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Die Erfindung betrifft eine Strangdurchführungsvorrichtung zur Durchführung einer Mehrzahl von Strängen in Form von Kabeln oder Kabelbündeln, Rohren und/oder Schläuchen durch einen Durchbruch einer Wand, mit einem an einer Außenseite der Wand befestigbaren Rahmen, der mindestens einen Freiraum zur Durchführung der Stränge umschließt, mit einer ersten Dichtungsmembran, die eine Mehrzahl von Durchführöffnungen zur Durchführung eines Strangs aufweist, und mit einer zweiten Dichtungsmembran.
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Aus der
DE 10 2013 012 596 A1 ist eine Strangdurchführungsvorrichtung bekannt, bei der eine zweite Dichtungsmembran vorgesehen ist, deren Zweck darin besteht, nicht durch einen Strang belegte Durchführöffnungen einer ersten Dichtungsmembran abzudichten. Die zweite Dichtungsmembran wird zum Durchführen eines Strangs durchstoßen, also bereichsweise irreversibel zerstört, wodurch eine Änderung der Konfiguration beispielsweise hinsichtlich einer geringeren Anzahl und/oder kleinerer Durchmesser der durchzuführenden Stränge nicht möglich ist.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Strangdurchführungsvorrichtung bereitzustellen, welche eine hohe Dichtwirkung und Zugentlastung erzielt und flexibel nutzbar ist. Darüber hinaus ist eine einfache Montage wünschenswert.
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Diese Aufgabe wird bei einer Strangdurchführungsvorrichtung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die zweite Dichtungsmembran eine Mehrzahl von Durchführstellen zur Durchführung eines Strangs aufweist, wobei zur Bildung eines Durchführkanals für einen Strang jeweils eine Durchführstelle der zweiten Dichtungsmembran jeweils einer Durchführöffnung der ersten Dichtungsmembran zugeordnet ist, und wobei die zweite Dichtungsmembran im Bereich der Durchführstellen elastisch verformbare Dichtungslamellen aufweist, welche in einem Ausgangszustand den Durchführkanal verschließend aneinander anliegen und in einem verformten Gebrauchszustand an einem durch den Durchführkanal durchgeführten Strang anliegen.
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In einem unverformten Ausgangszustand liegen die Dichtungslamellen der zweiten Dichtungsmembran dichtend aneinander an und verschließen die jeweilige Durchführstelle. Ein von jeweils einer Durchführstelle der zweiten Dichtungsmembran und einer Durchführöffnung der ersten Dichtungsmembran gebildeter Durchführkanal ist demnach ebenfalls verschlossen. Hierdurch wird sichergestellt, dass auch ohne durchgeführte Stränge eine hohe Dichtwirkung (hohe IP-Schutzart) der Strangdurchführungsvorrichtung gewährleistet ist.
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Beim Durchführen eines Strangs werden die Dichtungslamellen der Durchführungsrichtung entsprechend ausgelenkt, sodass der Strang auf einfache Weise durch die Durchführstelle hindurchgeführt werden kann ohne dass weitere Montageschritte erforderlich sind. Hierdurch kann eine schnelle und damit kostengünstige Montage der Stränge erreicht werden. In diesem Gebrauchszustand (also bei durchgeführtem Strang) liegen die Dichtungslamellen aufgrund ihrer elastischen Rückstellkraft dichtend an dem Strang an. Es wird also auch bei durchgeführtem Strang eine Dichtwirkung (IP-Schutzart) erzielt.
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Bei einem Zurückziehen des Strangs entgegen der Durchführungsrichtung werden die Dichtungslamellen aufgrund der zwischen Dichtungslamellen und Strang wirkenden Haftreibung in Richtung ihres Ausgangszustands (also in die von der zweiten Dichtungsmembran aufgespannte Ebene) bewegt. Da - im Gegensatz zu einem unverformten Ausgangszustand ohne Strang - der durchgeführte Strang im Bereich der Durchführstellen ein bestimmtes Volumen einnimmt, werden die Dichtungslamellen, beim Zurückziehen des Strangs, in radialer Richtung elastisch verformt und üben somit eine Druckkraft auf den Strang aus. Die daraus resultierende Haftreibung zwischen den Dichtungslamellen und dem Strang bewirkt eine besonders hohe Zugentlastung des Strangs.
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Nach Entfernen des Strangs (zum Beispiel durch ein vollständiges Zurückziehen entgegen der Durchführungsrichtung oder durch ein vollständiges „Durchziehen des Strangs in Durchführungsrichtung) legen sich die Dichtungslamellen aufgrund ihrer elastischen Rückstellkraft wieder dichtend aneinander an, sodass der den Durchführkanal verschließende Ausgangszustand erreicht wird. Die Strangdurchführungsvorrichtung ist also wiederverschließbar, ohne dass zusätzliche Bauteile, wie bspw. Stopfen, benötigt werden.
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Dies hat den Vorteil, dass eine mögliche Fehlmontage eines Strangs auf einfache Weise korrigiert werden kann, ohne dass die Dichtwirkung der Strangdurchführungsvorrichtung beeinträchtigt wird. Ein falsch verlegter Strang kann einfach wieder entfernt werden und in der richtigen Position erneut montiert werden. Durch die Wiederverschließbarkeit ist es ferner möglich, eine bereits montierte Strangdurchführungsvorrichtung auch dann weiter zu benutzen, wenn eine Veränderung der Stranganordnung erforderlich ist (z.B. zusätzliche Stränge, neue Anordnung der Stränge). Hierdurch kann der Montageaufwand und damit die Montagekosten verringert werden.
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Im Rahmen der Erfindung wird unter einer Membran eine flächige Materialschicht verstanden, welche sich vorzugsweise parallel zu einer durch den Rahmen aufgespannten Ebene erstreckt und insbesondere eine im Vergleich zu der flächigen Erstreckung der Membran relativ kleine Dicke von beispielsweise maximal 5 mm aufweist.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind die Dichtungslamellen durch Schlitze in der zweiten Dichtungsmembran begrenzt, wobei vorzugsweise die einer jeweiligen Durchführstelle zugeordneten Schlitze ausgehend vom Mittelpunkt der jeweiligen Durchführstelle nach radial außen verlaufen. Die Dichtungslamellen sind also einstückig mit der zweiten Dichtungsmembran ausgebildet und lediglich durch Schlitze voneinander getrennt. Dies ermöglicht eine besonders einfache Herstellung der Dichtungslamellen. Ferner werden durch die Schlitze definierte Grenzflächen zwischen benachbarten Dichtungslamellen gebildet, wodurch ein dichtendes Aneinanderliegen der Dichtungslamellen im Ausgangszustand begünstigt wird und somit eine gute Dichtwirkung (hohe IP-Schutzart) erzielt wird.
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Dadurch, dass die Schlitze vom Mittelpunkt der Durchführstelle nach radial außen verlaufen, werden im Wesentlichen dreieckige Dichtungslamellen gebildet, welche in einem von dem Mittelpunkt beabstandeten Bereich in das eine Durchführstelle umgebende Material der zweiten Dichtungsmembran übergehen und von dort aus in Richtung auf den Mittelpunkt der Durchführstelle hin spitz zu laufen. Beim Durchführen eines Strangs weiten sich die Lamellen vom Mittelpunkt der Durchführstelle aus auf. Die Durchführstelle wird also von ihrem Mittelpunkt aus geöffnet und gibt einen Durchführkanal frei. Die Durchführstelle wird hierbei nur so weit geöffnet, wie es für die Dicke eines durchzuführenden Strangs erforderlich ist, sodass unverformte radial äußere Randbereiche der Dichtungslamellen vorzugsweise weiterhin dichtend aneinander liegen. Dies hat den Vorteil, dass Stränge mit unterschiedlichem Durchmesser auf einfache Weise durchgeführt, abgedichtet und zugentlastet werden können, ohne dass die Durchführstellen auf den jeweiligen Strangdurchmesser abgestimmt werden müssen. Hierdurch kann die Strangdurchführungsvorrichtung variabel eingesetzt werden und muss nicht an eine spezifische Stranganordnung angepasst werden.
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Ferner ist es bevorzugt, wenn die Dichtungslamellen identisch groß sind und/oder in Umfangsrichtung gesehen regelmäßig verteilt angeordnet sind. Hierdurch wird eine gleichmäßige Abdichtung und Zugentlastung über den Umfang des Strangs hinweg sichergestellt. Durch eine symmetrische Anordnung der Dichtungslamellen wird ferner eine gleichmäßige Spannungsverteilung in der zweiten Dichtungsschicht erreicht, was die Wiederverschließbarkeit begünstigt. Bevorzugt sind je Durchführstelle drei identisch große Dichtungslamellen, insbesondere vier identisch große Dichtungslamellen.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die zweite Dichtungsmembran aus einem Elastomer, vorzugsweise aus einem Polyurethan-Gel, hergestellt. Solche Materialien zeichnen sich zum einen durch eine hohe Elastizität aus. Dies begünstigt die Verformung der Dichtungslamellen, sodass auch dicke Stränge auf einfache Weise durchgeführt werden können.
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Ferner zeichnen sich solche Materialien, insbesondere Polyurethan-Gele, durch eine hohe Rückstellkraft aus, wodurch die Wiederverschließbarkeit der Durchführstellen der zweiten Dichtungsmembran verbessert wird. Nach Entfernen eines Strangs sorgt die Rückstellkraft dafür, dass die Dichtungslamellen wieder in ihren Ausgangszustand zurück bewegt werden, und dort - die Durchführstelle verschließend - mit einander zugewandten seitlichen Wandabschnitten benachbarter Dichtungslamellen dichtend aneinander anliegen.
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Darüber hinaus zeichnen sich solche Materialien, insbesondere Polyurethan-Gele, durch eine hohe Adhäsion aus. Hierdurch wird zum einen die Dichtwirkung zwischen den Dichtungslamellen in ihrem Ausgangszustand verbessert. Darüber hinaus wird durch die Adhäsion zwischen den Dichtungslamellen und einem Strang eine besonders hohe Zugentlastung des Strangs erzielt.
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Bei einem derartigen Material kann es sich beispielsweise um ein Polyurethan-Gel handeln.
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Bevorzugt weist die zweite Dichtungsmembran eine Mindestdicke von 2 mm und/oder eine Maximaldicke von 5 mm auf. Eine Mindestdicke ist für die Stabilität der zweiten Dichtungsmembran vorteilhaft. Darüber hinaus ist die genannte Mindestdicke vorteilhaft, um in dem Ausgangszustand der Dichtungslamellen eine Haftwirkung zwischen den Dichtungslamellen bereitzustellen und somit eine hohe Dichtwirkung (hohe IP-Schutzart) zu erzielen.
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Im Gegenzug führt eine Vergrößerung der Dicke der zweiten Dichtungsmembran dazu, dass beim Durchführen eines Strangs mehr Material verformt werden muss. Zwar erhöht dies den Widerstand beim Ein- bzw. Durchführen eines Strangs, und es muss ggf. ein größerer Abstand zwischen benachbarten Durchführstellen eingehalten werden, um ausreichend Platz für das verformte Material vorzuhalten. Andererseits haben vergleichsweise dicke Dichtungslamellen den Vorteil, eine besonders hohe Dicht- und Zugentlastungswirkung ermöglichen zu können.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die erste Dichtungsmembran aus einem gummierten Gewebe hergestellt. Ein solches Material zeichnet sich durch eine hohe Elastizität (bedingt durch das Gummi) bei gleichzeitiger Stabilität (bedingt durch das Gewebe) aus. Hierdurch wird sichergestellt, dass Stränge mit unterschiedlichen Durchmessern sicher abgedichtet werden können und eine hohe IP-Schutzart erreicht werden kann.
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Beim Durchführen eines Strangs durch eine Durchführöffnung der ersten Dichtungsmembran weitet sich die Durchführöffnung elastisch auf, wobei der Rand der Durchführöffnung sich dichtend um den Strang legt. Die hohe Elastizität des Materials ermöglicht es, dass Stränge mit unterschiedlichem Durchmesser, insbesondere mit größerem Durchmesser als der Durchmesser der Durchführöffnung, durchgeführt werden können und von der ersten Dichtungsmembran sicher abgedichtet werden. Durch das Gewebe wird sichergestellt, dass es auch bei Durchführung von dicken Strängen zu keiner Rissbildung in der ersten Dichtungsmembran im Bereich der Durchführöffnungen kommt, welche eine Dichtwirkung beeinträchtigen würde.
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Bei einem derartigen gummierten Gewebe kann es sich beispielsweise um ein Material handeln, das zur Herstellung handelsüblicher Luftmatratzen verwendet wird.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die erste Dichtungsmembran mit dem Rahmen stoffschlüssig verbunden, vorzugsweise mittels einer Klebeverbindung. Dabei ist es bevorzugt, wenn die erste Dichtungsmembran mit einer der Außenseite der Wand zugewandten Rückseite des Rahmens verbunden ist. Besonders bevorzugt weist die erste Dichtungsmembran auf einer der Rückseite des Rahmens zugewandten Seite - in Bereichen zwischen den Durchführöffnungen - eine dünne Klebstoffschicht auf.
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Durch die stoffschlüssige Verbindung der ersten Dichtungsmembran mit dem Rahmen wird eine Verformung der ersten Dichtungsmembran beim Durchführen eines Strangs auf den Bereich der jeweiligen Durchführöffnung beschränkt. Somit wird beim Durchführen eines Strangs die Abdichtung benachbarter Stränge nicht oder nur geringfügig beeinflusst. Ferner können durch die stoffschlüssige Verbindung insbesondere auch Scherkräfte zwischen Rahmen und erster Dichtungsmembran übertragen werden. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass es zu keinem Verrutschen der ersten Dichtungsmembran relativ zum Rahmen kommt. Somit ist gewährleistet, dass die Durchführöffnungen der ersten Dichtungsmembran nicht vom Rahmen verdeckt werden, sie also stets über den mindestens einen Freiraum des Rahmens zugänglich bleiben. Dies ist insbesondere bei einer Ausgestaltung der Strangdurchführungsvorrichtung von Vorteil, bei welcher der Rahmen eine der Anzahl der Durchführöffnungen der ersten Dichtungsmembran entsprechende Anzahl an Freiräumen aufweist.
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Ferner ist es bevorzugt, wenn die Mittelpunkte der jeweils zur Bildung eines Durchführkanals für einen Strang einander zugeordneten Durchführöffnungen der ersten Dichtungsmembran und der Durchführstellen der zweiten Dichtungsmembran auf einer senkrecht zur Außenseite der Wand ausgerichteten, gedachten Achse angeordnet sind. Dies ermöglicht eine besonders einfache und intuitive Montage der Stränge.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist eine zwischen erster Dichtungsmembran und zweiter Dichtungsmembran angeordnete Stabilisierungsschicht vorgesehen, welche eine, vorzugsweise der Anzahl an Durchführöffnungen der ersten Dichtungsmembran entsprechende, Mehrzahl an Durchtrittsöffnungen zur Durchführung eines Strangs aufweist. Die Stabilisierungsschicht dient zum einen als Abstandshalter zwischen erster und zweiter Dichtungsmembran. Hierdurch wird gewährleistet, dass sich die Funktionen der beiden Membranen nicht gegenseitig beeinträchtigen. Beispielsweise wird durch die Stabilisierungsschicht Platz zwischen den Membranen vorgehalten, sodass ein durch einen durchgeführten Strang ausgestülpter Rand der ersten Dichtungsmembran nicht in die Durchführstelle der zweiten Dichtungsmembran eingedrückt wird.
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Ferner dient die Stabilisierungsschicht zur seitlichen Abdichtung zwischen erster und zweiter Dichtungsmembran, sodass eine hohe IP-Schutzart erreicht wird. Darüber hinaus hat die Stabilisierungsschicht die Aufgabe, Verformungen der sie umgebenden ersten und zweiten Dichtungsmembran zu unterstützen. Die Stabilisierungsschicht weist vorzugsweise eine höhere Steifigkeit als die erste Dichtungsmembran und/oder die zweite Dichtungsmembran auf. Bevorzugt ist die Stabilisierungsschicht zumindest teilweise aus einem Silikon, insbesondere einem (Hart)-Silikon hergestellt.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist ein auf der der Stabilisierungsschicht abgewandten Seite der zweiten Dichtungsmembran angeordneter Stabilisierungsrahmen vorgesehen, welcher eine, vorzugsweise der Anzahl an Durchführöffnungen der ersten Dichtungsmembran entsprechende, Mehrzahl an Rahmenöffnungen aufweist. Der Stabilisierungsrahmen ist vorzugsweise aus einem thermoplastischen Material gefertigt, insbesondere einem Polyamid. Der Stabilisierungsrahmen dient zur weiteren Stabilisierung der ersten und zweiten Dichtungsmembran. Insbesondere bewirkt der Stabilisierungsrahmen, dass eine Verformung der zweiten Dichtungsmembran beim Durchführen eines Strangs auf den Bereich der jeweiligen Durchführstelle beschränkt wird. Hierdurch wird beim Durchführen eines Strangs die Abdichtung benachbarter Stränge nicht oder nur geringfügig beeinflusst.
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Ferner ist es bevorzugt, wenn der Durchmesser der Rahmenöffnungen des Stabilisierungsrahmens gleich dem 0,8 bis 1,2-fachen, insbesondere dem 0,9 bis 1,1-fachen der Summe aus maximalem Durchmesser eines durchzuführenden Strangs und der doppelten Dicke der zweiten Dichtungsmembran ist. Hierdurch wird erreicht, dass die Dichtungslamellen ausreichend Platz haben, um sich beim Durchführen eines Strangs zu verformen, und nicht von den Rändern der Rahmöffnungen blockiert werden. Dies begünstigt eine besonders leichte Durchführung eines Strangs und somit eine schnelle Montage.
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Ferner ist es bevorzugt, wenn der Stabilisierungsrahmen Rastabschnitte zur rastenden Anlage an einer Innenseite der Wand aufweist. Dies ermöglicht eine einfache, schnelle und somit kostengünstige Montage der Strangdurchführungsvorrichtung an einer Wand. Die Strangdurchführungsvorrichtung muss zur Befestigung an einer Wand lediglich in den Durchbruch der Wand rastend eingesteckt werden, ohne dass weitere Befestigungsmittel (z.B. Schrauben) und/oder Werkzeug (z.B. Schraubenzieher) erforderlich sind.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist mindestens eine, vorzugsweise aus einem intumeszierenden Material gefertigte, Brandschutzschicht vorgesehen. Hierdurch wird sichergestellt, dass auch im Bereich eines Durchbruchs die an eine Wand gestellten Brandschutzanforderungen, beispielsweise hinsichtlich Rauchdurchlässigkeit und/oder Feuerbeständigkeit, erfüllt werden. Dies ist insbesondere bei Durchbrüchen in Feuerschutzwänden von großer Bedeutung. Durch den Einsatz eines intumeszierenden Materials, welches bei Hitzeeinwirkung aufquillt, wird auch im Brandfall eine sichere Abdichtung des Durchbruchs gewährleistet.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist eine Abschirmungseinrichtung vorgesehen, welche zur Sicherung der elektromagnetischen Verträglichkeit dient. Besonders bevorzugt ist die Abschirmungseinrichtung aus einem elektrisch leitenden Elastomermaterial hergestellt. Ein solches Material hat den Vorteil, dass auf einfache Weise ein flächig verteilter elektrischer Kontakt hergestellt werden kann. Dies ist insbesondere bei der Kontaktierung einer Schirmung eines Kabels von Vorteil, welche eine Vielzahl von Litzen und somit eine insgesamt unebene Kontaktfläche aufweist.
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Derartige elektrisch leitende Elastomermaterialien können beispielsweise durch Mischung eines Elastomers mit elektrisch leitfähigen Füllstoffen hergestellt werden. Bei den Füllstoffen kann es sich beispielsweise um Kohlenstoffpartikel, insbesondere Ruß, und/oder um metallische Partikel handeln.
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Bevorzugt umfasst die Abschirmungseinrichtung eine erste Kontaktplatte, eine zweite Kontaktplatte und eine zwischen erster und zweiter Kontaktplatte angeordnete Kontaktschicht, wobei die Kontaktschicht eine, vorzugsweise der Anzahl an Durchführöffnungen der ersten Dichtungsmembran entsprechende, Mehrzahl an Durchführbereichen zur Durchführung eines Strangs aufweist und wobei die Kontaktschicht im Bereich der Durchführbereiche elastisch verformbare Kontaktlamellen aufweist.
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Bei der Durchführung eines Kabels legen sich die Kontaktlamellen der Kontaktschicht unter Bildung eines elektrischen Kontakts an das Kabel, bzw. an die Schirmung eines zumindest in einem Teilbereich von der Isolierung befreiten Kabels an. Die Ausbildung als Kontaktlamellen ermöglicht es, dass auch Schirmungen von Kabeln unterschiedlicher Dicke sicher elektrisch kontaktiert werden können, ohne dass die Durchführbereiche auf unterschiedliche Kabeldurchmesser angepasst werden müssen. Zusätzlich wird eine Zugentlastungs- und Dichtwirkung erreicht.
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Die Kontaktschicht ist mit den zwei Kontaktplatten elektrisch verbunden, welche ihrerseits in elektrischem Kontakt steht mit der Umgebung der Strangdurchführungsvorrichtung, also beispielsweise mit der Wand, durch dessen Durchbruch hindurch Kabelstränge geführt werden sollen. Die Kontaktplatten sind beispielsweise aus einem Metallblech gefertigt.
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Bei der Kontaktschicht kann es sich um die zweite Dichtungsmembran handeln. Es ist jedoch bevorzugt, wenn die Kontaktschicht eine zusätzliche Schicht ist.
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Unabhängig von voranstehend genannten Ausführungsformen ist es möglich, dass der Rahmen aus einer der Außenseite der Wand zugewandten Rückseite hervorstehende Stifte aufweist, welche in entsprechende Aufnahmelöcher bestimmter vorstehend genannter Bauteile klemmend einsteckbar sind. Bei den Bauteilen handelt es sich beispielsweise um die erste Dichtungsmembran und/oder die zweite Dichtungsmembran und/oder die Stabilisierungsschicht und/oder den Stabilisierungsrahmen und/oder die Brandschutzschicht und/oder die erste Kontaktplatte und/oder die Kontaktschicht und/oder die zweite Kontaktplatte. Die Stifte stellen ein besonders einfaches konstruktives Mittel zur Befestigung der Bauteile mit dem Rahmen dar. Bevorzugt sind die Stifte einstückig mit dem Rahmen ausgebildet, beispielsweise durch Herstellung des Rahmens und der Stifte in einem Spritzgussverfahren.
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Ferner kann der Rahmen an einer zur Anlage an die Außenseite der Wand bestimmten Randfläche eine Dichtungseinrichtung zur Abdichtung des Rahmens gegen die Außenseite der Wand aufweisen. Hierdurch wird sichergestellt, dass eine hohe IP-Schutzart gewährleistet ist. Es ist beispielsweise denkbar, dass ein über den Umfang des Rahmens umlaufender O-Ring vorgesehen ist. Somit können auch Gehäuseunebenheiten auf einfache Weise ausgeglichen werden.
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Auch ist es vorteilhaft, wenn der Rahmen Schraubenbohrungen zur Aufnahme von Befestigungsschrauben aufweist. Eine Schraubverbindung stellt ein besonders einfaches Mittel zur Befestigung des Rahmens an einer Wand dar. Darüber hinaus ermöglicht eine Schraubverbindung eine variable Einsetzbarkeit der Strangdurchführungsvorrichtung an Wänden unterschiedlicher Beschaffenheit. Beispielsweise können für unterschiedliche Wandtypen passende Schraubentypen gewählt werden, um stets eine sichere Befestigung des Rahmens an einem bestimmten Wandtyp zu gewährleisten.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden Beschreibung und der zeichnerischen Darstellung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels.
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In der Zeichnung zeigen
- 1 eine perspektivische Darstellung einer Ausführungsform einer Strangdurchführungsvorrichtung aus einer auf eine Außenseite einer Wand gerichteten Perspektive;
- 2 eine perspektivische Darstellung der Strangdurchführungsvorrichtung gemäß 1 aus einer auf eine Innenseite einer Wand gerichteten Perspektive;
- 3 eine perspektivische Explosionsansicht der Strangdurchführungsvorrichtung gemäß 1;
- 4 eine Draufsicht der Strangdurchführungsvorrichtung gemäß 1;
- 5 eine Schnittdarstellung der Strangdurchführungsvorrichtung gemäß 4 entlang der in 4 eingezeichneten Schnittebene V - V;
- 6a eine Untersicht eines Rahmens der Strangdurchführungsvorrichtung gemäß 1;
- 6b eine Seitenansicht des Rahmens gemäß 6a;
- 7 eine Draufsicht einer ersten Dichtungsmembran der Strangdurchführungsvorrichtung gemäß 1;
- 8 eine Draufsicht einer Stabilisierungsschicht der Strangdurchführungsvorrichtung gemäß 1;
- 9 eine Draufsicht einer zweiten Dichtungsmembran der Strangdurchführungsvorrichtung gemäß 1;
- 10a einen vergrößerten Ausschnitt eines Bereichs einer Durchführstelle der zweiten Dichtungsmembran gemäß 9, in einem verschlossenen Ausgangszustand der Durchführstelle;
- 10b eine Schnittdarstellung des Bereichs einer Durchführstelle der zweiten Dichtungsmembran gemäß 10a entlang der in 10a eingezeichneten Schnittebene Xb - Xb;
- 10c einen vergrößerten Ausschnitt eines Bereichs einer Durchführstelle gemäß 9, in einem Gebrauchszustand mit einem durchgeführten Strang;
- 10d eine Schnittdarstellung des Bereichs einer Durchführstelle der zweiten Dichtungsmembran gemäß 10c entlang der in 10c eingezeichneten Schnittebene Xd - Xd;
- 10e eine Schnittdarstellung des Bereichs einer Durchführstelle der zweiten Dichtungsmembran gemäß 10d nach geringfügigem Zurückziehen des Strangs entgegen der Durchführungsrichtung;
- 11a eine Draufsicht eines Stabilisierungsrahmens der Strangdurchführungsvorrichtung gemäß 1;
- 11b eine Seitenansicht des Stabilisierungsrahmens gemäß 11a;
- 12 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer weiteren Ausführungsform einer Strangdurchführungsvorrichtung mit einer Brandschutzschicht; und
- 13 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer weiteren Ausführungsform einer Strangdurchführungsvorrichtung mit einer Abschirmungseinrichtung.
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In 1 ist eine Ausführungsform einer Strangdurchführungsvorrichtung dargestellt, die insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet ist. Die Strangdurchführungsvorrichtung 10 dient zur Durchführung einer Mehrzahl von Strängen in Form von Kabeln oder Kabelbündeln, Rohren und/oder Schläuchen durch einen Durchbruch 12 einer Wand 14. Ein einzelner Strang 11 ist beispielhaft in den 10b bis 10e dargestellt. Bei dem Durchbruch 12 kann es sich beispielsweise um eine Öffnung in einer Gehäusewand eines elektrischen Schaltschranks oder eines elektrischen Geräts handeln.
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Die Wand 14 weist eine (bspw. der Umgebung eines Schaltschranks zugewandte) Außenseite 16 und eine (bspw. dem Innenraum eines Schaltschranks zugewandte) Innenseite 18 auf, vergleiche auch 1 und 2. Im Sinne der vorliegenden Erfindung ist mit der Außenseite 16 diejenige Seite der Wand 14 gemeint, von welcher aus die Strangdurchführungsvorrichtung 10 an der Wand 14 montiert wird.
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Die Strangdurchführungsvorrichtung 10 weist einen Rahmen 20 zur Befestigung an der Außenseite 16 der Wand 14 auf (vergleiche 6a und 6b). Der Rahmen 20 ist als halbseitig offener, bspw. quaderförmiger Hohlkörper ausgebildet. Der Rahmen 20 begrenzt einen Innenraum 22 (vergleiche 5), welcher in einem montierten Zustand des Rahmens 20 dem Durchbruch 12 der Wand 14 zugewandt ist.
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Der Rahmen 20 weist eine Mehrzahl von Freiräumen 24, beispielsweise in Form von kreisrunden Bohrungen, auf, die jeweils zur Durchführung eines Strangs 11 dienen (vergleiche 6a und 10b). Die Freiräume 24 erstrecken sich von einer dem Innenraum 22 abgewandten Vorderseite 26 des Rahmens 20 bis zu einer dem Innenraum 22 zugewandten Rückseite 28 des Rahmens 20 (vergleiche 5). In einem montierten Zustand des Rahmens 20 ist die Vorderseite 26 des Rahmens der Außenseite 16 der Wand 14 abgewandt und die Rückseite 28 des Rahmens 20 der Außenseite 16 der Wand 14 zugewandt.
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Der Rahmen 20 kann mittels Befestigungsschrauben 30 an der Wand 14 befestigt werden. Zu diesem Zweck weist der Rahmen 20 eine Mehrzahl von Schraubenbohrungen 32 (beispielsweise vier in den Eckbereichen des Rahmens 20 angeordnete Schraubenbohrungen 32) zur Aufnahme der Befestigungsschrauben 30 auf. In einem montierten Zustand des Rahmens 20 greifen die Befestigungsschrauben 30 in entsprechende Schraubenaufnahmen 34 der Wand 14 ein und sind dort mit korrespondierenden Muttern 35 verschraubt (vergleiche 2 und 3).
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Um den Rahmen 20 in einem montierten Zustand gegen die Außenseite 16 der Wand 14 abzudichten, weist der Rahmen 20 im Bereich einer zur Anlage an die Außenseite 16 der Wand 14 bestimmten Randfläche 36 eine Dichteinrichtung 38 in Form eines um den Umfang des Rahmens 20 umlaufenden O-Rings auf (vergleiche 3 und 5). Zur Aufnahme des O-Rings weist der Rahmen 20 im Bereich der Randfläche 36 eine Nut 40 auf, welche umfangsseitig geschlossen ist und sämtliche Freiräume 24 des Rahmens 20 umfängt.
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Die Strangdurchführungsvorrichtung 10 weist ferner eine erste Dichtungsmembran 42 auf, welche benachbart zur Rückseite 28 des Rahmens 20 im Innenraum 22 des Rahmens 20 angeordnet ist (vergleiche 3 und 5). Die erste Dichtungsmembran 42 ist als im Wesentlichen rechteckförmiger Flachkörper (flächige Materialschicht) ausgebildet und erstreckt sich parallel zur Rückseite 28 des Rahmens.
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Die erste Dichtungsmembran 42 weist eine der Anzahl an Freiräumen 24 des Rahmens 20 entsprechende Anzahl an kreisrunden Durchführöffnungen 44 zur Durchführung eines Strangs auf (vergleiche 7). Die Durchführöffnungen 44 weisen vorzugsweise einen kleineren Durchmesser als die Freiräume 24 des Rahmens 20 auf (vergleiche 5). Insbesondere ist der Durchmesser der Durchführöffnungen 44 kleiner als der Durchmesser eines dünnsten durchzuführenden Strangs 11.
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Bei der Durchführung eines Strangs 11 durch die erste Dichtungsmembran 42 weitet sich die entsprechende Durchführöffnung 44 elastisch auf und legt sich in Folge mit ihrem Rand dichtend an den Strang an (in den Figuren nicht dargestellt). Hierdurch wird ein durchgeführter Strang 11 abgedichtet und gleichzeitig auch zugentlastet.
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Die erste Dichtungsmembran 42 ist aus einem gummierten Gewebe hergestellt.
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Die erste Dichtungsmembran 42 ist mittels einer Klebeverbindung mit der Rückseite 28 des Rahmens 20 verklebt. Hierzu weist die erste Dichtungsmembran 42 an ihrer der Rückseite 28 des Rahmens 20 zugewandten Seite eine Klebstoffschicht auf.
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Die Strangdurchführungsvorrichtung 10 weist ferner eine Stabilisierungsschicht 46 auf, welche auf der der Rückseite 28 des Rahmens 20 abgewandten Seite der ersten Dichtungsmembran 42 im Innenraum 22 des Rahmens 20 angeordnet ist. Die Stabilisierungsschicht 46 ist als im Wesentlichen rechteckförmiger Flachkörper (flächige Materialschicht) ausgebildet und erstreckt sich parallel zur ersten Dichtungsmembran 42 (vergleiche 3).
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Die Stabilisierungsschicht 46 weist eine der Anzahl an Freiräumen 24 des Rahmens 20 entsprechende Anzahl an kreisrunden Durchtrittsöffnungen 48 zur Durchführung eines Strangs 11 auf (vergleiche 8). Die Durchtrittsöffnungen 48 weisen vorzugsweise einen dem Durchmesser der Freiräume 24 des Rahmens 20 entsprechenden Durchmesser auf (vergleiche 5) .
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Die Stabilisierungsschicht 46 ist aus einem thermoplastischen Material, beispielsweise einem Polyamid, gefertigt.
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Ferner weist die Strangdurchführungsvorrichtung 10 eine zweite Dichtungsmembran 50 auf, welche ebenfalls als im Wesentlichen rechteckförmiger Flachkörper (flächige Materialschicht) ausgebildet ist. Die zweite Dichtungsmembran 50 erstreckt sich parallel zu der ersten Dichtungsmembran 42 und der Stabilisierungsschicht 46 und ist auf der der ersten Dichtungsmembran 42 abgewandten Seite der Stabilisierungsschicht 46 im Innenraum 22 des Rahmens 20 angeordnet (vergleiche 3 und 5). Die zweite Dichtungsmembran 50 ist also mittels der Stabilisierungsschicht 46 von der ersten Dichtungsmembran 42 beabstandet.
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Die zweite Dichtungsmembran 50 ist aus einem Elastomer hergestellt, insbesondere aus einem Polyurethan-Gel.
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Die zweite Dichtungsmembran 50 weist eine der Anzahl an Freiräumen 24 des Rahmens 20 entsprechende Anzahl an Durchführstellen 52 zur Durchführung eines Strangs auf (vergleiche 9). In 9 ist eine einzelne Durchführstelle 52 anhand einer kreisförmigen Strichlinie hervorgehoben. Eine solche Durchführstelle 52 ist in 10a vergrößert dargestellt.
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Im Bereich einer jeweiligen Durchführstelle 52 weist die zweite Dichtungsmembran elastisch verformbare Dichtungslamellen 54 auf, welche einstückig mit der zweiten Dichtungsmembran 50 ausgebildet sind. Die Dichtungslamellen 54 einer Durchführstelle 52 sind durch in der zweiten Dichtungsmembran 50 ausgebildete Schlitze 56 begrenzt, welche die zweite Dichtungsmembran 50 über deren gesamte Dicke hinweg durchtrennen (vergleiche 10b). Die Schlitze 56 verlaufen jeweils vom Mittelpunkt 58 einer jeweiligen Durchführstelle 52 nach radial außen bis zu einem äußeren Ende (in den 10a bis e mit Strichlinien hervorgehoben).
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Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind je Durchführstelle 52 vier Dichtungslamellen 54a, 54b, 54c und 54d vorgesehen, welche durch vier, jeweils in einem Winkel von 90° zueinander winkelversetzte, gleich lange Schlitze 56 gebildet sind (vergleiche 10a). Die Dichtungslamellen 54 gehen an ihrem vom Mittelpunkt 58 einer Durchführstelle 52 beabstandeten Ende (also im Bereich der in den 9 und 10a-e eingezeichneten Strichlinie) in das die Durchführstelle 52 umgebende Material 60 der zweiten Dichtungsmembran 50 über und laufen auf ihr freies Ende hin (also auf den Mittelpunkt 58 der Durchführstelle 52 hin) spitz zu.
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In den 9, 10a und 10b ist die zweite Dichtungsmembran 50 in einem Ausgangszustand ohne durchgeführten Strang 11 dargestellt. In dem Ausgangszustand liegen alle Dichtungslamellen 54a-d mit ihren jeweils einander zugewandten seitlichen Wandabschnitten (Begrenzungsflächen der Schlitze 56) dichtend aneinander an. Beispielsweise liegt der Wandabschnitt 62a der Dichtungslamelle 54a dichtend an dem ihm zugewandten Wandabschnitt 62b der Dichtungslamelle 54b an (vergleiche 10a). In dem Ausgangszustand sind vorzugsweise sämtliche Durchführstellen 52 der zweiten Dichtungsmembran 50 verschlossen. In einem montierten Ausgangszustand der Strangdurchführungsvorrichtung 10 ist demnach ein Durchbruch 12 einer Wand 14 durch die zweite Dichtungsmembran 50 abgedichtet.
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Die 10c und 10d zeigen den Bereich einer Durchführstelle 52 in einem Gebrauchszustand mit durchgeführtem Strang 11. Beim Durchführen des Strangs 11 durch eine Durchführstelle 52 entlang einer zu der Vorderseite 26 des Rahmens 20 senkrecht orientierten Durchführungsrichtung 64 werden die Dichtungslamellen 54 ausgelenkt. Hierzu wird im Bereich des Mittelpunkts 58 und mittels eines freien Endes 63 des Strangs 11 eine Druckkraft auf die dem freien Ende 63 zugewandten Oberflächen der Dichtungslamellen 54 ausgeübt, sodass sich diese der Durchführungsrichtung 64 entsprechend auslenken und verformen; somit geben sie in Folge ihrer Verformung eine Öffnung zum Durchführen des Strangs 11 frei (vergleiche 10b und 10d).
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Im Bereich ihrer dem Mittelpunkt 58 zugewandten freien Enden (Kontaktbereich 65) sind die Dichtungslamellen 54 durch den durchgeführten Strang 11 elastisch verformt und legen sich aufgrund der elastischen Rückstellkraft ihres Materials unter Ausbildung einer Dichtfläche 66 dichtend an den Strang 11 an (in 10c und 10d beispielhaft für die Dichtungslamelle 54b hervorgehoben). Jede Dichtungslamelle 54 einer Durchführstelle 52 dichtet dabei mit ihrer jeweiligen Dichtfläche 66 einen Teilabschnitt des Strangs 11 bezogen auf dessen Umfang ab. Der den jeweiligen Teilabschnitt des Umfangs des Strangs eingrenzende Winkel entspricht hierbei dem Winkel zwischen zwei jeweils eine Dichtlamelle 54 begrenzenden Schlitzen 56 (in 10c sind insgesamt vier Teilabschnitte mit einem Winkelbereich von je 90° dargestellt).
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Zusätzlich zu einer Abdichtung bewirkt die zweite Dichtungsmembran 50 eine Zugentlastung des Strangs 11. 10e zeigt einen Zustand, bei dem der Strang 11 im Vergleich zu dem in 10d gezeigten Zustand entgegen der Durchführungsrichtung 64 um einen kurzen Weg zurückgezogen wurde. Beim Zurückziehen des Strangs 11 entgegen der Durchführungsrichtung 64 werden die Dichtungslamellen 54 aufgrund der zwischen der Berandung der Dichtungslamellen 54 und der Mantelfläche des Strangs 11 wirkenden Haftreibung in Richtung ihres, in 10b dargestellten, Ausgangszustands bewegt. Da sich - im Gegensatz zu dem in 10b dargestellten Ausgangszustand ohne durchgeführten Strang - nun der Strang 11 im Bereich des Mittelpunktes 58 der Durchführstelle 52 befindet, werden die Dichtungslamellen 54 in radialer Richtung (entgegen der jeweiligen Richtung der in 10e dargestellten Pfeile 67) elastisch verformt. In Folge dessen üben die Dichtungslamellen 54 eine Druckkraft auf den Strang 11 aus (in Richtung der in 10e dargestellten Pfeile 67), welche eine erhöhte Haftreibung zwischen den Dichtungslamellen 54 und dem Strang 11 - und damit eine Zugentlastung des Strangs - bewirkt. Diese Haftreibung ist insbesondere bei kabelförmigen Strängen 11 erhöht, welche eine isolierende, aus einem Kunststoffmaterial hergestellte Mantelfläche aufweisen.
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Zum Entfernen eines Strangs 11 kann der Strang 11 entweder entgegen der Durchführungsrichtung 64 aus der Durchführstelle 52 herausgezogen werden, wobei die durch die Dichtungslamellen 54 bewirkte Zugentlastungswirkung zu überwinden ist. Ebenso ist es möglich, den Strang 11 in Durchführungsrichtung 64 weiter durch die Durchführstelle 52 hindurch zu führen. Nach Entfernung eines vormals durch eine Durchführstelle 52 durchgeführten Strangs 11 bewirkt die elastische Rückstellkraft des Materials der zweiten Dichtungsmembran 50 eine Rückverformung der Dichtungslamellen 54 in ihren in den 9, 10a und 10b gezeigten Ausgangszustand, in welchem die Dichtungslamellen 54 die Durchführstelle 52 verschließend aneinander liegen.
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Die Strangdurchführungsvorrichtung 10 weist ferner einen Stabilisierungsrahmen 68 auf (vergleiche 3 und 11a). Der Stabilisierungsrahmen 68 erstreckt sich mit einem im Wesentlichen rechteckförmigen, flächigen Hauptkörper 70 parallel zur zweiten Dichtungsmembran 50 und ist auf der der Stabilisierungsschicht 46 abgewandten Seite der zweiten Dichtungsmembran 50 angeordnet. Der Stabilisierungsrahmen 68 weist im Bereich seines Hauptkörpers 70 eine der Anzahl an Freiräumen 24 des Rahmens 20 entsprechende Anzahl an kreisrunden Rahmenöffnungen 72 zur Durchführung eines Strangs auf. Der Durchmesser der Rahmenöffnungen 72 entspricht mit einem Toleranzbereich von 20% der Summe aus maximalem Durchmesser eines durchzuführenden Strangs 11 und der doppelten Dicke der zweiten Dichtungsmembran 50.
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Der Stabilisierungsrahmen 68 weist ferner zwei an zwei gegenüberliegenden Seiten des Hauptkörpers 70 angeordnete Anlageabschnitte 74 auf, welche einstückig mit dem Hauptkörper 70 ausgebildet sind (vergleiche 11b). Die Anlageabschnitte 74 weisen jeweils eine parallel zum Hauptkörper 70 orientierte und von diesem beabstandete Anlagefläche 76 zur Anlage an der Rückseite 28 des Rahmens 20 auf. In einem montierten Zustand, in welchem die Anlageflächen 76 in Kontakt mit der Rückseite 28 des Rahmens stehen, überfängt der Stabilisierungsrahmen 68 mit seinen Anlageabschnitten 74 die erste Dichtungsmembran 42, die Stabilisierungsschicht 46 und die zweite Dichtungsmembran 50 an zwei gegenüberliegenden Seiten (vergleiche 5).
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Ferner weist der Stabilisierungsrahmen 68 auf seiner der zweiten Dichtungsmembran 50 abgewandten Seite Rastabschnitte 78 auf, die vorzugsweise an zwei gegenüberliegenden Randbereichen des Hauptkörpers 70 angeordnet sind (vergleiche 11b). In einem montierten Zustand der Strangdurchführungsvorrichtung 10 verrasten die Rastabschnitte 78 mit der Innenseite 18 der Wand 14 (vergleiche 2) zur Fixierung des Stabilisierungsrahmens 68 an der Wand 14. Es ist möglich, dass die Strangdurchführungsvorrichtung 10 nur über die Rastabschnitte 78 des Stabilisierungsrahmens 68 an der Wand 14 befestigt ist. Es ist auch möglich, dass eine Befestigung mittels der Rastabschnitte 78 zusätzlich zur Befestigung der Strangdurchführungsvorrichtung 10 mittels der Befestigungsschrauben 30 erfolgt.
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Zur Befestigung der ersten Dichtungsmembran 42, der Stabilisierungsschicht 46, der zweiten Dichtungsmembran 50 und des Stabilisierungsrahmens 68 an dem Rahmen 20 weist der Rahmen 20 von seiner Rückseite 28 abragende und den Innenraum 22 durchsetzende Stifte 80 auf (vergleiche 6a und 6b). Die Stifte 80 können eine unterschiedliche Länge aufweisen und auch über den Innenraum 22 des Rahmens 20 hinaus hervorstehen (vergleiche 6b). Die Stifte 80 sind in einem montierten Zustand der Strangdurchführungsvorrichtung 10 in entsprechende Aufnahmelöcher 82 der vorstehend genannten Bauteile (vorzugsweise klemmend) eingesteckt.
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Jeweils ein Freiraum 24 des Rahmens 20, eine Durchführöffnung 44 der ersten Dichtungsmembran 42, eine Durchtrittsöffnung 48 der Stabilisierungsschicht 46, eine Durchführstelle 52 der zweiten Dichtungsmembran 50 und eine Rahmenöffnung 72 des Stabilisierungsrahmens 68 sind einander zugeordnet und bilden einen Durchführkanal 84 zur Durchführung eines Strangs 11. Die Mittelpunkte der jeweils einen Durchführkanal 84 bildenden Freiräume 24, Durchführöffnungen 44, Durchtrittsöffnungen 48, Durchführstellen 52 und Rahmenöffnungen 72 liegen auf einer senkrecht zur Außenseite 16 der Wand 14 ausgerichteten, gedachten Achse; ein Durchführkanal 84 erstreckt sich somit senkrecht zur Außenseite 16 der Wand 14.
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12 zeigt eine weitere Ausführungsform einer Strangdurchführungsvorrichtung 10. Die Ausführungsform gemäß 12 weist hinsichtlich ihres Aufbaus und ihrer Funktionsweise Gemeinsamkeiten bezüglich der Strangdurchführungsvorrichtung 10 gemäß 3 auf; daher wird auf die vorstehende Beschreibung Bezug genommen. Nachfolgend werden lediglich die Unterschiede zu der Strangdurchführungsvorrichtung 10 gemäß 3 beschrieben. Die Strangdurchführungsvorrichtung 10 gemäß 12 weist eine zusätzliche Brandschutzschicht 86 auf.
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Die Brandschutzschicht 86 erstreckt sich parallel zu der zweiten Dichtungsmembran 50 und ist zwischen der zweiten Dichtungsmembran 50 und dem Stabilisierungsrahmen 68 in dem Innenraum 22 des Rahmens 20 angeordnet. Die Brandschutzschicht 86 weist eine der Anzahl an Freiräumen 24 des Rahmens 20 entsprechende Anzahl an kreisrunden Löchern 88 zur Durchführung eines Strangs auf. Die Löcher 88 sind konzentrisch zu den Freiräumen 24 des Rahmens 20 angeordnet und bilden jeweils einen Teil eines Durchführkanals 84.
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Die Brandschutzschicht 86 besteht aus einem intumeszierenden Material, das unter Hitzeeinwirkung aufquillt und somit in einem Brandfall die Durchführkanäle 84 und somit den Durchbruch 12 der Wand 14 verschließt.
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13 zeigt eine weitere Ausführungsform einer Strangdurchführungsvorrichtung 10. Die Ausführungsform gemäß 13 weist hinsichtlich ihres Aufbaus und ihrer Funktionsweise Gemeinsamkeiten bezüglich der Strangdurchführungsvorrichtung 10 gemäß 3 auf; daher wird auf die vorstehende Beschreibung Bezug genommen. Nachfolgend werden lediglich die Unterschiede zu der Strangdurchführungsvorrichtung 10 gemäß 3 beschrieben. Die Strangdurchführungsvorrichtung 10 gemäß 13 weist eine zusätzliche Abschirmungseinrichtung 90 zur Sicherung der elektromagnetischen Verträglichkeit auf.
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Die Abschirmungseinrichtung 90 umfasst eine erste Kontaktplatte 92 und eine zweite Kontaktplatte 94, welche sich parallel zu der zweiten Dichtungsmembran 50 erstrecken. Die Abschirmungseinrichtung 90 umfasst ferner eine Kontaktschicht 96, welche zwischen der ersten Kontaktplatte 92 und der zweiten Kontaktplatte 94 angeordnet ist und mit diesen elektrisch leitend verbunden ist. Die Baugruppe, umfassend die erste Kontaktplatte 92, die Kontaktschicht 96 und die zweite Kontaktplatte 94, ist zwischen der zweiten Dichtungsmembran 50 und dem Stabilisierungsrahmen 68 im Innenraum 22 des Rahmens 20 angeordnet.
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Die erste Kontaktplatte 92 und die zweite Kontaktplatte 94 sind aus einem dünnen Metallblech gefertigt und weisen jeweils eine der Anzahl an Freiräumen 24 des Rahmens 20 entsprechende Anzahl an kreisrunden Aussparungen 98 zur Durchführung eines Strangs 11 auf.
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Die Kontaktschicht 96 ist aus einem elektrisch leitenden Elastomermaterial, beispielweise einem elektrisch leitenden Gummi, hergestellt und dient zur elektrischen Kontaktierung eines durchgeführten Strangs 11, insbesondere einer Schirmung eines Kabels. Die Kontaktschicht 96 weist eine der Anzahl an Freiräumen 24 des Rahmens 20 entsprechende Anzahl an Durchführbereichen 100 zur Durchführung eines Strangs 11 auf.
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Im Bereich der Durchführbereiche 100 weist die Kontaktschicht 96 elastisch verformbare Kontaktlamellen 102 auf, welche - ähnlich der vorstehend beschriebenen Dichtungslamellen 54 der zweiten Dichtungsmembran 50 - durch Schlitze 104 in der Kontaktschicht 96 gebildet sind. Die Form der Kontaktlamellen 102 entspricht im Wesentlichen der vorstehend beschriebenen Form der Dichtungslamellen 54 der zweiten Dichtungsmembran 50.
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Die Aussparungen 98 der ersten Kontaktplatte 92 und der zweiten Kontaktplatte 94, sowie die Durchführbereiche 100 der Kontaktschicht 96 sind konzentrisch zu den Freiräumen 24 des Rahmens 20 angeordnet und bilden jeweils einen Teil eines Durchführkanals 84.
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13 zeigt einen Ausgangszustand der Strangdurchführungsvorrichtung 10 ohne durchgeführten Strang. In diesem Zustand liegen die Kontaktlamellen 102 mit ihren einander zugewandten seitlichen Wandabschnitten (Begrenzungsflächen der Schlitze 104) dichtend aneinander an, sodass die Durchführbereiche 100 verschlossen sind.
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Bei der Durchführung eines Strangs 11 in Form eines Kabels oder eines Kabelstrangs werden die Kontaktlamellen 102 - ähnlich den Dichtungslamellen 54 der zweiten Dichtungsmembran 50 - der Durchführungsrichtung entsprechend ausgelenkt und geben eine Öffnung zum Durchführen des Kabels frei. Aufgrund der elastischen Rückstellkraft des Materials legen sich die Kontaktlamellen 102 unter Ausbildung eines elektrischen Kontakts an das durchgeführte Kabel, bzw. an die Schirmung eines zuvor von der Isolierung befreiten Kabels an. Über die mit der Kontaktschicht 96 elektrisch leitend verbundenen Kontaktplatten wird dann ein elektrischer Kontakt mit der Umgebung der Strangdurchführungsvorrichtung 10, beispielsweise mit der Wand 14 hergestellt. Zusätzlich wird - ähnlich den Dichtungslamellen 54 der zweiten Dichtungsmembran 50 - eine Dichtwirkung und eine Zugentlastung des Kabels erzielt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102013012596 A1 [0002]