AT508887B1 - Kaffeekapsel - Google Patents
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Description
österreichisches Patentamt AT 508 887 B1 2011-11-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft eine Kaffeekapsel, wie sie im Oberbegriff des Anspruches 1 beschrieben ist.
[0002] Aus dem Dokument FR 2 905 683 A1 ist eine Kaffeekapsel für eine Mehrfachbenutzung zur individuellen Befüllung mit Kaffee, Tee, etc. für die Zubereitung eines Getränkes mit einem, ein Extraktionsfluid der befüllten Kapsel zuführenden Automaten bekannt. Die Kapsel wird durch ein Behältnis mit einem kegelstumpfförmigen Wandteil und einem angeformten Bodenteil, der mit Durchbrüchen zur Einleitung des Extraktionsfluids versehen ist, gebildet und weist weiter einen aufsteckbaren Deckelteil auf der zum Austrag des Getränkes mit Auslassbohrungen versehen ist.
[0003] Aus dem Dokument DE 10 2007 028 674 A1 ist eine für eine Mehrfachnutzung ausgelegte Kapsel zur Aufnahme eines Kaffees für die Kaffeezubereitung in einer Kaffeemaschine bekannt. Die Kapsel besteht aus einem napfförmigen Behältnis zur Aufnahme des Kaffees sowie einem Sieb zur Bedeckung des Kaffees und einen schraub- oder klemmbaren Deckel zum Verschließen des Behältnisses. Ein Extraktionsfluid wird über eine Bohrung in einer Bodenwand in das Behältnis zugeführt und das Getränk durch das Sieb hindurch und einer Bohrung des Deckels ausgetragen.
[0004] Aus dem Dokument WO 2008/028212 A1 ist ein topfförmiges oben offenes Behältnis mit einem die Öffnung umschließenden, nach außen abstehenden flanschartigen Rand bekannt, wobei an der Innenseite des Behältnisses ein Filter angeordnet ist. Der flanschartige Rand ist auf seiner Oberseite mit einer adhäsiven Oberfläche versehen auf der lösbar eine ringförmige Abdeckung (7) angeordnet ist. Im Bereich des oberen Randes ist ein Deckel zum Verschließen des Behälters schwenkbar angeordnet ist.
[0005] Aus dem Dokument AT 507 345 A1 ist eine wiederverwendbare Kapsel zur Bereitung von Heißgetränken, wie Kaffee, Milch, Kakao, Tee oder Limonade aus Getränkepulver bekannt. Diese weißt einen befüllbaren, napfartigen Kapselunterteil auf, der mittels eines deckelartigen, den Kapselunterteil druckfluiddicht abschließenden Kapseloberteil, verschließbar ist. Bei der Bereitung des Getränkes in einem, ein erhitztes Medium zuführenden Getränkeautomaten, wird zur Abgabe des Getränkes der Kapseloberteil zum Austrag des Getränkes durch ein Mittel durchstochen und ist für eine neuerliche Verwendung dadurch unbrauchbar.
[0006] Aus dem Dokument WO 2008/011913 A1 ist eine, für den Einmalgebrauch vorgesehene Kaffeekapsel zur Aufnahme einer vorgegebenen Quantität gemahlenen Kaffees bekannt, welche aus drei Gehäuseteilen besteht wobei ein etwa zylindrischer, mit Kaffeepulver befüllter, einen Bodenteil aufweisender Gehäusemittelteil mit einem, eine Einströmöffnung für ein Extraktionsfluid aufweisenden Deckelteil versiegelt ist. Der Bodenteil weist zumindest eine Durch-strömöffnung für das Extrakt auf über die es einem weiteren Gehäuseteil zugeleitet wird der der Durchströmöffnung zugewandt einen rohrförmigen Einlasskanal, sowie Strömungskanäle und eine Abgabeöffnung aufweist. Dieser Einlasskanal ist mit einer Dichtungsmembrane, zur Vermeidung des Eindringens von Verunreinigungen in den Innenraum der Kaffeekapsel überdeckt und die bei einem entsprechenden Mediumsdruck einen Durchlass für das Extrakt freigibt.
[0007] Aus einem weiteren Dokument, DE 26 02 832 A1, ist eine Kapsel für die Aufnahme einer Quantität eines für eine Getränkezubereitung vorgesehenen Produktes durch Zuführen eines fluidischen Mediums in die Kapsel bekannt. Diese ist als ein kegelstumpfförmiges Gehäuse mit einstückig angeformten Boden ausgebildet der eine Ausströmöffnung aufweist. Im Innenraum der Kapsel ist der Ausströmöffnung eine verformbare Dichtungsscheibe vorgeordnet die an der Gehäusewand dichtend anliegt. Nach der Befüllung der Kapsel mit dem Produkt wird das Gehäuse mit einer Deckscheibe versiegelt. Bei Anwendung der Kapsel wird durch mechanische Durchtrennung der Deckscheibe eine Einströmöffnung zur Zuführung des Mediums in den Gehäuseinnenraum geschaffen. Wird ein von den elastischen Eigenschaften der Dichtungsscheibe abhängiger Innendruck in dem Gehäuse erreicht erfolgt, bedingt durch Stützmittel auf welche die Dichtscheibe gegen über dem Bodenteil aufgelagert ist, eine schüsselartige Verfor- 1 /11 österreichisches Patentamt AT 508 887 B1 2011-11-15 mung der Dichtscheibe wodurch ein Ringspalt längs der Gehäusewand frei gegeben wird durch den das Getränk der Ausströmöffnung zugeleitet wird.
[0008] Weiter ist aus dem Dokument DE 10 207 024 579 A1 eine versiegelte Portionspackung für eine Substanz, insbesondere Kaffeepulver, bekannt. Ein das Kaffeepulver aufnehmendes dünnwandige Gehäuse aus Kunststoff ist etwa kegelstumpfförmig und einseitig mit einem Bodenteil verschlossen. Die Einfüllöffnung für das Kaffeepulver wird nach der Befüllung mit einer Folie versiegelt. Im Inneren des Gehäuses befindet sich den Bodenteil überdeckend eine in Art eines Klappenventils wirkende Membrane die nach einem Durchstechen des Bodenteils zwecks Einbringen eines Extraktionsfluids in den Gehäuseinnenraum Strömungsöffnungen frei gibt jedoch einen Austritt eines Inhaltstoffes nach dem Gebrauch der Portionspackung verhindert.
[0009] Aus der WO 2007/063411 A2 ist eine Kapsel für eine Getränkebereitung, insbesondere Kaffee für den Einmalgebrauch in Automaten bekannt. Diese weist ein zylindrisches Gehäuse mit einem Boden mit Strömungskanäle und Auslassöffnungen auf. Den Strömungskanälen ist eine mit Bohrungen versehene Stützscheibe als Auflage für ein Filterelement vorgeordnet. Versiegelt ist das Gehäuse mit einem für den Einlass eines Extraktionsfluids ausgebildeten Deckelteil. Eine Strömungsverbindung für das Extrakt zwischen den Strömungskanälen und den Auslassöffnungen wird durch eine Verformung des Bodens, bedingt durch eine mechanische Krafteinwirkung bei entsprechendem Druck des Extraktionsfluids in der Kapsel erreicht.
[0010] Aufgabe der Erfindung ist es eine Kapsel für die Aufnahme einer Quantität einer Substanz, insbesondere pulverförmigen Kaffee, zu schaffen, die für eine Wiederbefüllung mit der Substanz für einen mehrfachen Gebrauch geeignet ist.
[0011] Diese Aufgabe der Erfindung wird durch die im Kennzeichenteil des Anspruches 1 wiedergegebenen Merkmale erreicht. Der überraschende Vorteil dabei ist, dass dadurch ein über eine große Fläche einer Auslassöffnung, bei Erreichen eines vorbestimmbaren Innendrucks in der Kaffeekapsel Strömungskanäle für die Abgabe des zu bereitenden Getränks und damit eine gleichmäßige, qualitätswesentliche Abgabe erreicht wird.
[0012] Vorteilhafte Ausbildungen beschreiben auch die Ansprüche 2 bis 4, wodurch angepasste Lösungen an die wählbare und in Abhängigkeit einer bestimmten Geschmacksrichtung des Benutzers wählbare Beschaffenheit der Substanz erreicht werden.
[0013] Von Vorteil sind aber auch Ausbildungen nach den Ansprüchen 5 und 6, wodurch einfach zu fertigende Bauteile für die Kaffeekapsel erreicht werden und ein universeller Einsatz an Getränkeautomaten gegeben ist.
[0014] Möglich ist weiters eine im Anspruch 7 beschriebene, vorteilhafte Ausgestaltung, wodurch die Abnehmbarkeit des Deckelteils für eine Entfernung und Wiederbefüllung mit der Substanz und auch für eine Reinigung der Kaffeekapsel ohne weitere Mittel des Deckelteils erreicht wird.
[0015] Gemäß der im Anspruch 8 beschriebenen, vorteilhaften Ausgestaltung wird eine Stützfunktion für die Membrane im Bereich der Auslassöffnung des Deckelteils erreicht.
[0016] Gemäß den in den Ansprüchen 9 bis 11 beschriebenen, vorteilhaften Ausgestaltungen wird eine Anwendung der Kaffeekapsel in Getränkeautomaten die für die Anwendung von Einwegkapseln konzipiert sind, erreicht.
[0017] Durch die in den Ansprüchen 12-15 beschriebene, vorteilhafte Ausgestaltung wird eine für eine vielfache Anwendung die erforderliche Elastizität beibehaltenden und für den Einsatz im Lebensmittelbereich geeignete Membrane erreicht.
[0018] Vorteilhaft sind aber auch Ausbildungen wie sie in den Ansprüchen 16 und 17 beschrieben sind, weil dadurch eine dauerhafte, unlösbare Verbindung zwischen der Membrane und einem metallischen Deckelteil erreicht wird.
[0019] Von Vorteil ist weiters eine Ausbildung nach Anspruch 18, wodurch eine für eine dauerhafte Verbindung wesentliche Ummantelung des Randbereiches der Auslassöffnung des De- 2/11 österreichisches Patentamt AT 508 887 B1 2011-11-15 ckelteils durch das Material der Membrane erreicht wird.
[0020] Schließlich sind aber auch die Ausbildung nach den Ansprüchen 19 und 20 vorteilhaft, wodurch eine entsprechende Festigkeit bei geringem Gewicht und Materialeinsatz für die Kaffeekapsel erreicht wird und einer Anwendung für die Bereitung eines Getränks für den menschlichen Genuss keine Bedenken entgegenstehen.
[0021] Zum besseren Verständnis der Erfindung wird diese anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert.
[0022] Es zeigen jeweils in stark schematisch vereinfachter Darstellung: [0023] Fig. 1 eine erfindungsgemäße Kaffeekapsel, bestehend aus einem Gehäuseteil und einem mit einer Membrane versehenen Deckelteil, geschnitten; [0024] Fig. 2 einen Detailschnitt gemäß II in der Fig. 1; [0025] Fig. 3 eine Draufsicht auf den Deckelteil der Kaffeekapsel gemäß Pfeil III; [0026] Fig. 4 eine andere Ausbildung der erfindungsgemäßen Kaffeekapsel, geschnitten ge mäß den Linien IV- IV in Fig. 5; [0027] Fig. 5 eine Ansicht auf den Bodenteil der Kaffeekapsel gemäß Pfeil V in Fig. 4.
[0028] Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen. Weiters können auch Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen unterschiedlichen Ausführungsbeispielen für sich eigenständige, erfinderische oder erfindungsgemäße Lösungen darstellen.
[0029] Sämtliche Angaben zu Wertebereichen in gegenständlicher Beschreibung sind so zu verstehen, dass diese beliebige und alle Teilbereiche daraus mit umfassen, z.B. ist die Angabe 1 bis 10 so zu verstehen, dass sämtliche Teilbereiche, ausgehend von der unteren Grenze 1 und der oberen Grenze 10 mitumfasst sind, d.h. sämtliche Teilbereich beginnen mit einer unteren Grenze von 1 oder größer und enden bei einer oberen Grenze von 10 oder weniger, z.B. 1 bis 1,7, oder 3,2 bis 8,1 oder 5,5 bis 10.
[0030] In den Fig. 1 bis 3 ist eine Kaffeekapsel 1, die für einen mehrfachen Gebrauch wiederbe-füllbar mit einer pulverisierten Substanz 2, insbesondere Kaffee, vorgesehen ist, gezeigt.
[0031] Diese besteht aus einem, bevorzugt tief gezogenen Gehäuseteil 3 und einem auf diesem als Verschluss nach der Befüllung mit der Substanz 2 aufsteckbaren Deckteil 4 auf einer Einfüllöffnung 5.
[0032] Der Gehäuseteil 3 und der Deckteil 4 sind bevorzugt aus einem metallischen Werkstoff, insbesondere einem NIRO- Werkstoff, z.B. AISI 304, AISI 316 etc., nach der internationalen Werkstoffbezeichnung gebildet und damit dauerhaft und für die gängigen Reinigungsverfahren und den Einsatz im Lebensmittelbereich geeignet und in der Formgebung für die Verwendung in nach derzeitigen Stand bekannten Kaffeeautomaten ausgelegt.
[0033] Dazu ist der Gehäuseteil im Wesentlichen durch einen rotationssymmetrischen, kegelstumpfförmigen, dünnwandigem Gehäusemantel 6 mit einstückig angeformten Bodenteile 7 gebildet. Die Einfüllöffnung 5 umfassend ist der Gehäusemantel 6 als zylindrischer Mantelabschnitt 8 geformt. Der Bodenteil 7 weist einen, eine Höhe 9 der Kaffeekapsel begrenzenden, ringförmigen Randbereich 10 und einen kreisförmigen Zentrumsbereich 11 auf, der in Richtung eines Gehäuseinnenraums 12 gegenüber dem Randbereich 10 eingeformt ist. Damit verläuft der Bodenteil mit dem Randbereich 10 in einer ersten Ebene 13 entsprechend der 3/11 österreichisches Patentamt AT 508 887 B1 2011-11-15 Höhe 9 und mit dem Zentrumsbereich 11 in einer zweiten Ebene 14, womit ein Freiraumes 15 geschaffen wird, für nicht weiter dargestellte Piercingwerkzeuge, wie sie vielfach bei Kaffeeautomaten zum Lochen von Einweg-Kaffeekapseln zur Schaffung von Einlassöffnungen für eine Extraktionsflüssigkeit vorgesehen sind.
[0034] Der Bodenteil 7 weist bevorzugt sowohl im ringförmigen Randbereich 10 wie auch auf im Zentrumsbereich 11 verteilt Durchbrüche 16, zum Beispiel Bohrungen 17, als Einströmöffnungen 18 für ein - gemäß Pfeile 19 - dargestelltes Extraktionsfluid 20 auf.
[0035] Dieses wird zur Bereitung eines Getränks, insbesondere eines Kaffeegetränkes mit einer Temperatur von in etwa 90°C und mit einem Druck von etwa 3 bis 6 bar über den Bodenteil 7 und den Einströmöffnungen 18 dem Gehäuseinnenraum 12 und damit der Substanz 2 zugeführt.
[0036] Die Abgabe eines Extraktes - gemäß Pfeile 21 - erfolgt durch den die Einfüllöffnung 5 bedeckenden Deckelteil 4, wie dies noch später im Detail beschrieben ist.
[0037] Der Deckelteil 4 ist ein scheibenförmiger Ziehteil, bestehend aus dem ebenfalls bereits weiter oben beschriebenen Werkstoff mit einem Außendurchmesser 22, der beispielsweise größer ist als ein Außendurchmesser 23 des zylindrischen Mantelabschnitts 8. Ein umlaufender Rand 24 des Deckelteils 4 ist nutförmig umgeformt, wodurch am Deckelteil 4 ein konzentrisch zu einer Mittelachse 25 der Kaffeekapsel 1 verlaufender, ringförmiger Ansatz 26 gebildet ist, der dazu vorgesehen ist, eine Stirnfläche 27 des Gehäuseteils 3 in dem Mantelabschnitt 8 in den Gehäuseinnenraum 12 einragend zu überlappen und damit den Deckelteil 4, einsteckbar am Gehäuseteil 3 zu fixieren.
[0038] Eine Maßtoleranz zwischen einem Innendurchmesser 28 des zylindrischen Mantelabschnitts 8 und eines Außendurchmessers 29 des zylindrischen Ansatzes 26 ist für einen Haltesitz ausgelegt um den Deckelteil 4 nach einem Gebrauch manuell abnehmen zu können.
[0039] Konzentrisch zur Mittelachse 25 ist im Deckelteil eine durch eine Bohrung 30 gebildete Auslassöffnung 31 vorgesehen. Diese Auslassöffnung 31 ist durch eine Membrane 32 aus einem elastomeren Werkstoff, z.B. Gummi, Kautschuk, Festsilikon etc., bevorzugt Flüssigsilikon (LSR), überdeckt.
[0040] Diese ist mit dem Deckelteil 4 in einem Aufspritzverfahren durch Ummantelung eines Randbereiches 33 der Auslassöffnung 31 fest verbunden ist. Für eine dauerhafte Verbindung der Membrane 32 mit dem Deckelteil 4 sind in dem Randbereich 33 über einen Umfang der Auslassöffnung 31 verteilt Ankerbohrungen 34 vorgesehen wodurch auch die Haltbarkeit auch bei dem im Gehäuseinnenraum 12 auftretenden, und für eine gute Qualität des Kaffeegetränks maßgebenden, entsprechenden hohen Innendruckes, z.B. zwischen 8 bar und 16 bar gegeben ist.
[0041] Die Membrane 32 ist mit einer Mehrzahl über die Kreisfläche der Auslassöffnung 31 verteilten Perforationen 35 versehen.
[0042] Anzahl und Form der Perforationen 35 gewährleisten in Verbindung mit den vorgegebenen elastischen Eigenschaften des Materials, insbesondere der Shore- Härte, aber auch der Dicke der Membrane 32 einen Druckaufbau in dem Gehäuseinnenraum 12 nach einem Zuführen des Extraktionsfluids 20 durch die Einströmöffnungen 18 des Bodenteils 7 bevor es zu einer Abgabe des Extraktes - Pfeile 21 - nach einer entsprechenden, druckbedingten Erweiterung der Perforationen 35 der Membrane 32 kommt. Dieser Vorgang ist für die Qualität des bereiteten Getränks maßgeblich.
[0043] Die Perforationen 35 in der Membran 32 können beispielsweise Bohrungen, Schlitze, Kreuzschlitze sein, die bei der Druckbeaufschlagung mit dem Extrakt zur Erzielung der Durchlässigkeit erweitert werden und nach Beendigung der Druckbeaufschlagung, aufgrund der elastischen Verformbarkeit des Materials der Membrane 32, ihre ursprüngliche Ausgangsgröße, die eine Rückhaltewirkung gewährleistet, wieder einnehmen.
[0044] In den Fig. 4 und 5 ist eine weitere und gegebenenfalls für sich eigenständige Ausfüh- 4/11 österreichisches Patentamt AT 508 887 B1 2011-11-15 rungsform der Kaffeekapsel 1 gezeigt, wobei wiederum für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen bzw. Bauteilbezeichnungen wie in den vorangegangenen Fig. 1 bis 3 verwendet werden. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die detaillierte Beschreibung in den vorangegangenen Fig. 1 bis 3 hingewiesen bzw. Bezug genommen.
[0045] Diese weitere Ausführungsform der Kaffeekapsel 1 betrifft den Bodenteil 7 der Kaffeekapsel 1 bei ansonst gleicher Ausführungsform des Gehäuseteils 3 und des Deckelteils 4, wie bereits in den vorhergehenden Fig. 1 bis 3 beschrieben.
[0046] Der Bodenteil 7 weist konzentrisch zu der Mittelachse 25 den in der Ebene 13, die senkrecht zu der Mittelachse 25 gerichtet ist, den ringförmigen Randbereich 10 auf. In Richtung der Mittelachse 25 schließt an den Randbereich 10 ein, eine durch eine Umformung in Richtung des Gehäuseinnenraumes 12 gebildete Nut 35 in einem ringförmigen Umformbereich 36 an.
[0047] Damit wird der bereits vorhergehend beschriebene Freiraum 15 gebildet für die nicht weiter dargestellten Piercingwerkzeuge für die Anwendung von gängigen Einmalkapseln. Diese Piercingwerkzeuge für die durchzuführenden Lochungen von Einmalkapseln dringen bei der Anwendung somit durch die gezeigte Ausbildung des Bodenteils 7 in den Freiraum 15, insbesondere Nut 37 ein und kommt es damit weder an den Piercingwerkzeugen noch am Bodenteil 7 zu Beschädigungen.
[0048] Diese ringförmig umlaufende Nut 37 weist gegenüber der Ebene 13 beispielsweise eine Tiefe 38 von ca. 2,0 mm bis 2,5 mm auf, und einen Mitteldurchmesser 39 von ca. 12,0 mm bis 13,0 mm, bei beispielsweise einem Außendurchmesser 40 des Bodenteils 7 von etwa 22,0 mm bis 26,0 mm.
[0049] Der Zentrumsbereich 11 des Bodenteils 7 ist mit einer napfförmigen Ausformung in einer zum Gehäuseinnenraum 12 entgegen gesetzten Richtung versehen, wobei eine Höhe 42 der napfförmigen Ausformung 41 größer ist als die Tiefe 38 der Nut 37.
[0050] Damit wird ein ebenflächiger Abschluss des Gehäuseteils 3 als Kreisfläche in einer die Ebene 13 entgegen den Gehäuseinnenraum 12 überragenden Distanz 43 erreicht, die der Differenz aus der Höhe 42 abzüglich der Tiefe 38 der Nut 37 entspricht.
[0051] Durch diese Ausformung 41 und entsprechend einer vorgesehenen Höhe 42 wird eine Erweiterung des Aufnahmevolumens für die Substanz 2 erreicht, ohne die grundsätzlichen Abmessungen des Gehäusemantels 6 zu verändern.
[0052] Weiter ist der Fig. 4 zu entnehmen, dass für den Einsatz der Kaffeekapsel 1 in Getränkeautomaten und deren Funktion der Deckelteil 4 in einem ringförmigen Überstand 44 mit dem dieser den Außendurchmesser 23 des Gehäuseteils 3 überragt bei Anwirkung einer radialen Kraft - gemäß Pfeil 45 - eine federelastische Verformung - gemäß Doppelpfeile 46 - zulässt.
[0053] Wie nun weiter der Fig. 5 zu entnehmen, weist der Bodenteil 7 im ringförmigen Randbereich 10 eine Vielzahl von um die Mittelachse 25 radial angeordneter Bohrungen 47 auf, die als Einströmöffnungen 18 für die Zufuhr des Extraktionsfluid - Pfeile 19 - dienen. Weiters sind derartige Bohrungen 47 im ebenflächigen Zentrumsbereich 11 des Bodenteils 7 vorgesehen. Durch diese Verteilung der Bohrung 47 in den ringförmigen Randbereich 10 und dem Zentrumsbereich 11 wird der in der Kaffeekapsel 1 befindlichen Substanz 2 sehr rasch und auf das gesamte Füllvolumen gleichmäßig einwirkende Extraktionsfluid - Pfeile 19 - zugeführt, wodurch eine sehr ausgewogene Qualität an den zu erzeugenden Extrakts erreicht wird.
[0054] Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, dass zum besseren Verständnis des Aufbaus der Kaffeekapsel diese bzw. deren Bestandteile teilweise unmaßstäblich und/oder vergrößert und/oder verkleinert dargestellt wurden.
[0055] Die den eigenständigen erfinderischen Lösungen zugrunde liegende Aufgabe kann der Beschreibung entnommen werden.
[0056] Vor allem können die einzelnen in den Fig. 1, 2, 3; 4, 5 gezeigten Ausführungen den Gegenstand von eigenständigen, erfindungsgemäßen Lösungen bilden. Die diesbezüglichen, 5/11
österreichisches Patentamt AT 508 887 B1 2011-11-15 erfindungsgemäßen Aufgaben und Lösungen sind den Detailbeschreibungen dieser Figuren zu entnehmen.
BEZUGSZEICHENAUFSTELLUNG 41 Ausformung 42 Höhe 43 Distanz 44 Überstand 45 Pfeil 46 Doppelpfeil 47 Bohrung 1 Kaffeekapsel 2 Substanz 3 Gehäuseteil 4 Deckelteil 5 Einfüllöffnung 6 Gehäusemantel 7 Bodenteil 8 Mantelabschnitt 9 Höhe 10 Randbereich 11 Zentrumsbereich 12 Gehäuseinnenraum 13 Ebene 14 Ebene 15 Freiraum 16 Durchbruch 17 Bohrung 18 Einströmöffnung 19 Pfeil 20 Extraktionsfluid 21 Pfeil 22 Außendurchmesser 23 Außendurchmesser 24 Rand 25 Mittelachse 26 Ansatz 27 Stirnfläche 28 Innendurchmesser 29 Außendurchmesser 30 Bohrung 31 Auslassöffnung 32 Membran 33 Randbereich 34 Ankerbohrung 35 Perforation 36 Umform bereich 37 Nut 38 Tiefe 39 Mitteldurchmesser 40 Außendurchmesser 6/11
Claims (20)
- österreichisches Patentamt AT 508 887 B1 2011-11-15 Patentansprüche 1. Kaffeekapsel (1), geeignet für die Bereitung eines Kaffeegetränks in einem Getränkeautomaten, mit einem dünnwandigen, kegelstumpfförmigen Gehäuseteil (3) und mit einem mit Einströmöffnungen (18) für ein Extraktionsfluid (20) versehenen Bodenteil (7) und mit einem, zumindest eine Auslassöffnung (31) aufweisenden Deckelteil (4), die mit einer, mit dem Deckelteil (4) unlösbar verbundenen, eine Mehrzahl von Perforationen (35) aufweisenden Membrane (32) überdeckt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Membrane (32) aus einem elastomeren Werkstoff besteht und mit dem Deckelteil (4) durch Ummantelung eines Randbereiches (33) der im Deckelteil (4) angeordneten Auslassöffnung (31) fest verbunden ist.
- 2. Kaffeekapsel (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Perforationen (35) in der Membrane (32) durch Bohrungen gebildet sind.
- 3. Kaffeekapsel (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Perforationen (35) in der Membrane (32) durch Schlitze gebildet sind.
- 4. Kaffeekapsel (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Perforationen (35) in der Membrane (32) durch ein Kreuz- Schlitzausbildung gebildet sind.
- 5. Kaffeekapsel (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelteil (4) mit einem ringförmige Ansatz (26) in einen Gehäuseinnenraum (12) des Gehäuseteils (3) einragend an einem Innenumfang eines zylindrischen Mantelabschnittes (8) des Gehäuseteils (3) abnehmbar gehalten ist.
- 6. Kaffeekapsel (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein die Auslassöffnung (31) mit der Membrane (35) aufweisender Bereich des Deckelteils (4) gegenüber einer Stirnfläche (27) des Gehäuseteils (3) in Richtung des Gehäuseinnenraumes (12) vertieft angeordnet ist.
- 7. Kaffeekapsel (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Außendurchmesser (22) des Deckelteils (4) größer ist als ein Außendurchmesser (23) des Gehäuseteils (3).
- 8. Kaffeekapsel (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mit der Membrane (32) überdeckte Auslassöffnung (31) des Deckelteils (4) in Gitterform ausgebildet ist.
- 9. Kaffeekapsel (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenteil (7) einen ringförmigen Randbereich (10) und einen durch eine hutförmige Einformung einen in Richtung des Gehäuseinnenraumes (12) distanzierten, kreisförmigen Zentrumsbereich (11) ausbildet.
- 10. Kaffeekapsel (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenteil (7), zwischen dem ringförmigen Randbereich (10) und dem Zentrumsbereich (11) eine umlaufende, in den Gehäuseinnenraum (12) einragende, Nut (37) aufweist.
- 11. Kaffeekapsel (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Zentrumsbereich (11) des Bodenteils (7) den ringförmigen Randbereich (10) durch eine napfförmige, den Gehäuseinnenraum (12) erweiternde Ausformung überragt.
- 12. Kaffeekapsel (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der elastomere Werkstoff der Membrane (32) Gummi ist.
- 13. Kaffeekapsel (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der elastomere Werkstoff der Membrane (32) Kautschuk ist.
- 14. Kaffeekapsel (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der elastomere Werkstoff der Membrane (32) Festsilikon ist.
- 15. Kaffeekapsel (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der elastomere Werkstoff der Membrane (32) Flüssigsilikon (LSR) ist. 7/11 österreichisches Patentamt AT 508 887 B1 2011-11-15
- 16. Kaffeekapsel (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Membrane (32) in einem Ummantelungsbereich eines Randbereiches (33) der Auslassöffnung (31) mit dem Deckelteil (4) verbunden ist.
- 17. Kaffeekapsel (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelteil (4), den Randbereich (33) der Auslassöffnung (31) umfassend, Ankerbohrungen (34) für die Membrane (32) aufweist.
- 18. Kaffeekapsel (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Dicke der Membrane (32) zwischen 0,5 mm und 1,5 mm beträgt.
- 19. Kaffeekapsel (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Dicke des Gehäuseteils (3) und des Deckelteils (4) zwischen 0,2 mm und 0,5 mm beträgt.
- 20. Kaffeekapsel (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäuseteil (3) und der Deckelteil (4) aus einem NIRO- Material, z.B. AISI 304 oderAISI 316, gebildet sind. Hierzu 3 Blatt Zeichnungen 8/11
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