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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Kopfstütze für
Kraftfahrzeuginsassen gemäß dem Oberbegriff von
Anspruch 1.
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Der
in Rede stehenden Kopfstütze kommt in erster Linie eine
Sicherheitsfunktion im Falle eines Heckaufpralls zu. Die Kopfstütze
verhindert, dass die im Falle des Heckaufpralls auftretenden Beschleunigungen
zu einer Schädigung der Halswirbelsäule des Kraftfahrzeuginsassen
führen. Hierfür ist die Kopfstütze mit
einem dem Kraftfahrzeuginsassen zugeordneten Prallelement ausgestattet.
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Zusätzlich
kommt der Kopfstütze auch eine Komfortfunktion zu. Sowohl
aus sicherheitstechnischer als auch aus komforttechnischer Sicht
wird es als vorteilhaft angesehen, wenn das Prallelement in Fahrtrichtung
gesehen nach vorn und nach hinten verstellbar und somit an die Körperhaltung
des Fahrzeuginsassen anpassbar ist. Diese Verstellung des Prallelements
wird regelmäßig als „Tiefenverstellung” bezeichnet.
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Die
bekannte Kopfstütze (
EP 1 705 057 B1 ), von der die Erfindung ausgeht,
ist mit einem zweiteiligen, das Prallelement aufweisenden Kopfkasten
sowie mit einer Tragstruktur ausgestattet. Um die Lage des Prallelements
stufenlos und für den Benutzer komfortabel einstellen zu
können, ist eine Antriebsanordnung bestehend aus einem
Antriebsmotor und einem nachgeschalteten Hebelgetriebe vorgesehen.
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Nachteilig
bei der bekannten Kopfstütze ist zunächst die
Tatsache, dass der konstruktive Aufbau mit einer Vielzahl von Hebeln
und entsprechenden Lager aufwendig und damit kostenintensiv ist.
Ferner verändert sich das Übersetzungsverhältnis
eines solchen Hebelgetriebes während der Verstellung, was zu
einer entsprechenden Änderung der Verfahrgeschwindigkeit
führt, sofern nicht zusätzliche steuerungstechnische
Maßnahmen getroffen werden. Mit der Veränderung
des Übersetzungsverhältnisses geht auch das Problem
einher, dass ein Aufprall von konstanter Größe
bei unterschiedlichen Stellungen entsprechend unterschiedliche Kräfte
im Hebelgetriebe bewirkt. Dies erfordert regelmäßig
eine Überdimensionierung des Hebelgetriebes, was wiederum zu
hohen Kosten führt.
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Der
Erfindung liegt das Problem zu Grunde, die bekannte Kopfstütze
derart auszugestalten und weiterzubilden, dass deren konstruktiver
Aufbau bei gleichzeitig erhöhter Robustheit vereinfacht
wird.
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Das
obige Problem wird bei einer Kopfstütze gemäß dem
Oberbegriff von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden
Teils von Anspruch 1 gelöst.
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Wesentlich
ist die Überlegung, dass die Ausstattung des Vorschubgetriebes
mit einem Schraubgetriebe mit minimalem konstruktivem Aufwand möglich
ist, wobei die resultierende Vorschubrichtung im Wesentlichen parallel
zu der Schraubachse ausgerichtet ist.
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Mit
der Anwendung eines Schraubgetriebes ist das Übersetzungsverhältnis
in einem weiten Bereich einstellbar, wobei das Übersetzungsverhältnis während
der Verstellung ohne Weiteres konstant gehalten werden kann. Auch
das Selbsthemmungsverhalten, das bei einem crashbedingten Aufprall
auf das Prallelement von Bedeutung ist, kann durch eine geeignete
Auslegung des Schraubgetriebes mit einfachen Mitteln eingestellt
werden. Schließlich ist insbesondere bei der Verwendung
von Getriebekomponenten aus Kunststoff eine kostengünstige
Realisierung möglich.
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Vorschlagsgemäß sind
mindestens ein erster Schraubkörper und ein koaxial mit
dem ersten Schraubkörper in Schraubeingriff stehender,
zweiter Schraubkörper vorgesehen. Dabei ist der erste Schraubkörper
mittels des Antriebsmotors gegenüber dem zweiten Schraubkörper
um eine Schraubachse drehbar, wodurch die Lage des Prallelements motorisch
einstellbar ist.
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Es
darf an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass alle Angaben
zu der Drehbarkeit oder axialen Verschiebbarkeit der Schraubkörper
stets auf die Schraubachse bezogen sind.
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Von
besonderer Bedeutung ist vorliegend die Tatsache, dass der Schraubeingriff
zwischen den Schraubkörpern als Führung in Vorschubrichtung konstruktiv
ausgelegt werden kann. Dies führt zu einer weiteren konstruktiven
Vereinfachung und zu einer entsprechenden Kostenreduzierung (Anspruch 4).
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Das
obige Führungsverhalten des jeweiligen Schraubeingriffs
lässt sich gemäß Anspruch 5 dadurch unterstützen,
dass der Gewindedurchmesser der Schraubkörper bezogen auf
die entsprechende Innenabmessung des Kopfkastens groß ist.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
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1 einen
Kraftfahrzeugsitz mit einer vorschlagsgemäßen
Kopfstütze in einer schematischen Seitenansicht,
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2 die
Kopfstütze gemäß 1 in einer Explosionsansicht,
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3 die
Kopfstütze gemäß 2 a) in
der eingefahrenen Stellung und b) in der ausgefahrenen Stellung,
jeweils in einer geschnittenen Seitenansicht,
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4 die
Kopfstütze gemäß 1 in einer weiteren
Ausführungsform a) in der eingefahrenen Stellung und b)
in der ausgefahrenen Stellung, jeweils in einer geschnittenen Seitenansicht,
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5 die
Kopfstütze gemäß 1 in einer weiteren
Ausführungsform a) in der eingefahrenen Stellung und b)
in der ausgefahrenen Stellung, jeweils in einer geschnittenen Seitenansicht.
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Es
darf vorab darauf hingewiesen werden, dass die vorschlagsgemäße
Kopfstütze 1 insbesondere einem Kraftfahrzeugsitz
zugeordnet ist. Darunter fallen Vordersitze, Fondsitze, Rückbänke
o. dgl.. Die Befestigung der Kopfstütze 1 kann
an dem jeweiligen Kraftfahrzeugsitz oder aber an anderen Teilen, insbesondere
Karosserieteilen, vorgesehen sein.
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Die
in der Zeichnung dargestellte Kopfstütze 1 ist
der Rückenlehne 2 eines Kraftfahrzeugsitzes 3 zugeordnet,
was nicht beschränkend zu verstehen ist. Die Kopfstütze 1 ist
mit einem Kopfkasten 4 und einer Tragstruktur 5 ausgestattet,
wobei die Tragstruktur 5 eine mechanische Kopplung zwischen der
Kopfstütze 1 und der Rückenlehne 2 bereitstellt. Die
Tragstruktur 5 kann je nach Ausgestaltung eine Höhenverstellung
für die Kopfstütze 1 insgesamt umfassen.
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Dem
Kopfkasten 4 ist ein Prallelement 6 zugeordnet,
das im montierten Zustand vorzugsweise in Fahrtrichtung ausgerichtet
ist. Der Kopfkasten 4 ist regelmässig von einer
Polsterung umgeben, die in der Zeichnung lediglich angedeutet ist.
Denkbar ist auch, dass der Kopfkasten 4 selbst aus einer
Art Polsterung besteht.
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Zur
Tiefenverstellung des Prallelements 6 ist im Kopfkasten 4 eine
motorische Antriebsanordnung 7 gelegen, die im Einzelnen
der Erzeugung einer linearen Vorschubbewegung des Prallelements 6 gegenüber
der Tragstruktur 5 dient. Dabei weist die Antriebsanordnung 7 einen
hier und vorzugsweise elektrischen Antriebsmotor 8 und
ein dem Antriebsmotor 8 nachgeschaltetes Vorschubgetriebe 9 auf.
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Eine
bevorzugte Realisierung des Antriebsmotors 8 ist für
die drei dargestellten Ausführungsbeispiele der Darstellung
in 2 zu entnehmen.
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2 zeigt
auch, dass das Vorschubgetriebe 9 ein Schraubgetriebe mit
einem ersten Schraubkörper 10 und einem koaxial
mit dem ersten Schraubkörper 10 in Schraubeingriff
stehenden, zweiten Schraubkörper 11 aufweist.
Der erste Schraubkörper 10 ist in noch zu erläuternder
Weise mittels des Antriebsmotors 8 gegenüber dem
zweiten Schraubkörper 11 um eine Schraubachse 12 drehbar,
wodurch die Lage des Prallelements 6 motorisch einstellbar ist.
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Die
Schraubachse 12 ist hier und vorzugsweise parallel zu der
Bewegungsbahn des Prallelements 6 ausgerichtet. Je nach
Kopplung des Vorschubgetriebes 9 mit dem Kopfkasten 4 sind
Abweichungen von dieser parallelen Ausrichtung möglich.
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Bei
dem in den 2 und 3 dargestellten
und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel ist ferner
ein dritter Schraubkörper 13 vorgesehen, der ebenfalls
mit dem ersten Schraubkörper 10 in Schraubeingriff
steht, wobei die motorische Drehung des ersten Schraubkörpers 10 gegenüber
dem zweiten Schraubkörper 11 auch mit einer Drehung
des ersten Schraubkörpers 10 gegenüber
dem dritten Schraubkörper 13 einhergeht. Durch
die Realisierung des dritten Schraubkörpers 13 ist
eine Erweiterung der Vorschubbewegung nach Art einer Teleskop-Spindelanordnung
erzeugbar.
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Für
die Schraubeingriffe ist jeweils ein Gewinde und ein zu dem Gewinde
korrespondierendes Gegengewinde oder ein zu dem Gewinde korrespondierender
Mitnehmer o. dgl. vorzusehen. Vorschlagsgemäß weist
daher zumindest einer der Schraubkörper 10, 11, 13 je
nach Schraubeingriff ein Innengewinde 10a, 11a und/oder
ein Außengewinde 10b, 11b, 13b auf.
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Hier
und vorzugsweise sind der erste Schraubkörper 10 und,
soweit vorhanden, der dritte Schraubkörper 13 jeweils
im Wesentlichen hülsenförmig ausgestaltet. Dies
ist im Hinblick auf den Materialeinsatz vorteilhaft. Von der Hülsenform
kann aber auch abgewichen werden. Beispielsweise kann bei dem in 5 dargestellten
Ausführungsbeispiel der zweite Schraubkörper 11 als
Vollkörper o. dgl. ausgestaltet sein.
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Bei
geeigneter Ausgestaltung der Schraubkörper 10, 11, 13 lässt
sich erreichen, dass der Schraubeingriff zwischen dem ersten Schraubkörper 10 und
dem zweiten Schraubkörper 11 und, alternativ oder
zusätzlich, zwischen dem ersten Schraubkörper 10 und
dem dritten Schraubkörper 13 als Führung
in Richtung der Schraubachse 12 wirkt. Damit lässt
sich der Aufwand für die Realisierung entsprechender Führungen
ganz erheblich reduzieren.
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Insbesondere
im Hinblick auf die obigen Führungseigenschaften der jeweiligen
Schraubeingriffe ist es in besonders bevorzugter Ausgestaltung vorgesehen,
dass der Durchmesser der Schraubkörper 10, 11, 13 größer
als die wirksame Länge des jeweiligen Schraubkörpers 10, 11, 13 in
Richtung der Schraubachse 12, und insbesondere größer
als der maximale Vorschubweg des Prallelements 6 ist. Bei
dem dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist der Durchmesser der Schraubkörper 10, 11, 13 nur
geringfügig kleiner als die entsprechende Innenabmessung
des Kopfkastens 4.
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Je
nach Anwendungsfall sind unterschiedliche Varianten für
die Realisierung der Tragstruktur 5 denkbar. Hier und vorzugsweise
weist die Tragstruktur 5 zwei vorzugsweise rohrförmige
Haltestangen 5a, 5b auf, die im montierten Zustand
in eine Aufnahme 14 der Rückenlehne 2 eintauchen.
Bei der Befestigung der Kopfstütze 1 an einem
Karosserieteil o. dgl. stehen die Haltestangen entsprechend mit
einer Seitenwand o. dgl. in Eingriff.
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Bei
allen dargestellten Ausführungsbeispielen sind die beiden
Haltestangen 5a, 5b im Kopfkasten 4 über
einen rahmenartigen Abschnitt 5c miteinander verbunden.
Hier und vorzugsweise gehen die beiden Haltestangen 5a, 5b über
den rahmenartigen Abschnitt 5c sogar ineinander über.
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Bei
dem in den 2 und 3 dargestellten
Ausführungsbeispiel bemerkenswert ist die Befestigung des
zweiten Schraubkörpers 11 an der Tragstruktur 5.
Dabei weist der zweite Schraubkörper 11 einen
im Wesentlichen rinnenförmigen Befestigungsabschnitt 11c auf,
in dem die Tragstruktur 5 verläuft. Damit ist
auf einfache Weise ein Formschluss zwischen dem zweiten Schraubkörper 11 und
der Tragstruktur 5, hier dem rahmenartigen Abschnitt 5c der
Tragstruktur 5, realisiert.
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Die
vorschlagsgemäße Lösung lässt
sich auf alle denkbaren Bauarten von Kopfkästen 4 anwenden.
Bei den in den 2 bis 4 dargestellten Ausführungsformen
weist der Kopfkasten 4 ein vorderes Kopfkastenteil 4a mit
dem Prallelement 6 und ein hinteres Kopfkastenteil 4b auf,
wobei hier die beiden Kopfkastenteile 4a, 4b je
nach Vorschubbewegung teleskopartig ineinander laufen.
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Bei
dem in 4 dargestellten, noch zu erläuternden
Ausführungsbeispiel ist besonders interessant, dass das
hintere Kopfkastenteil 4b fest an der Tragstruktur 5 angeordnet
ist. Der hiermit verbundene Vorteil besteht beispielsweise darin,
dass das hintere Kopfkastenteil 4b regelmäßig
der Aufnahme eines Displays o. dgl. dient.
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Grundsätzlich
kann es aber auch vorteilhaft sein, dass der Kopfkasten 4 als
im Wesentlichen geschlossene, formstabile Struktur ausgestaltet
ist. Dann geht die Vorschubbewegung mit einer Verstellung des gesamten
Kopfkastens 4 gegenüber der Tragstruktur 5 einher.
Dabei kann der Kopfkasten 4 wie oben ein vorderes Kopfkastenteil 4a und
ein hinteres Kopfkastenteil 4b aufweisen, die allerdings starr
miteinander verbunden sind. Ein Kopfkasten 4 mit im Wesentlichen
geschlossener, formstabiler Struktur ist in 5 angedeutet.
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Vorteilhaft
bei dem obigen, geschlossenen und formstabilen Kopfkasten 4 ist
die Tatsache, dass bei einer Vorschubbewegung kein Spalt zwischen Kopfkasten teilen
entsteht. Entsprechend kann auf aufwendige Abdeckmaßnahmen
vollständig verzichtet werden.
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Im
Folgenden wird die Funktionsweise der in den Figuren dargestellten
Ausführungsbeispiele im Detail erläutert.
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Bei
dem in den 2 und 3 dargestellten
Ausführungsbeispiel ist der erste Schraubkörper 10 bezogen
auf die Tragstruktur 5 drehbar und axial verstellbar angeordnet.
Der zweite Schraubkörper 11 dagegen ist bezogen
auf die Tragstruktur 5 drehfest und axialfest angeordnet.
Der dritte Schraubkörper 13 ist schließlich
bezogen auf die Tragstruktur 5 drehfest und axial verstellbar
angeordnet.
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Es
lässt sich der Darstellung in 2 entnehmen,
dass der erste Schraubkörper 10 ein Innengewinde 10a und
ein Außengewinde 10b, der zweite Schraubkörper 11 ein
Innengewinde 11a und der dritte Schraubkörper 13 ein
Außengewinde 13b aufweist.
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Mit
der obigen Konstellation bewirkt ein motorisches Drehen des ersten
Schraubkörpers 10 aus der in 3a)
gezeigten Stellung heraus das Eindrehen des ersten Schraubkörpers 10 in
den feststehenden zweiten Schraubkörper 11 und
gleichzeitig das Herausschieben des dritten Schraubkörpers 13 aus dem
ersten Schraubkörper 10 nach Art einer Teleskospindel.
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Dadurch,
dass der erste Schraubkörper 10 bezogen auf das
hintere Kopfkastenteil 4b in noch zu erläuternder
Weise axialfest angeordnet ist, folgt das hintere Kopfkastenteil 4b der
axialen Verstellung des ersten Schraubkörpers 10.
Dadurch, dass der dritte Schraubkörper 13 bezogen
auf das vordere Kopfkastenteil 4a axialfest angeordnet
ist, folgt das vordere Kopfkastenteil 4a der Verstellung
des dritten Schraubkörpers 13, was letztlich der
Verstellung des Prallelements 6 entspricht.
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Bei
dem in den 2 und 3 dargestellten
Ausführungsbeispiel ist es so, dass das hintere Kopfkastenteil 4b dem
vorderen Kopfkastenteil 4a gewissermaßen „nachläuft”.
Damit ist die resultierende Relativbewegung zwischen den beiden
Kopfkastenteilen 4a, 4b vergleichweise gering,
wodurch allenfalls ein geringer Spalt zwischen den beiden Kopfkastenteilen 4a, 4b entsteht.
Bei dem in den 2 und 3 dargestellten
und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel ist ein solcher
Spalt überhaupt nichtvorhanden, da sich die beiden Kopfkastenteile 4a, 4b durch
deren Teleskopierbarkeit überlappen.
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Von
besonderem Vorteil bei dem in den 2 und 3 dargestellten
Ausführungsbeispiel ist auch die Tatsache, dass trotz vergleichsweise
großem Verstellweg des Prallelements 6 die Tiefe
des Kopfkastens 4 insgesamt entlang der Schraubachse 12 gesehen
gering ist. Dies geht einerseits auf das obige ”Nachlaufen” des
hinteren Kopfkastenteils 4b und andererseits auf die Realisierung
des dritten Schraubkörpers 13 nach Art einer Teleskopspindel zurück.
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Für
die Anordnung des ersten Schraubkörpers 10 ist
eine Alternative denkbar, die auch die oben beschriebenen Vorteile
aufweist. Grundsätzlich ist es nämlich denkbar,
dass der erste Schraubkörper 10 bezogen auf das
vordere Kopfkastenteil 4a axialfest angeordnet ist und
dass der dritte Schraubkörper 13 bezogen auf das
hintere Kopfkastenteil 4b axialfest angeordnet ist. Je
nach konstruktiven Randbedingungen ist die eine oder andere Variante
zu wählen.
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Hier
und vorzugsweise ist es so, dass bei einer motorischen Verstellung
des Prallelements 6 dem hinteren Kopfkastenteil 4b gegenüber
dem vorderen Kopfkastenteil 4a, jeweils bezogen auf die Tragstruktur 5,
ein geringerer Vorschubweg zukommt. Damit lässt sich insbesondere
in der eingefahrenen Stellung (3a))
eine recht kompakte Anordnung realisieren.
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Ein
weiteres bevorzugtes, hier nicht dargestelltes Ausführungsbeispiel
entspricht vom grundsätzlichen Aufbau her dem in den 2 und 3 dargestellten
Aufbau, wobei auf die Realisierung eines dritten Schraubkörpers 13 verzichtet
wurde. Wesentlich ist bei diesem weiteren Ausführungsbeispiel, dass
der erste Schraubkörper 10 bezogen auf den Kopfkasten 4 insgesamt
axialfest angeordnet ist. Dies bedeutet, dass der gesamte Kopfkasten 4 dem Einschrauben
des ersten Schraubkörpers 10 in den zweiten Schraubkörper 11 folgt.
Diese Variante ist entsprechend für den oben angesprochenen
Aufbau des Formkastens 4 mit formstabiler Struktur vorgesehen.
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Bei
einem weiteren bevorzugten, hier nicht dargestellten Ausführungsbeispiel
ist es vorgesehen, dass der erste Schraubkörper 10 bezogen
auf das vordere Kopfkastenteil 4a axialfest angeordnet
ist, wobei auch hier auf einen dritten Schraubkörper 13 verzichtet
wird. Hier folgt das vordere Kopfkastenteil 4a dem Einschrauben
des ersten Schraubkörpers 10 in den zweiten Schraubkörper 11,
während das zweite Kopfkastenteil 4b fest an der
Tragstruktur 5 angeordnet ist.
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Die
beiden letztgenannten Ausführungsbeispiele zeichnen sich
durch ihre besonders einfache konstruktive Realisierbarkeit aus,
da, wie erläutert, auf einen dritten Schraubkörper 13 verzichtet
worden ist.
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Bei
den in den 4 und 5 dargestellten Ausführungsbeispielen
ist der erste Schraubkörper 10 bezogen auf die
Tragstruktur 5 drehbar und axialfest angeordnet. Der zweite
Schraubkörper 11 dagegen ist bezogen auf die Tragstruktur 5 drehfest
und axial verstellbar angeordnet.
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Hier
und vorzugsweise weist der erste Schraubkörper 10 ein
Innengewinde 10a und der zweite Schraubkörper 11 ein
entsprechendes Außengewinde 11b auf. Dabei ist
der zweite Schraubkörper 11 bezogen auf das vordere
Kopfkastenteil 4a axialfest angeordnet.
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Ausgehend
von der in 4a) gezeigten Stellung
bewirkt ein motorisches Drehen des ersten Schraubkörpers 10 das
Herausschieben des zweiten Schraubkörpers 11 bis
zu der in 4b) gezeigten Stellung.
Letztlich entspricht das in 4 dargestellte
Ausführungsbeispiel dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel
mit der Ausnahme, dass bei dem in 4 gezeigten
Ausführungsbeispiel das hintere Kopfkastenteil 4b der
Verstellung des vorderen Kopfkastenteils 4a nicht nachgeführt
wird. Entsprechend kann hier zwischen den beiden Kopfkastenteilen 4a, 4b grundsätzlich
ein Spalt entstehen. Dem kann mit einer weiträumigen Überlappung
zwischen den beiden Kopfkastenteilen 4a, 4b oder
mit einer Blende 15 o. dgl. entgegengewirkt werden. Anstelle der
Blende 15 kann auch eine Polsterabdeckung o. dgl. Anwendung
finden.
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Das
in 5 dargestellte Ausführungsbeispiel ist
dem Aufbau des in 4 dargestellten Ausführungsbeispiels ähnlich.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass der Kopfkasten 4 nicht
teleskopierbar, sondern formstabil ausgestaltet ist. Um die bezogen
auf die Tragstruktur 5 axialfeste Anordnung des ersten
Schraubkörpers 10 zu realisieren, ist der erste
Schraubkörper 10 nunmehr unmittelbar an der Tragstruktur 5 angeordnet.
Im Übrigen entspricht die Funktionsweise der Funktionsweise
des in 4 dargestellten Ausführungsbeispiels.
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Die
Realisierung der motorischen Drehung des ersten Schraubkörpers 10 ist
für alle dargestellten Ausführungsbeispiele im
Grundsatz gleich vorgesehen. Dabei ist der Antriebsmotor 8 vorzugsweise über
ein Schneckengetriebe 16 antriebstechnisch mit dem ersten
Schraubkörper 10 gekoppelt. Entsprechend weist
der Antriebsmotor 8 eine Antriebsschnecke 17 auf,
die mit einer an dem ersten Schraubkörper 10 angeordneten
Außenverzahnung 18 in Eingriff steht.
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Es
darf darauf hingewiesen werden, dass an Stelle des Schneckengetriebes
auch ein Stirnradgetriebe o. dgl. Anwendung finden kann. Allerdings
hat sich das Schneckengetriebe hier durch seine Kompaktheit bewährt.
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Es
lässt sich der Darstellung in 2 entnehmen,
dass ein Getriebegehäuse 19 vorgesehen ist, das
den Antriebsmotor 8, hier die Antriebsschnecke 17 des
Antriebsmotors 8, in Eingriff mit dem ersten Schraubkörper 10,
hier mit der Außenverzahnung 18 des ersten Schraubkörpers 10,
hält. Hierfür weist das Getriebegehäuse 19 einen
Befestigungsabschnitt 20 für den ersten Schraubkörper 10 auf.
Der Befestigungsabschnitt 20 ist hier und vorzugsweise als
ringförmiger Befestigungsabschnitt 20 ausgestaltet,
der den ersten Schraubkörper 10 insbesondere umschließt.
Der Begriff „ringförmig ist hier weit zu verstehen
und umfasst beispielsweise auch Ausgestaltungen mit quadratischer
Außenform und runder Innenform.
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Es
sind aber auch andere vorteilhafte Varianten für den Befestigungsabschnitt 20 denkbar.
Beispielsweise kann der Befestigungsabschnitt 20 einzelne,
voneinander beabstandete Ringsegmente umfassen. Denkbar ist auch,
dass der Befestigungsabschnitt 20 nur punktuell, insbesondere
an mehreren Stellen, auf den ersten Schraubkörper 10 wirkt.
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Interessant
ist die Tatsache, dass der hier und vorzugsweise ringförmige
Befestigungsabschnitt 20 den ersten Schraubkörper 10 je
nach Ausführungsbeispiel gegenüber der Tragstruktur 5 (5), gegenüber
einem Kopfkastenteil 4a, 4b (3, 4) oder
gegenüber dem Kopfkasten 4 insgesamt axial festlegt.
Insoweit kommt dem Getriebegehäuse 19 mit seinem
Befestigungsabschnitt 20 eine Doppelfunktion zu.
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Im
Einzelnen legt bei dem in den 2, 3 dargestellten
Ausführungsbeispiel der insbesondere ringförmige
Befestigungsabschnitt 20 den ersten Schraubkörper 10 gegenüber
dem hinteren Kopfkastenteil 4b axial fest. Das gleiche
gilt für das in 4 dargestellte Ausführungsbeispiel.
Bei dem in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel
legt der Befestigungsabschnitt 20 den ersten Schraubkörper 10 gegenüber
der Tragstruktur 5 axial fest.
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Der
obige Eingriff des Befestigungsabschnitts 20 mit dem ersten
Schraubkörper 10 erfolgt vorzugsweise im Bereich
der Außenverzahnung 18 des ersten Schraubkörpers 10.
Dies ist sachgerecht, da dem Getriebegehäuse 19 ohnehin
die Funktion zukommt, die Antriebsschnecke 17 des Antriebsmotors 8 in
Eingriff mit der Außenverzahnung 18 des ersten
Schraubkörpers 10 zu halten.
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Um
ein ungewünschtes, selbsttätiges Verstellen des
Prallelements 6 zu vermeiden und um die im Falle eines
Aufpralls auftretenden Kräfte aufnehmen zu können,
ist die Antriebsanordnung 7 vorzugsweise selbsthemmend
ausgestaltet. Dabei ist es hier und vorzugsweise so, dass das Schraubgetriebe 9 bereits
für sich genommen selbsthemmend ausgestaltet ist. Dies
lässt sich beispielsweise durch eine geeignete Wahl der
jeweiligen Materialpaarungen zwischen den Schraubkörpern 10, 11, 13 sowie
durch eine geeignete Wahl der jeweiligen Gewindesteigungen realisieren.
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Das
Schraubgetriebe 9, insbesondere der Schraubeingriff zwischen
dem ersten Schraubkörper 10 und dem zweiten Schraubkörper 11 und
ggf. dem dritten Schraubkörper 13, stellt bereits
eine gewisse Führung in Richtung der Schraubachse 12 bereit.
Bei allen dargestellten Ausführungsbeispielen ist es aber auch
vorgesehen, dass mindestens einem der Schraubkörper 10, 11, 13 eine
separate Führung im Hinblick auf deren Drehbarkeit und/oder
deren axialen Verschiebbarkeit zugeordnet ist. Bei der in 3 dargestellten
Anordnung sind in diesem Zusammenhang Führungsstege 21a vorgesehen,
die der drehfesten Führung des dritten Schraubkörpers 13 dienen.
Diese Führungsstege 21a sind auch bei dem in 4 dargestellten
Ausführungsbeispiel vorgesehen und dort dem zweiten Schraubkörper 11 zugeordnet.
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Das
in 4 dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt
ferner eine zusätzliche Drehlagerung 22 für
den ersten Schraubkörper 10. Eine solche zusätzliche
Drehlagerung 22 ist auch bei dem in 5 dargestellten
Ausführungsbeispiel vorgesehen.
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Es
lässt sich der Darstellung in 2 entnehmen,
dass zusätzlich am hinteren Kopfkastenteil 4b zwei
seitliche Führungsstege 21b vorgesehen sind, die
der Führung des hinteren Kopfkastenteils 4b gegenüber
der Tragstruktur 5 dienen und die in entsprechende Führungsausformungen 21c an
der Tragstruktur 5 eingreifen. Die Führungsausformungen 21c werden,
wie auch der rinnenförmige Befestigungsabschnitt 11c,
vorzugsweise durch den zweiten Schraubkörper 11 gebildet.
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Interessant
ist bei dem in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel
noch die Tatsache, dass der zweite Schraubkörper 11 mit
einem vorzugsweise mittigen Führungsdorn 23 ausgestattet
ist, der in einer tragstrukturfesten Führung 24 läuft.
Diese Führung 24 dient der drehfesten Führung
des zweiten Schraubkörpers 11 in Richtung der
Schraubachse 12.
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Bei
den zusätzlichen Führungen und/oder Lagerungen
kann es sich um Gleit- oder Rollenführungen bzw. Gleit-
oder Rollenlagerungen handeln.
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Es
darf darauf hingewiesen werden, dass die jeweilige Steigung der
Gewinde der Schraubkörper 10, 11, 13 insbesondere
auf die benötigte Getriebeübersetzung und an das
benötigte Selbsthemmungsverhalten eingestellt werden können.
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In
besonders bevorzugter Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass der
gesamte Vorschubweg mit weniger als einer vollen Umdrehung des ersten Schraubkörpers 10 verbunden
ist. Damit lässt sich zur Realisierung eines Blockbetriebs
ein entsprechender Anschlag unmittelbar am ersten Schraubkörper 10 anbringen.
Ein Vorblock-Fahren des gesamten Antriebstranges ist damit nicht
erforderlich.
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Denkbar
ist aber auch, dass das Durchlaufen des gesamten Vorschubweges mit
mehreren Umdrehungen des ersten Schraubkörpers 10 verbunden
ist. Damit lässt sich eine besonders feine Einstellung
der Lage des Prallelements 6 erzielen.
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Für
die Realisierung der Gewinde der Schraubkörper 10, 11, 13 sind
je nach Anwendungsfall unterschiedliche vorteilhafte Varianten denkbar. Beispielsweise
können die Gewindegänge auch durch eine Anzahl
versetzt angeordneter Stegabschnitte gebildet sein. Dies ist bei
dem in den 2 und 3 dargestellten
Ausführungsbeispiel für das Innengewinde 10b des
ersten Schraubkörpers 10 der Fall. Hier wird deutlich,
dass der Begriff ”Schraubkörper” vorliegend
weit zu verstehen ist.
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Die
Gewinde der Schraubkörper 10, 11, 13 können
auch mit einem oder mit mehreren Gewindegängen ausgestattet
sein. Bei den dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispielen
handelt es sich bei den Gewinden jeweils um viergängige
Gewinde. Denkbar ist auch, dass die Geometrien einzelner Gewindegänge
unterschiedlich gewählt sind. Durch eine geeignete Auslegung
der Gewindegänge kann insbesondere eine Spielfreiheit für
das Vorschubgetriebe 9 erzielt werden. Mit einer solchen Spielfreiheit
lassen sich auf das Schraubgetriebe zurückgehende Klappergeräusche
weitgehend ausschließen.
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Sofern
zwei unterschiedliche Schraubeingriffe realisiert sind, beispielsweise
ein Schraubeingriff zwischen dem ersten Schraubkörper 10 und
dem zweiten Schraubkörper 11 einerseits und dem
ersten Schraubkörper 10 und dem dritten Schraubkörper 13 andererseits
(2, 3), kann es vorteilhaft sein, die
den beiden Schraubeingriffen jeweils zugeordnete Gewindesteigungen
unterschiedlich auszulegen. Damit lässt sich auf einfache
Weise erreichen, dass bei einer motorischen Verstellung des Prallelements 6 dem
hinteren Kopfkastenteil 4b gegenüber dem vorderen
Kopfkastenteil 4a ein geringerer Vorschubweg zukommt, was
weiter oben schon angesprochen worden ist.
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Eine
unterschiedliche Auslegung der Schraubeingriffe kann auch im Hinblick
auf die Vermeidung von Fehlern bei der manuellen Montage vorteilhaft
sein. Hier können für zwei unterschiedliche Schraubeingriffe
Gewinde unterschiedlicher Steigung oder unterschiedlicher Anzahl
von Gewindegängen Anwendung finden. Damit lässt
sich leicht sicherstellen, dass bei der manuellen Montage nur die einander
zugeordneten Schraubkörper 10, 11, 13 ineinander
geschraubt werden.
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Schließlich
darf noch darauf hingewiesen werden, dass das Vorschubgetriebe 9 mehrere Schraubgetriebe
aufweisen kann, die im Kopfkasten 4 insbesondere nebeneinander
angeordnet sein können. Im Hinblick auf die Ausgestaltung
der einzelnen Schraubgetriebe darf auf die obigen Ausführungen verwiesen
werden.
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- 1
- Kopfstütze
- 2
- Rückenlehne
- 3
- Kraftfahrzeugsitz
- 4
- Kopfkasten
- 4a
- vorderes
Kopfkastenteil
- 4b
- hinteres
Kopfkastenteil
- 5
- Tragstruktur
- 5a
- rohrförmige
Haltestange
- 5b
- rohrförmige
Haltestange
- 5c
- rahmenartiger
Abschnitt
- 6
- Prallelement
- 7
- Antriebsanordnung
- 8
- Antriebsmotor
- 9
- Vorschubgetriebe
- 10
- erster
Schraubkörper
- 10a
- Innengewinde
- 10b
- Außengewinde
- 11
- zweiter
Schraubkörper
- 11a
- Innengewinde
- 11b
- Außengewinde
- 11c
- Befestigungsabschnitt
- 12
- Schraubachse
- 13
- dritter
Schraubkörper
- 13b
- Außengewinde
- 14
- Aufnahme
- 15
- Blende
- 16
- Schneckengetriebe
- 17
- Antriebsschnecke
- 18
- Außenverzahnung
- 19
- Getriebegehäuse
- 20
- Befestigungsabschnitt
- 21a,
b
- Führungsstege
- 21c
- Führungsausformung
- 22
- Drehlagerung
- 23
- Führungsdorn
- 24
- Führung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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