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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erzeugung einer Bohrung in einem Werkstück oder eines Gewindes in einer Bohrung eines Werkstücks gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Bei der Teilefertigung, insbesondere in Fertigungslinien, werden häufig in den zu bearbeitenden Werkstücken Löcher gebohrt oder gestanzt und in einem nachfolgenden Bearbeitungsschritt mit einem Gewinde versehen. Zur Erzeugung des Gewindes werden Gewindeformer oder Gewindeschneider verwendet. Nachfolgend wird der Einfachheit halber der Begriff „Gewindeformen“ einheitlich für beide Verfahren verwendet, sodass die Bezeichnung „Gewindeformen“ stets auch das Gewindeschneiden einschließen soll.
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Zur Erzeugung des Gewindes wird ein Gewindeformkopf verwendet, in welchem ein drehend antreibbarer Gewindeformer gelagert ist. Der Gewindeformer wird an der zuvor gebohrten oder gestanzten Bohrung angesetzt und bewegt sich drehend in diese Bohrung, wobei das Gewinde durch Materialverdrängung geformt oder durch Materialabtrag geschnitten wird. Der Drehantrieb kann durch einen eigenen Antriebsmotor, insbesondere einen Elektromotor, erfolgen. Damit ist ein flexibler Einsatz des Gewindeformkopfes möglich. Für eine Automatisierung, insbesondere in einer Fertigungslinie, ist dieser Antrieb jedoch aufwendig und erfordert einen zusätzlichen Steuerungsaufwand.
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Es ist daher bekannt, bei der automatischen Teilefertigung, bei welcher Pressen zum Umformen, Stanzen und Schneiden der Werkstücke verwendet werden, die Presse mit ihrem Hubantrieb auch für den Antrieb des Gewindeformkopfes zu verwenden. Dabei wird die oszillierende, insbesondere die lineare, Bewegung eines Oberteils der Presse gegenüber einem statischen Unterteil der Presse in eine rotatorische Bewegung für den Antrieb des Gewindeformkopfs, d. h. des Gewindeformers umgesetzt.
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Die
DE 10 2008 047 073 offenbart eine Vorrichtung zur Erzeugung einer Bohrung in einem Werkstück oder eines Gewindes in einer Bohrung eines Werkstückes, die ein statisches Unterteil und einen gegen dieses oszillierend bewegbares Oberteil aufweist, mit einem drehend antreibbaren Bohrungs- oder Gewindeformer, und mit einer Vorrichtung zur Übertragung der oszillierenden bewegung des Oberteils in eine rotatorische Bewegung wenigstens einer Antriebswelle der Antriebseinheit.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung zur Erzeugung einer Bohrung in einem Werkstück oder eines Gewindes in einer Bohrung eines Werkstücks bereitzustellen, welche eine verbesserte Leistungsfähigkeit aufweist.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Vorrichtung zur Erzeugung einer Bohrung in einem Werkstück oder eines Gewindes in einer Bohrung eines Werkstücks mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Erzeugung einer Bohrung in einem Werkstück oder eines Gewindes in einer Bohrung eines Werkstückes, die ein statisches Unterteil und ein gegen dieses oszillierend bewegbares Oberteil aufweist, mit einem drehend antreibbaren Bohrungs- oder Gewindeformer, mit einer Antriebseinheit für den Bohrungs- oder Gewindeformer und mit einer Vorrichtung zur Übertragung der oszillierenden Bewegung des Oberteils in eine rotatorische Bewegung wenigstens einer Antriebswelle der Antriebseinheit zeichnet sich dadurch aus, dass die Vorrichtung zur Übertragung der oszillierenden Bewegung des Oberteils in eine rotatorische Bewegung wenigstens einer Antriebswelle der Antriebseinheit mit einer ersten Antriebswelle der Antriebseinheit, welche eine erste Achse aufweist, und mit wenigstens einer zweiten Antriebswelle, welche eine dritte Achse aufweist, gekoppelt ist und dass die wenigstens zwei Antriebswellen eine gemeinsame Abtriebswelle antreiben, wobei der Bohrungs- und Gewindeformer mit der Abtriebswelle der Antriebeinheit gekoppelt ist, und wobei Mittel zum Ausgleich von Fertigungs- oder Montagetoleranzen vorhanden sind. Durch die Verwendung von zwei Antriebswellen kann die Leistungsfähigkeit der Antriebseinheit verbessert werden. Damit jedoch die Bewegungen der wenigstens zwei Antriebswellen miteinander synchronisiert werden können, sind Mittel zum Ausgleich der Fertigungs- oder Montagetoleranzen, insbesondere zum Ausgleich der Fertigungs- oder Montagetoleranzen der beiden Antriebswellen oder der beiden Antriebsstränge, vorgesehen.
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Vorzugsweise weist die Vorrichtung zur Übertragung der oszillierenden Bewegung des Oberteils in eine rotatorische Bewegung wenigstens einer Antriebswelle der Antriebseinheit wenigstens eine erste Zahnstange auf, in welche wenigstens ein erstes Ritzel eingreift, und wenigstens eine zweite Zahnstange, in welche wenigstens ein zweites Ritzel eingreift, auf, wobei die Zahnstangen und die Antriebseinheit durch die oszillierende Bewegung des Oberteils gegeneinander bewegbar sind, und wobei das erste Ritzel mit der ersten Antriebswelle der Antriebseinheit und das zweite Ritzel mit der zweiten Antriebswelle der Antriebseinheit gekoppelt ist. Die zwei Zahnstangen ermöglichen eine besonders einfache Umsetzung einer linearen Bewegung in eine rotatorische Bewegung. Damit jedoch die Antriebseinheit bei der Relativbewegung gegen die beiden Zahnstangen nicht verklemmt oder beschädigt wird, wenn die beiden Zahnstangen nicht exakt zueinander ausgerichtet oder exakt gefertigt sind, sind Mittel zum Ausgleich der Fertigungs- oder Montagetoleranzen, insbesondere zum Ausgleich der Fertigungs- und Montagetoleranzen der beiden Zahnstangen, vorgesehen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung zur Übertragung der oszillierenden Bewegung des Oberteils in eine rotatorische Bewegung wenigstens einer Antriebswelle der Antriebseinheit wenigstens eine Zahnstange auf, in welche wenigstens ein erstes Ritzel und wenigstens ein zweites Ritzel eingreifen, auf, wobei die Zahnstange und die Antriebseinheit durch die oszillierende Bewegung des Oberteils gegeneinander bewegbar sind, und wobei das erste Ritzel mit der ersten Antriebswelle der Antriebseinheit und das zweite Ritzel mit der zweiten Antriebswelle der Antriebseinheit gekoppelt ist.
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Somit ist es möglich, die wenigstens zwei Ritzel, welche jeweils mit einer Antriebswelle gekoppelt sind, durch eine gemeinsame Zahnstange oder durch jeweils eine Zahnstange pro Ritzel in Drehung zu versetzen.
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Alternativ kann in der Vorrichtung zur Übertragung der oszillierenden Bewegung des Oberteils in eine rotatorische Bewegung wenigstens einer Antriebswelle der Antriebseinheit die Kombination aus Zahnstange und Ritzel durch eine Kombination aus Spindel mit entsprechendem Eingriffselement oder durch eine Kombination aus Kette mit einem entsprechenden Eingriffselement, beispielsweise einem Zahnrad, ersetzt werden. Dabei ist insbesondere die Spindel oder das in die Kette eingreifende Eingriffselement mit einer der Antriebswellen der Antriebseinheit gekoppelt ist und das in die Spindel eingreifende Eingriffselement bzw. die Kette durch die oszillierende Bewegung des Oberteils gegen die Antriebseinheit bewegbar. Insbesondere ist es möglich, lediglich eine Kette, in welche wenigstens zwei Eingriffselemente, beispielsweise Zahnräder, eingreifen oder zwei oder mehr Spindeln, welche mit nur einem Eingriffselement in Eingriff sind, zu verwenden.
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Diese Ausgestaltungen ermöglichen einen besonders einfachen konstruktiven Aufbau der Vorrichtung zur Übertragung der oszillierenden Bewegung des Oberteils in eine rotatorische Bewegung wenigstens einer Antriebswelle der Antriebseinheit.
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In einer Ausbildung der Erfindung ist zur Bildung der Mittel zum Ausgleich von Fertigungs- oder Montagetoleranzen das erste Ritzel entlang der ersten Achse der ersten Antriebswelle und/oder das zweite Ritzel entlang der dritten Achse der zweiten Antriebswelle verschiebbar angeordnet, wobei die mit dem verschiebbar angeordneten Ritzel in Eingriff stehende Zahnstange eine Schrägverzahnung aufweist. Das verschiebbare Ritzel ermöglicht einen Ausgleich von Fertigungs- oder Montagetoleranzen, während die Schrägverzahnung auch bei verschobenem Ritzel einen zuverlässigen Eingriff zwischen Ritzel und Zahnstange ermöglicht.
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In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist zur Bildung der Mittel zum Ausgleich von Fertigungs- oder Montagetoleranzen die erste Zahnstange und/oder die zweite Zahnstange zwei in Längsrichtung der Zahnstange hintereinander angeordnete Zahnstangeelemente auf, zwischen welchen ein elastisches Element angeordnet ist. Dadurch können die beiden Zahnstangenelemente in ihrem Abstand zueinander oder ihrer Ausrichtung zueinander leicht variieren, um Fertigungs- oder Montagetoleranzen auszugleichen.
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Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass zur Bildung der Mittel zum Ausgleich von Fertigungs- oder Montagetoleranzen ein Planetengetriebe mit einem Sonnenrad, wenigstens einem, vorzugsweise wenigstens zwei, Planetenrädern und einem Hohlrad vorgesehen ist. Ein Planetengetriebe kann im Dreiwellenbetrieb als Summiergetriebe wirken und auf einfache Art und Weise die zwei antreibenden Wellen miteinander koppeln, um eine dritte Welle anzutreiben.
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Vorteilhafterweise ist eine der beiden Antriebswellen drehfest mit dem Hohlrad gekoppelt, die andere der beiden Antriebswelle drehfest mit einem oder mehreren der Planetenräder gekoppelt und die Abtriebswelle drehfest mit dem Sonnenrad gekoppelt.
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Vorteilhafterweise sind die Achsen der beiden Antriebswellen parallel zu einander angeordnet, was einen konstruktiv einfachen Aufbau ermöglicht.
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Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Vorrichtung eine Getriebeverbindung aufweist, welche die Drehbewegung der Antriebseinheit zu dem Bohrungs- oder Gewindeformer überträgt. Dies ermöglicht eine räumliche Trennung der Antriebseinheit und des Bohrungs- oder Gewindeformers, und insbesondere ein Einbringen des Bohrungs- oder Gewindeformers tiefer in den Arbeitsraum. Vorteilhafterweise ist die Getriebeverbindung als Gelenkwelle ausgebildet.
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Vorzugsweise ist der Bohrungs- oder Gewindeformer in einem Bohrungs- oder Gewindeformkopf gelagert.
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Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die eine Antriebswelle oder eine oder beide der zwei Antriebswellen und die Abtriebswelle parallel zueinander angeordnet sind und von der gleichen Seite der Vorrichtung her zugänglich sind. Dadurch wird es ermöglicht, dass die Vorrichtung kompakter gebaut werden kann.
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Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass eine der Antriebswellen als Hohlwelle ausgebildet ist und die Abtriebswelle durch die Hohlwelle geführt ist, was eine besonders kompakte Ausgestaltung der Antriebseinheit ermöglicht.
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Vorteilhafterweise ist die oszillierende Bewegung des Oberteils eine lineare Auf- und Abbewegung.
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Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Vorrichtung als Presse, Stanzvorrichtung, Biegevorrichtung, Stanz-Biegevorrichtung oder ähnliches ausgebildet ist.
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Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Figuren ausführlich erläutert. Es zeigen
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1a eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Erzeugung einer Bohrung oder eines Gewindes in einer Bohrung gemäß dem Stand der Technik,
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1b die Vorrichtung gemäß 1a mit einer anderen Position des Oberteils und
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2 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Antriebseinheit.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung dient zur Erzeugung einer Bohrung oder eines Gewindes in einer Bohrung eines Werkstücks 24, wobei die Bohrung bei Erzeugung eines Gewindes in einem vorangehenden Arbeitsschritt in das Werkstück gestanzt oder gebohrt wird.
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Die Vorrichtung wird an einer Presse, Stanzvorrichtung, Biegevorrichtung, Stanz-Biegevorrichtung oder ähnlichem eingesetzt, wie sie zum Umformen, Stanzen oder Schneiden von Werkstücken, insbesondere von Blechteilen verwendet wird. Mit „Presse“ wird dabei im Folgenden jede Maschine bezeichnet, die ein statisches Maschinenteil und ein gegen dieses oszillierend, beispielsweise linear oder mittels eines Exzenters, bewegbares Hubteil aufweist. Nachfolgend wird das statische Maschinenteil als Unterteil und das bewegbare Hubteil als Oberteil bezeichnet.
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In den 1a und 1b ist schematisch eine derartige Presse dargestellt. Die Presse weist ein Unterteil 10 auf, welches beispielsweise Bestandteil eines Pressenrahmens ist. In dem Pressenrahmen ist gegenüber dem Unterteil 10 linear bewegbar ein Oberteil 12 geführt. In den überwiegenden Fällen ist die oszillierende Hubbewegung des Oberteils 12 eine vertikale, lineare Hubbewegung. In dem Arbeitsraum der Presse ist zwischen dem Unterteil 10 und dem Oberteil 12 eine Arbeitsstation angeordnet, die im Allgemeinen durch ein in den Arbeitsraum eingesetztes Werkzeug gebildet wird. Das Werkzeug kann aus einem an dem Unterteil 10 angeordneten Werkzeugunterteil 14 und einem an dem Oberteil 12 angeordneten Werkzeugoberteil 16 bestehen. Das Werkzeugoberteil 16 kann gegenüber dem Werkzeugunterteil 14 mittels Führungen 18 in der Hubrichtung des Oberteils 12 geführt bewegbar sein. Zwischen dem Werkzeugunterteil 14 und dem Werkzeugoberteil 16 und planparallel zu diesem kann eine Federplatte 20 angeordnet sein, die ebenfalls auf den Führungen 18 geführt und gegen die Kraft von Federn 22 bewegbar sein kann. Werkzeuge dieser Art zählen zum Stand der Technik, sodass diese hier nicht im Einzelnen beschrieben werden sollen. Werkzeuge dieser Art dienen zur Aufnahme eines vorteilhafterweise automatisch zugeführten Werkstücks 24, welches durch die Federplatte 20 positioniert fixiert werden kann und mittels des Oberteilhubes bearbeitet wird.
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An dem Oberteil 12 ist eine Zahnstange 28 beispielsweise mittels Befestigungselementen befestigt. Die Zahnstange 28 verläuft insbesondere achsparallel zur vertikalen Hubrichtung des Oberteils 12 und ragt, wenn der Oberteil 12 oberhalb des Unterteils 10 angeordnet ist, nach unten. In dem unteren Bereich ist die Zahnstange 28 in einer Zahnstangenführung 30 vertikal verschiebbar geführt. Die Zahnstangenführung 30 kann an dem Pressenrahmen oder dem Unterteil 10 montiert sein.
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An dem Pressenrahmen oder dem Unterteil 10 kann zudem eine Antriebseinheit 34 befestigt sein. Die Antriebseinheit 34 steht mit einem in der Antriebseinheit 34 gelagerten Ritzel 36 (vergleiche 2) mit der Zahnstange 28 in Eingriff. Bei einer vertikalen Hubbewegung des Oberteils 12 wird die Zahnstange 28 vertikal in der Antriebseinheit 34 verschoben, wodurch das Ritzel 36 der Antriebseinheit 34 um seine horizontale Achse gedreht wird. Die Drehung des Ritzels 36 wird in einem in die Antriebseinheit 34 integrierten Übersetzungsgetriebe übersetzt oder untersetzt. An den Ausgang der Antriebseinheit 34 ist eine Getriebeverbindung 38 mit einem Ende angeschlossen, welche als Gelenkwelle ausgebildet sein kann. Am anderen Ende der Getriebeverbindung 38 ist ein Bohrungs- oder Gewindeformkopf 46 angeordnet. Über die Getriebeverbindung 38 wird die Drehung der Antriebseinheit 34 an den Bohrungs- oder Gewindeformkopf 46 übertragen und in dem Bohrungs- oder Gewindeformkopf ein Bohrungs- oder Gewindeformer 48 angetrieben.
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In einer alternativen Ausgestaltung kann die Zahnstange 28 als Kette und das Ritzel 36 als in die Kette eingreifendes Zahnrad ausgebildet sein. In einer weiteren alternativen Ausgestaltung kann das Ritzel 36 als Spindel und die Zahnstange 28 als mit der Spindel zusammenwirkendes Eingriffselement ausgebildet sein.
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Die 1a und 1b zeigen eine Anwendung, bei welcher ein Gewinde in eine Bohrung des Werkstücks 24 eingebracht wird, die horizontal, d. h. senkrecht zur Hubachse des Oberteils 12 verläuft. In der Stellung des Oberteils 12 relativ zu dem Unterteil 10 wie in 1a dargestellt, in welcher das Oberteil 12 in einem größeren Abstand zu dem Unterteil 10 angeordnet ist als in der Stellung des Oberteils 12 relativ zu dem Unterteil wie in 1b dargestellt, wird das Werkstück 24 auf der Federplatte 20 positioniert und fixiert und der Bohrungs- oder Gewindeformkopf 46 kommt mit seinem Bohrungs- oder Gewindeformer 48 an den Eintritt der Bohrung. Beim weiteren Absenken des Oberteils 12 in die in 1b dargestellte Position wird die Antriebseinheit 34 durch die Zahnstange 28 angetrieben und der Bohrungs- und Gewindeformer 48 bewegt sich angetrieben aus dem Bohrungs- und Gewindeformkopf 46 in die Bohrung des Werkstücks 24, um das Gewinde zu formen.
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In 2 ist ein Ausführungsbeispiel einer Antriebseinheit 34 dargestellt, welche die Antriebseinheit 34 gemäß den 1a und 1b ersetzen kann. Die Antriebseinheit 34 weist eine erste Antriebswelle 50’ mit einer ersten Achse A1’ und einer zweiten Antriebswelle 51 mit einer dritten Achse A3 auf, welche parallel zueinander mit einem Achsabstand b angeordnet sind. Die erste Antriebswelle 50’ ist drehfest mit einer Trägerplatte 76 für wenigstens ein Planetenrad 74, vorliegend zwei Planetenräder 74, verbunden, wobei die Drehachse der Planetenräder 74 parallel zur ersten Achse A1’ angeordnet sind. Die Planetenräder 74 sind Teil eines Planetengetriebes 70, welches neben den Planetenrädern 74 einen Sonnenrad 72 und ein Hohlrad 78 aufweist. Das Sonnenrad 72 ist drehfest mit einer Abtriebswelle 52’ verbunden. Die Abtriebswelle 52’ weist eine zweite Achse A2’ auf, die insbesondere mit der ersten Achse A1’ zusammenfällt. Das Hohlrad 78 weist eine Innenverzahnung auf, welche mit den Planetenrädern 74 kämmt, und ist mit der ersten Antriebswelle 51 gekoppelt. Dazu ist insbesondere parallel zu den beiden Antriebswellen 50’, 51 eine Zwischenwelle 56 angeordnet, an welcher ein Zahnrad 57 angeordnet ist, welches sowohl mit einem an der zweiten Antriebswelle 51 drehfest angeordneten Zahnrad 58 als auch einer drehfest mit dem Hohlrad 78 verbundenen Außenverzahnung 59 kämmt.
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An der ersten Antriebswelle 50’ ist das Ritzel 36 angeordnet, welches mit der Zahnstange 28 in Eingriff ist. An der zweiten Antriebswelle 51 ist ein zweites Ritzel 68 angeordnet, welches mit einer zweiten Zahnstange 66 in Eingriff steht, die entweder als von der Zahnstange 28 getrennte Zahnstange oder mit der Zahnstange 28 einstückig, wobei beispielsweise beidseitig eine Verzahnung vorgesehen ist, ausgebildet sein kann. Bei Relativbewegung der einen Zahnstange 28, 66 mit zwei Verzahnungen oder der beiden Zahnstangen 28, 66 zu der Antriebseinheit 34 werden beide Antriebswellen 50’, 51 in Drehung versetzt. Das Planetengetriebe 70 bildet ein Summiergetriebe, welches die eine Abtriebswelle 52’ antreibt. An die Abtriebswelle 52‘ kann die Getriebeverbindung 38 angekoppelt werden.
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In einer alternativen Ausgestaltung kann auch die zweite Zahnstange 66 als Kette und das zweite Ritzel 68 als in die Kette eingreifendes Zahnrad ausgebildet sein. In einer weiteren alternativen Ausgestaltung kann das zweite Ritzel 68 als Spindel, die zweite Zahnstange 66 als mit der Spindel zusammenwirkendes Eingriffselement ausgebildet sein. Dabei ist es möglich, dass nur eine Kette verwendet wird, in welche zwei Eingriffselemente, beispielsweise zwei Zahnräder, eingreifen oder dass zwei Spindeln verwendet werden, auf welchen ein einziges Eingriffselement geführt ist.
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Die Abtriebswelle 52’ kann direkt mit der Getriebeverbindung 38 der Vorrichtung zur Erzeugung einer Bohrung oder eines Gewindes in einer Bohrung verbunden sein. Die Abtriebswelle 52’ kann alternativ auch als Antriebswelle eines nachgeschalteten Übersetzungsgetriebes wirken.
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Bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel werden die beiden Antriebswelle 50‘, 51 auf einer Seite der Antriebseinheit 34 zugeführt, während die Abtriebswelle 52‘ auf der gegenüberliegenden Seite abgeführt wird. Alternativ ist es möglich, die Abtriebswelle 52’ nicht auf der den Antriebswellen 50’, 51 gegenüberliegenden Seite der Antriebseinheit 34 anzuordnen, sondern beispielsweise die zweite Achse A2’ der Abtriebswelle 52’ zu der Seite herauszuführen, zu welcher die Antriebswellen 50’, 51 hereingeführt werden. Beispielsweise kann dazu die zweite Achse A2‘ der Abtriebswelle 52‘ derart parallel versetzt angeordnet werden, dass die zweite Achse A2‘ mit der dritten Achse A3 der zweiten Antriebswelle 51 zusammenfällt. Die zweite Antriebswelle 51 ist dabei vorteilhafterweise als Hohlwelle ausgebildet, durch welche die Abtriebswelle 52’ hindurchgeführt werden kann, so dass sowohl die erste und zweite Antriebswelle 50’, 51 als auch die Abtriebswelle 52’ von der gleichen Seite der Antriebseinheit 34 her zugänglich sind.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Unterteil
- 12
- Oberteil
- 14
- Werkzeugunterteil
- 16
- Werkzeugoberteil
- 18
- Führungen
- 20
- Federplatte
- 22
- Feder
- 24
- Werkstück
- 28
- Zahnstange
- 30
- Zahnstangenführung
- 34
- Antriebseinheit
- 36
- Ritzel
- 38
- Getriebeverbindung
- 46
- Bohrungs- oder Gewindeformkopf
- 48
- Bohrungs- oder Gewindeformer
- 50’
- erste Antriebswelle
- 51
- zweite Antriebswelle
- 52’
- Abtriebswelle
- 56
- Zwischenwelle
- 57
- Zahnrad
- 58
- Zahnrad
- 59
- Außenverzahnung
- 66
- zweite Zahnstange
- 68
- zweites Ritzel
- 70
- Planetengetriebe
- 72
- Sonnenrad
- 74
- Planetenrad
- 76
- Trägerplatte
- 78
- Hohlrad
- A1’
- erste Achse
- A2
- zweite Achse
- A3
- dritte Achse
- b
- Achsabstand