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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Einführung von Leitungen durch eine Öffnung, insbesondere in einem Schaltschrank, nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art.
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Zur Einführung von Leitungen, wie beispielsweise Kabeln oder Medienleitungen für Druckluft, Wasser, Öl oder dergleichen, sind Aufbauten aus verschieden geformten Rahmen, welche zumindest teilweise um die Öffnung zur Einführung der Leitungen herum angeordnet werden, bekannt. Die Rahmen sind beispielsweise geteilt und weisen Steckplätze für elastische Tüllen auf, welche ihrerseits die Leitungen aufnehmen.
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Aus der gattungsgemäßen
DE 10 2014 102 790 A1 ist beispielsweise ein Aufbau mit einer Tülle und einem Einsteckteil bekannt, welches eine einfache Steckbuchse umfasst.
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Beispielsweise zeigt die
DE 103 47 653 A1 eine Kabeldurchführung, welche aus zwei Teilen ausgeführt ist. Sie weist in der beschriebenen Ausführungsvariante Steckplätze für vier einzelne Tüllen aus. Diese Tüllen sind in dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem Elastomer ausgebildet und über einen Schlitz aufklappbar, um vorkonfektionierte Kabel, also Kabel mit Steckern, direkt aufnehmen zu können. Sie werden dann in die Steckplätze eingeschoben, wobei sie ein gewisses Übermaß gegenüber der Kabeldurchführung bzw. dem Steckplatz aufweisen, um so durch die Verformung des Elastomers beim Zusammensetzen der Kabeldurchführung zuverlässig abzudichten und gleichzeitig das in einer Durchgangsbohrung der Tülle liegende Kabel so zu klemmen, dass neben der Dichtheit auch einen Reibschluss und damit eine Zugentlastung gewährleistet ist. Die Kabeldurchführung in der genannten Schrift lässt sich dabei in einen runden Ausbruch einer Wand, beispielsweise der Wand eines Schaltschranks einsetzen und beispielsweise mit dieser Wand durch eine Mutter verschrauben. Sie kann neben Kabeln auch andere Leitungen aufnehmen.
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Eine alternative Ausführungsform ist auch aus der
WO 01/ 42 046 A2 bekannt. Der Unterschied besteht im Wesentlichen darin, dass die Kabeldurchführung hier in der Art eines Rahmens ausgebildet ist, welcher aus zwei miteinander verschraubten Rahmenteilen besteht. Der Rahmen lässt sich dann um eine entsprechende Durchgangsöffnung, beispielsweise wiederum eines Schaltschranks, festschrauben, sodass auch hier ein dichter Aufbau erzielt wird. In dieser Schrift ist außerdem gezeigt, dass die Tüllen unterschiedliche Größen aufweisen können, wofür dann entsprechende Steckplätze mit der passenden Größe vorgesehen sind. Typischerweise sind die Größen der Tüllen entsprechend gerastert, sodass beispielsweise ein vergleichbarer Raum entweder für eine Tülle als „großer“ Steckplatz oder für zwei übereinander und zwei nebeneinander liegende Tüllen als vier „kleine“ Steckplätze genutzt werden kann. Daneben sind selbstverständlich auch Aufbauten denkbar, welche nur einen Steckplatz für eine einzige Tülle aufweisen.
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Eine elastische Tülle ist beispielsweise auch in der
DE 103 49 996 A1 beschrieben. Eine weitere elastische Tülle ist beispielsweise aus der
DE 10 2017 220 665 A1 bekannt. Diese weist neben ihrer Elastizität zusätzlich die Eigenschaft auf, dass sie elektrisch leitend ausgeführt ist. Somit kann sie neben der Zugentlastung und Abdichtung auch eine elektrische Kontaktierung, beispielsweise eines Schirmgeflechts eines im Bereich der Tülle abisolierten Kabels, mit übernehmen. Dadurch lassen sich Abschirmungen einfach und effizient realisieren, um die elektromagnetische Verträglichkeit der Aufbauten mit den Vorrichtungen zur Leitungseinführung zu gewährleisten.
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Ferner ist es beispielsweise aus der
DE 102 25 046 A1 bekannt, dass der Rahmen nur mittelbar um eine Öffnung angeordnet wird, nämlich mit einem Zwischenrahmen. Dieser Zwischenrahmen wird mit den die Öffnung umgebenden Material, beispielsweise der Wand eines Schaltschranks verschraubt und entsprechend abgedichtet. In den Zwischenrahmen kann dann der eigentliche Rahmen eingeklippt werden, sodass auf ein Verschrauben dieses eigentlichen typischerweise teilbaren Rahmens verzichtet werden kann, und lediglich der Zwischenrahmen mit der Wand des Schaltschranks verbunden wird. Dies ermöglicht eine einfach lösbare Aufnahme jedes Rahmens sodass dieser bei Bedarf, im Idealfall sogar werkzeuglos, demontiert und wieder montiert werden kann, beispielsweise wenn eine Leitung ausgewechselt oder die Konfiguration der Leitungen geändert werden muss.
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In der Praxis ist es so, dass derartige Vorrichtungen zur Einführung von Leitungen häufig so verwendet werden, dass die Leitungen direkt und ungetrennt in den Aufbau eingeführt werden. Für bestimmte Leitungstypen ist häufig aber auch eine Steckverbindung gewünscht, beispielsweise um diese bei Bedarf trennen zu können. Die Steckverbindung hat jedoch immer den Nachteil, dass sie hinsichtlich der Dichtheit und der Anfälligkeit gegen Störungen schlechter ist als eine direkte Einführung der Kabel.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht nun darin eine verbesserte Vorrichtung zur Einführung von Leitungen durch eine Öffnung, beispielsweise in einen Schaltschrank oder in ein Maschinengehäuse, anzugeben welche die Aufbauten aus dem Stand der Technik weiter verbessert.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung mit dem Merkmal im Anspruch 1, und hier insbesondere im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen ergeben sich aus dem hiervon abhängigen Unteransprüchen.
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Der Rahmen ist bevorzugt in ein oder zwei Teilen ausgeführt, welche vorzugsweise die Steckplätze umschließen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Einführen von Leitungen sieht es dabei vor, dass der Rahmen zusätzlich zu Steckplätzen für elastische Leitungstüllen, über welche Leitungen direkt durch den Rahmen hindurch geführt werden können, wenigstens ein Kupplungsgehäuse wenigstens einer Kupplung einer Steckverbindung mit eben dieser Kupplung und einem Stecker aufweist, welches einteilig mit zumindest einem Teil des Rahmens oder mit einer zu einem der Steckplätze passenden Steckplatte ausgebildet ist. Der Teil des Rahmens umfasst in einer sehr vorteilhaften Varinate dabei die Steckplätze zumindest teilweise. Der Rahmen oder eines seiner Teile, falls er z.B. zur Aufnahme der Tüllen teilbar ausgeführt ist, weist also unmittelbar die Kupplung beziehungsweise ein Kupplungsgehäuse der Steckverbindung auf. Oder er lässt sich als herkömmlicher Rahmen realisieren, in welchen eine Steckplatte einbringbar ist, welche einteilig mit den Kupplungsgehäuse einer Kupplung der Steckverbindung ausgeführt ist. Damit lassen sich beispielsweise Versorgungsleitungen direkt einzuführen und andere Leitungen wie beispielsweise Steuerleitungen, Pneumatikleitungen oder dergleichen steckbar gestalten. In der Praxis führt dies immer dazu, dass der Schaltschrank, die Maschinensteuerung oder dergleichen, in welche die Leitungen eingeführt werden sollen deutlich weniger aufwändig realisiert werden muss, und insbesondere auf mehrere Durchführungsöffnungen für einen Stecker einerseits und eine klassische Leitungseinführung andererseits verzichten kann. Die Vorrichtung wird damit hocheffizient und entsprechend flexibel.
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Die Vorrichtung gemäß der Erfindung weist wenigstens einen Riegel, beispielsweise und bevorzugt einen verschwenkbaren Riegel, auf, welcher dazu ausgebildet ist, bei eingestecktem Stecker der Steckverbindung diesen in Richtung der Kupplung zu spannen und zu halten. Alternativ dazu sind auch zwei anaolg wirkende Riegel auf zwei Seiten des Kupplungsgehäuses denkbar. Damit lässt sich der Stecker einfach und effizient fixieren, aber auch entsprechend einfach wieder lösen. Die Fixierung stellt eine Zugentlastung bei Zug am Stecker beziehungsweise den mit dem Stecker verbundenen Leitungen sicher und sorgt dafür, dass typischerweise zwischen der Kupplung und dem Steckergehäuse vorhandene Dichtungen unter Spannung stehen und zuverlässig abdichten können.Der Riegel kann beispielsweise aus Kunststoff, faserverstärktem Kunststoff oder auch aus Blech realisiert sein.
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Eine außerordentlich günstige und vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung sieht es vor, dass das Kupplungsgehäuse zur Aufnahme modularer Kupplungseinsätze, insbesondere in einem Modulrahmen, ausgebildet ist. Solche modularen Kupplungseinsätze sind für verschiedene Steckverbindungen von unterschiedlichen Herstellern erhältlich und werden typischerweise über einen Modulrahmen welcher immer dieselben Abmessungen aufweist und damit quasi genormt ist, eingebaut. Die einzelnen Module können dabei in einer sich bekannter Art und Weise Steckverbindungen für elektrische Versorgungs- und/oder Steuerleitungen, Signalleitungen oder Datenleitungen umfassen. Darüber hinaus können in ein und demselben Stecker Leitungen für Wasser, Schmierstoffe oder Druckluft mit angeordnet werden und über die entsprechenden Kupplungsmodule zu einer individuellen Kupplung kombiniert werden. Ein ebenso aus Steckmodulen aufgebauter Stecker kann dann mit dieser individuell aufgebauten Kupplung ein hoch flexibles Stecksystem ausbilden. Das Kupplungsgehäuse in dieser besonders vorteilhaften Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Vorrichtung soll nun so ausgestaltet sein, dass es die Kupplungsmodule insbesondere in einem entsprechenden Modulrahmen von verschiedenen Herstellern aufnehmen kann und damit einfach und effizient eine hoch flexible Lösung zur Steckverbindung von einzelne Leitungen beispielsweise für elektrische Leistung, Signale und Medien bereitstellt. Daneben kann an ein und demselben Rahmen eine Festverkabelung oder Festverlegung von Leitungen erfolgen, welche in den an sich bekannten Leitungstüllen aufgenommen werden können. Die Leitungstüllen sind dabei elastisch und sorgen einerseits für eine Abdichtung und andererseits für eine Zugentlastung. Zusammen mit einem ausreichend dichten Stecker, welcher beispielsweise die Schutzklasse IP67 erfüllt entsteht so eine sehr gute Leitungseinführung welche die Öffnung gleichzeitig gegen Wasser, Schmutz und dergleichen zuverlässig abdichtet.
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Gemäß einer sehr vorteilhaften Weiterbildung der Idee sind die elastischen Tüllen dabei in ein sich bekannter Art und Weise einteilig ausgeführt und jeweils seitlich geschlitzt. Sie lassen sich damit aufklappen, sodass auch vorkonfektionierte Leitungen, welche beispielsweise Stecker, Anschlussflansche oder dergleichen aufweisen, in die Tüllen eingelegt werden können, und dass Leitungen nicht über eine größere Länge durch die Tülle hindurch gezogen werden muss. Dieser Aufbau wird dann in die entsprechenden Steckplätze des Rahmens eingebracht und dabei mit dem Rahmen verpresst, umso einen dichten und zugentlastenden Aufbau zu gewährleisten.
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Dabei ist es auch möglich den Aufbau so zu gestalten, dass nur die Tüllen direkt eine Abschirmung erfolgt, wenn die Leitungen Kabel mit einem Schirmgeflecht sind, welches zumindest teilweise im Bereich der Tülle offen liegt. Für diesen Fall können die Tüllen elektrisch leitend ausgebildet sein, ebenso der Rahmen, dass eine elektrische Kontaktierung beispielsweise mit einem Metallgehäuse eines Schaltschranks oder einer Maschine erreicht werden kann, um den Aufbau entsprechend abzuschirmen. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise auf die eingangs bereits beschriebene
DE 10 2017 220 665 A1 der Anmelderin hingewiesen werden.
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Die elastischen Tüllen sind dabei in an sich bekannter Art und Weise an wenigstens zwei ihrer Seitenkanten formschlüssig in den Rahmen beziehungsweise seine Steckplätze einsteckbar um einerseits eine gute Abdichtung und andererseits eine zuverlässige Zugentlastung zu gewährleisten. Außerdem kann auch die Steckplatte, sofern sie vorhanden ist, welche einteilig mit dem Kupplungsgehäuse ausgebildet ist in der Art formschlüssig in den Rahmen eingesteckt werden. Damit lässt sich ein herkömmlicher Rahmen mit einer mit einem Kupplungsgehäuse versehenen Steckplatte einfach und effizient zu der erfindungsgemäßen Vorrichtung aufrüsten, insbesondere für den Anwendungsfall, dass der Rahmen nicht einteilig mit dem Kupplungsgehäuse ausgeführt ist.
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Bei vorhandener Steckplatte ist es so, dass diese Steckplatte gemäß einer sehr vorteilhaften Weiterbildung der Idee zumindest an einer der mit dem Rahmen zusammenwirkenden Seiten Dichtelemente aufweist. Solche Dichtelemente können beispielsweise in eine umlaufende Nut eingelegt oder an den Aufbau der Steckplatte angespritzt sein. Dies erhöht die Dichtheit des Aufbaus auch für den Fall, dass sowohl der Rahmen als auch die Steckplatte aus einem entsprechend harten Material ausgebildet sind, welches beim direkten Aufeinandertreffen keine Abdichtung oder zumindest keine so gute Abdichtung, dass beispielsweise die Schutzklasse IP67 erfüllt werden kann, gewährleisten würden.
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Der Rahmen selbst kann dabei, so wie an sich aus dem Stand der Technik bekannt ist, quer zur Laufrichtung der Leitungen teilbar ausgeführt sein, er muss dies aber nicht. Es gibt durchaus Aufbauten, bei denen die Leitungstüllen in Laufrichtung der Kabel in den Rahmen eingebracht und mit diesem verpresst werden. Besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn der Rahmen entsprechend teilbar ausgebildet ist, um so im ersten Rahmenteil die bestückten elastischen Leitungstüllen sowie gegebenenfalls das idealerweise mit modularen Kupplungseinsätzen bestückte Kupplungsgehäuse auf der Steckplatte in die entsprechenden Steckplätze einzustecken. Durch das Aufbringen des zweiten Rahmenteils, welches, je nach dem an welcher Stelle der Rahmen geteilt ist, als zweite Rahmenhälfte oder auch als Deckel bezeichnet werden könnte, werden dann die Tüllen mit den darin eingebrachten Leitungen und die Steckplatte, sofern sie vorhanden ist, entsprechend verpresst, und damit gehalten und abgedichtet. Das Kupplungsgehäuse ist bei zweiteiliger Ausführung mit dem Rahmen dann mit einem der Teile, bevorzugt dem größeren Teil, des Rahmens, welche beide mit den Steckplätzen in Kontakt stehen, ausgebildet.
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Gemäß einer sehr vorteilhaften Weiterbildung dieser Idee können das erste und das zweite Rahmenteil dabei verschraubbar, verklippbar oder über ein Spannbügelverschluss und/oder über einen Hebelverschluss mit wenigstens einer Kulissenführung verschließbar ausgebildet sein. Ein Verschrauben ist deutlich aufwendiger als ein einfaches Verklippen oder Verrasten des Deckels, kann jedoch größere Kräfte aufbringen, um die elastischen Tüllen und eine gegebenenfalls vorhandene Steckplatte beziehungsweise eine um diese umlaufende Dichtung zuverlässig mit dem Rahmen zu verpressen und damit die Abdichtung zu erhöhen. Je nach Aufbau kann jedoch auch durch ein Verschwenken und Verklippen eine entsprechend hoher Kraft zum Verpressen der Tüllen und gegebenenfalls der Steckplatte erzielt werden, sodass auch dieser Aufbau sehr dichte Vorrichtungen ermöglicht. Der Rahmen kann auch anstelle eines Verschraubens oder Verrastens über einen Spannbügelverschluss oder einen Hebel mit Kulissenfüllung verschlossen werden, insbesondere einen Hebel welcher über zwei verschiedene Kulissen bei verschiedenen Winkelstellungen des Hebels unterschiedlich große Kräfte aufbaut.
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Gemäß einer außerordentlich günstigen Weiterbildung der Idee ist es dabei vorgesehen, dass die Vorrichtung und dabei insbesondere der Rahmen und das Kupplungsgehäuse oder die Steckplatte und das Kupplungsgehäuse, falls dieses nicht einteilig mit dem Rahmen ausgebildet ist, durch Druckguss oder vorzugsweise durch Spritzguss hergestellt sind. Der Rahmen und das Kupplungsgehäuse oder auch das Kupplungsgehäuse mit seiner Steckplatte können beispielsweise durch Spritzguss hergestellt sein. Sie bestehen dann nach dem allgemeinen Verständnis des Vorgangs des Spritzgießens aus Kunststoff, dieser Kunststoff kann gemäß einer sehr vorteilhaften Weiterbildung der Idee faserverstärkt sein. Ein derartiger Aufbau ist einfach und auch bei hohen Stückzahlen effizient in der Herstellung. Die Steckplatte mit dem Kupplungsgehäuse könnte alternativ dazu auch aus Druckguss gefertigt werden, beispielsweise aus Zink- oder Aluminiumlegierungen, wie dies bei Kupplungsgehäusen für Steckverbindungen durchaus üblich ist. Prinzipiell wäre auch die Realisierung des Rahmens über Druckguss, also aus einem metallischen Material denkbar.
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Der Rahmen kann dabei direkt mit dem die Öffnung umgebenden Material, beispielsweise der Wand eines Schaltschranks, eines Maschinengehäuses oder dergleichen verbunden werden. Alternativ dazu ist es gemäß einer sehr günstigen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung möglich, dass ein Zwischenrahmen zum Einsatz kommt, mit welchem der eigentliche Rahmen verbunden, insbesondere verklippt oder verrastet ausgebildet ist. Der Zwischenrahmen ist dann beispielsweise mit einer zwischengelegten Dichtung dicht mit dem die Öffnung umgebenden Material, beispielsweise der Wand eines Schaltschranks, verbunden. Er kann beispielsweise mit diesem Material verschraubt sein. Der Rahmen welcher einteilig mit dem Kupplungsgehäuse ausgebildet ist, oder welcher das Kupplungsgehäuse in einen seiner Steckplätze auf einer Steckplatte aufweist kann dann einfach und effizient mit diesem Zwischenrahmen verbunden werden, beispielsweise verrastet.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung ergeben sich auch aus dem Ausführungsbeispielen, welche nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren näher dargestellt sind.
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Dabei zeigen:
- 1 eine dreidimensionale Ansicht einer Leitungseinführung mit einer Vorrichtung in einer Ausführungsform gemäß der Erfindung;
- 2 die Leitungseinführung aus 1 eingebaut um eine Öffnung in der Wand eines Schaltschranks;
- 3 eine alternative Ausgestaltung der Leitungseinführung gemäß 1;
- 4 der Grundaufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung aus einer Leitungseinführung gemäß 1 in einer dreidimensionalen Ansicht;
- 5 die Vorrichtung gemäß 4 in einer Frontansicht;
- 6 die Vorrichtung gemäß 4 in einer Draufsicht;
- 7 ein alternativer Rahmen;
- 8 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit dem alternativen Rahmen aus 7;
- 9 ein Bauteil aus der Vorrichtung gemäß 8 in einer dreidimensionalen Ansicht;
- 10 das Bauteil gemäß 9 in einer Frontansicht; und
- 11 das Bauteil gemäß 9 in einer Seitenansicht
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In der Darstellung der 1 ist eine Leitungseinführung 1 in einer dreidimensionalen Ansicht zu erkennen. Die Leitungseinführung 1 umfasst dabei eine erfindungsgemäße Vorrichtung 2 zur Einführung von Leitungen durch eine in 2 dargestellte Öffnung 3 in einer Wand 4, beispielsweise der Wand 4 eines Schaltschranks, eines Maschinengehäuses, einer Steuerungseinrichtung oder dergleichen. Die Vorrichtung 2 umfasst dabei einen Rahmen 5 welcher in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel zweiteilig ausgeführt ist. Ein erstes Rahmenteil 5.1 ist mit einem zweiten Rahmenteil 5.2, welches hier auch als Rahmendeckel 5.2 bezeichnet werden könnte über Schrauben 6 verbunden. Zwischen den Rahmenteilen 5.2 und 5.1 bleiben Steckplätze 7 frei, welche beispielsweise in der Darstellung der 7, welche die Vorrichtung 2 nochmals alleine zeigt sehr gut zu erkennen sind. In der Darstellung der 1 und 2 sind diese Steckplätze 7 von Leitungstüllen 8 besetzt, welche in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem elastischen Werkstoff, beispielsweise einem Elastomer hergestellt sind, und welche jeweils eine Durchgangsöffnung 9 sowie einen Schlitz 10 zum Aufklappen der einteiligen Leitungstülle 8 zeigen. Die Durchgangsöffnung 9 und der Schlitz 10 sind dabei lediglich einer der Leitungstüllen 8 mit Bezugszeichen versehen.
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Als weiterer einteiliger Teil des Rahmens 5 beziehungsweise des Rahmenteils 5.1 befindet sich in der Darstellung der 1 und 2 links neben den Steckplätzen 7 beziehungsweise den sie ausfüllenden Tüllen 8 eine in ihrer Gesamtheit mit 11 bezeichnete Steckverbindung. Ein Teil des Rahmens 5 bildet dabei ein Kupplungsgehäuse 12 einer Kupplung dieser Steckverbindung. Den Gegenpart zu dieser Kupplung beziehungsweise den Kupplungsgehäuse 12 bildet ein Stecker, von welchem hier ein Steckergehäuse 13 zu erkennen ist. Die Form sowohl des Kupplungsgehäuses 12, welches einteilig mit dem Rahmen 5, beispielsweise aus faserverstärktem Kunststoff, durch Spritzgießen hergestellt sein soll ist dabei der Form des Steckers beziehungsweise seines Steckergehäuses 13 angepasst. Das Steckergehäuse 13 und das Kupplungsgehäuse 12 können dabei beispielsweise genormte oder allgemein übliche und damit quasi genormte Bauteile sein. Der Aufbau weist außerdem einen drehbeweglich um Bolzen 14 verschwenkbaren Riegel 15 auf, welcher Vorsprünge 16 in den Steckergehäuse 13 in der hier dargestellten geschlossenen Position umgreift. Er spannt dabei das Steckergehäuse 13 gegenüber dem Kupplungsgehäuse 12 vor und hält Stecker und Kupplung beieinander. Insbesondere presst er Dichtelemente in Bereich der Berührung zwischen dem Steckergehäuse 13 und dem Kupplungsgehäuse 12 aufeinander, um einen dichten Aufbau zu erzielen.
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Die Vorrichtung 2 ist in der Darstellung der 2, einer Schnittdarstellung durch eine Wand 4 beispielsweise eines Schaltschranks nochmals in einer Ansicht von oben zu erkennen. Der Rahmen 5 ist hier über strichpunktierte Linien angedeutete Verschraubungen 17 und insbesondere eine hier nicht erkennbare um die Öffnung 3 herumlaufende zwischen dem Rahmen 5 und der Wand 4 liegende Dichtung mit der Wand 4 verbunden. Leitungen welche hier ganz allgemein mit 18 bezeichnet sind können nun durch die Öffnung 3 hindurch in das Innere des Schaltschranks geführt werden. In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel sind dies zwei Leitungen 18.1, 18.2 welche beispielsweise als elektrische Versorgungsleitungen durch zwei der Tüllen 8 beziehungsweise ihre Durchgangsbohrung 9 in Längsrichtung L der Leitungen 18 hindurchgeführt sind. Sie verlaufen also direkt und ungeteilt vom Äußeren des Schaltschranks in dessen Inneres.
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Die Steckverbindung 11 ist nun vorzugsweise so aufgebaut, dass im Inneren sowohl des Kupplungsgehäuses 12 als auch des Steckergehäuses 13 modulare Kupplungseinsätze beziehungsweise korrespondierende modulare Steckeinsätze vorhanden sind. Diese können individuell konfiguriert werden und werden beispielsweise in einem hier nicht dargestellten Modulrahmen aufgenommen. Dieser Modulrahmen liegt dann einerseits in Kupplungsgehäuse 12 und andererseits im Steckergehäuse 13 so dass die Kupplungseinsätze und Steckeinsätze beim Zusammenstecken von Stecker und Kupplung eine Verbindung ausbilden. In der Darstellung der 2 führen alle Leitungen 18.3 bis 18.7 in einer gemeinsamen Umhüllung 19 in das Steckergehäuse 13. Dort werden sie entsprechend auf die hier nicht dargestellten Steckereinsätze aufgeteilt, welche beispielsweise zur Führung von Daten, Signalen, elektrischer Leistung, Druckluft, Kühlwasser, Schmiermittel oder dergleichen ausgebildet sind. Sie werden dann über die Steckereinsätze mit den entsprechenden Kupplungseinsätzen im korrespondierend aufgebauten Bereich der Kupplung verbunden, sodass sie als Einzelleitungen 18.3 bis 18.7 wieder aus dem Kupplungsgehäuse 12 heraus durch die Öffnung 3 in das Innere des Schaltschranks führen. Die Leitungen 18.3 bis 18.7 sind dabei im Bereich der Öffnung 3 und dem Inneren des Schaltschranks offen dargestellt, auch hier könnten sie wieder von einer gemeinsamen Hülle 19 umgeben sein. Dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel sollen beispielsweise die Leitung 18.3 zur Übertragung von elektrischer Leistung, die Leitungen 18.4 und 18.5 zur Übertragung von Daten oder Signalen und die Leitungen 18.6 und 18.7 zur Übertragung von Druckluft vorgesehen sein.
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Der in 3 dargestellte Aufbau der Vorrichtung 2 entspricht dabei im Wesentlichen dem bisher beschriebenen Aufbau und ist wiederrum in Form der gesamten Leitungseinführung 1 mit aufgesetztem Stecker, hier jedoch ohne die Leitungen 18 dargestellt. Die Vorrichtung 2 unterscheidet sich nun von den bisher beschriebenen Aufbauten durch eine spezielle Ausgestaltung im Bereich des Rahmens 5. Dieser wird nicht unmittelbar über Verschraubungen 17 mit der hier nicht dargestellten Wand 4 des Schaltschranks verbunden, sondern wird in einen Zwischenrahmen 20 eingebracht. Dafür dienen Rasthaken 21 welche ein zuverlässiges Verrasten des Rahmens 5 in dem Zwischenrahmen 20 erlauben. Der Zwischenrahmen 20 selbst ist dann mit der Wand 4 verbunden, beispielsweise verschraubt, und kann wiederrum, wie es allgemein bekannt und üblich ist, eine Dichtung zwischen dem Zwischenrahmen 20 und der Wand 4 aufweisen. Auch eine Dichtung zwischen dem Rahmen 5 und dem Zwischenrahmen 20 ist selbstverständlich denkbar.
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In der Darstellung der 4 ist nun der eigentliche Aufbau der Vorrichtung 2, welche bisher immer innerhalb der Gesamtheit der Leitungseinführung 1 gezeigt worden ist, zu erkennen. Der Aufbau ist frei von Tüllen 8, dem Steckergehäuse 13, dem Riegel 15 und eventuell Kupplungsmodulen und einem Modulrahmen im Inneren des Kupplungsgehäuses 13 dargestellt. Der Aufbau der Vorrichtung 1 ist dabei als einteiliges Rahmenteil 5.1 mit dem Unterteil des Rahmens 5 sowie dem Kupplungsgehäuse 13 ausgeführt. Das gesamte Bauteil kann, ebenso wie der als Rahmendeckel bezeichnete Teil 5.2 des Rahmens 5 über Spritzgießen aus einem Kunststoff, vorzugsweise einem faserverstärkten Kunststoff hergestellt sein. Der Aufbau ist damit ausreichend stabil, um in den beiden hier sehr gut zu erkennenden Steckplätzen 7 die vier elastischen Tüllen 8 zuverlässig zu verpressen um eine Abdichtung und Zugentlastung der von ihnen aufgenommenen Leitungen zu erreichen. Das Rahmenteil 5.1 ist einstückig mit dem Kupplungsgehäuse 13 ausgeführt, sodass es zwischen dem Rahmen 5 und den Kupplungsgehäuse 13 nicht zu einer Undichtheit kommen kann. Dies hat den entscheidenden Vorteil, dass der Aufbau sehr einfach und effizient abzudichten ist. Insbesondere wenn zwischen dem Kupplungsgehäuse 12 und dem Steckergehäuse 13, welches in der Darstellung der 4 nicht zu erkennen ist entsprechende Dichtelemente, welche hier ebenfalls nicht zu erkennen sind, angeordnet sind.
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Der in 4 gezeigte Aufbau ist zu den Darstellungen der 5 und 6 nochmals in einer Seitenansicht und in einer Draufsicht, hier aber ohne die Wand 4 des Schaltschranks zu erkennen. Der gesamte Aufbau der Vorrichtung 2 in der hier beschriebenen Art ermöglicht es nun im Bereich der Steckverbindung, und damit im Bereich des Kupplungsgehäuses 13, welcher Teil der Vorrichtung 2 ist, verschiedene Stecksysteme aufzunehmen. Damit lässt sich in ein und derselben Vorrichtung 2 die Einführung von nicht unterbrochenen Leitungen 18 über die Leitungstüllen 8 in den Steckplätzen 7 realisieren und gleichzeitig kann über das Kupplungsgehäuse 12 eine Steckverbindung aufgebaut werden um durch ein und dieselbe Öffnung 3 in der Wand 4 des Schaltschranks auch steckbare Leitungen 18 hindurch zu führen. Dies kann alles mit einer einzigen Öffnung 3 in der Wand 4 des Schaltschranks erfolgen und ist damit außerordentlich einfach und effizient. Gegebenenfalls kann noch vor Ort ausgewählt werden, welche der Leitungen 18 für eine Steckverbindung geeignet sind, und welche beispielsweise aus Gründen der Störanfälligkeit, aufgrund der hohen durchzuführenden elektrischen Leistungen oder dergleichen direkt in den Schaltschrank hineingeführt werden sollen.
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Selbstverständlich ist es denkbar neben dem hier beispielhaft dargestellten geometrischen Aufbau des Kupplungsgehäuses 12 andere Kupplungsgehäuse einzusetzen um beispielsweise anstelle der aus modularen Kupplungseinsätzen aufgebauten Kupplung eine andere Kupplung zu realisieren, beispielsweise die Kupplung einer normierten Datenschnittstelle, einer normierten elektrischen Schnittstelle oder einer anderen Übergabeschnittstelle für Leistung, Signale und/oder Medien. In das Kupplungsgehäuse 12 können bei entsprechender Ausgestaltung desselben auch standardisierte Buchsen eingebracht werden, beispielsweise LAN-Buchsen, USB-Buchsen, Steckdosen oder dergleichen.
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Die Verbindung der Rahmenteile
5.1 und
5.2 war in der bisherigen Ausführungsbeispielen immer über die Schrauben
6 realisiert. Dies ist nicht die einzige mögliche Ausführungsform. In der Darstellung der
7 ist ein alternativer Rahmen
5 zu erkennen, welcher drei Steckplätze
7 aufweist, wobei der hier rechts dargestellte Steckplatz
7 keine Zwischenstege umfasst. Der Rahmen
5 besteht auch hier wieder aus einem hier unten dargestellten ersten Rahmenteil
5.1 und einem mit 5.2 bezeichneten Rahmenteil, welches auch als Rahmendeckel bezeichnet werden könnte. Dieses ist nicht, wie in den bisher dargestellten Figuren mit dem Unterteil verschraubt. Vielmehr weist es in seinem Inneren angedeutete Rasthaken
22 auf, welche in entsprechende Öffnungen
23 des anderen Rahmenteils
5.1 eingreifen, sodass die beiden Rahmenteile
5.1 und
5.2 beim aufeinanderdrücken miteinander verrastet werden. Auch dieses Prinzip der Verbindung der Rahmenteile
5.1 und
5.2 ist grundlegend aus den Anmeldungen der Anmelderin bekannt. Beispielsweise kann in diesem Zusammenhang auf die
EP 2 746 634 A1 hingewiesen werden. Ferner kann in diesem Zusammenhang auf die
DE 10 2018 205 702 A1 hingewiesen werden welche ein derartiges Verrasten, dort beispielhaft mit zwei Raststufen, ebenfalls zeigt.
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Weitere Alternativen sind sowohl bei der bisher beschriebenen als auch der nachfolgenden beschriebenen Ausführungsform ebenso denkbar, prinzipiell kann ein einteiliger Rahmen verwendet werden, bei dem die Tüllen in Längsrichtung L der Leitungen eingeschoben werden, oder der Rahmen kann zwei geteilt sein und anstelle eines Verschraubens oder Verrastens über einen Spannbügelverschluss oder einen Hebel mit Kulissenfüllung verschlossen werden, insbesondere einen Hebel welcher über zwei verschiedene Kulissen bei verschiedenen Winkelstellungen des Hebels unterschiedlich große Kräfte aufbaut.
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Der in 7 gezeigte Rahmen 5 ist nun vergleichbar verwendbar wie der Rahmen 5 aus den bisherigen Figuren, welcher einstückig mit dem Kupplungsgehäuse 12 ausgebildet war. Hierfür kann der Rahmen, und dies ist in der Draufsicht der 8 zu erkennen wiederrum mit Tüllen 8 im Bereich der beiden links dargestellten Steckplätze 7 versehen werden. Der rechts dargestellte Steckplatz 7 wird mit dem Kupplungsgehäuse 12 versehen, welches in diesem Fall einteilig mit einer Steckplatte 24 ausgebildet ist. Dieser Aufbau ist im Kupplungsgehäuse und der Steckplatte 24 ist auch in der Darstellung der 9 nochmals, in einer dreidimensionalen Ansicht zu erkennen. Der Aufbau des Kupplungsgehäuses 12 entspricht dabei dem bisher beschriebenen Aufbau des Kupplungsgehäuses 12, sodass auch hier wieder der Stecker mit dem Steckergehäuse 13 aus den 1 bis 3 zum Einsatz kommen kann. Anstelle der einteiligen Ausführung mit dem Rahmen 5, beziehungsweise dem Rahmenteil 5.1, ist das Kupplungsgehäuse 12 hier einteilig mit einer Steckplatte 24 ausgeführt, welche passgenau in den Steckplatz 7 passt und damit in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel beispielsweise sechs ansonsten in diesem Steckplatz 7 anordenbare Tüllen 8 entsprechend ersetzt. Der Rahmen 5 kann also ein standardisierter Rahmen 5 sein, welcher erst durch das Einstecken des Kupplungsgehäuses 12 auf der Steckplatte 24 zu der beschriebenen Vorrichtung 2 wird. Das Kupplungsgehäuse 12 und die Steckplatte 24 lassen sich dabei wiederrum spritzgießen, beispielsweise aus einem faserverstärktem Kunststoffmaterial. Insbesondere bei dieser Ausführungsform der Erfindung, prinzipiell jedoch auch bei der vorher beschriebenen ist auch eine Herstellung über Druckguss denkbar, beispielsweise mit einer Steckplatte 24 beziehungsweise einem Rahmen 5 und dem Kupplungsgehäuse 12 aus einer geeigneten Legierung beispielsweise aus Zink oder Aluminium, was bei derartigen Kupplungsgehäusen 12 durchaus üblich ist.
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In der Darstellung der 9 ist deutlich zu erkennen, dass die Steckplatte 24 eine umlaufende mit 25 bezeichnete Nut aufweist. Diese Nut kann zur Aufnahme einer in den 10 und 11, einer Frontansicht und einer Seitenansicht der Steckplatte 24 und des Kupplungsgehäuses 12 dargestellten Dichtung 26 vorgesehen sein. Diese Dichtung 26 stellt eine Abdichtung zwischen dem Rahmen 5 und der Steckplatte 24 sicher. Ohne eine eingelegte oder an die Steckplatte 24 angespritzte Dichtung 26 könnte gegebenenfalls zu Dichtheitsproblemen kommen, insbesondere wenn das Material sowohl des Rahmens 5 als auch der Steckplatte 24 vergleichbar hart ist und dementsprechend keine elastische Verformung möglich ist. Durch die Dichtung 26 wird dies entsprechend ausgeglichen, sodass auch bei derartigen Aufbauten durch die Möglichkeit die Dichtung 26 elastisch zu verformen eine gute Abdichtung möglich ist.
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Bei entsprechend angebrachtem Riegel 15, welcher beispielsweise aus Kunststoff oder auch einem Blech herstellt sein kann, und durch ihm gehaltenen Steckergehäuse 13 welches dabei gegen das Kupplungsgehäuse 12 verpresst wird ist so ein sehr dichter Aufbau möglich, dessen Dichtheit letztendendes durch die Schwachstelle der Steckverbindung 11 begrenzt wird, typischerweise aber immer noch Dichtheiten bis IP67 zulässt.