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DE102015001383B4 - Sanitäres Auslaufelement - Google Patents

Sanitäres Auslaufelement Download PDF

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DE102015001383B4
DE102015001383B4 DE102015001383.1A DE102015001383A DE102015001383B4 DE 102015001383 B4 DE102015001383 B4 DE 102015001383B4 DE 102015001383 A DE102015001383 A DE 102015001383A DE 102015001383 B4 DE102015001383 B4 DE 102015001383B4
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Alexander Stein
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Neoperl GmbH
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Abstract

Sanitäres Auslaufelement (1), das mit seinem Einsetzgehäuse (2) in den Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur einsetzbar ist und einen Strahlregler (3) zum Formen des austretenden Wasserstrahls hat, dem zuströmseitig ein Durchflussmengenregler (4) oder eine Durchflussdrossel vorgeschaltet ist, welcher/welche im Einsetzgehäuse (2) verschieblich geführt und von einer Offenstellung, in welcher der Durchflussmengenregler (4) oder die Durchflussdrossel zumindest von einer Teilmenge des Wassers umspült wird, gegen die Rückstellkraft zumindest eines Rückstellelements (6) in eine Schließstellung bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchflussmengenregler (4) oder die Durchflussdrossel die pro Zeiteinheit durchströmende Wassermenge auf einen festgelegten Wert eingeregelt oder begrenzt und ein Drossel- oder Reglergehäuse (5) hat, das im Einsetzgehäuse (2) zwischen der Offenstellung, in der das Drossel- oder Reglergehäuse (5) zumindest von einer Teilmenge des Wassers umspült wird, und der Schließstellung verschieblich geführt ist, dass das Drossel- oder Reglergehäuse (5) eine Ringnut (8) und einen Gehäusekern (10) aufweist, dass der Durchflussmengenregler (4) einen ringförmigen Drosselkörper (7) aus elastischem Material hat, der in einer Ringnut (8) im Reglergehäuse (5) angeordnet ist und einen Gehäusekern (10) umgreift, dass zumindest eine der die Ringnut (8) begrenzenden Umfangswandungen eine Regelprofilierung (11) trägt, dass das Reglergehäuse (5) im Bereich des Nutgrunds wenigstens eine Durchflussöffnung (15) aufweist, und dass das zum Strahlregler (3) strömende Wasser in Schließstellung den Durchflussmengenregler (4) oder die Durchflussdrossel durchströmt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein sanitäres Auslaufelement, das mit seinem Einsetzgehäuse in den Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur einsetzbar ist und einen Strahlregler zum Formen des austretenden Wasserstrahls hat, dem zuströmseitig ein Durchflussmengenregler oder eine Durchflussdrossel vorgeschaltet ist, welcher/welche im Einsetzgehäuse verschieblich geführt und von einer Offenstellung, in welcher der Durchflussmengenregler oder die Durchflussdrossel zumindest von einer Teilmenge des Wassers umspült wird, gegen die Rückstellkraft zumindest eines Rückstellelements in eine Schließstellung bewegbar ist.
  • Sanitäre Auslaufelemente, die in einer Wasserleitung angeordnet sind, sind bereits in den verschiedensten Ausführungen bekannt. So hat man bereits Strahlregler geschaffen, die in den Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur einsetzbar sind. Die vorbekannten Strahlregler, die entweder unmittelbar im Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur befestigt oder in ein am Wasserauslauf montierbares Auslaufmundstück eingesetzt werden können, weisen regelmäßig einen Strahlzerleger auf, welcher den durch die Rohrleitung und den Armaturenkörper zufließenden Wasserstrom in eine Vielzahl von Einzelstrahlen unterteilt. Diese Einzelstrahlen können je nach Strahlregler-Ausführung bei Bedarf belüftet werden, bevor in einer dem Strahlzerleger nachfolgenden Homogenisiereinrichtung und/ oder einem abströmseitigen Strömungsgleichrichter, die eine netz-, gitter-, sieb- oder wabenartige Struktur haben, ein homogener, weicher und nicht-spritzender Wasserstrahl am Wasserauslauf geformt wird.
  • Damit der Strahlregler seine Funktion optimal erfüllen und den aus dem Wasserauslauf austretenden Wasserstrahl formen kann, ist eine gewisse, durch den Strahlregler durchströmende Wassermenge erforderlich. Da der Strahlzerleger und gegebenenfalls auch die nachfolgenden Funktionseinheiten des Strahlreglers ein Strömungshindernis bilden, besteht bei niedrigen Drücken die Gefahr, dass durch den Strahlregler keine ausreichende Wassermenge durchfließen und der Strahlregler seine Funktion nicht erfüllen kann, und dass der aus dem Strahlregler austretende Wasserstrahl als unkomfortabel empfunden wird.
  • In der US 4 562 960 A ist ein sanitäres Auslaufelement vorbeschrieben, das einen Strahlbelüfter hat, dem ein Durchflussmengenregler in Strömungsrichtung vorgeschaltet ist. Während der Durchflussmengenregler das durchströmende Wasser druckunabhängig auf eine fest ausgelegte maximale Durchflussleistung einzuregeln hat, soll der in Strömungsrichtung nachfolgende Strahlbelüfter einen homogenen, perlend-weichen und nicht-spritzenden Wasserstrahl formen. Der Durchflussmengenregler des aus US 4 562 960 A vorbekannten Auslaufelements weist einen ringförmigen Drosselkörper aus elastischem Material auf, der zwischen sich und einem innenliegenden Regelkörper einen Steuerspalt begrenzt, der mit steigendem Druck des durchströmenden Wassers sich zunehmend verengt, derart, dass auch bei ansteigendem Druck des durchströmenden Wassers eine festgelegte maximale Durchflussleistung nicht überschritten wird. Das vom Durchflussmengenregler des vorbekannten Auslaufelements kommende Wasser strömt anschließend durch den in Strömungsrichtung nachfolgenden Strahlbelüfter. Dieser Strahlbelüfter weist einen Strahlzerleger auf, der den zufließenden Wasserstrom in eine Vielzahl von Einzelstrahlen aufteilt. Dabei stellt der die vereinzelten Wasserstrahlen erzeugende Strahlzerleger eine Verengung des Durchflussquerschnitts dar, in welcher Querschnittsverengung die erzeugten Einzelstrahlen eine derartige Beschleunigung erfahren, dass auf der Abströmseite des Strahlzerlegers ein Unterdruck entsteht, mit dessen Hilfe Umgebungsluft in das Strahlreglergehäuse eingesaugt wird, die anschließend mit den Einzelstrahlen vermischt wird, bevor die derart belüfteten Einzelstrahlen in einem abströmseitigen Strömungsgleichrichter zu einem homogenen Gesamtstrahl wieder zusammengeführt werden.
  • Der im vorbekannten Auslaufelement vorgesehene Durchflussmengenregler mischt nicht zu einer Grundleistung des Auslaufelements bei niedrigen Wasserdrücken noch eine bestimmte zusätzliche Wassermenge hinzu, um diese zusätzliche Wassermenge bei hohen Durchflussleistungen vollständig zu unterbinden, - vielmehr regelt der vorbekannte Durchflussmengenregler die Durchflussleistung lediglich auf einen festgelegten Maximalwert ein.
  • Aus der DE 10 2007 010 618 B4 ist bereits ein sanitäres Einbauelement der eingangs erwähnten Art vorbekannt, das ein Einsetzgehäuse hat, welches in den Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur einsetzbar ist. Um das dort austretende Wasser zu einem homogenen, nicht-spritzenden und gegebenenfalls auch perlend-weichen, d.h. mit Umgebungsluft durchmischten Gesamtstrahl zu formen, weist das vorbekannte Auslaufelement einen zum Formen des austretenden Wasserstrahls bestimmten Strahlregler auf, der einen Strahlzerleger hat, welcher als Lochplatte mit einer Vielzahl von Zerlegeröffnungen ausgebildet ist, in denen das zuströmende Wasser im Gehäuseinneren des Einsetzgehäuses in eine entsprechende Anzahl von Einzelstrahlen aufgeteilt wird. Diese Einzelstrahlen können bei Bedarf belüftet werden, bevor in einer dem Strahlzerleger nachfolgenden Homogenisiereinrichtung und/oder einem abströmseitigen Strömungsgleichrichter der homogene, weiche und nichtspritzende Wasserstrahl am Wasserauslauf geformt wird. Damit der im vorbekannten Einbauelement vorgesehene Strahlregler seine Funktion optimal erfüllen und den aus dem Wasserauslauf austretenden Wasserstrahl formen kann, und damit dem Strahlregler auch bei geringen Wasserdrücken eine ausreichende Wassermenge durchströmt, ist dem Strahlregler im vorbekannten Auslaufelement ein Durchflussmengenregler oder eine Durchflussdrossel vorgeschaltet, welcher/welche im Einsetzgehäuse verschieblich geführt und von einer Offenstellung, in der der Durchflussmengenregler oder die Durchflussdrossel von einer Teilmenge des Wassers umspült wird, gegen eine Rückstellkraft zumindest eines Rückstellelements in eine Schließstellung bewegbar ist. Der im vorbekannten Auslaufelement vorgesehene Durchflussmengenregler oder die Durchflussdrossel weist dazu zumindest ein Drossel- oder Schließelement auf, dass in der Schließstellung wenigstens einen ersten Teilbereich des Strahlzerleger- Zuflusses überdeckt und den Zulauf des zufließenden Wasserstromes auf den verbleibenden Teilbereich des Strahlzerleger-Zuflusses reduziert. Dabei kann das beispielsweise scheibenförmige Drossel- oder Schließelement von der vom Strahlzerleger beabstandeten Offenstellung aus gegen die Rückstellkraft einer Rückstell-Druckfeder in die Schließstellung bewegbar sein. Befindet sich das Drossel- oder Schließelement in der Offenstellung des Durchflussmengenreglers oder der Durchflussdrossel, kann den abströmseitig vorgesehenen Strahlregler auch in den niedrigeren Druckbereichen eine ausreichende Wassermenge durchströmen, damit der Strahlregler seine Funktion optimal erfüllen und einen homogenen, weichen und nicht-spritzenden Wasserstrahl formen kann, der vom Anwender als komfortabel empfunden wird. Da sich das Drossel- oder Schließelement im vorbekannten Einbauelement unter dem Druck des zuströmenden Wassers von der Offenstellung gegen die Rückstellkraft der Rückstellfeder in die Schließstellung bewegt, wird in dieser Schließstellung ein demgegenüber reduzierter lichter Durchflussquerschnitt bereitgestellt. Somit lässt sich die Durchflusskurve des als Strahler ausgebildeten Einbauelementes sowohl bei niedrigerem Druck als auch bei demgegenüber höherem Druck stets in einer Komfortzone halten.
  • Da auch in der Schließstellung des vorbekannten Auslaufelements das Drossel- oder Schließelement lediglich wenigstens einen ersten Teilbereich des Strahlzerleger-Zuflusses überdeckt, und da im Strahlzerleger sowohl in der Offenstellung als auch in der Schließstellung eine festgelegte Anzahl der Zerlegeröffnungen freigehalten wird, wird das vorbekannte Auslaufelement bei steigendem Druck stets auch von einer zunehmenden Wassermenge durchströmt. Das vorbekannte Auslaufelement und der darin vorgesehene Durchflussmengenregler bzw. die Durchflussdrossel vermag demgegenüber nicht die pro Zeiteinheit durchströmende Wassermenge auf einen festgelegten Wert einzuregeln und zu begrenzen. Um in Schließstellung des Durchflussmengenreglers oder der Durchflussdrossel wenigstens einen ersten Teilbereich des Strahlzerleger-Zuflusses überdecken zu können, muss der im vorbekannten Auslaufelement vorgesehene Durchflussmengenregler oder die Durchflussdrossel lediglich mindestens ein den Strahlzerleger-Zufluss überdeckendes Drossel- oder Schließelement aufweisen, dass auch scheibenförmig ausgebildet sein kann und kein weiteres Reglergehäuse benötigt. Da das Drossel- oder Schließelement im vorbekannten Auslaufelement lediglich scheibenförmig ausgebildet ist, und da das Drossel- oder Schließelement in der Schließstellung wenigstens einen ersten Teilbereich des Strahlzerleger-Zuflusses überdecken soll, ist ein Durchströmen des zum Strahlregler strömenden Wassers in Schließstellung weder vorgesehen noch möglich.
  • Es besteht daher insbesondere die Aufgabe, ein sanitäres Auslaufelement der eingangs erwähnten Art zu schaffen, das sowohl in niedrigen als auch in hohen Druckbereichen stets einen optimalen Durchflussquerschnitt bereitstellt.
  • Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht bei dem sanitären Auslaufelement der eingangs erwähnten Art insbesondere darin, dass der Durchflussmengenregler oder die Durchflussdrossel die pro Zeiteinheit durchströmende Wassermenge auf einen festgelegten Wert einregelt oder begrenzt und ein Drossel- oder Reglergehäuse hat, das im Einsetzgehäuse zwischen der Offenstellung, in der das Drossel- oder Reglergehäuse zumindest von einer Teilmenge des Wassers umspült wird, und der Schließstellung verschieblich geführt ist, dass das Drossel- oder Reglergehäuse eine Ringnut und einen Gehäusekern aufweist, dass der Durchflussmengenregler einen ringförmigen Drosselkörper aus elastischem Material hat, der in einer Ringnut im Reglergehäuse angeordnet ist und einen Gehäusekern umgreift, dass zumindest eine der die Ringnut begrenzenden Umfangswandungen eine Regelprofilierung trägt, dass das Reglergehäuse im Bereich des Nutengrunds wenigstens eine Durchflussöffnung aufweist, und dass in Schließstellung das zum Strahlregler strömende Wasser den Durchflussmengenregler oder die Durchflussdrossel durchströmt.
  • Das erfindungsgemäße Auslaufelement weist ein Einsetzgehäuse auf, das in den Wasserauslauf einer sanitären Wasserauslaufarmatur einsetzbar ist. Das Auslaufelement hat einen Strahlregler, der das aus dem Auslaufelement austretende Wasser zu einem homogenen und möglichst nicht-spritzenden Wasserstrahl zu formen hat. Diesem Strahlregler ist ein Durchflussmengenregler oder eine Durchflussdrossel vorgeschaltet, welcher/welche die pro Zeiteinheit durchströmende Wassermenge auf einen festgelegten Wert einregelt. Dieser Durchflussmengenregler oder diese Durchflussdrossel ist mit dem Drossel- oder Reglergehäuse im Einsetzgehäuse verschieblich geführt und von einer Offenstellung, in der das Drossel- oder Reglergehäuse an seiner Gehäuseaußenseite entlang zumindest von einer Teilmenge des das Auslaufelement durchströmenden Wassers umspült wird, gegen die Rückstellkraft zumindest eines Rückstellelements in eine Schließstellung bewegbar. In dieser Schließstellung kann das durch das Drossel- oder Reglergehäuse des Auslaufelements zum Strahlregler strömende Wasser nur noch den Durchflussmengenregler oder die Durchflussdrossel durchströmen. Während also in der Offenstellung der Wasserdruck noch nicht eine Höhe erreicht hat, bei welcher einerseits die Rückstellkraft des wenigstens einen Rückstellelements überwunden wird, und andererseits der Durchflussmengenregler oder die Durchflussdrossel die Durchflussleistung auf den festgelegten Wert runterzuregeln oder zu begrenzen hat, wird bei einem demgegenüber erhöhten Wasserdruck der Durchflussmengenregler oder die Durchflussdrossel in die Schließstellung bewegt, in der das Wasser nur noch durch den Durchflussmengenregler oder die Durchflussdrossel derart passieren kann, dass der Durchflussmengenregler oder die Durchflussdrossel die auslaufende Wassermenge funktionsgerecht auf den festgelegten Maximalwert einregeln kann. Da durch Auswahl eines geeigneten Rückstellelements mit festliegender Rückstellkraft sich auch der Wasserdruck festlegen lässt, zu dem der Durchflussmengenregler oder die Durchflussdrossel in der Schließstellung funktionsgerecht arbeiten soll, ist das erfindungsgemäße Auslaufelement besonders gut und einfach abzustimmen und zeichnet sich durch einen funktionssicheren und stabilen Betrieb aus.
  • Im erfindungsgemäßen Auslaufelement ist ein Durchflussmengenregler oder eine Durchflussdrossel vorgesehen, welche die pro Zeiteinheit durchströmende Wassermenge auf einen festgelegten Wert einregelt oder begrenzt. Dieser Durchflussmengenregler oder diese Durchflussdrossel hat ein Drossel- oder Reglergehäuse, welches im Einsetzgehäuse zwischen der Offenstellung, in der das Drossel- oder Reglergehäuse zumindest von einer Teilmenge des Wasser umspült wird, und der Schließstellung verschieblich geführt ist. Dabei weist der Durchflussmengenregler einen ringförmigen Drosselkörper aus elastischem Material auf, der in einer Ringnut im Reglergehäuse angeordnet ist und einen Gehäusekern umgreift, wobei zumindest eine der die Ringnut begrenzenden Umfangswandungen eine Regelprofilierung trägt. Im Reglergehäuse ist im Bereich des Nutgrunds wenigstens eine Durchflussöffnung vorgesehen, so dass in Schließstellung das zum Strahlregler strömende Wasser den Durchflussmengenregler oder die Durchflussdrossel durchströmen kann. Solche Durchflussmengenregler sind einfach in Konstruktion und Herstellung und haben sich bewährt.
  • Dabei ist vorgesehen, dass der Durchflussmengenregler zwischen sich und der zumindest einen, die Regelprofilierung tragenden Umfangswandung einen Ringspalt begrenzt, und dass der Drosselkörper sich bei steigendem Druck des durchströmenden Wassers derart in die Regelprofilierung einformt, dass sich der Ringspalt zunehmend verengt. Das durch das Auslaufelement durchströmende Wasser muss den Ringspalt passieren, der zwischen dem Drosselkörper und der Regelprofilierung vorgesehen ist. Mit zunehmendem Wasserdruck formt sich der elastische Drosselkörper zunehmend auch in die Regelprofilierung ein, so dass sich der Ringspalt derart verengt, dass unabhängig vom Wasserdruck ein festgelegter Maximalwert der Durchflussleistung nicht überschritten wird.
  • Damit das das Auslaufelement durchströmende Wasser in der Schließstellung allein durch den Durchflussmengenregler oder die Durchflussdrossel durchströmen muss und dort eingeregelt oder begrenzt werden kann, ohne dass nennenswerte Fehlströme am Durchflussmengenregler oder an der Durchflussdrossel vorbei zu befürchten ist, ist vorgesehen, dass der Durchflussmengenregler oder die Durchflussdrossel mit dem Drossel- oder Reglergehäuse in der Schließstellung derart auf einem Auflager aufliegt, dass eine Auflageröffnung verschlossen wird.
  • Um einen funktionsgerechten Betrieb des Durchflussmengenreglers in der Schließstellung zu gewährleisten, ist es vorteilhaft, wenn die zumindest eine Durchflussöffnung des Durchflussmengenreglers in der Schließstellung in der Auflageröffnung mündet.
  • Um Fehlströme in der Schließstellung am Durchflussmengenregler oder an der Durchflussdrossel vorbei noch zusätzlich ausschließen zu können und um das Drossel- oder Reglergehäuse in Schließstellung dicht auf das Auflager aufzulegen, ist es zweckmäßig, wenn zwischen dem Drossel- oder Reglergehäuse und dem Auflager zumindest eine Ringdichtung vorgesehen ist.
  • Dabei sieht eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung vor, dass zumindest eine Ringdichtung an das Reglergehäuse oder an dem die Auflageröffnung umgrenzenden Randbereich des Auflagers einstückig angeformt ist.
  • Der Strahlregler kann das durch das Auslaufelement durchströmende Wasser besonders gut formen, wenn der Strahlregler in üblicherweise einen Strahlzerleger hat, der das durchströmende Wasser in eine Vielzahl von Einzelstrahlen aufteilt.
  • Dabei wird eine Ausführungsform gemäß der Erfindung bevorzugt, bei welcher der Strahlzerleger als etwa topfförmiger Diffusor ausgebildet ist, der in der Umfangswandung seiner Topfform Zerlegeröffnungen hat zum Zerlegen des durchströmenden Wassers in eine Vielzahl von Einzelstrahlen.
  • Um den Durchflussmengenregler oder die Durchflussdrossel sicher zwischen der Schließstellung und der Offenstellung zu verschieben, ist es zweckmäßig, wenn an dem Topfboden des topfförmigen Diffusors ein Führungszapfen vorsteht, der eine Führungsöffnung im Drossel- oder Reglergehäuse durchsetzt.
  • Diese Führungsöffnung ist vorzugsweise etwa koaxial zur Längsachse des Drossel- oder Reglergehäuses angeordnet. Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht bei einem Durchflussmengenregler daher vor, dass die Führungsöffnung den Gehäusekern des Reglergehäuses durchsetzt.
  • Damit das das Auslaufelement durchströmende Wasser in der Schließstellung allein den Durchflussmengenregler oder die Durchflussdrossel durchströmt und von diesem/dieser auf einen festgelegten Wert eingeregelt oder begrenzt werden kann, ist es vorteilhaft, wenn der Diffusor an seinem zuströmseitigen Innenumfang eine Auflageraufnahme hat, auf der das Auflager aufliegt und wenn die Auflageraufnahme vorzugsweise als Ringabsatz ausgebildet ist.
  • Dabei sieht eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung vor, dass das Auflager als Ringscheibe ausgebildet ist.
  • Eine Weiterbildung gemäß der Erfindung sieht vor, dass der Führungszapfen an seinem freien Zapfenende Federarme trägt, dass an den Federarmen außenseitig Schiebeanschläge für das Drossel- oder Reglergehäuse vorgesehen sind, und dass die Federarme aus einer Funktionsstellung gegen ihre Eigenelastizität in eine Lösestellung zueinander einlenkbar oder einfederbar sind. Bei dieser Ausführungsform weist der Führungszapfen an seinem freien Zapfenende Federarme auf. An den Federarmen sind außenseitig Schiebeanschläge für das Drossel- oder Reglergehäuse vorgesehen, die den Schiebeweg des Drossel- oder Reglergehäuses in die dem Diffusor abgewandte Richtung begrenzen. Damit das Drossel- oder Reglergehäuse über die Schiebeanschläge auf die Federarme und die Führungszapfen aufgeschoben werden kann, sind die Federarme aus einer Funktionsstellung gegen ihre Eigenelastizität in eine Lösestellung zueinander einlenk- oder einfederbar.
  • Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn das Auslaufelement ein Vorsatz- oder Filtersieb hat, wenn das Vorsatz- oder Filtersieb am Einsetzgehäuse vorzugsweise lösbar befestigt ist, und wenn der Durchflussmengenregler oder die Durchflussdrossel im Einsetzgehäuse zwischen dem Strahlzerleger und dem Vorsatz- oder Filtersieb angeordnet und verschieblich geführt ist.
  • Auch bei einer vergleichsweise hohen, auf den Durchflussmengenregler oder die Durchflussdrossel einwirkenden Rückstellkraft des Rückstellelements besteht nicht die Gefahr, dass das Rückstellelement den Durchflussmengenregler oder die Durchflussdrossel über den Führungszapfen hinaus in Richtung zum Vorsatz- oder Filtersieb unkontrolliert verschiebt, wenn am Vorsatz- oder Filtersieb ein Sicherungszapfen vorgesehen ist, der bei am Drossel- oder Reglergehäuse verrastetem Vorsatz- oder Filtersieb derart in einen zwischen den Federarmen verbleibenden Freiraum vorsteht, dass die Federarme in ihrer Funktionsstellung gesichert sind. Wird bei dieser Ausführungsform das Vorsatz- oder Filtersieb am Drossel- oder Reglergehäuse verrastet, steht am Vorsatz- oder Filtersieb ein Sicherungszapfen derart in einen zwischen den Federarmen verbleibenden Freiraum vor, dass ein Einlenken oder Einfedern der Federarme in Richtung zueinander verhindert wird.
  • Eine besonders einfache und bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass das zumindest eine Rückstellelement eine Rückstell- oder Druckfeder ist.
  • Eine bevorzugte Weiterbildung gemäß der Erfindung sieht vor, dass zwischen dem Topfboden des Diffusors und dem Drossel- oder Reglergehäuse ein Dämpfungsring vorgesehen ist, dessen Ringöffnung den Führungszapfen durchsetzt und dass der Dämpfungsring den Schiebeweg des Drossel- oder Reglergehäuses in Richtung zum Strahlzerleger begrenzt. Dieser Dämpfungsring umgreift den Führungszapfen in seinem, dem Diffusor zugewandten Zapfen-Teilbereich. Dieser Dämpfungsring kann dem am Führungszapfen verschieblich geführten Durchflussmengenregler oder der dort verschieblich geführten Durchflussdrossel als Anschlagdämpfer dienen, - gleichzeitig kann der Dämpfungsring aber auch einen zwischen dem Führungszapfen und der Führungsöffnung am Gehäusekern des Drossel- oder Reglergehäuses verbleibenden Ringspalt verschließen, wenn sich der Durchflussmengenregler oder die Durchflussdrossel in der Schließstellung befindet. Da dieser Ringspalt in der Schließstellung verschlossen ist, werden auch in diesem Bereich unerwünschte Fehlströme vermieden.
  • Weitere Merkmale gemäß der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen in Verbindung mit den Zeichnungen sowie der Beschreibung. Nachstehend wir die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispieles noch näher beschrieben.
  • Es zeigt:
    • 1 ein in einem Längsschnitt gezeigtes sanitäres Auslaufelement, das ein zuströmseitiges Vorsatz- oder Filtersieb sowie einen abströmseitigen Strahlregler hat, wobei zwischen dem Vorsatz- oder Filtersieb und dem Strahlregler ein Durchflussmengenregler im Einsetzgehäuse des Auslaufelements verschieblich geführt ist und wobei sich der Durchflussmengenregler in 1 in einer Offenstellung befindet,
    • 2 das ebenfalls längsgeschnittene Auslaufelement aus 1, wobei sich der Durchflussmengenregler hier in einer Schließstellung befindet, und
    • 3 das sanitäre Auslaufelement aus den 1 und 2 in einer auseinandergezogenen Einzelteildarstellung.
  • In den 1 bis 3 ist ein sanitäres Auslaufelement 1 dargestellt, das mit seinem Einsetzgehäuse 2 in den Wasserauslauf einer hier nicht weiter gezeigten sanitären Auslaufarmatur einsetzbar ist. Das Auslaufelement 1 hat einen Strahlregler 3, der das aus dem Auslaufelement 1 ausströmende Wasser zu einem homogenen und möglichst nicht-spritzenden Wasserstrahl zu formen hat. Diesem Strahlregler 3 ist ein Durchflussmengenregler 4 vorgeschaltet, der die pro Zeiteinheit durchströmende Wassermenge auf einen festgelegten Maximalwert einregelt. Dieser Durchflussmengenregler 4 ist mit seinem Reglergehäuse 5 im Einsetzgehäuse 2 des Auslaufelements 1 verschieblich geführt und von einer in 1 gezeigten Offenstellung, in der das Reglergehäuse 5 an seiner Gehäuseaußenseite entlang zumindest von einer Teilmenge des das Auslaufelement 1 durchströmenden Wassers umspült wird, gegen die Rückstellkraft zumindest eines Rückstellelements 6 in die in 2 gezeigte Schließstellung bewegbar.
  • In der in 2 gezeigten Schließstellung kann das durch das Einsetzgehäuse 2 des Auslaufelements 1 zum Strahlregler 3 strömende Wasser nur noch den Durchflussmengenregler 4 durchströmen. Während also in der Offenstellung gemäß 1 der Wasserdruck noch nicht eine Höhe erreicht hat, bei welcher einerseits die Rückstellkraft des wenigstens einen Rückstellelements 6 überwunden wird und andererseits der Durchflussmengenregler 4 die Durchflussleistung auf den festgelegten Maximalwert runterzuregeln hat, wird bei einem demgegenüber erhöhten Wasserdruck der Durchflussmengenregler 4 in seine Schließstellung bewegt, in der das Wasser nur noch durch den Durchflussmengenregler 4 passieren kann, derart, dass der Durchflussmengenregler 4 die auslaufende Wassermenge funktionsgerecht auf den festgelegten Maximalwert einregeln kann.
  • Da durch Auswahl eines geeigneten Rückstellelements 6 mit festliegender Rückstellkraft sich auch der Wasserdruck festlegen lässt, zu dem der Durchflussmengenregler 4 in der Schließstellung funktionsgerecht arbeiten soll, ist das erfindungsgemäße Auslaufelement 1 besonders gut und einfach abzustimmen und zeichnet sich durch einen funktionssicheren und stabilen Betrieb aus.
  • Der im Einsetzgehäuse 2 des Auslaufelements 1 verschieblich geführte Durchflussmengenregler 4 hat einen ringförmiges Drosselkörper 7 aus elastischem Material. Der Drosselkörper 7 ist in einer Ringnut 8 im Reglergehäuse 6 angeordnet und umgreift einen zentralen Gehäusekern 10. Zumindest einer der die Ringnut 8 begrenzenden Umfangswandungen trägt eine Regelprofilierung 11, in die sich der elastische Drosselkörper 7 bei steigendem Wasserdruck zunehmend einformt. Diese Regelprofilierung 11 ist im hier gezeigten Ausführungsbeispiel an der außenliegenden Umfangswandung der Ringnut 8 vorgesehen. Der Drosselkörper 7 begrenzt zwischen sich und der zumindest einen, die Regelprofilierung 11 tragenden Umfangswandung einen Ring- oder Steuerspalt 12. Da der Drosselkörper 7 sich bei steigendem Druck des durch den Ring- oder Steuerspalt 12 strömenden Wassers in die Regelprofilierung 11 einformt, wird der Ringspalt 12 zunehmend verengt und auch bei steigendem Wasserdruck kann die Durchflussleistung einen festgelegten Maximalwert nicht übersteigen.
  • In 2 ist dargestellt, dass der Durchflussmengenregler 4 mit seinem Reglergehäuse 5 in der in 2 gezeigten Schließstellung derart auf einem Auflager 13 aufliegt, dass eine Auflageröffnung 14 verschlossen wird. Dabei mündet die zumindest eine Durchflussöffnung 15 des Durchflussmengenreglers 4 in der Schließstellung in der Auflageröffnung 14.
  • Damit der Durchflussmengenregler 4 mit seinem Reglergehäuse 5 in der in 2 gezeigten Schließstellung die Auflageröffnung 14 dicht verschließen kann, ist zwischen dem Reglergehäuse 5 und dem Auflager 13 zumindest eine Ringdichtung 9 vorgesehen. Diese zumindest eine Ringdichtung 9 ist hier an den die Auflageröffnung 14 umlaufenden Randbereich des Auflagers 13 einstückig angeformt.
  • Damit der Strahlregler 3 das das Auslaufelement 1 durchströmende Wasser in eine Vielzahl von Einzelstrahlen zerteilen kann, weist der Strahlregler 3 einen Strahlzerleger auf. Dieser Strahlzerleger ist hier als etwa topfförmiger Diffusor 16 ausgebildet, der in der Umfangswandung seiner Topfform Zerlegeröffnungen 17 hat. Diese Zerlegeröffnungen 17 sollen das durchströmende Wasser in eine entsprechende Anzahl von Einzelstrahlen aufteilen.
  • Der Topfboden des topfförmigen Diffusors 16 ist als lochfreie Prallfläche ausgebildet, die das zunächst in Längsrichtung des Reglergehäuses 5 einströmende Wasser radial zur Seite nach außen hin ablenkt und zu den Zerlegeröffnungen 17 führt. An dem Topfboden des topfförmigen Diffusors 16 steht ein Führungszapfen 18 vor, der eine Führungsöffnung 19 im Reglergehäuse 5 durchsetzt. Diese Führungsöffnung 19 durchsetzt den Gehäusekern 10 des Durchflussmengenreglers 4. Der Diffusor 16 hat an seinem zuströmseitigen Innenumfang eine Auflageraufnahme, auf der das Auflager 13 aufliegt. Diese Auflageraufnahme ist hier als Ringabsatz 20 ausgebildet. Das Auflager 13 bildet mit seiner zentralen Auflageröffnung 14 eine Ringscheibe.
  • Aus einem Vergleich der 1 bis 3 wird deutlich, dass der Führungszapfen 18 an seinem freien Zapfenende Federarme 21, 22 trägt, an denen außenseitig Schiebeanschläge 23 vorgesehen sind. Diese Schiebeanschläge 23 begrenzen den Schiebeweg des Durchflussmengenreglers 4 in die dem durchströmenden Wasser entgegengesetzte Richtung. Diese Federarme 21, 22 sind aus einer Funktionsstellung gegen ihre Eigenelastizität in eine Lösungsstellung zueinander einlenk- oder einfederbar.
  • Das Auslaufelement 1 hat ein Vorsatz- oder Filtersieb 24, das ein Eindringen der im Wasser eventuell mitgeführten Schmutzpartikel in das Gehäuseinnere des Einsetzgehäuses 2 verhindert. Dieses Vorsatz- oder Filtersieb 24 ist am Einsetzgehäuse 2 vorzugsweise lösbar befestigbar und insbesondere verrastbar. Zwischen dem zuströmseitigen Vorsatz- oder Filtersieb 24 und dem hier als Diffusor 16 ausgebildeten Strahlzerleger ist der Durchflussmengenregler 4 im Einsetzgehäuse 3 angeordnet und verschieblich geführt.
  • In den 1 und 2 ist gut erkennbar, dass am Vorsatz- oder Filtersieb 24 ein Sicherungszapfen 25 vorgesehen ist, der bei am Einsetzgehäuse 3 verrastetem Vorsatz- oder Filtersieb 24 derart in einen zwischen den Federarmen 21, 22 verbleibenden Freiraum vorsteht, dass die Federarme 21, 22 gegen ein Einlenken oder Einfedern zueinander gesichert sind. Auf diese weise wird verhindert, dass das auf den Durchflussmengenregler 4 einwirkende Rückstellelement 6, das vorzugsweise als Druckfeder und insbesondere als Wendelfeder ausgebildet ist, den Durchflussmengenregler 4 derart gegen das Vorsatz- oder Filtersieb 24 presst, dass sich die lösbare Verbindung zwischen diesem Vorsatz- oder Filtersieb 24 und dem Einsetzgehäuse 2 unbeabsichtigt löst.
  • In den 1 und 2 ist auch erkennbar, dass zwischen dem Topfboden des Diffusors 16 und dem Reglergehäuse 5 ein Dämpfungsring 26 vorgesehen ist, dessen Ringöffnung der Führungszapfen 18 durchsetzt, wobei der Dämpfungsring 26 den Schiebeweg des Reglergehäuses 5 in Richtung zum Strahlzerleger 16 begrenzt.
  • Das Einsetzgehäuse 2 ist hier zweiteilig ausgebildet und weist ein zuströmseitiges Gehäuseteil 27 sowie ein damit lösbar verrastbares abströmseitiges Gehäuseteil 28 auf. Der Diffusor 16 ist von der Zuströmseite des Gehäuseteiles 27 aus darin bis zu einem Ringabsatz 29 eingesetzt.
  • An der die Auslaufstirnfläche des Auslaufelements 1 bildenden Stirnseite des abströmseitigen Gehäuseteils 28 ist ein Strömungsgleichrichter vorgesehen, der die Einzelstrahlen zu einem homogenen Gesamtstrahl wieder zusammenzufügen hat. Dieser Strömungsgleichrichter weist eine Gitter-, Netz- oder Lochstruktur auf. Bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Strömungsgleichrichter als Lochplatte 30 ausgebildet, die eine Vielzahl wabenzellenartiger Durchflusslöcher hat und die einstückig an das abströmseitige Gehäuseteil 28 angeformt ist.
  • Der Strahlregler 3 des hier gezeigten Auslaufelements 1 ist als sogenannter Strahlbelüfter ausgebildet, bei dem das durchströmende Wasser mit Umgebungsluft durchmischt wird. Den Zerlegeröffnungen 17 des Diffusors 16 folgt in Strömungsrichtung dazu eine Querschnittsverengung, in der die vom Diffusor 16 kommenden Einzelstrahlen eine Geschwindigkeitserhöhung erfahren. Durch diese Geschwindigkeitserhöhung entsteht auf der Abströmseite des Diffusors 16 ein Unterdruck, der Umgebungsluft durch Gehäuseöffnungen 31 ansaugt, die am Gehäuseumfang des Einsetzgehäuses 2 vorgesehen sind.
  • Statt des Durchflussmengenreglers 4 kann in dem hier dargestellten Auslaufelement 1 auch eine Durchflussdrossel vorgesehen sein, die das pro Zeiteinheit durchströmende Wasser auf einen festgelegten Wert zu begrenzen hat. Eine solche Durchflussdrossel kann wie der hier dargestellte Durchflussmengenregler 4, - jedoch ohne den elastischen Drosselkörper 7, ausgebildet sein.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    sanitäres Auslaufelement
    2
    Einsetzgehäuse
    3
    Strahlregler
    4
    Durchflussmengenregler
    5
    Reglergehäuse
    6
    Rückstellelement
    7
    Drosselkörper
    8
    Ringnut
    9
    Ringdichtung
    10
    Gehäusekern
    11
    Regelprofilierung
    12
    Ring- oder Steuerspalt
    13
    Auflager
    14
    Auflageröffnung
    15
    Durchflussöffnung
    16
    Diffusor
    17
    Zerlegeröffnung
    18
    Führungszapfen
    19
    Führungsöffnung
    20
    Ringabsatz
    21
    Federarm
    22
    Federarm
    23
    Schiebeanschläge
    24
    Vorsatz- oder Filtersieb
    25
    Sicherungszapfen
    26
    Dämpfungsring
    27
    zuströmseitiges Gehäuseteil
    28
    abströmseitiges Gehäuseteil
    29
    Ringabsatz
    30
    Lochplatte
    31
    Belüftungsöffnung

Claims (17)

  1. Sanitäres Auslaufelement (1), das mit seinem Einsetzgehäuse (2) in den Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur einsetzbar ist und einen Strahlregler (3) zum Formen des austretenden Wasserstrahls hat, dem zuströmseitig ein Durchflussmengenregler (4) oder eine Durchflussdrossel vorgeschaltet ist, welcher/welche im Einsetzgehäuse (2) verschieblich geführt und von einer Offenstellung, in welcher der Durchflussmengenregler (4) oder die Durchflussdrossel zumindest von einer Teilmenge des Wassers umspült wird, gegen die Rückstellkraft zumindest eines Rückstellelements (6) in eine Schließstellung bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchflussmengenregler (4) oder die Durchflussdrossel die pro Zeiteinheit durchströmende Wassermenge auf einen festgelegten Wert eingeregelt oder begrenzt und ein Drossel- oder Reglergehäuse (5) hat, das im Einsetzgehäuse (2) zwischen der Offenstellung, in der das Drossel- oder Reglergehäuse (5) zumindest von einer Teilmenge des Wassers umspült wird, und der Schließstellung verschieblich geführt ist, dass das Drossel- oder Reglergehäuse (5) eine Ringnut (8) und einen Gehäusekern (10) aufweist, dass der Durchflussmengenregler (4) einen ringförmigen Drosselkörper (7) aus elastischem Material hat, der in einer Ringnut (8) im Reglergehäuse (5) angeordnet ist und einen Gehäusekern (10) umgreift, dass zumindest eine der die Ringnut (8) begrenzenden Umfangswandungen eine Regelprofilierung (11) trägt, dass das Reglergehäuse (5) im Bereich des Nutgrunds wenigstens eine Durchflussöffnung (15) aufweist, und dass das zum Strahlregler (3) strömende Wasser in Schließstellung den Durchflussmengenregler (4) oder die Durchflussdrossel durchströmt.
  2. Auslaufelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Drosselkörper (7) zwischen sich und der zumindest einen, die Regelprofilierung (11) tragenden Umfangswandung einen Steuer- oder Ringspalt (12) begrenzt, und dass der Drosselkörper (7) sich bei steigendem Druck des durchströmenden Wassers derart in die Regelprofilierung (11) einformt, dass sich der Ringspalt (12) zunehmend verengt.
  3. Auslaufelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchflussmengenregler (4) oder die Durchflussdrossel mit seinem/ihrem Drossel- oder Reglergehäuse (5) in der Schließstellung derart auf einem Auflager (13) aufliegt, dass eine Auflageröffnung (14) verschlossen wird.
  4. Auslaufelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Durchflussöffnung (15) des Durchflussmengenreglers (4) in der Schließstellung in der Auflageröffnung (14) mündet.
  5. Auslaufelement nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Drossel- oder Reglergehäuse (5) und dem Auflager (13) zumindest eine Ringdichtung vorgesehen ist.
  6. Auslaufelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Ringdichtung an das Drossel- oder Reglergehäuse (5) oder an den die Auflageröffnung (14) umgrenzenden Randbereich des Auflagers (13) einstückig angeformt ist.
  7. Auslaufelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahlregler (3) einen Strahlzerleger (16) hat.
  8. Auslaufelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahlzerleger als topfförmiger Diffusor (16) ausgebildet ist, der in der Umfangswandung seiner Topfform Zerlegeröffnungen (17) hat zum Zerlegen des durchströmenden Wassers in eine Vielzahl von Einzelstrahlen.
  9. Auslaufelement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Topfboden des topfförmigen Diffusors (16) ein Führungszapfen (18) vorsteht, der eine Führungsöffnung (19) im Drossel- oder Reglergehäuse (5) durchsetzt.
  10. Auslaufelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsöffnung (19) den Gehäusekern (10) des Reglergehäuses (5) durchsetzt.
  11. Auslaufelement nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Diffusor (16) an seinem zuströmseitigen Innenumfang eine Auflageraufnahme hat, auf der das Auflager (13) aufliegt und dass die Auflageraufnahme vorzugsweise als Ringabsatz (20) ausgebildet ist.
  12. Auslaufelement nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Auflager (13) als Ringscheibe ausgebildet ist.
  13. Auslaufelement nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungszapfen (18) an seinem freien Zapfenende Federarme (21, 22) trägt, dass an den Federarmen (21, 22) außenseitig Schiebeanschläge (23) für das Drossel- oder Reglergehäuse (5) vorgesehen sind und dass die Federarme (21, 22) aus einer Funktionsstellung gegen ihre Eigenelastizität in eine Lösestellung zueinander einlenk- oder einfederbar sind.
  14. Auslaufelement nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Auslaufelement (1) ein Vorsatz- oder Filtersieb (24) hat, dass das Vorsatz- oder Filtersieb (24) am Einsetzgehäuse (2) vorzugsweise lösbar befestigbar ist, und dass der Durchflussmengenregler (4) oder die Durchflussdrossel im Einsetzgehäuse (2) zwischen dem Strahlzerleger (16) und dem Vorsatz- oder Filtersieb (24) angeordnet und verschieblich geführt ist.
  15. Auslaufelement nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass am Vorsatz- oder Filtersieb (24) ein Sicherungszapfen (25) vorgesehen ist, der bei am Einsetzgehäuse (2) verrastetem Vorsatz- oder Filtersieb (24) derart in einen zwischen den Federarmen (21, 22) verbleibenden Freiraum vorsteht, dass die Federarme (21, 22) in ihrer Funktionsstellung gesichert sind.
  16. Auslaufelement nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Rückstellelement (6) eine Rückstell- oder Druckfeder ist.
  17. Auslaufelement nach einem der Ansprüche 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Topfboden des Diffusors (16) und dem Reglergehäuse (5) ein Dämpfungsring (26) vorgesehen ist, dessen Ringöffnung den Führungszapfen (18) durchsetzt und dass der Dämpfungsring (26) den Schiebeweg des Drossel- oder Reglergehäuses (5) in Richtung zum Strahlzerleger (16) begrenzt.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102007010618B4 (de) * 2006-12-06 2008-11-13 Neoperl Gmbh Sanitäres Einbauelement

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