DE102014018682B3 - Möbel, insbesondere Schrankmöbel - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf ein Möbel, insbesondere Schrankmöbel, mit einem Seitenwände, einen Boden sowie eine Deckelwandung umfassenden Möbelkorpus, der über eine Falttüranordnung 1 zu verschließen und zu öffnen ist, die zumindest zwei bei einem Öffnungsvorgang der Falttüranordnung 1 um eine horizontale Schwenkachse aufeinander zu schwenkbare und bei einem Schließvorgang der Falttüranordnung 1 um die horizontale Schwenkachse voneinander weg schwenkbare Falttürelemente 2, 3 aufweist, wobei eine 3 der zumindest zwei Falttürelemente 2, 3 im Verlaufe ihrer Öffnungsschwenkbewegung entlang von vertikal ausgerichteten Gleitführungen 16 beweglich geführt ist und die zumindest zwei Falttürelemente 2, 3 in eine im Wesentlichen horizontal ausgerichtete erhöhte Öffnungszwischenstellung überführbar sind, aus der sie durch eine horizontal ausgerichtete Bewegung translatorisch entlang von Horizontalführungen 14 in ihre Öffnungsendstellung innerhalb des Möbelkorpus bewegbar sind. Um die Bedienung der Falttürelemente wesentlich zu vereinfachen ist vorgesehen, dass die zumindest zwei Falttürelemente 2, 3 von einem ersten motorischen Antrieb 11 in ihre erhöhte Öffnungszwischenstellung und aus der Öffnungszwischenstellung von einem zweiten motorischen Antrieb 12 in ihre Öffnungsendstellung bewegbar sind.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Möbel, insbesondere ein Schrankmöbel, mit einem Seitenwände, einen Boden sowie eine Deckelwandung umfassenden Möbelkorpus, der über eine Falttüranordnung verschließbar und zu öffnen ist, die zumindest zwei bei einem Öffnungsvorgang der Falttüranordnung um eine horizontale Schwenkachse aufeinander zu schwenkbare und bei einem Schließvorgang der Falttüranordnung um die horizontale Schwenkachse voneinander weg schwenkbare Falttürelemente aufweist, wobei die zumindest zwei Falttürelemente im Verlaufe ihrer Öffnungsschwenkbewegung entlang von vertikal ausgerichteten Gleitführungen beweglich geführt und in eine erhöhte, im Wesentlichen horizontal ausgerichtete Öffnungszwischenstellung überführbar sind, aus der diese durch eine horizontal ausgerichtete Bewegung translatorisch entlang von Horizontalführungen in ihre Öffnungsendstellung innerhalb des Möbelkorpus bewegbar sind.
- Möbel, insbesondere Schrankmöbel wie z. B. Hängeoberschränke für Küchen, haben in der Regel Türen, die um vertikal ausgerichtete Achsen verschwenkbar sind, die nach einer Überführung in ihre Öffnungsstellung in den Küchenraum hineinragen und dabei ein Hindernis für Bedienpersonen darstellen können.
- Darüber hinaus ist es bekannt, Türen von solchen Schränken um eine horizontale Achse durch eine Schwenkbewegung nach oben zu verschwenken, wobei sie in ihrer Öffnungsstellung ebenfalls in den Küchenraum hineinragen, allerdings in einer erhöhten Position, so dass sie für kleiner gewachsene Personen kein Hindernis, jedoch für hochgewachsene Personen immer noch ein Hindernis darstellen.
- Daneben sind Schränke mit Falttüren bekannt, die um horizontal ausgerichtete Achsen verschwenkbare Falttürelemente aufweisen, die für eine Öffnungsbewegung aufeinander zu verschwenkt werden können und für eine Schließbewegung voneinander weg. Aus der
DE 1925314 A ist ein derartiges Schrankmöbel mit zwei schwenkbeweglich aneinander befestigten Falttürelementen bekannt, dessen unteres Falttürelement Führungskörper hat, die in vertikal ausgerichtete Gleitführungen, die an den vorderen Innenseiten der Seitenwände des Möbelkorpus vorgesehen sind, eingreifen und während der Schwenkbewegung der Falttürelemente aufeinander zu in eine Öffnungszwischenstellung vertikal nach oben gleiten. Dabei schwenkt das untere Falttürelement auf das obere zu, so dass diese in der Öffnungszwischenstellung im Wesentlichen horizontal ausgerichtet sind. Aus dieser Öffnungszwischenstellung können die aufeinander zu verschwenkten Falttürelemente als Paket in das Schrankinnere verschoben werden, so dass sie dort in einem oberen Staufach des Möbelkorpus in ihrer Öffnungsstellung gelegen sind. Die Vertikalführungen gehen im oberen Bereich in Horizontalführungen über, wobei bei eingenommener Öffnungsendstellung der Falttürelemente diese von der Sichtseite des Möbels her sichtbar bleiben. Der Kraftaufwand, der zum Öffnen der Falttürelemente erforderlich ist, macht diese Schrankbauweise nur schwer händelbar, zumal in der Öffnungszwischenstellung aufgrund der Größe der Falttürelemente diese einen erhöhten Kraftaufwand beanspruchen, um diese in einer horizontalen Lage zu halten, um sie anschließend horizontal verschieben zu können. - Aus der
WO 2012/145 769 A1 - Aus der
DE 20 2012 005 606 U1 sind ein Möbel und eine Vorrichtung zum Bewegen einer Möbelklappe eines Möbels bekannt, wobei die Möbelklappe zwei Klappenelemente aufweist, die an einem Möbelkorpus abgestützt sind. Zum Öffnen des Möbels sind die Klappen aufeinander zu – und hochzuschwenken, so dass sie in der Öffnungsstellung vor dem Schrankkorpus gelegen sind. - Aus der
AT 5397 B - Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Möbel, insbesondere ein Schrankmöbel der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass die Falttürelemente mit vermindertem Kraft- und Bedienaufwand aus der Schließstellung in die Öffnungsendstellung zu überführen sind.
- Zur Lösung dieser Aufgabe zeichnet sich das Möbel der eingangs genannten Art dadurch aus, dass die zumindest zwei Falttürelemente von einem ersten motorischen Antrieb in ihre erhöhte Öffnungszwischenstellung und aus der Öffnungszwischenstellung von einem zweiten motorischen Antrieb in ihre Öffnungsendstellung bewegbar sind.
- Damit ist ein Möbel zur Verfügung gestellt, bei dem mithilfe des ersten motorischen Antriebes die zumindest zwei Falttürelemente aus ihrer Schließstellung in die erhöhte Öffnungszwischenstellung zu überführen sind. Dies kann ohne zusätzlichen manuellen Kraftaufwand erfolgen, da der erste motorische Antrieb lediglich für das Verschwenken der zumindest zwei Faltelemente aufeinander zu und das Überführen der zumindest zwei Faltelemente aus ihrer Schließstellung in ihre vertikal erhöhte und im Wesentlichen horizontal ausgerichtete Öffnungszwischenstellung zu sorgen hat. Es können zwei Antriebsmotoren als erster motorischer Antrieb vorgesehen sein, die miteinander synchronisiert sind. Es ist aber ebenfalls möglich, dies von nur einem Antriebsmotor bewerkstelligen zu lassen und dessen Antriebskraft auf beide Seiten des zum Beispiel unteren Falttürelements der zumindest zwei Falttürelemente zu übertragen, beispielsweise durch Zugmittel wie beispielsweise Seilzüge mit zugeordneter Seiltrommel. Haben die zumindest zwei Falttürelemente ihre Öffnungszwischenstellung erreicht, übernimmt der zweite motorische Antrieb den weiteren Antrieb und den Bewegungsvorgang der zumindest zwei Falttürelemente aus der Öffnungszwischenstellung in die Öffnungsendstellung, der die zumindest zwei Falttürelemente sicher im Innenraum des Möbelkorpus zu platzieren sind. Dabei können die Teile auch so ausgebildet und angeordnet sein, dass der erste motorische Antrieb mitsamt den Falttürelementen von dem zweiten motorischen Antrieb ebenfalls in eine Endstellung überführt wird, in der er hinter den beiden Falttürelementen im Innenraum des Möbelkorpus gelegen ist.
- Besonderes bevorzugt wird, wenn nicht nur zwei Falttürelemente vorgesehen sind, sondern drei, so dass sich die Falttürelemente von ihrer jeweiligen Hocherstreckung in der jeweiligen Schließstellung kleiner gestalten lassen, so dass sich auch höhere Schränke bei einer überschaubaren Schranktiefe ebenfalls mit elektrisch antgetriebenen Falttürelementen ausrüsten lassen. Dabei ist bevorzugtermaßen der grundsätzliche Aufbau der zumindest zwei Falttürelemente gleich.
- Auch diese können wiederum Viergelenkanordnungen haben, mit denen sie sich verschwenken lassen, wobei zwischen den beiden Falttürelementen ein einfaches Gelenk vorgesehen sein kann. Die dem unteren Falttürelement der zumindest zwei Falttürelemente zugeordnete Viergelenkhebelanordnung bzw. die beiden Viergelenkhebelanordnungen zu beiden Seiten des unteren Falttürelementes sind dabei bevorzugterweise an einem Führungskörper angeordnet, der in entsprechenden Vertikalführungen entlanggleiten kann und an dem das Zugmittel angreift. Dieses kann einen weiteren Träger haben, an dem jeweils ein Verbindungselement des dritten Falttürelementes angreift, das während der Öffnungsbewegung von dem Motor und dem unteren Falttürelement mitgenommen wird bis in die Öffnungszwischenstellung, in der das dritte Falttürelement noch nicht verschwenkt ist. Erst bei einem weiterem Hineinbewegen in den Möbelkorpus der aufeinander zu verschwenkte zumindest zwei Falttürelemente wird automatisch von dem zweiten motorischen Antrieb das dritte Falttürelement auf das zweite Falttürelement hinzubewegt. Dazu können Führungen oder ein sonstiges geeignetes Steuerelement vorgesehen sein, um diese Verschwenkbewegung des dritten Falttürelementes auf das zweite Falttürelement zu unterstützen. Somit wird sukzessive das dritte Falttürelement während der horizontalen translatorischen Bewegung der zumindest zwei Falttürelemente auf das zweite Falttürelement hin verschwenkt, so dass in der Endlage der drei Falttürelemente diese als Paket innerhalb des Möbelkorpus gelegen sind.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus weiteren Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen:
-
1 in einer schematischen geschnittenen Seitenansicht ein Ausführungsbeispiel einer Falttüranordnung für ein Möbel nach der Erfindung im Verlaufe der Öffnungsbewegung der Falttüranordnung aus ihrer Schließstellung in eine Öffnungszwischenstellung; -
2 das Ausführungsbeispiel der Falttüranordnung nach1 in ihrer Öffnungszwischenstellung; -
3 das Ausführungsbeispiel nach den1 und2 der Falttüranordnung zu Beginn der Bewegung aus der Öffnungszwischenstellung in die Öffnungsendstellung; -
4 das Ausführungsbeispiel der Falttüranordnung nach den1 bis3 bei eingenommener Endposition der Falttürelemente in ihrer Öffnungs-/Schließstellung und die der Verschlussklappe im Verlaufe ihrer Schließbewegung; -
5 das Ausführungsbeispiel nach4 mit geschlossener Verschlussklappe; -
6 schematisch in perspektivischer Teildarstellung die Falttüranordnung der Ausführungsbeispiele nach den1 bis5 aus einer Ansicht von innen bei geschlossener Falttüranordnung; -
7 vergrößert ausschnittsweise eine perspektivische Ansicht von hinten auf den zweiten motorischen Antrieb mit einer Schubkette; -
8 ausschnittsweise perspektivisch von hinten und von seitlich auf die Falttüranordnung in ihrer Öffnungsendstellung. - In
1 ist eine allgemein mit1 bezifferte Falttüranordnung für ein Möbel gezeigt. Das Möbel ist aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit wegen nicht näher dargestellt und soll einen Möbelkorpus aufweisen, der mit Seitenwänden, einem Boden sowie einer Deckelwandung und einer Rückwandung versehen ist. Dieses Möbel kann als Standmöbel, aber auch als Hängeschrankmöbel ausgebildet sein und in seinem Inneren Aufbewahrungsräume und/oder Einrichtungsgegenstände aufweisen. Die Falttüranordnung besteht in dem gezeigten Ausführungsbeispiel aus einem oberen Falttürelement2 , einem zweiten bzw. mittleren Falttürelement3 und einem unteren Falttürelement4 . Die Falttürelemente2 und3 sind über ein Gelenk5 miteinander verbunden, wobei zwischen dem Falttürelement3 und4 ebenfalls ein Gelenk6 vorgesehen ist. Das Falttürelement ist in Richtung des Pfeiles2.1 , das Falttürelement3 in Richtung des Pfeiles3.1 und das Falttürelement4 in Richtung des Pfeiles4.1 zu verschwenken. Die Falttürenelemente2 und3 sind jeweils über eine Viergelenkanordnung7 und8 zu verschwenken, wobei das Falttürelement3 einen Führungskörper9 hat, der in einer vertikal ausgerichteten Gleitführung10 nach oben und unten gleitbeweglich geführt ist. Diese Führungskörper9 sind zu beiden Seiten, also an zwei an den Seitenwänden des Möbelkorpus vorgesehenen vertikalen Gleitführungen10 vorgesehen. - Es ist ein erster motorischer Antrieb vorgesehen, der mit der Bezugsziffer
11 versehen ist und ein zweiter motorischer Antrieb12 , der im hinteren Bereich in einem Möbelkorpus angeordnet ist. Der erste motorische Antrieb11 , der beispielsweise einen Elektromotor aufweisen kann mit einer Antriebswelle, weist zu beiden Seiten des Möbelkorpus eine Seiltrommel13 auf, auf die ein Seil14.1 aufzuwickeln ist, das an dem Führungskörper9 des Falttürelementes3 angreift. Es kann auch eine nur mittig angeordnete Seiltrommel vorgesehen sein. Der erste motorische Antrieb11 mit seinen Seiltrommeln13 ist in Horizontalführungen14 über Laufrollen15 geführt, so dass der erste motorische Antrieb11 mit den Seiltrommeln13 in Richtung des zweiten motorischen Antriebes12 von diesem zu bewegen ist unter Mitnahme der Falttürelemente2 ,3 und4 . Des Weiteren ist noch eine Schubkette16 in1 zu ersehen (teilweise), die in Umlenkrollen16.1 geführt ist und von dem zweiten motorischen Antrieb12 antreibbar ist. Der zweite motorische Antrieb12 kann einen oder auch mehrere Elektromotoren aufweisen, die miteinander synchronisiert sind. - In
2 sind die Falttürelemente2 und3 durch ein Hochziehen des Falttürelementes3 mittels des Zugseiles14.1 vom motorischen Antrieb11 in eine erhöhte Position überführt worden. Dabei haben sie das bis dahin noch unverschwenkte dritte Falttürelement4 mit angehoben in eine erhöhte Position. Dies entspricht einer Öffnungszwischenstellung der Falttürelemente2 und3 . Ab dieser Position übernimmt der zweite motorische Antrieb12 die weitere Bewegung der Falttürelemente2 ,3 und4 in ihre Öffnungsendstellung, indem die Schubkette16 der erste motorische Antrieb mitsamt der Seiltrommel13 dem aufgerollten Seil14.1 die in Richtung auf den zweiten motorischen Antrieb12 gezogen wird, wobei das dritte Falttürelement4 in Führungen17 gelangt und ebenfalls in Richtung4.1 auf das zweite Falttürelement3 zuschwenkt, wonach die Falttürelemente2 ,3 ,4 als Paket entlang der Horizontalführungen14 gleitend in die Öffnungsendstellung gebracht werden, indem die Schubkette16 das Paket der Falttürenelemente2 ,3 ,4 in den Raum im oberen Bereich der Falttüranordnung und im montierten Zustand dieser Falttüranordnung in den oberen inneren Bereich des Möbelkorpus bewegt. Dies erfolgt durch den aus der3 und4 nicht ersichtlichen unteren Trum der Schubkette16 , wobei die Schubkette16 dabei in Richtung des Pfeiles16.2 bewegt wird. - Dabei gelangt die Schubkette
16 auch in Kontakt mit einer Verschlusskappe18 , die während der Bewegung des oberen Trums der Schubkette16 aus der oberen Führung14 herausbewegt wird bis zu einem Endanschlag und dort unter Schwerkrafteinwirkung in die Position gebracht wird, die in5 gezeigt ist, in der der Raum, in dem die Falttürelemente2 ,3 und4 gelegen sind mitsamt dem ersten Antrieb11 durch die Verschlussklappe18 verschlossen ist. - Im umgekehrten Falle wird zu Beginn einer Schließbewegung der Falttüranordnung
1 die Verschlusskappe18 durch die gegensinnige Bewegung der Schubkette16 zunächst in ihre Öffnungsstellung verbracht, wonach die Falttürelemente2 ,3 und4 mitsamt dem Antriebsmotor11 wiederum aus dem Innenraum der Falttüranordnung1 herausbewegt werden, um den Möbelkorpus zu schließen. Dies erfolgt ohne zusätzlichen Kraftaufwand einer Bedienperson. Die Motoren können auch in automatisierter Reihenfolge oder durch spezielle Bedienelemente aktiviert werden.
Claims (16)
- Möbel, insbesondere Schrankmöbel, mit einem Seitenwände, einen Boden sowie eine Deckelwandung umfassenden Möbelkorpus, der über eine Falttüranordnung (
1 ) zu verschließen und zu öffnen ist, die zumindest zwei bei einem Öffnungsvorgang der Falttüranordnung (1 ) um eine horizontale Schwenkachse aufeinander zu schwenkbare und bei einem Schließvorgang der Falttüranordnung (1 ) um die horizontale Schwenkachse voneinander weg schwenkbare Falttürelemente (2 ,3 ) aufweist, wobei eine (3 ) der zumindest zwei Falttürelemente (2 ,3 ) im Verlaufe ihrer Öffnungsschwenkbewegung entlang von vertikal ausgerichteten Gleitführungen (10 ) beweglich geführt ist und die zumindest zwei Falttürelemente (2 ,3 ) in eine im Wesentlichen horizontal ausgerichtete erhöhte Öffnungszwischenstellung überführbar sind, aus der sie durch eine horizontal ausgerichtete Bewegung translatorisch entlang von Horizontalführungen (14 ) in ihre Öffnungsendstellung innerhalb des Möbelkorpus bewegbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest zwei Falttürelemente (2 ,3 ) von einem ersten motorischen Antrieb (11 ) in ihre erhöhte Öffnungszwischenstellung und aus der Öffnungszwischenstellung von einem zweiten motorischen Antrieb (12 ) in ihre Öffnungsendstellung bewegbar sind. - Möbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Falttüranordnung (
1 ) ein drittes Falttürelement (4 ) umfasst, das schwenkbeweglich mit dem diesem benachbart angeordneten Falttürelement (3 ) der zumindest zwei Falttürelemente (2 ,3 ) verbunden, im Verlaufe der Überführung der zumindest zwei Falttürelemente (2 ,3 ) aus der Öffnungszwischenstellung in die Öffnungsendstellung auf das benachbarte Falttürelement (3 ) hin ausgerichtet verschwenkbar und von dem zweiten motorischen Antrieb (12 ) zusammen mit den zumindest zwei Falttürelementen (2 ,3 ) in die Öffnungsendstellung innerhalb des Möbelkorpus bewegbar ist. - Möbel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass am Möbelkorpus eine Führung (
17 ) zur Unterstützung der Schwenkbewegung des dritten Falttürelementes (4 ) vorgesehen ist. - Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest zwei Falttürelemente (
2 ,3 ) über Viergelenkanordnungen (7 ,8 ) jeweils mit einem Führungskörper (9 ) verbunden sind, wovon der Führungskörper (9 ) in einer der vertikal ausgerichteten Gleitführungen (10 ) beweglich geführt ist. - Möbel nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das dem dritten Falttürelement (
4 ) benachbarte Falttürelement (3 ) der zumindest zwei Falttürelemente (2 ,3 ) in den vertikal ausgerichteten Gleitführungen (10 ) über zwei Führungskörper (9 ) translatorisch geführt ist und im Verlaufe der translatorischen Bewegung in den vertikal ausgerichteten Gleitführungen (10 ) das dritte Falttürelement (4 ) mit bewegt. - Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der erste motorische Antrieb (
11 ) endlose Zugmittel (14.1 ) und zumindest eine Zugmitteltrommel (13 ) aufweist, die bei Überführung der zumindest zwei Falttürelemente (2 ,3 ) aus der Öffnungszwischenstellung in die Öffnungsendstellung von dem zweiten motorischen Antrieb (12 ) in eine translatorisch versetzte Endstellung innerhalb des Möbelkorpus überführbar ist. - Möbel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass als Zugmittel (
14.1 ) ein Zugseil vorgesehen ist und die Zugmitteltrommel (13 ) als Seiltrommel ausgebildet ist. - Möbel nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Zugmittel (
14.1 ) des ersten motorischen Antriebes (11 ) an dem Führungskörper (9 ) des in vertikaler Richtung bewegbaren und verschwenkbaren Falttürelementes (3 ) der zumindest zwei Falttürelemente (2 ,3 ) angreift. - Möbel nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest zwei Falttürelemente (
2 ,3 ) im Verlaufe ihrer Bewegung aus der Öffnungszwischenstellung in die Öffnungsendstellung über Führungshauptkörper des ersten motorischen Antriebes (11 ) in den Horizontalführungen (14 ) innerhalb des Möbelkorpus geführt sind. - Möbel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungshauptkörper des ersten motorischen Antriebes (
11 ) über Laufrollen (15 ) in den Horizontalführungen (14 ) abrollbar abgestützt sind. - Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite motorische Antrieb (
12 ) innerhalb des Möbelkorpus angeordnet und über Antriebsübertragungsmittel (16 ) mit den zumindest zwei Falttürelementen (2 ,3 ) verbunden ist. - Möbel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsübertragungsmittel (
16 ) als Schubketten ausgebildet sind. - Möbel nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsübertragungsmittel (
16 ) an Führungshauptkörpern des ersten motorischen Antriebes angreifen. - Möbel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest zwei Falttürelemente (
2 ,3 ) in ihrer Öffnungsendstellung in einem oberen Möbelkorpusraum angeordnet sind, der durch einen Verschlussdeckel (18 ) in der Öffnungsstellung der zumindest durch zwei Falttürelemente (2 ,3 ) verschließbar ist. - Möbel nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussdeckel (
18 ) aus seiner den Raum verschließenden Schließstellung in eine innerhalb des Möbelkorpus gelegene Öffnungsstellung überführbar ist. - Möbel nach Anspruch 13 und Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussdeckel (
18 ) mit den Schubketten (16 ) des zweiten motorischen Antriebes (12 ) verbunden ist und von den Schubketten (16 ) im Verlaufe der Öffnungsbewegung der zumindest zwei Falttürelemente (2 ,3 ) aus der Öffnungszwischenstellung in die Öffnungsendstellung von den Schubketten (16 ) in seine Schließstellung überführt wird und während der Überführung der zumindest zwei Falttürelemente (2 ,3 ) aus der Öffnungsendstellung in die Öffnungszwischenstellung aus der Verschließstellung in ihrer innerhalb des Möbelkorpus gelegene Öffnungsstellung bewegbar ist.
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