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Stand der Technik
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Es ist aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt, Getränke mittels sogenannter Portionskapseln in entsprechenden Portionskaffeemaschinen zuzubereiten. Derartige Portionskaffeemaschinen sind beispielsweise aus den Druckschriften
WO 2011 / 147 553 A1 oder
WO 2011 / 147 491 A1 bekannt. Der Benutzer führt hierfür eine mit einem Getränkerohmaterial gefüllte Portionskapsel in die Portionskaffeemaschine ein, schließt die Portionskapsel-Getränkezubereitungs-maschine und startet den Zubereitungsmechanismus. Beim Schließen der Portionskaffeemaschine wird die Portionskapsel an wenigstens zwei Stellen perforiert, wobei durch eine der beiden Perforationsöffnungen heißes Wasser unter Druck in das Innere der Portionskapsel eingeleitet wird und durch Wechselwirkung des heißen Wassers mit dem Getränkerohmaterial das Getränk erzeugt wird, welches durch die andere der beiden Perforationsöffnungen aus der Portionskapsel abfließt und in ein entsprechendes Trinkgefäß geleitet wird. Solche Portionskaffeemaschinen sind vornehmlich zur Herstellung von Kaffee gedacht. Aus diesem Grund wird das heiße Wasser üblicherweise unter hohem Druck von bis zu 19 bar in die Portionskapsel eingeleitet. Typische Portionskapsel sind beispielsweise aus den Druckschriften
WO 2012 / 038 063 A1 und
WO 2010 / 085 824 A1 bekannt.
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Zunehmend werden derartige Portionskaffeemaschinen auch zur Herstellung von Teegetränken verwendet. Hierfür werden mit Teegranulat gefüllte Portionskapseln eingesetzt, wie sie beispielsweise aus der Druckschrift
WO 2012 / 123 106 A1 bekannt sind. Durch das Einleiten des druckbeaufschlagten heißen Wassers in die Portionskapsel wird innerhalb der Portionskapsel das Teegetränk erzeugt. Das Teegetränk fließt sodann durch eine Öffnung im Kapselboden ab, während ein Filterelement innerhalb der Portionskapsel dafür sorgt, dass keine Partikel des Teegranulats aus der Portionskapsel gespült werden und in das Trinkgefäß gelangen.
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Nachteilig an der bekannten Verfahrensweise ist, dass das hergestellte Teegetränk häufig trübe ist und einen intensiveren Geschmack als vergleichbare Teegetränke aufweist, welche in konventioneller Art, d.h. durch Aufgießen mit heißem Wasser und Abwarten von einigen Minuten Ziehzeit, zubereitet werden.
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Darüber hinaus ist es aus dem Stand der Technik bekannt, mit Reinigungsmitteln gefüllte Reinigungskapseln in Portionskapseln zu verwenden, welche in die Portionskapselmaschine einsetzbar sind und in der Brühkammer mit Flüssigkeit beaufschlagt werden, wodurch eine durch den Auslauf der Portionskapselmaschine fließende Reinigungsflüssigkeit erzeugt wird, um die Portionskapselmaschine zu reinigen. Es besteht hierbei die Schwierigkeit, ein Reinigungsmittel zu finden bzw. zu verwenden, welches einerseits eine gute Reinigungswirkung erzielt und andererseits trotz der vergleichsweise hohen Drücke, hohen Temperaturen und hohen Fließgeschwindigkeiten der Flüssigkeit im Inneren der Brühkammer nicht zu einer übermäßigen Schaumbildung neigt.
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Offenbarung der Erfindung
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Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Portionskapsel zur Verwendung in einer Portionskapselmaschine und ein System aus Portionskapsel und Portionskapselmaschine bereitzustellen, bei welchen die Nachteile des Standes der Technik nicht auftreten. Insbesondere soll eine Herstellung eines Teegetränks, in einer Portionskaffeemaschine ermöglicht, dessen Erscheinungsform und Geschmack mit konventionell zubereiteten Teegetränken vergleichbar ist. Ferner soll eine insbesondere übermäßige Schaumbildung bei bestimmten Betriebsarten, beispielsweise bei der Herstellung eines Teegetränks, eines konventionellen Kaffees ohne Crema oder bei der Reinigung der Portionskapsel verhindert werden.
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Gelöst wird diese Aufgabe mit einer Portionskapsel zur Verwendung in einer Portionskaffeemaschine, wobei die Portionskapsel ein im Wesentlichen starres Basiselement aufweist, welches einen Hohlraum umfasst und welche in eine Brühkammer der Portionskapsel-Getränkezubereitungs-maschine einführbar ist, wobei das Basiselement aus einem im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässigen Material gefertigt ist und wobei die Portionskapsel ein Hüllenelement aufweist, welches ein Rohmaterial zur Wechselwirkung mit einer von der Portionskaffeemaschine zugeführten Flüssigkeit umhüllt, wobei das Hüllenelement innerhalb des Hohlraums angeordnet ist.
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Es hat sich in vorteilhafter Weise gezeigt, dass die mit der erfindungsgemäßen Portionskapsel die Nachteile des Standes der Technik vermieden werden können. Insbesondere wird mit der erfindungsgemäßen Portionskapsel eine übermäßige Schaumbildung, beispielsweise bei der Herstellung von Tee oder eines konventionellen Kaffees ohne Crema oder bei der Reinigung der Portionskapsel verhindert wird. Das Rohmaterial umfasst hierbei beispielsweise ein Getränkerohmaterial, wie kleingeschnittene Teeblätter oder ein Kaffeegranulat aus gerösteten und gemahlenen Kaffeebohnen, oder ein Reinigungsmaterial, wie beispielsweise ein Reinigungsgranulat oder eine Reinigungsflüssigkeit.
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Es hat sich ferner in überraschender Weise gezeigt, dass die Trübung des hergestellten Getränks erheblich reduziert wird, wenn das beispielsweise ein Getränkerohmaterial umfassendes Rohmaterial innerhalb des im Basiselement befindlichen flüssigkeitsdurchlässigen Hüllenelements angeordnet ist. Das Hüllenelement ist vorzugsweise aus einem flüssigkeitsdurchlässigen Material gefertigt, so dass die in die Brühkammer eintretende Extraktionsflüssigkeit somit an jeder Stelle des Hüllenelements aus dem Bereich des Getränkerohmaterials austreten kann, sodass im Gegensatz zu den aus dem Stand der Technik bekannten Portionskapseln im Bereich des Getränkerohmaterials kein erhöhter Druck durch ein Filtermedium auftritt. Die aus dem Hüllenelement austretende Getränkeflüssigkeit kann sich außerhalb des Hüllenelements sofort entspannen und in Richtung Kapselboden fließen, um dort aus der Portionskapsel auszutreten. Die Reduzierung des Drucks im Bereich des Getränkerohmaterials führt dazu, dass in einer Portionskapsel-Getränkezubereitungsmaschine ein klares und aromatisches Teegetränk herstellbar ist, dessen Erscheinungsform und Geschmack mit konventionell zubereiteten Teegetränken vergleichbar ist. Bei den aus dem Stand der Technik bekannten Filtermedien, wie beispielsweise dem starren Filtermedium oder dem auf dem Kapselboden aufliegenden Filtervlies, gelangt häufig im Getränkerohmaterial befindlichen Feinstaub in die Filteröffnungen und quillt dort durch Wasseraufnahme auf, so dass die entsprechenden Filteröffnungen verstopft werden. Dies führt zu einer Erhöhung des Drucks im Bereich des Getränkerohmaterials, da nur eine begrenzte Filterfläche zum Austreten zur Verfügung steht, wodurch ein trübes und intensiver schmeckendes Getränk erzeugt wird. Die erfindungsgemäße Portionskapsel ist zudem vergleichsweise einfach und kostengünstig herstellbar. Das Rohmaterial umfasst insbesondere eine flüssige oder partikelförmige Substanz.
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Alternativ wäre aber auch denkbar, dass das Hüllenelement aus einem zunächst flüssigkeitsundurchlässigen Material gefertigt ist, welches ein poröses Membranmaterial umfasst. Das poröse Membranmaterial weist vorzugsweise eine Vielzahl von Mikroporen auf, die sich druck- und/oder temperaturabhängig öffnen. In vorteilhafter Weise ist die Rohsubstanz somit luft- und/oder flüssigkeitsdicht verpackt, bis die Extraktionsflüssigkeit unter Druck in der Brühkammer in die Portionskapsel eingeführt wird. Dies hat den Vorteil, dass eine etwaige Getränkesubstanz aromadicht verpackt ist, auch wenn das starre Basiselement bereits vorgefertigte und unfreiwillige Öffnungen aufweist. Ferner ist auf diese Weise eine etwaige Reinigungssubstanz besonders sicher zu verpacken, so dass ein Ausrieseln oder Abfließen von Reinigungssubstanz aus der Portionskapsel, beispielsweise während des Transports oder der Lagerung, verhindert werden kann.
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Das Material des Hüllenelements umfasst vorzugsweise ein Filtervlies, welches vorzugsweise aus Kunststofffasern und/oder aus Fasern pflanzlicher Herkunft gefertigt ist. Das Filtervlies ist insbesondere zu einer rundum geschlossenen Tasche ausgebildet, in welcher das Getränkerohmaterial angeordnet ist. Vorteilhafterweise ist das Filtervlies aufgrund der Verwendung von Kunststofffasern schweißbar. Denkbar ist, dass das Hüllenelement nach dem Einfüllen des Getränkerohmaterials zugeschweißt wird. Das Hüllenelement weist demnach insbesondere eine Schweißnaht auf. Alternativ wäre natürlich ein Zukleben oder Zunähen des Filtervlieses realisierbar. Die Kunststofffasern bestehen vorzugsweise aus Polyamid, Polypropylen, Polyethylen und/oder Polyester. Alternativ wäre auch denkbar, dass das Hüllenelement, wie Filterpapier, ausschließlich aus Zellstoff hergestellt ist.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen, sowie der Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen entnehmbar.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das Hüllenelement das Rohmaterial vollständig umhüllt. In vorteilhafter Weise wird somit die Fläche, durch welche die Extraktionsflüssigkeit aus dem Bereich des Rohmaterials austreten kann, erhöht und der Druck im Bereich des Rohmaterials weiter verringert. Das Aufschäumen wird hierdurch wirksam vermieden.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das Hüllenelement aus einem porösen und biegeschlaffen Material gefertigt ist. Die Porosität des Hüllenelements führt dazu, dass durch das Hüllenelement keine nennenswerte Druckerhöhung im Bereich des Rrohmaterials auftritt. Zudem kann das Wasser das Hüllelements nahezu ungehindert durchströmen, wobei gleichzeitig das Rohmaterial zurückgehalten wird, so dass keine Verunreinigung des Getränks durch Partikel des Rohmaterials erfolgt. Zuletzt wird ein Abfließen der Flüssigkeit, insbesondere des Getränks oder der Reinigungsflüssigkeit, auch zwischen der Wandung des Basiselements und des an der Wandung möglicherweise anliegenden Hüllenelements in Richtung Kapselboden ermöglicht.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass der Hohlraum von einer Membran verschlossen ist, welche vorzugsweise stoffschlüssig mit einem umlaufenden Flansch des Basiselements verbunden ist. In vorteilhafter Weise wird der Hohlraum des Basiselements durch die gasdichte Membran aromadicht verschlossen, so dass das Aroma des Getränkerohmaterials auch bei längerer Lagerung der Portionskapsel erhalten bleibt.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die Portionskapsel wenigstens ein Abstandselement zur Beabstandung des Hüllenelements von einem Kapselboden und/oder einer Wandung der Portionskapsel aufweist, wobei insbesondere das Abstandselement einstückig mit dem Basiselement ausgebildet ist oder als zum Basiselement separates Element innerhalb des Hohlraums angeordnet ist, wobei das Abstandselement vorzugsweise zwischen dem Kapselboden und dem Hüllenelement angeordnet ist. In vorteilhafter Weise wird durch die Beabstandung des mit Rohmaterial gefüllten Hüllenelements vom Kapselboden ein Sammelbecken im Bodenbereich der Portionskapsel bereitgestellt, in welchem sich das hergestellte Getränk oder die Reinigungsflüssigkeit sammeln kann, bevor es aus der Portionskapsel herausfließt. Denkbar ist, dass das Abstandselement in die Wandung des Basiselements eingeformt ist oder dass das Abstandselement als separates Element einfach auf den Bodenbereich gelegt wird. Das Abstandselement umfasst vorzugsweise eine Stegstruktur, so dass zwischen den Stegen das Getränk abfließen kann.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass auf einer Außenseite des Bodenbereichs eine Dichtfolie angeordnet ist, welches sich über eine Öffnung im Bodenbereich erstreckt und manuell abziehbar ist. In vorteilhafter Weise kann die Dichtfolie von einem Benutzer abgezogen werden, bevor die Portionskapsel in eine Portionskaffeemaschine eingeführt wird. Die sodann freiliegende Öffnung im Bodenbereich der Portionskapsel sorgt dafür, dass sich auch beim Einleiten der Extraktionsflüssigkeit in den Hohlraum der Portionskapsel im Inneren der Portionskapsel kein großer Druck aufbauen kann. Hierdurch wird die Qualität insbesondere des Teegetränks weiter verbessert.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform oder eines weiteren Gegenstands der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die Portionskapsel ein Rohmaterial zur Wechselwirkung mit einer von der Portionskaffeemaschine zugeführten Flüssigkei aufweist, welche innerhalb des Hohlraums angeordnet ist, wobei die Portionskapsel ein Filterelement aufweist, welche eine im Bodenbereich des Basiselements ausgebildete Öffnung überspannt, wobei das Filterelement ein Filtervlies umfasst, welches zumindest teilweise Kunststofffasern aufweist. In vorteilhafter Weise wird durch die Öffnung im Kapselboden ein hoher Druckaufbau im Kapselinneren verhindert. Diese führt dazu, dass ein im Vergleich zum Stand der Technik insbesondere klareres und aromatischeres Teegetränk erzeugt wird, welche keine störende Trübung aufweist. Der Durchmesser der Öffnung beträgt hierfür bevorzugt wenigstens 50 Prozent, besonders bevorzugt wenigstens 60 Prozent und ganz besonders bevorzugt wenigstens 70 Prozent des Durchmessers des Bodenbereichs der Portionskapsel. Durch eine derart große Öffnung wird der Druckaufbau im Inneren der Portionskapsel wirksam verhindert. Die Verwendung eines Filtervlieses aus Kunststofffasern sorgt vorteilhafterweise dafür, dass das Filtervlies insbesondere in besonders einfacher und kostengünstiger Weise mittels eines Schweißvorgangs, beispielsweise ein Ultraschallschweißvorgang, am Bodenbereich des Basiselements befestigt werden kann. Ferner weist das Filtervlies eine erhöhte Reißfestigkeit auf. Denkbar ist, dass der Bodenbereich mit einer abziehbaren Dichtfolie bedeckt ist, welche auf der Außenseite des Bodenbereichs geklebt ist und vom Benutzer vor dem Brühvorgang von Hand abgezogen werden muss. Alternativ ist denkbar, dass das Basiselement in eine gasdichte und flüssigkeitsundurchlässige Außenhülle eingekapselt ist, aus welcher das Basiselement vor der Verwendung der Portionskapsel vom Benutzer herausgenommen werden muss. Die Außenhülle fungiert als Frischeverpackung und ist beispielsweise aus einer dünnen und flexiblen Plastikfolie gefertigt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Getränkerohmaterial stets aromadicht verpackt ist, auch wenn der Kapselboden großenteils nur aus einem luftdurchlässigen Filtervlies besteht.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das Filterelement auf der Innenseite des Bodenbereichs am Basiselement stoffschlüssig befestigt, insbesondere festgeschweißt, ist oder wobei das Filterelement an der Innenseite eines sich zwischen dem Bodenbereich und der Membran erstreckenden Wandungsbereichs des Basiselements befestigt ist. In vorteilhafter Weise wird somit eine kostengünstige und einfache Herstellung der Portionskapsel erzielt.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform oder eines weiteren Gegenstands der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die Portionskapsel ein Rohmaterial zur Wechselwirkung mit einer von der Portionskaffeemaschine zugeführten Flüssigkei aufweist, welche innerhalb des Hohlraums angeordnet ist, wobei die Portionskapsel ein starres Halteelement mit einer von Durchgangsöffnungen durchsetzten ebenen Haltefläche und ein im Bereich der Haltefläche angeordnetes Filterelement aufweist, welches zwischen dem Rohmaterial und dem Halteelement angeordnet ist. Die Durchgangsöffnungen sind vorzugsweise derart groß gewählt, dass durch das Filterelement ein ausreichend großer Druckabbau erzielt wird, sodass insbesondere ein klares und aromatisches Teegetränk herstellbar ist.
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Das Filtervlies weist vorzugsweise Kunststofffasern auf. Das Filtervlies kann optional zusätzlich Fasern pflanzlicher Herkunft, Zellstoff, aufweisen. Die Kunststofffasern bestehen vorzugsweise aus Polyamid, Polypropylen, Polyethylen und/oder Polyester. Alternativ wäre auch denkbar, dass das Filterelement, wie Filterpapier, ausschließlich aus Zellstoff hergestellt ist.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das Filterelement stoffschlüssig und insbesondere über wenigstens eine Schweißnaht mit dem Halteelement verbunden ist. In vorteilhafter Weise wird somit ein Aufschwimmen des Filterelements vom Halteelement verhindert.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein aufweisend eine Portionskaffeemaschine und die erfindungsgemäße Portionskapsel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Portionskaffeemaschine ein erstes Brühkammerelement und ein zweites Brühkammerelement aufweist, wobei wenigstens das erste Brühkammerelement entlang einer Längsrichtung zwischen einer Ladestellung, in welcher das erste und das zweite Brühkammerelement derart voneinander beabstandet sind, dass die Portionskapsel zwischen das erste und das zweite Brühkammerelement einführbar ist, und einer Arbeitsstellung, in welcher das erste und zweite Brühkammerelement einander derart angenähert sind, dass sie eine geschlossene Brühkammer zur Extraktion der in die Portionskaffeemaschine eingeführten Portionskapsel bilden, bewegbar ist. Vorteilhafterweise ist mittels des erfindungsgemäßen Systems die Herstellung eines klaren und aromatischen Teegetränks möglich, dessen Erscheinungsform und Geschmack mit konventionell zubereiteten Teegetränken vergleichbar ist. Besonders vorteilhaft ist, dass die Portionskapselzubereitungsmaschine ferner auch mit herkömmlichen Portionskapseln bestückbar ist, um beispielsweise ein Kaffeegetränk herstellen zu können. Alternativ können derartige Portionskapseln auch mit einer Reinigungssubstanz zur Reinigung der Portionskapselmaschine befüllt sein.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das erste Brühkammerelement wenigstens ein erstes Perforationsmittel aufweist, welches zum Perforieren der Membran während des Überführens des erste Brühkammerelements von der Ladestellung in die Arbeitsstellung vorgesehen ist. In vorteilhafter Weise wird beim Schließen der Brühkammer die Membran perforiert und somit ein Einlass für die Extraktionsflüssigkeit erzeugt.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das zweite Brühkammerelement wenigstens ein zweites Perforationsmittel aufweist, welches, insbesondere je nach verwendeter Portionskapsel, in der Arbeitsstellung den Bodenbereich der Portionskapsel perforiert und/oder in der Arbeitsstellung entlang der Längsrichtung von einer im Bodenbereich des Basiselements ausgebildeten Öffnung beabstandet ist und/oder in der Arbeitsstellung entlang der Längsrichtung von einem Filterelement, welches die im Bodenbereich des Basiselements ausgebildete Öffnung überspannt, beabstandet ist. In vorteilhafter Weise wird das Filterelement durch das zweite Perforationsmittel nicht perforiert, so dass keine Beschädigung des Filterelements erfolgt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass kein Rohmaterial und insbesondere keine Teepartikel in das Getränk bzw. das Trinkgefäß gelangen. Gleichzeitig ist das zweite Brühkammerelement dennoch mit einem zweiten Perforationsmittel ausgestattet, so dass konventionelle Portionskapseln eines anderen Typs, beispielsweise die aus dem Stand der Technik bekannten Portionskapsel, mit der Portionskaffeemaschine verwendet werden können.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass in der Extraktionsstellung die maximale Ausdehnung der Brühkammer entlang der Längsrichtung größer als die maximale Längserstreckung der Portionskapsel entlang der Längsrichtung ist. In vorteilhafter Weise wird hierdurch verhindert. Vorteilhafterweise wird hierdurch verhindert, dass das zweite Perforationsmittel in Kontakt mit dem Filterelement oder dem Hüllenelement gelangt und das Filterelement oder das Hüllenelement beim Schließen der Brühkammer beschädigt wird. Vorzugsweise beträgt die Längserstreckung weniger als 90 Prozent, vorzugsweise weniger als 80 Prozent und besonders bevorzugt weniger als 75 Prozent der Ausdehnung.
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Grundsätzlich wäre auch denkbar, dass das Getränkerohmaterial Kaffeepartikel, Schokoladenpartikel und/oder Milchpulver umfasst. Das Getränkerohmaterial kann partikelförmig oder flüssig sein.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Zeichnungen, sowie aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen anhand der Zeichnungen. Die Zeichnungen illustrieren dabei lediglich beispielhafte Ausführungsformen der Erfindung, welche den wesentlichen Erfindungsgedanken nicht einschränken.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 zeigt eine schematische Schnittbildansicht einer Portionskapsel gemäß einer beispielhaften ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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2 zeigt eine schematische Schnittbildansicht einer Portionskapsel gemäß einer beispielhaften zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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3 zeigt eine schematische Schnittbildansicht einer Portionskapsel gemäß einer beispielhaften dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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4a, 4b zeigen schematische Schnittbildansichten einer Portionskapsel gemäß einer beispielhaften vierten und fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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5 zeigt eine schematische Schnittbildansicht einer Portionskapsel gemäß einer beispielhaften sechsten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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6a, 6b zeigen schematische Schnittbildansichten eines Systems gemäß einer beispielhaften siebten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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7a, 7b zeigen schematische Schnittbildansichten eines Systems gemäß einer beispielhaften achten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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8 zeigt eine schematische Schnittbildansicht einer Portionskapsel gemäß einer beispielhaften neunten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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Ausführungsformen der Erfindung
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In den verschiedenen Figuren sind gleiche Teile stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen und werden daher in der Regel auch jeweils nur einmal benannt bzw. erwähnt.
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In 1 ist eine schematische Schnittbildansicht einer Portionskapsel 1 zur Herstellung eines Getränks in einer Portionskaffeemaschine 10 gemäß einer beispielhaften ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt. Die Portionskapsel 1 weist ein im Wesentlichen kegelstumpfförmiges bzw. topförmig ausgebildetes Basiselement 2 auf, welches aus einem starren oder halbstarren Kunststoffmaterial, insbesondere in einem Tiefziehverfahren, hergestellt ist. Das Basiselement 2 weist einen Hohlraum 3 auf, welcher von einer gasdichten Membran 8 verschlossen ist. Die Membran 8 ist hierfür auf einen am Basiselement 2 ausgebildeten umlaufenden Flansch 9 geklebt oder geschweißt. Das Basiselement 2 weist auf seiner der Membran 8 gegenüberliegenden Seite einen Bodenbereich 7 auf. Im Bodenbereich 7 ist eine Öffnung 13 ausgebildet, welche in einem Auslieferungszustand der Portionskapsel 1 von einer abziehbaren Dichtfolie 15 verschlossen ist. Vor dem Einsetzen der Portionskapsel 1 in eine Portionskaffeemaschine muss die Dichtfolie 15 von einem Benutzer manuell vom Kapselboden abgezogen werden, um die Öffnung 13 freizugeben (Denkbar wäre natürlich auch, dass ein Perforationsmittel der Portionskaffeemaschine die Dichtfolie 15 perforiert). Die Dichtfolie 15 weist hierfür eine vom Bodenbereich 7 abstehende Abziehlasche auf.
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Die Portionskapsel 1 weist ferner ein Hüllenelement 4 auf, welches innerhalb des Hohlraums 3 angeordnet ist. Das Hüllenelement 4 bildet eine geschlossene Umhüllung für ein Getränkerohmaterial 5, im vorliegenden Beispiel ein Teegranulat bzw. ein Teeverschnitt. Das Hüllenelement 4 ist aus einem porösen und somit wasserdurchlässigen Filtervlies gefertigt, welches vorzugsweise sowohl aus Kunststofffasern, als auch Fasern pflanzlicher Herkunft gefertigt ist. Die Kunststofffasern bestehen vorzugsweise aus Polyamid, Polypropylen, Polyethylen und/oder Polyester. Zur Bildung der geschlossenen Umhüllung weist das Filtervlies insbesondere Schweißnähte auf, an welchen das Filtervliesmaterial zur Bildung des taschenoder sackartigen Hüllenelements 4 zusammengeschweißt ist. Die Membran 8, das Basiselement 2 und die Dichtfolie 15 sind sowohl flüssigkeitsdicht, als auch gasdicht ausgebildet, so dass das Getränkerohmaterial 5 im Auslieferungszustand der Portionskapsel 1 aromadicht in der Portionskapsel 1 gelagert ist.
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Die Portionskapsel 1 ist zur Verwendung in einer Portionskaffeemaschine (siehe beispielsweise in 6a, 6b, 7a und 7b) vorgesehen. Hierbei wird die Membran 8 perforiert und durch die Perforationsöffnungen in der Membran 8 eine Extraktionsflüssigkeit in Form von heißem Wasser in den Hohlraum 3 unter Druck eingeleitet. Das heiße Wasser gelangt durch das poröse Filtervlies in das Hüllenelement 4 und wechselwirkt dort mit dem Getränkerohmaterial 5. Das entstehende Teegetränk kann an sämtlichen Seite bzw. über den gesamten Umfang des Hüllenelements 4 aus dem Hüllenelement 4 und aus dem Bereich des Getränkerohmaterials 5 austreten. Das Getränk kann sodann in Richtung des Bodenbereichs 7 fließen und durch die Öffnung 13 die Portionskapsel 1 verlassen, um beispielsweise in ein Trinkgefäß geleitet zu werden. Der Aufbau eines erhöhten Innendrucks im Bereich des Getränkerohmaterials 5 wird vermieden, indem das Hüllenelement 4 rundum durchlässig ausgebildet ist. Ferner sorgt das Filtervlies dafür, dass keine Partikel des Getränkerohmaterials 5 in das Teegetränk gelangen.
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In 2 ist eine schematische Schnittbildansicht einer Portionskapsel 1 gemäß einer beispielhaften zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die zweite Ausführungsform gleicht im Wesentlichen der in 1 illustrierten ersten Ausführungsform, wobei die zweite Ausführungsform im Unterschied zur ersten Ausführungsform Abstandselemente 6 aufweist, welche zur Beabstandung des Hüllenelements 4 von dem Bodenbereich 7 dienen. Hierdurch wird ein verbesserter Abfluss des Getränks erzielt. Die Abstandselemente 6 sind entweder separate Mittel, welche zwischen den Bodenbereich 7 und das Hüllenelement 4 gelegt werden oder in den Bodenbereich 7 oder einen Wandbereich 14 des Basiselements 2 geformte Abstandsrippen. Vorzugsweise umfassen die Abstandselemente 6 sternförmig um die Öffnung 13 angeordnete Stege in radialer Richtung, zwischen welchen ein Abfließen des Getränks vom Bodenbereich 7 zur Öffnung 13 begünstigt wird.
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In 3 ist eine schematische Schnittbildansicht einer Portionskapsel 1 gemäß einer beispielhaften dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt. Die dritte Ausführungsform gleicht im Wesentlichen der in 2 illustrierten zweiten Ausführungsform, wobei die dritte Ausführungsform im Unterschied zur zweiten Ausführungsform einen Absatz im Wandungsbereich 14 des Basiselements 2 aufweist, welcher als Abstandselement 6 fungiert. Das Hüllenelement 4 liegt am äußeren Rand auf dem Absatz auf und ist somit vom Bodenbereich 7 beabstandet. Ferner weist der Bodenbereich 7 im Unterschied zur ersten und zweiten Ausführungsform keine Öffnung 13 und somit auch keine Dichtfolie 15 auf. Der Bodenbereich 7 muss daher von einem Perforationsmittel der Portionskaffeemaschine vor dem Extraktionsvorgang perforiert werden, um eine entsprechende Öffnung 13 zum Ableiten des Teegetränks zu erzeugen.
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In 4a ist eine schematische Schnittbildansicht einer Portionskapsel 1 gemäß einer beispielhaften vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt. Die vierte Ausführungsform gleicht im Wesentlichen der in 1 illustrierten ersten Ausführungsform, wobei die vierte Ausführungsform im Unterschied zur ersten Ausführungsform kein Hüllenelement 4 aufweist, sondern stattdessen ein aus einem Filtervlies gefertigtes Filterelement 12 aufweist, welches im Bodenbereich 7 der Portionskapsel 1 angeordnet ist und eine im Bodenbereich 7 ausgebildete Öffnung 13 überspannt. Zwischen der Membran 8 und dem Filterelement 12 ist das Getränkerohmaterial 5 angeordnet. Die Öffnung 13 ist derart groß ausgebildet, dass der Portionskapselboden maßgeblich durch das Filtervlies gebildet wird. Hierdurch wird – ähnlich wie bei der ersten Ausführungsform – verhindert, dass sich bei der Extraktion der Portionskapsel 1 ein großer Druck im Bereich des Getränkerohmaterials aufbaut. Das Filtervlies umfasst ein poröses und somit wasserdurchlässiges Filtervlies, welches vorzugsweise sowohl aus Kunststofffasern, als auch Fasern pflanzlicher Herkunft gefertigt ist. Die Kunststofffasern bestehen vorzugsweise aus Polyamid, Polypropylen, Polyethylen und/oder Polyester. Das Filtervlies ist im Umfangsbereich mit dem Basiselement 2 ultraschallverschweißt. Um das Aroma des Getränkerohmaterials während der Lagerung der Portionskapsel 1 aufrecht zu erhalten, weist die Portionskapsel 1 ferner Außenhülle 11 aus einer gasdichten Kunststofffolie auf. Vor dem Einführen der Portionskapsel 1 in die Portionskaffeemaschine 10 ist die Außenhülle 11 vom Benutzer manuell zu entfernen.
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In 4b ist eine schematische Schnittbildansicht einer Portionskapsel 1 gemäß einer beispielhaften fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt. Die fünfte Ausführungsform gleicht im Wesentlichen der in 4a illustrierten vierten Ausführungsform, wobei die fünfte Ausführungsform im Unterschied zur vierten Ausführungsform lediglich kürzer ausgebildet ist. Die Höhe der Portionskapsel 1 entlang einer zur Membran 8 senkrechten Richtung ist deutlich reduziert. Auf diese Weise wird vermieden, dass das Filtervlies in einer solchen Portionskaffeemaschine 10, die ein Perforationsmittel zur Perforation des Kapselbodens aufweist, beschädigt wird.
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In 5 ist eine schematische Schnittbildansicht einer Portionskapsel 1 gemäß einer beispielhaften sechsten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die sechste Ausführungsform gleicht im Wesentlichen der in 4a illustrierten vierten Ausführungsform, wobei die sechste Ausführungsform im Unterschied zur viertem Ausführungsform keine Außenhülle 11 aufweist, sondern die aus 1 bekannte Dichtfolie 15 zur Abdichtung der Öffnung 13 umfasst, und wobei die sechste Ausführungsform ein starres Halteelement 19 aufweist. Das starre Halteelement 19 weist eine von Durchgangsöffnungen durchsetze Haltefläche 19‘ auf, auf welcher das aus Filtervlies bestehende Filterelement 12 aufliegt und vorzugsweise festgeschweißt ist. Die Durchgangsöffnungen sind derart groß ausgebildet, dass kein durch das Halteelement 19 kein zusätzlicher Druckaufbau im Bereich des Getränkerohmaterials erfolgt. Das Halteelement 19 sorgt für eine Beabstandung des Filterelements 12 von dem Bodenbereich 7, so dass – ähnlich wie bei 4b – eine Beschädigung des Filterelements 12 durch ein Perforationsmittel der Portionskaffeemaschine vermieden wird.
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In 6a und 6b sind schematische Schnittbildansichten eines Systems zur Herstellung eines Getränks gemäß einer beispielhaften siebten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt. Das System umfasst die Portionskapsel gemäß 1, von welcher die Dichtfolie 15 bereits abgezogen wurde, sowie eine Portionskaffeemaschine 10. Die Portionskaffeemaschine 10 weist ein entlang einer Längsrichtung 100 verschiebbares erstes Brühkammerelement 16 und ein bezüglich des ersten Brühkammerelements 16 feststehendes zweites Brühkammerelement 17 auf. Das erste Brühkammerelement 16 kann zwischen der in 6a illustrierten Ladestellung und der in 6b illustrierten Arbeitsstellung bewegt werden. In der Ladestellung sind das erste und zweite Brühkammerelement 16, 17 entlang der Längsrichtung 100 voneinander beabstandet, so dass die Portionskapsel 1 zwischen das erste und zweite Brühkammerelement 16, 17 durch einen Benutzer einführbar ist. Anschließend wird das erste Brühkammerelement 16 in die Arbeitsstellung bewegt. In der Arbeitsstellung sind das erste und das zweiten Brühkammerelement 16, 17 einander derart angenähert, dass sie den Flansch der Portionskapsel 1 einklemmen und abdichten. Es wird somit eine hermetisch dichte Brühkammer 18 gebildet, in welche die Portionskapsel 1 eingeschlossen ist. Beim Schließen der Brühkammer 18 durchdringen am ersten Brühkammerelement 16 angeordnete erste Perforationsmittel 20 die Membran 8, so dass die Extraktionsflüssigkeit vom ersten Brühkammerelement 16 aus in die Portionskapsel 1 eingeleitet werden kann. Ein am zweiten Brühkammerelement 17 angeordnetes zweites Perforationsmittel 21, welches sonst zum Durchstechen des Kapselbodens bei konventionellen Kaffeekapseln dient, ragt lediglich in die Öffnung 13 im Bodenbereich 7 der Portionskapsel 1 hervor. Die mit der Getränkesubstanz wechselwirkende Flüssigkeit kann durch die Öffnung 13 abfließen und in ein Trinkgefäß geleitet werden.
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In 7a, 7b sind schematische Schnittbildansichten eines Systems gemäß einer beispielhaften achten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt, wobei die achte Ausführungsform im Wesentlichen der anhand von 6a und 6b beschriebenen siebten Ausführungsform gleicht. Im Unterschied zur siebten Ausführungsform weist die achte Ausführungsform lediglich die in 4b gezeigte Portionskapsel 1 auf, welche entlang der Längsrichtung 100 verkürzt ist, so dass die Gefahr einer Beschädigung des Hüllenelements 4 durch das zweite Perforationsmittel 21 sicher ausgeräumt werden kann.
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In 8 ist eine Portionskapsel 1 gemäß einer beispielhaften neunten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt, wobei die neunte Ausführungsform im Wesentlichen der in 1 illustrierten ersten Ausführungsform gleicht. Im Unterschied zur ersten Ausführungsform ist bei der neunten Ausführungsform lediglich das Hüllenelement 4 aus einem anderen Material gefertigt. Das Hüllenelement 4 umfasst hierbei ein zunächst flüssigkeitsundurchlässiges und gasdichtes Material in Form eines porösen Membranmaterials. Das poröse Membranmaterial weist eine Vielzahl von Mikroporen auf, die sich erst bei einem Druckanstieg im Kapselinneren öffnen. Der Druckanstieg wird durch Einleiten von Extraktionsflüssigkeit unter Druck in die Brühkammer 18 herbeigeführt. In vorteilhafter Weise ist die Rohsubstanz somit luft- und flüssigkeitsdicht verpackt, bis die Extraktionsflüssigkeit unter Druck in der Brühkammer in die Portionskapsel eingeführt wird. Dies hat den Vorteil, dass die Rohsubstanz aromadicht verpackt ist, auch wenn das starre Basiselement 2 die Öffnung 13 im Bodenbereich 7 aufweist und die Dichtfolie 15 nicht dicht oder bereits abgezogen ist.
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Alternativ ist denkbar, dass die in 1 bis 8 gezeigten Portionskapseln 1 nicht mit einem Rohmaterial, welches ein Getränkerohmaterial 3, sondern eine flüssige oder partikelförmige Reinigungssubstanz umfasst, befüllt sind.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Portionskapsel
- 2
- Basiselement
- 3
- Hohlraum
- 4
- Hüllenelement
- 5
- Getränkerohmaterial
- 6
- Abstandselement
- 7
- Bodenbereich
- 8
- Membran
- 9
- Flansch
- 10
- Portionskaffeemaschine
- 11
- Außenhülle
- 12
- Filterelement
- 13
- Öffnung
- 14
- Wandung
- 15
- Dichtfolie
- 16
- Erstes Brühkammerelement
- 17
- Zweites Brühkammerelement
- 18
- Brühkammer
- 18‘
- Ausdehnung der Brühkammer
- 19
- Halteelement
- 19‘
- Haltefläche
- 20
- Erste Perforationsmittel
- 21
- Zweite Perforationsmittel
- 100
- Längsrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2011/147553 A1 [0001]
- WO 2011/147491 A1 [0001]
- WO 2012/038063 A1 [0001]
- WO 2010/085824 A1 [0001]
- WO 2012/123106 A1 [0002]