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DE202016008914U1 - Galvanisch dekoriertes Zierelement mit Konturlicht - Google Patents

Galvanisch dekoriertes Zierelement mit Konturlicht Download PDF

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DE202016008914U1 DE202016008914.6U DE202016008914U DE202016008914U1 DE 202016008914 U1 DE202016008914 U1 DE 202016008914U1 DE 202016008914 U DE202016008914 U DE 202016008914U DE 202016008914 U1 DE202016008914 U1 DE 202016008914U1
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Abstract

Galvanisch dekoriertes Zierelement mit Konturlicht welches aus wenigstens zwei Kunststoffkomponenten (2, 4) im stoffschlüssigen Verbund gefertigt ist und an dem ein Leuchtmittel (7) anbringbar ist, wobei die erste Kunststoffkomponente (2) das Zierelement (3) ausbildet und galvanisierbar ist, also den Galvanikprozess galvanisch beschichtet durchläuft, und die galvanisch dekorierte Ansichtsseite des Zierelements (3) ausbildet und die wenigstens eine zweite Kunststoffkomponente (4) durchleuchtbar und galvanoinert ist, also den Galvanikprozess galvanisch unbeschichtet durchläuft, und im Bereich des zur Ansichtsseite ausgerichteten Teils der ersten Kunststoffkomponente (2) einen diese erste Kunststoffkomponente überstehenden Bereich hat, dessen von der Ansichtsseite her bei Durchleuchtung mit dem Leuchtmittel (7) als Konturlicht wahrnehmbarer Teil den durchleuchtbaren Konturlichtbereich (5) ausbildet und dessen von der Ansichtsseite (1) weg gerichteter Teil ebenfalls durchleuchtbar ist aber nicht mit der ersten Kunststoffkomponente (2) verbunden ist und daher an eine Türverkleidung, Mittelkonsole oder Armaturenverkleidung anschließbar ist oder freibleibend einen weiteren Konturlichtbereich (5) ausbildet, um zusätzlich auch im seitlich zur Ansichtsseite (1) ausgerichteten Teil der ersten Kunststoffkomponente (2) einen durchleuchtbaren Konturlichtbereich hat.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein galvanisch dekoriertes Zierelement mit Konturlicht welches mit einem zusätzlich montierten Lichtleiter für ambiente Beleuchtungen in Türverkleidungen, Mittelkonsolen und Armaturenverkleidungen in Fahrzeugen eingesetzt werden kann.
  • Aus der DE 10 2008 057 332 A1 sowie der DE 198 22 636 A1 sind Dekorelemente bekannt, welche den Wunsch nach Dekoration bei gleichzeitiger Durchleuchtung erfüllen. In dem genannten Stand der Technik wird die Symbol- oder ambiente Beleuchtung durch eine hinter dem Dekorelement angeordnete Lichtquelle realisiert, welche durch eine teilweise oder partiell lichtdurchlässige Dekoration Licht leitet. Die Durchleuchtfähigkeit des Dekorelementes wird durch eine Bedruckung oder In-Mould-Decoration, kurz „IMD-Dekoration“ erreicht. Dabei wird eine Trägerfolie mit dem zu übertragenden Motiv innerhalb einer geöffneten Spritzgießform platziert, wobei das Motiv die gewünschte Farbe hat. Das Motiv zeigt dabei in Richtung der Öffnung des Formwerkzeuges. Während die Spritzgießform mit Kunststoff aufgefüllt wird, heftet sich die Farbe an die Gussteile und wird beim Öffnen der Spritzgießform von der Folie abgelöst. Das beschichtete Teil wird im Anschluss aus der Spritzgießform entnommen. Im Falle einer partiellen Darstellung, z.B. einer Symboldarstellung, wird zusätzliche rückseitig eine Sperrschicht aufgebracht, welche eine Lichtleitung nur in den vorgegebenen Bereichen erlaubt.
  • Mit beiden Ausführungen wird der derzeitige Wunsch in der Automobilindustrie nach einer Konturlichtbeleuchtung an oder in galvanisierten Dekorelementen jedoch nicht erfüllt.
  • Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein galvanisch dekoriertes Zierelement mit Konturlicht bereitzustellen, welches kompakt aufbaut, im Verbund gefertigt werden kann und mit den filigrane Konturlichtlösungen realisiert werden können.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch ein galvanisch dekoriertes Zierelement mit Konturlicht mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1.
  • Mit der Erfindung ist ein galvanisch dekoriertes Zierelement mit Konturlicht geschaffen, welches kompakt aufbaut und im Verbund gefertigt werden kann. Darüber hinaus lassen sich mit dem erfindungsgemäßen Zierelement filigrane Konturlichtlösungen schaffen. Dies ist durch die zwei Kunststoffkomponenten hervorgerufen, die in einem stoffschlüssigen Verbund zu einem Bauteilabschnitt zusammengefügt werden. Die erste, galvanisierbare Kunststoffkomponente stellt das Zierelement dar, welches sich optisch nicht von bekannten Zierelementen unterscheidet. Die zweite Kunststoffkomponente, die nicht galvanisierbar ist, also galvanoinert ist und folglich den Galvanikprozess unbeschichtet und unverändert durchläuft, bildet den durchleuchtbaren Bereich aus. Es können somit Bauteile hergestellt werden, die den Wunsch der Automobilindustrie nach einer Konturlichtbeleuchtung an oder in galvanisierten Dekorelementen erfüllen.
  • Vorteilhaft besteht die zweite Kunststoffkomponente aus einem amorphen Kunststoff wie Polyamid (PA), und insbesondere einem Polycarbonat (PC) welche transparent, transluszent oder lichtstreuend eingestellt sind. Bauteile aus Polyamiden (PA) bzw. Polycarbonaten (PC) mit den vorstehenden Eigenschaften ermöglichen ein Durchleuchten, so dass hiermit die gewünschten Konturlichtlösungen realisierbar sind.
  • Bevorzugt umspannt der aus der zweiten Kunststoffkomponente gefertigte Bauteilabschnitt den durchleuchtbaren Konturlichtbereich sowie einen Bereich der Rückseite des Bauteilabschnitts der ersten Kunststoffkomponente. Das zumindest teilweise Umgeben des Bauteilabschnitts der ersten Kunststoffkomponente verbessert die Haftung und den Verbund der beiden Komponenten. Außerdem wirkt sich das Umspannen positiv auf den Verzug der Komponenten aus. Darüber hinaus können Befestigungselemente wie Haken oder Rastelemente aus der nicht galvanisierbaren Komponente gebildet sein.
  • In Weiterbildung der Erfindung sind der Konturlichtbereich sowie der zu galvanisierende Bauteilbereich des Zierelementes derart geometrisch ausgebildet, dass sich im anschließenden Galvanikprozess die abgeschiedenen Metallschichten konturscharf bis genau zum Materialstoß der beiden Kunststoffkomponenten aufbauen. Hierdurch lassen sich außerordentlich feine durchleuchtbare Konturen in dem Zierelement herstellen. Dadurch sind die Design-Möglichkeiten bei der Interieur-Gestaltung der Fahrzeuge zusätzlich verbessert.
  • Andere Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den übrigen Unteransprüchen angegeben. Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden nachfolgend im Einzelnen beschrieben. Es zeigen:
    • 1 die schematische Darstellung eines galvanisch dekorierten Zierelements mit Konturlicht im Schnitt;
    • 2 die schematische Darstellung eines galvanisch dekorierten Zierelements mit Konturlicht im Schnitt in anderer Ausgestaltung.
  • Das als Ausführungsbeispiel gewählte galvanisch dekorierte Zierelement mit Konturlicht ist aus wenigstens zwei Kunststoffkomponenten 2, 4 im stoffschlüssigen Verbund gefertigt. Die Verbindung der Komponenten 2, 4 wird folglich durch atomare oder molekulare Kräfte zusammengehalten. Die Verbindung ist nicht lösbar. Sie wird im Zwei-Komponenten-Spritzgießverfahren hergestellt. In Abwandlung der nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiele besteht auch die Möglichkeit, mehrere Komponenten sowohl der ersten als auch der zweiten Kunststoffkomponente vorzusehen.
  • Eine der beiden Kunststoffkomponenten 2 - nachfolgend „die erste Kunststoffkomponente“ genannt - ist galvanisierbar. Sie bildet das Zierelement 3 aus. Im Ausführungsbeispiel besteht die erste Kunststoffkomponente 2 aus einem butadienhaltigen Copolymerisat. Andere Materialien sind jedoch ebenfalls anwendbar, soweit sie galvanisierbar sind.
  • Die andere Kunststoffkomponente 4 - nachfolgend „die zweite Kunststoffkomponente“ genannt - ist galvanoinert. Im Sinne der vorliegenden Erfindung ist darunter zu verstehen, dass die Kunststoffkomponente 4 den Galvanikprozess unbeschichtet und unverändert durchläuft. Während des Galvanikvorgangs scheiden sich daher keine metallischen Niederschläge bzw. Überzüge auf der zweiten Kunststoffkomponente 4 ab.
  • Die zweite Kunststoffkomponente 4 stellt den durchleuchtbaren Konturlichtbereich 5 dar. Im Ausführungsbeispiel umspannt die zweite Kunststoffkomponente 4 zudem einen großen Bereich des rückseitigen Bauteilabschnitts der ersten Kunststoffkomponente 2. Erkennbar bildet im Ausführungsbeispiel nach den 1 und 2 die zweite Kunststoffkomponente 4 die gesamte Rückseite 9 des Zierelements 3. Die zweite Kunststoffkomponente 4 ist aus einem amorphen Polyamid (PA), das transparent, transluszent oder lichtstreuend ist. Vorzugsweise besteht die Kunststoffkomponente 4 aus einem Polycarbonat (PC). Aber auch Polymethylmethacrylat (PMMA) oder Cyclo-Olefin-Copolymere (COC) sind einsetzbar.
  • Aus der galvanoinerten, zweiten Kunststoffkomponente 4 ist ein Bauteilabschnitt gefertigt, der eine Befestigung beziehungsweise Fixierung 6 für ein rückseitig angebrachtes Leuchtmittel 7 bereitstellt. Bei dem Leuchtmittel 7 kann es sich um LEDs oder Lichtleiter handeln. Darüber hinaus bildet der Bauteilabschnitt aus der zweiten Kunststoffkomponente 4 Schweißlaschen 8 aus. Anstelle der Schweißlaschen können auch Befestigungselemente zur Anwendung kommen.
  • Im Ausführungsbeispiel nach 1 ist die erste, galvanisierbare Kunststoffkomponente 2 U-förmig ausgebildet. Sie stellt im montierten Zustand den sichtbaren Teil des Zierelementes 3 dar. In der U-Form der ersten Kunststoffkomponente 2 ist die zweite Kunststoffkomponente 4 angeordnet. Im Ausführungsbeispiel nach 1 ist die Kunststoffkomponente 4 ebenfalls U-förmig ausgebildet, so dass die zweite Kunststoffkomponente 4 zwei Schenkel aufweist, die durch eine rechtwinklig zu den Schenkeln ausgerichtete Basis miteinander verbunden sind. An den freien Enden der Schenkel sind Schweißlaschen 8 zur Befestigung des Zierelementes 3 an dem Fahrzeug vorgesehen. An der Basis der zweiten Kunststoffkomponente 4 sind zwei Fixierelemente 6 angeordnet, die zur Befestigung des Leuchtmittels 7 dienen, bei dem es sich im Ausführungsbeispiel um einen Lichtleiter handelt.
  • Wie 1 zu entnehmen ist, weist die Basis der zweiten Kunststoffkomponente 4 einen im Wesentlichen dreieckförmigen Vorsprung auf, der unmittelbar benachbart zum Leuchtmittel 7 vorgesehen ist. Nach der Galvanisierung der zweiten Kunststoffkomponente 4 ist der dreieckförmige Vorsprung im Wesentlichen von der ersten Kunststoffkomponente 2 umgeben. Lediglich ein schmaler Bereich über der Spitze des dreieckigen Vorsprungs ist nicht von der galvanisierbaren Kunststoffkomponente 2 umgeben, so dass sich ein sehr schmaler durchleuchtbarer Konturlichtbereich 5 ergibt. Dieser entsteht im Bereich des Materialstoßes 10 der beiden Kunststoffkomponenten 2, 4. Der Materialstoß 10 ist derart ausgebildet, dass die Galvaniktrennung in einen nicht sichtbaren Bereich verlegt ist. Erkennbar umspannt der aus der zweiten Kunststoffkomponente 4 gefertigte Bauteilabschnitt den durchleuchtbaren Konturlichtbereich 5 sowie die gesamte Rückseite 9 des Bauteilabschnitts der ersten Kunststoffkomponente 2.
  • Im Ausführungsbeispiel nach 2 bildet die erste, galvanisierbare Kunststoffkomponente 2 ein L-förmiges Zierelement 3 aus. Die Rückseite 9 ist mit der zweiten Kunststoffkomponente 4 ausgefüllt. Die zweite Kunststoffkomponente 4 ist im Wesentlichen U-förmig, wobei sie mithilfe eines Vorsprungs der L-förmigen Kunststoffkomponente 2 überdeckt. Im Bereich der Überdeckung befindet sich der Materialstoß 10 der beiden Kunststoffkomponenten 2, 4. Der zur Ansichtsseite 1 gerichtete überstehende Bereich der zweiten Kunststoffkomponente 4 bildet in diesem Ausführungsbeispiel den durchleuchtbaren Konturlichtbereich 5 aus. Das Leuchtmittel 7 ist im Ausführungsbeispiel nach 2 in einer Ecke der U-förmigen zweiten Kunststoffkomponente 4 angeordnet. Es ist dort durch die Fixierung 6 befestigt. Erkennbar umspannt auch in diesem Ausführungsbeispiel der aus der zweiten Kunststoffkomponente 4 gefertigte Bauteilabschnitt den durchleuchtbaren Konturlichtbereich 5 sowie die gesamte Rückseite 9 des Bauteilabschnitts der ersten Kunststoffkomponente 2. In Abwandlung des Ausführungsbeispiels besteht auch die Möglichkeit, dass der aus der zweiten Kunststoffkomponente 4 gefertigte Bauteilabschnitt die Rückseite 9 lediglich bereichsweise umspannt.
  • Bei dem erfindungsgemäßen galvanisch dekorierten Zierelement ist auf der Rückseite 9 des Zierelementes 3 das Leuchtmittel 7 angeordnet. Die Anordnung des Leuchtmittels 7 erfolgt in unmittelbarer Nähe des Materialstoßes 10 der beiden Kunststoffkomponenten 2, 4 und damit in unmittelbarer Nähe des durchleuchtbaren Konturlichtbereichs 5. Der Konturlichtbereich 5 ist im Ausführungsbeispiel nach 1 allein auf der Ansichtsseite 1 des Zierelementes 3 vorgesehen. Im Ausführungsbeispiel nach 2 ist der Konturlichtbereich 5 sowohl auf der Ansichtsseite 1 als auch seitlich dazu vorgesehen. Die im Ausführungsbeispiel nach 2 gewählte Ausbildung stellt die Möglichkeit einer Ambiente-Beleuchtung dar. In diesem Fall kann das Zierelement 3 beispielsweise eine Leiste in einer Fahrzeugtür oder dem Armaturenbrett bilden, bei der das Licht in Richtung Fahrzeugboden abgestrahlt wird und so den Fahrzeuginnenraum bereichsweise ausleuchtet. Anders dagegen beim Ausführungsbeispiel nach 1, bei dem der durchleuchtbare Konturlichtbereich 5 konturenscharf auf der Ansichtsseite 1 ausgebildet ist. Hierdurch sind Streifen oder Symbole mit exakter Kontur darstellbar.
  • Die Herstellung des erfindungsgemäßen galvanisch dekorierten Zierelementes erfolgt in an sich bekannter Weise. Es wird zunächst eine Verbindung zwischen den Kunststoffkomponenten 2 und 4 im Zwei-Komponenten-Spritzgießverfahren hergestellt. Im Anschluss daran erfolgt die Galvanisierung, wobei sich die galvanische Schicht allein auf der ersten, galvanisierbaren Kunststoffkomponente 2 abscheidet. Die von der zweiten, galvanoinerten Kunststoffkomponente 4 gebildeten Bereiche bleiben frei, wodurch der durchleuchtbare Bereich 5 geschaffen wird. Dabei sind der Konturlichtbereich 5 sowie der zu galvanisierende Bauteilbereich derart geometrisch ausgebildet, das sich im Galvanikprozess die abgeschiedenen Metallschichten konturscharf bis genau zum Materialstoß 10 der beiden Kunststoffkomponenten 2, 4 aufbauen. Im Anschluss daran wird das Leuchtmittel 7 in dem Zierelement 3 verbaut, wodurch das erfindungsgemäße Zierelement fertig gestellt ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102008057332 A1 [0002]
    • DE 19822636 A1 [0002]

Claims (15)

  1. Galvanisch dekoriertes Zierelement mit Konturlicht welches aus wenigstens zwei Kunststoffkomponenten (2, 4) im stoffschlüssigen Verbund gefertigt ist und an dem ein Leuchtmittel (7) anbringbar ist, wobei die erste Kunststoffkomponente (2) das Zierelement (3) ausbildet und galvanisierbar ist, also den Galvanikprozess galvanisch beschichtet durchläuft, und die galvanisch dekorierte Ansichtsseite des Zierelements (3) ausbildet und die wenigstens eine zweite Kunststoffkomponente (4) durchleuchtbar und galvanoinert ist, also den Galvanikprozess galvanisch unbeschichtet durchläuft, und im Bereich des zur Ansichtsseite ausgerichteten Teils der ersten Kunststoffkomponente (2) einen diese erste Kunststoffkomponente überstehenden Bereich hat, dessen von der Ansichtsseite her bei Durchleuchtung mit dem Leuchtmittel (7) als Konturlicht wahrnehmbarer Teil den durchleuchtbaren Konturlichtbereich (5) ausbildet und dessen von der Ansichtsseite (1) weg gerichteter Teil ebenfalls durchleuchtbar ist aber nicht mit der ersten Kunststoffkomponente (2) verbunden ist und daher an eine Türverkleidung, Mittelkonsole oder Armaturenverkleidung anschließbar ist oder freibleibend einen weiteren Konturlichtbereich (5) ausbildet, um zusätzlich auch im seitlich zur Ansichtsseite (1) ausgerichteten Teil der ersten Kunststoffkomponente (2) einen durchleuchtbaren Konturlichtbereich hat.
  2. Galvanisch dekoriertes Zierelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kunststoffkomponente (2) aus einem butadienhaltigen Copolymerisat besteht.
  3. Galvanisch dekoriertes Zierelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kunststoffkomponente (4) aus einem amorphen Kunststoff wie Polyamid (PA), und insbesondere einem Polycarbonat (PC) besteht welche transparent, transluszent oder lichtstreuend eingestellt sind.
  4. Galvanisch dekoriertes Zierelement, nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der aus der zweiten Kunststoffkomponente (4) gefertigte Bauteilabschnitt Befestigungselemente oder Schweißlaschen (8) ausbildet.
  5. Galvanisch dekoriertes Zierelement, nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (7) rückseitig angebracht ist.
  6. Galvanisch dekoriertes Zierelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (7) von LEDs oder LED-gespeisten Lichtleitern gebildet ist.
  7. Galvanisch dekoriertes Zierelement, nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der aus der zweiten Kunststoffkomponente (4) gefertigte Bauteilabschnitt den durchleuchtbaren Konturlichtbereich (5) sowie wenigstens einen Bereich der Rückseite (9) oder die gesamte Rückseite (9) des Bauteilabschnitt der ersten Kunststoffkomponente (2) umspannt.
  8. Galvanisch dekoriertes Zierelement, nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Konturlichtbereich (5) sowie der zu galvanisierende Bauteilbereich des Zierelementes (3) derart geometrisch ausgebildet sind, dass sich im anschließenden Galvanikprozess die abgeschiedenen Metallschichten konturscharf bis genau zum Materialstoß (10) der beiden Kunststoffkomponenten (2, 4) aufbauen.
  9. Galvanisch dekoriertes Zierelement nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass ein besonders dargestellter Materialstoß (10) ausgebildet ist, der die Galvaniktrennung in einen nicht sichtbaren Bereich legt.
  10. Galvanisch dekoriertes Zierelement, nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kunststoffkomponente (2) L-förmig ausgebildet ist.
  11. Galvanisch dekoriertes Zierelement, nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kunststoffkomponente (4) U-förmig ausgebildet ist.
  12. Galvanisch dekoriertes Zierelement, nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung unmittelbar benachbart zum Leuchtmittel (7) vorgesehen ist.
  13. Galvanisch dekoriertes Zierelement, nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (7) in einer Ecke der zweiten Kunststoffkomponente (4) angeordnet ist.
  14. Galvanisch dekoriertes Zierelement, nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (7) in unmittelbarer Nähe des Materialstoßes (10) der beiden Kunststoffkomponenten (2, 4) angeordnet ist.
  15. Galvanisch dekoriertes Zierelement, nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (7) in unmittelbarer Nähe des durchleuchtbaren Konturlichtbereichs (5) angeordnet ist.
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