DE3838755A1 - Gurtschloss - Google Patents
GurtschlossInfo
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- A44B11/00—Buckles; Similar fasteners for interconnecting straps or the like, e.g. for safety belts
- A44B11/25—Buckles; Similar fasteners for interconnecting straps or the like, e.g. for safety belts with two or more separable parts
- A44B11/2503—Safety buckles
- A44B11/2507—Safety buckles actuated by a push-button
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Gurtschloß mit einem
Schloßgehäuse, welches mit einer Ausnehmung versehen
ist, in welche eine an einem Zungenteil gelagerte
Schloßzunge einsteckbar und verriegelbar ist.
Aus dem Stand der Technik sind vielfältige Ausgestal
tungsformen derartiger Gurtschlösser bekannt, welche
beispielsweise für Sicherheitsgurte in Fahrzeugen oder
Flugzeugen verwendbar sind. Weiterhin sind derartige
Gurtschlösser in weitem Bereich bei Rückhaltesystemen
für Kindersitze in Anwendung, beispielsweise bei Kin
derwagen, Autokindersitzen und ähnlichem.
Bei den bekannten Gurtschlössern sind üblicherweise das
Schloßgehäuse und das Zungenteil jeweils an einem Ende
eines Beckengurtes befestigt.
Bei diesen bekannten Gurtschlössern ist eine Schloßzunge
fest mit einem Zungenteil verbunden und so ausgebildet,
daß sie in eine Ausnehmung des Schloßgehäuses einführbar
ist, in welchem sich eine Verriegelungseinrichtung be
findet, die beim Einschieben der Schloßzunge automatisch
einrastet und durch Knopfdruck gelöst werden kann. Um im
Falle eines Unfalles ein schnelles und sicheres Öffnen
des Gurtschlosses zu gewährleisten, ist festgelegt wor
den, daß das Schloßgehäuse mit einer Auswerfervorrich
tung versehen sei muß, durch welche die Schloßzunge bei
gelöster Verriegelungseinrichtung ausgeschoben wird, um
ein Verklemmen zu verhindern. Dabei erweist es sich als
nachteilig, daß relativ hohe Kräfte erforderlich sind,
um die Schloßzunge mitsamt dem Zungenteil von dem
Schloßgehäuse wegzudrücken.
Aus der US-PS 23 12 946 ist ein Gurtschloß bekannt, bei
welchem zusätzlich zu dem Schloßgehäuse und dem Zungen
teil, welche jeweils die Enden eines Beckengurtes
lagern, Gurt-Endstücke vorgesehen sind, mittels welchen
Schultergurte an dem Schloßgehäuse befestigbar sind. Die
Endstücke werden zwischen dem Schloßgehäuse und dem Zun
genteil auf die Schloßzunge aufgeschoben und bei Ein
rasten der Schloßzunge in das Schloßgehäuse verriegelt.
Ein derartiges Gurtschloß weist den Nachteil auf, daß
das Schloßgehäuse und das Zungenteil auch dann miteinan
der verbindbar sind, wenn die Endstücke nicht eingehängt
sind. Es ist somit nicht sichergestellt, daß die Bedie
nungsperson die Schultergurte in richtiger Weise anlegt
und einhängt.
Die EP-B1-1 37 374 beschreibt ein Gurtschloß für ein
Sicherheitsgurtsystem, bei welchem an dem Schloßgehäuse
ein zusätzliche Riegel vorgesehen ist, welcher nur dann
betätigt werden kann, wenn zumindest eines der zusätz
lichen Endstücke zwischen dem Schloßgehäuse und dem Zun
genteil angeordnet ist. Diese Ausgestaltungsform weist
den Nachteil auf, daß das Gurtschloß auch bei Zwischen
fügung nur eines Endstückes geschlossen werden kann, so
daß Manipulationen ermöglicht werden, um das Gurtschloß
auch dann zu schließen, wenn sich nicht alle Endstücke
auf der feststehenden Schloßzunge befinden.
Eine ähnliche Ausgestaltungsform ist aus dem DE-GM
82 30 071 bekannt, bei welchem ein zusätzlicher Hebel an
dem Schloßgehäuse vorgesehen ist, mittels dessen der
Riegel freigegeben wird, wenn die Endstücke zwischen dem
Schloßgehäuse und dem Zungenteil angeordnet sind. Auch
bei diesem Gurtschloß treten die obengenannten Nachteile
auf, d. h. es sind sowohl Manipulationen möglich, um das
Zungenteil mit dem Schloßgehäuse ohne Zwischenanordnung
des Endstückes zu verbinden, als auch aufwendige Vorkeh
rungen, um bei entriegeltem Gurtschloß das Zungenteil
von dem Schloßgehäuse zu lösen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gurtschloß
der eingangs genannten Art zu schaffen, welches bei ein
fachem Aufbau und betriebssicherer Handhabbarkeit sowohl
ein sicheres Einrasten des Gurtschlosses, als auch ein
zuverlässiges Trennen des Zungenteils von dem Schloß
gehäuse in entriegeltem Zustand gewährleistet und bei
welchem die zusätzliche Anordnung von Endstücken weite
rer Gurte so möglich ist, daß Fehlbedienungen oder Mani
pulationen ausgeschlossen sind.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die
Schloßzunge versenkbar an dem Zungenteil gelagert ist
und mittels einer gegen ein die Schloßzunge in eine ver
senkte Stellung vorspannendes Vorspannelement wirkenden
Ausschiebeeinrichtung ausschiebbar ist, und daß die Aus
schiebeeinrichtung zumindest ein Betätigungselement um
faßt, welches in einem Bereich zwischen dem Schloßge
häuse und dem Zungenteil angeordnet ist und bei Anlage
des Schloßgehäuses gegen das Zungenteil betätigbar ist.
Das erfindungsgemäße Gurtschloß zeichnet sich durch eine
Reihe erheblicher Vorteile aus. Im Gegensatz zu den aus
dem Stand der Technik bekannten Gurtschlössern ist er
findungsgemäß die Schloßzunge nicht fest an dem Zungen
teil gelagert, sondern relativ zu diesem bewegbar und in
dem Zungenteil versenkbar. Im gelösten Zustand ist die
Schloßzunge somit entweder nicht sichtbar oder zumindest
soweit in dem Zungenteil versenkt, daß es nicht möglich
ist, die Schloßzunge in das Schloßgehäuse einzuschieben
und an diesem zu verriegeln. Erst durch Betätigung der
erfindungsgemäßen Ausschiebeeinrichtung wird die Schloß
zunge soweit aus dem Zungenteil vorgeschoben, daß sie an
dem Schloßgehäuse verriegelbar ist. Daraus ergibt sich
ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Gurt
schlosses. Durch entsprechende Ausgestaltung der Aus
schiebeeinrichtung ist es erfindungsgemäß nämlich mög
lich, Fehlbedienungen und Manipulationen zu vermeiden,
da bei nicht ordnungsgemäßer Zuordnung des Zungenteils
zu dem Schloßgehäuse die Schloßzunge nicht verriegelbar
ist.
Ein weiterer, wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht
darin, daß keine Auswerfeinrichtungen vorgesehen sein
müssen, mittels derer bei entriegeltem Gurtschloß das
Schloßgehäuse von dem Zungenteil getrennt wird. Vielmehr
bewirkt die Relativbeweglichkeit der Schloßzunge zu dem
Zungenteil, daß die Schloßzunge sofort in das Zungenteil
zurückgezogen wird, wenn die Verriegelungseinrichtung
des Schloßgehäuses gelöst wird. Das Schloßgehäuse und
das Zungenteil trennen sich dadurch selbsttätig, so daß
das Schloßgehäuse ohne die Gefahr einer Verklemmung
vollständig gelöst ist. Dieser Vorteil tritt sowohl dann
auf, wenn das Schloßgehäuse direkt mit dem Zungenteil
verriegelt ist, als auch bei Verwendung zusätzlicher,
zwischen dem Schloßgehäuse und dem Zungenteil anzuord
nender Endstücke weiterer Gurte, beispielsweise von
Schultergurten oder einem Schrittgurt.
Erfindungsgemäß ist weiterhin ein Vorspannelement
vorgesehen, welches an dem Zungenteil angeordnet ist und
die Schloßzunge in die versenkte Stellung vorspannt.
Dies erweist sich als besonders günstig, da zum einen
durch die Auswahl der durch das Vorspannelement aufzu
bringenden Kräfte ein sicheres Zurückziehen der Schloß
zunge möglich ist und da zum anderen mittels der Aus
schiebeeinrichtung eine definierte Kraft aufzubringen
ist. So ist es beispielsweise möglich, die zur Betäti
gung der Ausschiebeeinrichtung erforderliche Kraft so zu
bemessen, daß Manipulationen, beispielsweise durch Zwi
schenlegen eines dünnen, blattartigen Gegenstandes wegen
der aufzubringenden Kraft ausgeschlossen sind.
Weiterhin erweist es sich erfindungsgemäß als besonders
günstig, daß die Ausschiebeeinrichtung zumindest ein
Betätigungselement umfaßt, welches in einem Bereich zwi
schen dem Schloßgehäuse und dem Zungenteil angeordnet
ist und bei Anlage des Schloßgehäuses gegen das Zungen
teil betätigbar ist. Beim Schließen des Gurtschlosses
wird somit die Ausschiebeeinrichtung zwangsläufig auto
matisch mitbetätigt, so daß die Bedienungsperson keine
zusätzlichen Handgriffe, wie sie beispielsweise bei
Mehrfachgurtschlössern auf dem Gebiet der Luftfahrt
nötig sind, ausführen muß.
In einer besonders günstigen Ausgestaltung der Erfindung
ist weiterhin vorgesehen, daß auf die Schloßzunge im
ausgeschobenen Zustand zumindest ein zusätzliches Gurt-
Endstück aufsteckbar und an dem Gurtschloß verriegelbar
ist, wobei das Endstück mit dem Betätigungselement in
Eingriff bringbar ist. Bei dieser Ausgestaltung des er
findungsgemäßen Gurtschlosses wird sichergestellt, daß
dieses nur dann verriegelbar ist, wenn sich das zumin
dest eine Endstück in der vorgeschriebenen Position
zwischen dem Schloßgehäuse und dem Zungenteil befindet.
Das Endstück kann beispielsweise mit Schultergurten oder
einem Schrittgurt verbunden sein. Insbesondere bei Ver
wendung des erfindungsgemäßen Gurtschlosses bei einem
Kinder-Rückhaltesystem erweist sich diese Ausgestaltung
als vorteilhaft, da sichergestellt ist, daß das Kind bei
eingerastetem Gurtschloß zuverlässig und sicher gehalten
wird.
Bevorzugterweise ist das Betätigungselement an eine
Fläche des Zungenteils angeordnet, welche bei geschlos
senem Gurtschloß gegen das Schloßgehäuse bzw. das End
stück anliegt. Dies bringt den Vorteil, daß das Betäti
gungselement bei geschlossenem Gurtschloß gegen äußere
Beeinflussungen und Manipulationen gestützt ist und wei
terhin so angeordnet sein kann, daß es der Bedienungs
person nicht auffällt, so daß nichtsachgemäße Einwirkun
gen auf das Betätigungselement nicht nahegelegt werden.
Als besonders günstig erweist es sich, wenn die Schloß
zunge in Form einer verschiebbar an dem Zungenteil gela
gerten Platte ausgebildet ist. Zum einen wird die Her
stellung der Schloßzunge mit sehr geringen Kosten mög
lich, zum anderen ist es auf einfache und sichere Weise
möglich, die Schloßzunge verschiebbar an dem Zungenteil
zu lagern, ohne daß zusätzliche Führungselemente oder
ähnliches erforderlich wären.
Weiterhin ist es günstig, wenn am freien Ende der
Schloßzunge eine mit einem Riegel des Schloßgehäuses in
Eingriff bringbare Sperrfläche vorgesehen ist. Die
Sperrfläche kann Teil einer Ausnehmung der Schloßzunge
sein.
In einer besonders günstigen Weiterbildung der Erfindung
ist vorgesehen, daß das Zungenteil an der dem Schloßge
häuse zugewandten Seite mit zumindest einem Ansatz ver
sehen ist, welcher in eine Ausnehmung des Endstücks ein
fügbar ist. Durch den Ansatz ist es möglich, eine exakte
Zuordnung und Ausrichtung des Endstücks an dem Zungen
teil vorzunehmen, um beispielsweise Verdrehungen oder
sonstige Fehler beim Anordnen des Endstückes zu vermei
den. Weiterhin ermöglicht der in eine Ausnehmung des
Endstücks einfügbare Ansatz eine vorherige Zuordnung des
Endstücks an dem Zungenteil, bevor dieses mit dem
Schloßgehäuse verrastet wird. Insbesondere bei Verwen
dung mehrerer Endstücke erweist sich dies als besonders
günstig, da die Bedienungsperson zuerst die Endstücke an
dem Zungenteil anordnen kann, bevor sie das Schloßge
häuse mit dem Zungenteil verriegelt.
Weiterhin ist es möglich, an dem Schloßgehäuse aneinan
dergrenzend mehrere unterschiedlich geformte Ansätze
auszubilden, welche jeweils passend in unterschiedliche
Ausnehmungen der Endstücke einbringbar sind. Durch diese
Maßnahme wird die jeweilige Zuordnung der Endstücke,
d. h. deren Reihenfolge festgelegt, die Bedienungsperson
kann somit die Endstücke nicht beliebigerweise an dem
Gurtschloß befestigen. Dies erweist sich insbesondere
dann als günstig, wenn Verschlingungen oder Überkreu
zungen von Gurten vermieden werden sollen.
Bevorzugterweise ist das Betätigungselement parallel zur
Schloßzunge in Form eines verschiebbar an dem Zungenteil
gelagerten Stiftes ausgebildet. Da der Stift in der
Richtung verschoben wird, in welcher das Zungenteil und
das Schloßgehäuse zusammengeführt werden, werden Ver
klemmungen oder Verkippungen, welche zu einer Fehlfunk
tion führen können, vermieden.
Falls mehrere Endstücke an dem Gurtschloß befestigt wer
den sollen, kann es sich als günstig erweisen, wenn auch
mehrere Betätigungselemente an dem Zungenteil gelagert
sind, wobei bevorzugterweise jedem Endteil ein Betäti
gungselement zugeordnet ist. Auf diese Weise wird ver
mieden, daß bei Einfügung nur eines oder mehrerer End
stücke das Gurtschloß geschlossen werden kann, ohne daß
alle Endstücke sich in ihrer richtigen Stellung befin
den. Zugleich kann eine günstige Kraftverteilung er
reicht werden, da die zum Ausschieben der Schloßzunge
erforderliche Kraft an mehreren Punken des Zungenteils
gleichzeitig aufgebracht werden muß.
Erfindungsgemäß kann es sich weiter als günstig erwei
sen, daß das Betätigungselement so ausgebildet ist, daß
die Schloßzunge nur bei vollständiger Anlage des Schloß
gehäuses gegen das Zungenteil in die Verriegelungsstel
lung ausgeschoben ist. Alternativ dazu kann diese aus
geschobene Stellung auch bei vollständiger Anlage des
Schloßgehäuses und aller Endstücke erzielt werden. Dabei
ist insbesondere an eine Minimierung oder Kürzung des
Verschiebeweges des Betätigungselementes bzw. des
Stiftes gedacht, um zu verhindern, daß eine Bedienugs
person beispielsweise mit einem Finger das Betätigungs
element eindrückt und nachfolgend das Zungenteil an dem
Schloßgehäuse einrastet.
Erfindungsgemäß sind mehrere vorteilhafte Ausgestal
tungsmöglichkeiten vorgesehen, um die Schloßzunge rela
tiv zu dem Zungenteil zu verschieben. So kann beispiels
weise die Schloßzunge, ebenso wie der Stift des Betäti
gungselements mit einer zahnstangenförmigen Struktur
ausgebildet sein, wobei zwischen dem Stift und der
Schloßzunge ein Zahnrad angeordnet ist. Bei einer Ver
schiebung des Stiftes wird somit das Zahnrad gedreht, so
daß die Schloßzunge aus dem Zungenteil ausgeschoben
wird. Alternativ dazu ist es auch möglich, an dem Zun
genteil einen Hebel vorzusehen, gegen welchen der Stift
bzw. das Betätigungselement und die Schloßzunge anlie
gen. Bei einer Verschwenkung des Hebels wird somit ent
weder die Schloßzunge oder der Stift verschoben. In
einer weiteren Ausgestaltungsmöglichkeit ist vorgesehen,
daß die Schloßzunge und der Stift über mehrere in einem
Verbindungskanal bewegbare Elemente betriebsverbunden
sind. Die Elemente werden bei einer Verschiebung des
Stiftes in dem Verbindungskanal verschoben und drücken
die Schloßzunge aus dem Zungenteil. Analog dazu wird
durch die Vorspannkraft des Vorspannelementes die
Schloßzunge in das Zungenteil gezogen, wodurch die Ele
mente den Stift aus dem Zungenteil herausschieben.
Weiterhin kann es sich erfindungsgemäß als besonders
günstig erweisen, wenn ein Sperrelement vorgesehen ist,
mittels dessen bei Annäherung des Zungenteils an das
Schloßgehäuse und/oder das Endteil das Betätigungsele
ment freigegeben wird. Insbesondere bei Verwendung meh
rerer Endstücke kann es günstig sein, nur ein Betäti
gungselement vorzusehen, jedoch jedem Endteil ein Sperr
element zuzuordnen. Erst wenn sämtliche Sperrelemente
durch die Zuordnung der Endstücke freigegeben sind, er
folgt eine Verschiebung des Betätigungselementes, um die
Schloßzunge aus dem Zungenteil vorzuschieben.
Das erfindungsgemäße Gurtschloß eröffnet somit die Mög
lichkeit, auf einen zusätzlichen Auswerfmechanismus, wie
er aus dem Stand der Technik bekannt war, zu verzichten,
da bei Zurückziehen der beweglichen Schloßzunge die ein
zelnen Teile des Gurtschlosses auseinanderfallen und ein
sicheres Lösen gewährleisten. Das Öffnen des Gurtschlos
ses, d. h. das Lösen zumindest des Zungenteils von dem
Gurtschloß, erfolgt somit aktiv und selbsttätig.
Ein weiterer, wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen
Gurtschlosses besteht darin, daß es möglich ist, ein
handelsübliches Schloßgehäuse zu verwenden, so daß das
Gurtschloß insgesamt sehr kostengünstig herstellbar ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungs
beispielen in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben.
Dabei zeigt:
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf ein
erstes Ausführungsbeispiel des erfin
dungsgemäßen Gurtschlosses;
Fig. 2 eine Seitenansicht, teils im Schnitt,
des in Fig. 2 gezeigten Ausführungsbei
spiels;
Fig. 3 eine Draufsicht, ähnlich Fig. 1, auf ein
weiteres Ausführungsbeispiel eines er
findungsgemäßen Gurtschlosses; und
Fig. 4A-4C Draufsichten auf verschiedene Ausfüh
rungsbeispiele des erfindungsgemäßen
Zungenteils, wobei jeweils die Aus
schiebeeinrichtung dargestellt ist.
Das in den Fig. 1 und 2 dargestellte Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Gurtschlosses umfaßt ein Zungen
teil 4, welches mit einer Ausnehmung 12 versehen ist,
durch welche ein nicht dargestellter Gurt durchführbar
ist. Weiterhin umfaßt das Gurtschloß ein Schloßgehäuse
1, welches ebenfalls mit einer Ausnehmung 13 zur Durch
führung eines Gurtes versehen ist. An dem Schloßgehäuse
1 ist eine Betätigungstaste 2 gelagert, mittels derer
ein Riegel 9 so verschiebbar ist, daß eine an dem Zun
genteil 4 gelagerte Schloßzunge 3 aus dem Schloßge
häuse 1 herausgezogen werden kann. Wie insbesondere aus
Fig. 2 ersichtlich ist, weist der Riegel 9 eine abge
schrägte Kante auf, welche dazu dient, den Riegel 9 beim
Einschieben der Schloßzunge 3 seitlich wegzudrücken, um
nachfolgend eine Sperrfläche 7 der Schloßzunge 3 gegen
den Riegel 9 anzulegen. Das Schloßgehäuse 1 und insbe
sondere der Riegel 9 entsprechen dem bekannten Stand der
Technik, so daß auf eine weitere nähere Erläuterung an
dieser Stelle verzichtet werden kann.
Erfindungsgemäß ist die Schloßzunge 3 verschiebbar an
dem Zungenteil 4 gelagert, wobei die Verschiebung der
Schloßzunge 4 über das in den Fig. 1 und 2 nur schema
tisch dargestellte Betätigungselement 5 erfolgt. Wie
nachfolgend im Zusammenhang mit den Fig. 4A bis 4C im
einzelnen erläutert werden wird, ist die Schloßzunge 3
durch Verschiebung des Betätigungselementes 5 in Rich
tung des Pfeiles Z aus dem Zungenteil 4 heraus in Rich
tung des Pfeiles Y verschiebbar. In den Fig. 1 und 2 ist
ein Zustand des erfindungsgemäßen Gurtschlosses darge
stellt, in welchem sich die Schloßzunge 3 in einer vor
geschobenen Stellung befindet, während das Betätigungs
element 5 noch nicht vollständig in das Zungenteil 4
eingeschoben ist. Diese Darstellung wurde gewählt, um
das Verständnis der Erfindung zu erleichtern.
In Fig. 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel bzw. eine
Weiterentwicklung des in den Fig. 1 und 2 gezeigten
Gurtschlosses dargestellt. Das Ausführungsbeispiel gemäß
Fig. 3 unterscheidet sich von dem in den Fig. 1 und 2
gezeigten Ausführungsbeispiel dadurch, daß an dem Zun
genteil 4 ein Ansatz 8 ausgebildet ist, welche in Form
drei aufeinanderfolgender Stufen ausgestaltet ist. Zu
sätzlich weist das in Fig. 3 gezeigte Gurtschloß drei
Endstücke 11 auf, welche jeweils mit einer Ausnehmung 10
versehen sind und mit Schultergurten und einem Schritt
gurt verbindbar sind.
Die Endstücke 11 sind jeweils mit Ausnehmungen 33 ver
sehen, welche unterschiedlich geformt sind und in ihrer
Ausgestaltung so bemessen sind, daß sie jeweils auf die
einzelnen Abstufungen des Absatzes 8 aufschiebbar sind,
so wie dies bei der in Fig. 3 gezeigten Explosionsan
sicht dargestellt ist. Auf diese Weise wird eine fehler
hafte Zuordnung der einzelnen Endstücke 11 vermieden, da
diese nur in einer bestimmten Reihenfolge auf den Ansatz
8 des Zungenteils 4 aufschiebbar sind.
Aus den Fig. 1 bis 3 ist ersichtlich, daß bei vollstän
diger Anlage des Zungenteils 4 an dem Schloßgehäuse 1
bzw. bei vollständiger Anlage des Zungenteils 4, der
Endstücke 11 und des Schloßgehäuses 1 das Betätigungs
element 5 vollständig in das Zungenteil 4 eingedrückt
oder eingeschoben wird, während die Schloßzunge 3 um
einen maximalen Wert aus dem Zungenteil 4 ausgeschoben
oder ausgedrückt wird, so daß die Sperrfläche 7 mit dem
Riegel 9 des Schloßgehäuses 1 in Eingriff bringbar ist.
Solange dieser Zustand der vollständigen Anlage des
Zungenteils, des Schloßgehäuses und/oder der Endstücke
nicht vorliegt, ist die Schloßzunge 3 nicht so weit
herausgeschoben, daß diese an dem Schloßgehäuse 1 ver
riegelbar wäre.
In den Fig. 4A bis 4C sind verschiedene Ausführungs
formen der erfindungsgemäßen Ausschiebeeinrichtung dar
gestellt. Die Schloßzunge 3 ist jeweils in Form einer
verschiebbar an dem Zungenteil 4 gelagerten Platte aus
gebildet, welche an ihrem freien Ende mit der Sperr
fläche 7 versehen ist. Die Sperrfläche 7 kann entweder
Teil einer rechteckigen Ausnehmung (Fig. 4A und 4C)
sein, es ist jedoch auch möglich, die Sperrfläche 7 an
seitlichen Ausnehmungen der Schloßzunge 3 auszubilden.
In dem Zungenteil 4 ist weiterhin ein Vorspannelement 6
gelagert, welches üblicherweise in Form eines Feder
elementes ausgebildet sein kann und entweder die Schloß
zunge 3 in das Zungenteil 4 zurückzieht (Fig. 4A, 4B)
oder das mit der Schloßzunge 3 betriebsverbundenen Betä
tigungselement 5 ausdrückt (Fig. 4C).
Das Betätigungselement 5 ist in Form eines Stiftes aus
gebildet, welcher parallel zu der Schloßzunge 3 ver
schiebbar an dem Zungenteil 4 gelagert ist.
Bei dem in Fig. 4A gezeigten Ausführungsbeispiel ist in
dem Zungenteil 4 ein Schwenkhebel 16 gelagert, welcher
um ein Schwenklager 17 verschwenkbar ist. Die beiden
Enden 15 und 18 des Schwenkhebels 16 liegen jeweils
gegen den Betätigungsstift 5 bzw. die Schloßzunge 3 an.
Bei einer Verschiebung des Betätigungsstiftes 5 in Rich
tung des Pfeiles Z wird somit die Schloßzunge 3 in Rich
tung des Pfeiles Y verschoben.
Bei dem in Fig. 4A gezeigten Ausführungsbeispiel ist der
Ansatz 8 mit sechs Abstufungen versehen, welche jeweils
den Ausnehmungen 33 der Endstücke 11 angepaßt werden
können. Es ergibt sich für den Fachmann, daß auch eine
größere Anzahl an Endstücken 11 an dem Ansatz 8 ange
ordnet werden können, welche in ihrer Gesamtdicke so be
messen sind, daß eine Anlagefläche 14 des Ansatzes 8 mit
der äußeren Fläche der Endstücke 11 plan ist.
Bei dem in Fig. 4B gezeigten Ausführungsbeispiel ist in
dem Zungenteil 4 ein Verbindungskanal 21 ausgebildet, in
welchem mehrere Elemente 20, vorzugsweise Kugeln, ange
ordnet sind. Durch eine Verschiebung des Betätigungs
stiftes 5 in Richtung des Pfeiles Z werden die Elemente
20 in dem Kanal 21 verschoben und drücken die Schloß
zunge 3 in Richtung des Pfeiles Y.
Bei dem in Fig. 4C gezeigten Ausführungsbeispiel ist der
Betätigungsstift 5, ebenso wie die Schloßzunge 3 mit
einer Verzahnung 30, 32 versehen. Zwischen dem Betäti
gungsstift 5 und der Schloßzunge 3 ist an dem Zungenteil
4 ein Zahnrad 31 drehbar gelagert, so daß bei einer Ver
schiebung des Stiftes 5 in Richtung des Pfeiles Z die
Schloßzunge 3 in Richtung des Pfeiles Y verschoben wird.
Bei den gezeigten Ausführungsbeispielen wurde mit Hilfe
der Pfeile Z und Y jeweils eine Verschiebung des Betäti
gungselementes 5 bzw. der Schloßzunge 3 dargestellt, wie
sie beim Schließen des Gurtschlosses auftritt. In ent
sprechender Weise erfolgt bei gelöstem Gurtschloß durch
die Vorspannkraft des Vorspannelementes 6 eine Ver
schiebung in jeweils umgekehrter Richtung.
Die Erfindung ist nicht auf das gezeigte Ausführungsbei
spiel beschränkt, vielmehr ergeben sich für den Fachmann
im Rahmen der Erfindung vielfältige Abwandlungsmöglich
keiten und Modifikationen.
Claims (17)
1. Gurtschloß mit einem Schloßgehäuse (1), welches mit
einer Ausnehmung versehen ist, in welche eine an
einem Zungenteil (4) gelagerte Schloßzunge (3) ein
steckbar und verriegelbar ist, dadurch gekennzeich
net, daß die Schloßzunge (3) versenkbar an dem Zun
genteil (4) gelagert ist und mittels einer gegen ein
die Schloßzunge (3) in eine versenkte Stellung vor
spannendes Vorspannelement (6) wirkenden Ausschiebe
einrichtung ausschiebar ist und daß die Ausschiebe
einrichtung zumindest ein Betätigungselement (5)
umfaßt, welches in einem Bereich zwischen dem
Schloßgehäuse (1) und dem Zungenteil (4) angeordnet
ist und bei Anlage des Schloßgehäuses (1) gegen das
Zungenteil (4) betätigbar ist.
2. Gurtschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß auf die Schloßzunge (3) im ausgeschobenen Zu
stand zumindest ein zusätzliches Gurt-Endstück auf
steckbar und an dem Gurtschloß verriegelbar ist,
wobei das Endstück (11) mit dem Betätigungselement
(5) in Eingriff bringbar ist.
3. Gurtschloß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Betätigungselement (5) an einer Fläche des
Zungenteils (4) angeordnet ist, welche bei geschlos
senem Gurtschloß an das Schloßgehäuse (1) bzw. das
Endstück (3) anliegt.
4. Gurtschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schloßzunge (3) in Form
einer verschiebbar an dem Zungenteil (4) gelagerten
Platte ausgebildet ist.
5. Gurtschloß nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß am freien Ende der Schloßzunge (3) eine mit
einem Riegel (9) des Schloßgehäuses (1) in Eingriff
bringbare Sperrfläche (7) vorgesehen ist.
6. Gurtschloß nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Zungenteil (4) an der dem
Schloßgehäuse (1) zugewandten Seite mit zumindest
einem Ansatz (8) versehen ist, welcher in eine Aus
nehmung (33) des Endstücks (11) einfügbar ist.
7. Gurtschloß nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere Endstücke (11) an dem
Gurtschloß befestigbar sind.
8. Gurtschloß nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Schloßgehäuse (1) aneinandergrenzend
mehrere unterschiedlich geformte Ansätze (8) ausge
bildet sind, welche in jeweils passende unterschied
liche Ausnehmungen (33) der Endstücke (11) einbring
bar sind.
9. Gurtschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (5) in
Form eines parallel zur Schloßzunge (3) verschiebbar
an dem Zungenteil gelagerten Stiftes ausgebildet
ist.
10. Gurtschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß an dem Zungenteil (4) mehrere
Betätigungselemente (5) gelagert sind.
11. Gurtschloß nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß dem Schloßgehäuse (1) und jedem Endteil (11) ein
Betätigungselement zugeordnet ist.
12. Gurtschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement
(5) so ausgebildet ist, daß die Schloßzunge (3) nur
bei vollständiger Anlage des Schloßgehäuses (1)
gegen das Zungenteil (4) in die Verriegelungsstel
lung ausgeschoben ist.
13. Gurtschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement
(5) so ausgebildet ist, daß die Schloßzunge (3) nur
bei vollständiger Anlage des Schloßgehäuses (1) und
aller Endstücke (11) gegen das Zungenteil (4) in die
Verriegelungsstellung ausgeschoben ist.
14. Gurtschloß nach einem der Ansprüche 9 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schloßzunge (3) und
der Stift (5) zahnstangenartig (30, 32) ausgebildet
und über ein Zahnrad (31) betriebsverbunden sind.
15. Gurtschloß nach einem der Ansprüche 9 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schloßzunge (3) und
der Stift (5) über einen Schwenkhebel (16) betriebs
verbunden sind.
16. Gurtschloß nach einem der Ansprüche 9 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schloßzunge (3) und
der Stift (5) über mehrere in einem Verbindungskanal
(21) bewegbare Elemente (20) betriebsverbunden sind.
17. Gurtschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 16, ge
kennzeichnet durch ein bei Annäherung des Zungen
teils (4) an das Schloßgehäuse (1) und/oder das End
teil (11) das Betätigungselement (5) freigebendes
Sperrelement.
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