DE10352109A1 - Papier- oder Kunststoffsack - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Papier- oder Kunststoffsack zur Aufnahme insbesondere schüttfähiger Güter mit mindestens einem Boden, insbesondere einem Kreuzboden, Blockboden oder Ventilboden, wobei im Bereich des Bodens ein diesen Boden abdeckendes Deckblatt angeordnet ist. Dabei ist das Deckblatt auf seiner Vorder- und Rückseite mit Informationsinhalten, insbesondere Verarbeitungshinweisen, Angaben zu den Inhaltsstoffen oder dergleichen, bedruckbar und derart am Boden des Papier- oder Kunststoffsacks mit einer lösbaren Klebeverbindung befestigbar, dass das Deckblatt ohne Zerstörung der die Informationsinhalte aufweisenden Fläche ganz oder teilweise derart ablösbar ist, dass die Informationsinhalte sowohl der Vorder- als auch der Rückseite des Deckblatts für einen Benutzer zugänglich sind.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Papier- oder Kunststoffsack zur Aufnahme insbesondere schüttfähiger Güter mit mindestens einem Boden, insbesondere, jedoch keineswegs ausschließlich, einem Kreuzboden, Blockboden oder Ventilboden, wobei im Bereich des Bodens ein diesen Boden abdeckendes Deckblatt angeordnet ist.
- Säcke der in Rede stehenden Art dienen beispielsweise zum Verpacken von Lebensmitteln, Baustoffen oder dergleichen und weisen üblicherweise zwei einander gegenüberliegende Böden auf, die durch eine verklebte Faltung verschlossen werden. Es ist bekannt, im Bereich des jeweiligen Bodens ein Deckblatt, im Regelfall vollflächig, über diesen zu kleben, um einen sicheren Verschluss zu gewährleisten. Zum Entleeren des Sacks wird dieser im Bereich eines Bodens durch Ab- oder Aufreißen des Deckblatts und der Faltung geöffnet, wobei Deckblatt und Faltung zerstört werden.
- Es ist weiter bekannt, den Sack sowohl auf seinen Seitenflächen als auch im Bodenbereich mit Hinweisen über Inhaltsstoffe, Verarbeitung, Herkunft und dergleichen zu versehen, wobei auch die Deckblätter im Bereich der Böden auf ihren nach außen weisenden Seiten bedruckt werden können. Insbesondere bei vergleichsweise kleinen Säcken und umfangreichen Verarbeitungshinweisen, die zudem häufig in einer Vielzahl von Sprachen aufgebracht werden müssen, reicht die bedruckbare Fläche häufig nicht aus, um alle notwendigen und/oder vorgeschriebenen Angaben am Sack anzubringen. Daher werden häufig Beipackzettel mitgegeben, auf denen die entsprechenden Informationen enthalten sind. Dies ist jedoch umständlich und teuer, wobei zudem ein Verlieren des Beipackzettels nicht ausgeschlossen werden kann.
- Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Papier- oder Kunststoffsack zu schaffen, der verbesserte Möglichkeiten zur Anbringung von Informationsinhalten aufweist.
- Diese Aufgabe wird durch einen Papier- oder Kunststoffsack nach der Lehre des Anspruchs 1 gelöst.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Der Papier- oder Kunststoffsack gemäß der Erfindung weist in zunächst bekannter Weise mindestens einen Boden auf, der in üblicher Weise, beispielsweise durch eine verklebte Faltung, verschlossen sein kann. Im Bereich des Bodens wird ein Deckblatt am Sack befestigt, das den Boden im Wesentlichen abdeckt. Die Art des Sacks ist grundsätzlich beliebig. Vorteilhafterweise, jedoch keineswegs ausschließlich, lässt sich ein derartiges Deckblatt insbesondere an Säcken mit einem Flachboden nach Art eines Blockbodens, Kreuzbodens oder Ventilbodens anordnen. Unter den Begriff „Papier- oder Kunststoffsack" sollen ferner alle Arten von Säcken fallen, die aus Papier, Kunststoff oder einer Kombination dieser Materialien bestehen.
- Im Gegensatz zu den aus dem Stand der Technik bekannten Säcken ist gemäß der vorliegenden Erfindung das Deckblatt auf seiner Vorder- und Rückseite mit Informationsinhalten, insbesondere Verarbeitungshinweisen, Angaben zu den Inhaltsstoffen oder dergleichen, bedruckbar und derart am Boden des Papier- oder Kunststoffsacks mit einer lösbaren Klebeverbindung befestigbar, dass das Deckblatt ohne Zerstörung der die Informationsinhalte aufweisenden Fläche ganz oder teilweise derart ablösbar ist, dass die Informationsinhalte sowohl der Vorder- als auch der Rückseite des Deckblatts für einen Benutzer zugänglich sind.
- Es ist also mit anderen Worten zunächst einmal die Idee der vorliegenden Erfindung, nicht nur die Vorderseite des Deckblatts mit Informationsinhalten zu versehen. Bereits dadurch wird die zur Verfügung stehende beispielsweise bedruckbare Fläche im Vergleich zum Stand der Technik erheblich vergrößert. Dabei kann das Deckblatt gemäß der Erfindung sowohl zusätzlich auf ein dann im Wesentlichen zum Verschließen des Bodens dienendes Deckblatt aufgebracht werden und damit mittelbar am Boden angeordnet sein oder aber das aus dem Stand der Technik bekannte Deckblatt vollständig ersetzen. Dabei kann das erfindungsgemäße Deckblatt auch zum Verschluss des Bodens beitragen.
- Durch die Verwendung einer leicht lösbaren Klebeverbindung zwischen Deckblatt und Boden kann das Deckblatt ohne wesentliche Zerstörung vom Sack abgelöst, insbesondere abgezogen, werden, wobei das Deckblatt entweder vollständig vom Boden des Sacks abgelöst werden kann oder teilweise, derart, dass zwar die auf der Rückseite des Deckblatts angebrachten Informationen für einen Benutzer zugänglich sind, aber das Deckblatt unverlierbar am Sack anhaftet.
- In grundsätzlich beliebiger Weise kann das Deckblatt beispielsweise vollflächig am Boden des Sacks verklebt werden, wobei jedoch insbe sondere durch Auswahl des Klebstoffs sichergestellt sein muss, dass ein leichtes zerstörungsfreies Ablösen des Deckblatts vom Boden möglich ist. Nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel jedoch ist das Deckblatt im Bereich seiner Seitenkanten zumindest abschnittsweise mit dem Boden des Papier- oder Kunststoffsacks verklebt. Dies bedeutet, dass die gesamte untere Fläche des Deckblatts zwischen den Seitenkanten, genauer zwischen den Klebstoffabschnitten im Bereich der Seitenkanten, zum Bedrucken zur Verfügung steht, ohne dass eine Zerstörung des bedruckten Bereiches beim Ablösen des Deckblatts zu befürchten ist. Vorzugsweise erstreckt sich dabei der Klebstoffauftrag im Wesentlichen entlang der gesamten Länge der jeweiligen Seitenkante.
- Im einfachsten Fall ist das Deckblatt als einfaches ebenes Blatt ohne Abfaltungen oder dergleichen ausgebildet. Nach einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel jedoch ist das Deckblatt entlang mindestens einer Seitenkante unter Bildung eines Randstreifens um im Wesentlichen 180 Grad nach unten, das heißt in Richtung des Sackbodens abgefaltet, wobei der abgefaltete Randstreifen mit dem Boden des Papier- oder Kunststoffsacks verklebt ist. Besonders vorteilhaft ist dabei, wenn das Deckblatt entlang zweier gegenüberliegender Seitenkanten unter Bildung jeweils eines Randstreifens um im Wesentlichen 180 Grad abgefaltet ist, wobei die abgefalteten Randstreifen mit dem Boden des Papier- oder Kunststoffsacks verklebt sind. Dieses Ausführungsbeispiel weist dabei den Vorteil auf, dass zum einen nicht nur der Bereich zwischen den abschnitt- oder streifenförmigen Klebestellen, sondern im Wesentlichen die gesamte Breite des Deckblatts sowohl auf seiner Ober- als auch auf seiner Unterseite zum Bedrucken zur Verfügung steht.
- Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel ist das Deckblatt entlang bzw. parallel zu mindestens einer Seitenkante mehrfach mäander- oder zieharmonikaartig derart abgefaltet, dass die mäander- oder zieharmonikaartig abgefalteten Lagen bei aufgeklebtem Deckblatt zwischen dem Boden des Papier- oder Kunststoffsacks und der äußeren Lage des Deckblatts angeordnet sind. Dadurch ist eine weitere Vergrößerung der bedruckbaren Fläche möglich. Dabei ist vorzugsweise die zuerst abgefaltete Lage des Deckblatts mit dem Boden des Papier- oder Kunststoffsacks verklebt.
- Zum Abziehen des Deckblatts vom Boden des Sacks kann der Benutzer beispielsweise mit einem Finger stirnseitig in den Raum zwischen dem Deckblatt und dem Boden des Sacks eingreifen und das Deckblatt dann nach oben abziehen. Weiter kann das Deckblatt beispielsweise mit einer angeformten Grifflasche versehen sein. Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung jedoch endet der Klebstoffauftrag im Bereich der Seitenkanten mit Abstand vor mindestens einer quer zur Seitenkante verlaufenden Stirnkante. Dadurch kann das nicht vollständig verklebte Stirnende des Deckblatts zunächst vom Boden des Sacks weg abgewinkelt und nach Art einer Grifflasche verwendet werden.
- Die Geometrie des Klebstoffauftrages ist zunächst ohne Bedeutung, solange zum einen eine ausreichende Befestigung des Deckblatts am Boden des Sacks und zum anderen eine leichte Abziehbarkeit des Deckblatts vom Sackboden ermöglicht ist. So kann beispielsweise der Klebstoffauftrag durchaus vollflächig erfolgen. Nach einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung jedoch erfolgt der Klebstoffauftrag streifenförmig, punktförmig oder rasterartig.
- Als Klebestoff können in grundsätzlich beliebiger Weise alle Klebstoffarten Verwendung finden, die bei sicherer Fixierung des Deckblatts am Boden des Sacks ein leichtes Ablösen ohne Zerstörung des Deckblatts ermöglichen. Es ist dabei ebenfalls ohne Belang, ob sich beim Ablösen des Deckblatts der Klebstoff vom Sackboden und/oder vom Deckblatt löst oder ob der Klebstoff bei Überschreiten einer vorgegebenen Belastung, insbesondere Scherbelastung, zerstört wird. Besonders bevorzugt finden als Klebstoff ein Haftklebstoff oder ein Klebstoff auf Stärkebasis Verwendung.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand lediglich Ausführungsbeispiele zeigender Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 in schematischer Ansicht von oben den Bodenbereich eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Papier- oder Kunststoffsacks mit ungefaltetem Deckblatt; -
2 in einer der1 entsprechenden Darstellung den Papier- oder Kunststoffsack nach1 mit teilweise abgelöstem Deckblatt; -
3 in schematischer Darstellung den Papier- oder Kunststoffsack nach1 im Längsschnitt entlang der Schnittlinie A-A; -
4 in einer der1 entsprechenden Darstellung ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Papier- oder Kunststoffsacks mit einseitig abgefaltetem Deckblatt; -
5 in einer der2 entsprechenden Darstellung das Ausführungsbeispiel nach4 ; -
6 in schematischer Darstellung den Papier- oder Kunststoffsack nach4 im Längsschnitt entlang der Schnittlinie B-B; -
7 in einer der1 entsprechenden Darstellung ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Papier- oder Kunststoffsacks mit zweiseitig abgefaltetem Deckblatt; -
8 in schematischer Darstellung den Papier- oder Kunststoffsack nach7 im Längsschnitt entlang der Schnittlinie C-C; und -
9 in einer der8 entsprechenden Darstellung eine Variante des Ausführungsbeispiels nach7 mit mäander- oder zieharmonikaartig abgefaltetem Deckblatt. - Der in der
1 dargestellte Papiersack1 weist, wie insbesondere auch der3 zu entnehmen ist, zwei Seitenwände2 und3 auf. Die axialen Enden4 und5 der Seitenwände2 und3 sind in für sich bekannter Weise unter Bildung eines Bodens6 einander übergreifend gefaltet. Das in den Figuren nicht dargestellte axial gegenüberliegende Ende des Papiersacks1 ist in gleicher Weise ausgebildet. In dem in den Figuren dargestellten ungefüllten Zustand des Papiersacks1 liegen die Seitenwände2 und3 unmittelbar aufeinander. Die Bildung eines Sacks mit voluminösem Innenraum erfolgt erst unmittelbar vor dem bzw. beim Befüllen. - Im Bereich des Bodens
6 des Papiersacks1 ist ein den Boden6 im Wesentlichen abdeckendes Deckblatt7 angeordnet. Das Deckblatt7 ist dabei in nicht dargestellter Weise sowohl auf seiner nach außen weisenden Vorderseite8 als auch auf seiner Rückseite9 mit Informationsinhalten, beispielsweise mit Verarbeitungshinweisen für das vorgesehene Füllgut, bedruckt. Das Deckblatt7 ist bei diesem Ausführungsbeispiel als ebenes flaches Deckblatt ohne Abfaltungen ausgeführt. - Wie insbesondere in der
3 angedeutet ist, ist das Deckblatt7 mittels zweier streifenförmiger Klebstoffaufträge10 und11 , die sich im Wesentlichen entlang der Längsseitenkanten12 und13 des Deckblatts7 erstrecken, mit dem Boden6 des Papiersacks1 verklebt. Dabei steht als bedruckbare Fläche im Wesentlichen die Fläche des Deckblatts7 zwischen den Klebstoffaufträgen10 und11 zur Verfügung. Als Klebstoff findet dabei ein Klebstoff auf Stärkebasis Verwendung, der beispielswei se nach Art eines Haftklebers derart ausgelegt ist, dass das Deckblatt7 in einfacher Weise durch Abziehen vom Boden6 des Papiersacks1 von diesem im Wesentlichen ohne Zerstörung lösbar ist, so dass die Rückseite9 des Deckblatts7 und damit die darauf gedruckten Informationsinhalte zugänglich werden. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass die Adhäsions- bzw. Kohäsionskräfte der Klebeverbindung bzw. des Klebstoffs beim Abziehen geringer sein müssen als die Festigkeit, insbesondere die Reißfestigkeit, des Papiers des Deckblatts7 . - Wie in der
1 durch die strichlierte Linie12 angedeutet ist, erstrecken sich die streifenförmigen Klebstoffaufträge nicht über die gesamte Länge des Deckblatts7 , sondern nur von der Stirnkante13 bis hin zur strichlierten Linie12 . Dadurch bleibt ein stirnseitiger laschenartiger Abschnitt14 des Deckblatts7 unverklebt und bildet für einen Benutzer die Möglichkeit, durch Ergreifen dieses Abschnitts14 nach Art einer Grifflasche das Deckblatt abzuziehen. - Das in den
4 bis6 dargestellte weitere Ausführungsbeispiel eines Papiersacks1 weist grundsätzlich den gleichen Aufbau wie der Papiersack1 nach dem Ausführungsbeispiel gemäß den1 bis3 auf. Im Gegensatz zum vorstehenden Ausführungsbeispiel jedoch ist das Deckblatt7' entlang einer seiner Seitenkanten15 entlang seiner gesamten Länge unter Bildung eines Randstreifens 16 um im Wesentlichen180 Grad abgefaltet. Dabei ist das Deckblatt7' mit dem Boden6 des Papiersacks 1 wiederum mittels zweier streifenförmiger Klebstoffaufträge10 und11 entlang seiner Längsseitenkanten12 und15 lösbar verklebt. Im Bereich seiner abgefalteten Längsseitenkante15 erfolgt die Verklebung am Boden6 über den abgefalteten Randstreifen16 , so dass bei diesem Ausführungsbeispiel nahezu die gesamte Rückseite des Deckblatts7' zwischen dem Klebstoffauftrag11 und der Seiten- bzw. Faltkante15 zum Bedrucken zur Verfügung steht. - Wie leicht ersichtlich ist, kann die zum Bedrucken zur Verfügung stehende Fläche auf der Rückseite des Deckblatts
7' noch dadurch weiter vergrößert werden, dass das Deckblatt7' an der der Seitenkante15 gegenüberliegenden Seitenkante12 in gleicher Weise wie die Seitenkante15 abgefaltet und verklebt wird. Damit steht die gesamte Rückseite des Deckblatts7' zwischen den beiden Falt- oder Seitenkanten zum Bedrucken zur Verfügung. - Der Papiersack
1 nach dem Ausführungsbeispiel nach den7 bis9 weist zunächst ebenfalls den gleichen grundsätzlichen Aufbau wie der Papiersack nach den1 bis6 auf. Im Gegensatz zu den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen jedoch ist beim Ausführungsbeispiel nach den7 und8 das Deckblatt7'' entlang seiner beiden Längskanten12 und13 unter Bildung der Randstreifen16 und17 abgefaltet, wobei sich der abgefaltete Randstreifen17 im Wesentlichen über die gesamte Breite des Deckblatts7'' erstreckt. Dadurch wird sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite die zum Bedrucken zur Verfügung stehende Fläche vergrößert. - Beim Ausführungsbeispiel nach der
9 ist das Deckblatt7''' beginnend an der Seitenkante12 mäander- oder im Querschnitt schneckenartig abgefaltet, wodurch sich die bedruckbare Fläche des Deckblatts7''' grundsätzlich beliebig vergrößern lässt.
Claims (9)
- Papier- oder Kunststoffsack zur Aufnahme insbesondere schüttfähiger Güter mit mindestens einem Boden, insbesondere einem Kreuzboden, Blockboden oder Ventilboden, wobei im Bereich des Bodens ein diesen Boden abdeckendes Deckblatt angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckblatt (
7 ,7' ,7'' ,7''' ) auf seiner Vorder- und Rückseite (8 ,9 ) mit Informationsinhalten, insbesondere Verarbeitungshinweisen, Angaben zu den Inhaltsstoffen oder dergleichen, bedruckbar ist und derart am Boden (6 ) des Papier- oder Kunststoffsacks (1 ) mit einer lösbaren Klebeverbindung (10 ,11 ) befestigbar ist, dass das Deckblatt (7 ,7' ,7'' ,7''' ) ohne Zerstörung der die Informationsinhalte aufweisenden Fläche ganz oder teilweise derart ablösbar ist, dass die Informationsinhalte sowohl der Vorder- als auch der Rückseite (8 ,9 ) des Deckblatts (7 ,7' ,7'' ,7''' ) für einen Benutzer zugänglich sind. - Papier- oder Kunststoffsack nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckblatt (
7 ,7' ,7'' ,7''' ) im Bereich seiner Seitenkanten (12 ,13 ,15 ) zumindest abschnittsweise mit dem Boden (6 ) des Papier- oder Kunststoffsacks (1 ) verklebt ist. - Papier- oder Kunststoffsack nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckblatt (
7' ,7'' ,7''' ) entlang mindestens einer Seitenkante (12 ,13 ,15 ) unter Bildung eines Randstreifens (16 ) um im Wesentlichen 180 Grad abgefaltet ist, wobei der abgefaltete Randstreifen (16 ) mit dem Boden (6 ) des Papier- oder Kunststoffsacks (1 ) lösbar verklebt ist. - Papier- oder Kunststoffsack nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckblatt (
7' ,7'' ,7''' ) entlang zweier gegenüberliegender Seitenkanten (12 ,13 ,15 ) unter Bildung jeweils eines Randstreifens (16 ) um im Wesentlichen 180 Grad abgefaltet ist, wobei die abgefalteten Randstreifen (16 ) mit dem Boden (6 ) des Papier- oder Kunststoffsacks (1 ) lösbar verklebt sind. - Papier- oder Kunststoffsack nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckblatt (
7''' ) entlang bzw. parallel zu mindestens einer Seitenkante (12 ,13 ,15 ) mehrfach mäander- oder zieharmonikaartig derart abgefaltet ist, dass die mäander- oder zieharmonikaartig abgefalteten Lagen bei aufgeklebtem Deckblatt (7''' ) zwischen dem Boden (6 ) des Papier- oder Kunststoffsacks (1 ) und der äußeren Lage des Deckblatts (7''' ) angeordnet sind. - Papier- oder Kunststoffsack nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zuerst abgefaltete Lage des Deckblatts ((
7''' ) mit dem Boden (6 ) des Papier- oder Kunststoffsacks (1 ) verklebt ist. - Papier- oder Kunststoffsack nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebstoffauftrag (
10 ,11 ) im Bereich der Seitenkanten (12 ,13 ,15 ) mit Abstand vor mindestens einer quer zur Seitenkante verlaufenden Stirnkante endet. - Papier- oder Kunststoffsack nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebstoffauftrag (
10 ,11 ) streifenförmig, punktförmig oder rasterartig erfolgt. - Papier- oder Kunststoffsack nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der verwendete Klebstoff ein Haftklebstoff oder ein Klebstoff auf Stärkebasis ist.
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---|---|---|---|
DE2003152109 DE10352109A1 (de) | 2003-11-04 | 2003-11-04 | Papier- oder Kunststoffsack |
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DE2003152109 Ceased DE10352109A1 (de) | 2003-11-04 | 2003-11-04 | Papier- oder Kunststoffsack |
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Inventor name: SCHMOOR, ULRICH, 77815 BUEHL, DE |
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