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Die
Erfindung betrifft einen Einbauofen, insbesondere einen Einbaubackofen,
mit einer vorderseitigen Ofentür sowie ein Verfahren zum
Betreiben des Einbauofens.
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WO 02/30240 A1 beschreibt
ein Einbauküchengerät, insbesondere eine Espressomaschine, welches
mittels Teleskopstangen aus seinem Einschubfach hervorgezogen werden
kann, und zwar von einer eingeschobenen Betriebposition in eine hervorgezogene
Bevorratungs- und/oder Wartungsposition und weiter bis zu einer
Position, bei der das Einbauküchengerät vollständig
aus dem Einschubfach herausgezogen ist.
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EP 1 733 662 A1 betrifft
ein Einbauhaushaltsgerät, aufweisend eine Funktionseinheit,
eine Frontblende und eine in einem Aufnahmehohlraum befestigbare
Einschubvorrichtung, mittels der die Funktionseinheit zur Reinigung
oder Wartung aus dem Aufnahmehohlraum herausziehbar ist. Alle für die
Bedienung des Einbauhaushaltsgerätes wesentlichen Ein-
und Ausgabemittel sind Teil der Funktionseinheit.
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DE 10 2004 017 830
A1 betrifft ein Einbau-Haushaltsgerät, aufweisend
eine Geräteeinheit, eine einen Einbauhohlraum umfassende
Aufnahmeeinrichtung, in dem die Geräteeinheit während
ihres bestimmungsgemäßen Betriebs angeordnet ist
und auch aus diesem zur Montage oder Demontage herausnehmbar ist,
und eine an der Aufnahmeeinrichtung angeordnete elektrische Anschlussbuchse
zum Anschluss eines an der Geräteeinheit angeordneten Elektrokabels,
das selbsttätig verkürzbar ist.
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Aus
US 2,658,985 ist ein Backofen
bekannt, welcher mittels einer Kurbel senkrecht nach oben aus einem
Küchenmöbel ausfahrbar ist und in dem ausgefahrenen
Zustand betriebsbereit ist.
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Aus
DE 44 36 607 A1 ist
eine Einbauküche mit einem Herd bekannt, wobei der Herd
als ein unterschrankartiger Herdwagen ausgebildet ist und eine Bedienungsposition
des Herdwagens auf einer parallel zur Auszugsrichtung gerichteten
Seite des Herdwagens angeordnet ist.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Möglichkeit zum
thermisch sicheren Betreiben eines gut zu reinigenden und hochwertig
erscheinenden Einbauofens bereitzustellen.
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Diese
Aufgabe wird gemäß den Merkmalen der unabhängigen
Patentansprüche gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen
sind insbesondere den abhängigen Ansprüchen entnehmbar.
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Der
Einbauofen weist eine vorderseitige Ofentür auf. Zumindest
die Ofentür ist zwischen einer eingefahrenen Ruhestellung
und einer ausgefahrenen Betriebsstellung verfahrbar. In der Ruhestellung ist
mindestens eine Lüftungsöffnung des Einbauofens
verdeckt, und in der Betriebsstellung liegt die mindestens eine
Lüftungsöffnung frei.
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Dieser
Einbauofen weist den Vorteil auf, dass seine Vorderfront in der
Ruhestellung besonders gut reinigbar ist, da die Lüftungsöffnungen
verdeckt sind und damit nicht oder nicht häufig gereinigt zu
werden brauchen. Durch die in der Ruhestellung verdeckten Lüftungsöffnungen
ergibt sich zudem ein besonders hochwertiger Anblick. Bei einer
Gestaltung der Vorderfront wird das Design somit nicht mehr durch
einen Zwang zur Vorsehung von Lüftungsschlitzen beeinträchtigt.
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Auch
können durch diese Entkopplung von Design und Lüftungsöffnungen
bessere funktionale Gestaltungs- und Realisierungsmöglichkeiten
des Belüftungskonzepts erreicht werden. Insbesondere ergeben
sich größere Freiheiten bezüglich einer
Position, Form und Größe der Lüftungsöffnung(en),
was eine effektivere Kühlung des Einbauofens und damit eine
verbesserte thermische Sicherheit ergibt. Eine ausreichende Zufuhr
von Kühlluft und Abfuhr von warmer Abluft kann in der Betriebsstellung
durch das Freiliegen der Lüftungsöffnung(en) sichergestellt werden.
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Ferner
ist ein Betriebszustand des Einbauofens zwischen der inaktiven oder
passiven Ruhestellung und der aktiven Betriebsstellung für
einen Nutzer sofort und auch von der Seite ohne weitere Hilfsmittel
wie Lampen usw. aus der Stellung der Einbauofenmuffel oder des Einbauofens
erkennbar, was eine Bedienbarkeit erleichtert.
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Das
Merkmal, dass zumindest die Ofentür zwischen der eingefahrenen
Ruhestellung und der ausgefahrenen Betriebsstellung verfahrbar ist,
umfasst, dass lediglich die Ofentür verfahrbar sein kann, ein
Teil des Backofens (z. B. eine Ofenmuffel) mit der Ofentür
verfahrbar sein kann oder der Backofen als im Wesentlichen Ganzes
und also auch mit der Ofentür verfahrbar sein kann.
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So
ist es eine Ausgestaltung, dass der Einbauofen als Ganzes in einem
Einbauhohlraum oder Einbaufach eines Einbaumöbels verfahrbar
gelagert sein kann. Diese Ausgestaltung ermöglicht eine
besonders einfache und störunanfällige Konstruktion des
Einbauofens. Der Einbauofen kann beispielsweise auf Schienen oder
einem Teleskopgestell in dem Einbaufach gelagert sein.
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Es
ist eine alternative Ausgestaltung, dass die Ofentür als
eine Teleskoptür ausgestaltet ist. Dabei ist die Teleskoptür
in der Ruhestellung eingefahren und in der Betriebsstellung ausgefahren.
In der Betriebsstellung ist ein Garraum des Ofens im Vergleich zu
der Ruhestellung verlängert. Die Teleskoptür kann
beispielsweise einen lateral geschlossen umlaufenden, ausziehbaren
Teleskoprahmen aufweisen, welcher vorderseitig durch eine Frontplatte und/oder
einen Türkörper abgeschlossen ist.
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Der
Einbauofen ist in einer Ausgestaltung nur in der Betriebsstellung
heizbar. Dadurch wird eine Überhitzung vermieden.
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Es
ist eine weitere Ausgestaltung, dass die Ofentür in der
Ruhestellung flächenbündig zu einer Frontfläche
eines den Einbauofen aufnehmenden Einbaumöbels ist (flächenbündige
Einbausituation). Ein Einbauküchenmöbel kann beispielsweise
einen Einbauküchenschrank umfassen. Dadurch steht der Einbauofen
in der Ruhestellung nicht aus der Möbelfront hervor, was
die Vorteile einer leichten Reinigung des Einbauofens und seiner
Umgebung, einer dezenten Anmutung des Einbauofens in der Ruhestellung
und einer Vermeidung einer Verletzungsgefahr durch hervorstehende
Teile des Einbauofens ergibt. Die Ruhestellung entspricht diesbezüglich
einer Einbausituation einiger bekannter Einbauöfen.
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Es
ist noch eine Ausgestaltung, dass der Einbauofen einen Antriebsmotor
zum Verfahren aufweist. Dadurch kann, je nach verfahrbarer Einheit, nur
die Ofentür (z. B. ausgeprägt als eine Teleskoptür),
ein Teil des Einbauofens oder der gesamte Einbauofen motorisch unterstützt
verfahren werden. Der Verfahrvorgang kann z. B. auf eine Betätigung
eines Bedienelements hin oder als Teil eines Programmablaufs ausgelöst
werden. Durch die Verwendung des Antriebsmotors kann auf einen außenliegenden
Griff, z. B. einen Bügelgriff, verzichtet werden, was eine optisch
einheitliche Gestaltung der Vorderseite ermöglicht.
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Es
kann eine Ausgestaltung sein, dass der Verfahrvorgang mit einer
definierten zeitlichen Verzögerung ab seinem Auslösen
gestartet wird. Dadurch kann insbesondere bei der Betätigung
des Bedienelements einem Bediener die Möglichkeit gegeben werden,
seine Hand nach der Betätigung zurückzuziehen,
was eine angenehme Bedienung ermöglicht.
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Es
ist noch eine weitere Ausgestaltung, dass die Ofentür frontseitig
rahmenlos ist, d. h., dass die Ofentür auch in der Ruhestellung
nicht von einem Rahmen umgeben ist. Dies ergibt eine besonders leicht
zu reinigende und gestalterisch unauffällige Oberfläche.
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Es
ist eine alternative Ausgestaltung, dass die Ofentür in
der Ruhestellung in einen Rahmen eingepasst ist. Mittels des Rahmens
kann die Ofentür in der Ruhestellung gegen eine seitliche
mechanische Beanspruchung geschützt werden, und die Ofentür kann
gestalterisch hervorgehoben werden.
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Dabei
kann es eine Ausgestaltung sein, dass die Ofentür in der
Ruhestellung flächenbündig an dem Rahmen anschließt.
Dadurch wird die gute Reinigbarkeit und ruhige Anmutung beibehalten.
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Eine
alternative Ausgestaltung ist es, dass der Rahmen ein vertiefter
Rahmen ist. Dadurch kann die Ofentür gestalterisch betont
werden.
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Es
kann eine weitere Ausgestaltung sein, dass der Einbauofen ein blendenloser
Ofen ist. Dieser kann besonders einheitlich und hochwertig gestaltet
werden. Dazu kann es besonders bevorzugt sein, dass die Ofentür
rahmenlos ist; eine Vorderseite des Backofens kann dann nur durch
die Ofentür gebildet werden. Bei einer blendenlosen Ausgestaltung können
die Bedien- und Anzeigeelemente in eine Vorderseite der Ofentür
integriert sein. Die Bedienelemente können z. B. als 'Touch
Control'-Elemente ausgeführt sein, wodurch eine nicht-durchbrochene Vorderseite
beibehalten werden kann, z. B. in Form einer Glas platte, an deren
Rückseite die Sensorflächen der Bedienelemente
und die Anzeigenelemente (z. B. in Form einer oder mehrerer LED-Anzeigen) angeordnet
sind.
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Es
ist noch eine Ausgestaltung, dass die Ofentür mindestens
ein Leuchtelement aufweist, das farblich umschaltbar ist. Dadurch
kann einem Benutzer mindestens ein Zustand oder Zustandsparameter des
Einbauofens mittels der Ofentür angezeigt werden. Mögliche
Zustandsparameter können beispielsweise einen Öffnungszustand
der Ofentür (auf/zu) oder ein Überschreiten einer
vorbestimmten Einbauofentemperatur umfassen. Das Leuchtelement kann beispielsweise
ein Leuchtband oder mehrere Leuchtelemente, insbesondere Leuchtdioden,
umfassen.
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Eine
Weiterbildung ist es, dass das mindestens eine Leuchtelement in
der Betriebsstellung bei geschlossener Ofentür im Wesentlichen
den Rahmen anleuchtet. Dadurch kann eine großflächige
indirekte und vergleichsweise weich wirkende Beleuchtung erreicht
werden. Bei geöffneter Ofentür kann das mindestens
eine Leuchtelement direkt einsichtig sein, was eine vergleichsweise
scharfe Beleuchtung ergibt. Dieser Unterschied zwischen einer scharf
wirkenden und einer weich wirkenden Beleuchtung kann beispielsweise
zur Warnung eines Benutzers vor einer geöffneten Ofentür
dienen.
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Eine
weitere Weiterbildung ist es, dass die mindestens eine Lüftungsöffnung
in die Ofentür integriert ist. Dadurch ergibt sich eine
platzsparende Anordnung. Die mindestens eine Lüftungsöffnung
ist vorzugsweise seitlich bzw. lateral in die Ofentür integriert,
also an einer Oberseite, Unterseite, linken Seite und/oder rechten
Seite der Ofentür. Insbesondere kann die mindestens eine
Lüftungsöffnung hinter einer vorderseitigen Platte
(Frontplatte) angeordnet sein. In der Ruhestellung ist die mindestens
eine Lüftungsöffnung verdeckt, z. B. durch das
Einbaufach. Bei einem Ausfahren aus dem Einbaufach in die Betriebsstellung
kann die Ofentür oder der Einbauofen so weit nach vorne
verfahren werden, dass die mindestens eine Lüftungsöffnung
freiliegt.
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Es
ist ferner eine Weiterbildung, dass mindestens eine an einer Oberseite
der Ofentür angeordnete Lüftungsöffnung
als eine Ansaugöffnung oder Lufteinlassöffnung
verwendet wird, während mindestens eine an einer anderen
(lateralen) Seite der Ofentür angeordnete Lüftungsöffnung
als eine Ausblasöffnung oder Luftauslassöffnung
verwendet wird. Dadurch kann ein direktes Anblasen eines Nutzers
mit warmer Abluft vermieden werden.
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Noch
eine Weiterbildung ist es, dass die Ofentür mindestens
einen Griff aufweist, wobei der Griff in der Ruhestellung im Wesentlichen
verdeckt ist (z. B. hinter einer Frontplatte) und in der Betriebsstellung
freiliegt. Dies ermöglicht eine noch weitergehende gleichmäßige
Gestaltung der vorderen Oberfläche (Frontfläche)
des Einbauofens. Diese in Ruhestellung 'grifflose' Weiterbildung
kann im Zusammenhang mit einem blendenlosen Einbauofen gestalterisch
besonders hochwertig sein.
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Die
Aufgabe wird auch mittels eines Verfahrens gelöst, bei
dem auf einen Einschaltbefehl hin zumindest die Ofentür
aus der Ruhestellung automatisch mittels des Antriebsmotors in die
Betriebsstellung ausgefahren wird. Dabei kann es vorteilhaft sein,
wenn das Ausfahren automatisch um eine vorbestimmte Verzögerungszeitdauer
verzögert wird.
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Eine
Ausgestaltung des Verfahrens ist es, dass auf einen Ausschaltbefehl
hin zumindest die Ofentür so lange in der Betriebsstellung
verbleibt, bis ein Belüftungsvorgang beendet ist und danach
automatisch in die Ruhestellung eingefahren wird. Dadurch kann eine Überhitzung
des Einbauofens aufgrund einer Resttemperatur auch nach einer Ausschaltung
der Heizelemente des Einbauofens vermieden werden.
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Eine
weiterer Ausgestaltung des Verfahrens ist es, dass das Leuchtelement
farblich umgeschaltet wird, wenn (i) ein Heizvorgang beginnt oder
endet und/oder wenn (ii) ein an dem Einbauofen abgefühlter
Temperaturwert einen vorbestimmten Temperaturschwellwert überschreitet
oder unterschreitet.
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In
den folgenden Figuren wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
schematisch beschrieben. Dabei können zur besseren Übersichtlichkeit
gleiche oder gleichwirkende Elemente mit gleichen Bezugszeichen
versehen sein.
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1 zeigt
in Schrägansicht eine rahmenlose Backofentür eines
Einbaubackofens gemäß einer ersten Ausführungsform;
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2A zeigt
die Backofentür aus 1 in Seitenansicht
in einer Ruhestellung;
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2B zeigt
die Backofentür aus 1 in Seitenansicht
in einer Betriebsstellung;
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3 zeigt
in Schrägansicht eine Backofentür eines Einbaubackofens
gemäß einer zweiten Ausführungsform und
einen zugehörigen bündigen Rahmen;
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4 zeigt
die Backofentür aus 3 als Schnittdarstellung
in Seitenansicht;
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5 zeigt
in Schrägansicht eine Backofentür eines Einbaubackofens
gemäß einer dritten Ausführungsform und
einen zugehörigen bündigen Rahmen;
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6 zeigt
in Schrägansicht eine Backofentür eines Einbaubackofens
gemäß einer vierten Ausführungsform und
einen zugehörigen versenkten Rahmen;
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7 zeigt
die Backofentür aus 6 als Schnittdarstellung
in Seitenansicht und
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8 zeigt
in Seitenansicht die Backofentür aus 6 und 7 bei
geöffneter Backofentür.
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1 zeigt
in Schrägansicht eine Backofentür 1 eines
Einbaubackofens 2 in einer Ruhestellung R in einem geschlossenen
Zustand. In dem geschlossenen Zustand verschließt die Backofentür 1 einen
durch eine Ofenmuffel 3 begrenzten Garraum 4.
Der Einbaubackofen 2 ist in ein Einbaufach eines Einbaumöbels
M eingebaut. Die Backofentür 1 weist eine vorderseitige
Glasplatte (Frontplatte) 5 auf. In der Ruhestellung R ist
eine Vorderseite 6 der Glasplatte 5 flächenbündig
zu einer Frontseite F des Einbaumöbels M.
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Hinter
der vorderseitigen Glasplatte 5 schließt ein Türkörper 7 an,
welcher zum Verschließen des Garraums 4 flächig
auf einem Flansch der Ofenmuffel 3 aufliegt. In dem Türkörper 7 befinden sich
Lüftungsöffnungen 8 zur Kühlung
des Einbaubackofens 2 während eines Heizbetriebs,
um beispielsweise eine Überhitzung des Einbaubackofens 2 und
eine Verbrennung eines Benutzers an der Backofentür 1 zu
verhindern. In dieser Ansicht ist eine an einer oberen Seite 9 des
Türkörpers 7 vorhandene Lüftungsöffnung 8 in
Form eines Lufteinlassschlitzes 10 vorhanden. Dieser Luftansaugschlitz bzw.
Lufteinlassschlitz 10 erstreckt sich im Wesentlichen über
die gesamte Breite (entlang der y-Erstreckung) der Backofentür 1 und
dient dazu, Kühlluft K aus der Umgebung in die Backofentür 1 einzusaugen.
Warme Abluft W wird hingegen seitlich und nach unten abgeblasen.
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An
einem mittigen Abschnitt einer oberen Kante 11 der vorderseitigen
Glasplatte 5 befindet sich ein Griffclip 12, welcher
zur Auflage einer Hand eines Bedieners während eines Greifens
der Backofentür 1 zu deren Öffnung und
Schließen dient. Zum Greifen der Backofentür 1 ist
hinter dem Griffclip 12 eine Griffschale 13 in
der oberen Seite 9 des Türkörpers 7 eingebracht,
und zwar mit der gleichen Breite wie der Griffclip 12.
Der Griffclip 12 und die Griffschale 13 bilden
zusammen einen Türgriff zum wahlweisen Öffnen
und Schließen der Backofentür 1, hier
bei obenliegendem Türgriff 12, 13 durch
ein Aufklappen der Backofentür 1 nach unten bzw.
ein Zuklappen der Backofentür 1 nach oben.
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Dieser
Einbaubackofen 2 ist blendenlos ausgeführt. Dazu
ist in die Vorderseite 6 der Glasplatte 5 ein
Bedien- und Anzeigenfeld 14 integriert, bei dem ein Bereich
der Glasplatte 5 als eine vordere Abdeckung dient. An diesem
Bereich der Glasplatte 5 sind rückseitig mindestens
ein durch die Glasplatte 5 leuchtendes LED-Anzeigenfeld
und 'Touch Control'-Sensoren angeordnet. Bei einer Betrachtung des Einbaubackofens 2 von
vorne ist dann im Wesentlichen nur noch die einheitliche vorderseitige
Glasplatte 5 sichtbar, was erstens eine sehr ruhige und
hochwertige Ausgestaltung ergibt und zweitens eine besonders einfache
Reinigbarkeit.
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2A zeigt
die Backofentür 1 in einer Seitenansicht in der
Ruhestellung R, wobei eine von drei Lüftungsöffnungen 8 in
Form von Luftauslassschlitzen 15 gezeigt ist, welche in
einem unteren Bereich einer linken Seitenwand 16 des Türkörpers 7 angeordnet
ist. Die beiden anderen Luftauslassschlitze befinden sich an einer
unteren Seitenwand 17 des Türkörpers 7 und
an der rechten Seitenwand des Türkörpers 7.
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In
der Ruhestellung R ist der Türkörper 7 in dem
Einbaufach 18 des Küchenmöbels M versenkt, so
dass die hier gestrichelt angedeutete Griffschale 13 und
die Lüftungsöffnungen 8 verdeckt sind.
Da in der Ruhestellung R keine ausreichende Belüftung des
Backofens 2 sichergestellt ist, wird ein Heizbetrieb unterbunden.
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Zum Übergang
in eine in 2B gezeigte Betriebsstellung
B wird hier der gesamte Einbaubackofen 2 nach vorne um
einen Hubweg h ausgefahren. Genauer gesagt wird der Einbaubackofen 2 senkrecht
zu der geschlossenen Backofentür 1 von vorne verfahren,
was in dieser Abbildung einem Verfahren der Backofentür 1 entgegen
der z-Achse ent spricht. Das Ausfahren aus der Ruhestellung R in
die Betriebsstellung B geschieht mittels eines Antriebsmotors (o.
Abb.). Der Einbaubackofen 2 kann beispielsweise auf Schienen
oder einem Teleskopgestell (o. Abb.) in dem Einbaufach 18 verschieblich
gelagert sein. Das Ausfahren aus der Ruhestellung R in die Betriebsstellung
B kann beispielsweise automatisch mit einem Aktivieren des Backofens
geschehen.
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In
der Betriebsstellung B liegen sowohl die Lüftungsöffnungen 8 als
auch der Griff mit seinem Griffclip 12 und seiner Griffschale 13 frei.
Der Griff 12, 13 kann dann zur Beschickung des
Backofens nach unten aufgeklappt und danach wieder nach oben zugeklappt
werden. Dabei ist der Hubweg h so gewählt, dass die Backofentür 1 nicht
vollständig aus dem Einbaufach 18 ausfährt,
so dass für einen Benutzer nur die Backofentür 1 sichtbar
ist, jedoch nicht die Ofenmuffel 3.
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In
der Betriebsstellung B kann der Einbaubackofen 2 in Betrieb
genommen bzw. für eine Inbetriebnahme programmiert werden.
Der Betrieb kann dann mit einer Starttaste des Bedien- und Anzeigenfelds 14 ausgelöst
werden.
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Mit
Aktivierung eines Heizbetriebs wird durch den oberen Lufteinlassschlitz 10 Kühlluft
angesaugt und durch die Backofentür 1 und außen
um die Backofenmuffel 3 herum geführt, um eine
Temperatur der Backofentür 1 zum Schutz eines
Benutzers auf einer niedrigen Temperatur zu halten und um verschiedene Komponenten
des Einbaubackofens 2, wie eine Elektronik, vor einer Überhitzung
zu schützen. Die dabei erwärmte Luft wird als
eine warme Abluft durch die seitlichen Luftauslassschlitze 15 und
den unteren Luftauslassschlitz ausgeblasen. Da die obere Lüftungsöffnung 8 als
der Lufteinlassschlitz 10 verwendet wird, kann ein Anblasen
eines sich üblicherweise von oben über einen Ofen
beugenden Benutzers mit der warmen Abluft vermieden werden.
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Die
Backofentür 1 ist als eine sog. ”schwebende
Platte” rahmenlos ausgestaltet, d. h., dass sie in der
Ruhestellung R nicht von einem Rahmen umgeben ist.
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Eine
Rückkehr aus der Betriebsstellung B in die in 2A gezeigte
Ruhestellung R durch ein Verfahren des Backofens 2 in dem
Einbaufach 18 (hier entlang der z-Achse) kann auf eine
entsprechende Betätigung eines Bedienelements des Bedien-
und Anzeigenfelds 14 durch den Benutzer hin geschehen oder
auch als ein Abschnitt eines Programmablaufs.
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Dabei
kann zur Vermeidung einer Überhitzung des Backofens eine
Sicherung dahingehend vorgesehen sein, dass die Backofentür 1 die
Betriebsstellung B erst dann verlassen kann, wenn ein vorbestimmter
Temperaturschwellwert unterschritten ist. Dieser Temperaturschwellwert
kann beispielsweise ein Schwellwert einer Backofentemperatur oder einer
anderen an dem Einbaubackofen 2 gemessene Temperatur sein.
Eine solche Sicherung ist insbesondere vorteilhaft, wenn der Einbaubackofen 2 als
ein Pyrolysegerät ausgestaltet ist.
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3 zeigt
in Schrägansicht und 4 zeigt als
Schnittdarstellung in Seitenansicht eine Backofentür 19 eines
Einbaubackofens gemäß einer zweiten Ausführungsform
in seiner Betriebsstellung B. Die Backofentür 19 ist
nun von einem feststehenden Rahmen 20 umgeben. Der Rahmen 20 kann
beispielsweise fest an einem Einbaufach angebracht sein. In der
gezeigten Betriebsposition B ist die Backofentür 19 um
einen Hubweg h aus einer vorderseitig mit dem Rahmen 20 flächenbündig
abschließenden Ruhestellung herausgefahren. In der Ruhestellung schließt
somit die Vorderseite 6 der Glasplatte 5 flächenbündig
mit einer Vorderfläche 21 des Rahmens 20 ab.
Aufgrund der Versenkbarkeit der Backofentür 19 in
dem Rahmen 20 schließt die vorderseitige Glasplatte 5 nun
allseitig lateral bündig mit dem Türkörper 7 ab.
Daher kann zur Bildung des oberseitigen Türgriffs auf einen
Griffclip, der die Glasplatte 2 überdeckt, verzichtet
werden, und der Griff kann alleine durch die Griffschale 13 gebildet
werden. Die Kühlluft wird durch die Griffschale 13 angesaugt,
indem in der Griffschale 13 mindestens eine Lufteinlassöffnung vorhanden
ist. Im Gegensatz zu der Backofentür 1 aus 1 und 2 wird die Backofentür 19 zum Öffnen
und Schließen seitlich um ein an der rechten Seite der
Backofentür 19 angeordnetes Scharnier 22 verschwenkt.
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5 zeigt
in Schrägansicht eine Backofentür 23 gemäß einer
dritten Ausführungsform ähnlich zu der Backofentür 19 aus 3,
wobei nun das Scharnier 22 an der linken Seite angeordnet
ist und sich die seitlichen Luftauslassschlitze 24 über
die gesamte Höhe der Backofentür 23 erstrecken
und zudem an jeder Seite mehrfach parallel vorliegen. Dadurch kann
eine besonders effektive Entlüftung erreicht werden, ggf.
sogar ohne eine Luftauslassöffnung an der Unterseite des
Türkörpers 7. Die Kühlluft kann
auch hier durch die Griffschale 13 angesaugt werden.
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6 zeigt
in Schrägansicht in geschlossenem Zustand, 7 zeigt
in Seitenansicht in geschlossenem Zustand und 8 zeigt
in Schrägansicht in geöffnetem Zustand eine Backofentür 25 eines
Einbaubackofens gemäß einer vierten Ausführungsform,
und zwar jedes Mal in der Betriebsstellung. Diese Backofentür 25 ist
dahingehend ähnlich zu der Backofentür 1 aus 1 aufgebaut,
dass sie eine vorderseitige Glasplatte 5 aufweist, welche
allseitig lateral über den hinter der Glasplatte 5 angeordneten
Türkörper 7 hinaussteht. Im Gegensatz
zu der rahmenlosen ersten Ausführungsform ist die Backofentür 25 von
einem vertieften Rahmen 26 umgeben.
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Dies
bedeutet, dass die Glasplatte 5 in der Ruhestellung mit
ihrem lateral über den Türkörper 7 herausstehenden
Bereich auf dem Rahmen 26 aufliegt, genauer gesagt auf
einer Bodenfläche 27 des Rahmens 26.
Der Rahmen 26 ist lateral weiter ausgedehnt als die Glasplatte 5.
Dadurch ergibt sich in der Ruhestellung lateral allseitig ein Spalt
oder Graben zwischen der Glasplatte 5 und einer äußeren Seitenwand 28 des
Rahmens 26.
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An
der Rückseite der Glasplatte 5 ist in dem über
den Türkörper 7 hinaus stehenden Bereich
umlaufend ein Leuchtelement 29 in Form einer LED-Kette
angeordnet. Dieses Leuchtelement 29 weist eine Fähigkeit
zu einem steuerbaren Farbwechsel auf, z. B. zwischen den Farben
rot und blau oder zwischen den Farben rot und grün. Dabei
kann einer bestimmten Farbe ein Zustandsparameter des Backofens
zugeordnet sein. So kann das Leuchtelement 29 bei geschlossener
Backofentür 25 in einer ersten Farbe strahlen
und bei geöffneter Backofentür 25 in
einer zweiten Farbe strahlen. Bei geschlossener Backofentür 25 kann
das Leuchtelement 29 insbesondere die Bodenfläche 27 des
Rahmens 26 anstrahlen, welche dann diffus in der Farbe
des Leuchtelements 29 leuchtet. Bei geöffneter
Backofentür 25 ist das Leuchtelement 29 direkt
sichtbar, was einen helleren und schärferen optischen Eindruck
hinterlässt.
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Beispielsweise
kann eine erste Farbe eine geschlossene Backofentür signalisieren
(z. B. die Farbe blau oder grün), während eine
geöffnete Backofentür 25 durch eine zweite
Farbe, insbesondere rot, signalisiert wird, insbesondere um potenziell
heiße Flächen der Backofentür 25 anzuzeigen.
Ein solcher Farbwechsel zwischen der geschlossenen Backofentür 25 und
der geöffneten Backofentür 25 kann auch ohne
Zuhilfenahme eines Temperatursensors durchgeführt werden.
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Es
ist auch möglich, den Farbwechsel auf der Grundlage eines Überschreitens
oder Unterschreitens eines vorbestimmten Temperaturschwellwerts
durchzuführen. So mag das Leuchtelement 29 dann,
wenn ein vorbestimmter Temperaturschwellwert des Backofens nicht überschritten
ist und somit keine oder eine nur geringe Gefahr einer Verbrennung
eines Benutzers existiert, in einer ersten Farbe (z. B. blau oder
grün) leuchten und dann, wenn sich der Backofen aufgeheizt
hat und also eine abgefühlte Temperatur den vorbestimmten
Temperaturschwellwert überschreitet, in einer zweiten Farbe,
insbesondere der Warnfarbe rot, leuchten, um einen Benutzer auf
die hohe Temperatur hinzuweisen. Dadurch wird eine noch sicherere
Benutzung des Backofens ermöglicht.
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Selbstverständlich
ist die vorliegende Erfindung nicht auf die gezeigten Ausführungsbeispiele beschränkt.
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So
braucht der Einbauofen kein Backofen zu sein, sondern kann beispielsweise
auch als ein Mikrowellenofen oder als ein kombinierter Backofen/anderer
Ofen ausgeführt sein.
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- 1
- Backofentür
- 2
- Einbaubackofen
- 3
- Ofenmuffel
- 4
- Garraum
- 5
- vorderseitige
Glasplatte
- 6
- Vorderseite
der Glasplatte
- 7
- Türkörper
- 8
- Lüftungsöffnung
- 9
- oberen
Seitenwand des Türkörpers
- 10
- Lufteinlassschlitz
- 11
- oberen
Kante der vorderseitigen Glasplatte
- 12
- Griffclip
- 13
- Griffschale
- 14
- Bedien-
und Anzeigenfeld
- 15
- Luftauslassschlitz
- 16
- linke
Seitenwand des Türkörpers
- 17
- untere
Seitenwand des Türkörpers
- 18
- Einbaufach
- 19
- Backofentür
- 20
- Rahmen
- 21
- Vorderfläche
des Rahmens
- 22
- Scharnier
- 23
- Backofentür
- 24
- Luftauslassschlitz
- 25
- Backofentür
- 26
- vertiefter
Rahmen
- 27
- Bodenfläche
des Rahmens
- 28
- äußere
Seitenwand des Rahmens
- 29
- Leuchtelement
- B
- Betriebsstellung
- F
- Frontseite
des Einbaumöbels
- h
- Hubweg
- M
- Einbaumöbel
- R
- Ruhestellung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 02/30240
A1 [0002]
- - EP 1733662 A1 [0003]
- - DE 102004017830 A1 [0004]
- - US 2658985 [0005]
- - DE 4436607 A1 [0006]