DE102012012402A1 - Flachwischbezug mit Reinigungslippe - Google Patents
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Abstract
Ein Flachwischbezug (1, 1', 1'', 1''') zur Anordnung an einem Wischbezughalter (2), umfassend einen länglichen Grundkörper (3, 3', 3'', 3'''), wobei der Grundkörper (3, 3', 3'', 3''') eine Hauptreinigungsfläche (4, 4', 4'', 4''') und mindestens eine Reinigungslippe (5a, 5b, 5c, 5d) aufweist, welche relativ zu einem Basisbereich der Hauptreinigungsfläche (4, 4', 4'', 4''') verschwenkbar ist, wobei die mindestens eine Reinigungslippe (5a, 5b, 5c, 5d) um mindestens einen Sollschwenkbereich (6a, 6b, 6c, 6d) verschwenkbar ist, ist im Hinblick auf die Aufgabe, einen Flachwischbezug der eingangs genannten Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass dieser besonders effektiv Schmutz von Ecken und Randbereichen ablöst, welche sich an große zu reinigende Flächen anschließen, und dass dieser bei großer Dauerhaltbarkeit möglichst wenig Partikel an den zu reinigenden Raum freigibt, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (3, 3', 3'', 3''') ein flächiges Textilmaterial aufweist, welches an keiner Stelle der Hauptreinigungsfläche (4, 4', 4'', 4''') ein Grundgewebe mit aufgebrachten Fäden aufweist.
Description
- Technisches Gebiet
- Die Erfindung betrifft einen Flachwischbezug gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Stand der Technik
- Aus dem Stand der Technik sind Flachwischbezüge bekannt, welche auf sogenannte Flachwischer aufgezogen und zur Reinigung von Flächen eingesetzt werden. Die Flachwischbezüge werden insbesondere zur Reinigung von Fußböden eingesetzt.
- Ein solcher Flachwischbezug ist beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen
DE 10 2011 107 648.8 offenbart. - Solche Flachwischbezüge sind allerdings nur wenig geeignet, Bereiche und Ecken zu reinigen, welche sich an die vornehmlich zu reinigenden relativ großen Flächen, insbesondere an Bodenflächen, anschließen.
- Ein solcher Bereich kann beispielsweise ein gefliester Sockel sein, der einen gefliesten Fußboden säumt.
- Reinigungspersonal würde mit den bekannten Flachwischbezügen einen solchen Sockel nicht reinigen.
- Entweder verbliebe der Flachwischbezug flach auf dem Boden, wobei nur die schmalen Randbereiche des Flachwischbezugs in Kontakt mit den vertikalen Flächen kämen und nur eine partielle Reinigung, beispielweise der Fußbodenleiste entlang eines horizontalen Streifens, stattfände, oder das Reinigungspersonal würde versuchen, die Hauptreinigungsfläche des Flachwischbezuges durch Aufstellen entlang der Vertikalen möglichst vollflächig mit dem vertikalen Sockel in Kontakt zu bringen.
- Letzteres hätte aber den Nachteil, dass hier die Gefahr bestünde, durch den Flachwischbezug auch die über dem Sockel angerenzenden Wandbereiche zu berühren und hier beispielsweise die Wandfarbe zu beschädigen, zu verschmutzen oder abzulösen, da die Breite des Flachwischbezugs meist größer ist (100–150 mm) als die typischen Breiten einer Sockelleiste (ca. 20–70 mm).
- Vor diesem Hintergrund ist aus der
DE 31 39 245 A1 ein Flachwischbezug bekannt geworden, der einen länglichen Grundkörper zeigt, wobei der Grundkörper eine Hauptreinigungsfläche und mindestens eine Reinigungslippe aufweist, welche relativ zu einem Basisbereich der Hauptreinigungsfläche verschwenkbar ist. - Die mindestens eine Reinigungslippe ist um mindestens einen Sollschwenkbereich verschwenkbar.
- Der Grundkörper dieses Flachwischbezugs weist ein Grundgewebe bzw. Trägergewebe aus Kett- und Schußfäden auf, an welchem 1–2 cm lange Florfäden befestigt sind. Insoweit zeigt der Stand der Technik einen Flachwischbezug mit einem Grundgewebe, welches weitere Fäden trägt.
- Diese Florfäden ragen nach außen ab. Solche Florfäden können relativ leicht Partikel freigeben, da deren freie, abragenden Enden Partikel nicht besonders gut fixieren können.
- Der bekannte Flachwischbezug ist daher nur wenig für die Verwendung in Reinräumen geeignet. Unter einem Reinraum wird im Sinne dieser Schrift ein Raum verstanden, in welchem die sich in Luft befindlichen Partikel in Bezug auf Größe und Anzahl kontrolliert werden.
- Des Weiteren zeigt dieser Flachwischbezug eine nur begrenzte Haltbarkeit, da sich einzelne Florfäden bei Waschprozessen relativ leicht ablösen können.
- Darstellung der Erfindung
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Flachwischbezug der eingangs genannten Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass dieser besonders effektiv Schmutz von Ecken und Randbereichen ablöst, welche sich an große zu reinigende Flächen anschließen, und dass dieser bei großer Dauerhaltbarkeit möglichst wenig Partikel an den zu reinigenden Raum freigibt.
- Die vorliegende Erfindung löst die zuvor genannte Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1.
- Erfindungsgemäß ist zunächst erkannt worden, dass durch einen Sollschwenkbereich sehr breite und lange abragende Reinigungslippen geschaffen werden, die einen großen Überlappungsbereich mit einem Sockel aufweisen. Die Reinigungslippen sind dabei ein Teil der Hauptreinigungsfläche, wobei dieser Teil zu einem Basisbereich der Hauptreinigungsfläche verschwenkbar ist. Dieser Basisbereich liegt vorzugsweise auf dem Fußboden auf. Darauf ist erkannt worden, dass der Grundkörper ein flächiges Textilmaterial aufweisen muss bzw. aus einem solchen Textilmaterial gefertigt sein muss, welches möglichst wenig Partikel an den zu reinigenden Raum abgibt.
- Im Stand der Technik sind Grundgewebe und Florfäden offenbart, die gegen eine zu reinigende Fläche gerichtet sind. Damit umfasst der Stand der Technik alle flächigen Textilmaterialien, die sog. Florfäden aufweisen. Bei Velours, Samt, Plüsch, Tuftings und anderen Textilien mit dreidimensionaler Struktur wird ein Fadensystem, welches senkrecht zur Oberfläche verläuft, als Flor oder Poldefiniert. Im Sinne dieser Schrift ist ein Grundgewebe ein Trägergewebe, auf welches Fäden, insbesondere Florfäden, aufgeflockt, als Fransen aufgenäht, als Garn oder Garnschlaufen getuftet oder eingewoben sind.
- Erfindungsgemäß wird hingegen ein flächiges Textilmaterial eingesetzt, welches gerade keine abragenden Flor- oder Polfäden aufweist. So werden erfindungsgemäß alle flächigen Textilmaterialien außer Florgewebe, beflockte Gewebe oder Gewebe mit aufgenähten Fransen verwendet. Es wird ein flächiges Textilmaterial verwendet, welches aus einer im Wesentlichen zweidimensionalen Struktur oder Faser-/Garn-Anordnung besteht. Erfindungsgemäß wird ein flächiges Textilmaterial verwendet, bei welchem die Hauptrichtung der Garne oder Fasern innerhalb der Textilfläche ausgerichtet ist.
- Überraschend zeigt das flächige Textilmaterial eine deutlich geringere Tendenz zur Partikelfreigabe als dies Florgewebe oder Polgewebe tun. Weiter sind die Herstellkosten relativ gering. Bei gleichem Flächengewicht und Ausgangsmaterial sind Florgewebe am teuersten, Gewebe etwas günstiger, Gewirke noch günstiger und Vliesstoffe am günstigsten. Das flächige Textilmaterial ist relativ einfach verarbeitbar. Ein Florgewebe hingegen erfordert durch seine Dicke und Zweiseitigkeit eine erhöhte Aufmerksamkeit und Handhabung in der Produktion. Die früheren Vorteile von Florgeweben, nämlich Stabilität und hohe Wasseraufnahme-kapazität, können durch den Einsatz von Mikrofasern bei Geweben, Gewirken und Vliesstoffen relativ problemlos kompensiert werden.
- Insoweit ist ein Flachwischbezug angegeben, der besonders effektiv Schmutz von Ecken und Randbereichen ablöst, welche sich an große zu reinigende Flächen anschließen, wobei dieser bei großer Dauerhaltbarkeit möglichst wenig Partikel an den zu reinigenden Raum freigibt. Folglich ist die eingangs genannte Aufgabe gelöst.
- Insbesondere besteht die Möglichkeit, eine Fläche mit Anteilen an reiner Mikrofaser zu durchsetzen, wodurch eine hohe Wasser- bzw. Schmutzaufnahme, aber auch hohe Reibung realisiert ist. Es besteht die Möglichkeit, Anteile mit Grobgarnen (z. B. NICHT-Mikrofasern) zu durchsetzen, wodurch weniger Wasser- bzw. Schmutzaufnahme, aber auch weniger Reibung auftritt. Das Durchsetzen kann in Streifenform, wie heute bei vielen Gewirken realisiert, erfolgen, indem beispielsweise immer fünf Maschenreihen mit Mikrofasern und zwei Maschenreihen mit anderen Garnen gestrickt werden.
- Das flächige Textilmaterial könnte als Gewirke, Gestricke, Gewebe oder Vliesstoff ausgebildet sein. Diese flächigen Textilmaterialien zeigen sehr wenig Fasern oder Fäden, die mit einem freien Ende in Richtung einer zu reinigenden Oberfläche abragen. Sie geben daher nur sehr wenig Partikel an ihre Umgebung ab. Dies trifft insbesondere bei der Verwendung von Endlosfasern bzw. Filament-Garnen zu.
- Der Grundkörper könnte vollständig aus dem flächigen Textilmaterial bestehen. Ein solcher Grundkörper zeigt eine hohe Materialeinheitlichkeit.
- Ein Sollschwenkbereich könnte als Naht ausgebildet sein, um welche die Reinigungslippe verschwenkbar ist. Eine Naht läßt sich dauerhaft und sehr definiert in den Grundkörper einbringen.
- Ein Sollschwenkbereich könnte als Klebe-, Schweißstreifen oder aufgenähter Streifen ausgebildet sein, um welche die Reinigungslippe verschwenkbar ist. Ein solcher Sollschwenkbereich läßt sich rasch und kostengünstig ausbilden.
- Ein Sollschwenkbereich könnte als Materialverdünnung ausgebildet sein, um welche die Reinigungslippe verschwenkbar ist. So kann Material eingespart werden.
- Die Reinigungslippe könnte von einem Kernbereich 5 bis 50 mm abragen, in welchen eine Aufnahme oder ein Tragflügel eines Wischbezughalters einführbar ist. Eine solche Reinigungslippe läßt sich besonders leicht umlegen bzw. verschwenken.
- Mindestens eine Reinigungslippe könnte längs ihrer Länge unterschiedliche Breiten aufweisen. Die Breite der Reinigungslippen kann gleich, aber auch unterschiedlich über den Um des Flachwischbezugs verlaufen. Die Reinigungslippe muss nicht zwangsweise über ihre gesamte Länge dieselbe Breite aufweisen. Vor diesem Hintergrund sind auch trapezoide oder dreieckige Reinigungslippen denkbar. Hierdurch können auch komplexe Strukturen gut gereinigt werden.
- Der Grundkörper könnte zwei Längsseiten und zwei Kurzseiten aufweisen, wobei nur an einer Längsseite eine Reinigungslippe ausgebildet ist. Die Ausbildung nur einer Reinigungslippe verursacht nur einen geringen Fertigungsaufwand.
- Der Grundkörper könnte zwei Längsseiten und zwei Kurzseiten aufweisen, wobei an einer Längsseite und zwei Kurzseiten je eine Reinigungslippe ausgebildet ist. So wird eine U-förmige Reinigungslippenanordnung geschaffen.
- Der Grundkörper könnte zwei Längsseiten und zwei Kurzseiten aufweisen, wobei an den Längsseiten und den Kurzseiten je eine Reinigungslippe ausgebildet ist. So wird eine umlaufende Reinigungslippenanordnung geschaffen.
- Am Grundkörper könnte mindestens eine Tasche angeordnet sein, in welche eine Aufnahme eines Wischbezughalters einführbar ist. Durch diese konkrete Ausgestaltung kann beispielsweise ein so genannter „Butterfly”- oder „Taschen”-Mopp mit dem Flachwischbezug verbunden werden. Ein solcher Wischbezughalter weist zwei zueinander verschwenkbare Tragflügel auf, welche in zwei Taschen des Flachwischbezugs eingeführt werden können. Die Taschen sind an den Längsenden des länglichen Grundkörpers des Flachwischbezugs angeordnet.
- Am Grundkörper könnten Laschen angeordnet sein, welche in Aufnahmeeinrichtungen eines Wischbezughalters kraft- oder formschlüssig einfügbar sind. Die Laschen sind hierzu im Bereich der Längsenden des länglichen Grundkörpers angeordnet. Die Laschen können derart um einen Tragflügel eines Wischbezughalters gelegt werden, dass der Flachwischbezug eine Spannung erfährt. Die Laschen können in klammerartige Spalten auf den Tragflügeln eines Wischbezughalters eingeführt werden. So findet eine formschlüssige Verbindung zwischen den Laschen und einem Tragflügel eines Wischbezughalters statt.
- Dem Grundkörper könnten flächige Bereiche zugeordnet sein, welche an Aufnahmebereiche eines Wischbezughalters formschlüssig anlegbar sind. Vor diesem Hintergrund ist konkret denkbar, dass an der Unterseite eines Tragflügels eines Wischbezughalters Aufnahmebereiche ausgebildet sind. Die Aufnahmebereiche könnten mit den flächigen Bereichen am Grundkörper derart zusammenwirken, dass ein Klett-Verschluss gebildet wird.
- Ein Wischbezughalter könnte einen Flachwischbezug der hier beschriebenen Art aufweisen.
- Der hier beschriebene Flachwischbezug eignet sich besonders gut zur Verwendung in einem Reinraum, da das flächige Textilmaterial nur sehr wenig Partikel abgibt und auch nach mehreren Waschprozessen dauerhaft haltbar ist.
- Unter einem Reinraum wird im Sinne dieser Schrift ein Raum verstanden, in welchem die sich in Luft befindlichen Partikel in Bezug auf Größe und Anzahl kontrolliert werden.
- Im Sinne dieser Schrift ist ein Garn ein linienförmiges Textil, welches aus mehreren zusammengedrehten Stapelfasern hergestellt wird. Ein solches Garn ist ein sogenanntes Stapelfaser-Garn. Ein Garn ist auch ein linienförmiges Textil, welches aus mehreren zusammengelegten/-gedrehten Endlosfasern hergestellt wird. Ein solches Garn ist ein sogenanntes Filament-Garn. Ein Zwirn ist ein linienförmiges Textil, welches aus mindestens zwei miteinander verdrehten Garnen besteht.
- Im Sinne dieser Schrift ist ein Faden ein linienförmiges, textiles Gebilde, das als Garn oder Zwirn ausgebildet ist. Dies umfaßt sowohl Stapelfaser- als auch Filament-Garne bzw. solche Zwirne.
- Kurzbeschreibung der Zeichnung
- In der Zeichnung zeigen
-
1 eine perspektivische Ansicht eines Flachwischers des Stands der Technik mit einem aufgezogenen Flachwischbezug, -
2 den Flachwischbezug gemäß1 in schematischer Ansicht mit umketteltem, umgenähtem oder eingesäumtem Rand, -
3 einen Flachwischbezug mit nur einer Reinigungslippe, welche an einer vorderen Längsseite ausgebildet ist, -
4 einen Flachwischbezug mit drei Reinigungslippen, wobei eine an einer vorderen Längsseite und zwei an den Kurzseiten ausgebildet sind, und -
5 einen Flachwischbezug mit vier Reinigungslippen. - Ausführung der Erfindung
-
1 und2 zeigen einen Flachwischbezug1 des Stands der Technik zur Anordnung an einem Wischbezughalter2 , umfassend einen länglichen Grundkörper3 , wobei der Grundkörper3 eine Hauptreinigungsfläche4 aufweist. Der Flachwischbezug1 weist einen textilen Rand auf, der umkettelt, umgenäht oder eingesäumt ist. Dies ist strichliert dargestellt. -
3 zeigt einen Flachwischbezug1' zur Anordnung an einem Wischbezughalter2 , umfassend einen länglichen Grundkörper3' , wobei der Grundkörper3' eine Hauptreinigungsfläche4' und mindestens eine Reinigungslippe5a aufweist, welche relativ zu einem Basisbereich der Hauptreinigungsfläche4' verschwenkbar ist, wobei die mindestens eine Reinigungslippe5a um mindestens einen Sollschwenkbereich6a verschwenkbar ist. - Die Reinigungslippe
5a ist ein Teil der Hauptreinigungsfläche4' . Die Reinigungslippe5a ist wie der Basisbereich der Hauptreinigungsfläche4' zunächst dem Fußboden zugewandt, kann aber relativ zum Fußboden und zum Basisbereich verschwenkt werden, wobei der Basisbereich am Fußboden liegen bleibt. - Der Grundkörper
3' weist ein flächiges Textilmaterial auf, welches an keiner Stelle der Hauptreinigungsfläche4' ein Grundgewebe mit aufgebrachten Fäden aufweist. - Das flächige Textilmaterial kann als Gewirke, Gestricke, Gewebe oder Vliesstoff ausgebildet sein. Der Grundkörper
3' besteht aus dem flächigen Textilmaterial. Der Sollschwenkbereich6a ist als Naht7a ausgebildet, um welche die Reinigungslippe5a verschwenkbar ist. - Die Reinigungslippe
5a ragt von einem Kernbereich8' 5 bis 50 mm ab, in welchen eine Aufnahme oder ein Tragflügel9 eines Wischbezughalters2 gemäß1 einführbar ist. - Die bisher in Bezug auf
3 beschriebenen Merkmale gelten auch für die Flachwischbezüge1'' ,1''' der4 und5 . - Der Grundkörper
3' gemäß3 weist zwei Längsseiten10' und zwei Kurzseiten11' auf, wobei nur an einer Längsseite10' eine Reinigungslippe5a ausgebildet ist. -
4 zeigt einen Flachwischbezug1'' , bei welchem der Grundkörper3'' zwei Längsseiten10'' und zwei Kurzseiten11'' aufweist, wobei an einer Längsseite10'' und zwei Kurzseiten11'' je eine Reinigungslippe5a ,5b ,5c ausgebildet ist. -
5 zeigt einen Flachwischbezug1''' , bei welchem der Grundkörper3''' zwei Längsseiten10''' und zwei Kurzseiten11''' aufweist, wobei an den Längsseiten10''' und den Kurzseiten11''' je eine Reinigungslippe5a ,5b ,5c ,5d ausgebildet ist. - Am Grundkörper
3 ,3' ,3'' ,3''' der hier gezeigten Flachwischbezüge1 ,1' ,1'' ,1''' sind je zwei Taschen12 ,12' ,12'' ,12''' angeordnet, in welche je eine Aufnahme oder ein Tragflügel9 eines Wischbezughalters2 einführbar ist. - Die in den
1 bis5 dargestellten Flachwischbezüge1 ,1' ,1'' ,1''' sind rechteckförmig oder im Wesentlichen rechteckförmig ausgestaltet, müssen jedoch nicht rechteckförmig sein. Der längliche Grundkörper1 ,1' ,1'' ,1''' kann auch im Wesentlichen trapezförmig ausgestaltet sein oder eine andere Form aufweisen. - Die
1 und2 zeigen einen Flachwischbezug1 ohne Reinigungslippe, sondern nur mit normalem umketteltem, umgenähtem oder eingesäumtem Textilrand. Dieser Moprand ist durch die strichlierten Linien gekennzeichnet. - Die
3 bis5 zeigen einen neuartigen Flachwischbezug1' ,1'' ,1''' mit Reinigungslippen5a ,5b ,5c ,5d . Dabei sind die Außenkanten der Reinigungslippen5a ,5b ,5c ,5d ebenfalls umkettelt, umgenäht oder eingesäumt. Dies ist durch die strichlierten Linien nahe den Außenrändern des Flachwischbezugs1' ,1'' ,1''' dargestellt. Überdies sind die umklapbaren Reinigungslippen5a ,5b ,5c ,5d integriert, die beispielsweise abgesteppt sind. Dies ist durch die strichlierten Linien mit größerem Abstand zu den Außenrändern dargestellt. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 102011107648 [0003]
- DE 3139245 A1 [0009]
Claims (16)
- Flachwischbezug (
1 ,1' ,1'' ,1''' ) zur Anordnung an einem Wischbezughalter (2 ), umfassend einen länglichen Grundkörper (3 ,3' ,3'' ,3''' ), wobei der Grundkörper (3 ,3' ,3'' ,3''' ) eine Hauptreinigungsfläche (4 ,4' ,4'' ,4''' ) und mindestens eine Reinigungslippe (5a ,5b ,5c ,5d ) aufweist, welche relativ zu einem Basisbereich der Hauptreinigungsfläche (4 ,4' ,4'' ,4''' ) verschwenkbar ist, wobei die mindestens eine Reinigungslippe (5a ,5b ,5c ,5d ) um mindestens einen Sollschwenkbereich (6a ,6b ,6c ,6d ) verschwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (3 ,3' ,3'' ,3''' ) ein flächiges Textilmaterial aufweist, welches an keiner Stelle der Hauptreinigungsfläche (4 ,4' ,4'' ,4''' ) ein Grundgewebe mit aufgebrachten Fäden aufweist. - Flachwischbezug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das flächige Textilmaterial als Gewirke, Gestricke, Gewebe oder Vliesstoff ausgebildet ist.
- Flachwischbezug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (
3 ,3' ,3'' ,3''' ) aus dem flächigen Textilmaterial besteht. - Flachwischbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sollschwenkbereich (
6a ,6b ,6c ,6d ) als Naht (7a ,7b ,7c ,7d ) ausgebildet ist, um welche die Reinigungslippe (5a ,5b ,5c ,5d ) verschwenkbar ist. - Flachwischbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sollschwenkbereich (
6a ,6b ,6c ,6d ) als Klebestreifen, Schweißstreifen oder aufgenähter Streifen ausgebildet ist, um welche die Reinigungslippe (5a ,5b ,5c ,5d ) verschwenkbar ist. - Flachwischbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sollschwenkbereich (
6a ,6b ,6c ,6d ) als Materialverdünnung ausgebildet ist, um welche die Reinigungslippe (5a ,5b ,5c ,5d ) verschwenkbar ist. - Flachwischbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungslippe (
5a ,5b ,5c ,5d ) von einem Kernbereich (8' ,8'' ,8''' ) bis 50 mm abragt, in welchen eine Aufnahme oder ein Tragflügel (9 ) eines Wischbezughalters (2 ) einführbar ist. - Flachwischbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Reinigungslippe (
5a ,5b ,5c ,5d ) längs ihrer Länge unterschiedliche Breiten aufweist. - Flachwischbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (
3' ) zwei Längsseiten (10' ) und zwei Kurzseiten (11' ) aufweist, wobei nur an einer Längsseite (10' ) eine Reinigungslippe (5a ) ausgebildet ist. - Flachwischbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (
3'' ) zwei Längsseiten (10'' ) und zwei Kurzseiten (11'' ) aufweist, wobei an einer Längsseite (10'' ) und zwei Kurzseiten (11'' ) je eine Reinigungslippe (5a ,5b ,5c ) ausgebildet ist. - Flachwischbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (
3''' ) zwei Längsseiten (101 und zwei Kurzseiten (11''' ) aufweist, wobei an den Längsseiten (10''' ) und den Kurzseiten (11''' ) je eine Reinigungslippe (5a ,5b ,5c ,5d ) ausgebildet ist. - Flachwischbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass am Grundkörper (
3 ,3' ,3'' ,3''' ) mindestens eine Tasche (12 ,12' ,12'' ,12''' ) angeordnet ist, in welche eine Aufnahme oder ein Tragflügel (9 ) eines Wischbezughalters (2 ) einführbar ist. - Flachwischbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass am Grundkörper (
3 ,3' ,3'' ,3''' ) Laschen angeordnet sind, welche in Aufnahmeeinrichtungen eines Wischbezughalters kraft- oder formschlüssig einfügbar sind. - Flachwischbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass dem Grundkörper (
3 ,3' ,3'' ,3''' ) flächige Bereiche zugeordnet sind, welche an Aufnahmebereiche eines Wischbezughalters formschlüssig anlegbar sind. - Wischbezughalter (
2 ) mit einem Flachwischbezug (1 ,1' ,1'' ,1''' ) nach einem der voranstehenden Ansprüche. - Verwendung eines Flachwischbezugs (
1 ,1' ,1'' ,1''' ) nach einem der Ansprüche 1 bis 14 in einem Reinraum.
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