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Die Erfindung betrifft einen Lastentransportträger für ein Kraftfahrzeug.
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Lastentransportträger sind für Kraftfahrzeuge vielfältig bekannt. So sind beispielsweise Lastentransportträger bekannt, die auf dem Dach des Kraftfahrzeugs befestigbar sind, um Lasten damit auf dem Dach anzuordnen und zu sichern, um die Lasten sicher auf dem Dach des Kraftfahrzeugs transportieren zu können. Handelt es sich bei dem Lastentransportträger um einen Fahrradträger, kann es bei höheren Kraftfahrzeugen, wie beispielsweise SUVs, durchaus schwierig und mühsam sein, die Fahrräder auf den auf dem Dach befestigten Fahrradträger zu heben und dort zu sichern.
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Auch sind Lastentransportträger bekannt geworden, die am Fahrzeugheck auf einer montierten Anhängerkupplung befestigt werden. Diese Lastentransportträger haben den Vorteil, dass das Anheben der Lasten nicht so hoch erfolgen muss, so dass diesbezüglich eine Erleichterung gegeben ist. Allerdings verfügt nicht jedes Kraftfahrzeug über eine Anhängerkupplung, so dass diese Art der Befestigung des Lastentransportträgers die teure Anbringung einer Anhängerkupplung voraussetzen würde. Solche Lastentransportträger sind beispielsweise durch die
DE 20 2015 103 507 U1 bekannt geworden. Die
DE 20 2015 103 507 U1 offenbart dabei auch einen Lastentransportträger mit einem seitlichen Arm, an welchem eine Rolle befestigt ist, um den Transportträger auf dem Boden besser zum Kraftfahrzeug hin oder von diesem weg transportieren zu können.
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Auch sind Lastentransportträger bekannt, bei welchen der Lastentransportträger direkt an der Heckklappe des Kraftfahrzeugs befestigt wird. Dies hat den Vorteil einer schnellen Montage des leeren Lastentransportträgers, wobei allerdings solche Lastentransportträger beladen nicht montiert werden können und typischerweise ein Öffnen im beladenen Zustand meist auch nicht möglich ist. Ein solcher Lastentransportträger ist als Skitransportträger beispielsweise durch die
US 9 656 611 B1 bekannt geworden. Dabei ist der Skitransportträger als rollbarer Skiständer ausgebildet, der auf vier Rollen rollbar ist und an dem Kraftfahrzeugheck befestigbar ist. Ist der Skiständer voll beladen, ist das Anheben und Befestigen des Skiständers eher mühsam.
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Auch sind durch die
DE 10 2004 033 809 B4 Lastentransportträger bekannt geworden, die an Abschleppösenaufnahmen befestigt werden. Dazu wird in zwei Abschleppösen am Fahrzeugheck jeweils ein stiftartiges Trägerelement eingeschraubt und an diesem Trägerelement wird anschließend der Lastentransportträger befestigt. Dabei zeigt sich, dass die Montage des Lastenträgers eher schwierig ist und kaum alleine erledigt werden kann, weil der leere Lastentransportträger bereits relativ schwer ist und das beiderseitige Treffen der Abschleppösen bzw. der stiftartigen Trägerelemente nicht einfach ist. Bei beladenem Lastentransportträger ist eine alleinige Montage nahezu ausgeschlossen.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Lastentransportträger zu schaffen, welcher insbesondere auch im beladenen Zustand einfach und schnell von einer Person montierbar ist.
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Die Aufgabe wird mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung betrifft einen Lastentransportträger für ein Kraftfahrzeug, mit zumindest einem Grundträger, auf welchem Lasten anordenbar und befestigbar sind und mit zumindest einem Befestigungselement, mittels welchem der Grundträger an einem Kraftfahrzeug befestigbar ist, wobei weiterhin ein in der Höhe anpassbarer, verfahrbarer Untersatz vorgesehen und mit dem Grundträger verbunden ist, mittels welchem der Grundträger in seiner Montagehöhe einstellbar und verfahrbar ist. Damit kann der Grundträger in einer angenehmen Höheneinstellung beladen werden und anschließend kann der gesamte Lastentransportträger mittels des verfahrbaren Untersatzes zum Kraftfahrzeug gefahren werden und derart in der Höhe eingestellt werden, dass eine leichte Montage des Lastentransportträgers an dem Kraftfahrzeug auch von nur einer Person durchgeführt werden kann. Ist der Lastentransportträger an dem Kraftfahrzeug montiert, kann der verfahrbare Untersatz eingezogen und gesichert werden, so dass der Lastentransportträger den Boden bzw. die Fahrbahn freigibt und es während der Fahrt nicht zu Aufsetzern kommt.
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Dabei ist es je nach Ausführungsbeispiel vorteilhaft, wenn der Grundträger ein Fahrradträger, ein Skiträger und/oder eine Transportkiste etc. ist oder einen solchen aufweist. So kann je nach Bedarf der Lastentransportträger verwendet werden bzw. gegebenenfalls auch umgestaltet werden.
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Auch ist es vorteilhaft, wenn das zumindest eine Befestigungselement ein Element zum Befestigen an einer Abschleppösenaufnahme, an einer Anhängerkupplung oder an einer Heckklappe oder an einem Heckdeckel ist, wobei je nach Art des Befestigungselements ein, zwei, drei oder vier oder mehr solcher Befestigungselemente vorgesehen sind. Vorteilhaft kann der Grundträger je nach Bedarf mit zumindest einem entsprechend passenden Befestigungselement versehen werden oder alternativ ist das zumindest eine Befestigungselement bereits an dem Lastentransportträger bzw. an dem Grundträger angebracht. Dabei kann beispielsweise beim Kauf des Lastentransportträgers das geeignete Befestigungselement an dem Lastentransportträger oder an dem Grundträger ausgewählt werden.
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Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel ist es auch vorteilhaft, wenn der in der Höhe anpassbare, verfahrbare Untersatz mit einer Mehrzahl von Rollen ausgebildet ist, mit welchen der Untersatz verfahrbar ist. Dabei sind beispielsweise drei Rollen vorgesehen, die optional und vorteilhaft lenkbar sind, so dass der Lastentransportträger einfach in jegliche Richtung verfahrbar und am Boden beispielsweise auch drehbar ist.
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Vorteilhaft ist es, wenn der Untersatz eine Basis aufweist, an welcher die Rollen befestigt sind. Diese Basis kann beispielsweise mit Armen versehen sein, welche die Rollen tragen. Dabei können die Arme auch abgekröpft sein, um einen niedrigen Schwerpunkt und nur wenig vorstehende Rollen vorzusehen, um möglichst wenig Platz zu beanspruchen, damit möglichst keine Grenzflächen verletzt werden und der Böschungswinkel des Kraftfahrzeugs nicht beeinträchtigt wird.
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Vorteilhaft ist es auch, wenn an der Basis ein höhenverstellbares und in der Höhe arretierbares Element befestigt ist, welches den Grundträger trägt. Dadurch wird der Untersatz durch die Basis und das höhenverstellbare und in der Höhe arretierbare Element gebildet, die miteinander montierbar sind. Hierfür kann die Basis eine entsprechende Montageaufnahme aufweisen.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn das höhenverstellbare und in der Höhe arretierbare Element zumindest ein Teleskoparm ist. Dieser Teleskoparm lässt sich einfach in der Länge ausfahren, vorteilhaft selbsttätig und beispielsweise gegen die Gewichtskraft des Grundträgers und der vorgesehenen Last, und wieder einfahren, beispielsweise manuell betätigt. Auch können mehrere Teleskoparme verwendet werden. Dabei ist der Teleskoparm bzw. sind die Teleskoparme derart ausgebildet, dass ein Verkanten der einzelnen Abschnitte ausgeschlossen ist. Dies kann beispielsweise durch eine entsprechende Führung der Abschnitte relativ zueinander erfolgen.
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Dabei ist es auch vorteilhaft, wenn das höhenverstellbare und in der Höhe arretierbare Element eine selbsthemmende Verrastung aufweist. Damit kann erreicht werden, dass die Gewichtskraft des Grundträgers und der Last von dem Untersatz aufgenommen werden kann.
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Ebenso ist es zweckmäßig, wenn die selbsthemmende Verrastung manuell lösbar ist, insbesondere mittels eines manuell betätigbaren Freigabeelements, welches die Verrastung freigibt. Dadurch kann das Ausfahren beispielsweise mittels des Eigengewichts freigegeben werden, wenn zuvor eine selbsthemmende Verrastung vorgelegen hat.
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Auch ist es vorteilhaft, wenn der Grundträger relativ zu der Basis um eine vertikale Achse verdrehbar ist, insbesondere um eine Längsachse des höhenverstellbaren und in der Höhe arretierbaren Elements bzw. des Teleskoparms. Dadurch wird eine erleichterte Montage am Kraftfahrzeug erreicht.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist es auch vorteilhaft, wenn eine Messeinrichtung vorgesehen ist, welche die Beladung und/oder Belastung des Lastenträgers und/oder des Kraftfahrzeugs aufgrund des Lastenträgers detektiert. Damit könnte vorteilhaft instantan die Belastung bzw. Beladung des Lastenträgers bzw. des Kraftfahrzeugs durch den Lastenträger ermittelt und angezeigt werden, so dass der Bediener sofort die Information erhält, ob eine zulässige Beladung/Belastung vorliegt oder ob die zulässige Beladung/Belastung überschritten ist.
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Dazu ist es auch vorteilhaft, wenn eine Anzeigeeinheit vorgesehen ist, welche die Beladung und/oder Belastung des Lastenträgers und/oder des Kraftfahrzeugs aufgrund des Lastenträgers anzeigt und/oder ein Ausgangssignal der Messeinrichtung anzeigt. Damit kann zeitnah angezeigt werden, wie der Beladungszustand/Belastungszustand tatsächlich ist.
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Vorteilhaft ist es dabei auch, dass die Messeinrichtung eine Kraftmesszelle, eine Gewichtsmesszelle oder eine Wägezelle ist. Damit kann das Gewicht bzw. die wirkende Kraft unmittelbar ermittelt werden.
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Auch ist es bei einem Ausführungsbeispiel vorteilhaft, wenn die Messeinrichtung in das höhenverstellbare und in der Höhe arretierbare Element integriert ist.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Messeinrichtung in einen oberen Bereich des höhenverstellbaren und in der Höhe arretierbaren Elements integriert ist, insbesondere an einem oberen Teleskopring integriert ist.
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Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel ist es auch vorteilhaft, wenn die Anzeigeeinheit an dem höhenverstellbaren und in der Höhe arretierbaren Element angeordnet ist, insbesondere entnehmbar angeordnet oder befestigt ist, insbesondere an einem unteren Teleskopring angeordnet ist. So kann unmittelbar angezeigt und erkannt werden, wie die Beladungssituation bzw. die Belastungssituation tatsächlich ist.
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Vorteilhaft ist es auch, wenn die Anzeigeeinheit ein Betätigungselement zum Starten der Messung durch die Messeinrichtung aufweist.
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Auch ist es vorteilhaft, wenn die Anzeigeeinheit ein Eingabeelement zur Eingabe einer maximalen Stützlast aufweist. Dadurch kann beispielsweise vor der Messung oder während der Messung eine maximale Stützlast eingegeben werden, so dass eine Anzeige erfolgen kann, ob die maximale Stützlast unterschritten, erreicht oder überschritten ist. Damit kann schnell angezeigt werden, ob der Ladezustand sicher ist.
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Vorteilhaft ist es auch, wenn die Messeinrichtung und die Anzeigeeinheit mittels Kabel oder kabellos per Funk, Bluetooth etc. miteinander datenverbunden sind. Damit kann eine sichere und einfache Datenverbindung erreicht werden. Insbesondere bei der kabellosen Lösung kann ein einfaches Montieren der Anzeigeeinheit erfolgen, ohne dass eine umständliche Verkabelung notwendig ist.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung detailliert erläutert. In der Zeichnung zeigt:
- 1 eine Heckansicht eines Kraftfahrzeugs,
- 2 eine schematische Ansicht eines Grundträgers eines Lastentransportträgers,
- 3 eine schematische Ansicht eines verfahrbaren Untersatzes eines Laste ntra nsportträgers,
- 4 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Lastentransportträgers,
- 5 eine Ansicht des verfahrbaren Untersatzes mit einer Messeinrichtung und mit einer Anzeigeeinheit,
- 6 eine schematische Ansicht einer Anzeigeeinheit,
- 7 eine schematische Ansicht einer Messeinrichtung,
- 8 eine schematische Ansicht eines Ausführungsbeispiels einer Anzeigeeinheit, und
- 9 eine schematische Ansicht eines alternativen Ausführungsbeispiels einer Anzeigeeinheit.
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Die 1 zeigt ein Heck 2 eines Kraftfahrzeugs 1. An dem Heck 2 sind im Bereich des Stoßfängers 4 seitlich jeweils Abschleppösenaufnahmen 3 vorgesehen, welche beispielsweise als Einschraubaufnahmen ausgebildet sind, um eine Abschleppöse einzuschrauben. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel des Lastentransportträgers 10, gemäß der weiteren Figuren, soll der Lastentransportträger 10 an diesen Abschleppösenaufnahmen 3 befestigt werden. Bei anderen Ausgestaltungen kann der Lastentransportträger 10 auch anderweitig befestigt werden, beispielsweise an einer Anhängerkupplung oder unmittelbar an der Heckklappe etc.
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Die 2 zeigt einen Grundträger 5 eines Lastentransportträgers 10. Dieser Grundträger 5 dient dazu, dass auf ihm oder an ihm oder in ihm Lasten angeordnet und befestigt werden können. Im Ausführungsbeispiel der 2 ist der Grundträger 5 ein Fahrradgrundträger, auf welchem auf den Schienen 6 jeweils ein Fahrrad abgestellt und mittels den Armen 7 jeweils ein Fahrrad beispielsweise am Rahmen befestigt werden kann. Der Grundträger 5 weist Rückleuchten 8 und eine Art Stoßfänger 9 auf. An dem Grundträger 5 sind weiterhin zwei beabstandet zueinander angeordnete Befestigungselemente 11 vorgesehen, mittels welchen der Grundträger 5 an dem Kraftfahrzeug 1 befestigbar ist. Die Befestigungselemente 11 sind Einschraubstifte, die in die Abschleppösenaufnahmen 3 einschraubbar sind. Bei anderen Ausführungsbeispielen können auch andere Befestigungsmittel vorgesehen sein, um den Lastentransportträger 10 anderweitig zu befestigen, wie beispielsweise an einer Anhängerkupplung, einer Heckklappe, einem Heckdeckel etc.
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Das Ausführungsbeispiel der 2 zeigt einen Grundträger 5, der als Fahrradträger ausgebildet ist. Alternativ oder zusätzlich kann der Grundträger 5 auch als ein Skiträger und/oder eine Transportkiste etc. ausgebildet sein oder einen solchen aufweisen. So kann je nach Bedarf der Lastentransportträger 10 verwendet werden bzw. gegebenenfalls auch umgestaltet werden.
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Die 3 zeigt einen in der Höhe anpassbaren, verfahrbaren Untersatz 20. Dieser Untersatz 20 ist bei dem erfindungsgemäßen Lastentransportträger 10 mit dem Grundträger 5 fest verbunden. Dadurch ist der Grundträger 5 in seiner Montagehöhe einstellbar und verfahrbar. Damit kann der Grundträger 5 in einer angenehmen Höheneinstellung beladen werden und anschließend kann der gesamte Lastentransportträger 10 mittels des verfahrbaren Untersatzes 20 zum Kraftfahrzeug 1 gefahren werden und derart in der Höhe eingestellt werden, dass eine leichte Montage des Lastentransportträgers 10 an dem Kraftfahrzeug 1 auch von nur einer Person durchgeführt werden kann.
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Der in der Höhe anpassbare, verfahrbare Untersatz 20 ist mit einer Mehrzahl von Rollen 21 ausgebildet, mittels welchen der Untersatz 20 verfahrbar ausgebildet ist. Gemäß 3 sind drei Rollen 21 vorgesehen, die optional und vorteilhaft lenkbar ausgebildet sind, so dass der Lastentransportträger 10 einfach in jegliche Richtung verfahrbar und am Boden beispielsweise auch drehbar ist. Der Untersatz 20 weist gemäß 3 eine Basis 22 auf, an welcher die Rollen 21 befestigt sind. Diese Basis ist mit Armen 23 versehen, an welchen die Rollen 21 verdrehbar befestigt sind. Die 3 zeigt auch, dass die Arme 23 durch eine doppelte 90° Abwinklung abgekröpft sind, um einen niedrigen Schwerpunkt und nur wenig vorstehende Rollen 21 vorzusehen. Dadurch wird weniger Platz beansprucht, so dass möglichst keine Grenzflächen verletzt werden und der Böschungswinkel des Kraftfahrzeugs 1 nicht beeinträchtigt wird.
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Die 3 zeigt weiterhin, dass an der Basis 22 ein höhenverstellbares und in der Höhe arretierbares Element 24 befestigt ist, welches den Grundträger 5 trägt. Dadurch wird der Untersatz 20 durch die Basis 22 und das höhenverstellbare und in der Höhe arretierbare Element 24 gebildet, die miteinander verbindbar sind. Dazu weist die Basis eine mittige Plattform 25 als Montageaufnahme auf, an welcher das Element 24 befestigt ist.
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In der 3 ist das höhenverstellbare und in der Höhe arretierbare Element 24 als ein Teleskoparm ausgebildet. Dieser Teleskoparm lässt sich einfach in der Länge ausfahren, vorteilhaft selbsttätig und beispielsweise gegen die Gewichtskraft des Grundträgers 5 und der daran angeordneten Last. Auch lässt sich der Teleskoparm wieder einfahren, beispielsweise manuell betätigt, so dass der Teleskoparm zusammengedrückt wird oder mit einem Band zusammengezogen wird, das um einen Arm 23 und den Grundträger 5 gezogen ist.
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Das höhenverstellbare und in der Höhe arretierbare Element 24 weist optional eine selbsthemmende Verrastung auf. Damit kann sichergestellt werden, dass die Gewichtskraft des Grundträgers 5 und der Last auf dem Grundträger 5 von dem Untersatz 20 aufgenommen wird. Dabei ist die selbsthemmende Verrastung manuell lösbar, beispielsweise mittels eines manuell betätigbaren Freigabeelements, welches die Verrastung freigibt. Dieses Freigabeelement kann beispielsweise als Knopfelement ausgebildet sein, welches bedienbar ist.
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Dadurch kann das Ausfahren beispielsweise mittels des Eigengewichts erfolgen, wenn zuvor die selbsthemmende Verrastung aufgehoben ist.
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Die 4 zeigt den erfindungsgemäßen Lastentransportträger 10 mit dem Grundträger 5, der auf dem Untersatz 20 befestigt ist. Der Grundträger 5 ist sowohl in der Höhe H verstellbar als auch drehbar um den Winkel φ relativ zu dem Untersatz 20.
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Ist der Lastentransportträger 10 an dem Kraftfahrzeug 1 montiert, kann der verfahrbare Untersatz 20 entsprechend eingezogen und gesichert werden, so dass der Lastentransportträger 10 den Boden bzw. die Fahrbahn nicht berührt und es während der Fahrt nicht zu Aufsetzern kommt.
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Die 5 zeigt eine Ansicht des verfahrbaren Untersatzes 20 mit einer Messeinrichtung 26 und mit einer Anzeigeeinheit 27. Die Messeinrichtung 26 ist vorzugsweise an dem höhenverstellbaren und in der Höhe arretierbaren Element 24 angeordnet und die Anzeigeneinheit 27 ebenso.
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Die Messeinrichtung 26 ist vorgesehen, um die Beladung und/oder Belastung des Lastentransportträgers 10 und/oder des Kraftfahrzeugs 1 aufgrund des Lastentransportträgers 10 evtl. zuzüglich Last zu detektiert. Die Anzeigeeinheit 27 ist vorgesehen, um die Beladung und/oder Belastung des Lastentransportträgers 10 und/oder des Kraftfahrzeugs 1 aufgrund des Lastentransportträgers 10 evtl. zuzüglich Last anzuzeigen und/oder ein Ausgangssignal der Messeinrichtung 26 anzuzeigen.
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Die 5 zeigt, dass die Messeinrichtung 26 in das höhenverstellbare und in der Höhe arretierbare Element 24 integriert ist. So ist die Messeinrichtung 26 in einen oberen Bereich des höhenverstellbaren und in der Höhe arretierbaren Elements 24 integriert, insbesondere an einem oberen Teleskopring 29. Die Anzeigeeinheit 27 ist an dem höhenverstellbaren und in der Höhe arretierbaren Element 24 angeordnet, insbesondere entnehmbar angeordnet oder befestigt, insbesondere an einem unteren Teleskopring 30.
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Dabei ist die Messeinrichtung 26 als eine Kraftmesszelle, eine Gewichtsmesszelle oder eine Wägezelle ausgebildet, wie es die 7 zeigt. Diese Messzelle 28 kann aufgrund einer mechanischen Verformung eines elektromechanischen Elements die Kraftwirkung elektrisch messen.
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Die 6 zeigt eine schematische Ansicht einer Anzeigeeinheit 27 und die 8 bzw. 9 zeigen jeweils eine schematische Ansicht eines Ausführungsbeispiels einer Anzeigeeinheit 27. Dabei weist die Anzeigeeinheit 27 einen Ein- und Ausschalter 31 und ein Betätigungselement 32 zum Starten der Messung durch die Messeinrichtung 26 auf. Ebenso ist zumindest ein Anzeigefeld 33 vorgesehen, mittels welchem die Belastung/Beladung angezeigt wird.
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Die Anzeigeeinheit 27 weist einen Anlagebereich 34 auf, welcher zur Anlage an dem höhenverstellbaren und in der Höhe arretierbaren Element 24 angeordnet werden kann. Rückseitig ist auch ein Batteriefach 35 vorgesehen zur Versorgung der Anzeigeeinheit 27 mit elektrischer Energie. Auch sind optional Rastelemente 36 vorgesehen zur Verrastung der Anzeigeeinheit 27 mit dem höhenverstellbaren und in der Höhe arretierbaren Element 24. Weiterhin ist optional ein Kabel 37 zu erkennen, zum elektrischen Verbinden der Anzeigeeinheit 27 mit der Messeinrichtung 26. Die Messeinrichtung 26 und die Anzeigeeinheit 27 sind dabei mittels Kabel oder kabellos per Funk, Bluetooth etc. miteinander datenverbindbar.
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Die 8 zeigt eine Ansicht einer Anzeigeeinheit 27 mit einem Ein- und Ausschalter 31 und mit einem Betätigungselement 32 zum Starten der Messung sowie mit einem Anzeigefeld.
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Die 9 zeigt eine Ansicht einer alternativen Anzeigeeinheit 27 mit einem Ein- und Ausschalter 31 und mit einem Betätigungselement 32 zum Starten der Messung sowie mit einem Anzeigefeld 33. Die Anzeigeeinheit 27 der 9 verfügt weiterhin über ein Eingabeelement 38 zur Eingabe einer maximalen Stützlast. So kann nach Eingabe der maximalen Stützlast auf einfache Weise angezeigt werden, ob diese maximale Stützlast bzw. eine maximal zulässige Stützlast erreicht, unterschritten oder überschritten ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- Heck
- 3
- Abschleppösenaufnahme
- 4
- Stoßfänger
- 5
- Grundträger
- 6
- Schiene
- 7
- Arm
- 8
- Rückleuchte
- 9
- Stoßfänger
- 10
- Lastentransportträger
- 11
- Befestigungselement
- 20
- Untersatz
- 21
- Rolle
- 22
- Basis
- 23
- Arm
- 24
- Element
- 25
- Plattform
- 26
- Messeinrichtung
- 27
- Anzeigeeinheit
- 28
- Messzelle
- 29
- oberer Teleskopring
- 30
- unterer Teleskopring
- 31
- Ein- und Ausschalter
- 32
- Betätigungselement
- 33
- Anzeigefeld
- 34
- Anlagebereich
- 35
- Batteriefach
- 36
- Rastelement
- 37
- Kabel
- 38
- Eingabeelement
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202015103507 U1 [0003]
- US 9656611 B1 [0004]
- DE 102004033809 B4 [0005]