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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abführen von unter
Druck stehendem heißen Wasser, insbesondere von Abschlämmwasser
oder Erstkondensat, aus dem Kessel eines Dampferzeugers gemäß dem
Oberbegriff von Anspruch 1.
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Für
die Erzeugung von Dampf, wie er beispielsweise in der chemischen
Industrie, in Bäckereien, in der Holz- und Spanplattenindustrie
sowie auch in der Kunststofftechnik etc. eingesetzt wird, werden bekanntermaßen
Dampferzeuger eingesetzt. Den Dampferzeugern, wird dabei zumeist
vorgewärmtes Speisewasser über einen Speisewasservorratsbehälter
aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz zugeführt,
das über eine Pumpe mit Druck in einen Kessel des Dampferzeugers
eingebracht wird, der von einem Brenner, beispielsweise einem Gasbrenner,
erhitzt wird, um das Wasser in Dampf zu verwandeln, welcher dann
für den jeweiligen Gebrauchszweck aus dem Kessel entnommen
wird.
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Hierbei
ergibt sich das allgemein bekannte Problem, dass das in den Dampferzeugern
befindliche Wasser regelmäßig ausgetauscht werden
muss, da über das zugeführte Leitungswasser trotz
mitunter eingesetzter Wasseraufbereitungseinrichtungen eine gewisse
Menge an Salzen in den Kessel gelangt, die beim Verdampfen des Wassers
im Kesselwasser zurückbleiben und sich demgemäß in
diesem aufkonzentrieren. Dieses nachfolgend auch als Abschlämmwasser
bezeichnete Wasser muss beispielsweise ein bis zwei Mal am Tag aus
dem Kessel abgeführt werden, um eine frühzeitige
Korrosion der Kesselwände und der übrigen Einrichtungen
des Dampferzeugers zu verhindern.
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Weiterhin
wird bei den bekannten Dampferzeugern der im Kessel erzeugte Wasserdampf
vor seiner Zufuhr zu dem gewünschten Verbraucher üblicherweise
einem Dampftrockner zugeleitet, der dazu dient, das beim Verdampfungsprozess
aus dem Kessel mitgerissene, als Erstkondensat bezeichnete Wasser
aus dem Heißdampf zu entfernen. Hierzu wird beispielsweise
eine Prallplatte mit einem unterhalb derselben angeordneten Auffanggefäß eingesetzt,
die vom Heißdampf beaufschlagt wird, wobei das auf der
Prallplatte entstehende Kondensat im Auffangbehälter aufgefangen
und aus dem Dampferzeuger über ein entsprechendes Ventil,
beispielsweise ein Kugelventil, abgeleitet wird, wenn das Flüssigkeitsniveau
im Auffangbehälter einen gewissen Füllstand erreicht.
Um das salzhaltige Abschlämmwasser sowie das ebenfalls
teilweise mit Salzen beladene Erstkondensat, die sich beide unter
Druck befinden und nachfolgend der Einfachheit halber als heißes
Wasser bezeichnet werden, aus dem Dampferzeuger abzuleiten, müssen
diese zum einen entspannt werden und zum anderen auf eine Temperatur
von weniger als 60°C herabgekühlt werden, da es aufgrund
von gesetzlichen Vorschriften mitunter nicht erlaubt ist, Abwässer
mit einer Temperatur von mehr als z. B. 60°C in das öffentliche
Abwassersystem einzuleiten.
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Zum
Entspannen und Kühlen des unter Druck stehenden heißen
Wassers wird das Wasser bekanntermaßen einem Abschlämmgefäß zugeführt, welches
bei den von der Anmelderin gefertigten Dampferzeugern beispielsweise
aus einem Edelstahlbehälter besteht, in welchem zur Erhöhung
der spezifischen Wärmekapazität Steine oder Keramikmaterialien
eingebracht sind, welche die im Abschlämmwasser bzw. im
Erstkondensat enthaltene Wärmeenergie aufnehmen und hierdurch
das mit Salzen verunreinigte Abschlämmwasser und Erstkondensat
auf eine Temperatur von weniger als 60° abkühlen.
Das in dieser Weise auf Umgebungsdruck entspannte und abgekühlte
Wasser wird im Anschluss daran über einen im Behälterboden
des Abschlämmgefäßes angeordneten Ablauf
in die Kanalisation eingeleitet.
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Weiterhin
ist aus der
DE 39 20
559 A1 ein Dampferzeuger mit einem Abschlämmgefäß bekannt,
in dem eine Kaltwasservorlage enthalten ist, in die hinein das aus
dem Kessel entnommene überhitzte Wasser über ein
Dampfventil und eine Dampfzuleitung von oben her entspannt wird,
wobei der Wasserspiegel im Abschlämmbehälter durch
das eintretende Heißwasser/Dampfgemisch ansteigt und das
Wasser beim Übersteigen eines bestimmten Niveaus im Abschlämmgefaß in
einen Auffangbehälter oder in das Abwassernetz abgeführt
wird.
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Bei
den zuvor beschriebenen Abschlämmvorrichtungen besteht
das Problem, dass es aufgrund der plötzlichen Reduzierung
des Umgebungsdrucks beim Einleiten des Abschlämmwassers/Erstkondensats
in das Abschlämmgefäß zu einem unerwünschten
Auftreten von größeren Dampfmengen kommt, da das
heiße Wasser/Erstkondensat, von einer Temperatur im Bereich
von z. B. 200°C und 11 bar beim Eintritt in das Abschlämmgefäß auf
eine Temperatur von lediglich ca. 100°C und einem Druck von
ca. 1 bar abgekühlt, bzw. entspannt wird.
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Ein
weiteres Problem der bekannten zuvor beschriebenen Abschlämmvorrichtungen
besteht darin, dass das aus dem Kessel entnommene Wasser häufig
durch Vermischen mit zugeführtem kalten Leitungswasser
ohne eine Rückgewinnung der im Wasser enthaltenen Wärmeenergie
unmittelbar in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird,
um den Abkühlvorgang zu beschleunigen, bzw. die Anzahl
von maximal möglichen Abschlämmvorgängen
pro Tag bei einer vorgegebenen Größe des Abschlämmgefäßes zu
erhöhen.
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Demgemäß ist
es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zum
Abführen von unter Druck stehendem heißen Wasser,
insbesondere von Abschlämmwasser oder Erstkondensat, aus
dem Kessel eines Dampferzeugers zu schaffen, die einen vergleichsweise
einfachen Aufbau besitzt, und bei der der Betrieb der Vorrichtung
während des Abschlämmens, bzw. Einleiten des Erstkondensats und
dem Einleiten des abgekühlten Wassers aus der Abschlämmvorrichtung
in das öffentlichen Kanalnetz im Wesentlichen automatisch
und unter Ausschluss einer Dampfbildung erfolgt.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung
mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst.
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Weitere
Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
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Gemäß der
Erfindung umfasst eine Vorrichtung zur Entnahme von heißem
Wasser, insbesondere von Abschlämmwasser oder Erstkondensat,
aus dem Kessel eines Dampferzeugers einen Behälter, der
bevorzugt eine stehende seitliche Behälterwand aufweist
und mit einer Wasservorlage, d. h. einer vorgegebenen Menge an Wasser,
gefüllt ist, welche z. B. 100 Liter umfasst und sich bis
zu einem ersten vorgegebenen Füllstandsniveau im Behälter
erstreckt. Im Behälter, der beispielsweise aus Edelstahl
mit einer Wandstärke von z. B. 4 mm besteht und ein Fassungsvermögen
von z. B. 250 l aufweist, ist ein Zulauf vorgesehen, über
den das unter einem Druck von z. B. 11 bar stehende, mitunter bis
zu 200°C heiße Wasser aus dem Kessel des Dampferzeugers
in den Behälter eingeleitet wird.
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Am
Behälter ist weiterhin ein Ablaufangeordnet, z. B. in Form
eines Stutzens, aus dem das entspannte und abgekühlte Wasser
nach dem Abschlämmvorgang aus dem Behälter abgeleitet
und z. B. in das öffentlichen Kanalnetz eingeleitet wird.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung weist ferner einen
Temperatursensor auf, der die Temperatur des Wassers in der Wasservorlage
erfasst. Der Temperatursensor wirkt dabei in erfindungsgemäßer
Weise mit einem Absperrventil zusammen, das sich im Bereich des
Ablaufs befindet und diesen in Abhängigkeit von der vom
Temperatursensor erfassten Temperatur frei gibt, wenn die Temperatur
der Wasservorlage einen vorgegebenen, vorzugsweise einstellbaren
Mindesttemperaturwert, z. B. 40°C, unterschreitet. Bei
Temperaturen oberhalb des Mindesttemperaturwertes ist das Absperrventil
hingegen geschlossen, so dass kein Wasser über den Ablauf
aus dem Behälter austreten kann.
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Obgleich
das Ventil und der Temperatursensor bevorzugt über eine
elektronische Steuerungseinrichtung miteinander gekoppelt sind,
welche die momentane Temperatur vom Temperatursensor erhält
und in Abhängigkeit von dieser das Absperrventil öffnet
bzw. schließt, kann es bei einer vereinfachten Ausführungsform
der Erfindung ebenfalls vorgesehen sein, dass der Temperatursensor
z. B. einen bekannten Bimetallstreifen enthält, der unmittelbar
mechanisch mit dem Absperrventil zusammenwirkt und dieses oberhalb
des Mindesttemperaturwertes rein mechanisch schließt, bzw.
unterhalb des Mindesttemperaturwertes öffnet. Auch ist
es denkbar, dass der Temperatursensor und das Absperrventil eine Einheit
bilden, wie sie z. B. als Thermostatventil in den Kühlsystemen
von Kraftfahrzeugen zum Einsatz gelangt.
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Durch
die Erfindung ergibt sich der Vorteil, dass beim Betrieb der Vorrichtung
nahezu keinerlei störender Dampf auftritt, und dass ohne
ein manuelles Eingreifen oder eine aufwändige Regelung
stets sichergestellt wird, dass lediglich Wasser mit einer Temperatur
in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird, die unterhalb
der gesetzlich zulässigen Temperatur liegt.
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Nach
einem weiteren der Erfindung zugrunde liegenden Gedanken ist der
Temperatursensor in unmittelbarer Nähe des Ablaufs angeordnet,
wodurch sich ein schnelles Ansprechverhalten des Absperrventils
ergibt, und zudem sicher gestellt werden kann, dass kein Wasser
mit einer Temperatur von mehr als der minimalen Temperatur von z.
B. 30 bis 40°C aus dem Ablauf austritt.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Ablauf
in vorteilhafter Weise im Bereich des Behälterbodens angeordnet.
Um hierbei das erste Füllstandsniveaus ohne den Einsatz
eines zusätzlichen Füllstandssensors zu definieren,
ist der Ablauf strömungsmäßig mit einer
sich in Aufwärtsrichtung bis zum ersten Füllstandsniveau
hinauf erstreckenden Rohrleitung verbunden, die in Höhe
des ersten Füllstandsniveaus eine Umlenkung von mehr als
90°, vorzugsweise um 180° aufweist und dadurch einen
Wall für das Wasser definiert, der nach Art eines Überlaufs
nur dann vom Wasser überströmt wird, wenn der
Füllstand der Wasservorlage im Behälter die vertikale
Position des Damms übersteigt. Durch diese Ausgestaltung
der Erfindung ergibt sich der Vorteil, dass sich das erste minimale
Füllstandsniveau im Behälter ohne eine aufwändige
Füllstandsmesseinrichtung auf einfache und kostengünstige Weise
stets automatisch einstellt, wodurch insbesondere eine aufwändige
und mitunter teuere und fehleranfällige elektronische Regelung
des Füllstands vermieden wird.
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Die
Anordnung des Ablaufs im Bereich des Behälterbodens besitzt
den Vorteil, das stets das kühlste Wasser aus dem Behälter
entnommen wird, da sich dieses aufgrund seiner gegenüber
heißem Wasser erhöhten Dichte naturgemäß im
Bereich des Behälterbodens anlagert.
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In
gleicher Weise ist es jedoch ebenfalls denkbar, dass der Ablauf
in Form einer seitlichen Ablauföffnung in der Seitenwand
des Behälters in Höhe des ersten Füllstandsniveaus
angeordnet ist, und die zuvor erwähnte Rohrleitung nach
Art eines Tauchrohres vom Boden des Behälters aus bis zur
Ablauföffnung geführt ist, mit welcher sie z.
B. über ein L-förmiges Leitungsstück
strömungsmäßig verbunden ist. Hierdurch
ergibt sich der Vorteil, dass die Rohrleitung innen liegend geführt
werden kann und außerhalb des Behälters keine
störenden Rohrleitungen verlaufen. Das Absperrventil ist
bei den beiden zuvor beschriebenen Ausführungsformen bevorzugt
als elektrisch betätigbares Auf-Zu-Ventil ausgestaltet,
welches sich bevorzugt auf der Außenseite des Behälters
befindet, wodurch eine elektrische Leitungsführung in dem
zum Teil bis zu 90°C heißen Wasser der Wasservorlage
in vorteilhafter Weise entfallen kann.
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Nach
einem weiteren der Erfindung zugrunde liegenden Gedanken ist oberhalb
des ersten Füllstandsniveaus eine Überlauföffnung
vorgesehen, welche über eine Überlaufleitung strömungsmäßig mit
dem Ausgang des Absperrventils verbunden ist. Hierdurch wird sichergestellt,
dass es auch im Falle einer störungsbedingten Blockade
des Absperrventils in der Schließstellung bei einem neuen
Abschlämmvorgang nicht zu einer Beschädigung des Behälters
kommt, wenn das heiße Abschlämmwasser mit einem
Druck von z. B. bis zu 11 bar und einer Temperatur von nahezu 200°C
in den bereits gefüllten Behälter einströmt.
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Um
in einem solchen Notfall ein direktes Einleiten von mehr als 60°C
heißem Wasser in das öffentliche Abwassersystem
zu verhindern, kann es hierbei weiterhin vorgesehen sein, in der Überlaufleitung
ein zusätzliches Wärmespeichermedium, insbesondere
Steine oder Metall oder ein anderes Material mit einer vorzugsweise
hohen spezifischen Wärmekapazität anzuordnen,
welches die Wärmeenergie von über die Überlaufleitung
abgeführtem heißen Wasser und/oder Dampf aufnimmt.
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Im
Bereich des oberen Endes des Behälter kann weiterhin eine
Entlüftungsöffnung vorgesehen sein, durch die
hindurch im Behälter enthaltene Luft und/oder Dampf in
die Umgebung entweichen kann, so dass eine Deformation des Behälters
aufgrund einer thermisch bedingten Ausdehnung der im Innenraum des
Behälters befindlichen Luft wirksam ausgeschlossen werden
kann, wenn bei einem Abschlämmvorgang eine größere
Menge an heißem Wasser in den Behälter eingeleitet
wird.
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Um
nach dem mehrmaligen Abschlämmen eines Kessels in einem
Dampferzeuger das mit Verunreinigungen, insbesondere Salzen angereicherte Wasser
vollständig aus dem Behälter zu entfernen, ist
im Bereich des nach unten hin bevorzugt zusammenlaufenden Behälterbodens
ein weiterer Ablauf angeordnet, der bei Bedarf insbesondere über
ein manuell betätigbares Auf-Zu-Ventil geöffnet
und wieder verschlossen werden kann.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist im Inneren
des Behälters zur Rückgewinnung der in die Wasservorlage
nach einem Abschlämmvorgang eingebrachen Wärmeenergie
ein Wärmetauscher angeordnet ist, der von gegenüber dem
Wasser in der Wasservorlage kühlerem Wasser durchströmt
wird, insbesondere von Wasser, welches dem Dampferzeuger zur Erzeugung
von Dampf als Speisewasser zuführbar ist.
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Der
Zulauf für das heiße Wasser ist dabei bevorzugt
im Bereich des Behälterbodens unterhalb des Füllstandsniveaus
angeordnet. Hierdurch ergibt sich gegenüber den bekannten
Abschlämmvorrichtungen der Vorteil, dass sich das eingebrachte
heiße Wasser gut mit dem übrigen Wasser der Wasservorlage
durchmischt und die gesamte Füllstandshöhe der
Wasservorlage innerhalb des Behälters zur Reduzierung der
Dampfbildung ausgenutzt wird, so dass in vorteilhafter Weise nahezu
kein Dampf mehr entsteht, der z. B. über die Entlüftungsöffnung
oder die Überlaufleitung in die Umgebung austreten kann.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der
Wärmetauscher eine wendelartige Rohrschlange auf, die z.
B. aus Kupferrohr besteht und die sich innerhalb des Behälters
z. B. vom Boden desselben aus bis bevorzugt über das erste Füllstandsniveau hinweg
erstreckt. Die Rohrschlange wird in vorteilhafter Weise vom Boden
des Behälters aus in Aufwärtsrichtung, d. h. in
Richtung zum ersten Füllstandsniveau hin vom Speisewasser durchströmt,
welches anschließend z. B. als vorgewärmtes Speisewasser
dem Dampferzeuger oder aber einer anderen Einrichtung, z. B. einem
Heizkörper innerhalb eines Gebäudes oder dergleichen
zugeführt wird. Durch diese Ausgestaltung des Wärmetauschers
ergibt sich der Vorteil, dass das in die Rohrschlange des Wärmetauschers
eintretende kühlere Wasser zuerst mit kühlerem
Wasser der Wasservorlage im Bereich des Behälterbodens
in Kontakt gelangt und erst im Anschluss daran nach dem Durchlaufen
der Rohrschlange zum Wärmeaustausch mit dem heißeren
Wasser im oberen Bereich der Wasservorlage in Wärmekontakt
gelangt, wodurch die Effizienz der Vorrichtung in vorteilhafter Weise
gesteigert werden kann.
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Bei
dieser Ausführungsform der Erfindung ist es weiterhin von
Vorteil, wenn die Zuleitung des Speisewassers zur Rohrschlange über
eine im Wesentlichen geradlinige Rohrleitung erfolgt, die sich in
vertikaler Richtung von oben her durch die Wasservorlage hindurch
bis zur einlaufseitigen Rohrschlange des Wärmetauschers
hin erstreckt. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass der Behälter
eine kompakt und nach außen hin abgeschlossene Bauform
ohne außen liegende Rohrleitungen aufweist. Zudem ergibt
sich eine weiter Erhöhung des Wirkungsgrades bei der Rückgewinnung
der Wärmeenergie, da nur ein vergleichsweise kurzer Abschnitt
der Rohrleitung mit dem heißem Wasser im oberen Teil der
Wasservorlage in Kontakt gelangt.
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Bei
dieser Ausführungsform der Erfindung kann es zur weiteren
Steigerung des Wirkungsgrades weiterhin vorgesehen sein, wenn der
senkrecht verlaufende Abschnitt der Rohrleitung thermisch isoliert
ist, bzw. wenn das Rohr als solches aus einem gegenüber
dem Material der Rohrschlange weniger gut Wärme leitenden
Material, z. B. aus Kunststoff, gefertigt ist. In gleicher Weise
ist es bei dieser Ausführungsform der Erfindung von Vorteil,
wenn der gesamte Behälter auf der Außenseite thermisch
isoliert ist.
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Nach
einem weiteren der Erfindung zugrunde liegenden Gedanken sind der
Zulauf und der Ablauf des Wärmetauschers strömungsmäßig
mit einem Puffergefäß verbunden, welchem insbesondere kühles
Frischwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz diskontinuierlich
zugeführt wird, und aus welchem erwärmtes Wasser,
insbesondere dem Dampferzeuger zuzuführendes Speisewasser,
diskontinuierlich abgeführt wird. Das im Puffergefäß enthaltene Wasser
wird dabei durch eine Pumpe kontinuierlich durch den Wärmetauscher
hindurch zirkuliert. Durch die diskontinuierliche, d. h. schubweise
Zufuhr des kalten Frischwassers und die ebenfalls diskontinuierliche
Entnahme des vorgewärmten Wassers aus dem Puffergefäß,
die bevorzugt jeweils über ein elektrisch betätigbares
Ventil erfolgt, welches durch die elektronische Steuerungseinrichtung
betätigt wird, ergibt sich der Vorteil, das die Temperatur
des kühlen Frischwassers gegenüber einem kontinuierlichen Durchfluss
durch den Wärmetauscher erhöht wird, so dass bei
einer Zufuhr des Wassers aus dem Puffergefäß zu
einem Speisewasservorratsbehälter entsprechend weniger
Heizenergie aufgebracht werden muss, um dieses vorgewärmte
Wasser auf die Temperatur des Speisewassers zu erwärmen,
welche beispielsweise 80°C beträgt.
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Schließlich
kann es gemäß einer kostengünstigen und
konstruktiv einfachen Ausführungsform der Erfindung vorgesehen
sein, dass der Zulauf für das heiße Wasser oberhalb
des ersten Füllstandsniveaus angeordnet ist, wobei in diesem
Falle kein Wärmetauscher zum Einsatz gelangt und die Temperatur
der Wasservorlage nach einem Abschlämmvorgang vom Behälter
in Form von Wärmestrahlung und Konvektion abgegeben wird.
Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass die im freiwerdenden Dampf
enthaltene Wärmeenergie beim Entspannen des heißen
Wassers in den Behälter hinein umgehend über die
Entlüftungsleitung abgeführt werden kann und nicht über
die Wasservorlage abgekühlt werden muss.
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Die
Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnung anhand einer
bevorzugten Ausführungsform beschrieben.
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In
der Zeichnung zeigt:
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1 Eine
schematische Übersichtsdarstellung der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung.
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Wie
in 1 gezeigt ist, umfasst eine Vorrichtung 1 zur
Entnahme von heißem Wasser 2, insbesondere von
Abschlämmwasser oder Erstkondensat, aus dem Kessel eines
nicht näher gezeigten Dampferzeugers einen Behälter 4,
der einen Behälterboden 6 und eine stehende seitliche
Behälterwand 8 aufweist. In dem Behälter 4 ist
eine vorgegeben Menge an Wasser, z. B. 100 Liter, aufgenommen, die nachfolgende
auch als Wasservorlage 10 bezeichnet wird, und die sich
bis zu einem ersten vorgegebenen minimalen Füllstandsniveau 12 im
Behälter 4 erstreckt. Im Behälter 4 ist
bevorzugt im Bereich des Behälterbodens 6 ein
Zulauf 14 für das heiße Wasser vorgesehen,
welches aus dem Kessel des Dampferzeugers mit einem Druck von z.
B. 11 bar und einer Temperatur von z. B. 200°C austritt
und dem Behälter 4 über den Zulauf 14 und
ein vorgeschaltetes elektrisch betätigbares Ventil 16 zugeführt
wird.
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Am
Behälter 4 ist weiterhin ein Ablauf 18 angeordnet,
der ein in den Bereich des Behälterbodens 6 hinabreichendes
Rohr 20 besitzt, über welches gegenüber
dem heißen Wasser 2 kühleres und entspanntes
Wasser 24 über ein dem Ablauf 18 zugeordnetes
Absperrventil 22 aus dem Behälterinneren abgeleitet
und z. B. in das öffentlichen Kanalnetz eingeleitet werden
kann. Um den Behälter 4 bei Bedarf vollständig
entleeren zu können, ist im Bereich des Behälterbodens 6 ein
weiterer Ablauf 26 angeordnet, der über ein nachgeschaltetes
Ventil 28 geöffnet oder verschlossen werden kann.
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Wie
der Darstellung von 1 weiterhin entnommen werden
kann, weist die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 einen
Temperatursensor 30 auf, der die Temperatur des Wassers
in der Wasservorlage 10 erfasst.
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Der
Temperatursensor 30 ist mit dem Absperrventil 22 verbunden
und öffnet dieses, wenn die vom Temperatursensor 30 erfasste
Temperatur in der Wasservorlage 10 weniger als beispielsweise
40°C beträgt.
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Der
Temperatursensor 30 und das Absperrventil 22 können
im einfachsten Falle gemeinsam in einem rein mechanisch arbeitenden
Thermostatventil enthalten sein, welches in die Seitenwand 8 des
Behälters 4 eingesetzt ist.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind der
Temperatursensor 30 und das Absperrventil 22 sowie
bevorzugt auch die übrigen Ventile 16 und 28 elektrisch
mit einer nicht näher gezeigten elektronischen Steuerungseinrichtung
verbunden, die die vom Temperatursensor 30 ermittelten Temperaturmesswerte
erfasst und beim Erreichen des minimalen Temperaturwertes von z.
B. 40° das Absperrventil 22 durch Übersenden
eines entsprechenden elektrischen Signals öffnet. Entsprechend kann
durch Übersenden einen entsprechenden elektrischen Signals
das Ventil 16 geöffnet werden, um beispielsweise
zum Abschlämmen oder zur Abfuhr von Erstkondensat aus dem
nicht näher gezeigten Kessel das unter Druck stehende heiße
Wasser 2 in die Wasservorlage 10 einzuleiten.
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In
diesem Falle erhöht sich aufgrund der guten Durchmischung
des heißen Wassers 2 mit dem übrigen,
z. B. 30 bis 40°C kalten Wasser der Wasservorlage 10 die
Gesamttemperatur des Wassers in der Wasservorlage bis auf beispielsweise
80°C, wodurch das Absperrventil 22 geschlossen
wird und das Füllstandsniveau innerhalb des Behälters 4 vom
ersten Füllstandsniveau 12 aus auf ein zweites
höheres Füllstandsniveau 32 ansteigt.
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Die
Temperatur in der Wasservorlage 10, die in diesem Falle
beispielsweise 80°C oder mehr beträgt, wird vom
Temperatursensor 30 während der gesamten Zeit
erfasst, so dass das Absperrventil 22 demgemäß geschlossen
gehalten wird.
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Um
gegebenenfalls zu Anfang auftretenden Dampf aus dem Behälterinnenraum
abzuführen, kann der Behälter 4 an seiner
Oberseite mit einer Entlüftungsöffnung 34 versehen
sein.
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Weiterhin
kann für den Fall, dass versehentlich zu viel heißes
Wasser 2 in den Behälter 4 eingeleitet
wird, oberhalb des zweiten Füllstandniveaus 32 eine Überlauföffnung 34 vorgesehen
sein, die über eine Überlaufleitung 38 strömungsmäßig
mit dem Auslass des Absperrventils 22 verbunden ist, so
dass das austretende Wasser 24 nötigenfalls in
das öffentliche Kanalnetz abgeleitet werden kann.
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Hierbei
kann, wie in 1 gezeigt ist, in der Überlaufleitung 38 ein
zusätzliches Wärmespeichermedium 40 angeordnet
sein, welches im Fall des Überlaufs die überschüssige
Wärmeenergie des überlaufenden Wassers aufnimmt,
so dass die gesetzlich maximal zulässige Höchsttemperatur
von 60°C für das in das öffentliche Kanalnetz
eingeleitete Wasser nicht überschritten wird.
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Wie
weiterhin der Darstellung von 1 entnommen
werden kann, ist zur Rückgewinnung der über das
heiße Wasser 2 in den Behälter 4 eingebrachten
zusätzlichen Wärmeenergie im Inneren des Behälters 4 ein
Wärmetauscher 42 angeordnet, der eine wendelartige
Rohrschlange 44 umfasst, der im Bereich der Unterseite
des Behälters 4 über eine Rohrleitung 46 von
oben her durch die Wasservorlage 10 hindurch kühles
Wasser 48 zugeführt wird, welches im Bereich der
Oberseite des Behälters 4 aus der Rohrschlange 44 wieder
austritt. Das Wasser 48 ist bevorzugt Frischwasser oder
Leitungswasser, welches über ein durch die elektronische
Steuerungseinrichtung betätigtes Ventil 52 zugeführt
wird. Das zugeführte Wasser 48 wird dabei über
eine Pumpe 50 durch den Wärmetauscher 42 und
ein diesem nachgeordnetes Puffergefäß 54 hindurch
zirkuliert wird, um die Temperatur der Wasservorlage 10 nach dem
Einbringen des heißen Wassers 2 kontinuierlich von
z. B. 80°Celsius herunterzukühlen. Hierbei wird das
aufgrund des kontinuierlichen Umwälzprozesses durch die
Pumpe 50 zunehmend erwärmte Wasser 48 im
Puffergefäß 54 in vorgegebenen Zeitabständen aus
dem Puffergefäß entnommen und als vorgewärmtes
Wasser einem bekannten Speisewasservorratsbehälter zugeführt,
in welchem das vom Dampferzeuger benötigte Speisewasser
bevorratet wird.
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Nachdem
eine gewisse Menge an erhitztem Wasser 48 aus dem Puffergefäß 54 entnommen
wurde, wird das Ventil 52 über die elektronische
Steuerungseinrichtung geöffnet und neues kühles
Leitungswasser 48 in den Wärmetauscher 42 und
das Puffergefäß 54 eingeleitet, welches
im Anschluss daran wiederum beispielsweise so lange durch den Wärmetauscher 42 hindurch
zirkuliert wird, bis sich die Temperatur des Wassers 48 im
Puffergefäß 54 nahezu nicht mehr ändert.
In diesem Falle wird das erwärmte Wasser 48 wie
zuvor beschrieben erneut aus dem Vorratsgefäß 54 entnommen
und dem Speisewasservorratsbehälter oder einem anderen
Verbraucher, z. B. einem Radiator oder dergleichen, zugeführt.
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Durch
die zuvor beschriebene diskontinuierliche Zufuhr von kühlem
Frischwasser 48 und die ebenfalls diskontinuierliche Abfuhr
von im Wärmetauscher 42 erwärmten Wasser 48 sowie
die kontinuierliche Zirkulation des Wasser 48 durch den
Wärmetauscher 42 und das Puffergefäß 54 wird
die Temperatur des zu Anfang beispielsweise 80°C heißen Wassers
in der Wasservorlage 10 sukzessive bis auf den minimalen
Temperaturwert von z. B. 40° herabgekühlt.
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Sobald
dieser minimale Temperaturwert in der Wasservorlage erreicht ist,
was vom Temperatursensor 30 erfasst wird, wird das Absperrventil 22 wiederum
geöffnet und das in diesem Falle lediglich noch 40° heiße
Wasser 24 durch das Ventil 22 hindurch so lange
in das öffentliche Kanalnetz abgeleitet, bis die Wasservorlage 10 das
minimale Füllstandsniveau 12 erreicht hat.
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Im
Anschluss daran steht die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 wiederum
für einen erneuten Abschlämmvorgang zur Verfügung,
wobei die Temperatur in der Wasservorlage 10 durch eine
weitere Zirkulation von Wasser 48 durch den Wärmetauscher 42 vorzugsweise
weiter abgesenkt wird.
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- 1
- erfindungsgemäße
Vorrichtung
- 2
- heißes
Wasser
- 4
- Behälter
- 6
- Behälterboden
- 8
- Behälterseitenwand
- 10
- Wasservorlage
- 12
- erstes
minimales Füllstandsniveau
- 14
- Zulauf
- 16
- Ventil
im Zulauf
- 18
- Ablauf
- 20
- Rohr
- 20
- Absperrventil
- 24
- kühles
entspanntes Wasser
- 26
- weiterer
Ablauf
- 28
- weiteres
Ventil
- 30
- Temperatursensor
- 32
- zweites
Füllstandsniveau
- 34
- Entlüftungsöffnung
- 36
- Überlauföffnung
- 38
- Überlaufleitung
- 40
- Wärmespeichermedium
- 42
- Wärmetauscher
- 44
- wendelartige
Rohrschlange
- 46
- Rohrleitung
- 48
- kühleres
Wasser
- 50
- Pumpe
- 52
- Ventil
zur Zufuhr von Frischwasser
- 54
- Puffergefäß
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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