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DE102019114983B3 - Vorrichtung und Verfahren zum Transport in einer Bogenbearbeitungsmaschine mit einem Transportband - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Transport in einer Bogenbearbeitungsmaschine mit einem Transportband Download PDF

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DE102019114983B3
DE102019114983B3 DE102019114983.5A DE102019114983A DE102019114983B3 DE 102019114983 B3 DE102019114983 B3 DE 102019114983B3 DE 102019114983 A DE102019114983 A DE 102019114983A DE 102019114983 B3 DE102019114983 B3 DE 102019114983B3
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DE
Germany
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pressure
suction
transport
valve
sheet
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Inventor
Christian Schlund
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Koenig and Bauer AG
Original Assignee
Koenig and Bauer AG
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transport in einer Bogenbearbeitungsmaschine mit einem Transportband aufweisenden Saugtransportmittel zur Führung zumindest eines Bogens durch die Bogenbearbeitungsmaschine, wobei zumindest eine Unterdruckquelle über zumindest eine Saugleitung mit zumindest einer Unterdruckkammer verbunden ist und wobei die zumindest eine Unterdruckkammer Saugöffnungen aufweist. Ebenfalls betrifft die Erfindung ein Verfahren.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Transport in einer Bogenbearbeitungsmaschine mit einem Transportband gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 bzw. des Anspruches 7.
  • In Druckmaschinen kommen unterschiedliche Druckverfahren zum Einsatz. Unter Non Impact Druckverfahren (NIP = non impact printing) sind Druckverfahren zu verstehen, die ohne feste, also körperlich unveränderlich vorliegende Druckform auskommen. Solche Druckverfahren können in jedem Druckvorgang unterschiedliche Druckbilder erzeugen. Beispiele für Non Impact Druckverfahren sind ionografische Verfahren, magnetografische Verfahren, thermografische Verfahren, Elektrofotografie, Laserdruck und insbesondere Inkjet-Druckverfahren oder Tintenstrahldruckverfahren. Solche Druckverfahren weisen üblicherweise zumindest eine bilderzeugende Einrichtung auf, beispielsweise zumindest einen Druckkopf. Im Fall des Tintenstrahldruckverfahrens ist ein solcher Druckkopf beispielsweise als Tintenstrahldruckkopf ausgebildet und weist zumindest eine und bevorzugt mehrere Düsen auf, mittels denen gezielt zumindest ein Druckfluid, beispielsweise in Form von Tintentropfen, auf einen Bedruckstoff übertragen werden kann. Alternative Druckverfahren weisen feste Druckformen auf, beispielsweise Tiefdruckverfahren, Flachdruckverfahren, Offsetdruckverfahren und Hochdruckverfahren, insbesondere Flexodruckverfahren. Je nach Auflagenhöhe und/oder anderen Anforderungen wie beispielsweise Druckqualität kann ein Non Impact Druckverfahren oder ein Druckverfahren mit fester Druckform zu bevorzugen sein.
  • Bogenbearbeitungsmaschinen sind bekannt. Übliche Transportsysteme sind jedoch bei besonders dicken Bogen nicht immer anwendbar.
  • Durch die DE 10 2017 212 987 A1 ist eine Bogenbearbeitungsmaschine mit zumindest einem Non Impact Beschichtungsaggregat mit zumindest einem Saugtransportmittel bekannt. Das zumindest eine Saugtransportmittel umfasst ein flexibles Transportband und ist mittels einer Saugleitung mit zumindest einer Unterdruckquelle, beispielsweise einem Gebläse, verbunden. Das Saugtransportmittel umfasst zumindest zwei nebeneinander liegende Unterdruckkammern.
  • Die DE 699 14 845 T2 offenbart eine Vorrichtung zum Transport in einer Bogenbearbeitungsmaschine mit einem Transportband aufweisenden Saugtransportmittel. Eine erste angeordneten Unterdruckkammern ist über zumindest eine erste Saugleitung mit zumindest einer Unterdruckquelle verbunden. Die Unterdruckkammer weist Saugöffnungen auf.
  • Die DE 696 19 347 T2 offenbart eine Vorrichtung zum Transport in einer Bogenbearbeitungsmaschine mit einem Transportband aufweisenden Saugtransportmittel. Eine erste von zumindest zwei hintereinander angeordneten Unterdruckkammern ist über zumindest eine erste Saugleitung mit zumindest einer ersten Unterdruckquelle verbunden. Die zumindest zwei Unterdruckkammern weisen Saugöffnungen auf. Auch weist die andere Unterdruckkammer eine weitere Saugleitung auf.
  • Die US 2010 / 0 109 235 A1 sowie die US 3 527 166 A offenbaren eine Vorrichtung zum Transport in einer Bogenbearbeitungsmaschine mit einem Transportband aufweisenden Saugtransportmittel. Eine erste von zumindest zwei hintereinander angeordneten Unterdruckkammern ist über zumindest eine erste Saugleitung mit zumindest einer ersten Unterdruckquelle verbunden. Die zumindest zwei Unterdruckkammern weisen Saugöffnungen auf. Auch weist die andere Unterdruckkammer eine weitere Saugleitung auf.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Transport in einer Bogenbearbeitungsmaschine mit einem Transportband zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches1 bzw. des Anspruches 7 gelöst.
  • Wenn ein Bogen mittels eines Saugtransportmittels durch eine Bogenbearbeitungsmaschine transportiert wird, werden die Ansaugöffnungen einer Unterdruckkammer zeitweise bedeckt. Insbesondere Bogen, die in Transportrichtung über das Saugtransportmittel transportiert werden und die Ansaugöffnungen der Unterdruckkammern bedecken, erschweren das Ansaugen weiterer Luft. Dementsprechend wirkt eine Kraft auf den zumindest einen Bogen und es tritt der Effekt der Fixierung und des Haltens des zumindest einen Bogens auf dem Saugtransportmittel auf. Dabei ändert sich der Druck im Inneren der Unterdruckkammer und der Bogen wird durch das Ansaugen der Luft gehalten. Zwischen den zumindest zwei Unterdruckkammern, insbesondere zwischen den unmittelbar in Transportrichtung benachbarten Unterdruckkammern, bilden sich im Betrieb Druckunterschiede aus. Insbesondere kommt es zu Druckunterschieden und Drucksprüngen im Vergleich zu nebenliegenden Unterdruckkammern. Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass zwischen zumindest zwei Unterdruckkammern ein Druckausgleich stattfindet.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht insbesondere darin, dass bei Übergabe des Bogens vom Bereich einer Unterdruckkammer in den Bereich der nächsten Unterdruckkammer ein großer Druckunterschied verhindert wird. Insbesondere kann ein Ablösen des zumindest einen Bogen von dem zumindest einen Saugtransportband verhindert werden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
    • 1 eine schematische Darstellung einer Bogendruckmaschine;
    • 2 eine schematische Darstellung eines Saugtransportmittels mit einem durch Umlenkwalzen und Stützelementen angetriebenes Transportband;
    • 3a eine schematische Darstellung der Vorrichtung zum Transport zwischen zwei Saugkästen mit Vorrichtung zum Druckausgleich;
    • 3b eine schematische Darstellung der Vorrichtung zum Transport zwischen zwei Saugkästen mit einer Vorrichtung zum Druckausgleich in einer bevorzugten Ausführungsform;
    • 4a eine schematische Darstellung der Vorrichtung zum Transport von Bogen mit einem Saugtransportmittel und zwei angetriebenen Stützelementen in einer Unterdruckkammer;
    • 4b eine schematische Darstellung der Vorrichtung zum Transport von Bogen mit einem Saugtransportmittel mit mehreren Stützelementen in einer Unterdruckkammer;
    • 5 eine alternative Ausführungsform in einer vergrößerten Darstellung eines Ausschnittes der Vorrichtung zum Transport von Bogen mit einem Saugtransportmittel mit einer versetzten Anordnung von Ansaugöffnungen und Saugöffnungen.
  • Der Einfachheit halber soll im Vorangegangenen und im Folgenden - falls nicht explizit unterschieden und entsprechend benannt - der Ausdruck „Druckfarbe“ im Sinne eines in einer Bearbeitungsmaschine 01, insbesondere einer Druckmaschine 01 zu verdruckenden flüssigen oder zumindest fließfähigen Färbefluids verstanden sein, der sich nicht nur auf die umgangssprachlich eher mit dem Ausdruck „Druckfarbe“ in Verbindung gebrachten höherviskosen Färbefluide für die Anwendung in Rotationsdruckmaschinen, sondern neben diesen höherviskosen Färbefluids im Besonderen auch niederviskose Färbefluids wie „Tinten“, insbesondere Inkjet-Tinten, aber auch pulverförmige Färbefluids wie z. B. Toner, einschließt. So sind im Vorangegangenen und im Folgenden insbesondere auch farblose Lacke gemeint, wenn von Druckfluiden und/oder Tinten und/oder Druckfarben die Rede ist. Bevorzugt sind im Vorangegangenen und im Folgenden insbesondere auch Mittel für eine Vorbehandlung (sogenanntes Grundieren oder precoating) des Bedruckstoffs 02 gemeint, wenn von Druckfluiden und/oder Tinten und/oder Druckfarben die Rede ist. Alternativ zu dem Begriff des Druckfluids ist der Begriff des Beschichtungsmittels synonym zu verstehen.
  • Eine Bearbeitungsmaschine 01 ist bevorzugt als Druckmaschine 01 ausgebildet. Die Bearbeitungsmaschine 01 ist bevorzugt als Bogenbearbeitungsmaschine 01 ausgebildet, also als Bearbeitungsmaschine 01 für eine Bearbeitung von bogenförmigem Substrat 02 oder Bogen 02, insbesondere bogenförmigem Bedruckstoff 02. Die Bearbeitungsmaschine 01 ist weiter bevorzugt als Wellpappbogenbearbeitungsmaschine 01 ausgebildet, also als Bearbeitungsmaschine 01 für eine Bearbeitung von bogenförmigem Substrat 02 oder Bogen 02 aus Wellpappe 02, insbesondere bogenförmigem Bedruckstoff 02 aus Wellpappe 02. Weiter bevorzugt ist die Bearbeitungsmaschine 01 als Bogendruckmaschine 01 ausgebildet, insbesondere als Wellpappbogendruckmaschine 01, also als Druckmaschine 01 für ein Beschichten und/oder Bedrucken von bogenförmigem Substrat 02 oder Bogen 02 aus Wellpappe 02, insbesondere bogenförmigem Bedruckstoff 02 aus Wellpappe 02. Beispielsweise ist die Druckmaschine 01 als eine nach einem Non Impact Druckverfahren arbeitende Druckmaschine 01 und/oder als eine nach einem druckformgebundenen Druckverfahren arbeitende Druckmaschine 01 ausgebildet. Bevorzugt ist die Druckmaschine 01 als Non Impact Druckmaschine 01, insbesondere Tintenstrahldruckmaschine 01 und/oder als Flexodruckmaschine 01 ausgebildet. Die Druckmaschine 01 weist beispielsweise zumindest ein als Flexobeschichtungsaggregat 400; 600; 800 ausgebildetes Aggregat 400; 600; 800 auf. Alternativ oder zusätzlich weist die Beschichtungsmaschine 01 bevorzugt zumindest ein als Non Impact Beschichtungsaggregat 400; 600; 800, insbesondere Strahlbeschichtungsaggregat 400; 600; 800 oder Tintenstrahlbeschichtungsaggregat 400; 600; 800 ausgebildetes Aggregat 400; 600; 800 auf.
  • Soweit im Vorangegangenen und im Folgenden Merkmale anhand einer Ausführung als Bogenbearbeitungsmaschine 01 beschrieben sind, gelten diese auch für eine allgemeine Bearbeitungsmaschine 01, insbesondere auch für eine Bearbeitungsmaschine 01, die zur Bearbeitung zumindest von bahnförmigem Substrat 02 ausgebildet ist, also eine Rollenbearbeitungsmaschine 01 und/oder Bahnbearbeitungsmaschine 01, also als Bearbeitungsmaschine 01 für eine Bearbeitung von bahnförmigem Substrat 02 oder zumindest einer Materialbahn 02, insbesondere bahnförmigem Bedruckstoff 02, insbesondere unabhängig davon, ob er von einer Rolle stammt oder nicht, zumindest soweit sich daraus keine Widersprüche ergeben. Soweit im Vorangegangenen und im Folgenden von Bogen 02 die Rede ist, gilt entsprechendes auch für allgemeines Substrat, insbesondere Bogen oder bahnförmiges Substrat, zumindest soweit sich daraus keine Widersprüche ergeben. Bevorzugt ist ein Transportweg für einen Transport von Substrat 02, insbesondere Bedruckstoff 02 und/oder Bogen 02 vorgesehen. Der für den Transport von Bedruckstoff 02 vorgesehene Transportweg ist dabei insbesondere derjenige Raumbereich, den der Bedruckstoff 02 im Fall seiner Anwesenheit gegebenenfalls zumindest zeitweise einnimmt und/oder einnehmen würde.
  • Die Bearbeitungsmaschine 01 weist bevorzugt ein als Transportvorrichtung 100 ausgebildetes Aggregat 100 für das Substrat 02 auf. Die Transportvorrichtung 100 ist zumindest ein als Substratzufuhrvorrichtung 100 ausgebildetes, auch Bogenanleger 100 genanntes Aggregat 100, insbesondere Bogenanlegeraggregat 100, das weiter bevorzugt als Modul 100, insbesondere als Bogenanlegermodul 100 ausgebildet ist.
  • Die Bearbeitungsmaschine 01 weist bevorzugt zumindest ein als Konditionierungseinrichtung 200; 550 ausgebildetes Aggregat 200; 550, insbesondere Konditionierungsaggregat 200; 550 auf, das weiter bevorzugt als Modul 200; 550, insbesondere als Konditionierungsmodul 200; 550 ausgebildet ist. Eine solche Konditionierungseinrichtung 200; 550 ist beispielsweise als Vorbereitungseinrichtung 200 oder als Nachbehandlungseinrichtung 550 ausgebildet. Die Bearbeitungsmaschine 01 weist bevorzugt zumindest ein als Vorbereitungseinrichtung 200 ausgebildetes Aggregat 200, insbesondere Vorbereitungsaggregat 200 auf, das weiter bevorzugt als Modul 200, insbesondere als Vorbereitungsmodul 200 ausgebildet ist und eine Konditionierungseinrichtung 200 darstellt. Die Bearbeitungsmaschine 01 weist bevorzugt zumindest ein als Nachbehandlungseinrichtung 550 ausgebildetes Aggregat 550, insbesondere Nachbehandlungsaggregat 550 auf, das weiter bevorzugt als Modul 550, insbesondere als Nachbehandlungsmodul 550 ausgebildet ist und eine Konditionierungseinrichtung 550 darstellt.
  • Bevorzugt zeichnet sich die Bogendruckmaschine 01 alternativ oder zusätzlich dadurch aus, dass entlang des für den Transport von Substrat 02, insbesondere bogenförmiges Substrat 02, insbesondere Bedruckstoff 02 und/oder Bogen 02 vorgesehenen Transportwegs vor dem zumindest einen Aggregat 400, z. B. Modul 400, insbesondere Grundierungsmodul 400 und/oder vor dem zumindest einen Aggregat 600, z. B. Modul 600, insbesondere Non Impact Druckmodul 600 zumindest ein als Substratzufuhrvorrichtung 100 ausgebildetes Modul 100 angeordnet ist. Bevorzugt zeichnet sich die Bogendruckmaschine 01 alternativ oder zusätzlich dadurch aus, dass entlang des für den Transport von Substrat 02, insbesondere Bedruckstoff 02 und/oder Bogen 02 vorgesehenen Transportwegs vor dem zumindest einen Grundierungsmodul 400 und/oder vor dem zumindest einen Non Impact Druckmodul 600 zumindest eine Reinigungseinrichtung für Substrat 02, insbesondere Bedruckstoff 02 und/oder Bogen 02 angeordnet ist. Insbesondere weist das zumindest eine Non Impact Druckmodul 600 zumindest beispielsweise mehrere Druckbaugruppen 601 und/oder mehrere Standflächen 602 auf.
  • Die Bearbeitungsmaschine 01 weist bevorzugt zumindest ein als Trocknungseinrichtung 500 ausgebildetes Aggregat 500, insbesondere Trocknungsaggregat 500 auf, das weiter bevorzugt als Modul 500, insbesondere als Trocknungsmodul 500 ausgebildet ist. Das zumindest eine Trocknungsmodul 500 ist insbesondere eine spezielle Form eines Bearbeitungsmoduls 500. Insbesondere weist die Bearbeitungsmaschine 01 beispielsweise eine Nachtrocknerbaugruppe 502 auf.
  • Die Bearbeitungsmaschine 01 weist bevorzugt zumindest eine als Vorrichtung zum Transport 700 oder Transportmittel 700 ausgebildetes Aggregat 700, insbesondere Transportaggregat 700 auf, das weiter bevorzugt als Modul 700, insbesondere als Transportmodul 700 ausgebildet ist.
  • Die Bearbeitungsmaschine 01 weist bevorzugt zumindest ein als Lackierungseinrichtung 800 ausgebildetes, auch Lackwerk 800 genanntes Aggregat 800, insbesondere Lackierungsaggregat 800 auf, das weiter bevorzugt als Modul 800, insbesondere als Lackierungsmodul 800 ausgebildet ist. Das zumindest eine Aggregat 800, z. B. Grundierungsmodul 800 ist insbesondere eine spezielle Form eines Bearbeitungsmoduls 800.
  • Die Bearbeitungsmaschine 01 weist bevorzugt zumindest ein als Formgebungseinrichtung 900 und/oder Stanzeinrichtung 900 ausgebildetes Aggregat 900, insbesondere Formgebungsaggregat 900 und/oder Stanzaggregat 900 auf, das weiter bevorzugt als Modul 900, insbesondere als Formgebungsmodul 900 und/oder Stanzmodul 900 ausgebildet ist. Das zumindest eine Formgebungsmodul 900 und/oder Stanzmodul 900 ist insbesondere eine spezielle Form eines Bearbeitungsmoduls 900.
  • Die Bearbeitungsmaschine 01 weist bevorzugt zumindest ein als Substratabgabeeinrichtung 1000 ausgebildetes, auch Bogenauslage 1000 genanntes Aggregat 1000, insbesondere Auslageaggregat 1000 auf, das weiter bevorzugt als Modul 1000, insbesondere als Auslagemodul 1000 ausgebildet ist.
  • Alternativ oder zusätzlich ist beispielsweise zumindest eine Trocknungsbaugruppe 501 Bestandteil zumindest eines bevorzugt als Modul 100; 200; 400; 500; 550; 600; 700; 800; 900; 1000 ausgebildeten Aggregats 100; 200; 400; 500; 550; 600; 700; 800; 900; 1000.
  • Sofern nicht explizit unterschieden wird, soll hier vom Begriff des bogenförmigen Substrates 02, insbesondere eines Bedruckstoffes 02, speziell des Bogens 02 grundsätzlich jedes flächig und in Abschnitten vorliegendes Substrat 02, also auch tafelförmig oder plattenförmig vorliegende Substrate 02, also auch Tafeln bzw. Platten, umfasst sein. Das so definierte bogenförmige Substrat 02 bzw. der Bogen 02 ist beispielsweise aus Papier oder Karton, d. h. als Papier- oder Kartonbogen, oder durch Bogen 02, Tafeln oder ggf. Platten aus Kunststoff, Pappe, Glas oder Metall gebildet.
  • Weiter bevorzugt handelt es sich bei dem Substrat 02 um Wellpappe 02, insbesondere Wellpappbogen 02. Unter einer Dicke eines Bogens 02 ist bevorzugt eine Abmessung orthogonal zu einer größten Fläche des Bogens 02 zu verstehen. Diese größte Fläche wird auch als Hauptfläche bezeichnet. Die Dicke der Bogen 02 beträgt beispielsweise zumindest 0,1 mm, weiter bevorzugt zumindest 0,3 mm und noch weiter bevorzugt zumindest 0,5 mm. Gerade bei Wellpappbogen 02 sind auch deutlich größere Dicken üblich, beispielsweise zumindest 4 mm oder auch 10 mm und mehr. Wellpappbogen 02 sind vergleichsweise stabil und daher wenig biegbar. Entsprechende Anpassungen der Bearbeitungsmaschine 01 erleichtern deshalb die Bearbeitung von Bogen 02 großer Dicke.
  • Die Bearbeitungsmaschine 01 weist bevorzugt mehrere Aggregate 100; 200; 400; 500; 550; 600; 700; 800; 900; 1000 auf. Unter einem Aggregat 100; 200; 400; 500; 550; 600; 700; 800; 900; 1000 ist dabei bevorzugt jeweils eine Gruppe von Einrichtungen zu verstehen, die funktionell zusammenwirken, insbesondere um einen bevorzugt in sich geschlossenen Bearbeitungsvorgang von Substrat 02, insbesondere Bedruckstoff 02 und/oder Bogen 02 durchführen zu können.
  • Die insbesondere für einen Transport von Bogen 02 vorgesehene Transportrichtung T ist eine Richtung T, die bevorzugt zumindest im Wesentlichen und weiter bevorzugt vollständig horizontal orientiert ist und/oder die bevorzugt von einem ersten Aggregat 100; 200; 400; 500; 550; 600; 700; 800; 900 der Bearbeitungsmaschine 01 zu einem letzten Aggregat 200; 400; 500; 550; 600; 700; 800; 900; 1000 der Bearbeitungsmaschine 01 weist, insbesondere von einem Bogenanlegeraggregat 100 bzw. einer Transportvorrichtung 100 einerseits zu einem Auslageaggregat 1000 bzw. einer Substratabgabeeinrichtung 1000 andererseits, und/oder die bevorzugt in einer Richtung weist, in der die Bogen 02 abgesehen von vertikalen Bewegungen oder vertikalen Komponenten von Bewegungen transportiert wird, insbesondere von einem ersten Kontakt mit einem der Transportvorrichtung 100 nachgeordneten Aggregat 200; 400; 500; 550; 600; 700; 800; 900; 1000 der Bearbeitungsmaschine 01 oder ersten Kontakt mit der Bearbeitungsmaschine 01 bis zu einem letzten Kontakt mit der Bearbeitungsmaschine 01.
  • Eine Arbeitsbreite der Bearbeitungsmaschine 01 und/oder des zumindest einen Non Impact Beschichtungsaggregats 400; 600; 800 ist bevorzugt eine Abmessung, die sich bevorzugt orthogonal zu dem vorgesehenen Transportweg der Bogen 02 durch das zumindest eine Non Impact Beschichtungsaggregat 400; 600; 800 erstreckt, weiter bevorzugt in einer Querrichtung A. Die Querrichtung A ist bevorzugt eine horizontal verlaufende Richtung A. Die Querrichtung A ist orthogonal zu der vorgesehenen Transportrichtung T der Bogen 02 und/oder orthogonal zu dem vorgesehenen Transportweg der Bogen 02 durch das zumindest eine Non Impact Beschichtungsaggregat 400; 600; 800 orientiert. Die Arbeitsbreite der Bearbeitungsmaschine 01 entspricht bevorzugt einer maximalen Breite, die ein Bogen 02 aufweisen darf, um noch mit der Bearbeitungsmaschine 01 bearbeitet werden zu können, also insbesondere einer maximalen mit der Druckmaschine 01 verarbeitbaren Bogenbreite. Unter der Breite eines Bogens 02 ist dabei insbesondere dessen Abmessung in der Querrichtung A zu verstehen. Dies ist bevorzugt unabhängig davon, ob diese Breite des Bogens 02 größer oder kleiner ist als eine dazu orthogonale horizontale Abmessung des Bogens 02, die weiter bevorzugt die Länge dieses Bogens 02 darstellt. Bevorzugt weist das Substrat 02, insbesondere der Bogen 02, eine Länge, insbesondere eine Länge des zumindest einen Substrats 02 zwischen 300 mm und 1.500 mm, weiter bevorzugt zwischen 700 mm und 1.300 mm, auf. Die Arbeitsbreite der Bearbeitungsmaschine 01 entspricht bevorzugt der Arbeitsbreite des zumindest einen Non Impact Beschichtungsaggregats 400; 600; 800, insbesondere Druckaggregats 600. Die Arbeitsbreite der Bogenbearbeitungsmaschine 01 beträgt bevorzugt zumindest 100 cm, weiter bevorzugt zumindest 150 cm, noch weiter bevorzugt zumindest 160 cm, noch weiter bevorzugt zumindest 200 cm und noch weiter bevorzugt zumindest 250 cm.
  • Eine Bearbeitungsmaschine 01, insbesondere eine Bogenbearbeitungsmaschine 01 weist bevorzugt zumindest eine als Vorrichtung zum Transport 700 oder Transportmittel 700 ausgebildetes Aggregat 700 mit einem Transportband 726 aufweisenden Sautransportmittel 718 auf. Das Saugtransportmittel 718 dient zur Führung zumindest eines bogenförmigen Substrates 02, insbesondere eines Bogens 02 durch die Bogenbearbeitungsmaschine 01.
  • Unter einem Saugtransportmittel 718 ist also bevorzugt eine Einrichtung zu verstehen, die zumindest eine bewegbare Transportfläche aufweist, die insbesondere als Gegendruckfläche dient und beispielsweise zumindest teilweise zumindest in der Transportrichtung T bewegbar ist. Weiterhin weist das Saugtransportmittel 718 zumindest eine Unterdruckkammer 719 auf, die mittels einer Saugleitung 721 mit zumindest einer Unterdruckquelle 733 verbunden ist. Die Unterdruckquelle 733 weist beispielsweise ein Gebläse 733 auf. Die zumindest eine Unterdruckkammer 719 weist zumindest eine Saugöffnung 722 auf, die einem Ansaugen der Bogen 02 dient. Je nach Ausführungsform des Saugtransportmittels 718 und Größe der Bogen 02 werden die Bogen 02 dabei in eine die zumindest eine Saugöffnung 722 verschließende Lage gesaugt oder lediglich derart gegen eine Gegendruckfläche gesaugt, dass dennoch Umgebungsluft an den Bogen 02 vorbei in die Saugöffnung 722 gelangen kann. Beispielsweise weist die Transportfläche eine oder mehrere Ansaugöffnungen 723 auf. Die Ansaugöffnungen 723 dienen bevorzugt dazu, einen Unterdruck von der Saugöffnung 722 der Unterdruckkammer 719 bis zu der Transportfläche weiter zu vermitteln, insbesondere ohne Druckverluste oder mit sehr geringen Druckverlusten. Alternativ oder zusätzlich wirkt die Saugöffnung 722 derart auf die Bogen 02, dass diese gegen die Transportfläche gesaugt wird, ohne dass die Transportfläche Ansaugöffnungen 723 aufweisen würde. Beispielsweise ist zumindest ein Umlenkmittel 724 angeordnet, das direkt oder indirekt für eine umlaufende Bewegung der zumindest einen Transportfläche sorgt. Bevorzugt ist das zumindest eine Umlenkmittel 724 und/oder die Transportfläche selbst angetrieben und/oder antreibbar, insbesondere um für eine Bewegung der Bogen 02 zu sorgen.
  • Eine erste Ausführungsform eines Saugtransportmittels 718 ist dabei eine Einrichtung zu verstehen, die zumindest ein flexibles Transportband 726 aufweist, das als Transportfläche dient. Das zumindest eine Transportband 726 wird bevorzugt durch als Umlenkrollen 724 und/oder Umlenkwalzen 724 ausgebildete Umlenkmittel 724 umgelenkt und/oder ist bevorzugt in sich geschlossen, so dass ein endloser Umlauf ermöglicht ist. Das zumindest ein Transportband 726 weist bevorzugt eine Vielzahl von Ansaugöffnungen 723 auf. Das zumindest eine Transportband 726 bedeckt bevorzugt in zumindest einem Abschnitt seines Umlaufwegs die zumindest eine Saugöffnung 722 der zumindest einen Unterdruckkammer 719. Weiter bevorzugt ist die Unterdruckkammer 719 dann nur durch die Ansaugöffnungen 723 des zumindest einen Transportbands 726 mit einer Umgebung und/oder mit Bogen 02 verbunden. Bevorzugt sind Stützmittel angeordnet, die verhindern, dass das zumindest eine Transportband 726 zu weit oder überhaupt in die Unterdruckkammer 719 gezogen wird und/oder die dafür sorgen, dass die Transportfläche eine gewünschte Form annimmt, beispielsweise derart, dass sie zumindest in dem Bereich, in dem ihre Ansaugöffnungen 723 mit der Unterdruckkammer 719 verbunden sind, eine ebene Fläche bildet. Durch eine umlaufende Bewegung des zumindest einen Transportbands 726 ergibt sich dann eine Vorwärtsbewegung der Transportfläche, wobei Bogen 02 genau in dem Bereich sicher auf der Transportfläche gehalten werden, in dem sie der durch das zumindest eine Transportband 726 mit Ausnahme der Ansaugöffnungen 723 abgedeckten Saugöffnung 722 gegenüberliegen.
  • Bevorzugt sind entlang des für Bogen 02 vorgesehenen Transportwegs zumindest zwei, weiter bevorzugt zumindest drei, noch weiter bevorzugt zumindest fünf und noch weiter bevorzugt zumindest zehn insbesondere bezüglich der Transportrichtung T voneinander getrennte und/oder trennbare Unterdruckkammern 719 hintereinander angeordnet, die jeweils zumindest eine Saugöffnung 722 aufweisen. Unter einer solchen Trennung ist insbesondere eine strömungstechnische Trennung zu verstehen. Diese Trennung ist bevorzugt vollständig, insbesondere so, dass eine Verbindung über mit einer Unterdruckquelle 733 verbundene Leitungen und/oder durch die Ansaugöffnungen 723 des Transportbands 726 und eine Umgebungsatmosphäre vorhanden ist. Dabei bedeckt das zumindest eine Transportband 726 in seinem Transportabschnitt seines Umlaufwegs bevorzugt jeweils zumindest eine Saugöffnung 722 mehrerer und weiter bevorzugt sämtlicher dieser hintereinander angeordneten Unterdruckkammern 719 zumindest teilweise, insbesondere bis auf jeweilige Ansaugöffnungen 723. Das bedeutet, dass einem jeweiligen Transportband 726 mehrere Unterdruckkammern 719 zugeordnet sind, die in Transportrichtung T hintereinander unterschiedliche Bereiche beeinflussen. Insbesondere ist dies zu unterscheiden von einer Anordnung mehrerer zumindest teilweise hintereinander angeordneter Transportbänder. Der Unterdruck wird im Wesentlichen nur durch diejenigen Ansaugöffnungen 723 weiter vermittelt, die in Verbindung mit der jeweiligen Unterdruckkammer 719 stehen. Im Gegensatz zu einer großen Unterdruckkammer 719 können mehrere kleine Unterdruckkammern 719 daher einzeln wirken und insbesondere einzeln zu einer Umgebung hin zumindest teilweise verschlossen werden. Dieser Verschluss erfolgt einerseits durch das Transportband 726 selbst und andererseits durch diejenigen Bestandteile von Bogen 02, die entsprechende Ansaugöffnungen 723 abdecken. Wenn ein zu geringer Anteil der Ansaugöffnungen 723 abgedeckt ist, verringert sich der Unterdruck durch einströmende Umgebungsluft. Dies könnte dazu führen, dass die Bogen 02 nicht mehr ausreichend gehalten werden. Diese Gefahr besteht bei kleinen Bogen 02 und/oder großen Abständen zwischen Bogen 02 und/oder einem ersten Bogen 02 und/oder einem letzten Bogen 02. Durch die Unterteilung in mehrere Unterdruckkammern 719 längs des Transportabschnitts wird dafür gesorgt, dass nicht in allen Bereichen der Unterdruck gleichzeitig stark abnehmen kann. Weiterhin wird durch die Mehrzahl der Unterdruckkammern 719 bei gleicher Länge des Transportbands 726 für kleinere Unterdruckkammern 719 gesorgt. Dies hat zur Folge, dass jede Ansaugöffnung 723 einen größeren Anteil an einer Gesamtzahl der der jeweiligen Unterdruckkammer 719 gerade zugeordneten Ansaugöffnungen 723 hat. Deshalb reicht eine relativ geringe Anzahl an verschlossenen Ansaugöffnungen 723, um den Unterdruck in der jeweiligen Unterdruckkammer 719 auf einem brauchbaren Niveau zu halten. Diese relativ geringe Anzahl lässt sich auch mit kleinen Bogen 02 und/oder großen Abständen zwischen Bogen 02 und/oder einem ersten Bogen 02 und/oder einem letzten Bogen 02 erreichen. Weiterhin ist es nicht relevant, ob in einer Unterdruckkammer 719 der Unterdruck zu gering wird, solange ein Bogen 02, der sich teilweise in deren Einflussbereich befindet, noch durch den Unterdruck einer anderen Unterdruckkammer 719 gehalten wird. Auch dies wird durch die relativ große Anzahl von relativ kleinen Unterdruckkammern 719 erreicht. Dieser Effekt kann auch absichtlich genutzt werden, um gezielt nur in den jeweils relevanten Unterdruckkammern 719 für einen Unterdruck zu sorgen und nicht ausreichend abgedeckte Unterdruckkammern 719 absichtlich zumindest zeitweise von einer entsprechenden Unterdruckquelle abzutrennen.
  • Bevorzugt sind die einzelnen Unterdruckkammern 719 einzeln mit Unterdruck beaufschlagbar. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die bevorzugt als Bogendruckmaschine 01 ausgebildete Bearbeitungsmaschine 01 deshalb dadurch aus, dass zumindest eine erste dieser zumindest zwei hintereinander angeordneten Unterdruckkammern 719 über zumindest eine erste Saugleitung 721 mit zumindest einer ersten Unterdruckquelle 733 verbunden und/oder verbindbar angeordnet ist. Weiterhin ist zumindest eine andere, zweite dieser zumindest zwei hintereinander angeordneten Unterdruckkammern 719 über zumindest eine Saugleitung 721, eine andere und/oder zweite Saugleitung 721 mit zumindest oder genau einer anderen, zweiten Unterdruckquelle 733 verbunden und/oder verbindbar angeordnet. Weiter bevorzugt ist diese zumindest eine andere dieser zumindest zwei hintereinander angeordneten Unterdruckkammern 719 über die zumindest eine Saugleitung 721 ausschließlich mit der zumindest einen anderen, insbesondere zweiten Unterdruckquelle 733 verbunden und/oder verbindbar angeordnet. Die Bezeichnung als erste oder zweite Unterdruckkammer 719, erste oder zweite Saugleitung 721 oder erst oder zweite Unterdruckquelle 733 etc. dient hierbei lediglich der Unterscheidbarkeit und betrifft nicht eine Reihenfolge oder Anordnung dieser Bauteile.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die bevorzugt als Bogendruckmaschine 01 ausgebildete Bearbeitungsmaschine 01 bevorzugt dadurch aus, dass zumindest eine erste dieser zumindest zwei hintereinander angeordneten Unterdruckkammern 719 über zumindest eine insbesondere erste Saugleitung 721 und zumindest ein erstes steuerbares und/oder regelbares Ventil 737 mit zumindest einer ersten Unterdruckquelle 733 verbunden und/oder verbindbar angeordnet ist. Dann muss die Unterdruckquelle 733 nicht oder nicht vollständig deaktiviert werden, um eine entsprechende Unterdruckkammer 719 zu deaktivieren. Stattdessen reicht eine entsprechende Ansteuerung des zumindest einen Ventils 737. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die bevorzugt als Bogendruckmaschine 01 ausgebildete Bearbeitungsmaschine 01 bevorzugt dadurch aus, dass zumindest eine zweite dieser zumindest zwei hintereinander angeordneten Unterdruckkammern 719 über zumindest eine insbesondere zweite Saugleitung 721 und zumindest ein zweites steuerbares und/oder regelbares Ventil 737 mit der zumindest einen ersten Unterdruckquelle 733 verbunden und/oder verbindbar angeordnet ist. Dann kann eine Unterdruckquelle 733 für mehrere Unterdruckkammern 719 verwendet werden und ein apparativer Aufwand möglichst gering gehalten werden.
  • Wenn die Saugöffnungen 722 der zumindest einen Unterdruckkammer 719 von zumindest einem Bogen 02 zumindest teilweise bedeckt sind, insbesondere zu einem größeren Anteil bedeckt sind als die Saugöffnungen 722 der nebenliegenden Unterdruckkammern 719, bilden sich Druckunterschiede zwischen den nebeneinander liegenden Unterdruckkammern 719 aus. Insbesondere sinkt der Druck auf ein Minimum ab und steigt der Unterdruck auf ein Maximum an, wenn der zumindest eine Bogen 02 die Saugöffnungen 722 der jeweiligen Unterdruckkammer 719, beispielsweise vollständig, bedeckt. Im Falle einer kleineren Bogenfläche als die dem Bogen 02 zugewandten Fläche 709 der Unterdruckkammer 719, tritt der Fall des Absinkens des Drucks auf ein Minimum ein, wenn sich der zumindest eine Bogen 02 komplett über der jeweiligen Unterdruckkammer 719 befindet. Insbesondere bildet sich ein Druckunterschied zwischen zwei nebeneinanderliegenden Unterdruckkammern 719 aus.
  • Die Bogenbearbeitungsmaschine 01 mit dem Saugtransportmittel 718 zur Führung des zumindest einen Bogens 02 durch die Bogenbearbeitungsmaschine 01 mit zumindest einer Unterdruckquelle 733 weist daher die Vorrichtung zum Transport 700 mit zumindest eine Druckausgleichsleitung 703 auf. Insbesondere ist die zumindest eine Unterdruckquelle 733 dabei über zumindest die Saugleitung 721 mit der zumindest einen Unterdruckkammer 719 verbunden. Die zumindest eine Unterdruckkammer 719 weist dabei insbesondere die Saugöffnungen 722 zum Ansaugen des zumindest einen Bogens 02 auf. Mit Druckausgleich ist im Vorangegangen und im Folgenden das Anpassen des Druckes der beiden nebeneinanderliegenden Unterdruckkammern 719 auf ein gleiches oder ähnliches Druckniveau gemeint. Insbesondere beträgt der Unterdruck im normalen Betrieb, insbesondere ohne dass ein Bogen 02 die Saugöffnungen 722 bedeckt, zwischen 8 mbar (acht Millibar) und 25 mbar (fünfundzwanzig Millibar). Im Betriebszustand bei dem ein Bogen 02 die Saugöffnungen 722 bedeckt, insbesondere bei voller Bedeckung der Saugöffnungen 722 durch einen Bogen 02, erhöht sich der maximale Unterdruck auf 25 mbar (fünfundzwanzig Millibar) bis 60 mbar (sechszig Millibar), insbesondere auf 40 mbar (vierzig Millibar), gegenüber dem Atmosphärendruck. Durch den Druckausgleich werden die Druckunterschiede verringert. Insbesondere soll die relative Abweichung der Unterdrücke der beiden nebeneinander liegenden Unterdruckkammern 719, nach dem Druckausgleich weniger als 100 %, bevorzugt weniger als 50 %, weiter bevorzugt weniger als 30 %, betragen.
  • Zum Druckausgleich weist die Vorrichtung zum Transport 700 zumindest eine Druckausgleichsleitung 703 auf. Zumindest zwei Unterdruckkammern 719 sind durch zumindest eine Druckausgleichsleitung 703 verbunden und die zumindest eine Druckausgleichsleitung 703 weist zumindest ein Ventil 702 zum Druckausgleich auf. Bevorzugt weisen die bei mehr als zwei, durch Druckausgleichsleitungen 703, verbundene Unterdruckkammern 719 immer zwischen zwei Unterdruckkammern 719 zumindest ein Ventil 702 zum Druckausgleich auf.
  • In einer Ausführungsform weist die Vorrichtung zum Transport 700 eine steuerbares und/oder regelbares Ventil 702 zum Druckausgleich auf. Bevorzugt ist das Ventil 702 zum Druckausgleich steuerbar und/oder regelbar, in Abhängigkeit des Druckunterschiedes in den zumindest den jeweiligen nebeneinanderliegenden Unterdruckkammern 719, mit zumindest einem Drucksensor 705 ausgestaltet. Insbesondere ist das Ventil 702 geöffnet angeordnet, wenn die relative Abweichung der Unterdrücke der beiden nebeneinanderliegenden Unterdruckkammern 719 größer ist als 100 %, bevorzugt größer als 50 %, weiter bevorzugt größer als 30 %.
  • Bevorzugt ist an zumindest einer der zumindest zwei Unterdruckkammern 719 zumindest ein Drucksensor 705 angeordnet. Weiter bevorzugt ist zumindest an jeder Unterdruckkammer 719 zumindest ein Drucksensor 705 angebracht. Der zumindest eine Drucksensor 705 ist insbesondere so angeordnet, dass das zumindest eine Ventil 702 in Abhängigkeit des Signals des zumindest einen Drucksensors 705 geregelt und/oder gesteuert angeordnet ist. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das zumindest eine Ventil 702 zum Druckausgleich steuerbar und/oder regelbar mit zumindest einem Antrieb 704 ausgebildet. Bevorzugt ist der zumindest eine Antrieb 704 mit zumindest einem Drucksensor 705 gekoppelt angeordnet.
  • Das zumindest eine druckausgleichs Ventil 702 ist in einer weiteren Ausführungsform als Rückschlagventil 702 ausgebildet. Das zumindest eine als Rückschlagventil 702 ausgebildete druckausgleichs Ventil 702 ist bei Druckunterschieden geöffnet. Insbesondere bei einer relativen Abweichung der Unterdrücke der beiden nebeneinander liegenden Unterdruckkammern 719 von mehr als 100 %, bevorzugt von mehr als 50 %, weiter bevorzugt von mehr als 30 %, geöffnet angeordnet.
  • Bevorzugt weist die Vorrichtung zum Transport 700 zumindest zwei Ventile 702 zum Druckausgleich zwischen zwei nebeneinanderliegenden Unterdruckkammer 719 auf.
  • Bevorzugt sind die zumindest zwei Ventile 702 zum Druckausgleich parallel geschaltet angeordnet sind.
  • Zusätzlich oder alternativ ist das zumindest eine Ventil 702 zum Druckausgleich in Abhängigkeit der Position und/oder der zumindest einen Bogens 02 gesteuert und/oder geregelt angeordnet. Insbesondere ist in dieser Ausführungsform eine Vorsteuerung und/oder Vorregelung, bevor Druckschwankungen auftreten, möglich. Insbesondere ist dadurch ein schnellerer Druckausgleich des Systems möglich.
  • Weiter betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Transport in einer Bogenbearbeitungsmaschine 01 mit einem Transportband 726 aufweisenden Saugtransportmittel 718 zur Führung zumindest eines Bogens 02 durch die Bogenbearbeitungsmaschine 01. Die zumindest eine Unterdruckquelle 733 ist über die zumindest eine Saugleitung 721 mit zumindest einer Unterdruckkammer 719 verbunden und die zumindest eine Unterdruckkammer 719 weist Saugöffnungen 722 zum Ansaugen und Halten des zumindest einen Bogens 02 auf. Zumindest ein Ventil 702 zum Druckausgleich ist an zumindest einer Druckausgleichsleitung 703 zwischen den zumindest zwei Unterdruckkammern 719 angeordnet. Zum Druckausgleich wird das zumindest eine Ventil 702 zwischen den zumindest zwei Unterdruckkammern 719 geöffnet.
  • Das zumindest eine Ventil 702 zum Druckausgleich wird mit dem Signal des zumindest einen Drucksensors 705 geregelt und/oder gesteuert. Bevorzugt weist jede Unterdruckkammer 719 zumindest einen Drucksensor 705 auf. Das zumindest eine Ventil 702 zum Druckausgleich wird mit den Signalen des zumindest einen Drucksensors 705 gesteuert und/oder geregelt. Dazu wird das Signal zur Steuerung und/oder Regelung des zumindest einen Ventils 702 zum Druckausgleich an zumindest einen Antrieb 704 übertragen und zur Regelung und Steuerung des zumindest einen Ventils 702 genutzt. Insbesondere wird das zumindest eine Ventil 702 so gesteuert und/oder geregelt, dass die relative Abweichung der Unterdrücke nebeneinanderliegender Unterdruckkammern 719 geringer als 100 %, bevorzugt geringer als 50 % und weiter bevorzugt geringer als 30 % ist.
  • Zusätzlich oder alternativ wird die Position des Bogens 02 genutzt, um das druckausgleichende Ventil 702 zu steuern und/oder zu regeln. Der zumindest eine Bogen 02 wird von zumindest einer ersten Unterdruckkammer 719 in Transportrichtung T in Richtung einer zweiten Unterdruckkammer 719 durch das Saugtransportmittel 718 bewegt. Der Druckausgleich findet bevorzugt statt während der zumindest eine Bogen 02 den größten Teil der Ansaugöffnungen 722 auf der Oberfläche der zumindest einen ersten Unterdruckkammer 719 bedeckt. Bei einem Bogen 02 dessen Fläche kleiner als die Oberfläche der zumindest einen Unterdruckkammer 719 ist, findet der Druckausgleich bevorzugt statt, wenn der zumindest eine Bogen 02 komplett über der jeweiligen Unterdruckkammer 719 ist. Bei einem Bogen 02 dessen Fläche die Fläche der jeweiligen Unterdruckkammer 719 übersteigt, findet der Druckausgleich bevorzugt statt, wenn der zumindest eine Bogen 02 die Oberfläche der zumindest einen jeweiligen Unterdruckkammer 719 verschließt.
  • Zusätzlich oder alternativ wird das Geschwindigkeitssignal des Bogens 02 und/oder das Geschwindigkeitssignal der Bogenbearbeitungsmaschine 01 genutzt, um mittels des zumindest einen Antriebs 704 das Ventil 702 zum Druckausgleich zu steuern und/oder zu regeln.
  • Bevorzugt werden zumindest zwei Ventile 702 zum Druckausgleich in Parallelschaltung im Bereich der Druckausgleichsleitung 703 zwischen zwei Unterdruckkammern 719 für einen Druckausgleich in beide Richtungen verwendet. In einer bevorzugten Ausführungsform wird das zumindest eine erste Ventil 702 geschlossen und das zumindest eine zweite Ventil 702 zum Druckausgleich geöffnet, wenn sich der zumindest eine Bogen 02 zum größeren Teil über den Ansaugöffnungen der in Transportrichtung T nachgestellten einen zweiten Unterdruckkammer 719 befindet.
  • Zusätzlich oder alternativ weist die Vorrichtung zum Transport 700 in einer bevorzugt als Tintenstrahldruckmaschine 01 ausgebildeten Bogenbearbeitungsmaschine 01 mit einem Transportband 726 zur Führung zumindest eines Bogens 02 durch die Bogenbearbeitungsmaschine 01 ein Saugtransportmittel 718 auf. Das Saugtransportmittel 718 weist zumindest eine unmittelbar unter dem Transportband 726 angeordnete Unterdruckkammer 719 und zumindest eine Umlenkwalze 724 auf. Bevorzugt ist die zumindest eine Umlenkwalze 724 mit zumindest einem Antrieb 727 angetrieben angeordnet. Die zumindest eine Unterdruckkammer 719 weist zumindest ein, bevorzugt zwei, weiter bevorzugt fünf, durch zumindest einen weiteren Antrieb 710 angetriebenes Stützelement 706 und/oder Stützelemente 706 auf. Das zumindest eine Stützelement 706, bevorzugt die zumindest zwei Stützelemente 706, weiter bevorzugt die zumindest fünf Stützelemente 706, sind mit dem zumindest einen Transportband 726 in unmittelbarem Kontakt angeordnet. Insbesondere ist das zumindest eine Stützelement 706 das Transportband 726 antreibend angeordnet.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform sind die zumindest fünf Stützelemente 706 so angeordnet, dass die zumindest fünf Stützelemente 706 über die ganze Breite der zumindest einen Unterdruckkammer 719 verteilt angeordnet sind. Als Breite B719 der zumindest einen Unterdruckkammer 719 ist insbesondere die Ausdehnung der dem Transportband 726 zugewandten Kante der jeweiligen Unterdruckkammer 719 in der Transportrichtung T zu verstehen. Insbesondere sind bevorzugt so viele Stützelemente 706 angeordnet, dass die gesamte Breite B719 der zumindest einen Unterdruckkammer 719 mit Stützelementen 706 ausgefüllt ist.
  • Wenn zumindest zwei Stützelemente 706 vorhanden sind, sind bevorzugt zumindest zwei Stützelemente 706 über ein gemeinsames Verbindungelement 711 mit dem zumindest einen weiteren Antrieb 710 verbunden angeordnet. Bevorzugt sind alle Stützelemente 706 der jeweiligen Unterdruckkammer 719 über einen gemeinsamen weiteren Antrieb 710 angetrieben angeordnet. In einer anderen Ausführungsform werden nur manche Stützelemente 706 über zumindest einen Antrieb 710 gemeinsam oder unabhängig voneinander angetrieben. Insbesondere beträgt der Abstand in Transportrichtung T zwischen den zumindest zwei Stützelementen 706, insbesondere der Abstand zwischen der Rotationsachse der zumindest zwei Stützelemente 706, der zumindest einen Unterdruckkammer 719 weniger als 40 cm, bevorzugt weniger als 20 cm, weiter bevorzugt weniger als 10 cm. Insgesamt ist jedes Stützelement 706 der zumindest einen Unterdruckkammer 719 so angeordnet, so dass reibende Flächen, wie die dem Transportband 726 zugewandte Fläche 709 der zumindest einen Unterdruckkammer 719, und die antreibende Fläche, wie das zumindest eine Stützelement 706 in Transportrichtung T auf dem bogentransportierenden Abschnitt des Transportbandes 726, nicht weiter als 50 cm, bevorzugt nicht weiter als 20 cm, voneinander entfernt angeordnet sind.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist jedes angetriebene Stützelement 706 zumindest über die Arbeitsbreite in Querrichtung A der jeweiligen Unterdruckkammer 719 zumindest ein Stützsegment 707, bevorzugt zumindest drei Stützsegmente 707, weiter bevorzugt zumindest fünf Stützsegmente 707, auf. Insbesondere umfasst die Formulierung jedes Stützelement 706 auch ein oder eben mehrere Stützelemente 706. Bevorzugt ist jedes Stützsegment 707 als Rolle insbesondere zylinderförmige Rolle ausgebildet. Bevorzugt sind zumindest 30 %, bevorzugt zumindest 50 %, weiter bevorzugt zumindest 70 % über der Arbeitsbreite in Querrichtung A mit dem zumindest einen Stützsegment 706 abgedeckt. Jedes Stützsegment 706 ist von dem zumindest einen Gehäuse der zumindest einen Unterdruckkammer 719 beabstandet angeordnet. Insbesondere ist hier der Abstand zwischen der Mantelfläche des zumindest einen Stützsegments 706 und dem zumindest einen Gehäuse der zumindest einen Unterdruckkammer 719 kleiner als 5 cm, weiter bevorzugt kleiner als 3 cm, weiter bevorzugt kleiner als 1 cm. Als Gehäuse der zumindest einen Unterdruckkammer 719 ist bevorzugt das Material zu verstehen, dass die zumindest eine Unterdruckkammer 719 umgibt. Wenn zumindest zwei Stützelemente 706 vorhanden sind, sind die Stützsegmente 707 der zumindest zwei Stützelemente 706 bevorzugt in Querrichtung A über der Arbeitsbreite versetzt zueinander angeordnet.
  • Zusätzlich oder alternativ weist die zumindest eine Unterdruckkammer 719 neben der zumindest einen Segmentöffnung 708 mehrere Ansaugöffnungen 722 auf der dem Transportband 726 und der zu bedruckenden Seite zugewandten Fläche 709 der zumindest einen Unterdruckkammer 719 auf.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die zumindest eine Druckkopfbaugruppe 601 in einer vertikalen Richtung V über dem Saugtransportmittel 718 angeordnet. Im Vorangegangen um im Folgenden bezeichnet eine vertikale Richtung V, eine Richtung die bevorzugt orthogonal auf der Ebene, die durch die Querrichtung A und Transportrichtung T aufgespannt wird. Bevorzugt bilden die vertikale Richtung V mit der Querrichtung A und der Transportrichtung T ein kartesisches Koordinatensystem. Insbesondere zeigt die Richtung V bevorzugt vom Boden, auf dem die Bogenbearbeitungsmaschine 01 steht, weg. Mit über dem Saugtransportmittel 718 ist damit insbesondere ein größerer Abstand vom Boden der Bogenbearbeitungsmaschine 01 gemeint. Weiterhin ist die zumindest eine Druckkopfbaugruppe 601 bevorzugt senkrecht auf die Bogen 02 und das Transportband 726 ausgerichtet.
  • Weiter betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Transport in einer Bogenbearbeitungsmaschine 01 mit einem Transportband 726 aufweisenden Saugtransportmittel 718 zur Führung zumindest eines Bogens 02 durch die Bogenbearbeitungsmaschine 01, wobei das Saugtransportmittel 718 zumindest eine unmittelbar unter dem Transportband 726 angeordnete Unterdruckkammer 719 und zumindest eine Umlenkwalze 724 aufweist. Die zumindest eine Umlenkwalze 724 wird mit zumindest einem Antrieb 710 angetrieben. Das zumindest eine Transportband 726 wird im Bereich einer Unterdruckkammer 719 zusätzlich durch unter dem Transportband 726 angeordnete zumindest zwei in Transportrichtung T zueinander versetzten Stützelemente 706 durch zumindest einen weiteren Antrieb 710 angetrieben.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform wird das zumindest eine Transportband 726 durch die zumindest zwei Stützelemente 706, die in Querrichtung A über die Arbeitsbreite zumindest ein Stützsegment 707 aufweisen, angetrieben. Bevorzugt werden die Bogen 02 von oben mittels der zumindest einen Druckkopfbaugruppe 601 bedruckt.
  • Auf der zu bedruckenden Seite und der dem Transportband 726 zugewandten Fläche 709 der zumindest eine Unterdruckkammer 719 entsteht durch einen Abstand des zumindest einen Stützsegment 707 von dem zumindest einen Gehäuse der zumindest einen Unterdruckkammer 719 zumindest eine Segmentöffnung 708. Durch diesen Abstand wird Luft angesaugt. Neben der zumindest einen Segmentöffnung 708 wird bevorzugt durch zumindest eine Saugöffnung 722 auf der zu bedruckenden Seite und dem Transportband 726 zugewandten Fläche 709 der zumindest einen Unterdruckkammer 719 Luft angesaugt. Insbesondere ist damit die Fläche der zumindest einen Unterdruckkammer 719 gemeint auf der das Transportband 726 im Betrieb läuft.
  • Weiter weist die Vorrichtung 700 in einer Bogenbearbeitungsmaschine 01 mit einem Transportband 726 aufweisenden Saugtransportmittel 718 zur Führung zumindest eines Bogens 02 durch die Bogenbearbeitungsmaschine 01 das Transportband 726 mit der zumindest einen Ansaugöffnung 723 mit zumindest einer Länge L723 in Transportrichtung T und einer Breite B723 in Querrichtung A auf. Die zumindest eine Unterdruckkammer 719 weist die zumindest eine Saugöffnung 722 mit einer Länge L722 in Transportrichtung T und einer Breite B722 in Querrichtung A auf.
  • Bevorzugt ist die zumindest eine Ansaugöffnung 723 mit einem kreisrunden Querschnitt mit einem Durchmesser D723 ausgebildet. In diesem Fall entspricht die Länge L723 und die Breite B723 dem Durchmesser D723 der zumindest einen Ansaugöffnung 723. Bevorzugt sind mehrere Ansaugöffnungen 723 auf dem zumindest einen Transportband 726 angeordnet. Bevorzugt sind die Ansaugöffnungen 723 in der Querrichtung A und in der Transportrichtung T versetzt zueinander angeordnet. Insbesondere bilden die Ansaugöffnungen 723, die auf einer Geraden durch die Flächenschwerpunkte der Ansaugöffnungen 723 und orthogonal zur Querrichtung A liegen und in Transportrichtung T versetzt angeordnet sind, eine Reihe von Ansaugöffnungen 723.
  • Weiter sind auf der dem Transportband 726 zugewandten Fläche 709 der zumindest einen Unterdruckkammer 719 zumindest eine Saugöffnung 722, bevorzugt mehrere Saugöffnungen 722, angeordnet. Die Saugöffnungen 722 weisen eine Länge L722, bevorzugt parallel zur Transportrichtung T und eine Breite B722, bevorzugt parallel zur Querrichtung A, auf. Bevorzugt ist die zumindest eine Saugöffnung 722, bevorzugt sind die mehreren Saugöffnungen 722, mit einem rechteckigen Querschnitt ausgebildet. Insbesondere weisen die Saugöffnungen 722 eine größere Länge L722 als eine Breite B722 auf. Bevorzugt sind auch die Saugöffnungen 722 über die Querrichtung A und die Transportrichtung T zueinander versetzt angeordnet. Insbesondere bilden die Saugöffnungen 722, die auf einer Geraden durch die Flächenschwerpunkte und orthogonal zur Querrichtung A liegen und in Transportrichtung T versetzt angeordnet sind, eine Reihe an Saugöffnungen 722.
  • Bevorzugt liegen die Reihen der Ansaugöffnungen 723 und der Saugöffnungen 722 auf einer gemeinsamen Geraden durch die Flächenschwerpunkte und Orthogonal zur Querrichtung A und bevorzugt sind die Ansaugöffnungen 723 über den Saugöffnungen 722 in der vertikalen Richtung V angeordnet. Bevorzugt ist der Durchmesser D723 und/oder die Breite B723 der zumindest einen Ansaugöffnung 723 zumindest größer, weiter bevorzugt zumindest doppelt so groß, wie der Durchmesser D723 und/oder die Breite B722 der zumindest einen Saugöffnung 722. Beispielsweise weist die zumindest eine Ansaugöffnung 723 eine Breite B723 und/oder ein Durchmesser D723 von 10 mm und die zumindest eine Saugöffnung 722 eine Breite B722 von 2 mm auf.
  • Die Länge L722 der zumindest einen Saugöffnung 722 auf der dem Transportband 726 zugewandten Fläche 709 entspricht bevorzugt einem Abstand A723 der zumindest einen Ansaugöffnung 723 zur nächsten Ansaugöffnung 723 in einer Reihe von Ansaugöffnungen 723. Insbesondere ist hier als Abstand A723 der Abstand zwischen den Flächenschwerpunkten zweier Ansaugöffnungen 723 gemeint. Alternativ entspricht die Länge 722 der zumindest einen Saugöffnung 722 einem Vielfachen des Abstandes A723.
  • In einer Reihe von Saugöffnungen 722 entsteht zwischen zwei benachbarten und nebeneinander liegenden Saugöffnungen 722 ein Abstand von der Außenkante der Saugöffnungen 722. Dieser Abstand wird im Folgenden und im Vorangegangen als Steg 728 bezeichnet. Insbesondere ist die Länge L728 zumindest eines Steges 728 zwischen zwei nebeneinanderliegenden Saugöffnungen 722 kleiner als die Länge 723 und/oder der Durchmesser D723 der zumindest einen Ansaugöffnung 723.
  • In einer Reihe von Saugöffnungen 722 bildet sich zwischen der jeweils äußersten Saugöffnung 722 einer Reihe und der Kante der jeweiligen Unterdruckkammer 719 zumindest ein Steg 728 mit einer Länge L728 die von der Länge der Stege 728 innerhalb einer Reihe abweichen kann. Dieser Steg 728 weist eine Länge L728, die der halben Länge L723 oder alternativ weniger als der halben Länge L723 der zumindest einen Saugöffnung 722 entspricht, auf.
  • Zwischen zwei Reihen von Ansaugöffnungen 723 ist ein Versatz V723 bevorzugt geringer als der Durchmesser D723 und/oder die Länge L723 zumindest einer Ansaugöffnung 723. Insbesondere ist im Vorangegangen und im Folgenden ein Versatz der Abstand parallel zu einer Richtung von einem Flächenschwerpunkt einer Ansaugöffnung 723 und/oder Saugöffnung 722 zur in Bezug gesetzten Ansaugöffnung 723 und/oder Saugöffnung 722. Bevorzugt ist der Versatz V723 in Transportrichtung T zwischen zwei Ansaugöffnungen 723 zweier benachbarter Reihen von Ansaugöffnungen 723 geringer als der Durchmesser D723 und/oder der Länge L723 zumindest einer Ansaugöffnung 723. Beispielsweise beträgt ein Abstand A723, gemessen von einem Flächenschwerpunkt einer Ansaugöffnung 723 zur anderen, in Transportrichtung T zwischen benachbarten und nebeneinanderliegenden Ansaugöffnungen 723 40 mm. Der Durchmesser D723 und/oder die Länge L723 der zumindest einen Ansaugöffnung 723 beträgt beispielsweise 10 mm. Der Versatz V723 zwischen zwei benachbarten Reihen von Ansaugöffnungen 723 in Querrichtung A beträgt beispielsweise 15 mm, bevorzugt 20 mm. In der Transportrichtung T beträgt der Versatz V723 zwischen zwei benachbarten Reihen von Ansaugöffnungen 723 beispielsweise 15 mm. In diesem Beispiel ergibt sich somit nach 8 Reihen von Ansaugöffnungen 723 eine Wiederholung der Anordnung der Ansaugöffnungen 723. Der Versatz der Saugöffnungen 722 bleibt in diesem Beispiel für jeweils 8 Reihen gleich und ist dann alle 8 Reihen größer als der Durchmesser D723 zumindest einer Ansaugöffnung 723.
  • Solange kein Widerspruch entsteht ist die zumindest eine Saugöffnung 722 und die zumindest eine Ansaugöffnung 723 wie zuvor beschrieben angeordnet. In einer Ausführungsform weist die zumindest einen Unterdruckkammer 719 zumindest zwei Stützelemente 706 auf. Insbesondere bei mehrere Stützelementen 706, insbesondere mehr als 5 Stützelementen 706, sind keine Saugöffnungen 722 auf der zumindest einen Unterdruckkammer 719 vorhanden.
  • Bezugszeichenliste
  • 01
    Bearbeitungsmaschine, Druckmaschine, Bogenbearbeitungsmaschine, Wellpappbogenbearbeitungsmaschine, Bogendruckmaschine, Wellpappbogendruckmaschine, Non Impact Druckmaschine, Tintenstrahldruckmaschine, Flexodruckmaschine, Beschichtungsmaschine, Rollenbearbeitungsmaschine, Bahnbearbeitungsmaschine
    02
    Substrat, bogenförmig, Bogen, Bedruckstoff, Wellpappe, Materialbahn, Wellpappbogen
    100
    Aggregat, Transportvorrichtung, Substratzufuhrvorrichtung, Bogenanleger, Bogenanlegeraggregat, Modul, Bogenanlegermodul
    200
    Aggregat, Konditionierungseinrichtung, Konditionierungsaggregat, Modul, Konditionierungsmodul, Vorbereitungseinrichtung, Vorbereitungsaggregat, Vorbereitungsmodul
    400
    Aggregat, Flexobeschichtungsaggregat, Non Impact Beschichtungsaggregat, Strahlbeschichtungsaggregat, Tintenstrahlbeschichtungsaggregat, Modul, Grundierungsmodul
    500
    Aggregat, Trocknungseinrichtung, Trocknungsaggregat, Modul, Trocknungsmodul, Bearbeitungsmodul
    501
    Trocknerbaugruppe
    502
    Nachtrocknerbaugruppe
    550
    Aggregat, Konditionierungseinrichtung, Konditionierungsaggregat, Modul, Konditionierungsmodul, Nachbehandlungseinrichtung, Nachbehandlungsaggregat, Nachbehandlungsmodul
    600
    Aggregat, Flexobeschichtungsaggregat, Non Impact Beschichtungsaggregat, Strahlbeschichtungsaggregat, Tintenstrahlbeschichtungsaggregat, Modul, Non Impact Druckmodul, Druckaggregat
    601
    Druckkopfbaugruppe
    602
    Standfläche
    700
    Aggregat, Vorrichtung zum Transport, Transportmittel, Transportaggregat, Modul, Transportmodul
    701
    -
    702
    Ventil, Rückschlagventil
    703
    Druckausgleichsleitung
    704
    Antrieb (702)
    705
    Drucksensor
    706
    Stützelement
    707
    Stützsegment
    708
    Segmentöffnung
    709
    Fläche, Transportband zugewandt (719)
    710
    Antrieb, weiterer (706)
    711
    Verbindungelement
    712
    -
    713
    -
    714
    -
    715
    -
    716
    -
    717
    -
    718
    Saugtransportmittel
    719
    Unterdruckkammer
    720
    -
    721
    Saugleitung
    722
    Saugöffnung (719)
    723
    Ansaugöffnung (726)
    724
    Umlenkmittel, Umlenkrolle, Umlenkwalze
    725
    -
    726
    Transportband
    727
    Antrieb (724)
    728
    Steg (722)
    729
    -
    730
    -
    731
    -
    732
    -
    733
    Unterdruckquelle, Gebläse
    734
    -
    735
    -
    736
    -
    737
    Ventil
    800
    Aggregat, Flexobeschichtungsaggregat, Non Impact Beschichtungsaggregat, Strahlbeschichtungsaggregat, Tintenstrahlbeschichtungsmodul, Lackierungseinrichtung, Lackwerk, Lackierungsaggregat, Modul, Lackierungsmodul, Grundierungsmodul, Bearbeitungsmodul
    900
    Aggregat, Formgebungseinrichtung, Stanzeinrichtung, Formgebungsaggregat, Stanzaggregat, Modul, Formgebungsmodul, Stanzmodul, Bearbeitungsmodul
    1000
    Aggregat, Substratabgabeeinrichtung, Bogenauslage, Auslageaggregat, Modul, Auslagemodul
    A
    Querrichtung, Richtung
    T
    Transportrichtung, Richtung
    V
    Richtung, vertikal
    A723
    Abstand benachbarter Ansaugöffnungen (723)
    B719
    Breite (719)
    B722
    Breite (722)
    B723
    Breite (723)
    D723
    Durchmesser (723)
    L722
    Länge (722)
    L723
    Länge (723)
    L728
    Länge (728)
    V723
    Versatz zweier benachbarter Reihen (723)

Claims (13)

  1. Vorrichtung zum Transport (700) in einer Bogenbearbeitungsmaschine (01) mit einem Transportband (726) aufweisenden Saugtransportmittel (718) zur Führung zumindest eines Bogens (02) durch die Bogenbearbeitungsmaschine (01), wobei eine erste von zumindest zwei hintereinander angeordneten Unterdruckkammern (719) über zumindest eine erste Saugleitung (721) mit zumindest einer ersten Unterdruckquelle (733) verbunden ist, wobei die zumindest zwei Unterdruckkammern (719) Saugöffnungen (722) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine andere Unterdruckkammer (719) über zumindest eine zweite Saugleitung (721) mit zumindest einer anderen Unterdruckquelle (733) verbunden angeordnet ist, dass die Vorrichtung zum Transport (700) zumindest eine Druckausgleichsleitung (703) aufweist und dass jeweils zumindest zwei Unterdruckkammern (719) durch zumindest eine Druckausgleichsleitung (703) verbunden sind und dass die zumindest eine Druckausgleichsleitung (703) zumindest ein druckausgleichendes Ventil (702) aufweist und dass das zumindest eine Ventil (702) steuerbar und/oder regelbar mit zumindest einem Antrieb (704) ausgebildet ist und dass an zumindest einer der zumindest zwei Unterdruckkammern (719) zumindest ein Drucksensor (705) angebracht ist und dass der zumindest eine Antrieb (704) mit zumindest einem Drucksensor (705) gekoppelt angeordnet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine druckausgleichende Ventil (702) in Abhängigkeit eines Druckunterschiedes zwischen den zumindest zwei Unterdruckkammern (719) steuerbar und/oder regelbar ausgestaltet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine druckausgleichende Ventil (702) in Abhängigkeit von der Maschinengeschwindigkeit steuerbar und/oder regelbar mit dem zumindest einen Antrieb (704) angeordnet ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Ventil (702) zum Druckausgleich als Rückschlagventil (702) ausgebildet ist und dass das zumindest eine als Rückschlagventil (702) ausgebildete druckausgleichende Ventil (702) bei einem Druckunterschied zwischen zwei Unterdruckkammern (719) geöffnet angeordnet ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zum Druckausgleich (700) im Abschnitt der zumindest einen Druckausgleichsleitung (703) zwischen je zwei Unterdruckkammern (719) zumindest zwei Ventile (702) zum Druckausgleich aufweist und dass die zumindest zwei Ventile (702) zum Druckausgleich (701) parallel geschaltet angeordnet sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest zwei Ventile (702) zum Druckausgleich jeweils als Rückschlagventil (702) ausgebildet sind.
  7. Verfahren zum Transport in einer Bogenbearbeitungsmaschine (01) mit einem Transportband (726) aufweisenden Saugtransportmittel (718) zur Führung zumindest eines Bogens (02) durch die Bogenbearbeitungsmaschine (01), wobei eine erste von zumindest zwei hintereinander angeordneten Unterdruckkammern (719) über zumindest eine erste Saugleitung (721) mit zumindest einer ersten Unterdruckquelle (733) verbunden wird,und wobei die zumindest zwei Unterdruckkammern (719) Saugöffnungen (722) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine andere Unterdruckkammer (719) über zumindest eine zweite Saugleitung (721) mit zumindest einer anderen Unterdruckquelle (733) verbunden angeordnet wird, dass zumindest ein druckausgleichendes Ventil (702) an einer Druckausgleichsleitung (703) zwischen den zumindest zwei Unterdruckkammern (719) angeordnet wird und dass das zumindest eine Ventil (702) zum Druckausgleich von Druckunterschieden zwischen den zumindest zwei Unterdruckkammern (719) geöffnet wird und dass das zumindest eine Ventil (702) zum Druckausgleich mit einem Signal zumindest eines Drucksensors (705), der den Druck in den zumindest zwei Unterdruckkammern (719) misst, geregelt und/oder gesteuert wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Signal des zumindest einen Drucksensors (705) an zumindest einen Antrieb (704) übertragen wird und dass das zumindest eine Signal zur Steuerung und/oder zur Regelung des zumindest einen Ventils (702) genutzt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass jede Unterdruckkammer (719) zumindest einen Drucksensor (705) aufweist und dass das zumindest eine Ventil (702) zum Druckausgleich mit den Signalen des zumindest jede Unterdruckkammer (719) aufweisenden Drucksensors (705), gesteuert und/oder geregelt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Geschwindigkeit und/oder die Position des Bogens (02) genutzt wird, um mittels des zumindest einen Antriebs (704) das zumindest eine Ventil (702) zum Druckausgleich zu steuern und/oder zu regeln.
  11. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8 oder 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Bogen (02) von zumindest einer ersten Unterdruckkammer (719) in Transportrichtung (T) in Richtung einer zweiten Unterdruckkammer (719) durch das Saugtransportmittel (718) bewegt wird und dass der Druckausgleich stattfindet während der zumindest eine Bogen (02) den größten Teil der Saugöffnungen (722) auf der Oberfläche der zumindest einen ersten Unterdruckkammer (719) bedeckt.
  12. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8 oder 9 oder 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Ventile (702) zum Druckausgleich in Parallelschaltung im Bereich der Druckausgleichsleitung (703) zwischen zwei Unterdruckkammern (719) für einen Druckausgleich in beide Richtungen verwendet wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8 oder 9 oder 10 oder 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine erste Ventil (702) geschlossen wird und das zumindest eine zweite Ventil (702) zum Druckausgleich geöffnet wird, wenn sich der zumindest eine Bogen (02) zum größeren Teil über den Saugöffnungen (722) der in Transportrichtung (T) nachgestellten einen zweiten Unterdruckkammer (719) befindet.
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