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Die Erfindung betrifft eine Steckverbinderanordnung mit einem Steckverbinder und einem Gegensteckverbinder, die jeweils ein Isolierstoffgehäuse und Steckkontaktelemente in dem Isolierstoffgehäuse haben und zum Zusammenstecken und zum elektrischen Kontaktieren zugeordneter Steckkontaktelemente im zusammengesteckten Zustand ausgebildet sind, wobei der Gegensteckverbinder mindestens eine Rastlasche und der Steckverbinder mindestens ein Rastelement hat, das mit der Rastlasche im zusammengesteckten Zustand zur Befestigung des Steckverbinders an dem Gegensteckverbinder zusammenwirkend ausgebildet ist, und wobei mindestens ein zum Entriegeln der Rastlasche vorgesehenes Löseelement verschiebbar an dem Steckverbinder angeordnet ist.
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Die Erfindung betrifft weiterhin ein Löseelement für eine solche Steckverbinderanordnung.
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Zur Befestigung eines Steckverbinders an einem zugeordneten Gegensteckverbinder im zusammengesteckten Zustand aneinander sind Verriegelungsmechanismen erforderlich.
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DE 10 2005 058 969 B4 beschreibt eine solche Verriegelungsvorrichtung für einen Steckerteil und eine Grundleiste eines elektrischen Steckverbinders, bei der ein Schieber in Längsrichtung am Steckerteil verschiebbar geführt ist. Ein schwenkbar am Steckerteil angeordnetes Schließglied greift mit Zapfen in schräg verlaufende Langlöcher des Schiebers ein, sodass der Schwenkarm mit seinem Rasthaken am freien Ende bei Verschiebung des Schiebers verschwenkt wird und an einer Rastnase der Grundleiste verrastet werden kann.
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DE 10 2006 054 648 B4 zeigt eine elektrische Steckverbinderkupplung mit einer Rastzunge als Verbindungsmittel und mit mindestens einem an der Gehäuseschmalseite eines Steckergehäuses verschiebbar geführten Löseelement. Das der Rastzunge zugewandte freie Ende des Löseelementes ist kronisch zulaufend, um die Rastzunge zu untergreifen und die Verbindung zwischen Steckverbinder und Gegensteckverbinder aufzuheben.
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DE 10 2009 018 715 A1 offenbart eine Befestigungsvorrichtung zum Befestigen eines Anschlusssteckers an einem Grundgehäuse. Der Anschlussstecker hat ein Steckergehäuse mit einem Schraubenschacht. Das Befestigungselement zum Befestigen des Anschlusssteckers an dem Grundgehäuse ist einerseits an dem Schraubenschacht des Steckergehäuses und andererseits an einer Außenfläche des Grundgehäuses befestigbar. Damit werden für das Befestigungselement keine zusätzlichen Aufnahmeelemente mehr benötigt.
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Ausgehend hiervon ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Steckverbinderanordnung und ein verbessertes Löseelement zu schaffen, das bei einem einfachen und kompakten Aufbau eine komfortable Entriegelung einer Rastlasche eines Gegensteckverbinders ermöglicht.
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Die Aufgabe wird mit der Steckverbinderanordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie mit dem Löseelement mit dem Merkmal des Anspruchs 11 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Es wird vorgeschlagen, dass das Löseelement ein Betätigungsorgan hat, das ein mit dem Löseelement verbundenen ersten Betätigungsabschnitt und ein relativ beweglich zum ersten Betätigungsabschnitt gelagerten und mit dem Steckverbinder zusammenwirkenden zweiten Betätigungsabschnitt aufweist. Der erste Betätigungsabschnitt und der zweite Betätigungsabschnitt bilden dabei einen Kniehebelmechanismus zur Verschiebung des Löseelementes bei Krafteinwirkung auf das Betätigungsorgan.
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Ein Kniehebelmechanismus im Sinne der vorliegenden Erfindung hat somit zwei gelenkig miteinander verbundene Hebel, die durch den ersten und zweiten Betätigungsabschnitt gebildet werden. Durch eine an der gelenkigen Verbindung zwischen erstem und zweitem Betätigungsabschnitt angreifende Kraft wird das Betätigungsorgan, d.h. der Kniehebel gestreckt und bei vergrößerter Kraftverstärkung bewegt. Hierdurch wird eine Verschiebung des Löseelementes zur Rastlasche hin bewirkt.
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Die Rastlasche und das korrespondierende Rastelement verbinden den Steckverbinder und den Gegensteckverbinder im zusammengesteckten Zustand so miteinander, dass diese nicht ohne Entriegelung der Rastlasche voneinander getrennt werden können. Unter dem Begriff „verriegeln und entriegeln“ wird somit eine Verbindung von Steckverbinder und Gegensteckverbinder miteinander im weitesten Sinne verstanden. Die Rastlasche und das Rastelement bilden dabei einen das Abziehen eines Steckverbinders vom Gegensteckerbinder verhindernden Anschlag.
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Mit Hilfe des einen Kniehebelmechanismus ausbildenden Betätigungsorgans kann ein sehr kompaktes und mit geringem Kraftaufwand betätigbares Löseelement geschaffen werden, das bei Druck auf das Betätigungsorgan eine ausreichende Kraft auf die Rastlasche ausübt, um diese zu entriegeln.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn der erste Betätigungsabschnitt des Betätigungsorgans als federelastischer Abschnitt integral mit dem Löseelement ausgeformt ist. Das Löseelement kann hierbei bspw. aus einem Kunststoff gebildet sein, wobei der erste Betätigungsabschnitt als federelastische Lasche von dem Grundkörper des Löseelementes abragt.
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Denkbar ist auch, dass der erste Betätigungsabschnitt und der zweite Betätigungsabschnitt des Betätigungsorgans einstückig als Abschnitt eines elastischen Federarms ausgebildet sind. Der erste und zweite Betätigungsabschnitt sind somit fügestellenfrei als Bereiche eines elastischen Federarms ausgestaltet. Die für den Kniehebelmechanismus erforderliche gelenkige Verbindung zweier Hebelarme wird dabei durch die Elastizität des Federarms bewirkt. Das Gelenk des Kniehebels wird dabei durch den elastischen Verbindungsbereich zwischen den Endbereichen des Federarms gebildet.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn der federelastische Abschnitt oder der elastische Federarm eine von der Rastlasche eines auf den Steckverbinder aufgesteckten Gegensteckverbinders weg gerichtete Rückstellkraft auf das Löseelement ausübt. Damit wird sichergestellt, dass das Löseelement immer automatisch ohne zusätzliche Betätigung oder weitere Rückstellelemente in die Ausgangsposition zurückfährt. Die Elastizität des Federarms oder des federelastischen Abschnitts wird auf diese Weise nicht nur zur Bildung eines Gelenks für den Kniehebel genutzt, sondern auch zur Rückstellung des Löseelements in die Ausgangsposition.
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In einer Ausführungsform kann der erste Betätigungsabschnitt des Betätigungsorgans drehgelenkig mit dem zweiten Betätigungsabschnitt des Betätigungsorgans verbunden sein. Bei dieser Ausführungsform ist immer ein Drehgelenk zwischen dem ersten Betätigungsabschnitt und dem zweiten Betätigungsabschnitt vorhanden. Ein solches Drehgelenk kann am Einfachsten dadurch realisiert sein, dass der erste Betätigungsabschnitt auf dem als hiervon separates Teil ausgebildeten zweiten Betätigungsabschnitt aufliegt und z.B. über ein Filmscharnier oder durch Verrastung in einem Schwenklager drehgelenkig verbunden ist.
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Die für den Kniehebelmechanismus erforderliche Verbindung zwischen dem zweiten Betätigungsabschnitt des Betätigungsorgans und dem Steckverbinder kann in einer Ausführungsform dadurch realisiert werden, dass der Steckverbinder einen Anschlag hat. Der zweite Betätigungsabschnitt des Betätigungsorgans und der Anschlag sind dabei so aufeinander ausgerichtet, dass sich das freie Ende des zweiten Betätigungsabschnitts bei Krafteinwirkung auf das Betätigungsorgan an dem Anschlag abstützt und sich das Löseelement zum Entriegeln der Rastlasche verschiebt. Der zweite Betätigungsabschnitt des Betätigungsorgans ist somit nicht fest mit dem Steckverbinder z.B. über ein Gelenk verbunden, sondern wirkt erst bei Krafteinwirkung auf das Betätigungsorgan dadurch mit dem Steckverbinder zusammen, dass das freie Ende des zweiten Betätigungsabschnitts an dem Anschlag anstößt und sich das Betätigungsorgan auf diese Weise an dem Steckverbinder abstützt.
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Alternativ hierzu ist aber auch denkbar, dass der zweite Betätigungsabschnitt des Betätigungsorgans mit dem Steckverbinder verbunden ist. Der zweite Betätigungsabschnitt kann dabei z.B. integral aus dem Kunststoffmaterial des Isolierstoffgehäuses des Steckverbinders ausgeformt sein und von dem Isolierstoffgehäuse abragen. Das für den Kniehebelmechanismus erforderliche Gelenk zwischen dem zweiten Betätigungsabschnitt und dem Steckverbinder kann entweder über eine Filmscharnierverbindung oder über die Federelastizität des zweiten Betätigungsabschnitts geschaffen werden.
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Die verschiebliche Lagerung des Löseelementes an dem Steckverbinder gelingt vorzugsweise dadurch, dass der Steckverbinder Führungselemente, wie bspw. profilierte Führungsschienen hat, an denen das Löseelement mit einem hieran angepassten Führungsprofil linear verschiebbar gelagert ist. Diese Führungselemente können bspw. L-förmige Führungsstege, d.h. von der Außenfläche des Isolierstoffgehäuses des Steckverbinders abragende Stege mit vorstehendem Führungsabsatz sein. An den Innenwänden des Löseelementes wären dann damit zusammenwirkende Absätze vorhanden, die die Führungsabsätze untergreifen.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn an den einander gegenüberliegenden Seitenflächen des Isolierstoffgehäuses des Steckverbinders jeweils ein Löseelement verschiebbar gelagert ist. Damit werden Steckverbinder und Gegensteckverbinder beidseits im zusammengesteckten Zustand miteinander verbunden und können durch Übergreifen des Steckverbinders durch aufeinander zu gerichteten Druck auf die jeweiligen Betätigungsorgane mit einer Hand entriegelt werden.
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Das Löseelement hat vorzugsweise an seiner der Rastlasche des Gegensteckverbinders zugewandten Seite eine sich zum freien Ende des Löseelementes hin verjüngende Entriegelungskontur. Bei Verschieben des Löseelementes ist das Löseelement mit dieser keilförmigen Entriegelungskontur zwischen die Rastlasche und das Isolierstoffgehäuse des Steckverbinders führbar.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen mit den beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 – perspektivische Ansicht eines Steckverbinders mit daran verschiebbar angeordneten Löseelementen;
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2 – Seitenansicht einer Steckverbinderanordnung mit einem Steckverbinder und einem Gegensteckverbinder sowie einem Löseelement an dem Steckverbinder;
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3 – Seiten-Schnittsansicht in der Draufsicht auf die Steckverbinderanordnung aus 2 im verriegelten Zustand;
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4 – Seiten-Schnittsansicht in der Draufsicht auf die Steckverbinderanordnung aus 2 im entriegelten Zustand;
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5 – Funktionsskizze des Kniehebelmechanismusses für das Löseelement;
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6 – Draufsicht auf die Steckverbinderanordnung aus 2 im verriegelten Zustand;
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7 – Draufsicht auf die Steckverbinderanordnung aus 2 im entriegelten Zustand;
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8 – Schnittansicht durch den Steckverbinder mit verschiebbar darauf angeordnetem Löseelement;
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9 – Draufsicht auf das Löseelement für die Steckverbinderanordnung aus 1 bis 8;
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10 – perspektivische Ansicht des Löseelementes aus 9;
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11 – Seiten-Schnittansicht des Löseelementes aus 10;
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12 – Seitenansicht des Löseelementes aus 10 und 11;
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13 – Ansicht auf die Unterseite des Löseelementes aus 9 bis 12;
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14 – Draufsicht auf das Löseelement im unbetätigten, auf einen nicht dargestellten Steckverbinder montierten Zustand;
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15 – Seiten-Schnittansicht durch das Löseelement aus 14;
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16 – Seitenansicht des Löseelementes aus 14 und 15;
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17 – Ansicht auf die Unterseite des Löseelementes aus 14 bis 16;
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18 – perspektivische Ansicht des Löseelementes im unmontierten Zustand;
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19 – Seiten-Schnittansicht durch das Löseelement aus 18;
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20 – Seitenansicht des Löseelementes aus 18 und 19;
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21 – Ansicht auf die Unterseite des Löseelementes aus 18 bis 20 im unmontierten Zustand;
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22 – perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform einer Steckverbinderanordnung.
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1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Steckverbinders 1 mit einem Isolierstoffgehäuse 2, in das Steckkontakte 3 eingebaut sind. Die Steckkontakte 3 sind über konturierte Steckhülsen 4 an der Frontseite des Isolierstoffgehäuses 2 zugänglich, um mit korrespondierenden Steckkontakten eines frontseitig auf den Steckverbinder 1 aufgesteckten Gegensteckverbinders in elektrisch leitenden Kontakt zu treten.
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In dem dargestellten Ausführungsbeispiel können die Steckkontakte 3 jeweils durch nicht sichtbare Leitereinführungsöffnungen an der Rückseite mit zugeordneten elektrischen Leitern kontaktiert werden. Im Innenraum des Isolierstoffgehäuses sind hierzu Federklemmen eingebaut, die zum Anklemmen eines elektrischen Leiters vorgesehen sind.
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Selbstverständlich sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch andere Ausführungsformen von Steckverbindern denkbar.
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Um nun eine Verbindung eines auf den Steckverbinder 1 aufgesteckten Gegensteckverbinder (nicht dargestellt) mit dem Steckverbinder 1 zu ermöglichen und ein unerwünschtes Abziehen des Gegensteckverbinders vom Steckverbinder 1 zu verhindern, ist an den einander gegenüberliegenden Seitenwänden 6 des Isolierstoffgehäuses 2 jeweils ein Rastelement 7 in Form einer vorspringenden Rastnase vorhanden. Diese Rastelemente 7 wirken jeweils mit einer zugeordneten Rastlasche eines Gegensteckverbinders (nicht dargestellt) zusammen. Dabei hintergreift eine Rastlasche das vorspringende Rastelement 7, welches als Anschlag für die Rastlasche dient und ein ungewolltes Abziehen eines aufgesetzten Gegensteckverbinders vom Steckverbinder 1 verhindert.
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Dadurch wird der Gegensteckverbinder an dem Steckverbinder 1 im weitestgehenden Sinne „verrastet“, d.h. vor unerwünschtem Abziehen gesichert.
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Um nun diese Verriegelung aufzuheben ist jeweils an den beiden Seitenwänden 6 des (in dem dargestellten Ausführungsbeispiel mehrteiligen) Isolierstoffgehäuses 2 jeweils ein Löseelement 8 verschiebbar gelagert. Diese Löseelemente 8 haben jeweils ein Betätigungsorgan 9, das in dem dargestellten Ausführungsbeispiel integral mit dem Grundkörper 10 des Löseelementes 8 z.B. aus Kunststoff im Spritzgussverfahren ausgeformt ist. Unter „integral“ wird die fügestellenfreie Ausbildung vorzugsweise aus demselben Material in einem Teil verstanden.
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Das Betätigungsorgan 9 ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel als einteiliger elastischer Federarm ausgebildet, der mit einem ersten Betätigungsabschnitt 11 mit dem Grundkörper 10 des Löseelementes 8 verbunden ist. Hierzu erstreckt sich der Federarm von dem ersten Betätigungsabschnitt 11 abgehend von dem Grundkörper und ist integral hiermit geformt. An diesen ersten Betätigungsabschnitt 11 schließt sich nach einer Biegung ein zweiter Betätigungsabschnitt 12 an, dessen freier Endbereich in eine Öffnung des Grundkörpers 10 eintaucht. Das freie Ende des zweiten Betätigungsabschnitts 12 liegt dann an dem Isolierstoffgehäuse 2 an, zumindest wenn eine in Richtung Isolierstoffgehäuse gerichtete Kraft auf das Betätigungsorgan 9 ausgeübt wird.
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Mit diesem aus dem ersten und zweiten Betätigungsabschnitt 11, 12 z.B. zumindest durch das als elastischer Federarm gebildete Betätigungsorgan 9 wird ein Kniehebelmechanismus bereitgestellt. Der erste und zweite Betätigungsabschnitt 11 stellen dabei die Endbereiche des elastischen Federarms dar, die bedingt durch die Elastizität des Federarms beweglich miteinander verbunden sind. Durch eine auf das Betätigungsorgan 9 in Richtung Isolierstoffgehäuse gerichtete Kraft, die z.B. mit einem Finger einer Person ausgeübt werden kann, wird das Löseelement 8 in Richtung Rastelement 7 verschoben, da sich dann der zweite Betätigungsabschnitt 12 an einem nicht sichtbaren Anschlag am Isolierstoffgehäuse 2 abstützt. Die zum Isolierstoffgehäuse 2 hin gerichtete Betätigungskraft wird dabei verstärkt in eine Linearbewegung des Löseelementes 8 nach dem Prinzip eines Kniehebelmechanismus umgesetzt.
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Erkennbar ist, dass der Grundkörper 10 des Löseelementes 8 an seiner dem Rastelement 7 zugewandten Seite verjüngt (konisch) zuläuft. Dieses verjüngte Ende 14 kann dann zwischen der Seitenwand 6 des Isolierstoffgehäuses 2 und einer das Rastelement 7 übergreifenden Rastlasche (nicht dargestellt) geführt werden. Durch die Keilform wird dann bei Verschiebung des Löseelementes 8 in Richtung Rastelement 7 die Rastlasche angehoben und von dem Rastelement 7 entriegelt.
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2 lässt eine Seitenansicht einer Steckverbinderanordnung 15 mit dem oben beschriebenen Steckverbinder 1 und einem auf den Steckverbinder 1 aufgesteckten Gegensteckverbinder 16 erkennen. Unter „Aufstecken“ wird auch ein Einstecken verstanden, da unerheblich ist, ob das Isolierstoffgehäuse des Gegensteckverbinders das Isolierstoffgehäuse 2 des Steckverbinders 1 umschließt oder in einer Öffnung des Isolierstoffgehäuses 2 des Steckverbinders 1 eintaucht. Ein Aufstecken ist somit in dem Sinne zu verstehen, dass der Gegensteckverbinder 16 und der Steckverbinder 1 so ineinander greifen, dass die einander zugeordneten Steckkontakte 3 in Eingriff miteinander gelangen und eine elektrisch leitende Verbindung zwischen den korrespondierenden Steckkontakten 3 von Steckverbinder 1 und Gegensteckverbinder 16 hergestellt wird. In diesem Steckzustand verrastet eine am Isolierstoffgehäuse 17 des Gegensteckverbinders 16 ausgebildete elastische Rastlasche 18 mit dem zugeordneten Rastelement 7 des Steckverbinders. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel erfolgt diese Verrastung (Verriegelung) dadurch, dass das als Rastnase ausgeführte Rastelement 7 in eine Rastöffnung 19 der Rastlasche 18 eintaucht und hierdurch ein Anschlag gebildet wird. Denkbar ist aber auch eine andere Art der Verriegelung, z.B. indem die Rastlasche 18 eine vorstehende Rastnase hat, die in eine zugeordnete Rastöffnung (z.B. Rastmulde) an der Seitenwand 6 des Isolierstoffgehäuses 2 des Steckverbinders 1 eintaucht. In der dargestellten Steckposition ist das Löseelement 8 mit Hilfe der Federelastizität des Betätigungsorgans 9 und gegebenenfalls auch unterstützt durch eine von der Rastlasche 18 auf das Löseelement 8 ausgeübte Kraft von dem Rastelement 7 und der Rastlasche 18 weg in Richtung der Rückseite des Steckverbinders 1 verschoben.
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3 lässt eine Seiten-Schnittansicht der Steckverbinderanordnung 15 aus 2 im Steckzustand erkennen. Deutlich wird, dass die Rastlasche 18 bündig auf der Seitenwand 6 des Isolierstoffgehäuses 2 des Steckverbinders 1 aufliegt und das Rastelement 7 (Rastnase) in die Rastöffnung 19 der Rastlasche 18 eintaucht. An das freie Ende der Rastlasche 18 grenzt das keilförmig zulaufende Betätigungsende 14 des Löseelementes 8 an. Das elastische Betätigungsorgan 9 und die elastische Rastlasche 18 üben in der Steckposition eine solche Kraft auf das Löseelement 8 aus, dass das Löseelement 8 von der Rastlasche 18 weg bis zu einer Schrägfläche 20 an der Seitenwand 6 des Isolierstoffgehäuses 2 parallel zur Oberfläche der Seitenwand 6 verschoben wird. Diese Linearverschiebung wird dadurch ermöglicht, dass an der Seitenwand 6 des Isolierstoffgehäuses 2 des Steckverbinders 1 Führungselemente 21 in Form von Profilschienen abragen, die mit einem korrespondierenden Führungsprofil 22 an den Innenwänden des Grundkörpers 10 des Löseelementes 8 zusammenwirken. Das Führungsprofil 22 ist hierbei als sich parallel zur Oberfläche der Seitenwand 6 erstreckender Führungsabsatz ausgebildet, der einen vorspringenen Führungsabsatz des Führungsprofils 21 des Steckverbinders 1 untergreift. Damit wird eine Schienenführung des Löseelementes 8 parallel zur Oberfläche des Isolierstoffgehäuses 2 bereitgestellt.
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Erkennbar ist weiterhin, dass im rückwärtigen Bereich entfernt von dem Rastelement 7 ein vorstehender Anschlag 23 für das freie Ende des zweiten Betätigungsabschnitts 12 des Betätigungsorgans 9 vorhanden ist. In der dargestellten Steckposition liegt das freie Ende des zweiten Betätigungsabschnitts 12 nicht an diesem Anschlag an.
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4 lässt eine Seiten-Schnittansicht der Steckverbinderanordnung 15 aus 2 nunmehr im Zustand der Entriegelung der Rastlasche 18 erkennen. Deutlich wird, dass der zweite Betätigungsabschnitt 12 durch Ausübung einer Betätigungskraft F in dem elastischen mittleren, quasi ein Gelenk für den Kniehebelmechanismus bildenden Bereich des Betätigungsorgans 9 in Richtung Seitenwand 6 des Isolierstoffgehäuses 2 des Steckverbinders 1 nunmehr zu dem Anschlag 23 hin wandert und an diesen anstößt. Hierdurch wird das Löseelement in Richtung Rastelement 7 verschoben, indem die Betätigungskraft F durch die gelenkige Verbindung von erstem Betätigungsabschnitt 11 und zweitem Betätigungsabschnitt 12 in eine verstärkte lineare Verschiebekraft umgesetzt wird. Das keilförmige Betäti-gungsende 14 des Grundkörpers 10 wandert unter das freie Ende der Rastlasche 18 und hebt die Rastlasche 18 von dem Isolierstoffgehäuse 2 weg an. Das keilförmige Betätigungsende 14 des Löseelementes 8 liegt hierbei mit seinem freien Ende auf der Seitenwand 6 des Isolierstoffgehäuses 2 auf. Damit gelangt das Rastelement 7 aus dem Eingriff der Rastöffnung 19 der Rastlasche 18, sodass der durch die Rastlasche 18 gebildete Anschlag aufgehoben und die Steckverbindung entriegelt wird. Der Gegensteckverbinder 16 kann dann einfach von dem Steckverbinder 1 abgezogen werden.
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5 zeigt eine schematische Skizze des durch den ersten und zweiten Betätigungsabschnitt 11, 12 des Betätigungsorgans 9 geschaffenen Kniehebelmechanismus. Der erste und zweite Betätigungsabschnitt 11, 12 sind dabei mit einem Gelenk 24 miteinander verbunden. Das dem Gelenk 24 gegenüberliegende Ende des zweiten Betätigungsabschnitts 12 ist zumindest bei Betätigung des Kniehebelmechanismus drehgelenkig (schwenkbar) mit dem Isolierstoffgehäuse 2 an einer Verbindungsstelle 25 verbunden. Diese Verbindungsstelle 25 kann bspw. durch den oben beschriebenen Anschlag 23 bereitgestellt werden, ohne dass es einer festen Verbindung zwischen zweitem Betätigungsabschnitt 12 und dem Isolierstoffgehäuse 2 bedarf.
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Das dem Gelenk 24 gegenüberliegende Ende des ersten Betätigungsabschnitts 11 ist mit dem keilförmig zulaufenden Betätigungsende 14 des Löseelementes verbunden.
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Durch Einwirkung einer Betätigungskraft F in Richtung Isolierstoffgehäuse 2 wandert das keilförmig zulaufende Betätigungsende 14 in Richtung Rastelement 7 (Rastnase), um die Rastlasche 18 des darauf aufgesteckten Gegensteckverbinders 16 anzuheben und zu entriegeln. Dabei wird die Kraft mit Hilfe der zwei gelenkig miteinander verbundenen Hebelarme (erster und zweiter Betätigungsabschnitt 11, 12) in eine verstärkte, linear in Richtung Rastelement 7 wirkende Entriegelungskraft parallel zur Oberfläche des Isolierstoffgehäuses 2 umgesetzt.
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6 lässt eine Draufsicht auf die Steckverbinderanordnung 15 aus 2 erkennen. Deutlich wird, dass der Gegensteckverbinder 16 auf den Steckverbinder 1 aufgesteckt ist. Die Rastlaschen liegen dabei bündig zur Außenwand des Isolierstoffgehäuses 17 des Gegensteckverbinders 16 und sind daher nicht sichtbar. Deutlich wird jedoch, dass die freien Enden der als Rastnasen ausgebildeten Rastelemente des Steckverbinders 1 aus der Kontur des Gegensteckverbinders 16 hervorstehen, da diese in die Rastöffnung 19 der zugeordneten Rastlaschen 18 des Gegensteckverbinders 16 eintauchen.
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Weiterhin wird deutlich, dass an einem keilförmigen Betätigungsende 14 des Löseelementes 8 eine vorstehende Betätigungsnase 27 vorhanden ist. Mit Hilfe dieser stärker abgewinkelten, hochstehenden Betätigungsnase 27 wird erreicht, dass bei geringerer Verschiebung des Löseelementes 8 die Rastlasche 18 weit genug angehoben werden kann.
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Deutlich wird weiterhin, dass das als elastischer Federarm ausgebildete Betätigungsorgan 9 in der dargestellten Steckposition gekrümmt ist und aus dem Grundkörper 10 des Löseelementes 8 hervorsteht.
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7 lässt eine Draufsicht auf die Steckverbinderanordnung 15 aus 2 und 6 im entriegelten Zustand gemäß 4 erkennen. Deutlich wird, dass nunmehr das vorher gekrümmte Betätigungsorgan 9 in Richtung Grundkörper 10 des Löseelementes 8 und des daran angrenzenden Isolierstoffgehäuses 2 des Steckverbinders 1 gedrückt wurde. Dabei verschiebt sich das Löseelement 8 leicht in Richtung Rastelement 7 bzw. des Gegensteckverbinders 16. Dabei gleitet das freie Ende der Rastlasche 18 auf dem keilförmigen Betätigungsende 14 und dessen Betätigungsvorsprung 27 und wird von dem Rastelement 7 zur Entriegelung weg geschwenkt. Dies wird durch eine hinreichende Elastizität der Rastlasche 18 ermöglicht. Die Rastlasche 18 ist hierbei bevorzugt integral mit dem Isolierstoffgehäuse 17 des Gegensteckverbinders in einem Stück gefertigt.
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8 lässt eine Schnittansicht durch das linear verschiebbar auf dem Isolierstoffgehäuse 2 des Steckverbinders 1 geführten Löseelementes 8 erkennen. Deutlich wird, dass an der Innenwand des Grundkörpers 10 des Löseelementes 8 benachbart zum Isolierstoffgehäuse 2 Führungsprofile 22 abragen, die zugeordnete Führungsabsätze 28 der Führungselemente 21 (Profilschienen) untergreifen, um dadurch das Löseelement 8 linear verschiebbar an dem Isolierstoffgehäuse 2 des Steckverbinders 1 zu lagern.
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Erkennbar ist auch, dass das als elastischer Federarm ausgebildete Betätigungsorgan 9 aus der Öffnung 13 im Grundkörper 10 des Löseelementes 8 herausragt und mit dem freien Ende des zweiten Betätigungsabschnitts 12 auf dem Isolierstoffgehäuse 2 aufliegt.
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9 lässt eine Draufsicht auf das Löseelement des vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiels erkennen. Hierbei wird deutlich, dass das Betätigungsorgan 9 als einstückig mit dem Grundkörper 10 aus Kunststoff im Spritzguss hergestellte elastischer Federarm ausgebildet ist, der von dem Grundkörper 10 abragt und durch die Öffnung 13 von dem Grundkörper 10 freigestellt ist. Der Federarm ist im mittleren Bereich, der den ersten Betätigungsabschnitt 11 und den zweiten Betätigungsabschnitt 12 miteinander verbindet, verbreitert, um dadurch eine größere Fläche zur Betätigung mit dem Finger eines Benutzers bereitzustellen.
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Deutlich wird auch, dass von der Innenwand des Grundkörpers 10 Führungsprofile 22 in Form von Stegen hervorragen, die sich parallel zu der Bodenebene des Löseelementes 8 erstrecken.
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10 lässt eine perspektivische Ansicht des Löseelementes 8 im betätigten Zustand erkennen, bei dem das Betätigungsorgan 9 in Richtung Isolierstoffgehäuse 2 des Steckverbinders 1 (nicht dargestellt) gedrückt ist. Deutlich wird, dass der zweite Betätigungsabschnitt 12 durch die Öffnung 13 im Grundkörper 10 hindurch taucht.
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Erkennbar ist auch, dass an der Unterseite das keilförmige Betätigungsende in einer schrägen Fläche 29, die an die schräge Fläche 20 des Isolierstoffgehäuses 2 (vgl. 3 und 4) angepasst ist in eine höhenversetzte Auflageebene übergeht.
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Aus der Seiten-Schnittansicht gemäß 11 wird deutlich, dass das freie Ende des zweiten Betätigungsabschnitts 12 auf der höhenversetzten Ebene der Unterseite des Grundkörpers 10 endet, um auf dem angrenzenden, nicht dargestellten Isolierstoffgehäuse 2 des Steckverbinders 1 aufzuliegen. Hierzu wird der zweite Betätigungsabschnitt 12 durch einen vorstehenden Führungsfinger 30 zwischen dem zweiten Betätigungsabschnitt 12 und dem Grundkörper 10 in Richtung der unten offenen Ebene des Grundkörpers 10 geführt.
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12 lässt eine Seitenansicht des Löseelementes 8 erkennen. Deutlich wird, dass der Grundkörper 10 durch Seitenwände abgeschlossen ist. Erkennbar ist auch, dass die untere Ebene durch die schräg verlaufende Fläche 29 in zwei höhenversetzte Absätze aufgeteilt ist.
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13 lässt eine Ansicht von der Unterseite des Löseelementes 8 erkennen. Deutlich wird hierbei, dass der zweite Betätigungsabschnitt 12 durch die Öffnung 13 des Grundkörpers 10 hindurch taucht. Erkennbar ist auch, dass der erste Betätigungsabschnitt 11 ein Teil des Grundkörpers 10 bildet und von der Oberseite des an sich rechteckförmigen Grundkörpers 10 in Form eines elastischen Federarms abragt. Der zweite Betätigungsabschnitt 12 ist der freie Endbereich dieses elastischen Federarms, der integral, d.h. fügestellenfrei, mit dem Grundkörper 10 vorzugsweise aus Kunststoffmaterial im Spritzguss ausgeformt ist.
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14 zeigt eine Draufsicht auf das Löseelement 8 im unbetätigten Zustand, bei dem das Löseelement 8 eigentlich auf einem nicht dargestellten Steckverbinder montiert ist. Erkennbar ist im Vergleich zum Zustand in 10, dass das Betätigungsorgan 9 nunmehr mit einer Wölbung aus der Öffnung 13 des Grundkörpers 10 herausragt und über die durch die Öffnung 13 aufgespannte Ebene hervorsteht. Das freie Ende des als Federarm ausgebildeten Betätigungsorgans 9, d.h. der zweite Betätigungsabschnitt 12 ist hierbei im Vergleich zur Situation in 10 weiter in Richtung des ersten Betätigungsabschnitts 11 verlagert. Dies führt zu der Krümmung im elastischen Verbindungsbereich zwischen ersten und zweiten Betätigungsabschnitt 11, 12 und zu der dargestellten Verformung.
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15 zeigt eine Seiten-Schnittansicht des Löseelementes 8 aus 14. Hierbei wird nochmals deutlicher, dass der zweite Betätigungsabschnitt 12 im Vergleich zu 11 weiter in Richtung ersten Betätigungsabschnitt 11 verlagert ist. Das freie Ende des zweiten Betätigungsabschnitts 12 bewegt sich dabei in dem dargestellten Ausführungsbeispiel etwa auf der Höhe unterhalb des vorstehenden Führungsfingers 13 des Grundkörpers 10, der in Richtung des zweiten Betätigungsabschnitts 12 weist.
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16 lässt eine Seitenansicht des Löseelementes 8 aus den 14 und 15 erkennen. Hierbei wird nochmals deutlich, dass das Betätigungsorgan 9 in der dargestellten unbetätigten, auf einen Steckverbinder montierten Position gekrümmt ist und mit seiner Krümmung aus der Oberseite des Grundkörpers 10, die durch die von der Öffnung 13 an der Oberseite des Grundkörpers 10 aufgespannten Ebene definiert ist, herausragt. Damit kann das Löseelement 8 im Bereich der Wölbung des Betätigungsorgans 9, die aus dem Grundkörper 10 herausragt, leicht von Hand betätigt werden, indem mit einem Finger Druck auf diesen gewölbten, elastischen Teil des Betätigungsorgans 9 ausgeübt wird. Diese Krümmung des Betätigungsorgans 9 wird dadurch erreicht, dass das freie Ende des zweiten Betätigungsabschnitts 12 auf der von dem Grundkörper 10 an der Unterseite, die dem gewölbten Abschnitt des Betätigungsorgans 9, der den ersten und zweiten Betätigungsabschnitt 11, 12 verbindet, gegenüberliegt, auf einem Steckverbinder aufliegt. Das elastische Betätigungsorgan 9 wird somit aufgrund seiner Federelastizität in diese gewölbte Position verlagert. Dies wird auch dadurch erreicht, dass die einstückige Verbindung des ersten Betätigungsabschnitts 11 mit dem Grundkörper 10 ein Federelement bildet.
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17 lässt eine Ansicht auf die Unterseite des Löseelementes 8 aus 14 bis 16 erkennen. Hierbei wird im Vergleich zur Darstellung aus 13 deutlich, dass der zweite Betätigungsabschnitt 12 und insbesondere das freie Ende des zweiten Betätigungsabschnitts 12 weiter in Richtung ersten Betätigungsabschnitt 11 verlagert ist. Die in dieser Aufsicht auf die Unterseite des Löseelementes 8 erkennbare Länge des Betätigungsorgans 9 ist somit im Vergleich zu dem betätigten Zustand des Betätigungsorgans 9 (13) verkürzt. Dies resultiert in der aus 14 bis 16 erkennbaren Krümmung des Betätigungsorgans 9.
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18 lässt eine perspektivische Ansicht des Löseelementes 8 im unmontierten Zustand erkennen. Dabei ist die Unterseite des Grundkörpers 10 frei, sodass das freie Ende des Betätigungsorgans 9, d.h. der zweite Betätigungsabschnitt 12 aus der Ebene des Grundkörpers 10 an der Unterseite herausragt.
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Dies wird aus der Seiten-Schnittansicht des Löseelementes 8 in 19 und aus der Seitenansicht aus 20 deutlicher. Es ist erkennbar, dass das Betätigungsorgan 9 in diesem unbetätigten Zustand zumindest im Bereich der Verbindung zwischen ersten und zweiten Betätigungsabschnitt 11, 12 gekrümmt ist. Das federelastische Betätigungsorgan 9 nimmt somit in diesem unbetätigten Zustand eine Kontur an, bei der sich der erste Betätigungsabschnitt 11 zunächst annähernd geradlinig in Verlängerung des daran angrenzenden Wandabschnitts des Grundkörpers 10, der das verjüngte Ende 14 bildet, erstreckt. Hieran schließt sich ein über die Ebene auf der Oberseite des Grundkörpers 10 hinausragender, gekrümmter Verbindungsabschnitt an, der dann in den zweiten Betätigungsabschnitt 12 übergeht. Der freie Endbereich des zweiten Betätigungsabschnitts 12 erstreckt sich dabei wieder geradlinig aus der unteren Ebene des Grundkörpers 10 heraus und ragt aus der unteren Ebene des Grundkörpers 10 hervor.
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21 lässt eine Ansicht auf die Unterseite des Löseelementes 8 aus 18 bis 20 erkennen. Hierbei wird deutlich, dass das freie Ende des zweiten Betätigungsabschnitts 12 im Vergleich zu den auf einem Steckverbinder montierten Zustand des Löseelementes 3 einerseits im unbetätigten Zustand gemäß 17 und andererseits im betätigten Zustand in 13 noch weiter zum ersten Betätigungsabschnitt 11 hin verlagert ist. Die in der Draufsicht auf die Unterseite des Betätigungsorgans 9 sichtbare Länge des Betätigungsorgans 9 ist damit noch weiter gegenüber den Zuständen bzw. Positionen in 13 und 17 verkürzt.
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22 lässt eine zweite Ausführungsform einer Steckverbinderanordnung 35 erkennen. Wiederum ist der Steckverbinder 1 aus einem mehrteiligen Isolierstoffgehäuse 2 mit darin eingebauten Leiteranschlusskontakten gebildet. Der Gegensteckverbinder 16 hat wiederum mindestens an einer Seite eine elastische Rastlasche 18 mit einer Rastöffnung 19, die mit einem Rastelement 9 in Form einer vorstehenden keilförmigen Rastnase zusammenwirkt, um den Steckverbinder 1 an dem Gegensteckverbinder 16 festzulegen. Das freie Ende 36 der Rastlasche 18 ist vorzugsweise konisch verjüngt und so gewölbt, dass das Betätigungsende 14 des Grundkörpers 10 eines verschiebbar auf dem Steckverbinder 1 gelagerten Löseelementes 8 die Rastlasche 18 untergreift und von dem Rastelement 7 abhebt und entriegelt.
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Im Unterschied zu der oben beschriebenen ersten Ausführungsform hat das Löseelement 8 kein einteiliges Betätigungsorgan sondern ein mehrteiliges Betätigungsorgan 9. Dieses ist aus einem ersten Betätigungsabschnitt 11 gebildet, der wiederum integral, d.h. fügestellenfrei, mit dem Grundkörper 10 ausgebildet ist und einen aus der Ebene des Grundkörpers 10 schräg hervorstehenden Betätigungsabschnitt zum Beaufschlagen mit einer Betätigungskraft durch den Finger eines Benutzers bereitstellt. An der Unterseite dieses ersten Betätigungsabschnitts 11, die der Seitenwand 6 des Steckverbinders 1 gegenüberliegt bzw. zu dieser Seitenwand 6 hinweist, ist der zweite Betätigungsabschnitt 12 als separates Teil ausgebildet, das drehgelenkig mit dem ersten Betätigungsabschnitt 11 in Verbindung steht. Dieser zweite Betätigungsabschnitt 12 stützt sich an der Seitenwand 6 des Isolierstoffgehäuses 2 des Steckverbinders 1 ab und kann optional mit dem Isolierstoffgehäuse 2 z.B. über ein Filmscharnier oder ein anderes Gelenk verbunden sein.
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Im Unterschied zur ersten Ausführungsform sind der erste und zweite Betätigungsabschnitt 11, 12 nicht über einen elastischen, gekrümmten Abschnitt des Betätigungsorgans 9 miteinander verbunden. Vielmehr ist der zweite Betätigugnsabschnitt 12 relativ starr und lediglich der erste Betätigungsabschnitt 11 in einem elastischen, ein Drehgelenk bildenden Übergangsabschnitt zum Grundkörper 10 ausgeformt. Der mit dem zweiten Betätigungsabschnitt 12 zusammenwirkende Bereich des ersten Betätigungsabschnitts 11 ist ebenfalls relativ starr. Der Kniehebelmechanismus wird durch die drehgelenkige Verbindung des ersten und zweiten Betätigungsabschnitts im Auflager des zweiten Betätigungsabschnitts 12 auf der Innenwand des ersten Betätigungsabschnitts 11 bereitgestellt. Bei der erste Ausführungsform wird die den Kniehebelmechanismus ausbildende gelenkige Verbindung zwischen ersten und zweiten Betätigungsabschnitt 11, 12 hingegen über den elastisch gekrümmten Verbindungsabschnitt zwischen ersten und zweiten Betätigungsabschnitt 11, 12 geschaffen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102005058969 B4 [0004]
- DE 102006054648 B4 [0005]
- DE 102009018715 A1 [0006]