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Die Erfindung betrifft eine Kabeldurchführungseinrichtung, mit einem Dichtungsträger, welcher eine Kabeldurchführungsöffnung zur Anordnung einer Kabeldichtung aufweist, wobei der Dichtungsträger und die Kabeldichtung eine sich parallel zu einer Kabeldurchführungsrichtung erstreckende Trennebene aufweisen.
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Aus der
DE 100 46 157 A1 ist eine verformbare Tülle zum Einsetzen in ein Kabeldurchführungsgehäuse bekannt, die einen oder mehrere Längsschlitze zum Einlegen der Kabel aufweist.
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Das Kabeldurchführungsgehäuse ist aus plattenförmigen Gehäuseteilen zusammengesetzt.
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Die aus der
DE 100 46 157 A1 bekannte Kabeldurchführungseinrichtung ermöglicht eine vergleichsweise schnelle und komfortable Montage insbesondere einer Mehrzahl von Kabeln. Problematisch ist jedoch, dass die Dichtwirkung der verformbaren Tülle begrenzt ist und dass eine Zugentlastung eines montierten Kabels nur unzureichend möglich ist oder die Verwendung weiterer Bauteile (beispielsweise eines Kabelbinders oder separater Zugentlastungsleisten) erfordert.
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Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Kabeldurchführungseinrichtung anzugeben, welche eine einfache und schnelle Montage ermöglicht und gleichzeitig eine verbesserte Dicht- und/oder Zugentlastungswirkung bereitstellt.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass ein Verschraubungselement vorgesehen ist, das zur Anlage der Kabeldichtung gegen ein in der Kabeldurchführungsöffnung angeordnetes Kabel mit dem Dichtungsträger verschraubbar ist.
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Die erfindungsgemäße Kabeldurchführungseinrichtung hat den Vorteil, dass mittels des Verschraubungselements eine Verformungskraft auf die Kabeldichtung ausgeübt werden kann, sodass sich diese gegen ein in der Kabeldurchführungsöffnung angeordnetes Kabel anlegt und hohe Anlegekräfte auf das Kabel ausübt. Hierdurch kann eine verbesserte Dichtwirkung erzielt werden, welche idealerweise gleichzeitig mit einer Zugentlastung des in der Kabeldurchführungsöffnung angeordneten Kabels einhergeht.
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Die erfindungsgemäße Kabeldurchführungseinrichtung ermöglicht bei schneller und einfacher Montage hohe IP-Schutzarten und eine hohe Zugentlastung. Gleichzeitig kann trotz einer individuellen Kabeleinführung, -abdichtung und -sicherung eine hohe Kabeldichte realisiert werden.
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Besonders bevorzugt ist es, wenn das Verschraubungselement die Kabeldichtung im Zuge der Anlage der Kabeldichtung gegen das Kabel in zu der Kabeldurchführungsachse paralleler Richtung verformt, insbesondere komprimiert. Auf diese Weise kann mittels des Verschraubungselements eine axiale Verformungskraft aufgebracht werden, welche mit einer Verformung der Kabeldichtung in radialer Richtung einhergeht. Dabei sind die in radialer Richtung von der Kabeldichtung auf das Kabel ausgeübten Anlegekräfte durch Wahl eines Drehmoments einstellbar, mit welchem das Verschraubungselement mit dem Dichtungsträger verschraubt wird.
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Eine raumsparende Anordnung ergibt sich, wenn das Verschraubungselement ein Außengewinde aufweist und mit einem Innengewinde des Dichtungsträgers verschraubbar ist. Der Dichtungsträger weist im Bereich einer Trennebene voneinander getrennte Dichtungsträgerteile auf. Bei Verwendung eines Innengewindes wird dieses in Umfangsrichtung des Gewindes gesehen von einer Mehrzahl von Dichtungsträgerteilen, insbesondere von zwei Dichtungsträgerteilen, gebildet.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Dichtungsträger eine Mehrzahl von Kabeldurchführungsöffnungen zur Anordnung jeweils einer Kabeldichtung aufweist, sodass eine Mehrzahl von Kabeln montierbar ist. In vorteilhafter Weise ist jedes der Mehrzahl von Kabeln mit jeweils einem eigenen Verschraubungselement gegen eine eigene, nur diesem Kabel zugeordnete Kabeldichtung anlegbar.
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Zur weiteren Vereinfachung der Montage ist vorgesehen, dass das Verschraubungselement quer zu der Kabeldurchführungsachse öffenbar oder teilbar ist. Dies ermöglicht es, ein Verschraubungselement und ein Kabel in seitlicher Richtung miteinander zu fügen, ohne dass das Kabel längs der Kabeldurchführungsachse in ein ringförmig geschlossenes Verschraubungselement eingeführt werden muss. Ein öffenbares oder teilbares Verschraubungselement ermöglicht insbesondere auch die Vereinfachung der Montage eines bereits konfektionierten Kabels, welches also bereits mit einem Stecker- oder Buchsenteil verbunden ist.
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Vorzugsweise weist das Verschraubungselement zwei Verschraubungshälften auf, welche dann im Umfangsrichtung des Gewindes gesehen gemeinsam das Gewinde des Verschraubungselements bilden.
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Eine vereinfachte Handhabung der Verschraubungshälften ergibt sich, wenn diese mittels eines Scharniergelenks miteinander verbunden und relativ zueinander verschwenkbar sind. Insbesondere in diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, wenn das Verschraubungselement aus einem Kunststoffmaterial hergestellt ist. Das Scharniergelenk ist insbesondere durch ein Filmscharnier gebildet.
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Bevorzugt ist es ferner, wenn der Dichtungsträger an einem Halterahmen gehalten ist. Dies vereinfacht die Montage der Kabeldurchführungseinrichtung an einem Wanddurchbruch, insbesondere an einem Durchbruch einer Wand eines Schaltschranks.
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Bevorzugt ist es ferner, dass der Halterahmen in einander zugewandten, zu der Trennebene senkrechten Richtungen Haltekräfte auf den Dichtungsträger ausübt. Auf diese Weise können im Bereich der Trennebene voneinander getrennte Dichtungsträgerteile gegeneinander gedrückt werden, sodass ein Aufweiten der Dichtungsträgerteile infolge des Einschraubens des Verschraubungselements in den Dichtungsträger verhindert wird. In diesem Zusammenhang ist es besonders vorteilhaft, wenn keine Verbindungselemente zur Verbindung der Dichtungsträgerteile miteinander vorgesehen sind. In diesem Fall werden die Dichtungsträgerteile also lediglich mittelbar, nämlich durch Montage an dem Halterahmen, miteinander verbunden.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Dichtungsträger und der Halterahmen mittels einer Rastverbindung miteinander verbindbar oder verbunden sind. Hierbei handelt es sich insbesondere um eine lösbare Rastverbindung.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden Beschreibung und der zeichnerischen Darstellung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels.
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In den Zeichnungen zeigen:
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1 perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer Kabeldurchführungseinrichtung aus einer ersten Perspektive;
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2 perspektivische Ansicht der Kabeldurchführungseinrichtung gemäß 1 aus einer weiteren Perspektive; und
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3 eine Seitenansicht der Kabeldurchführungseinrichtung gemäß 1, wobei linkerhand ein Vormontagezustand eines ersten Kabels und rechterhand ein Fertigmontagezustand eines weiteren Kabels dargestellt ist.
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Eine Ausführungsform einer Kabeldurchführungseinrichtung ist in der Zeichnung insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet. Die Kabelführungseinrichtung 10 weist einen Halterahmen 12 auf, welcher eine Vorderseite 14 und eine Rückseite 16 aufweist (vergleiche 1 und 2). Die Rückseite 16 dient zur Anlage an einer Wandung 18 eines Gehäuses 20, welches zur Durchführung vorzugsweise einer Mehrzahl von Kabeln 22, 24 einen Gehäusedurchbruch 26 aufweist (vergleiche 3). Zur Verbindung des Halterahmens 12 mit der Wandung 18 sind vorzugsweise Schrauben 28 vorgesehen, welche den Halterahmen 12 durchsetzen und mit Schraubenaufnahmen 30 der Wandung 18 verbunden sind.
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Der Gehäusedurchbruch 26 ist vorzugsweise so groß, dass nicht nur eine Mehrzahl von Kabeln 22, 24 hindurchgeführt werden können, sondern auch konfektionierte Kabel 22, 24, welche an zumindest einem freien Ende bereits mit einem Stecker 32 oder einer Buchse verbunden sind.
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Zur Abdichtung des Halterahmens 12 gegen die Wandung 18 kann eine Dichtung 34 vorgesehen sein, welche sich parallel zu der Umrandung der Rückseite 16 des Halterahmens 12 erstreckt.
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Der Halterahmen 12 weist mindestens eine, vorzugsweise eine Mehrzahl von Aufnahmen 36 auf, welche zur Anordnung nachfolgend detaillierter beschriebener Dichtungsträger 38 dienen.
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Die Aufnahmen 36 weisen im Bereich der Rückseite 16 einen verkleinerten, durch Schulterbereiche 40 begrenzten Querschnitt auf. Die Schulterbereiche 40 wirken welche mit hierzu komplementär geformten Absätzen 42 der Dichtungsträger 38 zusammen. Der auf Höhe der Schulterbereich 40 senkrecht zu einer Kabeldurchführungsachse 44 anliegende, freie Querschnitt der Aufnahmen 36 ist mindestens so groß, dass ein Stecker 32 oder eine Buchse durch die Aufnahme 36 hindurch und durch den sich anschließenden Gehäusedurchbruch 26 hindurch geführt werden kann.
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Die Dichtungsträger 38 sind mehrteilig und weisen jeweils ein erstes Dichtungsträgerteil 46 und ein zweites Dichtungsträgerteil 48 auf. Die Dichtungsträgerteile 46 und 48 begrenzen gemeinsam eine Kabeldurchführungsöffnung 50 oder eine Mehrzahl von Kabeldurchführungsöffnungen 50, beispielsweise 2 oder 3 Kabeldurchführungsöffnungen 50.
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Die Dichtungsträgerteile 46 und 48 sind im Bereich einer Trennebene 52 voneinander getrennt. Die Trennebene 52 durchsetzt die Kabeldurchführungsöffnungen 50 vorzugsweise mittig. Dabei liegen zueinander parallele Kabeldurchführungsachsen 44 der Kabeldurchführungsöffnungen 50 eines Dichtungsträgers 38 innerhalb der Trennebene 52 dieses Dichtungsträgers 38.
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Jeder der Kabeldurchführungsöffnungen 50 ist jeweils eine Kabeldichtung 54 zugeordnet. Die Kabeldichtungen 54 sind insgesamt ringförmig, jedoch mehrteilig, sodass eine Kabeldichtung 54 sich entlang des Umfangs der Kabeldichtung aus einem ersten Dichtungsteil 56 und einem zweiten Dichtungsteil 58 zusammensetzt. Die ersten Dichtungsteile 56 sind an dem ersten Dichtungsträgerteil 46 und die zweiten Dichtungsteile 58 an dem zweiten Dichtungsträgerteil 48 angeordnet. Es ist möglich, dass eine Mehrzahl von ersten Dichtungsteilen 56 und/oder eine Mehrzahl von zweiten Dichtungsteilen 58 miteinander einstückig ausgebildet sind, beispielsweise unter Verwendung von Verbindungsabschnitten 60. Es ist auch möglich, dass ein erstes Dichtungsteil und ein zweites Dichtungsteil miteinander einstückig ausgebildet sind, dann jedoch vorzugsweise zumindest eine Trennstelle mit einer Trennebene zur seitlichen Einführung eines Kabels aufweisen.
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In einem in 1 linker Hand dargestellten Montagezustand der Dichtungen 54 liegen die Dichtungsteile 56 und 58 im Bereich der Trennebene 52 aneinander an.
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Die Kabeldurchführungsöffnungen 50, welche gemeinsam von den voneinander getrennten Dichtungsträgerteilen 46 und 48 begrenzt sind, weisen ein Innengewinde 62 auf, welches mit einem Außengewinde 64 eines Verschraubungselements 56 verschraubbar ist. Das Innengewinde 62 setzt sich entlang des Gewindeumfangs gesehen aus voneinander separaten Innengewindeabschnitten zusammen, welche von jeweils einem der Dichtungsträgerteile 46, 48 gebildet sind.
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Das Verschraubungselement 66 weist vorzugsweise relativ zueinander verschwenkbare Verschraubungshälften 68, 70 auf, welche mittels eines Scharniergelenks 72 miteinander verbunden sind. Jede der Verschraubungshälften 68, 70 trägt eine sich jeweils über 180° des Außengewindes erstreckende Außengewindehälfte, sodass die Verschraubungshälften 68, 70 gemeinsam das sich über den gesamten Umfang erstreckende Außengewinde 64 bilden.
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Die Verschwenkbarkeit der Verschraubungshälften 68, 70 ermöglicht es, das Verschraubungselement 66 quer zu der Kabeldurchführungsachse 44 zu öffnen und ein Kabel 22, 24 seitlich in einen zentralen Ringraum 74 des Verschraubungselements 66 einzuführen.
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Das Verschraubungselement 66 weist eine sich quer zu der Kabeldurchführungsachse 44 erstreckende Anlagefläche 76 auf, welche zur Anlage an eine sich ebenfalls quer zu der Kabeldurchführungsachse 44 erstreckende Kontaktfläche 78 der Kabeldichtung 54 bzw. der Dichtungsteile 56, 58 dient.
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Bei einer Verschraubung des Verschraubungselements 66 mit dem Dichtungsträger 38 drückt die Anlagefläche 76 auf die Kontaktfläche 78, sodass die Kabeldichtung 54 in zu der Kabeldurchführungsachse 44 paralleler Richtung zusammengedrückt wird. Hierdurch verkleinert sich der zum Durchtritt eines Kabels 22, 24 wirksame freie Querschnitt der Kabeldichtung 54, sodass die Kabeldichtung 54 gegen eine Mantelfläche 80 des Kabels 22, 24 gepresst wird. Hierdurch kann eine mediendichte und zugentlastende Verbindung zwischen der Kabeldichtung 54 und einem in dieser Kabeldichtung 54 angeordneten Kabel 24 geschaffen werden.
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Die Verbindung zwischen dem Dichtungsträger 38 und dem Halterahmen 12 wird dadurch hergestellt, dass die Dichtungsträgerteile 46 und 48 im Bereich der Trennebene 52 miteinander in Anlage gebracht werden und diese Anordnung, bestehend aus beiden Dichtungsträgerteilen 46, 48, in zu der Kabeldurchführungsachse 44 paralleler Richtung in eine der Aufnahmen 36 des Halterahmens 12 eingesteckt wird. Hierbei gelangen die Absätze 42 in formschlüssige Anlage mit den Schulterbereichen 40 des Halterahmens 12.
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Die Aufnahmen 36 weisen einander zugewandte Seitenwände 82 auf, welche einander abgewandte Außenwände 84 der Dichtungsträgerteile 46, 48 eines Dichtungsträgers 38 daran hindern, sich voneinander zu entfernen. Auf diese Weise kann ein Aufweiten des mehrteiligen Außengewindes 62 der Dichtungsträger 38 im Zuge des Einschraubens des Verschraubungselements 66 in die Dichtungsträger 38 verhindert werden.
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Zur Sicherung der Dichtungsträger 38 an dem Halterahmen 12 können Rastverbindungen vorgesehen sein. Beispielsweise weisen die Dichtungsträger 38 Rastelemente 86 auf, welche in entsprechende Rastaufnahmen 88 des Halterahmens 12 einrastbar sind. Auf diese Weise sind die Dichtungsträger 38 in zu der Kabeldurchführungsachse 44 paralleler Richtung an dem Halterahmen 12 gesichert.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10046157 A1 [0002, 0004]