DE102004017830A1 - Einbau-Haushaltsgerät - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Einbau-Haushaltsgerät, aufweisend eine Geräteeinheit (2), eine einen Einbauhohlraum (8) umfassende Aufnahmeeinrichtung (7), in dem die Geräteeinheit (2) während ihres bestimmungsgemäßen Betriebs angeordnet ist und auch aus diesem herausnehmbar ist, und eine an der Aufnahmeeinrichtung (7) angeordnete elektrische Anschlussbuchse (12) zum Anschluss eines an der Geräteeinheit (2) angeordneten Elektrokabels (6), das selbsttätig verkürzbar ist.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Einbau-Haushaltsgerät, bevorzugt eine Einbau-Kaffeemaschine, der im Oberbegriff von Anspruch 1 erläuterten Art.
- Ein derartiges Haushaltsgerät ist aus der WO 01/72 188 A1 bekannt. In einem ersten Ausführungsbeispiel dieser Druckschrift wird die Geräteeinheit mit Hilfe einer Aufnahmeeinrichtung, die einen Montagerahmen mit einem Einbauhohlraum umfasst, definiert, in eine geeignete Struktur, also beispielsweise ein Küchenmöbel, eine Wandnische oder dgl. eingebaut. Der Montagerahmen weist an seinem linken, unteren, vorderen Bereich, vom Betrachter aus gesehen, einen Anschlusskasten auf, der eine Anschlussbuchse für einen Stecker eines Elektrokabels enthält, das mit der Geräteeinheit verbunden ist. Zur Montage der Geräteeinheit innerhalb der Aufnahmeeinrichtung muss zunächst die Geräteeinheit auf einer Abstellfläche abgestellt werden, die sich möglichst nahe und in gleicher Höhe mit dem Montagerahmen befindet. Alternativ muss die Geräteeinheit von einer zweiten Person gehalten werden, während die erste Person die elektrische Verbindung herstellt, d.h. den Stecker in die Aufnahmebuchse steckt. Dann muss die Geräteeinheit durch die Bedienperson in den Montagerahmen eingesteckt werden, wobei sorgfältig darauf geachtet werden muss, dass die elektrische Verbindung nicht wieder getrennt wird. Die Gefahr einer unbeabsichtigten Trennung der elektrischen Verbindung wird erhöht durch die Anordnung der Verbindungsbox, die zwar das Herstellen der elektrischen Verbindung vor allen Dingen dann erleichtert, wenn die Geräteeinheit gehalten und nicht abgestellt werden kann, ein unbeabsichtigtes Trennen jedoch ebenso erleichtert, wenn beispielsweise sich das Elektrokabel zwischen dem Boden der Geräteeinheit und dem Montagerahmen verklemmt und beim Einsetzen der Geräteeinheit gezogen wird. Gleichermaßen unbequem ist die Demontage der Geräteinheit, da auch hier wieder die Geräteeinheit abgesetzt werden muss, bevor die Elektroverbindung getrennt werden kann. Es sei darauf hingewiesen, dass selbst Einbau-Kaffeemaschinen ein relativ hohes Gewicht erreichen können, das beispielsweise bei 45 kg liegt. Es ist sehr schwie rig, ein solches Gerät nur mit einer Hand zu halten, um mit der anderen Hand die Elektroverbindung zu trennen.
- Es wird weiterhin beschrieben, dass die Geräteeinheit auch auf einer Art Schublade angeordnet sein kann, wobei die Elektroverbindung als direkte Steckverbindung ausgebildet ist, die einen Elektroanschluss herstellt, sobald die Schublade vollständig in die Einbauposition verschoben wurde. Hier kann zwar die Montage durch eine einzige Person erfolgen, der korrekte elektrische Anschluss ist jedoch äußerst diffizil. Derartige Schubladen, insbesondere wenn sie sehr schwere Geräteeinheiten tragen, laufen nie auf einer exakten, vorbestimmten Bahn. Selbst Abweichungen um den Bruchteil eines Millimeters, beispielsweise durch Schwingungen der Schublade oder durch ein leicht ungenaues Positionieren der Geräteeinheit auf der Schublade, können dazu führen, dass die Steckkontakte nicht in die Buchsen gelangen, sondern daneben anschlagen und, bei einer größeren Kraftaufwendung verbogen werden, so dass die Elektroverbindung nicht erfolgreich vorgenommen werden kann.
- Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Einbau-Haushalsgerät bereitzustellen, das auf konstruktiv einfache Weise leicht und sicher montiert werden kann.
- Die Aufgabe wird gelöst durch ein Einbau-Haushaltsgerät, aufweisend eine Geräteeinheit, eine einen Einbauhohlraum umfassende Aufnahmeeinrichtung, in dem die Geräteeinheit während ihres bestimmungsgemäßen Betriebs angeordnet ist und auch aus diesem herausnehmbar ist, und eine an der Aufnahmeeinrichtung angeordnete elektrische Anschlussbuchse zum Anschluss eines an der Geräteeinheit angeordneten Elektrokabels, dadurch gekennzeichnet, dass das Elektrokabel selbsttätig verkürzbar ist.
- Das erfindungsgemäße Einbau-Haushaltsgerät kann problemlos und sicher durch eine einzige Person montiert werden, wobei auch der Elektroanschluss ohne be sondere Sorgfalt aufwenden zu müssen, schnell und sicher vorgenommen werden kann.
- Gemäß einer Variante des erfindungsgemäßen Einbau-Haushaltsgeräts ist die Geräteeinheit auf einer Auszugseinrichtung angeordnet und mit Hilfe der Auszugseinrichtung in und aus dem Einbauhohlraum bewegbar. Die Kombination einer Auszugseinrichtung, auf der die Geräteeinheit angeordnet und bewegbar ist und das selbsttätig verlänger- und verkürzbare Elektrokabel stellt einerseits sicher, dass der Elektroanschluss bequem vorgenommen werden kann, wenn sich die Geräteeinheit noch relativ weit außerhalb des Einbauhohlraums befindet, so dass der Einbauhohlraum frei zugänglich ist. Andererseits wird dadurch verhindert, dass sich eine Überlänge Elektrokabel beim Einsetzen der Geräteeinheit in den Einbauhohlraum irgendwo verklemmt, einen Zug auf das Elektrokabel ausübt, was zum Trennen der elektrischen Verbindung führen könnte oder die korrekte Positionierung der Geräteeinheit verhindert.
- Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
- Bevorzugt ist das Elektrokabel ein Spiralkabel, wie es im Handel erhältlich ist und beispielsweise für kleinere Elektrowerkzeuge oder Telefonhörer eingesetzt wird.
- Bevorzugt ist die Anschlussbuchse im Einbauhohlraum und das Kabel mit Stecker an der Geräteeinheit angeordnet, da viele Einbau-Haushaltsgeräte bereits serienmäßig mit einem Elektrokabel mit Stecker versehen sind, so dass die Konstruktion des Haushaltsgeräts nicht geändert werden muss. Dabei ist die Anschlussbuchse insbesondere im oberen, unteren oder hinteren Bereich des Einbauhohlraums angeordnet. Das erfindungsgemäße Einbau-Haushaltsgerät ist insbesondere eine Einbau-Kaffeemaschine.
- Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Einbau-Haushaltsgeräts in Form einer Einbau-Kaffeemaschine wird nachfolgend anhand der einzigen schematischen Zeichnung exemplarisch näher erläutert.
- Die Figur zeigt in perspektivischer und schematischer Darstellung ein Einbau-Haushaltsgerät
1 , mit einer Geräteeinheit2 , die im dargestellten Ausführungsbeispiel eine Einbau-Kaffeemaschine ist. Die Einbau-Kaffeemaschine kann einer der üblichen Haushaltsautomaten zur automatischen oder überwiegend automatischen Zubereitung von unterschiedlichen Kaffeegetränken, Heißwasser und Milchschaum sein. - An der Geräteeinheit
2 ist eine im eingebauten Zustand der Bedienperson zugewandte Vorderseite2a und eine Rückseite2b definiert. An oder in der Nähe der Vorderseite2a ist die übliche Ausgabeeinrichtung3 für Getränke sowie Bedienelemente4 vorgesehen, während die Rückseite2b unter anderem Bestandteile eines Elektroanschlusses5 trägt. Der Elektroanschluss5 enthält ein Elektrokabel6 mit einem Stecker6a , das im dargestellten Ausführungsbeispiel an der Geräteeinheit2 angeordnet ist. Die Anordnung des Elektrokabels6 erfolgt an der für das bestimmte Haushaltsgerät üblichen Stelle, bevorzugt im unteren Bereich der Rückwand und nahe einer Ecke. - Das Haushaltsgerät
1 als Einbaugerät enthält weiterhin eine insgesamt mit7 bezeichnete Aufnahmeeinrichtung. Die Aufnahmeeinrichtung7 definiert einen Hohlraum8 , der so geformt und bemessen ist, dass die Geräteeinheit1 mit dem Elektrokabel6 bequem untergebracht werden kann. Die Aufnahmeeinrichtung7 kann beispielsweise ein Montagegehäuse9 mit Seitenwänden9a und9b , einer Rückwand9c und einer Bodenfläche9d enthalten. Das Einbaugehäuse9 muss jedoch nicht unbedingt aus geschlossenen Wänden bestehen, sondern kann jede geeignete Struktur aufweisen, die einerseits die Größe des Hohlraums8 die Geräteeinheit1 übernehmen kann. - Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Einbaugehäuse
9 in eine Frontplatte10 versenkt angeordnet, wobei die Frontplatte10 entweder Teil einer Möblierung oder eine Wandnische oder dgl. sein kann. - Die Aufnahmeeinrichtung
7 enthält weiterhin eine Auszugseinrichtung11 , die im dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Auszugsschienen11a und11b enthält, die analog der handelsüblichen Teleskopauszüge ausgebildet sein können, wie sie beispielsweise für Schubladen oder dgl. verwendet werden. Die Auszugseinrichtung11 kann jedoch auch ein ausziehbares Tablett oder dgl. sein, das unter- oder oberhalb des Bodens9d in kippgesicherten Führungen läuft. - Im Inneren des Einbauhohlraums
8 ist weiterhin eine Anschlussbuchse12 der Elektroverbindung5 untergebracht. Die Anschlussbuchse12 kann jede übliche Steckdose oder dgl. sein, in die der Stecker6a passt. Die Anschlussbuchse12 kann über eine fest installierte Leitung oder über ein weiteres Kabel mit einem externen Stromnetz verbunden sein. - Die Anschlussbuchse
12 ist im Hohlraum8 untergebracht. Die bevorzugte Anbringstelle der Anschlussbuches12 liegt im hinteren, rechten, oberen Bereich des Hohlraums8 , so dass eine Bedienperson, die Rechtshänder ist, den Stecker6a leicht und problemlos in die Anschlussbuchse12 stecken kann. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Anschlussbuchse12 an der Rückwand9c befestigt, und zwar in deren oberer, rechter Ecke, wo die Rückwand9c an die vom Betrachter gesehen rechte Seitenwand9a und die dem Boden9d gegenüberliegende, nicht gezeichnete Decke anstößt. An dieser Stelle ist die Elektroverbindung am einfachsten herzustellen, da der Betrachter die direkte Sicht auf die Kontakte12a der Anschlussbuchse12 hat und genau sieht, auch wenn es im Hohlraum8 dunkel ist, wo der Stecker6a einzustecken ist. Ein möglicher Anbringungsort der Anschlussbuchse12 wäre jedoch auch irgendwo an anderer Stelle an der Rückwand9c , an der Seitenwand9a in der Nähe der Rückwand9c oder an der Decke, ebenfalls in der Nähe der Rückwand9c . - Zum Einbau des erfindungsgemäßen Haushaltsgerätes
1 wird die Geräteeinheit2 auf der Auszugseinrichtung11 in der korrekten Stellung angeordnet und bevorzugt befestigt. Der Stecker6a wird anschließend ergriffen und das Elektrokabel6 durch Ausziehen seiner spiraligen Windungen so weit verlängert, bis der Stecker6a in die Buchse12 eingesteckt werden kann. Gegebenenfalls kann dabei die Geräteeinheit2 bereits etwas in Richtung auf den Hohlraum8 verschoben werden. Anschließend wird die Geräteeinheit2 vollständig in den Hohlraum8 geschoben, wobei sich das Elektrokabel selbsttätig wieder auf seine ursprüngliche, wesentlich geringere Länge zusammenzieht und somit platzsparend zwischen der Rückwand9c und der Rückseite2b der Geräteeinheit2 unterbringen lässt, ohne dass die Gefahr besteht, dass Teile des Kabels sich in der Auszugseinrichtung11 verheddern oder zwischen der Geräteeinheit2 und den Wänden des Hohlraums8 verklemmen. Anschließend kann, beispielsweise durch eine vorgesetzte Blende, die Geräteeinheit2 im Hohlraum8 fixiert werden, falls dies gewünscht und erforderlich ist. - In Abwandlung der beschriebenen und gezeichneten Ausführungsbeispiele kann das Elektrokabel auch als glattes Kabel ausgebildet und mit einer selbsttätigen Kabelaufwicklung derjenigen Art, wie sie beispielsweise für Staubsauger eingesetzt wird, versehen sein, wobei das Kabel durch Zug verlängerbar und sich nach dem Lösen einer Arretierung, beispielsweise mit Hilfe einer Feder, selbsttätig aufwickelt und somit wieder verkürzt. Statt der dargestellten Kaffeemaschine können auch andere Haushaltsgeräte auf die beschriebene Art und Weise eingebaut werden.
Claims (6)
- Einbau-Haushaltsgerät, aufweisend eine Geräteeinheit (
2 ), eine einen Einbauhohlraum (8 ) umfassende Aufnahmeeinrichtung (7 ), in dem die Geräteeinheit (2 ) während ihres bestimmungsgemäßen Betriebs angeordnet ist und auch aus diesem herausnehmbar ist, und eine an der Aufnahmeeinrichtung (7 ) angeordnete elektrische Anschlussbuchse (12 ) zum Anschluss eines an der Geräteeinheit (2 ) angeordneten Elektrokabels (6 ) dadurch gekennzeichnet, dass das Elektrokabel (6 ) selbsttätig verkürzbar ist. - Einbau-Haushaltsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Geräteeinheit (
2 ) auf einer Auszugseinrichtung (11 ) angeordnet und mit Hilfe der Auszugseinrichtung (11 ) in und aus dem Einbauhohlraum (8 ) bewegbar ist. - Einbau-Haushaltsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Elektrokabel (
6 ) ein Spiralkabel ist. - Einbau-Haushaltsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussbuchse (
12 ) im oberen, unteren oder hinteren Bereich des Einbauhohlraums (8 ) angeordnet ist. - Einbau-Haushaltegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Einbauhohlraum (
8 ) eine Rückwand (9c ) aufweist und die Anschlussbuchse (12 ) an der Rückwand (9c ) angeordnet ist. - Einbau-Haushaltegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, die eine Einbau-Kaffeemaschine ist.
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