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Die
Erfindung betrifft einen Laderaum für ein Kraftfahrzeug mit wenigstens
zwei parallel zueinander verlaufenden Führungsschienen, die an wenigstens
einer Laderaumbegrenzungsfläche
angeordnet sind, sowie mit einem formstabilen Ladeboden, auf dem
Transportgut positionierbar ist, und der längs der wenigstens einen Laderaumbegrenzungsfläche in den
Führungsschienen
verschiebbar gelagert ist, sowie einen Ladeboden für einen
solchen Laderaum.
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Ein
derartiger Laderaum ist bei Kombi-Personenkraftwagen (5er-Baureihe von BMW)
allgemein bekannt. Eine bodenseitige Laderaumbegrenzungsfläche ist
mit zwei parallel zueinander verlaufenden Führungsschienen versehen, die
bündig
versenkt in der bodenseitigen Laderaumbegrenzungsfläche angeordnet
sind. In den Führungsschienen
ist ein formstabiler Ladeboden verschiebbar gelagert, der sich etwa über die
Länge der
bodenseitigen Laderaumbegrenzungsfläche erstreckt. Der Ladeboden
ist parallel zu der bodenseitigen Laderaumbegrenzungsfläche ausgerichtet.
Die Verschiebbarkeit dient dazu, das Beladen und Entladen des Laderaumes
zu erleichtern, indem der Ladeboden über eine heckseitige Laderaumkante
hinausgeschoben werden kann. Es ist somit ein ergonomisch günstiges
Be- oder Entladen des Ladebodens in dieser heckseitig nach außen gefahrenen
Position ermöglicht.
Anschließend kann
der Ladeboden mit oder ohne Transportgut wieder in den Laderum zurückgeschoben
werden.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, einen Laderaum sowie einen Ladeboden der eingangs
genannten Art zu schaffen, die verbesserte Einsatzmöglichkeiten
gewährleisten.
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Diese
Aufgabe wird dadurch gelöst,
dass dem Ladeboden wenigstens eine über die Positionierung von
Transportgut hinausgehende Zusatzfunktion zugeordnet ist. Der Ladeboden
weist somit neben der Möglichkeit
des Positionierens von Transportgut im Bereich seiner Oberfläche noch
wenigstens eine weitere Funktion auf. Hierzu ist der Ladeboden mit wenigstens
einem zusätzlichen
Funktionsteil versehen, das auf die entsprechende Zusatzfunktion
abgestimmt ist. Geeignete Zusatzfunktionen sind Halte-, Stau-, Stützfunktionen
oder andere Funktionsarten.
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In
Ausgestaltung der Erfindung ist dem Ladeboden wenigstens ein Staufach
zugeordnet. Dieses Staufach kann als offene Vertiefung im Ladeboden oder
als verschließbares
Staufach ausgebildet sein.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das wenigstens eine Staufach
in wenigstens einer Schublade angeordnet, die im Bereich einer Unterseite
des Ladebodens vorgesehen ist. Die Schublade kann somit zumindest
weitgehend unsichtbar unter dem Ladeboden verstaut werden. Die Höhe der Schublade
füllt vorzugsweise
den Zwischenraum zwischen der Unterseite des Ladebodens und einer bodenseitigen
Laderaumbegrenzungsfläche
zumindest weitgehend aus.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind dem Ladeboden zur Führung in
den Führungsschienen
Führungsschlitten
an gegenüberliegen den
Seitenrandbereichen des Ladebodens zugeordnet, und die Führungsschienen
sind an gegenüberliegenden Seitenwandungsflächen des
Laderaumes angeordnet. Die Führungsschienen
sind somit an vertikalen Wandungsabschnitten der Seitenwandungsflächen des
Laderaumes vorgesehen. Die Führungsschienen können bündig versenkt
in den Seitenwandungsflächen
vorgesehen sein. Alternativ können
die Führungsschienen
auf die Seitenwandungsflächen
aufgesetzt sein.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Ladeboden relativ zu
den Führungsschlitten
zwischen einer etwa horizontalen Verschiebeposition und einer etwa
vertikal aufgestellten Schottposition verstellbar gelagert. Dadurch
ermöglicht
der Ladeboden eine Trenn- oder Aufteilfunktion innerhalb des Laderaumes,
indem er in seiner aufgestellten Schottposition als Schottwand oder
als Trennwand zum Segmentieren des Laderaumes dient.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die Schublade gemeinsam
mit dem Ladeboden verstellbar angeordnet. Die Schublade kann daher
insbesondere gemeinsam mit dem Ladeboden zwischen der Verschiebeposition
und der aufgestellten Schottposition verschwenkt werden.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die Schublade an den Führungsschlitten
unabhängig von
einer Verstellbarkeit des Ladebodens gelagert. Statt einer Schublade
kann auch ein nicht verschiebbares Staufach an den Führungsschlitten
angeordnet sein, das bei einem Hochstellen des Ladebodens zugänglich wird.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Ladeboden mehrteilig
ausgeführt.
Gegenüber
einer Einteiligkeit des Ladebodens hat die Mehrteiligkeit den Vorteil,
dass die verschiedenen Teile des Ladebodens unterschiedliche Funktionen
verwirklichen können.
Die Variabilität
des Ladebodens ist hierdurch weiter verbessert.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung umfasst der Ladeboden mehrere
formstabile Platten- oder Rahmenabschnitte, die relativ zueinander schwenkbeweglich
gelagert sind. Die relative Schwenkbeweglichkeit der verschiedenen
Platten- oder Rahmenabschnitte zueinander ermöglicht das Aufstellen der verschiedenen
Abschnitte zu dreidimensionalen Gebilden, die Halte-, Stütz-, Trennfunktionen
oder ähnliches
ausführen
können.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist wenigstens ein Platten-
oder Rahmenabschnitt als Trägerkonsole
ausgeführt,
an der die Führungsschlitten
angeordnet sind. Die Trägerkonsole übernimmt die
Längsverlagerung,
d. h. die Verschiebbarkeit, des Ladebodens, da an ihr die in den
Führungsschienen geführten Führungsschlitten
gehalten sind.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind der Ladeboden oder wenigstens
ein Plattenabschnitt lösbar
an der Trägerkonsole
angeordnet. Der wenigstens eine Plattenabschnitt oder der gesamte
Ladeboden können
somit entnommen und zu einem späteren
Zeitpunkt je nach Bedarf wieder eingesetzt werden. Der Ladeboden
oder der entnehmbare Plattenabschnitt können auch teleskopierbar ausgeführt sein
und so insbesondere als Be- oder Entladerampe dienen, die im Bereich
der Laderaumheckkante eingehängt
und heckseitig nach außen
zu einem Untergrund gerichtet sein kann. Auf dieser Be- oder Entladerampe
kann auch ein Hund in den Laderaum einsteigen oder aus diesem aussteigen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die Plattenabschnitte
oder Rahmenabschnitte derart relativ zueinander schwenkbeweglich
angeordnet, dass sie zwischen einer zusammengeklappten Ruheposition
und einer zu einem wannenartigen Behältnis aufgestellten Stauposition
verlagerbar sind. Vorzugsweise weisen die Platten- oder Rahmenabschnitte
somit nicht nur Schwenkachsen auf, die quer zur Verschieberichtung des
Ladebodens verlaufen, sondern auch zusätzliche Platten- oder Rahmenabschnitte,
die an gegenüberliegenden
Seiten des Ladebodens vorgesehen sind und Schwenkachsen umfassen,
die parallel zu den Führungsschienen
ausgerichtet sind.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind Sicherungsmittel vorgesehen,
die die Platten- oder Rahmenabschnitte in den unterschiedlichen
Positionen fixieren. Vorzugsweise sind die Sicherungsmittel lösbar ausgeführt, um
je nach Bedarf eine Sicherung oder ein Freigeben der Platten- oder
Rahmenabschnitte zu ermöglichen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind dem Ladeboden Warn- oder Signalfunktionsteile
zugeordnet. Dies ist im Fall einer Panne des Kraftfahrzeugs vorteilhaft.
Vorzugsweise kann der Ladeboden oder Teile des Ladebodens aufgestellt
und mit Warnzeichen nach Art eines Warndreiecks oder ähnlichem oder
mit Leuchtmitteln versehen sein, die Lichtsignale aussenden.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist wenigstens einem relativ
zur Trägerkonsole
beweglich gelagerten Platten- oder Rahmenabschnitt wenigstens ein
Gleit- oder Rollelement zur Abstützung des
Platten- oder Rahmenabschnitts an einer Laderaumbegrenzungsfläche zugeordnet.
Dadurch ist gewährleistet,
dass die Reibung des Ladebodens bei einer Verschiebung längs der
Führungsschienen
auch dann nicht wesentlich erhöht
ist, wenn wenigstens ein Platten- oder Rahmenabschnitt aufgeklappt
ist und direkt auf einer bodenseitigen Laderaumbegrenzungsfläche oder
auf den Führungsschienen
aufliegt. Denn er liegt in dieser Stellung mit seinen Gleit- oder Rollelementen
auf der Laderaumbegrenzungsfläche oder
auf den entsprechenden Führungsschienen
auf.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist an dem Ladeboden wenigstens
ein flexibles Flächengebilde
angeordnet. Das Flächengebilde
kann als Schutzplane für
die Abdeckung einer heckseitigen Ladekante, als Aufnahme- oder Sicherungsnetz
oder als vertikal aufspannbares Trennnetz ausgeführt sein.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind wenigstens einem Platten- oder Rahmenabschnitt Halte-
oder Tragelemente wie Haltestangen, Stütz- oder Traghaken oder ähnliches
zugeordnet. Hiermit können
unterschiedliche Artikel, die im Laderaum transportiert werden sollen,
positionsgesichert werden.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Trägerkonsole
wenigstens ein Querträgerprofil,
das sich über
die Breite der Trägerkonsole
quer zu den Führungsschienen
erstreckt. Dieses Querträgerprofil
schafft die starre Verbindung zwischen den gegenüberliegenden Führungsschlitten,
um die gleichmäßige Verschiebbarkeit
der Führungsschlitten
in beiden Führungsschienen
zu ermöglichen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist wenigstens ein Plattenelement
mit Radlagern, mit Aufnahmen für
Räder sowie
mit einem Handgriff versehen. In den Aufnahmen für die Räder können bei Nichtbenutzung die
Räder gelagert
werden, die im Bereich der Radlager an das Plattenelement ansetzbar
sind, wenn das Plattenelement als Handwagen oder ähnliches
eingesetzt werden soll.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen sowie
aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
der Erfindung, die anhand der Zeichnungen dargestellt sind.
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1 zeigt
in perspektivischer Darstellung eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Laderaumes
für einen
Personenkraftwagen,
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2 eine
weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Laderaumes ähnlich 1,
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3 und 4 eine
Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Ladebodens
mit zwei verschwenkbaren Plattenabschnitten,
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5 eine
weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Ladebodens ähnlich den 3 und 4,
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6 eine
weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Ladebodens ähnlich 5,
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7 eine
weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Ladebodens
in schematischer Seitenansicht, die drei Plattenabschnitte umfasst,
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8 bis 10 in
unterschiedlichen Darstellungen und Einsatzfunktionen eine weitere,
dreiteilige Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Ladebodens,
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11 und 12 eine
weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Ladebodens mit
einem ausziehbaren flexiblen Flächengebilde,
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13a und 13b eine
weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Ladebodens, der
mit Warn- und Signalfunktionen versehen ist,
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14a und 14b eine
weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Ladebodens, der
eine Zusatzfunktion in Form einer Standleiter offenbart,
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15 eine
weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Ladebodens,
der aufklappbar ist und in aufgeklapptem Zustand ein wasserdichtes Aufnahmebehältnis bildet,
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16 eine
weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Ladebodens,
der mit vier zu einer Behälterwanne
zusammenfügbaren
Seitenwandungen versehen ist,
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17 eine
weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Ladebodens,
der zu einer Sackkarre umbaubar ist, und
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18a bis 18c eine
weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Ladebodens, der
zu einem vierrädrigen
Handwagen zusammenbaubar ist.
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Ein
Kraftfahrzeug in Form eines Personenkraftwagens, insbesondere eines
Kombi-Personenkraftwagens, einer Großraumlimousine, eines Sports-Utility-Vehicle
oder ähnlichem
weist in einem Heckbereich des Personenkraftwagens einen Laderaum 1 auf,
der als geschlossener Kofferraum oder als zum Fahrgastraum hin offener
Laderaum ausgeführt
sein kann. Der Laderaum 1 ist mit mehreren Laderaumbegrenzungsflächen versehen.
Bodenseitig ist eine Laderaumbegrenzungsfläche 2 vorgesehen. An
gegenüberliegenden
Längsseiten
des Laderaums 1 sind in Form von Seitenwandungen 3 seitliche
Laderaumbegrenzungsflächen
vorgesehen, wie 1 entnehmbar ist. In den Seitenwandungen 3 sind
jeweils in einem unteren Bereich Führungsschienen 4 angeordnet,
die bei der dargestellten Ausführungsform
bündig
in die Seitenwandungen 3 eingebettet sind. Die beiden Führungsschienen 4 sind
auf gleicher Höhe
der Seitenwandungen 3 einander parallel gegenüberliegend
ausgerichtet und erstrecken sich längs des Laderaumes 1.
Die Seitenwandungen 3 weisen zusätzlich zu den Führungsschienen 4 zwei obere
Führungs schienen 5 auf,
die knapp unterhalb einer Fahrzeugbordkante an den Seitenwandungen 3 angeordnet
sind. Auch die oberen Führungsschienen 5 sind
bündig
in die Seitenwandungen 3 eingebettet. Sowohl die unteren
Führungsschienen 4 als auch
die oberen Führungsschienen 5 sind
direkt oder indirekt derart mit Teilen einer Karosserierohbaustruktur
des Personenkraftwagens verbunden, das sie bei einem Fahrzeugcrash
nicht aus ihren rohbauseitigen Verankerungen herausgerissen werden.
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Längs der
unteren Führungsschienen 4 ist ein
formstabiler Ladeboden 6 verschiebbar angeordnet, der sich über die
gesamte Breite des Laderaumes 1 erstreckt. Die in Fahrzeuglängsrichtung
gesehene Länge
des Ladebodens 6 ist wesentlich geringer als die Länge des
Laderaumes 1, so dass der Ladeboden 6 längs der
bodenseitigen Laderaumbegrenzungsfläche 2 verschoben werden
kann. Der Ladeboden 6 weist im Bereich seiner gegenüberliegenden
Seitenränder
jeweils wenigstens einen Führungsschlitten
auf, der in der zugeordneten unteren Führungsschiene 4 roll-
oder gleitbeweglich geführt ist
und in 1 nicht erkennbar ist. Die wenigstens zwei Führungsschlitten
sind an einer Unterseite einer formstabilen Deckplatte des Ladebodens 6 befestigt. An
der Unterseite der Deckplatte des Ladebodens 6 sind auch
Lagerschienen 7 für
eine Schublade 8 befestigt, die einen Freiraum zwischen
einer Oberfläche der
bodenseitigen Laderaumbegrenzungsfläche 2 und der Unterseite
der Deckplatte des Ladebodens 6 zumindest weitgehend ausfüllt. Ein
Boden der Schublade 8 ist jedoch in geringem Abstand zur
Laderaumbegrenzungsfläche 2 angeordnet,
um eine Reibung bei einer Verschiebung des Ladebodens 6 durch
die Auflage auf die Laderaumbegrenzungsfläche 2 nicht zu erhöhen. Die
Schublade 8 ist somit in Fahrzeuglängsrichtung und damit parallel
zur Schiebebeweglichkeit des Ladebodens 6 zu einem Heck des
Laderaumes 1 nach hinten ausziehbar. Die Schublade 8 ist
innenseitig mit wenigstens einem Staufach versehen, das in geöffnetem
Zustand der Schublade 8 be- oder entladen werden kann.
Der unterhalb der Deckplatte des Ladebodens 6 gemäß 1 vorgesehenen
Schließposition
der Schublade 8 ist wenigstens ein Sicherungsmittel zugeordnet, dass
die Schublade in dieser Schließposition
auch während
des Fahrbetriebs des Personenkraftwagens hält.
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Die
Deckplatte des Ladebodens 6 ist mit einem Griffelement 9 versehen,
der als Handgriff zum Verschieben des Ladebodens 6 dient.
Auch die Schublade 8 weist an ihrer rückseitigen Stirnwand eine Griffmulde 10 auf,
die als Handgriff zum Öffnen und
Schließen
der Schublade 8 dient.
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Die
Deckplatte des Ladebodens 6 ist im Bereich ihrer vorderen
Stirnkanten mit Aufnahmen für Einhängehaken 13 versehen,
die zu einem Trennnetz 11 gehören. Das Trennnetz 11 weist
an seinem zu den Einhängehaken 13 gegenüberliegenden Stirnrand
ein formstabiles Halteprofil 12 auf, das in den oberen
Führungsschienen 5 fixierbar
ist.
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Den
Führungsschlitten
sind Blockiermittel zugeordnet, um das Arretieren der Führungsschlitten an
beliebigen Positionen innerhalb der Führungsschienen 4 zu
ermöglichen.
Die Blockiermittel sind lösbar
ausgeführt,
um je nach Bedarf eine Freigabe des Ladebodens 6 für eine Verschiebung
längs der Führungsschienen 4 zu
ermöglichen.
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Bei
der Ausführungsform
nach 2 sind die Führungsschienen 4a nicht
in den Seitenwandungen, sondern vielmehr in der bodenseitigen Laderaumbegrenzungsfläche des
Laderaumes im Wesentlichen bündig
eingebettet. Der Ladeboden 6a ist mittels nicht sichtbarer
Führungsschlitten
längs der Führungsschienen 4a verschiebbar
gestaltet. Der Ladeboden 6a ist kastenartig gestaltet und
weist ein sich über
die gesamte Breite des Ladebodens 6a erstreckendes Staufach 14 auf.
Der Ladeboden 6a ist zudem mit einer schwenkbeweglichen
Deckplatte 15 versehen, die als Deckel für das Staufach 14 dient. Die
Deckplatte 15 kann zudem in der in 2 dargestellten,
aufrechten Position durch Siche rungsmittel arretiert werden, so
dass sie als Schott- oder Trennwand dienen kann.
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Der
Ladeboden 6a ist mit einer Griffmulde 9a versehen,
die als Handgriff zum Verschieben des Ladebodens 6a dient.
Es ist auch möglich,
in dieser Griffmulde 9a Betätigungsmittel vorzusehen, um
entsprechende Blockiermittel für
die Führungsschlitten zu
lösen oder
zu sperren. Hierzu kann die Griffmulde 9a einen beweglichen
Betätigungsgriff
aufweisen, der über
Fernbetätigungsmittel
in Form von Bowdenzügen
oder ähnlichem
mit den Blockiermitteln im Bereich der Führungsschlitten in Verbindung
steht.
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Die
nachfolgenden Ausführungsformen
stellen Varianten von Ladeböden
dar, die jeweils analog der Ausführungsform
nach den 1 oder 2 in laderaumseitigen
Führungsschienen
verschiebbar und in bestimmten Positionen blockierbar gelagert sind.
Die nachfolgende Beschreibung ist im Wesentlichen auf die unterschiedlichen
Gestaltungsmöglichkeiten
der verschiedenen Ladeböden
gerichtet.
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Wesentlich
für alle
Ausführungsformen
ist es, dass die jeweils beschriebenen Ladeböden mit wenigstens zwei Führungsschlitten
für eine
gleit- oder rollbewegliche
Verschiebbarkeit längs
der entsprechenden Führungsschienen
versehen sind. Die Führungsschienen
können
fest an den Ladeböden angeordnet
sein. Alternativ ist es möglich,
dass die Führungsschlitten
längsverschiebbar
in den Führungsschienen
verbleiben, und dass die zugeordneten Ladeböden mittels lösbarer Verbindungsmittel
an den Führungsschlitten
befestigt oder von diesen gelöst
werden können.
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Bei
der Ausführungsform
nach den 3 und 4 weist
ein Ladeboden 6b eine Trägerkonsole 16, 17 auf,
die aus zwei Längsträgern 16 und
einem die Längsträger 16 miteinander
verbindenden Querträgerprofil 17 zusammengesetzt
ist. Die Trägerkonsole 16, 17 weist
im Bereich von Unterseiten der Längsträger 16 jeweils
wenigstens einen Führungsschlitten
auf, der in den Führungsschienen 4b verfahrbar
ist. Die Längsträger 16 dienen
zudem zur Schwenklagerung von zwei Plattenabschnitten 18, 19 des
Ladebodens 6b, die an gegenüberliegenden Endbereichen der
Längsträger 16 um
zueinander parallele Schwenkachsen schwenkbeweglich gelagert sind.
Die Schwenkachsen verlaufen quer zu den Längsrichtungen der Führungsschienen 4b.
In ihrer Höhe
sind die Schwenkachsen für
die beiden Plattenabschnitte 18, 19 relativ zu
den Längsträgern 16 versetzt
angeordnet, um zu ermöglichen,
dass die Plattenabschnitte 19 in ihrer zusammengeklappten
Position übereinanderliegend
positioniert werden können. Die
Plattenabschnitte 18, 19 können sowohl nach innen als
auch nach außen
geklappt werden. Zusätzlich
können
sie gemäß der Darstellung
nach 3 in einer rechtwinklig zur bodenseitigen Laderaumbegrenzungsfläche aufgestellten
Funktionsposition arretiert werden. Hierzu sind vorzugsweise entsprechende
Sicherungsmittel in den Schwenklagerabschnitten der Längsträger 16 vorgesehen,
die die Plattenabschnitte 19 beidseitig flankieren.
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Die
Ausführungsform
nach 5 entspricht im Wesentlichen der zuvor beschriebenen
Ausführungsform
nach den 3 und 4. Ergänzend ist lediglich
bei dem Ladeboden 6c nach 5 der kleine
Plattenabschnitt 18c dicker ausgeführt, um die Aufnahme eines
Teleskopbügels 20 zu
ermöglichen. In
Schwenklagern 24 für
den Plattenabschnitt 18c sind Sicherungsmittel untergebracht,
die eine Arretierung in einer gemäß 5 aufgestellten
Funktionsstellung des Plattenabschnitts 18c ermöglichen.
Der Plattenabschnitt 18c ist mit einem Aufnahmeraum versehen,
der mittels eines Längsschlitzes 23 nach oben
offen ist, um ein Herausziehen oder Einschieben des Teleskopbügels 20 zu
ermöglichen.
Am Teleskopbügel 20 sind
Einhängehaken 22 vorgesehen. Zudem
ist ein Bügelabschnitt 21 vorgesehen,
der als Handgriff zum Ergreifen des Teleskopbügels 20 dient. Der
andere Plattenabschnitt 18c entspricht in Aufbau und Funktion
dem Plattenabschnitt 19 gemäß den 3 und 4.
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Bei
der Ausführungsform
nach 6 ist der Ladeboden 6d ebenfalls mit
zwei Plattenabschnitten versehen, von denen wenigstens einer in
eine aufrechte Funktionsposition aufstellbar ist. Der aufstellbare
Plattenabschnitt ist zusätzlich
mit ausklappbaren und arretierbaren Haltebügeln 25 versehen,
die zur Sicherung entsprechender Transportgegenstände dienen
können.
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Bei
der Ausführungsform
nach 7 ist ein Ladeboden 6e mit insgesamt
drei Plattenabschnitten 26 bis 28 versehen, die
aneinander schwenkbeweglich gelagert sind. Im Bereich eines mittleren
Plattenabschnittes 27 sind in nicht näher dargestellter Weise die
Führungsschlitten
angeordnet, so dass der mittlere Plattenabschnitt 27 Teil
der Trägerkonsole
für den Ladeboden 6e ist.
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Eine ähnliche
Ausführungsform
eines Ladebodens ist in den 8 bis 10 gezeigt.
Dort ist der Ladeboden 6f ebenfalls dreiteilig ausgeführt, wobei
der mittlere Bereich eine Trägerkonsole 16f, 17f bildet.
Die Trägerkonsole
ist mit zwei Längsträgern 16f versehen,
die die Führungsschlitten
sowie entsprechende Blockiermittel zum Arretieren oder Freigeben
der Führungsschlitten
für eine
Längsverschiebung
umfassen. Die Längsträger 16f sind
mittels zweier Querträger 17f zu
einem Rahmen miteinander verbunden. Parallel zu den Querträgerprofilen 17f sind
zwischen den Querträgerprofilen 17f drei schmale
Querstangen vorgesehen, die für
die Trägerkonsole 16f, 17f einen
gitterartigen Boden bilden. Die beiden äußeren Plattenabschnitte 26f und 28f sind
insgesamt um 180° schwenkbeweglich
gelagert und können
somit aus einer vollständig
zusammengeklappten Position bis in eine vollständig aufgeklappte Stellung
nach den 8 und 9 verschwenkt
werden. Zudem sind den schwenkbeweglichen Plattenabschnitten 26f und 28f Sicherungsmittel zugeordnet,
die eine Arretierung der Plattenabschnitte 28f, 26f in
verschiedenen aufrechten Stellungen, insbesondere auch in einer
wannenartigen Stellung gemäß 10 ermöglichen.
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Bei
der Ausführungsform
nach den 11 und 12 ist
ein vorzugsweise mit wenigstens zwei Plattenabschnitten ähnlich 6 versehener
Ladeboden 6g zusätzlich
mit einem flexiblen Flächengebilde 29 in
Form einer Schutzplane versehen, die auf einer nicht dargestellten
Wickelwelle in einem Gehäuseabschnitt
des Ladebodens 6g auf- und abwickelbar gehalten ist. Die
Schutzplane 29 weist an einem in Auszugrichtung vorderen
Stirnendbereich ein formstabiles Auszugprofil auf, das zusätzlich mit
einem Handgriff versehen ist.
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Bei
der Ausführungsform
nach den 13a und 13b ist
ein Ladeboden 6h kastenartig ausgeführt und weist einen Schiebedeckel
auf, der zum Verschließen
und Freigeben der in dem Kasten befindlichen Staufachbereiche dient.
Zusätzlich
ist der Ladeboden 6h mit einer schwenkbeweglichen Stütze 30 versehen,
die eine Stützung
in einer aufrecht stehenden Position des Ladebodens 6h ermöglicht.
Bei dieser Ausführungsform
ist selbstverständlich
der Ladeboden 6h derart ausgeführt, dass er von den Führungsschienen
und/oder von seinen Führungsschlitten
gelöst
werden kann. Im Inneren des Staukastens sind Utensilien vorgesehen,
die bei einer Fahrzeugpanne benötigt
werden. So ist ein Warndreieck 31 vorgesehen. Unterhalb
des Warndreiecks 31 sind Leuchtmittel in Form einer Reihe
von Leuchtdioden 32 angeordnet. Die Leuchtmittel 32 können Signalfunktionen
wie ein periodisches Blinken oder ähnliches erzielen. Vorzugsweise
ist dem Kasten des Ladebodens 6h auch eine Energiequelle
wie eine Batterie- oder Akkumulatoranordnung zugeordnet. Schließlich ist
eine Warnweste in einem entsprechenden Staufach vorgesehen.
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Bei
der Ausführungsform
nach den 14a und 14b umfasst
der Ladeboden 6i neben einem Schiebedeckel ähnlich den
Ausführungsformen
nach den 13a und 13b einen
Rahmenteil, der als Sprossenleiter ausgeführt ist. Auch die Sprossenleiter
ist mit einer Schwenkstütze 30 versehen,
die ein Aufstellen der Sprossenleiter ermöglicht.
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Bei
der Ausführungsform
nach 15 ist ein dreiteiliger Ladeboden 6k mit
drei Plattenabschnitten ähnlich 7 versehen.
Zusätzlich
sind faltbare, flexible Seitenwände
vorgesehen, die bei einem Aufstellen der Plattenabschnitte zu einer
Wanne gemäß 15 zusätzlich zu
einer in 10 gezeigten Funktion auch verschlossene
Seitenwände
umfasst. Vorzugsweise sind die faltbaren Seitenwände aus flexiblem Folienmaterial
hergestellt. Es ist möglich,
die Plattenabschnitte und die flexiblen Seitenwände so auszuführen, dass
sich eine wasserdichte Aufnahmewanne ergibt.
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Die
Ausführungsform
nach 16 ist dem Ladeboden 6k nach 15 ähnlich.
Zusätzlich
zu drei Plattenabschnitten sind bei dem Ladeboden 6l jedoch
keine flexiblen Seitenwände,
sondern schwenkbewegliche, formstabile Seitenwände vorgesehen, die mittels
nicht dargestellter Sicherungsmittel mit den übrigen, aufgestellten Plattenabschnitten
zu einer Behälterwanne
verbindbar sind. Zusätzlich
sind Gitterstege vorgesehen, die eine Fachbildung des Ladebodens 6l ermöglichen.
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Bei
der Ausführungsform
nach 17 ist der Ladeboden 6n an einer Stirnseite
mit einem teleskopartig ausziehbaren Handgriff versehen. Zudem umfasst
der Ladeboden 6n zwei kreisförmige Staufächer für die Aufnahme jeweils eines
Stützrads 33.
Die Aufnahmefächer
sind durch eine Schwenkplatte 36 verschließbar, die
in eine um etwa 90° aufgeschwenkte
Stützstellung
gemäß 17 verlagerbar ist.
Auf der dem Handgriff gegenüberliegenden
Seite weist der Ladeboden 6n an gegenüberliegenden Seitenwänden jeweils
ein Radlager auf (das auf jeweils ein Stützrad 33 aufsteckbar
ist). Aus einem Ladeboden 6n ist so eine Sackkarre mittels
weniger Handgriffe und ohne die Zuhilfenahme von Werkzeug montierbar,
wie anhand der 17 erkennbar ist.
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In ähnlicher
Weise ist bei den 18a bis 18c ein
Ladeboden 6m auf einer Seite mit einer gummierten Oberfläche (18a) versehen. An der Unterseite weist der Ladeboden 6m Aufnahmen
für vier
Laufräder 33 auf.
Außerdem
ist eine Aufnahme für
einen T-förmigen
Handgriff 35 vorgesehen und an den vorderen und hinteren
Außenseiten
ist der Ladeboden 6m mit insgesamt vier Radlagern 34 versehen,
auf die die Räder 33 aufgesteckt
werden können.
Im Bereich der gummierten Oberseite weist der Ladeboden 6m frontseitig
eine Aufnahme zum Einstecken des Handgriffes 35 auf. Diese
Aufnahme kann gelenkig ausgeführt
sein, um ein Verschwenken des Handgriffes 35 nach vorne
und nach hinten zu ermöglichen.
Hierdurch wird in einfacher Weise und ohne die Zuhilfenahme von
Werkzeug ein vierrädriger
Handwagen geschaffen.