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DE102014220984B3 - Toilettenbürste - Google Patents

Toilettenbürste Download PDF

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DE102014220984B3 DE102014220984.6A DE102014220984A DE102014220984B3 DE 102014220984 B3 DE102014220984 B3 DE 102014220984B3 DE 102014220984 A DE102014220984 A DE 102014220984A DE 102014220984 B3 DE102014220984 B3 DE 102014220984B3
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    • A47K11/10Hand tools for cleaning the toilet bowl, seat or cover, e.g. toilet brushes
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A46B3/005Bristle carriers and bristles moulded as a unit
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Kopf (10) einer ”Toilettenbürste” umfassend einen steifen Bereich (12) und einen flexiblen Bereich (14), wobei der flexible Bereich (14) mindestens einen gekrümmten Steg (26) aufweist, und wobei mindestens einer der gekrümmten Stege (26) ein freies Ende (22) umfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Kopf einer ”Toilettenbürste” nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Außerdem betrifft die Erfindung eine ”Toilettenbürste” nach dem Oberbegriff des Anspruchs 10.
  • Ein Kopf einer Toilettenbürste ist bspw. aus der DE 20 2004 013 060 U1 bekannt. Die Toilettenbürste umfasst einen Stiel mit einem Kopf, der als ein Bürstenteil aus Kunststoff ausgebildet ist. Der Kopf weist einerseits eine radial nach außen angeordnete erste Borstenanordnung auf, die zur Reinigung eines Siphonbereichs einer Toilette dient. Andererseits ist in einem spitzen Winkel zum Stiel eine zweite Borstenanordnung vorgesehen, die zur Reinigung einer Hohlkehle im Randbereich des Toilettenbeckens dient.
  • Bei der bekannten Toilettenbürste verformen sich nach mehrmaligem Gebrauch die Borsten, so dass der Kopf der Toilettenbürste mehr und mehr abstoßend wirkt, da die Borsten durch die Verformung nicht mehr vollständig gereinigt werden können. Außerdem wird dabei die Reinigungswirkung der Borsten reduziert.
  • Die DE 20 2007 010 629 U1 zeigt eine Toilettenbürste, wobei ein Bürstenkopf aus einem biegeelastischen Material besteht. Der Bürstenkopf ist an einem freien Bereich abgewinkelt.
  • Die DE 198 16 402 C2 zeigt eine Toilettenbürste mit einer abgewinkelten Bürstenzunge, wobei die Bürstenzunge flexibel ausgebildet ist.
  • Die DE 20 2013 103 008 U1 zeigt eine borstenlose Toilettenbürste, wobei an einer Oberfläche eines Reinigungskörpers erhabene Reinigungselemente angeordnet sind.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Kopf einer Toilettenbürste zu schaffen, der leicht zu reinigen ist und der auch nach oftmaligem Gebrauch keine Gebrauchsspuren zeigt. Der Kopf der Toilettenbürste soll sich zum Reinigen des Siphonbereichs und des Randbereichs des Toilettenbeckens eignen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass in dem steifen Bereich und/oder abschnittsweise auch in dem flexiblen Bereich ein Kern aus einem festen Material, bevorzugt aus einem Kunststoff, vorgesehen ist. Der Kern aus steifem Material führt zu einer bereichsweise hohen Stabilität des Kopfs.
  • Der Kern besteht aus einem relativ harten, aber trotzdem biegsamen bzw. elastischen Material, bevorzugt einem Kunststoff, der bspw. von einem gummielastischen Silikonelastomer umgeben ist.
  • Der flexible Bereich kann zumindest abschnittsweise einen biegsamen Kern aufweisen, der von einem weichen, flexiblen gummielastischen Material umgeben ist.
  • Ansonsten ist der Kopf vorzugsweise aus Silikon, z. B. aus einem Silikonelastomer hergestellt. Es kann aber auch ein anderer geeigneter Kunststoff, wie zum Beispiel ein thermoplastisches Elastomer verwendet werden.
  • Im Folgenden wird im Zusammenhang mit der beanspruchten Erfindung der Begriff ”Toilettenbürste” in Anführungszeichen gesetzt, da der erfindungsgemäße Gegenstand keine Borsten aufweist und daher keine Bürste im eigentlichen Sinne ist.
  • Anstatt der Borsten umfasst der erfindungsgemäße Kopf mindestens einen ausgebildeten Steg, der vorzugsweise im Wesentlichen U-förmig geformt ist. Ein Teilbereich des Stegs verläuft dabei etwa parallel zur Einführrichtung der ”Toilettenbürste” in den Siphon.
  • Sowohl der steife Bereich als auch der flexible Bereich können zur Reinigung eines Toilettenbeckens benutzt werden, indem sie in der Art eines Schabers oder einer Reinigungslippe die Wandungen des Toilettenbeckens reinigen. Darin unterscheidet sich der erfindungsgemäße Kopf von den bekannten Bürstenköpfen.
  • Da der mindestens eine Steg im flexiblen Bereich des Kopfs angeordnet ist, kann sich der Steg bei der Benutzung der ”Toilettenbürste” optimal an die Wandung des Toilettenbeckens anschmiegen, so dass die erfindungsgemäße ”Toilettenbürste” das Toilettenbecken schnell und effektiv reinigt. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die außen angeordneten Bereiche des Stegs eine eher große und flächige Erstreckung aufweisen. Diese Bereiche des Stegs dienen vorzugsweise zum Reinigen des Siphonrohrs. Die Ausbildung des Stegs kann dabei an die Radien handelsüblicher Rundungen eines Siphonrohrs angepasst sein.
  • Die freien Enden des Stegs dienen zum Reinigen einer Hohlkehle im Toilettenbeckenrand.
  • Das Material des erfindungsgemäßen Kopfs wird bevorzugt so gewählt, dass es eine geringe Adhäsionskraft hat, so dass die ”Toilettenbürste” schon bereits während der Benutzung unter dem fließenden Spülwasser der Toilette leicht gereinigt werden kann.
  • Auch nach mehrfachem Gebrauch der ”Toilettenbürste” gibt es keine bleibenden Verformungen an Teilen des Kopfs. Der Kopf sieht auch nach mehrfachem Gebrauch aus wie neu und hat eine unverändert gute Reinigungswirkung. Die erfindungsgemäße ”Toilettenbürste” kann somit über einen langen Zeitraum verwendet werden.
  • In einer ersten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das freie Ende des mindestens einen Stegs in dem flexiblen Bereich angeordnet ist. Dabei kann der Steg als ein im Wesentlichen hakenförmig gebogener und sich verjüngender Sporn ausgebildet sein. Das freie Ende bildet dabei eine Vorrichtung, mit der in einfacher Weise z. B. in die Hohlkehle des Toilettenbeckenrands von unten hineingefahren werden kann. Dabei wird die Hohlkehle gereinigt und von Kalkablagerungen befreit. Zusätzlich kann das freie Ende durch eine entsprechende Ausgestaltung bzw. Formung in seiner Reinigungswirkung optimiert werden.
  • In einer zweiten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das freie Ende des mindestens einen Stegs in dem steifen Bereich angeordnet ist. Das freie Ende ist auch bei diesem Ausführungsbeispiel flexibel. Es können mehrere Stege im erfindungsgemäßen Kopf der ”Toilettenbürste” angeordnet sein.
  • Die Reinigungswirkung des freien Endes eines Stegs in der Hohlkehle des Toilettenbeckens kann zusätzlich verbessert werden, wenn das freie Ende zusätzlich radial nach außen gebogen ist.
  • Ferner ist für den erfindungsgemäßen Kopf der ”Toilettenbürste” vorgesehen, dass an einer Oberfläche des Kopfs mindestens bereichsweise erhabene Profile ausgebildet sind. Dabei können die Profile beliebig ausgebildet und angeordnet sein. Sie können z. B. als schmale Rippen ausgebildet sein, die z. B. kammartig angeordnet sein können. Die Rippen können gerade oder z. B. wellenlinienförmig ausgebildet sein und können orthogonal oder schräg zu einer Längsachse der ”Toilettenbürste” verlaufen.
  • Ebenso können die Profile als erhabene Linsen ausgebildet sein. Die Linsen können eine runde und/oder ovale Form aufweisen und können an dem Steg in beliebigen Anordnungen vorgesehen sein.
  • Vorzugsweise sind die Profile aus dem gleichen weichen, gummiartigen Material des flexiblen Bereichs des Kopfs hergestellt.
  • Denkbar ist auch, dass die Profile als Vertiefungen im Steg ausgebildet sind.
  • Ergänzend hierzu kann vorgesehen sein, dass in verschiedenen Bereichen der Oberfläche des Kopfs verschieden gestaltete Profile vorgesehen sind. Damit können die Profile den unterschiedlichen Funktionen (Reinigen des Siphons und Reinigen der Hohlkehle) optimal angepasst werden.
  • So könnte z. B. eine linsenartige Anordnung von Profilen am U-förmigen, steifen Bereich des Stegs bevorzugt angeordnet sein und eine kammförmige Anordnung von Rippen an den feien Enden des Stegs zu vorteilhaften Ergebnissen führen. Eine Kombination aus horizontal und vertikal verlaufenden Rippen, die auch wellenförmig ausgebildet sein können, oder eine beliebige Kombination aus runden und ovalen Linsen ist ebenso gut möglich.
  • Ferner ist vorgesehen, dass in dem steifen Bereich Mittel zum Verbinden des Kopfs mit einem Stielgriff ausgebildet sind. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Mittel eine Passung auf einen Standard-Gewindestutzen für handelsübliche Stiele aufweisen. Damit kann der erfindungsgemäße Kopf mit einem beliebigen Stiel kombiniert werden.
  • Vorzugsweise ist der Kopf in einer Draufsicht rund ausgebildet. Wegen ihrer im Wesentlichen U-förmigen Kontur (Seitansicht) entspricht die Außenkontur der erfindungsgemäßen ”Toilettenbürste” den bekannten Toilettenbürsten. Deshalb kann die erfindungsgemäße ”Toilettenbürste” in bekannter Weise mit dem Kopf in einem handelsüblichen Behälter (Bürstenhalter) nach dem Gebrauch senkrecht abgestellt werden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Figuren dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Gleiche Bezugszeichen bezeichnen in den Figuren jeweils gleiche Komponenten oder Funktionen. Es zeigen, jeweils in schematischer Form:
  • 1 einen erfindungsgemäßen Kopf einer ”Toilettenbürste” im Längsschnitt in einer ersten Ausführungsform;
  • 2 den Kopf aus 1 in einer um 90° gedrehten Seitenansicht, teilweise aufgeschnitten;
  • 3 den Kopf aus 1 oder 2 in einer perspektivischen Ansicht;
  • 4 den Kopf aus den 1 bis 3 in einer Draufsicht;
  • 5 einen erfindungsgemäßen Kopf einer ”Toilettenbürste” in einer zweiten Ausführungsform in vier verschiedenen Varianten;
  • 6 einen Kopf nach Art der zweiten Ausführungsform in einer aufgeschnittenen Ansicht;
  • 7 den Kopf aus 6 in drei um jeweils 30° zur Vorgängeransicht gedrehten Ansichten;
  • 8 einen Kopf nach Art der zweiten Ausführungsform, teilweise aufgeschnitten;
  • 9 den Kopf aus 8 in einer perspektivischen Ansicht;
  • 10 den Kopf aus den 8 und 9 in einer Draufsicht;
  • 11 die in ein Toilettenbecken eingeführte erfindungsgemäße ”Toilettenbürste”;
  • 12 die ”Toilettenbürste” aus 11 in einem ersten Gebrauchsfall;
  • 13 die ”Toilettenbürste” aus 11 in einem zweiten Gebrauchsfall; und
  • 14 eine mögliche Ausführungsform einer Toilettenbürstengarnitur mit dem erfindungsgemäßen Kopf, einem Stielgriff und einem Abstellbehälter.
  • Die 1 bis 4 zeigen eine erfindungsgemäße ”Toilettenbürste” in einer ersten Ausführungsform. Sie umfasst einen Stiel 18 und einen Kopf 10, der in der Regel mit dem Stiel 18 verschraubt ist. Der Kopf 10 ist kein Bürstenkopf sondern reinigt ein Toilettenbecken 19 auf eine andere Weise, wie nachfolgend beschrieben wird.
  • Der Kopf 10 weist zwei Abschnitte auf, die unterschiedliche Funktionen wahrnehmen. In dem in 1 oberen Teil des Kopfs 10 ist ein relativ steifer Bereich 12 vorgesehen, während im unteren Teil des Kopfs 10 ein relativ flexibler, in dem ersten Ausführungsbeispiel spornartig ausgebildeter Bereich 14 vorgesehen ist.
  • Sowohl der steife Bereich 12 als auch der flexible Bereich 14 können zur Reinigung des Toilettenbeckens 19 benutzt werden.
  • Der steife Bereich 12 weist ein Gewinde 16 auf, das zur Verbindung von dem Kopf 10 mit einem Stiel 18 dient (siehe 4). Der erfindungsgemäße Kopf 10 ist somit kompatibel mit einem handelsüblichen Stiel und kann einen Bürstenkopf nach dem Stand der Technik ersetzen.
  • Der steife Bereich 12 weist einen Kern 20 aus einem etwas härteren, aber trotzdem biegsamen bzw. elastischen Material, bevorzugt einem Kunststoff auf, das bspw. von einem gummielastischen Silikonelastomer umspritzt ist (siehe 1 und 2).
  • An den steifen Bereich 12 schließt bei diesem Ausführungsbeispiel der flexible Bereich 14 in Form eines im Wesentlichen hakenförmig gebogenen und sich verjüngenden Sporns oder Stegs 26 an (siehe die Seitenansicht in 1).
  • Der Steg 26 weist bei der ersten Ausführungsform ein freies Ende 22 auf. Mindestens das freie Ende 22 des Stegs 26 kann sich dabei verjüngen.
  • Der flexible Bereich 14 weist zumindest abschnittsweise einen biegsamen Kern 24 auf. Umgeben ist der Kern 24 von einem weichen, flexiblen gummielastischen Material. Dieses Material kann zum Beispiel ein Silikonelastomer sein und sollte eine geringe Adhäsionskraft aufweisen. Die gummielastische Schicht kommt in direkten Kontakt mit dem Toilettenbecken 19 und beeinflusst die Reinigung des Toilettenbeckens 19 unmittelbar.
  • Der steife Bereich 12 und der daran anschließende flexible Bereich 14 reinigen das Toilettenbecken 19 in der Art eines Schabers oder einer Reinigungslippe. Darin unterscheidet sich der erfindungsgemäße Kopf 10 von handelsüblichen Bürstenköpfen.
  • Zur Verstärkung der Reinigungswirkung weisen der steife Bereich 12 und/oder der flexible Bereich 14 in den radial äußeren Bereichen nach außen weisende Profile 28 aus dem gleichen gummielastischen Material auf.
  • In 1 sind die Profile 28 als erhabene, horizontal verlaufende Rippen realisiert, die mehr oder weniger parallel zueinander an der Außenseite des Kopfs 10 angeordnet sind. Die Rippen sind bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel gerade ausgeführt. Sie können auch wellenlinienförmig oder punktförmig ausgebildet sein und können auch schräg verlaufen. Die Profile 28, 28' können auch zumindest teilweise als erhabene Linsen ausgebildet sein. Die Linsen können eine runde und/oder ovale Form aufweisen und können an dem Kopf 10 in beliebigen Anordnungen vorgesehen sein.
  • Es können auch bereichsweise verschiedene Profile 28, 28' vorgesehen sein, um die Reinigungswirkung lokal zu optimieren. Vorzugsweise sind die Profile 28, 28' aus einem weichen, gummiartigen Material, z. B. Silikonelastomer hergestellt.
  • Der steife Bereich 12 des Kopfs 10 ist, wie sich aus den 3 und 4 ergibt, im Wesentlichen rund ausgebildet. Dadurch kann der Kopf 10 in einen Behälter 30 für eine handelsübliche Toilettenbürste gestellt werden, ohne umzukippen.
  • Die 5 bis 10 zeigen eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kopfs 10. Der Kopf 10 in der zweiten Ausführungsform umfasst drei gleich ausgebildete Stege 26. Die drei Stege 26 sind in einer Draufsicht in einem Winkel von 120° zueinander angeordnet und werden durch drei Speichen 27 zusammengehalten. Dadurch ergibt sich gewissermaßen von allein eine Aussteifung im oberen Bereich des Kopfs 10, der daher auch bei diesem Ausführungsbeispiel den steifen Bereich 12 bildet.
  • Der Kopf 10 kann auch mit nur zwei Stegen 26 und Speichen 27 oder mit mehr als drei Stegen 26 und Speichen 27 hergestellt werden.
  • Die Ausbildung der Stege 26 kann dabei an den Radius handelsüblicher Rundungen eines Siphonrohrs angepasst sein.
  • Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel überragen die Stege 26 den steifen Bereich 12, so dass jeder Steg 26 ein freies Ende 22 aufweist, das zum Putzen der Hohlkehle 23 des Toilettenbeckens 19 eingesetzt werden kann. Das freie Ende 22 kann etwas radial nach außen abgebogen sein (siehe 5).
  • Der steife Bereich 12 und bei Bedarf auch Teile des flexiblen Bereichs 14 haben einen Kern 20, 24 (Siehe dazu 8). Umhüllt sind die Kerne 20, 24 von einer gummielastischen Schicht.
  • Die freien Enden 22 der Stege 26 und der in den 5a bis 5d untere und flexible Bereich 14 können auch ohne Kern ausgebildet sein, wie 6 zeigt. In 6 ist der steife Bereich 12 lediglich im Bereich des Gewindes 16 angeordnet. Die freien Enden 22 und die Stege 26 bilden im Wesentlichen den flexiblen Bereich 14.
  • Wie insbesondere aus den 5a bis 5d ersichtlich ist, weisen die Außenflächen der Stege 26 Profile 28 auf. Dabei können die Profile 28 an den freien Enden 22 zu den Profilen 28 an den Stegen 26 unterschiedlich ausgebildet sein. Die Formen der Profile 28 entsprechen den Formen der Profile 28 (gerade und wellenförmige Rippen und Linsen) der ersten Ausführungsform.
  • Zum besseren Verständnis zeigt 7 zusätzlich einen Kopf 10 mit unterschiedlichen Profilen 28 an den freien Enden 22 und an den Stegen 26 in mehreren Ansichten, wobei jede Ansicht um jeweils 30° zur Vorgängeransicht gedreht ist. In der oberen Reihe sind zwei Ansichten von oben (links und mittig) und eine Ansicht von unten (rechts) dargestellt.
  • Der Einsatz der erfindungsgemäßen ”Toilettenbürste” wird in den 11 bis 13 illustriert. Der Kopf 10 wird mit dem Stiel 18 verbunden und kann damit z. B. in einen Siphon eines Toilettenbeckens 19 eingeführt werden.
  • Durch Entlangwischen des flexiblen Bereichs 14 an der Wandung des Siphonrohrs kann das Siphonrohr mit Hilfe der ”schabenden” Wirkung der Profile 28 gereinigt werden (siehe 11). Wegen seiner Flexibilität passt sich der Bereich 14 an verschiedene Krümmungsradien des Toilettenbeckens 19 und des Siphonrohrs an (siehe 12).
  • Anschließend kann das freie Ende 22 des flexiblen Bereichs 14 von unten in die Hohlkehle 23 des Toilettenbeckenrands eingeführt werden (siehe 13). Durch Entlangführen des freien Endes 22 an der Hohlkehle 23 wird diese gereinigt und/oder von Kalkablagerungen befreit. Das freie Ende 22 des Stegs 26 oder Sporns ist dazu in geeigneter Weise gekrümmt und flexibel.
  • Das Material des Kopfs 10 weist vorzugsweise an der Außenseite eine geringe Adhäsionskraft auf, so dass der Kopf 10 leicht während der Benutzung in dem fließenden Spülwasser der Toilette gereinigt werden kann.
  • Die erfindungsgemäße ”Toilettenbürste” kann mit dem Kopf 10 in einem Behälter 30 abgestellt werden, wobei der Behälter 30 gemäß 14 eine nach oben zeigende Öffnung 32 aufweist, die den Kopf 10 aufnehmen kann. Vorteilhafterweise weist der Behälter 30 eine ausreichend große Standfläche auf.

Claims (10)

  1. Kopf (10) einer Toilettenbürste umfassend einen steifen Bereich (12) und einen flexiblen Bereich (14), wobei der flexible Bereich (14) mindestens einen gekrümmten Steg (26) aufweist, und wobei mindestens einer der gekrümmten Stege (26) ein freies Ende (22) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass in dem steifen Bereich (12) und/oder abschnittsweise auch in dem flexiblen Bereich (14) ein Kern (20, 24) aus einem festen Material, bevorzugt aus einem Kunststoff, vorgesehen ist.
  2. Kopf (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Kerne (20, 24) von einem gummielastischen Material umgeben sind.
  3. Kopf (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende (22) des mindestens einen Stegs (26) in dem flexiblen Bereich (14) angeordnet ist.
  4. Kopf (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende (22) des mindestens einen Stegs (26) in dem steifen Bereich (12) angeordnet ist.
  5. Kopf (10) nach einem der Ansprüche 3 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende (22) mindestens eines Stegs (26) radial nach außen gebogen ist.
  6. Kopf (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Oberfläche des Kopfs (10) mindestens bereichsweise erhabene Profile (28) ausgebildet sind.
  7. Kopf (10) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass in verschiedenen Bereichen der Oberfläche des Kopfs (10) verschieden gestaltete Profile (28) vorgesehen sind.
  8. Kopf (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem steifen Bereich (12) Mittel zum Verbinden des Kopfs (10) mit einem Stielgriff (18) ausgebildet sind.
  9. Kopf (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (10) drei gleich ausgebildete Stege (26) umfasst, die in einer Draufsicht auf den Kopf (10) jeweils in einem Winkel von 120° angeordnet sind.
  10. Toilettenbürste umfassend einen Griff (18) und einen Kopf, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kopf (10) der Toilettenbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche ausgebildet ist.
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