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Die Erfindung betrifft eine Drehschwingungstilgereinrichtung, insbesondere für einen Antriebsstrang eines brennkraftmaschinengetriebenen Kraftfahrzeugs, aufweisend eine Tilgermasse und ein Tilgermassenträgerteil mit einer gemeinsamen Drehachse, um die die Tilgermasse und das Tilgermassenträgerteil zusammen drehbar und relativ zueinander begrenzt verdrehbar sind, und eine zwischen der Tilgermasse und dem Tilgermassenträgerteil wirksame Feder-Dämpfer-Einrichtung mit wenigstens einer Feder und einer verdrehwinkelabhängig wirksamen Reibeinrichtung.
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Aus der
DE 10 2010 049 929 A1 ist eine Reibungskupplung bekannt mit einer Kupplungsscheibe zur Übertragung von Drehmomenten mit einer Reibeinrichtung mit einem vom relativen Verdrehwinkel zwischen Tilgermasse und zu betilgender Masse abhängigen Reibmoment, um eine Reibungskupplung mit einer Kupplungsscheibe, die zumindest weitgehend unabhängig von den Amplituden der dem zu übertragenden Drehmoment überlagerten Drehschwingungen eine effiziente Eliminierung von Drehschwingungen ermöglicht, vorteilhaft weiterzubilden.
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Gemäß der
DE 10 2010 049 929 A1 enthält die Kupplungsscheibe ein Scheibenteil und eine entgegen der Wirkung eines ersten Energiespeichers gegenüber dem Scheibenteil um einen vorgegebenen Verdrehwinkel relativ verdrehbare Tilgermasse und dem ersten Energiespeicher ist die Reibeinrichtung mit verdrehwinkelabhängigem Reibmoment parallel geschaltet.
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Der
DE 10 2010 049 929 A1 zufolge enthält die Reibeinrichtung eine Rampeneinrichtung mit einem ersten, an der Tilgermasse drehfest vorgesehenen Rampenteil mit in Umfangsrichtung angeordneten Rampen und einem zweiten, vom Scheibenteil in Drehrichtung mitgenommenen Rampenteil mit zu den Rampen komplementären Gegenrampen und eines der beiden Rampenteile beaufschlagt eine Reibfläche entgegen der Wirkung eines axial wirksamen, axial fest aufgenommenen zweiten Energiespeichers.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Drehschwingungstilgereinrichtung baulich und/oder funktional zu verbessern. Insbesondere sollen Torsionsschwingungen reduziert oder vermieden werden. Insbesondere sollen Torsionsschwingungen aufgrund periodischer Momentschwankungen bei reibschlüssigen Kupplungssystemen, wie Kraftfahrzeugkupplung, reduziert werden. Insbesondere sollen Momentschwankungen reduziert werden, die aus Fremdanregung oder aus Selbstanregung resultieren. Insbesondere soll ein verdrehwinkelabhängiges Reibmoment dargestellt werden. Insbesondere soll ein zweiter Energiespeicher entfallen. Insbesondere soll ein gesondertes Reibelement entfallen. Insbesondere soll ein Bauaufwand reduziert sein. Insbesondere soll ein Bauraumbedarf verringert sein.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt mit einer Drehschwingungstilgereinrichtung, insbesondere für einen Antriebsstrang eines brennkraftmaschinengetriebenen Kraftfahrzeugs, aufweisend eine Tilgermasse und ein Tilgermassenträgerteil mit einer gemeinsamen Drehachse, um die die Tilgermasse und das Tilgermassenträgerteil zusammen drehbar und relativ zueinander begrenzt verdrehbar sind, und eine zwischen der Tilgermasse und dem Tilgermassenträgerteil wirksame Feder-Dämpfer-Einrichtung mit wenigstens einer Feder und einer verdrehwinkelabhängig wirksamen Reibeinrichtung, bei der eine Reibwirkung der Reibeinrichtung von einer Federkonstante der wenigstens einen Feder abhängt.
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Mithilfe der Drehschwingungstilgereinrichtung können Drehungleichförmigkeiten im Antriebsstrang des Kraftfahrzeugs, insbesondere aufgrund periodisch ablaufender Verbrennungsvorgänge in einer Brennkraftmaschine auftretende Drehungleichförmigkeiten und/oder Drehungleichförmigkeiten aufgrund periodischer Momentschwankungen bei Reibungskupplungen, kompensiert werden.
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Der Antriebsstrang kann eine Brennkraftmaschine aufweisen. Der Antriebsstrang kann einen Drehschwingungsdämpfer, insbesondere ein Zweimassenschwungrad, aufweisen. Der Antriebsstrang kann eine Reibungskupplungseinrichtung aufweisen. Der Antriebsstrang kann ein Getriebe aufweisen. Der Antriebsstrang kann wenigstens ein antreibbares Rad aufweisen.
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Die Tilgermasse kann eine ringscheibenartige Form aufweisen. Die Tilgermasse kann wenigstens eine Ausnehmung für die wenigstens eine Feder der Feder-Dämpfer-Einrichtung aufweisen. Die Tilgermasse kann einen radial inneren Abschnitt aufweisen. Die wenigstens eine Ausnehmung kann an dem radial inneren Abschnitt der Tilgermasse angeordnet sein. Die Tilgermasse kann einen radial äußeren Abschnitt aufweisen. Der radial innere Abschnitt und der radial äußere Abschnitt der Tilgermasse können in Erstreckungsrichtung der Drehachse zueinander versetzt sein. Der radial innere Abschnitt kann gegenüber dem radial äußeren Abschnitt der Tilgermasse zu dem Tilgermassenträgerteil hin versetzt sein.
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Das Tilgermassenträgerteil kann ein Flanschteil einer Reibungskupplung sein. Das Tilgermassenträgerteil kann eine Kupplungsscheibe einer Reibungskupplung sein. Das Tilgermassenträgerteil kann ein Flanschteil eines Drehschwingungsdämpfers, insbesondere eines Zweimassenschwungrads, sein. Das Tilgermassenträgerteil kann ein Flanschteil eines Drehmomentwandlers sein. Das Tilgermassenträgerteil kann ein Flanschteil einer Kurbelwelle einer Brennkraftmaschine sein. Das Tilgermassenträgerteil kann eine scheibenartige Form aufweisen. Das Tilgermassenträgerteil kann einen ringkanalartigen Abschnitt aufweisen. Das Tilgermassenträgerteil kann einen Nabenabschnitt aufweisen. Die Reibeinrichtung kann zumindest teilweise in dem ringkanalartigen Abschnitt des Tilgermassenträgerteils angeordnet sein.
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Die wenigstens eine Feder der Feder-Dämpfer-Einrichtung kann eine Druckfeder sein. Die wenigstens eine Feder kann eine Schraubenfeder sein. Die wenigstens eine Feder kann eine lineare, eine progressive oder eine degressive Federkennlinie aufweisen. Die Feder-Dämpfer-Einrichtung kann mehrere Federn, beispielsweise vier Federn, aufweisen. Die mehreren Federn der Feder-Dämpfer-Einrichtung können in Parallelschaltung wirken. Es kann jeweils eine Feder in einer Ausnehmung der Tilgermasse angeordnet sein.
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Mithilfe der erfindungsgemäßen Drehschwingungstilgereinrichtung werden Torsionsschwingungen reduziert oder vermieden. Torsionsschwingungen aufgrund periodischer Momentschwankungen bei reibschlüssigen Kupplungssystemen, wie Kraftfahrzeugkupplung, werden reduziert. Momentschwankungen, die aus Fremdanregung oder aus Selbstanregung resultieren, werden reduziert. Ein verdrehwinkelabhängiges Reibmoment ist dargestellt. Ein zweiter Energiespeicher entfällt. Ein gesondertes Reibelement entfällt. Ein Bauaufwand ist reduziert. Ein Bauraumbedarf ist verringert.
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Die wenigstens eine Feder und die Reibeinrichtung können in Reihenschaltung angeordnet sein.
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Die Drehschwingungstilgereinrichtung kann zur Abstützung der wenigstens einen Feder an der Tilgermasse und/oder an dem Tilgermassenträgerteil eine Rampeneinrichtung mit wenigstens einer ersten Rampe und wenigstens einer zweiten Rampe zur Wandlung einer Kraftwirkung in Umfangsrichtung der Drehschwingungstilgereinrichtung in eine zusätzliche Kraftwirkung in Erstreckungsrichtung der Drehachse aufweisen. Die wenigstens eine erste Rampe und die wenigstens eine zweite Rampe können jeweils geometrisch komplementäre Rampenflächen aufweisen. Die wenigstens eine erste Rampe kann eine Rampenfläche zur Anlage der wenigstens einen zweiten Rampe aufweisen. Die wenigstens eine zweite Rampe kann eine Rampenfläche zur Anlage der wenigstens einen ersten Rampe aufweisen. Die wenigstens eine erste Rampe und die wenigstens eine zweite Rampe können jeweils mit ihren Rampenflächen aneinander anliegen. Die Rampenflächen der wenigstens einen ersten Rampe und der wenigstens einen zweiten Rampe können jeweils einen Rampenwinkel aufweisen. Der Rampenwinkel kann ein Winkel zwischen einer Rampenfläche und einer zur Drehachse senkrechten Richtung sein.
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Die Drehschwingungstilgereinrichtung kann wenigstens ein Reibelement aufweisen, an dem wenigstens eine erste Rampe angeordnet sein kann, und an dem sich die wenigstens eine Feder abstützen kann. Das wenigstens eine Reibelement kann eine ringartige Form aufweisen. Die Reibeinrichtung kann mehrere Reibelemente aufweisen, die jeweils als Einzelelement ausgeführt sind. Das wenigstens eine Reibelement kann wenigstens einen Rampenabschnitt aufweisen. Der Rampenabschnitt kann die erste Rampe aufweisen. Das wenigstens eine Reibelement kann einen Reibflächenabschnitt aufweisen. Der Reibflächenabschnitt kann dem Tilgermassenträgerteil zugewandt sein. Der Reibflächenabschnitt kann ein Reibmaterial aufweisen. Das wenigstens eine Reibelement kann wenigstens einen Anlageabschnitt für die wenigstens eine Feder aufweisen. Der wenigstens eine Anlageabschnitt kann in Umfangsrichtung der Drehschwingungstilgereinrichtung gerichtet sein. Das wenigstens eine Reibelement kann aus einem Kunststoff hergestellt sein. Das wenigstens eine Reibelement kann eine Führungsfunktion bei einer Verdrehung der Tilgermasse und des Tilgermassenträgerteils relativ zueinander übernehmen.
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Die wenigstens eine zweite Rampe kann an der Tilgermasse angeordnet sein. Die wenigstens eine zweite Rampe kann an der Tilgermasse dem Tilgermassenträgerteil zugewandt angeordnet sein. Die wenigstens eine zweite Rampe kann zunächst baulich gesondert und nachfolgend mit der Tilgermasse hergestellt sein. Die wenigstens eine zweite Rampe kann mit der Tilgermasse einstückig hergestellt sein. Die wenigstens eine zweite Rampe kann in die Tilgermasse integriert sein. Die Tilgermasse kann mehrere zweite Rampen aufweisen. Die Tilgermasse kann für jedes Reibelement eine zweite Rampe aufweisen.
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Das wenigstens eine Reibelement kann bei einer Verdrehung der Tilgermasse und des Tilgermassenträgerteils relativ zueinander in Erstreckungsrichtung der Drehachse relativ zu einem Reibpartner verlagerbar sein, bis es an diesem anliegt. Der Reibpartner des wenigstens einen Reibelements kann das Tilgermassenträgerteil sein. Das Tilgermassenträgerteil kann einen Reibflächenabschnitt aufweisen. Der Reibflächenabschnitt kann an dem ringkanalartigen Abschnitt des Tilgermassenträgerteils angeordnet sein. Der Reibflächenabschnitt kann an dem Tilgermassenträgerteil der Tilgermasse zugewandt angeordnet sein.
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Die Drehschwingungstilgereinrichtung kann wenigstens ein Führungselement für die wenigstens eine Feder aufweisen, an dem sich die wenigstens einen Feder abstützen und das mit dem Tilgermassenträgerteil verbunden sein kann. Das wenigstens eine Führungselement kann einen hohlzylinderartigen Aufnahmeabschnitt für die wenigstens eine Feder aufweisen. Damit ist die wenigstens eine Feder sicher aufgenommen und führbar.
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Die Drehschwingungstilgereinrichtung kann einen Abstützring aufweisen, der zur Zentrierung und/oder zur axialen Fixierung der Tilgermasse an dem Tilgermassenträgerteil dienen kann. Der Abstützring kann radial innen eine radiale Anlegefläche und/oder eine axiale Anlagefläche für das Tilgermassenträgerteil aufweisen. Der Abstützring kann radial außen eine radiale Anlegefläche und/oder eine axiale Anlagefläche für die Tilgermasse aufweisen.
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Der Abstützring kann kraftschlüssig, insbesondere reibschlüssig, mit dem Tilgermassenträgerteil verbunden sein und zur Drehmomentbegrenzung dienen. Das wenigstens eine Führungselement kann mit dem Abstützring einstückig hergestellt sein. Der Abstützring kann aus einem Kunststoff hergestellt sein.
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Der Abstützring kann mit dem Tilgermassenträgerteil kraftschlüssig, insbesondere reibschlüssig, verbunden sein und zur Drehmomentbegrenzung dienen. Das wenigstens eine Führungselement kann mithilfe einer Tellerfeder kraftschlüssig, insbesondere reibschlüssig, an dem Tilgermassenträgerteil gehalten sein.
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Zusammenfassend und mit anderen Worten ausgedrückt ergibt sich somit durch die Erfindung unter anderem eine Tilgereinheit für einen Frequenztilger mit Reihenschaltung zwischen Energiespeicher und Reibeinrichtung. Die Tilgereinheit kann nur einen Energiespeicher in Torsionsrichtung benötigen und kein Reibelement außerhalb der Führungselemente für diesen einen Energiespeicher aufweisen. Die Reibeinrichtung kann zum Energiespeicher in Reihe geschaltet sein. Kennzeichnend für die Reihenschaltung kann sein, dass die Höhe eines Reibmoments von einer Federsteifigkeit des Energiespeichers abhängt.
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Zur Beaufschlagung von Reibstellen mit einer verdrehwinkelabhängigen Kraft kann ein Energiespeicher in Torsionsrichtung dienen. Bei Auslenkung einer Tilgermasse gegenüber einer Kupplungsscheibennabe mit entsprechender Einfederung des Energiespeichers kann dessen Kraft über einen keilförmigen Kontakt zwischen einem Reibelement und der Tilgermasse eine Axialkraft erzeugen, deren Höhe von einem Keilwinkel abhängen kann. Diese Axialkraft kann in Kontakten der axialen Abstützungen des Reibelements bzw. der Tilgermasse ein Reibmoment erzeugen, das in einem festen Verhältnis zu einem Torsionsmoment des Energiespeichers steht und sich abhängig von einer Bewegungsrichtung zu diesem addiert oder von diesem subtrahiert. Der Keilwinkel kann so gewählt sein, dass es mit angesetzten Reibwerten weder zu einer Hemmung im keilförmigen Kontakt noch zu einer Hemmung der Tilgermassenbewegung an den Kontakten unter der Kraft des Energiespeichers kommt.
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Ein tilgermassenseitiges Führungselement des Energiespeichers kann vom Reibelement gebildet sein. Über ein kupplungsscheibenseitiges Führungselement kann die Tilgereinheit auf der Kupplungsscheibennabe zentriert sein. Das Führungselement kann gleichzeitig Reibkontakte einer Rutschkupplung der Tilgereinheit gegenüber der Kupplungsscheibennabe bilden, deren Rutschmoment von der Kraft einer Tellerfeder bestimmt werden kann.
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Mit „kann“ sind insbesondere optionale Merkmale der Erfindung bezeichnet. Demzufolge gibt es jeweils ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, das das jeweilige Merkmal oder die jeweiligen Merkmale aufweist.
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Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Bezugnahme auf Figuren näher beschrieben. Aus dieser Beschreibung ergeben sich weitere Merkmale und Vorteile. Konkrete Merkmale dieses Ausführungsbeispiels können allgemeine Merkmale der Erfindung darstellen. Mit anderen Merkmalen verbundene Merkmale dieses Ausführungsbeispiels können auch einzelne Merkmale der Erfindung darstellen.
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Es zeigen schematisch und beispielhaft:
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1 eine Kupplungsscheibe mit einer Tilgermasse und einem Tilgermassenträgerteil in Draufsicht,
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2 eine Kupplungsscheibe mit einer Tilgermasse und einem Tilgermassenträgerteil in Schnittansicht entlang der in 1 mit A-A bezeichneten Linie,
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3 eine Kupplungsscheibe mit einer Tilgermasse und einem Tilgermassenträgerteil in Schnittansicht entlang der in 1 mit B-B bezeichneten Linie und
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4 eine Kupplungsscheibe mit einer Tilgermasse und einem Tilgermassenträgerteil in Schnittansicht entlang der in 1 mit C-C bezeichneten Linie.
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1 zeigt eine Kupplungsscheibe 100 mit einer Tilgermasse 102 und einem Tilgermassenträgerteil 104 in Draufsicht, 2 zeigt die Kupplungsscheibe 100 in Schnittansicht entlang der in 1 mit A-A bezeichneten Linie, 3 zeigt die Kupplungsscheibe 100 in Schnittansicht entlang der in 1 mit B-B bezeichneten Linie und 4 zeigt die Kupplungsscheibe 100 in Schnittansicht entlang der in 1 mit C-C bezeichneten Linie.
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Die Kupplungsscheibe 100 dient zur Anordnung in einer Reibungskupplung. Die Reibungskupplung dient zur Anordnung in einem Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs zwischen einer Brennkraftmaschine und einem Getriebe. Zwischen der Brennkraftmaschine und der Reibungskupplung kann ein Zweimassenschwungrad angeordnet sein. Die Reibungskupplung kann eine Einfachkupplung oder eine Doppelkupplung sein. Die Reibungskupplung weist ein Eingangsteil und ein Ausgangsteil auf. Die Kupplungsscheibe 100 gehört zu dem Ausgangsteil. Die Reibungskupplung weist eine Anpressplatte und eine Druckplatte auf. Die Kupplungsscheibe 100 ist zwischen der Anpressplatte und der Druckplatte zur reibschlüssigen Leistungsübertragung einklemmbar.
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Die Kupplungsscheibe 100 weist eine Drehachse 106 auf. Die Tilgermasse 102 und das Tilgermassenträgerteil 104 sind um die Drehachse 106 relativ zueinander begrenzt verdrehbar. Die Kupplungsscheibe 100 weist radial außen einen Reibabschnitt 108 mit Reibbelägen auf. Das Tilgermassenträgerteil 104 ist radial innerhalb des Reibabschnitts 108 angeordnet. Der Reibabschnitt 108 und das Tilgermassenträgerteil 104 sind miteinander vernietet.
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Das Tilgermassenträgerteil 104 weist eine scheibenartige Form auf. Das Tilgermassenträgerteil 104 weist einen Ringkanalabschnitt 110 auf. Der Ringkanalabschnitt 110 ist zu der Tilgermasse 102 hin geöffnet und weist einen Boden auf. Das Tilgermassenträgerteil 104 weist einen Nabenabschnitt 112 auf. Der Nabenabschnitt 112 ist radial innerhalb des Ringkanalabschnitts 110 angeordnet. Der Nabenabschnitt 112 dient zur Anordnung der Kupplungsscheibe 100 auf einer Welle, wie Getriebeeingangswelle.
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Die Tilgermasse 102 weist eine ringscheibenartige Form auf. Die Tilgermasse 102 weist einen radial äußeren Abschnitt 114 und einen radial inneren Abschnitt 116 auf. Der radial innere Abschnitt 116 ist gegenüber dem radial äußeren Abschnitt 114 zu dem Tilgermassenträgerteil 104 hin versetzt. Die Tilgermasse 102 weist Ausnehmungen, wie 118, auf. Die Ausnehmungen 118 sind an dem radial inneren Abschnitt 116 angeordnet. Die Ausnehmungen 118 sind nach radial innen hin geöffnet.
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Zwischen der Tilgermasse 102 und dem Tilgermassenträgerteil 104 ist eine Feder-Dämpfer-Einrichtung mit Federn 120, 122, 124, 126 und einem Reibring 128 wirksam. Die Federn 120, 122, 124, 126 sind jeweils in den Ausnehmungen 118 der Tilgermasse 102 angeordnet. Der Reibring 128 ist in dem Ringkanalabschnitt 110 des Tilgermassenträgerteils 104 angeordnet. Der Reibring 128 weist Anlageabschnitte, wie 130, für die Federn 120, 122, 124, 126 auf. Die Federn 120, 122, 124, 126 stützen sich in Umfangsrichtung der Kupplungsscheibe 100 an den Anlageabschnitten 130 ab. Der Reibring 128 weist einen Reibflächenabschnitt 132 auf. Der Reibflächenabschnitt 132 ist zu dem Tilgermassenträgerteil 104 hin gerichtet. Der Reibflächenabschnitt 132 bildet mit dem Tilgermassenträgerteil 104 eine Reibpaarung. Das Tilgermassenträgerteil 104 weist an dem Boden seines Ringkanalabschnitts 110 einen Reibflächenabschnitt für den Reibring 128 auf.
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Zwischen der Tilgermasse 102 und dem Reibring 128 ist eine Rampeneinrichtung mit ersten Rampen, wie 134, und zweiten Rampen, wie 136, angeordnet. Die ersten Rampen 134 sind an dem Reibring 128 angeordnet. Die zweiten Rampen 136 sind an der Tilgermasse 102 angeordnet. Die ersten Rampen 134 und die zweiten Rampen 136 weisen jeweils aneinander anliegende Rampenflächen auf. Der Reibring 128 und die Tilgermasse 102 sind um die Drehachse 106 relativ zueinander begrenzt verdrehbar. Bei einer Verdrehung des Reibrings 128 und der Tilgermasse 102 relativ zueinander ergibt sich aufgrund der Rampeneinrichtung eine Verlagerung der des Reibrings 128 in Erstreckungsrichtung der Drehachse 106 und eine Wandlung der Kraftwirkung in Umfangsrichtung in eine zusätzliche Kraftwirkung in Erstreckungsrichtung der Drehachse 106. Die Rampenflächen der ersten Rampen 134 und der zweiten Rampen 136 weisen gegenüber einer zur Drehachse 106 senkrechten Ebene jeweils einen Rampenwinkel α auf. Der Rampenwinkel α ist derart gewählt, dass es bei einer Verdrehung des Reibrings 128 und der Tilgermasse 102 relativ zueinander unter Berücksichtigung der jeweiligen Reibwerte weder zu einer Hemmung im Kontakt der Rampen 134, 136 noch zu einer Hemmung einer Bewegung der Tilgermasse 102 an den Reibflächen unter einer Kraft der Federn 120, 122, 124, 126 kommt.
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Die Kupplungsscheibe 100 weist einen Abstützring 138 auf. Der Abstützring 138 weist eine ringartige Form auf. Der Abstützring 138 weist Führungsabschnitte für die Federn 120, 122, 124, 126 auf. Die Federn 120, 122, 124, 126 stützen sich in Umfangsrichtung der Kupplungsscheibe 100 an den Führungsabschnitten ab. Die Führungsabschnitte sind als hohlzylinderartige Aufnahmen für die Federn 120, 122, 124, 126 ausgebildet. Die Führungsabschnitte dienen zum Halten und Führen der Federn 120, 122, 124, 126. Der Abstützring 138 weist radial innenseitig eine radiale und eine axiale Anlagefläche für das Tilgermassenträgerteil 104 auf. Der Abstützring 138 weist radial außenseitig eine radiale und eine axiale Anlagefläche für die Tilgermasse 102 auf. Mithilfe des Abstützrings 138 ist die Tilgermasse 102 zu dem Tilgermassenträgerteil 104 zentriert und an dem Tilgermassenträgerteil 104 in axialer Richtung gehalten. Der Abstützring 138 ist mithilfe einer Tellerfeder 142 in Erstreckungsrichtung der Drehachse 106 gegen das Tilgermassenträgerteil 104 vorgespannt. Der Abstützring 138 ist an dem Tilgermassenträgerteil 104 in Umfangsrichtung der Kupplungsscheibe 100 kraftschlüssig, insbesondere reibschlüssig, gehalten. Der Abstützring 138 dient auch zur Drehmomentbegrenzung. Bei einem Moment oberhalb eines vorbestimmten Werts verdreht sich der Abstützring 138 relativ zu dem Tilgermassenträgerteil 104.
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Die Federn 120, 122, 124, 126 stützen sich einerseits an dem Reibring 128 und andererseits an dem Abstützring 138 ab. Ein Kraft der Federn 120, 122, 124, 126 beaufschlagt die Rampeneinrichtung derart, dass der Reibring 128 in Erstreckungsrichtung der Drehachse 106 zu dem Tilgermassenträgerteil 104 hin beaufschlagt ist. Die Federkraft hängt von einem Verdrehwinkel zwischen der Tilgermasse 102 und dem Tilgermassenträgerteil 104 und damit einem Federweg der Federn 120, 122, 124, 126 sowie den Federkonstanten der Federn 120, 122, 124, 126 ab. Eine zunehmende Federkraft bewirkt eine zunehmende Reibkraft zwischen dem Reibring 128 und dem Tilgermassenträgerteil 104. Eine abnehmende Federkraft bewirkt eine abnehmende Reibkraft zwischen dem Reibring 128 und dem Tilgermassenträgerteil 104. Die Federn 120, 122, 124, 126 wirken in Parallelschaltung. Die Federn 120, 122, 124, 126 sind in Reihenschaltung zu der Reibeinrichtung angeordnet.
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Bezugszeichenliste
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- 100
- Kupplungsscheibe
- 102
- Tilgermasse
- 104
- Tilgermassenträgerteil
- 106
- Drehachse
- 108
- Reibabschnitt
- 110
- Ringkanalabschnitt
- 112
- Nabenabschnitt
- 114
- radial äußerer Abschnitt
- 116
- radial innerer Abschnitt
- 118
- Ausnehmung
- 120
- Feder
- 122
- Feder
- 124
- Feder
- 126
- Feder
- 128
- Reibring
- 130
- Anlageabschnitt
- 132
- Reibflächenabschnitt
- 134
- erste Rampe
- 136
- zweite Rampe
- 138
- Abstützring
- 142
- Tellerfeder
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102010049929 A1 [0002, 0003, 0004]