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Die Erfindung betrifft eine Doppelkupplung für einen Antriebsstrang eines Kraftfahrzeuges, wie eines Pkws, Lkws, Busses oder landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuges, mit einer Druckplatte und einem als Stützlager im Betrieb der Kupplung dienenden Wälzlager, welches Wälzlager an einem druckplattenfesten Lagerungsbereich angeordnet ist, wobei ein erster Lagerring des Wälzlagers drehfest mit dem Lagerungsbereich verbunden ist und ein zweiter Lagerring des Wälzlagers über mehrere Wälzkörper relativ zu dem ersten Lagerring verdrehbar gelagert ist, und wobei das Wälzlager zwei Kunststoffdichtringe aufweist, die in axialer Richtung des Wälzlagers beidseitig der Wälzkörper angeordnet sind und dichtend an den Lagerringen angelegt sind.
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Gattungsgemäße Doppelkupplungen sind prinzipiell aus dem Stand der Technik bereits bekannt. Hierzu offenbart die
DE 10 2011 015 270 A1 eine Doppelkupplung zum Kuppeln einer motorseitigen Eingangswelle mit einer ersten getriebeseitigen Ausgangswelle und/oder einer zweiten getriebeseitigen Ausgangswelle. Zudem offenbart die
DE 10 2011 084 847 A1 eine Drehmomentübertragungseinrichtung in einem Antriebsstrang eines Kraftfahrzeuges, die an einer Getriebeeingangswelle über ein Stützlager abgestützt ist.
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Bei diesen Ausführungen des Standes der Technik hat es sich jedoch als nachteilig herausgestellt, dass als Stützlager verwendete Wälzlager häufig unzureichend zur Umgebung hin abgedichtet sind. Eine Abdichtung ist aufgrund des während des Betriebes anfallenden Abriebes, etwa des Abriebs der Reibbeläge in Reibungskupplungen, besonders wichtig, um die Wälzlager besonders langlebig auszubilden. Die bisher verwendeten Lagerungen der Doppelkupplungen weisen daher zumeist einen relativ hohen Verschleiß auf, wodurch die Lebensdauer der Wälzlager negativ beeinflusst wird.
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Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, diese aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile zu beheben und insbesondere eine Doppelkupplung zu realisieren, die möglichst langlebig einsetzbar ist.
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Dies wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass ein blechartiger Abdeckabschnitt so relativ zu dem Wälzlager angeordnet ist, dass er zumindest eine der Kunststoffdichtringe zur Umgebung hin (zumindest teilweise, weiter bevorzugt vollständig) überragt / überdeckt / abschließt.
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Durch das Vorsehen eines solchen Abdeckabschnittes wird zusammen mit dem entsprechenden Kunststoffdichtring gesamtheitlich eine labyrinthähnliche Dichtungsanordnung / Labyrinthdichtung an dem Wälzlager ausgebildet. Diese Dichtungsanordnung ist besonders geeignet Staubpartikel, die während des Betriebes der Doppelkupplung entstehen, vom Inneren des Wälzlagers, d.h. von den Wälzkörpern, fern zu halten. Dadurch ist die Doppelkupplung deutlich länger einsetzbar.
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Weitere vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen beansprucht und nachfolgend näher erläutert.
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In diesem Zusammenhang ist es weiterhin zweckmäßigt, wenn der Abdeckabschnitt (direkt / unmittelbar oder indirekt / mittelbar) drehfest mit dem ersten Lagerring oder mit dem zweiten Lagerring gekoppelt / verbunden ist. Somit braucht der Abdeckabschnitt lediglich an einem der beiden Lagerringe festgelegt werden, damit er besonders robust aufgenommen ist.
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Ist der Abdeckabschnitt ein separat zu dem Lagerungsbereich ausgestaltetes Blechelement (vorzugsweise eine Blechscheibe oder ein Blechring), ist dieser besonders kostengünstig herstellbar und flexibel in seiner Form ausgestaltet.
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Wenn der Abdeckabschnitt direkt an dem Lagerungsbereich befestigt ist, brauchen weitere Bestandteile des Wälzlagers nicht separat in ihrer Geometrie zur Aufnahme des Abdeckabschnittes angepasst werden.
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Ist der Abdeckabschnitt direkt an dem ersten Lagerring oder direkt an dem zweiten Lagerring befestigt / angebracht, ist der Abdeckabschnitt besonders kompakt ausgestaltet.
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Ist der Lagerungsbereich wiederum aus einem Metallblech gefertigt, wird die Herstellung der Kupplung weiter vereinfacht.
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Ist der Abdeckabschnitt zudem durch ein weiteres Blechelement zumindest in radialer Richtung teilweise umgeben / überdeckt, wird die Dichtungswirkung weiter verbessert.
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Alternativ zu der separaten Ausgestaltung des Abdeckabschnittes gegenüber dem Lagerungsbereich, ist es auch vorteilhaft, den Abdeckabschnitt integral / stoffeinteilig mit dem Lagerungsbereich auszubilden. Dadurch werden die Bauteilanzahl und der Herstellaufwand der Kupplung weiter reduziert.
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Ist die die Druckplatte als eine Zentralplatte ausgebildet, wirkt das Wälzlager besonders effektiv als Stützlager.
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Ist der Lagerungsbereich direkt oder indirekt mit der Druckplatte verbunden, kann das Wälzlager besonders vielseitig zur Lagerung des jeweiligen druckplattenfesten Bestandteiles in der Kupplung eingesetzt sein.
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In diesem Zusammenhang ist es besonders vorteilhaft, wenn der Lagerungsbereich an der Druckplatte (direkt / unmittelbar), unter Ausbildung des Wälzlagers als Zentralstützlager, befestigt ist. In diesem Bereich, der im Betrieb besonders durch Schmutz beeinträchtigt ist, wäre die Kupplung effektiv für einen langlebigen Einsatz vorbereitet.
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Alternativ hierzu ist es auch zweckmäßig, wenn der Lagerungsbereich an einem an der Druckplatte wiederum befestigten Kupplungsdeckel (mittelbar / indirekt), unter Ausbildung des Wälzlagers als Deckellager, befestigt ist. Auch in einem solchen Bereich ist das Wälzlager besonders effektiv eingesetzt.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die Kupplung als trocken laufende Reibungskupplung ausgestaltet ist. Dadurch ist das Wälzlager besonders effizient eingesetzt.
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In anderen Worten ausgedrückt, ist somit erfindungsgemäß eine Doppelkupplung realisiert, die ein Stützlager mit einer Labyrinthdichtung aufweist. Um das Eindringen von Schmutz in den jeweiligen Lagerring zu verhindern, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, wenigstens ein axial vor- und / oder nachgelagertes Blech (Abdeckabschnitt) quasi als Labyrinthdichtung vorzusehen.
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Die Erfindung wird nun nachfolgend anhand von Figuren näher erläutert, in welchem Zusammenhang auch unterschiedliche Ausführungsbeispiele beschrieben sind.
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Es zeigen:
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1 eine Längsschnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Doppelkupplung nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel, wobei deren innerer Aufbau sowie die Anbringung eines Wälzlagers an einem Kupplungsdeckel gut zu erkennen sind,
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2 eine Längsschnittdarstellung des erfindungsgemäßen Wälzlagers, wie es in der Doppelkupplung nach 1 eingesetzt ist, wobei das Wälzlager gegenüber 1 spiegelbildlich dargestellt ist und insbesondere die nähere Ausbildung eines das Wälzlager zur Umgebung hin überdeckenden Abdeckabschnittes zu erkennen ist,
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3 eine stirnseitige Ansicht des Wälzlagers nach 2, woraus zum einen die Ausgestaltung eines zweiten Lagerringes des Wälzlagers, zum anderen die Erstreckung des Abdeckabschnittes näher zu erkennen sind,
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4 eine Längsschnittdarstellung eines erfindungsgemäßen Wälzlagers einer Doppelkupplung nach einem zweiten Ausführungsbeispiel, wobei ein Abdeckabschnitt im Vergleich zu 2 nun stoffeinteiliger Bestandteil eines Lagerungsbereiches der Doppelkupplung ist,
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5 eine Längsschnittdarstellung eines erfindungsgemäßen Wälzlagers einer Doppelkupplung nach einem dritten Ausführungsbeispiel, wobei ein Abdeckabschnitt mit einem zweiten Lagerring des Wälzlagers fest verbunden ist und ein zusätzliches Blechelement vorhanden ist, das den Abdeckabschnitt teilweise überragt, und
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6 eine Längsschnittdarstellung eines erfindungsgemäßen Wälzlagers einer Doppelkupplung nach einem vierten Ausführungsbeispiel, wobei ein Abdeckabschnitt nun fest an einem ersten Lagerring angebracht ist.
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Die Figuren sind lediglich schematischer Natur und dienen ausschließlich dem Verständnis der Erfindung. Die gleichen Elemente sind mit denselben Bezugszeichen versehen.
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In
1 ist eine erfindungsgemäße Doppelkupplung
1 in ihrem Aufbau zu erkennen. Die Doppelkupplung
1 ist in einem Betriebszustand in einem Antriebsstrang eines Kraftfahrzeuges eingesetzt. Sie dient dann auf übliche Weise als eine öffenbare Drehmomentübertragungseinrichtung zwischen einer Ausgangswelle (Kurbelwelle) einer Verbrennungskraftmaschine und einer Getriebewelle (Getriebeeingangswelle) eines Getriebes. Der prinzipielle Aufbau der Doppelkupplung
1 ist aus dem Stand der Technik bereits bekannt. Insbesondere sei in diesem Zusammenhang auf die
DE 10 2011 015 270 A1 verwiesen, wobei der prinzipielle Aufbau der hierin offenbarten Doppelkupplung für die Doppelkupplung
1 als hierin integriert gilt.
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Die Doppelkupplung 1 nach 1 ist als trockene / trocken laufende Reibungskupplung ausgeführt. Wie in 1 erkennbar, weist die Doppelkupplung 1 deshalb wiederum eine Druckplatte 2 auf. Die Druckplatte 2 ist als Zentralplatte ausgeführt. Die Druckplatte 2 ist im Betrieb auf übliche Weise um eine Drehachse 14 (Drehachse 14 der Doppelkupplung 1) drehbar gelagert, wobei diese Drehachse 14 im Betriebszustand der Drehachse der Getriebeeingangswellen bzw. der Drehachse der Ausgangswelle der Verbrennungskraftmaschine entspricht. Ebenfalls sind um diese Drehachse 14 zwei Kupplungsscheiben 15 und 16 drehbar angebracht.
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Eine erste Kupplungsscheibe 15 ist weiterhin mit einer hier der Übersichtlichkeit halber nicht weiter dargestellten ersten Getriebeeingangswelle, eine zweite Kupplungsscheibe 16 mit einer hier der Übersichtlichkeit halber nicht weiter dargestellten zweiten Getriebeeingangswelle drehfest verbunden. Die erste Kupplungsscheibe 15 ist in axialer Richtung der Drehachse 14 zur Verbrennungskraftmaschine hin neben der Druckplatte 2 angeordnet. Die zweite Kupplungsscheibe 16 ist in axialer Richtung der Drehachse 14 zum Getriebe hin neben der Druckplatte 2 angeordnet. Mit der ersten Kupplungsscheibe 15 wirkt eine erste Anpressplatte 17, mit der zweiten Kupplungsscheibe 16 eine zweite Anpressplatte 18 zusammen. Wiederum ist jeder Anpressplatte 17, 18 eine Tellerfeder 19 sowie ein entsprechendes Betätigungssystem 20 zugeordnet. Dadurch ist mit der ersten Kupplungsscheibe 15, der ersten Anpressplatte 17, der der ersten Anpressplatte 17 zugeordneten Tellerfeder 19 sowie einem Betätigungssystem 20 ein erster Kupplungsteil der Doppelkupplung 1 ausgestaltet. Mit der zweiten Kupplungsscheibe 16, der zweiten Anpressplatte 18, der der zweiten Anpressplatte 18 zugeordneten Tellerfeder 19 sowie einem Betätigungssystem 20 ist ein zweiter Kupplungsteil der Doppelkupplung 1 ausgestaltet. Je nach Aktivierung des jeweiligen Betätigungssystems 20 ist entweder die erste Kupplungsscheibe 15 oder die zweite Kupplungsscheibe 16 mittels der entsprechenden Anpressplatte 17, 18 an die Druckplatte 2, zum Umsetzen einer eingekuppelten Stellung des jeweiligen Kupplungsteils, reibkraftschlüssig angedrückt. Zum Auskuppeln des jeweiligen Kupplungsteils sind die Anpressplatten 17, 18 dann drehmomentübertragungslos, d.h. beabstandet, gegenüber den Kupplungsscheiben 15, 16 angeordnet.
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In diesem Ausführungsbeispiel ist die Druckplatte 2 mit zwei Kupplungsdeckeln 11 (axial- und dreh-)fest verbunden. Ein erster Kupplungsdeckel 11a ist weiter mit einer Drehschwingungsdämpfeinrichtung 21, hier einem Zweimassenschwungrad, drehfest verbunden. Ein zweiter Kupplungsdeckel 11b ist im Betrieb mittels eines erfindungsgemäßen Wälzlagers 3 an einem gehäusefesten Bauteil, wie einem Getriebegehäuse / einer Getriebeglocke oder einer Kupplungsglocke, das hier der Übersichtlichkeit halber nicht weiter dargestellt ist, abgestützt.
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Das Wälzlager 3 ist in seiner näheren Ausbildung in 2 detailliert dargestellt. Das Wälzlager 3 bildet ein Stützlager aus, das den zweiten Kupplungsdeckel 11b und somit auch indirekt die Druckplatte 2 relativ zu dem gehäusefesten Bauteil radial und axial abstützt. Das Wälzlager 3 bildet daher im Betriebszustand eine radiale sowie axiale Lagerung des zweiten Kupplungsdeckels 11b in Bezug auf die Drehachse 14 aus. Das Wälzlager 3 weist auf typische Weise zwei Lagerringe 5 und 6 auf, die über mehrere, in Umfangsrichtung gleichmäßig verteilt angeordnete, Wälzkörper 7 relativ zueinander wälzgelagert sind. Ein erster Lagerring 5 ist als Lageraußenring, ein zweiter Lagerring 6 als ein Lagerinnenring des Wälzlagers 3 ausgeführt. Der erste Lagerring 5 ist mit einem Lagerungsbereich 4 des zweiten Kupplungsdeckels 11b drehfest verbunden. Der Lagerungsbereich 4 ist in diesem ersten Ausführungsbeispiel der 1 aus einem Metallblech ausgeformt. Der Lagerungsbereich 4 ist drehfest an einem sich in radialer Richtung nach innen erstreckenden Scheibenbereich 22 des zweiten Kupplungsdeckels 11b befestigt. Auch dieser Scheibenbereich 22 ist in radialer Richtung sowie in axialer Richtung an dem Lagerring 5 abgestützt sowie befestigt. In einem zusammengebauten Zustand der Doppelkupplung 1 (1) ist der erste Lagerring 5 in axialer Richtung zwischen dem Lagerungsbereich 4 und dem Scheibenbereich 22 eingespannt.
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Das Wälzlager 3 ist weiterhin als Kugellager ausgeführt. Auch weist das Wälzlager 3 zwei Kunststoffdichtringe 8 und 9 auf. Beide Kunststoffdichtringe 8, 9 sind bspw. Als Gummidichtungen ausgebildet. Ein erster Kunststoffdichtring 8 ist, in axialer Richtung gesehen, zu einer ersten Seite hin neben den Wälzkörpern 7, zwischen den beiden Lagerringen 5 und 6, dichtend eingesetzt. Ein zweiter Kunststoffdichtring 9 ist, in axialer Richtung gesehen, zu einer, der ersten Seite abgewandten zweiten Seite hin neben den Wälzkörpern 7, zwischen den beiden Lagerringen 5 und 6, dichtend eingesetzt. Beide Kunststoffdichtringe 8, 9 erstrecken sich in radialer Richtung zwischen den Lagerringen 5 und 6. Durch die Kunststoffdichtringe 8 und 9 ist somit ein Wälzraum 23 des Wälzlagers 3 radial zwischen den Lagerringen 5, 6, innerhalb dessen die Wälzkörper 7 aufgenommen sind und im Betrieb ein Schmiermittel, wie ein Schmierfett eingefüllt ist, zur Umgebung des Wälzlagers 3 abgedichtet. Auch ist zu erkennen, dass die Wälzkörper 7 über einen Käfig 24 in Umfangsrichtung relativ zueinander beabstandet gehalten sind.
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Desweiteren ist der erste Kunststoffdichtring 8 mit einem (ersten) Dichtabschnitt 30 seitens des ersten Lagerrings 5 dichtend aufgenommen, während eine (erste) Dichtlippe 13 des ersten Kunststoffdichtrings 8 an dem zweiten Lagerring 6 gleitend anliegt. Somit kontaktiert der ersten Kunststoffdichtring 8 sowohl den ersten Lagerring 5 als auch den zweiten Lagerring 6 in radialer Richtung dichtend. Der zweite Kunststoffdichtring 9 ist weitestgehend wie der erste Kunststoffdichtring 8 ausgebildet und aufgenommen. Der zweite Kunststoffdichtring 9 erstreckt sich in radialer Richtung weiter als der erste Kunststoffdichtring 8 aufgrund der über die axiale Länge hinweg nicht gleichbleibenden Abmaße des zweiten Lagerrings 6. Zudem ist auch der zweite Kunststoffdichtring 9 am ersten Lagerring 5 mit einem (zweiten) Dichtabschnitt 31 aufgenommen, während er mit einer (zweiten) Dichtlippe 25 gleitend an dem zweiten Lagerring 6 anliegt. Durch die Kunststoffdichtringe 8 und 9 ist der Wälzraum 23 zur Umgebung hin hydraulisch abgedichtet.
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Erfindungsgemäß ist nun zusätzlich an dem Wälzlager 3 ein blechartiger Abdeckabschnitt 10 vorhanden. Dieser Abdeckabschnitt 10 ist so an dem Wälzlager 3 angeordnet, dass er zumindest einen der beiden Kunststoffdichtringe 8, 9, hier den ersten Kunststoffdichtring 8, in axialer Richtung gesehen zur Umgebung hin teilweise überragt. Der Abdeckabschnitt 10 ist als ein separat zu dem Lagerungsbereich 4 ausgestaltetes Blechelement 12 in Form einer Blechscheibe ausgestaltet. Der Abdeckabschnitt 10 ist direkt an dem Lagerungsbereich 4, d.h. unter Anlage an dem Lagerungsbereich 4, befestigt. Der Abdeckabschnitt 10 ist dadurch über den Lagerungsbereich 4 mit dem ersten Lagerring 5 drehgekoppelt. Mit einem Abdeckbereich 26 erstreckt sich der Abdeckabschnitt 10 in radialer Richtung von dem Lagerungsbereich 4 aus in radialer Richtung nach innen, unter Abdeckung des ersten Kunststoffdichtrings 8 in axialer Richtung. Insbesondere erstreckt sich der Abdeckbereich 26 so weit in radialer Richtung, dass er den ersten Kunststoffdichtring 8 um ca. 80 bis 90 % in seiner radialen Abmessung überdeckt. Auch ist zu erkennen, dass der Abdeckabschnitt 10 in Form des Blechelementes 12 dünner ausgestaltet ist als der Lagerungsbereich 4.
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Aufgrund der Anordnung des Wälzlagers 3 an dem zweiten Kupplungsdeckel 11b ist dieses Wälzlager 3 auch als Deckelstützlager bezeichnet. In weiteren Ausführungen ist es jedoch auch möglich prinzipiell das Wälzlager 3 an anderen Bereichen einzusetzen. Weiter bevorzugt ist in einem weiteren Ausführungsbeispiel das Wälzlager 3, zur Abstützung der Druckplatte 2, in Form eines Zentralplattenstützlagers umgesetzt.
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In 3 ist gut zu erkennen, dass der Abdeckabschnitt 10 zweiteilig ausgebildet ist. Der ringscheibenförmige Abdeckabschnitt 10 ist in Umfangsrichtung an zwei Stellen getrennt. Der Abdeckabschnitt 10 kann dadurch besonders einfach auf den Lagerungsbereich 4 aufgesetzt werden. Auch ist in 3 ein Flanschbereich 27 des zweiten Lagerrings 6 deutlich zu erkennen. Der Flanschbereich 27 weist mehrere Befestigungsabschnitte 28 auf, die jeweils ein in axialer Richtung verlaufendes Durchgangsloch aufweisen. Die Befestigungsabschnitte 28 sind im Betrieb unmittelbar mit dem gehäusefesten Bauteil, wie dem Getriebegehäuse / der Getriebeglocke bzw. der Kupplungsglocke verbunden. Der Flanschbereich 27 erstreckt sich derart, dass er sich seitlich des Lagerungsbereichs 4 radial nach außen erstreckt.
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In Verbindung mit 4 ist ein weiteres zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Wie bereits in 2 ist in 4 lediglich das Wälzlager 3 einer weiteren erfindungsgemäßen Doppelkupplung 1 veranschaulicht. Die Doppelkupplung 1 bzw. das Wälzlager 3 des zweiten Ausführungsbeispiels ist weitestgehend entsprechend der Doppelkupplung 1 sowie dem Wälzlager 3 des ersten Ausführungsbeispiels aufgebaut und funktionierend. Wie in 4 zu erkennen ist, unterscheidet sich diese Ausführung lediglich dadurch, dass der Abdeckabschnitt 10 ein stoffeinteiliger / integraler Bestandteil des Lagerungsbereichs 4 ist. Der Lagerungsbereich 4 ist wiederum in radialer Richtung an dem ersten Lagerring 5 abgestützt. Der Abdeckbereich 26 des Abdeckabschnittes 10, der sich seitlich des ersten Kunststoffdichtrings 8 radial nach innen erstreckt, überdeckt den ersten Kunststoffdichtring 8 wiederum von einer axialen Seite. Dadurch wird deutlich, dass der Abdeckabschnitt 10 nicht unbedingt ein separates Bauteil sein muss, sondern prinzipiell auch als stoffeinteiliger Bestandteil des Lagerungsbereiches 4 ausgeführt sein kann.
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In Verbindung mit 5 ist ein weiteres, drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Wiederum ist in dieser 5 lediglich das Wälzlager 3 der erfindungsgemäßen Doppelkupplung 1 veranschaulicht. Auch dieses dritte Ausführungsbeispiel entspricht weitestgehend dem ersten Ausführungsbeispiel in Funktion und Aufbau. Im Unterschied zu dem ersten Ausführungsbeispiel ist der Abdeckabschnitt 10 nun jedoch nicht mehr seitens des ersten Kunststoffdichtrings 8, sondern seitens des zweiten Kunststoffdichtrings 9 an dem Wälzlager 3 angebracht. Der Abdeckabschnitt 10 ist ein (erstes) Blechelement 12, das nun im Wesentlichen ein Ringblech ausbildet. Der Abdeckabschnitt 10 umgreift an seiner radialen Außen- bzw. Innenseite den entsprechenden Lagerring 5, 6.
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Auch ist zu erkennen, dass der Abdeckabschnitt 10 nun nicht mehr drehfest mit dem ersten Lagerring 5 verbunden ist, sondern drehfest mit dem zweiten Lagerring 6. Hierfür ist der Abdeckabschnitt 10 an seiner radialen Innenseite drehfest an dem zweiten Lagerring 6 befestigt. Ausgehend von der radialen Innenseite am zweiten Lagerring 6, erstreckt sich der Abdeckabschnitt 10 in radialer Richtung durchgängig, über den gesamten zweiten Kunststoffdichtring 9 hinweg, nach außen und überragt den zweiten Kunststoffdichtring 9 somit von einer axialen Seite vollständig.
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Desweiteren ist in dem dritten Ausführungsbeispiel ein weiteres, zweites Blechelement 29 an dem Wälzlager 3 angeordnet. Dieses zweite Blechelement 29 ist ebenfalls an dem Lagerungsbereich 4 direkt / unmittelbar befestigt. Das zweite Blechelement 29 ist daher auch mit dem ersten Lagerring 5 drehfest gekoppelt. Das zweite Blechelement 29 überdeckt zusammen mit dem Lagerungsbereich 4 sowie dem Abdeckabschnitt 10 den ersten Lagerring 5 von einer radialen Seite nach außen hin vollständig. Auch überdeckt der erste Lagerring 5 um einen gewissen axialen Abstand den Abdeckabschnitt 10 radial von außen.
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In Verbindung mit 6 ist ein weiteres, viertes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Dieses vierte Ausführungsbeispiel ist wiederum weitestgehend entsprechend dem ersten Ausführungsbeispiel aufgebaut sowie funktionierend. Der Abdeckabschnitt 10 des dargestellten Wälzlagers 3 ist wiederum, wie bereits in 5, als Ringelement sowie separat von dem Lagerungsbereich 4 ausgeführt. Gegenüber 5 ist der Abdeckabschnitt 10 jedoch nicht mehr an dem zweiten Lagerring 6 befestigt, sondern an dem ersten Lagerring 5. Wie in 5 überdeckt der Abdeckabschnitt 10 den zweiten Kunststoffring 9 wieder vollständig zur Umgebung hin.
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Somit ist mit dem jeweiligen Abdeckabschnitt 10 in Kombination mit dem jeweiligen Kunststoffdichtring 8 oder 9 im Wesentlichen eine Labyrinthdichtung ausgebildet.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Doppelkupplung
- 2
- Druckplatte
- 3
- Wälzlager
- 4
- Lagerungsbereich
- 5
- erster Lagerring
- 6
- zweiter Lagerring
- 7
- Wälzkörper
- 8
- erster Kunststoffdichtring
- 9
- zweiter Kunststoffdichtring
- 10
- Abdeckabschnitt
- 11
- Kupplungsdeckel
- 11a
- erster Kupplungsdeckel
- 11b
- zweiter Kupplungsdeckel
- 12
- Blechelement
- 13
- erste Dichtlippe
- 14
- Drehachse
- 15
- erste Kupplungsscheibe
- 16
- zweite Kupplungsscheibe
- 17
- erste Anpressplatte
- 18
- zweite Anpressplatte
- 19
- Tellerfeder
- 20
- Betätigungssystem
- 21
- Drehschwingungsdämpfeinrichtung
- 22
- Scheibenbereich
- 23
- Wälzraum
- 24
- Käfig
- 25
- zweite Dichtlippe
- 26
- Abdeckbereich
- 27
- Flanschbereich
- 28
- Befestigungsabschnitt
- 29
- zweites Blechelement
- 30
- erster Dichtabschnitt
- 31
- zweiter Dichtabschnitt
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102011015270 A1 [0002, 0030]
- DE 102011084847 A1 [0002]