DE3147069C2 - Erdungsvorrichtung für Fahrzeuge - Google Patents
Erdungsvorrichtung für FahrzeugeInfo
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- B60R16/02—Electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for; Arrangement of elements of electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for electric constitutive elements
- B60R16/06—Electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for; Arrangement of elements of electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for electric constitutive elements for removing electrostatic charges
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Erdungsvorrichtung für Fahrzeuge (1), die mit Rädern (3) versehen sind, welche die Fahrzeuge gegen die Erde isolieren. Mindestens eines der zur Ausrüstung des Fahrzeuges vorhandenen Teile ist als Oberflächenerder ausgebildet und kann für die Erdung des Fahrzeuges ganz oder teilweise unter ein Rad bzw. Reifen (3) gebracht werden. Es ist eine elektrisch leitende Verbindung (6) von diesem Erder zu den zu erdenden Fahrzeugteilen vorgesehen, bzw. im Erdungsfall herstellbar.
Description
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Die Erfindung betrifft eine Erdungsvorrichtung für Fahrzeuge gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Eine solche Erdungsvorrichtung ist aus der FR-PS 53 307 bekannt. Dabei kann durch Betätigen eines
vom Fahrerraum her zugängigen Pedales eine Kette in Berührung und damit in leitende Verbindung mit dem
Erdboden gebracht werden, so daß eine elektrisch leitende Verbindung vom Erdboden über diesen Bodenerder
zu den zu erdenden Fahrzeugteilen besteht, bzw. im Erdungsfall herstellbar ist. Diese Kette ist aber weder
bestimmt noch geeignet dazu, relativ starke Ströme, wie Blitzströme oder Kurzschlußströme vom Fahrzeug zur
Erde abzuleiten. Sie kann auch nicht das Fahrzeug ge- b5
gen ein versehentliches Wegrollen sichern. Vielmehr ähnelt diese Kette in ihrem Aufbau und Funktion den
bekannten, mit einer Metallisierung versehenen Streifen aus Gummi oder Kunststoff, die am Fahrzeug angebracht
sind, auf dem Erdboden schleifen und die Aufgabe haben, eine elektrostatische Aufladung des Fahrzeuges
zur Erde abzuleiten. Solche Ketten oder ähnliche Ableitmittel müssen so bemessen v/erden, daß sie mit
ihrem freien Ende gerade noch über dem Erdboden schleifen. Eine längere Ausbildung würde nämlich zur
Folge haben, daß sich dieses lange Ende einer Kette oder dergl. um aus dem Boden vorstehende Teilt verschlingen
bzw. daran verhaken kann und dann beim Fahrbetrieb abgerissen wird.
Aus der FR-PS 12 79 913 ist eine Anordnung aus luftgefüllten
Reifen und diese durchsetzenden Metallteilen bekannt, wobei die Metallteile eine ständig leitende
Verbindung von der den Reifen tragenden Felge durch den Reifen hindurch bzw am Reifen entlang zur Erde
bilden. Hierbei ist also das Fahrzeug nicht durch die Räder bzw. Reifen gegen Erde isoliert, wie es Inhalt des
eingangs genannten Oberbegriffes dieser Erfindung ist. Auch blitzschutztechnisch ist die Anordnung nach
FR-PS 12 79 913 nachteilig, da die sehr hohen Bützströme
mit Sicherheit die Reifen sowohl thermisch als auch mechanisch zerstören wurden. Damit wäre das Fahrzeug
durch einen einzigen Blitzeinschlag unbrauchbar. Mechanisch besteht der Nachteil, daß die von der Reifenoberfläche
vorstehenden Metallteile ähnlich wirken wie die sogenannten Spikes-Reifen, die aber beim Fahrbetrieb
auf nicht vereister Fahrbahn eine verringerte Reibung und damit eine Rutschgefahr zur Folge haben.
Derartige Reifen sind auch nicht mehr zugelassen.
Aus dem DE-GM 72 26 896 sind keilförmige Unterlegteile bekannt, die zwischen das Rad eines Kraftfahrzeuges
und den Erdboden gebracht werden und über ein Seil an einer Einholvorrichtung des Kraftfahrzeuges
befestigt sind. Hiermit werden aber nur mechanische Probleme der Sicherung des stehenden Kraftfahrzeuges
und des Einholens des Unterlegkeiles nach dem Anfahren des Kraftfahrzeuges berührt; r.icht aber Probleme
der Erdung, insbesondere nicht Probiere der Erdableitung von Blitzströmen.
Bei den Fahrzeugen mit sie gegeri Erde isolierenden Rädern gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 ist
insbesondere an Kraftfahrzeuge gedacht, die luftgefüllte Reifen aufweisen. Dies können Personenkraftwagen.
Lastkraftwagen, Anhänger, Campingfahrzeuge oder dergleichen sein. Hierbei kann nicht nur eine Erdung
z. B. zur Ableitung elektrostatischer Aufladungen (z. B. bei Lastkraftwagen mit explosiven oder leicht entzündlichen
Stoffen) oder zur Vermeidung von Induktionsund Influenzeffekten, sondern auch zur Ableitung von
Blitzströmen und zur Vermeidung unzulässig hoher Berührungsspannungen erforderlich sein. Als Anwendungsbeispiele
seien genannt: Die Aufstellung von Kraftfahrzeugen als Wohnmobile oder Campingwagen,
die schon erwähnten Tankwagen mit explosiver oder leicht entzündlicher Ladung, sowie die Aufstellung von
Kraftfahrzeugen als mobile Funkstationen, bei denen der aufgestellte Funkmast einen exponierten Blitzfänger
darstellt, d. h. die Gefahr eines Blitzeinschlages besonders groß ist; z. B. im letztgenannten Fall und auch
bei Tankwagen bestehen darüber hinaus gesetzliche Vorschriften für eine hinreichende Erdung.
Zur Lösung der vorgenannten Erdungsprobleme hat man in der Praxis bisher entweder sich bei den heutzutage
in der Regel als Ganznietallkarosserie ausgeführten Kraftwagen damit begnügt, daß die darin befindlichen
Personen durch den von der Karosserie gebildeten Faraday'schen Käfig geschützt sind. Dies ist nur bedingt
richtig. Beim Berühren von metallischen Teilen der Karosserie kann über die Person ein Teilstrom fließen, der
zumindest zu einem Schock führen kann. Insbesondere besteht die Gefahr, daß beim Oberschlag des Blitzes an
einer dem Erdboden am nächsten liegenden Karosseriestelle der in der Nähe einer solchen Überschlagsstelie
befindliche Reifen beschädigt oder sogar zerstört wird.
Dies kann an der Innenseite des Reifens geschehen, wobei eine sc'che Beschädigung in der Regel aber vom
Fahrer nicht bemerkt wird. Ein so beschädigter Reifen wird in Kürze platzen, was meist während der Fahrt
geschieht und dann mit Sicherheit zu einem Unfall führt Bei Nutzfahrzeugen und insbesondere bei Fahrzeugen
einer mobilen Funkstation hat man für die Erdung senkrecht in den Erdboden einbringbare Erder in Form sogenannter
Erdspieße vorgesehen, die elektrisch mit den zu erdenden Teilen des Fahrzeuges verbunden werden,
z. B. mit einem sich am Fahrzeug befindlichen Anschaltkasten,
zu dem die Leitungen der Funkstation hinführen. Derartige Erdspieße sind in mehrfacher Hinsicht nachteilig.
Sie müssen allein für diesen Zweck mitgeführt werden und belasten damit das Fahrzeug mit ihrem
nicht unerheblichen Gewicht und ihrem Rpvmbedarf. Zur Durchführung der Erdung sind sie senkrecht in den
Boden einzubringen und mit dem Fahrzeug elektrisch leitend zu verbinden. Dies erfordert Bedienungspersonal
und Zeit. Beim Verlegen einer solchen Station oder dergleichen an einen anderen Ort sind diese Arbeiten in
umgekehrter Reihenfolge durchzuführen. Auf hartem Gelände (Fels, Betonpisten) sind solche Erdspieße überhaupt
nicht verwendbar. Ein damit ausgerüstetes Fahrzeug kann also nicht universell eingesetzt werden.
Die Aufgabe der Erfindung besteht demgegenüber darin, eine Erdungsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1 dahingehend zu verbessern, daß diese sowohl eine elektrische Sicherungsfunktion gegen elektrische
Aufladungen und gegen hohe Blitz- oder Kurzschlußströme, als auch eine mechanische Sicherungsfunktion
gegen ein versehentliches Wegrollen des Fahrzeuges ausüut.
Der Lösung dieser Aufgabe dienen, ausgehend vom Oberbegriff des Anspruches 1, die Merkmale des Kennzeichens
des Anspruches 1.
Dieser Bodenerder leitet auch sehr hohe Ströme sicher zum Boden ab. wobei eine Gefährdung der Reifen
nicht zu befürchten ist. Hiermit ist auch die erwähnte Ablesung von elektrostatischen Aufladungen und dergleichen
gegeben. Zugleich ist das Fahrzeug gegen ein versehentliches Wegrollen gesichert. Das Einbringen
des Bodenerders zwischen Rad und Boden bewirkt, daß er dort eingeklemmt ist. Dies ergibt den Vorteil, daß der
Bodenerder beim Auftreten hoher Blitz- oder Kurzschlußströme durch die hierbei entstehenden Stromkräfte
nicht weggeschleudert wird. Dies ist ein Kombinationseffekt der Merkmale des Anspruches 1. Die Reifcnoberfiäche
ist nicht von Metallteilen in Art von Spikes-Reifen durchsetzt. Anstelle des »Tiefenerders« gemäß
den vorbekannten Erdspießen ist ein Oberflächenerder vorgesehen, der auf allen überhaupt vorkommenden
Geländearten (Fels, Betonpiste, Sand, Wiese, usw.) gleichermaßen gut verwendbar ist. Hinzu kommt, daß
das Fahrzeuggewicht (z. B. mehrere Tonnen) über das Rad oder die Räder den jeweiligen Oberflächenerder
bzw. die Oberflächenerder mit einer großen Kraft dauerhaft fest auf den Boden drückt, bzw. drücken. Hierdurch
ist mit Sicherheit ein hinreichender Berührungskontakt zwischen dem Oberflächenerder und der Erde
geschaffen. Die erfindungsgemäße Erdung verlangt nur sehr geringfügige zusätzliche Kosten, da die sie bilden
den Bauteile sowieso für den Betrieb des Fahrzeuges gebraucht werden. Im einzelnen wird hierzu auf die Unteransprüche
verwiesen. Das Erden ζ B. das Unterschieben eines Keils, erfordert wesentlich weniger Arbeit
und vor allen Dingen auch wesentlich weniger Zeit als das Eintreiben und wieder Herausziehen der Erdspieße
und das Herstellen der elektrischen Verbindung zwischen den Erdspießen und den zu erdenden Fahrzeugteilen
und muß aufgrund der Fahrzeugbetriebsvorschriften meistens sowieso durchgeführt werden.
Schließlich ist eine kontrollierte Erdungsstelle geschaffen. Unkontrollierte Überschläge und die damit verbundene
Gefahr der Beschädigung der Fahrzeugreifen sind vermieden.
Die Merkmale des Anspruches 2 bewirken einen zusätzlichen Halt der bodenseitigen Erdungsmittel am
bzw. im Boden.
Mit den Merkmalen des Anspruches 3 wird ein besonders starker mechanischer Hall (Vv klemmen) des Boucfieruers
ZWiSCucH i\äu UHU uOucn CTfC1CnL.
Mit den Mitteln des Anspruches 4 werden die mechanischen und elektrischen Funktionen der Erdungsvorrichtung
in ihrer Wirkung verdoppelt.
Die Merkmale des Anspruches 5 vereinigen im Halteseil die elektrische Leitfunktion und die mechanische
Haltefunktion.
Mit den Ansprüchen 6 und 7 sind weitere Ausführungsmöglichkeiten
der Erfindung angegeben.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher
beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung
zusammen mit den nur schematisch dargestellten Teilen eines Fahrzeuges in der Seitenansicht,
F i σ. 2 bis 4 weitere Ausführungsbtispjele der Erfindung
in der Seitenansicht,
F i g. 5 in der Draufsicht ein anderes Aufführt; '!gsbeispielder
Erfindung.
Gemäß Fig. 1 ist ein Fahrzeug 1 zu erden und dabei
insbesondere seine Aufbauten, sein Chassis und die Karosserie, d. h. alle elektrisch leitenden Teile, die zur Erde
2 eine Kapazität bilden. Es ist einer der aus einem isolierenden Werkstoff, in der Regel Gummi, bestehenden
Reifen 3 dargestellt. Als Bodenerder dient ein Kei! 4. der bodenseitig mit metallenen Spitzen 5 versehen ist. Diese
Spitzen sind elektrisch, d. h. galvanisch leitend mit einer Anschlußstelle 6 verbunden. Ferner ist an diese Anschlußstelle
6 eine elektrisch leitende, flexible Verbindung 7 angeschlossen, die andererseits bei 8, 9 in leitender
Verbindung mit den zu erdenden Fahrzeugteilen steht. Diese Ausführungsform der Erfindung ist besonders
vorteilhaft, da ein Keil für die Sicherung von Fahrzeugen gegen Abrollen entweder zweckmäßig oder sogar
gesetzlich vorgeschrieben ist, also sowieso mitgeführt
wird bzw. werden muß. Das Gewicht des Fahrzeu ges drückt über den Reifen 3 auf den Keil 4 und damit
die Spitzen 5 sicher gegen oder in den Erdboden. Die Verbindung 7 dient in einer weiteren bevorzugten Ausführungsfoim
der Erfindung zugleich dem mechanischen Hait des Keiles. Dies hat den weiteren Vorteil,
daß bei einem versehentlichen Wegfahren des Fahrzeuges, ohne daß zuvor der Keil aus seiner Erdungsposition
entfernt und am Fahrzeug verstaut wurde, der Keil nicht verlorengeht, sondern dann hinterhergeschleift wird.
Hierauf wird der Fahrer durch die hierdurch entstehenden Geräusche aber ziemlich rasch aufmerksam werden.
Ein solcher Erder (dies gilt auch für die übrigen
Ausführungsbeispiele) gibt ζ. B. eine definierte Einleitung des Blitzstromes in den Boden 2, ohne daß eine
Beschädigung des Reifens 3 zu befürchten ist bzw. dient einer Ableitung elektrostatischen Aufladungen.
Im Ausführungsbeispiel der F i g. 2 sind zwei Keile 4,
4' vorgesehen, die beidseitig zwischen Reifen 3 und Boden 2 einlegbar bzw. eintreibbar sind und Metallspitzen
5 aufweisen. Diese beiden Keile können durch eine Lasche oder dergleichen 10 miteinander verbunden werden.
Bei diesem Ausführungsbeispiel und den nächstehend noch zu erläuternden Ausführungsbeispielen sind
die Anschlüsse und Verbindungen zum Fahrzeug gemäß den Ziffern 6—9 des Ausführungsbeispieles der F i g. 1
nicht mehr gesondert dargestellt, jedoch in gleicher oder analoger Weise vorhanden. Prinzipiell gilt, daß bei
einem der Ausführungsbeispiele beschriebene oder dargestellte Merkmale sinngemäß auch bei einem der anderen
Ausführungsbeispiele vorhanden sein können.
Im Beispiel der F i g. 3 ist ein wannenförmiger Bodenerder
11 vorgesehen, der unterseitig ebenfalls mit vorspringenden
Metallspitzen 5 ausgerüstet sein kann. Er ist so geformt, daß einerseits ein Fahrzeugrad 3 an den
A ußenbereichen 12 auf die Wanne auffahren und andererseits in der Vertiefung 13 aufliegen kann. Die bogenförmige
Vertiefung 13 ergibt ebenfalls wie die Keile 4,4' der vorhergehenden Ausführungsbeispiele eine Sicherung
gegen ein versehentliches Wegrollen des Fahrzeuges. Es versteht sich, daß anstelle der Spitzen 5 bodenseitig
am jeweiligen Bodenerder auch eine andere metallische Anordnung zur Herstellung der Erdverbindung
vorgesehen sein kann.
F i g. 4 zeigt einen Keil 4. der mit einer relativ kurzen Matte 14 verbunden ist. Die Matte 14 besitzt ebenfalls
bodenseitig metallische Mittel zur Erdverbindung. Auch sie steht unter dem Gewicht des Fahrzeuges 1.
Eir.e Matte oder mehrere Matten sind ebenfalls zur
Betriebsausrüstung eines Fahrzeugen und insbesondere
eines Lastkraftwagens erforderlich, um bei ungünstigen Straßen- oder Geländeverhältnissen (Schlamm. Eis,
Schnee) durch Unterlegen unter die Fahrzeugreifen das Anfahren des Fahrzeuges zu ermöglichen. Ferner kennt
man z. B. an Campingwagen so große Matten, daß das Fahrzeug mit allen 4 Rädern darauf stehen kann. Hierdurch
soll Ungeziefer ferngehalten und auch das Einschleppen
von Sand und Schmutz in den Wagen verhinden werden. Eine solche Matte 15 ist in Fig. 5 dargestellt.
Zusätzlich können Keile zur Sicherung sein. Sie könnten allerdings dann weggelassen werden wenn die
zu erdenden Teile mit der als Erder ausgestatteten Matte verbunden sind.
Es sei erwähnt, daß die genannte Verbindung 7 je nach Erfordernis ab Fabrik mit dem Bodenerder fest
verbunden oder aber gemäß Ziffer 6 in Fig. 1 lösbar sein kann.
Hierzu i Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Erdungsvorrichtung für Fahrzeuge, die mit sie gegen Erde isolierenden Rädern versehen sind, wobei
mindestens eines der zur Ausrüstung des Fahrzeuges vorhandenen Teile als Bodenerder ausgebildet
ist, der zwecks Erdung des Fahrzeuges in Erdkontakt bringbar ist und wobei eine elektrisch leitende
Verbindung vom Bodenerder zu den zu erdenden Fahrzeugteilen besteht, bzw. im Erdungsfall herstellbar
ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenerder blitzstrom- bzw. kurzschlußstromtragfähig
und als Sicherung gegen ein versehentliches Wegrollen des Fahrzeuges (1) ausgebildet ist
und ganz oder teilweise zwischen dessen Rad (3) und dem Boden (2) eingebracht wird, wobei der Bodenerder
bodenseitig metallische Erdungsmittel (5) besitzt, die elektrisch leitend an die Anschlußstelle (6)
der zu den Fahrzeugteilen führenden Verbindung (7) angeschlossen sind.
2. Erdungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die bodenseitigen Erdungsmittel
metallische Spitzen (5) sind.
3. Erdungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenerder als
Keil (4) ausgebildet ist.
4. Erdungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß für jedes Rad
zwei Keile (4, 4') vorgesehen und elektrisch sowie bevorzugt auc mechanisch miteinander verbunden
sind.
5. Erdungsverrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die '■!ektrisch leitende
Verbindung (7) zwischen Keil (4, 4') und Fahrzeug /i^ zugleich sie Halieseiides Keiles ausgebildet ist.
6. Erdungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Bodenerder
ein Keil und eine Matte vorgesehen sind, die miteinander zumindest elektrisch, bevorzugt
auch mechanisch verbunden sind.
7. Erdungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Bodenerder eine
Wanne (11) vorgesehen ist, die eine Ausnehmung oder dergleichen (13) für den Halt des Fahrzeugrades
(3) in der Erdungsstellung sowie außenseitig je Anlaufflächen (12) zum Auffahren des Fahrzeugrades
besitzt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19813147069 DE3147069C2 (de) | 1981-11-27 | 1981-11-27 | Erdungsvorrichtung für Fahrzeuge |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19813147069 DE3147069C2 (de) | 1981-11-27 | 1981-11-27 | Erdungsvorrichtung für Fahrzeuge |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3147069A1 DE3147069A1 (de) | 1983-06-09 |
DE3147069C2 true DE3147069C2 (de) | 1986-04-10 |
Family
ID=6147355
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19813147069 Expired DE3147069C2 (de) | 1981-11-27 | 1981-11-27 | Erdungsvorrichtung für Fahrzeuge |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3147069C2 (de) |
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE102012109349A1 (de) * | 2012-10-02 | 2014-04-03 | Werner Kircher | Schutzhütte |
DE102017119927A1 (de) | 2017-08-30 | 2019-02-28 | Dr. Ing. H.C. F. Porsche Aktiengesellschaft | Kraftfahrzeug |
Family Cites Families (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
FR1279913A (fr) * | 1959-06-29 | 1961-12-29 | Dispositif de liaison électrique entre un véhicule et le sol | |
FR1253307A (fr) * | 1959-12-29 | 1961-02-10 | Dispositif perfectionné pour la mise à la terre des véhicules automobiles | |
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-
1981
- 1981-11-27 DE DE19813147069 patent/DE3147069C2/de not_active Expired
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DE102017119927A1 (de) | 2017-08-30 | 2019-02-28 | Dr. Ing. H.C. F. Porsche Aktiengesellschaft | Kraftfahrzeug |
DE102017119927B4 (de) | 2017-08-30 | 2022-07-07 | Dr. Ing. H.C. F. Porsche Aktiengesellschaft | Kraftfahrzeug, Verfahren zum Betreiben eines Kraftfahrzeugs, Erdungssystem und Erdungsspieß |
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE3147069A1 (de) | 1983-06-09 |
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