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DE102008019394A1 - Laderaum für ein Kraftfahrzeug und Ladeboden hierfür - Google Patents

Laderaum für ein Kraftfahrzeug und Ladeboden hierfür Download PDF

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DE102008019394A1
DE102008019394A1 DE200810019394 DE102008019394A DE102008019394A1 DE 102008019394 A1 DE102008019394 A1 DE 102008019394A1 DE 200810019394 DE200810019394 DE 200810019394 DE 102008019394 A DE102008019394 A DE 102008019394A DE 102008019394 A1 DE102008019394 A1 DE 102008019394A1
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Germany
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loading floor
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DE200810019394
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Hartmut Bohlke
Andreas Göbbels
Jürgen Salewski
Wolfgang Sitzler
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BOS GmbH and Co KG
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BOS GmbH and Co KG
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Abstract

Ein Laderaum mit wenigstens zwei parallel zueinander laufenden Führungsschienen, die an wenigstens einer Laderaumbegrenzungsfläche angeordnet sind, sowie mit einem formstabilen Ladeboden, auf dem Transportgut positionierbar ist und der längs der wenigstens einen Laderaumbegrenzungsfläche an den Führungsschienen verschiebbar gelagert ist, ist bekannt. Erfindungsgemäß ist dem Ladeboden wenigstens eine über die Positionierung von Transportgut hinausragende Zusatzfunktion zugeordnet. Einsatz für Personenkraftwagen.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Laderaum für ein Kraftfahrzeug mit wenigstens zwei parallel zueinander verlaufenden Führungsschienen, die an wenigstens einer Laderaumbegrenzungsfläche angeordnet sind, sowie mit einem formstabilen Ladeboden, auf dem Transportgut positionierbar ist, und der längs der wenigstens einen Laderaumbegrenzungsfläche in den Führungsschienen verschiebbar gelagert ist, sowie einen Ladeboden für einen solchen Laderaum.
  • Ein derartiger Laderaum ist bei Kombi-Personenkraftwagen (5er-Baureihe von BMW) allgemein bekannt. Eine bodenseitige Laderaumbegrenzungsfläche ist mit zwei parallel zueinander verlaufenden Führungsschienen versehen, die bündig versenkt in der bodenseitigen Laderaumbegrenzungsfläche angeordnet sind. In den Führungsschienen ist ein formstabiler Ladeboden verschiebbar gelagert, der sich etwa über die Länge der bodenseitigen Laderaumbegrenzungsfläche erstreckt. Der Ladeboden ist parallel zu der bodenseitigen Laderaumbegrenzungsfläche ausgerichtet. Die Verschiebbarkeit dient dazu, das Beladen und Entladen des Laderaumes zu erleichtern, indem der Ladeboden über eine heckseitige Laderaumkante hinausgeschoben werden kann. Es ist somit ein ergonomisch günstiges Be- oder Entladen des Ladebodens in dieser heckseitig nach außen gefahrenen Position ermöglicht. Anschließend kann der Ladeboden mit oder ohne Transportgut wieder in den Laderum zurückgeschoben werden.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen Laderaum sowie einen Ladeboden der eingangs genannten Art zu schaffen, die verbesserte Einsatzmöglichkeiten gewährleisten.
  • Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass dem Ladeboden wenigstens eine über die Positionierung von Transportgut hinausgehende Zusatzfunktion zugeordnet ist. Der Ladeboden weist somit neben der Möglichkeit des Positionierens von Transportgut im Bereich seiner Oberfläche noch wenigstens eine weitere Funktion auf. Hierzu ist der Ladeboden mit wenigstens einem zusätzlichen Funktionsteil versehen, das auf die entsprechende Zusatzfunktion abgestimmt ist. Geeignete Zusatzfunktionen sind Halte-, Stau-, Stützfunktionen oder andere Funktionsarten.
  • In Ausgestaltung der Erfindung ist dem Ladeboden wenigstens ein Staufach zugeordnet. Dieses Staufach kann als offene Vertiefung im Ladeboden oder als verschließbares Staufach ausgebildet sein.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das wenigstens eine Staufach in wenigstens einer Schublade angeordnet, die im Bereich einer Unterseite des Ladebodens vorgesehen ist. Die Schublade kann somit zumindest weitgehend unsichtbar unter dem Ladeboden verstaut werden. Die Höhe der Schublade füllt vorzugsweise den Zwischenraum zwischen der Unterseite des Ladebodens und einer bodenseitigen Laderaumbegrenzungsfläche zumindest weitgehend aus.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind dem Ladeboden zur Führung in den Führungsschienen Führungsschlitten an gegenüberliegen den Seitenrandbereichen des Ladebodens zugeordnet, und die Führungsschienen sind an gegenüberliegenden Seitenwandungsflächen des Laderaumes angeordnet. Die Führungsschienen sind somit an vertikalen Wandungsabschnitten der Seitenwandungsflächen des Laderaumes vorgesehen. Die Führungsschienen können bündig versenkt in den Seitenwandungsflächen vorgesehen sein. Alternativ können die Führungsschienen auf die Seitenwandungsflächen aufgesetzt sein.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Ladeboden relativ zu den Führungsschlitten zwischen einer etwa horizontalen Verschiebeposition und einer etwa vertikal aufgestellten Schottposition verstellbar gelagert. Dadurch ermöglicht der Ladeboden eine Trenn- oder Aufteilfunktion innerhalb des Laderaumes, indem er in seiner aufgestellten Schottposition als Schottwand oder als Trennwand zum Segmentieren des Laderaumes dient.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die Schublade gemeinsam mit dem Ladeboden verstellbar angeordnet. Die Schublade kann daher insbesondere gemeinsam mit dem Ladeboden zwischen der Verschiebeposition und der aufgestellten Schottposition verschwenkt werden.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die Schublade an den Führungsschlitten unabhängig von einer Verstellbarkeit des Ladebodens gelagert. Statt einer Schublade kann auch ein nicht verschiebbares Staufach an den Führungsschlitten angeordnet sein, das bei einem Hochstellen des Ladebodens zugänglich wird.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Ladeboden mehrteilig ausgeführt. Gegenüber einer Einteiligkeit des Ladebodens hat die Mehrteiligkeit den Vorteil, dass die verschiedenen Teile des Ladebodens unterschiedliche Funktionen verwirklichen können. Die Variabilität des Ladebodens ist hierdurch weiter verbessert.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung umfasst der Ladeboden mehrere formstabile Platten- oder Rahmenabschnitte, die relativ zueinander schwenkbeweglich gelagert sind. Die relative Schwenkbeweglichkeit der verschiedenen Platten- oder Rahmenabschnitte zueinander ermöglicht das Aufstellen der verschiedenen Abschnitte zu dreidimensionalen Gebilden, die Halte-, Stütz-, Trennfunktionen oder ähnliches ausführen können.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist wenigstens ein Platten- oder Rahmenabschnitt als Trägerkonsole ausgeführt, an der die Führungsschlitten angeordnet sind. Die Trägerkonsole übernimmt die Längsverlagerung, d. h. die Verschiebbarkeit, des Ladebodens, da an ihr die in den Führungsschienen geführten Führungsschlitten gehalten sind.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind der Ladeboden oder wenigstens ein Plattenabschnitt lösbar an der Trägerkonsole angeordnet. Der wenigstens eine Plattenabschnitt oder der gesamte Ladeboden können somit entnommen und zu einem späteren Zeitpunkt je nach Bedarf wieder eingesetzt werden. Der Ladeboden oder der entnehmbare Plattenabschnitt können auch teleskopierbar ausgeführt sein und so insbesondere als Be- oder Entladerampe dienen, die im Bereich der Laderaumheckkante eingehängt und heckseitig nach außen zu einem Untergrund gerichtet sein kann. Auf dieser Be- oder Entladerampe kann auch ein Hund in den Laderaum einsteigen oder aus diesem aussteigen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die Plattenabschnitte oder Rahmenabschnitte derart relativ zueinander schwenkbeweglich angeordnet, dass sie zwischen einer zusammengeklappten Ruheposition und einer zu einem wannenartigen Behältnis aufgestellten Stauposition verlagerbar sind. Vorzugsweise weisen die Platten- oder Rahmenabschnitte somit nicht nur Schwenkachsen auf, die quer zur Verschieberichtung des Ladebodens verlaufen, sondern auch zusätzliche Platten- oder Rahmenabschnitte, die an gegenüberliegenden Seiten des Ladebodens vorgesehen sind und Schwenkachsen umfassen, die parallel zu den Führungsschienen ausgerichtet sind.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind Sicherungsmittel vorgesehen, die die Platten- oder Rahmenabschnitte in den unterschiedlichen Positionen fixieren. Vorzugsweise sind die Sicherungsmittel lösbar ausgeführt, um je nach Bedarf eine Sicherung oder ein Freigeben der Platten- oder Rahmenabschnitte zu ermöglichen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind dem Ladeboden Warn- oder Signalfunktionsteile zugeordnet. Dies ist im Fall einer Panne des Kraftfahrzeugs vorteilhaft. Vorzugsweise kann der Ladeboden oder Teile des Ladebodens aufgestellt und mit Warnzeichen nach Art eines Warndreiecks oder ähnlichem oder mit Leuchtmitteln versehen sein, die Lichtsignale aussenden.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist wenigstens einem relativ zur Trägerkonsole beweglich gelagerten Platten- oder Rahmenabschnitt wenigstens ein Gleit- oder Rollelement zur Abstützung des Platten- oder Rahmenabschnitts an einer Laderaumbegrenzungsfläche zugeordnet. Dadurch ist gewährleistet, dass die Reibung des Ladebodens bei einer Verschiebung längs der Führungsschienen auch dann nicht wesentlich erhöht ist, wenn wenigstens ein Platten- oder Rahmenabschnitt aufgeklappt ist und direkt auf einer bodenseitigen Laderaumbegrenzungsfläche oder auf den Führungsschienen aufliegt. Denn er liegt in dieser Stellung mit seinen Gleit- oder Rollelementen auf der Laderaumbegrenzungsfläche oder auf den entsprechenden Führungsschienen auf.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist an dem Ladeboden wenigstens ein flexibles Flächengebilde angeordnet. Das Flächengebilde kann als Schutzplane für die Abdeckung einer heckseitigen Ladekante, als Aufnahme- oder Sicherungsnetz oder als vertikal aufspannbares Trennnetz ausgeführt sein.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind wenigstens einem Platten- oder Rahmenabschnitt Halte- oder Tragelemente wie Haltestangen, Stütz- oder Traghaken oder ähnliches zugeordnet. Hiermit können unterschiedliche Artikel, die im Laderaum transportiert werden sollen, positionsgesichert werden.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Trägerkonsole wenigstens ein Querträgerprofil, das sich über die Breite der Trägerkonsole quer zu den Führungsschienen erstreckt. Dieses Querträgerprofil schafft die starre Verbindung zwischen den gegenüberliegenden Führungsschlitten, um die gleichmäßige Verschiebbarkeit der Führungsschlitten in beiden Führungsschienen zu ermöglichen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist wenigstens ein Plattenelement mit Radlagern, mit Aufnahmen für Räder sowie mit einem Handgriff versehen. In den Aufnahmen für die Räder können bei Nichtbenutzung die Räder gelagert werden, die im Bereich der Radlager an das Plattenelement ansetzbar sind, wenn das Plattenelement als Handwagen oder ähnliches eingesetzt werden soll.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung, die anhand der Zeichnungen dargestellt sind.
  • 1 zeigt in perspektivischer Darstellung eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Laderaumes für einen Personenkraftwagen,
  • 2 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Laderaumes ähnlich 1,
  • 3 und 4 eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Ladebodens mit zwei verschwenkbaren Plattenabschnitten,
  • 5 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Ladebodens ähnlich den 3 und 4,
  • 6 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Ladebodens ähnlich 5,
  • 7 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Ladebodens in schematischer Seitenansicht, die drei Plattenabschnitte umfasst,
  • 8 bis 10 in unterschiedlichen Darstellungen und Einsatzfunktionen eine weitere, dreiteilige Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Ladebodens,
  • 11 und 12 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Ladebodens mit einem ausziehbaren flexiblen Flächengebilde,
  • 13a und 13b eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Ladebodens, der mit Warn- und Signalfunktionen versehen ist,
  • 14a und 14b eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Ladebodens, der eine Zusatzfunktion in Form einer Standleiter offenbart,
  • 15 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Ladebodens, der aufklappbar ist und in aufgeklapptem Zustand ein wasserdichtes Aufnahmebehältnis bildet,
  • 16 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Ladebodens, der mit vier zu einer Behälterwanne zusammenfügbaren Seitenwandungen versehen ist,
  • 17 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Ladebodens, der zu einer Sackkarre umbaubar ist, und
  • 18a bis 18c eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Ladebodens, der zu einem vierrädrigen Handwagen zusammenbaubar ist.
  • Ein Kraftfahrzeug in Form eines Personenkraftwagens, insbesondere eines Kombi-Personenkraftwagens, einer Großraumlimousine, eines Sports-Utility-Vehicle oder ähnlichem weist in einem Heckbereich des Personenkraftwagens einen Laderaum 1 auf, der als geschlossener Kofferraum oder als zum Fahrgastraum hin offener Laderaum ausgeführt sein kann. Der Laderaum 1 ist mit mehreren Laderaumbegrenzungsflächen versehen. Bodenseitig ist eine Laderaumbegrenzungsfläche 2 vorgesehen. An gegenüberliegenden Längsseiten des Laderaums 1 sind in Form von Seitenwandungen 3 seitliche Laderaumbegrenzungsflächen vorgesehen, wie 1 entnehmbar ist. In den Seitenwandungen 3 sind jeweils in einem unteren Bereich Führungsschienen 4 angeordnet, die bei der dargestellten Ausführungsform bündig in die Seitenwandungen 3 eingebettet sind. Die beiden Führungsschienen 4 sind auf gleicher Höhe der Seitenwandungen 3 einander parallel gegenüberliegend ausgerichtet und erstrecken sich längs des Laderaumes 1. Die Seitenwandungen 3 weisen zusätzlich zu den Führungsschienen 4 zwei obere Führungs schienen 5 auf, die knapp unterhalb einer Fahrzeugbordkante an den Seitenwandungen 3 angeordnet sind. Auch die oberen Führungsschienen 5 sind bündig in die Seitenwandungen 3 eingebettet. Sowohl die unteren Führungsschienen 4 als auch die oberen Führungsschienen 5 sind direkt oder indirekt derart mit Teilen einer Karosserierohbaustruktur des Personenkraftwagens verbunden, das sie bei einem Fahrzeugcrash nicht aus ihren rohbauseitigen Verankerungen herausgerissen werden.
  • Längs der unteren Führungsschienen 4 ist ein formstabiler Ladeboden 6 verschiebbar angeordnet, der sich über die gesamte Breite des Laderaumes 1 erstreckt. Die in Fahrzeuglängsrichtung gesehene Länge des Ladebodens 6 ist wesentlich geringer als die Länge des Laderaumes 1, so dass der Ladeboden 6 längs der bodenseitigen Laderaumbegrenzungsfläche 2 verschoben werden kann. Der Ladeboden 6 weist im Bereich seiner gegenüberliegenden Seitenränder jeweils wenigstens einen Führungsschlitten auf, der in der zugeordneten unteren Führungsschiene 4 roll- oder gleitbeweglich geführt ist und in 1 nicht erkennbar ist. Die wenigstens zwei Führungsschlitten sind an einer Unterseite einer formstabilen Deckplatte des Ladebodens 6 befestigt. An der Unterseite der Deckplatte des Ladebodens 6 sind auch Lagerschienen 7 für eine Schublade 8 befestigt, die einen Freiraum zwischen einer Oberfläche der bodenseitigen Laderaumbegrenzungsfläche 2 und der Unterseite der Deckplatte des Ladebodens 6 zumindest weitgehend ausfüllt. Ein Boden der Schublade 8 ist jedoch in geringem Abstand zur Laderaumbegrenzungsfläche 2 angeordnet, um eine Reibung bei einer Verschiebung des Ladebodens 6 durch die Auflage auf die Laderaumbegrenzungsfläche 2 nicht zu erhöhen. Die Schublade 8 ist somit in Fahrzeuglängsrichtung und damit parallel zur Schiebebeweglichkeit des Ladebodens 6 zu einem Heck des Laderaumes 1 nach hinten ausziehbar. Die Schublade 8 ist innenseitig mit wenigstens einem Staufach versehen, das in geöffnetem Zustand der Schublade 8 be- oder entladen werden kann. Der unterhalb der Deckplatte des Ladebodens 6 gemäß 1 vorgesehenen Schließposition der Schublade 8 ist wenigstens ein Sicherungsmittel zugeordnet, dass die Schublade in dieser Schließposition auch während des Fahrbetriebs des Personenkraftwagens hält.
  • Die Deckplatte des Ladebodens 6 ist mit einem Griffelement 9 versehen, der als Handgriff zum Verschieben des Ladebodens 6 dient. Auch die Schublade 8 weist an ihrer rückseitigen Stirnwand eine Griffmulde 10 auf, die als Handgriff zum Öffnen und Schließen der Schublade 8 dient.
  • Die Deckplatte des Ladebodens 6 ist im Bereich ihrer vorderen Stirnkanten mit Aufnahmen für Einhängehaken 13 versehen, die zu einem Trennnetz 11 gehören. Das Trennnetz 11 weist an seinem zu den Einhängehaken 13 gegenüberliegenden Stirnrand ein formstabiles Halteprofil 12 auf, das in den oberen Führungsschienen 5 fixierbar ist.
  • Den Führungsschlitten sind Blockiermittel zugeordnet, um das Arretieren der Führungsschlitten an beliebigen Positionen innerhalb der Führungsschienen 4 zu ermöglichen. Die Blockiermittel sind lösbar ausgeführt, um je nach Bedarf eine Freigabe des Ladebodens 6 für eine Verschiebung längs der Führungsschienen 4 zu ermöglichen.
  • Bei der Ausführungsform nach 2 sind die Führungsschienen 4a nicht in den Seitenwandungen, sondern vielmehr in der bodenseitigen Laderaumbegrenzungsfläche des Laderaumes im Wesentlichen bündig eingebettet. Der Ladeboden 6a ist mittels nicht sichtbarer Führungsschlitten längs der Führungsschienen 4a verschiebbar gestaltet. Der Ladeboden 6a ist kastenartig gestaltet und weist ein sich über die gesamte Breite des Ladebodens 6a erstreckendes Staufach 14 auf. Der Ladeboden 6a ist zudem mit einer schwenkbeweglichen Deckplatte 15 versehen, die als Deckel für das Staufach 14 dient. Die Deckplatte 15 kann zudem in der in 2 dargestellten, aufrechten Position durch Siche rungsmittel arretiert werden, so dass sie als Schott- oder Trennwand dienen kann.
  • Der Ladeboden 6a ist mit einer Griffmulde 9a versehen, die als Handgriff zum Verschieben des Ladebodens 6a dient. Es ist auch möglich, in dieser Griffmulde 9a Betätigungsmittel vorzusehen, um entsprechende Blockiermittel für die Führungsschlitten zu lösen oder zu sperren. Hierzu kann die Griffmulde 9a einen beweglichen Betätigungsgriff aufweisen, der über Fernbetätigungsmittel in Form von Bowdenzügen oder ähnlichem mit den Blockiermitteln im Bereich der Führungsschlitten in Verbindung steht.
  • Die nachfolgenden Ausführungsformen stellen Varianten von Ladeböden dar, die jeweils analog der Ausführungsform nach den 1 oder 2 in laderaumseitigen Führungsschienen verschiebbar und in bestimmten Positionen blockierbar gelagert sind. Die nachfolgende Beschreibung ist im Wesentlichen auf die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten der verschiedenen Ladeböden gerichtet.
  • Wesentlich für alle Ausführungsformen ist es, dass die jeweils beschriebenen Ladeböden mit wenigstens zwei Führungsschlitten für eine gleit- oder rollbewegliche Verschiebbarkeit längs der entsprechenden Führungsschienen versehen sind. Die Führungsschienen können fest an den Ladeböden angeordnet sein. Alternativ ist es möglich, dass die Führungsschlitten längsverschiebbar in den Führungsschienen verbleiben, und dass die zugeordneten Ladeböden mittels lösbarer Verbindungsmittel an den Führungsschlitten befestigt oder von diesen gelöst werden können.
  • Bei der Ausführungsform nach den 3 und 4 weist ein Ladeboden 6b eine Trägerkonsole 16, 17 auf, die aus zwei Längsträgern 16 und einem die Längsträger 16 miteinander verbindenden Querträgerprofil 17 zusammengesetzt ist. Die Trägerkonsole 16, 17 weist im Bereich von Unterseiten der Längsträger 16 jeweils wenigstens einen Führungsschlitten auf, der in den Führungsschienen 4b verfahrbar ist. Die Längsträger 16 dienen zudem zur Schwenklagerung von zwei Plattenabschnitten 18, 19 des Ladebodens 6b, die an gegenüberliegenden Endbereichen der Längsträger 16 um zueinander parallele Schwenkachsen schwenkbeweglich gelagert sind. Die Schwenkachsen verlaufen quer zu den Längsrichtungen der Führungsschienen 4b. In ihrer Höhe sind die Schwenkachsen für die beiden Plattenabschnitte 18, 19 relativ zu den Längsträgern 16 versetzt angeordnet, um zu ermöglichen, dass die Plattenabschnitte 19 in ihrer zusammengeklappten Position übereinanderliegend positioniert werden können. Die Plattenabschnitte 18, 19 können sowohl nach innen als auch nach außen geklappt werden. Zusätzlich können sie gemäß der Darstellung nach 3 in einer rechtwinklig zur bodenseitigen Laderaumbegrenzungsfläche aufgestellten Funktionsposition arretiert werden. Hierzu sind vorzugsweise entsprechende Sicherungsmittel in den Schwenklagerabschnitten der Längsträger 16 vorgesehen, die die Plattenabschnitte 19 beidseitig flankieren.
  • Die Ausführungsform nach 5 entspricht im Wesentlichen der zuvor beschriebenen Ausführungsform nach den 3 und 4. Ergänzend ist lediglich bei dem Ladeboden 6c nach 5 der kleine Plattenabschnitt 18c dicker ausgeführt, um die Aufnahme eines Teleskopbügels 20 zu ermöglichen. In Schwenklagern 24 für den Plattenabschnitt 18c sind Sicherungsmittel untergebracht, die eine Arretierung in einer gemäß 5 aufgestellten Funktionsstellung des Plattenabschnitts 18c ermöglichen. Der Plattenabschnitt 18c ist mit einem Aufnahmeraum versehen, der mittels eines Längsschlitzes 23 nach oben offen ist, um ein Herausziehen oder Einschieben des Teleskopbügels 20 zu ermöglichen. Am Teleskopbügel 20 sind Einhängehaken 22 vorgesehen. Zudem ist ein Bügelabschnitt 21 vorgesehen, der als Handgriff zum Ergreifen des Teleskopbügels 20 dient. Der andere Plattenabschnitt 18c entspricht in Aufbau und Funktion dem Plattenabschnitt 19 gemäß den 3 und 4.
  • Bei der Ausführungsform nach 6 ist der Ladeboden 6d ebenfalls mit zwei Plattenabschnitten versehen, von denen wenigstens einer in eine aufrechte Funktionsposition aufstellbar ist. Der aufstellbare Plattenabschnitt ist zusätzlich mit ausklappbaren und arretierbaren Haltebügeln 25 versehen, die zur Sicherung entsprechender Transportgegenstände dienen können.
  • Bei der Ausführungsform nach 7 ist ein Ladeboden 6e mit insgesamt drei Plattenabschnitten 26 bis 28 versehen, die aneinander schwenkbeweglich gelagert sind. Im Bereich eines mittleren Plattenabschnittes 27 sind in nicht näher dargestellter Weise die Führungsschlitten angeordnet, so dass der mittlere Plattenabschnitt 27 Teil der Trägerkonsole für den Ladeboden 6e ist.
  • Eine ähnliche Ausführungsform eines Ladebodens ist in den 8 bis 10 gezeigt. Dort ist der Ladeboden 6f ebenfalls dreiteilig ausgeführt, wobei der mittlere Bereich eine Trägerkonsole 16f, 17f bildet. Die Trägerkonsole ist mit zwei Längsträgern 16f versehen, die die Führungsschlitten sowie entsprechende Blockiermittel zum Arretieren oder Freigeben der Führungsschlitten für eine Längsverschiebung umfassen. Die Längsträger 16f sind mittels zweier Querträger 17f zu einem Rahmen miteinander verbunden. Parallel zu den Querträgerprofilen 17f sind zwischen den Querträgerprofilen 17f drei schmale Querstangen vorgesehen, die für die Trägerkonsole 16f, 17f einen gitterartigen Boden bilden. Die beiden äußeren Plattenabschnitte 26f und 28f sind insgesamt um 180° schwenkbeweglich gelagert und können somit aus einer vollständig zusammengeklappten Position bis in eine vollständig aufgeklappte Stellung nach den 8 und 9 verschwenkt werden. Zudem sind den schwenkbeweglichen Plattenabschnitten 26f und 28f Sicherungsmittel zugeordnet, die eine Arretierung der Plattenabschnitte 28f, 26f in verschiedenen aufrechten Stellungen, insbesondere auch in einer wannenartigen Stellung gemäß 10 ermöglichen.
  • Bei der Ausführungsform nach den 11 und 12 ist ein vorzugsweise mit wenigstens zwei Plattenabschnitten ähnlich 6 versehener Ladeboden 6g zusätzlich mit einem flexiblen Flächengebilde 29 in Form einer Schutzplane versehen, die auf einer nicht dargestellten Wickelwelle in einem Gehäuseabschnitt des Ladebodens 6g auf- und abwickelbar gehalten ist. Die Schutzplane 29 weist an einem in Auszugrichtung vorderen Stirnendbereich ein formstabiles Auszugprofil auf, das zusätzlich mit einem Handgriff versehen ist.
  • Bei der Ausführungsform nach den 13a und 13b ist ein Ladeboden 6h kastenartig ausgeführt und weist einen Schiebedeckel auf, der zum Verschließen und Freigeben der in dem Kasten befindlichen Staufachbereiche dient. Zusätzlich ist der Ladeboden 6h mit einer schwenkbeweglichen Stütze 30 versehen, die eine Stützung in einer aufrecht stehenden Position des Ladebodens 6h ermöglicht. Bei dieser Ausführungsform ist selbstverständlich der Ladeboden 6h derart ausgeführt, dass er von den Führungsschienen und/oder von seinen Führungsschlitten gelöst werden kann. Im Inneren des Staukastens sind Utensilien vorgesehen, die bei einer Fahrzeugpanne benötigt werden. So ist ein Warndreieck 31 vorgesehen. Unterhalb des Warndreiecks 31 sind Leuchtmittel in Form einer Reihe von Leuchtdioden 32 angeordnet. Die Leuchtmittel 32 können Signalfunktionen wie ein periodisches Blinken oder ähnliches erzielen. Vorzugsweise ist dem Kasten des Ladebodens 6h auch eine Energiequelle wie eine Batterie- oder Akkumulatoranordnung zugeordnet. Schließlich ist eine Warnweste in einem entsprechenden Staufach vorgesehen.
  • Bei der Ausführungsform nach den 14a und 14b umfasst der Ladeboden 6i neben einem Schiebedeckel ähnlich den Ausführungsformen nach den 13a und 13b einen Rahmenteil, der als Sprossenleiter ausgeführt ist. Auch die Sprossenleiter ist mit einer Schwenkstütze 30 versehen, die ein Aufstellen der Sprossenleiter ermöglicht.
  • Bei der Ausführungsform nach 15 ist ein dreiteiliger Ladeboden 6k mit drei Plattenabschnitten ähnlich 7 versehen. Zusätzlich sind faltbare, flexible Seitenwände vorgesehen, die bei einem Aufstellen der Plattenabschnitte zu einer Wanne gemäß 15 zusätzlich zu einer in 10 gezeigten Funktion auch verschlossene Seitenwände umfasst. Vorzugsweise sind die faltbaren Seitenwände aus flexiblem Folienmaterial hergestellt. Es ist möglich, die Plattenabschnitte und die flexiblen Seitenwände so auszuführen, dass sich eine wasserdichte Aufnahmewanne ergibt.
  • Die Ausführungsform nach 16 ist dem Ladeboden 6k nach 15 ähnlich. Zusätzlich zu drei Plattenabschnitten sind bei dem Ladeboden 6l jedoch keine flexiblen Seitenwände, sondern schwenkbewegliche, formstabile Seitenwände vorgesehen, die mittels nicht dargestellter Sicherungsmittel mit den übrigen, aufgestellten Plattenabschnitten zu einer Behälterwanne verbindbar sind. Zusätzlich sind Gitterstege vorgesehen, die eine Fachbildung des Ladebodens 6l ermöglichen.
  • Bei der Ausführungsform nach 17 ist der Ladeboden 6n an einer Stirnseite mit einem teleskopartig ausziehbaren Handgriff versehen. Zudem umfasst der Ladeboden 6n zwei kreisförmige Staufächer für die Aufnahme jeweils eines Stützrads 33. Die Aufnahmefächer sind durch eine Schwenkplatte 36 verschließbar, die in eine um etwa 90° aufgeschwenkte Stützstellung gemäß 17 verlagerbar ist. Auf der dem Handgriff gegenüberliegenden Seite weist der Ladeboden 6n an gegenüberliegenden Seitenwänden jeweils ein Radlager auf (das auf jeweils ein Stützrad 33 aufsteckbar ist). Aus einem Ladeboden 6n ist so eine Sackkarre mittels weniger Handgriffe und ohne die Zuhilfenahme von Werkzeug montierbar, wie anhand der 17 erkennbar ist.
  • In ähnlicher Weise ist bei den 18a bis 18c ein Ladeboden 6m auf einer Seite mit einer gummierten Oberfläche (18a) versehen. An der Unterseite weist der Ladeboden 6m Aufnahmen für vier Laufräder 33 auf. Außerdem ist eine Aufnahme für einen T-förmigen Handgriff 35 vorgesehen und an den vorderen und hinteren Außenseiten ist der Ladeboden 6m mit insgesamt vier Radlagern 34 versehen, auf die die Räder 33 aufgesteckt werden können. Im Bereich der gummierten Oberseite weist der Ladeboden 6m frontseitig eine Aufnahme zum Einstecken des Handgriffes 35 auf. Diese Aufnahme kann gelenkig ausgeführt sein, um ein Verschwenken des Handgriffes 35 nach vorne und nach hinten zu ermöglichen. Hierdurch wird in einfacher Weise und ohne die Zuhilfenahme von Werkzeug ein vierrädriger Handwagen geschaffen.

Claims (21)

  1. Laderaum für ein Kraftfahrzeug mit wenigstens zwei parallel zueinander verlaufenden Führungsschienen (4, 4a, 4b), die an wenigstens einer Laderaumbegrenzungsfläche (2, 3) angeordnet sind, sowie mit einem formstabilen Ladeboden (6 bis 6m), auf dem Transportgut positionierbar ist, und der längs der wenigstens einen Laderaumbegrenzungsfläche an den Führungsschienen verschiebbar gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass dem Ladeboden (6 bis 6m) wenigstens eine über die Positionierung von Transportgut hinausgehende Zusatzfunktion zugeordnet ist.
  2. Laderaum nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dem Ladeboden (6, 6a) wenigstens ein Staufach zugeordnet ist.
  3. Laderaum nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Staufach in wenigstens einer Schublade (8) angeordnet ist, die im Bereich einer Unterseite des Ladebodens vorgesehen ist.
  4. Laderaum nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dem Ladeboden (6) zur Führung in den Führungsschienen (4) Führungsschlitten an gegenüberliegenden Seitenrandbereichen des Ladebodens (6) zugeordnet sind, und dass die Führungsschienen (4) an gegenüberliegenden Seitenwandungsflächen (3) des Laderaumes (1) angeordnet sind.
  5. Laderaum nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ladeboden relativ zu den Führungsschlitten zwischen einer etwa horizontalen Verschiebeposition und einer etwa vertikal aufgestellten Schottposition verstellbar gelagert ist.
  6. Laderaum nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schublade (8) gemeinsam mit dem Ladeboden (6) verstellbar angeordnet ist.
  7. Laderaum nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schublade an den Führungsschlitten unabhängig von einer Verstellbarkeit des Ladebodens gelagert ist.
  8. Laderaum nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Ladeboden mehrteilig ausgeführt ist.
  9. Laderaum nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Ladeboden (6b bis 6l) mehrere formstabile Platten- oder Rahmenabschnitte (18, 19; 26 bis 28; 18c, 19c; 26f, 28f) umfasst, die relativ zueinander schwenkbeweglich gelagert sind.
  10. Laderaum nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Platten- oder Rahmenabschnitt als Trägerkonsole (16, 17; 16f, 17f) ausgeführt ist, an der die Führungsschlitten angeordnet sind.
  11. Laderaum nach wenigstens einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ladeboden oder wenigstens ein Plattenabschnitt lösbar zu den Führungsschienen angeordnet sind.
  12. Laderaum nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Ladeboden oder der wenigstens eine Plattenabschnitt teleskopförmig ausziehbare Funktionsteile umfassen.
  13. Laderaum nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattenabschnitte oder Rahmenabschnitte (18, 19; 18c, 19c; 26 bis 18; 26f, 28f) derart relativ zueinander schwenkbeweglich angeordnet sind, dass sie zwischen einer zusammengeklappten Ruheposition und einer zu einem wannenartigen Behältnis aufgestellten Stauposition verlagerbar sind.
  14. Laderaum nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Sicherungsmittel vorgesehen sind, die die Platten- oder Rahmenabschnitte in den unterschiedlichen Positionen fixieren.
  15. Laderaum nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Ladeboden Warn- oder Signalfunktionsteile zugeordnet sind.
  16. Laderaum nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einem relativ zur Trägerkonsole beweglich gelagerten Platten- oder Rahmenabschnitt (18) wenigstens ein Gleit- oder Rollelement (37) zur Abstützung des Platten- oder Rahmenabschnittes an einer Laderaumbegrenzungsfläche zugeordnet ist.
  17. Laderaum nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Ladeboden (6g) wenigstens ein flexibles Flächegebilde (29) angeordnet ist.
  18. Laderaum nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einem Platten- oder Rahmenabschnitt (18c) Halte- oder Tragelemente (20 bis 22) wie Haltestangen, Stütz- oder Traghaken oder ähnliches zugeordnet sind.
  19. Laderaum nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerkonsole wenigstens ein Querträgerprofil (17, 17f) umfasst, das sich über die Breite der Trägerkonsole quer zu den Führungsschienen erstreckt.
  20. Laderaum nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Ladeboden (6m, 6n) Radlager, Aufnahmen für Räder (33) sowie wenigstens ein Handgriff (35) zugeordnet sind.
  21. Ladeboden für einen Laderaum nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Ladeboden (6 bis 6m) die zugeordneten Merkmale von wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche umfasst.
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