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DE102011004897B4 - Achssystem - Google Patents

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DE102011004897B4
DE102011004897B4 DE102011004897.9A DE102011004897A DE102011004897B4 DE 102011004897 B4 DE102011004897 B4 DE 102011004897B4 DE 102011004897 A DE102011004897 A DE 102011004897A DE 102011004897 B4 DE102011004897 B4 DE 102011004897B4
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brake drum
axis
rotation
drum element
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SAF Holland GmbH
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Priority to US13/984,118 priority patent/US20130334867A1/en
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    • B60B37/04Wheel-axle combinations, e.g. wheel sets the wheels being rigidly attached to solid axles
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Abstract

Achssystem, insbesondere Achssystem für Nutzfahrzeuge, umfassend eine Außeneinheit (10), eine Nabeneinheit (6) und ein Bremstrommelelement (2), wobei die Außeneinheit (10) eine maximale Ausdehnung D1 quer zu einer Rotationsachse (A) aufweist, wobei das Bremstrommelelement (2) einen Stirnteil (21), der sich quer zur Rotationsachse (A) erstreckt und eine Aussparung aufweist, und einen Trommelmantel (22) umfasst, der sich im Wesentlichen parallel zur Rotationsachse (A) erstreckt, wobei die Aussparung des Stirnteils (21) eine Erstreckung quer zur Rotationsachse (A) von mindestens D1 aufweist, wobei die Erstreckung des Trommelmantels (22) quer zur Rotationsachse (A) kleiner ist als das Innenmaß D2 einer, an dem Bremstrommelelement (2) festlegbaren und dieses zumindest teilweise umgebenden, Anbaueinheit, wobei die Außeneinheit (10) in Richtung der Rotationsachse (A) an der Nabeneinheit (6) angeordnet ist, wobei die Außeneinheit (10) als hydrostatischer Zusatzantrieb ausgebildet ist und ausgelegt ist, ein Antriebsmoment auf die Nabeneinheit (6) zu übertragen, wobei die Außeneinheit (10) sowohl mit der Nabeneinheit (6) als auch mit einer Achse (1) verbunden ist, und wobei das Bremstrommelelement (2) über die Außeneinheit (10) hinweg verlagerbar und an der Nabeneinheit (6) festlegbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Achssystem, insbesondere zur Anwendung in Nutzfahrzeugen, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Derartige, aus dem Stand der Technik bekannte Achssysteme, weisen eine Bremstrommeleinheit auf, welche bevorzugt von außen montier- und demontierbar sein soll. Werden darüber hinaus weitere Anbaueinheiten von außen am Achssystem angebracht, so ergibt sich das Problem, dass diese erst demontiert werden müssen, um anschließend die Bremstrommeleinheit montieren oder demontieren zu können. Besonders bei Verwendung empfindlicher Anbaueinheiten, deren Demontage einen erheblich gesteigerten Aufwand verursacht, werden viele der Vorteile einer auf einfache Weise von außen erreichbaren Bremstrommeleinheit geschmälert oder gar ins Gegenteil verkehrt. Bisher gängige Werkstoffkombinationen ließen eine verbesserte Bauweise der Trommelbremseinheit nicht zu.
  • Die DE 37 22 611 A1 offenbart eine Fahrzeugradnabe mit Trommelbremse, wobei die Radnabe als Flanschnabe für Scheibenräder mit großer Einpresstiefe ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft der Nabe einen Zwischenbereich mit verringertem Außendurchmesser aufweist, welcher in einer radialen Mittelebene der Bremstrommel liegt.
  • Die EP 0 687 826 A1 offenbart eine Lageranordnung für eine Fahrzeugradnabe, welche zwei Kegelrollenlager umfasst, wobei die inneren und äußeren Lagerringe jeweils verbunden sind. Dabei weisen die äußeren Lagerringe Mittel zur Befestigung eines Rades auf.
  • Erfindungsgemäß umfasst das Achssystem eine Außeneinheit, eine Nebeneinheit und ein Bremstrommelelement, wobei die Außeneinheit eine maximale Ausdehnung D1 quer zu einer Rotationsachse aufweist, wobei das Bremstrommelelement einen Stirnteil, der sich quer zur Rotationsachse erstreckt und eine Aussparung aufweist, und einen Trommelmantel umfasst, der sich im Wesentlichen parallel zur Rotationsachse erstreckt, wobei die Aussparung des Stirnteils eine Erstreckung quer zur Rotationsachse von mindestens D1 aufweist, wobei die Erstreckung des Trommelmantels quer zur Rotationsachse kleiner ist als das Innenmaß D2 einer an dem Bremstrommelelement festlegbaren und dieses zumindest teilweise umgebenden Anbaueinheit, wobei die Außeneinheit in Richtung der Rotationsachse an der Nebeneinheit angeordnet ist und wobei das Bremstrommelelement über die Außeneinheit hinweg verlagerbar und an der Nebeneinheit festlegbar ist. Besagte Rotationsachse ist dabei bevorzugt die Fahrzeugachse an der das Achssystem, bzw. eine Radaufhängung für Räder an Nutzfahrzeugen, angeordnet ist. Am äußeren Ende dieser Achse ist eine Außeneinheit angeordnet, wobei die Außeneinheit eine maximale Ausdehnung D1 quer, oder bevorzugt senkrecht zur Rotationsachse aufweist. Bevorzugt besitzt die Außeneinheit einen kreisrunden Querschnitt, wobei D1 in dieser Ausführungsform der Außendurchmesser der Außeneinheit ist. In weiteren bevorzugten Ausführungsformen besitzt die Außeneinheit einen elliptischen, rechteckigen oder vieleckigen Querschnitt, wobei D1 in diesen Fällen jeweils die maximale Erstreckung quer, oder bevorzugt senkrecht zur Rotationsachse dieser Querschnitte ist. Erfindungsgemäß umfasst das Bremstrommelelement einen Stirnteil und einen Trommelmantel, wobei der Stirnteil sich im Wesentlichen quer und der Trommelmantel sich im Wesentlichen parallel zur Rotationsachse erstreckt. Vorzugsweise erstreckt sich der Stirnteil senkrecht zur Rotationsachse. Der Stirnteil weist eine Aussparung auf und besitzt somit in einer bevorzugten Ausführungsform die Form einer Kreisringplatte. In weiteren bevorzugten Ausführungsformen kann der Stirnteil auch eine konische Form besitzen oder Absätze bzw. Stufen längs zur Rotationsachse aufweisen. Erfindungsgemäß ist am Stirnteil des Bremstrommelelements eine Aussparung vorgesehen, wobei die Aussparung eine Erstreckung quer zur Rotationsachse aufweist, die mindestens so groß oder größer als die maximale Erstreckung D1 der Außeneinheit quer zur Rotationsachse ist. Der Querschnitt der Aussparung ist bevorzugt an den Querschnitt der Außeneinheit angepasst, bzw. hierzu kongruent, d. h. bei einer Außeneinheit mit kreisförmigem Querschnitt ist die Aussparung bevorzugt ebenfalls kreisförmig. Bevorzugt besitzt die Aussparung eine etwas größere Erstreckung als die Außeneinheit, so dass zwischen Aussparung und Außeneinheit ein Spalt entsteht der wiederum die Montage und Demontage des Bremstrommelelements vereinfacht. Der Spalt zwischen Aussparung und Außeneinheit ist bevorzugt mindestens 1 mm, in bevorzugter Ausführungsform 2 mm bis 10 mm breit. Es kann auf diese Weise ein Anecken oder Verkanten des Bremstrommelelements im Bereich der Aussparung an der Außeneinheit bei der Montage oder Demontage des Bremstrommelelements vermieden werden. Das Bremstrommelelement weist neben dem Stirnteil einen Trommelmantel auf, welcher sich im Wesentlichen parallel zur Rotationsachse erstreckt. Im Wesentlichen parallel bedeutet, dass der Trommelmantel durchaus eine konische oder eine konvex-konkave Querschnittsgeometrie ausweisen kann, die Abstandsänderung zur Rotationsachse im Verlauf des Querschnitts jedoch bevorzugt gering ist im Vergleich zur Erstreckung des Trommelmantels entlang der Rotationsachse. Bevorzugt besitzt der Trommelmantel die Form eines Hohlzylinders. Trommelmantel und Stirnteil sind bevorzugt einstückig miteinander verbunden und es ergibt sich für die gesamte Form des Bremstrommelelements ein Hohlkörper mit einem Deckel, wobei der Deckel bzw. der Stirnteil, seinerseits eine Aussparung aufweist. Die maximale Erstreckung des Trommelmantels und des Stirnteils quer zur Rotationsachse ist dabei durch eine an das Achssystem anlagerbare Anbaueinheit begrenzt. Diese Anbaueinheit besitzt bevorzugt einen Bereich mit einer nach innen weisenden Fläche, wobei diese Fläche quer zur Rotationsachse eine Erstreckung von D2 aufweist. Das Bremstrommelelement soll so ausgelegt sein, dass es zumindest teilweise in die Anbaueinheit, insbesondere in den Bereich der nach innen weisende Fläche der Anbaueinheit, eingeschoben werden kann, sodass die maximale Erstreckung des Bremstrommelelements quer zur Rotationsachse nach außen begrenzt ist durch das Innenmaß D2 der das Bremstrommelelement umgebenden Anbaueinheit. Es sind somit für das Bremstrommelelement zwei begrenzende Maße gegeben: D1 das Außenmaß der Außeneinheit, welches von der Aussparung im Stirnteil des Bremstrommelelementes nicht unterschritten werden darf und die minimale Erstreckung quer zur Rotationsachse D2 der nach innen weisenden Fläche der Anbaueinheit, welche vom Außenmaß des Bremstrommelelements nicht überschritten werden darf. Es wird auf diese Weise erreicht, dass das Bremstrommelelement über die Außeneinheit hinweg verlagerbar ist, was bedeutet, dass das Bremstrommelelement über die bevorzugt fest mit der Nabe verbundene Außeneinheit hinweg verschiebbar ist und anschließend an der Nabe festlegbar ist. Erfindungsgemäß kann das Bremstrommelelement also ohne Demontage des Verbundes aus Nabeneinheit und Außeneinheit montiert und demontiert werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Bremstrommeln und bspw. Bremsbackenelemente innerhalb dieser Bremstrommel ohne Demontage der restlichen am Achssystem angebauten Teile ausgewechselt, gewartet und wieder montiert werden können.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Bremstrommelelement montierbar und demontierbar während die Außeneinheit festgelegt an der Nabeneinheit verbleibt. Dieses bevorzugte Merkmal des Achssystems gewährleistet, dass die Verbindung zwischen Nabeneinheit und Außeneinheit nicht gelöst werden muss und so vermieden wird, dass zum Beispiel Schmutz oder andere Fremdkörper in die unter Umständen empfindliche Außeneinheit gelangen.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der Trommelmantel mehrteilig ausgeführt und weist ein Reibelement und einen Trägerbereich auf. Der Trägerbereich ist dabei bevorzugt an der Außenseite des Trommelmantels vorgesehen und das Reibelement an seiner inneren Fläche angelagert. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Trägerbereich einstückig mit dem Stirnteil des Bremstrommelelements ausgeführt. Wie schon der Trommelmantel so weist auch der Trägerbereich eine bevorzugt hohlzylindrische Form auf, wobei an seiner Innenfläche das Reibelement mit einer bevorzugt stoffschlüssigen Verbindung fest mit dem Trägerbereich verbunden wird. An seiner Außenfläche weist der Trägerbereich bevorzugt Verstärkungen auf, in welche Rücksprünge eingefügt sind, die dafür geeignet sind Befestigungselemente aufzunehmen, um weitere Anbauteile an das Achssystem anlagern zu können. Durch das Anbringen lokaler Verstärkungen am Trägerbereich kann sowohl die Festigkeit des Bremstrommelelements erhöht werden, wobei gleichzeitig das Gewicht, im Vergleich zu einer vollständigen Verstärkung des gesamten Trägerbereiches nur geringfügig erhöht werden muss.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Trägerbereich aus einem Material höherer Festigkeit ausgebildet als das Reibelement. Bevorzugt weist das Material im Trägerbereich eine hohe Zugfestigkeit auf, sodass bei gleichbleibender Querschnittsdicke höhere Kräfte aufgenommen werden können, die wiederum höhere Spannung (Biegespannung, Zugspannung) im Material zur Folge haben. Das Herstellungsmaterial des Reibelementes ist bevorzugt ein guter Reibpartner zu gängigen Bremsbelägen für Bremsbacken, die in Trommelbremsen zum Einsatz kommen. Das Reibelement ist bevorzugt mittels einer form- und/oder stoffschlüssigen Verbindung mit dem Trägerbereich verbunden, wobei gewährleistet ist, dass die hohen Bremskräfte über diese Verbindung vom Reibelement zum Trägerbereich hin übertragen werden können. Das bevorzugte Herstellungsmaterial für den Trägerbereich ist Kugelgraphiteisen, auch als Sphäroguss bezeichnet, welches eine besonders hohe Zugfestigkeit besitzt und daher geeignet ist, die hohen auftretenden Kräfte bei vergleichsweise geringer Materialdicke zu übertragen. Das Reibelement wird bevorzugt aus Grauguss hergestellt, da Grauguss ein besonders geeigneter Reibpartner für gängige Bremsbelagmaterialien ist. Es ist auf diese Weise möglich die guten Reibeigenschaften von Grauguss mit der hohen Zugfestigkeit des Kugelgraphitgusses zu vereinen und auf diese Weise die nötige Materialstärke weiter zu verringern. Auf diese Weise kann bevorzugt der von dem Bremstrommelelement benötigte Bauraum vorteilhaft reduziert werden. Auf besonders vorteilhafte Weise kann so der Bereich, in welchem das Bremstrommelelement an der Nabeneinheit festgelegt ist besonders klein gehalten werden, da das stabilere Material auch bei geringer Materialstärke den auftretenden Momenten und Kräften standhält. Es kann auf diese Weise eine besonders flache Nabe verwendet werden, was wiederum dem Grundgedanken des erfindungsgemäßen Achssystems zuträglich ist, da auf diese Weise der benötigte Außendurchmesser des Bremstrommelelements verringert und der mögliche Außendurchmesser, bzw. die maximale Erstreckung D1 quer zur Rotationsachse, der Außeneinheit erhöht werden kann. Bevorzugt kann das Reibelement mittels eines Schleudergussverfahrens in den Trägerbereich bzw. das Bremstrommelelement eingefügt werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Verhältnis der Erstreckung der Aussparung zur maximalen Erstreckung des Bremstrommelelements quer zur Rotationsachse größer als 0,4, bevorzugt größer als 0,6 und besonders bevorzugt etwa 0,7 bis 0,85. Es hat sich gezeigt, dass mittels dieser Verhältnisse der Bauraum zwischen den beiden Grenzwerten D2 außen und D1 innen, bei Materialkombinationen verschiedener Gusseisen, besonders gut ausgenutzt werden kann. Die untere Grenze dieses Verhältnisses 0,4 ist besonders dann bevorzugt, wenn eine kleine Außeneinheit mit einem relativ großen Befestigungsbereich zwischen Bremstrommel und Nabe kombiniert werden soll. Das bevorzugte Verhältnis der Erstreckung der Aussparung zur maximalen Erstreckung des Bremstrommelelements quer zur Rotationsachse von 0,85 ist besonders dann vorteilhaft, wenn eine große Außeneinheit mit einem relativ kleinen Bremstrommelelement am Achssystem kombiniert werden soll. Dieses Verhältnis von 0,85 geht mit einem kleinen Bereich, der zur Befestigung des Bremstrommelelements an der Nabeneinheit dient, und folglich mit einer großen Anforderung an die Festigkeit des Materials des Bremstrommelelements einher.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform umfasst das Achssystem eine Radeinheit, wobei die Radeinheit einen Felgenmantel aufweist, welcher sich im Wesentlichen parallel zur Rotationsachse erstreckt, wobei die zur Rotationsachse hinweisende innere Fläche des Felgenmantels eine minimale Erstreckung D2 quer, oder bevorzugt senkrecht zur Rotationsachse aufweist und wobei der Felgenmantel über das Trommelelement schiebbar und die Radeinheit am Bremstrommelelement festlegbar ist. Eine bevorzugte Aufgabe des Achssystems ist es also, eine Radeinheit drehbar um eine Achse zu lagern. Bevorzugt weist diese Radeinheit einen Felgenmantel auf, welcher sich im Wesentlichen parallel zur Rotationsachse erstreckt. Mit anderen Worten ist der Felgenmantel eine Art Hülse und im Wesentlichen parallel bedeutet in diesem Fall, dass seine Erstreckung längs zur Rotationsachse größer ist als die Abstandsänderung quer zur Rotationsachse. Bevorzugt kann die Radeinheit auch eine konvex-konkave Form aufweisen. Nach innen, hin zur Rotationsachse, besitzt der Felgenmantel eine minimale Erstreckung D2, welche in der Auslegung des Achssystems die äußere Grenze für das Bremstrommelelement D2 darstellt. Ist der äußere Durchmesser des Bremstrommelelements kleiner als die minimale Erstreckung des Felgenmantels, so kann dieser zumindest teilweise über das Bremstrommelelement hinweg geschoben werden. Dies ist erwünscht, da auf diese Weise die Spurbreite und der insgesamt von der Achskonstruktion benötigte Bauraum reduziert werden kann, da die Radeinheit nicht vor dem Bremstrommelelement angeordnet ist, sondern teilweise über dieses hinweggeschoben wird. In weiteren bevorzugten Ausführungsformen können auch mehrere Radeinheiten am Achssystem vorgesehen sein.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Radeinheit mittels eines ersten Befestigungselements am Bremstrommelelement gegen Verlagerung und Verdrehung relativ zum Bremstrommelelement gesichert. Mittels dieser Sicherung können Momente, zum Beispiel Torsionsmomente vom Bremstrommelelement auf die Radeinheit bzw. von der Radeinheit auf das Bremstrommelelement übertragen werden. In einer bevorzugten Ausführungsform sind eine Vielzahl von Befestigungselementen zwischen Bremstrommelelement und Radeinheit vorgesehen. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, dass mindestens 8, bevorzugt 10 bis 15 und besonders bevorzugt 16 erste Befestigungselemente, die Radeinheit am Bremstrommelelement fixieren. Wird vom Achssystem eine höhere Festigkeit erwartet, oder auf Grund sicherheitstechnischer Anforderungen verlangt, so können auch weitere Befestigungselemente zum Einsatz kommen. Die Anzahl der Befestigungselemente ist lediglich durch den zur Verfügung stehenden Bauraum am Bremstrommelelement begrenzt. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Befestigungselement eine Schraube. Diese greift form- bzw. kraftschlüssig in den Befestigungsbereich des Bremstrommelelementes ein und fixiert mit Hilfe eines Schraubenkopfes der im Vergleich zum Rest des Schraubenkörpers verdickt ist, die Radeinheit am Bremstrommelelement. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das erste Befestigungsmittel eine in das Bremstrommelelement eingegossene Radschraube, die in ihrem vom Material des Bremstrommelelements umschlossenen Bereich, geeignete Vorsprünge aufweist, welche mit dem Material des Bremstrommelelements eine formschlüssige Verbindung eingehen und die Radschraube auf diese Weise gegen Verlagerung und Verdrehung relativ zum Bremstrommelelement sichern. Die Radeinheit wird in dieser Ausführungsform mittels auf die Radschraube aufgeschraubter Radmuttern am Bremstrommelelement festgelegt.
  • In einer weiterhin bevorzugten Ausführungsform ist das Bremstrommelelement mittels eines zweiten Befestigungselements an der Nebeneinheit gegen Verlagerung und Verdrehung relativ zur Nebeneinheit gesichert. Mittels der von den zweiten Befestigungselementen hergestellten Verbindung zwischen Nebeneinheit und Bremstrommelelement können Momente, die von der Außeneinheit auf die Nabeneinheit übertragen werden auf das Bremstrommelelement und auf an diesem festgelegte Radeinheit übertragen werden. Bevorzugt sind die zweiten Befestigungselemente näher an der Rotationsachse angeordnet als die ersten Befestigungselemente, wobei dies die Verwendung einer Nebeneinheit mit einer relativ geringen Erstreckung quer zur Rotationsachse ermöglicht. In einer bevorzugten Ausführungsform sind mindestens 6, bevorzugt 10 und besonders bevorzugt 12 bis 16 zweite Befestigungselemente zwischen Nebeneinheit und Bremstrommelelement angeordnet. Die zweiten Befestigungselemente greifen dabei in dafür vorgesehene Aussparungen an der Nebeneinheit ein und üben eine Zugkraft auf das Bremstrommelelement aus, mittels welcher diese gegen die Nebeneinheit gepresst wird. Besonders bevorzugt sind die zweiten Befestigungselemente Innensechskantschrauben. Diese haben den Vorteil, dass sie in dafür vorgesehene Aussparungen am Bremstrommelelement eingesetzt werden können und im versenkten Zustand angezogen bzw. wieder gelöst werden können. Die Schraubenköpfe stellen somit keine Oberflächenunebenheit an der Stirnseite des Bremstrommelelementes dar.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Nebeneinheit und/oder das Trommelelement und/oder die Radeinheit im Wesentlichen rotationssymmetrisch ausgebildet. Dabei bedeutet im Wesentlichen rotationssymmetrisch, dass sich die Querschnitte der Nebeneinheit und/oder der Trommeleinheit und/oder der Radeinheit bei Rotation der Schnittebene um die Rotationsachse bevorzugt nicht oder nur in ihren nicht tragenden Teilen ändern. Dabei können an den rotationssymmetrischen tragenden Teilen der Nebeneinheit und/oder der Trommeleinheit und/oder der Radeinheit, Elemente befestigt oder angelagert sein, die nicht rotationssymmetrisch zur Rotationsachse ausgebildet sind.
  • Erfindungsgemäß ist die Außeneinheit ein hydrostatischer Zusatzantrieb, welcher ausgelegt ist, ein Antriebsmoment auf die Nabeneinheit zu übertragen. Dabei ist der hydrostatische Zusatzantrieb sowohl mit der Achse als auch mit der Nabe verbunden und etabliert ein Drehmoment zwischen diesen beiden Baueinheiten. Der hydrostatische Zusatzantrieb ist bevorzugt mittels geeigneter Befestigungselemente an der Nabeneinheit festgelegt, diese mit dem Bremstrommelelement und dieses wiederum mit der Radeinheit und es findet eine Kraft- und Momentübertragung vom hydrostatischen Zusatzantrieb bis hin zur Radeinheit statt. Dabei ergibt das vom Achssystem zu lösende Problem, dass ein stärkerer hydrostatischer Zusatzantrieb meistens einen größeren Außendurchmesser D1 besitzt, wodurch das Verhältnis der Erstreckung der Aussparung zur maximalen Erstreckung des Bremstrommelelements quer zur Rotationsachse steigen muss und die vom stärkeren hydrostatischen Antrieb zu übertragenden größeren Kräfte und Momente in einem kleineren Befestigungsbereich zwischen Nabeneinheit und Bremstrommelelement bewältigt werden müssen. Die Materialanforderungen an den Befestigungsbereich zwischen Nabeneinheit und Bremstrommelelement und dem zwischen Radeinheit und Bremstrommelelement werden bevorzugt durch Herstellungsmaterialien mit entsprechender hoher Festigkeit bewältigt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Achssystem ein Eingriffselement auf, welches ausgelegt ist an der Nabeneinheit und am Bremstrommelelement in dafür vorgesehene Rücksprünge einzugreifen und auf diese Weise die Nabeneinheit und das Bremstrommelelement gegen Verdrehung relativ zu einander zu sichern. Das Eingriffselement unterstützt auf diese Weise die Momentübertragung von der Nabeneinheit zum Bremstrommelelement und damit vom hydrostatischen Zusatzantrieb bis hin zur Radeinheit durch die verschiedenen Befestigungselemente. Es können auf diese Weise bevorzugt zum Beispiel die Gewinde der Befestigungselemente vor übermäßiger Flächenpressung und damit einhergehendem Verschleiß bewahrt werden und die Lebensdauer des Achssystems auf diese Weise gesteigert werden. Bevorzugt ist das Eingriffselement ein Nutenstein, welcher in, an Nabeneinheit und Bremstrommelelement vorgesehene, Nute eingreift. In einer besonders bevorzugten Ausführung sind 2, 3 oder 4 Nutensteine zwischen Nabeneinheit und Bremstrommelelement angeordnet.
  • Erfindungsgemäß wird das Achssystem mit den folgenden Schritten hergestellt: Bereitstellen einer Nabeneinheit, einem Bremstrommelelement und einem zweiten Befestigungselement, wobei an der Nabeneinheit eine Außeneinheit mit einer maximalen Erstreckung D1 quer zu einer Rotationsachse angeordnet ist, wobei die Außeneinheit (10) ausgelegt ist, ein Antriebsmoment auf die Nabeneinheit (6) zu übertragen, wobei das Bremstrommelelement einen Stirnteil aufweist, und wobei der Stirnteil eine Aussparung mit einer Erstreckung quer zur Rotationsachse von mindestens D1 aufweist, wobei das Bremstrommelelement einen Stirnteil aufweist. Dann Verlagern des Bremstrommelelements über die Nabeneinheit bis der Stirnteil an der Nabeneinheit anliegt und Festlegen des Bremstrommelelements an der Nabeneinheit mittels eines oder einer Vielzahl zweiter Befestigungselemente.
  • Es versteht sich, dass die weiteren Vorteile und Merkmale des erfindungsgemäßen Achssystems ebenfalls in dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung eines Achssystems Anwendung finden können.
  • Weitere Vorteile und Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden beispielhaften Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Achssystems mit Bezug auf die beigefügten Figuren. Unterschiedliche Merkmale verschiedener Ausführungsbeispiele können im Rahmen der Erfindung miteinander kombiniert werden. Es zeigen:
  • 1 Eine Schnittansicht einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Achssystems,
  • 2 eine Schnittansicht einer bevorzugten Ausführungsform des Bremstrommelelements und
  • 3 eine Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bremstrommelelements der Richtung der Rotationsachse folgend.
  • In 1 ist eine erste bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Achssystems gezeigt. Ein Bremstrommelelement 2 ist an einem Nabenelement 6 bevorzugt mithilfe eines zweiten Befestigungselements 14 festgelegt. Das zweite Befestigungselement 14 ist bevorzugt eine Schraube, wobei die in der Figur dargestellte bevorzugte Ausführungsform der Schraube einen Schraubenkopf aufweist, der aus der in der Figur linken Fläche des Bremstrommelelements 2 herausragt. Besonders bevorzugt wird eine Schraube, die einen Schraubenkopf mit Innensechskant aufweist, verwendet, da dieser Schraubenkopf in das Bremstrommelelement versenkt und im versenkten Zustand festgezogen und wieder gelöst werden kann. An der, in der Figur linken, Seite der Nabeneinheit 6 ist eine Außeneinheit 10 an der Nabeneinheit 6 angeordnet. Nabeneinheit 6 und Außeneinheit 10 sind nicht in geschnittener Darstellung gezeigt und die Befestigungselemente, mittels welcher die Außeneinheit 10 an der Nabeneinheit 6 festgelegt ist, sind nicht explizit dargestellt. Die Außeneinheit 10 weist eine maximale Erstreckung D1 quer zur Rotationsachse A auf. Bevorzugt ist die Außeneinheit 10 ein zylinderförmig ausgebildeter hydraulischer Zusatzantrieb, welcher ein Drehmoment zwischen einer Achse 1 und der Nabeneinheit 6 aufbringt. Die Achse 1 ist in der Regel starr oder nicht drehbar und die Nabeneinheit vorzugsweise über eine Lageranordnung an der Achse 1 drehbar gelagert. Weiterhin sind am Bremstrommelelement 2 zwei Radeinheiten 8 angeordnet und mittels eines ersten Befestigungselements 12 befestigt. Neben dieser bevorzugten Ausführungsform kann auch nur eine der beiden Radeinheiten 8 vorgesehen sein. Die Radeinheit 8 weist bevorzugt einen Felgenmantel 81 auf, welcher sich im Wesentlichen parallel zur Rotationsachse A erstreckt, wobei die Abstandsänderung zwischen Felgenmantel 81 und Rotationsachse A im Verlauf der Erstreckung parallel zur Rotationsachse verglichen mit dem Betrag der Erstreckung des Felgenmantels parallel zur Rotationsachse klein, bevorzugt im Bereich 0.01 bis 0.9, sein soll. Die zur Rotationsachse A hin weisende, innere Fläche des Felgenmantels 81 weist eine Erstreckung quer zur Rotationsachse A von mindestens D2 auf. Da das Bremstrommelelement 2 erfindungsgemäß eine Erstreckung, die kleiner als D2 ist, aufweist, kann die Radeinheit 8 bevorzugt über das Bremstrommelelement 2 hinweg geschoben werden, bis der quer zur Rotationsachse A ausgerichtete Bereich der Radeinheit 8 an das Bremstrommelelement 2 grenzt. Der Felgenmantel 81 ist dabei bevorzugt eine Art Hülse, die das Bremstrommelelement 2 zumindest teilweise umschließt. An der nach innen weisenden Fläche des Bremstrommelelements 2 ist bevorzugt ein Reibelement 4 vorgesehen, wobei das Reibelement besonders bevorzugt aus einem Material hergestellt ist, das eine gute Reibpaarung mit gängigen Bremsbelagwerkstoffen bildet. In einer vorteilhaften Ausführungsform sind die Nabeneinheit 6, das Bremstrommelelement 2, ein drehbarer Teil der Außeneinheit 10, die Radeinheit 8 und die ersten und zweiten Befestigungselemente (12, 14) drehbar um die Rotationsachse A gelagert.
  • 2 zeigt eine Schnittansicht einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bremstrommelelements 2. Das Bremstrommelelement 2 ist in dieser bevorzugten Ausführungsform in die zwei Bereiche Stirnteil 21 und Trommelmantel 22 geteilt. Der Stirnteil 21 erstreckt sich bevorzugt quer zur Rotationsachse A, wobei in weiteren nicht gezeigten Ausführungsformen auch eine konische, halbkugelförmige oder pyramidenförmige Geometrie des Stirnteils 21 bevorzugt sein kann. Darüber hinaus kann der Stirnteil bevorzugt auch Absätze parallel zur Rotationsachse A aufweisen. In den Stirnteil 21 ist erfindungsgemäß eine Aussparung eingebracht, wobei die Aussparung bevorzugt konzentrisch zur Außenfläche des Stirnteils 21 und bevorzugt auch des Trommelmantels 22 ausgerichtet ist. Die minimale Erstreckung der Aussparung quer zur Rotationsachse A ist bei der Auslegung des Achssystems bevorzugt durch das Außenmaß der Außeneinheit 10 D1 vorgegeben. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform sind der Stirnteil 21 und die Aussparung kreisrund, bzw. weisen eine zylinderförmige Geometrie auf. Der Trommelmantel 22 erstreckt sich bevorzugt im Wesentlichen parallel zur Rotationsachse A, wobei seine Geometrie auch bevorzugt konisch ist oder Stufen quer zur Rotationsachse A aufweist. Der Trommelmantel 22 umfasst bevorzugt einen Trägerbereich 25 und ein an dessen Innenseite angeordnetes Reibelement 4. Das Reibelement besteht dabei bevorzugt aus einem Werkstoff, der in Paarung mit gängigen Bremsbelagwerkstoffen hohe Reibungskoeffizienten aufweist. Besonders bevorzugt ist das Herstellungsmaterial des Reibelements 4 Grauguss. Weiterhin können auch keramische Werkstoffe, Sintermetalle und/oder Verbundwerkstoffkombinationen zur Herstellung des Reibelements 4 verwendet werden. Der Trägerbereich 25 ist bevorzugt aus einem Material höherer Festigkeit als das Reibelement 4 hergestellt. Besonders bevorzugt ist das Herstellungsmaterial für den Trägerbereich 25 Kugelgraphiteisen, auch als Sphäroguss bezeichnet, da es ausgezeichnete Festigkeitseigenschaften aufweist. Bevorzugt ist auch der Stirnteil 21 aus Kugelgraphiteisen hergestellt. Auf bevorzugte Weise kann so die Materialstärke an Stirnteil 21 und Trägerbereich 25 des Trommelmantels 22 verringert werden, wobei die gleichbleibend hohen Kräfte nun über größere Spannungen im Material übertragen können werden. Diese Senkung der Materialstärke, bewirkt bevorzugt eine Verringerung des vom gesamten Bremstrommelelement 2 benötigten Bauraumes, so dass die beiden geometrischen Randbedingungen D1 und D2 eingehalten werden können. Bevorzugt weisen der Trägerbereich 25 und das Reibelement 4 eine flache, hohlzylinderförmige Geometrie auf.
  • 3 zeigt eine Ansicht entlang der Richtung der Rotationsachse A einer bevorzugten Ausführungsform des Bremstrommelelements 2. Bevorzugt weist das Bremstrommelelement 2 an seiner Außenseite Verstärkungsbereiche 23 auf. Bevorzugt sind diese Verstärkungsbereiche 23 durch Materialanhäufung gekennzeichnet, wobei in jedem Verstärkungsbereich 23 je eine erste Befestigungselementaufnahme 24 vorgesehen ist. In die erste Befestigungselementaufnahme 24 greift bevorzugt ein erstes Befestigungselement 12 ein und fixiert die Radeinheit 8 am Bremstrommelelement 2. Die Materialanhäufung der Verstärkungsbereiche 23 ermöglicht dabei bevorzugt eine günstige Spannungsverteilung bei der Kraftübertragung von Radeinheit 8 zum Bremstrommelelement 2 über das erste Befestigungselement 12 und die erste Befestigungselementaufnahme 24. Bevorzugt weisen die Verstärkungsbereiche 23 abgerundete Geometrieverläufe auf, um Kerbwirkung bei der Kraftübertragung zu vermeiden. Bevorzugt versetzt zu den ersten Befestigungselementaufnahmen sind in dieser bevorzugten Ausführungsform zweite Befestigungselementaufnahmen 26 angeordnet, in welchen je ein zweites Befestigungselement 14 angeordnet wird, in die Nebeneinheit 6 eingreift und auf diese Weise das Bremstrommelelement 2 an der Nebeneinheit 6 fixiert. Die erste Befestigungselementaufnahme 24 ist bevorzugt als Gewindebohrung, die zweite Befestigungselementaufnahme 26 als Durchgangsbohrung ausgeführt. Dabei weist die zweite Befestigungselementaufnahme 26 bevorzugt eine Vertiefung größeren Durchmessers als die durchgehende Bohrung auf, in welche bevorzugt ein Schraubenkopf versenkt werden kann. In der Figur gezeigt ist die bevorzugte Ausführungsform mit je acht ersten bzw. zweiten Befestigungselementaufnahmen 24, 26. In weiteren bevorzugten Ausführungsformen können 10 bis 12 und besonders bevorzugt 13 bis 18 erste und/oder zweite Befestigungselementaufnahmen 24, 26 vorgesehen sein. Mit Vorteil sind so viele Befestigungselementaufnahmen 24, 26 vorgesehen wie jeweilige Befestigungselemente 12, 14.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Achse
    2
    Bremstrommelelement
    4
    Reibelement
    6
    Nabeneinheit
    8
    Radeinheit
    10
    Außeneinheit
    12
    erstes Befestigungselement
    14
    zweites Befestigungselement
    21
    Stirnteil
    22
    Trommelmantel
    23
    Verstärkungsbereich
    24
    erste Befestigungselementaufnahme
    25
    Trägerbereich
    26
    zweite Befestigungselementaufnahme
    81
    Felgenmantel
    A
    Rotationsachse
    D1
    maximale Erstreckung Außeneinheit
    D2
    minimale Erstreckung Felgenmantel

Claims (11)

  1. Achssystem, insbesondere Achssystem für Nutzfahrzeuge, umfassend eine Außeneinheit (10), eine Nabeneinheit (6) und ein Bremstrommelelement (2), wobei die Außeneinheit (10) eine maximale Ausdehnung D1 quer zu einer Rotationsachse (A) aufweist, wobei das Bremstrommelelement (2) einen Stirnteil (21), der sich quer zur Rotationsachse (A) erstreckt und eine Aussparung aufweist, und einen Trommelmantel (22) umfasst, der sich im Wesentlichen parallel zur Rotationsachse (A) erstreckt, wobei die Aussparung des Stirnteils (21) eine Erstreckung quer zur Rotationsachse (A) von mindestens D1 aufweist, wobei die Erstreckung des Trommelmantels (22) quer zur Rotationsachse (A) kleiner ist als das Innenmaß D2 einer, an dem Bremstrommelelement (2) festlegbaren und dieses zumindest teilweise umgebenden, Anbaueinheit, wobei die Außeneinheit (10) in Richtung der Rotationsachse (A) an der Nabeneinheit (6) angeordnet ist, wobei die Außeneinheit (10) als hydrostatischer Zusatzantrieb ausgebildet ist und ausgelegt ist, ein Antriebsmoment auf die Nabeneinheit (6) zu übertragen, wobei die Außeneinheit (10) sowohl mit der Nabeneinheit (6) als auch mit einer Achse (1) verbunden ist, und wobei das Bremstrommelelement (2) über die Außeneinheit (10) hinweg verlagerbar und an der Nabeneinheit (6) festlegbar ist.
  2. Achssystem nach Anspruch 1, wobei das Bremstrommelelement (2) montierbar und demontierbar ist, während die Außeneinheit (10) festgelegt an der Nabeneinheit (6) verbleibt.
  3. Achssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Trommelmantel (22) mehrteilig ausgeführt ist und ein Reibelement (4) und einen Trägerbereich (25) aufweist.
  4. Achssystem nach Anspruch 3, wobei der Trägerbereich (25) aus einem Material höherer Festigkeit ausgebildet ist als das Reibelement (4).
  5. Achssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Verhältnis der Erstreckung der Aussparung zur maximalen Erstreckung des Bremstrommelelements quer zur Rotationsachse größer als 0.4, bevorzugt größer als 0.6 und besonders bevorzugt etwa 0.7 bis 0.85 ist.
  6. Achssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche wobei die Anbaueinheit eine Radeinheit (8) ist, wobei die Radeinheit (8) einen Felgenmantel (81) umfasst, welcher sich im Wesentlichen parallel zur Rotationsachse (A) erstreckt, wobei die zur Rotationsachse (A) hinweisende, innere Fläche des Felgenmantels (81) eine minimale Erstreckung D2 quer zur Rotationsachse (A) aufweist, und wobei der Felgenmantel (81) über das Bremstrommelelement (2) schiebbar und die Radeinheit (8) am Bremstrommelelement (2) festlegbar ist.
  7. Achssystem nach Anspruch 6, wobei die Radeinheit (8) mittels eines ersten Befestigungselements (12) am Bremstrommelelement (2) gegen Verlagerung und Verdrehung relativ zum Bremstrommelelement (2) gesichert ist.
  8. Achssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Bremstrommelelement (2) mittels eines zweiten Befestigungselements (14) an der Nabeneinheit (6) gegen Verlagerung und Verdrehung relativ zur Nabeneinheit (6) gesichert ist.
  9. Achssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Nabeneinheit (6) und/oder das Bremstrommelelement (2) und/oder die Radeinheit (8) im Wesentlichen rotationssymmetrisch ausgebildet sind.
  10. Achssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend ein Eingriffselement, wobei das Eingriffselement ausgelegt ist, in an der Nabeneinheit (6) und am Bremstrommelelement (2) vorgesehene Rücksprünge einzugreifen und auf diese Weise die Nabeneinheit (6) und das Bremstrommelelement (2) gegen Verdrehung relativ zueinander zu sichern.
  11. Verfahren zur Herstellung eines Achssystems umfassend die Schritte: a) Bereitstellen einer Nabeneinheit (6), eines Bremstrommelelements (2) und mindestens eines zweiten Befestigungselements (14), wobei an der Nabeneinheit (6) eine Außeneinheit (10) mit einer maximalen Erstreckung D1 quer zu einer Rotationsachse (A) angeordnet ist, wobei die Außeneinheit (10) als hydrostatischer Zusatzantrieb ausgebildet ist und ausgelegt ist, ein Antriebsmoment auf die Nabeneinheit (6) zu übertragen, wobei die Außeneinheit (10) sowohl mit der Nabeneinheit (6) als auch mit einer Achse (1) verbunden ist, wobei das Bremstrommelelement (2) einen Stirnteil (21) aufweist, und wobei der Stirnteil (21) eine Aussparung mit einer Erstreckung quer zur Rotationsachse (A) von mindestens D1 aufweist, b) Verlagern des Bremstrommelelements (2) entlang der Rotationsachse (A) über die Nabeneinheit (6) hinweg, bis der Stirnteil (21) an der Nabeneinheit (6) anliegt und c) Festlegen des Bremstrommelelements (2) an der Nabeneinheit (6) mittels eines oder einer Vielzahl von zweiten Befestigungselementen (14).
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