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DE102017011751A1 - Schalldämpfervorrichtung - Google Patents

Schalldämpfervorrichtung Download PDF

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DE102017011751A1
DE102017011751A1 DE102017011751.9A DE102017011751A DE102017011751A1 DE 102017011751 A1 DE102017011751 A1 DE 102017011751A1 DE 102017011751 A DE102017011751 A DE 102017011751A DE 102017011751 A1 DE102017011751 A1 DE 102017011751A1
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DE
Germany
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silencer device
baffle
chamber
weft direction
barrel
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102017011751.9A
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English (en)
Inventor
David Sautmann
Niklas Becker
Benjamin Thielemeier
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Individual
Original Assignee
Individual
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F41WEAPONS
    • F41AFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS COMMON TO BOTH SMALLARMS AND ORDNANCE, e.g. CANNONS; MOUNTINGS FOR SMALLARMS OR ORDNANCE
    • F41A21/00Barrels; Gun tubes; Muzzle attachments; Barrel mounting means
    • F41A21/30Silencers
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F41WEAPONS
    • F41AFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS COMMON TO BOTH SMALLARMS AND ORDNANCE, e.g. CANNONS; MOUNTINGS FOR SMALLARMS OR ORDNANCE
    • F41A21/00Barrels; Gun tubes; Muzzle attachments; Barrel mounting means
    • F41A21/06Plural barrels
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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    • F42B7/02Cartridges, i.e. cases with propellant charge and missile
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Schalldämpfervorrichtung (20) für eine Schusswaffe mit zwei oder mehr Läufen. Erfindungsgemäß ist eine mit den beiden Läufen verbindbare, gemeinsame Expansionskammer (21) vorgesehen. Daneben können Verbindungsstücke (24, 25) nach Art von Chokes vorgesehen sein.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schalldämpfervorrichtung für eine Schusswaffe mit zwei oder mehr Läufen. Die Schalldämpfervorrichtung ist insbesondere für eine Flinte vorgesehen und soll möglichst in Verbindung mit Flintenlaufgeschossen verwendbar sein.
  • Aus der EP 3 056 852 A1 ist eine Schalldämpfervorrichtung für eine Bockflinte bekannt. In einem Gehäuseteil sind in Schussrichtung aufeinanderfolgend mehrere Dämpferelemente vorgesehen. Jedes Dämpferelement weist zwei voneinander getrennte Reihen von Durchschussöffnungen auf.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung einer Schalldämpfervorrichtung mit verbesserter Wirkung. Vorzugsweise soll eine besonders sichere Verbindung der Schalldämpfervorrichtung mit einem Flintenlauf möglich sein. Ebenfalls vorzugsweise soll die Schalldämpfervorrichtung möglichst einfach erweiterbar sein. Schließlich sollen die verschiedenen Bestandteile der Schalldämpfervorrichtung insbesondere einfach und sicher miteinander verbindbar sein.
  • Zur Lösung der Aufgabe weist die Schalldämpfervorrichtung die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Insbesondere ist eine mit den Läufen verbindbare gemeinsame Expansionskammer vorgesehen. Die Expansionskammer ist nicht unterteilt in separate parallele Kammern für jeden Lauf bzw. Schusskanal. Dadurch ergibt sich ein großer Raum für die Verteilung der bei Abgabe eines Schusses aus einem der Läufe austretenden Explosionsgase. Diese können sogar in den nicht benutzten Lauf eintreten.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung sind in Schussrichtung aufeinanderfolgende, getrennte Kammern vorgesehen, zwischen denen ein Übertritt von Gasen nicht nur entlang von Durchschussöffnungen, sondern zusätzlich entlang weiterer Durchlässe möglich ist. Durch die weiteren Durchlässe ergibt sich die Möglichkeit einer schnelleren Verteilung der Explosionsgase über mehrere Kammern.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung verlaufen durch die in Schussrichtung aufeinanderfolgenden einzelnen Kammern jeweils zwei oder mehr Schusskanäle verlaufen, ohne dass getrennte Teilkammern für jeden Schusskanal vorgesehen sind. Das heißt, eine einzelne Kammer umfasst die Schusskanäle beider (oder mehrerer) Läufe, sodass bei Abgabe eines Schusses das Gesamtvolumen der Kammer als Expansionsraum genutzt werden kann.
  • Eine erfindungsgemäße Schalldämpfervorrichtung für eine Schusswaffe mit einem oder mehr Läufen kann die Merkmale des Anspruchs 4 aufweisen. Insbesondere weist die Vorrichtung ein oder mehrere Verbindungsstücke nach Art von Chokes und zum Einsetzen in je eine Laufmündung auf. Die Chokes werden eingeschraubt und verengen in bekannter Weise den Durchmesser der jeweiligen Mündung. Chokes für Flinten werden üblicherweise zur Veränderung des Streuverhaltens von Schrotmunition verwendet. Für auswechselbare Chokes können Flintenläufe passende Gewinde aufweisen. Diese werden hier zur Befestigung der Schalldämpfervorrichtung genutzt.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung ist eine dem Lauf zugewandte Wandung mit einer Durchschussöffnung je Lauf vorgesehen, wobei das Verbindungsstück an einem in Schussrichtung liegenden Ende eine Vergrößerung des wirksamen Außendurchmessers aufweist, und die Vergrößerung an einer dem Lauf abgewandten Seite der Wandung zur Anlage kommt. Die Wandung der Schalldämpfervorrichtung befindet sich vor dem Lauf und wird von der Vergrößerung des Außendurchmessers an der Mündung des Laufes gehalten, während das Verbindungsstück im Lauf steckt.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung ist die Vergrößerung (des wirksamen Außendurchmessers am Ende des Verbindungsstücks) ein umlaufender Kragen. Dadurch ergibt sich ein umlaufend gleichmäßiger Anpressdruck für die Wandung.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung weisen Kragen und Wandung zueinander korrespondierende umlaufende Anlageflächen auf, jeweils mit einer Neigung zur Radialrichtung. Bei gleicher Neigung liegen die Anlageflächen flächig aneinander an, bewirken eine Zentrierung der Schalldämpfervorrichtung zum Lauf und verhindern einen Gasaustritt im Bereich der Vergrößerung.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung weist das Verbindungsstück ein Gewinde zur Befestigung am Lauf auf, wobei das Verbindungsstück mit einer Außenhülse versehen ist, die axial verschiebbar aber verdrehsicher auf dem Verbindungsstück gehalten ist. Vorzugsweise ist das Gewinde am Verbindungsstück ein Außengewinde. Mittels der Außenhülse ist das Verbindungsstück in den Lauf eindrehbar.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung ist das Verbindungsstück außen mit einer oder mehreren axial gerichteten Vertiefungen versehen, wobei die Außenhülse innen einen oder mehrere Vorsprünge aufweist, und wobei die Vorsprünge an die Lage und Form der Vertiefungen angepasst sind und dort eingreifen, sodass die Außenhülse auf dem Verbindungsstück verdrehsicher ist. Beim Drehen der Außenhülse nehmen die Vorsprünge das Verbindungsstück drehend mit.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung weist die Außenhülse außenseitig Abflachungen zum Ansetzen eines Werkzeugs auf. Vorzugsweise sind die Abflachungen derart ausgebildet und relativ zueinander angeordnet, dass ein Gabelschlüssel oder eine Zange angesetzt werden können.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung weist eine Schalldämpfervorrichtung für eine Schusswaffe mit wenigstens einem Lauf die Merkmale des Anspruchs 11 auf. Insbesondere sind mehrere in Schussrichtung aufeinanderfolgende Teile vorgesehen, wobei wenigstens zwei dieser Teile durch Stangen miteinander verbunden sind. Vorzugsweise sind vier Stangen vorgesehen, in symmetrischer Anordnung. Die Stangen sind mit den zu verbindenden Teilen durch Schweißen, Kleben oder über Schraubverbindungen miteinander verbunden.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung sind die Stangen an oder in Außenwänden der Teile vorgesehen. Vorzugsweise sind die in Schussrichtung aufeinanderfolgenden Teile mit Aufnahmen bzw. Kanälen auf den Außenwänden versehen. Die Stangen erstrecken sich insbesondere innerhalb der Kanäle.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung verbinden die Stangen eine Expansionskammer mit einer Endplatte. Dabei sind vorzugsweise auch Expansionskammer und Endplatte mit Kanälen zur Aufnahme der Stangen versehen.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung weist eine Schalldämpfervorrichtung für eine Schusswaffe mit wenigstens einem Lauf und einer Baffle-Kammer mit wenigstens einem Prallelement die Merkmale des Anspruchs 14 auf. Insbesondere ist das Prallelement mit einer um eine oder mehrere Durchschussöffnungen umlaufenden Wandung ausgebildet, wobei die Wandung quer zur Schussrichtung angeordnete Öffnungen, insbesondere Bohrungen aufweist und außenseitig mit Verstärkungen versehen ist, die zusammen mit Kammerwänden der Baffle-Kammer parallel zur Schussrichtung verlaufende Gaskanäle bilden. Die Öffnungen können ganz oder teilweise bis in die Gaskanäle hineinreichen. Die umlaufende Wandung bildet vorzugsweise eine Quaderform mit zwei einander gegenüberliegenden, offenen Seiten als relativ große Durchschussöffnungen. Sofern die Schalldämpfervorrichtung für zwei oder mehr Läufe vorgesehen ist, überdeckt die Durchschussöffnung des Prallelements vorzugsweise mehr als den Querschnitt sämtlicher Läufe zusammen. Das Prallelement kann zum Schließen der offenen Seiten eine Frontwand oder Rückwand mit kleineren Durchschussöffnungen aufweisen. Insbesondere ist dann je Lauf eine Durchschussöffnung in der Frontwand oder Rückwand vorgesehen.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung weisen die Gaskanäle durch entsprechende Gestaltung der Verstärkungen in Schussrichtung abnehmende oder zunehmende Querschnitte auf. Dadurch sind einige oder alle Gaskanäle konisch ausgebildet mit entsprechender Wirkung auf die Explosionsgase, nämlich expandierend und komprimierend.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung sind wenigstens zwei in Schussrichtung aufeinanderfolgende Prallelemente vorgesehen, zwischen denen eine Dämpfermatte angeordnet ist. Die Dämpfermatte weist zum Kaliber der Läufe passende Durchschussöffnungen auf. Der durch die Durchschussöffnungen in der Dämpfermatte gebildete offene Gesamtquerschnitt ist deutlich kleiner als der offene Querschnitt der (dazu relativ) großen Durchschussöffnung des Prallelements. Die Dämpfermatte besteht vorzugsweise aus Stahlgeflecht und kann flüssigkeitsgetränkt sein, etwa mit Öl, Lithium-Fett oder Wasser.
  • Erfindungsgemäß sind in der Baffle-Kammer mindestens zwei unterschiedliche Prallelemente angeordnet, insbesondere abwechselnd ein Prallelement einer ersten Bauart und ein Prallelement einer zweiten Bauart, gegebenenfalls mit dazwischen angeordneten Dämpfermatten oder anderen Elementen.
  • Erfindungsgemäß sind die Prallelemente in der Bafflekammer so ausgebildet und angeordnet, dass sich die Explosionsgase durch die gesamte Schalldämpfervorrichtung in Schussrichtung ausbreiten können, zusätzlich zur Ausbreitung durch die Durchschussöffnungen. Die Explosionsgase werden zwar durch die Prallelemente gestoppt oder gedämpft. Es bleibt aber ein leichter Durchfluss in Schussrichtung möglich, um keine Druckspitzen entstehen zu lassen, insbesondere entlang der genannten Gaskanäle.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung weist eine Schalldämpfervorrichtung für eine Schusswaffe mit wenigstens einem Lauf die Merkmale des Anspruchs 18 auf. Insbesondere ist eine in Schussrichtung mehrteilige Gestaltung vorgesehen, mit einem Frontstück zur Verbindung mit wenigstens einem Lauf, einer Baffle-Kammer mit einem oder mehreren Prallelementen, einem Endstück und mit Verbindungsvorrichtungen, welche vom Endstück zum Frontstück reichen. Die Verbindungsvorrichtungen sind vorzugweise nicht an der Baffle-Kammer fixiert, jedenfalls nicht in Axialrichtung. Eine Befestigung oder Sicherung an der Baffle-Kammer in queraxialer Richtung oder eine Führung an der Baffle-Kammer sind aber vorteilhaft. Bei der Baffle-Kammer handelt es sich vorzugsweise um ein an zwei gegenüberliegenden Enden offenes, insbesondere quaderförmiges Gehäuse zur Aufnahme von Prallelementen.
  • Durch den modularen Aufbau mit Frontstück, Baffle-Kammer und Endstück ist eine Variation der Gesamtlänge möglich. Hierfür müssen nur die Anzahl der Prallelemente festgelegt und die Längen der Baffle-Kammer und Verbindungsvorrichtungen angepasst werden. Vorzugsweise sind alle Prallelemente gleich lang. Beispielsweise wird eine Baffle-Kammer definierter Länge L in Verbindung mit einem Prallelement verwendet, während für drei (oder n) Prallelemente derselben Länge eine Baffle-Kammer mit einer Länge 3 L (oder n L) zu verwenden ist. Etwas anderes gilt für die Dimensionierung der zu verwendenden Verbindungsmittel, da diese vom Endstück zum Frontstück reichen sollen.
  • Die Verbindungsmittel sind an die absolute Längenänderung der Baffle-Kammer anzupassen.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung weisen Frontstück und Baffle-Kammer umlaufende, zueinander korrespondierende Absätze auf, sodass quer zur Schussrichtung keine Relativbewegungen möglich sind. Frontstück und Baffle-Kammer sind zueinander zentriert durch die korrespondierenden Absätze.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung weisen Baffle-Kammer und Endstück umlaufende, zueinander korrespondierende Absätze auf, sodass quer zur Schussrichtung keine Relativbewegungen möglich sind. Auch hier ist dann eine Zentrierung gegeben.
  • Soweit Teile der Schalldämpfervorrichtung eine Durchschussöffnung oder Paare bzw. Gruppen von Durchschussöffnungen aufweisen, sind letztere vorzugsweise mittig angeordnet. Erfindungsgemäß können die Durchschussöffnungen einzeln oder als Paar/Gruppe, abweichend von einer mittigen Position, auch nach oben versetzt vorgesehen sein. Dadurch ist ein Überstand der Vorrichtung nach oben über den Lauf der Schusswaffe geringer und es entsteht eine bessere Visierlinie.
  • Schließlich ist Gegenstand der Erfindung auch eine Schusswaffe mit einer Schalldämpfervorrichtung, wie voranstehend beschrieben.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung im Übrigen und aus den Ansprüchen. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
    • 1 eine perspektivische Darstellung einer Schalldämpfervorrichtung,
    • 2 eine perspektivische, auseinandergezogene Darstellung (Explosionsdarstellung) der Schalldämpfervorrichtung in 1,
    • 3 eine Seitenansicht (Explosionsdarstellung) zu 2,
    • 4a eine perspektivische Darstellung eines Verbindungsstücks nach Art eines Choke,
    • 4b das Verbindungsstück in 4a in Seitenansicht,
    • 4c eine stirnseitige Ansicht des Verbindungsstücks in 4a,
    • 5a eine perspektivische Darstellung einer Hülse für das Verbindungsstück,
    • 5b eine stirnseitige Ansicht der Hülse in 5a,
    • 5c eine Seitenansicht der Hülse in 5a,
    • 6a eine perspektivische Darstellung einer Expansionskammer,
    • 6b einen Schnitt durch die Expansionskammer in 6a,
    • 6c eine Ansicht der Expansionskammer gegen die Schussrichtung,
    • 7a eine perspektivische Darstellung eines ersten Prallelements (Baffie),
    • 7b eine Ansicht des Prallelements in 7a gegen die Schussrichtung,
    • 7c einen Schnitt durch das Prallelement in 7a entlang der Linie B-B in 7d,
    • 7d eine Frontansicht (in Schussrichtung) des Prallelements in 7a,
    • 8a eine perspektivische Darstellung eines zweiten Prallelements (Baffle),
    • 8b eine Ansicht des Prallelements gemäß 8a gegen die Schussrichtung,
    • 8c einen Schnitt durch das Prallelement in 8a entlang der Linie B-B in 8d,
    • 8d eine Frontansicht (in Schussrichtung) des Prallelements in 8a,
    • 9a eine perspektivische Darstellung einer Baffle-Kammer,
    • 9b eine Ansicht der Baffle-Kammer in 9a gegen die Schussrichtung,
    • 9c eine Seitenansicht der Baffle-Kammer in 9a,
    • 10a eine perspektivische Darstellung eines Verbindungsbolzens,
    • 10b eine Stirnansicht des Verbindungsbolzens gegen die Schussrichtung,
    • 10c eine Seitenansicht des Verbindungsbolzens
    • 10d eine Stirnansicht des Verbindungsbolzens in Schussrichtung.
  • Es wird zunächst Bezug genommen auf die 1 bis 3. Gezeigt ist eine erfindungsgemäße Schalldämpfervorrichtung 20 mit einer hier quaderförmigen Expansionskammer 21 als Frontstück, einer rechteckigen Endplatte 22 als Endstück, einer Baffle-Kammer 23 zwischen Expansionskammer 21 und Endplatte 22, und mit Verbindungsstücken 24, 25 zur Verbindung der Schalldämpfervorrichtung 20 mit den beiden Läufen einer nicht gezeigten Bockflinte oder einer anderen doppelläufigen Schusswaffe.
  • Die Baffle-Kammer 23 weist hier ein quaderförmiges Gehäuse 26 auf, welches an beiden gegenüberliegenden Stirnseiten offen ist. Im Gehäuse 26 sind in Schussrichtung (Pfeil 27) aufeinanderfolgend ein Prallelement 28 erster Bauart, eine Dämpfermatte 29, ein Prallelement 30 zweiter Bauart, eine weitere Dämpfermatte 29 und ein weiteres Prallelement 28 erster Bauart bzw. drei Prallelemente 28, 30 und zwei Dämpfermatten 29 möglichst spielfrei angeordnet.
  • Zusammengehalten werden Expansionskammer 21, Baffle-Kammer 23 und Endplatte 22 durch außenseitig liegende Zugorgane als Verbindungsvorrichtungen, nämlich Stangen 31. Vorgesehen sind an jeder Breitseite zwei Stangen 31. Diese sind durch insbesondere röhrenförmige Aufnahmen 32, 33, 34 an den Breitseiten von Endplatte 22, Baffle-Kammer 23 und Expansionskammer 21 gehalten und nach Art von Bolzen ausgebildet, mit Kopf 35, insbesondere mit Innensechskant, und Gewinde 36. Vorzugsweise die Aufnahmen 32 der Expansionskammer 21 weisen ein Innengewinde zum Eindrehen der Stangen 31 auf. Entsprechend erstrecken sich die Stangen 31 über die gesamte Länge von Expansionskammer 21, Baffle-Kammer 23 und Endplatte 22. Die röhrenförmigen Aufnahmen 32, 33, 34 sind fest mit den Breitseiten von Expansionskammer 21, Baffle-Kammer 23 und Endplatte 22 verbunden.
  • Um den Zusammenbau und die gegenseitige Zentrierung zu erleichtern, weisen Expansionskammer 21 und Baffle-Kammer 23 an den einander gegenüberliegenden Seiten umlaufende Absätze 37, 38 auf, die passgenau ineinander greifen. Wie in 2 erkennbar, ist der Absatz 37 innenliegend und der Absatz 38 außenliegend. Analog dazu sind auch die Endplatte 22 und die Baffle-Kammer 23 an den einander gegenüberliegenden Seiten mit Absätzen 39, 40 versehen, wobei der Absatz 40 an der Endplatte 22 außenliegend und der Absatz 39 an der Baffle-Kammer 23 innenliegend vorgesehen ist.
  • Die Verbindungsstücke 24, 25 sind nach Art von Hülsen ausgebildet, hier mit einem außen umlaufenden Kragen 41 an einem Ende und einem Außengewinde 42 am anderen Ende.
  • Der Kragen 41 weist zum Außengewinde 42 eine schräg gerichtete Anlagefläche 43 auf, die an einer korrespondierenden Anlagefläche 44 der Expansionskammer 21 zu liegen kommt, siehe 6b. Hierzu weist die Expansionskammer 21 zwei Durchschussöffnungen 45, 46 auf, die zum Inneren der Expansionskammer 21 jeweils die Anlageflächen 44 aufweisen. Die Außengewinde 42 der Verbindungsstücke 24, 25 sind an Innengewinde von Läufen einer nicht gezeigten Bockflinte angepasst. Üblicherweise dienen die Innengewinde der Aufnahme von Chokes. Ebenso ist der Abstand der beiden Durchschussöffnungen 45, 46 an den Abstand der beiden Läufe der nicht gezeigten Bockflinte angepasst. Die Läufe doppelläufiger Flinten können unterschiedliche Abstände zueinander aufweisen. Entsprechend kann die hier vorgesehene Schalldämpfervorrichtung an einen bestimmten Typ einer doppelläufigen Flinte angepasst.
  • Um die Verbindungsstücke 24, 25 in Flintenläufe einschrauben zu können, sind Montageringe 47, 48 vorgesehen, die auf die Verbindungsstücke 24, 25 bis zum Kragen 41 verdrehsicher aufschiebbar sind. Hierzu weisen die Verbindungsstücke 24, 25 jeweils zwei Längsrillen 49 und die Montageringe 47, 48 zwei einwärtsgerichtete Nocken 50 auf, welche in den Längsrillen zu liegen kommen. Außerdem sind die Montageringe 47, 48 außenseitig mit Abflachungen 51 versehen, insbesondere radial benachbart zu den Nocken 50. Zusätzlich sind zwei weitere Abflachungen außenseitig vorgesehen, sodass jeder Montagering 47, 48 an seinem Außenumfang mit insgesamt vier Abflachungen 51 im Abstand von 90 Grad zum Ansetzen eines passenden Werkzeugs, etwa eines Schraubenschlüssels oder einer Zange, versehen ist.
  • Zur Befestigung der Schalldämpfervorrichtung 20 werden zunächst die Verbindungsstücke 24, 25 in die Expansionskammer 21 eingeschoben, sodass die Anlageflächen 43, 44 aneinander anliegen. Anschließend werden die Montageringe 47, 48 auf die Verbindungsstücke 24, 25 aufgeschoben. Schließlich werden die Verbindungsstücke 24, 25 in die Flintenläufe eingeschoben und mithilfe der Montageringe 47, 48 dort festgeschraubt.
  • Die Expansionskammer 21 ist quaderförmig ausgebildet mit Frontwand 52 zur Aufnahme der Durchschusslöcher 45, 46, hierzu gegenüberliegender, offener Stirnseite mit dem umlaufenden Absatz 37, schmalen Seitenwänden 54 und großen Seitenwänden 55. Auf letzteren sind die Aufnahmen 34 angeordnet, welche hier mit einem nicht gezeigten Innengewinde versehen sind.
  • Die Expansionskammer 21 ist vorzugsweise leer. Bei der Abgabe eines Schusses können sich die Expansionsgase in der gesamten Expansionskammer 21 verteilen und zudem in den nicht benutzten Lauf eindringen. Schließlich ist der für die Expansion der Expansionsgase zur Verfügung stehende Innenquerschnitt der Expansionskammer 21 deutlich größer als der Querschnitt eines Laufs bzw. aller Läufe.
  • Zusätzlich zum Absatz 37 weist die Expansionskammer 21 einen Absatz 56 auf, dessen Funktion weiter unten im Zusammenhang mit einem Prallelement und 7a näher erläutert wird.
  • Das Gehäuse 26 der Baffle-Kammer 23 ist analog zur Expansionskammer 21 quaderförmig ausgebildet, jedoch an beiden Stirnseiten 57, 58 vollständig offen. Schmale Seitenwände 59 sind durch große Seitenwände 60 verbunden. Letztere sind außen mit den genannten Aufnahmen 33 versehen. Diese sind hier ohne Innengewinde ausgebildet.
  • Die Endplatte 22 weist als Endstück der Schalldämpfervorrichtung zwei Durchschussöffnungen 61, 62 auf, bei ebenfalls quaderförmiger Gestalt aber in Durchschussrichtung nur sehr kurzer Abmessung (im Verhältnis zur Expansionskammer 21 und zur Baffle-Kammer 23).
  • Die bolzenartigen Stangen 31 werden gegen die Schussrichtung in die Aufnahmen 32, 33, 34 gesteckt. Die Gewinde 36 werden in die nicht gezeigten Innengewinde der Aufnahmen 34 eingedreht, bis die Köpfe 35 gegen die Schussrichtung an den Aufnahmen 32 bzw. an der Innenplatte 22 anliegen und so Expansionskammer 21, Baffle-Kammer 23 und Endplatte 22 fest zusammenhalten.
  • Wie oben bereits ausgeführt sind innerhalb der Schalldämpfervorrichtung 20 die Prallelemente 28, 30 und Dämpfermatte 29 hintereinander angeordnet. Das in Schussrichtung erste Prallelement 28 ist teilweise in die Expansionskammer 21 eingesetzt und liegt am innen umlaufenden Absatz 56 an. Analog dazu liegt das in Schussrichtung letzte Prallelement 28 innen an einem nicht gezeigten Absatz der Endplatte 22 an.
  • Die beiden Prallelemente 28, 30 unterscheiden sich etwas in ihrem Aufbau. Beide sind quaderförmig, mit der Expansionskammer 21 zugewandten und mit Durchschussöffnungen 63, 64 versehenen Frontwänden 65 (erstes Prallelement 28) und 66 (zweites Prallelement 30). Der Innenraum der Prallelemente 28, 30 ist im Anschluss an die Frontwände 65, 66 leer und die gegenüberliegenden Stirnseiten 68, 69 sind offen. Auf diese Weise bildet jedes Prallelement 28, 30 eine Kammer.
  • Schmale Seitenwände 70 des ersten Prallelements 28 sind mit je einer großen Expansionsöffnung 71 versehen. Außerdem weisen die schmalen Seitenwände 70 außen jeweils eine in Schussrichtung verlaufende Vertiefung auf mit Boden 72 und seitlichen Wangen 73. Die Expansionsöffnungen 71 sind in den Böden 72 vorgesehen. Die Wangen 73 liegen mit möglichst geringem Abstand innen am Gehäuse 26 an und am Absatz 56 der Expansionskammer 21.
  • Große Seitenwände 74 des ersten Prallelements 28 sind jeweils mit einer Expansionsöffnung 75 ausgebildet. Die schmalen Seitenwände 70 bilden zusammen mit den großen Seitenwänden 74 eine umlaufende Wandung, nämlich um die Durchschussöffnungen 63, 64 herum.
  • Außen auf jeder Seitenwand 74 ist ebenfalls eine Vertiefung ausgebildet, die hier konisch, nämlich mit in Schussrichtung größer werdendem Querschnitt gestaltet ist, siehe insbesondere 7a. Die Vertiefung ist begrenzt durch einen Boden 76 und die erwähnten seitlichen Wangen 73, welche hier somit eine Doppelfunktion aufweisen, nämlich einerseits als den Böden 73 zugeordnete Wangen und andererseits den Böden 76 zugeordnete Wangen. Die Böden 72, 76 bilden mit den seitlichen Wangen 73 und jeweils gegenüberliegenden Wandungen der Baffle-Kammer 23 in Schussrichtung verlaufende Expansionskanäle (nicht näher gezeigt).
  • Etwas anders sind schmale Seitenwände 77 und große Seitenwände 78 des zweiten Prallelements 30 ausgebildet. Die schmalen Seitenwände 77 sind jeweils mit einer großen Expansionsöffnung 79 versehen. Im dazu angrenzenden Bereich weisen die großen Seitenwände 78 halbmondförmige Expansionsöffnungen 80 auf, die über Eck in die Expansionsöffnungen 79 übergehen, siehe insbesondere 8a. Auch hier bilden aber die schmalen Seitenwände 70 zusammen mit den großen Seitenwänden 74 eine umlaufende Wandung um die Durchschussöffnungen 63, 64 herum.
  • Die großen Seitenwände 78 sind mit je zwei großen Expansionsöffnungen 81, 82 versehen. Außerdem sind die großen Seitenwände 78 in einem etwa mittigen Bereich außen jeweils mit einer Verdickung 83 versehen. Die Verdickung 83 verläuft in Schussrichtung mit enger werdendem Querschnitt und erstreckt sich dabei entlang eines halben Umfangs der Expansionsöffnungen 81, 82, siehe insbesondere 8a. Dadurch sind außerhalb der Verdickung 83, also nahe den schmalen Seitenwänden 77 im Zusammenwirken mit der Baffle-Kammer 23 Expansionskanäle gebildet, deren Querschnitt in Schussrichtung zunimmt, siehe auch 2. Diese Expansionskanäle stehen über die halbmondförmigen Expansionsöffnungen 80 und die Expansionsöffnungen 81, 82 mit dem Innenraum des zweiten Prallelements 30 in Verbindung.
  • Entsprechend der Anzahl der zueinander parallelen Durchschussöffnungen 45, 46 und 61 bis 64 ist die gezeigte Schalldämpfervorrichtung 20 für doppelläufige Flinten vorgesehen. In Fortsetzung der Verbindungsstücke 24, 25 verlaufen durch die Schalldämpfervorrichtung 20 zwei Schusskanäle 84, 85, siehe 1, also auch durch jedes Prallelement 28, 30. Alternativ dazu kann die Schalldämpfervorrichtung für eine einläufige Schusswaffe mit nur einem Schusskanal ausgebildet sein. Die in 3 in Schussrichtung aufeinanderfolgenden Teile 21, 28, 29, 30, 29, 28, 22 sind dann etwa nur halb so hoch wie dargestellt, ebenso die Baffie-Kammer 23. Auch ist nur eines der Verbindungsstücke 24, 25 vorgesehen.
  • Bezugszeichenliste
  • 20
    Schalldämpfervorrichtung
    21
    Expansionskammer (Frontstück)
    22
    Endplatte (Endstück)
    23
    Baffle-Kammer
    24
    Verbindungsstück
    25
    Verbindungsstück
    26
    Gehäuse
    27
    Pfeil (Schussrichtung)
    28
    erstes Prallelement
    29
    Dämpfermatte
    30
    zweites Prallelement
    31
    Stangen
    32
    Aufnahmen (an Endplatte)
    33
    Aufnahmen (an Baffle-Kammer)
    34
    Aufnahmen (an Expansionskammer)
    35
    Kopf
    36
    Gewinde
    37
    Absatz (innen)
    38
    Absatz (außen)
    39
    Absatz (innen)
    40
    Absatz (außen)
    41
    Kragen
    42
    Außengewinde
    43
    Anlagefläche
    44
    Anlagefläche
    45
    Durchschussöffnung
    46
    Durchschussöffnung
    47
    Montagering
    48
    Montagering
    49
    Längsrillen
    50
    Nocken
    51
    Abflachungen
    52
    Frontwand
    53
    Stirnseite
    54
    schmale Seitenwände
    55
    große Seitenwände
    56
    Absatz
    57
    Stirnseite
    58
    Stirnseite
    59
    schmale Seitenwände
    60
    große Seitenwände
    61
    Durchschussöffnung
    62
    Durchschussöffnung
    63
    Durchschussöffnung
    64
    Durchschussöffnung
    65
    Frontwand
    66
    Frontwand
    67
    -
    68
    offene Stirnseite
    69
    offene Stirnseite
    70
    schmale Seitenwände
    71
    Expansionsöffnung
    72
    Böden
    73
    Wangen
    74
    große Seitenwände
    75
    Expansionsöffnung
    76
    Boden
    77
    schmale Seitenwände
    78
    große Seitenwände
    79
    Expansionsöffnung
    80
    halbmondförmige Expansionsöffnungen
    81
    Expansionsöffnung
    82
    Expansionsöffnung
    83
    Verdickung
    84
    Schusskanal
    85
    Schusskanal
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 3056852 A1 [0002]

Claims (23)

  1. Schalldämpfervorrichtung (20) für eine Schusswaffe mit zwei oder mehr Läufen, gekennzeichnet durch eine mit den Läufen verbindbare, gemeinsame Expansionskammer (21).
  2. Schalldämpfervorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch in Schussrichtung aufeinanderfolgende, getrennte Kammern, zwischen denen ein Übertritt von Gasen nicht nur entlang von Durchschussöffnungen, sondern zusätzlich entlang weiterer Durchlässe möglich ist.
  3. Schalldämpfervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass durch die in Schussrichtung aufeinanderfolgenden einzelnen Kammern zwei oder mehr Schusskanäle (84, 85) verlaufen, ohne dass getrennte Teilkammern für jeden Schusskanal vorgesehen sind.
  4. Schalldämpfervorrichtung (20) für eine Schusswaffe mit einem oder mehreren Läufen, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch ein oder mehrere Verbindungsstücke (24, 25) nach Art von Chokes und zum Einsetzen in je einen Lauf.
  5. Schalldämpfervorrichtung nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch eine dem Lauf/den Läufen zugewandte Wandung (52) mit einer Durchschussöffnung (45, 46) je Lauf, wobei das Verbindungsstück (24, 25) an einem in Schussrichtung liegenden Ende eine Vergrößerung (41) des wirksamen Außendurchmessers aufweist, und die Vergrößerung (41) an einer dem Lauf abgewandten Seite der Wandung (52) zur Anlage kommt.
  6. Schalldämpfervorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Vergrößerung (41) ein umlaufender Kragen ist.
  7. Schalldämpfervorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass Kragen (41) und Wandung (52) zueinander korrespondierende umlaufende Anlageflächen (43, 44) aufweisen, jeweils mit einer Neigung zur Radialrichtung.
  8. Schalldämpfervorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsstück (24, 25) ein Gewinde (42) zur Befestigung am Lauf aufweist, und dass das Verbindungsstück (24, 25) mit einer Außenhülse (Montagering 47, 48) versehen ist, welche axial verschiebbar aber verdrehsicher auf dem Verbindungsstück (24, 25) gehalten ist.
  9. Schalldämpfervorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsstück (24, 25) außen mit einer oder mehreren axial gerichteten Vertiefungen (Längsrillen 49) versehen ist und die Außenhülse (Montagering 47, 48) innen einen oder mehrere Vorsprünge (Nocken 50) aufweist, wobei die Vorsprünge (Nocken 50) an die Lage und Form der Vertiefungen (Längsrillen 49) angepasst sind, sodass die Außenhülse (Montagering 47, 48) auf dem Verbindungsstück (24, 25) verdrehsicher ist.
  10. Schalldämpfervorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenhülse (Montagering 47, 48) außenseitig Abflachungen (51) zum Ansetzen eines Werkzeugs aufweist.
  11. Schalldämpfervorrichtung (20) für eine Schusswaffe mit wenigstens einem Lauf, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 10, mit mehreren in Schussrichtung aufeinanderfolgenden Teilen (21, 23, 22), dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei der aufeinanderfolgenden Teile durch Stangen (31) miteinander verbunden sind.
  12. Schalldämpfervorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Stangen (31) an oder in Außenwänden (55, 60) der Teile (21, 22, 23) vorgesehen sind.
  13. Schalldämpfervorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Stangen (31) eine Expansionskammer (21) mit einer Endplatte (22) verbinden.
  14. Schalldämpfervorrichtung (20) für eine Schusswaffe mit wenigstens einem Lauf, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 13, mit einer Baffle-Kammer (23) mit wenigstens einem Prallelement (28, 30), dadurch gekennzeichnet, dass das Prallelement (28, 30) mit einer um eine oder mehrere Durchschussöffnungen (63, 64) umlaufenden Wandung ausgebildet ist, wobei die Wandung quer zur Schussrichtung angeordnete Öffnungen (75, 81, 82) aufweist und außenseitig mit Verstärkungen (73, 83) versehen ist, die zusammen mit Kammerwänden (59, 60) der Baffle-Kammer (23) parallel zur Schussrichtung verlaufende Gaskanäle bilden.
  15. Schalldämpfervorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Gaskanäle durch entsprechende Gestaltung der Verstärkungen (73, 83) in Schussrichtung abnehmende oder zunehmende Querschnitte aufweisen.
  16. Schalldämpfervorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, gekennzeichnet durch wenigstens zwei in Schussrichtung aufeinanderfolgende Prallelemente (28, 30), zwischen denen eine Dämpfermatte (29) vorgesehen ist.
  17. Schalldämpfervorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass in der Baffle-Kammer mindestens zwei unterschiedliche Prallelemente angeordnet, insbesondere abwechselnd ein Prallelement einer ersten Bauart und ein Prallelement einer zweiten Bauart, gegebenenfalls mit dazwischen angeordneten Dämpfermatten oder anderen Elementen.
  18. Schalldämpfervorrichtung (20) für eine Schusswaffe mit wenigstens einem Lauf, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 17, gekennzeichnet durch eine in Schussrichtung mehrteilige Gestaltung, mit einem Frontstück (21) zur Verbindung mit wenigstens einem Lauf, einer Baffle-Kammer (23) mit einem oder mehreren Prallelementen (28, 29), einem Endstück (22) und Verbindungsvorrichtungen, welche vom Endstück (22) bis zum Frontstück (21) reichen.
  19. Schalldämpfervorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass Frontstück (21) und Baffle-Kammer (23) umlaufende, zueinander korrespondierende Absätze (37, 38) aufweisen, sodass quer zur Schussrichtung keine Relativbewegungen möglich sind.
  20. Schalldämpfervorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass Baffle-Kammer (23) und Endstück (22) umlaufende, zueinander korrespondierende Absätze (39, 40) aufweisen, sodass quer zur Schussrichtung keine Relativbewegungen möglich sind.
  21. Schalldämpfervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, gekennzeichnet durch zwei Schusskanäle (84, 85) und zwei Verbindungsstücke (24, 25) zur Verbindung einer gemeinsamen Expansionskammer (21) mit zwei Läufen der Schusswaffe.
  22. Schalldämpfervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, gekennzeichnet durch eine quaderförmige Ausbildung der Expansionskammer (21).
  23. Schusswaffe mit einer Schalldämpfervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22.
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