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Die vorliegende Anmeldung betrifft eine Bedieneinheit für einen Fahrzeuginnenraum. Insbesondere kann die Bedieneinheit einen Informationsbereich mit Symbolen umfassen, wobei einige Symbole immer sichtbar sind und einige Symbole nur sichtbar sind, wenn sie hinterleuchtet werden. Ferner betrifft die Anmeldung ein Verfahren zum Herstellen einer entsprechenden Bedieneinheit. Die Bedieneinheit kann Teil eines Fahrzeuginnenverkleidungsteils sein, beispielsweise Teil einer Instrumententafel, Türverkleidung oder Mittelkonsole.
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Aus dem Stand der Technik sind Dekorteile für Fahrzeuginnenräume bekannt, die Informationsbereiche mit beleuchteten Symbolen umfassen. Bei der Fahrzeuginnenraumgestaltung werden zunehmend erhöhte ästhetische wir auch sicherheitsrelevante Anforderungen an den Fahrzeuginnenraum gestellt. So ist beispielsweise gesetzlich vorgeschrieben, dass einige Symbole, die für eine Fahrzeugsicherheit relevant sind, beispielsweise das Symbol, das eine Warnblinkanlage kennzeichnet, für einen Fahrzeuginsassen stets sichtbar sein muss. Demgegenüber steht, dass an eine Gestaltung eines Fahrzeuginnenraums zunehmend die ästhetische Anforderung gestellt wird, dass Oberflächen möglichst wenig Unebenheiten, Kanten oder visuelle Ablenkungen umfassen.
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Es kann somit wünschenswert sein, ein Bauteil zu schaffen, das, wenn es nicht hinterleuchtet ist, sowohl sichtbare als auch nicht sichtbare Symbole umfasst. Insbesondere sicherheitsrelevante Symbole können dabei erkennbar sein, während nicht sicherheitsrelevante Symbole, sofern sie nicht aktiviert sind, auf einer Sichtseite verschwinden können. Dabei kann insbesondere wünschenswert sein, dass Bereiche mir sichtbaren und unsichtbaren Symbolen von einer Sichtseite des Bauteils nicht zu unterscheiden sind und/oder die die Symbole umgebenden Oberflächen vorzugsweise ein gleich wirkendes äußeres Erscheinungsbild haben.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine alternative Bedieneinheit zu schaffen, die vorzugsweise eine verbesserte Ästhetik aufweist. Insbesondere kann es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung sein, eine Bedieneinheit vorzuschlagen, die Symbole aufweist, die nur beim Hinterleuchten sichtbar sind und ferner Symbole aufweist, die auch sichtbar sind, wenn sie nicht hinterleuchtet werden. Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung kann darin liegen, ein alternatives und/oder verbessertes Herstellungsverfahren zum Herstellen einer entsprechenden Bedieneinheit vorzuschlagen.
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Zumindest eine dieser Aufgaben wir gelöst durch den Gegenstand des Anspruchs 1 und/oder ein Verfahren des nebengeordneten Anspruchs. Vorteilhafte Weiterbildungen und beispielhafte Ausführungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie den Figuren dargestellt.
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Die vorgeschlagene Bedieneinheit kann typischerweise einen Schichtaufbau aufweisen, d.h. durch mehrere übereinander angeordnete Materialschichten gebildet sein.
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Die Bedieneinheit weist eine transparente Deckschicht, eine opake Blendenschicht und eine zwischen der Deckschicht und der Blendenschicht angeordnete, transluzente Dekorschicht auf.
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Unter Transparenz wird vorliegend eine optische Eigenschaft eines Materials verstanden. Ist ein Material für einfallende elektromagnetische Strahlung, insbesondere Photonen, eines mehr oder weniger breiten Frequenzspektrums transparent, kann diese das Material nahezu vollständig durchdringen, wird also kaum reflektiert und kaum absorbiert. Insbesondere kann man durch ein transparentes Material ein dahinter liegendes Objekt erkennen. Ein transparentes Material kann farblos sein oder eine Farbe aufweisen. Die transparente Deckschicht kann von Licht somit vorzugsweise nahezu vollständig durchdrungen werden. Die Deckschicht ist typischerweise insbesondere für Strahlung des sichtbaren Spektrums weitgehend durchlässig, also insbesondere für Strahlung zwischen etwa 380 nm und 780 nm.
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Unter Transluzenz kann vorliegend eine partielle Lichtdurchlässigkeit verstanden werden. Ein transulenztes Material kann Licht durchlassen, es wird aber gestreut, so dass vom Material verdeckte Objekte verschwommen oder überhaupt nicht erkennbar sein können. Die Transluzenz von Kunststoffteilen kann abhängig vom verarbeiteten Polymer, eventuellen Additiven und der Oberflächenstruktur sein. Die Dekorschicht kann transluzent und somit insbesondere nicht vollständig lichtdurchlässig sein. Ein transluzentes Material kann farblos sein oder eine Farbe aufweisen.
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Unter Opazität kann verstanden werden, dass ein Material im Wesentlichen lichtundurchlässig und undurchsichtig ist. Der Transmissionsgrad eines opaken Materials, beispielsweise eines opaken Kunststoffs, geht gegen Null. Die Blendenschicht ist typischerweise im Wesentlichen lichtundurchlässig. Eine Blendenschicht kann transparente oder transluzente Bereiche umfassen, beispielsweise offene perforierte Bereiche oder durch transparentes oder transluzentes Material gefüllte perforierte Bereiche.
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Typischerweise weist die Bedieneinheit eine Sichtseite und eine Rückseite auf. Die Deckschicht ist dabei typischerweise an der Sichtseite angeordnet. Wird die Bedieneinheit in einem Fahrzeuginnenraum angeordnet, ist die Bedieneinheit typischerweise derart ausgerichtet, dass die Sichtseite in den Fahrzeuginnenraum weist und die Rückseite von diesem weg zeigt. Ein Fahrzeuginsasse kann somit vorzugsweise nur die Sichtseite sehen.
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Die Blendenschicht und die Dekorschicht weisen in einem ersten Bereich jeweils zumindest ein Durchgangsloch auf. Insbesondere kann in dem ersten Bereich das zumindest eine Durchgangsloch der Blendenschicht und/oder das zumindest eine Durchgangsloch der Dekorschicht derart ausgebildet und angeordnet sein, dass auf der Sichtseite der Bedieneinheit ein Symbol sichtbar ist.
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In dem ersten Bereich sind das zumindest eine Durchgangsloch der Blendenschicht und das zumindest eine Durchgangsloch der Dekorschicht miteinander fluchtend ausgerichtet. Dies kann den Vorteil haben, dass das Symbol des ersten Bereichs im beleuchteten und unbeleuchteten Zustand sichtbar sein kann.
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In einer Ausführung haben im ersten Bereich die Durchgangslöcher der Blendenschicht und die Durchgangslöcher der Dekorschicht denselben Durchmesser bzw. dieselben Abmessungen in transversaler Richtung und/oder denselben Querschnitt. In einer alternativen Ausführung haben im ersten Bereich die Durchgangslöcher der Blendenschicht und die Durchgangslöcher der Dekorschicht unterschiedliche Durchmesser bzw. unterschiedliche Abmessungen und/oder unterschiedliche Formen in transversaler Richtung. Bei unterschiedlicher Ausprägung der Durchgangslöcher können insbesondere die Durchgangslöcher der Blendenschicht flächenmäßig größer als die Durchgangslöcher der Dekorschicht sein.
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In einem zweiten Bereich weist die Blendenschicht zumindest ein Durchgangsloch auf, das von der Dekorschicht bedeckt ist. Das zumindest eine Durchgangsloch der Blendenschicht kann derart ausgebildet und angeordnet sein, dass bei einem Hinterleuchten ein Symbol auf der Sichtseite der Bedieneinheit sichtbar ist. Das Symbol das von der Dekorschicht bedeckt ist, kann wenn es nicht hinterleuchtet wird, insbesondere nicht sichtbar sein.
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Der erste und der zweite Bereich können insbesondere Informationsbereiche sein, die Informationen - beispielsweise für einen Fahrzeuginsassen - bereitstellen können. Beispielsweise können Informationssymbole vorgesehen sein, die Fahrzeugfunktionen darstellen. Die Symbole können beleuchtbar sein, um anzuzeigen, dass die dem Symbol zugeordnete Funktion aktiviert ist. Insbesondere können die Durchgangslöcher von einer Rückseite der Bedieneinheit aus beleuchtet werden, sodass das Licht durch die Durchgangslöcher in Richtung der Sichtseite dringt und an der Sichtseite die Kontur der Durchgangslöcher sichtbar ist. Das Licht kann insbesondere nicht oder nur unwesentlich durch die Blendenschicht dringen.
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Die Bedieneinheit kann Leuchtmittel zum Hinterleuchten der Symbole umfassen. Die Leuchtmittel können eingeschaltet werden, wenn eine Funktion, die durch ein Symbol an der Sichtseite der Bedieneinheit dargestellt ist, aktiviert ist. Einem Symbol, d.h. einer Funktion, kann ein Leuchtmittel zugeordnet sein, die unabhängig voneinander eingeschaltet und/oder ausgeschaltet werden können. So kann an der Sichtseite der Bedieneinheit dargestellt werden, welche Funktion aktiviert ist.
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Das zumindest eine Durchgangsloch der Blendenschicht und/oder der Dekorschicht kann/können jeweils eine Vielzahl von Durchgangslöchern sein, beispielsweise mindestens drei Durchgangslöcher, vorzugsweise mindestens fünf Durchgangslöcher, besonders bevorzugt mindestens zehn Durchgangslöcher.
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Ein Durchgangsloch kann eine Form aufweisen, die einem Symbol oder einem Teil eines Symbols entspricht. Beispielsweise kann ein Bremswarnsymbol einen Kreis und ein darin befindliches Ausrufezeichen, gebildet durch einen Strich und einen darunter angeordneten Punkt, umfassen. Ein derartiges Bremswarnsymbol könnte somit drei Durchgangslöcher umfassen.
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Alternativ kann vorgesehen sein, dass viele kleine Durchgangslöcher das entsprechende Symbol bilden, hier beispielsweise das Bremswarnsymbol. Beispielsweise können mindestens 50, vorzugsweise mindestens 100 Durchgangslöcher, derart angeordnet sein, dass sie das Symbol bilden. So können beispielsweise zum Bilden des Bremswarnsymbols 50 kreisrunde Durchgangslöcher vorgesehen sein, die in einem Kreis angeordnet sind und zehn kreisrunde Durchgangslöcher derart entlang einer Linie in dem Kreis angeordnet sein, dass sie ein Ausrufezeichen bilden. Selbstverständlich können einige oder alle Durchgangslöcher zusätzlich oder alternativ andere Formen aufweisen, beispielsweise rechteckig, quadratisch, elliptisch ausgebildet sein oder Mischformen aufweisen.
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Zusätzlich oder alternativ kann die Bedieneinheit Sensoren und/oder Schalter zum Aktivieren und/oder Deaktivieren der durch die Symbole angezeigten Funktionen umfassen. Beispielsweise kann in dem jeweiligen Bereich in dem ein Symbol an der Sichtseite angezeigt ist, mit einem kapazitiven Sensor ausgestattet sein. Es kann beispielsweise vorgesehen sein, dass eine Berührung der Deckschicht der Bedieneinheit dort, wo ein Symbol angezeigt wird, eine Aktivierung der dem Symbol zugeordneten Funktion auslöst. Ein wiederholtes Berühren kann die Funktion deaktivieren. Zusätzlich oder alternativ kann ein Regler vorgesehen sein, sodass Abstufungen einstellbar sind, sodass beispielsweise eine Lautstärkeeinstellung vorgenommen werden kann oder eine Temperatur einer Klimaanlage regelbar ist. Der Regler kann Abstufungen beispielsweise über eine Druckempfindlichkeit regulieren, beispielsweise mittels eines Drucksensors, wobei stärkeres Drücken eine stärkere Regelung auslöst. Zusätzlich oder alternativ kann vorgesehen sein, dass eine Berührungsdauer eine Regelung beeinflusst, beispielsweise kann andauerndes Berühren eine Zu- oder Abnahme einer Regelfunktion bewirken.
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Die Bedieneinheit kann einen dritten Bereich aufweisen. In dem dritten Bereich kann die Blendenschicht eine Vielzahl von Durchgangslöchern aufweisen. Insbesondere kann die Dekorschicht die Durchgangslöcher in dem dritten Bereich bedecken.
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Der dritte Bereich kann den ersten Bereich und den zweiten Bereich umschließen. Insbesondere können der erste und der zweite Bereich nebeneinander angeordnet sein während der dritte Bereich den ersten und den zweiten Bereich umrandet. Die Bedieneinheit kann mehrere erste und mehrere zweite Bereiche umfassen. Insbesondere können die ersten und zweiten Bereiche von dem dritten Bereich umschlossen werden. Der dritte Bereich kann eine dekorative Funktion erfüllen, beispielsweise eine indirekte Beleuchtung, insbesondere eine Umgebungsbeleuchtung darstellen. Dafür können auf der Rückseite der Bedieneinheit im dritten Bereich Leuchtmittel vorgesehen sein, von denen, wenn sie eingeschaltet sind, Licht durch die Durchgangslöcher der Blendenschicht in Richtung Sichtseite dringt. Das Licht könnte dabei die transluzente Dekorschicht passieren und gestreut werden.
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In einem Ausführungsbeispiel kann ein Durchmesser der Durchgangslöcher in der Blendenschicht im ersten und/oder zweiten Bereich vorzugsweise größer sein als ein minimaler Durchmesser der Durchgangslöcher in der Blendenschicht im dritten Bereich. Eine optische „Linie“, mit der ein Symbol im ersten oder zweiten Bereich optisch „gezeichnet“ sein kann, kann dünner sein als der Durchmesser eines Durchgangsloches im dritten Bereich.
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In einem Ausführungsbeispiel ist ein Flächenverhältnis der Blendenschichtfläche gegenüber der Fläche der Durchgangslöcher im dritten Bereich geringer als ein Flächenverhältnis der Blendenschichtfläche gegenüber der Fläche der Durchgangslöcher im ersten Bereich. Im dritten Bereich weist die Blendenschicht vorzugsweise kleinere Durchgangslöcher als die Durchgangslöcher in der Blendenschicht im ersten und/oder zweiten Bereich auf. Die Durchgangslöcher der Blendenschicht im dritten Bereich können durch Siebdruck gebildet sein, während die Durchgangslöcher im ersten und/oder zweiten vorzugsweise mittels Laserabtrag gebildet sind. Mit einem Laser können schärfere und positionsgenauere Ränder realisiert werden.
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Die Durchgangslöcher in der Blendenschicht in dem dritten Bereich können zu jeweils benachbarten Durchgangslöchern desselben Bereichs denselben Abstand aufweisen. So kann der dritte Bereich auf einer Sichtseite der Bedieneinheit, insbesondere bei einem Hinterleuchten, ein gleichmäßiges Erscheinungsbild aufweisen.
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In einer Ausführung kann das zumindest eine Durchgangsloch der Blendenschicht in dem ersten und/oder zweiten Bereich durch Laserabtragung gebildet sein und/oder das zumindest eine Durchgangsloch der Blendenschicht in dem dritten Bereich durch Siebdruck gebildet sein.
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In einem Ausführungsbeispiel kann die transparente Deckschicht mehrere Schichten umfassen. Insbesondere kann die transparente Deckschicht eine Folienschicht und/oder eine Trägerschicht und/oder eine Schutzschicht umfassen.
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Sind alle diese drei Schichten vorgesehen, ist die Trägerschicht typischerweise zwischen der Folienschicht und der Schutzschicht angeordnet. Die Schutzschicht weist dann typischerweise zur Sichtseite während die Folienschicht zur Dekorschicht weist. Es können alternativ nur einige oder nur eine dieser Schichten vorgesehen sein. Insbesondere kann nur die Folienschicht vorgesehen sein und/oder nur die Folienschicht und die Trägerschicht.
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Die Folienschicht kann eine Stärke von mindestens 0,1 mm, vorzugsweise mindestens 0,2 mm aufweisen. Die Folienschicht kann eine Stärke von maximal 2 mm, vorzugsweise maximal 1,5 mm, aufweisen. Die Folienschicht kann Polycarbonat (PC), Polymethylmethacrylat (PMMA), Polyester wie beispielsweise Polyethylen-terephthalat (PET) oder amorphe Polyamide umfassen. Die Folienschicht kann als Träger der Dekorschicht und/oder als Schutzschicht für die Dekorschicht dienen. Die Schutzschicht kann thermisch umgeformt werden und/oder unter Druck umgeformt werden. Die Folienschicht, insbesondere in Form einer PC-Folie, kann für das Thermoformverfahren und/oder High Pressure Forming (HPF) und den In Mold Labeling (IML)/Film Insert Molding FIM-Prozess geeignet sein. Eine Haftvermittlerschicht kann aufgetragen werden, um die Haftung beim IML/FIM zu gewährleisten. Alternativ kann die Dekorschicht mittels einer Transferfolie, die insbesondere kein Teil der Bedieneinheit ist, im In Mold Decoration (IMD) Verfahren übertragen werden.
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Die Trägerschicht kann eine Stärke von mindestens 0,3 mm, vorzugsweise mindestens 0,4 mm aufweisen. Die Trägerschicht kann eine Stärke von maximal 10 mm, vorzugsweise maximal 6 mm, aufweisen. Die Trägerschicht kann Polycarbonat (PC) Polymethylmethacrylat (PMMA), Polyester wie beispielsweise Polyethylen-terephthalat (PET) und/oder amorphe Polyamide umfassen. Die Trägerschicht kann als flüssiger Kunststoff auf die Folienschicht gespritzt werden und daraufhin aushärten. So kann die Trägerschicht die Bedieneinheit stabilisieren und eine Form, in die die Folienschicht gebracht werden kann, fixieren. Die Trägerschicht kann einem Glas ähneln und durch eine Stärke von zumindest 1 mm einen hochwertigen Tiefe-Effekt ermöglichen.
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Die Schutzschicht kann eine Stärke von mindestens 0,1 mm, vorzugsweise mindestens 0,2 mm aufweisen. Die Schutzschicht kann eine Stärke von maximal 0,6 mm, vorzugsweise maximal 0,5 mm, aufweisen. Bevorzugt kann die Schutzschicht eine Stärke von ungefähr 0,6 mm aufweisen. Die Schutzschicht kann Polyurethan (PU), Polyurea (PUA), Polysiloxan und/oder Polyacryl umfassen. Die Schutzschicht kann beispielsweise mittels Pinseln oder Düsen aufgetragen werden. Die Schutzschicht kann aufgesprüht werden. Die Schutzschicht kann mittels Reaction Injection Molding aufgetragen werden. Die Schutzschicht kann eine Antistatik-Beschichtung und/oder eine Antikratz-Beschichtung und/oder eine Anti-Fingerabdruck-Beschichtung aufweisen.
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Die Dekorschicht kann eine Metallschicht und/oder eine getönte Farbschicht aufweisen.
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Die Metallschicht kann aus Metall sein und/oder Metall umfassen. Die Metallschicht kann beispielsweise eine dünne Metallschicht sein, insbesondere eine Stärke von maximal 50 nm, bevorzugt maximal 100 nm und/oder minimal 5 nm, bevorzugt minimal 10 nm aufweisen.
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Die Metallschicht kann beispielsweise Aluminium, Zinn, Chrom oder Indium umfassen. Die Metallschicht kann mittels PVD (Physical Vapour Deposition) auf die Deckschicht, insbesondere die Folienschicht, und oder auf die getönte Farbschicht, die zwischen der Deckschicht und der Metallschicht angeordnet sein kann, aufgebracht werden.
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Die Metallschicht kann alternativ lediglich metallähnlich sein, beispielsweise eine metallische visuelle Erscheinung haben, jedoch in chemischem Sinne kein Metall sein. Insbesondere kann die Metallschicht eine Schicht mit niedriger elektrischer Leitfähigkeit sein, um mit kapazitiven Elementen, insbesondere kapazitiven Berührungssensoren, kompatibel zu sein.
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Insbesondere kann die Metallschicht semitransparent, bzw. transluzent sein, um einen metallischen Aspekt zu gewährleisten, wenn die Bedieneinheit nicht hinterleuchtet ist. Bei Gegenlicht kann die Metallschicht Licht durchlassen, um sichtbare Symbole zu ermöglichen.
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Die getönte Farbschicht kann semitransparent, also transluzent sein, sodass Licht, mit dem die Bedieneinheit hinterleuchtet ist, die getönte Farbschicht durchdringen kann. So können Symbole im zweiten Bereich, wenn dieser Hinterleuchtet wird, auf der Sichtseite sichtbar sein. Wird der zweite Bereich nicht hinterleuchtet, können die Symbole hinter der getönten Farbschicht und/oder der Metallschicht verschwinden.
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Im ersten Bereich kann die Metallschicht und die getönte Farbschicht mit den Durchgangslöchern der Blendenschicht fluchtende Durchgangslöcher aufweisen, wie bereits oben in Bezug zur Dekorschicht (die die Metallschicht und die getönte Farbschicht umfasst) beschrieben ist. Die Durchgangslöcher können mittels Laser in die Metallschicht und die getönte Farbschicht eingebracht werden.
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Die getönte Farbschicht kann einen sogenannten „Dunkelchrom“-Effekt ermöglichen. Die getönte Farbschicht kann in einer Farbe und/oder verschiedenen Farben eingefärbt sein. So kann eine von einer Sichtseite aus darunterliegende Metallschicht optisch eingefärbt werden.
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In einer Ausführungsform kann in dem zweiten Bereich und/oder in dem dritten Bereich zwischen der Dekorschicht und der Blendenschicht zumindest eine transluzente Schutzschicht angeordnet sein.
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Eine transluzente Schutzschicht der zumindest einen transluzenten Schutzschicht, nachfolgend als erste transluzente Schutzschicht bezeichnet, kann insbesondere eine dunkle Farbe aufweisen, um einen sichtbaren Kontrast zwischen den Durchgangslöchern und der Blendenschicht von der Sichtseite aus zu reduzieren und/oder um eine Sichtbarkeit des Übergangs zwischen opaker Blendenschicht und Dekorschicht zu reduzieren. Die erste transluzente Schicht kann insbesondere mittels Siebdruckverfahren auf die Dekorschicht aufgebracht werden, insbesondere auf die Metallschicht.
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In einem Ausführungsbeispiel weist die Bedieneinheit insbesondere im zweiten Bereich eine weitere Schutzschicht, nachfolgend als zweite transluzente Schutzschicht bezeichnet, auf. Die zweite transluzente Schutzschicht kann insbesondere heller gefärbt sein als die erste transluzente Schutzschicht. Die zweite transluzente Schutzschicht kann ebenfalls mittels Siebdruckverfahren aufgebracht werden, insbesondere auf die erste transluzente Schutzschicht. Vorzugsweise sind die erste und die zweite transluzente Schutzschicht im zweiten Bereich zwischen der Dekorschicht und der Blendenschicht angeordnet, wobei die erste transluzente Schutzschicht insbesondere an die Dekorschicht angrenzt und die zweite transluzente Schutzschicht an die Blendenschicht angrenzt.
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In einer alternativen Ausführungsform kann die erste transluzente Schutzschicht an die Blendenschicht und die zweite transluzente Schutzschicht an die Dekorschicht angrenzen. Die erste und/oder die zweite transluzente Schutzschicht weisen vorzugsweise keine Durchgangslöcher auf, insbesondere nicht im Bereich der Durchgangslöcher in der Blendenschicht.
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In einem Ausführungsbeispiel ist die Blendenschicht schwarz. Alternativ kann die Blendenschicht eine andere Farbe aufweisen. Die Blendenschicht hat typischerweise eine niedrige elektrische Leitfähigkeit, um die Verwendung kapazitiver Bedienelemente nicht zu stören. Die Blendenschicht kann im Siebdruckverfahren, insbesondere auf die Dekorschicht und/oder die transluzente Schutzschicht aufgebracht werden.
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Die Blendenschicht und die Dekorschicht können insbesondere laserabtragbar ausgebildet sein.
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In einer Ausführungsform kann auf einer der Sichtseite abgewandten Rückseite der Blendenschicht eine Diffusorschicht und/oder eine Schutzschicht angeordnet sein.
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Die Schutzschicht kann transparent oder transluzent sein und kann insbesondere zum Schutz von gelaserten Flächen und Kanten und/oder zum Schutz der darüber liegenden Schichten, beispielsweise der Dekorschicht, insbesondere der Metallschicht, vor Umwelteinflüssen, beispielsweise Feuchtigkeit, Säuren, Sauerstoff, Schmutz, dienen. Die Schutzschicht kann antistatisch ausgebildet sein und/oder als Anti-fingerprint- und/oder als Antihaft- und/oder als Antikratzbeschichtung ausgebildet sein.
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Die Diffusorschicht kann zwischen der Schutzschicht und der Blendenschicht angeordnet sein. Insbesondere kann die Diffusorschicht mittels Tampondruck aufgebracht werden. Die Diffusorschicht kann insbesondere im ersten Bereich aufgebracht werden und eine Farbe aufweisen, beispielsweise rot, weiß oder blau. So kann die Farbe der Diffusorschicht von der Sichtseite aus durch die Durchgangslöcher im ersten Bereich sichtbar sein. Die immer sichtbaren Symbole können derart eine beliebige Farbe aufweisen. Beispielsweise kann rot für Warnblinklicht und weiß für ein Symbol zur Türverriegelung/Türentriegelung verwendet werden und blau für ein Symbol für die Kühlwasseranzeige.
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Ferner betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Herstellen einer Bedieneinheit für ein Fahrzeug gemäß obiger Beschreibung. Das Verfahren umfasst die folgenden Schritte
- I. Bereitstellen einer Deckschicht, insbesondere aufweisend eine erste Folie mit einer Vorderseite und einer Rückseite,
- II. Aufdrucken einer transluzenten Dekorschicht auf die Rückseite der Folie, vorzugsweise mittels Siebdruck,
- III. Zumindest bereichsweises Aufdrucken einer opaken Blendenschicht, vorzugsweise mittels Siebdruck,
- IV. Bereichsweises Abtragen, vorzugsweise Laserabtragen, der Blendenschicht in einem ersten Bereich und in einem zweiten Bereich zum Bilden von Durchgangslöchern in der Blendenschicht, vorzugsweise mit einem Laser,
- V. Bereichsweises Abtragen, vorzugsweise Laserabtragen, der Dekorschicht im Bereich der Durchgangslöcher der Blendenschicht im ersten Bereich zum Bilden von korrespondierenden Durchgangslöchern in der Dekorschicht.
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Insbesondere kann die opake Blendenschicht im Verfahrensschritt III in dem ersten Bereich und in dem zweiten Bereich flächendeckend aufgetragen werden und in einem dritten Bereich bereichsweise aufgetragen werden, sodass die Blendenschicht in dem dritten Bereich Durchgangslöcher aufweist.
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In einer Ausführung des Verfahrens kann zwischen den Verfahrensschritten III und IV oder nach Verfahrensschritt V die bedruckte Folie vorgeformt werden. Daraufhin kann auf die Vorderseite der bedruckten Folie ein Kunststoff zum Bilden einer Trägerschicht aufgetragen werden, insbesondere durch Hinterspritzen der Folie mit einem flüssigen Kunststoff. Daraufhin kann der Kunststoff aushärten.
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Die oben dargestellte Reihenfolge der Verfahrensschritte ist eine vorteilhafte Reihenfolge, die nicht zwingend eingehalten werden muss, um das erfindungsgemäße Verfahren durchzuführen. So sind die Verfahrensschritte auch in abgewandelter Reihenfolge durchführbar. Insbesondere kann ein Hinterspritzen der Folie der Deckschicht nach einem Laserabtrag oder vor einem Laserabtrag durchgeführt werden. Verfahrensschritt V kann vorzugsweise gleichzeitig mit Verfahrensschritt IV ausgeführt werden, damit im Bereich I die Löcher in der Blendenschicht und in der Dekorschicht gleichzeitig gebildet werden.
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Vor der Verformung durch Tiefziehen (Thermoforming) der bedruckten Folie kann die Folie erwärmt werden. Die Verformung kann zusätzlich oder alternativ unter erhöhtem Druck (High Pressure Forming, HPF) stattfinden. Die verformte Folie kann durch den ausgekühlten, hintergespritzten Kunststoff in der verformten Form fixiert werden. ). Bei geeigneter Geometrie der Bedieneinheit kann auch auf das Umformen verzichtet werden. So können einfache nahezu flache Bedieneinheiten erzeugt werden, indem die Folie durch die Energie (Druck/Temperatur) der Schmelze beim Hinterspritzen gering verformt wird.
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In dem ersten Bereich kann auf eine der Sichtseite abgewandte Seite der Blendenschicht eine Diffusorschicht aufgedruckt werden, vorzugsweise mittels Tampondruck.
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In dem ersten, zweiten und/oder dritten Bereich kann auf eine der Sichtseite abgewandte Seite der Blendenschicht und/oder auf eine der Sichtseite abgewandte Seite der Diffusorschicht eine Schutzschicht aufgebracht werden, vorzugsweise mittels Tampondruck.
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Vorliegend wurden mehrere Ausführungsformen offenbart. Aus der folgenden detaillierten Beschreibung, die beispielhafte Ausführungsformen der Erfindung zeigt und beschreibt, werden dem Fachmann noch weitere Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung ersichtlich. Dementsprechend sind die Zeichnungen und die detaillierte Beschreibung als beispielhaft und nicht einschränkend zu betrachten. Wiederkehrende Merkmale sind in der Figurenbeschreibung mit denselben Bezugszeichen versehen.
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Es zeigen
- 1 (a) eine schematische Darstellung einer Bedieneinheit mit einem ersten, einem zweiten und einem dritten Bereich in einer Draufsicht,
- 1 (b) die drei Bereiche der Bedieneinheit der 1 in einer schematischen Schnittansicht,
- 2 (a) eine schematische Darstellung einer Bedieneinheit, die im Wesentlichen der der 1 entspricht
- 2 (b) die Bedieneinheit der 2 (a) in einer Schnittansicht,
- 3 eine perspektivische Ansicht einer Bedieneinheit,
- 4 eine Schnittansicht durch Bereiche der Bedieneinheit der 3,
- 5 die Bedieneinheit der 3 in perspektivischer Ansicht mit ausgeschalteten Leuchtelementen, und
- 6 eine Veranschaulichung eines beispielhaften Herstellungsprozesses einer Bedieneinheit gemäß 4 oder 5.
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1 (a) zeigt eine schematische Darstellung einer Bedieneinheit in einer Draufsicht auf eine Sichtseite A. Die Bedieneinheit weist einen Schichtaufbau auf, wie in einer Querschnittsdarstellung der 1 (b) ersichtlich ist. Die Bedieneinheit hat eine Blendenschicht 2, auf der eine Dekorschicht 3 angeordnet ist. Auf der Dekorschicht 3 wiederum ist eine Deckschicht 1 angeordnet. Die Dekorschicht 3 ist somit zwischen der Deckschicht 1 und der Blendenschicht 2 angeordnet.
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Die Bedieneinheit hat ferner eine Rückseite B. Bei Anordnung der Bedieneinheit in einem Fahrzeuginnneraum zeigt die Sichtseite A in den Fahrzeuginnenraum, während die Rückseite B für einen Fahrzeuginsassen nicht einsehbar ist.
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Die Bedieneinheit weist einen ersten Bereich I, einen zweiten Bereich II und einen dritten Bereich III auf. In dem ersten Bereich I ist ein Symbol i angeordnet, das von der Sichtseite aus permanent sichtbar ist. Das Symbol wird gebildet durch Durchgangslöcher 31 in der Dekorschicht 3 und Durchgangslöcher 21 in der Blendenschicht 2. Die Durchgangslöcher 31 und 21 sind übereinander und miteinander fluchtend angeordnet und von der Deckschicht 1 bedeckt. Die Deckschicht 1 ist transparent, während die Dekorschicht 3 transluzent und die Blendenschicht 2 opak ist.
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In dem zweiten Bereich II ist ein Symbol ii angeordnet, das von der Sichtseite aus nur sichtbar ist, wenn es hinterleuchtet wird. Wird es nicht hinterleuchtet, ist es von der der Sichtseite aus nicht sichtbar. Das Symbol ii wird gebildet durch Durchgangslöcher 22 in der Blendenschicht 2. Diese Durchgangslöcher 22 sind von der Dekorschicht 3 überdeckt, sodass die Konturen der Durchgangslöcher 22 nicht sichtbar sind, wenn kein Leuchtmittel auf der Rückseite B der Bedieneinheit im Bereich des Symbols ii eingeschaltet ist.
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Mit einem Leuchtmittel, beispielsweise eine LED oder eine Elektroluminiszenz-Folie, das auf der Rückseite B der Bedieneinheit angeordnet wird, kann das Symbol i bzw. Symbol ii hinterleuchtet werden. Vorzugsweise ist jeweils zumindest ein Leuchtmittel für ein Symbol i oder ii vorgesehen. Die Leuchtmittel können unabhängig voneinander ein- und ausgeschaltet werden. Das Symbol i zeigt ein Dreieck mit einem Ausrufezeichen darin und ist beispielsweise das Symbol einer Warnblinkanlage in einem Fahrzeug. Wenn die Warnblinkanlage eingeschaltet ist, wird das Symbol i hinterleuchtet. Wird die Warnblinkanlage ausgeschaltet wird das Leuchtmittel hinter dem Symbol i wieder ausgeschaltet. Dennoch kann von der Sichtseite aus die Kontur des Symbols erkannt werden.
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Das Symbol ii zeigt einen Scheinwerfer. Ist das Abblendlicht eines Fahrzeugs eingeschaltet, wird das Symbol ii hinterleuchtet und ist sichtbar. Ist das Abblendlicht nicht eingeschaltet, wird das Symbol nicht hinterleuchtet und ist von der Sichtseite aus nicht sichtbar.
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Der dritte Bereich III zeichnet sich dadurch aus, dass eine Umgebungsbeleuchtung (ein „ambient light“) einstellbar ist. Die Blendenschicht 2 des dritten Bereichs III weist Durchgangslöcher 23 auf, die ebenfalls von Leuchtmitteln hinterleuchtet werden können. Eine Dekorschicht 3" ist zwischen der Blendenschicht 2 und der Deckschicht 1 angeordnet. Die Dekorschicht 3" entspricht vorzugsweise der Dekorschicht 3' im ersten Bereich I und zweiten Bereich II. In einigen Ausführungsbeispielen können die Eigenschaften und Ausprägungen der Dekorschicht 3' und 3'' divergieren. Beispielsweise kann ein anderer Farbton, eine unterschiedliche Transluzenz oder eine unterschiedliche Oberflächenoptik oder ein unterschiedliches Material gewählt werden. Beispielsweise kann die Dekorschicht des dritten Bereichs lichtdurchlässiger sein als die Dekorschicht 3' des ersten I und zweiten Bereichs II. Beim Hinterleuchten des dritten Bereichs III wird ein indirektes Licht an die Sichtseite abgegeben. Das Licht passiert dabei die Dekorschicht 3" und wird gestreut. So kann beispielsweise ein Fahrzeuginnenraum indirekt beleuchtet werden.
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2 zeigt ein Bedienelement das im Wesentlichen dem Bedienelement der 1 entspricht. Die Bedieneinheit ist in 2 (a) schematisch und in einer Draufsicht gezeigt In der 2 (b) ist die Bedieneinheit in einer Schnittansicht entlang des in der 2 (a) eingezeichneten Schnittes AA. In 2 (b) ist gezeigt, dass die Blendenschicht 2, die Dekorschicht 3 sowie die Deckschicht 1 die gleiche Materialstärke haben und sich jeweils über die ganze Bedieneinheit erstrecken. Im Bereich der oben beschriebenen Durchgangslöcher 21, 22, 23 sind Materialaussparungen vorgesehen. Die Bereiche I und II gehen fließend ineinander über und die Bereichswechsel sind von der Sichtseite aus nicht sichtbar. Dafür ist die Dekorschicht 3' in den Bereichen I und II dieselbe sein, während die Dekorschicht 3" sich von der Dekorschicht in den Bereich I und II unterscheidet. Beispielsweise hat die Dekorschicht 3" eine höhere Transluzenz. So kann der Bereich III, der eine Beleuchtungsfunktion darstellt, von den Bereich I und II, die als Informationsbereiche dienen, optisch getrennt werden. Der dritte Bereich III umrandet den ersten und den zweiten Bereich I, II. So können die Informationen des ersten und zweiten Bereichs I, II nochmals hervorgehoben werden und ein Auge eines Fahrzeuginsassen auf diese Bereiche I, II und die darin befindlichen, zum Teil sicherheitsrelevanten, Symbole i, ii gelenkt werden.
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Die Deckschicht 1 der 1 und 2 umfasst Polycarbonat und ist transparent. Die Dekorschicht 3' ist aus Aluminium und auf die Deckschicht 1 per Physical Vapour Deposition aufgebracht. Die Dekorschicht 3' ist aus Zinn und auf die Deckschicht 1 per Physical Vapour Deposition aufgebracht. Die Blendenschicht 2 umfasst die für Siebdruck übliche Stoffgemische aus Farbstoffen, Lösemittel und Bindemittel die als Emulsion, Dispersion oder Plastisol aufgebracht werden. Die Polymerbasis kann Polyurethan, Polyester, Acryl oder Acrylat umfassen. Die Blendenschicht 2 ist auf die Dekorschicht 3 mittels Siebdruck aufgedruckt. Dabei ist die Blendenschicht 2 auf die Dekorschicht 3' im ersten und zweiten Bereich flächendeckend aufgebracht, während die Blendenschicht 2 auf die Dekorschicht 3" mit Aussparungen aufgedruckt ist, sodass die Blendenschicht 2 im dritten Bereich Durchgangsöffnungen aufweist. Die Blendenschicht 2 ist laserabtragbar. Im ersten Bereich I wurde die Blendenschicht 2 bereichsweise mit einem Laser abgetragen, sodass Durchgangslöcher 21 entstanden. Ferner wurde mit dem Laser die Dekorschicht 3' im ersten Bereich im Bereich der Durchgangslöcher 21 abgetragen, sodass Durchgangslöcher 31 in der Dekorschicht 3' generiert wurden. Im zweiten Bereich wurde die Blendenschicht bereichsweise abgetragen, um Durchgangslöcher 22 zu generieren, die von der Dekorschicht 3' bedeckt sind.
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In 3 ist eine perspektivische Ansicht einer Bedieneinheit gezeigt. Die Bedieneinheit ist Teil eines Fahrzeuginnenverkleidungsteils. Der Aufbau der Bedieneinheit entspricht im Wesentlichen dem Aufbau der Bedieneinheit der vorherigen Figuren. Dabei ist ein Informationsbereich (umfassend Bereiche I und Bereiche II) gezeigt, in dem drei permanent sichtbare Symbole i gezeigt sind: ein Symbol, das eine Türverriegelung anzeigt, ein Symbol, das eine Türentriegelung anzeigt und ein Symbol, das anzeigt, ob eine Warnblinkanlage aktiviert ist. Ferner sind im Informationsbereich Symbole ii gezeigt, die nur sichtbar sind, wenn sie hinterleuchtet werden. Diese Symbole ii sind beispielsweise die Zeichen für ein eingeschaltetes Abblendlicht, für eine Tankanzeige oder eine Reservetankleuchte. Der Informationsbereich der 3 entspricht einer Kombination der in den 1 und 2 gezeigten Bereiche I und II. Die Bedieneinheit umfasst Leuchtelemente, die hinter den Symbolen angeordnet sind. Dabei ist ein Leuchtelement hinter jedem Symbol i, bzw. ii angeordnet. Jedes Leuchtelement ist unabhängig von den jeweils weiteren Leuchtelementen steuerbar. Die Leuchtelemente sind Funktionen zugeordnet, sodass beispielsweise das Leuchtelement, das hinter dem Symbol i, das in Form eines Warnblinkanlagen-Warnzeichens ausgebildet ist, angeordnet ist leuchtet, wenn die Warnblinkanlage eingeschaltet ist.
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Die permanent sichtbaren Symbole i sind permanent sichtbar, weil, wie in Bezug zu 1 und 2 genauer beschrieben, die Durchgangslöcher 21 in der Blendenschicht 2 nicht von der Dekorschicht 3 bedeckt sind, sondern in der Dekorschicht korrespondierende Durchgangslöcher 31 vorgesehen sind. Die bei Abschaltung der Leuchtelemente verschwindenden Symbole ii sind nicht permanent sichtbar, weil, wie in Bezug zu 1 und 2 genauer beschrieben, die Durchgangslöcher 21 in der Blendenschicht 2 von der Dekorschicht 3 bedeckt sind. In 3 sind die Leuchtelemente hinter den Symbolen ii eingeschaltet, sodass die Symbole ii sichtbar sind.
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Die Bereiche I, II der Bedieneinheit sind von einem Bereich III umgeben, der dem in den 1 und 2 beschriebenen Bereich III entspricht.
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4 zeigt eine Schnittansicht durch die Bereiche I, II, III einer Bedieneinheit gemäß einer der vorherigen Figuren. Dabei zeigt 4 (a) den dritten Bereich, 4 (b) den zweiten Bereich II und 4 (c) den ersten Bereich I. Mit A ist die Vorderseite, d.h. die Sichtseite der Bedieneinheit und mit B ist die Rückseite der Bedieneinheit gekennzeichnet.
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Alle drei Bereiche weisen eine Deckschicht 1 auf. Diese Deckschicht 1 umfasst drei Schichten: eine Folienschicht 11, eine Trägerschicht 12 und eine Schutzschicht 13. Dabei ist die Schutzschicht 13 ein PU-Klarlack 0,6 mm, aufgetragen im Reaktionsspritzgussverfahren (RIM). Die Schutzschicht bietet einen Kratzschutz und ermöglicht kleine Radien. Die Trägerschicht 12 ist ein transparenter Polycarbonatfilm (IML/FIM), um eine Steifigkeit der Teile zu ermöglichen. Ferner wird derart ein Glas-ähnliches Erscheinungsbild generiert. Durch die Dicke der Trägerschicht von 10 mm wird eine optische Tiefenwirkung erzielt. Die Folienschicht 11 ist ein PC-Film mit einer Stärke von 0,5 mm, der als Träger und Schutz für die Dekorationskomponenten (getönte Schicht, Schicht mit metallischem Aspekt, siebbedruckte Schichten) dient. Die PC-Folie ist insbesondere für das Thermoformverfahren und den IML/FIM-Prozess geeignet, sodass derart eine Verformung des Bauteils stattfinden kann. Zudem kann eine Haftvermittler-Schicht aufgetragen werden, um die Haftung in IML/FIM zu gewährleisten.
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Unterhalb der Deckschicht 1 ist die Dekorschicht 3 angeordnet. Die Dekorschicht umfasst eine Metallschicht 301 und eine getönte Farbschicht 302. Die getönte Farbschicht 302 ist zwischen der Metallschicht 301 und der Deckschicht 1 angeordnet. Die getönte Farbschicht 302 ist halbtransparent und bietet einen „Dunkelchrom“-Effekt. Die getönte Farbschicht kann in verschiedenen Farben getönt sein, vorliegend beispielsweise in einem dunkelblau. Die getönte Farbschicht 302 ist im ersten Bereich lasergraviert, sodass sie Durchgangslöcher 31 aufweist, um immer sichtbare Symbole im Bereich I zu ermöglichen.
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Die Metallschicht 301 ist eine metallähnliche Schicht, mit niedriger elektrischer Leitfähigkeit, um mit kapazitiven Berührungssensoren kompatibel zu sein. Die Metallschicht 301 ist semitransparent, um einen metallischen Aspekt zu gewährleisten, wenn sie nicht hinterleuchtet ist. Bei Gegenlicht lässt die Metallschicht 301 Licht durch, um sichtbare Symbole zu ermöglichen. Die Metallschicht ist aus Chrom und mittels PVD auf die getönte Farnschicht 302 aufgebracht.
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Im dritten Bereich III und im zweiten Bereich II ist ferner zwischen der Blendenschicht 2 und der Metallschicht 301 eine transluzente Schicht 42 angeordnet. Die transluzente Schicht 42 ist eine dunkle, durchscheinende Schicht, die im Siebdruckverfahren auf die Metallschicht 301 aufgebracht ist, um den Kontrast (insbesondere die Sichtbarkeit des Übergangs) zwischen der opaken Blendenschicht und der transluzenten Dekorschicht zu reduzieren. Ferner ist in dem zweiten Bereich unter der transluzenten Schicht 42 eine weitere transluzente Schicht 41 angeordnet. Diese hat eine helle Farbe und ist durchscheinend. Die transluzente Schicht 41 dient insbesondere dem Schutz der Metallschicht während des Laserabtrags der Blendenschicht 2 zum Generieren der Durchgangslöcher 22. Ferner kann die transluzente Schicht eine Streuung der Hintergrundbeleuchtung bewirken.
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In allen drei Bereichen I, II, III ist die Blendenschicht 2 unterhalb der Dekorschicht 3angeordnet, im Bereich I unmittelbar unterhalb der Dekorschicht 3, im Bereich II angrenzend an die transluzente Schicht 41, im Bereich III angrenzend an die transluzente Schicht 42. Die Blendenschicht 2 ist auf die entsprechend darüber angeordnete Schicht mittels Siebdruck aufgedruckt. Die Blendenschicht 2 weist in den Bereichen I und II Durchgangslöcher 21, 22 auf, die mittels Laserabtrag in die Blendenschicht 2 eingraviert wurden. Im dritten Bereich wurden die Durchgangslöcher 23 beim Siebdruck ausgespart.
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Im zweiten Bereich ist unmittelbar unterhalb der Blendenschicht 2 eine transparente oder durchscheinende Schutzschicht 5 zum Schutz der gelaserten Kanten und zum Schutz der Metallschicht 301 vor Umwelteinflüssen (insbesondere Feuchtigkeit, Säuren, Sauerstoff) angeordnet.
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Im ersten Bereich ist unmittelbar unterhalb der Blendenschicht 2 eine Diffusorschicht 6 angeordnet. Diese ist tampongedruckt und beispielsweise rot oder weiß, um eine andere Farbe der immer sichtbaren Symbole zu erhalten (hier beispielsweise rot für Warnblinklicht und weiß für Türver-/- entriegelung).
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Die Bedieneinheit umfasst ferner kapazitive Sensoren, um eine Aktivierung und/oder Regelung via Berührung der Oberfläche A zu ermöglichen. Die Sensorik ist nicht eingezeichnet.
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5 zeigt die Bedieneinheit der 4 in einem Zustand in dem die Leuchtelemente ausgeschaltet sind. Die verschwindenden Symbole ii sind nicht sichtbar, während die permanent sichtbaren Symbole i erkennbar sind.
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In 6 ist ein Herstellungsprozess einer Bedieneinheit der vorherigen Figuren, insbesondere der 3 bzw. 5, gezeigt. Es wird Bezug auf die obige Beschreibung bezüglich der 3 bis 5 genommen. Die Folienschicht 11 gemäß obiger Beschreibung wird bereitgestellt und mit der getönten Farbschicht 301 und mit der Metallschicht 302 bedruckt, wie in 6 (a) dargestellt. Zu diesem Verfahrenszeitpunkt ist der Schichtaufbau der Bedieneinheit in allen Bereichen I - III gleich. Die bedruckte Folie wird daraufhin in eine gewünschte Form zugeschnitten. In einem nächsten Verfahrensschritt (dargestellt in 6 (b)) wird die transluzente Schicht 42 im zweiten Bereich und im dritten Bereich auf eine der Deckschicht abgewandte Rückseite der Metallschicht 301 aufgedruckt. Auf eine der Deckschicht 1 abgewandte Seite der transluzenten Schicht 42 wird im zweiten Bereich die transluzente Schicht 41 aufgedruckt. Auf eine Rückseite der transluzenten Schicht 42 im dritten Bereich III, auf eine Rückseite der transluzenten Schicht 41 im zweiten Bereich II und auf eine Rückseite der Metallschicht 301 im ersten Bereich I wird die Blendenschicht 2 aufgedruckt. Im dritten Bereich werden dabei Aussparungen vorgesehen, sodass Durchgangslöcher 23 entstehen, während in dem ersten und in dem zweiten Bereich I, II die Blendenschicht flächendeckend aufgetragen wird.
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In einem nächsten Verfahrensschritt (6 (c)) kann das Bauteil vorgeformt werden, beispielsweise unter Hitzeeinwirkung oder in einem HochdruckVerfahren.
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Die vorgeformte Form kann in einem nächsten Verfahrensschritt fixiert werden (6 (d)). Dafür wird auf eine Vorderseite der Folienschicht 11 eine Trägerschicht 12 aus flüssigem Kunststoff gespritzt, vorzugsweise mittels FIM oder IML, und ausgehärtet, sodass die oben beschriebene Trägerschicht 12 entsteht. Auf eine Vorderseite der Trägerschicht 11 kann in einem nächsten Verfahrensschritt (6 (e)) eine Schutzschicht 13 aufgebracht werden, vorzugsweise aufgespritzt oder aufgesprüht oder mittels Tauchen aufgebracht werden. Darauffolgend werden mit einem Laser Durchgangslöcher 21, 22 in der Blendenschicht 2 im zweiten Bereich II (6 (f)) und im ersten Bereich I (6 (g)) abgetragen. Im ersten Bereich I werden auch in der Metallschicht 301 und in der getönten Farbschicht 302 Durchgangslöcher 31 via Laserabtrag generiert. Im nächsten Verfahrensschritt wird im ersten Bereich I auf einer Rückseite B der Blendenschicht 2 die Diffusorschicht 6, insbesondere auch in die Durchgangslöcher 21, mit Tampondruck aufgebracht (6 (h)). Im letzten Schritt (6 (i))wird eine Schutzschicht 5 auf die Rückseite der Blendenschicht 2, die Durchgangslöcher 22 bedeckend, mittels Tampondruck aufgebracht.