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DE102017106126A1 - Aufbau eines Nutzfahrzeugs für den Kleidertransport - Google Patents

Aufbau eines Nutzfahrzeugs für den Kleidertransport Download PDF

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Publication number
DE102017106126A1
DE102017106126A1 DE102017106126.6A DE102017106126A DE102017106126A1 DE 102017106126 A1 DE102017106126 A1 DE 102017106126A1 DE 102017106126 A DE102017106126 A DE 102017106126A DE 102017106126 A1 DE102017106126 A1 DE 102017106126A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
plank
tarpaulin
cargo
side tarpaulin
loading
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102017106126.6A
Other languages
English (en)
Inventor
Daniel Matzner
Jürgen Kötter
Roger Geradus Christiaan Derks
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schmitz Cargobull AG
Original Assignee
Schmitz Cargobull AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Schmitz Cargobull AG filed Critical Schmitz Cargobull AG
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Publication of DE102017106126A1 publication Critical patent/DE102017106126A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D33/00Superstructures for load-carrying vehicles
    • B62D33/04Enclosed load compartments ; Frameworks for movable panels, tarpaulins or side curtains
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P7/00Securing or covering of load on vehicles
    • B60P7/06Securing of load

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Tents Or Canopies (AREA)

Abstract

Beschrieben und dargestellt ist ein Aufbau (1) eines Nutzfahrzeugs (N), insbesondere eines Lastkraftwagens, eines Anhängers oder eines Sattelaufliegers, umschließend einen Laderaum (4) und umfassend zwei an gegenüberliegenden Seiten des Laderaums (4) einander gegenüberliegende Seitenwände (2), wobei an den dem Laderaum (4) zugewandten Innenseiten der Seitenwände (2) jeweils gegenüberliegend eine Vielzahl von Öffnungen (17) zum lösbaren Einhängen von sich quer zum Laderaum (4) erstreckenden Ladestangen zum Aufhängen von Ladung, insbesondere Kleiderstangen (15) für den Kleidertransport, vorgesehen sind. Damit der Transport hängender Ladung, insbesondere von Kleidung, unter Berücksichtigung von Hin- und Rückfahrt insgesamt wirtschaftlicher gestaltet werden kann, ist vorgesehen, dass wenigstens eine Seitenwand (2) als Seitenplane (3) zum Verschließen und Öffnen eines Laderaums (4) ausgebildet ist und dass die Öffnungen (17) der Seitenwand (2) in wenigstens einer unverlierbar an der Innenseite der Seitenplane (3) festgelegten Planke (16) vorgesehen sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Aufbau eines Nutzfahrzeugs, insbesondere eines Lastkraftwagens, eines Anhängers oder eines Sattelaufliegers, umschließend einen Laderaum und umfassend zwei an gegenüberliegenden Seiten des Laderaums einander gegenüberliegende Seitenwände, wobei an den dem Laderaum zugewandten Innenseiten der Seitenwände jeweils gegenüberliegend eine Vielzahl von Öffnungen zum lösbaren Einhängen von sich quer zum Laderaum erstreckenden Ladestangen zum Aufhängen von Ladung, insbesondere Kleiderstangen für den Kleidertransport, vorgesehen sind.
  • Unter Nutzfahrzeugen werden vorliegend solche verstanden, die für den Transport von Gütern im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen sind. Es handelt sich bei entsprechenden Nutzfahrzeugen beispielsweise um Lastkraftwagen, Anhänger oder Sattelauflieger, die bedarfsweise unterschiedliche Arten von Aufbauten aufweisen können, wie etwa Kofferaufbauten und Planenaufbauten. Die Aufbauten umschließen einen Laderaum zur Aufnahme der mit dem Nutzfahrzeug zu transportierenden Güter, die bedarfsweise auf einem Ladeboden des Aufbaus abgestellt werden können.
  • Kofferaufbauten weisen feste Seitenwände, eine feste Stirnwand und ein festes Dach auf. Dadurch eignen sich die Kofferaufbauten für den sogenannten Trockentransport, also den Transport von feuchtigkeitsempfindlichen Gütern, wie etwa Lebensmittel und Kleidung. Insbesondere werden die Seitenwände, das Dach und die Stirnwand von Kofferaufbauten durch mehrschichtige Paneele gebildet, die zwei strukturgebende äußere Decklagen und dazwischen eine Kernlage aus einem geschäumten Kunststoff aufweisen können. Bei Planenaufbauten sind wie bei Kofferaufbauten an der Rückseite meist zwei Flügeltüren vorgesehen. Ansonsten wird bei Planenaufbauten aber wenigstens eine Seitenwand durch eine Plane verschlossen, die leicht geöffnet oder entlang der Seitenwand auf- und wieder zugeschoben werden kann. Letztere Nutzfahrzeugaufbauten werden auch als Curtainsider bezeichnet. Bei Planenaufbauten sind zudem meist die Dächer mit einer bedarfsweise aufschiebbaren Plane verschlossen. Während Kofferaufbauten typischerweise für das Be- und Entladen von hinten, also durch das sogenannte Heckportal, vorgesehen sind, können Planenaufbauten auch von der Seite beladen werden. Auch aus diesem Grunde werden Kofferaufbauten und Planenaufbauten grundsätzlich zum Transport unterschiedlicher Güter eingesetzt.
  • Zum Transport von Kleidung, dem sogenannten Kleidertransport, werden Kofferaufbauten eingesetzt, in deren Seitenwänden Öffnungen und/oder Aufnahmen zum Einhängen von Kleiderstangen vorgesehen sind. Die Kleiderstangen erstrecken sich dabei quer zum Aufbau von einer Seitenwand zur anderen Seitenwand. An die so montierten Kleiderstangen können dann Kleiderbügel mit Kleidung gehängt werden. Unternehmen werden meist mit Kleidung beliefert oder es wird meist Kleidung von einem Unternehmen ausgeliefert. Es kommt dagegen eher selten vor, dass an einem Ort von einem Nutzfahrzeug sowohl Kleidung abgeliefert als auch Kleidung aufgenommen wird. Daher können die Kleiderstangen ausgehängt werden, um den Laderaum mit einem anderen Gut beladen zu können. So sollen wirtschaftlich ungünstige Leerfahrten vermieden werden. Aufgrund des harten Wettbewerbs im Logistikbereich ist es jedoch nicht immer oder nur schwer möglich, einen geeigneten Anschlussauftrag zu finden, was teilweise auch daran liegt, dass die Nutzfahrzeuge für den Kleidertransport nicht auch für den Transport der befördernden Frachten geeignet sind.
  • Anstelle von Kleidung kann auch andere Ladung hängend, auch wenn es sich dabei vornehmlich um Kleidung handelt, transportiert werden. Anstelle von Kleiderstangen können also auch ganz allgemein Ladungsstangen, insbesondere zum Aufhängen von Ladung daran während des Transports, vorgesehen sein.
  • Daher liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, den Aufbau eines Nutzfahrzeugs der eingangs genannten und zuvor beschriebenen Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass der Transport hängender Ladung, insbesondere von Kleidung, unter Berücksichtigung von Hin- und Rückfahrt insgesamt wirtschaftlicher gestaltet werden kann.
  • Diese Aufgabe ist bei einem Aufbau eines Nutzfahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass wenigstens eine Seitenwand als Seitenplane zum Verschließen und Öffnen eines Laderaums ausgebildet ist und dass die Öffnungen der Seitenwand in wenigstens einer unverlierbar an der Innenseite der Seitenplane festgelegten Planke vorgesehen sind.
  • Die Erfindung hat erkannt, dass die Nutzbarkeit und damit die Wirtschaftlichkeit des Nutzfahrzeugs durch die Verwendung einer Seitenplane gesteigert werden kann. Durch wenigstens eine Seitenplane an wenigstens einer Seitenwand kann die entsprechende Seitenplane zum Be- und Entladen geöffnet und der Aufbau etwa mit auf Paletten bereitgestellter Ladung von der entsprechenden Seite des Aufbaus beladen werden. Dies erfolgt beispielsweise mittels Gabelstaplern. Das Be- und Entladung solcher Ladungen von hinten über die Rückwandtüren wäre dagegen nicht oder nicht ohne Weiteres möglich. Im Ergebnis wird so die Variabilität des Einsatzes des Nutzfahrzeugs durch die entsprechende Ausgestaltung des Aufbaus erheblich verbessert.
  • Bei der Ladung, die hängend transportiert wird, handelt es sich insbesondere um Kleidung, die an einer dann als Kleiderstange zu bezeichnenden Ladungsstange, aufgehängt sein kann. Beim Kleidertransport kommen die Vorteile der Erfindung nämlich besonders zum Tragen, weshalb nachfolgend insbesondere aber nicht beschränkend auf den Kleidertransport abgestellt wird. Grundsätzlich ist die erfindungsgemäße Lehre nämlich auch vorteilhaft einsetzbar, wenn keine Kleidung, sondern andere Ladung hängend an den Ladestangen transportiert wird.
  • Besonders einfach ist es in diesem Zusammenhang, wenn die wenigstens eine Seitenwand mit einer Plane verschlossen wird, wie sie im Grundsatz bereits bekannt ist. Neben fest mit dem Dach verbundenen Planen können beispielsweise auch sogenannte Curtainsiderplanen verwendet werden, die sich in Längsrichtung des Aufbaus auf- und zuziehen lassen. Um entsprechende Nutzfahrzeuge dennoch ohne Probleme für den hängenden Transport von Ladung, insbesondere für den Kleidertransport, einsetzen zu können, weist die wenigstens eine Seitenplane wenigstens eine Planke mit wenigstens einer Öffnung auf, in die eine Ladungsstange, insbesondere Kleiderstange, eingehängt werden kann. Die Öffnung bildet dabei selbst eine Aufnahme für die Ladungsstange bzw. Kleiderstange oder gibt den Weg für die Ladungsstange bzw. Kleiderstange frei, um von einer Aufnahme der Planke aufgenommen zu werden. Die Planke verstärkt die Seitenwandplane dabei derart, dass die Ladungsstangen oder Kleiderstangen trotz der Verwendung einer Seitenwandplane im Aufbau montiert werden können. So wird einerseits verhindert, dass die Seitenplane durch den Ladungstransport, insbesondere den Kleidertransport, beschädigt wird. Andererseits wird sichergestellt, dass der Transport der hängenden Ladung, insbesondere der Kleidertransport, nicht dadurch leidet, dass die Ladungsstangen oder Kleiderstangen an wenigstens einer Seitenplane festgelegt sind. Mithin wird vermieden, dass es beim hängenden Transport von Ladung wie dem Kleidertransport zu einer Beschädigung der transportierten Ladung respektive Kleidung kommt. Da die Seitenplane grundsätzlich flexibel ist, könnte sich die Ladungsstange, insbesondere die Kleiderstange, ohne die Planke während der Fahrt, insbesondere über unebene Straßen, lösen, was zu einer Beschädigung der Ladung respektive der Kleidung führen kann.
  • Grundsätzlich ist eine Seitenplane an einer Seitenwand des Aufbaus ausreichend, um den Aufbau bzw. das Nutzfahrzeug von der Seite beladen zu können. Dann ist jedoch nur das Beladen von dieser einen Seite sowie der Rückseite des Aufbaus möglich. Um eine noch höhere Flexibilität beim Be- und Entladen des Aufbaus bereitzustellen, können beide Seitenwände durch miteinander verbundene Seitenplanen einer gemeinsamen Plane oder durch separate Seitenplanen verschlossen werden. Dadurch wird jedoch die Gefahr eines Feuchtigkeitseinritts und einer dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigung der Ladung, insbesondere in Form von Kleidung, vergrößert. Bei reinen Kofferaufbauten besteht dieses Problem nicht. Die Verwendung einer festen Seitenwand führt zu dem weiteren Vorteil einer stabileren Befestigung der Ladungsstangen, insbesondere der Kleiderstangen und damit eines sicheren Ladungstransports, insbesondere Kleidertransports. Auch die Verwendung von Planken an der Seitenwand wird nur bedingt dazu führen, dass sich diese während des Transports ähnlich wenig bewegen wie feste Seitenwände. Die Anzahl der verwendeten Seitenplanen kann daher je nach dem beabsichtigten Schwerpunkt der Anwendung gewählt werden.
  • Des Weiteren wird auch die wenigstens eine Seitenplane bevorzugt nicht nur eine Planke aufweisen, sondern mehrere Planken, die in geeigneter Weise voneinander beabstandet sein werden, um den für den Ladungstransport bzw. den Kleidertransport zur Verfügung stehenden Laderaum möglichst effektiv ausnutzen zu können. Die entsprechende Anzahl an Planken und deren Abstand untereinander wird vorzugsweise so gewählt, wie es für die geplante Anwendung zweckdienlich ist. Die genaue Anzahl der Planken und der genaue Abstand der Planken untereinander ist für die Erfindung jedoch eher von untergeordneter Bedeutung, weshalb hierauf nicht im Einzelnen eingegangen wird.
  • Bei einer ersten besonders bevorzugten Ausgestaltung des Aufbaus ist die wenigstens eine Seitenplane zum Öffnen und Schließen des Laderaums in Längsrichtung des Aufbaus verschiebbar am Aufbau gehalten. Dies vereinfacht den Zugang zum Laderaum für das Be- und Entladen von der Seite des Nutzfahrzeugs . Dabei bietet es sich insbesondere an, die Plane an einem Längsholm des Dachs des Aufbaus verschiebbar festzulegen. Die Plane ist so sicher am Aufbau gehalten und kann einfach auf- und zugezogen werden. Die Handhabung der Plane wird in diesem Zusammenhang bedarfsweise weiter vereinfacht, wenn die Seitenplane über eine Reihe von Schlitten und/oder Laufrollen längsverschiebbar an einem Längsholm festgelegt ist. Im Falle eines Schlittens kann dieser zur Herabsetzung der Reibung mit wenigstens einer Laufrolle entlang des Längsholms verfahrbar sein.
  • Damit mehrere Ladungsstangen, etwa in Form von Kleiderstangen, übereinander oder nebeneinander angeordnet werden können bzw. um den für den Ladungstransport, etwa in Form eines Kleidertransports, zur Verfügung stehenden Laderaum möglichst effizient ausnutzen zu können, kann es förderlich sein, dass die wenigstens eine Planke mit einer Mehrzahl von Öffnungen zum lösbaren Einhängen von sich quer zum Laderaum erstreckenden Ladungsstangen bzw. Kleiderstangen versehen ist. So kann alternativ oder zusätzlich auch abhängig von den jeweils zu transportierenden Ladungen oder Kleidungsstücken die geeignete Anordnung der Ladungsstangen oder Kleiderstangen im Aufbau gewählt werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Ladung, insbesondere die Kleidungsstücke, frei hängen und nicht geknickt oder beschädigt werden. Zugleich kann aber auch eine effiziente Ausnutzung des Laderaums für den Ladungstransport, insbesondere den Kleidertransport, erreicht werden.
  • Um Ladungsstangen oder Kleiderstangen auf unterschiedlichen Höhen vorsehen zu können und um bedarfsweise mehrere Ladungsstangen oder Kleiderstangen übereinander anordnen zu können, so dass die Höhe des Laderaums effizient ausgenutzt wird, bietet es sich an, wenn die wenigstens eine Planke wenigstens im Wesentlichen senkrecht zum Ladeboden ausgerichtet ist und in Längserstreckung der Planke mehrere voneinander beabstandete Öffnungen aufweist. Aber auch ohne eine entsprechende Mehrzahl von Öffnungen kann die vertikale Ausrichtung zu einer geeigneten Aussteifung der Seitenplane zum Aufhängen der Ladungsstangen, insbesondere Kleiderstangen, führen. Dies gilt umso mehr, wenn die Seitenplane an der Seitenwand nach unten abgespannt wird. Die Ladungsstangen, respektive Kleiderstangen, können sich dann während der Fahrt nur geringfügig zur Seite bewegen, was Beschädigungen an der Ladung, insbesondere an den Kleidungsstücken, vorbeugen kann.
  • Alternativ oder zusätzlich führt es auch zu einer Aussteifung der Seitenplane bzw. zu einem zuverlässigeren Transport der Ladung, etwa in Form von Kleidungsstücken, wenn die wenigstens eine Planke biegesteif ausgebildet ist. Biegesteif bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Planke während des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ihre Form beibehält. Dies ist bei der Seitenplane nicht der Fall, die nämlich flexibel ist. Des Weiteren ist die Biegesteifigkeit für den Fall besonders hoch, dass die Planke um eine Achse senkrecht zu ihrer Längserstreckung gebogen wird. Damit die Planke steif und langlebig ausgebildet werden kann, bietet sich die Herstellung der Planke aus wenigstens einem Kunststoff und/oder wenigstens einem metallischen Werkstoff an.
  • Die wenigstens eine Planke kann zudem durch Verkleben und/oder Vernieten sicher mit der Innenseite der Seitenplane verbunden werden. So können hohe Kräfte über die Verbindung übertragen werden. Insbesondere wird so verhindert, dass die wenigstens eine Planke versehentlich von der Seitenplane abreißt. Um die Verbindung zwischen der Seitenplane und der Planke noch zu verstärken, kann die wenigstens eine Planke mit einem in die Seitenplane eingearbeiteten Verstärkungsgurt verbunden sein. Der Verstärkungsgurt ist dabei vorzugsweise, insbesondere vollflächig, von innen mit der Seitenplane vernäht.
  • Um die Seitenplane von den in die Planke eingeleiteten Kräften zu entlasten, so dass die Langlebigkeit des Aufbaus gesteigert werden kann, kann es zweckmäßig sein, die wenigstens eine Planke unter wenigstens teilweiser Umgehung der zugehörigen Seitenplane an einem Längsholm des Dachs aufzuhängen. Dabei ist unter einer wenigstens teilweisen Umgehung der Seitenplane zu verstehen, dass die mit der Seitenplane verbundene wenigstens eine Planke immer dann auch über die Seitenplane mit dem Längsholm des Dachs verbunden ist, wenn die Seitenplane selbst mit dem Längsholm verbunden ist. Wenigstens zusätzlich ist die Planke dann aber auf andere Weise mit dem Längsholm verbunden. Die Kraftableitung von der Planke an den Längsholm erfolgt dann allenfalls teilweise über die Seitenplane. Die direkte Verbindung zwischen dem Längsholm und der wenigstens einen Planke unter Umgehung der Seitenplane kann dann beispielsweise über eine direkte oder indirekte Verbindung der Planke mit einem am Längsholm gehaltenen und geführten Schlitten realisiert sein. Indirekt kann dabei bedeuten, dass die wenigstens eine Planke über einen Gurt oder dergleichen beweglich am Schlitten festgelegt ist. Alternativ oder zusätzlich kann die wenigstens eine Planke auch an wenigstens einer Laufrolle festgelegt sein, und zwar unter Umgehung der Seitenplane. Stabiler ist es jedoch, wenn die Planke mit dem Schlitten und der Schlitten über wenigstens eine Laufrolle am Längsholm festgelegt ist. So ist auch das Verschieben der Seitenplane entlang des Längsholms geführt und einfach möglich.
  • Im Regelfall können die vorstehenden Vorteile besonders effektiv genutzt werden, wenn jede Planke unter wenigstens teilweiser Umgehung der zugehörigen Seitenplane mit jeweils einem separaten Schlitten und/oder mit wenigstens einer separaten Laufrolle verbunden ist. Dies kann bedarfsweise lediglich der Kraftableitung an den Längsholm dienen. Weiter bevorzugt ist es jedoch, wenn diese Verbindung wenigstens auch dem Verschieben der Seitenplane in Längsrichtung des Längsholms dient. Zur Abschirmung der Laufrollen gegenüber äußeren Einflüssen, sind die Laufrollen dabei vorzugsweise im Längsholm aufgenommen.
  • Damit die von der Ladung, insbesondere in Form von Kleidung, in die Planken eingeleiteten Kräfte auch zweckmäßig nach unten abgeleitet werden können, bestehen mehrere Möglichkeiten, die jede für sich bedarfsweise bevorzugt sein kann. Beispielsweise kann die wenigstens eine Planke auf dem Ladeboden und/oder dem unteren Außenrahmen des Aufbaus aufstehen. So kann eine Kraft von der Planke zweckmäßig senkrecht an den Ladeboden oder den Außenrahmen abgeleitet werden. In der Ebene des Ladebodens können Kräfte dann jedoch nur bedingt abgeleitet werden. Daher kann die wenigstens eine Planke alternativ oder zusätzlich auch über wenigstens einen Schlitten am unteren Außenrahmen des Aufbaus festgelegt sein. Damit die Seitenplane leicht geöffnet und geschlossen, also in Längsrichtung des Längsholms verschoben, werden kann, bietet es sich weiter an, wenn die wenigstens eine Planke und/oder der Schlitten über wenigstens eine Laufrolle längsverschiebbar am unteren Außenrahmen des Aufbaus festgelegt ist. So können insbesondere nennenswerte Kräfte parallel zum Ladeboden und senkrecht zum Längsholm von den Planken an den Aufbau bzw. das Nutzfahrzeug abgeleitet werden. Grundsätzlich ist es auch möglich, die wenigstens eine Planke ohne Verwendung eines Schlittens oder wenigstens einer Laufrolle in den Außenrahmen des Aufbaus bzw. des Nutzfahrzeugs formschlüssig einzustecken oder einzuhängen. Diese Verbindung muss dann bedarfsweise zum Öffnen und Schließen der Seitenplane gelöst werden, kann jedoch konstruktiv einfacher und damit günstiger sein.
  • Unter Umständen ist es wünschenswert, unterschiedliche Ladungsstangen bzw. Kleiderstangen für den Kleidertransport verwenden zu können, die jedoch unterschiedliche Aufnahmen für eine zuverlässige, insbesondere formschlüssige, Verbindung zwischen der Ladungsstange bzw. Kleiderstange und der wenigstens einen Planke erfordern. Um diesem Rechnung zu tragen, kann die wenigstens eine Planke und/oder wenigstens ein die Öffnungen aufweisender Lochabschnitt der wenigstens einen Planke lösbar mit der Seitenplane bzw. mit dem Rest der Planke verbindbar sein. Dann können die Planken oder die Lochabschnitte ausgetauscht werden, je nachdem welche Ladungsstangen oder Kleiderstangen für einen bestimmten Ladungstransport oder Kleidertransport genutzt werden sollen. Besonders einfach ist es in diesem Zusammenhang jedoch, wenn die Planke und/oder der Lochabschnitt in zwei um 180° gedrehten Stellungen mit der Planke und/oder der Seitenplane verbindbar ist. So kann eine Öffnung am oberen und am unteren Ende Aufnahmen für unterschiedliche Ladungsstangen oder Kleiderstangen aufweisen. So kann, je nachdem, welche Ladungsstange oder Kleiderstange für einen Ladungstransport oder Kleidertransport genutzt werden soll, die wenigstens eine Planke bzw. der zugehörige Lochabschnitt in der richtigen Ausrichtung gegenüber der Seitenplane festgelegt werden.
  • Um die Ladungsstangen oder Kleiderstangen in einfacher Weise in den jeweils geeigneten Abständen in Längsrichtung des Aufbaus hintereinander anordnen zu können, kann wenigstens eine Planke parallel zum Ladeboden vorgesehen sein. Alternativ oder zusätzlich können auch mehrere Planken in einer Richtung senkrecht zum Ladeboden übereinander angeordnet sein, um den Laderaum für den Ladungstarnsport oder Kleidertransport möglichst effizient ausnutzen zu können.
  • Um eine Beschädigung von anderer Ladung als hängender Ladung, wie etwa Kleidung, zu vermeiden, die ebenfalls im Aufbau transportiert werden kann, bietet es sich an, wenn die wenigstens eine Planke wenigstens eine zum Laderaum oder zu wenigstens einem Längsende der Seitenplane weisende, abgerundete Seite bzw. Kante aufweist. Dies kann in einfacher Weise dadurch realisiert werden, dass die wenigstens eine Planke einen wenigstens im Wesentlichen ovalen Querschnitt parallel zum Ladeboden aufweist. Dies ermöglicht zudem auch in einfacher Weise die Aufnahme von teilweise durch die Öffnung der Planke gesteckten und in der Planke formschlüssig gehaltenen Ladungsstangen, insbesondere in Form von Kleiderstangen.
  • Eine stabile, steife und kostengünstig herzustellende Planke kann einen C-förmigen oder Ω-förmigen Querschnitt aufweisen. Alternativ oder zusätzlich kann die wenigstens eine Planke einen offenen Querschnitt aufweisen, der zur Seitenplane hin offen ist. Dies führt zu einer stabilen und steifen, zugleich aber materialsparenden Planke.
  • Zur Aussteifung der wenigstens einen Planke und der Seitenplane kann ein, insbesondere biegesteifer, streifenförmiger Verstärkungskörper vorgesehen sein, und zwar insbesondere zwischen der Planke und der Seitenplane. Dabei ist der Verstärkungskörper aufgrund der Kosten und der Materialeigenschaften vorzugsweise aus wenigstens einem Kunststoff und/oder wenigstens einem metallischen Werkstoff gebildet. Alternativ oder zusätzlich kann die Montage des Verstärkungskörpers vereinfacht und langlebiger gemacht werden, wenn der Verstärkungskörper mit der Seitenplane und mit der Planke verbunden ist. Dabei bietet sich jeweils insbesondere eine Verklebung und/oder eine Verbindung durch Nieten an.
  • Besonders effektiv und stabil kann es in diesem Zusammenhang sein, wenn der Verstärkungskörper Teil der Planke ist. Um die Herstellung zu vereinfachen und die Kosten zu senken, bietet es sich weiter an, wenn die wenigstens eine Planke inklusive des Verstärkungskörpers einstückig ausgebildet ist.
  • Nachträglich wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
    • 1 ein Nutzfahrzeug mit einem erfindungsgemäßen Aufbau in einer perspektivischen Darstellung,
    • 2 ein Detail einer Seitenwand des Nutzfahrzeugs aus 1 umfassend eine Planke in einer Seitenansicht aus dem Laderaum und
    • 3 ein Detail der Seitenplane der Seitenwand des Nutzfahrzeugs aus 1 in einer Schnittansicht parallel zum Ladeboden des Aufbaus entlang der Schnittebene III-III.
  • In der 1 ist ein von einer Zugmaschine Z gezogenes Nutzfahrzeug N in Form eines Sattelaufliegers dargestellt. Das Nutzfahrzeug N weist einen Aufbau 1 in Form eines Planenaufbaus auf. An den Seitenwänden 2 des Aufbaus 1 sind Seitenplanen 3 vorgesehen, die den vom Aufbau 1 umfassten Laderaum 4 verschließen können. Bedarfsweise können die Seitenplanen 3 geöffnet werden, um den Laderaum 4 von einer Seite des Nutzfahrzeugs N be- und entladen zu können. Zum Öffnen und Schließen der jeweiligen Seitenwand 2 können die Seitenplanen 3 in Längsrichtung des Aufbaus 1 nach vorne bzw. nach hinten verschoben werden. Zu diesem Zweck sind die Seitenplanen 3 nach Art eines Curtainsiders in Längsrichtung des Aufbaus 1 verschiebbar an den Längsholmen 5 des Dachs 6 des Aufbaus 1 gehalten.
  • Dazu sind die Seitenplanen 3 in Längsrichtung mit einer Reihe von mehr oder weniger regelmäßig voneinander beabstandeten Schlitten 7 verbunden, die in den zugehörigen Längsholm 5 eingehängt sind. Die Schlitten 7 weisen dabei jeweils bevorzugt wenigstens zwei Laufrollen 8 auf, mit denen der Schlitten 7 auf sich in Längsrichtung des Längsholms 5 erstreckenden Laufflächen 9 des Längsholms 5 aufstehen bzw. aufgehängt sind. Über die Laufrollen 8 lassen sich die Schlitten 7 und damit die zugehörige Seitenplane 3 leicht und ohne große Reibung entlang des zugehörigen Längsholms 5 des Dachs 6 verschieben. Grundsätzlich können die Seitenplanen 3 auch auf andere Art am Aufbau 1 festgelegt sein. So können die Schlitten 7 eine andere Anzahl von Laufrollen 8 aufweisen, die auch anders angeordnet sein können. Es kann aber auch ganz auf Schlitten 7 und/oder auf die Möglichkeit, die Seitenplanen 3 in Längsrichtung des Aufbaus 1 verschieben zu können, verzichtet werden. Es kann bedarfsweise eine einzige zusammenhängende Plane umfassend die beiden Seitenplanen vorgesehen sein, die die Seitenwände und das Dach verschließt. Zum Öffnen einer Seitenwand kann ein Teil der Plane auf das Dach gelegt werden, so dass der Zugang von der entsprechenden Seite des Aufbaus ermöglicht wird.
  • Das Dach 6 des dargestellten und insoweit bevorzugten Aufbaus 1 umfasst zu beiden Seiten Längsholme 5, die quer zum Aufbau 1 über sogenannte Spriegel miteinander verbunden sind und eine das Dach 6 verschließende Dachplane 10 tragen. Das Dach 6 kann dabei als sogenanntes Schiebeverdeck ausgebildet sein. Dann können die Spriegel mit der Dachplane 10 ähnlich den Seitenwänden 2 in Längsrichtung des Aufbaus 1 auf- und zugeschoben werden, um bedarfsweise das Beladen von oben zu ermöglichen. Des Weiteren ist noch ein Beladen über die Rückwand 11 des Aufbaus 1 möglich, wozu beim dargestellten und insoweit bevorzugten Aufbau 1 zwei Flügeltüren 12 an der Rückwand 11 vorgesehen sind. Die Stirnwand 13 des Aufbaus 1 ist wie üblich als feste Wand ausgebildet.
  • Der Aufbau 1 kann zu transportierende Ladung grundsätzlich auf zwei unterschiedliche Arten aufnehmen. Über die geöffnete Rückwand 11 oder eine geöffnete Seitenwand 2 können Güter in den Laderaum verbracht und auf dem Ladeboden 14 des Aufbaus 1 abgestellt werden. Dies ist insbesondere für Güter der Fall, die auf Paletten zum Transport bereitgestellt werden. Es kann aber auch Ladung transportiert werden, die nicht auf den Ladeboden 14 gestellt, sondern an einer Ladungsstange aufgehängt werden soll. Die Güter sind also für den hängenden Transport vorgesehen, wie dies insbesondere bei Kleidung der Fall ist. Man spricht dann von einem Kleidertransport. Es kann grundsätzlich aber auch andere Ladung als Kleidung hängend an einer Ladungsstange transportiert werden. Im Folgenden soll jedoch der beispielhafte Fall betrachtet werden, dass der Aufbau 1 auch für den Kleidertransport vorgesehen und daher mit Ladungsstangen in Form von Kleiderstangen 15 ausgerüstet ist, selbst wenn dies nicht erforderlich ist.
  • Um die Kleidung im Laderaum 4 aufhängen zu können, können im Laderaum 4 zwischen den gegenüberliegenden Seitenwänden 2 Kleiderstangen 15 montiert werden. Die Kleiderstangen 15 werden dabei in an den Seitenplanen 3 festgelegte Planken 16 eingehängt. Dies erlaubt ein schnelles und unkompliziertes Aushängen der Kleiderstangen 15, wenn andere Güter nicht hängend mit demselben Aufbau 1 transportiert werden sollen. Die dargestellten und insoweit bevorzugten Planken 15 verlaufen in etwa senkrecht zum Ladeboden 14 und weisen in Längsrichtung der Planken 16 eine Reihe von voneinander beabstandeten und übereinander angeordneten Öffnungen 17 auf. Auf diese Weise können die Kleiderstangen 15 auf unterschiedlichen Höhen und bedarfsweise übereinander im Aufbau 1 montiert werden, damit der Laderaum 4 möglichst effizient genutzt werden kann.
  • Die Planken 16 des dargestellten und insoweit bevorzugten Aufbaus 1 sind zusammen mit der Seitenplane 3 längsverschiebbar am Längsholm 5 vorgesehen, wie dies insbesondere in der 2 dargestellt ist. In der 2 ist ein Detail des Aufbaus 1 im Bereich des Längsholms 5 dargestellt, und zwar in einer Ansicht aus dem Laderaum 4. In den Längsholm 5 hinein erstreckt sich ein mit der Seitenplane 3 und der Planke 16 zum Montieren der Kleiderstangen 15 verbundener Schlitten 7. Dies ist exemplarisch für eine Planke 16 gezeigt, beim dargestellten und insoweit bevorzugten Aufbau 1 aber für alle Planken 16 der Fall. Der Schlitten 7 weist beim dargestellten und insoweit bevorzugten Aufbau 1 zwei Laufrollen 8 auf, die um Achsen 18 etwa quer zum Längsholm 5 und etwa parallel zum Ladeboden 14 drehbar sind. Die Laufrollen 8 laufen zudem auf einer gemeinsamen Lauffläche 9 des Längsholms 5 ab, die sich in Längsrichtung des Längsholms 5 erstreckt. Die Laufrollen 8 tragen zudem das Gewicht der Seitenplane 3 inklusive der Planke 16. Zudem sind die Laufrollen 8 und/oder der Schlitten 7 formschlüssig quer zum Längsholm 5 im Längsholm 5 aufgenommen, um ein versehentliches Trennen von Schlitten 7 und Längsholm 5 zu vermeiden. Gleichwohl kann der Schlitten 7 einfach entlang der Lauffläche 9 des Längsholms 5 verschoben werden.
  • Die dargestellte Planke 16 ist über einen Gurt 19 flexibel mit dem Schlitten 7 verbunden. Der Gurt 19 dient zur Verstärkung der Verbindung zwischen der Planke 16 und dem Schlitten 7. Der Gurt 19 kann aber zudem auch zur Verstärkung der Seitenplane 3 selbst vorgesehen sein. Zu diesem Zweck ist der Gurt 19 mehr oder weniger vollflächig mit der Seitenplane 3 verbunden, insbesondere verklebt und/oder vernäht. Die dargestellte Planke 16 hängt also einerseits über den Gurt 19 und andererseits über den Planenteil 20 der Seitenplane 3 am Schlitten 7. Zudem stellt die Planke 16 schlitzförmige Öffnungen 17 bereit, die Aufnahmen zur formschlüssigen Aufnahme von Kleiderstangen 15 bereitstellen. Die Art und die Form der Öffnungen 17 können dabei in geeigneter Weise an die zu verwendenden Kleiderstangen 15 angepasst sein. Bedarfsweise sind die Öffnungen 17 so ausgebildet, dass die Öffnungen 17 Aufnahmen für unterschiedliche Arten von Kleiderstangen 15 bilden.
  • In der 3 ist ein Querschnitt durch die Seitenplane 3 im Bereich der Planke 16 dargestellt. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eines von vielen denkbaren Ausführungsbeispielen. Die Planke 16 ist bei dem dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel zum Laderaum 14 hin abgerundet ausgebildet. Es sind keine scharfen Kanten vorhanden, die zu einer Beschädigung von hängend und/oder stehend transportierter Ladung führen könnten. Zudem ist die Planke 16 mit einem etwa C-förmigen Querschnitt ausgebildet, wodurch die Form der Planke 16 leicht bereitgestellt werden und wodurch in der Planke 16 ein Innenraum 21 bereitgestellt werden kann, in dem eine eingehängte Kleiderstange 15 zuverlässig aufgenommen werden kann. Die Öffnungen 17 zum Einstecken der Kleiderstangen 15 in die Planke 16 sind bei der dargestellten und insoweit bevorzugten Planke 16 rechteckig ausgebildet. Die Öffnungen 17 können bedarfsweise aber auch eine andere Form aufweisen, die abhängig sein kann von den zu verwendenden Kleiderstangen 15. Die dargestellte Planke 16 ist mit dem Planenteil 20 der Seitenplane durch Nieten 22 verbunden, und zwar indirekt über einen streifenförmigen Verstärkungskörper 23, der vorliegend als Verstärkungsblech ausgebildet ist. Die Planke 16 liegt mithin an dem Verstärkungskörper 23 an, der wiederum an dem Planenteil 20 der Seitenplane 3 anliegt. Das Verstärkungsteil und/oder die Planke 16 ist zudem mit dem Gurt 19 der Seitenplane 3 verbunden. Bedarfsweise kann auch auf den Verstärkungskörper 23 verzichtet und die Planke 16 mit dem sich längs der Planke 16 erstreckenden Gurt 19 verbunden werden. Der Gurt 19 dient dann als Verstärkungsgurt und bedarfsweise als Verstärkungskörper. Das Planenteil 20 der Seitenplane 3 ist vorzugsweise als handelsübliche Plane ausgebildet, so dass auf den Aufbau des Planenteils 20 nicht im Einzelnen eingegangen werden muss. Die Planke 16 hingehen kann aus wenigstens einem Kunststoff und/oder wenigstens einem metallischen Werkstoff ausgebildet sein. Insbesondere bieten sich dabei extrudierte Planken 16 aus Kunststoff oder stranggepresste Planken 16 aus Aluminium an. Es können aber auch umgeformte Planken 16 aus Blech zweckmäßig sein.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Aufbau
    2
    Seitenwand
    3
    Seitenplane
    4
    Laderaum
    5
    Längsholm
    6
    Dach
    7
    Schlitten
    8
    Laufrollen
    9
    Lauffläche
    10
    Dachplane
    11
    Rückwand
    12
    Flügeltür
    13
    Stirnwand
    14
    Ladeboden
    15
    Kleiderstange
    16
    Planke
    17
    Öffnung
    18
    Achse
    19
    Gurt
    20
    Planenteil
    21
    Innenraum
    22
    Niet
    23
    Verstärkungskörper

Claims (15)

  1. Aufbau (1) eines Nutzfahrzeugs (N), insbesondere eines Lastkraftwagens, eines Anhängers oder eines Sattelaufliegers, umschließend einen Laderaum (4) und umfassend zwei an gegenüberliegenden Seiten des Laderaums (4) einander gegenüberliegende Seitenwände (2), wobei an den dem Laderaum (4) zugewandten Innenseiten der Seitenwände (2) jeweils gegenüberliegend eine Vielzahl von Öffnungen (17) zum lösbaren Einhängen von sich quer zum Laderaum (4) erstreckenden Ladestangen zum Aufhängen von Ladung, insbesondere Kleiderstangen (15) für den Kleidertransport, vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Seitenwand (2) als Seitenplane (3) zum Verschließen und Öffnen eines Laderaums (4) ausgebildet ist und dass die Öffnungen (17) der Seitenwand (2) in wenigstens einer unverlierbar an der Innenseite der Seitenplane (3) festgelegten Planke (16) vorgesehen sind.
  2. Aufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Seitenplane (3) zum Öffnen und Schließen des Laderaums (4) in Längsrichtung des Aufbaus (1) verschiebbar ist und dass, vorzugsweise, die Seitenplane (3) über eine Reihe von Schlitten (7) und/oder Laufrollen (8) längsverschiebbar an einem Längsholm (5) des Dachs (6) festgelegt ist.
  3. Aufbau nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Planke (16) mit einer Mehrzahl von Öffnungen (17) zum lösbaren Einhängen von sich quer zum Laderaum (4) erstreckenden Ladestangen zum Aufhängen von Ladung, insbesondere Kleiderstangen (15) zum Aufhängen von Kleidung, vorgesehen ist.
  4. Aufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Planke (16) wenigstens im Wesentlichen senkrecht zum Ladeboden (14) ausgerichtet ist.
  5. Aufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Planke (16) biegesteif ausgebildet ist und/oder dass die wenigstens eine Planke (16) aus wenigstens einem Kunststoff und/oder wenigstens einem metallischen Werkstoff gebildet ist.
  6. Aufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Planke (16) mit der Innenseite der Seitenplane (3) verklebt und/oder vernietet ist und/oder dass die wenigstens eine Planke (16) mit einem in die Seitenplane (3) eingearbeiteten Verstärkungsgurt (19) verbunden ist.
  7. Aufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Planke (16) unter wenigstens teilweiser Umgehung der zugehörigen Seitenplane (3) an einem Längsholm (5) des Dachs (6) aufgehängt ist.
  8. Aufbau nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Planke (16) unter wenigstens teilweiser Umgehung der zugehörigen Seitenplane (3) mit einem zum Verschieben der Seitenplane (3) in Längsrichtung im Längsholm (5) gehaltenen Schlitten (7) und/oder mit wenigstens einer Laufrolle (8) verbunden ist und dass, vorzugsweise, jede Planke (16) unter wenigstens teilweiser Umgehung der zugehörigen Seitenplane (3) mit jeweils einem separaten, zum Verschieben der Seitenplane (3) in Längsrichtung im Längsholm (5) gehaltenen Schlitten (7) und/oder mit wenigstens einer separaten Laufrolle (8) verbunden ist.
  9. Aufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Planke (16) auf dem Ladeboden (14) und/oder dem unteren Außenrahmen des Aufbaus (1) aufsteht und dass, vorzugsweise, die wenigstens eine Planke (16), vorzugsweise über wenigstens einen Schlitten, insbesondere über wenigstens eine Laufrolle, längsverschiebbar am unteren Außenrahmen des Aufbaus festgelegt ist.
  10. Aufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Planke (16) und/oder wenigstens der Lochabschnitt der wenigstens einen Planke (16) lösbar und in zwei um 180° gedrehten Stellungen mit der Planke (16) und/oder der Seitenplane (3) verbindbar vorgesehen ist.
  11. Aufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere, insbesondere sich parallel zum Ladeboden (14) erstreckende, Planken in einer Richtung senkrecht zum Ladeboden (14) übereinander angeordnet sind.
  12. Aufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Planke (16) eine zum Laderaum (4) hinweisende, abgerundete Seite aufweist und dass, vorzugsweise, die wenigstens eine Planke (16) einen wenigstens im Wesentlichen ovalen Querschnitt parallel zum Ladeboden (14) aufweist.
  13. Aufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Planke (16) einen C-förmigen oder Ω-förmigen Querschnitt aufweist und/oder dass der Querschnitt an der der Seitenplane (3) zugewandten Seite offen ist
  14. Aufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der wenigstens einen Planke (16) und der zugehörigen Seitenplane (3) ein, insbesondere biegesteifer, streifenförmiger Verstärkungskörper (23), vorzugsweise aus wenigstens einem Kunststoff und/oder wenigstens einem metallischen Werkstoff, vorgesehen ist und dass, vorzugsweise der Verstärkungskörper (23) mit der Seitenplane (3) und mit der Planke (16) verbunden, insbesondere verklebt und/oder vernietet, ist.
  15. Aufbau nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Verstärkungskörper (23) Teil der Planke (16) ist und dass, vorzugsweise die Planke inklusive des Verstärkungskörpers einstückig ausgebildet ist.
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