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Stand der Technik
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Die Erfindung geht aus von einer Wischblattvorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Es ist bereits eine Wischblattvorrichtung, insbesondere für eine Fahrzeugscheibe, mit einem Wischblattadapter und einer Wischblatteinheit bekannt.
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Offenbarung der Erfindung
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Die Erfindung geht aus von einer Wischblattvorrichtung, insbesondere für eine Fahrzeugscheibe, mit einem Wischblattadapter und einer Wischblatteinheit.
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Es wird vorgeschlagen, dass der Wischblattadapter und die Wischblatteinheit durch einen Spritzgussvorgang direkt verbunden sind. Dadurch können der Wischblattadapter und ein Bauteil der Wischblatteinheit in lediglich einem Fertigungsschritt ausgebildet und vorteilhaft besonders stabil miteinander verbunden werden. Unter einem „Wischblattadapter“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Adapter verstanden werden, der einen Kontaktbereich zur Wischblatteinheit aufweist und mit der Wischblatteinheit unverlierbar verbunden und dazu vorgesehen ist, einen Kopplungsbereich der Wischblatteinheit für eine Kopplung und/oder Kontaktierung mit einem Wischarmadapter bereitzustellen. Bevorzugt handelt es sich bei dem Wischblattadapter um ein von einer einfachen Befestigungsplatte differierendes Bauteil. Besonders bevorzugt ist der Wischblattadapter dazu vorgesehen, mit verschiedenen Wischarmadaptersystemen gekoppelt zu werden. Unter einem „Wischarmadapter“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Adapter verstanden werden, der einen Kontaktbereich zu einem Wischarmbauteil aufweist und mit dem Wischarmbauteil unverlierbar verbunden und dazu vorgesehen ist, einen Kopplungsbereich des Wischarmbauteils für eine Kopplung und/oder Kontaktierung mit dem Wischblattadapter bereitzustellen. Unter einer „Wischblatteinheit“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Einheit mit einem Bauteil eines Wischblatts verstanden werden. Unter einem „Spritzgussvorgang“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Vorgang verstanden werden, bei welchem zumindest ein Bauteil in einem Spritzgussverfahren geformt und/oder mit einem weiteren Bauteil verbunden wird. Unter „direkt verbunden“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere zumindest formschlüssig anliegend und/oder verbunden unter Vermeidung weiterer Bauteile verstanden werden. Unter „vorgesehen“ soll insbesondere speziell ausgelegt und/oder ausgestattet verstanden werden.
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In einer weiteren Ausgestaltung wird vorgeschlagen, dass die Wischblatteinheit zumindest eine Federschiene umfasst, wodurch eine Verbindung des Wischblattadapters mit der Federschiene besonders stabil und dauerhaft haltbar erreicht werden kann. Unter einer „Federschiene“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Element verstanden werden, das zumindest eine Erstreckung aufweist, die in einem normalen Betriebszustand um zumindest 10 %, insbesondere um wenigstens 20 %, vorzugsweise um mindestens 30 % und besonders vorteilhaft um zumindest 50 % elastisch veränderbar ist, und das insbesondere eine von einer Veränderung der Erstreckung abhängige Gegenkraft erzeugt, die der Veränderung entgegenwirkt. Unter einer „Erstreckung“ eines Elements soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein maximaler Abstand zweier Punkte einer senkrechten Projektion des Elements auf eine Ebene verstanden werden. Vorzugsweise besteht die Federschiene zumindest teilweise aus Federstahl. Vorzugsweise weist die Federschiene in einem unbelasteten Zustand im Wesentlichen eine Form eines gebogenen Stabs und besonders vorteilhaft eines abgeflachten, gebogenen Stabs auf. Besonders vorteilhaft ist eine Krümmung der Federschiene entlang einer Längserstreckung in einem unbelasteten Zustand größer als eine Krümmung einer Fahrzeugoberfläche eines Kraftfahrzeugs, insbesondere einer Fahrzeugscheibe, über welche die Federschiene in wenigstens einem Betriebszustand geführt wird.
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Des Weiteren wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass die Wischblatteinheit zumindest eine Wischleiste umfasst, wodurch der Wischblattadapter in einem Fertigungsschritt der Wischleiste direkt mit der Federschiene verbunden werden kann. Unter einer „Wischleiste“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Element verstanden werden, das zumindest teilweise gummiartig ausgebildet ist und eine Wischlippe aufweist, die zum Wischen einer Fahrzeugscheibe, insbesondere einer Kraftfahrzeugscheibe, vorgesehen ist.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass der Wischblattadapter zumindest teilweise um die zumindest eine Federschiene gespritzt ist, wodurch eine zusätzliche korrosionsbeständige Beschichtung vorteilhaft vermieden werden kann. Unter „um die zumindest eine Federschiene gespritzt“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass die Federschiene zumindest zum Großteil am Wischblattadapter anliegt und/oder vom Wischblattadapter geschlossen umgeben ist. Unter „zumindest zum Großteil“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere mehr als 50 %, bevorzugt mehr als 90 %, besonders bevorzugt 100 % verstanden werden.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Wischblattvorrichtung ein Windabweiserelement aufweist, welches zumindest teilweise einstückig mit dem Wischblattadapter verbunden ist, wodurch weitere Befestigungsmittel vorteilhaft vermieden werden können und/oder eine besonders feste Verbindung des Windabweiserelements mit dem Wischblattadapter erreicht werden kann. Unter einem „Windabweiserelement“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Element verstanden werden, das dazu vorgesehen ist, einen auf die Wischblattvorrichtung wirkenden Fahrtwind abzuweisen und/oder für ein Anpressen der Wischlippe auf eine Fahrzeugscheibe zu nutzen. Bevorzugt erstreckt sich das Windabweiserelement über zumindest 50 %, besonders bevorzugt über zumindest 70 %, ganz besonders bevorzugt über zumindest 90 % einer Gesamtlängserstreckung der Federschiene. Unter „einstückig“ soll insbesondere stoffschlüssig verbunden, wie beispielsweise durch einen Schweißprozess und/oder Klebeprozess usw., und besonders vorteilhaft angeformt verstanden werden, wie durch die Herstellung aus einem Guss und/oder durch die Herstellung in einem Ein- oder Mehrkomponentenspritzgussverfahren.
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Sind die Wischleiste und der Wischblattadapter zumindest zum Großteil aus einem gleichen Material hergestellt, können Herstellungskosten vorteilhaft gesenkt und ein Herstellungsverfahren vereinfacht werden.
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Ferner wird erfindungsgemäß ein Verfahren vorgeschlagen, bei welchem zumindest eine Federschiene in eine Spritzform eingelegt und umspritzt wird, wodurch auf besonders einfache Weise ein Korrosionsschutz erreicht werden kann.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass bei dem Verfahren eine Wischlippe angespritzt wird, wodurch ein weiterer Montageprozess zur Montage einer Wischlippe vermieden werden kann und wodurch eine Herstellung der Wischblattvorrichtung weiter vereinfacht und eine Verbindung zwischen der Wischlippe und dem Wischblattadapter besonders stabil erzielt werden kann.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass ein Wischblattadapter in die Spritzform eingelegt und umspritzt wird, wodurch eine besonders einfache und feste Verbindung zwischen der Federschiene und dem Wischblattadapter mit geringem Herstellungsaufwand erzielt werden kann.
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Zeichnung
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Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es zeigen:
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1 ein Wischblatt mit einer erfindungsgemäßen Wischblattvorrichtung in einer Seitenansicht und
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2 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Wischblattvorrichtung und eine Spritzform in einer perspektivischen Ansicht.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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1 zeigt ein Wischblatt 24a mit einer erfindungsgemäßen Wischblattvorrichtung für eine Fahrzeugscheibe (nicht dargestellt), mit einem Wischblattadapter 10a und einer Wischblatteinheit 12a. Das Wischblatt 24a ist zum Reinigen der Fahrzeugscheibe vorgesehen. Dazu wird das Wischblatt 24a in einem Betriebszustand von einem sich schwenkenden Wischarm (nicht dargestellt), der mit dem Wischblattadapter 10a gekoppelt ist, über die Fahrzeugscheibe bewegt.
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Der Wischblattadapter 10a weist einen Kontaktbereich zur Wischblatteinheit 12a auf und ist mit der Wischblatteinheit 12a unverlierbar verbunden. Der Wischblattadapter 10a stellt einen Kopplungsbereich der Wischblatteinheit 12a für eine Kopplung und/oder Kontaktierung mit einem Wischarmadapter (nicht dargestellt) bereit. Bei dem Wischblattadapter 10a handelt es sich um ein von einer einfachen Befestigungsplatte differierendes Bauteil.
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Der Wischblattadapter 10a und die Wischblatteinheit 12a sind durch einen Spritzgussvorgang beziehungsweise in einem Spritzgussvorgang direkt miteinander verbunden. Während des Spritzgussvorgangs wird der Wischblattadapter 10a in einem Spritzgussverfahren geformt und mit einem weiteren Bauteil der Wischblatteinheit 12a direkt verbunden. Dabei liegen der Wischblattadapter 10a und die Wischblatteinheit 12a formschlüssig aneinander an und sind bei gleichzeitiger Vermeidung weiterer Bauteile miteinander verbunden. Der Wischblattadapter 10a ist dazu vorgesehen, mit verschiedenen Wischarmadaptersystemen (nicht dargestellt) gekoppelt zu werden.
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Die Wischblatteinheit 12a umfasst ferner eine Federschiene 14a. Eine Baubreite des Wischblattadapters 10a entspricht im Wesentlichen einer Breite der Federschiene 14a der Wischblatteinheit 12a. Unter „im Wesentlichen“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere mit einer Abweichung von weniger als 20 %, bevorzugt weniger als 10 %, besonders bevorzugt weniger als 5 % verstanden werden. Es ist in diesem Zusammenhang denkbar, dass anstelle von einer Federschiene 14a zwei oder mehrere, nebeneinander verlaufende Federschienen eingesetzt werden.
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Des Weiteren umfasst die Wischblatteinheit 12a eine Wischleiste 16a. Die Wischleiste 16a ist vollständig gummiartig ausgebildet und weist eine Wischlippe 22a auf. Wird das Wischblatt 24a in einem Betriebszustand über die Fahrzeugscheibe bewegt, streift die Wischlippe 22a dabei Wasser, Schnee, Eis und/oder Schmutzpartikel von der Fahrzeugscheibe.
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Die Federschiene 14a ist aus einem Federstahl hergestellt. Die Federschiene 14a weist in einem unbelasteten Zustand im Wesentlichen eine Form eines abgeflachten, gebogenen Stabs auf. Dabei ist eine Krümmung der Federschiene 14a entlang einer Längserstreckung im unbelasteten Zustand größer als eine Krümmung einer Fahrzeugscheibe eines Kraftfahrzeugs, über welche die Federschiene 14a in einem Betriebszustand geführt wird.
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Eine zusätzliche, die Federschiene 14a vor Korrosion schützende Beschichtung ist im gezeigten Ausführungsbeispiel vermieden, da die Federschiene 14a von dem Wischblattadapter 10a und der Wischleiste 16a vollständig, also lückenlos, umgeben ist. Es ist in diesem Zusammenhang jedoch auch denkbar, zusätzlich eine die Federschiene 14a umgebende Beschichtung einzusetzen. Ebenfalls ist es in diesem Zusammenhang vorstellbar, dass der Wischblattadapter 10a und/oder die Wischblatteinheit 12a zumindest teilweise von einer Schutzbeschichtung umgeben ist, die dazu vorgesehen ist, vor Witterungserscheinungen zu schützen. Der Wischblattadapter 10a ist vollständig um die Federschiene 14a gespritzt. Dabei liegt die Federschiene 14a am Wischblattadapter 10a an und ist vom Wischblattadapter 10a geschlossen umgeben.
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Die Wischblattvorrichtung weist ferner ein Windabweiserelement 18a auf, welches einstückig durch die Herstellung in einem Einkomponentenspritzgussverfahren mit dem Wischblattadapter 10a verbunden ist. Das Windabweiserelement 18a weist einen auf die Wischblattvorrichtung wirkenden Fahrtwind ab und nutzt diesen für ein Anpressen der Wischlippe 22a auf die Fahrzeugscheibe. Das Windabweiserelement 18a erstreckt sich über 90 % einer Gesamtlängserstreckung der Federschiene 14a.
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Die Wischleiste 16a und der Wischblattadapter 10a sind ebenfalls im Einkomponentenspritzgussverfahren und somit aus einem gleichen Material hergestellt. Somit sind auch die Wischleiste 16a und das Windabweiserelement 18a einstückig und aus einem gleichen Material ausgebildet. Es ist in diesem Zusammenhang jedoch auch denkbar, dass ein Fachmann den Wischblattadapter 10a, die Wischleiste 16a und/oder das Windabweiserelement 18a in einem Mehrkomponentenspritzgussverfahren herstellt. Dadurch ist es auch denkbar, den Wischblattadapter 10a, die Wischleiste 16a und/oder das Windabweiserelement 18a aus verschiedenen Materialien herzustellen.
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Die Federschiene 14a wird bei einer Herstellung in eine Spritzform (nicht dargestellt) eingelegt und umspritzt. Bei dem Herstellungsverfahren wird gleichzeitig die Wischlippe 22a angespritzt. Es ist in diesem Zusammenhang jedoch auch denkbar, dass die Wischlippe 22a in einem zweiten Verfahrensschritt beziehungsweise in einem nachfolgenden Spritzgussverfahren angespritzt wird.
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In der 2 ist ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt. Die nachfolgenden Beschreibungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Unterschiede zwischen den Ausführungsbeispielen, wobei bezüglich gleichbleibender Bauteile, Merkmale und Funktionen auf die Beschreibung des ersten Ausführungsbeispiels, insbesondere der 1, verwiesen werden kann. Zur Unterscheidung der Ausführungsbeispiele ist der Buchstabe a in den Bezugszeichen des Ausführungsbeispiels in der 1 durch den Buchstaben b in den Bezugszeichen des zweiten Ausführungsbeispiels der 2 ersetzt.
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2 zeigt ein Wischblatt 24b mit einem weiteren Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Wischblattvorrichtung für eine Fahrzeugscheibe (nicht dargestellt), mit einem Wischblattadapter 10b und einer Wischblatteinheit 12b. Der Wischblattadapter 10b weist einen Kontaktbereich zur Wischblatteinheit 12b auf und ist mit der Wischblatteinheit 12b unverlierbar verbunden. Der Wischblattadapter 10b stellt einen Kopplungsbereich der Wischblatteinheit 12b für eine Kopplung und/oder Kontaktierung mit einem Wischarmadapter (nicht dargestellt) bereit. Bei dem Wischblattadapter 10b handelt es sich um ein von einer einfachen Befestigungsplatte differierendes Bauteil.
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Der Wischblattadapter 10b und die Wischblatteinheit 12b sind durch einen Spritzgussvorgang beziehungsweise in einem Spritzgussvorgang direkt miteinander verbunden. Der Wischblattadapter 10b ist bereits vor dem Spritzgussvorgang in einem anderen Fertigungsprozess gefertigt worden. Der fertige Wischblattadapter 10b und die Wischblatteinheit 12b werden während des Spritzgussvorgangs umspritzt. Dadurch wird der Wischblattadapter 10b mit einem weiteren Bauteil der Wischblatteinheit 12b direkt verbunden. Der Wischblattadapter 10b und die Wischblatteinheit 12b liegen formschlüssig aneinander an.
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Die Wischblatteinheit 12b umfasst eine Federschiene 14b. Eine Baubreite des Wischblattadapters 10b entspricht im Wesentlichen einer Breite der Federschiene 14b der Wischblatteinheit 12b. Es ist in diesem Zusammenhang denkbar, dass anstelle von einer Federschiene 14b zwei oder mehrere, nebeneinander verlaufende Federschienen eingesetzt werden.
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Des Weiteren umfasst die Wischblatteinheit 12b eine Wischleiste 16b. Die Wischleiste 16b ist vollständig gummiartig ausgebildet und weist eine Wischlippe 22b auf. Wird das Wischblatt 24b in einem Betriebszustand über die Fahrzeugscheibe bewegt, streift die Wischlippe 22b dabei Wasser, Schnee, Eis und/oder Schmutzpartikel von der Fahrzeugscheibe. Der Wischblattadapter 10b und die Federschiene 14b sind von der Wischleiste 16b vollständig umgeben und somit fest und unverlierbar miteinander verbunden.
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Die Federschiene 14b ist aus einem Federstahl hergestellt. Die Federschiene 14b weist in einem unbelasteten Zustand im Wesentlichen eine Form eines abgeflachten, gebogenen Stabs auf. Dabei ist eine Krümmung der Federschiene 14b entlang einer Längserstreckung im unbelasteten Zustand größer als eine Krümmung einer Fahrzeugscheibe eines Kraftfahrzeugs, über welche die Federschiene 14b in einem Betriebszustand geführt wird.
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Eine zusätzliche, die Federschiene 14b vor Korrosion schützende Beschichtung ist im gezeigten Ausführungsbeispiel vermieden, da die Federschiene 14b von der Wischleiste 16b vollständig, also lückenlos, umgeben ist. Es ist in diesem Zusammenhang jedoch auch denkbar, zusätzlich eine die Federschiene 14b umgebende Beschichtung einzusetzen. Ebenfalls ist es in diesem Zusammenhang vorstellbar, dass der Wischblattadapter 10b und/oder die Wischblatteinheit 12b zumindest teilweise von einer Schutzbeschichtung umgeben ist, die dazu vorgesehen ist, vor Witterungserscheinungen zu schützen.
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Die Federschiene 14b und der Wischblattadapter 10b sind durch ein Einkomponentenspritzgussverfahren miteinander verbunden. Die Federschiene 14b wird dabei bei einer Herstellung in eine Spritzform 20b eingelegt und umspritzt. Bei dem Herstellungsverfahren wird gleichzeitig die Wischlippe 22b angespritzt. Es ist in diesem Zusammenhang jedoch auch denkbar, dass die Wischlippe 22b in einem zweiten Verfahrensschritt beziehungsweise in einem nachfolgenden Spritzgussverfahren angespritzt wird. Bei dem Herstellungsverfahren wird gleichzeitig mit der Federschiene 14b ein Wischblattadapter 10b in die Spritzform 20b eingelegt und umspritzt.