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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Tür, insbesondere für ein Kraftfahrzeug. Derartige Türen umfassen herkömmlicherweise oberhalb einer Gürtellinie einen Fensterbereich mit einer Fensterscheibe, die vertikal beweglich ist, und unterhalb der Gürtellinie einen hohlen Türkörper, in den die bewegliche Fensterscheibe versenkbar ist. Aus
EP 1 106 408 A1 ist eine derartige Fahrzeugtür bekannt, bei der ein Steg, der die vertikale Bewegung der Scheibe führt, oberhalb der Gürtellinie den Fensterbereich in ein vorderes und ein hinteres Fenster unterteilt und sich über die Gürtellinie hinweg in den Türkörper hinein erstreckt. Der Steg umfasst ein langgestrecktes Profil mit H-förmigem Querschnitt, in dessen zwei Nuten die Scheiben des vorderen bzw. hinteren Fensters eingreifen, sowie eine Lasche, die in der Nähe des unteren Endes des Profils von diesem absteht und zur Befestigung an einer Wand des Türkörpers dient. Die Lasche verkompliziert die Fertigung des Stegs, da sie entweder nachträglich an das H-Profil angefügt werden muss oder, wenn sie einteilig mit diesem geformt wird, komplizierte Formwerkzeuge erforderlich macht.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Fahrzeugtür mit einer beweglich geführten Scheibe zu schaffen, die einfach und kostengünstig montierbar ist.
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Die Aufgabe wird einer Ausgestaltung der Erfindung zu Folge gelöst, indem bei einer Fahrzeugtür mit einem Fensterbereich, einem hohlen Türkörper unterhalb des Fensterbereichs, einem Steg, der den Fensterbereich in ein vorderes und ein hinteres Fenster unterteilt und in den Türkörper hineinreicht, wobei wenigstens eines der Fenster eine bewegliche Scheibe hat, von der ein Rand in eine Nut des Stegs eingreift, ein Steghalter an einer wand des Türkörpers verankert ist und mit einem unteren Ende des Stegs in Längsrichtung des Stegs steckverbunden ist.
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Ein solcher Aufbau der Fahrzeugtür erlaubt es, bei der Montage der Tür z. B. zunächst den Steghalter am Türkörper zu montieren, dann die Steckverbindung herzustellen und schließlich den Steg auch an seinem oberen Ende mit der Fahrzeugtür zu verbinden oder umgekehrt den Steg von oben her in den Türkörper einzuschieben, dann den Steghalter von unten an das Ende des Steges anzustecken und schließlich den Steghalter am Türkörper zu befestigen. Der Zeitaufwand für die Herstellung der Steckverbindung am unteren Ende des Stegs ist minimal. Fertigungstoleranzen, insbesondere der Länge des Stegs können, selbst wenn die Position von dessen an der fertigen Tür möglicherweise sichtbarem oberem Ende ohne Toleranz vorgegeben ist, ausgeglichen werden, indem ein Spiel in Längsrichtung des Steges zwischen Steg und Steghalter vorgesehen wird oder indem die Position des Steghalters an dem Türkörper, z. B. mittels eines Langlochs, in der Längsrichtung variabel ist.
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Die Steckverbindung kann zustande kommen durch eine Aussparung des Steghalters, die das untere Ende des Stegs aufnimmt.
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Eine Wand dieser Aussparung kann einen mit der Nut des Stegs überlappenden Schlitz aufweisen, um eine Absenkung der Fensterscheibe bis unmittelbar ans untere Ende des Stegs zu ermöglichen.
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Umgekehrt kann der Steghalter auch einen Zapfen umfassen, der in eine sich in Längsrichtung erstreckende Aussparung des Stegs eingreift. Im einfachsten Fall ist diese Aussparung identisch mit der Nut, in die die bewegliche Scheibe eingreift.
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Denkbar ist auch eine Kombination der oben erwähnten Merkmale dahingehend, dass der Steghalter sowohl eine Aussparung zum Aufnehmen des unteren Endes des Steges als auch, in der Aussparung, einen Zapfen aufweist, der in die Aussparung des Stegs eingreift.
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Der Steghalter kann seinerseits eine Nut aufweisen, die die Nut des Steges verlängert; so kann die Unterkante der Fensterscheibe bis unter den Steghalter abgesenkt werden.
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Der Steghalter kann ein Formteil aus Kunststoff sein. Da seine Abmessungen im Allgemeinen klein im Vergleich zum Steg sind, ist der Steghalter kostengünstig durch Spritzformung realisierbar. Die Trennung von Steg und Steghalter erlaubt es, den Steg mit einem auf seiner gesamten Länge gleichbleibenden Querschnitt auszubilden. Daher ist der Steg preiswert durch eine Strangformtechnik wie etwa Extrudieren, Rollformen oder eine Kombination mehrerer Strangformtechniken realisierbar.
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Um den Steghalter an der Wand des Türkörpers zu verschrauben, kann der Steghalter eine der Wand des Türkörpers zugewandte Wand und eine auf die Wand aufgesteckte Klammer aufweisen, wobei eine Gewindehülse der Klammer mit einem Durchgang der Wand fluchtet. In der Gewindehülse kann ein Gewinde vorgeformt sein, das Gewinde kann aber auch erst durch Einschrauben einer den Steghalter an der Wand fixierenden Schraube in die Hülse geschnitten werden.
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Um entlang der Ränder der Scheibe abzudichten und gleichzeitig die Scheibe mit einer gewissen Toleranz in Richtung ihrer Oberflächennormalen in der Nut aufzunehmen, kann an einem Eingang der Nut wenigstens eine flexible Lippe angeordnet und durch den in die Nut eingreifenden Rand der Scheibe auslenkbar sein. Vorzugsweise sind zwei flexible Lippen vorgesehen, die an jeweils gegenüberliegenden Seiten der Scheibe anliegen.
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Der Steg kann ein Extrusionsprofil umfassen, das sich vorzugsweise über die gesamte Länge des Stegs erstreckt.
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Vorzugsweise umfasst der Steg eine ummantelte Versteifungseinlage. Diese Versteifungseinlage erlaubt es insbesondere, dem Steg als Ganzes die notwendige Steifigkeit zu verleihen, während gleichzeitig die Lippen dem Druck der zwischen ihnen auf und abwärts bewegten Scheibe leicht nachgeben können. Die flexiblen Lippen sind daher vorzugsweise einteilig mit einer die Versteifungseinlage ummantelnden extrudierten Schicht gebildet.
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Der Steg kann eine zweite Nut aufweisen, in der ein Rand einer Scheibe des anderen Fensters der Tür aufgenommen ist.
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Alternativ kann der Steg zwischen den Fenstern in einer Schiene geführt sein, die an ihrer von dem Steg abgewandten Seite eine Nut aufweist, in der ein Rand einer Scheibe des anderen Fensters aufgenommen ist.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
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1 eine Ansicht einer Fahrzeugtür, bei der eine Außenwand des Türkörpers entfernt ist, um das Innere eines Hohlraums zwischen Außen- und Innenwand des Türkörpers zeigen zu können;
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2 eine perspektivische Ansicht eines Steghalters und eines Teils eines daran gehaltenen Stegs gemäß einer ersten Ausgestaltung der Erfindung;
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3 einen Längsschnitt durch den Steghalter und den Steg aus 2;
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4 eine perspektivische Ansicht eines Steghalters gemäß einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung;
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5 einen Längsschnitt durch den Steghalter aus 4 und einen mit dem Steghalter steckverbundenen Steg;
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6 eine Variante des Steghalters aus 4;
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7 eine Variante des Steghalters aus 2;
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8 eine Weiterentwicklung des Steghalters aus 7;
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9 eine Teilansicht einer Halteklammer;
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10 einen Schnitt durch den Steg in Höhe des Fensterbereichs der Tür aus 1; und
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11 einen zu 10 analogen Schnitt gemäß einer dritten Ausgestaltung.
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1 zeigt eine Tür 1 für ein Kraftfahrzeug gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Tür 1 umfasst in fachüblicher Weise unterhalb einer Gürtellinie 2 einen Türkörper 3, der sich aus einer in 1 nicht dargestellten Außenwand, einer Innenwand 4 und einer in 1 nicht gezeigten Türinnenverkleidung an der vom Betrachter abgewandten Seite der Innenwand 4 zusammensetzt. Ein Fensterbereich 5 umfasst eine vordere Scheibe 6 und eine hintere Scheibe 7, einen die Scheiben 6, 7 umgebenden Fensterrahmen 8 sowie einen Steg 9, in dem ein hinterer Rand der Scheibe 6 vertikal verschiebbar geführt ist. Ein oberes Ende des Stegs 9 ist am Fensterrahmen 8 befestigt. Der Steg 9 erstreckt sich über die Gürtellinie 2 hinaus nach unten in den Türkörper 3 hinein und ist knapp unterhalb der Gürtellinie 2 durch eine Klammer 10 und an seinem unteren Ende durch einen Steghalter 11 an der Innenwand 4 fixiert.
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Der Steghalter 11 ist ein Spritzformteil aus Kunststoff. Einer in 2 gezeigten ersten Ausgestaltung zu Folge ist der Steghalter 11 in etwa quaderförmig mit zwei zueinander parallelen Längswänden 12, Stirnwänden 13, 14, einer zu den Stirnwänden 13, 14 parallelen Zwischenwand 15 und einer Bodenplatte 16, die sich auf halber Höhe der Wände 12–15 zwischen der Stirnwand 13 und der Zwischenwand 15 erstreckt. Auf die Zwischenwand 13 ist eine im Querschnitt haarnadelförmige Klammer 17 aus Blech aufgesteckt.
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Der Steghalter 11 ist vorgesehen, um an der Innenwand 4 auf beliebige geeignete Weise befestigt zu werden, hier durch eine Schraube 18, die nacheinander Öffnungen der (in 3 nicht gezeigten, zwischen einer Unterlegscheibe 25 und der Klammer 17 einzuklemmenden) Innenwand 4, eines der Innenwand 4 zugewandten Schenkels 19 der Klammer 17 sowie der Stirnwand 13 durchsetzt und in ein Gewinde eingreift, das in einer Hülse 20 eines in den Steghalter 11 eingreifenden Schenkels 21 der Klammer 17 geformt ist. Eine dieser Öffnungen kann ein in Richtung des Stegs 9 langgestrecktes Langloch sein, um eine Anpassung der Position des Steghalters 11 entsprechend einer eventuell aufgrund von Fertigungstoleranzen variierenden Länge des Stegs 9 zu ermöglichen.
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Die Klammer 17 könnte vor dem Einsetzen der Schraube 18 an der Wand 13 reibschlüssig, durch Einklemmen der Wand zwischen den Schenkeln 19, 21, gehalten sein. Im in 3 gezeigten Fall ist die Öffnung 22 der Wand 13 an ihrer Außenseite aufgeweitet, um eine formschlüssige Verankerung durch Eingriff eines Vorsprungs 23 der Klammer 17 in die Öffnung 22 zu ermöglichen.
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Die Stirnwand 14 und die Zwischenwand 15 begrenzen zusammen mit den Längswänden 12 eine nach oben offene Aussparung 24, in die das untere Ende des Stegs 9 eingesteckt ist. Der Steg 9 ist auf diese Weise orthogonal zu seiner Längsrichtung fixiert; in Längsrichtung bleibt er ein Stück weit beweglich, so dass Fertigungstoleranzen durch einen veränderlichen Abstand d zwischen dem Boden der Aussparung 22 und dem unteren Ende des Stegs 9 ausgeglichen werden können.
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4 zeigt in perspektivischer Ansicht den Steghalter 11 gemäß einer zweiten Ausgestaltung. Die Aussparung 22 ist hier durch einen von der Bodenplatte 16 senkrecht abstehenden Zapfen 26 ersetzt, der vorgesehen ist, um in den Steg 9 durch dessen offenes unteres Ende hindurch einzugreifen. Die auf die Stirnwand 13 aufgesteckte Klammer 17 ist mit der in 2 und 3 gezeigten identisch, wie auch in 5 zu sehen. Auch hier ist eine Steckverbindung zwischen dem Steghalter 11 und dem Steg 9 schnell und einfach realisierbar.
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6 zeigt eine Variante des Steghalters 11 aus 4 bzw. 5. Der Zapfen 26 trägt hier zwei seitwärts abstehende Blattfedern 39, die beim Aufstecken des Stegs 9 leicht gegeneinander gedrückt werden und so das Ende des Stegs 9 reibschlüssig und spielfrei halten.
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Die in 7 gezeigte Variante des Steghalters 11 unterscheidet sich von derjenigen der 2 durch einen Schlitz 40, der mit der Nut 35 des Stegs 9 so überlappt, dass die Scheibe 6, wenn sie bis ans untere Ende des Stegs 9 abgesenkt wird, auch in den Schlitz 40 eingreift.
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Bei der Variante der 7 ist die Bodenplatte 16 am unteren Ende des Schlitzes 40 durchgezogen und bildet einen Anschlag für die Unterkante der Scheibe 6. Bei der in 8 gezeigten Weiterentwicklung weist die Bodenplatte 16 in Verlängerung der Nut 35 ihrerseits eine Nut 41 auf, die eine Absenkung der Scheibe 6 bis jenseits des Steghalters 11 erlaubt. Der Steg 9 kann hier kürzer sein als bei den anderen Ausgestaltungen, da er die Bewegung der Scheibe 6 nicht auf ihrer ganzen Länge zu führen braucht.
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9 zeigt die Klammer 10 in einer perspektivischen Teilansicht. Die Klammer 10 ist aus Blech einteilig zugeschnitten und geformt. Eine Grundplatte 27 der Klammer 10 ist in einem in 6 unvollständig dargestellten hinteren Bereich an der Innenwand 4 in nicht gezeigter Weise, durch Verschrauben, Verschweißen oder dergleichen, befestigt. Ein Mittelfinger 28 der Klammer 10 erstreckt sich in der Ebene der Grundplatte 27 nach vorne; zwei äußere Finger 29 sind beiderseits der Grundplatte 24 aus dem Blech freigeschnitten und nach vorne umgebogen, um zusammen mit dem Mittelfinger 25 eine Nut 30 zu begrenzen, in der der Steg 9 durch Klemmung fixiert ist.
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10 zeigt den Steg 9 in einem Querschnitt in Höhe des Fensterbereichs 5. Eine im Querschnitt U-förmige Versteifungseinlage 31 des Stegs 9 ist aus einem steifen Kunststoff extrudiert oder aus einem Blechstreifen rollgeformt. Die Versteifungseinlage 31 ist durch Ko-Extrusion mit einer Gummischicht 32 ummantelt. Mit der Gummischicht 32 einteilig extrudierte Lippen 33, 34 verschließen in entspanntem Zustand den Eingang einer Nut 35, in der ein Rand der Scheibe 6 unter Auslenkung der Lippen 33, 34 vertikal beweglich ist.
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Der Steg 9 ist hier seinerseits in einer Nut eines H-förmigen Profils 36 aufgenommen, das sich zwischen den zwei Scheiben 6, 7 erstreckt und in dessen zweiter Nut die Scheibe 7 über eine Dichtung 37 geklemmt ist.
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Bei der Ausgestaltung der 11 entfällt das Profil 36, stattdessen hat die Versteifungseinlage 31 einen H-förmigen Querschnitt, so dass der Steg 9 selber nicht nur die die Scheibe 6 bei ihrer Bewegung führende Nut 35, sondern auch eine Nut 38 bildet, in der die Scheibe 7 von der die Versteifungsanlage 8 rings um umgebenen Gummischicht 32 fest geklemmt ist.
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Es versteht sich, dass die obige detaillierte Beschreibung und die Zeichnungen zwar bestimmte exemplarische Ausgestaltungen der Erfindung darstellen, dass sie aber nur zur Veranschaulichung gedacht sind und nicht als den Umfang der Erfindung einschränkend ausgelegt werden sollen. Diverse Abwandlungen der beschriebenen Ausgestaltungen sind möglich, ohne den Rahmen der nachfolgenden Ansprüche und deren Äquivalenzbereich zu verlassen. Insbesondere gehen aus dieser Beschreibung und den Figuren auch Merkmale der Ausführungsbeispiele hervor, die nicht in den Ansprüchen erwähnt sind. Solche Merkmale können auch in anderen als den hier spezifisch offenbarten Kombinationen auftreten. Die Tatsache, dass mehrere solche Merkmale in einem gleichen Satz oder in einer anderen Art von Textzusammenhang miteinander erwähnt sind, rechtfertigt daher nicht den Schluss, dass sie nur in der spezifisch offenbarten Kombination auftreten können; stattdessen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass von mehreren solchen Merkmalen auch einzelne weggelassen oder abgewandelt werden können, sofern dies die Funktionsfähigkeit der Erfindung nicht in Frage stellt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Tür
- 2
- Gürtellinie
- 3
- Türkörper
- 4
- Innenwand
- 5
- Fensterbereich
- 6
- vordere Scheibe
- 7
- hintere Scheibe
- 8
- Fensterrahmen
- 9
- Steg
- 10
- Klammer
- 11
- Steghalter
- 12
- Längswand
- 13
- Stirnwand
- 14
- Stirnwand
- 15
- Zwischenwand
- 16
- Bodenplatte
- 17
- Klammer
- 18
- Schraube
- 19
- Schenkel
- 20
- Hülse
- 21
- Schenkel
- 22
- Öffnung
- 23
- Vorsprung
- 24
- Aussparung
- 25
- Unterlegscheibe
- 26
- Zapfen
- 27
- Grundplatte
- 28
- Mittelfinger
- 29
- äußerer Finger
- 30
- Nut
- 31
- Versteifungseinlage
- 32
- Gummischicht
- 33
- Lippe
- 34
- Lippe
- 35
- Nut
- 36
- Profil
- 37
- Dichtung
- 38
- Nut
- 39
- Blattfeder
- 40
- Schlitz
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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