknungsvorrichtung 506, optional ein insbesondere drittes Anlagemodul 300, optional ein Inspektionsmodul oder eine Inspektionseinrichtung 551, ein als Lackierungsmodul 800 ausgebildetes Beschichtungsmodul 800 mit integrierter Trocknungsvorrichtung 506 und ein Auslagemodul 1000 auf. Das Bogenanlegermodul 100 ist dabei bevorzugt derart ausgebildet, dass seine Vereinzelungseinrichtung 109 die Bogen 02 in zumindest einer Ausführungsform von unten vereinzelt (wie beispielsweise in 1 dargestellt) oder in zumindest einer anderen Ausführungsform von oben vereinzelt. Das erste als Druckaggregat 600 ausgebildete Beschichtungsaggregat 600 weist bevorzugt vier Auftragstellen 618 auf. Von diesen vier Auftragstellen 618 sind bevorzugt eine erste und eine zweite jeweils durch zumindest eine oder zumindest zwei Druckkopfreihen gebildet, wobei weiter bevorzugt den beiden Druckkopfreihen der ersten Auftragstelle 618 eine erste Farbe und den beiden Druckkopfreihen der zweiten Auftragstellen 618 eine zweite Farbe zugeordnet ist. Von diesen vier Auftragstellen 618 sind bevorzugt die dritte und die vierte jeweils durch zumindest eine oder zumindest zwei Druckkopfreihen gebildet, wobei weiter bevorzugt den beiden Druckkopfreihen der dritten Auftragstelle 618 eine dritte Farbe und den beiden Druckkopfreihen der vierten Auftragstelle 618 eine vierte Farbe zugeordnet ist.
  • Bevorzugt zeichnet sich die Bogendruckmaschine 01 insbesondere in einem solchen Beispiel dadurch aus, dass nach der zweiten Auftragstelle 618 des Druckaggregats 600 zumindest eine Trocknungsvorrichtung 506 zur Zwischentrocknung angeordnet ist und dass nach einer letzten Auftragstelle 618 des Druckaggregats 600 zumindest eine und weiter bevorzugt zumindest zwei Trocknungsvorrichtungen 506 angeordnet sind. Optional sind eine fünfte und eine sechste Auftragstelle 618 angeordnet, die analog zu den anderen Auftragstellen 618 aufgebaut sind und denen eine fünfte bzw. eine sechste Farbe zugeordnet ist. Bevorzugt sind sämtliche Auftragstellen 618 und/oder sämtliche Trocknungsvorrichtungen 506 des Druckaggregats 600 auf das eine Transportmittel 611 des Druckaggregats 600 ausgerichtet angeordnet. Bevorzugt ist zumindest eine Inspektionseinrichtung 551 auf das eine Transportmittel 611 des Druckaggregats 600 ausgerichtet angeordnet. Bevorzugt ist zumindest eine Standfläche 629 für eine Bedienperson oberhalb des Transportmittel 611 des Druckaggregats 600 angeordnet und/oder anordenbar. Bevorzugt zeichnet sich die Bogendruckmaschine 01 alternativ oder zusätzlich dadurch aus, dass entlang des für den Transport von Bogen 02 vorgesehenen Transportwegs jedenfalls nach dem Druckaggregat 600 und/oder jedenfalls nach dem zumindest einen Non Impact Beschichtungsmodul 400; 600; 800 zumindest eine als Modul 1000 ausgebildete Substratabgabeeinrichtung 1000 angeordnet ist. Ein solches Beispiel der Bogendruckmaschine 01 ist wie beschrieben schematisch und beispielhaft in 1 dargestellt.
  • Bezugszeichenliste
  • 01
    Druckmaschine, Bogendruckmaschine, Non Impact Druckmaschine, Wellpappbogendruckmaschine
    02
    Substrat, Bedruckstoff, Bogen, Wellpappe, Wellpappbogen
    100
    Aggregat, Modul, Substratzufuhreinrichtung, Bogenanleger, Bogenanlegeraggregat, Bogenanlegermodul
    109
    Vereinzelungseinrichtung, Bogenvereinzelungseinrichtung
    200
    Aggregat, Modul, Vorbereitungseinrichtung, Vorbereitungsaggregat, Vorbereitungsmodul, Konditionierungseinrichtung, Konditionierungsaggregat, Konditionierungsmodul
    300
    Aggregat, Modul, Anlageeinrichtung, Anlageaggregat, Anlagemodul
    400
    Aggregat, Modul, Beschichtungseinrichtung, Beschichtungsaggregat, Beschichtungsmodul, Grundierungseinrichtung, Grundierungswerk, Grundierungsaggregat, Grundierungsmodul, Flexo-Beschichtungsaggregat, Flexo-Beschichtungsmodul
    504
    Standardbaugruppe, Trocknerbaugruppe
    505
    -
    506
    Trocknungsvorrichtung
    507
    Nachtrocknungseinrichtung
    551
    Inspektionseinrichtung
    552
    -
    553
    Sensor, CCD Sensor, CMOS Sensor
    600
    Aggregat, Modul, Beschichtungseinrichtung, Beschichtungsaggregat, Beschichtungsmodul, Druckaggregat, Druckmodul, Non Impact Beschichtungsaggregat, Strahlbeschichtungsaggregat, Strahlbeschichtungsmodul, Strahldruckaggregat, Strahldruckmodul, Tintenstrahlbeschichtungsaggregat, Tintenstrahlbeschichtungsmodul, Tintenstrahldruckaggregat, Tintenstrahldruckmodul
    609
    Beschichtungsstelle, Druckstelle
    610
    -
    611
    Transportmittel, Saugtransportmittel, Saugband
    616
    Druckkopf, Tintenstrahldruckkopf
    617
    -
    618
    Auftragstelle
    619
    Standfläche
    718
    Transportfläche, Gegendruckfläche, Außenfläche, Mantelfläche, Transportband, Saugkasten
    719
    Unterdruckkammer
    720
    -
    721
    Saugleitung
    722
    Saugöffnung
    723
    Ansaugöffnung
    724
    Umlenkmittel, Umlenkrollen, Umlenkwalzen, Transportrolle Transportwalze
    725
    -
    726
    Transportband
    727
    Stützplatte; Stützmittel
    728
    Abdeckeinrichtung, Abdeckplatte, Abdeckblech
    729
    Steueröffnung; Schlitz
    730
    -
    731
    Verbindungsmittel, Zugmittel, Riemen, Band
    732
    Saugreihe
    733
    Unterdruckquelle, Gebläse
    800
    Aggregat, Modul, Beschichtungseinrichtung, Beschichtungsaggregat, Beschichtungsmodul, Lackierungseinrichtung, Lackwerk, Lackierungsaggregat, Lackierungsmodul, Flexo-Beschichtungsaggregat, Flexo-Beschichtungsmodul,
    1000
    Aggregat, Modul, Substratabgabeeinrichtung; Bogenauslage, Auslageaggregat, Auslagemodul
    a1
    Abmessung (722)
    a2
    Abmessung (729)
    w
    Steuerwinkel
    A
    Richtung, Querrichtung
    S
    Steuerrichtung
    T
    Transportrichtung
    M700
    Antrieb, Motor, Elektromotor, lagegeregelt
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102017212983 A1 [0003]

Claims (10)

  1. Bogendruckmaschine (01), wobei die Bogenruckmaschine (01) zumindest ein Tintenstrahldruckaggregat (600) mit zumindest einem Tintenstrahldruckkopf (616) aufweist, durch den zumindest eine erste Auftragstelle (618) des Tintenstrahldruckaggregats (600) festgelegt ist und wobei das zumindest eine Tintenstrahldruckaggregat (600) zumindest ein als Saugband (611) ausgebildetes Transportmittel (611) für Bogen (02) aufweist, das sich entlang eines für einen Transport von Bogen (02) vorgesehenen Transportwegs unter der zumindest einen ersten Auftragstelle (618) des Tintenstrahldruckaggregats (600) hindurch erstreckt und wobei das zumindest eine Transportmittel (611) zumindest ein flexibles Transportband (726) aufweist, das eine in einer Transportrichtung (T) bewegbare Transportfläche (718) bildet und eine Vielzahl von Ansaugöffnungen (723) aufweist und wobei das zumindest eine Transportmittel (611) zumindest eine Unterdruckkammer (719) aufweist, die zumindest eine Stützplatte (727) mit einer Vielzahl von Saugöffnungen (722) aufweist und wobei das zumindest eine flexible Transportband (726) derart auf der zumindest einen Stützplatte (727) gleitfähig aufliegend angeordnet ist, dass durch eine Bewegung des zumindest einen flexiblen Transportbands (726) in der Transportrichtung (T) die Ansaugöffnungen (723) zumindest teilweise mit den Saugöffnungen (722) in Deckung bringbar sind und wobei eine Querrichtung (A) eine horizontale Richtung (A) ist, die orthogonal zu der Transportrichtung (T) orientiert ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportmittel (611) zumindest eine in und/oder entgegen der Querrichtung (A) bewegbare Abdeckeinrichtung (728) aufweist und dass die zumindest eine Stützplatte (727) zwischen der zumindest einen Abdeckeinrichtung (728) und dem flexiblen Transportband (726) angeordnet ist und dass die zumindest eine Abdeckeinrichtung (728) eine Mehrzahl von Steueröffnungen (729) aufweist und dass durch eine Bewegung der zumindest einen Abdeckeinrichtung (728) in und/oder entgegen der Querrichtung (A) die Steueröffnungen (729) zumindest teilweise mit den Saugöffnungen (722) in Deckung bringbar sind.
  2. Bogendruckmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Tintenstrahldruckkopf (616) auf einen Teil des flexiblen Transportbands (726) ausgerichtet angeordnet ist und dass die zumindest eine Auftragstelle (618) auf die Transportrichtung (T) bezogen an einer gleichen Stelle angeordnet ist, wie zumindest ein Teil der zumindest einen Abdeckeinrichtung (728).
  3. Bogendruckmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine auf die Querrichtung (A) bezogene Abmessung (a2) der Steueröffnungen (729) größer ist als eine auf die Querrichtung (A) bezogene Abmessung (a1) der Saugöffnungen (722).
  4. Bogendruckmaschine nach Anspruch 1 oder 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Steueröffnungen (729) jeweils als geradlinige Schlitze (729) ausgebildet sind, die sich in einer Steuerrichtung (S) erstrecken und dass die Steuerrichtung (S) eine horizontale Richtung (S) ist, die mit der Querrichtung (A) einen Steuerwinkel (w) einschließt und dass der Steuerwinkel (w) größer ist als 1° und kleiner ist als 90°.
  5. Bogendruckmaschine nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugöffnungen (722) der zumindest einen Stützplatte (727) derart in Saugreihen (732) angeordnet sind, dass jeweils zumindest vier Saugöffnungen (722) in der Transportrichtung (T) hintereinander liegend angeordnet sind.
  6. Bogendruckmaschine nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugöffnungen (722) der zumindest einen Stützplatte (727) in Saugreihen (732) von jeweils zumindest vier Saugöffnungen (722) angeordnet sind und dass jeder Saugreihe (732) eine Steueröffnung (729) zugeordnet ist.
  7. Bogendruckmaschine nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Querrichtung (A) gemessene räumliche Periode (b1), in der die Saugreihen (732) angeordnet sind, genauso groß ist wie eine in der Querrichtung (A) gemessene räumliche Periode (b2), in der die Steueröffnungen (729) angeordnet sind.
  8. Bogendruckmaschine nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckeinrichtung (728) zumindest in vier Relativlagen relativ zu der zumindest einen Stützplatte (727) anordenbar ist und dass eine erste Relativlage sich dadurch auszeichnet, dass sämtliche Saugöffnungen (722), die sich im Bereich der zumindest einen erste Auftragstelle (618) befinden, vollständig mit einer Steueröffnung (729) in Deckung angeordnet sind und dass eine zweite Relativlage sich dadurch auszeichnet, dass zumindest ein auf die Transportrichtung (T) bezogen vorderer Teil der Saugöffnungen (722), die sich im Bereich der zumindest einen erste Auftragstelle (618) befinden, nur teilweise oder gar nicht mit einer Steueröffnung (729) in Deckung angeordnet sind, während zumindest ein auf die Transportrichtung (T) bezogen hinterer Teil der Saugöffnungen (722), die sich im Bereich der zumindest einen erste Auftragstelle (618) befinden, teilweise oder vollständig mit einer Steueröffnung (729) in Deckung angeordnet sind und dass eine dritte Relativlage sich dadurch auszeichnet, dass sämtliche Saugöffnungen (722), die sich im Bereich der zumindest einen erste Auftragstelle (618) befinden, nicht mit einer Steueröffnung (729) in Deckung angeordnet sind und dass eine vierte Relativlage sich dadurch auszeichnet, dass zumindest ein auf die Transportrichtung (T) bezogen vorderer Teil der Saugöffnungen (722), die sich im Bereich der zumindest einen erste Auftragstelle (618) befinden, teilweise oder vollständig mit einer Steueröffnung (729) in Deckung angeordnet sind, während zumindest ein auf die Transportrichtung (T) bezogen hinterer Teil der Saugöffnungen (722), die sich im Bereich der zumindest einen erste Auftragstelle (618) befinden, nur teilweise oder gar nicht mit einer Steueröffnung (729) in Deckung angeordnet sind.
  9. Bogendruckmaschine nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bewegung der zumindest einen Abdeckeinrichtung (728) zumindest ein Verschlussantrieb angeordnet ist und dass der Verschlussantrieb mit einer Maschinensteuerung in signaltechnischer Verbindung steht, die Zugriff auf zumindest ein Lagesignal hat, das eine Lage zumindest eines Bogens (02) und/oder zumindest einer Bogenlücke kennzeichnet.
  10. Bogendruckmaschine nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 oder 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Stützplatte (727) sowohl mit dem zumindest einen flexiblen Transportband (726) als auch mit der zumindest einen Abdeckeinrichtung (728) in Kontakt steht.
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US20110157288A1 (en) 2009-12-28 2011-06-30 Toshiyasu Morimoto Recording apparatus and line type liquid discharge recording apparatus
JP2011131548A (ja) 2009-12-25 2011-07-07 Kyocera Mita Corp シート搬送装置
DE102017212983A1 (de) 2017-07-27 2019-01-31 Koenig & Bauer Ag Bogenbearbeitungsmaschine und ein Verfahren zum Betreiben einer Bogenbearbeitungsmaschine

Patent Citations (3)

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