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Stand der Technik
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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung eines Kupplungsweges
in einem automatisierten Kupplungssystem in einem Kraftfahrzeug,
bei welchem ein elektromechanischer Aktuator über ein Hydraulikleitungssystem
den Kupplungsweg einer Kupplung steuert sowie eine Vorrichtung zur
Durchführung
des Verfahrens.
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Bei
automatisierten Kupplungssystemen wird der Weg an der ausrückenden
Kupplungsscheibe bestimmt, wobei über diesen Ausrückweg das Reibmoment
an der Kupplung gesteuert wird. Die Kupplungsbetätigung erfolgt dabei durch
einen, von einem Steuergerät
angesteuerten elektromechanischen Aktuator, dessen Kräfte hydraulisch
auf die Kupplung übertragen
werden. Zur direkten Bestimmung des Weges an der ausrückenden
Kupplungsscheibe ist an dieser, sofern möglich, eine Wegsensorik angeordnet.
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Weiterhin
sind indirekte Methoden zur Bestimmung des Weges an der ausrückenden
Kupplungsscheibe bekannt, bei welchen in dem mechanischen Teil des
elektromechanischen Aktuators absolute oder inkrementelle Wegaufnehmer
platziert sind. Dabei ist die Nulllage des mechanischen Teils des elektromechanischen
Aktuators in einer Ausführungsform
durch einen mechanischen Anschlag festgelegt. Durch eine Betätigung des
elektromechanischen Aktuators gegen den Anschlag und der Messung
der aufgebrachten Stellenergie wird die Nulllage elektronisch erfasst
und den weiteren Messungen zu Grunde gelegt.
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Unter
idealen Voraussetzungen, bei welchen von einer Inkompressibilität des Fluids
und einem steifen System ausgegangen wird, wobei das System auch
keine Leckagen aufweist, ist der Weg, welchen der mechanische Teil
des elektromechanischen Aktuators zurücklegt, proportional zu dem
Weg, welchen die Kupplungsscheibe zurücklegt. In realen Kupplungssystemen
treten aber Störungen
durch Luft, Temperatur, Elastizitäten und Leckagen auf, so dass
die durch die Sensorik erfasste Position der Kupplung nicht der
tatsächlichen
Position der Kupplung entspricht.
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Offenbarung der Erfindung
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zur Bestimmung eines Kupplungsweges in einem automatisierten Kupplungssystem
mit einem Hydrauliksystem in einem Kraftfahrzeug mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 weist den Vorteil auf, dass der Kupplungsweg ohne
Verwendung eines Wegsensors im Nehmerzylinder ermittelt wird. Dadurch,
dass der Kupplungsweg der Kupplung aus einem in einem Hydraulikteil
des elektromechanischen Aktuators auftretenden Druck bestimmt wird,
werden die Bauräume
sowohl des elektromechanischen Aktuators als auch der Kupplung selbst
reduziert, wodurch auch Kostensenkungen erzielt werden, da an der
Kupplung selbst keinerlei Sensorik benötigt wird.
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Vorteilhafterweise
wird der in dem Hydraulikteil des elektromechanischen Aktuators
auftretende Druck gemessen und an eine Steuereinheit zur Auswertung
weitergeleitet, welche in Abhängigkeit
des ermittelten Drucks die als Trennkupplung ausgebildete Kupplung,
welche im geschlossenen Zustand einen Antriebsstrang des Kraftfahrzeuges,
der durch ein erstes Antriebsaggregat angetrieben wird, mit einem
zweiten Antriebsaggregat verbindet, steuert. Durch die Korrektur
des Kupplungsweges auf der Grundlage einer Druckänderung im elektromechanischen
Aktuator ist das erfindungsgemäße Verfahren besonders
für den
Einsatz in Hybridfahrzeuges geeignet, wo eine baulich sehr komplexe
Trennkupplung Anwendung findet, welche sich drehende Kupplungsbestandsteile
zweier Antriebsaggregate miteinander verknüpft.
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In
einer Ausgestaltung wird aus dem in dem Hydraulikteil des elektromechanischen
Aktuators auftretenden Druck und dem von den Hydraulikteil des elektromechanischen
Aktuators zurückgelegten Stellweg
ein Wegkorrekturwert bestimmt, mittels welchem der von dem Hydraulikteil
zurückgelegte
Stellweg korrigiert wird, wobei der so korrigierte Stellweg dem
Kupplungsweg der Kupplung proportional entspricht. Somit werden
insbesondere beim Einsatz des Verfahrens in offenen hydraulischen
Systemen alle Effekte kompensiert, welche die Zuordnung des Weges
zwischen elektromechanischem Aktuator und Kupplung stören. Durch
ein ständiges
Lernen der Wegbeziehung zwischen elektromechanischem Aktuator und
der Kupplung wird sichergestellt, dass eine Verstellung des zum Öffnen und
Schließen
der Kupplung notwendigen Weges nicht erfolgt. Das Auftreten einer
schleifenden Kupplung wird unterbunden. Daraus ergibt sich eine
längere
Lebensdauer der Kupplung. Auch unkomfortable oder gar fehlgeschlagene
Kupplungsvorgänge
werden zuverlässig unterbunden.
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In
einer Weiterbildung wird der Druck an einer Position des Stellweges
des elektromechanischen Aktuators gemessen, an welcher der Systemdruck
des Hydrauliksystems einen vorgegebenen Schwellwert erreicht und
der zugehörige,
durch den elektromechanischen Aktuator zwischen einer Ausgangsposition
und der Position, an welcher der Systemdruck den vorgegebenen Wert
erreicht hat, zurückgelegte
Stellweg gemessen und mit einem bei gleichem Druck bestimmten Referenzstellweg
verglichen, wobei bei Vorliegen einer Stellwegdifferenz diese als
Wegkorrekturwert zu dem gemessenen Stellweg des elektromechanischen
Aktuators addiert wird. Bei hydraulischen Systemen mit einer Ausgleichsbohrung
im elektromechanischen Aktuator wird ein Spiel, welches die Komponenten
des hydraulischen Systems aufweisen, wenn bei Überfahren der Ausgleichsbohrung
durch das mechanische Teil des elektromechanischen Aktuators ein
Unterdruck entsteht bzw. bei einer schwimmenden Dichtung an der
Kupplung, eliminiert. Dadurch werden Totwegeinflüsse in der Wegzuordnung zwischen elektromechanischem
Aktuator und Kupplung bei der Bestimmung des tatsächlichen
Kupplungsweges berücksichtigt.
Auch ein Drehzahleffekt, bei dem sich die Drehzahl der rotierenden
Teile der Kupplung nach dem Verschließen der Ausgleichsöffnung so
stark ändert,
dass vor dem erneuten Freigeben der Ausgleichsöffnung im Hydrauliksystem Unterdruck
entsteht, wird korrigiert. Der entstehende Unterdruck kurz vor der
Freigabe der Ausgleichsöffnung
wird nicht verhindert. Somit wird jedes nur erdenkliche Spiel in
den Komponenten des Hydrauliksystems, dass die Zuordnung zwischen
Aktuator und Kupplung stört,
unterbunden.
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Vorteilhafterweise
werden zur Ermittlung des Wegkorrekturwertes mehrere Stellwegpositionen
des elektromechanischen Aktuators zur Druckmessung genutzt, wobei
die verschiedenen Druckmessungen zur Bestimmung des Wegkorrekturwertes
unterschiedlich gewichtet werden. Dadurch wird eine sehr genaue
Bestimmung des Wegkorrekturwertes möglich, obwohl das offene Kupplungssystem
vielen, ständig
schwankenden Einflüssen
unterworfen ist.
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In
einer Ausgestaltung wird der Referenzstellweg aus einer Referenzkennlinie
entnommen, welche eine Druck-Stellweg-Beziehung des Kupplungssystems
darstellt, wenn sich die Kupplung in einem unbelasteten Zustand
befindet. Insbesondere an den rotierenden Kupplungsteilen auftretende Fliehkrafteffekte,
welche beim Öffnen
der Kupplung entstehen und sich als Drehzahleffekte beim Schließen der
Kupplung niederschlagen, bleiben in einer solchen Referenzkennlinie
unberücksichtigt,
welche somit einen unbelasteten Zustand des Kupplungssystems charakterisiert.
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Vorteilhafterweise
wird beim Öffnen
der Kupplung mindestens zweimal der Druckwert am elektromechanischen
Aktuator zu unterschiedlichen Zeitpunkten gemessen, wobei eine Druckdifferenz zwischen
dem jeweils gemessenen Druckwert und einem, den unbelasteten Zustand
der Kupplung repräsentierenden
Referenzdruckwert ermittelt wird und aus dieser Druckdifferenz auf
den Wegkorrekturwert geschlossen. Mit dieser Ausgestaltung wird
berücksichtigt,
dass sich die Kupplung nach einer durch einen Drehzahleinfluss bedingten
Auslenkung im offenen System auf Grund von Reibung und Klemmen nicht
wieder in ihre ursprüngliche
Lage zurückkehrt, sondern
eine Hysterese durchläuft.
Die sich daraus ergebenden Schwankungen in der Nulllage der Kupplung
werden hiermit kompensiert.
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In
einer Ausgestaltung wird der Wegkorrekturwert ermittelt, indem der
zuletzt gemessenen Druckwert in die Referenzkennlinie, welche eine Druck-Stellweg-Beziehung des elektromechanischen
Aktuators aufweist, eingetragen wird und als Wegkorrekturwert der
Abstand des zuletzt gemessenen Druckwertes von dem vergleichbaren
Druckwert auf der Referenzkennlinie bestimmt wird. Die zum Messzeitpunkt
eingenommene Nulllage der Kupplung wird somit hochgenau bestimmt.
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In
einer Weiterbildung wird bei geöffneter Kupplung
das Fahrzeug nur von dem ersten Antriebsaggregat angetrieben. Damit
werden Einflüsse
des zweiten Antriebsaggregates auf die Nulllage der Kupplung unterbunden.
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Vorteilhafterweise
wird der Wegkorrekturwert beim Schließen der Kupplung von einer
Steuereinheit in den Kupplungsweg eingerechnet. Damit wird die Genauigkeit
hinsichtlich des übertragenen Drehmomentes
der Kupplung während
des Kupplungsvorganges verbessert, wobei eine hohe Momentengenauigkeit
erreicht wird.
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Eine
weitere Weiterbildung der Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur
Bestimmung eines Kupplungsweges in einem automatisierten Kupplungssystem
in einem Kraftfahrzeug, bei welchen ein elektromechanischer Aktuator über ein
Hydraulikleitungssystem den Kupplungsweg einer Kupplung steuert. Um
die Genauigkeit des durch die Kupplung übertragenen Drehmomentes in
automatisierten Kupplungssystemen zu erhöhen, sind Mittel vorhanden,
welche den Kupplungsweg der Kupplung zusätzlich über ein Hydraulikteil des elektromechanischen
Aktuators auftretenden Druck bestimmen. Damit erfolgt eine Bestimmung
des Kupplungsweges ohne eine Sensorik in der Kupplung und eine Reduzierung
des Bauraumes genauso wie der damit verbundenen Kosten.
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Vorteilhafterweise
ist ein Drucksensor in dem Hydraulikteil des elektromechanischen
Aktuators angeordnet, welcher mit einer Steuereinheit zur Bestimmung
des tatsächlichen
Kupplungsweges der Kupplung verbunden ist. Da es sich bei einem
Drucksensor um eine baulich sehr kleine Einheit handelt, ist nur
unwesentlich mehr Platz für
diesen in dem elektromechanischen Aktuator erforderlich. Baukonzeptliche
Veränderungen
des elektromechanischen Aktuators können somit entfallen.
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In
einer Weiterbildung sind der elektromechanische Aktuator und die
Kupplung örtlich
getrennt angeordnet und über
mindestens eine, eine Hydraulikflüssigkeit enthaltende Leitung
miteinander verbunden. Durch die räumliche Trennung von elektromechanischen
Wandler und Kupplung lassen sich die einzelnen Komponenten wesentlich
einfacher in dem baulichen Gesamtkonzept eines Fahrzeuges realisieren,
da sie Platz sparend angeordnet werden können.
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In
einer Ausgestaltung ist die Kupplung als Trennkupplung ausgebildet,
welche den Antriebsstrang des Fahrzeuges, welcher von einem Elektromotor
angetrieben wird, mit einem Verbrennungsmotor verbindet oder entkoppelt.
Solche Trennkupplungen kommen in Hybridfahrzeugen zum Einsatz und bilden
dort ein zentrales Element für
den Antrieb des Fahrzeuges.
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Die
Erfindung lässt
zahlreiche Ausführungsformen
zu. Eine davon soll anhand der in der Zeichnung dargestellten Figuren
näher erläutert werden.
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Es
zeigt:
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1:
schematische Darstellung für
ein als Parallelhybrid ausgeführtes
Hybridfahrzeug
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2:
Prinzipdarstellung eines automatisierten Kupplungssystems
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3:
mechanisches Ersatzmodell des Nehmerzylinders in der Trennkupplung
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4:
Druck-Weg-Kupplungskennlinie mit Fliehkrafteinfluß bzw. mit
mangelndem hydraulischem Volumen
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5:
Druck-Weg-Kupplungskennlinie mit Totwegeinfluß
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6:
schematisches Ablaufdiagramm für das
erfindungsgemäße Verfahren
zur Kompensation von Totwegeinflüssen
und Spiel
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7:
schematisches Ablaufdiagramm für das
erfindungsgemäße Verfahren
zur Kompensation von Drehzahleinflüssen
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8:
Druck-Weg-Kupplungskennlinie zur Bestimmung der Nulllage der Trennkupplung
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Gleiche
Merkmale sind mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
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1 zeigt
ein als Parallelhybrid ausgebildetes Hybridfahrzeug. In dieser Ausbildung
ist ein Elektromotor 1 auf der Antriebswelle 2 eines
Verbrennungsmotors 3 angeordnet. Der Verbrennungsmotor 3 ist über eine
Trennkupplung 4 mit dem Elektromotor 1 verbunden.
Der Elektromotor 1 führt über einen Drehmomentwandler 6,
welcher mit einem Getriebe 7 verbunden ist und die Funktion
einer Anfahrkupplung übernimmt.
Das Getriebe 7 ist an eine Achse 8 geführt, an
welcher die Räder 9, 10 angeordnet
sind, die von dem beschriebenen Antriebsstrang angetrieben werden.
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Der
Elektromotor 1 wird von einer Hochvoltbatterie 11 mit
Energie versorgt, welche über
einen Inverter 12 mit dem Elektromotor 1 verbunden
ist. Gesteuert werden der Elektromotor 1 und der Verbrennungsmotor 3 von
einem Steuergerät 13.
Das Steuergerät 13 umfasst
einen Speicher 14, in welchem Kennlinien für verschieden
Betriebsparameter ablegt sind.
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Es
gibt verschiedene Betriebsbereiche, in welchen ein Parallelhybrid
betrieben werden kann. Ein erster Betriebsbereich, in welchem die
Trennkupplung 4 geöffnet
ist und der Verbrennungsmotor 3 vom Antriebsstrang getrennt
und automatisch gestoppt ist, wird als eDrive bezeichnet, da das
Hybridfahrzeug rein elektrisch durch den motorisch geschalteten
Elektromotor 1 und die in der Hochvoltbatterie 11 gespeicherte
Energie angetrieben wird. Besteht ein Energiebedarf, welcher von
dem Elektromotor 1 allein nicht mehr aufgebracht werden
kann, wird der Verbrennungsmotor 3 automatisch gestartet
und an den Antriebsstrang angekuppelt, was durch Schließung der
Trennkupplung 4 erfolgt. Der Verbrennungsmotor 3 trägt nun zum
Antrieb des Hybridfahrzeuges bei.
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Das
die Trennkupplung 4 enthaltende automatisierte Kupplungssystem 15 ist
in 2 näher dargestellt.
Das Steuergerät 13 ist über ein
Kommunikationsnetzwerk 16, welches beispielsweise als CAN-Bus
ausgebildet sein kann, mit einem elektrohydraulischen Stellelement 17 verbunden.
Dieses elektrohydraulische Stellelement 17 weist einen
elektrischen Schaltkreis 18 und einen hydraulischen Geberzylinder 19 auf,
wobei die von dem Steuergerät 13 ausgegebenen
elektrischen Signale in eine Bewegung des hydraulischen Geberzylinders 19 des
elektrohydraulischen Stellelementes 17 umgewandelt werden,
so dass sich in dem hydraulischen Geberzylinder 19 befindliche
Hydraulikflüssigkeit
mittels eines Kolbens 20 in dem hydraulischen Gesamtsystem
bewegt wird, wobei der hydraulische Geberzylinder 19 mit
einem hydraulischem Leitungssystem 21 verbunden ist. Das
hydraulische Leitungssystem 21 verbindet das elektrohydraulische
Stellelement 17 mit der Trennkupplung 4, welche
beide räumlich
getrennt im Fahrzeug angeordnet sind, wobei die hydraulischen Stellsignale
des elektrohydraulischen Stellelementes 17 über das
hydraulische Leitungssystem 21 an die Trennkupplung 4 weiter
gegeben und von dieser ausgeführt
werden.
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Zum
hydraulischen Gesamtsystem zählen der
hydraulische Geberzylinder 19, ein in der Zeichnung nicht
weiter dargestellter Nehmerzylinder, das aus starren und flexiblen
Leitungen bestehende Leitungssystem 21 sowie nicht weiter
differenzierte Anschlusstücke
der Leitungen.
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Das
elektrohydraulische Stellelement 17 weist eine Ausgleichsöffnung 22 (Schnüffelloch)
auf, die bei der Bewegung des Kolbens 20 des Geberzylinders 19 geöffnet oder
verschlossen wird und im geöffneten
Zustand mit einem nicht weiter dargestellten Ausgleichsbehälter des
Hydrauliksystems in Verbindung steht. Bei der Bewegung des Kolbens 20 aus seiner
Ruhestellung wird diese Ausgleichsöffnung 22 überfahren,
wodurch die Verbindung zwischen dem Ausgleichsbehälter und
dem hydraulischen Leitungssystem 21 unterbrochen wird.
Die Trennkupplung 4 ist mechanisch derart konzipiert, dass
sie drucklos geschlossen ist. Ab dieser Position erfolgt der Aufbau eines
Druckes in der Trennkupplung 4, da sich die Drehzahl der
Trennkupplung 4 nach dem Verschließen der Ausgleichsöffnung 22 und
dem Öffnen
der Trennkupplung 4, wo die Drehzahl der Kupplungsöffnungsmechanik
nahezu auf Null zurück
geht, stark ändert.
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Darüber hinaus
ist an dem hydraulischen Geberzylinder 19 ein Wegsensor 23 angeordnet,
welcher den Weg des Kolbens 20 ausgehend von einer Nulllage
bestimmt. Weiterhin misst ein Drucksensor 24 den Gesamtdruck
in dem hydraulischen Gesamtsystem. Dieser Drucksensor 24 ist
im Verdrängungsbereich
des Kolbens 20 des Geberzylinders 19 angeordnet.
Sowohl der Wegsensor 23 als auch der Drucksensor 24 sind über das
Kommunikationsnetzwerk 16 mit dem Steuergerät 13 verbunden.
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Die
Trennkupplung 4 weist einen nicht weiter dargestellten
deckelfesten Zentralausrücker
mit gezogener oder gedrückter
hydraulischer Betätigung auf.
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Es
kann bei hydraulischen Systemen mit einer Ausgleichsbohrung 22 im
Geberzylinder 19 auf Grund von durch die Drehzahl bedingten
Fliehkräften an
den rotierenden Teilen der Kupplung zu einer unerwünschten
Bewegung am Nehmerzylinder kommen, welche infolge der Verformung
des mechanischen Ausrückersystems
auftreten. Solche Bewegungen können
nicht über
das hydraulische System am Geberzylinder 19 erkannt werden.
Es ergibt sich ein so genannter „Drehzahl-Memory-Effekt”, welcher anhand
der 3 aufgezeigt werden soll. Nach einer durch den
Drehzahleinfluß bedingten
Auslenkung durch die Kraft FDZ kehrt der
Zentralausrückerkolben 33,
der die Masse m aufweist, auf Grund von Reibung, Klemmen usw. nicht
wieder in seine ursprüngliche
Lage zurück.
Dies führt
zu Schwankungen in der Nulllage des Zentralausrückerkolbens 33.
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Um
die verschiedenen Betriebszustände, welche
bei der Verwendung eines automatisierten Kupplungssystems in einem
Fahrzeug auftreten können,
besser zu verdeutlichen, wird auf 4 verwiesen.
Eine Referenzkennlinie (Kurve I) stellt einen Zusammenhang zwischen
dem im Geberzylinder 19 des elektrohydraulischen Stellgliedes 17 mittels
des Drucksensors 24 gemessenen Druck und dem von dem Kolben 20 des
Geberzylinders 19 verstellten Weg dar. Dies erfolgt bei
einer Drehzahl n = 0 U/min, also in einem unbelasteten Zustand der
Trennkupplung 4. Wie daraus ersichtlich, ist die Ausgleichsbohrung 22 verschlossen.
Der weitere Stellweg des Kolbens 20 hat einen Druckanstieg
gemäß der Kennliniencharakteristik
der Tellerfeder 34 der Trennkupplung 4 zur Folge.
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Ergänzend ist
in 4 in der Kurve II der Einfluss einer Fliehkraft
dargestellt, wenn die Drehzahl des mechanischen Ausrückersystems
n ≠ 0 ist. Die
Kurve II stellt sich auf Grund der Drehbewegung des mechanischen
Ausrückersystems
in Abhängigkeit
von der Drehzahl und der Lage des Massenschwerpunktes zum Zentralausrückerkolben 33 ein. Im
dargestellten Fall wurde angenommen, dass der Fliehkraftanteil über den
gesamten Weg des Kolbens des Geberzylinders 19 annähernd konstant
ist. Die Kurve III in 4 zeigt einen Verlauf der Druck-Weg-Kupplungskennlinie,
der sich einstellt, wenn durch die oben genannten Effekte wie Drehzahlverringerung
oder Abkühlung
des Mediums zu wenig hydraulisches Volumen im hydraulischen Gesamtsystem
eingeschlossen ist, um die Ausgleichbohrung 22 mit einem
Druck zu überfahren,
der größer ist
als der Druck im Ausgleichsbehälter.
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5 zeigt
den veränderten
Verlauf der Referenzkennlinie (Kurve IV) bei Vorhandensein eines Totweges
in der Druck-Weg-Kupplungskennlinie, wie er infolge eines Spiels
oder beim Vorhandensein einer schwimmenden Dichtung am Zentralausrückerkolben 33 auftritt.
Bei einer von dem Zentralausrückerkolben 33 abgehobenen
Dichtung wird diese beim Verfahren des Kolbens 20 des Geberzylinders 19, was
mit einem Druckaufbau in der Trennkupplung 4 verbunden
ist, zunächst
wieder an den Zentralausrückerkolben 33 angedrückt. In
diesem Bereich Δs
ist nur der durch die Reibkraft im System Dichtung-Zentralausrückerkolben
resultierende Druck detektierbar. Nach Anlegen der Dichtung an den
Zentralausrückerkolben 33 wird
dieser weiter verfahren und lenkt das mechanische Ausrückersystem
der Trennkupplung 4, welche eine Tellerfeder 34 enthält, aus.
Das weitere Druck-Weg-Verhalten entspricht einer bekannten Tellerfedercharakteristik,
wie sie in Kurve I dargestellt ist. Die Druck-Weg-Kupplungskennlinie verschiebt
sich also um den Weg Δs.
Im Falle des Vorhandenseins eines Spiels wird beim Verfahren des
Kolbens 20 des Geberzylinders 19 beim Druckaufbau
zunächst
das Spiel abgebaut, bis ein Druckanstieg der Charakteristik der
Tellerfeder 34 erfolgt. Auch hier erfolgt eine Verschiebung
der Referenzkennlinie um den Weg Δs.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
wird im Weiteren unter Bezugnahme auf 6 erläutert. Im Block 100 wird
eine Referenzkennlinie bei einer Drehzahl des mechanischen Ausrückersystems
der Trennkupplung 4 von n = 0 U/min aufgenommen, wie sie
der Kurve I in 4 entspricht. Diese Referenzkennlinie
repräsentiert
den hydraulischen Druck im Geberzylinder 19 über dem
von dem Kolben 20 des Geberzylinders 19 zurückgelegten
Weg. Da die Referenzkennlinie im unbelasteten Zustand (es liegt
keine Drehzahl an der Tellerfeder 34 an) der Trennkupplung 4 aufgenommen
wird, ist sie proportional zu dem Weg, welchen die Tellerfeder 34 der
Trennkupplung 4 tatsächlich
zurücklegt.
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Die
Referenzkennlinie wird im Block 101 im Speicher 14 des
Steuergerätes 13 abgespeichert und
dient als Grundlage für
die Ansteuerung des Stellgliedes 17 bei Öffnen und
Schließen
der Trennkupplung 4. Zur Feststellung der tatsächlichen,
von der Tellerfeder 34 der Trennkupplung 4 eingenommenen
Lage wird im Block 102 der Stellweg des Kolbens 20 des
Geberzylinders 19 gemessen, welchen dieser zwischen einer
Ruheposition und einer Position zurücklegt, in welcher der Druck
im Hydrauliksystem einen vorgegebenen Druckschwellwert erreicht.
Dieser vorgegebene Druckschwellwert ist so gewählt, dass er höher liegt,
als der durch die Reibung entstehende Systemdruck. Der so ermittelte
Stellweg wird mit dem Weg, welcher bei gleichem Druck in der Referenzkennlinie
erzielt wird, im Block 103 verglichen. Beim Auftreten einer
Wegdifferenz Δs1
wird diese Wegdifferenz als Wegkorrektur Δs1 auf den Sollweg des Kolbens 18 des
Geberzylinders 19 dazu addiert, woraus sich die tatsächliche,
von der Tellerfeder 34 eingenommenen Nulllage ergibt. Die
der Berechnung der Wegkorrektur zugrunde liegende eine oder mehreren
Stützstellen
sind im Bereich eines geringen Druckes der Druck-Weg-Kupplungskennlinie
gewählt und
liegen bei 300°–1000° des Weges
des Kolbens 20 des Geberzylinders 19.
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Zur
Kompensation von Drehzahleinflüssen wird
im Zusammenhang mit 7 und 8 Stellung
genommen. Im Block 201 der 7 wird die Trennkupplung 4 geöffnet und
der Antriebsstrang nur durch den Elektromotor 1 angetrieben.
Im Block 202 werden als Berechnungsstützstellen die Drücke P3, P4
(9) festgelegt, die bei geöffneter
Trennkupplung 4 betrachtet werden. Dazu korrespondierende Druckstützstellen
P1, P2 werden auf der Referenzkennlinie (Kurve I) festgelegt. Diese
Referenzkennlinie ist dabei eine im Speicher 14 des Steuergerätes 13 hinterlegte
Kennlinie oder sie entspricht einem als erfolgreich bewerteten Kupplungsvorgang
mit für
gültig
befundenen und ebenfalls im Speicher 14 gespeicherten Druckwerten
des vorhergegangenen Kupplungsvorganges.
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Im
Block 203 der 7 wird der Kolben 20 des
Geberzylinders 19 bewegt, wobei der Zentralausrückerkolben
der Trennkupplung 4 vom Zustand „Öffnen” in Richtung des Zustands „Schließen” bewegt
wird. Im Block 204 wird der Tastpunkt der Trennkupplung 4 erreicht,
in welchem die Trennkupplung 4 beginnt, eine Drehzahl zu übertragen.
Bei der Umkehr der Bewegungsrichtung wird in der Steuerung ein Übergang
von Punkt P1 nach P2 auf
der Referenzkennlinie erwartet. Tatsächlich stellt sich aber durch
Setzeffekte in der Kupplung ein Punkt P3 ein, welcher
um den Druck Δp1
vom erwarteten Druck in p1 abweicht. Eine weitere Bewegung in Richtung Schließen der
Trennkupplung 4 führt
deshalb gegenüber
der Referenzkennlinie zu einem früheren Druckabfall, was in der
Linie III dargestellt ist.
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Die über einen
Drucksensor ermittelte Druckdifferenz Δp1 wird als Indikator für einen
möglichen
Setzeffekt (Veränderung
der Kupplungskennlinie während
geöffneter
Kupplung durch Spiel oder Reibung) herangezogen. Falls dieser Fall
tatsächlich eingetreten
ist, führt
eine weitere Betätigung
der Trennkupplung 4 in Richtung Schließen zu einem früheren Druckabfall
entlang der Linie III. Dieser Betrag Δp2 wird
ermittelt. Überschreitet
der Betrag Δp2 eine definierte Grenze, erfolgt eine Korrektur
um den Wert Δs.
Dieser entspricht der Differenz zwischen tatsächlicher Position im Punkt
P4 und der Position des entsprechenden Druckwertes
auf der Referenzkennlinie.
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Nach
einem ersten Zeitraum, in welchem der Druck von P1 nach
P3 springt, wird die Druckdifferenz Δp1 = P2 – P3 gemessen (Block 205). Diese Druckdifferenz
wird dahingehend ausgewertet, ob sich die mechanischen Verspannungen
der Trennkupplung gelöst
haben. Dabei entspricht P2 dem theoretisch
erwartetem Druck und P3 dem realen Druck.
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Im
Block 206 wird der Kolben 20 des Geberzylinder 19 weiter
in Richtung Schließen
bewegt, wobei nach einem vorgegebenen Verfahrweg des Kolbens 20 der
Druck P4 gemessen wird. Eine Druckdifferenz Δp2 = P2 – P4 wird ermittelt. Ausgehend von dem Druck
P4, welcher auf der Kurve III liegt, die ein mangelndes hydraulisches
Volumen im Gesamtsystem kennzeichnet, wird ein zweiter Wegkorrekturwert bestimmt.
Da sich die Position des Kolbens 20 des Geberzylinders 19 nicht ändert, wohl
aber die Kupplungskennlinie (Kurve III im Vergleich zur Referenzkurve
I), ergibt sich beim Schließen
der Trennkupplung 4 ein durch die Kurve III dargestellter
Druckverlauf. Über
die herrschenden Druckdifferenz Δp2 wird der zweite Wegkorrekturwert Δs2 einfach
dadurch ermittelt, dass der Unterschied im Stellweg von P4 (Kurve
III) zu dem korrespondierenden Druckwert auf der Referenzkennlinie
(Kurve I) bestimmt wird. Dieser Wegkorrekturwert Δs2 wird ebenfalls
im Speicher 14 abgelegt und bei einer Ansteuerung des Kolbens 20 des
Geberzylinders 19 zum Schließen der Trennkupplung 4 durch
das Steuergerät 13 auf
den Stellweg des Kolbens 20 mit angerechnet. Der Stellweg des
Kolbens 20 wird somit entsprechend vorgesteuert und entspricht
genau dem von der Tellerfeder 34 der Trennkupplung 4 zurückgelegten
Weg.
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Der
Kupplungsweg Δs
der Trennkupplung 4 entspricht somit dem korrigierten Stellweg
des Geberzylinders 19, wobei Δs = Δs1 + Δs2. Auf Grund der Berechnung
der beiden Wegkorrekturwerte Δs1 und Δs2 durch
das Steuergerät 13 wird
sichergestellt, dass im beschriebenen automatisierten Kupplungssystem 15 der Verbrennungsmotor 1 vom Triebstrang
entkoppelt und momentengenau wieder gestartet wird.
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Die
Stützstellen
P1 und P2 in 8 zeigen den Drucksprung, der
sich beim Übergang
vom Öffnen
zum Schließen
der Trennkupplung 4 auf einer stationären Druck-Weg-Kupplungskennlinie
ergeben würde.
In realen Fall entfällt
in der Regel bei einer geöffneten
Trennkupplung 4 der Fliehkraftanteil, da die Drehzahl der
Tellerfeder 34 n = 0 entspricht. Darüber hinaus führt das Öffnen der
Trennkupplung zu einem Lösen
von Verklemmungen. Daher verläuft
der Drucksprung nicht vertikal von P1 zu P2 innerhalb der Hysterese
der Referenzkennlinie, sondern von P1 zu P3. Die Lage von P3 variiert
bei jedem Kupplungsvorgang und hängt
von den herrschenden Randbedingungen, insbesondere den bestehenden mechanische
Verspannungen ab.