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DE102017102549A1 - Kraftfahrzeugschloss - Google Patents

Kraftfahrzeugschloss Download PDF

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Publication number
DE102017102549A1
DE102017102549A1 DE102017102549.9A DE102017102549A DE102017102549A1 DE 102017102549 A1 DE102017102549 A1 DE 102017102549A1 DE 102017102549 A DE102017102549 A DE 102017102549A DE 102017102549 A1 DE102017102549 A1 DE 102017102549A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
lever
control
lock
motor vehicle
actuating
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102017102549.9A
Other languages
English (en)
Inventor
Armin Handke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kiekert AG
Original Assignee
Kiekert AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Kiekert AG filed Critical Kiekert AG
Priority to DE102017102549.9A priority Critical patent/DE102017102549A1/de
Publication of DE102017102549A1 publication Critical patent/DE102017102549A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B77/00Vehicle locks characterised by special functions or purposes
    • E05B77/02Vehicle locks characterised by special functions or purposes for accident situations
    • E05B77/04Preventing unwanted lock actuation, e.g. unlatching, at the moment of collision
    • E05B77/06Preventing unwanted lock actuation, e.g. unlatching, at the moment of collision by means of inertial forces

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  • Lock And Its Accessories (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Schloss (1) für ein Kraftfahrzeug, insbesondere ein Seitentürschloss, umfassend ein Gesperre (7), einen Auslösehebel (6), einen Betätigungshebel (2) und einen Kupplungshebel (3), wobei der Auslösehebel (6) mittels des Kupplungshebels (3) mit dem Betätigungshebel (2) kuppelbar ist und einem Mittel zum Steuern des Kupplungshebels (3), wobei der Kupplungshebel (3) mittels einer Steuerkurve (11) führbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Schloss für ein Kraftfahrzeug, insbesondere ein Seitentürschloss, umfassend ein Gesperre, einen Auslösehebel, einen Betätigungshebel und einen Kupplungshebel, wobei der Auslösehebel mittels des Kupplungshebels mit dem Betätigungshebel kuppelbar ist und einem Mittel zum Steuern des Kupplungshebels.
  • Ein Schloss für ein Kraftfahrzeug, das auch Schließsystem genannt wird, werden zum größten Teil Gesperre eingebaut, die aus einer Drehfalle und zumindest einer Sperrklinke bestehen. Das Gesperre im Schloss wirkt dabei mit einem Schlosshalter zusammen, der entweder an der Karosserie des Kraftfahrzeugs oder der Tür, Klappe, Schiebetür, etc. befestigt ist. Die Relativbewegung zwischen Schlosshalter und Drehfalle bewirkt dabei, dass die Drehfalle verschwenkt wird, und gleichzeitig die Sperrklinke mit der Drehfalle in Eingriff gelangt.
  • Je nach Ausführungsform gibt es ein- oder zweistufige Gesperre, die dann eine Vorrast- und/oder eine Hauptrastposition aufweisen. Die Sperrklinke wird dabei bevorzugt federvorgespannt mit der Drehfalle in Eingriff gebracht. Zum Entsperren, das heißt zum Lösen der Sperrklinke von der Drehfalle wird ein Auslösehebel eingesetzt. Dabei wird die Sperrklinke derart vom Auslösehebel beaufschlagt, dass die Sperrklinke außer Eingriff mit der Drehfalle gelangt und die Drehfalle sich von der Rastposition in eine Öffnungsposition bewegt. Die Bewegung der Drehfalle erfolgt hierbei zumeist mittels eines Federelementes und/oder aufgrund einer Zugbelastung, die aus dem Schlosshalter in Kombination mit der Türdichtung resultiert.
  • Zum Betätigen des Auslösehebels wird ein Betätigungshebel eingesetzt. Der Betätigungshebel kann beispielsweise ein Innenbetätigungshebel oder ein Außenbetätigungshebel sein. Mit Hilfe des Betätigungshebels wird der Auslösehebel bewegt und das Gesperre entsperrt.
  • Zur Erhöhung der Sicherheit in Kraftfahrzeugen kommen Systeme zum Einsatz, die mit Massenträgheitselementen ausgestattet sind. Dabei wirken die Massenträgheitselemente einem externen Impuls entgegen und verhindern dabei, dass zum Beispiel eine Seitentür eines Kraftfahrzeugs unbeabsichtigt geöffnet wird. Ein Impuls kann beispielsweise durch einen Zusammenstoß in das Fahrzeug eingeleitet werden. Wird beispielsweise bei einem Seitenaufprall ein Impuls in das Kraftfahrzeug derart eingeleitet, dass zum Beispiel ein Türgriff einer Seitentür beschleunigt wird, so kann die Auslenkung des Türgriffs bewirken, dass der Betätigungshebel aktiviert wird und das Gesperre öffnet, wodurch es zu einem unbeabsichtigten Öffnen der Seitentür kommen kann. Um derartige ungewollte Ereignisse zu verhindern, sind massenträgheitsbasierte Schließsystem bekannt geworden, die die einem unbeabsichtigten Öffnen eines Türschlosses entgegenwirken.
  • Aus der DE 20 2013 104 118 U1 ist ein Kraftfahrzeugtürschloss bekannt, das mit einer Massenträgheitssperre versehen ist. Das Kraftfahrzeugschloss umfasst eine Verriegelungsanordnung, das mit einem Steuerhebel und einem Kupplungselement ausgestattet ist. Dabei ist das Kupplungselement mit einer Federanordnung ausgelegt. Bei einem unbetätigten Betätigungshebel verriegelt die Verriegelungsanordnung bzw. wird erst bei einer Betätigung des Betätigungshebels federgetrieben entriegelt. Kommt es bei der Betätigung des Betätigungshebels zu einer Betätigungsgeschwindigkeit, die oberhalb einer vorbestimmten Grenzgeschwindigkeit liegt, so sorgt die Massenträgheit des Steuerhebels dafür, dass die Betätigung des Betätigungshebels verzögert erfolgt.
  • Darüber hinaus ist aus der DE 20 2012 007 312 U1 ein Kraftfahrzeugschloss mit einem Betätigungshebel und einer Kupplungsanordnung bekannt. Der Betätigungshebel wirkt mit der Kupplungsanordnung derart zusammen, dass der fragliche Betätigungshebel die eingekuppelte Kupplungsanordnung auskuppelt und die ausgekuppelte Kupplungsanordnung im ausgekuppelten Zustand belässt.
  • Kommt es im Falle eines Unfalls zu einer Betätigung des Betätigungshebels mit einer Betätigungsgeschwindigkeit oberhalb einer bestimmten Grenzgeschwindigkeit, so führt der Betätigungshebel wegen des trägheitsbedingt verzögerten Einkuppelns der Kupplungsanordnung einen Leerhub aus.
  • Aus der DE 10 2014 001 490 A1 ist ein massenträgheitsbasiertes Betätigungssystem für einen Auslösehebel bekannt geworden. Dabei wirkt der Betätigungshebel mit einem Kupplungshebel zusammen, der schwenkbeweglich auf dem Auslösehebel montiert ist. Dabei greift eine auf dem Betätigungshebel sitzende Feder auf den Kupplungshebel ein und ermöglicht somit, dass der Kupplungshebel bei einer Betätigung des Betätigungshebels einkuppelt. Im eingekuppelten Zustand lässt sich das Gesperre mittels des Auslösehebels entsperren. Zusätzlich ist ein Verriegelungshebel vorgesehen, mittels dem der Kupplungshebel wie auch im Falle eines trägheitsbedingten Unfalles auskuppelbar ist.
  • Ein weiteres massenträgheitsbasiertes Fließsystem in einem Schloss für ein Kraftfahrzeug mit einem separaten Massenträgheitselement ist aus der DE 10 2014 002 581 A1 bekannt geworden. Ein Kupplungshebel ist auf einem Betätigungshebel montiert und liegt federvorgespannt in einer Position, bei der der Kupplungshebel bei einem Betätigen des Betätigungshebels in Eingriff mit dem Auslösehebel gelangt.
  • Im Falle einer Überschreibung einer Grenzgeschwindigkeit der Betätigung des Betätigungshebels wirkt ein Sperrhebel auf das Kupplungsglied, so dass das Kupplungsglied außer Eingriff mit dem Auslösehebel gelangt. Der Sperrhebel wiederum liegt federvorgespannt am Auslösehebel an und kann der Bewegung des Betätigungshebels folgen, wenn der Betätigungshebel mit einer normalen Betätigungsgeschwindigkeit betätigt wird. Im Falle eines Unfalls und somit einer überhöhten Geschwindigkeit des Betätigungshebels kann der Steuerhebel durch den mit dem Steuerhebel im Eingriff befindlichen Massenträgheitselement der Bewegung des Betätigungshebels nicht folgen und gelangt mit dem Kupplungshebel in Eingriff. Der Steuerhebel bewirkt dann, dass der Kupplungshebel ausgelenkt wird. Ein Verriegeln des Auslösemechanismusses für das Schloss kann hierbei dadurch erfolgen, dass beispielsweise das Massenträgheitselement im ausgelenkten Zustand, in dem der Steuerhebel mit dem Kupplungshebel in Eingriff ist, fixiert wird, so dass auch bei einem weiteren Betätigen des Betätigungshebels kein Entsperren des Gesperres erfolgen kann.
  • Die aus dem Stand der Technik bekannten Sicherungssysteme basieren zumeist darauf, dass das Kupplungsglied mittels eines Federelementes gesteuert wird. Federelemente können bedingt durch Werkstoffeigenschaften und Herstellungsverfahren starke Schwankungen in den Federkonstanten aufweisen. Eine definierte Auslegung der Federn bedarf daher einem großen Aufwand. Darüber hinaus ist ein Steuern mittels eines Federelements auch stets mit Unsicherheiten verbunden, da auch zum Beispiel Temperaturschwankungen die Federeigenschaften beeinflussen können.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein massenträgheitsbasiertes Betätigungssystem für ein Schloss eines Kraftfahrzeugs bereitzustellen, mit dem eine definierte Steuerung des Kupplungsverhaltens in einem Betätigungssystem einer Schließeinrichtung eines Kraftfahrzeugschlosses bereitgestellt werden kann. Aufgabe der Erfindung ist es, ein verbessertes Schloss für ein Kraftfahrzeug bereitzustellen. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Erfindung, eine konstruktiv einfache und kostengünstige Möglichkeit zur Sicherung eines Schlosses im Falle eines Unfalls bereitzustellen.
  • Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die Merkmale des unabhängigen Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiele nicht beschränkend sind, es sind vielmehr beliebige Variationsmöglichkeiten der in der Beschreibung, den Unteransprüchen und den Zeichnungen beschriebenen Merkmale möglich.
  • Gemäß dem Patentanspruch 1 wird die Aufgabe der Erfindung dadurch gelöst, dass ein Schloss für ein Kraftfahrzeug, insbesondere ein Seitentürschloss, bereitgestellt wird umfassend ein Gesperre, einen Auslösehebel, einen Betätigungshebel und einen Kupplungshebel, wobei der Auslösehebel mittels des Kupplungshebels mit dem Betätigungshebel kuppelbar ist und einem Mittel zum Steuern des Kupplungshebels, wobei der Kupplungshebel mittels einer Steuerkurve führbar ist. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung einer Steuerkurve, in der der Kupplungshebel führbar ist, ist nun die Möglichkeit geschaffen, den Kupplungshebel unabhängig vom Eingriff mit einem Federelement zu führen und somit eine definierte Bewegung des Kupplungshebels zwangsweise herbeizuführen.
  • Eine Zwangsführung des Kupplungshebels beinhaltet eine definierte Lageregelung des Kupplungshebels zu jedem Zeitpunkt, was wiederum ein hohes Maß an Sicherheit und Funktionalität beinhaltet. Insbesondere können durch eine Zwangsführung des Kupplungshebels in einer Steuerkurve große Kräfte übertragen werden, so dass auch bei einem langsamen aber mit hoher Kraft ausgeführten Betätigung des Betätigungshebels es nicht zu einer Fehlfunktion kommen kann. Insbesondere ist das Kupplungsglied zu jedem Zeitpunkt in einer definierten Position und durch die Ausbildung der Steuerkurve an die unterschiedlichen Einsatzgebiete des Schlosses im Kraftfahrzeug anpassbar.
  • Das Schloss für ein Kraftfahrzeug umfasst auch solche Schlösser, die zum Beispiel in Schiebetüren, Heckschlössern, Seitentüren, Klappen oder auch Abdeckungen, wie beispielsweise einer Verdeckhaube, zum Einsatz kommen. Dabei umfasst das Schloss üblicherweise ein Gesperre bestehend aus einer Drehfalle und zumindest einer Sperrklinke. Das Gesperre kann dabei mit einer Vorrast und/oder einer Hauptrast ausgebildet sein, wobei ein oder zwei Sperrklinken zum Einsatz kommen können.
  • Ein Auslösehebel ist der Hebel, der unmittelbar auf das Gesperre einwirkt. Dabei wirkt der Auslösehebel auf die Sperrklinke und löst die Sperrklinke aus dem Eingriff mit der Drehfalle. Zwischen dem Betätigungshebel und dem Auslösehebel wirkt ein Kupplungshebel. Bei einem Betätigen des Betätigungshebels und vorzugsweise des Außenbetätigungshebels kommt der Kupplungshebel mit dem Auslösehebel in Kontakt und ermöglicht somit ein Betätigen des Auslösehebels, wodurch das Gesperre entsperrbar ist. Dabei wird der Kupplungshebel in einer Steuerkurve geführt, so dass eine definierte Ausrichtung des Kupplungshebels auf den Auslösehebel ermöglichbar ist. Einerseits kann die Ausrichtung des Kupplungshebels gesteuert werden, darüber hinaus kann auch das Auslenkungsverhalten des Kupplungshebels durch Verlauf der Kontur eingestellt werden. Dabei ist es möglich, den Auslenkungswinkel wie auch die Auslenkgeschwindigkeit des Kupplungshebels durch den Verlauf der Kontur zu steuern. Je nach vorhandenem Weg beim Betätigen des Betätigungshebels kann somit die Bewegung des Kupplungshebels einstellbar sein.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Kupplungshebel schwenkbar im Betätigungshebel gelagert. Die Aufnahme des Kupplungshebels im Betätigungshebel und insbesondere im Außenbetätigungshebel bietet den Vorteil, dass mit einer geringen Anzahl von Bauteilen ein Kuppeln des Betätigungshebels mit dem Auslösehebel ermöglichbar ist. Darüber hinaus ist die Übertragung der Bewegung vom Betätigungshebel auf den Auslösehebel unmittelbar möglich. Die schwenkbewegliche Lagerung des Kupplungshebels im Betätigungshebel ermöglicht es hierbei, dass der Kupplungshebel einerseits im Betätigungshebel lagerbar und gleichzeitig durch die Steuerkurve führbar ist.
  • Ist der Kupplungshebel mittels eines Steuerhebels führbar, so ergibt sich eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung. Die Aufnahme des Kupplungshebels bzw. das Führen des Kupplungshebels in einem Steuerhebel ermöglicht es hierbei, dass die Steuerkurve den Bewegungen des Betätigungshebels folgen kann. Die Steuerkurve ist somit gemeinsam mit dem Betätigungshebel und im Eingriff mit dem Kupplungshebel gemeinsam mit dem Kupplungshebel bewegbar. Aus dieser Anordnung wird ersichtlich, dass der Steuerhebel als Steuerglied fungieren kann, wenn der Steuerhebel eine Relativbewegung zum Betätigungshebel vollführt.
  • Bei einer normalen Betätigung des Betätigungshebels folgt der Steuerhebel durch den Eingriff einer Feder zwischen Betätigungshebel und Steuerhebel der Bewegung des Betätigungshebels. Der Kupplungshebel ist im Betätigungshebel gelagert und folgt der Bewegung des Betätigungshebels. Wird der Betätigungshebel im Normalbetrieb mit einer der Betätigung zuordbaren Geschwindigkeit bewegt, so folgt der Steuerhebel der Bewegung des Betätigungshebels. Die zwischen dem Steuerhebel und dem Betätigungshebel wirkende Feder ist so ausgelegt, dass eine übereinstimmende Bewegung zwischen Steuerhebel und Betätigungshebel im Normalbetrieb erfolgt.
  • Lediglich im Falle einer überhöhten Geschwindigkeit des Betätigungshebels, wie sie beispielsweise im Falle eines Unfalls erfolgen kann, wird der Betätigungshebel derart stark beschleunigt, dass es zu einer Relativbewegung zwischen Steuerhebel und Betätigungshebel kommt. Eine Relativbewegung zwischen Steuerhebel und Betätigungshebel bedingt dann, dass der Kupplungshebel in der Steuerkurve des Steuerhebels geführt und durch die Geometrie der Kontur des Steuerhebels auslenkbar ist. Das Auslenken des Kupplungshebels bedingt hierbei, dass der Kupplungshebel außer Eingriff mit dem Auslösehebel gelangt. Das Gesperre bleibt gesperrt.
  • Die Feder beziehungsweise das Federelement ist in vorteilhafterweise zwischen dem Betätigungshebel und dem Steuerhebel angeordnet, so dass eine Bewegung des Betätigungshebels auf den Steuerhebel übertragbar ist. Somit kann bei einer üblichen, zum Beispiel einer manuellen Betätigung eines mit dem Betätigungshebel verbunden Türaußengriffs, der Steuerhebel der Schwenkbewegung des Betätigungshebels folgen. Die Betätigungsgeschwindigkeit des Betätigungshebels ist meßbar und soll bei einer üblichen, das heißt einer Normalbetätigung 300 mm/s, bevorzugt 400 mm/s und noch bevorzugter 500 mm/s nicht überschreiten. Bei einer Normalbetätigung, der auch als Komfortbereich bezeichenbar ist, kommt es nicht zu einer Relativbewegung zwischen Betätigungshebel und Steuerhebel. Oberhalb des Komfortbereichs, kann beispielsweise ein Unfall vorliegen und die Relativbewegung zwischen Betätigungshebel und Steuerhebel, wodurch der Kupplungshebel außer Eingriff gelangt und ein Öffnen des Gesperres verhinderbar ist.
  • Ist das Federelement als Schenkelfeder ausgebildet, wobei ein Schenkel mit dem Betätigungshebel und ein Schenkel mit dem Steuerhebel verbindbar ist, so ergibt sich eine weitere Ausgestaltungsvariante der Erfindung. Mittels einer Schenkelfeder kann einerseits eine konstruktiv günstige Anbindung ermöglichbar, da die Schenkel leicht an die Hebel anbindbar sind, und andererseits kann durch die Anbindung die Federkraft des Federelementes an die Anforderungen des Schlosses angepasst werden.
  • Vorteilhaft kann es auch sein, wenn zumindest ein Schenkel des Federelementes mittels eines Justiermittels, insbesondere eines Exzenters, befestigbar ist, so dass ein Toleranzbereich des Federelementes einstellbar ist. Bei einer Normalbetätigung im Komfortbereich des Schlosses sollte eine Relativbewegung zwischen Betätigungshebel und Steuerhebel unterbindbar sein. Um einen Toleranzbereich des Federelementes, der sich zum Beispiel aufgrund von Fertigungstoleranzen, Werkstoffen und/oder Lagertoleranzen ergeben kann, auszugleichen, ist es nun möglich eine Toleranz des Federelementes auszugleichen bzw. einzustellen. Somit besteht die Möglichkeit eine bereits montierte Feder auf das Schloss bezogen einzustellen und zu justieren.
  • Als vorteilhaft hat sich hierbei ein Exzenter herausgestellt, wobei mittels des Exzenters eine Anbindung eines Federschenkels an den Steuerhebel und/oder den Betätigungshebel anpassbar ist. So kann der Steuerhebel und/oder das Justiermittel beispielsweise aus Kunststoff bestehen, wobei das Justiermittel mit dem aufnehmenden Hebel beispielsweise verstemmbar ist, um lediglich eine Möglichkeit einer Verdrehsicherung für das Justiermittel aufzuzeigen. Der Betätigungshebel ist bevorzugt aus einem metallischen Werkstoff, bevorzugt aus Stahl gefertigt. Es besteht folglich die Möglichkeit ein Geschwindigkeitsfeld aufgrund der Federtoleranz, von beispielsweise 90 mm/s, auszugleichen, bzw. mittels des Justiermittels einzustellen.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ergibt sich dann ein Vorteil, wenn der Steuerhebel zumindest mit dem Betätigungshebel, insbesondere ein Außenbetätigungshebel, in einer gemeinsamen Achse gelagert ist. Eine gemeinsame Lagerung des Steuerhebels und des Betätigungshebels ermöglicht eine konstruktiv günstige Auslegung, die einen geringen Platzbedarf benötigt. Darüber hinaus sind durch die gemeinsamen Lagerungen die Betätigungswege und Hebelmomente leicht aufeinander abstimmbar. Insbesondere die zu übertragenden Momente, die einerseits zum Auslösen des Gesperres benötigt werden und darüber hinaus ein Steuern der Bewegung des Kupplungshebels zur Verfügung gestellt werden können, sind leicht einstellbar.
  • Wirkt der Steuerhebel mit einem Massenträgheitshebel zusammen, so ergibt sich eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung. Ein Massenträgheitshebel ist ein Hebel, der schwenkbar gelagert im Kraftfahrzeugschloss aufgenommen ist und einem Impuls aus einem Unfall entgegenwirkt. Dabei ist das Massenträgheitselement bevorzugt als Hebel ausgebildet und mittig gelagert. Dabei kann eine symmetrische Lastverteilung um den Schwenkpunkt vorteilhaft sein. Der Steuerhebel ist mit dem Massenträgheitshebel unmittelbar im Eingriff. Wie bereits vorstehend erläutert, kommt es bei einer Relativbewegung zwischen dem Betätigungshebel und dem Steuerhebel zu einer Auslenkung des Kupplungshebels. Durch die träge Masse des Massenträgheitshebel wird der Steuerhebel in seinem Trägheitsverhalten unterstützt, so dass eine weitere Sicherheit gegeben ist, um im Falle eines Unfalls den Steuerhebel in seiner Position zu halten. Wirkt dabei der Massenträgheitshebel dem Impuls des Aufschlags entgegen, so verharrt der Massenträgheitshebel in seiner Position und hält den Steuerhebel entgegen der Auslenkung des Betätigungshebels bzw. Außenbetätigungshebels in seiner Ausgangsstellung. Somit wird lediglich der Betätigungshebel durch zum Beispiel einen bewegten Türgriff ausgelenkt und der Steuerhebel verharrt in seiner Ausgangsstellung. Bei einem Betätigen des Betätigungshebels folgt der Kupplungshebel durch seine Lagerung im Betätigungshebel der Bewegung des Betätigungshebels, wobei der Kupplungshebel durch die Steuerkurve des Steuerhebels geführt wird und entsprechend auslenkbar ist. Das Betätigen des Betätigungshebels im Unfallfalle hat somit keine Auswirkung auf den Auslösehebel, so dass das Schloss auch im Falle eines Unfalls geschlossen bleibt.
  • Ist der Steuerhebel in einer Steuerkontur des Massenträgheitshebels geführt, ergibt sich eine weitere Ausführungsform der Erfindung. Durch eine unmittelbare Führung des Steuerhebels in einer Kontur des Massenträgheitshebels ergibt sich eine vorteilhafte konstruktive Lösung, die mit einer minimalen Anzahl an Bauteilen ausgestattet ist. Darüber hinaus ist es vorteilhaft, wenn der Steuerhebel derart in die Kontur des Massenträgheitshebels eingreift, dass ein Angriffspunkt des Steuerhebels in die Steuerkontur nah am Schwenkpunkt des Massenträgheitshebels angeordnet ist. Durch einen Angriffspunkt bzw. eine Führung des Steuerhebels im Massenträgheitshebel in der Nähe des Schwenkpunktes des Massenträgheitshebels steht dem Steuerhebel eine hohe Massenträgheit im Falle eines Unfalls entgegen. Insbesondere in dem Fall, in dem eine symmetrische Massenverteilung um den Drehpunkt des Massenträgheitshebels vorliegt, kann im Falle eines Unfalls der Massenträgheitshebel dem Steuerhebel ein maximales Trägheitsmoment entgegenstellen.
  • In vorteilhafter Weise erstreckt sich die Steuerkontur von einem etwa mittig gelegenen Schwenkpunkt des Massenträgheitshebels bis ein radiales Ende des Massenträgheitshebels. Hierdurch ergibt sich eine weitere vorteilhafte Form der Steuerkontur, da einerseits der Massenträgheitshebel dem Steuerhebel im Falle eines Unfalls ein maximales Trägheitsmoment entgegenstellen kann, wohingegen bei einem normalen Betätigen des Betätigungshebels der Steuerhebel entlang der Steuerkontur im Massenträgheitshebel mit steigender Auslenkung des Betätigungshebels ein geringeres Moment aufbringen muss, um den Massenträgheitshebel auszulenken. Hierdurch wird die Betätigung des Schlosses des Kraftfahrzeuges erleichtert. Die vorteilhafte Ausgestaltung der Steuerkontur entlang der Erstreckung des Massenträgheitshebels wirkt sich somit positiv auf das Verhalten im Unfall und gleichzeitig bei der Normalbetätigung des Schlosses aus.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltungsform der Erfindung ergibt sich dann, wenn der Steuerhebel ein Eingriffsmittel, insbesondere eine Verlängerung, aufweist, wobei bei einer Betätigung des Eingriffsmittels der Kupplungshebel außer Eingriff mit dem Auslösehebel bringbar ist. Der Steuerhebel kann ein Eingriffsmittel aufweisen, in die zum Beispiel ein Zentralverriegelungselement des Schlosses eingreifen kann. In vorteilhafter Weise kann das Eingriffsmittel zum Beispiel als eine Verlängerung ausgebildet sein, die aus dem Steuerhebel herausragt. Das Eingriffsmittel kann aber auch aus einer Öffnung, einer Vertiefung oder einer sonstigen geometrischen Gestaltung ausgebildet sein, in die ein Mittel zur zentralen Verriegelung eingreifen kann und den Steuerhebel in seiner Lage fixiert. Durch das Fixieren des Eingriffsmittels und somit des Steuerhebels kann zwar der Betätigungshebel bzw. der Außenbetätigungshebel betätigt werden, durch das Festhalten bzw. Fixieren des Steuerhebels wird der Kupplungshebel aber durch die Steuerkurve in dem Steuerhebel hindurch bewegt und außer Eingriff mit dem Auslösehebel gebracht. Hierdurch kann mit einfachsten konstruktiven Mitteln ein Verriegelungselement bereitgestellt werden, das auf die vorhandenen Elemente des Fließsystems und insbesondere dem Steuerhebel zugreift. Durch das Positionieren des Steuerhebels ist somit ein Verriegeln ermöglichbar. In vorteilhafter Weise ist das Eingriffsmittel als Verlängerung an den Steuerhebel zum Beispiel einstückig anformbar. Es ist aber selbstverständlich auch vorstellbar, den Steuerhebel in anderer kraftschlüssiger und/oder formschlüssiger Form zu fixieren, so dass ein Bewegen des Steuerhebels unterbindbar ist.
  • Ist das Eingriffsmittel elektrisch betätigbar, so ergibt sich eine weitere vorteilhafte Ausgestaltungsform der Erfindung. Eine elektrische Betätigung bietet den Vorteil eines hohen Komforts für den Bediener, so dass der Steuerhebel zum Beispiel im Rahmen einer Zentralverriegelung des Fahrzeugs elektrisch ansteuerbar bzw. positionierbar bzw. fixierbar ist. Dabei kann ein bereits vorhandener Hebel einer Zentralverriegelung zum Eingriff in den Steuerhebel benutzt werden oder es ist ein separater Antrieb vorsehbar.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ragt zumindest ein Teil des Kupplungshebels in eine Öffnung des Betätigungshebels hinein und ist in der Öffnung führbar. In einer Normalbetätigung des Betätigungshebels, das heißt bei einer Betätigung des Betätigungshebels mit einer normalen Öffnungsgeschwindigkeit für das Schloss, liegt der Kupplungshebel an einem Ende des Betätigungshebels zum Beispiel federvorgespannt an. Wird nun der Steuerhebel fixiert, das kann einerseits über das Eingriffsmittel und eine Zentralverriegelung oder aber durch das Massenträgheitselement erfolgen, so verfährt der Kupplungshebel in der Steuerkurve des Steuerhebels, wobei der Kupplungshebel verschwenkt wird. Um ein Verschwenken des Kupplungshebels im Betätigungshebel zu ermöglichen, ist der Kupplungshebel in der Öffnung des Betätigungshebels führbar. Das Führen des Kupplungshebels unmittelbar im Betätigungshebel bietet eine weitere Möglichkeit, um eine möglichst konstruktive einfache und somit kostengünstige Möglichkeit zur Führung des Kupplungshebels bei voller Funktionalität zu ermöglichen. Der Aufbau der ineinander greifenden Führungen von Massenträgheitshebel, Steuerhebel, Kupplungshebel und Betätigungshebel bietet eine Vielzahl von Vorteilen für die Funktionalität und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, alle funktionalen Vorteile zu nutzen bei geringstmöglicher Anzahl von Bauteilen und konstruktiv günstigem Aufbau.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform des Schlosses sind der Betätigungshebel, der Steuerhebel und der Auslösehebel auf einer gemeinsamen Achse und/oder Führung gelagert. Die gemeinsame Aufnahme der Hebel bietet den Vorteil, dass die Funktionseinheit kleinstbauend ausgebildet sein kann, so dass mit minimalem Platz im Schloss des Kraftfahrzeugs ein hohes Maß an Funktionalität realisierbar ist. Dabei können die Hebel auf einer gemeinsamen Achse und/oder einer Führung oder Aufnahme des jeweiligen anderen Hebels aufgenommen oder gelagert sein. Insbesondere bietet die Aufnahme der Hebel auf einer gemeinsamen Achse den Vorteil, dass insbesondere für das Zusammenspiel zum Beispiel zwischen Steuerhebel und Betätigungshebel günstige Eingriffsverhältnisse zum Beispiel für die zwischen dem Steuerhebel und dem Betätigungshebel wirkende Feder.
  • Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass die Ausführungsbeispiele die Erfindung nicht beschränken, sondern lediglich vorteilhafte Ausgestaltungsformen darstellen. Die dargestellten Merkmale können einzeln oder in Kombination mit weiteren Merkmalen der Beschreibung wie auch den Patentansprüchen einzeln oder in Kombination ausgeführt werden.
  • Es zeigt:
    • 1 eine Vorderansicht auf einen Teil eines Schlosses eines Kraftfahrzeuges mit den zur Erläuterung der Erfindung wesentlichen Bestandteilen. Die Vorderansicht zeigt die Funktionseinheit in einer Ausgangsstellung, das heißt im unbetätigten Zustand,
    • 2 die Rückansicht der Funktionseinheit gemäß der 1 im unbetätigten Zustand, das heißt einer Ausgangsstellung,
    • 3 eine Vorderansicht auf die Funktionseinheit des Schlosses bei einer normalen Betätigung des Betätigungshebels zum Auslösen des Gesperres,
    • 4 eine Vorderansicht auf die Funktionseinheit bei einer stark beschleunigten Bewegung des Betätigungshebels, bei der das Massenträgheitselement ein Auslösen des Gesperres verhindert und
    • 5 eine Vorderansicht auf das Schloss in einer Ausgangsstellung, das heißt im unbetätigten Zustand ohne einen Auslösehebel.
  • In der 1 ist eine Vorderansicht auf ein Schloss 1 eines Kraftfahrzeugs wiedergegeben. Das Schloss ist lediglich als Strichlinie angedeutet. Das Schloss 1 umfasst einen Betätigungshebel 2, einen Kupplungshebel 3, einen Steuerhebel 4, einen Massenträgheitshebel 5, einen Auslösehebel 6 und ein Gesperre 7. Das lediglich gestrichelt angedeutete Gesperre 7 ist lediglich als Teil des Gesperres 7 in Form einer Sperrklinke 7 wiedergegeben, auf die der Auslösehebel 6 unmittelbar eingreift. Auf die weiteren Bestandteile des Schlosses 1 wird aufgrund einer Übersichtlichkeit verzichtet, so dass lediglich die zur Erläuterung der Funktion der Erfindung wesentlichen Bestandteile des Schlosses 1 wiedergegeben sind.
  • Die 1 zeigt die Funktionseinheit 8 des Schlosses 1 in einem unbetätigten Zustand. Zur Betätigung des Betätigungshebels 2 wird der Betätigungshebel 2 zum Beispiel mittels eines Bowdenzugs in Richtung des Pfeils P1 im Uhrzeigersinn betätigt. Bei einem Betätigen des Betätigungshebels 2 würde der im Betätigungshebel 2 gelagerte Kupplungshebel über seine im Betätigungshebel 2 gelagerte Achse 9 mitbewegt. Der Kupplungshebel 3 wiederum weist einen in der 2 besser ersichtlichen Zapfen 10 auf, mit dem der Kupplungshebel 3 in die Steuerkurve 11 des Steuerhebels 54 eingreift. Bei einer Betätigung des Betätigungshebels 2 in Richtung des Pfeils P1 nimmt somit der Betätigungshebel 2 den Steuerhebel 4 mit. Dabei wirkt ein Federelement 12 zwischen dem Betätigungshebel 2 und dem Steuerhebel 4. Das Federelement 12 hält den Steuerhebel 4 in seiner Ausgangslage, so dass es nicht zu einer Relativbewegung zwischen dem Betätigungshebel 2 und dem Steuerhebel 4 kommt, wobei ein Federelement 12 mit einer Relativkraft zwischen dem Steuerhebel 4 und dem Betätigungshebel 2 wirkt. Um eine Relativbewegung zwischen dem Betätigungshebel 2 und dem Steuerhebel 4 herzustellen, ist somit die Federkraft des Federelements 12, das insbesondere eine Schenkelfeder oder eine Spiralfeder sein kann, zu überwinden.
  • Wirkt der Zapfen 10 des Kupplungshebels 3 mit dem Steuerhebel 4 zusammen, so wirkt der Steuerhebel 4 wiederum mittels eines Führungszapfens 13 mit dem Massenträgheitshebel 5 zusammen. Dazu greift der Führungszapfen 13 in eine Steuerkurve 14 des Massenträgheitshebels 5 ein. Wie deutlich in der 2 zu erkennen ist, ist der Führungszapfen 13 in der Steuerkurve radial nach außen führbar. Der Massenträgheitshebel 5 ist um seine Achse 15 herum schwenkbar im Schloss 1 aufgenommen. Dabei weist der Massenträgheitshebel 5 bevorzugt eine in Bezug auf die Achse 15 bezogene ausgeglichene Massenverteilung auf. Mit anderen Worten ist der Massenträgheitshebel 5 um die Achse 15 herum massenausgeglichen. Eine ausgeglichene Massenbilanz in Bezug auf die Achse 15 bietet den Vorteil, dass keine Eigenschwingungen aufgrund von Erschütterungen im Kraftfahrzeug entstehen können bzw. größtenteils unterbunden werden können.
  • Bei einer Betätigung des Betätigungshebels 2 wird folglich der Kupplungshebel 3 betätigt und in dem Fall, in dem der Betätigungshebel mit einer normalen Geschwindigkeit betätigt wird, folgt der Steuerhebel 4 der Bewegung des Betätigungshebels 2. Dies hat zur Folge, dass der Kupplungshebel 3 seine Orientierung in der Funktionseinheit 8 beibehält. Ein radiales Ende 16 des Kupplungshebels 3 kommt dann mit einer Anschlagkante 17 des Auslösehebels 6 in Eingriff. Ein derartiger Eingriff zwischen dem radialen Ende 16 des Kupplungshebels 3 mit der Anschlagkante 17 ist in der 3 als normale Betätigung des Schlosses wiedergegeben. Bei einer Betätigung des Auslösehebels 6, wie sie in der 3 dargestellt ist, vollführt der Auslösehebel 6 eine Bewegung in Richtung des Pfeils P2, wodurch ein Auslösearm 18 mit der zum Beispiel Sperrklinke 7 in Eingriff gelangt. Die Sperrklinke 7 wird dann in Richtung des Pfeils P3 bewegt, so dass das Gesperre entsperrbar ist.
  • In der 4 ist nun der Fall dargestellt, bei dem der Betätigungshebel 2 mit einer überhöhten Geschwindigkeit in Richtung des Pfeils P1 um die Achse 9 herum im Uhrzeigersinn verdreht wird. Eine überhöhte Geschwindigkeit, die zu einem zu schnellen Bewegen des Betätigungshebels 2 über eine Grenzgeschwindigkeit hinweg führt, führt dazu, dass einerseits das Federelement 12 auslenkbar ist und gleichzeitig dazu, dass das Massenträgheitselement der beschleunigten Bewegung des Betätigungshebels 2 nicht folgen kann. Der Kupplungshebel 3 ist im Betätigungshebel 2 gelagert und muss der Bewegung des Betätigungshebels 2 folgen. Da aber der Steuerhebel 4 in seiner Ausgangsstellung verharrt, wird der Zapfen 10 des Kupplungshebels 3 in der Steuerkurve 11 des Steuerhebels 4 geführt. Dadurch verschwenkt der Kupplungshebel 3 in der 4 im Gegenuhrzeigersinn und gelangt außer Eingriff mit dem Auslösehebel 6. Wie deutlich in der 4 zu erkennen ist, gelangt das radiale Ende 16 des Kupplungshebels 3 außer Eingriff mit der Anschlagkante 17 des Auslösehebels 6. Der Auslösehebel 6 verbleibt in seiner Ausgangsstellung, so dass der Auslösearm 18 nicht in Kontakt mit dem Gesperre 7 bringbar ist. Bei dieser Bewegung bewegt sich der Kupplungshebel 3 ebenfalls in der Öffnung 19 des Betätigungshebels 2.
  • Um den Kupplungshebel 3 außer Eingriff mit dem Auslösehebel 6 zu bringen, weist der Steuerhebel 4 darüber hinaus ein Eingriffsmittel 20 auf, das in dieser Ausführungsform als Verlängerung 20 ausgebildet ist. Wird nun im Schloss 1 zum Beispiel ein nicht dargestellter Hebel mit der Verlängerung 20 in Eingriff gebracht, wobei der nicht dargestellte Hebel eine Kraft F auf die Verlängerung 20 ausübt, so verbleibt der Steuerhebel 4 ebenfalls in seiner Ausgangslage. Das Verharren des Steuerhebels 4 in seiner Ausgangslage bewirkt dabei, dass bei einem Betätigen des Betätigungshebels 2 der Kupplungshebel 3 in der Steuerkurve 11 des Steuerhebels 4 geführt wird und somit der Kupplungshebel 3 außer Eingriff mit dem Auslösehebel 6 gelangt. Somit ist das Schloss 1 verriegelbar.
  • In der 5 ist eine Ansicht auf die Funktionseinheit 8, die auch als aktive Massensperre oder aktive Inertia bezeichenbar ist, wiedergegeben. Dargestellt ist die Funktionseinheit 8 in einer Draufsicht auf den Massenträgheitshebel 5, den Steuerhebel 4 und das um die Achse 9 angeordnete Federelement 12. Zu erkennen ist, dass das Federelement 12 als Schenkelfeder ausgeführt ist und zwei Federschenkel 21, 22 aufweist. Die Federschenkel 21, 22 sind einseitig im Betätigungshebel 2 und gegenüberliegend im Steuerhebel 4 gelagert.
  • Zur Einstellung einer Federtoleranz ist ein Federschenkel 22 mittels eines Justiermittels 23 mit dem Steuerhebel 4 verbunden. Somit ist ein Geschwindigkeitsfeld, das heißt eine Endlage eines Komfortbereichs zur Betätigung des Betätigungshebels 2 einstellbar. Die Federtoleranz ist einstellbar. Dabei kann das Justiermittel 23 beispielsweise aus einem Exzenter bestehen, der drehbeweglich im Steuerhebel 4 aufgenommen ist. Der Federschenkel 22 liegt am Exzenter an und ist mittels einer Drehbewegung des Exzenters in Bezug auf die Anordnung zum Steuerhebel 4 anpassbar. Eine Einstellung der Federtoleranz ist somit möglich und der Komfortbereich klar definierbar. Mit anderen Worten ist eine Relativkraft zwischen dem Betätigungshebel 2 und dem Steuerhebel 4 einstellbar. Eine Relativbewegung zwischen dem Betätigungshebel 2 und dem Steuerhebel 4 ist folglich sehr genau einstellbar.
  • Das Federelement 12 ist um die Achse 9 angeordnet und kann zumindest bereichsweise durch den Steuerhebel 4 führbar und oder fixierbar sein. Durch eine Führung und/oder Fixierung des Federelementes 12 kann ein sicheres Halten und Funktionssicherheit über die gesamte Lebensdauer gewährleistet werden.
  • Wie deutlich in dem Ausführungsbeispiel zu erkennen, werden eine Vielzahl von Vorteilen durch das Ausführungsbeispiel erzielt, wobei lediglich ein geringstmöglicher Platzbedarf erforderlich ist, wobei ein Höchstmaß an Sicherheit durch den Aufbau insbesondere das Einbringen einer Steuerkurve in den Steuerhebel erzielbar ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Schloss
    2
    Betätigungshebel
    3
    Kupplungshebel
    4
    Steuerhebel
    5
    Massenträgheitshebel
    6
    Auslösehebel
    7
    Gesperre, Sperrklinke
    8
    Funktionseinheit
    9
    Achse
    10
    Zapfen
    11
    Steuerkurve
    12
    Federelement
    13
    Führungszapfen
    14
    Steuerkurve
    15
    Achse
    16
    radiales Ende
    17
    Anschlagkante
    18
    Auslösearm
    19
    Öffnung
    20
    Eingriffsmittel, Verlängerung
    21,22
    Federschenkel
    23
    Justiermittel
    P1, P2, P3, P4
    Pfeil
    F
    Kraft
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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    • DE 102014002581 A1 [0010]

Claims (13)

  1. Schloss (1) für ein Kraftfahrzeug, insbesondere ein Seitentürschloss, umfassend ein Gesperre (7), einen Auslösehebel (6), einen Betätigungshebel (2) und einen Kupplungshebel (3), wobei der Auslösehebel (6) mittels des Kupplungshebels (3) mit dem Betätigungshebel (2) kuppelbar ist und einem Mittel zum Steuern des Kupplungshebels (3), dadurch gekennzeichnet, dass der Kupplungshebel (3) mittels einer Steuerkurve (11) führbar ist.
  2. Schloss (1) für ein Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kupplungshebel (3) schwenkbar im Betätigungshebel (2) gelagert ist.
  3. Schloss (1) für ein Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Kupplungshebel (3) mittels eines Steuerhebels (4) führbar ist.
  4. Schloss (1) für ein Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Betätigungshebel (2) und dem Steuerhebel (4) ein Federelement (12) angeordnet ist, so dass eine Bewegung des Betätigungshebels (2) auf den Steuerhebel (4) übertragbar ist.
  5. Schloss (1) für ein Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (12) als Schenkelfeder ausbildbar ist, wobei ein Federschenkel (21) mit dem Betätigungshebel und ein Federschenkel (22) mit dem Steuerhebel (4) verbindbar ist.
  6. Schloss (1) für ein Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Federschenkel (21, 22) des Federelementes (12) mittels eines Justiermittels (23), insbesondere eines Exzenters, befestigbar ist, so dass ein Toleranzbereich des Federelementes (12) einstellbar ist.
  7. Schloss (1) für ein Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerhebel (4) zumindest mit dem Betätigungshebel (2) insbesondere einem Außenbetätigungshebel, in einer gemeinsamen Achse (9) gelagert ist.
  8. Schloss (1) für ein Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerhebel (4) mit einem Massenträgheitshebel (5) zusammenwirkt.
  9. Schloss (1) für ein Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerhebel (4) in einer Steuerkontur (14) des Massenträgheitshebels (5) führbar ist.
  10. Schloss (1) für ein Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerhebel (4) ein Eingriffsmittel (20), insbesondere eine Verlängerung (20) aufweist, wobei bei einer Betätigung des Eingriffsmittels (20) der Kupplungshebel (3) außer Eingriff mit dem Auslösehebel (6) bringbar ist.
  11. Schloss (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffsmittel (20) elektrisch betätigbar ist.
  12. Schloss (1) für ein Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Teil des Kupplungshebels (3) in eine Öffnung (19) des Betätigungshebels (2) hineinragt und in der Öffnung (19) führbar ist.
  13. Schloss (1) für ein Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungshebel (2), der Steuerhebel (4) und der Auslösehebel (6) auf einer gemeinsamen Achse (9) und/oder Führung gelagert sind.
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