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Die Erfindung betrifft eine Einstecklatte zur seitlichen Anordnung an einem Planenaufbau eines Nutzfahrzeugs nach Oberbegriff des Hauptanspruchs.
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Eine derartige Einstecklatte ist bekannt und wird beispielsweise auf der Internetseite www.allsafe-group.com gezeigt. Dort kann eine als AJ-Systemzurrlatte bezeichnete Zurrschiene erworben werden. Diese Zurrschiene kann mit ihren jeweiligen Enden in Depottaschen eingesteckt werden, die sich an Rungen des Planenaufbaus befinden. Im eingesteckten Zustand nimmt die Zurrschiene gegenüber Ladegut, dass sich auf einer Ladefläche des Nutzfahrzeugs befindet, eine Sicherungsposition ein. Die der Ladefläche zugewandte Ladungsseite der Zurrschiene weist Anschlussmöglichkeiten für Querverbindungen auf, um über die Ladeebene des Nutzfahrzeugs eine Vielzahl von Verzurrmöglichkeiten zu schaffen.
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Die
DE 100 57 577 A1 beschreibt eine Vorrichtung zum Verbinden eines Gegenstands mit einem Halteorgan. Aus dieser Druckschrift geht eine Zurrschiene hervor, die ein Airline-Profil aufweist. An beiden Längsseiten des Airline-Profils sind in der Ebene der Sockelwand abragende Sockelstreifen mit jeweils einer Galerie von Bohrungen vorgesehen. Die Zurrschiene kann sowohl horizontal als auch vertikal festgelegt werden.
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Jedoch ist hierfür insbesondere der zeitliche Aufwand nicht unerheblich.
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Die
DE 102 18 345 B4 beschreibt ein Fahrzeug mit Ladeboden. Der Ladeboden ist mit Quer- und Längsträgern seitlich eingefasst. Die Längsträger weisen mehrere Zurrprofilöffnungen auf, die nach Art eines Airline-Systems ausgeführt sind. Die Längsträger können zur Unterstützung einer Bordwand dienen, die fest mit dem Träger verbunden sein kann. Ob Maßnahmen ergriffen werden, durch welche die Bordwand unter einem geringen zeitlichen Aufwand ab- und aufmontierbar ist, geht jedoch nicht aus dieser Druckschrift hervor.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein System zur seitlichen Ladungssicherung zu schaffen, welches unter einem geringen zeitlichen Aufwand auch von nur einer Person leicht installiert und wieder deinstalliert werden kann.
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Diese Aufgabe löst die Erfindung mit den Merkmalen des Hauptanspruchs.
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Die erfindungsgemäße Einstecklatte weist an ihrer Unterseite Formschlussglieder auf, die in korrespondierende Gegenformschlussglieder einsetzbar sind, welche sich auf der Oberseite einer unterhalb der Unterseite der Einstecklatte angeordneten ihrerseits in der Sicherungsposition befindlichen und komplementär zur Einstecklatte ausgeführten Ladungssicherungslatte befinden.
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Erfindungsgemäß wird ein System zur Bildung von Bordwänden geschaffen, die aus einem formschlüssigen Verbund von aufstockbaren Latten gebildet werden. Daher weist vorzugsweise auch die Oberseite der Einstecklatte die Formschlussglieder auf. Hierdurch kann eine Vielzahl von erfindungsgemäßen Einstecklatten zur Bildung einer Bordwand verwendet werden, deren Höhe sich aus der Summe der jeweils aufeinander aufgestockten Lattenhöhen ergibt.
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Die so gebildete Bordwand kann durch den Formschlussverbund der verbauten Latten auf ihrer gesamten Höhe und Länge seitliche Belastungen im Sicherungsfall, also bei sich bewegendem Ladegut, aufnehmen und in Depottaschen einleiten, in welchen sich die jeweiligen Latten in bekannter Weise in ihrer Sicherungsposition befinden. Im Hinblick auf die Belastungen im Sicherungsfall kann durch den Formschlussverbund die erfindungsgemäß zusammengesetzte Bordwand als eine einstöckige Bordwand betrachtet werden.
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Durch die Vielzahl von aufeinander aufstockbaren Einstecklatten können auch hohe Bordwände unter einem geringen zeitlichen Aufwand von nur einer Person leicht zusammengesetzt und wieder entfernt werden.
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Die Formschlussglieder können beispielsweise von konkav verlaufenden Innenflächen einer sich in Längsrichtung der Einstecklatte erstreckenden Nut gebildet werden. In diesem Fall werden die Gegenformschlussglieder von konvex verlaufenden Außenflächen einer sich in Längsrichtung der Ladungssicherungslatte erstreckenden Nase gebildet.
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Alternativ hierzu können die Formschlussglieder auch von konvex verlaufenden Außenflächen einer sich in Längsrichtung der Einstecklatte erstreckenden Nase gebildet werden. In diesem Fall werden die Gegenformschlussglieder von konkav verlaufenden Innenflächen einer sich in Längsrichtung der Ladungssicherungslatte erstreckenden Nut gebildet.
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In beiden Fällen liegt der besondere Vorteil darin, dass sich die jeweils aufeinander aufgesteckten Latten selbständig zentrieren.
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Um diesen Effekt vollständig zu unterstützen, sind die Formschluss- und Gegenformschlussglieder jeweils so ausgeführt, dass sich im aufgesteckten Zustand der Latten zwischen der Unterseite der Einstecklatte und der Oberseite der komplementären Ladungssicherungslatte ein Luftspalt bildet, so dass stets sichergestellt ist, dass sich die Latten nur mit den jeweiligen Flächen der Formschluss- und Gegenformschlussgliedern berühren. Der Luftspalt kann beispielsweise zwischen 2,0 mm bis 0,5 mm betragen. Vorzugsweise liegt der Luftspalt im Bereich von 1,5mm bis 1,0 mm.
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Für eine optimale Gestaltung der Formschlussglieder, auch im Hinblick auf den jeweiligen Fertigungsprozess, wird vorgeschlagen, dass die Nut und die Nase jeweils eine V-Form aufweisen.
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Die jeweiligen Latten können beispielsweise von stranggepressten Hohlkammerprofilen gebildet werden. Die jeweiligen Formschluss- und Gegenformschlussglieder können während des Herstellprozess problemlos ausgeformt werden.
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Vorzugsweise bestehen die Hohlkammerprofile aus Aluminium. Bedingt durch die sich hierbei ergebende Reibpaarung von Aluminium zu Aluminium ergibt sich an den Berührungszonen der jeweiligen Formschluss- und Gegenformschlussglieder eine besonders hohe Haftreibung.
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Wie bereits oben erwähnt, sind die jeweiligen Latten in Ihrer Sicherungsposition jeweils endseitig von Depottaschen eingefasst. Vorzugweise werden gemeinsame Depottaschen vorgesehen, die an Rungen des Planenaufbaus befestigt sind, so dass die jeweiligen Latten unabhängig von ihrer jeweiligen Höhe von Oben nacheinander in die Depottaschen eingeführt werden können.
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Die Depottaschen sind derart an den Rungen angeordnet, dass sich im zentrierten Fall der jeweils aufeinandergesteckten Latten zwischen der lichten Breite der Depotaschen und der jeweiligen Lattenbreite ein Höchstspiel von 4 mm, vorzugsweise ein Höchstspiel von 3 mm ergibt.
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Durch diese Maßnahme werden die jeweiligen Latten eng eingefasst, wobei dennoch genügend Spiel für eine leichte Einführung der Latten in die Depotaschen vorhanden bleibt. Durch die enge Einfassung der Latten und die Reibungspaarung von Aluminium zu Aluminium verbleiben die Latten auch dann in ihrem Formschlussverbund, wenn mit dem Nutzfahrzeug z. B. unwegsames Gelände befahren wird. Im Besonderen tritt durch diese Maßnahmen sogar eine Geräuschverminderung während der Fahrt auf.
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Die Nut und die Nase können sich jeweils an ihrer jeweiligen Latte durchgehend oder abschnittsweise erstrecken. Im Falle von stranggepressten Profilen wird im Besonderen eine durchgehende Nut und Nase vorgeschlagen.
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Die Höhe der Einstecklatte kann so hoch bis drei Mal so hoch sein, wie die Höhe der Ladungssicherungslatte.
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In einem bevorzugten Fall ist die Höhe der Einstecklatte so hoch bis zwei Mal so hoch wie die Höhe der Ladungssicherungslatte. Die Ladungssicherungslatte kann beispielsweise ca. 140 mm hoch sein.
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Durch diese Maßnahme wird sichergestellt, dass sich eine von den erfindungsgemäßen Latten zu bildende Bordwand leicht von einer Person bilden lässt, da die Latten mit den oben aufgeführten Maßgaben besonders leicht zu handhaben sind. Ergänzend hierzu können die Anschlussmöglichkeiten für Querverbindungen genutzt werden, um dort Handgriff für den Montage- bzw. Demontagezweck der Latten anzubringen.
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In einem bevorzugten Sonderfall kann die Ladungssicherungslatte von einer auf Höhe der Ladefläche angeordneten Ladegutanschlagleiste gebildet werden, die in diesem Fall die grundlegende Leiste darstellt um auf ihrer Oberseite den erfindungsgemäßen Lattenverbund aufbauen zu können. Hierbei ist weiterhin vorgesehen, dass die Ladegutanschlagleiste mit Ihrer Unterseite in die Oberseite einer Rammschutzleiste einsetzbar ist, die seitlich am Bodenrahmen des Nutzfahrzeugs befestigt ist.
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Weiterhin wird vorgeschlagen, dass die Anschlussmöglichkeiten für Querverbindungen von einem Airline-Schienensystem gebildet werden. Je nach Anzahl der aufgestockten Latten können so zum einen in Längsrichtung der Latten und zum anderen in Querrichtung der Latten eine Vielzahl von Verzurrmöglichkeiten geschaffen werden.
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Das Airline-Schienensystem weist vorzugsweise einen Airline-Kanal auf, der bereits während des Strangpressens der Latten gebildet werden kann. Im Querschnitt gesehen ist der Airline-Kanal an seinen Enden jeweils durch Querverstrebungen mit der gegenüberliegenden Außenseite der Einstecklatte verbunden. Die Querverstrebungen trennen die jeweiligen Hohlkammern voneinander. Weiterhin dienen die Querverstrebungen zur Aufnahme und Weiterleitung von Kräften, die im Sicherungsfall entstehen.
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Ergänzend hierzu wird weiterhin vorgeschlagen, dass zwischen der Querverstrebung und der jeweils nächstgelegenen Unter- oder Oberseite der Einstecklatte weitere Querverstrebungen vorgesehen werden, die sich von der Ladungsseite zur Außenseite der Einstecklatte erstrecken. Diese Querverstrebungen werden vorzugsweise in der Nähe der jeweiligen Formschluss- und Gegenformschlussglieder angeordnet.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 eine erfindungsgemäße Einstecklatte in Ihrer Gebrauchsposition;
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2 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung;
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3 eine Seitenansicht gem. 2;
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4 ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung;
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5 ein viertes Ausführungsbeispiel der Erfindung;
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6 mehrere zu einer Bordwand aufgesteckte erfindungsgemäße Einstecklatten in Seitenansicht;
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7 eine Detaildarstellung der erfindungsgemäßen Einstecklatte im eingesteckten Zustand;
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Sofern im Folgenden nichts anders gesagt ist, gilt die folgende Beschreibung stets für alle Figuren.
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Insbesondere die 1 und 6 zeigen eine erfindungsgemäße Einstecklatte zur seitlichen Anordnung an einem Planenaufbau eines Nutzfahrzeugs. Die Einstecklatte 1 nimmt gegenüber Ladegut 2, welches sich auf einer Ladefläche 3 des Nutzfahrzeugs befindet, eine Sicherungsposition 4 ein. Die der Ladefläche 3 zugewandte Ladungsseite 5 der Einstecklatte 1 weist Anschlussmöglichkeiten 6 für Querverbindungen auf.
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Hierdurch werden über die Längserstreckung der Einstecklatte vielfache Verzurrmöglichkeiten geschaffen.
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Die Einstecklatte 1 wird durch Depottaschen 17 endseitig in der Sicherungsposition 4 gehalten. Dies wird insbesondere in 6 dargestellt. Im Sicherungsfall, also bei sich bewegendem Ladegut 2, wird zum einen durch die Einstecklatte 1 das Ladegut 2 in Querrichtung des Nutzfahrzeugs und zum anderen durch die Verzurrmöglichkeiten auch in Längsrichtung des Nutzfahrzeugs gesichert.
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Erfindungsgemäß weist die Unterseite 7 der Einstecklatte 1 Formschlussglieder 8 auf, die in korrespondierende Gegenformschlussglieder 9 einsetzbar sind. Die Gegenformschlussglieder 9 befinden sich auf der Oberseite 10 einer unterhalb der Unterseite 7 der Einstecklatte 1 angeordneten, ihrerseits in der Sicherungsposition 4 befindlichen und komplementär zur Einstecklatte 1 ausgeführten Ladungssicherungslatte 11.
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Erfindungsgemäß wird ein einfach zu bedienendes System geschaffen, mit welchem sich Bordwände mit variabler Höhe schaffen lassen. Die Bordwände können dabei ohne weiteres zum Beispiel die halbe Höhe oder sogar die volle Höhe der Laderaumhöhe des Nutzfahrzeugs einnehmen und dennoch nur von einer Person installiert oder deinstalliert werden. Hierzu zeigt insbesondere 6, dass die erfindungsgemäßen Latten 1, 11 in der Sicherungsposition 4 jeweils endseitig von gemeinsamen Depottaschen 17 eingefasst werden, die an Rungen 18 des Planenaufbaus befestigt sind.
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Die dort gezeigte Bordwand setzt sich aus insgesamt drei erfindungsgemäß ausgeführten Latten zusammen. Die unterste Latte ist als Ladungssicherungslatte 11 ausgeführt. Die Höhe dieser Latte beträgt ca. 140 mm. Sie kann bequem durch eine Person in die Depottaschen 17 endseitig von Oben eingeführt werden. Darüber befindet sich eine erste erfindungsgemäße Einstecklatte 1, die formschlüssig in die Oberseite 10 der Ladungssicherungslatte 11 eingesteckt ist.
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Die Höhe 15 der Einstecklatte 1 kann beispielsweise so hoch bis drei Mal so hoch sein, wie die Höhe 16 der Ladungssicherungslatte 11. Dies wird insbesondere in den 1, 2, 4 und 5 dargestellt.
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In den Figuren wird eine bevorzugte Ausführung gezeigt, in welcher die Höhe 15 der Einstecklatte 11 so hoch bis zwei Mal so hoch ausgeführt ist, wie die Höhe 16 der Ladungssicherungslatte 11. Mit dieser Höhe sind beide Latten 1, 11 nahezu gleichermaßen durch eine Person leicht handhabbar.
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Weiterhin zeigen insbesondere die 1, 2, 4 und 5, dass die Oberseite 14 der erste Einstecklatte 11 ebenfalls die Formschlussglieder 8 aufweist. Durch diese Ausführung kann gemäß 6 eine zweite erfindungsgemäß ausgeführte Einstecklatte 1 mit ihrer Unterseite 7 in die Oberseite 14 der ersten Einstecklatte 1 formschlüssig eingesteckt werden.
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Hierdurch wird erfindungsgemäß ein aufstockbarer Formschlussverbund zur Bildung von Bordwänden mit variabler Sicherungshöhe geschaffen, der im Sicherungsfall, also bei sich bewegender Ladung 2, ein Austreten der Ladung 2 aus dem Raum der Ladefläche 3 nach außen hin verhindert.
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Die Höhe der so gebildeten Bordwand ergibt sich demnach aus der Summe der jeweils verbauten Lattenhöhen 16, 15.
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Insbesondere die 1, 2 und 4 zeigen, dass die Formschlussglieder 8 von konkav verlaufenden Innenflächen einer sich in Längsrichtung der Einstecklatte 1 erstreckenden Nut 12 gebildet werden. Die Gegenformschlussglieder 9 werden ergänzend hierzu von konvex verlaufenden Außenflächen einer sich in Längsrichtung der Ladungssicherungslatte 11 erstreckenden Nase 13 gebildet.
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Insbesondere 5 zeigt hierzu ein alternatives Ausführungsbeispiel, bei welchem die Formschlussglieder 8 von konvex verlaufenden Außenflächen einer sich in Längsrichtung der Einstecklatte 1 erstreckenden Nase 13 gebildet werden. Die Gegenformschlussglieder 9 werden ergänzend hierzu von konkav verlaufenden Innenflächen einer sich in Längsrichtung der Ladungssicherungslatte 11 erstreckenden Nut 12 gebildet.
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In beiden Ausführungsbeispielen erfolgt eine Selbstzentrierung der jeweils miteinander zusammengesteckten Latten 1 bzw. 11. Hieraus ergibt sich der Vorteil, dass die jeweiligen Außenseiten 27 der miteinander verbauten Latten 1, 11 in Querrichtung der Latten 1, 11 unverrückbar verbleiben. Die Breiten der Latten 1, 11 sind dabei universell ausgeführt, so dass sich die Außenseiten der miteinander verbauten Latten 1, 11 auf einer gemeinsamen Anschlagsebene befinden, so dass die Latten 1, 11 der erfindungsgemäß gebildeten Bordwand im Sicherungsfall zeitgleich mit den jeweiligen Innenwandungen der Depottaschen 17 zur Anlage kommen.
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Insbesondere 7 zeigt, dass bei erfolgter Selbstzentrierung zwischen der Unterseite 7 der Einstecklatte 1 und der Oberseite 10 der Ladungssicherungslatte 11 ein Luftspalt 29 vorhanden ist. Durch diese Maßnahme wird sichergestellt, dass die Selbstzentrierung der jeweils miteinander verbauten Latten 1, 11 ungehindert erfolgen kann. Der Luftspalt kann beispielsweise zwischen 2,0 mm bis 0,5 mm und in dem gezeigten Ausführungsbeispiel sogar vorzugsweise zwischen 1,5 mm und 1,0 mm bemessen sein.
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Die lichte Breite 30 der Depottaschen 17 kann beispielsweise zwischen 1,5 mm bis 3 mm größer sein, als die jeweilige Lattenbreite 31 der jeweils miteinander verbauten Latten 1, 11.
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Insbesondere 1 zeigt, dass zwischen der Außenseite 27 und der ihr gegenüberliegenden Innenseite der Depottasche 17 sowie der Ladungsseite 5 und der ihr gegenüberliegenden Innenseite der Depottasche 17 jeweils ein gleicher Abstand vorhanden ist, der in diesem Beispiel jeweils ca. 1,5 mm beträgt.
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Insbesondere 2, 4 und 5 zeigt eine alternative Ausführungsform, bei welcher sich die jeweiligen Außenseiten 27 der miteinander verbauten Latten 1, 11 bereits vor eintreten des Sicherungsfalls in Anlage mit der Innenseite der Depottasche 17 befinden.
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Durch die Selbstzentrierung und die enge Einfassung der jeweiligen Lattenbreite 31 durch die lichte Breite 30 der Depottaschen 17 erfolgt beim bestimmungsgemäßen Gebrauch des Nutzfahrzeugs eine Geräuschverminderung des erfindungsgemäßen Lattenverbunds, auch wenn z. B. unwegsames Gelände befahren wird.
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Ergänzend hierzu wird als Material für die Latten 1, 11 Aluminium verwendet, so dass sich zwischen den Flächen der aufeinandertreffenden Formschlussglieder 8 und Gegenformschlussglieder 9 eine Reibpaarung von Aluminium zu Aluminium ergibt.
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Mit dieser Reibpaarung kann eine Haftreibungszahl erreicht werden, die unter Umständen sogar gleich oder größer sein kann als 1,0 μ.
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Mit diesen Merkmalen behält der erfindungsgemäße Formschlussverbund auch dann seinen Zusammenhalt, wenn mit dem Nutzfahrzeug unwegsames Gelände befahren wird.
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Weiterhin zeigen die Figuren, dass die Nut 12 und die Nase 13 jeweils eine V-Form aufweisen.
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Die Nut 12 und die Nase 13 können sich beispielsweise an ihren jeweiligen Latten 11, 1 abschnittsweise erstrecken. In den Ausführungsbeispielen werden Latten 1, 11 gezeigt, die durch stranggepresste Hohlkammerprofile gebildet werden. In diesem Fall erstrecken sich die Nut 12 und die Nase 13 jeweils durchgehend an ihrer jeweiligen Latte 11, 1. Durch den Prozess des Strangpressens wurde bereits bei der Herstellung der Latten 11, 1 die Nut 12 und die Nase 13 zur Bildung der Formschlussglieder 8 und der Gegenformschlussglieder 9 herausgebildet.
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Als Material für die Depottaschen 17 wurde Stahl gewählt, um auftretende Kräfte durch den Sicherungsfall in die Rungen 18 und von dort in den Bodenrahmen 23 des Nutzfahrzeugs sicher abzuleiten.
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Insbesondere 1 zeigt, dass die Ladungssicherungslatte 11 von einer auf Höhe der Ladefläche 3 angeordneten Ladegutanschlagleiste gebildet wird. Die Ladegutanschlagleiste ist mit Ihrer Unterseite 20 in die Oberseite 21 einer Rammschutzleiste 22 eingesetzt. Die Rammschutzleiste 22 ist seitlich am Bodenrahmen 23 des Nutzfahrzeugs befestigt.
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Erfindungsgemäß weist jede Latte 1, 11 der erfindungsgemäß aufgestockten Bordwand Anschlussmöglichkeiten 6 für Querverbindung auf. In den gezeigten Ausführungsbeispielen werden die Anschlussmöglichkeiten 6 von einem Airline-Schienensystem 24 gebildet.
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Hierdurch werden zum einen in Längsrichtung und zum anderen in Querrichtung der erfindungsgemäß gebildeten Bordwand vielfältige Möglichkeiten zum Verzurren bzw. Sichern von Ladegut 2 in Querrichtung des Nutzfahrzeugs geschaffen.
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Weiterhin zeigen die Figuren, dass das Airline-Schienensystem 24 einen Airline-Kanal 25 aufweist, der im Querschnitt gesehen an seinen Enden jeweils durch Querverstrebungen 26 mit der gegenüberliegenden Außenseite 27 der jeweiligen Latte 1, 11 verbunden ist.
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Durch diese Maßnahme erhält die erfindungsgemäße Einstecklatte 1 einen besonders widerstandsfähigen Aufbau bezüglich der Kräfte beim Auftreten des Sicherungsfalls.
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Ergänzend hierzu zeigen die Figuren, dass zwischen der Querverstrebung 26 und der jeweils nächstgelegenen Unter- oder Oberseite 7, 14 der Einstecklatte 1 weitere Querverstrebungen 28 vorgesehen sind, die sich von der Ladungsseite 5 zur Außenseite 27 der Einstecklatte 1 erstrecken.
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Durch diese Maßnahme erfolgt auch im Bereich der Formschluss- und Gegenformschlussglieder 8, 9 eine besonders Widerstandsfähige Kraftaufnahme der erfindungsgemäßen Einstecklatte 1 im Sicherungsfall.
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Die Hohlkammern der Latten 1, 11 können beispielsweise mit Holz verfüllt sein. Durch diese Maßnahme bleibt zum einen der Gesichtspunkt einer leichten Handhabung der Latten 1, 11 von nur einer Person erhalten und zum anderen trägt diese Maßnahme dazu bei, das Eigengewicht der Latten 1, 11 zu erhöhen, so dass die Selbstzentrierung der Latten 1, 11 unterstützt wird.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Einstecklatte
- 2
- Ladegut
- 3
- Ladefläche
- 4
- Sicherungsposition
- 5
- Ladungsseite
- 6
- Anschlussmöglichkeit für Querverbindungen
- 7
- Unterseite
- 8
- Formschlussglied
- 9
- Gegenformschlussglied
- 10
- Oberseite
- 11
- Ladungssicherungslatte
- 12
- Nut
- 13
- Nase
- 14
- Oberseite der Einstecklatte
- 15
- Höhe der Einstecklatte
- 16
- Höhe der Ladungssicherungslatte
- 17
- Depottasche
- 18
- Runge
- 20
- Unterseite der Ladegutanschlagleiste
- 21
- Oberseite der Rammschutzleiste
- 22
- Rammschutzleiste
- 23
- Bodenrahmen
- 24
- Airline-Schienensystem
- 25
- Airline-Kanal
- 26
- Querverstrebung
- 27
- Außenseite der Einstecklatte
- 28
- weitere Querverstrebung
- 29
- Luftspalt
- 30
- lichte Breite
- 31
- Lattenbreite
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10057577 A1 [0003]
- DE 10218345 B4 [0005]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- www.allsafe-group.com [0002]