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DE102013006194B4 - Mopp und Verfahren zur Herstellung seiner Reinigungsstreifen - Google Patents

Mopp und Verfahren zur Herstellung seiner Reinigungsstreifen Download PDF

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Abstract

Mopp, umfassend einen Moppkopf (1) mit zumindest einem Reinigungsstreifen (2), wobei der Reinigungsstreifen (2) zumindest eine textile Trägerlage (3) und zumindest eine Reinigungsfläche (4) umfasst. Auf der Trägerlage (3) sind Reinigungsschlaufen (5) aus Garn angeordnet.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft einen Mopp, umfassend einen Moppkopf mit zumindest einem Reinigungsstreifen, wobei der Reinigungsstreifen zumindest eine textile Trägerlage aus einem Vliesstoff und zumindest eine Reinigungsfläche umfasst und wobei auf der Trägerlage Reinigungsschlaufen aus Garn angeordnet sind. Außerdem betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung der Reinigungsstreifen des Mopps.
  • Stand der Technik
  • Ein solcher Mopp ist aus der DE 297 01 349 U1 bekannt. Der vorbekannte Mopp wird zur Nassreinigung von Fußböden oder ähnlichen Flächen verwendet, wobei auf der aus einem Vliesstoff bestehenden textilen Trägerlage ein Flor angeordnet ist. Die Aufgabe, die dem vorbekannten Mopp zugrunde liegt, wird darin gesehen, die Vorteile eines Fransenmopps bezüglich einer guten Schmutzaufnahme mit der Schmutzablösekraft schrubberartiger Wischmoppbezüge zu kombinieren, jedoch ohne erhöhte Zugabe von Reinigungsmitteln.
  • Die textile Trägerlage, die aus einem Vlies bestehen kann, kann dazu mit dochtartigen Garnen versehen sein, die eine florartige Oberfläche aufweisen. Um ein gutes Reinigungsergebnis zu erzielen, ist es wichtig, dass die Florfasern nicht glatt auf dem Grundtextil aufliegen, sondern senkrecht oder unter einem Winkel zwischen 10° und 90° zur Textilfläche angeordnete Fasern, Faserbüscheln oder Faserschlingen aufweisen, wobei die Länge der Fasern zwischen 0,1 und 20 mm beträgt.
  • Aus der DE 195 18 975 C1 ist ein Wischtuch bekannt, zur Feucht- und Trockenreinigung von Flächen, das aus einer textilen Grundlage aus nicht gewebten Fasern besteht und auf seiner zur Reinigung vorgesehenen Fläche aus einer Vielzahl von aus dieser Fläche hervortretenden Fadenschlaufen, welche in voneinander getrennten Flächenbereichen konzentriert sind. Diese Flächenbereiche sind durch nicht gerade verlaufende, im wesentlichen von Fadenschlaufen freien Linien inselartig voneinander getrennt. Die nicht gerade verlaufenden Begrenzungen der Flächenbereiche sind dabei von ausschlaggebender Bedeutung. Die Begrenzungen der Flächenbereiche verlaufen in gekrümmter Form, wodurch sich demnach, wie bei dem Wischtuch aus der WO 90/14039 , eine besonders gute Gleitfähigkeit des Wischtuchs auf der zu reinigenden Oberfläche ergibt. Zusammen mit den gestaffelt zueinander ausgerichteten Fadenschlaufen von 0,5 bis 5 mm Länge, die aus der Grundfläche herausstehen, soll die gekrümmte Form dafür sorgen, dass bereits durch einmaliges Wischen ein guter Reinigungseffekt erzielbar ist. Die Inseln werden aus einer Vielzahl von Fadenschlaufen aus Filamenten gebildet und weisen eine Länge von 4 bis 50 mm bei einer entsprechenden Breite von 2 bis 10 mm auf. Als Anwendungsbeispiele für das vorbekannte Wischtuch sind sogenannte Reinigungspads genannt, welche zum Beispiel aus einem Schwamm bestehen, dessen eine Fläche mit dem Wischtuch beschichtet ist. Als weiteres Anwendungsbeispiel ist ein Wischtuch als Bezug für ein Boden- oder Fensterreinigungsgerät offenbart, das einen Stiel oder eine Haltevorrichtung für das Wischtuch aufweist, wobei das Wischtuch dann Haltelaschen oder Halteschlaufen aufweisen kann, in welche Befestigungsvorrichtungen eingreifen. Für diesen Einsatzzweck können mehrere Streifen des Wischtuchs an jeweils einer ihrer kurzen Kanten zusammengefasst und in dieser Form als Quasten eines Wischmopps verwendet werden.
  • Aus der US 2006/0236488 A1 ist ein weiterer Mopp bekannt, dessen Reinigungsschlaufen aus Garn bestehen.
  • Ein derartiger Mopp und ein Verfahren zur Herstellung seiner Reinigungsstreifen sind außerdem aus der DE 10 2010 0 54 010 A1 bekannt. Auf der Trägerlage sind erhabene Reinigungsinseln angeordnet, die aus Flockfasern bestehen. Durch Flockfasern lässt sich zwar eine gute Reinigungsleistung erzielen, jedoch ist die Beflockung der Trägerlage mit Flockfasern, bezogen auf das Material der Trägerlage selbst, teuer. Einen Großteil der Kosten für die Beflockung machen die Materialien aus, nämlich die Flockfasern und der Klebstoff, der benötigt wird, um die Flockfasern mit dem Trägermaterial zu verbinden.
  • Aus der DE 198 39 505 A1 ist ein Textilvorsatz für ein Reinigungsgerät beziehungsweise ein Textilstück zur Reinigung und Pflege bekannt. Das Reinigungsgerät ist zum Beispiel durch einen Schrubber gebildet und kann zur Reinigung von Böden verwendet werden. Demnach waren zuvor als Textilvorsätze oder Textilstücke ausgebildete Mikrofaserlappen bekannt, die eine gute Saugfähigkeit aufwiesen, jedoch nicht ausreichend gut an unterschiedliche Reinigungsaufgaben angepasst werden konnten. Um diesen Nachteil zu vermeiden, weisen der Textilvorsatz beziehungsweise das Teilstück eine Textilstruktur auf, mit einer Wischfläche, die Mikrofasern aufweist, wobei die Textilstruktur aus einer Maschen- oder Webmaschenware besteht, die sich aus der Wischfläche heraus erstreckende Mikrofasern enthaltende Schlingen, Fäden oder Fasern aufweist. In einem auf einer Flachstrickmaschine hergestellten Gestrick sind kurze Bereiche von Kett- und Schussfäden vorgesehen, deren freie Enden in Richtung auf die Wischfläche aus dem Gestrick austreten. Die Kett- und/oder Schussfäden können dabei aus einem anderen Material als die Textilgrundstruktur bestehen. Die Textilgrundstruktur kann aus einem härteren Faden bestehen und zur Wischfläche weisende Schlingen, Fasern oder Fäden aufweisen, wobei die Kett- und/oder Schussfäden eine Mikrofaser enthalten.
  • Darstellung der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Mopp der eingangs genannten Art derart weiter zu entwickeln, dass die Reinigungsleistung des Mopps maximiert ist und zu dieser maximierten Reinigungsleistung des Mopps sowohl die Trägerlage als auch die Reinigungsschlaufen beitragen, wobei die von dem Reinigungsstreifen von der zu reinigenden Fläche abgelösten Verunreinigungen durch den Reinigungsstreifen aufgenommen und gehalten werden. Außerdem soll der Mopp bei guter Reinigungsleistung kostengünstig herstellbar sein.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen von Anspruch 1 und Anspruch 10 gelöst, auf vorteilhafte Ausgestaltungen nehmen die Unteransprüche Bezug.
  • Zur Lösung der Aufgabe ist es vorgesehen, dass der Vliesstoff, aus dem die Trägerlage besteht, erste Mikrofasern umfasst, dass die Reinigungsschlaufen zweite Mikrofasern umfassen, dass der zumindest eine Reinigungsstreifen mit seiner längsseitigen Mitte am Moppkopf festgelegt ist und zwei freie Enden aufweist, dass auf der Reinigungsfläche erhabene Reinigungsinseln jeweils mit Abständen relativ zueinander benachbart angeordnet sind und dass die Reinigungsinseln zumindest teilweise von Stauräumen zur Aufnahme von Verunreinigungen umschlossen sind. Die bisherigen Trägerlagen konnten zur Reinigungsleistung des Reinigungsstreifens werkstoffbedingt nur wenig beitragen. Die Reinigungsleistung wird weiter verbessert, wenn der Vliesstoff erste Mikrofasern umfasst. Als Mikrofasern werden Fasern bezeichnet, die feiner als 1 dtex sind. Häufig sind Mikrofasern 0,5 bis 0,7 dtex fein. Durch die Mikrofasern ergibt sich eine höhere Dichte im Textil bei gleichem Flächengewicht und damit eine verbesserte Haltbarkeit. Der wenig verfestigte Vliesstoff, aus dem die Trägerlage besteht, wird durch die mittels des Nähwirkprozesses eingebrachten Garne besonders haltbar gemacht. Gleichwohl bleibt das gute Rückstellmoment der aus Vliesstoff bestehenden Trägerlage erhalten, so dass die Aufnahme und Abgabe der Feuchtigkeit in die Trägerlage oder aus der Trägerlage heraus vom Benutzer des Mopps besonders gut gesteuert werden kann. Das einfache Auswringen des Mopps basiert maßgeblich auf der materialbedingten Flexibilität der aus Vliesstoff bestehenden Trägerlage.
  • Die Mikrofasern bedingen außerdem eine verbesserte Absorption durch erhöhte Kapillarkräfte.
  • Um, wie zuvor beschrieben, die Reinigungsleistung noch weiter zu verbessern, ist es vorgesehen, dass die Reinigungsschlaufen zweite Mikrofasern umfassen. Die Reinigungsleistung des Mopps ist dann maximiert, wenn sowohl die Trägerlage aus dem Vliesstoff als auch die Reinigungsschlaufen aus Garn jeweils Mikrofasern aufweisen. Die Art der Mikrofasern kann an die Art der Verunreinigungen angepasst sein, die von der zu reinigenden Fläche entfernt werden sollen.
  • Garne sind linienförmige textile Gebilde, die aus einem oder mehreren Fasern oder Fäden bestehen können. Generell können Garne zu Geweben oder Gewirken verarbeitet werden und aus unterschiedlichen Materialien und Mischungen davon bestehen. Die Eigenschaften von Reinigungsschlaufen aus Garn können dadurch besonders gut an die jeweiligen Gegebenheiten des Anwendungsfalles angepasst werden. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, durch eine geeignete Auswahl der Materialien Reinigungsschlaufen herzustellen, die eine mehr oder weniger große Flüssigkeitsaufnahme haben und/oder durch abrasive Eigenschaften besonders geeignet sind, auch hartnäckige Verunreinigungen von der zu reinigenden Fläche zu entfernen. Garne aus synthetischen Fasern oder Naturfasern können zur Anwendung gelangen, abhängig vom jeweiligen Anwendungsfall.
  • Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, dass die Reinigungsstreifen des Mopps durch Nähwirken hergestellt werden. Es kann beispielsweise das sogenannte Malimo-Verfahren zur Anwendung gelangen, bei dem statische Fäden, so genannte Kettfäden, und dynamische Fäden (Trägerlage) miteinander verbunden werden. Die Fixierung der dynamischen Fäden erfolgt durch ein zumeist senkrechtes Übernähen mit Kettfäden. Der Vorteil dieses Verfahrens ist hauptsächlich darin zu sehen, dass das Verfahren besonders prozesssicher und schnell durchgeführt werden kann, weil die Trägerlage mit mehreren Nadeln gleichzeitig übernäht werden kann.
  • Der zumindest eine Reinigungsstreifen ist mit seiner längsseitigen Mitte am Moppkopf festgelegt und weist zwei freie Enden auf, wobei auf der Reinigungsfläche erhabene Reinigungsinseln jeweils mit Abständen relativ zueinander benachbart angeordnet sind und wobei die Reinigungsinseln zumindest teilweise von Stauräumen zur Aufnahme von Verunreinigungen umschlossen sind. Die von den Reinigungsinseln von der zu reinigenden Fläche abgelösten Verunreinigungen werden in den Stauräumen aufgenommen und dort gehalten.
  • Die ersten und/oder die zweiten Mikrofasern können jeweils hydrophil oder hydrophob ausgebildet sein. Dadurch lässt sich der Mopp besonders gut an die jeweiligen Gegebenheiten des Anwendungsfalles anpassen. Gelangen hydrophile Mikrofasern zur Anwendung, zum Beispiel aus einem Viskose-Material, sind die Reinigungsschlaufen beziehungsweise die Trägerlage in der Lage, wässrige Flüssigkeiten mit einer hohen Absorptionsgeschwindigkeit aufzunehmen. Ist demgegenüber eine besonders gute Absorption von fettigen Substanzen gefordert, gelangen bevorzugt hydrophobe Mikrofasern zur Anwendung.
  • Generell besteht die Möglichkeit, die Größe der Reinigungsinseln und deren geometrische Gestalt sowie deren Zuordnung relativ zueinander an die jeweiligen Gegebenheiten des Anwendungsfalles anzupassen. Im Hinblick auf eine schnelle, einfache und kostengünstige Herstellbarkeit des Mopps kann es vorgesehen sein, dass die Reinigungsinseln jeweils eine übereinstimmende Größe aufweisen und/oder quadratisch ausgebildet sind und/oder dass die Abstände zwischen den einander benachbarten Reinigungsinseln 0,1 mm bis 50 mm betragen. Im Gegensatz zu dem eingangs genannten Mopp aus dem Stand der Technik, bei dem die Stauräume zwischen den Reinigungsinseln, ausgehend von dem dem Moppkopf zugewandten Ende der Reinigungsfläche in Wischrichtung des freien Endes stetig verkleinert sind, ist ein Mopp mit den zuvor genannten Merkmalen durch das kostengünstige Fertigungsverfahren „Nähwirken” schnell, einfach und kostengünstig herstellbar. Zur Herstellung der zuvor beschriebenen Reinigungsinseln bedarf es keines komplizierten und teuren Fertigungsverfahrens.
  • Die Größe der genannten Abstände zwischen den einander benachbarten Reinigungsinseln ist auch abhängig von der Größe der Verunreinigungen, die von der zu reinigenden Fläche aufgenommen werden sollen. Bei größeren Verunreinigungen handelt es sich zum Beispiel um lange Haare, bei kleineren Verunreinigungen zum Beispiel um Krümel und/oder Staubpartikel und bei kleinsten Verunreinigungen um Stäube, die jedoch überwiegend nicht in den Stauräumen aufgenommen werden, sondern diese passieren und sich an den Reinigungsschlaufen der Reinigungsinseln selbst anlagern.
  • Zur Aufnahme unterschiedlich großer Verunreinigungen können die Abstände zwischen den einander benachbarten Reinigungsinseln entweder auf ein und demselben Reinigungsstreifen variiert werden. Oder es besteht die Möglichkeit, dass die Abstände zwischen den einander benachbarten Reinigungsinseln eines jeden Reinigungsstreifens zwar konstant sind, dass aber unterschiedliche Reinigungsstreifen unterschiedliche Abstände zwischen den Reinigungsinseln aufweisen. In einem solchen Fall nehmen unterschiedliche Reinigungsstreifen unterschiedlich große Verunreinigungen auf, so dass trotz einfacher Herstellbarkeit des Mopps eine insgesamt sehr gute Reinigungsleistung erzielt wird.
  • Die Reinigungsinseln können bevorzugt 25% bis 75% der Trägerlage überdecken. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei nur geringer Überdeckung der Trägerlage mit Reinigungsinseln zwar die Herstellung der Reinigungsstreifen besonders schnell geht und besonders einfach und besonders kostengünstig möglich ist, dass die Trägerlage jedoch zur Reinigungsleistung verstärkt beitragen muss. Bei einer solchen Ausgestaltung hat die Trägerlage neben ihrer Trägerfunktion für die Reinigungsschlaufen auch eine Reinigungsfunktion. Üblicherweise waren die Trägerlagen für Reinigungsschlaufen bisher aus einem thermisch verfestigten oder mit Binder gebundenen Material, das häufig eine unerwünscht harte textile Haptik und nur eine geringe Haltbarkeit aufgewiesen hat. Der erfindungsgemäß verwendete, wenig verfestigte Vliesstoff hat demgegenüber einen textilen weichen Griff.
  • Die Reinigungsschlaufen können, ausgehend von der Trägerlage, eine Höhe aufweisen, die 0,5 mm bis 4 mm beträgt. Die Reinigungsschlaufen stehen von der Trägerlage in alle möglichen Richtungen zur zu reinigenden Oberfläche hin ab, wodurch eine maximale Flächenabdeckung auf der zu reinigenden Fläche und ein streifenfreies Reinigen ermöglicht werden. Die unterschiedlichen Orientierungen der Reinigungsschlaufen zur zu reinigenden Oberfläche hin ermöglichen auch eine verbesserte Aufnahme unterschiedlichster Schmutzarten in unterschiedlichsten Größen.
  • Jeder Reinigungsstreifen kann zwei einander gegenüberliegende Reinigungsflächen aufweisen, die im Wesentlichen übereinstimmend ausgebildet sind. Unabhängig davon, wie sich die Reinigungsstreifen bei Benutzung des Mopps orientieren, ergibt sich dadurch eine sehr gute Reinigungsleistung, insbesondere eine große Flächenabdeckung und Streifenfreiheit der gereinigten Fläche.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnung
  • Ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Mopps wird nachfolgend anhand der 1 und 2 näher erläutert.
  • Diese zeigen jeweils in schematischer Darstellung:
  • 1 den Mopp mit hängenden Reinigungsstreifen und
  • 2 den Mopp aus 1 in einer Draufsicht, flach aufgesetzt auf eine zu reinigende Fläche.
  • Ausführung der Erfindung
  • In den 1 und 2 ist ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Mopps gezeigt. Der Mopp umfasst einen Moppkopf 1, der eine Vielzahl von Reinigungsstreifen 2 aufweist. Der Moppkopf 1 ist mit einem Stiel 14 verbunden.
  • Die in radialer Richtung des Moppkopfs 1 einander gegenüberliegenden Reinigungsstreifen 2 sind dabei einstückig ineinander übergehend ausgebildet.
  • Die textile Trägerlage 3 besteht in dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel aus einem Vliesstoff 11, wobei der Vliesstoff 11 erste Mikrofasern 12 umfasst. Der Vliesstoff 11 kann folgende Faserzusammensetzung aufweisen:
    • – 45% Viskose in Form von Mikrofasern,
    • – 50% Polyester in Form von Mikrofasern und
    • – 5% Polypropylen-Bindefasern.
  • Generell ist von Vorteil, wenn der Mikrofaseranteil bevorzugt bei 85 bis 95% mit unterschiedlichen Mischungsverhältnissen von Viskose und Polyester liegt.
  • Eine derartige Trägerlage hat einen weichen Griff, unterstützt die Reinigungsleistung der Reinigungsschlaufen des Mopps und weist eine gute Haltbarkeit auf. Außerdem hat eine solche Trägerlage aus Vliesstoff ein hohes Rückstellmoment, so dass der Feuchtigkeitsgehalt des Mopps vom Benutzer optimal gesteuert werden kann.
  • Im hier gezeigten Ausführungsbeispiel hat jede der textilen Trägerlagen 3 eine Reinigungsfläche 4, wobei auf der Trägerlage 3 Reinigungsschlaufen 5 aus Garn angeordnet sind. Genauso wie die Trägerlage 3, umfassen auch die Reinigungsschlaufen 5 aus Garn Mikrofasern 13.
  • Die Reinigungsschlaufen 5 weisen, ausgehend von der Trägerlage 3, eine Höhe auf, die in dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel 1 bis 3 mm beträgt, wobei die Reinigungsschlaufen 5 zu einer Vielzahl von Reinigungsinseln 8 zusammengefasst sind. Die Reinigungsinseln 8 sind einander mit Abstand 9 relativ zueinander benachbart zugeordnet, so dass durch die Abstände 9 Stauräume 10 entstehen, zur Aufnahme von Verunreinigungen, die von der zu reinigenden Fläche aufgenommen und gehalten werden.
  • Im hier gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Reinigungsstreifen 2 besonders schnell, einfach und kostengünstig durch Nähwirken hergestellt. Die Reinigungsinseln 8 sind in diesem Beispiel jeweils übereinstimmend groß und rechteckig ausgebildet. Weiterhin können die Reinigungsinseln aber auch in jeder anderen Art gestaltet sein, wie zum Beispiel streifig, zick-zackförmig, quadratisch, wellig oder ähnlich.
  • Die Reinigungsinseln 8 überdecken im gezeigten Ausführungsbeispiel etwa 60% der Trägerlage 3.
  • Die Reinigungsstreifen 2 des Mopps werden durch Nähwirken hergestellt.
  • Die hier nicht dargestellte rückwärtige Reinigungsfläche 4 der Reinigungsstreifen 2 kann ebenso mit Reinigungsinseln 8 ausgestaltet sein.

Claims (10)

  1. Mopp, umfassend einen Moppkopf (1) mit zumindest einem Reinigungsstreifen (2), wobei der Reinigungsstreifen (2) zumindest eine textile Trägerlage (3) aus einem Vliesstoff (11) und zumindest eine Reinigungsfläche (4) umfasst und wobei auf der Trägerlage (3) Reinigungsschlaufen (5) aus Garn angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Vliesstoff (11) erste Mikrofasern (12) umfasst, dass die Reinigungsschlaufen (5) zweite Mikrofasern (13) umfassen, dass der zumindest eine Reinigungsstreifen (2) mit seiner längsseitigen Mitte (6) am Moppkopf (1) festgelegt ist und zwei freie Enden (7) aufweist, dass auf der Reinigungsfläche (4) erhabene Reinigungsinseln (8) jeweils mit Abständen (9) relativ zueinander benachbart angeordnet sind und dass die Reinigungsinseln (8) zumindest teilweise von Stauräumen (10) zur Aufnahme von Verunreinigungen umschlossen sind.
  2. Mopp nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten (12) und/oder die zweiten Mikrofasern (13) jeweils hydrophil oder hydrophob ausgebildet sind.
  3. Mopp nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsinseln (8) jeweils eine übereinstimmende Größe aufweisen.
  4. Mopp nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsinseln (8) jeweils rechteckig ausgebildet sind.
  5. Mopp nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstände (9) zwischen den einander benachbarten Reinigungsinseln (8) 0,1 mm bis 50 mm betragen.
  6. Mopp nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsinseln (8) 25% bis 75% der Trägerlage (3) überdecken.
  7. Mopp nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsschlaufen (5), ausgehend von der Trägerlage (3), eine Höhe aufweisen, die 0,5 mm bis 4 mm beträgt.
  8. Mopp nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Reinigungsstreifen (2) zwei einander gegenüberliegende Reinigungsflächen (4) aufweist.
  9. Mopp nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die einander gegenüberliegenden Reinigungsflächen (4) übereinstimmend ausgebildet sind.
  10. Verfahren zur Herstellung der Reinigungsstreifen (2) eines Mopps nach einem der Ansprüche 1 bis 9 durch Nähwirken.
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