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DE102008011324B3 - Kopfstütze für Fahrzeugsitze sowie Antriebsvorrichtung für eine Kopfstütze - Google Patents

Kopfstütze für Fahrzeugsitze sowie Antriebsvorrichtung für eine Kopfstütze Download PDF

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Publication number
DE102008011324B3
DE102008011324B3 DE102008011324A DE102008011324A DE102008011324B3 DE 102008011324 B3 DE102008011324 B3 DE 102008011324B3 DE 102008011324 A DE102008011324 A DE 102008011324A DE 102008011324 A DE102008011324 A DE 102008011324A DE 102008011324 B3 DE102008011324 B3 DE 102008011324B3
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DE
Germany
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drive device
headrest
actuating
receiving seat
movable
Prior art date
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Active
Application number
DE102008011324A
Other languages
English (en)
Inventor
Manfred Schlierf
Albert Schmidbauer
Maximilian Kotz
Josef Meier
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Grammer AG
Original Assignee
Grammer AG
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Filing date
Publication date
Application filed by Grammer AG filed Critical Grammer AG
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Application granted granted Critical
Publication of DE102008011324B3 publication Critical patent/DE102008011324B3/de
Active legal-status Critical Current
Anticipated expiration legal-status Critical

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/80Head-rests
    • B60N2/888Head-rests with arrangements for protecting against abnormal g-forces, e.g. by displacement of the head-rest

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Seats For Vehicles (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft unter anderem eine Kopfstütze für Fahrzeugsitze mit einem Grundteil (11), das mit einer Halterung (14) an der Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes gelagert ist, mit einem Kopfanlageteil (13), welches relativverschiebbar zu dem Grundteil (11) an dem Grundteil (11) gelagert und zwischen einer Grundposition und wenigstens einer Sicherheitsposition bewegbar ist und mit einer Antriebsvorrichtung (V), mittels welcher das Kopfanlageteil (13) in die Sicherheitsposition bewegbar ist. Die Besonderheit besteht unter anderem darin, dass das Grundteil (11) und/oder das Kopfanlageteil (13) einen Aufnahmesitz für die Antriebsvorrichtung (V) aufweisen, dass die Antriebsvorrichtung (V) patronenartig ausgebildet ist und dass aus einer Vielzahl von Antriebsvorrichtungen (19, 51, 71) eine Antriebsvorrichtung auswählbar und in dem Aufnahmesitz anordenbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft gemäß einem ersten Aspekt eine Kopfstütze für Fahrzeugsitze gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Eine solche Kopfstütze ist bekannt aus der EP 0 974 484 B1 . Hier ist eine Kopfstütze beschrieben, die ein Grundteil und ein zu dem Grundteil relativ verschiebliches Kopfanlageteil aufweist. Das Grundteil ist mit einem ersten Hohlzylinder fest verbunden. An dem ersten Hohlzylinder ist ein zweiter Hohlzylinder teleskopisch verschiebbar gelagert, der fest mit dem Kopfanlageteil verbunden ist. Eine Wendelfeder stützt sich mit einem Federende auf einem mit dem ersten Hohlzylinder fest verbundenen Federteller und mit dem anderen Federende auf einem mit dem zweiten Hohlzylinder fest verbundenen Federteller ab. Die Federteller werden durch einen Spanndraht entgegen der Federkraft der Wendelfeder in einem bestimmten Abstand gehalten.
  • Im Crashfall wird in den Draht ein Strom eingespeist, wodurch der Draht schmilzt, so dass sich die Federn entspannen und das Kopfanlageteil relativ zu dem Grundteil in eine Crashposition bewegen kann. Ferner ist ein weiteres Ausführungsbeispiel vorgesehen, bei welchem die Antriebsvorrichtung für das Kopfanlageteil von einem Pyroelement gebildet ist.
  • Aus der DE 39 00 495 A1 ist eine Kopfstütze bekannt mit einem Kopfanlageteil und einem Grundteil, wobei das Kopfanlageteil in einer Crashsituation in Richtung des Kopfes des Fahrzeuginsassen bewegbar ist. Die Ausführungsbeispiele weisen unterschiedliche Kopfstützen auf, bei welchen unterschiedliche Antriebsvorrichtungen vorgesehen sind.
  • In der DE 10 2005 020 276 B3 ist eine Kopfstütze beschrieben, die ein Grundelement aufweist mit voneinander unabhängigen, für den jeweiligen Anwendungsfall fakultativ bestückbaren Aufnahmemitteln, welche die Halterung von Lagerelementen für das Verbindungselement und die Halterung von Verstellelementen, insbesondere zur Vertikal-, Horizontal- und Neigeverstellung, gestatten.
  • Ausgehend von dem erstgenannten Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine Kopfstütze zu schaffen, die bezüglich ihrer Herstellbarkeit und der Flexibilität ihrer Einsatzmöglichkeiten weiter verbessert ist.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch eine Kopfstütze mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Das Prinzip der Erfindung besteht darin, dass an dem Grundteil oder dem Kopfanlageteil der erfindungsgemäßen Kopfstütze ein Aufnahmesitz für eine Antriebsvorrichtung mit bestimmter Form und bestimmten Abmaßen angeordnet ist, in welchem aus einer Vielzahl von Antriebsvorrichtungen, die an den Aufnahmesitz angepasst sind, ein beliebiges ausgewählt und in dem Aufnahmesitz angeordnet werden kann. Die Antriebsvorrichtung kann z. B. von einer Federspeicher-Vorrichtung, einer Pyroelement-Vorrichtung oder einer Spindel-Vorrichtung gebildet sein.
  • Aufnahmesitz im Sinne der Erfindung kann z. B. ein Aufnahmeraum sein, in welchem die Antriebsvorrichtung angeordnet oder befestigt werden kann. Alternativ kann der Aufnahmesitz z. B. auch von einer Fläche gebildet sein, an welcher die Antriebsvorrichtung angeordnet oder befestigt werden kann.
  • Patronenartig im Sinne der Erfindung bedeutet, dass die Antriebsvorrichtung eine Einheit bildet, die an den Aufnahmesitz angepasst ist. Die Antriebsvorrichtung kann z. B. ohne Verwendung von Werkzeug in dem Aufnahmesitz angeordnet oder aus diesem entfernt werden.
  • Der Vorteil der Erfindung besteht darin, dass in eine bestimmte Ausführungsform des Grundkörpers sowie des Kopfanlageteils unterschiedliche Antriebsvorrichtungen integriert werden können. Zudem sind die Antriebsvorrichtungen leicht innerhalb der Kopfstütze montierbar, da sie als zusammenhängende Baueinheit ausgebildet sein können. Die Kopfstütze ist dadurch einfach herstellbar und kann leicht an unterschiedliche Fahrzeugtypen angepasst werden. Die herzustellende Anzahl der Teile verringert sich weil der Aufnahmesitz für die Antriebsvorrichtung immer in der gleichen Weise ausgebildet ist, unabhängig davon, welche Antriebsvorrichtung bei der Kopfstütze verwendet wird.
  • Bei den Kopfstützen gemäß dem Stand der Technik war es notwendig, die Kopfstütze individuell an die jeweilige Antriebsvorrichtung anzupassen.
  • Darüber hinaus kann die erfindungsgemäße Kopfstütze nach einer Bewegung der Kopfstütze in die Sicherheitsposition auf einfache Weise wieder in die Grundposition zurückgestellt werden. Je nach Art der Antriebsvorrichtung kann die bereits verwendete Antriebsvorrichtung erneut verwendet werden oder es ist ein Austausch der Antriebsvorrichtung notwendig. Der Austausch ist durch die erfindungsgemäße Kopfstütze sehr leicht durchführbar.
  • Gemäß einer ersten Ausführungsform sind dem Aufnahmesitz unterschiedliche Halterungsmittel zugeordnet mittels welcher die Halterung jeder Antriebsvorrichtung aus einem Satz unterschiedlicher Antriebsvorrichtungen in dem Aufnahmesitz möglich ist. Der Satz unterschiedlicher Antriebsvorrichtungen kann z. B. eine Antriebsvorrichtung mit einem Federspeicher, eine Antriebsvorrichtung mit einem pyrotechnischen Treibsatz und eine Antriebsvorrichtung aufweisen, bei der zwei separate Teile mittels zusammenwirkender Verzahnungen relativ zueinander bewegt werden. Jede dieser Antriebsvorrichtungen kann in dem Aufnahmesitz oder, wenn mehrere Aufnahmesitze vorhanden sind, in einem der Aufnahmesitze oder in mehreren der Aufnahmesitze angeordnet werden. Z. B. besteht die Möglichkeit, dass die Antriebsvorrichtung zwei zueinander relativbewegliche Betätigungsteile aufweist, wobei ein erstes Betätigungsteil in einem dem Grundteil der Kopfstütze zugeordneten Aufnahmesitz angeordnet werden kann und ein zweites Betätigungsteil in einem dem Kopfanlageteil zugeordneten Aufnahmesitz angeordnet werden kann.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist dem Grundteil und/oder dem Kopfanlageteil ein Gehäuse mit wenigstens einem Aufnahmeraum zugeordnet, in welchem der Aufnahmesitz angeordnet ist. Die Antriebsvorrichtung kann dann geschützt in dem Aufnahmeraum montierbar sein. Zudem kann der Aufnahmeraum weitere Funktionen, wie z. B. Lagerfunktion oder das Zur-Verfügung-Stellen von Widerlagerflächen, übernehmen. Ein erstes Gehäuse kann dem Grundteil und ein zweites Gehäuse dem Kopfanlageteil zugeordnet sein. Weist die Antriebsvorrichtung einen pyrotechnischen Treibsatz auf, kann in dem Aufnahmeraum durch die Verbrennungsgase ein Druck aufgebaut werden, mittels welchem das Kopfanlageteil in Sicherheitsposition bewegbar ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist das Gehäuse als Zylinder ausgebildet. Dabei kommt jede Zylinderform in Betracht. Z. B. kann der Zylinder eine kreisförmige, eine dreieckförmige oder eine rechteckige Grundfläche aufweisen. Der Aufnahmeraum kann von dem Innenraum des Zylinders gebildet sein. Ein erster Zylinder kann mit dem Grundteil und ein zweiter Zylinder mit dem Kopfanlageteil verbunden sein. Der erste Zylinder kann z. B. koaxial zu dem zweiten Zylinder angeordnet sein. Der erste und der zweite Zylinder können teleskopierbar miteinander verbunden sein. Der erste und der zweite Zylinder können z. B. einander zugewandte Öffnungen aufweisen, so dass der Innenraum des ersten Zylinders und der Innenraum des zweiten Zylinders einen gemeinsamen Aufnahmeraum bilden.
  • Einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung gemäß ist dem Aufnahmesitz wenigstens eine Bodenfläche zugeordnet, an welcher sich die Antriebsvorrichtung abstützt. In dem Fall, dass die Antriebsvorrichtung zwei zueinander bewegliche Teile aufweist, kann z. B. ein erstes Betätigungsteil der Antriebsvorrichtung sich an einer ersten Bodenfläche abstützen, welche dem Grundteil zugeordnet ist, und ein zweites Betätigungsteil kann sich an einer zweiten Bodenfläche abstützen, welche dem Kopfanlageteil zugeordnet ist.
  • Z. B. kann das erste Zylinderelement eine erste Bodenfläche und das zweite Zylinderelement eine zweite Bodenfläche aufweisen, wobei die Antriebsvorrichtung sich an wenigstens einer der Bodenflächen abstützt. Z. B. kann sich das erste Betätigungselement an der ersten Bodenfläche und das zweite Betätigungselement an der zweiten Bodenfläche abstützen. Wenigstens eine der Bodenflächen kann z. B. rechtwinkelig zu der Bewegungsrichtung des zweiten Betätigungselements relativ zu dem ersten Betätigungselement angeordnet sein.
  • Eine Antriebsvorrichtung mit einem pyrotechnischen Treibsatz kann z. B. so angeordnet sein, dass eine Ausströmöffnung für die Verbrennungsgase derart zu der Bodenfläche angeordnet ist, dass eine Rückstoßkraft von der Bodenfläche aufgenommen werden kann. Die Bodenfläche kann im Wesentlichen rechtwinklig zu der Bewegungsrichtung des Kopfanlageteils ausgebildet sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass ein dem Grundteil zugeordneter erster Aufnahmeraum und ein dem Kopfanlageteil zugeordneter zweiter Aufnahmeraum sich zu einem zusammenhängenden Aufnahmeraum ergänzen. Der erste und der zweite Aufnahmeraum können z. B. von einem ersten und einem zweiten Gehäuse gebildet sein, wobei das erste Gehäuse z. B. dem Grundteil und das zweite Gehäuse dem Kopfanlageteil zugeordnet ist. Das zweite Gehäuse kann z. B. teleskopisch relativ zu dem ersten Gehäuse beweglich gelagert sein. Insbesondere können das erste und das zweite Gehäuse Öffnungen aufweisen, die einander zugewandt sind. Die Aufnahmeräume des ersten und des zweiten Gehäuses können dann z. B. einen gemeinsamen Aufnahmeraum bilden.
  • Die Erfindung betrifft gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung eine Antriebsvorrichtung zum Betätigen wenigstens eines relativ verschiebbaren Teils einer Kopfstütze für Fahrzeugsitze. Eine solche Antriebsvorrichtung ist bekannt aus dem eingangs genannten Stand der Technik.
  • Aufgabe der Erfindung war es, eine Antriebsvorrichtung zu schaffen, die bezüglich ihrer Herstellung, der Flexibilität der Einsatzmöglichkeiten sowie ihrer Funktion weiter verbessert ist.
  • Die Aufgabe wird gelöst mit einer Antriebsvorrichtung gemäß den Merkmalen des Anspruchs 6.
  • Das Prinzip der Erfindung besteht darin, dass das erste Betätigungsteil und das zweite Betätigungsteil eine separate patronenartig in einen Aufnahmesitz der Kopfstütze einsetzbare Baueinheit bilden.
  • Das Prinzip der Erfindung besteht darin, dass die Antriebsvorrichtung als Baueinheit mit festen Abmaßen ausgebildet ist, die an den Aufnahmesitz der Kopfstütze angepasst ist. Die Antriebsvorrichtung kann z. B. ohne das Befestigungen vorgesehen werden müssen, lediglich in den Aufnahmesitz eingelegt werden. Alternativ kann die Antriebsvorrichtung z. B. durch einen Schnellverschluss in dem Aufnahmesitz befestigt werden. Ein Schnellverschluss kann von zusammenwirkenden Formschlussmitteln an der Antriebsvorrichtung und am Aufnahmesitz, wie Rastmitteln oder Bajonettverschluss, gebildet sein.
  • Der Vorteil der Erfindung besteht darin, dass auf diese Weise die Montage der Antriebsvorrichtung besonders einfach durchführbar ist und ein Auswechseln der Antriebsvorrichtung ebenfalls leicht möglich ist. Sind mehrere unterschiedliche Antriebsvorrichtungen vorhanden, kann wahlweise eine der Antriebsvorrichtungen ausgewählt und in den Aufnahmesitz eingesetzt werden. Die Teilevielfalt wird damit vermindert und die Lagerkosten werden gesenkt, da weniger unterschiedliche Teile bevorratet werden müssen. Darüber hinaus werden auch die Herstellkosten gesenkt, da weniger unterschiedliche Teile herzustellen sind.
  • Gemäß einer ersten Ausführungsform weist die Antriebsvorrichtung ein dem Grundteil zugeordnetes erstes Betätigungselement auf, das mit einem dem Kopfanlageteil zugeordneten zweiten Betätigungselement zusammenwirkt, wobei das erste Betätigungselement und das zweite Betätigungselement relativ zueinander zwischen einer komprimierten und einer ausgedehnten Position bewegbar sind. In der Grundposition der Kopfstütze kann die Antriebsvorrichtung z. B. die komprimierte Position und in der Sicherheitsposition der Kopfstütze kann die Antriebsvorrichtung z. B. die ausgedehnte Position einnehmen. Unabhängig davon, mittels welches Energiespeichers die Antriebsvorrichtung von der komprimierten in die ausgedehnte Position bewegt wird, sind das erste und das zweite Betätigungselement an den jeweiligen Aufnahmesitz der Kopfstütze angepasst.
  • Das erste und das zweite Betätigungselement können z. B. zusammenwirkende Lagerelemente aufweisen, mit welchen das zweite Betätigungselement relativ zu dem ersten Betätigungselement bewegbar ist. Z. B. kann das zweite Betätigungselement translatorisch zu dem ersten Betätigungselement bewegbar sein. Bei den zusammenwirkenden Lagerelementen des ersten Betätigungselements und des zweiten Betätigungselements kann es sich z. B. um zusammenwirkende Gleitflächen handeln.
  • Einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung gemäß weist die Antriebsvorrichtung ein Rückstellelement auf, welches mit einem Endbereich mit dem Grundteil und mit einem anderen Endbereich mit dem Kopfanlageteil zusammenwirkt, wobei das Rückstellelement die Antriebsvorrichtung in die ausgedehnte Position belastet. Das Rückstellelement kann z. B. von einem Federelement gebildet sein, welches mit einem Endbereich mit dem ersten Betätigungsteil und mit dem zweiten Endbereich mit dem zweiten Betätigungsteil zusammenwirkt. Beim Bewegen der Antriebsvorrichtung in die komprimierte Position wird die Feder entgegen ihrer Federkraft zusammengedrückt, so dass eine potentielle Energie gespeichert ist, welche es ermöglicht, die Antriebsvorrichtung in die ausgedehnte Position zu bewegen. Alternativ kann das Rückstellelement von jedem denkbaren anderen Element gebildet sein, das durch elastische Verformung, durch chemische oder durch elektrische Energie eine Bewegung der Antriebsvorrichtung in die ausgedehnte Position ermöglicht.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Antriebsvorrichtung von einer Arretiervorrichtung lösbar in der komprimierten und/oder der ausgedehnten Position feststellbar. Weist die Antriebsvorrichtung z. B. ein erstes Betätigungselement und ein zweites Betätigungselement auf, kann z. B. eines der Betätigungselemente ein Riegelelement aufweisen, das mit dem anderen Betätigungselement zusammenwirken und eine Bewegung lösbar verhindern kann. Alternativ kann die Bewegung, z. B. eine Bewegung in die ausgedehnte Position, auch durch eine feste Verbindung zwischen dem ersten Betätigungsteil und dem zweiten Betätigungsteil verhindert werden, wobei die feste Verbindung zur Bewegung der Antriebsvorrichtung in die ausgedehnte Position lösbar, z. B. zerstörbar ist. Grundsätzlich kann die Arretiervorrichtung von jeder Vorrichtung gebildet sein, mit welcher die Antriebsvorrichtung lösbar in der jeweiligen Position, insbesondere in der komprimierten Position, gehalten werden kann.
  • Einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung gemäß weist die Arretiervorrichtung eine zwischen einer Offenposition und einer Geschlossenposition bewegbare Haltevorrichtung auf, die dem ersten Betätigungsteil oder dem zweiten Betätigungsteil zugeordnet ist, wobei die Haltevorrichtung mit einem Gegenelement zusammenwirkt, welches dem zweiten Betätigungsteil oder dem ersten Betätigungsteil zugeordnet ist. Die Haltevorrichtung kann z. B. ein translatorisch bewegbares oder schwenkbares Element aufweisen, welches lösbar derart in die Bewegungsbahn des Gegenelements bewegbar ist, dass eine Bewegung des Gegenelements in der Geschlossenposition der Haltevorrichtung verhindert wird. In einer Offenposition ist die Haltevorrichtung derart aus der Bewegungsbahn des Gegenelements herausbewegt, dass eine Bewegung der Antriebsvorrichtung in die ausgedehnte Position möglich ist.
  • Die Haltevorrichtung kann z. B. von wenigstens einem Schwenkhebel gebildet sein, welcher in der Geschlossenposition das Gegenelement verriegelt und in der Offenposition das Gegenelement freigibt.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Haltevorrichtung eine Betätigungsvorrichtung zugeordnet, mittels welcher die Haltevorrichtung in die Offenposition und/oder in die Geschlossenposition bewegbar ist. Die Antriebsvorrichtung kann beispielsweise von einem Elektromagneten gebildet sein, welcher einen Stößel aufweist, der mit der Haltevorrichtung zusammenwirkt. Alternativ kann die Antriebsvorrichtung aber von jedem beliebigen Antrieb gebildet sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist der Haltevorrichtung wenigstens ein Rückstellelement zugeordnet, mittels welchem die Haltevorrichtung in die Offenposition oder in die Geschlossenposition belastet ist. Das Rückstellelement kann z. B. von einem Federelement gebildet sein.
  • Einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung gemäß weist die Antriebsvorrichtung zusammenwirkende Zahnelemente auf, wobei ein erstes Zahnelement dem Grundteil und ein zweites Zahnelement dem Kopfanlageteil zugeordnet ist und wobei das erste Zahnelement und/oder das zweite Zahnelement mittels einer Betätigungsvorrichtung relativ zueinander bewegbar sind. Zahnelement im Sinne der Erfindung kann jede Art der Verzahnung sein. Zahnelement ist nicht auf ein einzelnes Element beschränkt. Es kann sich um mehrere Verzahnungen handeln. Z. B. können mehrere Zahnleisten oder Verzahnungsbereiche vorgesehen sein.
  • Einer weiteren Ausführungsform gemäß ist das erste Zahnelement einem separaten Adapterteil zugeordnet, welches in den Aufnahmesitz einsetzbar ist. Auf diese Weise kann das Antriebselement in den Aufnahmesitz der Kopfstütze eingesetzt werden, ohne dass eine konstruktive Veränderung des Aufnahmesitzes erfolgen muss. Das als Adapterteil ausgebildete erste Zahnelement kann z. B. von einer Hülse gebildet sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das erste Zahnelement von wenigstens einer an einer Innenfläche der Hülse ausgebildeten Zahnleiste gebildet. Indem das erste Zahnelement als Zahnleiste ausgebildet ist, können die zwischen einer oder mehreren an der Innenfläche der Hülse ausgebildeten Zahnleisten liegenden Bereiche weitere Funktionen übernehmen. Diese Bereiche der Innenfläche der Hülse können z. B. als Gleitlager dienen oder z. B. Zentrierfunktion für Bauteile übernehmen, die relativ zu der Hülse bewegbar ausgebildet sind.
  • Die Betätigungsvorrichtung kann z. B. von einem Elektromotor gebildet sein. Alternativ sind auch andere Antriebe denkbar.
  • Einer weiteren Ausführungsform gemäß ist das zweite Zahnelement von wenigstens einem Ritzel gebildet. Das Ritzel kann z. B. auf der Welle des Elektromotors angeordnet sein.
  • Einer weiteren Ausführungsform gemäß bildet das zweite Zahnelement mit dem ersten Zahnelement ein Planetengetriebe. Z. B. kann ein Elektromotor ein Ritzel antreiben, welches seinerseits mehrere Sonnenräder antreibt, wobei das Hohlrad von dem zweiten Zahnelement gebildet ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform sind die Betätigungsvorrichtung und das zweite Zahnelement einem Gehäuse zugeordnet. In dem Gehäuse kann z. B. ein Elektromotor angeordnet sein, wobei ein mit dem Elektromotor verbundenes Ritzel mit einer Innenverzahnung zusammenwirkt, die der Hülse zugeordnet ist. Das Gehäuse kann z. B. als Hohlzylinder ausgebildet sein, wobei ein Innenraum des Hohlzylinders einen Aufnahmeraum für die Betätigungsvorrichtung bereitstellt.
  • Einer weiteren Ausführungsform gemäß sind die Betätigungsvorrichtung und/oder das Gehäuse koaxial zu der Hülse angeordnet. Die Hülse und das Gehäuse können z. B. teleskopierbar miteinander verbunden sein. Das Gehäuse kann z. B. an Außen- oder Innenflächen der Hülse gleitgelagert sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform sind das erste Betätigungsteil und/oder das zweite Betätigungsteil durch einen Schnellverschluss an dem Aufnahmesitz befestigbar. Ein solcher Schnellverschluss kann z. B. von einem Clipsverschluss oder z. B. von einem Bajonettverschluss gebildet sein. Das erste Betätigungsteil kann auf diese Weise mit dem Grundteil und das zweite Betätigungsteil fest mit dem Kopfanlageteil verbunden sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist die Antriebsvorrichtung in dem Aufnahmeraum angeordnet und weist einen entzündbaren pyrotechnischen Treibsatz auf. Der pyrotechnische Treibsatz kann z. B. von einem entzündbaren chemischen Energiespeicher gebildet sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der pyrotechnische Treibsatz einem Gehäuse zugeordnet, welches in dem Aufnahmesitz befestigbar ist. Das Gehäuse kann dann z. B. als Adapterteil ausgebildet sein, in welchem der Treibsatz angeordnet werden kann. Die Außenmaße des Gehäuses erlauben ein Anordnen in dem Aufnahmesitz der Kopfstütze.
  • Die Erfindung betrifft gemäß einem dritten Aspekt der Erfindung einen Satz unterschiedlicher Antriebsvorrichtungen zum Betätigen wenigstens eines Teils einer Kopfstütze für Fahrzeugsitze, das relativ zu einem Grundteil bewegbar ausgebildet ist.
  • Aufgabe der Erfindung war es, einen Satz unterschiedlicher Antriebsvorrichtungen zu schaffen, welcher bezüglich der Herstellung, der Flexibilität der Einsatzmöglichkeiten sowie der Montage weiter verbessert ist.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch einen Satz unterschiedlicher Antriebsvorrichtungen gemäß der Merkmale des Patentanspruchs 24.
  • Der Vorteil der Erfindung besteht darin, dass aus dem Satz unterschiedlicher Antriebsvorrichtungen eine beliebige Antriebsvorrichtung ausgewählt und in dem Aufnahmesitz patronenartig eingesetzt werden kann. Es wird Bezug genommen auf die Vorteile, die zu dem ersten und dem zweiten Aspekt der Erfindung angeführt sind.
  • Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich anhand der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Schnittdarstellung einer sicherheitsaktiven Kopfstütze mit einer Antriebsvorrichtung mit Federspeicher in Grundposition,
  • 2 in Anlehnung an 1 eine schematische Schnittdarstellung der Kopfstütze in Sicherheitsposition,
  • 3 eine schematische perspektivische Ansicht der Antriebsvorrichtung in komprimierter Position,
  • 4 eine schematische perspektivische Ansicht der Antriebsvorrichtung in ausgedehnter Position,
  • 5 in Anlehnung an 3 eine schematische perspektivische Ansicht der Antriebsvorrichtung in komprimierter Position, wobei ein Federelement nicht dargestellt ist,
  • 6 eine schematische Schnittdarstellung der Antriebsvorrichtung in komprimierter Position,
  • 7 eine schematische Schnittdarstellung der Antriebsvorrichtung gemäß Schnittlinie VII-VII in 6,
  • 8 eine schematische Schnittdarstellung der Antriebsvorrichtung in ausgedehnter Position,
  • 9 eine schematische Schnittdarstellung der Antriebsvorrichtung gemäß Schnittlinie IX-IX in 8,
  • 10 eine schematische Schnittdarstellung einer sicherheitsaktiven Kopfstütze mit einer Antriebsvorrichtung mit pyrotechnischem Speicher in Grundposition,
  • 11 eine schematische Schnittdarstellung der Kopfstütze gemäß Schnittlinie XI-XI in 10,
  • 12 in Anlehnung an 10 eine schematische Schnittdarstellung der Kopfstütze in Sicherheitsposition,
  • 13 eine schematische Schnittdarstellung der Kopfstütze gemäß Schnittlinie XIII-XIII in 12,
  • 14 eine schematische Schnittdarstellung einer sicherheitsaktiven Kopfstütze mit einer Antriebsvorrichtung mit einem Zahnradgetriebe in Grundposition, und
  • 15 in Anlehnung an 14 eine schematische Schnittdarstellung der Kopfstütze in Sicherheitsposition.
  • Die Kopfstütze insgesamt ist in den Fig. mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet. Gleiche Bezugszeichen in den unterschiedlichen Fig. bezeichnen auch bei Hinzufügung oder Weglassen von kleinen Buchstaben entsprechende Teile.
  • Die Kopfstütze 10 weist gemäß 1 ein Grundteil 11 sowie ein mit einem Polster 12 versehenes Kopfanlageteil 13 auf. Das Kopfanlageteil 13 ist relativ zu dem Grundteil 11 in die Richtungen x1 und x2 beweglich an dem Grundteil 11 gelagert. Das Grundteil 11 ist fest mit Tragstangen 14 verbunden, deren Enden z. B. in nicht dargestellter Weise an einer Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes gehalten sind. Mit einem Rückenlehnenrahmen sind z. B. Tragstangenhülsen fest verbunden, in welchen die Tragstangenenden höhenverstellbar gelagert sind. Eine der Tragstangen 14 weist hierfür ein nicht dargestelltes Rastelement auf, das mit einer von mehreren Aussparungen der Tragstangenhülse in Eingriff bringbar ist. Zum Lösen des Rastelements aus dem Eingriff mit der Aussparung ist eine Handhabe 88 (in den 11 und 13 dargestellt) an dem Grundteil 11 vorgesehen. Die Handhabe 88 ist über ein nicht dargestelltes Verbindungselement, welches in der als Rohr ausgebildeten Tragstange 14 beweglich gelagert ist, mit dem Rastelement verbunden. Das Rastelement ist in den Eingriff mit der Aussparung vorbelastet, so dass es nach einer Höhenverstellung automatisch in die Aussparung einrastet.
  • Die Kopfstütze 10 ist mit einer Sicherheitsvorrichtung S versehen, welche im Crashfall das Kopfanlageteil 13 aus einer in 1 dargestellten Grundposition in eine in 2 dargestellte Sicherheitsposition bewegt. Das Grundteil 11 ist mit einem zylindrischen Aufnahmeraum 15 versehen, der von einem fest mit dem Grundteil 11 verbundenem Hohlzylinder 16 gebildet ist. Der Hohlzylinder 16 ist an ein Formteil 78 angeformt. Das Formteil 78 ist fest mit dem Grundteil 11 verbunden. Der Hohlzylinder 16 ist in der Grundposition der Kopfstütze 10 gemäß 1 koaxial in einem Aufnahmeraum 18 eines Hohlzylinders 17 aufgenommen.
  • Der Hohlzylinder 17 ist an ein Formteil 79 angeformt, welches fest mit dem Kopfanlageteil 13 verbunden ist. Der Aufnahmeraum 15 ist an einem Endbereich von einer Bodenfläche 48 begrenzt. Der Bodenfläche 48 gegenüberliegend weist der Hohlzylinder 16 eine Öffnung 80 auf. Der Hohlzylinder 17 ist mit einer Bodenfläche 50 versehen. Der Bodenfläche 50 gegenüberliegend weist der Hohlzylinder 17 eine Öffnung 81 auf. Die Öffnungen 80 und 81 sind einander zugewandt. Bei einer Bewegung des Kopfanlageteils 13 relativ zu dem Grundteil 11 aus der Grundposition in die Sicherheitsposition wird der Hohlzylinder 17 teleskopisch relativ zu dem Hohlzylinder 16 in Richtung x1 bewegt. In den Aufnahmeräumen 15 und 18 ist eine Antriebsvorrichtung V angeordnet, die bei dem Ausführungsbeispiel gemäß der 1 bis 9 als Federspeicher-Vorrichtung 19 ausgebildet ist.
  • Die Federspeicher-Vorrichtung 19 ist in den 3 bis 9 dargestellt und bildet eine separate Einheit. Die Federspeicher-Vorrichtung umfasst ein erstes Betätigungsteil 20 und ein zweites Betätigungsteil 21. Das erste Betätigungsteil 20 und das zweite Betätigungsteil 21 sind komplementär ausgebildet. Das zweite Betätigungsteil 21 ist relativbeweglich an dem ersten Betätigungsteil 20 geführt. Das zweite Betätigungsteil 21 umfasst Arme 23 sowie eine zwischen den Armen 23 befindliche Aussparung 24. Das Betätigungsteil 20 weist gegenüberliegend Abflachungen 25 auf, die jeweils mit Führungsflächen 22 versehen sind. Die Führungsflächen 22 wirken mit korrespondierenden Gegenflächen 26 zusammen und bilden auf diese Weise eine Gleitlagerung, welche es ermöglicht, dass das zweite Betätigungsteil 21 mit seinen Armen 23 die Abflachungen 25 übergreift und relativ zu dem ersten Betätigungsteil 20 in die Richtungen x1 und x2 zwischen einer komprimierten Position (siehe 3) und einer ausgedehnten Position (siehe 4) bewegbar ist. In der komprimierten Position ergänzen sich das erste Betätigungsteil 20 und das zweite Betätigungsteil 21 zu einem im Wesentlichen kreiszylindrischen Körper.
  • Das erste Betätigungsteile 20 und das zweite Betätigungsteil 21 sind von einer Wendelfeder 28 umgeben. Die Wendelfeder 28 stützt sich mit einem Endbereich 29 an einem Anlageelement 30 und mit einem Endbereich 31 an einem Anlageelement 32 ab. In der komprimierten Position gemäß 3 wird die Federspeicher-Vorrichtung 19 von der Wendelfeder 28 in die in 4 dargestellte ausgedehnte Position belastet. Aus der ausgedehnten Position ist die Federspeicher-Vorrichtung 19 entgegen der Kraft der Wendelfeder 28 in die in 3 dargestellte komprimierte Position bewegbar. In 5 ist die komprimierte Position der Federspeicher-Vorrichtung 19 der Übersichtlichkeit halber ohne Wendelfeder 28 dargestellt.
  • Aus der Schnittdarstellung gemäß 6 geht hervor, dass das erste Betätigungsteil 20 einen Elektromagneten 33 umfasst, der einen in die Richtungen x1 und x2 bewegbaren Kolben 34 aufweist. An dem Kolben 34 ist ein Stößel 35 befestigt. Ein Kopf 36 des Stößels 35 wirkt mit dem Elektromagneten 33 zugewandten Endbereichen 37 von zwei zweiarmigen Hebeln 38 zusammen, die um ein Achselement 39 schwenkbar sind und zusammen mit dem Elektromagneten 33 eine Verriegelungsvorrichtung 40 bilden.
  • Die Hebel 38 können scherenartig um eine von dem Achselement 39 gebildete Schwenkachse a zwischen einer Geschlossenstellung gemäß der 6 und 7 und einer Offenstellung gemäß der 8 und 9 verschwenkt werden. In der komprimierten Position der Federspeichervorrichtung 19 ist die Verriegelungsvorrichtung 40 in die Geschlossenstellung bewegt, wobei Hakenelemente 42 der Hebel 38 ein in einer Bohrung 82 aufgenommenes Halteelement 43, das fest mit dem zweiten Betätigungsteil 21 verbunden ist, hintergreifen und auf diese Weise verhindern, dass sich das zweite Betätigungsteil 21 in Richtung x1 bewegt.
  • In der Offenstellung der Verriegelungsvorrichtung 40 wird das Halteelement 43 nicht verriegelt, das zweite Betätigungsteil kann sich daher von der Kraft der Wendelfeder 28 veranlasst relativ zu dem ersten Betätigungsteil 20 in Richtung x1 bewegen (siehe die 8 und 9).
  • Die Hebel 38 der Verriegelungsvorrichtung 40 werden jeweils von einem Federelement 44 in die Offenposition belastet, in dem die Federelemente 44 eine Kraft auf Außenflächen 45 der Hebel 38 ausüben. In der komprimierten Position der Federspeicher-Vorrichtung 19 ist der Stößel 35 des Elektromagneten 33 gemäß 6 in eine Sperrstellung bewegt. In der Sperrstellung wirkt der Kopf 36 mit Steuerflächen 46 der Hebel 38 zusammen und verhindert ein Verschwenken der Hebel 38 in eine Richtung u1 in die Offenposition. Wird der Elektromagnet 33 mit einer Spannung beaufschlagt, bewegt sich der Stößel 35 in Richtung x2 in eine Bereitschaftsposition in welcher sich der Kopf 36 außer Kontakt mit den Steuerflächen 46 befindet. Die Hebel 38 werden dann von der Federkraft der Federn 44 in die Offenstellung gemäß der 8 und 9 bewegt. Sobald der Elektromagnet 33 nicht mehr mit einer Spannung beaufschlagt ist, wird der Stößel 35 z. B. von einem nicht dargestellten Federelement in die Sperrstellung bewegt. Der Kopf 36 gerät dann wieder in Kontakt mit den Steuerflächen 46 der Hebel 38 und bewegt die Hebel 38 in Richtung u2 in die Geschlossenposition.
  • Die Federspeicher-Vorrichtung 19 bildet eine patronenartige Einheit, die werkzeuglos lose in die Aufnahmeräume 15 und 18 eingesetzt werden kann. Die Aufnahmeräume 15 und 18 bilden einen Aufnahmesitz für die Federspeicher-Vorrichtung 19. Gemäß 1 liegt eine Stirnfläche 47 des Anlageelements 30 an der Bodenfläche 48 des Aufnahmeraums 15 an. Eine Stirnfläche 49 des zweiten Betätigungsteils 21 liegt an der Bodenfläche 50 des Aufnahmeraums 18 an.
  • Gemäß 1 befindet sich das Kopfanlageteil in der Grundposition und die Federspeicher-Vorrichtung 19 ist in der komprimierten Position angeordnet. Die Verriegelungsvorrichtung 40 befindet sich in der Geschlossenstellung, so dass sich das erste Betätigungsteil 20 nicht relativ zu dem zweiten Betätigungsteil 21 in Richtung x1 bewegen kann.
  • Im Crashfall wird von einem nicht dargestellten Sensor ein Signal an eine Steuerung übermittelt, welche den Elektromagneten mit einer Spannung beaufschlagt. Die Spannung ruft eine Bewegung des Stößels 35 in Richtung x2 und damit eine Bewegung der Verriegelungsvorrichtung 40 in die Offenstellung (siehe 2) hervor. Das Halteelement 43 ist nicht mehr von den Hebeln 38 gehalten. Das zweite Betätigungsteil 21 bewegt sich daher von der Wendelfeder 28 belastet in Richtung x1 relativ zu den zweiten Betätigungsteil 21. Mit dem zweiten Betätigungsteil 21 wird auch das Kopfanlageteil 13 in Richtung x1 in die Sicherheitsposition bewegt.
  • Ein Formrichtgesperre R, welches z. B. von einem am Grundteil 11 schwenkbar befestigten Rasthebel gebildet ist, der mit einer Verzahnung zusammenwirkt, die an dem Kopfanlageteil 13 angeordnet ist, erlaubt eine Bewegung des Kopfanlageteils 13 in Richtung x1, verhindert jedoch eine Bewegung in Richtung x2. Der Eingriff des Formrichtgesperres R kann mittels einer in den 1 und 2 nicht dargestellten Handhabe gelöst werden, so dass das Kopfanlageteil 13 nach dem Fahrzeugcrash wieder in Richtung x2 in die Grundposition zurückstellbar ist.
  • Gemäß der 10 ist ein alternatives zweites Ausführungsbeispiel der Antriebsvorrichtung V dargestellt. Die Antriebsvorrichtung V ist von einer Pyroelement-Vorrichtung 51 gebildet. Die Pyroelement-Vorrichtung 51 umfasst ein Gehäuse 52 mit einem Aufnahmeraum 53. In dem Aufnahmeraum 53 ist ein Treibsatz 54 angeordnet. Ein Endbereich 55 des Gehäuses 52 ist mit einer Öffnung 56 versehen. Ein anderer Endbereich 59 des Gehäuses 52 durchgreift eine Öffnung 60 in einer Bodenwand 61 des Hohlzylinders 16. Das Gehäuse 52 ist mit Rastarmen 62 versehen, welche Öffnungen 63 der Bodenwand 61 durchgreifen und mit der Bodenwand 61 verrastet sind. Eine Außenfläche 65 des Gehäuses 52 liegt an einer Innenfläche 66 des Hohlzylinders 16 an. Der Treibsatz 54 umfasst zwei Kontakte 64 deren Funktion im Folgenden erläutert wird.
  • Wird bei einem Fahrzeug-Crash von einem Sensor ein Signal an die Steuerung übermittelt, so werden von der Steuerung die Kontakte 64 mit einer Spannung beaufschlagt. Durch die Spannung wird der Treibsatz 54 gezündet. Die bei der Verbrennung entstehenden Brenngase können durch die Öffnung 56 in die Aufnahmeräume 15 und 18 gelangen.
  • Der Hohlzylinder 16 weist eine umlaufende Ringnut 89 auf, in welcher ein Lagerbereich 91 eines Dichtringes 90 formschlüssig gehalten ist. Eine umlaufende Dichtfläche 92 liegt an einer Innenfläche 93 des Hohlzylinders 17 an und dichtet somit einen Spalt 94 zwischen einer Mantelfläche 95 des Hohlzylinders 16 und der Innenfläche 93 des Hohlzylinders 17 ab. Der dabei entstehende Druck der sich in dem von den Aufnahmeräumen 15 und 18 gebildeten gemeinsamen Aufnahmeraum aufbaut, bewirkt eine Relativbewegung des Hohlzylinders 17 zu dem Hohlzylinder 16 und damit eine Bewegung des Kopfanlageteils 13 in Richtung x1 in die Sicherheitsposition, die in den 12 und 13 dargestellt ist.
  • Eine ungewollte Bewegung des Kopfanlageteils 13 in Richtung x2 in die Grundposition wird durch das Formrichtgesperre R (siehe z. B. 10) verhindert. Mittels einer Handhabe 83 (siehe z. B. 11) kann das Formrichtgesperre R außer Eingriff versetzt werden, so dass das Kopfanlageteil 13 in Richtung x2 in die Grundposition bewegt werden kann. Die Kopfstütze 10 kann auf diese Weise auch nach einer Bewegung in die Sicherheitsposition wiederverwendet werden. Um die Kopfstütze 10 wiederverwenden zu können, ist jedoch ein neuer Treibsatz 54 in das Gehäuse 52 einzusetzen.
  • Ein drittes Ausführungsbeispiel der Antriebsvorrichtung V ist in den 14 und 15 dargestellt. Die Antriebsvorrichtung ist bei dieser Ausführungsvorrichtung von einer Gewindetrieb-Vorrichtung 71 gebildet. In dem Hohlzylinder 16 ist eine erste Adapterhülse 57 angeordnet. Die Adapterhülse 57 ist drehfest mit dem Hohlzylinder 16 verbunden. Die Innenfläche 66 des Hohlzylinders 16 bildet einen Aufnahmesitz für die Adapterhülse 57. Die Adapterhülse 57 ist mit einer Innenverzahnung 58, z. B. in Form von drei an der Innenfläche 66 umfangsverteilten Zahnleisten, versehen.
  • Eine zweite Adapterhülse 67 ist koaxial innerhalb der ersten Adapterhülse 57 angeordnet und relativ zu der Adapterhülse 57 in die Richtungen x1 und x2 bewegbar. Die Adapterhülse 67 weist eine Bodenwand 68 auf, an welcher nicht dargestellte Befestigungsmittel angeordnet sind, die mit ebenfalls nicht dargestellten Befestigungsmitteln der Bodenfläche 50 des Hohlzylinders 17 in Eingriff bringbar sind. Die Befestigungsmittel können z. B. von einem Schnellverschluss, wie Clipsverbindung oder Bajonettverbindung, gebildet sein. Die zweite Adapterhülse 67 ist mittels der Befestigungsmittel fest an der Bodenfläche 50 des Kopfanlageteils 13 gehalten.
  • In einem Aufnahmeraum 41 der zweiten Adapterhülse 67 ist ein Elektromotor 70 angeordnet. Der Elektromotor 70 ist drehfest mit der zweiten Adapterhülse 67 verbunden. Auf einer Drehwelle 72 des Elektromotors 70 ist drehfest ein Ritzel 73 angeordnet, welches das Sonnenrad eines Planetengetriebes P bildet. Das Ritzel 73 kämmt mit drei Planetenrädern 74 von denen lediglich zwei Planetenräder 74 dargestellt sind. Die Planetenräder 74 wirken mit einem Hohlrad 75 zusammen, welches eine Innenverzahnung 76 sowie eine Außenverzahnung 77 aufweist. Die Außenverzahnung 77 wirkt mit der Innenverzahnung 58 der ersten Adapterhülse 57 zusammen.
  • Kurz vor einem Fahrzeug-Crash wird von einem nicht dargestellten Sensor ein Signal an eine ebenfalls nicht dargestellte Steuerung übermittelt, welche die Antriebsvorrichtung V aktiviert, indem eine Spannung an den Elektromotor 70 angelegt wird. Der Elektromotor 70 treibt über das Ritzel 73 das Planetengetriebe P an, wodurch sich das Hohlrad 75 dreht. Die dabei zusammenwirkenden Verzahnungen 77 und 58 bewegen die zweite Adapterhülse 67 in Richtung x1. Das mit der zweiten Adapterhülse 67 bewegungsverbundene Kopfanlageteil 13 wird dabei aus der in 14 dargestellten Grundposition in Richtung x1 in die in 15 dargestellte Sicherheitsposition bewegt.
  • Bei dem dritten Ausführungsbeispiel kann in nicht dargestellter Weise zusätzlich zu der Gewindetrieb-Vorrichtung 71 eine Pyroelement-Vorrichtung 51 vorgesehen sein. Die Pyroelement-Vorrichtung 51 kann z. B. in dem Aufnahmeraum 27 des Grundteils 11 angeordnet sein. Wenn z. B. ein Precrash-Sensor einen drohenden Fahrzeugcrash wahrnimmt, kann von der Steuerung die Gewindetrieb-Vorrichtung 71 ausgelöst werden. Wurde vor einem Fahrzeugcrash die Gefahrensituation von dem Precrash-Sensor nicht erkannt, kann ein zusätzlicher Crash-Sensor im Crashfall ein Signal an die Steuerung übermitteln, welche dann die Pyroelement-Vorrichtung auslöst.
  • Obwohl lediglich in den 11 und 13 in Bezug auf das zweite Ausführungsbeispiel dargestellt, ist bei allen Ausführungsbeispielen mit dem Kopfanlageteil eine Haltefeder 69 fest verbunden. Ein Endbereich 84 der Haltefeder 69 bildet einen Bügel und weist einen spitzen Winkel zu einem Endbereich 85 der Haltefeder 69 auf. Der Endbereich 84 ist in einer Aussparung 86 des Formteils 78 angeordnet. Wird das Kopfanlageteil 13 von der Antriebsvorrichtung V in die Sicherheitsposition bewegt, so bewegt sich der Endbereich 84 in der Aussparung in Richtung x1, bis er mit einem Anschlag 87 des Formteils 78 in Kontakt gerät (siehe 13). Die Bewegungsenergie des Kopfanlageteils 13 wird auf diese Weise beim Auftreffen des Endbereichs 84 in der Sicherheitsposition gedämpft, da eine elastische Verformung der Haltefeder 69 stattfindet. Auf diese Weise wird eine Zerstörung des Kopfanlageteils 13 oder des Grundteils 11 beim Erreichen der Sicherheitsposition verhindert.
  • Es sei noch erwähnt, dass das Formteil 78, an welchem der Hohlzylinder 16 angeformt ist sowie das Formteil 79, an welchem der Hohlzylinder 17 angeformt ist, auch bei Verwendung unterschiedlicher Antriebsvorrichtungen V immer in derselben Weise ausgebildet ist. Es ist wesentlich, dass der Aufnahmeraum 15 sowie der Aufnahmeraum 18 derart ausgebildet ist, dass von einer Vielzahl von Antriebsvorrichtungen V, z. B. einer Federspeicher-Vorrichtung 19, einer Pyroelement-Vorrichtung 51 oder einer Gewindetrieb-Vorrichtung 71 eine beliebige ausgewählt und patronenartig in dem Aufnahmeraum 15 und/oder dem Aufnahmeraum 18 angeordnet werden kann.

Claims (24)

  1. Kopfstütze für Fahrzeugsitze mit einem Grundteil (11), dass mit einer Halterung (14) an der Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes gelagert ist, mit einem Kopfanlageteil (13), welches relativverschiebbar zu dem Grundteil (11) an dem Grundteil (11) gelagert und zwischen einer Grundposition und wenigstens einer Sicherheitsposition bewegbar ist und mit einer Antriebsvorrichtung (V, 19, 51, 71), mittels welcher das Kopfanlageteil (13) in die Sicherheitsposition bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundteil (11) und/oder das Kopfanlageteil (13) einen Aufnahmesitz für die Antriebsvorrichtung (V, 19, 51, 71) aufweisen, dass die Antriebsvorrichtung (V, 19, 51, 71) patronenartig ausgebildet ist und dass aus einer Vielzahl unterschiedlicher Antriebsvorrichtungen (V, 19, 51, 71) eine Antriebsvorrichtung (V, 19, 51, 71) auswählbar und in dem Aufnahmesitz (15, 18) anordenbar ist, wobei dem Aufnahmesitz Halterungsmittel (60, 63) zugeordnet sind, mittels welcher die Halterung der Antriebsvorrichtung (V, 19, 51, 71) in dem Aufnahmesitz (15, 18) möglich ist.
  2. Kopfstütze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dem Aufnahmesitz (15, 18) unterschiedliche Halterungsmittel (60, 63) zugeordnet sind, mittels welcher die Halterung jeder Antriebsvorrichtung (V, 19, 51, 71) aus einem Satz unterschiedlicher Antriebsvorrichtungen (V, 19, 51, 71) in dem Aufnahmesitz (15, 18) möglich ist.
  3. Kopfstütze nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass dem Grundteil (11) und/oder dem Kopfanlageteil (13) ein Gehäuse (16, 17) mit wenigstens einem Aufnahmeraum (15, 18) zugeordnet ist, in welchem der Aufnahmesitz angeordnet ist.
  4. Kopfstütze nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (16, 17) als Zylinder ausgebildet ist.
  5. Kopfstütze nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein dem Grundteil (11) zugeordneter erster Aufnahmeraum (16) und ein dem Kopfanlageteil (13) zugeordneter zweiter Aufnahmeraum (17) sich zu einem gemeinsamen Aufnahmeraum ergänzen.
  6. Antriebsvorrichtung zum Betätigen wenigstens eines Teils (13) einer Kopfstütze (10) für Fahrzeugsitze, das relativ zu einem Grundteil (11) bewegbar ausgebildet ist, insbesondere für eine Kopfstütze (10) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsvorrichtung (V, 19, 51, 71) eine separierbare, patronenartig in wenigstens einen Aufnahmesitz (15, 18) der Kopfstütze (10) einsetzbare Baueinheit bildet, wobei die Antriebsvorrichtung (V, 19, 51, 71) ein dem Grundteil (11) zugeordnetes erstes Betätigungselement (20) aufweist, das mit einem dem Kopfanlageteil (13) zugeordneten zweiten Betätigungselement (21) zusammenwirkt und dass das erste Betätigungselement (20) und das zweite Betätigungselement (21) relativbeweglich zueinander ausgebildet sind und zwischen einer komprimierten und einer ausgedehnten Position bewegbar sind.
  7. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsvorrichtung ein Rückstellelement (28) aufweist, welches mit einem Endbereich (29) mit dem Grundteil (11) und mit einem anderen Endbereich (31) mit dem Kopfanlageteil (13) zusammenwirkt, wobei das Rückstellelement (28) das Kopfanlageteil (13) in die Sicherheitsposition belastet.
  8. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Arretiervorrichtung (40) vorgesehen ist, die lösbar in der komprimierten und/oder der ausgedehnten Position feststellbar ist.
  9. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiervorrichtung (40) eine zwischen einer Offenposition und einer Geschlossenposition bewegbare Haltevorrichtung (38) aufweist, die dem ersten Betätigungselement (20) oder dem zweiten Betätigungselement (21) zugeordnet ist, wobei die Haltevorrichtung (38) mit einem Gegenelement (43) zusammenwirkt, welches dem zweiten Betätigungselement (21) oder dem ersten Betätigungselement (20) zugeordnet ist.
  10. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung von wenigstens einem Schwenkhebel (38) gebildet ist, welcher in der Geschlossenposition das Gegenelement (43) verriegelt und in der Offenposition das Gegenelement (43) freigibt.
  11. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltevorrichtung (38) wenigstens eine Betätigungsvorrichtung (33) zugeordnet ist, mittels welcher die Haltevorrichtung (38) in die Offenposition und/oder in die Geschlossenposition bewegbar ist.
  12. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltevorrichtung (38) wenigstens ein Rückstellelement (44) zugeordnet ist, mittels welchem die Haltevorrichtung (38) in die Offenposition oder in die Geschlossenposition belastet ist.
  13. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass dem ersten Betätigungselement (20) ein erstes Zahnelement (58) und dem zweiten Betätigungselement (21) ein zweites Zahnelement (75) zugeordnet ist und dass das erste Zahnelement (58) und/oder das zweite Zahnelement (75) mittels einer Betätigungsvorrichtung (70) relativ zueinander bewegbar sind.
  14. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Zahnelement (58) einem separaten Adapterteil (57) zugeordnet ist, welches in den Aufnahmesitz einsetzbar ist.
  15. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Adapterteil von einer Hülse (57) gebildet ist.
  16. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Zahnelement von wenigstens einer an einer Innenfläche (66) der Hülse (57) ausgebildeten Zahnleiste (58) gebildet ist.
  17. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungsvorrichtung von einem Elektromotor (70) gebildet ist.
  18. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Zahnelement (75) mit dem ersten Zahnelement (58) ein Planetengetriebe (P) bildet.
  19. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungsvorrichtung (70) und das zweite Zahnelement (75) einem Gehäuse (67) zugeordnet sind.
  20. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungsvorrichtung (70) und/oder das Gehäuse (67) koaxial zu der Hülse (57) angeordnet sind.
  21. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Betätigungsteil (20) und/oder das zweite Betätigungsteil (21) der Antriebsvorrichtung (V, 19, 51, 71) durch einen Schnellverschluss (62, 63; 59, 60) in dem Aufnahmesitz (15, 18) befestigbar sind.
  22. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 13 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsvorrichtung (V, 19, 51, 71) in dem Aufnahmeraum (15, 18) angeordnet ist und einen entzündbaren pyrotechnischen Treibsatz (54) aufweist.
  23. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass der pyrotechnische Treibsatz (54) einem Gehäuse (52) zugeordnet ist, welches in dem Aufnahmesitz (15, 18) befestigbar ist.
  24. Satz unterschiedlicher Antriebsvorrichtungen (V, 19, 51, 71), insbesondere gemäß einem der Ansprüche 6 bis 23, wobei jede Antriebsvorrichtung (V, 19, 51, 71) zum Betätigen wenigstens eines relativ zu einem Grundteil (11) bewegbar ausgebildeten Teils (13) einer Kopfstütze (10) für Fahrzeugsitze vorgesehen ist und wobei die Antriebseinrichtung (V, 19, 51, 71) eine separierbare, patronenartig in einen Aufnahmesitz (15, 18) der Kopfstütze (10) einsetzbare Baueinheit bildet.
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