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DE102010052415A1 - Sicherungsvorrichtung für einen Sicherheitsgurt und Sicherheitsgurt - Google Patents

Sicherungsvorrichtung für einen Sicherheitsgurt und Sicherheitsgurt Download PDF

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Publication number
DE102010052415A1
DE102010052415A1 DE102010052415A DE102010052415A DE102010052415A1 DE 102010052415 A1 DE102010052415 A1 DE 102010052415A1 DE 102010052415 A DE102010052415 A DE 102010052415A DE 102010052415 A DE102010052415 A DE 102010052415A DE 102010052415 A1 DE102010052415 A1 DE 102010052415A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
tongue
buckle
belt
webbing
lock
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102010052415A
Other languages
English (en)
Inventor
Dipl.-Ing. Heinrich Till
Dipl.-Ing.(BA) Reimund Matthias
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Daimler AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Daimler AG filed Critical Daimler AG
Priority to DE102010052415A priority Critical patent/DE102010052415A1/de
Priority to PCT/EP2011/005254 priority patent/WO2012069110A1/de
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    • B60R21/16Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags
    • B60R21/18Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags the inflatable member formed as a belt or harness or combined with a belt or harness arrangement
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    • B60R22/00Safety belts or body harnesses in vehicles
    • B60R22/02Semi-passive restraint systems, e.g. systems applied or removed automatically but not both ; Manual restraint systems
    • B60R22/023Three-point seat belt systems comprising two side lower and one side upper anchoring devices

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Automotive Seat Belt Assembly (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Sicherungsvorrichtung (2) für einen Sicherheitsgurt (1) mit einem Gurtschloss (4) und einer in das Gurtschloss (4) einsteckbaren Schlosszunge (5), wobei das Gurtschloss (4) zumindest ein Verriegelungselement (4.2) zur Verriegelung der Schlosszunge (5) innerhalb des Gurtschlosses (4) bei Überschreitung einer Mindesteindringtiefe (Emin) der Schlosszunge (5) in das Gurtschloss (4) umfasst. Erfindungsgemäß ist eine Codieranordnung (C) vorgesehen, welche derart ausgebildet ist, dass das Einstecken der Schlosszunge (5) in das Gurtschloss (4) genau bei einer relativen ersten Orientierung der Schlosszunge (5) zu dem Gurtschloss (4) bis zum Erreichen zumindest der Mindesteindringtiefe (Emin) freigegeben ist und bei zumindest einer weiteren Orientierung auf eine Eindringtiefe begrenzt ist, welche kleiner als die Mindesteindringtiefe (Emin) ist.
Die Erfindung betrifft weiterhin einen Sicherheitsgurt (1) für ein Fahrzeug, umfassend eine Sicherungsvorrichtung (2).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sicherungsvorrichtung für einen Sicherheitsgurt mit einem Gurtschloss und einer in das Gurtschloss einsteckbaren Schlosszunge, wobei das Gurtschloss zumindest ein Verriegelungselement zur Verriegelung der Schlosszunge innerhalb des Gurtschlosses bei Überschreitung einer Mindesteindringtiefe der Schlosszunge in das Gurtschloss umfasst.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin einen Sicherheitsgurt.
  • Aus der DE 203 18 284 U1 ist ein Gurtschloss für einen Sicherheitsgurt bekannt. Das Gurtschloss umfasst einen Rahmen, einen Auswerfer, der verschiebbar im Rahmen angebracht ist, und einen Riegel, der durch Betätigung des Auswerfers aus einer Lösestellung in eine Verriegelungsstellung überführbar ist. Weiterhin ist ein Codierelement vorgesehen, welches eine Betätigung des Auswerfers nur dann ermöglicht, wenn eine für das Gurtschloss vorgesehene Steckzunge in das Gurtschloss eingesteckt ist.
  • Weiterhin ist aus der DE 201 13 868 U1 eine Baugruppe für einen Sicherheitsgurt bekannt, wobei die Baugruppe eine Steckzunge und ein Gurtschloss umfasst. Die Steckzunge weist einen Verriegelungsabschnitt, der in das Gurtschloss einsteckbar ist, und einen Halteabschnitt, an dem der Sicherheitsgurt anbringbar ist, auf. Im Bereich eines Übergangs vom Verriegelungsabschnitt zum Halteabschnitt ist ein Codier-Vorsprung vorgesehen, der ein Einstecken der Steckzunge in das Gurtschloss verhindert, wenn es sich um ein nicht zur Steckzunge gehöriges Gurtschloss handelt.
  • Ferner offenbart die DE 38 38 755 A1 ein Gurtschloss für einen Sicherheitsgurt. Das Gurtschloss umfasst ein Schlossgehäuse, welches mit einer Ausnehmung versehen ist, in welche eine an einem Zungenteil gelagerte Schlosszunge einsteckbar und verriegelbar ist. Die Schlosszunge ist versenkbar an dem Zungenteil gelagert und mittels einer gegen ein die Schlosszunge in eine versenkte Stellung vorspannendes Vorspannelement wirkenden Ausschiebeeinrichtung ausschiebar. Die Ausschiebeeinrichtung umfasst zumindest ein Betätigungselement, welches in einem Bereich zwischen dem Schlossgehäuse und dem Zungenteil angeordnet ist und bei Anlage des Schlossgehäuses gegen das Zungenteil betätigbar ist. Die Ausschiebeeinrichtung ist derart ausgebildet, dass eine Verriegelung der Schlosszunge im Schlossgehäuse bei falscher Zuordnung des Zungenteils zu dem Schlossgehäuse nicht ausführbar ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gegenüber dem Stand der Technik verbesserte Sicherungsvorrichtung für einen Sicherheitsgurt und einen verbesserten Sicherheitsgurt anzugeben.
  • Hinsichtlich der Sicherungsvorrichtung wird die Aufgabe erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale und hinsichtlich des Sicherheitsgurtes durch die im Anspruch 7 angegebenen Merkmale gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die Sicherungsvorrichtung für einen Sicherheitsgurt umfasst ein Gurtschloss und eine in das Gurtschloss einsteckbare Schlosszunge, wobei das Gurtschloss zumindest ein Verriegelungselement zur Verriegelung der Schlosszunge innerhalb des Gurtschlosses bei Überschreitung einer Mindesteindringtiefe der Schlosszunge in dem Gurtschloss umfasst.
  • Erfindungsgemäß ist eine Codieranordnung vorgesehen, welche derart ausgebildet ist, dass das Einstecken der Schlosszunge in das Gurtschloss genau bei einer relativen ersten Orientierung der Schlosszunge zu dem Gurtschloss bis zum Erreichen zumindest der Mindesteindringtiefe freigegeben ist und bei zumindest einer weiteren Orientierung auf eine Eindringtiefe begrenzt ist, welche kleiner als die Mindesteindringtiefe ist.
  • Somit ist in besonders vorteilhafter Weise eine Verriegelung der Schlosszunge nur in genau der einen ersten Orientierung möglich, wodurch eine Verriegelung bei von der ersten Orientierung abweichenden weiteren Orientierungen vermieden wird. Daraus resultiert der Vorteil, dass die Gefahr des Anlegens des Sicherheitsgurtes mit verdrehtem Gurtband minimiert ist. Somit ist eine großflächige Anlage des Gurtbandes am Körper des Fahrzeuginsassen sichergestellt, so dass eine auf den Fahrzeuginsassen einwirkende Kraft pro Fläche bei einer Verunfallung des Fahrzeugs minimiert und die Rückhaltewirkung des Sicherheitsgurtes maximiert ist.
  • Insbesondere ist die Schlosszunge bei der verbleibenden weiteren Orientierung um 180° um eine in Einsteckrichtung der Schlosszunge verlaufende Achse gegenüber der ersten Orientierung gedreht, so dass die Verriegelung der Schlosszunge im um 180° verdrehten Zustand vermeidbar ist. Bei einer derartigen Ausgestaltung ist die Sicherungsvorrichtung für herkömmliche, allgemein bekannte und bereits im Einsatz befindliche Gurtschlossmechaniken verwendbar.
  • In einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung umfasst die Codieranordnung ein an der Schlosszunge angeordnetes zungenseitiges Formelement und eine zu diesem korrespondierende, innerhalb des Gurtschlosses angeordnete schlossseitige Aussparung. Diese Ausgestaltung ermöglicht eine besonders effiziente und gleichzeitig mit geringem Material- und Kostenaufwand realisierbare Verdrehsicherung der Schlosszunge. Auch zeichnet sich diese Ausgestaltung durch ein hohe Robustheit und Langlebigkeit aus. Als besonderer Vorteil dieser Ausgestaltung ergibt sich weiterhin, dass aufgrund der Anordnung der schlossseitigen Aussparung in dem Gurtschloss auch eine Verwendung des Gurtschlosses in Verbindung mit herkömmlichen Schlosszungen möglich ist. Somit ist ein Gleichteileeinsatz erhöht und Material- und Herstellungskosten sind verringert.
  • Bevorzugt ist das zungenseitige Formelement an einer in Einsteckrichtung gerichteten Stirnseite der Schlosszunge außermittig angeordnet, so dass das Einstecken der Schlosszunge in das Gurtschloss mit geringem Aufwand und ohne aufwändige und exakte Positionierung der Schlosszunge zu dem Gurtschloss erfolgen kann.
  • Alternativ oder zusätzlich umfasst die Codieranordnung eine an der Schlosszunge angeordnete zungenseitige Aussparung und ein zu dieser korrespondierendes innerhalb des Gurtschlosses angeordnetes schlossseitiges Formelement. Auch diese Ausgestaltung ermöglicht eine besonders effiziente und gleichzeitig mit geringem Material- und Kostenaufwand realisierbare Verdrehsicherung der Schlosszunge und zeichnet sich durch ein hohe Robustheit und Langlebigkeit aus.
  • Bevorzugt ist die Aussparung an einer in Einführrichtung gerichteten Stirnseite der Schlosszunge außermittig angeordnet, so dass auch hier das Einstecken der Schlosszunge in das Gurtschloss mit geringem Aufwand und ohne aufwändige und exakte Positionierung der Schlosszunge zu dem Gurtschloss erfolgen kann.
  • Der erfindungsgemäße Sicherheitsgurt für ein Fahrzeug umfasst die erfindungsgemäße Sicherungsvorrichtung, so dass aufgrund der Möglichkeit der Verriegelung der Schlosszunge nur in genau der einen ersten Orientierung die Gefahr des Anlegens des Sicherheitsgurtes mit verdrehtem Gurtband minimiert ist. Aufgrund der dadurch sichergestellten großflächigen Anlage des Gurtbandes am Körper des Fahrzeuginsassen ist eine auf den Fahrzeuginsassen einwirkende Kraft pro Fläche bei einer Verunfallung des Fahrzeugs minimiert und die Rückhaltewirkung des Sicherheitsgurtes maximiert.
  • Gemäß einer Weiterbildung des Sicherheitsgurtes ist ein Gurtband durch eine Öffnung der Schlosszunge geführt, mittels welcher das Gurtband an einem unteren Umlenkpunkt bei angelegtem Sicherheitsgurt in einem Übergangsbereich von einem Beckengurtbereich zu einem Schultergurtbereich umgelenkt ist. Insbesondere ist das Gurtband in der Öffnung der Schlosszunge verschiebbar angeordnet, so dass eine Länge eines Beckengurtbereichs und eines Schultergurtbereichs des Sicherheitsgurtes individuell an die Körpergröße des Fahrzeuginsassen anpassbar ist.
  • In einer zweckmäßigen Ausgestaltung weist das Gurtband mehrere Gurtbandlagen und zumindest einen zwischen zumindest zwei Gurtbandlagen angeordneten und mit einem Gas beaufschlagbaren Gurtinnenraum auf. Der Gurtinnenraum ist bei Erfassung einer Kollision des Fahrzeugs mit einem Hindernis oder bei einer nicht vermeidbaren Kollision bereits vor dieser mit einem Gas befüllbar, so dass eine Belastung des Fahrzeuginsassen bei der Kollision vermindert ist.
  • In vorteilhafter Weise verlauft der mit dem Gas beaufschlagbare Gurtinnenraum insbesondere im Schultergurtbereich und im Beckengurtbereich des Gurtbandes und an dem unteren Umlenkpunkt ist ein zumindest zwei Abschnitte des Gurtinnenraumes verbindender Gaskanal zwischen den zumindest zwei Gurtbandlagen vorgesehen.
  • Die zwei Abschnitte des Gurtinnenraumes entstehen aufgrund der Umlenkung des Gurtbandes im Bereich der Schlosszunge und der daraus resultierenden Zug- und Druckkräfte.
  • Aufgrund dieser Ausdehnung des mit dem Gas beaufschlagbaren Gurtinnenraumes sind die Kräfte, welche vom Gurtband auf den Fahrzeuginsassen während der Kollision sowohl im Schultergurtbereich als auch im Beckengurtbereich verringert. In Verbindung mit der verdrehsicheren Verriegelung der Schlosszunge in dem Gurtschloss ist stets eine optimierte Gasversorgung beider Abschnitte des Gurtinnenraumes durch den im Bereich der den unteren Umlenkpunkt bildenden Öffnung der Schlosszunge verlaufenden und die beiden Abschnitte verbindenden Gaskanal möglich.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
  • Dabei zeigen:
  • 1 schematisch einen Fahrzeuginsassen auf einem Fahrzeugsitz und einen erfindungsgemäßen Sicherheitsgurt,
  • 2 schematisch eine erfindungsgemäße Sicherungsvorrichtung für den Sicherheitsgurt gemäß 1 mit einem Gurtschloss und einer Schlosszunge, wobei sich die Schlosszunge in einer Position befindet, in welcher diese in dem Gurtschloss verriegelbar ist,
  • 3 schematisch die Sicherungsvorrichtung gemäß 2, wobei sich die Schlosszunge in einer Position befindet, in welcher diese nicht in dem Gurtschloss verriegelbar ist,
  • 4 schematisch eine Schnittdarstellung eines Gurtbandes des Sicherheitsgurtes gemäß 1 im ungefalteten Zustand mit einem flach zwischen zwei Gurtbandlagen eingebrachten Gaskanal,
  • 5 schematisch eine Schnittdarstellung eines Gurtbandes des Sicherheitsgurtes gemäß 4 im gefalteten Zustand, und
  • 6 schematisch eine Schnittdarstellung des Gurtbandes gemäß 5 in einem Zustand, in welchem der Gaskanal mit Gas beaufschlagt ist.
  • Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • In 1 ist ein Fahrzeuginsasse I auf einem Fahrzeugsitz S dargestellt, wobei der Fahrzeuginsasse I mit einem erfindungsgemäßen Sicherheitsgurt 1 angeschnallt ist. Bei dem Sicherheitsgurt 1 handelt es sich um einen so genannten Drei-Punkt-Sicherheitsgurt, welcher den Fahrzeuginsassen an drei Punkten P1 bis P3 an eine Fahrzeugkarosserie anbindet. Der Sicherheitsgurt 1 umfasst weiterhin eine Sicherungsvorrichtung 2.
  • Ein erster Punkt P1 befindet sich im unteren Bereich neben dem Fahrzeugsitz S, insbesondere an einer B-Säule des Fahrzeugs. An diesem ersten Punkt P1 ist ein Gurtband 3 des Sicherheitsgurtes 1 an der Fahrzeugkarosserie befestigt.
  • Von diesem ersten Punkt P1 aus ist das Gurtband 3 über einen Beckenbereich des Fahrzeuginsassen I zu einem zweiten Punkt P2 geführt, welcher durch ein an der Fahrzeugkarosserie befestigtes Gurtschloss 4, vorzugsweise mit einem nicht dargestellten integrierten Schlossstraffer, gebildet ist. In das Gurtschloss 4 greift eine so genannte Schlosszunge 5 ein bzw. ist an dieses angebunden. Der Bereich des Gurtbandes 3, welcher über den Beckenbereich des Fahrzeuginsassen I geführt ist, wird im Folgenden als Beckengurtbereich BG bezeichnet und ist zu einer Rückhaltung des Beckenbereichs des Fahrzeuginsassen I vorgesehen.
  • Das Gurtschloss 4 und die Schlosszunge 5 bilden dabei die Sicherungsvorrichtung 2, wobei diese in den 2 und 3 näher dargestellt sind.
  • Das Gurtband 3 ist durch eine in 2 näher dargestellte Öffnung 5.1 in der Schlosszunge 5 geführt und umgelenkt. Dabei bildet die Schlosszunge 5 einen unteren Umlenkpunkt U1.
  • Vom unteren Umlenkpunkt U1 aus ist das Gurtband 3 über einen Oberkörperbereich des Fahrzeuginsassen I zu einem oberen Umlenkpunkt U2 geführt, welcher den dritten Punkt P3 bildet. Der Bereich des Gurtbandes 3 zwischen dem zweiten Punkt P2 und dem dritten Punkt P3 wird im Folgenden als Schultergurtbereich SG bezeichnet und ist zu einer Rückhaltung des Oberkörperbereichs des Fahrzeuginsassen I vorgesehen.
  • Um eine Länge des Beckengurtbereichs BG und des Schultergurtbereichs SG individuell an die Körpergröße des Fahrzeuginsassen I anzupassen, ist das Gurtband 3 in der Öffnung 5.1 der Schlosszunge 5 verschiebbar angeordnet.
  • Der obere Umlenkpunkt U2 ist vorzugsweise höhenverstellbar an der B-Säule des Fahrzeugs angeordnet, so dass die Höhe des Sicherheitsgurtes 1 in Abhängigkeit von der Körpergröße des Fahrzeuginsassen I individuell einstellbar ist.
  • Vom oberen Umlenkpunkt U2 ist das Gurtband 3 zu einem Gurtaufroller 6 geführt, welcher vorzugsweise im unteren Bereich der B-Säule des Fahrzeugs befestigt ist. Der Gurtaufroller 6 ist zum Aufrollen des Gurtbandes 3 des Sicherheitsgurtes 1 bei Nichtbenutzung und zur Straffung des Gurtbandes 3 am Körper des Fahrzeuginsassen I bei angelegtem Sicherheitsgurt 1 vorgesehen. Vorzugsweise umfasst der Gurtaufroller 6 zusätzlich einen nicht dargestellten so genannten Aufrollerstraffer, mittels welchem das Gurtband 3 bei einer Kollision des Fahrzeugs mit einem Hindernis derart straffbar ist, dass der Fahrzeuginsasse I optimal im Fahrzeugsitz S positioniert ist und eine optimierte Rückhaltung des Fahrzeuginsassen 1 erfolgt.
  • Um eine Belastung des Fahrzeuginsassen I bei einem Unfall des Fahrzeugs, insbesondere bei einer Kollision des Fahrzeugs mit einem Hindernis zu vermindern, ist es erforderlich, dass das Gurtband 3 optimal am Fahrzeuginsassen I verläuft und möglichst großflächig am Körper des Fahrzeuginsassen I anliegt. Somit ist eine auf den Fahrzeuginsassen I einwirkende Kraft pro Fläche beim Unfall minimiert. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass eine Verdrehung des Gurtbandes 3, welche insbesondere aus einer verdrehten Einführung der Schlosszunge 5 in das Gurtschloss 4 resultieren kann, vermieden wird. Dies wird mit der in den 2 und 3 näher dargestellten erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung 2 erzielt.
  • Die 2 und 3 zeigen ein mögliches Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung 2 für den Sicherheitsgurt 1. Die Sicherungsvorrichtung 2 ist aus dem Gurtschloss 4 und der Schlosszunge 5 gebildet, wobei das Gurtschloss 4 in einer Schnittdarstellung gezeigt ist. Die Sicherungsvorrichtung 2 wird im Folgenden anhand beider Figuren gemeinsam erläutert.
  • Die Schlosszunge 5 ist in das Gurtschloss 4 einsteckbar, wobei dass Gurtschloss 4 einen zu einem Zungenabschnitt 5.2 der Schlosszunge 5 korrespondierenden Aufnahmeschlitz 4.1 aufweist. Der Aufnahmeschlitz 4.1 ist im oberen Bereich aufgeweitet ausgebildet, so dass einfaches Einführen der Schlosszunge 5 in das Gurtschloss 4 möglich ist.
  • Beim Einstecken der Schlosszunge 5 in das Gurtschloss 4 wird die Schlosszunge 5 in dem Gurtschloss 4 verriegelt. Hierzu weist die Schlosszunge 5 ein als Ausnehmung ausgebildetes Verriegelungsfenster 5.3 und das Gurtschloss 4 ein mit dem Verriegelungsfenster 5.3 korrespondierendes Verriegelungselement 4.2 auf.
  • Die Verriegelung der Schlosszunge 5 erfolgt dabei erst bei Überschreitung einer Mindesteindringtiefe Emin der Schlosszunge 5 in das Gurtschloss 4. Beim Einstecken der Schlosszunge 5 in das Gurtschloss 4 wird die Schlosszunge 5 mit einer in Einsteckrichtung gerichteten Stirnseite 5.4 an ein in dem Gurtschloss 4 angeordnetes Gegenlager 4.3 geführt, welches federnd in dem Gurtschloss 4 gelagert ist. Um die Verriegelung zu realisieren, wird die Schlosszunge 5 an das Gegenlager 4.3 geführt und eine mit dem Gegenlager 4.3 in Wirkverbindung stehende Auswerferfeder 4.4 wird gespannt. Bei Erreichen der Mindesteindringtiefe Emin rastet das Verriegelungselement 4.2 in das Verriegelungsfenster 5.3 ein und die Schlosszunge 5 ist in dem Gurtschloss 4 verriegelt.
  • Zum Lösen der Verriegelung ist an einer Außenseite des Gurtschlosses 4 ein nicht näher dargestelltes Betätigungselement vorgesehen, mittels welchem das Verriegelungselement 4.2 aus dem Verriegelungsfenster 5.3 gelöst wird. Nach dem Lösen wird die Schlosszunge 5 aufgrund einer aus der Vorspannung der Auswerferfeder 4.4 resultierenden Federkraft nach oben bewegt und ist freigegeben.
  • Um die Verdrehung des Gurtbandes 3 am Körper des Fahrzeuginsassen 1 zu vermeiden, ist es erforderlich, dass die Schlosszunge 5 in einer vorgesehenen ersten Orientierung in das Gurtschloss 4 geführt und in diesem verriegelt wird. Eine Verriegelung in einer von der ersten Orientierung abweichenden Orientierung, in welcher die Schlosszunge 5 um 180° um eine in Einsteckrichtung der Schlosszunge 5 verlaufende Achse gegenüber der ersten Orientierung gedreht ist, muss somit vermieden werden, um die Verdrehung des Gurtbandes 3 zu vermeiden.
  • Zu diesem Zweck umfasst die Sicherungsvorrichtung 2 eine Codieranordnung C, welche derart ausgebildet ist, dass das Einstecken der Schlosszunge 5 in das Gurtschloss 4 genau bei einer relativen ersten Orientierung der Schlosszunge 5 zu dem Gurtschloss 4 bis zum Erreichen zumindest der Mindesteindringtiefe Emin freigegeben ist und bei zumindest einer verbleibenden weiteren Orientierung auf eine Eindringtiefe begrenzt ist, welche kleiner als die Mindesteindringtiefe Emin ist.
  • Die Codieranordnung C umfasst im dargestellten Ausführungsbeispiel der Sicherungsvorrichtung 2 ein an der Stirnseite 5.4 in Einsteckrichtung der Schlosszunge 5 gerichtetes außermittig angeordnetes zungenseitiges Formelement 5.5. Das zungenseitige Formelement 5.5 ist dabei laschenförmig ausgebildet.
  • Innerhalb des Gurtschlosses 4, im dargestellten Ausführungsbeispiel am Gegenlager 4.3, ist eine zu dem zungenseitigen Formelement 5.5 korrespondierende schlossseitige Aussparung 4.5 angeordnet.
  • Wird die Schlosszunge 5 in der ersten vorgesehenen Orientierung, wie in 2 dargestellt, in das Gurtschloss 4 geführt, wird diese mit dem zungenseitigen Formelement 5.5 an das Gegenlager 4.3 geführt, wobei das zungenseitige Formelement 5.5 in die schlossseitige Aussparung 4.5 geführt wird. Das Gegenlager 4.3 wird bei gleichzeitiger Spannung der Auswerferfeder 4.4 nach unten bewegt. Diese Bewegung nach unten endet an einem vorgegebenen unteren Totpunkt.
  • Bei Erreichen der Mindesteindringtiefe Emin erfolgt, wie bereits beschrieben, die Verriegelung der Schlosszunge 5 in dem Gurtschloss 4.
  • Wird die Schlosszunge 5 in der weiteren, um 180° zur ersten Orientierung gedrehten Orientierung, wie in 3 dargestellt, in das Gurtschloss 4 geführt, wird diese mit dem zungenseitigen Formelement 5.5 an das Gegenlager 4.3 geführt. Jedoch wird das zungenseitige Formelement 5.5 nicht in die schlossseitige Aussparung 4.5 geführt, sondern steht in Wirkverbindung mit einer gegenüber der schlossseitigen Aussparung 4.5 erhöht angeordneten Flachseite des Gegenlagers 4.3. Das Gegenlager 4.3 wird bei gleichzeitiger Spannung der Auswerferfeder 4.4 nach unten bewegt. Diese Bewegung nach unten endet wiederum am vorgegebenen unteren Totpunkt.
  • Aufgrund der Ausbildung des zungenseitigen Formelements 5.5 ist jedoch bei Erreichen des unteren Totpunktes die Mindesteindringtiefe Emin der Schlosszunge 5 nicht erreicht. Somit befindet sich das Verriegelungsfenster 5.3 der Schlosszunge 5 nicht an einer mit dem Verriegelungselement 4.2 des Gurtschlosses 4 übereinstimmenden Position, sondern befindet sich in Einsteckrichtung gesehen vor diesem. Somit ist eine Verriegelung der Schlosszunge 5 in dem Gurtschloss 4 bei um 180° verdrehter Anordnung der Schlosszunge 5 nicht möglich und ein durch den Fahrzeuginsassen 1 versehentliches Verriegeln der Schlosszunge 5 im verdrehten Zustand wird vermieden.
  • Alternativ oder zusätzlich umfasst die Codieranordnung C in nicht dargestellter Weise eine an der Schlosszunge 5 angeordnete zungenseitige Aussparung und ein zu dieser korrespondierendes innerhalb des Gurtschlosses 4 angeordnetes schlossseitiges Formelement.
  • Um die Belastung des Fahrzeuginsassen I bei einer Kollision des Fahrzeugs mit einem Hindernis weiter zu vermindern, ist das Gurtband 3 als zweilagiges, zweifach gefaltetes und aufblasbares Gurtband 3 ausgebildet, welches bei Erfassung einer Kollision oder bei einer nicht vermeidbaren Kollision bereits vor dieser mit einem Gas befüllbar ist und sich entfaltet. Hierzu ist ein nicht dargestellter Gasgenerator vorgesehen, mittels welchem ein Gurtinnenraum G, der zwischen den in den 4 bis 6 näher dargestellten Gurtbandlagen 3.1 und 3.2 des Gurtbandes 3 ausgebildet ist, mit Gas beaufschlagbar ist.
  • Alternativ kann es sich bei dem Gurtband 3 auch ein herkömmliches, nicht mit Gas beaufschlagbares Gurtband 3 handeln.
  • 4 zeigt das mit Gas beaufschlagbare Gurtband 3 in einer Schnittdarstellung. Das Gurtband 3 weist zwei Gurtbandlagen 3.1 und 3.2 auf.
  • Bei der Herstellung des Gurtbandes 3 wird dieses vorzugsweise zunächst aus einer Gewebelage gebildet, die anschließend einmal gefaltet wird und deren Randbereiche derart miteinander verbunden werden, dass das Gurtband 3 schlauchförmig ausgebildet ist. Zur Verbindung der Gurtbandlagen 3.1 und 3.2 sind diese beispielsweise miteinander verklebt, vernäht und/oder miteinander verwebt. Zwischen den Gurtbandlagen 3.1 und 3.2 bildet sich ein Gurtinnenraum G aus.
  • Die Gewebelage ist aus einem Gewebe gebildet, welches insbesondere aus Kunststofffäden gewebt ist. Als Kunststoffe werden dabei vorzugsweise Polyester und/oder Nylon verwendet. Das Gewebe zeichnet sich dabei durch eine hohe Lebensdauer, eine hohe mechanische Belastbarkeit und Zugfestigkeit sowie gleichzeitig durch eine hohe Flexibilität aus, so dass das Gurtband 3 möglichst großflächig am Körper des Fahrzeuginsassen I anliegt.
  • Zur Erzeugung des schlauchförmigen Gurtbandes 3 kann das Gurtband 1 alternativ zur gefalteten Gewebelage aus zwei Gewebelagen gebildet sein, die übereinander gelegt und an den Randbereichen miteinander verbunden sind. Die Verbindung erfolgt wiederum anhand einer Verklebung, Vernähung und/oder einer Verwebung der Gewebelagen.
  • Damit ein Entweichen des Gases aus dem Gurtband 3 verringert wird, sind die Gurtbandlagen 3.1, 3.2 zumindest an einer Innenseite, also jeweils der Seite, welche dem Gurtinnenraum G zugewandt ist, mit einem Dichtmaterial beschichtet. Dieses Dichtmaterial ist beispielsweise Silikon oder Latex.
  • Um bei einer Kollision des Fahrzeugs mit einem Hindernis eine Belastung des Fahrzeuginsassen I zu minimieren, ist das Gurtband 3 mehrfach gefaltet ausbildet.
  • In 5 ist das Gurtband 3 mit einer zweifachen Faltung dargestellt.
  • Bei einer Kollision des Fahrzeugs mit einem Hindernis entfalten sich mehrere Faltlagen L1 bis L3 des Gurtbandes 3 bei Beaufschlagung des Gurtinnenraums G mit dem Gas, so dass eine Oberfläche des Gurtbandes 3 bei der Rückhaltung des Fahrzeuginsassen I vergrößert ist.
  • Zur Erzeugung der Faltlagen L1 bis L3 ist das Gurtband 3 parallel zur Längsausdehnung zweifach gefaltet. Dabei weist das Gurtband 3 in der Vorderansicht eine flachgedrückte Z-Form auf. Hierzu ist eine Bandbreite B des Gurtbandes 3 in drei etwa gleich breite Teile unterteilt. Ein erstes äußeres Teil des Gurtbandes 3 ist derart umgeschlagen, dass das erste äußere Teil unterhalb eines Mittelteiles des Gurtbandes 3 angeordnet ist. Ein zweites äußeres Teil ist nach dem Umschlagen auf dem Mittelteil angeordnet, so dass sich drei Faltlagen L1 bis L3 ausbilden.
  • Die Faltlagen L1 bis L3 des Gurtbandes 3 sind jeweils randseitig mittels gewebter oder genähter Aufreißfäden 7 miteinander verbunden, wodurch die Faltung fixiert ist. Die Aufreißfäden 7 bilden dabei jeweils randseitig eine Naht N aus.
  • Bei der Beaufschlagung des Gurtinnenraums G mit dem Gas weitet sich der Gurtinnenraum G, wie in 3 naher dargestellt, derart auf, dass die Aufreißfäden 7 bei Erreichen einer vorgegebenen Ausformung des Gurtbandes 3 definiert aufreißen und somit die N ähte N zerstört werden. Die vorgegebene Ausformung des Gurtbandes 3 ist bei Erreichen eines vorgegeben Mindestdrucks im Gurtinnenraum G gegeben, wobei aufgrund der Ausformung des Gurtbandes 3 auf die Aufreißfäden 7 wirkende Zugkräfte entstehen, aufgrund derer die Aufreißfäden 7 reißen. Somit entfaltet sich das Gurtband 3, indem die Faltenlagen L1 bis L3 des Gurtbandes 3 aufklappen.
  • Um einen maximalen Schutz des Fahrzeuginsassen I zu ermöglichen, ist das Gurtband 3 im Schultergurtbereich SG und im Beckengurtbereich BG gefaltet ausgebildet. In nicht dargestellten Ausführungsbeispielen des Sicherheitsgurtes 1 ist das Gurtband 3 im Schultergurtbereich SG oder im Beckengurtbereich BG gefaltet ausgebildet.
  • Der Bereich, in welchem das Gurtband 3 gefaltet ist, erstreckt sich dabei maximal bis zum oberen Umlenkpunkt U2, so dass eine Entfaltung des Gurtbandes 3 im Bereich zwischen dem oberen Umlenkpunkt U2 und dem Gurtaufroller 6 und daraus folgend eine undefinierte Entfaltung im Schultergurtbereich SG vermieden werden. Der gefaltete und somit entfaltbare Bereich des Gurtbandes 3 erstreckt sich bei in das Gurtschloss 4 eingesteckter Schlosszunge 5 und minimaler Auszugslänge des Gutbandes 3 maximal bis zum oberen Umlenkpunkt U2. Die minimale Auszugslänge des Gurtbandes 3 ergibt sich dabei dann, wenn der Sicherheitsgurt 1 bei nicht besetztem Fahrzeugsitz S angelegt wird, d. h. ohne dass sich der Fahrzeuginsasse I auf dem Fahrzeugsitz S befindet.
  • Zur Zuführung des Gases in den Gurtinnenraum G ist der Gurtinnenraum G mit dem Gasgenerator verbunden, welcher bei detektierter Kollision oder vor dieser das Gas in den Gurtinnenraum G einleitet. Um eine gleichmäßige und vollständige Entfaltung des Gurtbandes 3 in allen zu entfaltenden Bereichen zu erreichen, ist es erforderlich, dass in allen Bereichen, d. h. im gesamten Gurtinnenraum G der vorgegebene Mindestdruck erreicht wird.
  • Der Gasgenerator befindet sich vorzugsweise am Befestigungspunkt des Gurtbandes 3, d. h. am Punkt P1. Das Gas wird zur Entfaltung des Gurtbandes 3 vom Gasgenerator durch den Gurtinnenraum G bis in den Schultergurtbereich SG des Gurtbandes 3 geleitet.
  • Um die Leitung des Gases auch im unteren Umlenkpunkt U1, d. h. im Bereich der Umlenkung des Gurtbandes 3 an der Schlosszunge 5 zu ermöglichen, ist im Bereich des unteren Umlenkpunktes U1 ein Gaskanal 8 innerhalb des Gurtinnenraums G angeordnet. Dieser Gaskanal 8 verbindet den aufgrund der Umlenkung und aufgrund der auf das Gurtband 3 wirkenden Zugbelastung mittels der Schlosszunge 5 getrennten Gurtinnenraum G. Das heißt, es werden der in dem Schultergurtbereich SG und der in dem Beckengurtbereich BG befindliche Abschnitt des Gurtinnenraums G verbunden.
  • Der Gaskanal 8 ist insbesondere aus einem in radialer Richtung flexibel ausgebildeten Schlauch 9 gebildet, welcher flach zwischen den Gurtbandlagen 3.1, 3.2 eingebracht ist.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel des Gurtbandes 3 ist der Gaskanal 8 in der Mitte zwischen den Randbereichen des ungefalteten Gurtbandes 3 eingebracht. Dadurch ist der Gaskanal 8 im Mittelteil des gefalteten Gurtbandes 3 angeordnet.
  • Der den Gaskanal 8 bildende Schlauch 9 ist dabei aus einem Kunstfasergewebe gebildet und nahtlos ausgebildet, wobei auf eine Innenseite des Schlauches 9 eine fluidundurchlässige Schicht aus Silikon und/oder Latex aufgebracht ist. Daraus folgend ist der Schlauch 9 äußerst flexibel sowie fluiddicht und gleichzeitig in besonders flacher Weise in das Gurtband 3 einbringbar.
  • Bei der Beaufschlagung des Gurtinnenraums G mit dem Gas entfaltet sich der Gaskanal 8 derart, dass ein freier Strömungsquerschnitt innerhalb des Gaskanals 8 entsteht.
  • Eine optimale Zuführung des Gases durch den Schlauch 9 ist nur bei vorschriftsmäßiger Anordnung der Schlosszunge 5 in dem Gurtschloss 4 möglich. Eine um 180° verdrehte Orientierung der Schlosszunge 5 zum Gurtschloss 4 und eine daraus folgende Verdrehung des Gurtbandes 3 können dazu führen, dass die Entfaltung des Schlauches 9 zum Gaskanal 8 und somit die Gaszufuhr in den Schultergurtbereich SG behindert sind und eine optimale Entfaltung des Gurtbandes 3 nicht möglich ist. Aufgrund der Sicherungsvorrichtung 2 wird die Verriegelung der Schlosszunge 5 im Gurtschloss 4 im um 180° verdrehten Zustand vermieden. Somit ist ein Anschnallen nur in der vorgesehen Orientierung der Schlosszunge 5 zum Gurtschloss 4 ohne Verdrehung möglich. Eine Verdrehung um 360° ist aufgrund der Ausbildung des Sicherheitsgurtes 1, insbesondere des Gurtbandes 3, unwahrscheinlich.
  • Daher sind aufgrund der Sicherungsvorrichtung 2 eine optimale Entfaltung des Gurtbandes 3 und daraus folgend eine optimierte Rückhaltung des Fahrzeuginsassen I mittels des Sicherheitsgurtes 1 möglich.
  • 6 zeigt das Gurtband 3 in einem Zustand, in welchem der Gaskanal 8 und der Gurtinnenraum G mit Gas beaufschlagt sind, wobei die Aufreißfäden 7 nicht gerissen sind. Bei weiterer Erhöhung des Innendrucks innerhalb des Gurtinnenraums G und des Gaskanals 8 kommt es in nicht dargestellter Weise zu einer vergrößerten Ausdehnung der gefalteten Bereiche des Gurtbandes 3 und zu einer damit verbundenen höheren Zugbelastung der Aufreißfäden 7, so dass die Aufreißfäden 7 reißen und die Faltenlagen des Gurtbandes 3 aufklappen.
  • Durch die Einbringung des Gaskanals 8 in das Gurtband 3 im Bereich des unteren Umlenkpunktes U1 wird erreicht, dass das dem Gurtinnenraum G vom Gasgenerator zugeführte Gas derart auch dem Gurtinnenraum G im Schultergurtbereich SG zuführbar ist, dass eine optimierte und definierte Befüllung des Gurtinnenraums G sowohl im Beckengurtbereich BG als auch im Schultergurtbereich SG des Sicherheitsgurtes 1 erzielt wird.
  • Um ein Verrutschen des Gaskanals 8 innerhalb des Gurtbandes 3 zu vermeiden, ist der Gaskanal 8 im Mittelteil des Gurtbandes 3 an der ersten Gurtbandlage 3.1 befestigt. Diese Befestigung erfolgt mittels einer Verklebung, wobei die Verbindungsfläche zwischen dem Gaskanal 8 und der ersten Gurtbandlage 3.1 möglichst klein ausgebildet ist, um eine unbeeinflusste Entfaltung des Gaskanals 8 und des Gurtinnenraumes G zu erzielen.
  • In einer Ausgestaltung des Sicherheitsgurtes 1 erstreckt sich der Gaskanal 8 vom Gasgenerator bis in den Schultergurtbereich SG des Gurtbandes 3. Dabei endet der Gaskanal 8 innerhalb des Gurtinnenraums G im Schultergurtbereich SG, so dass das Gas aus einer endseitigen Öffnung des Gaskanals 8 in den Gurtinnenraum G im Schultergurtbereich SG ausströmen kann. Der Gasgenerator weist in diesen Fall vorzugsweise mehrere nicht dargestellte Gasauslassöffnungen auf, wobei zumindest eine der Gasauslassöffnungen in den Gaskanal 8 und zumindest eine weitere in den Gurtinnenraum G im Beckengurtbereich BG mündet. Somit ist der Gurtinnenraum G sowohl im Beckenbereich BG als auch im Schulterbereich SG in optimaler Weise mit dem Gas beaufschlagbar.
  • Auch der Gaskanal 8 erstreckt sich maximal bis zum oberen Umlenkpunkt U2, so dass ein ”Aufblasen” des Gurtbandes 3 zwischen dem oberen Umlenkpunkt U2 und dem Gurtaufroller 6 vermieden wird.
  • In nicht dargestellten Ausführungsbeispielen des Sicherheitsgurtes 1 kann das Gurtband 3 abweichend von der zweilagigen und zweifach gefalteten Ausbildung eine andere Anzahl an Gurtbandlagen und abweichende Faltungen aufweisen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 20318284 U1 [0003]
    • DE 20113868 U1 [0004]
    • DE 3838755 A1 [0005]

Claims (10)

  1. Sicherungsvorrichtung (2) für einen Sicherheitsgurt (1) mit einem Gurtschloss (4) und einer in das Gurtschloss (4) einsteckbaren Schlosszunge (5), wobei das Gurtschloss (4) zumindest ein Verriegelungselement (4.2) zur Verriegelung der Schlosszunge (5) innerhalb des Gurtschlosses (4) bei Überschreitung einer Mindesteindringtiefe (Emin) der Schlosszunge (5) in das Gurtschloss (4) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass eine Codieranordnung (C) vorgesehen ist, welche derart ausgebildet ist, dass das Einstecken der Schlosszunge (5) in das Gurtschloss (4) genau bei einer relativen ersten Orientierung der Schlosszunge (5) zu dem Gurtschloss (4) bis zum Erreichen zumindest der Mindesteindringtiefe (Emin) freigegeben ist und bei zumindest einer weiteren Orientierung auf eine Eindringtiefe begrenzt ist, welche kleiner als die Mindesteindringtiefe (Emin) ist.
  2. Sicherungsvorrichtung (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlosszunge (5) bei der weiteren Orientierung um 180° um eine in Einsteckrichtung der Schlosszunge (5) verlaufende Achse gegenüber der ersten Orientierung gedreht ist.
  3. Sicherungsvorrichtung (2) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Codieranordnung (C) ein an der Schlosszunge (5) angeordnetes zungenseitiges Formelement (5.5) und eine zu diesem korrespondierende innerhalb des Gurtschlosses (4) angeordnete schlossseitige Aussparung (4.5) umfasst.
  4. Sicherheitsvorrichtung (2) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das zungenseitige Formelement (5.5) an einer in Einsteckrichtung gerichteten Stirnseite (5.4) der Schlosszunge (5) außermittig angeordnet ist.
  5. Sicherungsvorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Codieranordnung (C) eine an der Schlosszunge (5) angeordnete zungenseitige Aussparung und ein zu dieser korrespondierendes innerhalb des Gurtschlosses (4) angeordnetes schlossseitiges Formelement umfasst.
  6. Sicherungsvorrichtung (2) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zungenseitige Aussparung an einer in Einführrichtung gerichteten Stirnseite (5.4) der Schlosszunge (5) außermittig angeordnet ist.
  7. Sicherheitsgurt (1) für ein Fahrzeug, umfassend eine Sicherungsvorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 6.
  8. Sicherheitsgurt (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gurtband (3) durch eine Öffnung (5.1) der Schlosszunge (5) geführt ist, mittels welcher das Gurtband (3) an einem unteren Umlenkpunkt (U1) bei angelegtem Sicherheitsgurt (1) in einem Übergangsbereich von einem Beckengurtbereich (BG) zu einem Schultergurtbereich (SG) umgelenkt ist.
  9. Sicherheitsgurt (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Gurtband (3) mehrere Gurtbandlagen (3.1, 3.2) und zumindest einen zwischen zumindest zwei Gurtbandlagen (3.1, 3.2) angeordneten und mit einem Gas beaufschlagbaren Gurtinnenraum (G) aufweist.
  10. Sicherheitsgurt (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der mit dem Gas beaufschlagbare Gurtinnenraum (G) im Schultergurtbereich (SG) und im Beckengurtbereich (BG) des Gurtbandes (3) verläuft und dass an dem unteren Umlenkpunkt (U1) ein zumindest zwei Abschnitte des Gurtinnenraumes (G) verbindender Gaskanal (8) zwischen den zumindest zwei Gurtbandlagen (3.1, 3.2) vorgesehen ist.
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