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Die Erfindung betrifft einen Personenkraftwagen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, aufweisend zumindest eine schwenkbare Heckklappe, die zur Regelung eines Zugangs zu einem Gepäckraum des Personenkraftwagens vorgesehen ist, wobei ein Eingangsbereich des Gepäckraums eine ebene, horizontale Zugangsfläche aufweist, die in vertikaler Richtung zumindest so hoch über dem Boden angeordnet ist wie eine untere Abschlusskante des Gepäcksraums. Die Erfindung betrifft ferner einen Einkaufswagen zur Verwendung mit dem Personenkraftwagen gemäß dem Anspruch 6.
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In vielen Geschäften, beispielsweise Supermärkten, Gartencentern oder Baumärkten, ist die Verwendung von rollbaren Einkaufswagen gebräuchlich, mit denen Waren aus einer Verkaufsfläche entnommen und mittels des rollbaren Einkaufswagens zu einer Kasse des Geschäfts und anschließend zu einem Fahrzeug gebracht werden können. Auf dem Weg von der Entnahme aus der Verkaufsfläche bis zum Wohnort eines Kunden müssen die Waren mehrfach, oftmals bis zu fünf Mal, von dem Kunden in den Einkaufswagen hinein und wieder heraus bewegt werden.
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Zur Erleichterung eines Einkaufs in Geschäften, in denen ein Kunde eine Vielzahl von Waren einkauft und mit einem Fahrzeug nach Hause bringt, sind aus dem Stand der Technik Vorschläge bekannt, mit denen Bewegungen der Waren durch den Kunden eingespart werden sollen.
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Beispielsweise beschreibt die
US 9,126,610 B1 eine zusammenklappbare Einkaufswagenvorrichtung, die es einer Person ermöglicht, Gegenstände in ein Fahrzeug zu laden und aus dem Fahrzeug zu entladen, ohne die Gegenstände aus einem Einkaufswagen entfernen zu müssen. Die Vorrichtung umfasst eine Vielzahl von Wandungselementen, die eine Rückwand, eine Bodenplatte, eine Frontplatte und ein Paar Seitenplatten umfassen. Ein Rahmen ist mit einer Umfangskante der Bodenplatte verbunden und erstreckt sich um diese herum. Der Rahmen und die Vielzahl der Wandungselemente definieren einen Korb. Mehrere Stützbeine sind mit dem Rahmen gekoppelt. Jedes der Stützbeine ist relativ zu dem Rahmen zwischen einer Gebrauchsposition und einer Aufbewahrungsposition schwenkbar. Eine Vielzahl von schwenkbaren Rollen ist derart ausgebildet, dass sie eine Bodenfläche berühren, wenn sich die Beine in der Gebrauchsposition befinden. Jede der Rollen ist mit einem unteren Ende der Stützbeine gekoppelt.
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In der US 2014/0140797 A1 A wird eine Fahrzeugaufbewahrungsvorrichtung mit einem Transportwagen vorgeschlagen, mit der ein Gepäckraum eines Fahrzeugs besonders gut nutzbar ist. Der Transportwagen ist mit einklappbaren Beinen mit Rädern ausgestattet, die sich von einer ersten Gebrauchsstellung, in der sie den Transportwagen für eine Rollbewegung auf dem Boden unterstützen, zu einer zweiten Aufbewahrungsstellung bewegen, in der die Beine am Transportwagen angrenzend eingeklappt sind. Ein drehbares Gehäuse ist zur Montage in einem Fahrzeug vorgesehen, um den Transportwagen mit den Beinen in der zweiten Position aufzunehmen. Waren können an einem Ort in dem Transportwagen platziert werden und der Transportwagen kann verwendet werden, um die Waren mit den Beinen in der ersten Stellung zu dem Fahrzeug zu transportieren, wo die Beine des Transportwagens in die zweite Aufbewahrungsstellung gebracht werden können und der Transportwagen in das Gehäuse verbracht werden kann, während die Ware sich noch immer im Transportwagen befindet, und der Transportwagen kann dann aus dem Fahrzeug entfernt werden, wobei seine Beine in die erste Stellung gebracht werden, um die Waren an einen zweiten Ort zu transportieren. Das Gehäuse ist drehbar, so dass es seitlich an einer Längsseite des Fahrzeugs platziert werden kann, um den Stauraum im hinteren Teil des Fahrzeugs besser nutzen zu können, wenn der Transportwagen nicht in Gebrauch ist.
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Aus der
DE 10 2009 025 665 A1 ist eine Transportvorrichtung, insbesondere ein Einkaufswagen, bekannt, die ein Transportbehältnis beinhaltet, an dem ein Fahrgestell angeordnet ist, und die zwei Fahrwerksbeine aufweist, die einander gegenüberliegend mit ihrem einen Endbereich jeweils an einer Seitenwand des Transportbehältnisses um eine Schwenkachse zwischen einer ausgestellten Fahrposition und einer eingeklappten Transportposition verschwenkbar gelagert sind und die an ihrem anderen Endbereich mindestens ein Laufrad aufweisen. Die Fahrwerksbeine sind um einen Schwenkwinkel von im Wesentlichen 180° verschwenkbar gelagert. An dem das mindestens eine Laufrad aufweisenden Endbereich eines jeden Fahrwerksbeins ist ein mindestens zwei Laufräder aufweisender Tragbalken längs des jeweiligen Fahrwerkbeins höhenverstellbar angeordnet.
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Für einen Transport des Einkaufswagens in einem Kraftfahrzeug werden die Fahrwerksbeine, wenn das Transportbehältnis bereits zu einem überwiegenden Teil auf dem Laderaumboden des Kraftfahrzeugs aufliegt, um die jeweilige Schwenkachse um einen Schwenkwinkel von ca. 180° nach vorne verschwenkt. Unterstützungsrollen unter der Bodenfläche des Transportbehältnisses sind vorgesehen, um das Einführen in den Laderaum zu vereinfachen. Eine Transportposition des Einkaufswagens auf dem Laderaumboden kann durch Reib- oder Profilflächen an den Oberseiten der Fahrwerksbeine gesichert werden, die reibschlüssig oder formschlüssig auf dem Laderaumboden aufliegen. Die Transportvorrichtung kann im Laderaum auch durch ein Seil befestigt werden, das an einer Seitenwand des Transportbehältnisses festgelegt und endseitig mit einem Karabinerhaken verbunden ist, der in einer karosserieseitigen Öse eingehängt wird. Alternativ kann an der Transportvorrichtung eine Zunge mit einem Griffstück drehbar gelagert sein, die zur Arretierung der Transportvorrichtung in eine karosserieseitige Befestigungsschiene eingreift.
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Die
EP 2 781 429 A1 beschreibt ein Fahrzeug und einen Einkaufswagen. Das Fahrzeug umfasst einen verschließbaren Gepäckraum, der von einem Ladeboden begrenzt ist. Der Ladeboden weist eine zum hinteren Ende des Fahrzeugs hin offene Ausnehmung auf, wobei die Ausnehmung zur Aufnahme eines Wagenbodens eines Einkaufswagens ausgebildet ist. Ein Einkaufswagen umfasst einen Wagenboden, wobei der Wagenboden zur Aufnahme in oder an der Ausnehmung eines solchen Fahrzeuges ausgebildet ist.
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Weiterhin sind Lösungen bekannt, bei denen ein die Waren aufnehmender Behälter von einem den Behälter tragenden Fahrgestell lösbar ist.
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So beschreibt etwa die
US 6,024,527 A einen Einkaufswagen, der vollladbar und mühelos in einen Kofferraum eines Fahrzeugs verbringbar ist. Der Wagen enthält einen Korb und ein rollbares Trägergestell. Das rollbare Trägergestell wird in den Kofferraum gestellt, wenn es von Rollbeinen und korbstützenden Armen getrennt ist. Der Korb ist in Bezug auf das Trägergestell beweglich und mittels eines Stangentriebs, der zwei verformbare Parallelogramme bildet, schwenkbar. Eine elektrische oder Kurbelsteuerung überträgt die Synchronbewegung auf zwei Absenkeinheiten, die sich zu beiden Seiten des Korbes befinden. Auf diese Weise wird der Korb mühelos über die Ladeschwelle in den Kofferraum abgelegt oder aus dem Kofferraum herausgehoben
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Die
FR 2 708 898 A1 beschreibt eine einkaufswagenähnliche Transportvorrichtung, die ein rollfähiges Fahrgestell umfasst, das eine Last trägt. Das Fahrgestell ist auf eine Vielzahl von Rollen gestützt und weist einen Handgriff auf, der dadurch gekennzeichnet ist, dass die Last mittels eines beweglichen Trägers lösbar an dem Wagen angelenkt ist. Das rollfähige Fahrgestell ist zusammenklappbar ausgebildet und für eine Aufbewahrung in Gepäckraum des Fahrzeugs vorgesehen.
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Die
FR 3 013 022 A1 beschreibt einen Einkaufswagen, der im Wesentlichen vertikale, auf einem rollbaren Fahrgestell montierte Streben und horizontale Arme, die beweglich an den vertikalen Streben montiert sind. Die Arme erstrecken sich in einen vorderen Bereich des Einkaufswagens und tragen einen abnehmbaren Behälter. Der Wagen weist auch horizontale Bewegungsmittel zum horizontalen Bewegen des Behälters nach vorne und nach hinten sowie vertikale Bewegungsmittel zum vertikalen Verschieben der Arme im Wesentlichen in einer Richtung weg von dem Fahrgestell oder in Richtung auf das Fahrgestell zu. Die horizontale und vertikale Bewegung des Behälters erlaubt es, den Behälter in einem Kofferraum eines Fahrzeugs abzustellen. Das rollbare Fahrgestell verbleibt außerhalb des Fahrzeugs. Zur erleichterten Ausführung der erforderlichen vertikalen Bewegung des Behälters kann das vertikale Bewegungsmittel eine Gasdruckfeder beinhalten.
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Des Weiteren wird in der
DE 195 07 283 A1 eine Vorrichtung zum Transport von Gütern, insbesondere Einkaufswagen, mit einem vorzugsweise als Korb ausgebildeten Aufnahmebehältnis für die Güter und einem unter dem Aufnahmebehältnis angeordneten Fahrgestell vorgeschlagen. Um einfach und kostengünstig das Verladen der Güter in ein Fahrzeug zu erleichtern, ist zwischen Aufnahmebehältnis und Fahrgestell eine mittels einer Verriegelungseinrichtung blockierbare, gegenseitige und translatorische Beweglichkeit gegeben und das Fahrgestell als auf- und zuklappbares Faltgestell ausgebildet.
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Das Aufnahmebehältnis kann am Fahrzeug mittels des Fahrgestells auf die Höhe eines Laderaumbodens gebracht werden. Der Einkaufswagen wird an das Kraftfahrzeug berührend herangefahren und das Aufnahmebehältnis wird über den Laderaumboden in den Laderaum eingeführt, so dass das Aufnahmebehältnis und das Fahrgestell voneinander getrennt sind. Zum Einführen sind an der Unterseite des Aufnahmebehältnisses Führungseinrichtungen in Form von Führungsschienen vorgesehen. Als Führungseinrichtungen können auch Rollen oder Gleitflächen vorgesehen sein. Zum erleichterten Einführen sind auf dem Laderaumboden des Kraftfahrzeugs montierbare Führungsschienen vorgesehen.
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Angesichts des aufgezeigten Standes der Technik bietet das Gebiet der in einem Personenkraftwagen transportablen Einkaufswagenvorrichtungen noch Raum für Verbesserungen.
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Der Erfindung liegt insbesondere die Aufgabe zugrunde, einen Personenkraftwagen und einen vereinfachten, in dem Personenkraftwagen transportablen Einkaufswagen bereitzustellen, der es ermöglicht, während eines Einkaufs von Waren mit dem Einkaufswagen Bewegungen der Waren durch den Kunden einzusparen.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch einen Personenkraftwagen mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Die Aufgabe wird ferner durch einen Einkaufswagen gemäß Anspruch 6 gelöst. Weitere, besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung offenbaren die abhängigen Unteransprüche.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die in der nachfolgenden Beschreibung einzeln aufgeführten Merkmale sowie Maßnahmen in beliebiger, technisch sinnvoller Weise miteinander kombiniert werden können und weitere Ausgestaltungen der Erfindung aufzeigen. Die Beschreibung charakterisiert und spezifiziert die Erfindung insbesondere im Zusammenhang mit den Figuren zusätzlich.
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Der erfindungsgemäße Personenkraftwagen weist zumindest eine schwenkbare Heckklappe auf, die zur Regelung eines Zugangs zu einem Gepäckraum des Personenkraftwagens vorgesehen ist. Ein Eingangsbereich des Gepäckraums weist eine ebene, horizontale Zugangsfläche auf, die in vertikaler Richtung zumindest so hoch über dem Boden angeordnet ist wie eine untere Abschlusskante des Gepäcksraums. Ferner weist der Personenkraftwagen eine im Gepäckraum angeordnete Aufnahmevorrichtung auf, die dazu vorgesehen ist, einen Warenbehälter eines Einkaufswagens zu Ein- und Ausladezwecken zu führen und in einem eingeladenen Zustand in einer Einladeposition zu halten.
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Unter dem Begriff „dazu vorgesehen“ soll im Sinne der Erfindung insbesondere speziell dafür ausgelegt oder angeordnet verstanden werden.
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Erfindungsgemäß beinhaltet die Aufnahmevorrichtung eine Vielzahl von ersten Formschlusselementen, die dazu vorgesehen sind, mit korrespondierenden zweiten Formschlusselementen des Warenbehälters zumindest in seitlicher Richtung und nach oben zumindest in einem Einladezustand, bevorzugt auch während des Ein- und Ausladens, des Warenbehälters wirksame Formschlussverbindungen zu bilden.
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Unter dem Begriff „Vielzahl“ soll im Sinne der Erfindung insbesondere eine Anzahl von zumindest zwei verstanden werden. Die in dieser Anmeldung verwendeten Begriffe „erster“, „zweiter“, usw. dienen nur zum Zwecke der Unterscheidung. Insbesondere soll durch ihre Verwendung keine Reihenfolge oder Priorität der im Zusammenhang mit diesen Begriffen genannten Objekte impliziert werden.
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Durch die Aufnahmevorrichtung kann der Warenbehälter mit den ggfs. darin befindlichen Waren auf einfache und durch die führende Wirkung der Aufnahmevorrichtung genau definierte Weise in den Gepäckraum eingeladen oder aus diesem ausgeladen werden, wodurch Bewegungen der in dem Warenbehälter befindlichen Waren durch einen Käufer der Waren eingespart werden können. Aufgrund der führenden und haltenden Wirkung der Aufnahmevorrichtung kann ein seitliches Verrutschen des Warenbehälters und der darin befindlichen Waren während der Fahrt, auch bei einer holprigen Wegstrecke, und auch während des Ein- und Ausladens des Warenbehälters wirksam verhindert werden.
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Der Warenbehälter kann mittels eines geeigneten rollbaren Fahrgestells in den Gepäckraum eingeladen werden. Das rollbare Fahrgestell kann am Ort des Geschäfts verbleiben und von anderen Käufern zum Entladen eines Warenbehälters verwendet werden.
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In vorteilhaften Ausführungsformen des Personenkraftwagens ist die Aufnahmevorrichtung teilweise zumindest lösbar fest mit einem Bodenblech des Gepäcksraums verbunden. Unter dem Begriff „lösbar fest verbunden“ soll im Sinne dieser Erfindung insbesondere verstanden werden, dass ein Monteur eine solche Verbindung in reversibler Weise bilden und lösen kann. Auf diese Weise können die während einer Fahrt durch den Warenbehälter und die darin ggfs. befindlichen Waren auftretenden Trägheitskräfte besonders wirksam auf den Personenkraftwagen übertragen werden.
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Wenn die Aufnahmevorrichtung ein Anschlagelement zur Begrenzung einer Bewegung des Warenbehälters in einer Vorwärtsfahrtrichtung des Personenkraftwagens aufweist, kann der Warenbehälter mit den ggfs. darin befindlichen Waren bei einem plötzlich erforderlichen Bremsvorgang des Personenkraftwagens besonders wirksam gegen ein Verrutschen in Vorwärtsfahrtrichtung gesichert werden, wodurch eine erhöhte Unfallsicherheit erreicht werden kann.
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Ohne darauf beschränkt zu sein, kann das Anschlagelement als teilweise vom Bodenblech beabstandete Schiene, als U-Profil oder als Stab ausgebildet sein.
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In vorteilhaften Ausführungsformen des Personenkraftwagens beinhaltet die Aufnahmevorrichtung zumindest ein Rastmittel, das dazu vorgesehen ist, mit einem korrespondierenden Rastmittel des Warenbehälters eine lösbare Rastverbindung zu bilden. Dadurch kann eine besonders sichere Lagerung des Warenbehälters im Gepäckraum und ein einfaches Entfernen eines zum Einladen verwendeten Fahrgestells erreicht werden.
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Das zumindest eine Rastmittel kann derart angeordnet sein, dass die lösbare Rastverbindung gebildet ist, wenn der Warenbehälter sich beim Einladen mit einem Anschlagmittel in mechanischer Anlage befindet.
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Bevorzugt beinhaltet die Aufnahmevorrichtung zwei quer zur Vorwärtsfahrtrichtung des Personenkraftwagens voneinander beabstandete, parallel angeordnete und in Vorwärtsfahrtrichtung ausgerichtete Profilschienen zur Führung des Warenbehälters. Auf diese Weise kann eine wirksame Führung des Warenbehälters auf konstruktiv besonders einfache Weise erreicht werden.
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Wenn die Profilschienen als U-Profile ausgebildet sind, wobei die offenen Seiten des U-Profils einander gegenüberstehen, und die zweiten Formschlusselemente des Warenbehälters als Rollen, insbesondere als Walzenrollen, ausgebildet sind, kann eine besonders reibungsarme Führung des Warenbehälters erzielt werden, wodurch sich der Bedienungskomfort beim Einladen und Ausladen erhöhen lässt.
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In einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Einkaufswagen zur Verwendung mit dem offenbarten Personenkraftwagen vorgeschlagen.
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Der Einkaufswagen weist ein Fahrgestell auf, das eine bodennahe Trägerstruktur, zumindest ein im Wesentlichen vertikal angeordnetes Stützelement, zumindest einen Handgriff und einen Horizontalträger aufweist, sowie einen nach oben offenen Warenbehälter.
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Die Trägerstruktur ist mit einer Vielzahl von Laufrollen ausgestattet. Das Stützelement ist mit der Trägerstruktur mechanisch verbunden. Der Handgriff ist an einem bodenfernen Ende des Stützelements mit diesem mechanisch verbunden. Der Horizontalträger ist mit zumindest einem von Stützelement und Trägerstruktur mechanisch verbunden.
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Der Warenbehälter ist in zumindest einem Betriebszustand des Einkaufswagens mittels von Hand lösbarer Halteelemente an dem zumindest einen Horizontalträger gehaltert.
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Durch die Verwendung des Einkaufswagens mit dem offenbarten Personenkraftwagen können Bewegungen der in dem Warenbehälter befindlichen Waren durch einen Käufer der Waren eingespart werden. Insbesondere kann ein Einladen der einzelnen Waren aus dem Einkaufswagen in den Gepäckraum des Personenkraftwagens entfallen. Steht am Zielort ein geeignetes Fahrgestell zur Verfügung (beispielsweise in einer Garage), kann der Warenbehälter mit diesem Fahrgestell aus den Gepäckraum des Personenkraftwagens ausgeladen und direkt zu einem Vorratsort verbracht werden.
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Bevorzugt weist ein von dem Warenbehälter umschlossener Raum im Wesentlichen Quaderform oder die Form eines Pyramidenstumpfes auf. Unter „im Wesentlichen Quaderform (Form eines Pyramidenstumpfes)“ soll im Sinne dieser Erfindung insbesondere verstanden werden, dass eine Abweichung eines Betrags eines Volumens des von dem Warenbehälter umschlossenen Raumes von einem Betrag einer minimalen, den Warenbehälter umschließenden Quaderform (Form eines Pyramidenstumpfes) geringer als 30%, bevorzugt geringer als 20%, und, besonders bevorzugt, geringer als 10% ist. Der Warenbehälter kann beispielsweise als Gitterkorb ausgebildet sein, wobei der Gitterkorb aus metallischem Draht und/oder aus mit Löchern versehenen Kunststoffplatten geformt sein kann, bei denen das Kunststoffmaterial zwischen den Löchern das Gitter ausbildet.
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In vorteilhaften Ausführungsformen weist der Warenbehälter eine Vielzahl von Formschlusselementen auf, die an Längsseiten des Warenbehälters in einem unteren Bereich angeordnet und dazu vorgesehen sind, während des Ein- und Ausladens des Warenbehälters und in einem Einladezustand mit Formschlusselementen der Aufnahmevorrichtung in seitlicher Richtung und nach oben wirksame Formschlussverbindungen zu bilden. Durch Bildung der genannten Formschlussverbindungen kann der Warenbehälter mit den ggfs. darin befindlichen Waren besonders wirksam gegen seitliches Verrutschen, auch bei einer holprigen Wegstrecke, gesichert werden.
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Bevorzugt sind die im Bereich der Unterseite angeordneten Formschlusselemente als Rollen ausgebildet. Dadurch kann eine besonders reibungsarme Führung des Warenbehälters erzielt werden, wodurch sich der Bedienungskomfort beim Einladen und Ausladen des Warenbehälters erhöhen lässt.
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Im bevorzugten Ausführungsformen des Einkaufswagens ist zwischen dem Horizontalträger und der Trägerstruktur ein Freiraum ausgebildet, der dazu vorgesehen ist, bei einer Ein- und Ausladeposition des Einkaufswagens einen Teil der Heckstruktur des Personenkraftwagens aufzunehmen. Auf diese Weise kann der Warenbehälter vollständig in den Gepäckraum des Personenkraftwagens eingeführt werden, während er an dem zumindest einen Horizontalträger gehaltert ist, wodurch sich ein besonders sicheres Einladen des Warenbehälters erreichen lässt.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen und der folgenden Figurenbeschreibung offenbart. Es zeigen:
- 1 bis 6 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Personenkraftwagens in verschiedenen Phasen eines Einladens eines Warenbehälters eines erfindungsgemäßen Einkaufswagens in einer Seitenansicht,
- 7 eine schematische Darstellung eines Teils der Aufnahmevorrichtung des Personenkraftwagens gemäß den 1 bis 6 in einer Draufsicht und einer geschnittenen Vorderansicht, und
- 8 ein Detail des Warenbehälters des Einkaufswagens gemäß den 1 bis 6.
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In den unterschiedlichen Figuren sind gleiche Teile stets mit denselben Bezugszeichen versehen, weswegen diese in der Regel auch nur einmal beschrieben werden.
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Die 1 bis 6 zeigen eine schematische Teildarstellung einer möglichen Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Personenkraftwagens 10 in einer Seitenansicht. Die 1 bis 6 illustrieren verschiedene Phasen eines Einladens eines Warenbehälters eines erfindungsgemäßen Einkaufswagens.
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Der Personenkraftwagen 10 ist als Kombi (Kombinationskraftwagen) ausgebildet und umfasst eine schwenkbare Heckklappe 12, die zur Regelung eines Zugangs zu einem Gepäckraum 14 des Personenkraftwagens 10 vorgesehen ist. Ein rückwärtiger Eingangsbereich des Gepäcksraums 14 weist eine ebene, horizontale Zugangsfläche 16 auf. Die Zugangsfläche 16 ist in vertikaler Richtung geringfügig oberhalb einer unteren Abschlusskante des Gepäcksraums 14 angeordnet.
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In der 1 ist eine mögliche Ausführungsform des erfindungsgemäßen Einkaufswagens 28 in einer Position hinter dem Personenkraftwagen 10 dargestellt. Der Einkaufswagen 28 ist zur Verwendung mit dem Personenkraftwagen 10 vorgesehen. Die schwenkbare Heckklappe 12 des Personenkraftwagens 10 befindet sich in einem geschlossenen Zustand.
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Der Einkaufswagen 28 weist ein Fahrgestell 30 und einen nach oben offenen Warenbehälter 42 auf, der einen Raum umschließt, der im Wesentlichen in Form eines Pyramidenstumpfs ausgebildet ist.
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Das Fahrgestell 30 beinhaltet eine bodennahe Trägerstruktur 32 (5), die mit vier Laufrollen 34 ausgestattet ist. Weiterhin weist das Fahrgestell 30 zwei im Wesentlichen vertikal angeordnete Stützelemente 36 auf, die als Stützstangen ausgebildet und jeweils mit einem Ende mit der Trägerstruktur 32 fest verbunden sind. Ferner ist ein Handgriff 38 vorgesehen, der mit bodenfernen Enden der beiden Stützelemente 36 fest verbunden ist. Des Weiteren ist das Fahrgestell 30 mit zwei Horizontalträgern 40 ausgestattet. Jeder der beiden Horizontalträger 40 ist an einer Seite des Fahrgestells 30 mit einem der Stützelemente 36 fest verbunden. Zur Abstützung der Horizontalträger 40 ist an jeder Seite des Einkaufswagens 28 eine vordere Hochstrebe 41 vorgesehen. Jede der vorderen Hochstreben 41 ist mit einem oberen Ende an dem Horizontalträger 40 mittels eines Federscharniers 43 schwenkbar angelenkt und an einem unteren Ende mittels eines gefederten Rastmittels mit der Trägerstruktur 32 lösbar fest verbunden. Das gefederte Rastmittel ist aus Sicherheitsgründen so ausgelegt, dass bei Überschreitung einer vorbestimmten Last eine Entrastung nicht möglich ist. Unterhalb der vorbestimmten Last kann das gefederte Rastmittel manuell entrastet und das untere Ende der jeweiligen vorderen Hochstrebe 41 kann gegen eine Federkraft des jeweiligen Federscharniers 43 nach oben geschwenkt werden. Derartige gefederte Rastmittel sind aus dem Stand der Technik bekannt und müssen daher an dieser Stelle nicht näher beschrieben werden. In dem in der 1 gezeigten Betriebszustand des Einkaufswagens 28 sind die vorderen Hochstreben 41 mit der Trägerstruktur 32 verrastet und der Warenbehälter 42 an den Horizontalträgern 40 gehaltert. Zu diesem Zweck können von Hand lösbare Halteelemente verwendet werden, die aus dem Stand der Technik bekannt sind und auf die deshalb in diesem Zusammenhang nicht näher eingegangen wird.
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2 zeigt die Heckklappe 12 des Personenkraftwagens 10 in einer geöffneten Stellung. Die gefederten Rastmittel zwischen den unteren Enden der vorderen Hochstreben 41 und der Trägerstruktur 32 sind manuell entrastet und die unteren Enden der vorderen Hochstreben 41 sind durch weiteres Heranfahren des Einkaufswagens 28 in Richtung des Gepäcksraums 14 gegen die Federkraft der Federscharniere 43 teilweise nach oben geschwenkt. 3 zeigt eine Phase des Einladens des Warenbehälters 42, in dem die vorderen Hochstreben 41 vollständig nach oben geschwenkt und parallel zu den Horizontalträgern 40 ausgerichtet sind. Dadurch wird zwischen den Horizontalträgern 40 und der Trägerstruktur 32 des Einkaufswagens 28 ein Freiraum ausgebildet. Der Freiraum des Einkaufswagens 28 ist dazu vorgesehen, bei einer Ein- und Ausladeposition des Einkaufswagens 28 einen Teil der Heckstruktur des Personenkraftwagens 10 aufzunehmen, um den Warenbehälter 42 in den Gepäckraum 14 einzuführen.
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Der Personenkraftwagen 10 umfasst eine im Gepäckraum 14 angeordnete Aufnahmevorrichtung 18 (7). Wie nachfolgend dargestellt wird, ist die Aufnahmevorrichtung 18 dazu vorgesehen, den Warenbehälter 42 des Einkaufswagens 28 zu Ein- und Ausladezwecken zu führen und in einem eingeladenen Zustand in einer Einladeposition zu halten.
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Die Aufnahmevorrichtung 18 beinhaltet eine Vielzahl von ersten Formschlusselementen 22, 24, die von zwei quer zu einer Vorwärtsfahrtrichtung 50 des Personenkraftwagens 10 voneinander beabstandeten, parallel angeordneten und in Vorwärtsfahrtrichtung 50 ausgerichteten Profilschienen zur Führung des Warenbehälters 42 gebildet sind.
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Die beiden Profilschienen weisen ein U-förmiges Profil auf und sind derart auf der ebenen, horizontalen Zugangsfläche 16 des Gepäcksraums 14 angeordnet, dass die offenen Seiten der U-Profile einander in horizontaler Richtung gegenüberstehen. Die beiden Profilschienen sind lösbar fest, nämlich mit Schraubverbindungen, mit einem Bodenblech des Gepäcksraums 14 verbunden.
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Der Warenbehälter 42 weist eine Vielzahl von sechs zweiten Formschlusselementen 44 auf (8), die als Walzenrollen ausgebildet und an die ersten Formschlusselemente 22, 24 (U-Profilschienen) angepasst sind. Die Walzenrollen sind in einem unteren Bereich an Längsseiten des Warenbehälters 42 angeordnet, nämlich an Enden und Mitten der Längsseiten. Die Walzenrollen sind mittels Winkelblechen 46 an einer Unterseite des Warenbehälters 42 befestigt, um seitlich nach außen überstehende Teile an dem Einkaufswagen 28 zu verhindern, die während eines Einkaufs hinderlich sein könnten.
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In der in der 2 dargestellten Phase eines Einladens des Warenbehälters 42 in den Gepäckraum 14 dienen die ersten Formschlusselemente 22, 24 und die zweiten Formschlusselemente 44 zur Führung des Warenbehälters 42.
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In dem in der 3 dargestellten Einladezustand des Warenbehälters 42 bilden die ersten Formschlusselemente 22, 24 mit den zweiten Formschlusselementen 44 in seitlicher Richtung und nach oben wirksame Formschlussverbindungen und halten den Warenbehälter 42 in diesen Richtungen in Position.
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Zur Begrenzung einer Bewegung des Warenbehälters 42 in einer Vorwärtsfahrtrichtung 50 des Personenkraftwagens 10 und ebenso während des Einladens weist die Aufnahmevorrichtung 18 ein Anschlagelement 20 auf (7), das im Wesentlichen als Vierkantrohr ausgebildet und mittels Schraubverbindungen mit dem Bodenblech des Gepäcksraums 14 lösbar fest verbunden ist.
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Die Aufnahmevorrichtung 18 weist weiterhin ein Rastmittel 26 auf (1), das im Gepäckraum 14 an der linken Seitenwand oberhalb des Bodenblechs angeordnet ist und in dieser speziellen Ausführungsform eine abklappbare und einrastbare Metallplatte mit Loch umfasst (ähnlich einer Schlosszunge eines Sicherheitsgurts; nicht dargestellt). Im Falle, dass der Fahrer des Personenkraftwagens 10 den Warenbehälter 42 einladen möchte, kann die Metallplatte in eine Einraststellung verbracht werden, in der sie von der Seitenwand absteht. Für den Fall, dass der Warenbehälter 42 nicht verwendet werden soll, kann die Rastung gelöst und die Metallplatte flach an die Seitenwand angelegt werden. Die Rastung kann beispielsweise von einer Bajonettverbindung gebildet sein.
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Der Warenbehälter 42 ist mit einem zum Rastmittel 26 der Aufnahmevorrichtung 18 korrespondierenden Rastmittel 48 ausgestattet, das an einer linken oberen Ecke des Warenbehälters 42 angeordnet ist und einen horizontalen Schlitz sowie ein federbelastetes Sperrmittel aufweist (ähnlich einem Gurtschloss eines Sicherheitsgurts; nicht dargestellt). Das Sperrmittel kann beispielsweise einen oder mehrere Bolzen umfassen.
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Während der in den 3 und 4 dargestellten Phasen des Einladens des Warenbehälters 42 wird die Metallplatte in den horizontalen Schlitz eingeführt und verschiebt das federbelastete Sperrmittel entgegen der Richtung der Federlast. Wenn der Warenbehälter 42 mit dem Anschlagselement 20 in mechanische Anlage gelangt, hat das federbelastete Sperrmittel die Position des Loches erreicht und wird von der Feder auf eine Position innerhalb des Loches gedrückt. Auf diese Weise bildet das Rastmittel 26 der Aufnahmevorrichtung 18 mit dem korrespondierenden Rastmittel 48 des Warenbehälters 42 eine lösbare Rastverbindung. Dieser Zustand ist in der 4 gezeigt. Die Rastverbindung kann zum Wiederausladen des Warenbehälters 42 auf an sich bekannte Weise durch Betätigung eines Druckknopfes oder Hebels, beispielsweise durch den Fahrer, gegen die Federkraft gelöst werden.
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Nach Lösen der Halteelemente zwischen Fahrgestell 30 und Warenbehälter 42 kann das Fahrgestell 30 nach hinten verschoben werden, wobei der Warenbehälter 42 in der Einladeposition verbleibt (5). Die vorderen Hochstreben 41 werden während des Zurückziehens des Fahrgestells 30 durch die Federscharniere 43 nach unten in Richtung Trägerstruktur 32 geschwenkt und können mittels des gefederten Rastmittels wieder mit der Trägerstruktur 32 verbunden werden. Das rollbare Fahrgestell 30 verbleibt am Ort des Geschäfts und kann von anderen Käufern zum Entladen eines entsprechenden Warenbehälters verwendet werden. 6 zeigt den eingeladenen Warenbehälter 42 mit der Heckklappe 12 des Personenkraftwagens 10 im geschlossenen Zustand.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Personenkraftwagen
- 12
- Heckklappe
- 14
- Gepäckraum
- 16
- Zugangsfläche
- 18
- Aufnahmevorrichtung
- 20
- Anschlagelement
- 22
- erstes Formschlusselement
- 24
- erstes Formschlusselement
- 26
- Rastmittel
- 28
- Einkaufswagen
- 30
- Fahrgestell
- 32
- Trägerstruktur
- 34
- Laufrolle
- 36
- Stützelement
- 38
- Handgriff
- 40
- Horizontalträger
- 41
- vordere Hochstrebe
- 42
- Warenbehälter
- 43
- Federscharnier
- 44
- zweites Formschlusselement
- 46
- Winkelblech
- 48
- Rastmittel
- 50
- Vorwärtsfahrtrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 9126610 B1 [0004]
- DE 102009025665 A1 [0006]
- EP 2781429 A1 [0008]
- US 6024527 A [0010]
- FR 2708898 A1 [0011]
- FR 3013022 A1 [0012]
- DE 19507283 A1 [0013]