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Stand der Technik
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Die Erfindung geht aus von einer Wischblattvorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Es ist bereits eine Wischblattvorrichtung eines Wischblatts zur Verwendung an einem Kraftfahrzeug bekannt, welche wenigstens eine Federleiste und zwei Endabschlusseinheiten umfasst. An zwei Enden der Federleiste sind die Endabschlusseinheiten angeordnet.
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Offenbarung der Erfindung
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Die Erfindung geht aus von einer Wischblattvorrichtung mit zumindest einer Federleiste und wenigstens einer Endabschlusseinheit.
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Es wird vorgeschlagen, dass die Endabschlusseinheit zur Befestigung der Federleiste wenigstens ein durch eine Innenausnehmung aus einem Element freigestelltes Rastelement aufweist. Unter einer „Federleiste“ soll insbesondere ein Bauelement verstanden werden, welches zumindest eine Erstreckung aufweist, die in einem normalen Betriebszustand um zumindest 10 %, insbesondere um wenigstens 20 %, vorzugsweise um mindestens 30 % und besonders vorteilhaft um zumindest 50 % elastisch veränderbar ist, und welches insbesondere eine von einer Veränderung der Erstreckung abhängige Gegenkraft erzeugt, die der Veränderung entgegenwirkt. Unter einer „Erstreckung“ eines Elements soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein maximaler Abstand zweier Punkte einer senkrechten Projektion des Elements auf eine Ebene verstanden werden. Bevorzugt ist die Federleiste einstückig ausgebildet. Unter „einstückig“ soll insbesondere stoffschlüssig verbunden, wie beispielsweise durch einen Schweißprozess und/oder einen Klebeprozess usw., und besonders vorteilhaft angeformt verstanden werden, wie durch die Herstellung aus einem Guss und/oder durch die Herstellung in einem Ein- oder Mehrkomponentenspritzgussverfahren. Vorzugsweise ist die Federleiste länglich ausgebildet. Vorzugsweise besteht die Federleiste zumindest teilweise aus Federstahl. Vorzugsweise weist die Federleiste in einem unbelasteten Zustand im Wesentlichen eine Form eines gebogenen Stabs und besonders vorteilhaft eines abgeflachten gebogenen Stabs auf. Besonders vorteilhaft ist eine Krümmung der Federleiste entlang einer Längserstreckung in einem unbelasteten Zustand größer als eine Krümmung einer Fahrzeugoberfläche eines Kraftfahrzeugs, insbesondere einer Fahrzeugscheibe, über die die Federleiste in wenigstens einem Betriebszustand geführt wird. Vorzugsweise weist die Federleiste ein Rastelement, insbesondere eine Ausnehmung, auf, die mit zumindest einem der Rastelemente der Endabschlusseinheit in einem montierten Zustand in Wirkverbindung steht. Unter einer „Ausnehmung“ soll hier und im Folgenden insbesondere eine Materialausnehmung in einem Bauteil verstanden werden, welche sich insbesondere von einer ersten Oberfläche des Bauteils zu einer gegenüberliegenden zweiten Oberfläche des Bauteils erstreckt.
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Unter einer „Endabschlusseinheit“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Einheit verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, an einem Ende der Federleiste befestigt zu werden. Die Endabschlusseinheit ist insbesondere dazu vorgesehen, in einem montierten Zustand einen Endabschluss eines die Wischblattvorrichtung umfassenden Wischblatts bereitzustellen. Vorzugsweise ist die Endabschlusseinheit zumindest teilweise aus einem Kunststoff gebildet. Vorzugsweise ist die Endabschlusseinheit als eine Endkappe ausgebildet, die insbesondere in wenigstens einem montierten Zustand einen Teil der Federleiste umgreift. Vorzugsweise umfasst die Wischblattvorrichtung genau zwei Endabschlusseinheiten, jeweils eine für jedes Ende der Federleiste. Unter einer „Innenausnehmung“ soll insbesondere eine Ausnehmung verstanden werden, welche bei einem gedachten Einführen eines unendlich langen Stabs beliebiger Dicke entlang einer Einführrichtung ein Entfernen des Stabs durch eine Bewegung des Stabs senkrecht zur Einführrichtung unmöglich macht. Unter einem „Rastelement“ soll insbesondere ein Element verstanden werden, welches dazu vorgesehen ist, in einem Zusammenwirken mit einem weiteren Rastelement eine Rastverbindung herzustellen. Vorzugsweise ist das Rastelement als Rasthaken ausgeführt, welcher insbesondere einen Teilbereich aufweist, der bei einem Rastvorgang in eine zu der Federleiste senkrechte Richtung bewegt wird und/oder eine Erstreckung in eine Richtung senkrecht zu der Federleiste verändert. Unter einer Richtung „senkrecht zu der Federleiste“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Richtung senkrecht zu einer Längserstreckung der Federleiste verstanden werden. Unter einem „aus einem Element freigestellten Rastelement“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Rastelement verstanden werden, welches mittels einer Ausnehmung, insbesondere der Innenausnehmung, aus dem Element gebildet ist. Vorzugsweise ist durch die Innenausnehmung ein elastisch auslenkbarer Bereich aus dem Element freigestellt.
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Durch eine solche Ausgestaltung kann vorteilhaft konstruktiv einfach eine stabile Endabschlusseinheit mit einem Rastelement bereitgestellt werden. Ferner wird eine einfache und komfortable Montage der Endabschlusseinheit an der Federleiste ermöglicht.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Endabschlusseinheit einen das Element bildenden Boden aufweist. Unter einem „Boden“ der Endabschlusseinheit soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Bauelement verstanden werden, welches sich von einem Seitenbereich der Endabschlusseinheit zu einem gegenüberliegenden Seitenbereich der Endabschlusseinheit erstreckt. Unter einem „Seitenbereich der Endabschlusseinheit“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein räumlicher Bereich der Endabschlusseinheit verstanden werden, der in einem montierten Zustand neben der Federleiste angeordnet ist. Darunter, dass ein räumlicher Bereich „neben der Federleiste“ angeordnet ist, soll hier insbesondere verstanden werden, dass eine unendliche Verlängerung der Federleiste in Richtung einer Krümmungsachse den räumlichen Bereich schneidet. Unter der „Krümmungsachse“ der Federleiste soll insbesondere eine Achse verstanden werden, die auf jeder beliebigen Flächennormalen einer größten glatten Oberfläche der Federleiste senkrecht steht. Vorzugsweise ist der Boden ein Zwischenboden der Endabschlusseinheit. Hierdurch kann eine Stabilität der Endabschlusseinheit gesteigert werden.
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In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass ein Teilbereich des Elements dazu vorgesehen ist, bei einer Montage der Federleiste an der Endabschlusseinheit verdreht zu werden. Vorzugsweise ist eine Verdrehung des Teilbereichs reversibel. Hierdurch kann eine vorteilhaft große Rückstellkraft für das Rastelement erzeugt werden.
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Wenn das Element einstückig an der Endabschlusseinheit angeformt ist, kann eine vorteilhaft einfache Herstellung der Endabschlusseinheit mit dem Element ermöglicht werden. Vorzugsweise ist die Endabschlusseinheit zusammen mit dem Element aus einem Guss hergestellt. Vorzugsweise ist das Rastelement aus dem Element freigeschnitten.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass die Federleiste wenigstens eine Rastausnehmung zur Befestigung der Endabschlusseinheit aufweist. Unter einer „Rastausnehmung“ soll insbesondere eine Ausnehmung verstanden werden, die mit einem Rastelement, vorzugsweise einem Rasthaken, zur Bildung einer Rastverbindung zusammenwirkt. Vorzugsweise ist die Rastausnehmung als eine Innenausnehmung ausgebildet. Hierdurch kann eine vorteilhaft einfache und kostengünstige Konstruktion der Federleiste ermöglicht werden.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Wischblattvorrichtung einen Wischleistenträger umfasst, welcher einen Aufnahmebereich zur Halterung einer Wischleiste aufweist. Unter einer „Wischleiste“ soll insbesondere eine Einheit verstanden werden, welche eine Wischlippe und einen Haltebereich zur Halterung der Wischlippe an einem Wischleistenträger aufweist. Unter einer „Wischlippe“ soll in diesem Zusammenhang ein Element der Wischblattvorrichtung verstanden werden, welches in einem Betrieb der Wischblattvorrichtung über die Fahrzeugoberfläche, insbesondere die Fahrzeugscheibe, bewegt wird, diese vorzugsweise während einer gesamten Bewegung berührt und besonders vorteilhaft möglichst gleichmäßig an die Fahrzeugoberfläche gepresst wird, insbesondere durch die Federleiste. Vorzugsweise ist die Wischlippe einstückig ausgestaltet und besteht vorzugsweise aus einem Naturkautschuk und besonders vorteilhaft aus einem synthetischen Kautschuk. Unter einem „Wischleistenträger“ soll insbesondere eine Einheit verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, die Wischleiste an der Federleiste zu befestigen. Vorzugsweise unterscheidet sich der Wischleistenträger von einer Federleiste und ist als separates Bauteil ausgebildet. Vorzugsweise besteht der Wischleistenträger zumindest teilweise aus Gummi und/oder aus einem wenigstens teilelastischen Kunststoff. Vorzugsweise ist der Aufnahmebereich zu einer Aufnahme und Befestigung des Haltebereichs der Wischleiste vorgesehen. Hierdurch kann eine sichere Halterung der Wischleiste an der Federleiste bereitgestellt werden. Wenn der Wischleistenträger zusätzlich einen Aufnahmebereich zur Halterung einer Windleiteinheit aufweist, kann darüber hinaus auch eine sichere Halterung der Windleiteinheit an der Federleiste erreicht werden. Unter einer „Windleiteinheit“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Einheit verstanden werden, welche dazu vorgesehen ist, einen auf die Wischblattvorrichtung wirkenden Fahrtwind abzuweisen und/oder für ein Anpressen der Wischlippe auf die Fahrzeugoberfläche zu nutzen. Vorzugsweise besteht die Windleiteinheit zumindest teilweise aus Gummi und/oder aus einem wenigstens teilelastischen Kunststoff.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass die Endabschlusseinheit einen Aufnahmebereich für die Wischleiste aufweist, der den Aufnahmebereich des Wischleistenträgers in einem montierten Zustand fortsetzt. Hierdurch kann insbesondere in einem Endbereich des Wischblatts vorteilhaft eine sichere Halterung der Wischleiste erreicht werden.
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Zeichnung
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Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es zeigen:
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1 ein Wischblatt mit einer Wischblattvorrichtung in einer schematischen Darstellung,
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2 die Wischblattvorrichtung in einer Schnittdarstellung entlang einer Linie II-II in 1,
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3 eine Endabschlusseinheit der Wischblattvorrichtung in einer Schnittdarstellung,
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4 die Endabschlusseinheit und eine Federleiste der Wischblattvorrichtung in einer isometrischen Schnittdarstellung von schräg unten,
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5 die Federleiste in einer Draufsicht,
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6 die Endabschlusseinheit und die Federleiste in einer weiteren Schnittdarstellung,
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7 die Endabschlusseinheit, die Federleiste und einen Wischleistenträger in einer isometrischen Schnittdarstellung von schräg unten und
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8 die Wischblattvorrichtung in einer Schnittdarstellung entlang einer Linie VIII-VIII in 2.
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Beschreibung des Ausführungsbeispiels
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1 zeigt schematisch ein Wischblatt 34 mit einer erfindungsgemäßen Wischblattvorrichtung. Das Wischblatt 34 weist einen Adapter 36 auf, der zur Montage des Wischblatts 34 an einem gestrichelt eingezeichneten Wischarm 38 einer Scheibenwischeranlage eines Kraftfahrzeugs vorgesehen ist.
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2 zeigt die Wischblattvorrichtung in einer Schnittdarstellung entlang einer Linie II-II in 1. Die Wischblattvorrichtung umfasst eine bandartig lang gestreckte und gekrümmte Federleiste 10 aus Federstahl. Ferner weist die Wischblattvorrichtung einen Wischleistenträger 26 aus einem elastischen Kunststoff, eine Wischleiste 30 aus einem synthetischen Kautschuk und eine Windleiteinheit 40 aus einem teilelastischen Kunststoff auf. Wie anhand von 1 erkennbar, sind der Wischleistenträger 26, die Wischleiste 30 und die Windleiteinheit 40 länglich ausgeführt und sind in einem montierten Zustand parallel zur Federleiste 10 angeordnet. Die Federleiste 10 ist dazu vorgesehen, in einem Betrieb der Scheibenwischeranlage eine Wischlippe 42 der Wischleiste 30 weitgehend gleichmäßig gegen eine zu wischende Oberfläche zu drücken. Hierzu ist eine Krümmung der Federleiste 10 derart ausgebildet, dass sie in einem unbelasteten Zustand größer ist als eine größte, an der zu wischenden Oberfläche auftretende Krümmung. Der Wischleistenträger 26 ist dazu vorgesehen, die Wischleiste 30 fest mit der Federleiste 10 zu verbinden und beim Wischen auftretende Seitenkräfte von der Wischleiste 30 auf die Federleiste 10 zu übertragen. Die Windleiteinheit 40 sorgt für einen erhöhten Anpressdruck des Wischblatts 34 auf die Oberfläche und verhindert ein Abheben des Wischblatts 34 von der Oberfläche aufgrund eines Fahrtwinds bei schneller Fahrt des Kraftfahrzeugs. Das Wischblatt 34 wird an beiden Enden jeweils durch eine Endabschlusseinheit 12 der Wischblattvorrichtung abgeschlossen. Die als Endkappe ausgebildete Endabschlusseinheit 12 nimmt hierbei jeweils Endbereiche der Federleiste 10, des Wischleistenträgers 26 und der Windleiteinheit 40 auf (vgl. 8).
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Gemäß 2 weist der Wischleistenträger 26 im Querschnitt betrachtet zumindest im Wesentlichen eine H-förmige Gestalt auf. Enden des Wischleistenträgers 26 sind im Querschnitt betrachtet zur Bildung von Aufnahmebereichen 28, 44 und Halteleisten 46 umgelenkt. Der Aufnahmebereich 28 ist zur Aufnahme eines Halteelements 48 der Wischleiste 30 vorgesehen. Der Aufnahmebereich 44 ist zur Aufnahme der Federleiste 10 vorgesehen. Die Halteleisten 46 sind zur Halterung der Windleiteinheit 40 vorgesehen. An einem der Wischleiste 30 zugewandten Teil des H-förmigen Querschnitts des Wischleistenträgers 26 ist der Aufnahmebereich 28 ausgebildet. Der Wischleiste 30 zugewandte untere H-Schenkel 50 des Wischleistenträgers 26 sind im Querschnitt betrachtet zueinander hin umgebogen. In einem Endbereich sind die unteren H-Schenkel 50 des Wischleistenträgers 26 parallel zueinander und parallel zu einem H-Balken 52 ausgerichtet. Hierdurch ist ein in Richtung der Wischleiste 30 offener Hohlraum gebildet, in den das Halteelement 48 der Wischleiste 30 formschlüssig passt. An einem der Windleiteinheit 40 zugewandten Teil des H-förmigen Querschnitts des Wischleistenträgers 26 sind der Aufnahmebereich 44 sowie die Halteleisten 46 ausgebildet. Die der Windleiteinheit 40 zugewandten oberen H-Schenkel 54 erstrecken sich vom H-Balken 52 aus zunächst beidseitig parallel zum H-Balken 52 nach außen und sind dann rechtwinklig in eine der Windleiteinheit 40 zugewandte Richtung umgebogen. Nach Überbrückung einer Distanz, welche der Dicke der Federleiste 10 entspricht, sind die oberen H-Schenkel 54 erneut rechtwinklig umgebogen, und zwar zueinander hin. Nach Überbrückung einer weiteren Distanz sind die oberen H-Schenkel 54 erneut um 90° in eine von dem H-Balken 52 abgewandte Richtung umgelenkt. Nach erneuter Überwindung einer Distanz sind die oberen H-Schenkel 54 nach außen in eine von einem Flächenschwerpunkt des Querschnitts des Wischleistenträgers 26 wegweisende Richtung rechtwinklig umgebogen. Unmittelbar oberhalb des H-Balkens 52 ist ein in Richtung der Windleiteinheit 40 offener Hohlraum gebildet, in den die Federleiste 10 formschlüssig passt. Die umgelegten Enden der oberen H-Schenkel 54 bilden die Halteleisten 46, die in korrespondierende Haltenuten 56 der Windleiteinheit 40 eingreifen.
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Die Windleiteinheit 40 hat im Querschnitt betrachtet zumindest im Wesentlichen eine Form eines gleichschenkligen Dreiecks (vgl. 2). Dreieckschenkel 58 des Dreiecks sind über eine Basisseite 60 des Dreiecks verlängert und weisen dort die Haltenuten 56 auf. Die Windleiteinheit 40 besteht in einem Bereich der Haltenuten 56 aus einem härteren Kunststoff, verglichen mit den übrigen Bereichen des Windleiteinheit 40. Hierdurch kann ein sicherer Halt der Haltenuten 56 an den Halteleisten 46 des Wischleistenträgers 26 gewährleistet werden. Ferner kann ein Aufschieben der Windleiteinheit 40 auf den Wischleistenträger 26 bei einer Montage des Wischblatts 34 vereinfacht werden. Die Dreieckschenkel 58 weisen zur Verbesserung ihrer Windleiteigenschaften von außen betrachtet eine leicht konkave Krümmung auf.
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3 zeigt die Endabschlusseinheit 12 in einem unmontierten Zustand in einer seitlichen Schnittdarstellung. Die Endabschlusseinheit 12 besteht aus einem zumindest teilelastischen Kunststoff. Die Endabschlusseinheit 12 umfasst zur Befestigung der Federleiste 10 ein durch eine Innenausnehmung 14 aus einem Element 16 freigestelltes Rastelement 18. Das Element 16 ist dabei durch einen Boden 20, und zwar einen Zwischenboden der Endabschlusseinheit 12, gebildet. Das Element 16 ist einstückig an der Endabschlusseinheit 12 angeformt. Die Innenausnehmung 14 ist senkrecht zu einer Haupterstreckungsebene des Elements 16 betrachtet zumindest weitgehend U-förmig (vgl. 4). Enden der U-förmigen Innenausnehmung 14 weisen in einem montierten Zustand in Richtung eines Masseschwerpunkts der Federleiste 10. Das Element 16 umfasst einen Teilbereich 22, der dazu vorgesehen ist, bei einer Montage der Federleiste 10 an der Endabschlusseinheit 12 verdreht zu werden. Der Teilbereich 22 ist an zwei Enden der U-förmigen Innenausnehmung 14 angeordnet. Durch eine Verdrehung des Teilbereichs 22 wird eine Rückstellkraft des Rastelements 18 erzeugt. Das Rastelement 18 ist in einer von dem Teilbereich 22 abgewandten Richtung auf einer zur Montage der Wischleiste 30 vorgesehenen Seite verdickt, wodurch eine in einem montierten Zustand einem Ende der Federleiste 10 zugewandte Rastfläche 62 entsteht. Eine Flächennormale der Rastfläche 62 ist weitgehend parallel zu einer Haupterstreckungsebene der Federleiste 10 in einem Endbereich. Das Rastelement 18 weist auf einer von der Rastfläche 62 abgewandten Seite eine Auflaufschräge 63 auf. Die Auflaufschräge 63 weist in einem montierten Zustand in einem ersten und einem dritten Teilbereich einen geringeren Winkel zur Haupterstreckungsebene der Federleiste 10 im Endbereich auf als in einem, zwischen dem ersten und dem dritten Teilbereich liegenden zweiten Teilbereich. Auf einer in einem montierten Zustand von der Wischleiste 30 abgewandten Seite ist das Element 16 flach ausgebildet.
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4 zeigt die Endabschlusseinheit 12 mit montierter Federleiste 10 in einer isometrischen Schnittdarstellung von schräg unten, wobei in 4 der besseren Übersichtlichkeit halber auf eine Darstellung des Wischleistenträgers 26, der Wischleiste 30 und der Windleiteinheit 40 verzichtet wurde. Das Rastelement 18 greift bei hergestellter Rastverbindung in eine Rastausnehmung 24 der Federleiste 10 (vgl. 5). Beim Einführen der Federleiste 10 in die Endabschlusseinheit 12 wird der Teilbereich 22 des Elements 16 verdreht. Wenn die Federleiste 10 genügend tief eingeschoben ist, rastet das Rastelement 18 in die Rastausnehmung 24 ein. Ein Herausziehen der Federleiste 10 ist verhindert, da die Rastfläche 62 des Rastelements 18 bei der hergestellten Rastverbindung mit einer korrespondierenden, die Rastausnehmung 24 begrenzenden Fläche zusammenwirkt und einen Anschlag bildet. Somit kann eine zuverlässige Verrastung der Endabschlusseinheit 12 mit der Federleiste 10 erreicht werden.
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6 zeigt die Endabschlusseinheit 12 mit montierter Federleiste 10 in einer weiteren Schnittdarstellung, wobei in 6 der besseren Übersichtlichkeit halber auf eine Darstellung des Wischleistenträgers 26, der Wischleiste 30 und der Windleiteinheit 40 verzichtet wurde. Eine Position der Federleiste 10 relativ zur Endabschlusseinheit 12 senkrecht zur Haupterstreckungsebene des Elements 16 ist durch Haltestege 64 festgelegt. Die Haltestege 64 sind einstückig an der Endabschlusseinheit 12 angeformt. Zur Erleichterung einer Montage der Federleiste 10 an der Endabschlusseinheit 12 weisen die Haltestege 64 jeweils eine Auflaufschräge 66 auf einer dem Masseschwerpunkt der Federleiste 10 zugewandten Seite auf.
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7 zeigt die Endabschlusseinheit 12 mit montierter Federleiste 10 und montiertem Wischleistenträger 26 in einer isometrischen Schnittdarstellung von schräg unten, wobei in 7 der besseren Übersichtlichkeit halber auf eine Darstellung der Wischleiste 30 und der Windleiteinheit 40 verzichtet wurde. Die Endabschlusseinheit 12 weist einen Aufnahmebereich 32 für die Wischleiste 30 auf, welcher den Aufnahmebereich 28 des Wischleistenträgers 26 bei der hergestellten Rastverbindung fortsetzt. Hierdurch kann eine sichere Halterung der Wischleiste 30 auch in einem Endbereich des Wischblatts 34 sichergestellt werden.
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8 zeigt die Wischblattvorrichtung in einer Schnittdarstellung entlang einer Linie VIII-VIII in 2. Eine Position der Windleiteinheit 40 parallel zur Federleiste 10 ist durch einen Anschlag der Windleiteinheit 40 gegen eine der Windleiteinheit 40 zugewandte Stirnfläche 68 des Elements 16 definiert. Die Endabschlusseinheit 12 ist in einem Innenbereich derart geformt, dass der Wischleistenträger 26 mit aufgesetzter Windleiteinheit 40 formschlüssig in die Endabschlusseinheit 12 passt (vgl. 2). Hierbei können insbesondere zusätzliche Abstandsstege zum Einsatz kommen, wie dies insbesondere in 2 und 8 durch eingezeichnete Abstände zwischen der Endabschlusseinheit 12 und dem Wischleistenträger 26 sowie zwischen der Endabschlusseinheit 12 und der Windleiteinheit 40 angedeutet ist. Die Abstandsstege können insbesondere dazu vorgesehen sein, Fertigungs- und/oder Montagetoleranzen auszugleichen.