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DE102009034825A1 - Schalteinrichtung - Google Patents

Schalteinrichtung Download PDF

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Publication number
DE102009034825A1
DE102009034825A1 DE200910034825 DE102009034825A DE102009034825A1 DE 102009034825 A1 DE102009034825 A1 DE 102009034825A1 DE 200910034825 DE200910034825 DE 200910034825 DE 102009034825 A DE102009034825 A DE 102009034825A DE 102009034825 A1 DE102009034825 A1 DE 102009034825A1
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DE
Germany
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switching device
switching
load
channel
connection
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200910034825
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English (en)
Inventor
Andreas Wagner
Martin Widmaier
Thomas Marlow
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kromberg & Schubert Kg De
Original Assignee
Kromberg and Schubert GmbH and Co KG
Volkswagen AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Kromberg and Schubert GmbH and Co KG, Volkswagen AG filed Critical Kromberg and Schubert GmbH and Co KG
Priority to DE200910034825 priority Critical patent/DE102009034825A1/de
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    • H03ELECTRONIC CIRCUITRY
    • H03KPULSE TECHNIQUE
    • H03K17/00Electronic switching or gating, i.e. not by contact-making and –breaking
    • H03K17/06Modifications for ensuring a fully conducting state
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    • HELECTRICITY
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Schalteinrichtung 210 für die Schaltung elektrischer Verbraucher, die durch Schaltelemente der Schalteinrichtung mit einer gemeinsamen Spannungsquelle verbunden oder von dieser getrennt werden. Als Schaltelemente sind Halbleiterbauelemente insbesondere n-Kanal MOSFET-Transistoren vorgesehen.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft eine Schalteinrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Eine Schalteinrichtung der genannten Art ist vorzugsweise für den Einsatz in dem elektrischen Bordnetz eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, vorgesehen. Sie ist jedoch mit Vorteil auch in einem elektrischen Bordnetz von Luftfahrzeugen, Seefahrzeugen, Baumaschinen, mobilen oder ortsfesten Transporteinrichtungen oder dergleichen, einsetzbar. Zur Durchführung vielfältiger Schaltaufgaben umfassen Bordnetze moderner Kraftfahrzeuge immer noch zahlreiche Relais unterschiedlicher Belastbarkeit und Baugröße. Häufig sind diese Relais zwecks leichter Austauschbarkeit steckbar ausgebildet und in mit entsprechenden Sockeln ausgestatteten Relaisträgern gehaltert. Relaisträger und darauf angeordnete Relais sind zudem häufig in einem Gehäuse (Relaisbox) zusammengefasst, das Einbauraum beansprucht und das Gewicht des Fahrzeugs erhöht. Ein weiterer wichtiger Nachteil sind die bei dem Schaltbetrieb der Relais auftretenden Schaltgeräusche, die als besonders störend empfunden werden, wenn die Relais nahe am Innenraum des Fahrzeugs angeordnet sind und häufig betätigt werden. Da immer mehr Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgerüstet werden, bei der sehr häufig Schaltvorgänge der der für diese Automatik vorgesehenen Relais erforderlich sind, ist mit einer weiteren Beeinträchtigung des Fahrkomforts durch störende Schaltgeräusche zu rechnen. Ein weiterer Nachteil elektromechanischer Relais ist der vergleichsweise hohe Energieverbrauch, da sie im Betriebszustand ständig mit Strom versorgt werden müssen. Der Stromverbrauch könnte durch den Einsatz bistabiler Relais verringert werden, da diese nur Strom bei Änderung des Schaltzustands benötigen.
  • Aufgrund des vergleichsweise hohen Preises ist der Einsatz bistabiler Relais in Großserie nicht wirtschaftlich genug. Zudem wird auch bei diesen Relais wieder ein relativ großer Einbauraum benötigt.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrundeeine Schalteinrichtung zu schaffen, die sich, im Vergleich zu herkömmlichen Schalteinrichtungen, durch ein geringes Bauvolumen, ein geringes Gewicht und eine geringe Verlustleistung auszeichnet. Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 genannte Schalteinrichtung gelöst.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die erfindungsgemäß ausgebildete Schalteinrichtung zeichnet sich durch ein geringes Einbauvolumen aus und ist daher besonders auch als Austauschteil für eine herkömmliche Schalteinrichtung mit Relais in vorhandenen Fahrzeugkonstruktionen geeignet, da sie, aufgrund ihrer geringen Größe, ohne Umkonstruktion des Fahrzeugs einsetzbar ist. Aufgrund des wesentlich geringeren Gewichts kann die erfindungsgemäße Schalteinrichtung zudem einen Beitrag zu einem geringeren Gesamtgewicht eines Fahrzeugs und damit zu einem geringeren Kraftstoffverbrauch leisten. Da das Layout der Schalteinrichtung außerordentlich flexibel ist, kann flexibel auf Kundenwünsche eingegangen werden, wenn steuerbare Kanäle für unterschiedliche Strombelastungen bereitgestellt werden sollen. Weitere Vorteile gehen aus den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen hervor.
  • Zeichnung
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend unter Bezug auf die Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 ein Blockschaltbild eines vereinfacht dargestellten elektrischen Bordnetzes eines Fahrzeugs;
  • 2 ein herkömmliches Steuerelement mit einem Relais;
  • 3 ein Schaltelement mit einem p-Kanal MOSFET Transistor;
  • 4 ein Schaltelement mit einem n-Kanal MOSFET Transistor;
  • 5 ein Schaltelement gemäß 4 mit einer zusätzlichen Schmelzsicherung;
  • 6 ein Schaltelement gemäß 4 mit einer Schmelzsicherung und einem PTC Widerstand;
  • 7 ein Schaltelement mit Stromüberwachung;
  • 8 ein Schaltelement mit Strom- und Temperaturüberwachung;
  • 9 ein zweites Ausführungsbeispiel eines Schaltelements mit Strom- und Temperaturüberwachung;
  • 10 ein Schaltelement mit integrierten Schutzschaltungen;
  • 11 eine Kontakteinrichtung;
  • 12 eine Kontakteinrichtung mit Kontaktbolzen;
  • 13 ein Blockschaltbild eines steuerbaren Kanals;
  • 14 ein weiteres Blockschaltbild eines steuerbaren Kanals;
  • 15 ein Schaltbild einer so genannten Ladungspumpe;
  • 16 ein Schaltbild einer Schaltungsanordnung für die Stromüberwachung;
  • 16a die charakteristische Kurve eines PTC Widerstands;
  • 17 eine Eingangsschaltung für positive Logik;
  • 18 eine Eingangsschaltung für negative Logik;
  • 19 ein schematisches Blockschaltbild einer Schalteinrichtung;
  • 20 das Layout einer Schalteinrichtung;
  • 21 eine in einem Gehäuse angeordnete Schalteinrichtung;
  • 22 eine Schalteinrichtung mit Gehäuse im Querschnitt;
  • 23 eine Aufsicht auf die Innenseite eines ersten Gehäuseteils;
  • 24 eine Aufsicht auf die Außenseite eines zweiten Gehäuseteils;
  • 25 eine Aufsicht auf die Innenseite eines ersten Gehäuseteils mit eingelegten Kühlelementen;
  • 26 eine Aufsicht auf die Außenseite des ersten Gehäuseteils;
  • 27 ein Diagramm mit Darstellung der Verlustleistung als Funktion des Stroms für unterschiedliche Schalteinrichtungen.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • 1 zeigt ein Blockschaltbild eines vereinfacht dargestellten elektrischen Bordnetzes 1, beispielsweise das Bordnetz eines Kraftfahrzeugs. Das Bordnetz 1 umfasst mindestens eine Batterie 2 als Energiespeicher. Weiterhin umfasst das Bordnetz 1 einen von dem nicht dargestellten Verbrennungsmotor des Kraftfahrzeugs angetriebenen Generator 3, insbesondere einen Startergenerator. Der Generator 3 wandelt mechanische Energie in elektrische Energie um zur Versorgung des Bordnetzes 1 und insbesondere zur Ladung der Batterie 2. Die Batterie 2 und der Generator 3 sind üblicherweise einerseits einseitig mit dem Masseanschluss des Fahrzeugs verbunden. Der positive Anschluss der Batterie 2, der üblicherweise auch als KL30 (Klemme 30) bezeichnet wird, ist über mindestens eine Sicherung 4 mit dem Eingang der erfindungsgemäßen Schalteinrichtung 5 verbunden. Die Schalteinrichtung 5 umfasst eine Mehrzahl von Schaltelementen 5.1, 5.2, 5.3, 5.n. Ausgangsseitig ist die Schalteinrichtung 5 mit elektrischen Verbrauchern 6.1, 6.2, 6.3, 6.n des Kraftfahrzeugs verbunden. Je nach Schaltlage der Schaltelemente der Schalteinrichtung 5 sind die Verbraucher mit der Batterie 2 und dem Generator 3 verbunden und werden von diesen mit elektrischer Energie versorgt oder sind von diesen elektrisch getrennt.
  • Als Schaltelemente werden in Bordnetzen von Kraftfahrzeugen üblicherweise immer noch elektromagnetische Relais eingesetzt. Das Blockschaltbild eines derartigen Relais ist beispielhaft in 2 dargestellt. Das Relais 20 umfasst eine Spule 20.1 mit elektrischen Anschlüssen 20.2 und 20.3. Weiterhin umfasst das Relais 20 mindestens einen von der Spule 20.1 betätigbaren Schaltkontakt 20.4. In Reihe zu dem Schaltkontakt 20.4 ist eine Sicherung 21, insbesondere eine Schmelzsicherung, geschaltet. Wird die Spule 20.1 des Relais 20 über die Anschlüsse 20.2 und 20.3 mit Strom beaufschlagt, wird sie magnetisch erregt und betätigt den Schaltkontakt 20.4, der somit eine durchgängige elektrische Verbindung zwischen den Anschlüssen 20.5 und 20.6 herstellt. Durch einen derartigen Schaltvorgang kann beispielsweise ein Verbraucher des Bordnetzes mit der Batterie verbunden oder von dieser getrennt werden. Abgesehen von den schon eingangs erwähnten Nachteilen der als Schaltelemente eingesetzten Relais, ist auch die Lebensdauer von Relais, insbesondere bei hoher Belastung, nicht zufriedenstellend. Eine hohe Belastung durch Spannungsspitzen bei dem Schalten induktiver Verbraucher oder das Schalten hoher Ströme kann die Lebensdauer eines Relais nachteilig beeinflussen. Eine hohe Strombelastung kann zu einem vorzeitigen Verschleiß oder sogar zu einem Verschweißen der Schaltkontakte führen. Abhängig von der Art des geschalteten Verbrauchers kann ein solches Versagen des Relais zu massiven Folgeschäden, beispielsweise sogar zum Liegenbleiben eines Kraftfahrzeugs, führen.
  • Als verbesserte Alternative stellt die Erfindung eine Schalteinrichtung mit Schaltelementen auf Halbleiterbasis bereit, die die genannten Nachteile von Relais vermeidet.
  • So zeigt 3 beispielsweise eine Schaltungsanordnung 30 mit einem p-Kanal MOSFET Transistor 31 als Schaltelement. Ein derartiger p-Kanal MOSFET Transistor 31 eignet sich besonders gut für eine so genannte Highside-Ansteuerung, da er bei einer solchen Betriebsart sehr einfach angesteuert werden kann. Für die Steuerung des Schaltelements muss lediglich die Steuerelektrode des Transistors, also der Gate-Anschluss, auf Massepotential gelegt werden. Dies kann auf einfache Weise mittels eines Schalters 30.3 erfolgen. Der Drainanschluss 30.1 des Transistors ist über Klemme 30 mit dem positiven Pol des Bordnetzes verbunden. Der Sourceanschluss 30.2 des Transistors ist mit dem zu versorgenden elektrischen Verbraucher des Bordnetzes verbunden. Ein herkömmliches Relais könnte also, im Wesentlichen ohne großen zusätzlichen Schaltungsaufwand, durch einen solchen p-Kanal MOSFET Transistor ersetzt werden. Ein Problem bei dem Einsatz derartiger Transistoren in einer Schalteinrichtung ist jedoch ihr vergleichsweise hoher Übergangswiderstand in dem eingeschalteten Zustand. Sie eignen sich daher nur für den Einsatz in einer Schalteinrichtung für das Schalten vergleichsweise niedriger Ströme. Um ein herkömmliches Relais für eine Belastung von einigen 10 A, beispielsweise 40 A, zu ersetzen, müssten mehrere Halbleiterschalter dieses Typs parallel geschaltet werden, um einen mit einem herkömmlichen Relais vergleichbaren niedrigen Übergangswiderstand zu erreichen. Dafür wäre jedoch ein beträchtlicher Aufwand erforderlich, der sich auch auf den Preis einer damit ausgestatteten Schalteinrichtung nachteilig auswirken würde.
  • Besser geeignet für den Einsatz als Schaltelement in einer Schalteinrichtung ist dagegen ein n-Kanal MOSFET Transistor. 4 zeigt beispielsweise eine Schaltungsanordnung 40 mit einem derartigen Transistor 41. Der n-Kanal MOSFET Transistor 41 lässt sich allerdings nur steuern, wenn die Steuerspannung an seinem Steueranschluss, also dem GATE-Anschluss 40.3, etwa 5 V höher ist als die Spannung an dem Drainanschluss 40.1. Da bei Einsatz eines derartigen Transistors in einem herkömmlichen Kraftfahrzeugbordnetz die Spannung an dem Drainanschluss in dem durchgesteuerten Zustand des Transistors im Wesentlichen der Spannung an der Klemme 30 entspricht, also bei etwa 13,8 V liegt, muss an dem GATE-Anschluss eine Spannung von mindestens 18,8 V bereitgestellt werden. Da diese Spannung üblicherweise in dem Bordnetz nicht ohne weiteres zur Verfügung steht, muss eine entsprechende Hilfsspannung bereitgestellt werden. Dies ist mit einer so genannten Ladungspumpe möglich, die in 4 mit Bezugsziffer 40.4 schematisch dargestellt ist. Der Anschluss 40.2 ist mit einem Verbraucher des Bordnetzes verbunden, der aus der Batterie versorgt werden soll. 40.5 ist ein Anschluss für die Zuführung eines Steuersignals zu dem Transistor 41.
  • Um das Bordnetz vor Überlast zu schützen, sollte, wie in 5 beispielhaft dargestellt, auch der von einem Schaltelement gesteuerte Leitungspfad durch eine Sicherung gesichert werden. 5 zeigt eine Schaltungsanordnung 50 mit einem n-Kanal MOSFET Transistor 51 als Schaltelement. Der Transistor 51 ist ähnlich beschaltet wie bei dem in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel. So ist der Drainanschluss 51.1 mit dem positiven Pol der Batteriespannung, beispielsweise mit Klemme 30, verbunden. Der Drainanschluss 51.2 führt über eine Sicherung 52, beispielsweise eine Schmelzsicherung, zu einem elektrischen Verbraucher an dem Anschluss 52.1. An dem Gateanschluss des Transistors 51 liegt eine Ladungspumpe 53, an deren Anschluss 53.1 ein Steuersignal angelegt werden kann. Der Einsatz einer Schmelzsicherung wäre einfach und kostengünstig möglich, wäre aber nicht optimal. Problematisch bei der Absicherung eines Halbleiterelements mit einer Schmelzsicherung ist die Charakteristik der Schmelzsicherung. Schmelzsicherungen weisen vergleichsweiser große Toleranzen auf und verfingen über ein träges Auslöseverhalten. Weiterhin ist der Auslösestrom sehr stark temperaturabhängig. Zudem ist eine aufwändige Wartung erforderlich, wenn eine defekte Sicherung ausgetauscht werden muss.
  • Die starke Temperaturabhängigkeit könnte durch ein in 6 dargestelltes Ausführungsbeispiel kompensiert werden. Die dort dargestellte Schaltungsanordnung 60 umfasst wiederum einen n-Kanal MOSFET Transistor 61 als Schaltelement, das über eine Ladungspumpe 63 an seinem Gateanschluss 61.3 steuerbar ist. Der Drainanschluss 61.1 des Transistors 61 liegt wiederum an dem positiven Pol, beispielsweise an Klemme 30. Ein elektrischer Verbraucher an dem Anschluss 62.1 liegt über eine Schmelzsicherung 62 an dem Drainanschluss 61.2 des Transistors 61. An einem Anschluss 63.1 der Ladungspumpe 63 liegt ein PTC Widerstand 64. Durch den PTC Widerstand 64 kann erreicht werden, dass das Schaltelement (Transistor 61) den Stromkreis unterbricht, wenn die Temperatur unzulässig ansteigt. Dazu ist es notwendig, dass der PTC Widerstand die Temperatur in der Umgebung des Transistors 61 und der Sicherung 62 erfasst. Zwar ist hierdurch eine gewisse Temperaturkompensation möglich. Nicht vermeidbar sind jedoch Wartungsarbeiten bei einem Sicherungsdefekt.
  • Mit Hilfe der in 7 dargestellten Schaltungsanordnung 70 könnte diese Situation weiter verbessert werden. Die Schaltungsanordnung 70 umfasst wiederum einen n-Kanal MOSFET Transistor 71 als Schaltelement. An dessen Gateanschluss 71.3 liegt die Ladungspumpe 73 mit ihrem Anschluss 73.1. Der Drainanschluss 71.7 des Transistors 71 liegt wiederum an Klemme 30, also dem positiven Pol des Bordnetzes. Ein zu versorgender elektrischer Verbraucher ist mit dem Sourceanschluss 71.2 zu verbinden. Als Schutzmechanismus ist eine Schaltungsanordnung 72 vorgesehen, die mit dem Drainanschluss 71.1 und dem Sourceanschluss 71.2 des Transistors 71 verbunden ist und die der Stromüberwachung dient. Die Schaltungsanordnung 72 kann, nach einem Auslösevorgang der Sicherungsfunktion, ohne Benutzereingriff zurückgesetzt werden, so dass eine aufwändige Wartung nicht notwendig ist. Die Stromüberwachung durch die Schaltungsanordnung 72 wird durch eine Spannungsmessung realisiert. Dabei wird der Spannungsabfall an dem Durchgangswiderstand des Transistors 71 erfasst, der im Wesentlichen proportional zu dem durch den Transistor 71 fließenden Strom ist. Leider ist jedoch der Durchgangswiderstand des Transistors 71 nicht konstant. Abgesehen von starken Fertigungsstreuungen zeigt dieser Widerstand auch noch eine nichtlineare Abhängigkeit von der Temperatur. Dies führt zu vergleichsweise großer Ungenauigkeit bei der Strommessung und zu einer kaum reproduzierbaren Abschaltcharakteristik im Fehlerfall.
  • Um die Temperaturabhängigkeit bei der Stromüberwachung zu verringern, kann vorteilhaft zusätzlich ein Temperatursensor eingesetzt werden, wie die in 8 dargestellte Schaltungsanordnung 80 zeigt. Als Schaltelement ist wiederum ein n-Kanal MOSFET Transistor 81 vorgesehen, dessen Gateanschluss 81.3 mit einer Ladungspumpe 83 verbunden ist. Für die Überwachung des Stromflusses durch den Transistor 81 ist eine Schaltungsanordnung 82 vorgesehen, die zwischen Drainanschluss 81.1 und Sourceanschluss 81.2 des Transistors 81 geschaltet ist. Als Temperatursensor wird vorteilhaft ein PTC Widerstand 84 eingesetzt, der an einen Anschluss der Ladungspumpe 83 geschaltet ist. Mit dieser Schaltungsanordnung kann schon recht zuverlässig ein reproduzierbares Abschalten des Schaltelements bei einem bestimmten Stromwert über einen weiten Temperaturbereich von etwa –40°C bis etwa +85°C erreicht werden.
  • Fertigungstoleranzen des Durchgangswiderstands des Schaltelements können dagegen mit dieser Maßnahme immer noch nicht hinreichend kompensiert werden. Auch ein lineares Verhalten der Messwerte kann damit nicht erreicht werden.
  • Diese Nachteile können mit einer Schaltungsvariante gemäß 9 überwunden werden. Die in 9 dargestellte Schaltungsanordnung 90 umfasst als Schaltelement wiederum einen n-Kanal MOSFET Transistor 91, an dessen Gateanschluss eine Ladungspumpe 93 geschaltet ist. Der Drainanschluss 91.3 des Transistors 91 ist mit Klemme 30 des Bordnetzes verbunden. PTC Widerstand 94 ist an einen Anschluss der Ladungspumpe 93 geschaltet. Mit dem Sourceanschluss 91.2 des Transistors 91 ist ein Messwiderstand 95 verbunden. Die Anschlüsse des Messwiderstands 95 sind mit einer Schaltungsanordnung 92 verbunden, die den Spannungsabfall an dem Messwiderstand 95 bei Stromfluss erfasst. Durch den Einsatz eines derartigen Messwiderstands, der häufig auch als Shunt-Widerstand bezeichnet wird, kann eine lineare Abhängigkeit zwischen dem Stromfluss und dem aufgrund des Stromflusses entstehenden Spannungsabfall dargestellt werden. Hierdurch lässt sich eine sehr präzise Überstromabschaltung realisieren, die wesentlich präziser ist als eine Absicherung durch eine einfache Schmelzsicherung. Anstelle eines diskreten Widerstands kann vorteilhaft ein Teilstück einer Leiterbahn selbst als Shuntwiderstand eingesetzt werden. Beispielsweise könnte ein Teilstück der Zuleitung zu dem Drainanschluss oder dem Sourceanschluss des Transistors 91 als Messwiderstand definiert werden. Dabei muss ggf. der Temperaturgang der Kupferbahn in Kauf genommen werden. Es lassen sich jedoch Bauvolumen und Gewicht einsparen. Da die Strombelastbarkeit eines Rennleiters mit steigender Umgebungstemperatur abnimmt, kann es erwünscht sein, den Stromfluss bei hoher Temperatur schon bei einer geringeren Stromstärke durch Steuerung des Schaltelements zu unterbrechen. Dies kann vorteilhaft wiederum durch einen mit der Ladungspumpe 93 verbundenen PTC widerstand erreicht werden, der die Temperatur in der Nachbarschaft des Transistors 91 und des Messwiderstands 95 erfasst.
  • Die in 10 dargestellte Schaltungsanordnung 100 zeigt nochmals als Blockschaltbild ein Schaltelement mit den zuvor beschriebenen Schutzeinrichtungen. Als Schaltelement ist wiederum vorzugsweise ein n-Kanal MOSFET Transistor 101 vorgesehen. Dieser steuert den Stromfluss in dem Leitungspfad zwischen seinem Drainanschluss 1201.1 und seinem Sourceanschluss 101.2. Die Schutzbeschaltung umfasst eine Schaltungsanordnung 105 für die Temperaturüberwachung, eine Schaltungsanordnung 102 für die Stromüberwachung, eine Schaltungsanordnung 104 für die Spannungsüberwachung und eine Schaltungsanordnung 103, die als Ladungspumpe fungiert.
  • Die erfindungsgemäße Schalteinrichtung ist insbesondere für die Verwendung in dem Bordnetz eines Kraftfahrzeugs vorgesehen und soll die Leitungspfade zu elektrischen Verbrauchern des Bordnetzes leitend schalten oder unterbrechen. Je nach Schaltzustand der Schaltelemente der Schalteinrichtung sind die Verbraucher demzufolge mit dem positiven Anschluss des Bordnetzes verbunden oder von diesem getrennt. Bei einer bestehenden Verbindung werden sie von dem Bordnetz mit Strom versorgt. Im Folgenden werden die Leitungspfade auch als „Kanäle” bezeichnet. Vorzugsweise umfasst die erfindungsgemäße Schalteinrichtung mehrere Kanäle. Je nach zu versorgendem Verbraucher kann jeder der Kanäle für eine Strombelastung zwischen etwa 20 und 70 A ausgelegt sein. Bei mehreren, beispielsweise 10 Kanälen, muss die Schalteinrichtung auch eine Strombelastung von einigen hundert A bewältigen. Eine besonders kritische Stelle ist der Einspeisungspunkt, an dem die Schalteinrichtung mit dem Pluspol des Bordnetzes, beispielsweise mit Klemme 30 des Bordnetzes, verbunden wird. Ein Ausführungsbeispiel einer geeigneten Kontakteinrichtung ist in 11 dargestellt. Die Schalteinrichtung umfasst eine Leiterplatte 106, die in 11 teilweise sichtbar ist. Eine vergleichsweise einfache aber rüttelfeste und damit betriebssichere Kontaktierung zwischen der Leiterplatte 106 und einem massiven Rundkabel kann durch einen Ringkabelschuh erreicht werden, der unmittelbar auf einen leitenden Flächenabschnitt der Leiterplatte aufgeschraubt wird. Die Befestigung erfolgt mittels einer Schraubverbindung, insbesondere mit einem in die Leiterplatte 106 eingepressten Gewindebolzen, der in 11 mit Bezugsziffer 106.2 bezeichnet ist. Besonders vorteilhaft sind auch so genannte Dickkupferleiterplatten, die einen massiven metallischen Kern umfassen. Bei einer derartigen Leiterplatte wird im Bereich einer Anschlussfläche 106.3 der massive Kern stellenweise freigelegt und mit einem Kabelschuh kontaktiert. Die in 12 dargestellte Kontakteinrichtung 107 zeigt die Rückseite einer mit eingepressten Kontaktbolzen 107.1 bestückten Leiterplatte 107.3. Kontaktbolzen eignen sich besonders gut für die Einspeisung eines Stroms mit hoher Stromstärke. Durch ihre massive Ausführung lassen sie sich gut mit dem Ringkabelschuh eines den Strom zuleitenden Rundkabels kontaktieren. Durch eine Vielzahl von Einpresskontakten 107.2 kann der Strom ohne einen nennenswerten Übergangswiderstand und damit weitgehend verlustfrei in die leitende Fläche der Leiterplatte 107.3 eingespeist werden. Allerdings verursachen die aufwändige Herstellung dieser Kontaktbolzen und ihre Bestückung vergleichsweise hohe Kosten, so dass sich ihr Einsatz nur für den einen zentralen Hochstromkontakt der Leiterplatte empfiehlt, der mit dem Pluspol des Bordnetzes verbunden wird. Als Anschlussstecker für die zu den Verbrauchern führenden Leitungen bzw. Kabelbäume sind dagegen Flachsteckkontakte gut geeignet.
  • 13 zeigt ein Blockschaltbild 130 eines Kanals der Schalteinrichtung. Mit Bezugsziffer 130.9 ist die die Komponenten tragende Leiterplatte bezeichnet. Die Leiterplatte 130.9 ist mit einem Kühlelement 130.1, insbesondere einem flachen Kühlkörper in thermisch gut leitendem Kontakt. Als Schaltelement 130.5 ist ein n-Kanal MOSFET Transistor 130.5 vorgesehen. Ein derartiges Schaltelement zeichnet sich dadurch aus, dass es im leitend geschalteten Zustand einen sehr niedrigen Durchgangswiderstand aufweist. Im gesperrten Zustand zeigt das Schaltelement einen vergleichsweise hohen Widerstand. Dadurch ergibt sich ein geringer Ruhestrom. Ein weiterer großer Vorteil ist der außerordentlich geringe Steuerstrom, der für die Betätigung eines derartigen Schaltelements notwendig ist. Für den Steuerungsvorgang muss lediglich die Gateelektrode aufgeladen werden. Je nach Typ des MOSFET Transistors wird dafür eine Ladung von etwa 20 bis 100 nC benötigt. Nach Aufladung der Gateelektrode ist nur mit einem sehr niedrigen Verluststrom zu rechnen, der unterhalb von etwa 200 nA liegt. Ein weiterer Steuerstrom ist nicht erforderlich. Mit 130.4 ist eine Ladungspumpe bezeichnet, die die für die Ansteuerung des Transistors 130.5 notwendige Spannung bereitstellt. 130.3 ist der Anschluss für die Zuführung eines Steuersignals zur Betätigung des Schaltelements. 130.2 ist der der Starkstromanschluss, der insbesondere als Verbindung zwischen einem Kontaktbolzen und einem Ringkabelschuh ausgebildet sein kann. Mit dem Transistor 130.5 sind weiter verbunden eine Schaltungsanordnung 130.8 für die Stromüberwachung und eine Schaltungsanordnung 130.7 für die Temperaturüberwachung.
  • Im Folgenden werden der Aufbau der erfindungsgemäßen Schalteinrichtung und deren Eingliederung in das Bordnetz eines Kraftfahrzeugs weiter erläutert. Dabei wird zunächst ein einzelner Kanal einer mehrere Kanäle umfassenden Schalteinrichtung weiter beschrieben. 14 zeigt das Blockschaltbild eines einzelnen Kanals einer Schaltanordnung und dessen Anschluss an das Bordnetz. Das Blockschaltbild 140 zeigt einen als Schaltelement eingesetzten n-Kanal MOSFET Transistor 142, der mit einer Ladungspumpe 143 und einer Steuerschaltung 144 verbunden ist. Weiterhin ist der Transistor 142 mit einer Schaltungsanordnung 141 für die Stromüberwachung und einer Schaltungsanordnung 145 für die Temperaturüberwachung verbunden. Der Anschluss für die Verbindung mit dem Pluspol der Batterie (Klemme 30) ist mit 140.1 bezeichnet. Der Anschluss 140.4 ist für die Verbindung mit dem Masseanschluss vorgesehen. Der Anschluss 140.2 ist für eine Verbindung mit einem von der Schalteinrichtung zu steuernden elektrischen Verbraucher des Bordnetzes vorgesehen. Der Anschluss 140.3 ist für die Zuführung eines Steuersignals zum Zweck der Steuerung des Schaltelements vorgesehen. Die erfindungsgemäße Schalteinrichtung kann besonders vorteilhaft als Stromverteiler in dem Bordnetz eines Kraftfahrzeugs verwendet werden. Die Schaltelemente ersetzen dabei die bisher noch standardgemäß eingesetzten elektromechanischen Relais. Herkömmliche mechanische Relais zeichnen sich dadurch aus, dass sie im eingeschalteten Zustand einen niedrigen Übergangswiderstand haben und im ausgeschalteten Zustand nur einen minimalen Kriechstrom aufweisen. Der geringere Übergangswiderstand ist wichtig, um die Verlustleistung möglichst gering zu halten und unnötige Verluste im Fahrzeug zu vermeiden. Betrachtet man beispielsweise ein herkömmliches elektromechanisches Relais für eine Strombelastung von 70 A, dann hat dieses im fabrikneuen Zustand einen Übergangswiderstand von etwa 2 mOhm. Bei der maximalen Strombelastung von 70 A führt dieser Übergangswiderstand zu einer Verlustleistung von rund 10 W. Nach längerer Betriebsdauer mit etwa 100000 Schaltzyklen kann jedoch der Übergangswiderstand eines herkömmlichen Relais um den Faktor fünf erhöht sein. Demzufolge steigt auch die Verlustleistung auf das Fünffache an, kann also schon rund 50 W erreichen. Die bei der erfindungsgemäßen Schalteinrichtung mit MOSFET Transistoren auftretende Verlustleistung liegt weit unter diesem Wert.
  • Im Folgenden werden, unter Bezug auf die in 15 dargestellte Schaltungsanordnung 150, Aufbau und Funktionsweise einer für die Steuerung eines n-Kanal MOSFET Transistors notwendigen Ladungspumpe beschrieben. Die Schaltungsanordnung 150 umfasst einen mit einem Kondensator C1 und einem Widerstand R1 beschalteten integrierten Schaltkreis IC1. Der integrierte Schaltkreis IC1 fungiert als invertierender Schmitt-Trigger. Ein Schmitt-Trigger ist ein elektronischer Komparator, bei dem die Ein- und Ausschaltschwellen um eine definierte Spannung versetzt sind. Das Bauelement zeigt also eine Hysterese. Wird beispielsweise an seinen Eingang eine Spannung von 0 V angelegt, dann ist sein Ausgang auf LOW Pegel. Steigt die Spannung an dem Eingang über eine definierte Schaltschwelle, dann schaltet der Ausgang schlagartig auf HIGH Pegel. Sinkt der Spannungswert an dem Eingang wieder, dann schaltet der Ausgang wieder auf LOW Pegel. Die Ausschaltschwelle liegt allerdings tiefer als die Einschaltschwelle. Bei einem invertierenden Schmitt-Trigger ist das Verhalten exakt das Gleiche, mit der Ausnahme, dass das Ausgangssignal invertiert ist. Der integrierte Schaltkreis IC1 wird mit der Bordnetzspannung versorgt, die beispielsweise 12,5 V beträgt. Diese Spannungsversorgung ist in 15 nicht dargestellt. Mit Hilfe des integrierten Schaltkreises wird ein Rechtecksignal erzeugt. Ist der Kondensator C1 entladen, dann ergibt sich an dem Ausgang des IC1 ein HIGH Pegel. Durch den HIGH Pegel wird der Kondensator C1 über den Widerstand R1 geladen, bis die Schaltschwelle des Schmitt-Triggers IC1 erreicht ist. Der Schmitt-Trigger IC1 schaltet dann um. Sobald an dem Ausgang der LOW Pegel anliegt, wird der Kondensator C1 wieder über den Widerstand R1 entladen. Dieser Vorgang wiederholt sich und an dem Ausgang entsteht eine Rechteckspannung mit einer Amplitude zwischen dem LOW und dem HIGH Pegel des Schmitt-Triggers. Die Frequenz des Rechtecksignals wird durch die Werte des Kondensators C1 und des Widerstands R1 bestimmt. Mit einem handelsüblichen integrierten Schaltkreis, beispielsweise dem TC4S584 der Firma Toshiba, lässt sich beispielsweise eine Frequenz von 100 kHz erreichen. Mit der von IC1 erzeugten Rechteckspannung kann nun die für die Steuerung des Schaltelements erforderliche hohe Spannung auf folgende Weise generiert werden. Befindet sich der Ausgang des Schmitt-Triggers auf Masse Potential, lädt sich der Kondensator C2 über die Diode D2 auf eine Spannung von etwa 11,9 V auf ((Bordnetzspannung von ca. 12,5 V vermindert um die Diodenspannung von etwa 0,6 V). Wenn der Ausgang des Schmitt-Triggers HIGH Pegel annimmt, behält der Kondensator C2 im Wesentlichen die erreichte Spannung, setzt jedoch jetzt auf das Potential von 12,5 V auf, so dass sich an dem positiven Anschluss des Kondensators C2 eine Spannung von etwa 24,4 V (12,5 V + 11,9 V) einstellen würde. Ein Teil der Ladung fließt jedoch wieder über die Diode D1 in den Kondensator C3. Bei voller Ladung von C3 steht dann an diesem eine Spannung von etwa 23,8 V (24,4 V – 0,6 V) an. C3 wird dabei so dimensioniert, dass er eine ausreichende Ladungsmenge speichern kann, um die Gateelektrode des Schaltelements (MOSFET Transistor) anzusteuern. Da die Kapazität der Gateelektrode im Bereich von etwa 5–15 nF liegt, ist eine Kapazität von etwa 100 nF für C3 zweckmäßig. Hiermit lässt sich die Gateelektrode zuverlässig aufladen und das Schaltelement steuern. Auch für den Kondensator C2 wird ein Wert von 100 nF vorgegeben, um ein zügiges Nachladen zu gewährleisten.
  • Im Folgenden wird unter Bezug auf 16 eine Schaltungsanordnung für die Stromüberwachung beschrieben. Die Schaltungsanordnung 160 umfasst einen integrierten Schaltkreis IC2. Betrachtet man zunächst den Ausgang von IC2, sind zwischen diesem und Masse folgende Bauelemente geschaltet: ein PNP-Transistor T1, zwei Widerstände R23, R26, ein Heißleiter 27 parallel geschaltet zu einem Widerstand R28 und ein PNP-Transistor T3. Zwischen dem Anschluss 160.4, der mit Klemme 30 des Bordnetzes verbunden ist und dem Anschluss 160.2, der mit dem Drainanschluss des als Schaltelement dienenden MOSFET Transistors verbunden ist, liegt ein Widerstand R1. Dessen Anschlüsse sind mit Eingangsanschlüssen des integrierten Schaltkreises IC2 verbunden. Zwischen dem Anschluss 160.4 und dem Collektoranschluss des Transistors T3 liegt eine Reihenschaltung der Diode D21 und eines Widerstands R25. Der Verbindungspunkt zwischen der Diode D21 und dem Widerstand R25 ist mit dem Basisanschluss des Transistors T1 verbunden. Der Widerstand R30 liegt mit seinem ersten Anschluss an dem Collektor des Transistors T1 und mit dem zweiten Anschluss an dem ersten Anschluss eines Kondensators C21, dessen zweiter Anschluss an Masse liegt. An den Verbindungspunkt der Widerstände R23, R26 ist ein Widerstand R31 geschaltet, dessen zweiter Anschluss mit dem Basisanschluss des Transistors T2 verbunden ist. Der Emitteranschluss des Transistors T2 liegt an Masse. Der Collektoranschluss des Transistors T2 ist mit dem Anschluss 160.3 verbunden, der an den Gateanschluss des Schaltelements führt. Mit dem Anschluss 160.3 ist auch die Anode eines Thyristors TH1 verbunden, dessen Kathode an Masse liegt. Das Gate des Thyristors Th1 ist mit dem massefernen Anschluss des Kondensators C21 verbunden. Zwischen der Basis des Transistors T3 und Masse ist ein Widerstand R32 geschaltet. Weiterhin liegt an der Basis des Transistors T3 ein Widerstand R29. An dessen zweiten Anschluss 160.1 wird das Steuersignal für die Steuerung des Schaltelements angelegt. Der Transistor T1 dient zusammen mit der Diode D21 und dem Widerstand R25 als Schutzbeschaltung für den integrierten Schaltkreis IC2. Der Spannungsabfall zwischen dem Eingangsanschluss und dem Ausgangsanschluss von IC2 sollte einen Wert von 20 V nicht wesentlich überschreiten, um eine Beschädigung von IC2 zu verhindern. Da in dem Bordnetz eines Kraftfahrzeugs mit einer üblichen Nennspannung von 12 V durchaus Spannungsspitzen bis etwa 30 V auftreten können, müssen empfindliche Bauelemente, wie hier IC2, vor diesen Spannungsspitzen geschützt werden. Hierzu dient hauptsächlich der Transistor T1 an dem Ausgang des Schaltkreises IC2. Im Normalfall liegt die Basis des Transistors T1 über den Widerstand R25 an Massepotential. Transistor T1 ist damit leitend gesteuert. D21 ist eine 12 V Zenerdiode. Sobald die Spannung an dem Eingang der Schaltungsanordnung über 12 V steigt, ist die Durchlassspannung der Diode D21 überschritten und diese beginnt zu leiten. Hierdurch wird die Spannung an der Basis des Transistors T1 angehoben, so dass der Spannungsabfall an dem Schaltkreis IC2 auf etwa 12 V begrenzt wird. Über den Widerständen R23, R26, R27 und R28 stellt sich, in Abhängigkeit von dem Ausgangsstrom von IC2 ein bestimmter Spannungswert ein. Der Abgriff über den Widerstand R30 führt an das Gate des Thyristors TH1. Durch die ihm zugeführte Spannung wird der Thyristor TH1 leitend. Dieser leitende Zustand hält solange an, bis das Gate wieder an Massepotential gelegt wird. Ein handelsüblicher Thyristor, wie beispielsweise CMPS5062 der Firma Central Semiconductor Corp., wird beispielsweise bei einer Gatespannung von etwa 0,8 V leitend gesteuert. Da die Anode des Thyristors TH1 mit dem Gateanschluss des Schaltelements verbunden ist, wird die Gateelektrode des Schaltelements auf Massepotential gezogen, mit der Folge, dass das Schaltelement den Stromkreis unterbricht. Um ein Zünden des Thyristors TH1 durch kurze Stromspitzen zu vermeiden, ist ein aus dem Widerstand R30 und dem Kondensator C21 bestehender Tiefpass geschaltet. Mit einem Widerstandswert von 22 kOhm für den Widerstand R30 und einem Kapazitätswert von 10 nF für den Kondensator C21 ergibt sich eine Zeitkonstante von etwa 0,22 ms. Damit lassen sich Stromspitzen filtern, die nur wenige Millisekunden andauern. Um auch bei einem massiven Kurzschluss noch eine Überlastung der Schaltungsanordnung zu vermeiden, ist ein weiterer Schutzmechanismus vorgesehen. Dieser nutzt den Spannungsabgriff über den Widerstand R31 und den Transistor T2. Sobald die Spannung zwischen den Widerständen R23 und R26 über etwa 0,6 V ansteigt, wird der Transistor T2 leitend gesteuert. Da der Gateanschluss des als Schaltelement eingesetzten MOSFWT Transistors weiterhin durch die Ladungspumpe versorgt wird, befindet sich de MOSFET Transistor im linearen Betrieb. Das heißt, je höher der Strom ist, der von dem Stromsensor detektiert wird, desto stärker wird das Gate des MOSFET Transistors gegen das Massepotential gezogen. Hierdurch wird der Stromfluss begrenzt und eine Beschädigung des MOSFET Transistors auch bei kurzen Stromspitzen ausgeschlossen. In einem praktisch realisierten Ausführungsbeispiel ist die Überstromabschaltung derart dimensioniert, dass der Thyristor TH1 bei einem Ausgangsstrom des Stromsensors von etwa 150 μA leitend gesteuert wird. Bei einem Shuntwiderstand mit dem Widerstandswert von etwa 0,1 mOhm entspricht dies einer Stromspitze von etwa 150 A. Wie weiter unten noch beschrieben, wird als Shuntwiderstand beispielsweise ein Teilstück einer zu dem Schaltelement führenden Leiterbahn eingesetzt. Je nach Auslegung des Kanals der Schalteinrichtung liegt der Widerstand eines derartigen Teilstücks der Leiterbahn bei etwa 0,1 mOhm. Bei einem Laststrom von etwas 70 A führt dies zu einem Spannungsabfall von etwa 7 mV an diesem Shuntwiderstand. Dieser Wert stellt noch einen guten Kompromiss zwischen einer hinreichend genauen Messgenauigkeit und einer möglichst geringen Verlustleistung dar. Um diese relativ kleine Spannung für eine Stromregelung einsetzen zu können, muss sie zunächst verstärkt werden. Eine dafür geeignete handelsübliche Schaltungsanordnung ist beispielsweise der integrierte Schaltkreis 1009 der Firma Zetex. Dieser Schaltkreis setzt den Spannungsabfall an dem Shuntwiderstand in einen dazu proportionalen Strom um. Durch einen Widerstand zwischen dem Ausgang und der Masse lässt sich eine massereferenzierte Spannung generieren, welche dann zur Auswertung des Stroms verwendet werden kann. Der Schaltkreis erzeugt pro 1 mV Spannungsabfall Ausgangsstrom von etwa 10 μA. Bei einem Spannungsabfall von etwa 7 mV stehen demzufolge etwa 70 μA zur Verfügung. Mit diesem Strom lassen sich durch eine Widerstandskaskade mehrere Spannungslevels erzeugen, die zur Strombegrenzung bzw. auch zur Abschaltung des Kanals eingesetzt werden können. Da die Leiterbahn üblicherweise aus Kupfer besteht, ist mit einem bestimmten Temperaturgang zu rechnen. Um diesen zu kompensieren, ist in der in 16 dargestellten Schaltungsanordnung zweckmäßig ein NTC Widerstand R27 vorgesehen. Durch diese Kompensation kann erreicht werden, dass, über einen weiten Temperaturbereich, die Abschaltung immer bei dem gleichen Stromwert stattfindet. Der Transistor T3 dient dazu, den Ruhestrom der Schaltungsanordnung zu minimieren. Hierdurch lässt sich vorteilhaft auch der Strommesspfad vollständig abschalten, wenn der als Schaltelement des Kanals eingesetzte MOSFET Transistor nicht angesteuert wird. Die weiteren Widerstände R29 und R32 dienen der Strombegrenzung und der Ansteuerung des Transistors T3, um diesen mit einem Spannungspegel von etwa 12,5 V ansteuern zu können.
  • Für die Temperaturüberwachung der Schaltungsanordnung wird ein PCT Widerstand eingesetzt, der insbesondere in den Emitterzweig des Transistors T3 geschaltet ist. Dieser PTC Widerstand ist in 16 mit R16a bezeichnet. Die charakteristische Kennlinie eines für diese Anwendung geeigneten, handelsüblichen PTC Widerstands zeigt das Diagramm in 16a. In diesem Diagramm ist der Widerstand des PTC Widerstands als Funktion der Temperatur dargestellt. Als gut geeignet hat sich der PTC Widerstand B59701A062 der Firma Epcos erwiesen. Der PTC Widerstand hat einen vergleichsweise kleinen Widerstandswert von etwa 350 bis 500 Ohm in einem Temperaturbereich zwischen etwa 10°C und 100°C. Ab einer Temperatur von etwa 100°C steigt der Widerstand jedoch schnell an und erreicht bei etwa 120°C schon einen Wert von etwa 100 kOhm. Dieser PTC Widerstand bewirkt, dass die Spannung an den Strombegrenzungsabgriffen im Normalbetrieb leicht angehoben wird. Wenn die Temperatur der Schaltungsanordnung jedoch einen Wert von beispielsweise etwa 100°C übersteigt, dann steigt die Spannung steil an, so dass der Thyristor Th1 zündet und damit den Strompfad abschaltet. Bei der Realisierung einer Schalteinrichtung mit mehreren Kanälen ist es ausreichend, nur einen einzigen PTC Widerstand einzusetzen. Dieser erhöht im Normalfall an jedem Kanal die Spannung an dem Emitteranschluss des zugeordneten Transistors T3 nur leicht. Sobald die Temperatur der Schaltungsanordnung aber über etwa 100°C–v110°C ansteigt, wird die Spannung derart stark angehoben, dass sämtliche vorhandenen Kanäle abgeschaltet werden.
  • Bei der Ansteuerung der Kanäle der Schalteinrichtung müssen zwei Varianten unterschieden werden: die positive und die negative Logik. Bei der positiven Logik muss das Schaltelement leitend geschaltet werden, wenn ein HIGH Signal an dem Steuereingang anliegt. Es muss abgeschaltet werden, wenn ein LOW Signal anliegt. Dabei entspricht in einem Bordnetz eines Fahrzeugs das HIGH Signal der Bordnetzspannung und das LOW Signal der Fahrzeugmasse. Bei der negativen Logik ist das Verhalten genau umgekehrt. Das heißt, dass das Schaltelement leitend gesteuert wird, wenn ein LOW Signal anliegt und gesperrt wird, wenn ein HIGH Signal anliegt. Die Ansteuerung bei positiver Logik ist sehr einfach und wird im Folgenden unter Bezug auf 17 erläutert. Hierbei wird das an den Anschluss 170.1 der Schaltungsanordnung 170 angelegte Steuersignal über den Widerstand R71 an den Versorgungsanschluss 170.2 des Schmitt-Triggers der Ladungspumpe angeschlossen. Dadurch ist die Ladungspumpe immer aktiv, wenn ein HIGH Signal an dem Anschluss 170.1 anliegt. Bei einem LOW Signal schaltet dagegen die Ladungspumpe ab und das Schaltelement sperrt.
  • Wie die in 18 dargestellte Schaltungsanordnung 180 zeigt, ist die Ansteuerung bei negativer Logik etwas aufwändiger, da zunächst das Signal invertiert werden muss. Die Versorgung der Ladungspumpe muss in diesem Fall dann erfolgen, wenn das Steuersignal auf Masse liegt. Hierzu wird ein pnp-Transistor T18 zwischen den mit Klemme 30 des Bordnetzes verbundenen Anschluss 180.3 und die Versorgung des Schmitt-Triggers der Ladungspumpe, hier Anschluss 180.2, geschaltet. Der Transistor T18 wird leitend gesteuert, wenn sein Basisanschluss über den Widerstand R85 auf Massepotential gelegt wird. Der Widerstand R84 stellt sicher, dass im floatenden Zustand des Steuersignals die Basis des Transistors T18 auf das Potential der Klemme 30 gezogen wird und somit der Transistor T18 sperrt. Auch wenn das Steuersignal auf HIGH liegt, sperrt der Transistor T18 und der Schmitt-Trigger der Ladungspumpe wird nicht versorgt.
  • Schon aus der bisherigen Beschreibung geht hervor, dass jeder Kanal der Schalteinrichtung jeweils nur über insgesamt vier Anschlüsse verfügt. Dies vereinfacht die Kontaktierung der diversen Kanäle und ihre Integration auf einer gemeinsamen Leiterplatte. Zwei dieser insgesamt vier Anschlüsse sind Hochstromanschlüsse, über die ein Dauerstrom von beispielsweise bis zu 70 A fließen kann. Einer dieser Anschlüsse wird mit dem Pluspol des Bordnetzes, insbesondere mit Klemme 30 des Bordnetzes verbunden. Dies ist der Anschluss, von dem aus die Verbraucher mit Strom versorgt werden. Das Potential der Klemme 30 entspricht dabei dem positiven Potential des Bordnetzes. Der zweite Hochstromanschluss wird mit dem jeweils zu versorgenden Verbraucher des Bordnetzes verbunden und von dem Schaltelement des Kanals geschaltet. Dazu kommen noch zwei Anschlüsse für Steuersignale, die jeweils nur mit einigen Milliampere belastet werden. Die Eingangsspannung für diesen Eingangsanschluss entspricht der Batteriespannung des Fahrzeugs und liegt im Normalfall zwischen etwa 9 V und 15 V. Im Fehlerfall kann die Spannung einen Wert bis etwa 30 V annehmen. Der Eingang wird auch durch derartige Spannungsspitzen nicht beschädigt.
  • Der Ruhestrom an dem zu der Klemme 30 führenden Anschluss eines Kanals beträgt wenige Mikroampere und belastet daher die Schalteinrichtung kaum. Im ausgeschalteten Zustand beträgt die Ausgangsspannung nahezu Null Volt. Im eingeschalteten Zustand dagegen entspricht die Spannung bis auf einen kleinen Spannungsabfall im System der Spannung der Klemme 30. Der Spannungsabfall in dem System hängt von der Last an dem Ausgang ab. Bei einem Strom von etwa 70 A in einem durchgeschalteten Kanal ist mit einem Spannungsabfall von etwa 0,3 V gegenüber der Spannung an Klemme 30 zu rechnen.
  • Jeder Kanal und damit die gesamte Schalteinrichtung sind durch die interne Stromüberwachung kurzschlussfest. Beim Auftreten eines Kurzschlusses gegen Masse wird der Ausgang abgeschaltet, so dass kein Strom mehr fließt. Die Verbindung zu dem Ausgang wird erst wieder durch eine erneute Ansteuerung des Kanals eingeschaltet. Ein Kurzschluss des Ausgangs gegen das Potential der Klemme 30 wird bei der Schalteinrichtung nicht erkannt, da ein derartiger Kurzschluss keine nachteiligen Folgen hat. Sobald ein derartiger Kurzschluss auftritt, liegt der Ausgang auf dem Potential der Klemme 30, unabhängig, in welchem Schaltzustand der Kanal sich gerade befindet. Jeder Kanal wird in Abhängigkeit von der zu schaltenden Last dimensioniert. In einer weiter unten noch detailliert beschriebenen Ausführungsvariante sind in einer erfindungsgemäßen Schalteinrichtung Kanäle mit drei unterschiedlichen Strombelastbarkeiten vorgesehen. Unabhängig von dem jeweils fließenden Laststrom ist der Ausgang so dimensioniert, dass eine Überlastung durch einen Überstromausgeschlossen ist. Im Falle eines Überstroms wird der überlastete Kanal abgeschaltet. Kurzzeitige Stromspitzen, die beim Laden einer kapazitiven Last auftreten können, werden gefiltert, so dass sie nicht zum Auslösen der Überstromabschaltung führen können.
  • Im Weiteren werden, unter Bezug auf 19 und folgende Ausführungsformen einer vollständigen Schalteinrichtung mit mehreren Kanälen beschrieben. Im Prinzip besteht die Schalteinrichtung aus einer Zusammenschaltung mehrerer Kanäle, der schon in 14 gezeigten Art. 19 zeigt nun ein Blockschaltbild einer mehrere Kanäle umfassenden Schalteinrichtung 190. Auf einer Leiterplatte 190A sind mehrere Kanäle K1, K2, K3, ... Kn mit Baugruppen wie in 14 angeordnet. Bis auf eine ggf. unterschiedliche Belastbarkeit sind die Kanäle im Wesentlichen identisch aufgebaut. Jeder Kanal umfasst vier Anschlüsse. Die Anschlüsse 193.1, 193.2, 193.3, 193.n sind zu einem Anschluss 195 zusammengefasst, der mit Klemme 30 des Bordnetzes verbunden wird. Die Anschlüsse 194.1, 194.2, 194.3, 194.n sind zu einem Anschluss 196 zusammengefasst, der mit Masse verbunden wird. Die Anschlüsse 191.1, 191.2, 191.3, 191.n sind individuelle Ausgangsanschlüsse, die mit den zu versorgenden Verbrauchern des Bordnetzes verbunden werden. Die Anschlüsse 192.1, 192.2, 192.3, 192.n sind Eingänge für Steuersignale.
  • 20 zeigt eine Aufsicht auf eine Leiterplatte 200 der Schalteinrichtung 5. Die in dieser Aufsicht sichtbare Hauptfläche der Leiterplatte 200 trägt in diesem Ausführungsbeispiel eine Mehrzahl von Kanälen K1R, K1L, K2.1R, K2.2R, K2.1L, K2.2L, K3.1R, K3.2R, K3.1L, K3.2L. Unter Kanal soll, in diesem Zusammenhang, ein Leitungspfad verstanden werden, der durch mindestens ein Schaltelement steuerbar ist. Steuerbar heißt, dass der Leitungspfad, je nach Schaltlage des Steuerelements, elektrisch leitend oder unterbrochen ist. In dem leitend geschalteten Zustand verbindet ein Leitungspfad einen elektrischen Verbraucher 6.1, 6.2, ... 6.n des Bordnetzes mit dem Pluspol der Versorgungsspannung, insbesondere mit Klemme 30 (KL30) der Batterie 2. Die Leiterplatte 200 ist vorzugsweise rechteckförmig ausgebildet. Entlang einer ersten Längsseite der Leiterplatte ist auf der in 20 dargestellten Hauptseite der Leiterplatte 200 eine vergleichsweise breite Leiterbahn 202 angeordnet, die für eine Verbindung mit Klemme 30 des Bordnetzes, also mit dem Pluspol der Batteriespannung, vorgesehen ist. Entlang der gegenüber liegenden Längsseite der Leiterplatte 200 sind Anschlüsse 204.1, 204.2, 204.3, ... 204.10 für die Verbindung mit Steuerleitungen und Anschlüsse 205.1, 205.2, 205.3, ... 205.10 für die Verbindung mit elektrischen Verbrauchern des Bordnetzes auf dieser Hauptfläche der Leiterplatte 200 angeordnet. Der weitere Anschluss 203 ist für die Verbindung mit Masse vorgesehen. Der Anschluss 207 wird mit Klemme 30verbunden. Als Schaltelement ist für jeden Kanal ein MOSFET-Transistor 201.1, 201.2, 201.3, ... 201.10 vorgesehen. Der Drainanschluss eines jeden MOSFET-Transistors ist über je einen Messwiderstand 206.1, 206.2, 206.3, ... 206.10 mit der Leiterbahn 202 verbunden. Der Messwiderstand wird durch ein Stück der Leiterbahn gebildet, die den jeweiligen Drainanschluss jedes MOSFET-Transistors mit der Leiterbahn 202 verbindet. Die Kanäle sind auf der Leiterplatte 200 symmetrisch angeordnet. Da der Anschluss 207 für die positive Bordspannung im Wesentlichen mittig auf einer Längsseite der Leiterplatte 200 angeordnet ist, sind die für die höchste Strombelastung vorgesehenen Kanäle K1R und K1L, im Interesse einer möglichst kurzen Leitungsführung symmetrisch unmittelbar neben dem Anschluss liegend auf der Leiterplatte 200 angeordnet. Für die größtmögliche Strombelastung, in der Größenordnung von maximal etwa 50 A bis etwa 100 A, sind also zwei Kanäle K1R, K1L, vorgesehen. Daran schließen sich rechts und links je zwei Kanäle K2.1R, K2.2R, K2.1L, K2.2L für eine mittlere Strombelastung in der Größenordnung von etwa 30 A bis 50 A an. Noch weiter nach außen folgen je zwei weitere Kanäle K3.1R, K3.3R und K3.1L, K3.2L, die für eine maximale Strombelastung von etwa 20 A ausgelegt sind. Die Sourceanschlüsse der MOSFET-Transistoren sind jeweils über eine möglichst breite Leiterbahn an die Ausgangsanschlüsse 205.1, 205.2, 205.3, ... 205.10 geführt, die vorzugsweise mit Flachsteckkontakten bestückt sind, was allerdings in 20 nicht sichtbar ist. Von diesen Flachsteckkontakten kann dann der Laststrom für elektrische Verbraucher 6.1, 6.2 6.3, ... 6.n in dem Bordnetz abgenommen werden.
  • Ziel der Erfindung war auch ein möglichst geringes Bauvolumen, um die Schalteinrichtung möglichst universell auch als Ersatz für herkömmliche Schalteinrichtungen mit Relais als Schaltelementen einsetzen zu können. Dieses Ziel wurde durch eine Schalteinrichtung 210 in einem Gehäuse 211 mit L-förmigem Querschnitt erreicht, die in 21 in perspektivischer Sicht dargestellt ist. Das Gehäuse 211 passt in ein Bauvolumen mit den Kantenlängen 43 mm × 143 mm × 54 mm. Durch die erfinderische Lösung konnte somit ein unter etwa 335000 mm3 liegendes Bauvolumen der Schalteinrichtung erreicht werden. Auch die Gewichtsreduzierung ist ein wichtiger Aspekt, da durch leichtere Kraftfahrzeuge der Kraftstoffverbrauch verringert werden kann. Im Vergleich zu einer herkömmlichen Schalteinrichtung mit im Wesentlichen gleichen Leistungsmerkmalen konnte das Gewicht der erfindungsgemäßen Schalteinrichtung auf weniger als ein Drittel reduziert werden. Ein serienreifer Prototyp der erfindungsgemäßen Schaltungseinrichtung mit 10 Kanälen wiegt beispielsweise weniger als etwa 150 g. Über einen massiven Kabelschuh 210.1 und ein Kabel 210.3 mit großem Leiterquerschnitt ist die Schalteinrichtung 210 mit Klemme 30, also dem positiven Pol der Batterie des Bordnetzes, verbindbar. Mit Bezugsziffer 210.2 ist ein Kabelbaum bezeichnet, der die Schalteinrichtung 210 mit elektrischen Verbrauchern 6.1, 6.2, 6.3, ... 6.n des Bordnetzes verbindet. Um den jeweiligen Schaltzustand der oben genannten Kanäle schnell und auf einfache Weise verkennen zu können, sind in einer Wandung des Gehäuses 211 Anzeigeeinrichtungen 210.4a, 210.4b, 210.4c, ... 210.4n angeordnet, die von außen sichtbar sind. Für jeden Kanal der Schalteinrichtung 210 ist somit eine Anzeigeeinrichtung vorgesehen. Als Anzeigeeinrichtungen werden vorzugsweise LEDs eingesetzt. Diese können in einem besonders einfachen Ausführungsbeispiel beispielsweise derart geschaltet sein, dass sie bei einem leitend geschalteten Kanal leuchten und bei einem nicht leitend geschalteten Kanal nicht leuchten. In einer anderen Ausführungsvariante können auch mehrfarbige LEDs zum Einsatz kommen, die den jeweiligen Schaltzustand des Kanals durch eine andere Lichtfarbe anzeigen. In besonders vorteilhafter Weise können die Anzeigeeinrichtungen zusätzlich auch als Fehleranzeige eingesetzt werden. Beispielsweise kann der durch einen leitend geschalteten Kanal zu einem elektrischen Verbraucher fließende Strom erfasst werden. Bei einem unzulässig hohen oder unzulässig niedrigen Wert des Stroms, der auf einen Defekt des Verbrauchers oder des zu ihm führenden Kabels hindeutet, kann die zugeordnete Anzeigeeinrichtung in einen Blinkmodus gesteuert werden. Durch die zuvor beschriebenen Maßnahmen ist eine einfache und schnelle Diagnose der Schalteinrichtung und/oder ihrer Peripherie mittels einer bloßen Sichtkontrolle möglich.
  • 22 zeigt einen Querschnitt durch eine Schalteinrichtung 220 mit einem L-förmigen Gehäuse etwa der in 21 dargestellten Art. Der Querschnitt durch die Schalteinrichtung ist etwa entlang der Linie A-A von 21 geführt. Das Gehäuse 220.1 besteht aus zwei Gehäuseteilen 220.1a und 220.1b, die auf der senkrecht zu der Zeichenebene stehenden Trennebene TE aufeinander stoßen. Der Querschnitt des Gehäuseteils 220.1b ist im Wesentlichen L-förmig. Der Querschnitt des Gehäuseteils 220.1a ist im Wesentlichen I-förmig. Der Gehäuseteil 220.1a dient im Wesentlichen nur als Deckel für den Gehäuseteil 220.1b, der die Leiterplatte 200 mit allen elektronischen Bauelementen und die Steckerteile aufnimmt. Weitere Einzelheiten zu der Ausgestaltung der Gehäusehälften folgen weiter unten im Text. Auf der Leiterplatte 200 sind alle für die steuerbaren Kanäle erforderlichen Komponenten, insbesondere auch die Schaltelemente angeordnet. In der Schnittdarstellung gemäß 22 ist noch ein Schaltelement 201.1 sichtbar. In 22 sind weiter ein auf der Leiterplatte befestigter Stecker 225.1, insbesondere ein Flachstecker, und ein darauf gesteckter Steckverbinder 224.1 sichtbar. Der Steckverbinder ist mit einem Kabelbaum 224 verbunden, der zu elektrischen Verbrauchern 6.1, 6.2, 6.3, ... 6.n des Bordnetzes führt. In dem unteren Teil der Schnittdarstellung ist der für die Verbindung mit Klemme 30 des Bordnetzes bestimmte Anschlussbolzen 220.2 erkennbar. Mit Bezugsziffer 223.1 ist eine der mehreren Anzeigeeinrichtungen bezeichnet, die in dieser Ausführungsvariante der Erfindung vorteilhaft ebenfalls auf der Leiterplatte 200 selbst angeordnet sind. Bei Blickrichtung entlang des Pfeils PF1 ist das von der Anzeigeeinrichtung 223.1 erzeugte Licht durch eine der Anzeigeeinrichtung 223.1 zugeordnete Öffnung in dem Gehäuse 220.1 erkennbar. Diese Öffnung ist in 22 nicht ausdrücklich dargestellt. Um die bei dem Betrieb der Schalteinrichtung 220 entstehende Verlustwärme optimal abzuführen, ist die Leiterplatte 200 vorzugsweise thermisch gut leitend mit einem großflächigen Kühlelement 222, insbesondere Kühlkörper, verbunden. Besonders vorteilhaft sind die Leiterplatte 200 und das Kühlelement 222 mit einer Vergussmasse 221 miteinander vergossen. Dadurch ergeben sich ein besonders guter thermischer Kontakt und ein Schutz der elektronischen Bauelemente auf der Leiterplatte 200. Als Kühlelement wird zweckmäßig ein vorzugsweise aus Kupfer oder Aluminium bestehender Kühlkörper eingesetzt. Als Vergussmasse wird Polyurethan bevorzugt, das auch kleine Unebenheiten zwischen der Leiterplatte 200 und dem Kühlelement 222 ausfüllt.
  • Im Folgenden wird die Konstruktion der beiden Gehäuseteile 220.1a und 220.1b näher beschrieben. 23 zeigt eine Aufsicht auf den Innenbereich des Gehäuseteils 220.1b, der zur Aufnahme der Leiterplatte 200 und der Steckerteile vorgesehen ist. Der Gehäuseteil 220.1b umfasst schlitzförmige Ausnehmungen 230, 231 für die Aufnahme und Führung von Steckerteilen, insbesondere Flachstecker, die auf der Leiterplatte 200 angeordnet sind. Die Ausnehmung 231 ist dabei für die Aufnahme eines zentral angeordneten Massekontakts bestimmt. Die mehreren Ausnehmungen 230 sind für die Aufnahme und Führung der Flachstecker bestimmt, die eine Verbindung zu den elektrischen Verbrauchern des Bordnetzes ermöglichen. Zentral im, Bereich einer Längsseite des Gehäuseteils ist eine Ausnehmung 232 angeordnet, die für die Aufnahme eines Kontaktbolzens für die Verbindung mit Klemme 30 des Bordnetzes vorgesehen ist. In dem Innenbereich des Gehäuseteils 220.1b ist weiter eine Mulde 233 für die Aufnahme mindestens eines Kühlelements ausgeformt. An einer Schmalseite des Gehäuseteils 220.1b sind weiter eine zylinderförmige Führung 235a und ein Clip 234a angeformt. An der gegenüber liegenden Schmalseite des Gehäuseteils ist ein Formstück 236 erkennbar, dass für die Verbindung des Gehäuses mit einem karosserieseitig vorhandenen Rack (E-Rack) vorgesehen ist.
  • 24 zeigt eine Aufsicht auf die Außenseite des zweiten Gehäuseteils 220.1a, der als Deckel auf den in 23 dargestellten ersten Gehäuseteil 220.1b aufgeclipst wird. Dazu sind mindestens je zwei Clips 241a, 241d, bzw. 241b, 241c auf jeder Längsseite des Gehäuseteils und ein Clip 234b an einer Schmalseite des Gehäuseteils 220.1a vorgesehen. Weiter umfasst dieser Gehäuseteil eine mit der zylinderförmigen Führung 235a des Gehäuseteils 220.1a fluchtende zylindrische Führung 235b und eine gelochte Ausnehmung 240 für die Anbringung eines Ringkabelschuhs. Weiterhin sind in dem Gehäuseteil mehrere, dieses durchdringende Öffnungen 242 angeordnet, durch die hindurch der jeweilige Leuchtzustand der oben beschriebenen Anzeigeeinrichtungen beobachtet werden kann.
  • 25 zeigt nochmals eine Aufsicht auf die Innenseite des Gehäuseteils 220.1b mit zwei Kühlelementen 222, die in die Mulde 233 eingelegt sind. Die Mulde wird anschließend mit Vergussmasse aufgefüllt, ehe die Leiterplatte 200 auf die Kühlelemente 222 aufgelegt wird.
  • 26 zeigt nochmals eine Aufsicht auf die Außenseite des Gehäuseteils 220.1a. Gut sichtbar sind die schlitzförmigen Ausnehmungen 230, 231 für die Aufnahme und Führung von Flachsteckern.
  • Das in 27 dargestellte Diagramm verdeutlicht, dass mit der erfinderischen Schalteinrichtung die Verlustleistung beträchtlich reduziert werden kann. Auf der X-Achse des Diagramms ist der Strom in Ampere aufgetragen. Auf der Y-Achse ist die Verlustleistung in Watt aufgetragen. Kurve K1 repräsentiert die Verlustleistung einer auf herkömmliche Weise mit Relais ausgestatteten Schalteinrichtung. Im Vergleich dazu repräsentiert die Kurve K2 die Verlustleistung einer erfindungsgemäßen Schalteinrichtung. Beispielsweise ist bei einem Strom von etwa 40 A bei einer herkömmlichen Schalteinrichtung mit einer oberhalb von etwa 8 W liegenden Verlustleistung zu rechnen. Bei dem gleichen Stromwert muss bei einer erfindungsgemäß ausgebildeten Schalteinrichtung dagegen nur eine Verlustleistung von etwa 5 W abgeführt werden.
  • Als Ausführungsbeispiel wurde oben eine kundenspezifisch ausgebildete Schalteinrichtung detailliert beschrieben. Im Rahmen der Erfindung sind selbstverständlich weitere Ausführungsvarianten denkbar. So kann beispielsweise eine Schalteinrichtung Kanäle mit anderen Strombelastbarkeiten umfassen. Im Interesse großer Stückzahlen und einer kostengünstigen Fertigung kann es auch zweckmäßig sein, die Kanäle auf einer Leiterplatte der Schalteinrichtung identisch auszubilden und eine unterschiedliche Strombelastung durch das parallele Schalten von Kanälen zu ermöglichen. Weiterhin ist es denkbar, durch Vergrößerung der Leiterplatte und entsprechende Anpassung des Gehäuses eine noch größere Anzahl von Kanälen bereitzustellen, wenn, beispielsweise in einem Kraftfahrzeug, eine größere Anzahl von Verbrauchern versorgt werden soll. Denkbar ist auch eine Weiterbildung in dem Sinne, dass mehrere Leiterplatten mit jeweils identischen Kanälen unterschiedlicher Strombelastung in einem Gehäuse angeordnet werden. Schließlich ist es weiterhin auch möglich, das Äußere der Gehäuse, durch geeignete Rastmittel oder dergleichen, derart auszubilden, dass sie auf einfache Weise miteinander verbindbar sind. Auf diese Weise könnten Schalteinrichtungen mit Kanälen unterschiedlicher Belastbarkeit flexibel an von Kunden gewünschte Applikationen angepasst werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Bordnetz
    2
    Batterie
    3
    Generator
    4
    Sicherung
    5
    Schalteinrichtung
    5.1
    Schaltelement
    5.2
    Schaltelement
    5.3
    Schaltelement
    5.n
    Schaltelement
    6.1
    Verbraucher
    6.2
    Verbraucher
    6.3
    Verbraucher
    6.n
    Verbraucher
    20
    Relais
    20.1
    Spule
    20.2
    Anschluss
    20.3
    Anschluss
    20.4
    Schaltkontakt
    20.5
    Anschluss
    20.6
    Anschluss
    21
    Sicherung
    30
    Schaltungsanordnung
    30.1
    Anschluss
    30.2
    Anschluss
    30.3
    Schalter
    31
    MOSFET Transistor
    40
    Schaltungsanordnung
    40.1
    Anschluss
    40.2
    Anschluss
    40.3
    Anschluss
    40.4
    Schaltungsanordnung Ladungspumpe
    40.5
    Anschluss
    41
    n-Kanal MOSFET Transistor
    50
    Schaltungsanordnung
    51.1
    Anschluss
    51.1
    Anschluss
    51.2
    Anschluss
    51.3
    Anschluss
    52
    Sicherung
    52.1
    Anschluss
    53
    Schaltungsanordnung Ladungspumpe
    53.1
    Anschluss
    60
    Schaltungsanordnung
    61
    n-Kanal MOSFET Transistor
    61.1
    Anschluss
    61.2
    Anschluss
    61.3
    Anschluss
    62
    Sicherung
    63
    Schaltungsanordnung Ladungspumpe
    63.1
    Anschluss
    63.2
    Anschluss
    64
    PTC Widerstand
    64.1
    Anschluss
    70
    Schaltungsanordnung
    71
    n-Kanal MOSFET Transistor
    71.1
    Anschluss
    71.2
    Anschluss
    71.3
    Anschluss
    72
    Schaltungsanordnung Stromüberwachung
    73
    Schaltungsanordnung Ladungspumpe
    73.1
    Anschluss
    80
    Schaltungsanordnung
    81
    n-Kanal MOSFET Transistor
    81.1
    Anschluss
    81.2
    Anschluss
    81.3
    Anschluss
    82
    Schaltungsanordnung Stromüberwachung
    83
    Schaltungsanordnung Ladungspumpe
    84
    PTC Widerstand
    90
    Schaltungsanordnung
    91
    n-Kanal MOSFET Transistor
    91.1
    Anschluss
    91.2
    Anschluss
    91.3
    Anschluss
    92
    Schaltungsanordnung Stromüberwachung
    93
    Schaltungsanordnung Ladungspumpe
    94
    PTC Widerstand
    95
    Verbraucher
    100
    Schaltungsanordnung
    101
    MOSFET Transistor
    101.1
    Anschluss
    101.2
    Anschluss
    102
    Schaltungsanordnung Stromüberwachung
    103
    Schaltungsanordnung Ladungspumpe
    104
    Schaltungsanordnung Spannungsüberwachung
    105
    Schaltungsanordnung Temperaturüberwachung
    106
    Kontakteinrichtung
    106.1
    Leiterplatte
    106.2
    Gewindebolzen
    106.3
    Anschlussfläche
    107
    Kontakteinrichtung
    107.1
    Schraubbolzen
    107.2
    Einpresskontakte
    107.3
    Leiterplatte
    130
    Blockschaltbild
    130.1
    Kühlblech
    130.2
    Kontakt Ringkabelschuh
    130.3
    Anschluss Steuerung
    130.4
    Schaltungsanordnung Ladungspumpe
    130.5
    MOSFET Transistor
    130.6
    Kontakt Flachsteckkontakt
    130.7
    Schaltungsanordnung Temperaturüberwachung
    130.8
    Schaltungsanordnung Stromüberwachung
    130.9
    Leiterplatte
    140
    Blockschaltbild
    140.1
    Anschluss
    140.2
    Anschluss
    140.3
    Anschluss
    140.4
    Anschluss
    141
    Schaltungsanordnung Stromüberwachung
    142
    MOSFET Transistor
    143
    Schaltungsanordnung Ladungspumpe
    144
    Schaltungsanordnung Steuerung
    145
    Schaltungsanordnung Temperaturüberwachung
    150
    Schaltungsanordnung Ladungspumpe
    C1
    Kondensator
    C2
    Kondensator
    C3
    Kondensator
    D1
    Diode
    D2
    Diode
    IC1
    integrierter Schaltkreis
    R1
    Widerstand
    160
    Schaltungsanordnung Stromüberwachung
    160.1
    Anschluss
    160.2
    Anschluss
    160.3
    Anschluss
    160.4
    Anschluss
    C21
    Kondensator
    D21
    Zenerdiode
    IC2
    integrierter Schaltkreis
    R16a
    Widerstand
    R21
    Widerstand
    R23
    Widerstand
    R25
    Widerstand
    R26
    Widerstand
    R27
    Widerstand
    R28
    Widerstand
    R29
    Widerstand
    R30
    Widerstand
    R31
    Widerstand
    R32
    Widerstand
    T1
    Transistor
    T2
    Transistor
    T3
    Transistor
    Th1
    Thyristor
    170
    Schaltungsanordnung
    170.1
    Anschluss
    170.2
    Anschluss
    R71
    Widerstand
    R72
    Widerstand
    R73
    Widerstand
    180
    Schaltungsanordnung
    180.1
    Anschluss
    180.2
    Anschluss
    180.3
    Anschluss
    R81
    Widerstand
    R82
    Widerstand
    R83
    Widerstand
    R84
    Widerstand
    R85
    Widerstand
    T18
    Transistor
    190
    Schalteinrichtung
    190A
    Leiterplatte
    191.1
    Anschluss
    191.2
    Anschluss
    191.3
    Anschluss
    191.n
    Anschluss
    192.1
    Anschluss
    192.2
    Anschluss
    192.3
    Anschluss
    192.n
    Anschluss
    193.1
    Anschluss
    193.2
    Anschluss
    193.3
    Anschluss
    193.n
    Anschluss
    194.1
    Anschluss
    194.2
    Anschluss
    194.3
    Anschluss
    194.n
    Anschluss
    195
    Anschluss
    196
    Anschluss
    200
    Leiterplatte
    201.1
    MOSFET-Transistor
    201.2
    MOSFET-Transistor
    201.3
    MOSFET-Transistor
    201.4
    MOSFET-Transistor
    201.5
    MOSFET-Transistor
    201.6
    MOSFET-Transistor
    201.7
    MOSFET-Transistor
    201.8
    MOSFET-Transistor
    201.9
    MOSFET-Transistor
    201.10
    MOSFET-Transistor
    202
    Leiterbahn
    203
    Masseanschluss
    204.1
    Steueranschluss
    204.2
    Steueranschluss
    204.3
    Steueranschluss
    204.5
    Steueranschluss
    204.6
    Steueranschluss
    204.7
    Steueranschluss
    204.8
    Steueranschluss
    204.9
    Steueranschluss
    204.10
    Steueranschluss
    205.1
    Ausgangsanschluss
    205.2
    Ausgangsanschluss
    205.3
    Ausgangsanschluss
    205.4
    Ausgangsanschluss
    205.5
    Ausgangsanschluss
    205.6
    Ausgangsanschluss
    205.7
    Ausgangsanschluss
    205.8
    Ausgangsanschluss
    205.9
    Ausgangsanschluss
    205.10
    Ausgangsanschluss
    206.1
    Messwiderstand
    206.2
    Messwiderstand
    206.3
    Messwiderstand
    206.4
    Messwiderstand
    206.5
    Messwiderstand
    206.6
    Messwiderstand
    206.7
    Messwiderstand
    206.8
    Messwiderstand
    206.9
    Messwiderstand
    206.10
    Messwiderstand
    207
    Anschluss
    210
    Schalteinrichtung
    210.1
    Kabelschuh
    210.2
    Kabelbaum
    210.3
    Kabel
    210.4a
    Anzeigeeinrichtung
    210.4b
    Anzeigeeinrichtung
    210.4c
    Anzeigeeinrichtung
    210.4n
    Anzeigeeinrichtung
    211
    Gehäuse
    220
    Schalteinrichtung
    A-A
    Schnittlinie
    220.1
    Gehäuse
    220.1a
    Gehäuseteil
    220.1b
    Gehäuseteil
    220.2
    Anschlussbolzen
    221
    Vergussmasse
    222
    Kühlelement
    223.1
    Anzeigeeinrichtung
    224
    Kabelbaum
    224.1
    Steckverbinder
    225.1
    Flachstecker
    TE
    Trennebene
    PF1
    Pfeil
    K1
    Kanal
    K2
    Kanal
    K3
    Kanal
    Kn
    Kanal
    K1A
    Kurve
    K2A
    Kurve
    K1R
    Kanal
    K1L
    Kanal
    K2.1R
    Kanal
    K2.2R
    Kanal
    K2.1L
    Kanal
    K2.2L
    Kanal
    K3.1R
    Kanal
    K3.2R
    Kanal
    K3.1L
    Kanal
    K3.2L
    Kanal
    220.1a
    Gehäuseteil
    220.1b
    Gehäuseteil
    230
    Ausnehmung
    231
    Ausnehmung
    232
    Ausnehmung
    233
    Mulde
    234a
    Clip
    234b
    Clip
    235a
    Führung
    235b
    Führung
    236
    Formstück
    241a
    Clip
    241b
    Clip
    241c
    Clip
    241d
    Clip
    242
    Öffnung

Claims (48)

  1. Schalteinrichtung für die Schaltung elektrischer Verbraucher, die durch Schaltelemente der Schalteinrichtung mit einer gemeinsamen Spannungsquelle verbunden oder von dieser getrennt werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltelemente Halbleiterbauelemente sind.
  2. Schalteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltelemente für eine im Wesentlichen gleiche Strombelastung ausgelegt sind.
  3. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltelemente matrixartig angeordnet sind.
  4. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltelemente linear angeordnet sind.
  5. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltelemente MOS-Transistoren sind.
  6. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass p-Kanal MOSFET Transistoren als Schaltelemente vorgesehen sind.
  7. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass n-Kanal MOSFET Transistoren als Schaltelemente vorgesehen sind.
  8. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für jedes Schaltelement mit einem n-Kanal MOSFET Transistor eine so genannte Ladungspumpe vorgesehen ist, die die für die Steuerung des Schaltelements erforderliche Steuerspannung bereitstellt.
  9. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladungspumpe einen Schmitt-Trigger für die Erzeugung einer Rechteckspannung umfasst.
  10. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rechteckspannung eine Frequenz von etwa 100 kHz aufweist.
  11. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in jedem Kanal der Schalteinrichtung Schutzschaltungen zum Schutz des Schaltelements vorgesehen sind.
  12. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalteinrichtung Kanäle für die Stromleitung zu elektrischen Verbrauchern umfasst und dass jeder Kanal der Schalteinrichtung eine Stromüberwachungsschaltung zum Schutz des Schaltelements umfasst.
  13. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromüberwachungsschaltung derart dimensioniert ist, dass sie den Stromfluss bei einem Laststrom von etwa 150 A sperrt.
  14. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromüberwachungsschaltung einen integrierten Schaltkreis (IC2) umfasst, der den an einem Shuntwiderstand auftretenden Spannungsabfall in einen dazu proportionalen Strom umsetzt und diesen Strom verstärkt.
  15. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromüberwachungsschaltung eine Widerstandskaskade umfasst, die von dem Ausgangsstrom des Schaltkreises (IC2) durchflossen wird, und dass die Widerstandskaskade Abgriffe aufweist, an denen Steuerspannungen abgreifbar sind.
  16. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalteinrichtung ein die Schaltelemente umschließendes Gehäuse umfasst.
  17. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalteinrichtung eine Mehrzahl von Kanälen umfasst, wobei in jedem Kanal mindestens ein Schaltelement angeordnet ist.
  18. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mehreren Kanäle für eine gleiche elektrische Belastung ausgelegt sind.
  19. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für eine höhere Belastung mehrere Kanäle parallel schaltbar sind.
  20. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanäle für eine unterschiedliche Belastung ausgelegt sind.
  21. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Kanäle für mindestens drei Belastungswerte ausgelegt sind.
  22. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein erster Kanal für eine maximale Strombelastung von etwa 25 A ausgelegt ist.
  23. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch dass mindestens ein zweiter Kanal für eine maximale Strombelastung von etwa 30 A bis 50 A ausgelegt ist.
  24. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Kanal für eine maximale Strombelastung von etwa 50 A bis 100 A ausgelegt ist.
  25. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanäle mit ihren Schaltelementen derart auf einer Leiterplatte angeordnet sind, dass die Kanäle mit der höchsten Belastung in dem Zentrum der Leiterplatte angeordnet sind, dass die Kanäle mit der nächstniedrigen Belastung sich auf jeder Seite der höchstbelastbaren Kanäle nach außen anschließen, und dass die Kanäle mit der niedrigsten Belastbarkeit in den jeweiligen Außenbereichen der Leiterplatte angeordnet sind.
  26. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalteinrichtung zwei höchstbelastbare zentral angeordnete Kanäle umfasst, dass die Schalteinrichtung weiter vier Kanäle mit mittlerer Belastbarkeit umfasst, von denen jeweils zwei benachbart zu je einem höchstbelastbaren Kanal angeordnet sind, und dass die Schalteinrichtung weiterhin vier Kanäle mit niedriger Belastbarkeit umfasst, von denen jeweils zwei benachbart zu einem Kanal mittlerer Belastbarkeit angeordnet sind.
  27. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterplatte im Wesentlichen rechteckförmig ausgebildet ist.
  28. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass entlang einer ersten Längsseite einer Hauptseite der Leiterplatte (200) eine vergleichsweise breite Leiterbahn (202) angeordnet ist, die mit Klemme 30 des Bordnetzes verbindbar ist und über die den MOS-Transistoren (201.1, 201.2, 201.3 ..., 201.10) der Schaltelemente die positive Betriebsspannung des Bordnetzes zuführbar ist.
  29. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die MOS-Transistoren über Messwiderstände (206.1, 206.2, 206.10) mit der Leiterbahn (202) elektrisch leitend verbunden sind, wobei die Messwiderstände als kurze Leiterbahnstücke ausgebildet sind.
  30. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass entlang einer zweiten Längsseite einer Hauptseite der Leiterplatte (200) Anschlüsse (204.1, 204.2, 204.3, ... 204.10) für Steuerleitungen und Anschlüsse (205.1, 205.2, 205.3, ... 205.10) für Verbraucher des Bordnetzes angeordnet sind.
  31. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauvolumen der Schalteinrichtung einen Wert von etwa 335000 mm3 nicht wesentlich überschreitet.
  32. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ihr Gewicht einen Wert von etwa 150 g nicht wesentlich übersteigt.
  33. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Gehäuse (211) mit L-förmigem Querschnitt umfasst.
  34. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (220.1) zweiteilig ausgebildet und zwei Gehäuseteile (220.1a, 220.1b) umfasst, die entlang einer Trennebene (TE) verbindbar sind.
  35. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterplatte (200) mit sämtlichen elektronischen Bauelementen und Kontaktteilen (220.1, 224.1, 220.2) in dem ersten Gehäuseteil (220.1b) angeordnet ist, und dass der zweite Gehäuseteil (220.1a) als Deckel zum Verschluss des ersten Gehäuseteils (220.1b) ausgebildet ist.
  36. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterplatte (200) thermisch gut leitend mit mindestens einem Kühlelement (222) verbunden ist.
  37. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterplatte (200) und das Kühlelement (222) durch eine Vergussmasse (221) miteinander verbunden sind.
  38. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Vergussmasse (221) ein Polyurethan vorgesehen ist.
  39. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalteinrichtung Anzeigeeinrichtungen (210.4a, 210.4b, 210.4c, ... 210.4n) für Diagnosezwecke umfasst.
  40. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Anzeigeeinrichtungen LEDs vorgesehen sind, die in einer oder vor einer Wandung des Gehäuses (211) derart angeordnet sind, dass ihr jeweiliger Betriebszustand von außen erkennbar ist.
  41. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Kanal der Schalteinrichtung mindestens eine Anzeigeeinrichtung zugeordnet ist.
  42. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtungen derart steuerbar sind, dass sie bei einem leitend geschalteten Kanal leuchten und bei einem nicht leitend geschalteten Kanal nicht leuchten.
  43. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtung zum Zwecke der Fehleranzeige in einen Blinkmodus steuerbar ist.
  44. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine mehrfarbige Anzeigeeinrichtung vorgesehen ist, und dass Schaltzustände der Kanäle und/oder Fehlerzustände durch eine bestimmte Leuchtfarbe der Anzeigeeinrichtung signalisierbar sind.
  45. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ihre Verwendung als Stromverteiler.
  46. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ihre Verwendung als Stromverteiler in dem Bordnetz eines Kraftfahrzeugs.
  47. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein zentraler Anschluss für die Verbindung der Schalteinrichtung mit dem positiven Pol des Bordnetzes, insbesondere mit Klemme 30 des Bordnetzes, vorgesehen ist.
  48. Schalteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zentrale Anschluss für den positiven Pol des Bordnetzes als Kontaktbolzen oder Kontaktfläche ausgebildet ist.
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