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Die Erfindung betrifft zunächst eine Einrichtung zur Anordnung eines Kantenschutzmittels an einem Packstück, mit wenigstens einem Antriebsrad, mittels derer die Einrichtung entlang einer Laufbahn von einem Ausgangsort zum Packstück und vom Packstück zum Ausgangsort verfahrbar ist, mit einem Motor, der von der Einrichtung selbst getragen ist und der wenigstens eine Antriebsrad in Bewegung versetzt, mit einer Klemmhalterung, die eine bewegliche Klemmbacke und ein Gegenlager aufweist, um das Kantenschutzmittel in einer Offenstellung der Klemmbacke aufzunehmen und in einer Geschlossenstellung der Klemmbacke zu halten.
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Einrichtungen zur Anordnung von Kantenschutzmitteln an Packstücken werden in Umreifungsvorrichtungen eingesetzt. Solche Umreifungsvorrichtungen dienen beispielsweise dazu, Produkte auf Ladungsträgern, insbesondere Paletten mittels eines umreifenden Bandes für den Transport zu sichern. Alternativ ist es auch bekannt, Verpackungen – wie beispielsweise Verpackungskartons – vor dem Transport mit einem Band zu umreifen, um das Öffnen des Kartons während des Transportes zu verhindern. Da das Umreifungsmittel während des Umreifungsvorganges um das Packstück gespannt wird, wirken auf die Packstückkanten hohe Kräfte ein. Diese können zur Beschädigung des Packstückes führen. Um dieses zu vermeiden, werden im Bereich der Kanten sogenannte Kantenschutzmittel angelegt. Im einfachsten Fall handelt es sich um flächige Kartonagen, die durch eine Anordnungseinrichtung – beispielsweise die nachfolgend beschriebene erfindungsgemäße Anordnungseinrichtung – an das Packstück angelegt und im Bereich der Kante gehalten werden. Beim Umreifungsvorgang wird die flächige Kartonage zumeist durch das Umreifungsmittel selbst entlang der Packstückkante geknickt und um die Kante herumgelegt. Dabei liegt das Kantenschutzmittel zwischen Umreifungsmittel und Packstück und verhindert so eine Beschädigung des letzteren.
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Die Anmelderin selbst hat in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Entwicklungen in diesem Bereich getätigt, die hauptsächlich darauf gerichtet waren, einfach nachrüstbare Anordnungseinrichtungen für Umreifungsvorrichtungen bereitzustellen. Dabei werden verschiedenartige Wagen eingesetzt, die beispielsweise auf dem Packtisch entlang von Führungen – offenbart in
DE 20 2012 004 335 U1 – oder unterhalb der Pressplatte ebenfalls entlang von Führungen zum Packstück verfahrbar sind – offenbart in
DE 20 2013 002 503 U1 .
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Die Erfindung geht von der anmeldereigenen
20 2013 002 503 U1 aus, die eine Anordnungseinrichtung für Kantenschutzmittel in Form eines Wagens offenbart, welcher unterhalb der Pressplatte der Umreifungsvorrichtung von einem Ausgangsort zum Packstück bewegt und wieder zurück verfahren werden kann. Am Ausgangsort wird in eine Klemmhalterung ein Kantenschutzmittel eingelegt, vom Wagen am Packstück angeordnet und dann dort nach der vorhergehenden Beschreibung durch das Umreifungsmittel am Packstück festgelegt.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine vereinfachte, kompakt bauendere Anordnungseinrichtung für Kantenschutzmittel sowie eine diese enthaltende Umreifungsvorrichtung zu schaffen.
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Gelöst wird die Aufgabe durch eine Einrichtung zur Anordnung eines Kantenschutzmittels mit den Merkmalen des Anspruches 1 sowie durch eine Umreifungsvorrichtung mit den Merkmalen des nebengeordneten Anspruches 8.
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Der wesentliche Vorteil der Erfindung liegt darin, die bislang separat angesteuerte Klemmhalterung in ihrem Aufbau zu vereinfachen. Die Erfindung hat auf vorteilhafte Weise erkannt, dass eine separate Steuerung sowie ein eigener Antrieb der Klemmbacke der Klemmhalterung entfallen kann, wenn man die Klemmbacke mit dem Motor koppelt, der die Bewegung der Anordnungseinrichtung zwischen dem Ausgangsort und dem Packstück hervorruft. Die Erfindung hat darüber hinaus erkannt, dass eine separate Steuerung der Klemmbacke überflüssig ist, wenn man den motorischen Antrieb der Anordnungseinrichtung dazu nutzt bei Bewegung in Richtung Packstück die Klemmbacke zwangsgesteuert zu schließen und bei Bewegung vom Packstück in Richtung Ausgangsort die Klemmbacke zwangsgesteuert zu öffnen. Somit entfällt eine separate Steuerungslogik und die Steuerung der Klemmbacke ist rein mechanisch durch die Kopplung mit dem Antrieb der Anordnungseinrichtung realisiert.
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Konkret ist vorgesehen, dass das Kraftübertragungsmittel bei Bewegung der Einrichtung zum Packstück die Schließbewegung der Klemmbacke induziert und bei Bewegung der Einrichtung zum Ausgangsort die Öffnungsbewegung der Klemmbacke induziert.
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Ferner ist vorgesehen, dass die Klemmbacke Teil eines um eine Schwenkachse schwenkbaren Hebels ist und der Motor die Schwenkbewegung induziert.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Kraftübertragungsmittel ein erstes Zahnrad ist, welches bevorzugt auf einer Achse des Antriebsrades angeordnet ist, insbesondere, wenn die Schwenkachse mit einem zweiten Zahnrad versehen ist, welches mit dem ersten Zahnrad im eingriff steht.
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Bei dieser bevorzugten Ausführungsform ist eine besonders einfache Übertragung der Vortriebskraft des Motors der Anordnungseinrichtung auf die Klemmbacke der Klemmhalterung gewählt worden, indem die Rotationsbewegung der Antriebsachse über das antriebsachsenseitige Zahnrad und das hebelseitige Zahnrad in eine öffnende bzw. schließende Schwenkbewegung des Klemmback-Hebels umgesetzt wird.
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Es ist ferner vorgesehen, dass die Einrichtung, gegebenenfalls der Hebel selbst, wenigstens einen Bewegungsendanschlag trägt, der die Öffnungsoder Schließbewegung des Hebels begrenzt.
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Sodann ist bei einer sehr vorteilhaften Ausführungsform vorgesehen, dass das erste Zahnrad vermittels einer Rutschkupplung an der Achse des Antriebsrades angeordnet ist, die bei Erreichen der Offen- oder Geschlossenstellung der Klemmbacke, ein definiertes Drehmoment haltend, Überlast abwerfend wirkt.
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Die Rutschkupplung ermöglicht es, die Antriebsbewegung der Anordnungseinrichtung derart in eine Schließbewegung der Klemmbacke bzw. Öffnungsbewegung der Klemmbacke zu übersetzen, so dass bereits eine sehr geringe Wegstrecke der Anordnungseinrichtung ausreicht, um die Öffnungs- bzw. Schließbewegung vollständig auszuführen. Um eine weitere Fortbewegung der Anordnungseinrichtung bei Aufrechterhaltung der Offen- bzw. Geschlossenstellung zu ermöglichen, wird die Rutschkupplung eingesetzt, welche jedoch ein definiert auf die Klemmbacke wirkendes Drehmoment aufrechterhält.
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Sodann ist Bestandteil der Erfindung eine Umreifungsvorrichtung für Packstücke, die die erfindungsgemäße Anordnungseinrichtung enthält und die Merkmale des nebengeordneten Anspruches 8 aufweist. Neben der Verwendung der erfindungsgemäßen Anordnungseinrichtung in der Umreifungsvorrichtung gemäß Anspruch 8 lässt sich die Vorrichtung zum Umreifen dank der erfindungsgemäßen Anordnungseinrichtung weiter verbessern.
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So ist vorgesehen, dass die Vorrichtung am Ausgangsort eine Aushebeeinrichtung aufweist, mittels derer die Einrichtung zur Anordnung des Kantenschutzmittels aus den Laufschienen aushebbar ist, um die Öffnungs- oder Schließbewegung der Klemmbacke von der Vortriebsbewegung der Anordnungseinrichtung zu entkoppeln.
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Der wesentliche Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, dass die Aushebeeinrichtung die Kopplung zwischen den Antriebsrädern der Anordnungseinrichtung und den vorrichtungsseitigen Laufschienen aufhebt. Der Motor der Anordnungseinrichtung kann also in Bewegung versetzt werden und auf die Antriebsräder wirken, ohne dass dies in einem Verfahren der Anordnungseinrichtung resultiert. Deshalb kann unter Nutzung der Aushebeeinrichtung am Ausgangsort die Öffnungs- bzw. Schließbewegung der Klemmbacke ausgelöst werden, ohne dass dies in einer Bewegung der Anordnungseinrichtung resultiert.
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In Folge dessen kann die Anordnungseinrichtung mit einem Kantenschutzmittel am Ausgangsort selbst bestückt werden und das Kantenschutzmittel sicher klemmend halten, ohne dass eine Wegstrecke in Richtung Packstück zurückzulegen ist. Deshalb kann der sonst für die Schließbewegung der Klemmbacke zurückzulegende Weganteil des Wagens eingespart werden. Also kann die Umreifungsvorrichtung entweder schmaler gebaut werden oder bei gleicher Baubreite breitere Packstücke verarbeiten, wobei die Baubreite hier entlang des Verfahrweges der Anordnungseinrichtung zu messen ist. Zusammenfassend heißt dies, dass die Anordnungseinrichtung dank der Aushebeeinrichtung am Ausgangsort selbst ein Kantenschutzmittel aufnehmen und anschließend an einer Packstückkante ablegen kann.
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Es ist vorgesehen, dass die Aushebeeinrichtung einen Elektromagneten beinhaltet, dessen Magnetkraft auf ein metallenes Koppelteil der Anordnungseinrichtung wirkt.
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Der Einsatz eines Elektromagneten hat den wesentlichen Vorteil, dass er auf mechanische und somit störanfällige Komponenten verzichtet.
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Alternativ kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Aushebeeinrichtung einen Hebearm umfasst, der formschlüssig in ein Hebeelement der Anordnungseinrichtung eingreift.
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Diese Ausführungsform kommt insbesondere überall dort in Frage, wo Packstücke behandelt werden, die empfindlich auf Magnetfelder reagieren.
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Im Übrigen wird die Erfindung nunmehr an Hand eines Ausführungsbeispiels beschrieben. Es zeigen:
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1 Eine Umreifungsvorrichtung mit erfindungsgemäßer Anordnungseinrichtung an einem Ausgangsort,
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2 die Vorrichtung gemäß 1 mit Anordnungseinrichtung am Packstück,
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3 die Vorrichtung gemäß 1 mit wiederum am Ausgangsort befindlicher Anordnungseinrichtung,
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4 die erfindungsgemäße Anordnungseinrichtung in Heckansicht,
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5 die erfindungsgemäße Anordnungseinrichtung in Seitenansicht mit Klemmbacke in Offenstellung, geschnitten gemäß Schnittlinie V-V in 4
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6 die erfindungsgemäße Anordnungseinrichtung mit Klemmbacke in Seitenansicht mit Klemmbacke in Geschlossenstellung, geschnitten entlang Schnittlinie V-V in 4.
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In den Zeichnungen ist eine Umreifungsvorrichtung für Packstücke insgesamt mit der Bezugsziffer 10 versehen. Die Einrichtung zur Anordnung eines Kantenschutzmittels – auch Anordnungseinrichtung genannt – trägt insgesamt die Bezugsziffer 50.
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Die Anordnungseinrichtung 50 ist in den 4 bis 6 in verschiedenen Ansichten dargestellt. Sie wird im Folgenden an Hand der 4 bis 6 beschrieben.
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Gezeigt ist eine Anordnungseinrichtung 50 für Kantenschutzmittel 11 (siehe 1 bis 3) mit einem Antriebsmotor 51. In der hier dargestellten Ausführungsform der Anordnungseinrichtung 50 bildet der Antriebsmotor 51 gleichsam Chassis, an welchem die wesentlichen Komponenten angeordnet sind. Hierzu gehören zunächst die Antriebsräder 52, die auf einer gemeinsamen Antriebsachse 53 befestigt sind. Der Motor 51 treibt die Antriebsräder 52 in Vorwärtsrichtung V oder Rückwärtsrichtung R an und sorgt für die Fortbewegung der Anordnungseinrichtung 50.
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Am in Vorwärtsrichtung V vorn liegenden Ende der Einrichtung 50 befinden sich nicht angetriebene Laufräder 54 sowie Führungsrollen 55, die der Seitenführung der Anordnungseinrichtung 50 dienen. Auf der Antriebsachse 53 ist wenigstens ein erstes Zahnrad 56 mittels einer Rutschkupplung angeordnet.
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Am in Vorwärtsrichtung V hinten liegenden Ende der Anordnungseinrichtung 50 ist ein Hebel 57 mittels einer Schwenkachse 58 festgelegt, wobei der Hebel 57 um die Schwenkachse 58 verschwenkbar ist. Der Hebel hält an seinem unteren Ende eine Klemmbacke 59, die zusammen mit einem Gegenlager 60 eine Klemmhalterung der Anordnungseinrichtung zur Aufnahme des Kantenschutzmittels 11 bildet.
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Am der Klemmbacke 59 gegenüberliegenden Ende des Hebels 57 ist ein erster Gummipuffer 61 als erster Bewegungsendanschlag festgelegt. Der zweite Bewegungsendanschlag wird durch einen zweiten Gummipuffer 62 gebildet. Dieser ist im Ausführungsbeispiel am Gegenlager 60 befestigt. Oberhalb der Antriebsachse 53 ist eine Metallplatte 63 zu finden, die mit dem Motor 51 gekoppelt ist.
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Die Schwenkachse 58 trägt ein zweites Zahnrad 64, welches mit dem ersten Zahnrad 56 in Eingriff steht, so dass eine Drehung des ersten Zahnrades in einer Drehung der Schwenkachse 58 und einer Schwenkbewegung des Hebels 57 resultiert. Da das erste Zahnrad 56 auf der Antriebsachse 53 angeordnet ist und sich gleichsinnig mit ihr dreht, bewirkt das Antreiben der Anordnungseinrichtung 50 in Rückwärtsrichtung R ein Verschwenken des Hebels 57 samt angeschlossener Klemmbacke 59 in Offenstellung, wie in 5 dargestellt. Ein Vortrieb der Anordnungseinrichtung 50 in Vorwärtsrichtung V hingegen führt zu einer gegensinnigen Schwenkbewegung des Hebels 57 mit angeschlossener Klemmbacke 59 in Geschlossenstellung der Klemmhalterung, wie sie in 6 dargestellt ist.
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Die Endanschläge 61 und 62 begrenzen den Schwenkweg des Hebels 57. Um den Vortrieb der Anordnungseinrichtung nach Abschluss der Schwenkbewegung des Hebels 57 in Offen- oder Geschlossenstellung nicht zu behindern, ist die Anordnung des ersten Zahnrades 56 mittels einer Rutschkupplung auf der ersten Achse 53 vorgesehen. Alternativ kann auch das zweite Zahnrad 64 über eine Rutschkupplung auf der Schwenkachse 58 angeordnet sein. Die Rutschkupplung bewirkt einen Lastabwurf bei Erreichen der Offen- bzw. Geschlossenstellung des Hebels 57 unter Aufrechterhaltung eines definierten Drehmomentes. Dies heißt, dass sich die Achse 53 zur Bewegung der Anordnungseinrichtung 50 in Vorwärtsrichtung V bzw. Rückwärtsrichtung R drehen kann, auch wenn eine Drehung des Zahnrades 56 aufgrund des Erreichens des Endanschlages 61 oder 62 durch den Hebel 57 nicht länger möglich ist. Die Aufrechterhaltung eines Mindestdrehmoments, welches auf das Zahnrad 56 wirkt, sichert den Verbleib des Schwenkhebels 57 bzw. der angeschlossenen Klemmbacke 59 in Offen- oder Geschlossenstellung auch während des Lastabwurfs durch die Rutschkupplung.
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In den 1 bis 3 ist eine Umreifungsvorrichtung 10 gezeigt, die sich der Anordnungseinrichtung 50 zum Anlegen eines Kantenschutzmittels 11 an ein Packstück 12 bedient. Die Umreifungsmittelvorrichtung 10 ist in den Figuren lediglich schematisch dargestellt und umfasst zunächst zwei Stützen 13 eines Maschinengestells. An diesen zueinander beabstandet angeordneten vertikal ausgerichteten Stützen 13 ist eine horizontal ausgerichtete Pressplatte 14 vertikal beweglich angeordnet. Unterhalb der Pressplatte 14 befindet sich das Packstück 12, welches auf einem Ladungsträger 15 in Form einer Palette aufsitzt. Der Ladungsträger 15 selbst wird in die Papierebene hinein auf einem Packtisch 16 geführt.
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Die Anordnungseinrichtung 50 sitzt in nicht dargestellten, in etwa Lförmigen Laufschienen ein, die auf der Oberseite der Pressplatte, der dem Packtisch 16 abgewandten Seite der Pressplatte 14 angeordnet sind. Die Antriebsräder 52 sowie die Laufräder 54 liegen auf dem horizontalen Schenkel der Laufschiene auf. Die Führungsrollen 55 liegen an den vertikalen Schenkeln der Laufschienen an, so dass die Anordnungseinrichtung 50 in Horizontalrichtung über die Führungsrollen 55 geführt ist. Zwischen den nicht dargestellten Laufschienen ist in der Pressplatte ein Spalt angeordnet, durch den die Klemmhalterung, bestehend aus Gegenlager 60 und Klemmbacke 59, auf die Unterseite der Pressplatte 14, die dem Packstück 12 zugewandte Seite, hindurchgeführt ist. Die Anordnungseinrichtung 50 verfährt deshalb auf der Oberseite der Pressplatte 14, lediglich die Klemmhalterung ist unterhalb der Pressplatte 14 geführt.
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In 1 befindet sich die Anordnungseinrichtung 50 an ihrem Ausgangsort, die Klemmhalterung ist geschlossen, die Klemmbacke 59 in Geschlossenstellung. Die Klemmhalterung hält ein Kantenschutzmittel 11 zwischen Klemmbacke 59 und Gegenlager 60.
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Aus dieser Ausgangssituation heraus wird nunmehr die Pressplatte 14 in Vertikalrichtung X in Richtung Packstück 12 abgesenkt, wobei eine nicht dargestellte Messeinrichtung den Horizontalabstand H zwischen dem Ausgangsort der Anordnungseinrichtung 50 und einer Packstückkante K hieraus errechnet die Steuerung den erforderlichen Verfahrweg in Vorwärtsrichtung V, welchen die Anordnungseinrichtung 50 sodann zurücklegt, um das Kantenschutzmittel 11 im Bereich der Packstückkante K auf die Oberseite des Packstückes 12 – die Pressplatte 14 zugewandte Seite – aufzulegen. Diese Situation ist in 2 dargestellt, wobei nunmehr das Kantenschutzmittel 11 noch von der Klemmhalterung der Anordnungseinrichtung 50 einerseits und andererseits zwischen Pressplatte 14 und Oberseite des Packstückes 12 gehalten ist.
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Während des Verfahrens in Vorwärtsrichtung V erhält die Rutschkupplung zwischen dem ersten Zahnrad 56 und der Antriebsachse 53 ein definiertes Drehmoment aufrecht, welches über das zweite Zahnrad 64 auf den Hebel 57 wirkt und somit die Klemmbacke 59 in Geschlossenstellung hält.
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Ausgehend von der in 2 dargestellten Situation veranlasst die nicht dargestellte Steuerung nunmehr, dass die Anordnungseinrichtung 50 in Rückwärtsrichtung R zum Ausgangsort zurück verfahren wird. Dies erzwingt einen gegensinnigen Antrieb der Antriebsachse 53 zur vorherigen Vorwärtsbewegung und zieht eine gegensinnige Rotationsbewegung des ersten Zahnrades 56 nach sich. Hierdurch wird bei der Rückwärtsbewegung in Richtung R der Hebel 57 verschwenkt und die Klemmbacke 59 in ihre Offenstellung bewegt. So wird das Kantenschutzmittel 11 von der Klemmhalterung freigegeben und ist nunmehr nur noch zwischen Pressplatte 14 und Packstück 12 gehalten, so dass der Umreifungsvorgang eingeleitet werden kann. In nicht dargestellter Weise wird nunmehr ein Umreifungsmittel um das Packstück 12 herumgeschlungen, wobei das Kantenschutzmittel 11 zwischen dem Umreifungsmittel und dem Packstück 12 angeordnet ist. Beim Straffen des Umreifungsmittels um das Packstück 12 wird das Kantenschutzmittel 11 um die Packstückkante K herum umgeformt und liegt zwischen dem Umreifungsmittel und der Packstückkante K an.
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Nach diesem nunmehr abgeschlossenen Umreifungsvorgang wird die Pressplatte 14 nunmehr entgegen der Richtung X vertikal angehoben, wodurch das Packstück 12 freigegeben ist und aus der Umreifungsvorrichtung 10 entnommen werden kann.
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In nicht dargestellter Weise wird am Ausgangsort in die Klemmhalterung der Anordnungseinrichtung 50 ein neues Kantenschutzmittel 11 eingelegt. Eine geringe Vorwärtsbewegung der Anordnungseinrichtung 50 in Vorwärtsrichtung V führt zum Schließen der Klemmhalterung und zum festen Einsetzen des Kantenschutzmittels 11, so dass nach Einsetzen eines neuen Packstückes 12 in die Umreifungsmittelvorrichtung 10 die Ausgangsdarstellung der 1 erreicht ist.
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In nicht dargestellter Weise kann die Umreifungsvorrichtung 10 an ihrer Pressplatte 14 am Ausgangsort der Anordnungseinrichtung 50 eine Aushebevorrichtung tragen. Befindet sich die Anordnungseinrichtung 50 am Ausgangsort ist sie im Wirkbereich der Aushebeeinrichtung. Die Aushebeeinrichtung dient dazu, den Bereich mit den Antriebsrädern 52 durch Anheben der Anordnungseinrichtung 50 an den nicht dargestellten Laufschienen zu entkoppeln, so dass der Antriebsmotor 51 nicht mehr in der Lage ist, eine Vorwärts- oder Rückwärtsbewegung zu induzieren.
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Die Aushebeeinrichtung kann mechanische Mittel aufweisen, wie beispielsweise einen Haken, der formschlüssig in eine entsprechende Ausnehmung an der Anordungseinrichtung 50 einzugreifen in der Lage ist. Besonders bevorzugt ist es jedoch, oberhalb der Anordnungseinrichtung 50 etwa im Bereich der Antriebsachse 53 einen Elektromagneten anzuordnen, der auf ein metallenes Bauteil der Anordnungseinrichtung 50 wirken kann. Wird der Elektromagnet mit einer Spannung beaufschlagt, wirken die Magnetkräfte auf das entsprechende Metallteil der Anordnungseinrichtung 50, beispielsweise die Metallplatte 63. Die Anordnungseinrichtung 50 wird durch die Magnetkräfte entsprechend angehoben, die Antriebsräder 52 von den Laufschienen entkoppelt. Nun kann ohne Bewegung der Anordungseinrichtung 50 in Vorwärtsrichtung V oder Rückwärtsrichtung R durch in Gang setzen des Antriebsmotors 51 und das Zusammenwirken der Zahnräder 56 und 61 die Klemmbacken 59 wahlweise in Offen- oder Geschlossenstellung bewegt werden. Die ansonsten für die Öffnung bzw. Schließbewegung notwendige Wegstrecke der Anordnungseinrichtung 50 entlang der Pressplatte 14 entfällt. Diese Wegstrecke, die auch als Schaltweg bezeichnet werden kann und innerhalb derer eine Anordnung eines Packstückes 12 nicht möglich ist, wird durch die Aushebeeinrichtung gewonnen. Hierdurch kann einerseits die Weite zwischen den Stützen 13 entsprechend verringert werden, so dass die Umreifungsvorrichtung 10 weniger breit baut. Alternativ kann mit der Umreifungsvorrichtung 10 ein um den Schaltweg breiteres Packstück 12 bearbeitet werden. Zusammenfassend heißt dies, dass die Anordnungseinrichtung dank der Aushebeeinrichtung am Ausgangsort selbst ein Kantenschutzmittel aufnehmen und anschließend an einer Packstückkante ablegen kann.
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Es wurde somit offenbart, wie eine vorteilhafte Anordnungseinrichtung 50 ausgestaltet werden kann, bei welcher ein separater Antrieb sowie eine separate Steuerung für die Öffnungs- und Schließbewegung der Klemmhalterung überflüssig ist, indem die Öffnungs- und Schließbewegung über die Antriebseinrichtung 51 der Anordnungseinrichtung 50 zwangsgesteuert ist. Zusätzlich wurde gezeigt, dass durch eine Aushebeeinrichtung für die Anordnungseinrichtung 50 eine Wegstrecke zur Anordnungseinrichtung 50 zum Öffnen bzw. Schließen der Klemmhalterung verzichtet werden kann.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Umreifungsvorrichtung
- 11
- Kantenschutzmittel
- 12
- Packstück
- 13
- Stütze
- 14
- Pressplatte
- 15
- Ladungsträger
- 16
- Packtisch
- 50
- Einrichtung zur Anordnung von Kantenschutzmitteln (Anordnungseinrichtung)
- 51
- Antriebsmotor
- 52
- Antriebsrad
- 53
- Antriebsachse
- 54
- Laufrad
- 55
- Führungsrolle
- 56
- erstes Zahnrad
- 57
- Hebel
- 58
- Schwenkachse
- 59
- Klemmbacke
- 60
- Gegenlager
- 61
- Gummipuffer
- 62
- zweiter Gummipuffer
- 63
- Metallplatte
- 64
- zweites Zahnrad
- K
- Packstückkante
- X
- Richtung
- V
- Vorwärtsrichtung
- R
- Rückwärtsrichtung
- H
- Horizontalabstand