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Die Erfindung betrifft ein Steckanschlussmodul zum Befestigen in einer Aussparung einer Gehäusewandung.
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Aus dem Stand der Technik sind Gehäuse bekannt, die an ihrer Außenseite mit unterschiedlichen Steckverbindern ausgestattet sind, um ein Anschließen externer Steckverbinder zum Übertragen elektrischer Signale an eine in dem Gehäuse vorgesehene elektrische Schaltung zu ermöglichen. Derartige Steckverbinder sind in der Regel in der Gehäusewandung befestigt, so beispielsweise durch Verschraubung, und weisen an ihrer Rückseite nicht selten Lötanschlüsse auf, von denen die zu übertragenden Signale mittels einer Verkabelung auf die in dem Gehäuse die elektrische Schaltung beherbergende Leiterplatte geführt sind.
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Zwar sind verschiedene Ansätze bekannt, um die starre Konfektionierung der in der Gehäusewandung eingesetzten Steckverbinder hinsichtlich unterschiedlicher Anwendungsbereiche zu flexibilisieren, allerdings bergen die bekannten Lösungen eine Vielzahl von Nachteilen. So ist es zunächst aufwändig, einen ersten in der Gehäusewandung eingesetzten Steckverbindertyp gegen einen zweiten, unterschiedlichen Steckverbindertyp auszutauschen, was nicht selten eine Anpassung der von dem Steckverbinder zu der Platine führenden Verkabelung nach sich zieht, so des Öfteren auch den Ausbau der Platine aus dem Gehäuse, um die zwischen der Platine und dem in der Gehäusewand eingesetzten bzw. auszuwechselnden Steckverbinder vorgesehene Verkabelung händisch zu ändern.
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Sofern jedoch ein Austausch des in der Gehäusewandung vorgesehenen Steckverbinders wie vorab beschrieben erfolgt, führt dies nicht selten auch dazu, dass der neu in die Gehäusewand eingesetzte Steckverbinder in aufwändiger Weise gegen das Eindringen von Feuchtigkeit in das Innere des Gehäuses abgedichtet werden muss. Denn insbesondere bei Außenanwendungen ist es vonnöten, dass keinerlei Feuchtigkeit in das Innere des Gehäuses eindringt, damit die in dem Gehäuse angeordnete elektrische Schaltung keinen Schaden nimmt.
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DE 691 14 534 T2 beschreibt einen Schalttafelmontierbares elektrische Verbinder umfassendes Gehäuse mit zumindest einem elektrisch leitenden Anschluss in diesem.
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DE 698 37 716 T2 beschreibt einen Optikverbinder, der Optikverbinderstecker miteinander verbindet, die von der Vorderseite und der Rückseite einer Rückwandplatine in einem Gehäusekörper eingeführt werden.
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DE 10 2007 052 606 B3 beschreibt einen elektrischen Steckverbinder für eine Datenübertragungs-Schnittstelle im Kraftfahrzeugbereich, mit einem Steckörper montierbaren Kodierkappe, welche ein richtig orientiertes Stecken eines elektrischen Gegensteckverbinders am elektrischen Steckverbinder gewährleistet.
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Weiterhin ist es problematisch, wenn Gehäuse flexibel mit unterschiedlichen Steckverbindern beliebiger Größe konfektioniert werden sollen, um verschiedenste Arten von Leitungen, Kabeln und/oder Steckverbindern mit der in dem Gehäuseinneren vorgesehenen Schaltung zu verbinden.
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Daher ist es die Aufgabe der Erfindung, eine Möglichkeit anzugeben, mit der Steckverbinder unterschiedlichster Arten in der Wandung eines Gehäuses derart fixierbar sind, dass ein Austausch des Steckverbinders besonders einfach und zügig erfolgen kann und andererseits durch die Art der Anbringung des Steckverbinders in der Gehäusewandung sichergestellt ist, dass das Innere des Gehäuses gegen äußere Einflüsse, wie Feuchtigkeit, auch dann geschützt bleibt, wenn ein Steckverbinder ausgetauscht wird.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Demnach wird die Aufgabe der Erfindung gelöst durch ein Steckanschlussmodul zum Befestigen in einer Aussparung einer Gehäusewandung, mit einer Basisplatte, die eine erste Seite und eine der ersten Seite gegenüberliegend angeordnete zweite Seite aufweist, einem an der ersten Seite der Basisplatte angeordneten Steckverbinder, einem an der zweiten Seite der Basisplatte angeordneten und elektrisch leitend mit dem Steckverbinder verbundenen Klemmkontakt, der zum Aufstecken auf eine Leiterplatte derart ausgeführt ist, dass im aufgesteckten Zustand eine elektrische Verbindung zwischen dem Klemmkontakt und der Leiterplatte hergestellt ist, einer an der zweiten Seite der Basisplatte angeordneten Verriegelungsaufnahme, und einem Verriegelungsmittel zum Verriegeln der Verriegelungsaufnahme, wobei die Verriegelungsaufnahme und/oder das Verriegelungsmittel derart ausgeführt sind, dass, wenn der Klemmkontakt durch die Aussparung hindurch derart in das Gehäuse hinein eingeführt ist, die zweite Seite der Basisplatte wenigstens teilweise berührend an der Gehäusewandung anliegt, durch das Verriegeln ein Lösen des Steckanschlussmoduls von dem Gehäuse verunmöglicht ist.
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Ein wesentlicher Punkt der Erfindung ist somit, dass das Steckanschlussmodul im Sinne einer „Schnellmontage” besonders einfach in die Aussparung der Gehäusewandung einsetzbar ist und dann im eingesetzten Zustand ebenso einfach fixierbar ist. Zum Entfernen des Steckanschlussmoduls aus der Aussparung kann selbstredend das Verriegelungsmittel von der Verriegelungsaufnahme entfernt werden, so dass die Verriegelung aufgehoben wird und als Folge das Steckanschlussmodul aus der Aussparung herausgenommen werden kann, um beispielsweise dann in die somit freigewordene Aussparung ein anderes Steckanschlussmodul einzusetzen. Ein weiterer wesentlicher Punkt der Erfindung ist, dass durch das Einsetzen des Steckanschlussmoduls in die Aussparung die elektrische Verbindung zwischen dem Steckverbinder und der Leiterplatte automatisch hergestellt wird, ohne dass es dazu, wie im Stand der Technik, einer aufwändigen meist manuellen Verkabelung zwischen dem in der Gehäusewandung eingesetzten Steckverbinder und der Leiterplatte bedarf. Das bedeutet also, dass eine in dem Gehäuse angeordnete Leiterplatte bereits durch das Einsetzen des Steckanschlussmoduls in die Aussparung elektrisch kontaktiert wird, so dass durch die Wahl des Steckverbinders das Gehäuse flexibel hinsichtlich der an dem designierten Einsatzort bereits vorhandenen Verkabelung bzw. den an der Verkabelung vorhandenen Steckverbindern konfektioniert werden kann. Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist, dass Fertigungstoleranzen ausgeglichen werden können, da vor dem Verriegeln das Steckanschlussmodul in der Aussparung in begrenzter Weise frei verschiebbar ist und erst durch das Verriegeln endgültig in der Aussparung fixiert wird.
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Die Basisplatte kann grundsätzlich aus einem beliebigen Material ausgestaltet sein, vorzugsweise jedoch aus einem Kunststoff und ganz besonders bevorzugt aus dem gleichen Material wie die Gehäusewandung. Weiter bevorzugt weist die Basisplatte eine flächige Erstreckung auf, welche größer als die flächige Erstreckung der Aussparung ist.
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Der Steckverbinder kann ebenfalls als ein beliebiger aus dem Stand der Technik bekannter Steckverbinder ausgestaltet sein, so beispielsweise als eine Buchse oder ein Stecker mit einer Mehrzahl von einzelnen Steckkontakten oder Buchsenkontakten oder aber auch als RJ-45 Steckverbinder, D-Sub Steckverbinder etc. Sofern also der Steckverbinder als RJ-45 Steckverbinder ausgeführt ist, ist bevorzugt der Klemmkontakt mit einer Mehrzahl von Kontakten ausgeführt, so beispielsweise vier oder acht Kontakten, um alle Signale des RJ-45 Steckverbinders auf die Leiterplatte übertragen zu können.
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Der Klemmkontakt selbst kann ebenso beliebig zum elektrischen Kontaktieren mit einer Leiterplatte, so beispielsweise einer Leiterbahn der Leiterplatte, ausgestaltet sein, dazu vorzugsweise eine oder zwei gegenüberliegend angeordnete Kontaktfedern aufweisen, so dass bei letzterem Fall die Leiterplatte zwischen den beiden gegenüberliegend angeordneten Kontaktfedern einklemmbar ist. Ganz besonders bevorzugt weist der Klemmkontakt eine nutartige Aussparung auf, in die die Leiterplatte einführbar ist bzw. der Klemmkontakt auf die Leiterplatte aufsteckbar ist, so dass dann im verbundenen Zustand der Klemmkontakt die Leiterplatte wenigstens teilweise von ihrer Oberseite und Unterseite klemmend umgreift. Ganz besonders bevorzugt sind der Steckverbinder und der Klemmkontakt einstückig ausgeführt, also durch die Basisplatte bzw. eine Öffnung der Basisplatte hindurch geführt und dabei an der Basisplatte gegen Verdrehung fixiert. Gerade letztere Ausgestaltung hat den Vorteil, dass dadurch die Leiterplatte besonders sicher beim Einführen des Steckanschlussmoduls in die Aussparung kontaktierbar ist.
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Schließlich kann die Verriegelungsaufnahme und/oder das Verriegelungsmittel beliebig ausgestaltet sein, sofern denn, wenn das Steckanschlussmodul in die Aussparung eingeführt ist, die Verriegelung des Verriegelungsmittels mit der Verriegelungsaufnahme eine Befestigung des Steckanschlussmoduls an der Gehäusewandung derart ermöglicht, dass das Steckanschlussmodul solange nicht von dem Gehäuse entfernt werden kann, bis dass die Verriegelung gelöst ist. Im verriegelten Zustand liegt die Basisplatte bevorzugt mit ihrer zweiten Seite an den Umrissen bzw. der Umrandung der Aussparung an und bedeckt dadurch ganz besonders bevorzugt die Aussparung überlappend, so dass die Aussparung vollständig durch die Basisplatte verdeckt ist. Vorzugsweise sind die Verriegelungsaufnahme und/oder das Verriegelungsmittel derart ausgestaltet, dass im verriegelten Zustand die Basisplatte formschlüssig und/oder kraftschlüssig an der Gehäusewandung anliegt.
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Weiter bevorzugt erstreckt sich die Verriegelungsaufnahme von der zweiten Seite der Basisplatte weg, so dass im verriegelten Zustand die Verriegelungsaufnahme wenigstens teilweise, vorzugsweise vollständig im Innenraum des Gehäuses angeordnet ist. Das bedeutet also, dass die Verriegelung bevorzugt an der Innenseite des Gehäuses erfolgt, nämlich durch Einführen des Verriegelungsmittels in die Verriegelungsaufnahme nach einer bevorzugten Realisierung derart, dass durch das Einführen des Verriegelungsmittels ein Anpressdruck durch das Verriegelungsmittel gegenüber der Gehäuseinnenwand aufgebaut wird, was dazu führt, dass das Lösen des Steckanschlussmoduls von dem Gehäuse verunmöglicht ist. Dabei erfolgt das Einführen bevorzugt in eine Richtung senkrecht zur Steckrichtung der Basisplatte und/oder parallel zur Erstreckung der Gehäusewandung.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist an der zweiten Seite der Basisplatte eine derart angeordnete und ausgestaltete Dichtung vorgesehen, dass im verriegelten Zustand die Dichtung umlaufend um die Aussparung zwischen der Basisplatte und der Gehäusewandung angeordnet ist und die Dichtung die Basisplatte gegenüber der Gehäusewandung abdichtet. Dadurch wird erreicht, dass das Gehäuse bei aufgesetzten und verriegelten Steckanschlussmodul eine Dichtheit gegenüber externen Einflüssen, wie Feuchtigkeit oder Kondeswasser, aufweist, wobei ganz besonders bevorzugt das Gehäuse im verriegelten Zustand gemäß der Schutzklasse IP65 oder IP67 ausgestaltet ist. Ganz besonders ist in diesem Zusammenhang bevorzugt, dass die Dichtung derart angeordnet und ausgestaltet ist, dass im verriegelten Zustand keinerlei Feuchtigkeit durch die Aussparung in das Gehäuse eindringen kann. Selbstredend ist dazu ferner bevorzugt, dass der Steckverbinder und/oder der Klemmkontakt an der Basisplatte derart angeordnet sind bzw. durch die Basisplatte hindurchgeführt sind, dass auch an dieser Stelle keinerlei Feuchtigkeit von außerhalb des Gehäuses in das Innere des Gehäuses eindringen kann. Dazu kann ebenfalls eine weitere Dichtung zwischen dem Steckverbinder und/oder dem Klemmkontakt und der Basisplatte vorgesehen sein.
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Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist bevorzugt, dass das Verriegelungsmittel eine Vibrationssicherung aufweist, die insbesondere als Verzahnung ausgestaltet ist, und ausgeführt ist, einem Entriegeln des Verriegelungsmittels aus der Verriegelungsaufnahme entgegen zu wirken. Die Vibrationssicherung kann dazu beliebig ausgestaltet sein und bietet den Vorteil, dass selbst bei Vibrationen, Schwingungen oder dergleichen eine einmal getroffene Verriegelung sicher gegen derartige Einflüsse und ganz besonders bevorzugt nicht ohne menschliches Zutun lösbar ist. Weiterhin ist bevorzugt, dass die Verriegelungsaufnahme als Lasche, Nut und/oder Einkerbung ausgeführt ist, und das Verriegelungsmittel als Klammer, Bügel und/oder Zapfen, insbesondere als keilförmiger Zapfen, ausgeführt ist. Dabei ist zudem bevorzugt, dass im Falle einer Lasche als Verriegelungsaufnahme, die sich bevorzugt, wenn das Steckanschlussmodul mit seinem Klemmkontakt in die Aussparung zuerst eingesetzt ist, die Lasche in das Innere des Gehäuses hineinerstreckt, und das Verriegelungsmittel senkrecht zur Steckrichtung des Steckanschlussmoduls in die Lasche derart einführbar ist, so dass im verriegelten Zustand das Verriegelungsmittel einerseits berührend an der Lasche und andererseits berührend an der Gehäuseinnenwand anliegt.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführung ist bevorzugt, dass die Basisplatte eine rechteckige Erstreckung aufweist, mit vier den Ecken der Basisplatte zugeordneten und als Laschen ausgeführten Verriegelungsaufnahmen und mit einem als Verriegelungsklammer ausgeführten Verriegelungsmittel, welches vier den Laschen zugeordnete keilförmige Zapfen zum jeweiligen Verriegeln der Laschen aufweist. Gerade diese Ausführungsform bietet eine Mehrzahl von Vorteilen, so insbesondere zum Ausgleich von Fertigungstoleranzen. Denn für den Fall, dass die Leiterplatte bereits in dem Gehäuse entsprechend ausgerichtet vormontiert ist, erfolgt durch das Einführen des Steckanschlussmoduls bzw. des Klemmkontakts in die Aussparung zunächst das Aufstecken des Klemmkontakts auf die Leiterplatte, was eine erste horizontale Führung des Steckanschlussmoduls bewirkt. Ein weiterer Ausgleich von Fertigungstoleranz kann dadurch ermöglicht werden, wenn die Aussparung bzw. der Gehäusedurchbruch im Übermaß gegenüber dem Querschnitt des Klemmkontaktes bzw. den vier den Ecken der Basisplatte zugeordneten Laschen ausgeführt ist. Das bedeutet, wenn der Klemmkontakt auf die Leiterplatte horizontal aufgesteckt ist, dass das Steckanschlussmodul noch innerhalb dieser durch das Übermaß hervorgerufenen Übergröße sich in zwei weiteren Richtungen entlang der Erstreckung der Gehäusewandung frei bewegen kann, bevor die Basisplatte verriegelt wird. Dazu ist bevorzugt, dass die vier Laschen an den Ecken der Basisplatte derart angeordnet sind und sich von der zweiten Seite der Basisplatte weg erstrecken, dass das durch die vier Laschen aufgespannte Rechteck in seiner Erstreckung im Wesentlichen der Größe der Aussparung entspricht, so dass durch die vier Laschen beim Einführen des Steckanschlussmoduls in die Aussparung eine weitere Führung gegeben ist.
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Die Verriegelungsklammer ist ferner bevorzugt derart ausgestaltet, dass die Verriegelungsklammer in ihrer äußeren Erstreckung eine Fläche aufspannt, die größer als die flächige Erstreckung der Aussparung ist, also im verriegelten Zustand über die Aussparung hinausragt und so zumindest teilweise die Gehäusewandung zwischen der Verriegelungsklammer und der Basisplatte vorzugsweise berührend anliegt. Ein weiterer Vorteil einer derartigen Verriegelungsklammer ist, dass dadurch mit einem einzigen Handgriff alle vier Laschen verriegelt werden können. Selbstredend sind die keilförmigen Zapfen an der Verriegelungsklammer bevorzugt korrespondierend zu den vier Laschen angeordnet. Weiterhin ist bevorzugt, dass, sofern eine Dichtung vorgesehen ist, durch das Verriegeln der Anpressdruck auf die Dichtung ausreichend groß wird, dass keine Feuchtigkeit von außerhalb des Gehäuses durch die Aussparung in das Gehäuseinnere eintreten kann.
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Die Aufgabe der Erfindung ist weiterhin gelöst durch ein Gehäuse mit einer in dem Gehäuse angeordneten Leiterplatte, einer Aussparung in der Gehäusewandung und einem Steckanschlussmodul wie vorab beschrieben, wobei die Leiterplatte derart in dem Gehäuse angeordnet ist und/oder der Klemmkontakt derart ausgestaltet und/oder an dem Steckanschlussmodul angeordnet ist, dass durch Einführen des Klemmkontaktes in die Aussparung eine elektrische Verbindung zwischen dem Klemmkontakt und der Leiterplatte dann hergestellt ist, wenn die zweite Seite der Basisplatte wenigstens teilweise berührend an der Gehäusewandung anliegt. Bevorzugt ist die Leiterplatte derart in dem Gehäuse angeordnet, dass die flächige Erstreckung der Leiterplatte der Einsteckrichtung des Steckanschlussmoduls in die Aussparung entspricht. Durch ein derartiges Gehäuse lassen sich besonders schnell und kostengünstig Steckverbinder, beispielsweise Steckverbinderbuchsen, an dem Gehäuse befestigen und gleichzeitig elektrisch leitend mit der in dem Gehäuse vorgesehenen Leiterplatte verbinden.
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Grundsätzlich kann das Gehäuse bzw. die Leiterplatte eine beliebige Schaltung aufweisen. Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist jedoch vorgesehen, dass die Leiterplatte einen Solar-Wechselrichter umfasst. Derartige Solar-Wechselrichter werden oftmals außerhalb von Gebäuden installiert und sind insofern in einem Gehäuse vorgesehen, das einen witterungsunabhängigen Betrieb des Solar-Wechselrichters ermöglicht. Dazu ist das Gehäuse vorzugsweise nicht nur spritzwasserdicht, sondern auch wasserdicht derart beispielsweise nach Schutzklasse IP 65 oder IP 67 ausgestaltet, dass keinerlei Feuchtigkeit von außerhalb des Gehäuses in das Innere des Gehäuses eindringen kann, um der auf der Leiterplatte vorgesehenen Elektronik, so dem Solar-Wechselrichter, Schaden zuzufügen. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung als „Schnellmontagesystem” kann nunmehr eine Vielzahl unterschiedlicher Steckanschlussmodule, also mit jeweils unterschiedlichen Steckverbindern, besonders einfach an dem Gehäuse derart montiert und an dem Gehäuse befestigt werden, dass sichergestellt ist, dass das Gehäuse auch nach der Montage wasserdicht ist, und andererseits bereits durch den Aufsteckvorgang an sich die elektrische Verbindung zwischen dem an der Gehäuseaußenseite zu liegen kommenden Steckverbinder mit der in dem Inneren des Gehäuses vorgesehenen Leiterplatte hergestellt wird.
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Die Aufgabe der Erfindung wird weiterhin gelöst durch ein Gehäuse mit einer in dem Gehäuse angeordneten Leiterplatte, einer Aussparung in der Gehäusewandung, einem Steckverbindermodul, einer an dem Steckverbindermodul angeordneten Verriegelungsaufnahme und einem Verriegelungsmittel zum Verriegeln der Verriegelungsaufnahme, wobei das Steckverbindermodul einstückig elektrisch leitend aus einem an der ersten Seite des Steckverbindermoduls angeordneten Steckverbinder und einem an der der ersten Seite entgegengesetzt angeordneten zweiten Seite angeordneten Klemmkontakt ausgestaltet ist, der Klemmkontakt zum Aufstecken auf die Leiterplatte derart ausgeführt ist und das Steckverbindermodul von der Außenseite der Gehäusewandung derart durch die Aussparung in das Gehäuse hinein einsteckbar und ausgestaltet ist, dass im eingesteckten Zustand der Steckverbinder an der Außenseite des Gehäuses zu liegen kommt, der Klemmkontakt die Leiterplatte elektrisch leitend kontaktiert und die Verriegelungsaufnahme an der Innenseite des Gehäuses zu liegen kommt, und die Verriegelungsaufnahme und/oder das Verriegelungsmittel derart ausgeführt sind, dass durch das Verriegeln ein Lösen des Steckerverbindermoduls von dem Gehäuse verunmöglicht ist.
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Während sich für den Fachmann weitere Ausführungsformen und Vorteile in Analogie zu den oben beschriebenen Merkmalen des Anschlussmoduls und des oben beschriebenen Gehäuses ergeben, liegt der besondere Vorteil dieser Ausführung darin, dass das einstückig ausgebildete Steckverbindermodul durch eine vorzugsweise kreisrunde oder rechteckig ausgeführte Aussparung von außerhalb des Gehäuses in das Gehäuse einsteckbar ist, wobei durch den Einsteckvorgang die elektrische Kontaktierung mit der in dem Gehäuse vorgesehenen Leiterplatte erfolgt. Gleichzeitig erfolgt durch die elektrische Kontaktierung bevorzugt eine erste Fixierung des Klemmkontaktes, wobei dann durch Verriegelung ein Lösen des Steckverbindermoduls von dem Gehäuse verunmöglicht ist. Dabei ist weiterhin bevorzugt, dass der Durchmesser der Aussparung vorzugsweise geringfügig kleiner als der Durchmesser des Steckverbindermoduls bzw. des Klemmkontaktes ist, so dass der Klemmkontakt des Steckverbindermoduls durch die Aussparung hindurch steckbar ist, und dabei aufgrund des Untermaßes eine ausreichende Dichtigkeit erzeugt wird, um das Eindringen von Feuchtigkeit durch die mit dem Klemmkontakt verschlossene Aussparung zu verhindern.
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Die Aufgabe der Erfindung ist weiterhin gelöst durch ein Verfahren zum Befestigen eines Steckanschlussmoduls in einer Aussparung einer Gehäusewandung, wobei das Steckanschlussmodul eine Basisplatte, welche eine erste Seite und eine der ersten Seite gegenüberliegend angeordnete zweite Seite aufweist, einen an der ersten Seite der Basisplatte angeordneten Steckverbinder aufweist, einen an der zweiten Seite der Basisplatte angeordneten und elektrisch leitend mit dem Steckverbinder verbundenen Klemmkontakt aufweist, der zum Aufstecken auf eine in dem Gehäuse angeordnete Leiterplatte ausgeführt ist, und eine an der ersten Seite der Basisplatte angeordnete Verriegelungsaufnahme aufweist, und das Verfahren die Schritte aufweist: b) Einführen des Klemmkontaktes des Steckanschlussmoduls von der Außenseite des Gehäuses in die Aussparung derart, dass der Klemmkontakt eine elektrisch leitende Verbindung mit der Leiterplatte eingeht, und danach c) Verriegeln der Verriegelungsaufnahme, dass ein Lösen des Steckanschlussmoduls von dem Gehäuse verunmöglicht ist.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform umfasst das Verfahren zusätzlich den Schritt a) Fixieren der Leiterplatte in dem Gehäuse.
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Weitere Ausführungsformen und Vorteile des Verfahrens ergeben sich dem Fachmann in Analogie zu dem vorab Ausgeführten. Das Verfahren ermöglicht die besonders einfache und sichere Anbringung und Fixierung eines Steckanschlussmoduls unter gleichzeitiger Kontaktierung der in dem Gehäuse vorgesehenen Leiterplatte.
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Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die anliegende Zeichnung anhand bevorzugter Ausführungsformen näher erläutert.
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Es zeigen
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1 ein Steckanschlussmodul gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung im nicht eingesetzten Zustand in eine Aussparung,
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2 mehrere Steckanschlussmodule gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung im eingesetzten Zustand in jeweilige Aussparungen einer Gehäusewandung,
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3 die Mehrzahl von Steckanschlussmodulen gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung in elektrischem Kontakt mit einer Leiterplatte,
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4 das Steckanschlussmodul gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung in einer weiteren Ansicht, und
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5 ein in eine Gehäusewand eingestecktes Steckverbindermodul gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
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1 bis 4 zeigen ein einzelnes oder mehrere Steckanschlussmodule gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung in verschiedenen Ansichten sowie in verschiedenen Steck- und/oder Verriegelungszuständen. 5 zeigt ein Steckverbindermodul nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
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Das Steckanschlussmodul weist, wie in 1 gezeigt, eine Basisplatte 1 auf, welche eine erste Seite 2 und eine der ersten Seite 2 gegenüberliegend angeordnete zweite Seite 3 aufweist. An der ersten Seite 2 sind zwei Steckverbinder 4 angeordnet, welche einpolig ausgestaltet sind. An der zweiten Seite 3 sind zwei Klemmkontakte 5 vorgesehen, welche jeweils elektrisch leitend mit dem jeweiligen Steckverbinder 4 verbunden sind. Vorliegend ist jeder Steckverbinder 4 mit dem jeweiligen Klemmkontakt 5 einstückig ausgeführt und durch eine Öffnung der Basisplatte 1 hindurchgeführt.
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Die Querschnitte der Öffnung und des Klemmkontaktes 5 bzw. des Steckverbinders 4 sind derart dimensioniert, dass keinerlei Feuchtigkeit durch die derart verschlossene Öffnung der Basisplatte 1 dringen kann. 4 zeigt das Steckanschlussmodul von der ersten Seite 2 her betrachtet, wobei ebenfalls weitere Details der Klemmkontakte 5 ersichtlich sind, welche eine nutartige Einbuchtung 6 aufweisen, in der Kontaktfedern 7 derart angeordnet sind, dass mittels der Kontaktfedern 7 eine elektrische Leiterplatte 10 bzw. eine Leiterbahn der elektrischen Leiterplatte 10 elektrisch leitend kontaktierbar ist.
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Das Steckanschlussmodul ist auf eine Aussparung 8 einer Gehäusewandung 9 aufsteckbar, wie in 2 und 3 gezeigt. Dazu wird das Steckanschlussmodul mit seinem Klemmkontakt 5 zuerst in das Gehäuse eingeführt, so dass der Klemmkontakt 5 an der Gehäuseinnenseite zu liegen kommt und der Steckverbinder 4 an der Gehäuseaußenseite zu liegen kommt.
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Sofern nun in dem Gehäuse, wie in 3 gezeigt, eine Leiterplatte 10 vorgesehen ist, führt das Einführen des Klemmkontaktes 5 in das Gehäuseinnere dazu, dass durch die Kontaktfedern 7 des Klemmkontaktes 5 eine elektrisch leitende Verbindung mit der Leiterplatte 10 hergestellt wird. In diesem Zustand, also wenn die Basisplatte 1 mit ihrer zweiten Seite 3 berührend an der Gehäusewandung 9 bzw. an der Außenseite des Gehäuses anliegt, ragen ebenfalls sich von der zweiten Seite 3 der Basisplatte 1 weg erstreckende Laschen 11 in das Gehäuseinnere hinein. Aus den 2 und 3 ist zu erkennen, dass die Basisplatte 1 vier derartige Laschen 11 aufweist, die an den Ecken der Aussparung 8 zu liegen kommen. Die flächige Erstreckung der Basisplatte 1 ist, wie in 1 angedeutet, größer als die flächige Erstreckung der Aussparung 8 und bedeckt somit die Aussparung 8 vollständig.
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Wenn nun das Steckanschlussmodul mit seinem Klemmkontakt 5 zuvorderst in die Aussparung 8 eingeführt ist, so dass die zweite Seite 3 der Basisplatte 1 wenigstens teilweise berührend an der Gehäusewandung 9 bzw. an der Außenseite des Gehäuses anliegt, ist das Steckanschlussmodul durch ein Verriegelungsmittel 12, wie in 2 dargestellt, gegen Lösen von dem Gehäuse verriegelbar. Dazu ist das Verriegelungsmittel 12 als Verriegelungsklammer mit vier keilförmigen Zapfen 13 ausgestaltet, die jeweils korrespondierend zu den Laschen 11 angeordnet sind. Mittels der Verriegelungsklammer sind die vier keilförmigen Zapfen 13 gleichzeitig in die jeweils korrespondierenden Laschen 11 einführbar, was dazu führt, wie in 2 dargestellt, dass das Steckanschlussmodul an der Gehäusewandung 9 gegen Entfernen aus bzw. von dem Gehäuse gesichert ist.
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Um nun zu gewährleisten, dass die Aussparung 8 durch die Basisplatte 1 bzw. das Steckanschlussmodul wasserdicht verschlossen ist, ist an der zweiten Seite 3 der Basisplatte eine Dichtung 14 vorgesehen, die umlaufend um die Laschen 11 derart angeordnet ist, dass, wenn das Steckanschlussmodul auf die Gehäusewandung 9 aufgesteckt ist, die Dichtung 14 umlaufend zwischen der Basisplatte 1 und der Gehäusewandung 9 zu liegen kommt.
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Das bedeutet also, dass durch Aufstecken des Steckanschlussmoduls auf eine Aufsparung 8, sofern, wie in 3 gezeigt, eine Leiterplatte 10 in dem Gehäuse angeordnet ist, zunächst die elektrische Kontaktierung zwischen dem Klemmkontakt 5 und der Leiterplatte 10 erfolgt, und dann in einem zweiten Schritt das derart aufgesteckte Steckanschlussmodul durch die Verriegelungsklammer bzw. das Verriegelungsmittel 12 an dem Gehäuse gegen Entfernen aus dem Gehäuse fixierbar ist.
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Wie bereits ausgeführt, erfolgt die Verriegelung dazu durch Einschieben der Verriegelungsklammer bzw. der keilförmigen Zapfen 13 der Verriegelungsklammer in die Laschen 11 des Steckanschlussmoduls durch eine Bewegung senkrecht zur Steckrichtung des Steckanschlussmoduls in die Aussparung 8, die parallel zur Erstreckung der Gehäusewandung 9 verläuft. Durch das Einstecken der keilförmig ausgestalteten Zapfen wird zwischen der Verriegelungsklammer bzw. den keilförmigen Zapfen 13 ein Anpressdruck gegenüber der Innenwandung des Gehäuses erzeugt, was dazu führt, dass das Steckanschlussmodul an der Gehäusewandung 9 fixiert ist.
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5 zeigt eine weitere Ausgestaltung mit einem einteilig ausgeführten Steckverbindermodul 15, was ebenso wie die vorab beschriebene Ausführungsform einen Steckverbinder 4 sowie einen Klemmkontakt 5 umfasst. Das Steckverbindermodul 15 ist durch eine Öffnung von der Außenseite der Gehäusewandung 9 und wenigstens teilweise in das Gehäuse eingeführt, so dass der Steckverbinder 4 an der Außenseite des Gehäuses anliegt, während der Klemmkontakt 5 an der Innenseite des Gehäuses und elektrisch kontaktierend mit dem in dem Gehäuse vorgesehenen Leiterplatte 10 anliegt.
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Ebenfalls kommt an der Innenseite des Gehäuses die als Fase ausgeführte Verriegelungsaufnahme 16 zu liegen, in die ein als Klammer 17 ausgeführtes Verriegelungsmittel 12 zum Fixieren des Steckverbindermoduls 15 an der Gehäusewandung 9 einführbar bzw. in der zweiten Darstellung eingeführt ist. Um auch bei dieser Ausführungsform eine Dichtigkeit gegen Eindringen von Feuchtigkeit in das Gehäuseinnere zu erreichen, ist eine Dichtung derart vorgesehen, die zwischen dem Steckverbindermodul 15 und der Gehäusewandung 9 angeordnet ist, so dass das Steckverbindermodul 15 zum Ausgleich von Fertigungstoleranzen mit einem gewissen Maß an Spiel in der Gehäusewandung 9 bewegbar ist. Auch hier ist vorgesehen, dass die u-artig ausgestaltete Klammer 17 keilförmig ausgestaltet ist und im verriegelten Zustand einerseits gegenüber der Gehäusewandung 9 und andererseits gegenüber der als Fase ausgestalteten Verriegelungsaufnahme 16 Anpressdruck zum Fixieren des Steckanschlussmoduls an der Gehäusewandung 9 erzeugt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Basisplatte
- 2
- Erste Seite
- 3
- Zweite Seite
- 4
- Steckverbinder
- 5
- Klemmkontakt
- 6
- Einbuchtung
- 7
- Kontaktfeder
- 8
- Aussparung
- 9
- Gehäusewandung
- 10
- Leiterplatte
- 11
- Lasche
- 12
- Verriegelungsmittel
- 13
- Keilförmiger Zapfen
- 14
- Dichtung
- 15
- Steckverbindermodul
- 16
- Verriegelungsaufnahme
- 17
- Klammer