DE102020119749A1 - Verpackungsbeutel und Verpackungsverfahren - Google Patents
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Abstract
Verpackungsbeutel aus Papier, gebildet aus einem eine oder mehrere Papierlagen umfassenden Schlauchstück, mit einem an einem Ende des Schlauchstücks vorzugsweise in Kreuz- oder Blockbodenfaltweise gebildeten Boden und einem dem Boden gegenüberliegenden Oberteil, wobei das Oberteil des befüllten Beutels mit einem Nassklebestreifen verschlossen ist, wobei der Nassklebestreifen einen Papierstreifen mit einer Beschichtung aus Stärkeleim, vorzugsweise Kartoffelstärkeleim, umfasst, wobei der Stärkeleim durch Befeuchtung aktivierbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Verpackungsbeutel für leichte Hygieneartikel wie zum Beispiel Windeln. Vorbekannt als Verpackungsbeutel für Windeln sind sogenannte Wicked-Beutel aus Kunststoff. Derartige Wicked-Beutel sind zwar extrem kostengünstig, aber auf Grund ihrer Beschafftenheit aus Kunststoff nicht umweltfreundlich, was zusehends unerwünscht ist.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine umweltfreundlichere Verpackung für Windeln und ähnliche Hygieneartikel vorzuschlagen, die einfach handhabbar und einen günstigen Verpackungspreis ermöglicht.
- Erfindungsgemäß gelöst wird die Aufgabe durch einen Verpackungsbeutel aus Papier gemäß Patentanspruch 1 sowie ein Verpackungsverfahren nach dem nebengeordneten Patentanspruch 5 und die Verwendung eines Verpackungsbeutels nach dem nebengeordneten Patentanspruch 9. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Der erfindungsgemäße Verpackungsbeutel ist aus einem eine oder mehrere Papierlagen umfassenden Schlauchstück hergestellt. Mit der Herstellung aus Papier wird die angestrebte Umweltfreundlichkeit erreicht. Die Erfindung umfasst einlagige oder mehrlagige Papierbeutel. Besonders bevorzugt sind einlagige Papierbeutel, weil diese ressourcenschonender und damit umweltverträglicher hergestellt werden können. Außerdem sind einlagige Papierbeutel kostengünstiger herstellbar. Mehrlagige Papierbeutel ermöglichen demgegenüber eine sicherere und stabilere Verpackung.
- Bei dem erfindungsgemäßen Verpackungsbeutel ist an einem Ende des Schlauchstücks ein Boden ausgebildet, vorzugsweise als Kreuz- oder Blockboden. Dem Boden gegenüberliegend befindet sich das Oberteil, über welches der Beutel befüllt wird. Zwischen Boden und Oberteil erstreckt sich schlauchartig die Wandung des Beutels. Nach dem Befüllen des Beutels wird das Oberteil mit einem Nassklebestreifen verschlossen. Erfindungsgemäß ist der Nassklebestreifen aus einem Papierstreifen gebildet, der mit Stärkeleim beschichtet ist. Durch das Verschließen des Beutels mit einem derartigen Nassklebestreifen wird eine hohe Umweltfreundlichkeit erreicht. Sowohl der Papierstreifen als auch der aufgebrachte Stärkeleim sind gut biologisch abbaubar. Vorteilhaft wird wegen der guten Klebeeigenschaften Kartoffelstärkeleim verwendet. Der auf dem Papierstreifen aufgebrachte Stärkeleim ist durch Befeuchtung aktivierbar, d. h. durch Befeuchtung kann die Klebewirkung des Stärkeleims zum gewünschten Zeitpunkt im Herstellungsprozess aktiviert werden.
- Vorteilhafterweise wird der Nassklebestreifen im Herstellungsprozess von einer Endlosrolle mit Nassklebeband abgewickelt, danach in einer Befeuchtungsstation befeuchtet und dann nach Abtrennung vom Endlosband auf den Verpackungsbeutel aufgeklebt. Bei der vorgenannten Endlosrolle mit Nassklebeband handelt es sich bevorzugt um ein Endlos-Papierband welches mit einer Nasskleberbeschichtung versehen ist, vorzugsweise einer Beschichtung aus Stärkeleim, weiter bevorzugt Kartoffelstärkeleim. Um eine gute Klebewirkung zu erreichen, handelt es sich vorteilhafterweise um eine vollflächige Beschichtung mit dem Nasskleber. Auf der Endlosrolle ist die Nasskleberbeschichtung typischerweise trocken, d.h. nicht aktiviert. Solange der auf dem Papierband bzw.-streifen aufgebrachte Stärkeleim nicht befeuchtet bzw. nicht aktiviert ist, ist eine einfache maschinelle Verarbeitung möglich.
- Die Aktivierbarkeit durch Befeuchtung ermöglicht es, die Klebewirkung zum gewünschten Zeitpunkt im Produktionsvorgang herzustellen, vorteilhafterweise kurz vor der Abtrennung des Nassklebestreifens vom Endlosband und/oder vor der Aufbringung des Nassklebestreifens auf das Oberteil des erfindungsgemäßen Verpackungsbeutels.
- Vorteilhafterweise weist das Schlauchstück am Ende des Oberteils des Verpackungsbeutels einen Staffelschnitt auf, der eine überstehende Lasche ausbildet. Eine derartige Lasche haben auch die aus dem Stand der Technik bekannten Wicked-Beutel aus Kunststoff. Dies erleichtert die maschinelle Verarbeitung der erfindungsgemäßen Verpackungsbeutel auf Maschinen, auf denen vorbekannte Wicked-Beutel aus Kunststoff verarbeitet werden. Damit gehen Investitionskosten für derartige Maschinen nicht verloren, vielmehr können diese Investitionen ohne oder durch geeignete Umgestaltung der Maschinen weiter genutzt werden, was den Wechsel zu der umweltfreundlicheren Papierverpackung erleichtert.
- Weiter vorteilhaft sind im Bereich der Lasche zwei oder mehrere Löcher und/oder zwei oder mehrere gekreuzte Perforationslinien angebracht. Vorteilhafterweise sind die Löcher und/oder Perforationslinien paarweise angeordnet. Auch die vorbekannten Wicked-Beutel aus Kunststoff haben derartige Löcher. Die Löcher bzw. Perforationslinien in den erfindungsgemäßen Verpackungsbeuteln verbessern daher die Maschinengängigkeit auf Maschinen für vorbekannte Wicked-Beutel aus Kunststoff. Die gekreuzten Perforationslinien haben den Vorteil, dass kein Stanzling entsteht wie beim Ausstanzen von Löchern. Das Entstehen eines Stanzlings hat den Nachteil, dass dieser im Produktionsprozess abgeführt und entsorgt werden muss. Diese Entsorgung des Stanzlings wird vermieden, wenn statt der Löcher gekreuzte Perforationslinien in die Lasche eingebracht sind. Die Perforationslinien kreuzen sich vorteilhafter Weise rechtwinklig, und weiter vorteilhaft liegen die Enden der gekreuzten Perforationslinien auf der Kreislinie eines Kreises dessen Mittelpunkt im Kreuzungspunkt der Perforationslinien liegt. Dabei ist der vorgenannte Kreis vorteilhafter Weise der Rand eines gedachten Loches, welches durch die gekreuzten Perforationslinien ersetzt wird. Vorteilhafterweise liegt der Durchmesser der Löcher bzw. gedachten Löcher in der Größenordnung von einem Zentimeter. Die Löcher oder Perforationslinien erlauben, den erfindungsgemäßen Verpackungsbeutel auf Stangen aufzustecken, zur Ausrichtung und Führung im Herstellungs- und Verpackungsprozess, ähnlich wie die mit Löchern in der Lasche versehenen Wicked-Beutel aus Kunststoff.
- In einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist auch der Boden des erfindungsgemäßen Verpackungsbeutels mit einem Nassklebestreifen verklebt. Dabei ist der Nassklebestreifen aus Gründen der Umweltfreundlichkeit ebenfalls aus einem Papierstreifen mit einer Beschichtung aus Stärkeleim gebildet, wobei der Stärkeleim durch Befeuchtung aktivierbar ist.
- Vorteilhafterweise ist der Stärkeleim bzw. die Nasskleberbeschichtung vollflächig auf den oder die Nassklebestreifen aufgebracht. In einer anderen bevorzugten Ausgestaltung sind dem Stärkeleim bzw. der Nasskleberbeschichtung Additive beigemischt, die die Haftung des aktivierten bzw. befeuchteten Nassklebestreifens erhöhen. Stärkeleim ohne Additive hat typischerweise im feuchten Zustand eine geringe Haftung, was dazu führt, dass die verklebten Gegenstände vergleichsweise gleich gegeneinander verrutschen, so lange der Stärkeleim feucht bzw. aktiviert ist. Diese geringe Haftung kann durch Zugabe geeigneter Additive vermieden werden, so dass die verklebten Gegenstände nicht mehr so leicht gegeneinander verrutschen, auch wenn der Stärkeleim noch feucht bzw. aktiviert ist.
- Gegenstand der Erfindung ist des Weiteren ein Verfahren zur Verpackung von Packgut in einer recyclingfähigen Papierverpackung. Dabei wird das Packgut in einem offenen Kreuz- oder Blockbodenbeutel aus Papier verpackt. Dazu wird das Packgut durch die dem Kreuz- oder Blockboden gegenüberliegende Öffnung in den leeren Verpackungsbeutel eingebracht, und danach wird die Öffnung zugefaltet. Erfindungsgemäß wird die zugefaltete Öffnung mit einem zuvor durch Befeuchtung aktivierten Nassklebestreifen fixiert. Dabei ist der Nassklebestreifen beschrieben als Papierstreifen mit einer Nasskleberbeschichtung ausgebildet. Die Nasskleberbeschichtung besteht vorzugsweise aus Stärkeleim, weiter vorzugsweise aus Kartoffelstärkeleim und ist weiter vorzugsweise vollflächig auf dem Papierstreifen aufgebracht. Vorteilhafterweise kann die Nasskleberbeschichtung Additive umfassen, die die Haftung des feuchten bzw. aktivierten Nassklebers erhöhen.
- In einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird der Nassklebestreifen, ähnlich wie bereits oben beschrieben, von einer Endlosrolle mit Nassklebeband abgewickelt, danach in einer Aktivierungsstation durch Befeuchtung aktiviert und dann nach Abtrennung vom Endlosband auf den Verpackungsbeutel aufgeklebt. Bei der vorgenannten Endlosrolle mit Nassklebeband handelt es sich bevorzugt um ein Endlos-Papierband, welches mit einer Nasskleberbeschichtung versehen ist, vorzugsweise einer Beschichtung aus Stärkeleim, weiter bevorzugt Kartoffelstärkeleim. Um eine gute Klebewirkung zu erreichen, handelt es sich vorteilhafterweise um eine vollflächige Beschichtung mit dem Nasskleber. Auf der Endlosrolle ist die Nasskleberbeschichtung typischerweise in trockenem Zustand, d.h. nicht aktiviert bzw. nicht klebrig. Solange der auf dem Papierband bzw.-streifen aufgebrachte Nasskleber nicht befeuchtet bzw. nicht aktiviert ist, ist eine einfache maschinelle Verarbeitung möglich.
- In einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird auch der Boden des Verpackungsbeutels mit einem recyclingfähigen Nassklebestreifen verklebt.
- In einem weiteren Aspekt schützt die Erfindung die Verwendung eines erfindungsgemäßen Verpackungsbeutels oder eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur Verpackung von Windeln oder anderen leichten Hygieneartikeln. Insbesondere für die Verpackung von Windeln werden im Stand der Technik die bekannten Wicked-Beutel aus Kunststoff eingesetzt, so dass mit der erfindungsgemäßen Verwendung ein erheblicher Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden könnte. Bevorzugt wird der Verpackungsbeutel aus Papier nach maschineller Befüllung mit den Windeln und maschinellem Zufalten des Oberteils mit einem durch Feuchtigkeit aktivierten Nassklebestreifen maschinell zugeklebt. Vorteilhafterweise erfolgt die Verpackung bei der erfindungsgemäßen Verwendung vollständig maschinell.
- Ein Ausführungsbeispiel wird anhand der nachstehenden Figuren näher erläutert. Dabei zeigen:
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1 : Einen Papierbahnabschnitt für einen erfindungsgemäßen Verpackungsbeutel -
2 : Die Bildung des Schlauchstücks für einen erfindungsgemäßen Verpackungsbeutel -
3 : Eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Verpackungsbeutel mit offenem Kreuzboden -
4 : Das Zulegen der ersten Seitenklappe der Kreuzbodenfaltung -
5 : Das Zulegen der zweiten Seitenklappe der Kreuzbodenfaltung -
6 : Den erfindungsgemäßen Verpackungsbeutel mit zugelegtem Kreuzboden -
7 : Die Verklebung des zugelegten Kreuzbodens mit einem Nassklebestreifen -
8 : Einen erfindungsgemäßen Verpackungsbeutel mit offenen Oberteil -
9 : Die Einbringung des Packguts in einen erfindungsgemäßen Verpackungsbeutel -
10 : Einen oben offenen erfindungsgemäßen Verpackungsbeutel mit eingebrachtem Packgut -
11 : Das Zulegen des Oberteils eines gefüllten erfindungsgemäßen Verpackungsbeutels -
12 : Einen gefüllten erfindungsgemäßen Verpackungsbeutel mit zugelegtem Oberteil -
13 : Das erfindungsgemäße Verkleben des Oberteils eines erfindungsgemäßen Verpackungsbeutels mit einem Nassklebestreifen -
1 zeigt einen einlagigen Papierbahnabschnitt 10 zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Verpackungsbeutels. Bei dem Papierbahnabschnitt 10 ist das obere und das untere Ende 12, 13 nicht geradlinig, sondern in Form eines sog. Staffelschnitts geschnitten. Dadurch wird im Bereich des oberen Endes 12 eine überstehende Lasche 14 ausgebildet und im Bereich des unteren Endes 13 eine zurückspringende Aussparung 15. Im unteren Bereich 16 des Papierbahnabschnitts 10 ist in gestrichelten Linien eine Kreuzbodenfaltung angedeutet. Im Bereich der Lasche 14 befindet sich ein paar von gekreuzten Perforationslinien 18, 19, deren Enden auf einer Kreislinie liegen. Diese Perforationslinien können von Stangen durchstoßen werden, die der Ausrichtung und/oder Führung des erfindungsgemäßen Verpackungsbeutels bei der maschinellen Verarbeitung dienen. -
2 veranschaulicht die Schlauchbildung bei einem erfindungsgemäßen Papierbahnabschnitt 10. Die rechten und linken Seitenränder 20, 21 werden wie mit den Pfeilen a und b angedeutet zur Ausbildung eines Schlauches überlappend übereinandergelegt und im Bereich der Überlappung verbunden, beispielsweise durch eine Linienklebung. Bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Verpackungsbeutel aus Endlospapierbahnen kann die Schlauchbildung vor oder nach Vereinzelung der Endlospapierbahn zu Papierbahnabschnitten erfolgen. -
3 zeigt eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Verpackungsbeutel 30 mit einem offenen Kreuzboden 40, wobei der Beutel aus dem in1 und2 gezeigten Papierbahnabschnitt 10 gebildet ist. Der Kreuzboden 40 ist an dem unteren Ende 13 des in1 gezeigten Papierbahnabschnitts 10 ausgebildet. Charakteristisch für die Kreuzbodenfaltung sind die Eckeinschläge 42 und 43 sowie die Seitenklappen 45 und 46, die zum Zulegen des Bodens um die Seitenfalzlinien 48 und 49 zugeklappt werden.4 zeigt mit dem Pfeil c das Zulegen der ersten Seitenklappe 45 und5 mit dem Pfeil d das Zulegen der zweiten Seitenklappe 46.6 zeigt den erfindungsgemäßen Verpackungsbeutel 30 mit zugelegtem Kreuzboden 40. Wie in7 veranschaulicht, wird der zugelegte Kreuzboden 40 mit einem Nassklebestreifen 50 zugeklebt. Bei dem Nassklebestreifen handelt es sich um einen Papierstreifen mit einer Kartoffelstärkeleimbeschichtung, die vollflächig auf den Papierstreifen 50 aufgetragen ist. Bei Herstellung des Verpackungsbeutels 30 wird der Nassklebestreifen 50 von einer Endlosrolle 52 mit Nassklebeband abgewickelt. Das Endlos-Nassklebeband 52 wird in einer Aktivierungsstation 54 befeuchtet, wodurch die Klebewirkung der Kartoffelstärkeleimbeschichtung aktiviert wird. Nach der Aktivierung wird das Nassklebeband 52 zu Nassklebestreifen 50 vereinzelt und auf den zugelegten Kreuzboden 40 des Verpackungsbeutels 30 aufgeklebt. Damit der noch feuchte Kartoffelstärkeleim besser haftet, d. h. damit sich der Nassklebestreifen 50 nicht so leicht verschiebt, ist dem Kartoffelstärkeleim ein die Haftung erhöhendes Additiv beigemischt. -
8 zeigt einen oben offenen erfindungsgemäßen Verpackungsbeutel 30 mit geöffnetem Oberteil 60. In den Verpackungsbeutel 30 wird wie in9 veranschaulicht das Packgut 62 eingebracht, beispielsweise ein Windelstapel.10 veranschaulicht den Verpackungsbeutel 30 mit eingebrachtem Füllgut 62.11 veranschaulicht die Zulegung des Oberteils 60 des erfindungsgemäßen Verpackungsbeutels 30 mit den Pfeilen e und f, wobei der Verpackungsbeutel 30 mit zugelegtem Oberteil 60 in12 gezeigt ist. -
13 zeigt das Zukleben des zugelegten Oberteils des erfindungsgemäßen Verpackungsbeutels 30 mit einem Nassklebestreifen 64. Wie beim in7 gezeigten Aufkleben auf den Boden, wird der Nassklebestreifen von einer Endlosrolle 66 mit Nassklebeband abgewickelt und in einer Aktivierungsstation 68 durch Befeuchtung aktiviert und sodann als vereinzelter Streifen 64 auf das Oberteil des erfindungsgemäßen Verpackungsbeutels 30 zur Fixierung der Zulegung aufgeklebt. Der Nassklebestreifen 64 besteht erfindungsgemäß aus einem Papierstreifen mit einer Kartoffelstärkeleimbeschichtung, der ein Additiv beigemischt sein kann, damit der Nassklebestreifen 54 nach Auflegung gut auf dem Verpackungsbeutel haftet und nicht so leicht verrutscht.
Claims (10)
- Verpackungsbeutel (30) aus Papier, gebildet aus einem eine oder mehrere Papierlagen umfassenden Schlauchstück, mit einem an einem Ende (13) des Schlauchstücks vorzugsweise in Kreuz- oder Blockbodenfaltweise gebildeten Boden (40) und einem dem Boden gegenüberliegenden Oberteil (60), wobei das Oberteil (60) des befüllten Beutels (30) mit einem Nassklebestreifen (64) verschlossen ist, wobei der Nassklebestreifen (64) einen Papierstreifen mit einer Beschichtung aus Stärkeleim, vorzugsweise Kartoffelstärkeleim, umfasst, wobei der Stärkeleim durch Befeuchtung aktivierbar ist.
- Verpackungsbeutel nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Schlauchstück am Ende des Oberteils einen Staffelschnitt aufweist, der eine überstehende Lasche ausbildet.
- Verpackungsbeutel nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Lasche zwei oder mehrere Löcher und/oder zwei oder mehrere gekreuzte Perforationslinien, die mit einer Stange durchstochen werden können, vorgesehen sind, wobei die Löcher und/oder Perforationslinien vorzugsweise paarweise angeordnet sind.
- Verpackungsbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden mit einem Nassklebestreifen verschlossen ist, wobei der Nassklebestreifen einen Papierstreifen mit einer Beschichtung aus Stärkeleim, vorzugsweise Kartoffelstärkeleim, umfasst, wobei der Stärkeleim durch Befeuchtung aktivierbar ist.
- Verpackungsbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stärkeleimbeschichtung vollflächig auf den Nassklebestreifen aufgebracht ist und/oder dem Stärkeleim Additive beigemischt sind, die die Haftung des aktivierten Nassklebestreifens erhöhen.
- Verfahren zur Verpackung von Packgut in einer recyclingfähigen Papierverpackung, bei dem das Packgut in einem offenen Kreuz- oder Blockbodenbeutel (30) aus Papier verpackt wird, wobei das Packgut durch die dem Kreuz- oder Blockboden (40) gegenüberliegende Öffnung in den leeren Verpackungsbeutel eingebracht wird, wobei die Öffnung nach der Einbringung des Packguts zugefaltet wird und die Faltung mit einem zuvor durch Befeuchtung aktivierten Nassklebestreifen (64) fixiert wird, wobei der Nassklebestreifen als Papierstreifen mit einer Nasskleberbeschichtung ausgebildet ist, wobei die Nasskleberbeschichtung vorzugsweise aus Stärkeleim, weiter vorzugsweise aus Kartoffelstärkeleim basiert und weiter vorzugsweise vollflächig auf dem Papierstreifen aufgebracht ist.
- Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden des Verpackungsbeutels mit einem Nassklebestreifen verklebt ist, wobei der Nassklebestreifen als Papierstreifen mit einer Nasskleberbeschichtung ausgebildet ist, wobei die Nasskleberbeschichtung vorzugsweise auf Stärkeleim, weiter vorzugsweise auf Kartoffelstärkeleim basiert und weiter vorzugsweise vollflächig auf dem Papierstreifen aufgebracht ist.
- Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Nassklebestreifen im nicht aktivierten Zustand der Nasskleberbeschichtung von einer Rolle abgewickelt, danach in einer Befeuchtungsstation aktiviert und danach auf die zugefaltete Öffnung des befüllten Verpackungsbeutels aufgeklebt wird.
- Verwendung eines Verpackungsbeutels (30) nach einem der
Ansprüche 1 bis5 oder eines Verfahrens nach einem derAnsprüche 6 bis8 zur Verpackung von Windeln (62) oder anderen leichten Hygieneartikeln. - Verwendung nach
Anspruch 9 , wobei der Verpackungsbeutel maschinell mit Windeln befüllt und das Oberteil bzw. die Öffnung des Verpackungsbeutels maschinell zugefaltet und mit einem durch Feuchtigkeit aktvierbaren Nassklebestreifen maschinell zugeklebt wird.
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