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DE102013012596A1 - Vorrichtung zum Durchführen von Kabeln - Google Patents

Vorrichtung zum Durchführen von Kabeln Download PDF

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DE102013012596A1
DE102013012596A1 DE102013012596.0A DE102013012596A DE102013012596A1 DE 102013012596 A1 DE102013012596 A1 DE 102013012596A1 DE 102013012596 A DE102013012596 A DE 102013012596A DE 102013012596 A1 DE102013012596 A1 DE 102013012596A1
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Murrplastik Systemtechnik GmbH
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Murrplastik Systemtechnik GmbH
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    • H02G3/22Installations of cables or lines through walls, floors or ceilings, e.g. into buildings
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
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  • Civil Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (10) zum Durchführen von Kabeln durch eine Wandöffnung mit einem starren Rahmen (12), der zwei lösbar miteinander verbundene, jeweils mit der gleichen Anzahl von Durchtrittslöchern (22a, 22b) für ein Kabel versehene Rahmenteile (14, 16) aufweist, von denen ein erstes Rahmenteil (14) eine dem zweiten Rahmenteil (16) abgewandte Vorderfläche (18) und das zweite Rahmenteil (16) eine dem ersten Rahmenteil (14) abgewandte Rückfläche (20) des Rahmens (12) bildet, mit einer zwischen den Rahmenteilen (14, 16) angeordneten Zugentlastungsmatte (30) aus elastomerem Material und mit einer zwischen den Rahmenteilen (14, 16) angeordneten Versteifungsmatte (34), wobei die Zugentlastungsmatte (30) und die Versteifungsmatte (34) jeweils eine der Anzahl der Durchtrittslöcher (22a, 22b) im ersten oder im zweiten Rahmenteil (14, 16) entsprechende Anzahl von Aufnahmelöchern (32a, 32b) aufweisen, wobei jeweils ein Durchtrittsloch (22a) im ersten Rahmenteil (14), ein Durchtrittsloch (22b) im zweiten Rahmenteil (16), ein Aufnahmeloch (32a) in der Zugentlastungsmatte (30) und ein Aufnahmeloch (32b) in der Versteifungsmatte (34) einander zur Bildung eines von der Vorderfläche (18) zur Rückfläche (20) verlaufenden Durchführkanals (36) für ein Kabel zugeordnet sind, wobei jedes Aufnahmeloch (32b) in der Versteifungsmatte (34) größer ist als das ihm zugeordnete Aufnahmeloch (32a) in der Zugentlastungsmatte (30) und höchstens so groß wie die ihm zugeordneten Durchtrittslöcher (22a, 22b), und wobei die Versteifungsmatte (34) eine geringere Elastizität aufweist als die Zugentlastungsmatte (30). Erfindungsgemäß ist eine den Durchführkanal (36) bzw. die Durchführkanäle (36) verschließende, mit dem Rahmen (12) verbundene Dichtmatte (38) vorgesehen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Durchführen von Kabeln durch eine Wandöffnung gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine solche Vorrichtung ist aus der DE 197 31 448 C2 bekannt und hat sich auch in der Praxis bereits hervorragend bewährt. Sie weist einen zweiteiligen, starren Rahmen aus Kunststoff oder Metall auf, wobei zwischen die beiden Rahmenteile sandwichartig zwei Matten eingelegt sind. Eine Zugentlastungsmatte aus einem Elastomer weist eine Anzahl von Aufnahmelöchern für Kabel auf, deren Durchmesser geringer ist als der Durchmesser der aufzunehmenden Kabel. Wird ein Kabel durch ein Aufnahmeloch durchgeschoben, so weitet sich dieses elastisch auf, und sein Rand legt sich unter Bildung einer Abdichtung und Zugentlastung um das Kabel. Mit jedem Aufnahmeloch in der Zugentlastungsmatte kommuniziert ein etwas größeres Aufnahmeloch einer Versteifungsmatte, deren Elastizität geringer ist als die der Zugentlastungsmatte. Ein durch das Kabel ausgestülpter Rand eines Aufnahmelochs der Zugentlastungsmatte wird dann in das entsprechende Loch der Versteifungsmatte geschoben und gegen dessen umlaufenden Rand gepresst, so dass die Dicht- und Zugentlastungswirkung noch verstärkt wird. Mit jedem der Aufnahmelöcher kommuniziert ein Durchtrittsloch in jedem der starren Rahmenteile, so dass die Kabel auch den Rahmen durchdringen.
  • Ist eine solche Durchführvorrichtung vollständig mit Kabeln bestückt, so wird eine sehr gute Dichtigkeit erzielt. Selbst dann, wenn die Durchführvorrichtung nicht oder nicht vollständig mit Kabeln bestückt ist, kann an den keine Kabel aufnehmenden Löchern eine für die meisten Anwendungsfälle ausreichende Dichtwirkung erzielt werden, indem die Aufnahmelöcher der Zugentlastungsmatte jeweils mit einem Stopfen verschlossen sind, welcher beim Durchführen eines Kabels aus dem Aufnahmeloch herausgedrückt wird. Der Stopfen ist jeweils aus der Zugentlastungsmatte herausgestanzt, wobei die Stanzung aber nur etwa drei Viertel des Umfangsrands des Aufnahmelochs ausmacht, so dass der Stopfen noch einstückig mit der Zugentlastungsmatte verbunden ist. In einigen Anwendungsfällen unter extremen Bedingungen, beispielsweise bei der Beaufschlagung mit dem Strahl eines Hochdruckreinigers, kann diese Stanzung aber zu Undichtigkeiten führen.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass eine bessere Dichtwirkung erzielt wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, die Aufnahme- und Durchtrittslöcher mittels einer zusätzlichen Dichtmatte abzudichten. Die Dichtmatte ist im Bereich der Durchtritts- und Aufnahmelöcher mit keinerlei Lochung oder Stanzung versehen, so dass sie auch gegenüber dem direkten Auftrag von Flüssigkeit, gegebenenfalls unter Druck, dicht ist. Zum Durchführen eines Kabels muss die Dichtmatte im Bereich der betreffenden Durchtritts- und Aufnahmelöcher durchstoßen werden. Dies kann mit einem Werkzeug geschehen oder aber mittels des Kabels selbst, so dass bevorzugt wird, dass die Dichtmatte nur eine geringe Dicke von 0,4 mm bis 1,5 mm, vorzugsweise von 0,8 mm bis 1 mm, aufweist. Sie ist zweckmäßig aus einem thermoplastischen Elastomer gefertigt.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Dichtmatte zwischen der Zugentlastungsmatte und der Versteifungsmatte angeordnet und ist somit Teil des sandwichartigen Aufbaus der Durchführungsvorrichtung. Sie wird dann ebenso wie die Zugentlastungsmatte und die Versteifungsmatte durch Einklemmen zwischen den beiden Rahmenteilen in ihrer Position gehalten. In entsprechender Weise kann die Dichtmatte auch gemäß einer zweiten vorteilhaften Ausführungsform an einem der Rahmenteile anliegend lose oder mit dem betreffenden Rahmenteil fest verbunden angeordnet sein. Dabei ist es insbesondere möglich, die Dichtmatte zwischen einem der Rahmenteile und der Zugentlastungsmatte oder zwischen dem anderen der beiden Rahmenteile und der Versteifungsmatte anzuordnen. Es ist jedoch auch möglich, die Dichtmatte mit dem betreffenden Rahmenteil einstückig zu verbinden, insbesondere mittels eines Zweikomponenten-Spritzgussverfahrens. In diesem Fall kann die Dichtmatte auch außen am Rahmen, also die Vorderseite oder die Rückseite überdeckend, angeordnet sein.
  • Zweckmäßig weist mindestens eines der Rahmenteile aus seiner dem anderen Rahmenteil zugewandten Fläche vorstehende Stifte auf, die durch Aufreihlöcher in der Zugentlastungsmatte, in der Versteifungsmatte und, wenn die Dichtmatte zwischen den Rahmenteilen angeordnet ist, in der Dichtmatte hindurchgreifen. Dies ermöglicht ein exaktes Positionieren der Zugentlastungsmatte, der Versteifungsmatte und gegebenenfalls der Dichtmatte zwischen den Rahmenteilen. Zudem können die Stifte jeweils durch ein Aufreihloch im jeweils anderen Rahmenteil durchgreifen, so dass sie als Teil einer Schraubverbindung der beiden Rahmenteile genutzt werden können.
  • Bevorzugte Materialien für die Rahmenteile sind Metall, Polyamid (PA) oder Polypropylen (PP). Die Zugentlastungsmatte ist vorzugsweise aus Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM) gefertigt, während die Versteifungsmatte vorzugsweise aus dem weniger elastischen Nitrilkautschuk (NBR) gefertigt ist.
  • Das erste Rahmenteil ist zweckmäßig größer als das zweite Rahmenteil und weist einen über das zweite Rahmenteil seitlich überstehenden, umlaufenden, zumindest teilweise von der Dichtmatte bedeckten Rand auf. Dieser Rand kann dann entlang des Rands der Wandöffnung an der Wand anliegen und mittels der Dichtmatte die Wandöffnung zu ihrem Rand hin abdichten.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
  • 1 eine Vorrichtung zum Durchführen von Kabeln in perspektivischer Ansicht und
  • 2 die Vorrichtung gemäß 1 in einer Explosionsdarstellung.
  • Die in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung 10 dient dem Durchführen von Kabeln durch die Öffnung einer Wand, beispielsweise der Wand eines Schaltschranks, und der Abdichtung dieser Öffnung. Sie weist einen Rahmen 12 auf, der ein erstes Rahmenteil 14 und ein zweites Rahmenteil 16 jeweils aus einem starren Material, beispielsweise Kunststoff, aufweist. Das erste Rahmenteil 14 bildet an seiner dem zweiten Rahmenteil 16 abgewandten Seite eine Vorderfläche 18 des Rahmens 12, während das zweite Rahmenteil 16 an seiner dem ersten Rahmenteil 14 abgewandten Seite eine Rückfläche 20 des Rahmens 12 bildet. Beide Rahmenteile 14, 16 sind mit Durchtrittslöchern 22a (im ersten Rahmenteil 14) und 22b (im zweiten Rahmenteil 16) versehen, welche paarweise einander zugeordnet sind. Die Durchtrittslöcher 22a, 22b weisen unterschiedliche Größen auf, es sind aber immer zwei Durchtrittslöcher 22a, 22b gleicher Größe einander zugeordnet.
  • Von der dem zweiten Rahmenteil 16 zugewandten Seite des ersten Rahmenteils 14 stehen vier Stifte 24 vor, die mit einem Außengewinde versehen sind und durch Aufreihlöcher 26 im zweiten Rahmenteil 16 durchgeführt sind. Die beiden Rahmenteile 14, 16 werden durch auf die Stifte 24 aufgeschraubte Schraubenmuttern 28 fest zusammengehalten. Zwischen beiden Rahmenteilen 14, 16 sind drei Matten unterschiedlicher Beschaffenheit sandwichartig eingelegt, welche jeweils ebenfalls Aufreihlöcher 16 aufweisen, durch die die Stifte 24 durchgeführt sind. Am zweiten Rahmenteil 16 anliegend ist eine Zugentlastungsmatte 30 aus einem elastomeren Material angeordnet, welche eine der Anzahl der Durchtrittslöcher 22a bzw. 22b entsprechende Zahl von Aufnahmelöchern 32a aufweist. Am ersten Rahmenteil 14 an dessen dem zweiten Rahmenteil 16 zugewandten Seite anliegend ist eine Versteifungsmatte 34 angeordnet, die eine geringere Elastizität aufweist als die Zugentlastungsmatte 30. Auch sie ist mit einer Anzahl von Aufnahmelöchern 32b versehen, die der Anzahl der Durchtrittslöcher 22a bzw. 22b entspricht. Die Aufnahmelöcher 32b in der Versteifungsmatte 34 sind dabei größer als die Aufnahmelöcher 32a in der Zugentlastungsmatte 30, aber kleiner als die Durchtrittslöcher 22a, 22b in den Rahmenteilen 14, 16. Dabei sind jeweils ein Durchtrittsloch 22a im ersten Rahmenteil 14, ein Aufnahmeloch 32b in der Versteifungsmatte 34, ein Aufnahmeloch 32a in der Zugentlastungsmatte 30 und ein Durchtrittsloch 22b im zweiten Rahmenteil 16 so aufeinander abfolgend und konzentrisch angeordnet, dass sie einen Durchführkanal 36 für ein Kabel bilden.
  • Zwischen der Zugentlastungsmatte 30 und der Versteifungsmatte 34 ist eine dünne Dichtmatte 38 aus einem thermoplastischen Elastomer angeordnet, welche ebenfalls Aufreihlöcher 26 aufweist, durch die die Stifte 24 durchgeführt sind. Die Dichtmatte 38 verschließt somit jeden der Durchführkanäle 36, kann aber aufgrund ihrer geringen Dicke zum Durchführen von Kabeln leicht durchstoßen werden. Jeder der Durchführkanäle 36, durch den kein Kabel durchgeführt ist, ist damit dicht verschlossen. Die Aufnahmelöcher 32a in der Zugentlastungsmatte 30 sind zudem so dimensioniert, dass ihr Durchmesser kleiner ist als der Durchmesser der Kabel, die für diese Aufnahmelöcher 32a bestimmt sind. Die Aufnahmelöcher 32a in der Zugentlastungsmatte 30 weiten sich somit beim Durchführen eines Kabels auf, und ihr Rand legt sich unter Erzielung einer Dichtwirkung und einer Zugentlastung um das betreffende Kabel. Wird das Kabel mit Zug in Richtung zur Vorderfläche 18 beaufschlagt, so stülpt sich der Umfangsrand des betreffenden Aufnahmelochs 32a in das zugeordnete Aufnahmeloch 32b der Versteifungsmatte 34 und wird dadurch noch fester an das Kabel angedrückt. Mit Hilfe der Dichtmatte 38 wird somit eine gute Dichtwirkung erzielt unabhängig davon, ob die Vorrichtung 10 ganz, teilweise oder gar nicht mit Kabeln bestückt ist.
  • Am ersten Rahmenteil 14 sind zudem in Richtung des zweiten Rahmenteils 16 abstehende weitere Stifte 40 angeordnet, welche wiederum ein Außengewinde tragen. Diese greifen durch weitere Aufreihlöcher 42 in der Versteifungsmatte 34 und der Dichtmatte 38 durch und dienen der Befestigung der Vorrichtung 10 an einer Schaltschrankwand, wobei die Dichtmatte 38 mit einem rings umlaufenden Rand 44 zur Abdichtung gegen die Schaltschrankwand gepresst wird.
  • Es versteht sich von selbst, dass die im gezeigten Ausführungsbeispiel zwischen der Zugentlastungsmatte 30 und der Versteifungsmatte 34 angeordnete Dichtmatte 38 auch an anderer Stelle angeordnet werden kann. Insbesondere ist es möglich, die Dichtmatte 38 einstückig mit einem der Rahmenteile 14, 16 in einem Zweikomponenten-Spritzgussverfahren auszubilden. Sie kann dann auf der Vorderfläche 18 oder der Rückfläche 20 angeordnet sein oder aber auf der jeweils dem anderen Rahmenteil 14, 16 zgueordneten Seite des betreffenden Rahmenteils. Es ist auch möglich, eine größere oder kleinere Anzahl von Durchführkanälen 36 vorzusehen. Im Extremfall kann die Vorrichtung 10 nur einen Durchführkanal 36 aufweisen.
  • Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten: Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung 10 zum Durchführen von Kabeln durch eine Wandöffnung mit einem starren Rahmen 12, der zwei lösbar miteinander verbundene, jeweils mit der gleichen Anzahl von Durchtrittslöchern 22a, 22b für ein Kabel versehene Rahmenteile 14, 16 aufweist, von denen ein erstes Rahmenteil 14 eine dem zweiten Rahmenteil 16 abgewandte Vorderfläche 18 und das zweite Rahmenteil 16 eine dem ersten Rahmenteil 14 abgewandte Rückfläche 20 des Rahmens 12 bildet, mit einer zwischen den Rahmenteilen 14, 16 angeordneten Zugentlastungsmatte 30 aus elastomerem Material und mit einer zwischen den Rahmenteilen 14, 16 angeordneten Versteifungsmatte 34, wobei die Zugentlastungsmatte 30 und die Versteifungsmatte 34 jeweils eine der Anzahl der Durchtrittslöcher 22a, 22b im ersten oder im zweiten Rahmenteil 14, 16 entsprechende Anzahl von Aufnahmelöchern 32a, 32b aufweisen, wobei jeweils ein Durchtrittsloch 22a im ersten Rahmenteil 14, ein Durchtrittsloch 22b im zweiten Rahmenteil 16, ein Aufnahmeloch 32a in der Zugentlastungsmatte 30 und ein Aufnahmeloch 32b in der Versteifungsmatte 34 einander zur Bildung eines von der Vorderfläche 18 zur Rückfläche 20 verlaufenden Durchführkanals 36 für ein Kabel zugeordnet sind, wobei jedes Aufnahmeloch 32b in der Versteifungsmatte 34 größer ist als das ihm zugeordnete Aufnahmeloch 32a in der Zugentlastungsmatte 30 und höchstens so groß wie die ihm zugeordneten Durchtrittslöcher 22a, 22b, und wobei die Versteifungsmatte 34 eine geringere Elastizität aufweist als die Zugentlastungsmatte 30. Erfindungsgemäß ist eine den Durchführkanal 36 bzw. die Durchführkanäle 36 verschließende, mit dem Rahmen 12 verbundene Dichtmatte 38 vorgesehen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 19731448 C2 [0002]

Claims (10)

  1. Vorrichtung zum Durchführen von Kabeln durch eine Wandöffnung mit einem starren Rahmen (12), der zwei lösbar miteinander verbundene, jeweils mit der gleichen Anzahl von Durchtrittslöchern (22a, 22b) für ein Kabel versehene Rahmenteile (14, 16) aufweist, von denen ein erstes Rahmenteil (14) eine dem zweiten Rahmenteil (16) abgewandte Vorderfläche (18) und das zweite Rahmenteil (16) eine dem ersten Rahmenteil (14) abgewandte Rückfläche (20) des Rahmens (12) bildet, mit einer zwischen den Rahmenteilen (14, 16) angeordneten Zugentlastungsmatte (30) aus elastomerem Material und mit einer zwischen den Rahmenteilen (14, 16) angeordneten Versteifungsmatte (34), wobei die Zugentlastungsmatte (30) und die Versteifungsmatte (34) jeweils eine der Anzahl der Durchtrittslöcher (22a, 22b) im ersten oder im zweiten Rahmenteil (14, 16) entsprechende Anzahl von Aufnahmelöchern (32a, 32b) aufweisen, wobei jeweils ein Durchtrittsloch (22a) im ersten Rahmenteil (14), ein Durchtrittsloch (22b) im zweiten Rahmenteil (16), ein Aufnahmeloch (32a) in der Zugentlastungsmatte (30) und ein Aufnahmeloch (32b) in der Versteifungsmatte (34) einander zur Bildung eines von der Vorderfläche (18) zur Rückfläche (20) verlaufenden Durchführkanals (36) für ein Kabel zugeordnet sind, wobei jedes Aufnahmeloch (32b) in der Versteifungsmatte (34) größer ist als das ihm zugeordnete Aufnahmeloch (32a) in der Zugentlastungsmatte (30) und höchstens so groß wie die ihm zugeordneten Durchtrittslöcher (22a, 22b), und wobei die Versteifungsmatte (34) eine geringere Elastizität aufweist als die Zugentlastungsmatte (30), gekennzeichnet durch eine den Durchführkanal (36) bzw. die Durchführkanäle (36) verschließende, mit dem Rahmen (12) verbundene Dichtmatte (38).
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtmatte (38) aus einem thermoplastischen Elastomer gefertigt ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtmatte (38) eine Dicke von 0,4 mm bis 1,5 mm, vorzugsweise von 0,8 mm bis 1 mm, aufweist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtmatte (38) zwischen der Zugentlastungsmatte (30) und der Versteifungsmatte (34) angeordnet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtmatte (38) an einem der Rahmenteile (14, 16) anliegend angeordnet ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtmatte (38) mit dem betreffenden Rahmenteil (14, 16) einstückig verbunden ist, insbesondere mittels eines Zweikomponenten-Spritzgussverfahrens.
  7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Rahmenteile (14, 16) aus seiner dem anderen Rahmenteil (14, 16) zugewandten Fläche vorstehende Stifte (24) aufweist, die durch Aufreihlöcher (26) in der Zugentlastungsmatte (30), in der Versteifungsmatte (34) und gegebenenfalls in der Dichtmatte (38) hindurchgreifen.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass jeder der Stifte (24) durch ein Aufreihloch (26) im jeweils anderen Rahmenteil (14, 16) durchgreift und Teil einer Schraubverbindung der beiden Rahmenteile (14, 16) ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmenteile (14, 16) aus Metall, Polyamid oder Polypropylen, die Zugentlastungsmatte (30) aus Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk und die Versteifungsmatte (34) aus Nitrilkautschuk gefertigt sind.
  10. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Rahmenteil (14) größer ist als das zweite Rahmenteil (16) und einen über das zweite Rahmenteil (16) seitlich überstehenden, umlaufenden, zumindest teilweise von der Dichtmatte (38) bedeckten Rand aufweist.
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