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Die Erfindung betrifft einen haptisch gefälligen Ausstattungsgegenstand.
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Ein derartiger Ausstattungsgegenstand ist aus der
DE 10 2006 011 849 A1 als Fahrzeuginnenraum-Dekorelement etwa für Instrumenten-Zierblenden und Schalter-Abdeckungen bekannt. Ein Teil eines solchen Ausstattungsgegenstandes ist durch eine Keramikschicht gebildet, die unlösbar mit einem Kunststoffträger dagegen größerer Wandstärke hinterspritzt ist. Diese unlösbare Verbindung des recht massiven rückwärtigen Trägers mit der ansonsten homogenen, sichtseitigen Keramikschicht wird durch Hinterschneidungen in deren rückwärtigen Ausnehmungen gewährleistet, in die Spritzgussmaterial des Trägers einfließt. Wenn sowohl die Keramikschicht wie auch ihr Kunststoffträger translucent ausgelegt sind, treten Kontrasteffekte in der Abstrahlung auf, wo der hinterleuchtete Träger Wandstärkensprünge aufweist. Derart unscharfe bloße Kontrastsprünge sind nicht zur Darstellung von Mustern wie von graphischem Dekor oder gar von Informations-Symbolen vorgesehen oder auch nur geeignet. Der - mit der Durchstrahlung des, im Vergleich zur Keramikschicht, recht massiven Trägers - erzielbare Kontrast würde für solche Darstellungen schon mangels definiert abgegrenzter Durchstrahlungs-Bereiche nicht genügen.
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Ein hinterleuchteter Ausstattungsgegenstand mit wenigstens einem translucenten Bereich anderer Art ist in der
DE 10 2008 032 540 A1 als keramisches Formteil beschrieben, das Bedienelementen im Kraftfahrzeug eine gesteigerte haptische Wertigkeit verleihen soll. Dazu ist der Ausstattungsgegenstand intarsienartig aus translucenten und aus nicht-translucenten Keramikkörpern zusammengesetzt. Bei solcher Intarsientechnologie unvermeidlich auftretende Fugen zwischen den ineinandergesetzten Keramikkörpern werden abschließend mit Lötpaste verfüllt. Dabei fallen ungleiche Fugenbreiten an unterschiedlichen Seiten des Einlegers unangenehm auf; und es lassen sich spürbare Kanten an den Übergängen zwischen der Hauptkomponente und den in dessen Aussparungen aufgenommenen Einlegern praktisch nicht vermeiden; was in der Praxis als besonders unangenehm empfunden wird, da eine keramische Bedienungs-Handhabe, wie sie etwa einen Gangarthebel krönt, ohne irritierende Störeffekte schmeichelnd schmiegsam in der gewölbten Handfläche liegen soll. Dieser vorbekannte intarsienartige, deshalb herstellungstechnisch sehr aufwändige, Ausstattungsgegenstand eignet sich im Übrigen eher für relativ großflächige, nur schlicht konturierte Einleger. Da die Hauptkomponente und ihre Einleger sehr unterschiedliche optische Transmissionsverhalten aufweisen müssen und dafür aus entsprechend stark unterschiedlich dotierten Grundwerkstoffen bestehen, ist grundsätzlich nicht auszuschließen, dass unter so extremen Temperaturschwankungen, wie sie etwa im Fahrgastraum eines im Sommer tagsüber oder im Winter nachts im Freien abgestellten Personenkraftwagens regelmäßig anzutreffen sind, angesichts der unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten der Materialien die Fugen-Verfüllung wieder aufgebrochen wird.
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Solche Problematik ist grundsätzlich auch bei Intarsien ähnlicher Art anzutreffen, wie sie aus der
DE 1 00 13 496 A1 bekannt sind. Dort handelt es sich allerdings, gattungsfremd, um einen Fußboden- oder Wandbelag aus beliebigem Material, in den Lichtleitkörper eingelegt sind, die über vorzugsweise biegsame Lichtleiter mit einer entfernten Lichtquelle verbunden sind.
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Für ein hinterleuchtetes Bedienelement in einem Kraftfahrzeug ist es aus der
DE 20 2007 019 209 U1 bekannt, dessen Symbol oder Dekor sichtseitig in einen Metallkörper einzubringen, diese Vertiefung mit transparentem thermoplastischem Kunststoff aufzufüllen und nach dessen Aushärten den Körper rückseitig bis zum Freilegen der Füllmasse am Nutgrund aufzubohren, um hier schließlich eine Lichtquelle einzusetzen. Ein etwaiger, nach dem Verfüllen der Vertiefung verbliebener, frontseitiger Überstand wird bei der Schlussbearbeitung der Sichtfläche mit abgetragen.
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Ebenfalls nicht um einen haptisch hochwertigen Ausstattungsgegenstand vorliegender Gattung handelt es sich bei dem gläsernen Leuchtenschirm nach
DE 20 2005 014 572 U1 , bei dem, auf die Außenfläche des transluzent eingestellten Schirmes, für unterschiedliche Helligkeitseindrücke eine auf keramischer Grundsubstanz beruhende Hochtemperatur-Farbschicht aufgespritzt und kurz vor dem Antrocknen noch zu wechselnden Schichtdicken-Strukturen verdrückt wird.
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In Erkenntnis eingangs erörterter Gegebenheiten liegt dagegen vorliegender Erfindung die technische Problemstellung zugrunde, mit reduziertem verfahrenstechnischem Aufwand beständigere und dadurch noch wertigere keramische Ausstattungsgegenstände wie Handhaben oder Zierblenden hervorstechender Haptik insbesondere für Gegenstände in gehobenen Klassen von Land-, See- oder Luftfahrzeugen beziehungsweise für hochwertige elektronische Geräte wie Fernbedienungen und Telekommunikationseinrichtungen zu schaffen.
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Diese Aufgabe ist durch die im Hauptanspruch angegebenen wesentlichen Merkmale gelöst. Nach der erfindungsgemäßen Lösung ergeben sich also die informations- oder dekortragenden Bereiche in abgeschatteter Umgebung nicht mehr durch unterschiedlich dotierte und ineinandergefügte Keramik-Grundwerkstoffe oder infolge bereichsweise unterschiedlich intensiven Durchstrahlens einer homogenen bloßen Keramikschicht, sondern durch bereichsweise unterschiedliche Transmission eines Keramikkörpers infolge lokal definiert unterschiedlicher Materialstärken des integralen, transmissiven Keramikkörpers. Dessen reduzierten Wandstärkenbereiche werden von einer Hinterleuchtung intensiver durchstrahlt, als deren Umgebung mit größerer Wandstärke desselben Keramikmaterials, so dass wegen des integralen Keramikmaterials kritische Spannungszustände zwischen Teilen unterschiedlicher Ausdehnungskoeffizienten nun nicht mehr zu befürchten sind. Die zur Durchstrahlung reduzierten Wandstärken können technologisch unproblematisch dadurch erzielt werden, dass schon bei der Spritzgussfertigung des Keramikkörpers, etwa über Einlagen in der Spritzgussform, der - danach noch durch thermische Behandlung zu entbindernden und zu sinternde - Rohling bei stoßfrei integraler Oberfläche direkt mit den bereichsweise unterschiedlichen Wandstärken gespritzt wird. Dabei lassen sich auch, praktisch ohne Zusatzaufwand, die auf dem Ausstattungsgegenstand dargebotenen Informationen oder Dekore optisch gewichten, indem bei einheitlicher Hinterleuchtung einige Bereiche infolge dünnerer Wandung sichtseitig im Ausstattungsgegenstand heller in Erscheinung treten, als die anderen Bereiche über den dagegen größeren Wandstärken. Gestufte oder geneigte Wandungen von Ausnehmungen, im Sinne sich auf die Oberfläche des Keramikkörpers zu verjüngenden Querschnittes einer Ausnehmung, führen dazu, dass innerhalb seiner abgeschatteten Umgebung ein an sich geschlossener Bereich regional unterschiedlich hell in Erscheinung tritt.
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Die Abstrahlungs-Bereiche sind also durch die Geometrien von lokal verjüngten Wandstärken des Keramikkörpers definiert; was gefördert wird durch Hinterlegen des Keramikkörpers mit strukturierten Maskierungs-Beschichtungen. Denn die entsprechend freigeschnittene Beschichtung verstärkt den Kontrast am Übergang vom abstrahlenden Bereich zu dessen schon infolge größerer Wandstärke abgeschatteter Umgebung. Außerdem wirkt die hinterlegte Beschichtung als Blende gegen etwaiges Durchschimmern rückwärtiger Strukturelemente (wie Befestigungskonstruktionen für den Ausstattungsgegenstand) durch die abgeschattetete Bereichsumgebung des ja nicht absolut lichtundurchlässigen Keramikkörpers hindurch. Dafür ist es besonders vorteilhaft, die der Rückseite des Keramikkörpers zugewandte Oberfläche einer folienförmigen hinterlegten Beschichtung in gleicher Einfärbung, wie das durchschimmernde Material des Keramikkörpers zu wählen. Die Rückseite solcher Beschichtung in Form einer Folie dagegen ist vorzugsweise reflektierend ausgestattet, was den Kontrast der Darstellung auf der sichtseitigen Vorderfläche des Keramikkörpers zusätzlich steigert. Bei lackierter Rückseite des Keramikkörpers ist dementsprechend eine ihm zugewandte vordere Schicht zweckmäßigerweise in der Einfärbung des Keramikkörpers ausgelegt, die rückwärtige, der Hinterstrahlung zugewandte Schicht dagegen mit reflektierendem Lack aufgesprüht oder aufgedruckt.
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Die gegenüber ihrer Umgebung jeweils deutlich unterschiedlich translucenten Bereiche des den Ausstattungsgegenstand ausmachenden Keramikkörpers werden im Rahmen vorliegender Erfindung dadurch gefördert, dass der durchstrahlbare Keramikkörper mit möglichst dünner aber doch bruchoptimierter integraler Wandstärke bemessen und die Umgebung der leuchtenden Bereiche mit abschattenden, also gemäß dem darzustellenden Muster freigeschnittenen Maskierungs-Beschichtungen bestückt wird. Um den angestrebten haptischen Eindruck der Oberfläche des keramischen Ausstattungsgegenstandes nicht zu beeinträchtigen, werden solche Beschichtungen nicht sichtseitig, außen auf den Keramikkörper aufgebracht, sondern dieser Oberfläche gegenüber auf seiner Rückseite, also etwa ins Innere einer dreidimensional gewölbten Schale, etwa als Folie eingeklebt oder als Lack, gegebenenfalls mehrschichtig, aufgebracht. Das darzustellende Symbol oder Dekor kann auch in an sich bekannter Weise erst nach dem Aufbringen der Beschichtung auf die Rückseite des Keramikkörpers etwa mittels Laserenergie freigeschnitten werden.
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Eine rückwärtig am Keramikkörper befestigte, insbesondere flächig verklebte derartige Maskierungs-Beschichtung in Form einer Folie erbringt zusätzlich den Vorteil, dass sie als Verletzungsschutz wirken kann, indem sie bei einer Zerstörung des Keramikkörpers dessen sonst umherfliegenden Bruchstücke mechanisch zusammenhält.
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Solche lichtundurchlässigen Beschichtungen, insbesondere Folien, können auch elektrisch leitend eingestellt und mit integrierten Schaltungen bestückt sein, um darüber zugleich Schaltungsfunktionen im Ausstattungsgegenstand, etwa hinsichtlich selektiver Ansteuerung der Hinterleuchtung bestimmter Darstellbereiche, zu realisieren.
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Während solche Beschichtungen zweidimensionale Maskierungen darstellen, kann bei hinreichendem Raumangebot auf der Rückseite des Ausstattungsgegenstandes eine dreidimensionale Maskierung vorteilhafter sein. Bei dieser handelt es sich dann statt der dünnen Beschichtungen um geometrische Körper einer gewissen Dicke mit hinter den translucenten Bereichen eingeformten Lichtkanälen, die Streulicht ausblenden, wie es leicht von Beschichtungs-Rändem hervorgerufen werden könnte. Das Vermeiden von Unschärfen infolge Streulichts kann auch durch Einsatz von parallel abstrahlenden Leuchtmitteln hinter dem Keramikkörper, wie in die Lichtkanäle einstrahlenden Laserdioden, gefördert werden.
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Solche dickwandigen Maskierungen können zugleich, etwa durch Einbringen von Hinterschneidungen oder Rasthaken, als Montagehilfen für den Keramikkörper ausgelegt sein, sowie als Lastverteiler zum Vermeiden kritischer lokaler mechanischer Spannungsspitzen infolge montage- oder bedienungsabhängiger Krafteinleitung in den Keramikkörper. Insbesondere dann, wenn es sich bei den leuchtenden Bereichen um außergewöhnlich fein ziselierte Strukturen handelt, kann im Rahmen vorliegender Erfindung auch vorgesehen sein, den Keramikkörper entsprechend dem Verlauf solcher etwa verästelten Bereiche lokal zu schlitzen. Die dann wieder geschlossene Oberfläche des Ausstattungsgegenstandes ergibt sich durch rückwärtiges Auffüllen des Schlitzes mit lichtdurchlässigem Kunststoff, vorzugsweise bereits im Zuge einer Zweikomponenten-Spritzgussfertigung des Keramikkörpers. Dessen resultierende sichtseitige Oberfläche wird abschließend zweckmäßigerweise etwa durch Polieren oder dergleichen Oberflächenveredelung auch über die Umgebung dieses extrem schmalen Bereiches hinweg geschlichtet, so dass die angestrebte störungsfreie Keramik-Haptik wieder sichergestellt ist.
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In diesem Zusammenhang kann es vorteilhaft sein, die Ränder solcher feinen Schlitze geringfügig über die umgebende Oberfläche des Keramikkörpers hinaus deichartig aufzuwölben. Dadurch wird einerseits sichergestellt, dass sich der Schlitz trotz seines minimalen Querschnittes aufgrund der Kapillarwirkung zuverlässig mit dem lichtdurchlässigen, zunächst dünnflüssigen Kunststoff auffüllt; während andererseits der geometrisch beschränkte Bereich dieser deichartigen Aufwölbung anschließend problemlos mechanisch abgetragen werden kann, woraufhin das Umfeld des nun plan gefüllten Schlitzes, insbesondere durch Polieren, zu haptischer Anpassung an die umgebende Oberfläche des Ausstattungsgegenstandes veredelt wird.
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Solch ein feine Schlitze im Keramikkörper lichtdurchlässig auffüllender Kunststoff kann gemäß einer zweckmäßigen Weiterbildung vorliegender Erfindung auch als Lichtleiter angelegt und in den Hohlraum hinter der Oberfläche des gewölbten Keramikkörpers bis vor eine Lichtquelle hineingezogen sein, um über diese individuelle Lichtführung beispielsweise bestimmte der schmalen Schlitzverläufe geometrisch besonders intensiv abstrahlen zu lassen.
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Wenn der Verlauf von Schlitzen in der Oberfläche des Keramikkörpers zu Inselbildung führt (etwa im Falle der Darstellung von Symbolen wie 6,8,9,0 oder A,B, D, O), dann ist es vorteilhaft, in Weiterbildung vorliegender Erfindung die erwähnte Aufwölbung bei der Spritzgussfertigung des Keramikkörpers nicht deichartig anzulegen, sondern sich kappenartig über die inselumgebenden Schlitze hinweg erstrecken zu lassen. Die schlitzförmigen Ausnehmungen ragen dann durch den Keramikkörper hindurch bis in die schlitzübergreifende Aufwölbung hinein. Die später in der Oberfläche als Insel erscheinende Struktur ist dadurch als Zapfen entsprechender Querschnittsgeometrie unter der übergreifenden Aufwölbung ausgebildet. Diese Überwölbung aus Keramikmaterial wirkt als vordere Abdichtung der Schlitze, wenn der lichtleitende Kunststoff rückwärtig in die Schlitze eingespritzt wird. Weil dadurch, nach Aushärten des lichtleitenden Kunststoffes, der Zapfen mittels des Kunststoffes im Keramikkörper verankert ist, kann nun die Aufwölbung bis auf die umgebende Oberfläche des Keramikkörpers mechanisch abgetragen und anschließend geschlichtet werden, so dass die dunkle Insel innerhalb des hellen Bereiches verankert ist, bei zuverlässig bis in die Ebene der umgebenden Oberfläche gefüllten, die Insel umschlingenden Schlitzen. Ein arbeitsaufwändiges und letztlich die Haptik beeinträchtigendes nachträgliches Aufbringen von lichtundurchlässigen Inseln auf die Oberfläche abstrahlender Bereiche ist dadurch vermieden.
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Die Hinterleuchtung im Keramikkörper kann unmittelbar erfolgen, dabei konventionell integral oder punktuell mittels lichtemittierender Halbleiterdioden (LEDs), oder mittelbar über Lichtleiter etwa zwischen einer zentralen Lichtquelle und einzelnen (oder allen) zu durchstrahlenden Bereichen im Keramikkörper des Ausstattungsgegenstandes.
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Der hinterleuchtete Keramikkörper erstreckt sich also einlegerfrei, mit praktisch unterbrechungsfrei-integraler Oberfläche, über seine abstrahlenden Bereiche wie auch über deren abgeschatteten Umgebungen. Der Verlauf der nur sichtbaren, nicht ertastbaren Grenzlinien zwischen diesen unterschiedlich hellen Zonen definiert eine darzustellende Information oder ein Dekor.
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Weiterbildungen und zusätzliche Alternativen zur erfindungsgemäßen Lösung ergeben sich auch aus den weiteren Ansprüchen und, auch hinsichtlich deren Vorteilen, aus nachstehender Beschreibung bevorzugter Realisierungsbeispiele zur Erfindung. Die Zeichnung veranschaulicht in unmaßstäblich auf das Funktionswesentliche vereinfachten Prinzipskizzen in
- 1 einen abgebrochenen Längsschnitt durch einen gewölbten Keramikkörper, bei dem es sich etwa um die auf einem Gangart-Wahlhebel im Kraftfahrzeug zu befestigende keramische Handhabe handelt,
- 2 ebenfalls in abgebrochenem Längsschnitt die Verankerung einer abschattenden Insel in translucentem Bereich und
- 3 den Keramikkörper mit rückwärtig einen translucenten Bereich umgebender mehrlagiger Lack-Beschichtung, ebenfalls im Schnitt.
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Ein haptisch gefälliger Ausstattungsgegenstand 11 ist als integraler Keramikkörper 12 mit einlegerfreier Oberfläche 13 ausgestaltet. Der Keramikkörper 12 weist auf dieser seiner sichtseitigen Oberfläche 13 abstrahlende Bereiche 14 in abgeschatteter Umgebung 15 auf. Diese graphische Erscheinung in der Oberfläche 13 stellt insbesondere eine Informationsdarbietung oder ein Dekor dar.
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Für solche definiert abgegrenzten Bereiche 14 ist der translucente, durch wenigstens eine Lichtquelle 16 hinterstrahlte integrale Keramikkörper 12 in seiner Wandung 17 der Umgebung 15 gegenüber bereichsweise definiert verjüngt ausgelegt, wie in der Zeichnung exemplarisch skizziert. Dafür sind rückwärtige Ausnehmungen 18 in den spritzgegossenen Keramikkörper 12 eingeformt oder nachträglich eingearbeitet. Voneinander abweichende Wandungsstärken 17 hinter unterschiedlichen Bereichen 14 führen zu lokal unterschiedlich intensiver Durchstrahlung des Keramikkörpers 12. Eine gestufte Wandung einer Ausnehmung 18 (nicht skizziert) hat zur Folge, dass innerhalb eines Bereiches 14 Abstrahlungen unterschiedlicher Intensität hervorgerufen werden.
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Im Interesse von, ihrer jeweiligen Umgebung 15 gegenüber, scharf konturierten Bereichen 14 kann dem Keramikkörper 12 eine lichtundurchlässige Maskierungs-Beschichtung 19 hinterlegt sein, die in den Konturen der Bereiche 14 freigeschnitten ist (vgl. 1). Bei solcher Beschichtung 19 kann es sich um eine Folie handeln, die bereits vor ihrem Aufbringen als Maskierung hinter die Rückseite des Keramikkörpers 12 zugeschnitten wurde. Weil das zu den Durchstrahlungs-Bereichen 14 passgenaue Aufkleben einer schon freigeschnittenen Folie aber insbesondere bei sehr kleinen Strukturen überaus arbeitsaufwändig und dennoch fehleranfällig ist, erfolgt das Freischeiden der durchstrahlenden Bereiche 14 zweckmäßiger rückwärtig mittels Laserstrahles, also erst nach dem Hinterkleben des Keramikkörpers 12 mit der folienförmigen Beschichtung 19.
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Um Streustrahlungen an Schnittkanten zu vermeiden, kann es zweckmäßig sein, statt solcher zweidimensionalen Maskierung oder (gemäß 1) zusätzlich zu ihr den Keramikkörper 12 beziehungsweise. dessen Beschichtung 19 rückwärtig mit einer dreidimensionalen Maskierung in Form eines etwa aus Kunststoff spritzgegossenen, von Lichtkanälen 20 durchzogenen Abschattungs-Körpers 21 zu hinterlegen. Den Geometrien der abstrahlenden Bereiche 14 entsprechen die Querschnitte der Lichtkanäle 20. In der Skizze ist vorgesehen, jeden Lichtkanal 20 mit einer eigenen, miniaturisierten Lichtquelle 16 (insbesondere einer LED) zu bestücken, um etwa über deren elektrische Ansteuerung die Bereiche 14 auch farblich oder in ihrer Intensität voneinander unterscheiden zu können, ohne dafür lokal Einfluss auf das Material des integralen Keramikkörpers 12 nehmen zu müssen. Außerdem eröffnet das Möglichkeiten zu individueller Ansteuerung einzelner der Bereiche 14. Wenn diese Einstrahlungen in die Lichtkanäle 20 mittels etwa Laserdioden erfolgt, führt das parallele Licht zu weiterer Steigerung des Kontrastes am Rande eines hell abstrahlenden Bereiches 14 gegenüber seiner dunklen Umgebung 15.
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In 1 links ist auch eine den flächigen Bereichen 14 gegenüber wesentlich feiner ziselierte graphische, linienförmig in der Oberfläche 13 verlaufende Struktur berücksichtigt. Bei einer derart feingliedrigen Verjüngung der Wandung 17 würde sichtseitig keine der Umgebung 15 gegenüber nennenswerte Lichtabstrahlung mehr auftreten. Deshalb verläuft für solche Feinstrukturen ein entsprechend feiner Schlitz 22 durch den Keramikkörper 12 hindurch. Der ist, etwa in Zweikomponenten-Spritzgusstechnologie, mit einem rückwärtig eingespritzten, niederviskosen lichtdurchlässigen Kunststoff 23 gefüllt, welcher gemäß Veranschaulichung im skizzierten Prinzipbeispiel rückseitig, also hinter dem Keramikkörper 12, zu einem rippen- oder stabartigen Lichtleiter 24 auf eine der Lichtquellen 16 zu verlängert ist. Durch diese Lichtführung ist sichergestellt, dass auch sehr feingliedrige Strukturen 14 in ihrer abgeschatteten Umgebung 15 auf der Oberfläche 13 des Keramikkörpers 12 optisch zur Geltung kommen.
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Spritztechnologisch problematisch kann das zuverlässige rückwärtige Befüllen des Schlitzes 22 bis exakt zur sichtseitigen Oberfläche 13 mit dem Kunststoff 23 sein, der dann gegebenenfalls auch den Lichtleiter 24 ausbildet. Deshalb ist für dieses Beispiel vorgesehen, wie in 1 skizziert die sichtseitigen Ränder eines schmalen Schlitzes 22 durch deichartige Aufwölbungen 25 geringfügig über die Umgebung 15 in der sichtseitigen Oberfläche 13 hinaus zu überhöhen. Der Schlitz 22 wird nun infolge Kapillarwirkung zuverlässig bis zwischen die Aufwölbungen 25 mit dünnflüssigem Kunststoff 23 aufgefüllt. Der schmale Verlauf dieser beidseitigen Aufwölbungen 25, 25 mit darin schließlich ausgehärtetem Kunststoff 23 kann dann unproblematisch erusiv abgetragen werden, worauf sich eine Veredelung dieser nun wieder lückenlosen Oberfläche 13 durch abschließendes Polieren anschließt.
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Wenn in schlitzförmigen oder auch größerflächigen Abstrahlungs-Bereichen 14 (2) abschattende Inseln 26 vorkommen, dann werden die mittels hinterspritzten Kunststoffes 23 in der haptisch schlichten Oberfläche 13 stoßfrei verankert. Dazu überbrückt beim spritzgegossenen Keramikkörper 12 die Aufwölbung 25 zunächst den Bereich 14 und seine nähere Umgebung 15. Mit dem rückwärtigen Einbringen der die Insel 26 umgebenden, beispielsweise schlitzförmigen Ausnehmungen 18 durch die Wandung 17 hindurch bis in die Aufwölbung 25 hinein ist unter der Insel 26 ein flacher Zapfen 27 abgegrenzt, dessen Länge der Wandungsstärke 17 des umgebenden Keramikkörpers 12 entspricht. Dieser Zapfen 27 wird vom lichtleitenden, rückwärtig in die nun bis in die Aufwölbung 25 durchgehenden Ausnehmungen 18 eingespritzten Kunststoff 23 umgeben und dadurch nach dem Aushärten im Keramikkörper 12 verankert. Deshalb kann dann die Aufwölbung 25 samt dem Kunststoff 23 bis in die Ebene der Oberfläche 13 des Keramikkörpers 12 abgetragen und diese Bearbeitungsfläche dann etwa schlichtend der Umgebung 15 angepasst werden. So liegt die Insel 26 schließlich fugenfrei fest verankert in der haptischen Oberfläche 13.
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In 3 ist berücksichtigt, dass es insbesondere aus spritzgusstechnischen Gründen wie der problemlosen Entformbarkeit zweckmäßig ist, die Ausnehmungen 18 im Keramikkörper 12 zu den Bereichen 14 hin sich längs linear oder wie skizziert abgewinkelt verlaufender Erzeugender verjüngen zu lassen. Der durchscheinende Bereich 14 in der Oberfläche 13 soll aber geometrisch auf die Querschnittsform des Sack-Endes der Ausnehmung 18 beschränkt sein. Mit einer folienförmigen Beschichtung 19 ist das Maskieren der Innenwandung der Ausnehmung 18 kaum möglich; aber bei Einsatz von aufgedrucktem oder aufgesprühtem Lack als Beschichtung 19, in der dann die Geometrie des durchscheinenden Bereiches 14 z.B. freigelasert werden kann, ist das Maskieren unproblematisch. Im Interesse guter Lichtabschirmung ist der Lack vorzugsweise mehrschichtig aufgebracht, nämlich insbesondere direkt hinter dem Keramikkörper 12 eine möglichst lichtundurchlässige Lackschicht in der Einfärbung des Keramikkörpers 12 selbst und rückwärtig, auf die Hinterleuchtung 16 zu, eine Lackschicht mit möglichst guten Reflexionseigenschaften.
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Für einen regional durchstrahlbaren keramischen Ausstattungsgegenstand 11, bei dem es sich insbesondere um einen bei hervorstechender Haptik handzuhabenden Gebrauchsgegenstand handelt, wird also erfindungsgemäß - unter Verzicht auf intarsienartige translucente Keramik-Einleger in einen lichtundurchlässigen Keramikkörper - die Wandung 17 eines hinterleuchteten Keramikkörpers 12 lokal durch rückwärtige Ausnehmungen 18 geschwächt, bis sich auf der geschlossenen Oberfläche 13 aus abgeschatteter Umgebung 15 abstrahlende Flächen-Bereiche 14 einstellen, deren Geometrien durch die Querschnitte der lokal zugeordneten Ausnehmungen 18 gegeben sind und Informationen oder dekorative Gestaltungen wiedergeben. Die Hinterlegung des Keramikkörpers 12 mit einer freigeschnittenen Maskierungs-Beschichtung 19 in Form wenigstens einer Folie oder Lackschicht steigert den Kontrast des Bereiches 14 gegenüber seiner Umgebung 15. Ein nach Maßgabe der Geometrien der Ausnehmungen 18 mit Lichtkanälen 20 durchzogener Abschattungs-Körper 21 vermeidet Streulicht-Unschärfen am Übergang zwischen dem hellen Bereich 14 und seiner dagegen deutlich dunkleren Umgebung 15. Für sehr fein strukturierte, linienförmige Bereiche 14 oder zum Verankern von lichtabschattenden Inseln 26 in der haptischen Oberfläche 13 wird der Keramikkörper 12 mit wenigstens einem durchgehenden Schlitz 22 oder dergleichen Ausnehmung 18 entsprechenden Verlaufes versehen, der mit zunächst dünnflüssigem, dann aushärtendem lichtleitendem Kunststoff 23 aufgefüllt ist. Der kann sich rückwärtig noch als Lichtleiter 23 in Richtung auf eine Lichtquelle 16 zu erstrecken.
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Bezugszeichenliste
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- 11
- Ausstattungsgegenstand
- 12
- Keramikkörper (als 11)
- 13
- Oberfläche (von 12)
- 14
- abstrahlender Bereich (auf 13)
- 15
- abgeschattete Umgebung (von 14)
- 16
- Lichtquelle (hinter 12, für 14)
- 17
- Wandung (vor 18)
- 18
- Ausnehmung (rückwärtig in 12 hinter 14)
- 19
- Maskierungs-Beschichtung (hinter 12)
- 20
- Lichtkanal (in 21)
- 21
- Abschattungs-Körper (hinter 12)
- 22
- Schlitz (durch 12)
- 23
- Kunststoff (in 22, für 24)
- 24
- Lichtleiter (hinter 22)
- 25
- Aufwölbung (vor 22 über 13)
- 26
- Insel (in 14 oder zwischen 22-22, unter 25 in 13)
- 27
- Zapfen (unter 26, umgeben von 23)